Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft In der Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen

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1 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft In der Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

2 Vorstandswahl - Ablauf 1. Aktueller Stand des Verfahrens 2. Rechtliche Grundlagen 3. Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 4. Wahlsatzung 5. Kandidatenaufstellung 6. Wahl des Vorstandes 7. Wahl des Vorsitzenden Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

3 1. Aktueller Stand des Verfahrens Anordnung der Flurbereinigung Verhandlung der Widersprüche gegen die Anordnung Vergabe der ökologischen Resourcenanalyse (ÖRA) Vorstandswahl Datenerhebungen Kataster, Grundbuch, Einwohnermeldeamt Hinweis: zur Veränderungssperre nach 34 FlurbG Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

4 2. Rechtliche Grundlagen Die Teilnehmergemeinschaft (TG) ist kraft Gesetzes mit der Anordnung der Flurneuordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde von der unteren Flurbereinigungsbehörde auf 7 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Nach 2 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum FlurbG müssen mindestens 1 Mitglied des Vorstandes und dessen Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

5 2. Rechtliche Grundlagen Am Flurneuordnungsverfahren sind beteiligt (BETEILIGTE): TEILNEHMER Eigentümer Erbbauberechtigte TEILNEHMER- GEMEINSCHAFT Körperschaft des öffentlichen Rechts NEBENBETEILIGTE Pächter, Inhaber von Rechten, Gemeinden, Gem.-Verbände Wasser- u. Bodenverbände, Körperschaften d. öff. Rechts Aufsicht FLURBEREINIGUNGS- BEHÖRDE Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

6 2. Rechtliche Grundlagen Organe der Teilnehmergemeinschaft Die Teilnehmerversammlung Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft Der Vorsitzende des Vorstandes führt die Vorstandsbeschlüsse aus vertritt die Teilnehmergemeinschaft ist erster Ansprechpartner für die Flurbereinigungsbehörde Der VTG Verband der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

7 3. Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Vertretung der Gesamtheit der Teilnehmer und Führung der Geschäfte der TG Mitwirkung bei der Wertermittlung - Wertrahmen Mitwirkung bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan Beschluss über Höhe und Zeitpunkt von Umlagen Vergabe der Baumaßnahmen Übertragung der Bauaufsicht und des Kassenwesens auf den Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

8 3. Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Anhörung bei der Änderungen des Flurneuordnungsgebiets Mitwirkung bei der Aufstellung der Bestimmungen zum Besitzübergang von den alten auf die neuen Grundstücke Information der Teilnehmer zum aktuellen Stand des Verfahrens NICHT zu den Aufgaben des Vorstandes gehören: der Wunschtermin die Zuteilung der Grundstücke Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

9 4. Wahlsatzung Ladung zur Wahl durch öffentliche Bekanntmachung Leitung der Wahl durch die untere Flurbereinigungsbehörde Kandidatenaufstellung Teilnehmer wahlberechtigt und wählbar (kann) Nebenbeteiligten nur wählbar (kann) Nichtbeteiligter nur wählbar (muss) Mit der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste versichert der Anwesende, dass er als Teilnehmer bzw. als Bevollmächtigter wahlberechtigt ist und einen Wahlzettel erhalten hat Die Kontrolle der Wahlberechtigung unterliegt der Selbstkontrolle aller anwesenden Teilnehmern Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

10 4. Wahlsatzung Satzung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neufra/Gammertingen- Bronnen über das Verfahren bei der Wahl des Vorstands ( 18 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-). 1 Sitzverteilung (1) Auf Grund der Festsetzung der Flurbereinigungsbehörde besteht der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aus 7 Mitgliedern. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Von den zu wählenden Mitgliedern und Stellvertretern müssen je 4 für die Gemeinde Neufra und 2 für die Stadt Gammertingen einschließlich Ortsteil Bronnen gewählt werden. Maßgebend ist hierfür der Wohnsitz oder, wenn der Bewerber in keinem dieser Orte einen Wohnsitz hat, der Grundbesitz. Hat er in keinem oder mehreren dieser Orte Grundbesitz, so muss in der Versammlung öffentlich angegeben werden, für welche Gemeinde er sich bewirbt. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

11 4. Wahlsatzung 1 Sitzverteilung (2) Je ein Mitglied des Vorstandes und ein Stellvertreter ist aus dem Kreis derjenigen zu wählen, die nicht Beteiligte im Sinne von 10 FlurbG sind ( 2 AGFlurbG). Mitglieder des Gemeinderates einer Flurneuordnungsgemeinde sind keine Nichtbeteiligten. 2 Wahlausschuss Zur Stimmenauszählung wird auf Vorschlag des Wahlleiters ein Wahlausschuss bestellt. Dieser soll aus mindestens drei Personen bestehen. Sie dürfen nicht zugleich Bewerber für den Vorstand sein. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

12 4. Wahlsatzung 3 Wahl (1) Gewählt wird durch Abgabe von Stimmzetteln in einem Wahlgang gemeinsam für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. (2) Die Bewerber sind in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmenzahlen gewählt. Dabei werden die Stimmen für Neufra, Gammertingen (Bronnen) und die Nichtbeteiligten je für sich gezählt. (3) Die nicht als Vorstandsmitglieder gewählten Bewerber sind Stellvertreter. Die nicht als Stellvertreter gewählten Personen sind Ersatzpersonen. (4) Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

