gerne lassen wir Ihnen das neue Reglement des Goal-Programms zukommen, das vom FIFA Exekutivkomitee am 30. März 2012 in Zürich verabschiedet wurde.
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- Marielies Hausler
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1 FIF~ Far the Ciame. Far the Warld. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr Zürich, 11. Juni 2012 GS/clo-csu Goal-Programm Neues Reglement 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, gerne lassen wir Ihnen das neue Reglement des Goal-Programms zukommen, das vom FIFA Exekutivkomitee am 30. März 2012 in Zürich verabschiedet wurde. Das Goal-Programm fällt fortan in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der neuen FIFA Entwicklungskommission. Die Entwicklungskommission ist für die weltweiten FIFA-Entwicklungsprogramme zuständig. Sie erarbeitet und definiert die Prioritäten und Ziele und entwickelt die erforderlichen Strategien. Ferner analysiert und kontrolliert sie die Hilfe und Unterstützung für die Mitgliedsverbände und Konföderationen. Die Entwicklungskommission überwacht die folgenden Programme: a) Programm finanzielle Unterstützung (FAP) b) Goal c) adidas-goal-fussbälle d) PERFORMANCE e) neue Entwicklungsprogramme f) alle anderen Bildungs- und Technikprogramme zur Fussballförderung zugunsten von Mitgliedsverbänden und Konföderationen Die wichtigsten Änderungen im neuen Goal-Reglement im Überblick: Art. 4.2 (4. Verfahren) Für Nicht-Infrastruktur-Projekte (Goal-Fussballprojekte) muss der Mitgliedsverband den Projektantrag spätestens drei Monate vor der Sitzung der FIFA-Entwicklungskommission beim FIFA-Generalsekretariat zur technischen Prüfung und Begutachtung einreichen. Art. 4.4 (4. Verfahren) Wenn die finanzielle Unterstützung der FIFA für eine der beteiligten Parteien (z. B. Auftragnehmer, Hersteller, Lieferanten, Berater) mehr als USD beträgt, muss der betreffende Mitgliedsverband Offerten von mindestens drei Anbietern einreichen. Federation Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 P.O. Box 8044 Zurich Switzerland Tel.: +41-(0) Fax: +41-(0)
2 FIF~ Forthe Game. Forthe World. Art (5. Pflichten der Mitgliedsverbände) Der FIFA den betreffenden Auszug aus dem nationalen Grundbuch und Vereinbarungen über Schenkungen, die Pacht von Land oder andere Arten der unentgeltlichen Bereitstellung von Land vorzulegen; Pacht und andere Arten der unentgeltlichen Bereitstellung von Land müssen mindestens 20 Jahre gültig sein. Art (5. Pflichten der Mitgliedsverbände) Nachdem das Projekt vollständig abgeschlossen ist und dem Mitgliedsverband übergeben wurde, einen Schlussbericht vorzulegen. Die Formulare zur Beantragung eines Goal-Projekts wurden ebenfalls angepasst (siehe Anlage). Damit ein Projektantrag vorgelegt wird, müssen die betreffenden Formulare mindestens zwei Monate vor der Sitzung der Entwicklungskommission bei der Administration eingereicht werden. Die Antragsformulare müssen so präzise wie möglich ausgefüllt werden und beinhalten die folgenden beiden Dokumente: Projektantrag Projektbudget Das neue Goal-Reglement und die neuen Antragsformulare gelten ab der nächsten Sitzung der Entwicklungskommission im September Die Entwicklungsleiter stehen den Antragsstellern bei der Anwendung des neuen Reglements und des neuen Verfahrens gerne zur Seite. Ein Goal-Projekt wird mit maximal USD unterstützt. Mit Blick auf die Solidarität unter den Verbänden und angesichts des verfügbaren Budgets erhält jeder Mitgliedsverband im laufenden Budgetzyklus grundsätzlich nur ein Projekt zugesprochen. Die FIFA-Division Mitgliedsverbände und Entwicklung und alle anderen FIFA-Entwicklungsvertreter stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für die wertvolle Unterstützung. Mit freundlichen Grüssen Anlagen: Goal-Reglement Goal-Antragsformular Kopie an: - FIFA-Exekutivkomitee - Konföderationen
