Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) - Chancen und Risiken -
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- Emma Hummel
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1 Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht (GRUR-Stiftungsprofessur) Prof. Dr. Malte Stieper Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) - Chancen und Risiken - Patente, Muster & Co. richtig nutzen IHK Halle-Dessau, 26. Februar 2015
2 Gliederung I. Die Geschichte des EU-Patentschutzes 1. Europäisches Patent 2. Gemeinschaftspatent 3. EU-Patent II. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) III. Chancen und Risiken
3 Gliederung I. Die Geschichte des EU-Patentschutzes 1. Europäisches Patent 2. Gemeinschaftspatent 3. EU-Patent II. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) III. Chancen und Risiken
4 Geschichte des EU-Patentschutzes Europäisches Patent Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) 1973/ Vertragsstaaten: 28 EU-Mitgliedstaaten + 10 weitere Erteilung durch das Europäische Patentamt (EPA) in München Vorteil: eine Anmeldung führt zu Patentschutz in bis zu 38 benannten Staaten Nachteil: Wirkung wie nationales Patent ( Bündelpatent )
5 Geschichte des EU-Patentschutzes Europäisches Patent Einreichung und formelle Prüfung Materielle Prüfung Erteilung des EP durch das EPA nat. Patent nat. Patent nat. Patent nat. Patent nat. Patent
6 Geschichte des EU-Patentschutzes Gemeinschaftspatent Entwurf eines EWG-Patents bereits 1962 Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ) 1975/1989 mangels Ratifizierung nie in Kraft getreten GemeinschaftspatentVO / EU-PatentVO 2000/2009 Beitritt der EU zum EPÜ Eigenes Gericht für Europäische Patente und EU- Patente
7 Geschichte des EU-Patentschutzes EU-Patent Einreichung und formelle Prüfung Materielle Prüfung Erteilung des EP durch das EPA nat. Patent nat. Patent EU-Patent nat. Patent nat. Patent EU-PatentVO vor GEPEUP
8 Gliederung I. Die Geschichte des EU-Patentschutzes 1. Europäisches Patent 2. Gemeinschaftspatent 3. EU-Patent II. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) III. Chancen und Risiken
9 Das Einheitspatent Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung verstärkte Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (ohne Italien und Spanien, Kroatien) auf Antrag kraft EU-Verordnung einheitliche Wirkung des Patents in teilnehmenden Mitgliedstaaten Beschränkung, Übertragung, Nichtigerklärung, Erlöschen nur einheitlich möglich Einheitliches Patentgericht (EPG) auf staatsvertraglicher Grundlage (EPGÜ)
10 Das Einheitspatent Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung Einreichung und formelle Prüfung Materielle Prüfung Erteilung des EP durch das EPA Antrag (1 Monat nach VÖ) nat. Patent nat. Patent nat. Einheitl. Patent Wirkung nat. in Patent teilnehmenden nat. Patent MS Übersetzung erforderlich (englisch + weitere Amtsspr.) Einheitliche an das EPA vor EPG
11 Das Einheitspatent Einheitliches Patentgericht (EPG) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Vorlagefragen Berufungsgericht Luxemburg Lokale Kammern Regionale Kammern Verletzungsklagen/Nichtigkeitswiderklagen Paris (B,D,E,G,H) Zentralkammer London (IPC A, C) München (IPC F)
12 Gliederung I. Die Geschichte des EU-Patentschutzes 1. Europäisches Patent 2. Gemeinschaftspatent 3. EU-Patent II. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) III. Chancen und Risiken
13 Das Einheitspatent Vorteile gegenüber klassischem Europäischem Patent in einem Gerichtsverfahren Unterlassungstitel für bis zu 25 Mitgliedstaaten möglich (auch für Bündelpatente) einheitliche Wirkung des Patents in allen Mitgliedstaaten in einzelnen Mitgliedstaaten entfällt aber: immer Übersetzung erforderlich en an nationale Patentämter entfallen aber: einheitliche an das EPA
14 Das Einheitspatent Risiken des Einheitspatents EPGÜ noch nicht in Kraft Klage Spaniens vor EuGH Ratifizierung durch 13 MS (inkl. D, GB, F) erforderlich Einheitliche Wirkung nur in den MS, in denen EPGÜ bei Eintragung der EW bereits in Kraft verschiedene Generationen von Einheitspatenten Nichtigkeitsklage führt zum EU-weiten Erlöschen während Übergangszeit (7-14 Jahre) opt-out bezügl. Zuständigkeit des EPG für Bündelpatente
15 Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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