Folter Brutales Machtmi0el

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1 Folter Brutales Machtmi0el Wien, 22. September 2010 Manfred Nowak Professor für Internationalen Menschenrechtsschutz, Universität Wien Direktor, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte UN Sonderberichterstatter über Folter

2 Übersicht 1. Definition von Folter 2. Entwicklung von internationalen Rechtsinstrumenten gegen Folter 3. Das Folterverbot als absolutes und notstandsfestes Recht 4. Bekämpfung der Straflosigkeit 5. Folterprävention 6. Recht von Folterüberlebenden auf Wiedergutmachung 7. Stärkung der internationalen Kontrolle 8. UN Sonderberichterstatter über Folter 9. Fact-Finding Missionen 10. Herausforderungen an das Folterverbot 11. Beispiele für Forschungsergebnisse 12. Folterverbot als Querschnittsthema

3 1. Definition von Folter (Art. 1 CAT) Zufügung von schweren physischen und/oder psychischen Schmerzen oder Leiden Staatenverantwortlichkeit Intention; Folter ist immer Mittel zum Zweck Machtlosigkeit des Opfers direkter Angriff auf die Würde des Opfers und dessen Integrität Spezielle Form von Gewalt Beispiele Palestinian Hanging Abu Ghraib (Gefangene an Hundeleine)

4 2. Entwicklung von internationalen Rechtsinstrumenten gegen Folter Zweiter Weltkrieg: a) Artikel 5 UDHR 1948 b) Artikel 3 ECHR 1950 c) Artikel 7 CCPR 1966 d) Artikel 5 ACHR 1969 e) Artikel 5 AfrChHPR er Jahre: Systematische Anwendung von Folter in vielen Staaten, insbesondere durch die Militärdiktaturen Südamerikas. In Reaktion darauf weltweite Kampagne von Amnesty International und anderen NGOs.

5 3. Das Folterverbot als absolutes und notstandsfestes Recht a) Absolute vs. relative Rechte z.b. Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel; Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf Leben b) Notstandsfeste vs. andere Rechte z.b. Recht auf Leben, Folterverbot, Verbot der retroaktiven Anwendung von Strafrecht; Recht auf persönliche Freiheit c) Folter vs. grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (CIDT) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit d) Gründe für die Sonderstellung des Folterverbots als Ius Cogens Mittelalter graduelle Zurückdrängung der Folter aus dem Strafrecht Nationalsozialismus in der Folge Einführung des absoluten Folterverbots Chile Einführung besonderer Schutzmechanismen (Strafrecht, Prävention, Opferschutz, Fact-Finding) Bosnien, Rwanda, Sierra Leone Internationale Strafgerichte, systematische Anwendung von Folter wird als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert.

6 4. Bekämpfung der Straflosigkeit a) UN Deklaration gegen Folter 1975 b) UN Konvention gegen Folter (CAT) 1984 Artikel 4: Verpflichtung Folter zu kriminalisieren Artikel 5-9: territoriales, persönliches und Weltstrafrechtsprinzip c) Rom Statut für den Internationalen Strafgerichtshof 1998 Systematische oder weitverbreitete Anwendung von Folter wird als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert.

7 5. Folterprävention a) UN Konvention gegen Folter 1984 Artikel 3: Non-refoulement Artikel 10: Training von Polizei u.a. Artikel 11: Modernisierung von Untersuchungsmethoden Artikel 15: Beweisverwertungsverbot b) Präventive Besuche zu Haftanstalten ICRC Jean-Jacques Gautier Draft Costa Rica Protocol 1980 Europäische Konvention zur Verhütung von Folter 1987 OPCAT 2002

8 6. Recht von Folterüberlebenden auf Wiedergutmachung UN Konvention gegen Folter 1984 Artikel 13: das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden Artikel 14: Recht von Folteropfern auf Wiedergutmachung, inkl. Kompensation und Rehabilitierung Verpflichtung des Staates das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung in der nationalen Rechtsordnung einklagbar zu machen