3 Das massgeschneiderte Entwicklungsprogramm der FIFA Vorwort -Ziele 2 - Begünstigte Mitgliedsverbände 3 - Auswahlkriterien 4 - Verfahren 5 - Pflichten der Mitgliedsverbände 6 - Entwicklungsbüros (Development Offices) 7 - Entwicklungsleiter (Development Officers) 8 - Finanzen 9 - FIFA-Entwicklungskommission 10- Besondere Bestimmungen Bei der Überarbeitung und Anpassung des Goal-Reglements orientierte sich die FIFA an der Entwicklung des Fussballs und der Erfahrung aus den seit 1999 realisierten Projekten. Das neue Goal-Reglement wurde vom FIFA-Exekutivkomitee am März 2012 in Zürich verabschiedet. Es regelt die Beziehungen zwischen der FIFA, ihren Mitgliedsverbänden, den Konföderationen und den Entwicklungsbüros rund um die Welt und hilft der FIFA, ihre Ziele in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten schneller und wirksamer zu erreichen. Das Goal-Programm gründet auf Solidarität und leistet einen bescheidenen, aber wichtigen Beitrag zur Beseitigung der Ungleichgewichte. Die Goal-Projekte sind auf bedürftige Mitgliedsverbände zugeschnitten und helfen ihnen dabei. eigene Fussballprojekte zu entwickeln, zu planen und schliesslich zu finanzieren. Als Antwort auf die wichtigsten nationalen Bedürfnisse der Verbände betreffen sie verschiedenste Bereiche wie Infrastruktur (z. B. Verbandssitze, technische Zentren und Fussballplätze), IT, Wettbewerbsorganisation, Jugendförderung und Fussballschulen. Das Goal-Programm bietet besonders den bedürftigen Mitgliedsverbänden die nötigen Mittel (personell, technisch und finanziell) für die Realisierung gross angelegter Fussballprojekte. Angesichts der Bedeutung der Fussballentwicklung und der vielfältigen Arbeit der FIFA in diesem Bereich wurde vor Kurzem eine FIFA-Entwicklungskommission geschaffen, der Vertreter aller sechs Konföderationen angehören. Die FIFA-Entwicklungskommission wird von FIFA-Vizepräsident und CAF-Präsident Issa Hayatou geleitet und beaufsichtigt neu das Goal-Programm. Joseph S. Blatter FIFA-Präsident Das Goal-Programm, das auf die Initiative des FIFA-Präsidenten zurückgeht, ist ein Entwicklungsprogramm, von dem Mitgliedsverbände mit besonderen Bedürfnissen profitieren. Um
4 Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist das Goal-Programm in Absprache mit den Konföderationen einzuführen und umzusetzen. Das vorliegende Reglement regelt die Voraussetzungen, die für die Umsetzung und anschliessende Überwachung des Goal-Programms der FIFA zu erfüllen sind. Im vorliegenden Reglement sind Mitgliedsverbände diejenigen Verbände, die vom Kongress in Übereinstimmung mit Art. 9 ff. der FIFA-Statuten ordnungsgemäss in die FIFA aufgenommen wurden. Artikel 1 Ziele 1.1 Goal bietet massgeschneiderte Projekte, die die Bedürfnisse der jeweiligen Mitgliedsverbände in den nachstehend aufgeführten Bereichen abdecken: Administration - Struktur von nationalen und regionalen Verbänden, beispielsweise Personal, Einrichtungen Ausbildung - Administration, Trainerausbildung, Schiedsrichterwesen, Sportmedizin Jugendfussball - Ausbildung von Jugendtrainern, regionale und nationale Ausbildungszentren, Fussballschulen, Talentförderung Infrastruktur - Renovation und Bau von Fussballfeldem, Trainings- und Ausbildungszentren, Verwaltungsgebäuden Andere massgeschneiderte Entwicklungsprojekte - Andere Projekte, basierend auf den Bedürfnissen der Mitgliedsverbände, können bei Bedarf ebenfalls berücksichtigt werden. 1.2 Der Bau von Stadien liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Regierung oder privater Investoren und kann daher keinesfalls im Rahmen von Goal finanziert werden. Artikel 2 Begünstigte Mitgliedsverbände Die FIFA-Entwicklungskommission (vgl. Art. 9) erstellt regelmässig eine Liste mit den Mitgliedsverbänden, die vom Goal-Programm profitieren. Artikel 3 Auswahlkriterien Die FIFA-Entwicklungskommission wählt die Mitgliedsverbände, die von Goal profitieren, nach den folgenden Kriterien aus: Stabilität des Mitgliedsverbands, politische Verhältnisse, regionale Abdeckung, bereits eingereichte Projekte, Grösse des Landes, Herausforderungen bei der Fussballentwicklung und Projektantrag. Bevor ein Mitgliedsverband ein neu es Goal-Projekt beantragen kann, müssen alle früheren Goal-Projekte abgeschlossen sein. Die FIFA Entwicklungskommission kann Ausnahmen zulassen.
