F F4. An die Mitgliedsverbände der FIFA. Zirkular Nr Zürich, 8. September ZBO/coj

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1 F F4 Fa, the Game. Fa, the Wo,ld. An die Mitgliedsverbände der FIFA Zirkular Nr Zürich, 8. September 2017 ZBO/coj Neue Antragsformulare und -verfahren für Forward-Projekte Sehr geehrte Damen und Herren, getreu ihrer Vision "FIFA 2.0" zur stärkeren Fussballförderung hat die FIFA das Verfahren zur Beantragung von Forward-Projektbeiträgen vereinfacht. Neue Antragsformulare für FIFA-Forward-Projekte (Anlagen 1-4) Für vier Projektkategorien wurden neue Antragsformulare erstellt: Infrastruktur: für den Bau, den Umbau oder die Modernisierung von Infrastrukturprojekten (z. B. Spielfelder, Bürogebäude, Trainingszentren, Stadien oder sonstige Anlagen, die von den Mitgliedsverbänden genutzt werden) Wettbewerbe: für sämtliche Zuschüsse für den Betrieb, den Ausbau oder die Einführung von Fussballwettbewerben u. a. für Jugendliche (Jungen und Mädchen), Frauen oder Profispieler Wissensaufbau: für Massnahmen zur Kompetenzförderung in allen Fussballbereichen (z. B. Technik, Unternehmensführung, Administration, Finanzen, Marketing oder Handel), z. B. Schulungsseminare, Workshops oder massgeschneiderte Aus- und Weiterbildungen, egal ob diese mit oder ohne FIFA Instrukteure und -Berater durchgeführt werden Alle anderen Projekte: für alle anderen Projekte, die nicht in eine der drei anderen Kategorien fallen (z. B. Ertragsgenerierung oder Kauf von Waren) Federation Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 P.O. Box 8044 Zurich Switzerland T: +41 (0) F: +41 (0)

2 FIFA For the Came. For the Wortd. Anträge für Massnahmen zum Wissensaufbau Für alle Anträge für Massnahmen zum Wissensaufbau ist das entsprechende Formular zu verwenden und an die FIFA-Division Mitgliedsverbände zu schicken, auch wenn keine Beiträge, sondern nur der Einsatz von FIFA-Instrukteuren und/oder -Beratern beantragt wird. Bewilligungsverfahren für FIFA-Forward-Projekte Die Belege, die zur Bewilligung der Anträge erforderlich sind, können neu zusammen mit dem Antrag oder zu einem ausdrücklich genannten späteren Zeitpunkt eingereicht werden. Anträge können neu schon zu Beginn der Planung eines Projekts gestellt werden, sodass auch zur Deckung von Kosten, die während der Projektplanung anfallen, bereits Zuschüsse beantragt werden können. Die Mittel sollten schneller bewilligt und ausgezahlt werden können, womit Kosten nicht mehr erstattet werden müssen, was bei der Verwendung von Entwicklungsgeldern eine lückenlose Rechenschaft und Transparenz garantiert. Schriftliche Bewilligung des FIFA-Forward-Projektantrags Die Projektanträge werden gemäss dem FIFA-Forward-Reglement geprüft. Im Anschluss werden in der schriftlichen Bewilligung ausführlich die von den Mitgliedsverbänden einzureichenden Unterlagen, die wichtigsten Etappenziele, der Zeitplan und die Bedingungen für die Auszahlung der Mittel, die Berichtspflichten der Mitgliedsverbände und sämtliche anderen Bestimmungen aufgeführt, die eine fristgerechte, ordentliche und gänzliche Realisierung des Projekts und eine rechtmässige Verwendung der Entwicklungsgelder gewährleisten. Die Bewilligung wird dem jeweiligen Mitgliedsverband nach der eingehenden Prüfung des Antrags und dem Entscheid seitens des zuständigen FIFA-Organs zugestellt und wird für die beiden Parteien verbindlich, sobald sie vom Mitgliedsverband unterzeichnet und an die FIFA zurückgeschickt wurde. Zielvereinbarung Projektanträge, die nach dem 30. Juni 20~7 eingereicht werden, werden gemäss FIFA-Forward-Reglement nur akzeptiert, sofern zwischen der FIFA und dem fraglichen Mitgliedsverband eine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde. Zur besseren Unterstützung der Mitgliedsverbände bei der Vorbereitung und Abstimmung ihrer Entwicklungsprojekte auf die Zielvereinbarungen bittet die FIFA-Administration die Mitgliedsverbände, Projektanträge für den Beitrag, der jedem Mitgliedsverband im laufenden FIFA-Forward Programmzyklus zusteht (USO ), ungeachtet des Stands der Projektplanung bis zum 31. Dezember 2017 einzureichen. /

3 FIFA For ehe Came. For ehe World. Die Anträge können so rechtzeitig geprüft und die Mittel unverzüglich ausgezahlt werden t Mitgliedsverbände diese benötigen. sobald die Die FIFA-Mittel werden ausschliesslich auf das Konto überwiesen t das jeder Mitgliedsverband eigens für diesen Zweck eingerichtet hat. Alle FIFA-Zahlungen im Zusammenhang mit den bewilligten Forward Projekten müssen direkt von diesem Konto getätigt und ordnungsgemäss belegt werden. Die FIFA-Division Mitgliedsverbände steht Ihnen bei Fragen zur Beantragung von FIFA-Forward Projektbeiträgen und zur Umsetzung Ihrer FIFA-Forward-Projekte gerne jederzeit zur Seite. FEDERATION INTERNATIONALE OE FOOTBALL ASSOCIATION Zvonimir Boban Stellvertretender Generalsekretär (Fussball) Kopie an: FIFA-Rat Konföderationen I

