BURGFELDSCHULE BAD BERLEBURG. Schuljahr 2011/2012. Infos fu r Erstklasseneltern doc

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1 BURGFELDSCHULE BAD BERLEBURG Schuljahr 2011/2012

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Wichtige Telefonnummern 2. Was wollen wir? 2.1 Ziele unserer Arbeit 3. Wie arbeiten wir? 3.1 Klassenregeln/Schulordnung/Erziehungsvertrag 4. Unterrichtszeiten/Pausen/Ferien/Aufsicht 5. Der tägliche Weg zur und von der Schule 6. Was ist die Vormittagsbetreuung? 7. Die offene Ganztagsschule 7.1 Was ist die offene Ganztagsschule? 7.2 für wen ist die offene Ganztagsschule? 7.3 Anmeldung 8. Was tue ich, wenn mein Kind krank ist? 8.1 Infektionskrankheiten 8.2 Hilfe, mein Kind hat Läuse! 8.3 Beurlaubung 9. Was ist, wenn ein Lehrer erkrankt? 10. Bekommt mein Kind in der Schule etwas zu trinken? 11. Was bedeutet Schulsparen? 12. Was mache ich, wenn ich ein Problem habe (Beschwerdeweg)? 13. Arbeitsgemeinschaf

3 1. Wichtige Telefonnummern Liebe Eltern, wir Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen der Burgfeldschule Bad Berleburg freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zum Wohl Ihres Kindes zusammenzuarbeiten. Damit Sie im Laufe der nächsten Jahre immer wieder nachschlagen können, geben wir Ihnen diese Broschüre in die Hand. Fragen Sie, wenn Ihnen noch etwas unklar sein sollte. Wichtig ist uns bei unserer Arbeit ein enger Kontakt mit den Sorgeberechtigten des Kindes, der durch regelmäßige Gespräche miteinander, bei den Elternabenden, den Elternsprechtagen, bei der Mithilfe in der Schule, bei gemeinsamen Aktivitäten sowie Festen und Feiern entsteht. Nehmen Sie all die Möglichkeiten wahr, dann kann eine Atmosphäre der Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens entstehen, in der Ihr Kind sich wohl fühlt und optimale Leistungen erbringen kann. Es grüßt Sie das Team der Burgfeldschule Bad Berleburg. Wichtige Telefonnummern: Telefon: 02751/3926 Fax: 02751/3229 OGS: 02751/ Hausmeister: 02751/ Schulleiter (privat): 02754/ Homepage: der OGS: grundschuleamburgfeld.de

4 2. Was wollen wir? 2.1 Ziele unserer Arbeit Unser Ziel ist es, die Kinder auf dem Weg zu lebenstüchtigen, selbstbewussten, starken Persönlichkeiten zu begleiten. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Voraussetzungen jedes einzelnen Kindes. Die Kinder sollen befähigt werden, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Sie sollen insbesondere lernen (nach 2 Schulgesetz): - selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. - für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen. - die eigene Meinung zu vertreten und nie Meinung anderer zu achten. - Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln. - die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie musischkünstlerische Fähigkeiten zu entfalten. - Auf Kinder im Grundschulalter bezogen die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für Demokratie einzutreten. - Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben. - mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen. Der Unterricht soll die Lernfreude der Schülerinnen und Schüler erhalten und weiter fördern, er soll sie anregen und befähigen, Methoden für ein nachhaltiges Lernen zu entwickeln. Wichtig ist uns, dass Schule und Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammenarbeiten. Weiter Ziele sind nachzulesen in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen. Sie finden diese im Internet unter: http.// 3. Wie arbeiten wir? 3.1 Klassenregeln/Schulordnung/Erziehungsvertrag Alle Kinder sind verpflichtet, sich an die Schulordnung und die Erziehungsvereinbarung zu halten. Darüber hinaus erarbeitet sich jede Klasse selbst ihre Klassenregeln. Alle Kinder sollen im Klassenraum Hausschuhe tragen.

