Die Entwicklung des Schiedsamtes

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1 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Abteilung Duisburg Die Entwicklung des Schiedsamtes Projektarbeit 2011/12 Von Marc Heekerens, Andreas Hoffmann, Jil Christina Klother, Robin Puhan, Daniela Rohde und Tim Rybus Projektleiter Prof. Dr. Dirk Budde Projektbetreuerin Sonja Pommeranz Projektbehörde Stadt Krefeld - Fachbereich Recht

2 Inhaltsverzeichnis I. Vorwort...4 II. Die Entwicklung des Schiedsamtes...5 A. Die historische Entwicklung des Schiedsamtes in Krefeld und am Niederrhein vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis heute Von der Idee des Schiedsamtes aus dem Jahre 1808 bis zur ersten Schiedsmannsordnung Die Schiedsmannsordnung von Die preußische Schiedsmannsordnung von Das Schiedsamt in der Zeit des Nationalsozialismus Das Schiedsamt in der Nachkriegszeit Von der Schiedsmannsordnung zum Schiedsamtsgesetz...28 B. Die Entwicklung der Vergehen vor dem Hintergrund der ethisch-moralischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft Definitionen und Grundlagen Vergehen innerhalb der Gesellschaft Der Schiedsmann heute Der Streit um den Gartenzaun Der Schiedsmann - ein Konkurrent der Anwälte? Zunehmende Einwanderung - ein Problem? Ausblick in die Zukunft...43 C. Die Entwicklung der Rolle der Schiedsperson in Bezug auf die Gesellschaft, die Justiz und die Politik Theoretische Definitionen / Begriffserklärungen Gesellschaft Die Entwicklung der Rolle der Schiedsperson in Bezug auf die Justiz und die Politik Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsamt Schiedsperson, Schiedsmänner und Friedensrichter

3 6. Aufgaben und Kompetenzen der Schiedsämter Stellungsnahmen zu den Richtlinien für die Strafverfahren und das Bußgeldverfahren in der Praxis (RiStBV)...56 III. Fazit...60 IV. Anhang...61 V. Literaturverzeichnis

4 I. Vorwort Im diesem Jahr (2012) wird die Bezirksvereinigung des Bund Deutscher Schiedsmänner Krefeld-Moers 60 Jahre alt. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Bund Deutscher Schiedsmänner (BDS), der am 31. Oktober 1950 gegründet wurde, gibt es seit 2010 die Wanderausstellung Entwicklung des Schiedsamtes von 1808 bis heute. Anlässlich dieser Jubiläen regte der BDS an, über die Stadt Krefeld in Kooperation mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Rahmen eines Projektes von Studenten eine Art Festschrift mit dem Thema Die Entwicklung des Schiedsamtes zu entwickeln, die dann unter anderem beim offiziellen Festakt zum 60-jährigen Jubiläum der Bezirksvereinigung Krefeld-Moers vorgestellt werden kann.. Thematisch sollte diese Projektarbeit sich zunächst mit der historischen Entwicklung des Schiedsamtes in Krefeld und am Niederrhein seit 1808 bis zur heutigen Zeit auseinandersetzen. Außerdem sollte sie auf die Entwicklung der vor dem Schiedsmann verhandelten Vergehen vor dem Hintergrund der ethisch-moralischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft eingehen und zum Abschluss noch einen Einblick in die Entwicklung der Rolle der Schiedsperson in Bezug auf die Gesellschaft, die Justiz und die Politik bieten. Bei der Erstellung der Projektarbeit war das Arbeiten und Denken in aktuellen und historischen Zusammenhängen wichtig. Der Umgang mit und die Auswertung von Archivmaterial war ein wesentlicher Bestandteil, wobei es eine Herausforderung darstellte, die Akten aus dem 19. Jahrhundert, die oftmals handschriftlich und vor allem in Kurrentschrift verfasst waren zu entschlüsseln. Zum Anderen wurde von den Studenten erwartet, gesellschaftliche sowie politische Aspekte und Veränderungen der letzten 185 Jahre in Bezug auf die Institution des Schiedsamtes in Krefeld und am Niederrhein zu analysieren. Um das zu schaffen war es notwendig den Bezug zu Deutschland und die deutschlandweite Entwicklung des Schiedsamtes zu beleuchten. Dieses Projekt wäre ohne die tatkräftige Unterstützung vieler Menschen nicht möglich gewesen. Der Dank gilt zunächst der Stadt Krefeld und insbesondere dem Rechtsamt, für die Hilfe und Unterstützung. Ebenso ein Dankeschön an die Archive, die den Autoren dieser Arbeit alle erforderlichen Akten 4