4 FORWARD-ANTRAG / FIFA FOOTBALL DEVELOPMENT Sonstige Projekte (weder Wettbewerbe noch Wissensaufbau noch Infrastruktur) A PROJEKTTITEL: Al A2 A3 Mobiltelefon Die Auszahlung und die Verwaltung der beantragten Mittel erfolgen ausschliesslich über das FIFA Forward-Bankkonto. o Ja 0 Nein Adresse B PROJEKTFINANZIERUNG 81 Total der für Wettbewerbe beantragten Mittel in USO in Lokalwährung Angaben zu anderen Beiträgen') Quelle Betrag Geschätzte Gesamtprojektkosten 82 Gesamtbeitrag des Mitgliedsverbands 83 Andere Beiträge 84 Beantragter FIFA-Beitrag 8S Wechselkurs am Tag des Antrags C l Projektart Kurzbeschrieb Möbel IT 0 Kauf von Fahrzeugen 0 Trainingsausrüstung 0 Medizin 0 SendetechnikfTV 0 Digitale Medien 0 Merchandising Falls andere Art von Infrastrukturprojekt, bitte erläutern " Bei zusätzlichen Geldquellen separates Blatt beilegen / 1

5 _0 AUFSCHLÜSSElUNG DER PROJEKTKOSTEN Bitte alle massgebenden Dokumente (Verträge, Angebote, Budgets, Rechnungen, Quittungen) anhängen und aufführen: D1 Kostenart Betrag Rechtskosten Berater Kauf von Waren/Dienstleistungen Betrieb Unterhalt Andere Falls die massgebenden Zahlen noch nicht vorliegen, sind diese der FIFA im Geschäftsplan (E 1) zuzustellen. Zudem ist anzugeben, wann dieser geliefert wird. E WEITERE MASSGEBENDE ANGABEN ZUM PROJEKT Der Antrag muss durch einen Geschäfts- oder Projektplan belegt werden. Der Geschäftsplan muss insbesondere Folgendes beinhalten: genaue Projektbeschreibung, genaue Aufschlüsselung der Kosten, Projektplan, Zeitplan mit den wichtigsten Zwischenzielen, Nutzerinformationen, Verfahren zur Qualitätskontrolle, Angaben zum Unterhalt und Betrieb sowie Übersicht über die Betriebskosten. E1 0 Geschäftsplan beigelegt oder Zustellung des detaillierten Budgets bis (Datum) E2 0 Beschluss des Rats oder Vorstands des MV beigelegt oder Zustellung des Beschlusses bis (Datum) E3 Beschluss dem Kongress mitgeteilt D Ja o Nein E4 0 Beleg für die Mitteilung an den Kongress beigelegt oder Zustellung des Belegs für die Mitteilung bis (Datum) E5 Wurde bei der Beschaffung das Forward-Reglement eingehalten (Art. 7 Abs. 4 lit. b)7 D Ja o Nein Bei Kosten ab USD sind drei Angebote einzuholen. Bei Kosten ab USD ist eine Ausschreibung durchzuführen. E6 Geschätzte Dauer der Projektrealisierung : E7 0 Baubewilligung durch die lokalen Behörden erteilt oder Erteilung der Baubewilligung bis (Datum) E8 0 Fotos des Standorts beigelegt oder Zustellung der Fotos bis (Datum) E9 Soll Ihnen die FIFA beim Projektmanagement helfen) D Ja o Nein ElO Soll Ihnen die FIFA bei der Erarbeitung des Geschäftsplans helfen? D Ja o Nein E11 Werden nach Fertigstellung weitere FIFA-Mittel benötigp D Ja o Nein 12