5 4. Unterrichtszeiten/Pausen/Ferien/Aufsicht Schulzeiten: 1. Stunde Uhr Uhr 2. Stunde Uhr Uhr Uhr Uhr Frühstückspause in den Klassen Uhr Uhr 1. Hofpause 3. Stunde Uhr Uhr 5-Minuten-Pause 4. Stunde Uhr Uhr Uhr Uhr 2. Hofpause 5. Stunde Uhr Uhr 6. Stunde Uhr Uhr Zwischen der 3. und 4. Stunde gibt es kein Klingelzeichen. Im 1. Schuljahr werden nach Bedarf noch kleine Pausen zwischendurch eingelegt, später arbeiten die Kinder dann bis zu 1 ½ Stunden durch. In der Regel verbringen die Kinder unserer Schule die Pausen auf dem Schulhof. ziehen Sie Ihr Kind bitte so an, dass es bei Nieselregen, Feuchtigkeit oder Schnee auf dem Schulhof gut und warm gekleidet ist. Uns ist wichtig, dass nach intensiver Arbeit Ihr Kind sich an der frischen Luft erholen und bewegen kann. hierzu hat Ihr Kind durch den mit vielfältigen Geräten gestalteten Schulhof gute Möglichkeiten. Klettern, Turnen, im Gleichgewicht sein fördert auch die Lernfähigkeit Ihres Kindes. Der Schulhof bietet zusätzlich Raum für Muße, Gespräche, Naturbeobachtungen, Tischtennis- und Fußballspielen. Aufsicht führen jeweils 2 Lehrkräfte; an die kann sich Ihr Kind wenden, wenn es irgendein Anliegen hat. Sollten Kinder sich auf dem Schulhof nicht sozial verträglich verhalten, kann es passieren, dass sie die Pausenzeit vor dem Lehrerzimmer verbringen. Entstehen massive Konflikte, werden diese vom Kind schriftlich festgehalten und anschließend mit dem jeweiligen Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin bearbeitet. Bei starken Regenfällen erfolgt eine Lautsprecherdurchsage. Die Kinder können dann in ihren Klassen bleiben und dort lesen, Gesellschaftsspiele spielen, sich unterhalten usw.. Jeweils für eine Etage ist eine Lehrperson als Aufsicht vorhanden. Die Ferientermine entnehmen Sie bitte Elternbriefen der Schulleitung. Unsere Aufsicht vor Unterrichtsbeginn beginnt 20 Minuten vorher, also ab 7.50 Uhr. Beginnt der Unterricht mit der 2. oder 4. Stunde, schicken Sie Ihr Kind bitte so, dass es

6 möglichst genau zum Unterrichtsstundenbeginn ankommt. Unsere Aufsicht endet mit dem Unterrichtsschluss Ihres Kindes. Es ist den Kindern strengstens untersagt, während der Unterrichtszeit oder während der Pausen das Schulgelände zu verlassen. Weisen auch Sie bitte Ihr Kind darauf hin! Falls Ihr Kind abgeholt wird, darf es nur mit dem Sorgeberechtigten gehen, wenn Sie uns nicht eine andere Mitteilung gegeben haben. Hält sich Ihr Kind außerhalb der o. g. Zeiten auf dem Schulhof auf, obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern. 5. Der tägliche Weg zur und von der Schule Gehen Sie mit Ihrem Kind anfangs den Weg zur Schule ab und führen Sie es in eine verkehrsgerechtes Verhalten ein. Nach einigem Training schafft Ihr Kind es dann alleine oder auch mit Klassenkameraden. Wenn Ihr Kind mit einem Fahrrad zur Schule kommt, darf es nur den Gehweg benutzen. Während der Schulzeit soll es damit auf dem Schulhof oder im Gebäude nicht fahren. Das Fahrrad muss auf einem jeweils dafür vorgesehenen Platz gelagert werden. Es ist dort aber unbeaufsichtigt. Ein Mitnehmen in die Klasse ist nicht möglich, weil dadurch die Bewegungsfreiheit der Kinder zu sehr eingeengt würde. Mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zur Schule lassen Sie bitte Ihr Kind am besten erst kurz vor und nach der Fahrradprüfung fahren. 6. Was ist die Vormittagsbetreuung? Folgende Möglichkeiten der Vormittagsbetreuung können wir Ihnen anbieten: 1. Schule von 8.00 Uhr bis Uhr 2. Schule von 7.00 Uhr bis Uhr 3. Schule von 7.00 Uhr bis Uhr einschl. Mittagessen So können Sie bei entsprechender Anmeldung sicher sein, dass Ihr Kind während dieser Zeit sicher aufgehoben ist und von entsprechendem Personal fachgerecht betreut wird. Zur Vormittagsbetreuung können Sie Ihr Kind jederzeit anmelden, müssen aber dafür bezahlen. Ein Anmeldeformular bekommen Sie im Betreuungsraum oder im Sekretariat. Die Vormittagsbetreuung findet in den Klassen oder im OGS-Raum statt.