5 und Materialen zur Verfügung gestellt haben. Mindestens genauso wichtig waren für die Recherchen die Informationen von den Herren Engel (MdL), Lange BDS-Vorsitzender in Essen) und Wilmsmann (Amtsgerichtsdirektor Essen- Borbeck). Last but not least gilt der Dank der Autoren dem Schiedsmann, Mediator und Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Krefeld-Moers Herrn Heinz- Günther Roeder, für seine wichtigen Hintergrundinformationen und natürlich Herrn Prof. Dr. Budde als kompetenten Ansprechpartner und Betreuer des Projektes. II. Die Entwicklung des Schiedsamtes A. Die historische Entwicklung des Schiedsamtes in Krefeld und am Niederrhein von Anfang des 19. Jahrhunderts bis heute 1. Von der Idee des Schiedsamtes aus dem Jahre 1808 bis zur ersten Schiedsmannsordnung 1827 Die Idee des Schiedsamtes von 1808 In seinem Grußwort anlässlich der Ausstellungseröffnung über die Entwicklung des Schiedsamtes bei der Bezirksvereinigung Krefeld-Moers am 02. November 2010 sagte der Justizminister Nordrhein-Westfalens, Thomas Kutschaty, dass die Institution des Schiedsamtes nicht nur am Niederrhein - auf eine lange Tradition zurückblicken kann, die weit in die Zeit vor dem Gründungsjahr der Bezirksvereinigung Krefeld-Moers im Jahre 1952 zurückreicht. 1 Die vorgerichtliche Streitschlichtung ist eine preußische Erfindung mit in der Tat sehr langer Tradition. Mit dem Inkrafttreten der ersten Schiedsmannsordnung am 13. Oktober 1827 bis zum gleichen Tag im Jahre 2012 kann die Institution des Schiedsamtes auf eine 185 jährige Tradition zurückblicken. Der Niederrhein und speziell Krefeld blicken auf 133 Jahre Schiedsamt zurück, da in Krefeld der erste Schiedsmann erst im August 1879 gewählt wurde. Die Historie des Schiedsamtes der Stadt Krefeld beginnt somit im Jahre Das 1 Vgl. Kutschaty, T.: Grußwort anlässlich der Ausstellungseröffnung über die Entwicklung des Schiedsamtes seit 1808 bei der Bezirksvereinigung Krefeld-Moers am

6 bedeutet allerdings nicht, dass es am Niederrhein zuvor keine Schlichtertradition gab. Im Gegenteil: Es mehren sich die Hinweise darauf, dass es am Niederrhein und in Krefeld, das mit dem Schiedsamt vergleichbare Institut des Friedensrichters gab, das dem französischen Recht entstammte. Folgender Auszug unterstützt diese Theorie: Die Verrichtungen der Friedensrichter sind die wichtigsten und vorteilhaftesten für die bürgerliche Gesellschaft, ( ) ganz Europa wird über das Resultat dieser trefflichen Einrichtung erstaunen, wenn diese erhabenen Stellen mit uneigennützigen Männern besetzt sind, welche rastlose Tätigkeit, mit praktischer Sachkenntnis vereinigen, Bürgersinn, Rechtschaffenheit, Wissenschaft und Geschicklichkeit besitzen, um die Streitigkeiten ihrer Mitbürger vor allem Freundschaftlich beizulegen. Die Zeitrechnung des Schiedsamtes beginnt am 02. Februar 1808 auf dem ostpreußischen Generallandtag. 2 Dort stellten die versammelten Stände der Provinz Preußen auf der Sitzung vom 12. Februar 1808 an König Friedrich Wilhelm III 3 erstmals den Antrag, Friedensrichter aus der Klasse der Gutsbesitzer für bestimmte Bezirke zu ernennen, die in allen Rechtsstreitigkeiten, bevor dieselben an die Gerichte gebracht würden, den Vergleichsversuch vorzunehmen hätten. Der Vergleichsversuch oblag bis dato allein dem Richter. 4 Die Stände wollten damit nicht nur die Entlastung der Gerichte erreichen, sondern auch Prozesse vor einer dem Volke weitgehend entfremdeten Kabinettsjustiz vermeiden. 5 Der Antrag hatte einen mäßigen Erfolg. Der Vorschlag und sollte lediglich bei den Plänen zur Vereinfachung der Justizverwaltung berücksichtigt werden 6. Letztlich wurde der Antrag der Stände abgelehnt und nicht umgesetzt und das obwohl es ranghohe Befürworter in der preußischen Bürokratie gab, wie beispielsweise Reichsfreiherr von Stein 7. 2 Vgl. Koch, A.: Die historische Entwicklung des Schiedsmannswesens in Preußen von 1808 bis 1900, in: Berliner Juristische Universitätsschriften Grundlagen des Rechts, Band 27. Berlin, 2002 S.27 3 Friedrich Wilhelm III von Preußen ( ): König von Preußen und Markgraf von Brandenburg 4 Vgl. Koch, A.: Die historische a.a.o. (Fn. 2) S Vgl. Berzborn, B.-O.: Schlichten statt Richten Der Schiedsmann im Wandel der Zeit, in: SchiedsamtsZeitung, 75. Jahrgang 2004, Heft 03 S.49 6 Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische Schiedsmannsordnung in der vom 01. Januar 1925 an geltenden Fassung, in: Sammlung deutscher Gesetze 113. Berlin, 1925, S.1 7 Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr von und zum Stein ( ): preußischer Beamter, Staatsmann und einer der Hauptbetreiber der Preußischen Reformen seit 1807 und Verwalter der während der Befreiungskriege von Napoleon zurückeroberten Gebiete in Deutschland und Frankreich, als Leiter der Zentralverwaltungsbehörde 6