6 ~~~ ~~- ERKLÄRUNGEN, ZUSAGEN UND VERPFLICHTUNGEN Hiermit bestätigen wir ausdrücklich Folgendes : 1. Der vorliegende Antrag entspricht den Entwicklungszielen, die in der zwischen dem Mitgliedsverband und der FIFA ordnungsgemäss abgeschlossenen Zielvereinbarung festgelegt wurden. 2. Alle hierin aufgeführten Informationen und Daten sind wahrheitsgetreu, und alle massgebenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen offen gelegt. 3. Die Zusage, Informationen auf Ersuchen bis zu den massgebenden Terminen zu liefern, wird im Bewusstsein eingehalten, dass deren Missachtung die Ablehnung des Projektantrags nach sich ziehen kann. 4. Für alle veranschlagten Ausgaben über USO wurden oder werden mindestens drei Angebote eingeholt. 5. Für alle Einzelausgaben über USO wurde oder wird eine Ausschreibung durchgeführt. 6. Die hiermit beantragten Mittel wurden und werden nicht anderweitig von der FIFA, einer Konföderation, einem Regionalverband oder einer anderen Stelle beantragt. 7. Alle hiermit beantragten Zahlungen an sämtliche Drittparteien erfolgen ausschliesslich über das eigens eingerichtete Bankkonto für FIFA-Beiträge, das vom Mitgliedsverband mit gesicherten, ordentlichen und ausreichenden Belegen geführt wird. 8. Alle Mittel, die die FIFA im Fall einer Bewilligung des Antrags auszahlt, werden ausschliesslich für die in diesem Antrag genannten und zugesicherten Zwecke verwendet. 9. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger gewähren jede Unterstützung und/oder liefern alle Informationen/Dokumente zum vorliegenden Antrag, etwa hinsichtlich der Umsetzung des Projekts, der Verwendung der zugesprochenen Mittel und der Ergebnisse des Projekts, die die FIFA jederzeit verlangen kann. 10. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands verpflichten sich, die FIFA über sämtliche Änderungen, Anpassungen, Verzögerungen oder Stornierungen des Projekts oder von Tätigkeiten oder über aufgehobene Zusagen an Gruppen mit Behinderungen oder Frauenteams unverzüglich schriftlich zu informieren. 11. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands haben keine persönlichen Interessen an den Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesem Antrag Mittel erhalten, und der Mitgliedsverband hat von seinen Amtsträgern entsprechende schriftliche Bestätigungen eingeholt, in denen diese bestätigen, dass keine Interessenkonflikte bestehen. 12. Der Mitgliedsverband sorgt dafür, dass die Teilnehmer, Begünstigten und/oder Nutzer der Anlagen und/oder Leistungen des Projekts wissen, dass das Projekt über das FIFA-Forward-Programm finanziert wird. 13. Sämtliche Erkenntnisse über Hinweise auf Veruntreuung der beantragten Mittel- sofern diese bereitgestellt werden - sind der FIFA zu melden. 14. Mittel, die bezogen, aber in der massgebenden Periode aus irgendwelchen Gründen nicht verwendet wurden, sind der FIFA zurückzuzahlen. 15. Der vorliegende Antrag und sein Inhalt wurden vom Vorstand oder Rat des Mitgliedsverbands genehmigt und wurden oder werden folglich der Generalversammlung/dem Kongress zur Kenntnis gebracht. 16. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, die Bestimmungen des Reglements für das FIFA-Forward-Programm, die FIFA Zirkularschreiben und die Beschlüsse der ständigen FIFA-Kommissionen einzuhalten. 17. Der Mitgliedsverband begleicht mit den kraft dieses Antrags gewährten Mitteln keine Geldstrafen, von irgendeiner Behörde verhängten Bussgelder, Gerichtskosten oder Vergleichszahlungen. 18. Für Verträge, Vereinbarungen, Ausschreibungen und Korrespondenz, die nicht in einer der vier offiziellen FIFA-Sprachen vorliegen, sind Übersetzungen anzufügen. 19. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze (national und international, einschliesslich Gesetzen betreffend Daten- und Persönlichkeitsschutz sowie des internationalen Arbeitsrechts, insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie aller anwendbaren internationalen Gesetze gegen Bestechung, Bekämpfung von Diskriminierung und Barrierefreiheit). 20. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, einen Schlussbericht vorzulegen, sobald das Projekt vollständig abgeschlossen ist. 21. Dieser Antrag unterliegt Schweizer Recht und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Rechtswahlregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf (CISG). 22. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Antrag, einschliesslich Streitigkeiten in Bezug auf dessen Abschluss, Gültigkeit, Änderung und Beendigung, sind umgehend durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen. Kann derart keine Einigung erzielt werden, sind solche Streitigkeiten - unter Ausschluss des Rechtswegs oder sonstiger Foren - ausschliesslich durch ein Schiedsgericht zu entscheiden, das aus drei Schiedsrichtern besteht und der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern unterliegt und entsprechend dieser verfährt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich (Schweiz), und die Verfahrenssprache ist Englisch. Alle Entscheide des Schiedsgerichts sind rechtskräftig und für die Parteien bindend. Datum Ort Im Namen und im Auftrag von (Name des Mitgliedsverbands eingeben) Präsident (Vorname, Nachname) Unterschrift Generalsekretär (Vorname, Nachname) Unterschrift /3

7 , NUR FÜR FIFA-GEBRAUCH ANTRAGSNR Empfang Beurteilung Bewilligung Datum FIFA-MV-Direktor - Name FIFA-MV-Direktor - Unterschrift BEMERKUNGEN /4

8 FORWARD-ANTRAG / FIFA FOOTBALL OEVELOPMENT Infrastruktur A PROJEKTTITEL 1): AI A2 Al Vorname Nachname Position Die Auszahlung und die Verwaltung der beantragten Mittel erfolgen ausschliesslich über das FIFA-Forward Bankkonto. o Ja 0 Nein Telefon Adresse Mobiltelefon B PROJEKTFINANZIERUNG Total der für Projekte beantragten Mittel in USO in lokalwährung Angaben zu anderen Beiträgen'); Quelle Betrag B6 BI B2 Geschätzte Gesamtprojektkosten Gesamtbeitrag des Mitgliedsverbands - Bl Andere Beiträge B4 Beantragter FIFA-Beitrag B5 Wechselkurs am Tag der Fertigstellung c PROJEKTART Projektart I Neubau i Umbau/Modernisierung C I Spielfeld Kunstrasenfeld 0 0 Mini-Kunstrasenfeld 0 0 Naturrasenfeld 0 0 Futsal-Feld 0 0 Beach-Soccer-Feld 0 0 C2 Andere Infrastruktur Flutlichtanlage 0 0 Tribüne/Sitzplätze 0 0 Stadion 0 0 Technisches Zentrum 0 0 Unterkunft 0 0 Verbandssitz 0 0 C3 Falls andere Art von Infrastrukturprojekt bitte erläutern: 'j Ebenfalls Ort angeben; " Bei zusätzlichen Geldquellen separates Blatt beilegen / 1