13 4. Wahlsatzung 4 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind alle Teilnehmer im Sinne von 10 Nr. 1 FlurbG. Soweit sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht ihren gesetzlichen Vertretern zu. Die juristischen Personen werden durch die in den Gesetzen vorgesehenen Organe vertreten. Die Kontrolle der Wahlberechtigung obliegt der Selbstkontrolle der Wahlberechtigten, die von der Flurbereinigungsbehörde unterstützt wird. (2) Jeder Wahlberechtigte trägt sich in eine Anwesenheitsliste ein. Mit seiner Unterschrift versichert er, dass er als Teilnehmer oder als Bevollmächtigter eines Teilnehmers wahlberechtigt ist und ihm kein Miteigentümer das Wahlrecht streitig macht. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

14 4. Wahlsatzung 4 Wahlberechtigung (3) Jeder Wähler darf für alle Sitze wählen. Er kann aber für jeden Vorstandssitz und jeden Stellvertreter nur jeweils eine Stimme abgeben, also 14 Stimmen. Die Abgabe von weniger Stimmen ist zulässig. (4) Jeder Wähler darf nur einen Stimmzettel abgeben. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sowohl als Eigentümer wie als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur einen Stimmzettel darf auch abgeben, wer selbst Teilnehmer ist und zugleich einen oder mehrere andere Teilnehmer vertritt. Bruchteils- und Gesamthandsgemeinschaften (z.b. Erbengemeinschaften oder Eheleute in Gütergemeinschaft) haben nach dem Gesetz jeweils nur eine Stimme gemeinschaftlich. Wer sowohl als Alleineigentümer als auch als Miteigentümer (Bruchteilsoder Gesamthandseigentum) Teilnehmer ist, gilt als Wähler für sein Alleineigentum; daher darf dann auch sein Miteigentümer wählen. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

15 4. Wahlsatzung 4 Wahlberechtigung Wer als Miteigentümer (Bruchteils- oder Gesamthandseigentum) das gemeinsame Wahlrecht ausüben will, darf dies, sofern kein anderer Miteigentümer sich als Wähler beim Wahlleiter meldet. Meldet sich ein anderer Miteigentümer, kann die Eigentumsgemeinschaft nur dann wählen, wenn sie sich auf eine gemeinsame Stimmabgabe oder einen gemeinsamen Vertreter einigt. 5 Wählbarkeit (1) Wählbar ist jede volljährige und in ihrer Geschäftsfähigkeit unbeschränkte Person, gemäß den Einschränkungen nach 1 dieser Satzung. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

16 4. Wahlsatzung 5 Wählbarkeit (2) Wahlvorschläge können frühestens am Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Ladung zum Wahltermin und müssen spätestens am 4. Tag vor der Wahl bei der Flurbereinigungsbehörde eingereicht werden. Danach eingereichte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Die Wahlberechtigten können aber in ihre Stimmzettel weitere Bewerber eintragen und diese gültig wählen. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

17 5. Wahlsatzung 6 Ungültige Stimmzettel (1) Ungültig sind Stimmzettel, die 1. Zusätze enthalten, die die Kennzeichnung unklar machen. Die Entscheidung trifft der Wahlausschuss mit Stimmenmehrheit. 2. den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen. Die Entscheidung trifft der Wahlausschuss mit Stimmenmehrheit (2) Enthält ein Stimmzettel mehr Stimmen als zulässig sind, wird der Wahlblock für ungültig erklärt, in dem die zu vielen Stimmen aufgetreten sind. Werden in allen 3 Blöcken zu viele Stimmen abgegeben ist der Stimmzettel insgesamt ungültig. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

18 4. Wahlsatzung 7 Zuordnung der Stellvertreter (1) Das Vorstandsmitglied der jeweiligen Gemeinde mit der höchsten Stimmenzahl wird durch den Stellvertreter aus derselben Gemeinde mit der höchsten Stimmenzahl vertreten, das Vorstandsmitglied mit der zweithöchsten Stimmenzahl aus einer Gemeinde wird vertreten durch den Stellvertreter mit der zweithöchsten Stimmenzahl aus derselben Gemeinde, und so fort. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (2) Das nichtbeteiligte Vorstandsmitglied wird durch den nichtbeteiligten Stellvertreter vertreten. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

19 4. Wahlsatzung 8 Nachrücken (1) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aus, so rückt an seine Stelle der Stellvertreter (vgl. 7 Abs. 1), der in dieser Gemeinde die höchste Stimmenzahl erhielt. (2) Für den in den Vorstand eintretenden oder sonst ausscheidenden Stellvertreter rückt jeweils die Ersatzperson aus derselben Gemeinde bzw. aus der Gruppe der Nichtbeteiligten mit der höchsten Stimmenzahl nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (3) Ist der Vorstand nicht mehr ergänzbar, weil keine Stellvertreter mehr vorhanden sind, so hat die Teilnehmerversammlung die erforderliche Nachwahl spätestens dann vorzunehmen, wenn der Vorstand nicht mehr beschlussfähig ist ( 26 Abs. 2 FlurbG). Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