9 UN Sonderberichterstatter Special Rapporteur Torture über Folter 7. Stärkung der internationalen Kontrolle a) UN Ausschuss gegen Folter kontrolliert Vertragsparteien der UN Konvention gegen Folter: seit 1987 Staatenberichtsverfahren Zwischenstaatliches Beschwerdeverfahren Individuelles Beschwerdeverfahren Untersuchungsverfahren b) UN Sonderberichterstatter über Folter kontrolliert alle Staaten: seit 1985 Individuelle Kommunikation und Fact-Finding Missionen Berichterstattung und Bewusstseinsbildung c) UN Unterausschuss für die Verhütung von Folter: seit 2006 Präventive Besuche von allen Haftanstalten

10 8. UN Sonderberichterstatter über Folter UN Sonderverfahren Länderspezifische und themenspezifische Mandate Fungieren in ihrem eigenen Namen Unabhängige, unparteiische Experten Aufgaben Fact-Finding Missionen (siehe nächste Folie) Kommunikation: Urgent Appeals & Letters of Allegations Berichte an die UN Generalversammlung & UN Menschenrechtsrat Unterstützung für OPCAT und andere präventive Mechanismen Geschaffen von der UN Menschenrechtskommission (Res 1985/33) Ernannt von der UN Menschenrechtskommission/UN Menschenrechtsrat für 3 Jahre mit einer möglichen Verlängerung

11 UN Sonderberichterstatter über Folter 9. Fact-Finding Missionen Überblick Denmark & Greenland May 08 Moldova July 08 Greece Oct. 10 (Russia) Oct. 06 Georgia Jordan Feb. 05 June 06 Kazakhstan May 09 Mongolia (Cuba) 2009/10 June 05 China Guantanamo Feb. 06 Nov. 05 Jamaica Nepal Feb. 10 Sept. 05 Paraguay Papua New Guinea Oct. 06 May 10 Indonesia Uruguay Nov. 07 March 09 Sri Lanka Oct. 07 Sudan Oct. 06 Togo April 07 Nigeria March 07 Equatorial Guinea Nov. 08 (Zimbabwe) Oct. 09

12 10. Herausforderungen an das Folterverbot Relativierung des Folterverbots im Kampf gegen den Terrorismus: ticking bomb scenario, Sicherheit vs. Menschenrechte, harte Verhörmethoden der CIA, Durchführung von Verhören durch Private/durch ausländische Geheimdienste in (geheimen) Gefängnissen außerhalb des eigenen Staatsgebiets (Guantánamo Bay), Prison of Darkness Probleme in der Strafjustiz: Korruption, Ineffizienz; Druck auf die Polizei, Geständnisse zu erpressen Weltweite Krise in Haftanstalten: Überfüllung, katastrophale Haftbedingungen, vergessene Untersuchungshäftlinge, Korruption, Armut

13 10. Herausforderungen an das Folterverbot (Fort.) Mangelnder Wille zur Bestrafung von Folterern: Pinochet, Habré, Jassey Mangelnder Wille zum Schutz der Opfer (Schubhaft statt Rehabilitierung) Mangelnder Wille zur Öffnung von Haftanstalten für unabhängige Inspektionen Problem der Todes- und Körperstrafe: unterschiedliche Kulturen, Religionen

14 11. Beispiele für Forschungsergebnisse Atlas-of-Torture Website Infoportal zur faktischen und rechtlichen Situation von Folter in Ländern sowie Themen mit besonderer Bedeutung für das Folterverbot.

15 11. Beispiele für Forschungsergebnisse (Fort.) Kommentar zur UN Konvention gegen die Folter 2008 Umfassender Kommentar zur UN Konvention gegen die Folter. Ermöglicht durch finanzielle Unterstützung durch den FWF.

16 12. Folterverbot als Querschnittsthema HIV/AIDS und Rechte von Gefangenen Training von UNODC HIV/AIDS Experten zum Thema Menschenrechte mit Fokus auf die Rechte von Gefangenen Vorträge bei der AIDS 2010 Konferenz

17 12. Folterverbot als Querschnittsthema (Fort.) Rechte von Gefangenen und Entwicklungszusammenarbeit Training der LeiterInnen der Koordinationsbüros der Austrian Development Agency (ADA), Wien Training von MitarbeiterInnen der vier Koordinationsbüros der ADA in Afrika, Kampala Bewusstseinsbildung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit der Uganda Human Rights Commission (UHRC)

18 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! UN Sonderberichterstatter über Folter, OHCHR/Genf: Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Wien: Atlas of Torture

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