9 . 0 AUFSCHLÜSSELUNG DER PROJEKTKOSTEN Bitte alle massgebenden Dokumente (Verträge, Angebote, Budgets, Rechnungen, Quittungen) anhängen und aufführen: Kostenart I ' Betrag 0 1 Rechtskosten 02 ArchitekVPlanung OJ Berater 04 Grundstückserwerb (sofern massgebend) 05 Bau (Vorarbeiten) 06 Bau (Fundierungsarbeiten) 07 Bau (Hauptteil) 08 Qualitätssicherung (z. B. Testinstitut) D9 Betrieb OID Unterhalt Oll Andere Falls die massgebenden Zahlen noch nicht vorliegen, sind diese der FIFA im Geschäftsplan (G 1) zuzustellen. Zudem ist anzugeben, wann dieser gel iefert wird. --- E ANGABEN ZUR NUTZUNG Informationen zum Zugang EI E2 Werden Umkleidekabinen für Frauen eingerichtet? Ist die Anlage behindertengerecht? D Ja D Ja o Nein o Nein Massgebend für Projekte für Spielfelder, Stadien und technische Zentren Häufigkeit der Nutzung El Stunden pro Woche: 0 bis zu 10 o bis zu 20 o bis zu 30 o bis zu 40 o bis zu 50 o über 50 Art der Nutzung E4 Wettkampf: o lokal o national o international Training : o Profiteam o Jugend-/Kinderfussball o Schule o Sozialer Zweck 12

10 . F ANGABEN ZU ALLEN ANLAGEN3) Übersicht über alle Anlagen im Land, die a) im Besitz des MV sind oder b) von diesem betrieben w erden : Fl Beschreibung I' Bezug zum MV I Ort Baujahr Letzter l ist die Zustand der Jährliche Kosten Umbau I Anlage voll Anlage I für den Unterhalt (Jahr) ausgelastet? I I I I _.~ G WEITERE MASSGEBENDE ANGABEN ZUM PROJEKT Der Antrag muss durch einen Geschäfts- oder Projektplan belegt werden. Der Geschäftsplan muss insbesondere Folgendes beinhalten: genaue Projektbeschreibung, gen aue Aufschlüsselung der Kosten, Projektplan, Zeitplan mit den wichtigsten Zwischenzielen, Nutzerinformationen, Verfahren zur Qualitätskontrolle, Angaben zum Unterhalt und Betrieb sowie Übersicht über die Betriebskosten. Gl 0 Geschäftsplan beigelegt oder Zustellung des Geschäftsplans bis (Datum) G2 0 Beschluss des Rats oder Vorstands des MV beigelegt oder Zustellung des Beschlusses bis (Datum) GJ Beschluss dem Kongress mitgeteilt D Ja o Nein G4 0 Beleg für die Mitteilung an den Kongress beigelegt oder Zustellung des Belegs für die Mitteilung bis (Datum) GS 0 Grundbuchauszug beigelegt oder Zustellung des Grundbuchauszugs bis (Datum) G6 Bezug des MV zum Grundstück: o Der MV ist Eigentümer des Grundstücks. o Der MV ist Pächter des Grundstücks. o Der MV hat ein exklusives Nutzungsrecht für das Grundstück. o Der MV hat für die Nutzung des Grundstücks ein Vorrecht o Anderer Bezug (bitte präzisieren) G7 0 Baubewilligung durch die lokalen Behörden erteilt oder Erteilung der Baubewilligung bis (Datum) G8 0 Fotos des Standorts beigelegt oder Zustellung der Fotos bis (Datum) G9 0 Projektpläne beigelegt (Angaben zu E 1) oder Zustellung der Projektpläne bis (Datum) G'O Wurde bei der Beschaffung das Forward-Reglement eingehalten (Art 7 Abs. 4 lit b)? D Ja o Nein Bei Kosten ab USD sind drei Angebote einzuholen. Bei Kosten ab USD ist eine Ausschreibung durchzuführen. Gll Geschätzte Bauzeit G'2 Wurden bei der Gestaltung, beim Bau und beim Betrieb ökologische Aspekte berücksichtigt? D Ja o Nein Falls ja, bitte im Geschäftsplan belegen Gll Soll Ihnen die FIFA beim Projektmanagement helfen? D Ja o Nein G,4 Soll Ihnen die FIFA bei der Erarbeitung des Geschäftsplans helfen 7 D Ja o Nein G'S Werden nach Fertigstellung weitere FIFA-Mittel benötigt? D Ja o Nein )J Der MV kann die obigen Angaben auch In einem separaten Dokument aufführen. /3