5 Artikel 4 Verfahren Für die Mitgliedsverbände gilt das folgende fünfstufige Verfahren: 4.1 Vorbereitung - Der Entwicklungsleiter nimmt vor Ort eine Inspektion vor. - Der Entwicklungsleiter und der Mitgliedsverband analysieren die fussballerische Situation im ganzen Land und bestimmen die besonderen Bedürfnisse und Prioritäten des Projekts. - Nach Absprache mit dem Mitgliedsverband und mit dessen Erlaubnis schlägt der Entwicklungsleiter in seinem Bericht an die FIFA ein bestimmtes Projekt im betreffenden Land zur Umsetzung vor. 4.2 Einreichen des Antrags - Der Mitgliedsverband erstellt in Übereinstimmung mit den FIFA-Vorgaben (Leitfaden für Projektantrag) einen Projektantrag. - Der Mitgliedsverband reicht mit der Unterstützung des Entwicklungsleiters ein Projekt einschliesslich des Zeitplans und der finanziellen Details ein. - Für Nicht-Infrastruktur-Projekte (Goal-Fussballprojekte) muss der Mitgliedsverband den Projektantrag spätestens drei Monate vor der Sitzung der FIFA-Entwicklungskommission beim FIFA-Generalsekretariat zur technischen Prüfung und Begutachtung einreichen. 4.3 Bewilligung 4.4 Umsetzung - Das FIFA-Generalsekretariat prüft den Antrag und unterbreitet der FIFA- Entwicklungskommission einen Bericht. - Die Mitglieder der FIFA-Entwicklungskommission erhalten den Antrag vor ihrer Sitzung. - Liegt die Bewilligung vor, wird das Projekt vom Mitgliedsverband gemeinsam mit den beteiligten Parteien umgesetzt (z. B. Auftragnehmer, Hersteller, Lieferanten, Berater). - Wenn die finanzielle Unterstützung der FIFA für eine der beteiligten Parteien (z. B. Auftragnehmer, Hersteller, Lieferanten, Berater) mehr als USD beträgt, muss der betreffende Mitgliedsverband Offerten von mindestens drei Anbietem einreichen. - Alle erforderlichen Verträge werden von der FIFA unterzeichnet. - In einer zu unterzeichnenden Erklärung verpflichten sich die Vertragspartner der FIFA, die FIFA für alle Klagen, Forderungen. Verpflichtungen und Schäden im Zusammenhang mit der Realisierung und des Baus des Projekts schadlos zu halten und zu entschädigen. - Die FIFA tätigt in Übereinstimmung mit den erwähnten Verträgen die Zahlungen direkt an die Vertragsparteien. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Zahlungen auf das FAP-Konto des betreffenden Mitgliedsverbands möglich. - Der Entwicklungsleiter begleitet die Umsetzung des Projekts und erstattet der FIFA regelmässig Bericht. 4.5 Überwachung
6 - Der Entwicklungsleiter überwacht die Nutzung und den Unterhalt und beurteilt den Verlauf des Projekts. - Der Entwicklungsleiter stellt der FIFA regelmässig einen Bericht über das Projekt zu. Artikel 5 Pflichten der Mitgliedsverbände 5.1 Die Mitgliedsverbände, die im Rahmen von Goal unterstützt werden, verpflichten sich: den von der FIFA vorgegebenen Zeitplan einzuhalten; den von der FIFA vorgegebenen Finanzplan auch in Bezug auf die extemen finanziellen Mittel einzuhalten; mit dem Entwicklungsleiter das Programm zu erstellen und die Kontaktnahme zu den mit dem Projekt beauftragten Untemehmen zu erleichtem; der FIFA den betreffenden Auszug aus dem nationalen Grundbuch und Vereinbarungen über Schenkungen, die Pacht von Land oder andere Arten der unentgeltlichen Bereitstellung von Land vorzulegen; Pacht und andere Arten der unentgeltlichen Bereitstellung von Land müssen mindestens 20 