7 7. Die offene Ganztagsschule 7.1 Was ist die offene Ganztagsschule? Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges Angebot. Sie können dazu anmelden, wenn Sie sich für Ihr Kind optimale Lern- und Spielmöglichkeiten auch am Nachmittag wünschen: - durch pädagogische Fachkräfte, die in enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes arbeiten. - durch Lernen in kleinen Gruppen in ruhigen Räumen. - durch individuelle Förderung, d. h. Ihr Kind wird genau dort gefördert, wo es steht, um optimale Leistungen in der Schule erbringen zu können. - durch das Lernen unterstützende Arbeitsmaterialien. - durch Angebote in unseren gut ausgestatteten Fachräumen (Kunstraum, Computerraum, Musikraum, Küche, usw.). - durch das Lernen von Lernmethoden. - durch ein breites Freizeitangebot an sportlichen, kreativen und musischen Aktivitäten. - durch viel Platz auf dem Schulhof und in der Schule mit anregenden Spielmöglichkeiten zu jeder Jahreszeit. Die Anmeldung eines Kindes ist für die Dauer eines Schuljahres und für fünf Tage die Woche verpflichtend. Eine Ferienbetreuung für einen Teil der Ferien wie im Kindergarten findet statt. In der offenen Ganztagsschule werden Kinder von Uhr bis nachmittags gegen Uhr verlässlich betreut. Am Mittag gibt es eine Mahlzeit. Der Zeitrahmen richtet sich nach dem Bedarf der Sorgeberechtigten. Ihr Kind kann auch direkt zum Unterricht kommen und die offene Ganztagsschule bereits nach dem Erstellen der Hausaufgaben verlassen. Zur Betreuung gehören Angebote schon in der Mittagspause, die Kinder können aber auch einfach spielen und/oder sich ausruhen. Danach finden jeden Tag in kleinen Gruppen eine Stunde qualifizierte Hausaufgabenbetreuung statt. Dabei arbeiten die unterrichtenden Kollegen eng mit den Kräften der offenen Ganztagsschule zusammen. In der Ganztagsschule finden am Nachmittag sportliche, künstlerische und musische Angebote statt. 7.2 Für wen ist die offene Ganztagsschule? Zur offenen Ganztagsschule unserer Schule kann jedes Kind aus den Ortschaften Bad Berleburg angemeldet werden. Die offene Ganztagsschule bietet sich besonders an: - für Kinder von Eltern, die berufstätig sind oder beabsichtigen demnächst berufstätig zu sein. - für Kinder und Eltern, die eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung und Förderung möchten. Wenn das Kind nachmittags nach Hause kommt, sind die HA in der Regel fertiggestellt. - für Eltern, die ein tägliches Mittagessen für ihr Kind möchten.

8 - für Eltern, deren Kind Deutsch als Zweitsprache lernt und die möchten, dass es die deutsche Sprach gut beherrscht. - für Eltern, die ein gutes Freizeitangebot für ihr Kind möchten. 7.3 Anmeldung Sie können Ihr Kind jetzt schon für den kommenden Sommer anmelden, in dem Sie den Antrag ausfüllen. Dieser liegt in der Schule und der OGS bereit. 8. Was tue ich, wenn mein Kind krank ist? Wenn Ihr Kind krank ist, sind Sie verpflichtet die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn bis Uhr im Lehrerzimmer und der Nummer 02751/3926 an. Fall Ihr Kind länger als 2 Tage krank ist, geben Sie bitte zusätzlich eine schriftliche Mitteilung ab. Ein Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit entbindet nicht von der Verpflichtung den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Es ist die Aufgabe des Schülers/der Schülerin die Lehrkraft oder die Mitschüler entsprechend zu befragen. Facharztbesuche sollen außerhalb der Unterrichtszeit liegen. 8.1 Infektionskrankheiten Die Eltern müssen nach dem Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom schwerwiegende Infektionskrankheiten Ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen unverzüglich der Schule melden. Das gilt insbesondere bei Masern, Scharlach, Mumps, Diphterie, Keuchhusten, Windpocken, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung oder ähnlich schweren Krankheiten. Schicken Sie Ihr Kind bitte erst dann wieder zur Schule, wenn es wirklich gesund ist. 8.2 Hilfe, mein Kind hat Läuse! Bei einem der Schule gemeldeten Läusebefall werden umgehend alle Eltern mittels Infoblatt informiert; die 1. Klassen erhalten eine schriftliche Mitteilung. Liegt bei Ihrem Kind ein Läusebefall vor, so muss es unverzüglich behandelt werden; das gilt auch für alle Familienmitglieder. Das Kind darf erst nach erfolgreicher Behandlung die Schule wieder besuchen. Falls ein starker Befall auftritt und der Schulleiter mit dem Gesundheitsamt dieses verfügt, dürfen Kinder mit Läusebefall erst nach der 2. Behandlung, also frühestens am 9. tag wieder in die Schule kommen. Treten gehäufte Läuse in der Schule auf, kann der Schulleiter verfügen, dass zuvor befallene Kinder mit einem ärztlichen Attest die Schule besuchen. 8.3 Beurlaubung