11 ERKLÄRUNGEN, ZUSAGEN UND VERPFLICHTUNGEN Hiermit bestätigen wir ausdrücklich Folgendes: 1. Der vorliegende Antrag entspricht den Entwicklungszielen, die in der zwischen dem Mitgliedsverband und der FIFA ordnungsgemäss abgeschlossenen Zielvereinbarung festgelegt wurden. 2. Alle hierin aufgeführten Informationen und Daten sind wahrheitsgetreu, und alle massgebenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen offengelegt. 3. Die Zusage, Informationen auf Ersuchen bis zu den massgebenden Terminen zu liefern, wird im Bewusstsein eingehalten, dass deren Missachtung die Ablehnung des Projektantrags nach sich ziehen kann. 4. Für alle veranschlagten Ausgaben über USO wurden oder werden mindestens drei Angebote eingeholt. 5. Für alle Einzelausgaben über USO wurde oder wird eine Ausschreibung durchgeführt. 6. Die hiermit beantragten Mittel wurden und werden nicht anderweitig von der FIFA, einer Konföderation, einem Regionalverband oder einer anderen Stelle beantragt. 7. Alle hiermit beantragten Zahlungen an sämtliche Drittparteien erfolgen ausschliesslich über das eigens eingerichtete Bankkonto für FIFA-Beiträge, das vom Mitgliedsverband mit gesicherten, ordentlichen und ausreichenden Belegen geführt wird. 8. Alle Mittel, die die FIFA im Fall einer Bewilligung des Antrags auszahlt, werden ausschliesslich für die in diesem Antrag genannten und zugesicherten Zwecke verwendet. 9. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger gewähren jede Unterstützung und/oder liefern alle Informationen/Dokumente zum vorliegenden Antrag, etwa hinsichtlich der Umsetzung des Projekts, der Verwendung der zugesprochenen Mittel und der Ergebnisse des Projekts, die die FIFA jederzeit verlangen kann. 10. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands verpflichten sich, die FIFA über sämtliche Änderungen, Anpassungen, Verzögerungen oder Stornierungen des Projekts oder von Tatigkeiten oder über aufgehobene Zusagen an Gruppen mit Behinderungen oder Frauenteams unverzüglich schriftlich zu informieren. 11. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands haben keine persönlichen Interessen an den Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesem Antrag Mittel erhalten, und der Mitgliedsverband hat von seinen Amtsträgern entsprechende schriftliche Bestätigungen eingeholt, in denen diese bestätigen, dass keine Interessenkonflikte bestehen. 12. Der Mitgliedsverband sorgt dafür, dass die Teilnehmer, Begünstigten und/oder Nutzer der Anlagen und/oder Leistungen des Projekts wissen, dass das Projekt über das FIFA-Forward-Programm finanziert wird. 13. Sämtliche Erkenntnisse über Hinweise auf Veruntreuung der beantragten Mittel - sofern diese bereitgestellt werden - sind der FIFA zu melden. 14. Mittel, die bezogen, aber in der massgebenden Periode aus irgendwelchen Gründen nicht verwendet wurden, sind der FIFA zurückzuzahlen. 15. Der vorliegende Antrag und sein Inhalt wurden vom Vorstand oder Rat des Mitgliedsverbands genehmigt und wurden oder werden folglich der Generalversammlung/dem Kongress zur Kenntnis gebracht. 16. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, die Bestimmungen des Reglements für das FIFA-Forward-Programm, die FIFA Zirkularschreiben und die Beschlüsse der ständigen FIFA-Kommissionen einzuhalten. 17. Der Mitgliedsverband begleicht mit den kraft dieses Antrags gewährten Mitteln keine Geldstrafen, von irgendeiner Behörde verhängten Bussgelder, Gerichtskosten oder Vergleichszahlungen. 18. Für Verträge, Vereinbarungen, Ausschreibungen und Korrespondenz, die nicht in einer der vier offiziellen FIFA-Sprachen vorliegen, sind Übersetzungen anzufügen. 19. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze (national und international, einschliesslich Gesetzen betreffend Daten- und Persönlichkeitsschutz sowie des internationalen Arbeitsrechts, insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie aller anwendbaren internationalen Gesetze gegen Bestechung, Bekämpfung von Diskriminierung und Barrierefreiheit). 20. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, einen Schlussbericht vorzulegen, sobald das Projekt vollständig abgeschlossen ist. 21. Dieser Antrag unterliegt Schweizer Recht und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Rechtswahlregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf (CISG). 22. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Antrag, einschliesslich Streitigkeiten in Bezug auf dessen Abschluss, Gültigkeit, Änderung und Beendigung, sind umgehend durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen. Kann derart keine Einigung erzielt werden, sind solche Streitigkeiten - unter Ausschluss des Rechtswegs oder sonstiger Foren - ausschliesslich durch ein Schiedsgericht zu entscheiden, das aus drei Schiedsrichtern besteht und der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern unterliegt und entsprechend dieser verfährt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich (Schweiz), und die Verfahrenssprache ist Englisch. Alle Entscheide des Schiedsgerichts sind rechtskräftig und für die Parteien bindend. Datum Ort Im Namen und im Auftrag von (Name des Mitgliedsverbands eingeben) Präsident (Vorname, Nachname) Unterschrift Generalsekretär (Vorname, Nachname) --- Unterschrift /4

12 NUR FÜR FIFA-GEBRAUCH ANTRAGSNR. Empfang Beurteilung Bewilligung Datum FIFA-MV-Direktor - Name FIFA-MV-Direktor - Unterschrift BEMERKUNGEN /5

13 FORWARD-ANTRAG / FIFA FOOTBALL DEVELOPMENT Wettbewerbe A PROJEKTTITEL: AI Mitgliedsverband I Projektmanager (alle Kontaktangaben) Al Vorname Position Telefon Nachname Mobiltelefon Adresse Al MV-Konto für FIFA-Beiträge I Wettbewerbe, die mit FIFA-Mitteln finanziert werden sollen (Name/Datum) A4 Die Auszahlung und die Verwaltung der beantragten Mittel erfolgen ausschliesslich über das FIFA Forward-Bankkonto. o Ja 0 Nein a) Name Datum b) c) B PROJEKTFINANZIERUNG Total der für Wettbewerbe beantragten M ittel in USO in Lokalwährung Wechselkurs am Tag des Antrags: B7 Quelle Betrag BI B2 Bl Gesamtbetrag für alle vom Mitgliedsverband organisierten Wettbewerbe* (bitte auch Abschnitt C ausfüllen) Gesamtbudget für die Wettbewerbe, für die FIFA- Mittel beantragt werden (unter A eintragen) Gesamtbeitrag des Mitgliedsverbands B4 B5 B6 Andere Beiträge Beantragter FIFA-Beitrag Wechselkurs am Tag der Fertigstellung ( KOSTEN DER WETTBEWERBE, FÜR DIE GELDER BEANTRAGT WERDEN ( 1 N,. Wettbew"b (;noi., I Re;,.n I Unterkunft. T"n'port I Löhne Schieds- Aus- Anderes Alterskategorie/Männer oder von und I am Ausrüstung richter rüstung I I Frauen) Teams I Verpflegung Spielort der Betreuer I - I, I Gesamt- I kosten i 6 -- I) Bei zusätzlichen Geldquellen separates Blatt beilegen / 1