Jahre gültig sein; den Entwicklungsleiter über jegliche Schwierigkeiten in Kenntnis zu setzen, die während der Vorbereitung und der Umsetzung des Projekts auftreten; der FIFA jegliche Nutzung des FIFA-Goal-Logos zur Bewilligung vorzulegen; die Beteiligung von Sponsoren an der Projektfinanzierung der FIFA zur Bewilligung vorzulegen; die FIFA für alle Klagen, Forderungen, Verpflichtungen und Schäden im Zusammenhang mit dem realisierten Projekt schadlos zu halten und zu entschädigen. Diese Verpflichtung gilt ab Fertigstellung des Baus, ungeachtet, ob der Mitgliedsverband bereits in dessen Besitz ist oder diesen bereits bezogen hat; bei den entsprechenden Regierungsbehörden die Bewilligung für die zollfreie Einfuhr der erforderlichen Produkte von den HersteIlem einzuholen sowie die administrativen Vorkehrungen zu erleichtem; den Entwicklungsleiter bei der Betreuung und Überwachung der Projektumsetzung gemäss den Entscheidungen der FIFA zu unterstützen; die Bekanntmachung des Projekts im entsprechenden Land sicherzustellen; nachdem das Projekt vollständig abgeschlossen ist und dem Mitgliedsverband übergeben wurde, einen Schlussbericht vorzulegen; sämtliche erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Projekt angemessen und sinnvoll genutzt wird; in späteren Budgets Posten für die Nachbetreuung des Projekts und die dadurch entstehenden Aktivitäten vorzusehen; eine Versicherung abzuschliessen, die eine vollumfängliche Deckung des Wiederbeschaffungswerts des Objekts sicherstellt.
7 5.2 Hält sich der Mitgliedsverband nicht an die oben erwähnten Pflichten und/oder behindert er den Fortschritt des Projekts, ergreift die FIFA sämtliche Massnahmen gegen den Mitgliedsverband, die sie für angemessen hält. 5.3 Sollte das Verhalten eines Mitgliedsverbands im Widerspruch zu den FIFA-Statuten und FIFA Reglementen stehen, kann die FIFA das Projekt zu jedem Zeitpunkt stoppen und die erforderlichen Massnahmen ergreifen. 5.4 Die Veräusserung oder Belehnung von Einrichtungen, die durch das Goal-Programm finanziert worden sind, stellt eine Verletzung der Ziele und Bedingungen des Programms dar und ist ohne die ausdrückliche Erlaubnis der FIFA sowie der Donatoren der Grundstücke nicht zulässig. Die Vermietung von Einrichtungen, die im Rahmen des Goal-Programms finanziert worden sind, für nicht fussballbezogene Projekte ist ohne vorherige Zustimmung der FIFA ebenfalls unzulässig. Gegen Mitgliedsverbände, die gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstossen, werden von der Disziplinarkommission Sanktionen, gegebenenfalls ein Ausschluss, verhängt. 5.5 Die FIFA-Entwicklungskommission entscheidet in begründeten Fällen über die mögliche Aufhebung von Pflichten im Interesse der Fussballentwicklung. Artikel 6 Entwicklungsbüros (Development Offices) 6.1 Die FIFA betreibt auf der ganzen Welt Entwicklungsbüros, um die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden zu vereinfachen. 6.2 Jedes Entwicklungsbüro trägt die Verantwortung für die Entwicklung des Fussballs in 10 bis 20 Mitgliedsverbänden. Durch die geografische Nähe der Entwicklungsbüros ist es einfacher, die Bedürfnisse der Mitgliedsverbände zu ermitteln und die allgemeine Überwachung der Projekte sicherzustellen. Artikel 7 Entwicklungsleiter (Development Officers) 7.1 Die FIFA ernennt für jedes Entwicklungsbüro einen zuständigen Entwicklungsleiter. 