9 Eine Beurlaubung in besonderen Fällen ist vom Schulleiter zu genehmigen. Es muss ein schriftlicher Antrag bei dem Schulleiter eingereicht werden. Dieser gilt auch für die Befreiung von der Teilnahme an Unterrichts- und Schulveranstaltungen. Wichtige Gründe, bei den eine Beurlaubung in Betracht kommt, sind u. a. Kommunion, in der Familie Hochzeit, schwere Erkrankung oder Todesfall, aktive Teilnahme an Wettkämpfen, Mutter- Kind-Kur. Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten. Die Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche vorher an die Klassenlehrer/innen bzw. an den Schulleiter zu richten. Vor und nach den Ferien besteht eine grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Eine Ausnahme ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Ferien zu verlängern, preisgünstige Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Bei einer Erkrankung in Verbindung mit den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wird ein Kind vorsätzlich oder fahrlässig nicht zur Schule geschickt, kann dieses mit einer Geldstrafe geahndet werden. 9. Was ist, wenn ein Lehrer erkrankt? Falls eine Lehrkraft unerwartet wegen Krankheit ausfällt, wird der Unterricht so organisiert, dass alle Klassen am 1. Tag auf jeden Fall für die übliche Unterrichtszeit betreut sind. Falls absehbar ist, dass die Lehrkraft langfristig fehlt, wird ein Vertretungsplan erstellt, der über längere Zeit gilt. Ist die Ausfallzeit einer Lehrkraft nicht sicher bekannt, wird von Tag zu Tag ein Vertretungsplan erstellt und dieser den Kindern jeweils ein Tag vorher mitgeteilt, in der Regel durch Aufschreiben ins Aufgabenheft. Am Anfang des 1. Schuljahres bekommen die Kinder schriftliche Mitteilungen vom jeweiligen Lehrer. Bei allen Bemühungen lässt sich aber Unterrichtsausfall nicht immer vermeiden. Falls eine Lehrkraft an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt, werden die Eltern ebenfalls einen Tag vorher informiert. Kinder, die in unserer Betreuung angemeldet sind, werden auf jeden Fall bei jedem Unterrichtsaufall betreut.

10 10. Bekommt mein Kind in der Schule etwas zu trinken? Ihr Kind kann in der Schule Milch, Kakao, Vanille- oder Erdbeermilch beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin bestellen. Das Geld dafür wird jeweils für eine Woche eingesammelt. 11. Was bedeutet Schulsparen? Die Schulkonferenz hat schon vor Jahren beschlossen, die Kinder durch das Schulsparen an das Sparen heranzuführen. Deshalb bekommt jedes Kind im 1. Schuljahr eine Spardose der Sparkasse Wittgenstein nach Hause. Diese wird von der Sparkasse Wittgenstein einmal im Jahr in der Schule entleert. Die Kinder erhalten dann von der Sparkasse ein kleines Geschenk für ihre Sparleistungen. 12. Was mache ich, wenn ich ein Problem habe (Beschwerdeweg)? Hat Ihr Kind mit anderen Kindern oder mit einem Lehrer oder einer Lehrerin ein Problem, sprechen Sie das bitte so bald wie möglich bei dem entsprechenden Lehrer/der entsprechenden Lehrerin an. Sollte es zu keiner Lösung kommen, können Sie sich bitte an den Schulleiter (02751/3926) wenden. Sie können einen Gesprächstermin erfragen, auch hat der Schulleiter regelmäßig Elternsprechstunden am Mittwochnachmittag. Bitte auch hier Termine kurz anmelden. 13. Arbeitsgemeinschaf An unserer Schule werden außerhalb des normalen Unterrichts Arbeitsgemeinschaften angeboten, wenn die erforderlichen Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Hierzu können die Kinder sich freiwillig anmelden. Die AG`s finden in der Regel in der 6. Stunde statt, da dann nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss für alle Kinder ist. Weil viele Kinder sich eine Arbeitsgemeinschaft aussuchen können sollen, ist es auch zeitlich nicht möglich, dass Ihr Kind an jeder Arbeitsgemeinschaft teilnimmt. Es muss sich also entscheiden. Nach dem 43 Schulgesetz verpflichtet die Anmeldung zu einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung zur regelmäßigen Teilnahme für mindestens ein Schulhalbjahr.

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