14 . 0 WEITERE MASSGEBENDE ANGABEN ZUM PROJEKT Der Antrag muss durch einen Geschäfts- oder Projektplan belegt werden. Der Geschäftsplan muss insbesondere Folgendes beinhalten: genaue Projektbeschreibung, genaue Aufschlüsselung der Kosten, Projektplan, Zeitplan mit den wichtigsten Zwischenzielen, Nutzerinformationen, Verfahren zur Qualitätskontrolle und Angaben zum Betrieb Geschäftsplan beigelegt oder Zustellung des Geschäftsplans bis (Datum) 02 0 Beschluss des Rats oder Vorstands des MV beigelegt oder Zustellung des Beschlusses bis (Datum) 03 Berichterstattung an den Kongress erfolgt D Ja o Nein 04 0 Beleg für die Berichterstattung an die GV/den Kongress beigelegt oder Zustellung des Beschlusses bis (Datum) 05 Wurde bei der Beschaffung das Forward-Reglement eingehalten (Art. 7 Abs. 4 lit. b)? 0 Ja 0 Nein Bei Kosten ab USD sind drei Angebote einzuholen. Bei Kosten ab USD ist eine Ausschreibung durchzuführen. 06 Soll Ihnen die FIFA beim Projektmanagement helfen? D Ja o Nein 07 Soll Ihnen die FIFA bei der Erarbeitung des Geschäftsplans helfen? o Ja o Nein 08 Sind für die Wettbewerbsplanung FIFA-Mittel erforderlich? D Ja o Nein E E1 ALLE VOM MITGLIEDSVERBAND ORGANISIERTEN WETTBEWERBE (einschliesslich der Wettbewerbe, für die Gelder beantragt werden) Nr_ I Wettbewerb (inkl.: Alterskategorie/ i Anzahl Dauer i Jahre I Finanziert Finanziert I Finanziert I Männer oder Frauen Teams (von/bis) durch MV I durch lokalen durch Liga I I Verband Ungefähre Kosten

15 ERKLÄRUNGEN, ZUSAGEN UND VERPFLICHTUNGEN Hiermit bestätigen wir ausdrücklich Folgendes: 1. Der vorliegende Antrag entspricht den Entwicklungszielen, die in der zwischen dem Mitgliedsverband und der FIFA ordnungsgemäss abgeschlossenen Zielvereinbarung festgelegt wurden. 2. Alle hierin aufgeführten Informationen und Daten sind wahrheitsgetreu, und alle massgebenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen offengelegt. 3. Die Zusage, Informationen auf Ersuchen bis zu den massgebenden Terminen zu liefern, wird im Bewusstsein eingehalten, dass deren Missachtung die Ablehnung des Projektantrags nach sich ziehen kann. 4. Für alle veranschlagten Ausgaben über USD wurden oder werden mindestens drei Angebote eingeholt. 5. Für alle Einzelausgaben über USD wurde oder wird eine Ausschreibung durchgeführt. 6. Die hiermit beantragten Mittel wurden und werden nicht anderweitig von der FIFA, einer Konföderation, einem Regionalverband oder einer anderen Stelle beantragt. 7. Alle hiermit beantragten Zahlungen an sämtliche Drittparteien erfolgen ausschliesslich über das eigens eingerichtete Bankkonto für FIFA-Beiträge, das vom Mitgliedsverband mit gesicherten, ordentlichen und ausreichenden Belegen geführt wird. 8. Alle Mittel, die die FIFA im Fall einer Bewilligung des Antrags auszahlt, werden ausschliesslich für die in diesem Antrag genannten und zugesicherten Zwecke verwendet. 9. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger gewähren jede Unterstützung und/oder liefern alle Informationen/Dokumente zum vorliegenden Antrag, etwa hinsichtlich der Umsetzung des Projekts, der Verwendung der zugesprochenen Mittel und der Ergebnisse des Projekts, die die FIFA jederzeit verlangen kann. 10. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands verpflichten sich, die FIFA über sämtliche Änderungen, Anpassungen, Verzögerungen oder Stornierungen des Projekts oder von Tatigkeiten oder über aufgehobene Zusagen an Gruppen mit Behinderungen oder Frauenteams unverzüglich schriftlich zu informieren. 11. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands haben keine persönlichen Interessen an den Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesem Antrag Mittel erhalten, und der Mitgliedsverband hat von seinen Amtsträgern entsprechende schriftliche Bestätigungen eingeholt, in denen diese bestätigen, dass keine Interessenkonflikte bestehen. 12. Der Mitgliedsverband sorgt dafür, dass die Teilnehmer, Begünstigten und/oder Nutzer der Anlagen und/oder Leistungen des Projekts wissen, dass das Projekt über das FIFA-forward-Programm finanziert wird. 13. Sämtliche Erkenntnisse über Hinweise auf Veruntreuung der beantragten Mittel - sofern diese bereitgestellt werden - sind der FIFA zu melden. 14. Mittel, die bezogen, aber in der massgebenden Periode aus irgendwelchen Gründen nicht verwendet wurden, sind der FIFA zurückzuzahlen. 15. Der vorliegende Antrag und sein Inhalt wurden vom Vorstand oder Rat des Mitgliedsverbands genehmigt und wurden oder werden folglich der Generalversammlung/dem Kongress zur Kenntnis gebracht. 16. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, die Bestimmungen des Reglements für das FIFA-Forward-Programm, die FIFA Zirkularschreiben und die Beschlüsse der ständigen FIFA-Kommissionen einzuhalten. 17. Der Mitgliedsverband begleicht mit den kraft dieses Antrags gewährten Mitteln keine Geldstrafen, von irgendeiner Behörde verhängten Bussgelder, Gerichtskosten oder Vergleichszahlungen. 18. Für Verträge, Vereinbarungen, Ausschreibungen und Korrespondenz, die nicht in einer der vier offiziellen FIFA-Sprachen vorliegen, sind Übersetzungen anzufügen. 19. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze (national und international, einschliesslich Gesetzen betreffend Daten- und Persönlichkeitsschutz sowie des internationalen Arbeitsrechts, insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie aller anwendbaren internationalen Gesetze gegen Bestechung, Bekämpfung von Diskriminierung und Barrierefreiheit). 20. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, einen Schlussbericht vorzulegen, sobald das Projekt vollständig abgeschlossen ist. 21. Dieser Antrag unterliegt Schweizer Recht und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Rechtswahlregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf (CISG). 22. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Antrag, einschliesslich Streitigkeiten in Bezug auf dessen Abschluss, Gültigkeit, Änderung und Beendigung, sind umgehend durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen. Kann derart keine Einigung erzielt werden, sind solche Streitigkeiten - unter Ausschluss des Rechtswegs oder sonstiger foren - ausschliesslich durch ein Schiedsgericht zu entscheiden, das aus drei Schiedsrichtern besteht und der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern unterliegt und entsprechend dieser verfährt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich (Schweiz), und die Verfahrenssprache ist Englisch. Alle Entscheide des Schiedsgerichts sind rechtskräftig und für die Parteien bindend. Datum Ort Im Namen und im Auftrag von (Name des Mitgliedsverbands eingeben) Präsident (Vorname, Nachname) Unterschrift Generalsekretär (Vorname, Nachname) Unterschrift /3