7.2 Die Entwicklungsbüros stehen den Mitgliedsverbänden für sämtliche mit der Entwicklung des Fussballs in den entsprechenden Ländern verbundenen Fragen und insbesondere für Projekte, die im Rahmen des Goal-Programms der FIFA realisiert werden, zur Verfügung. Artikel 8 Finanzen 8.1 Das Goal-Budget gewährleistet die Finanzierung der Projekte in den verschiedenen Ländern zwischen 1999 und 2014, die Einrichtung der Entwicklungsbüros sowie die administrativen Auslagen im Zusammenhang mit den Entwicklungsbüros und der betreffenden FIFA-Abteilung. 8.2 Die FIFA entscheidet über die Höhe des Betrags, der den ausgewählten Mitgfiedsverbänden, die vom Goal-Programm profitieren, bezahlt wird. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 1 können diese Geldmittel andere Formen der finanziellen Hilfe ergänzen, die einem Mitgliedsverband für ein Projekt oder mehrere Projekte zugesprochen werden.
8 8.3 Für jedes Goal-Projekt ist ein Finanzplan zu erarbeiten, wobei anzugeben ist, ob das Programm Finanzielle Unterstützung der FIFA und/oder Geldmittel aus anderen Quellen zur Finanzierung des Projekts genutzt werden (zusätzlich zu den Mitteln aus Goal). 8.4 Finanzielle Mittel können auch von aussen (z. B. Sponsoren) kommen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Ziff.7). Artikel 9 FIFA-Entwicklungskommlssion 9.1 Die FIFA-Entwicklungskommission trägt die Gesamtverantwortung für das Goal-Programm. Die Division Mitgliedsverbände und Entwicklung zeichnet für die Administration verantwortlich. 9.2 Zu den Aufgaben und Pflichten der Mitglieder der FIFA-Entwicklungskommission bei der Umsetzung eines Goal-Projekts zählen: die Auswahl der zu unterstützenden Mitgliedsverbände; die Bewertung der Projekte; die Entscheidung, ob die Projekte realisiert, überarbeitet oder abgelehnt werden; die Kontrolle des Goal-Status. 9.3 Die Mitglieder der FIFA-Entwicklungskommission haben sich jeweils vor und nach den Sitzungen mit ihrer Konföderation in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Koordination der zu leistenden Arbeit sicherzustellen. Artikel 1 0 Besondere Bestimmungen Die in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle werden vom FIFA-Exekutivkomitee entschieden. Das vorliegende Reglement wurde in Englisch, Französisch, Spanisch und Deutsch verfasst. Im Falle unterschiedlicher Auslegung der vier Versionen ist der englische Text massgebend. Dieses Reglement wurde vom FIFA-Exekutivkomitee am 29. März 2012 genehmigt und trat sofort in Kraft. Zürich, 29. März 2012 Für das FIFA-Exekutivkomitee Der Präsident: Joseph S. Blatter Der Generalsekretär: Jeröme Valcke
9 Projektvorschlag GOAL Verband: Projektkosten: Adresse: Finanzielle Unterstützung der FIFA: Kontaktperson für das Projekt: Übrige finanzielle Zuwendungen: Projekt Titel: Projektdauer: Ort: Startdatum: Beschreibung Ziele Erwartete Resultate nach Umsetzung des Projekts Direkte und indirekte Begünstigte Geplante Hauptaktivitäten und Zeitdauer der Umsetzung Benötigte Ressourcen um das Projekt durchzuführen (Anlagen, Material, HR, Experten)