20 4. Wahlsatzung 9 Abstimmung im Vorstand Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder ( 26 Abs. 2 FlurbG). Stimmenthaltung hat dieselbe Wirkung wie eine Gegenstimme. Vorstehende Satzung wird von der Teilnehmerversammlung beschlossen und von der Flurbereinigungsbehörde genehmigt. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

21 5. Kandidatenaufstellung Flurneuordnung Neufra/Gammertingen-Bronnen Stimmzettel für die Wahl desvorstandes der Teilnehmergemeinschaft Beteiligte Bewerber aus Neufra Sie haben max. 8 Stimmen Beteiligte Bewerber aus Gammertingen und Bronnen Sie haben max. 4 Stimmen Abt, Wilhelm Baier, Stefan Daikeler, Gisela Daikeler, Wolfgang Fink, Werner Göckel, Paul Henkel, Martin Henkel, Tobias Peter Herre, Dietmar Liehr Josef Schwörer, Johannes Schwörer, Martin Strack, Christine weitere Kandidaten Acker, Ferdinand Eisele, Benedikt jun. Endriß, Karl Hübner, Hans Oßwald, Rainer Sauter, Josef weitere Kandidaten Nichtbeteiligte Bewerber Sie haben max. 2 Stimmen Schmischke Jörg Schwandt, Markus Türk, Ralf weitere Kandidaten Hinweise: Pro Bewerber kann maximal je 1 Stimme durch Ankreuzen vergeben werden. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

22 6. Wahl des Vorstandes Wahlausschuss Herr Dietmar Hermanutz (Flurbereinigungsbehörde, Wahlleiter) Frau Andrea Geyer (Flurbereinigungsbehörde) Frau Monika Waiblinger (Neufra) Frau Anja Herre (Neufra) Herr Werner Schmitz (Neufra) Herr Eberhard Fink (Neufra) Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

23 6. Wahl des Vorstandes Ergebnis: Beteiligte aus Neufra Name Anzahl der Stimmen Daikeler, Wolfgang 40 Vorstand 1 Liehr, Josef 37 Vorstand 2 Herre, Dietmar 33 Vorstand 3 Abt, Wilhelm 32 Vorstand 4 Fink, Werner 30 Stellv. V. zu 1 Göckel, Paul 28 Stellv. V. zu 2 Henkel, Tobias 24 Stellv. V. zu 3 Schwörer, Johannes 23 Stellv. V. zu 4 Baier, Stefan 21 Nachrücker Strack, Christine 19 Nachrücker Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

24 6. Wahl des Vorstandes Ergebnis: Beteiligte aus Neufra Name Anzahl der Stimmen Schwörer, Martin 18 (Los) Nachrücker Daikeler, Gisela 18 (Los) Nachrücker Henkel, Martin 16 Nachrücker Keine Kandidatur (handschriftlich auf Wahlzettel ergänzt) Daikeler Bernd 5 Nachrücker Acker Bernhard 2 Nachrücker Buck Paul 2 Nachrücker Daikeler Karl-Heinz 2 Nachrücker Daikeler Willi 2 Nachrücker Rädle Thomas 2 Nachrücker Türk Achim 2 Nachrücker Wittner Edgar 2 Nachrücker Daikeler Ralf 1 Nachrücker Engst Karl-Heinz 1 Nachrücker Rädle Leo-Karl 1 Nachrücker Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

25 6. Wahl des Vorstandes Ergebnis: Beteiligte aus Gammertingen und Bronnen Name Anzahl der Stimmen Endriß, Karl 35 Vorstand 1 Sauter, Josef 34 Vorstand 2 Eisele, Benedikt 33 Stellv. V. zu 1 Hübner, Hans 28 Stellv. V. zu 2 Acker, Ferdinand 25 Nachrücker Oßwald, Rainer 18 Nachrücker Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

26 6. Wahl des Vorstandes Ergebnis: Nichtbeteiligte Name Anzahl der Stimmen Türk, Ralf 51 Vorstand Schmiscke, Jörg 30 Stellv. V. Schwandt, Markus 5 Nachrücker Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

27 6. Wahl des Vorstands Der neu gewählte Vorstand am Wahlabend (2 Stellvertreter fehlen) Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

28 7. Wahl des Vorsitzenden Zur Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sind nur Vorstandsmitglieder wahlberechtigt und wählbar, nicht aber Stellvertreter Die Wahl findet nach der Verpflichtung in der ersten Vorstandssitzung statt. Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

29 Fragen / Informationen Haben Sie noch Fragen? Ansprechpartner: Stefan Obermeier: 0751/ Dietmar Hermanutz: 0751/ Roland Konrad: 0751/ Internet: Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

30 Vorstandswahl Wir wünschen der Vorstandschaft tragfähige Entscheidungen und auf allen Ebenen eine gute Zusammenarbeit!..und allen einen guten Heimweg! Flurbereinigung Neufra/Gammertingen-Bronnen Vorstandswahl am

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