16 NUR FÜR FIFA-GEBRAUCH ANTRAGSNR. Datum FIFA-MV-Direktor - Name FIFA-MV-Direktor - Unterschrift Empfang Beurteilung Bewilligung BEMERKUNGEN /4

17 FORWARD-ANTRAG / FIFA FOOTBAll DEVElOPMENT Wissensaufbau PROJEKTTITEL: A :,::=: MV-Konto für FIFA-Beiträg A2 Die Auszahlung und die Verwaltung der beantragten Mittel erfolgen ausschliesslich über das FIFA Forward-Bankkonto. o Ja 0 Nein Telefon Adresse Mobiltelefon B PROJEKTFINANZIERUNG Total der für W issensaufbau beantragten Mittel in USO in Lokal- Wechselkurs am Tag des Antrags: währung - Quelle Betrag B6 BI Geschätzte Gesamtkosten für die Massnahmen zum Wissensaufbau B2 Gesamtbeitrag des Mitgliedsverbands B3 B4 Andere Beiträge Beantragter FIFA-Beitrag B5 Wechselkurs am Tag der Fertigstellung ( WEITERE MASSGEBENDE ANGABEN ZUM PROJEKT CI 0 Detailliertes Budget beigelegt oder Zustellung des detaillierten Budgets bis (Datum) (2 0 Beschluss des Rats oder Vorstands des MV beigelegt oder Zustellung des Beschlusses bis (Datum) (3 Beschluss dem Kongress mitgeteilt D Ja o Nein (4 0 Beleg für die Mitteilung an den Kongress beigelegt oder Zustellung des Belegs für die Mitteilung bis (Datum) (5 Wurde bei der Beschaffung das Forward-Reglement eingehalten (Art. 7 Abs. 4 lit. b)? D Ja o Nein Bei Kosten ab USO sind drei Angebote einzuholen. Bei Kosten ab USO ist eine Ausschreibung durchzuführen. (6 Soll Ihnen die FIFA beim Projektmanagement helfen? D Ja o Nein C7 Sind für die Planung der Massnahmen zum Wissensaufbau FIFA-Mittel erforderlich 7 D Ja o Nein " Be, zusätzlichen Geldquellen separates Blatt beilegen / 1

18 ~-. 0 ANTRAG AUF FINANZIERUNG FOLGENDER MASSNAHMEN ZUM WISSENSAUFBAU (einschliesslich der Massnahmen, für die Gelder beantragt werden) Art I Geplante Massnahme zum I Von d.. I O""n;,"on d"~h I Te'm;n j D'"e' I An"h' Wissensaufbau* FIFA Konföderation! I I Teilnehmer I unterstützt MV!Private** I Schiedsrichter I Beantragter I Betrag in USO*** Trainer Trainerinnen A. Schiedsrichterinnen 0 1 Fussball! Technik Jugendtrainer Technische Direktoren Futsal Beach-Soccer Organisation von Wettbewerben Klublizenzierung Frauenligen B. Organisation von Ligen 02 Wettbewerbe! LigenlVereine Jugendligen Sicherheit Kinderfussballturniere Nationale Schiedsgerichte Ausbildung von Personal Finanzmanagement Integrität Good Governance 03 C. Administration Infrastrukturverwaltung Recht Handel/Marketing Kommunikation Frauenförderung Soziales Engagement und Menschenrechte 04 O. Andere Total Bei mehr als einer Massnahme pro Art Anzahl angeben; falls diese gleichzeitig von der FIFA und anderen Organisatoren veranstaltet werden, dies In der Jeweiligen Spalte entsprechend vermerken Entsprechenden Organisator angeben Ohne Kosten lur FIFA-Instrukteure und etwaige von der FIFA gelieferte Ausrüstung Im Fall einer Organisation durch die FIFA Ist ein Termin frühestens In vier Monaten möglich. 12