10 Relevanz des Projekts hinsichtlich Strategie, Herausforderungen und Entwicklung des Fußballs Kapazität des Verbandes bezüglich Umsetzung des Projekts Kapazität des Verbandes hinsichtlich Unterhalt des Projekts ohne FIFA- Unterstützung Fragebogen zur Ausarbeitung des Projektvorschlags (Optional) Relevanz des Projekts Was ist die Relevanz Ihres Projektvorschlags in Bezug auf die Strategie, Herausforderungen und die Entwicklung des nationalen Fußballs? Welche Arten von Problemen könnten während der Umsetzung des Projektes auftreten und müssten vor der Umsetzung beachtet werden? Welches sind die Hauptbegünstigten des Projekts? Welches ist der Mehrwert des Projekts für den nationalen Fußball? 2
11 Methodik und Nachhaltigkeit Welches sind die geplanten Hauptaktivitäten für das Projekt? (bitte Detailangaben) Wer sind die Hauptpartner für das Projekt und was ist deren Rolle? Wie werden die Nachhaltigkeitsziele erreicht? Wird das Projekt einen Multiplikator Effekt erzielen? Ist das Projekt Teil eines größeren Programms? Wie ist das Projekt in dieses Programm integriert und wie wird die Koordination sichergestellt? Welches sind die Hauptressourcen für die Realisierung des Projekts? (Ausrüstung, Material, HR, Fachwissen usw.) 3
12 Tragfähigkeit und Fachwissen Welche Erfahrungen hat Ihr Verband in der Umsetzung dieser Art von Projekten? Hat Ihr Verband das notwendige interne Fachwissen um das Projekt umzusetzen? Falls nicht, welche humanitären Ressourcen sind für die Fertigstellung des Projektes ihrer Meinung nach notwendig? Welche Folgemassnahmen und Auswertungsverfahren (intern und extern) müssen für dieses Projekt eingesetzt werden? 4
13 Verband: Anhang 2: Kostenvoranschlag für das Goal Fussball Projekt Projektkosten (einmalige Investitionskosten) Total Kosten Kosten per Kosten per Total Einheit in Lokal- Einheit in Kosten Beschreibung Einheit Lokalwährung währung USO USO 1 Personalkosten Salär des Trainers Salärzahlung übriges Personal übrige Lohnkosten Investitionskosten - " Erwerb von Sportmaterial Büromaterial IT (Hardware, Software) 2.4 übriges Material Baukosten Kosten Architekt I Konsulent Administrative Kosten Versicherung Post, Fax, Telefon, Internet übrige Administrationskosten Betriebskosten - 1' Unterhalts- und Betriebskosten Elektrizität, Wasser Sicheheit Umgebungsarbeiten Schulkosten Essen, Getränke Reisekosten Fahrzeugksoten übrige Betriebskosten 0 0 ~ Total 0 0 l" 5 übrige Kosten t.'., - 0 0
14 Jährliche Auslagen (laufende Ausgaben) I Total Kosten Kosten p,er Kosten per Total Einh~it in- Lokal- Einheit in Kosten Beschreibung Einheit Lokalwährunge währung USD USD 1 Personalkosten Salär des Trainers Salärzahlung übriges Personal übrige Lohnkosten Investitionskosten Erwerb von Sportmaterial Büromaterial IT (Hardware, Software) 2.4 übriges Material Baukosten Kosten Architekt / Konsulent Administrative Kosten Versicherung Post, Fax, Telephone, Internet übrige Administrationskosten Betriebskosten 0 0 " 4.1 Unterhalts- und Betriebskosten Elektrizität, Wasser Sicheheit Gartenarbeit Schulkosten Esse n, G eträ n ke Reisekosten Fahrzeugksoten übrige Betriebskosten übrige Kosten S Total 0 0
15 i :g, Ih I ~. um
Für die Verwaltung und Umsetzung des Programms ist die Division Mitgliedsverbände und Entwicklung verantwortlich (Art. 4.4).
FIFJt Far the Came. Far the Warld. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1309 Zürich, 11. Juni 2012 GS/clo-fgu PERFORMANCE: FIFA-Fussballmanagementprogramm Neues Reglement Sehr geehrte Damen und Herren,
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