19 ~- ~ ERKLÄRUNGEN, ZUSAGEN UND VERPFLICHTUNGEN Hiermit bestätigen wir ausdrücklich Folgendes : 1. Der vorliegende Antrag entspricht den Entwicklungszielen, die in der zwischen dem Mitgliedsverband und der FIFA ordnungsgemäss abgeschlossenen Zielvereinbarung festgelegt wurden. 2. Alle hierin aufgeführten Informationen und Daten sind wahrheitsgetreu, und alle massgebenden Informationen w urden nach bestem Wissen und Gewissen offen gelegt. 3. Die Zusage, Informationen auf Ersuchen bis zu den massgebenden Terminen zu liefern, wird im Bewusstsein eingehalten, dass deren Missachtung die Ablehnung des Projektantrags nach sich ziehen kann. 4. Für alle veranschlagten Ausgaben über USD wurden oder werden mindestens drei Angebote eingeholt. 5. Für alle Einzelausgaben über USD wurde oder wird eine Ausschreibung durchgeführt. 6. Die hiermit beantragten Mittel wurden und werden nicht anderweitig von der FIFA, einer Konföderation, einem Reg ionalverband oder einer anderen Stelle beantragt. 7. Alle hiermit beantragten Zahlungen an sämtliche Drittparteien erfolgen ausschliesslich über das eigens eingerichtete Bankkonto für FIFA-Beiträge, das vom Mitgliedsverband mit gesicherten, ordentlichen und ausreichenden Belegen geführt wird. 8. Alle Mittel, die die FIFA im Fall einer Bewilligung des Antrags auszahlt, werden ausschliesslich für die in diesem Antrag genannten und zugesicherten Zwecke verwendet. 9. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger gewähren jede Unterstützung und/oder liefern alle Informationen/Dokumente zum vorliegenden Antrag, etwa hinsichtlich der Umsetzung des Projekts, der Verwendung der zugesprochenen Mittel und der Ergebnisse des Projekts, die die FIFA jederzeit verlangen kann. 10. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands verpflichten sich, die FIFA über sämtliche Änderungen, Anpassungen, Verzögerungen oder Stornierungen des Projekts oder von Tätigkeiten oder über aufgehobene Zusagen an Gruppen mit Behinderungen oder Frauenteams unverzüglich schriftlich zu informieren. 11. Die Amtsträger des Mitgliedsverbands haben keine persönlichen Interessen an den Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesem Antrag Mittel erhalten, und der Mitgliedsverband hat von seinen Amtsträgern entsprechende schriftliche Bestätigungen eingeholt, in denen diese bestätigen, dass keine Interessenkonflikte bestehen. 12. Der Mitgliedsverband sorgt dafür, dass die Teilnehmer, Begünstigten und/oder Nutzer der Anlagen und/oder Leistungen des Projekts wissen, dass das Projekt über das FIFA-Forward-Programm finanziert wird. 13. Sämtliche Erkenntnisse über Hinweise auf Veruntreuung der beantragten Mittel- sofern diese bereitgestellt werden - sind der FIFA zu melden. 14. Mittel, die bezogen, aber in der massgebenden Periode aus irgendwelchen Gründen nicht verwendet wurden, sind der FIFA zurückzuzahlen. 15. Der vorliegende Antrag und sein Inhalt wurden vom Vorstand oder Rat des Mitgliedsverbands genehmigt und wurden oder werden folglich der Generalversammlung/dem Kongress zur Kenntnis gebracht. 16. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, die Bestimmungen des Reglements für das FIFA-Forward-Programm, die FIFA Zirkularschreiben und die Beschlüsse der ständigen FIFA-Kommissionen einzuhalten. 17. Der Mitgliedsverband begleicht mit den kraft dieses Antrags gewährten Mitteln keine Geldstrafen, von irgendeiner Behörde verhängten Bussgelder, Gerichtskosten oder Vergleichszahlungen. 18. Für Verträge, Vereinbarungen, Ausschreibungen und Korrespondenz, die nicht in einer der vier offiziellen FIFA-Sprachen vorliegen, sind Übersetzungen anzufügen. 19. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze (national und international, einschliesslich Gesetzen betreffend Daten- und Persänlichkeitsschutz sowie des internationalen Arbeitsrechts, insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie aller anwendbaren internationalen Gesetze gegen Bestechung, Bekämpfung von Diskriminierung und Barrierefreiheit). 20. Der Mitgliedsverband und seine Amtsträger verpflichten sich, einen Schlussbericht vorzulegen, sobald das Projekt vollständig abgeschlossen ist. 21. Dieser Antrag unterliegt Schweizer Recht und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Rechtswahlregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf (ClSG). 22. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Antrag, einschliesslich Streitigkeiten in Bezug auf dessen Abschluss, Gültigkeit, Änderung und Beendigung, sind umgehend durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen. Kann derart keine Einigung erzielt werden, sind solche Streitigkeiten - unter Ausschluss des Rechtswegs oder sonstiger Foren - ausschliesslich durch ein Schiedsgericht zu entscheiden, das aus drei Schiedsrichtern besteht und der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern unterliegt und entsprechend dieser verfährt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich (Schweiz), und die Verfahrenssprache ist Englisch. Alle Entscheide des Schiedsgerichts sind rechtskräftig und für die Parteien bindend. Datum Ort Im Namen und im Auftrag von (Name des Mitgliedsverbands eingeben) Präsident (Vorname, Nachname) Unterschrift Generalsekretär (Vorname, Nachname) -- Unterschrift /3

20 NUR FÜR FIFA-GEBRAUCH ANTRAGSNR Empfang Beurteilung Bewilligung Datum FIFA-MV-Direktor - Name FIFA-MV-Direktor - Unterschrift. - _.. BEM ERKUNGEN /4

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