7 Die Idee, einer staatlich autorisierten Vermittlungsstelle zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten hat 1808 nicht genug Unterstützung erfahren. Eine erfolgreiche Umsetzung der Idee sollte erst sechzehn Jahre später erfolgen. Die Entwicklungsgeschichte der Schiedsmannsordnung von 1827 Den Provinzen Preußens ging es nach der Agrarkrise der Zwanziger Jahre und den Folgen der Befreiungskriege zwischen 1813 und 1815 wirtschaftlich immer schlechter. Auch der Feldzug 1806/07 und der Durchmarsch der französischen Armee nach Russland 1812 hatten ihre Spuren hinterlassen. 8 Die immensen Kriegsschäden hatten die preußischen Provinzen wirtschaftlich zerrüttet und es herrschte Nahrungsknappheit. Gleichzeitig stieg die Zahl der Rechtsstreitigkeiten. Das hatte zur Folge, dass die Justiz der Vielzahl der Prozesse nicht mehr Herr wurde. Außerdem bedeutete ein Rechtsstreit für viele Familien wegen der hohen Kosten das wirtschaftliche Aus. Zudem war die Allgemeine Gerichtsordnung für die preußischen Staaten nur schwer verständlich und das mit seinen Paragrafen ziemlich umfassenden Preußische Allgemeine Landrecht mehr als unverständlich. So kam es nicht selten zu Verständigungsproblemen aufgrund dessen viele Rechtsstreitigkeiten oft jahrelang andauerten. 9 All diese Gründe veranlassten die wiedervereinigten Stände der Provinz Preußen auf dem ersten Provinziallandtag des Königreichs Preußen am 09. Dezember 1824 dazu, ihre Bitte, zur außergerichtlichen Streitschlichtung ehrenamtliche Friedens-Richter anzustellen, zu wiederholen. 10 Am 04. Juli 1826 legte der damalige Oberpräsident der Provinz Preußens, von Schoen 11, einen Entwurf zu einer Verordnung über die Anstellung von Schiedsrichtern zur Schlichtung streitiger Angelegenheiten vor. Daraufhin erging am 13. Dezember 1826 die Entscheidung, dass zwar die gründliche Prüfung der in Antrag genommenen Maßregeln an die allgemeine Revision der Gesetze und Gerichtsverfassung verwiesen werde, die vorgeschlagene Einrich- 8 Vgl. Koch, A.: Die historische a.a.o. (Fn. 2), S.60 9 Vgl. Kutschaty, T.: a.a.o. (Fn. 1) 10 Vgl. Koch, A.: Die historische a.a.o. (Fn. 2), S Theodor von Schön ( ): Oberpräsident von West- und Ostpreußen und Vorkämpfer und Verfechter der Schiedsmannsverordnung von

8 tung jedoch so einfach erscheine, dass mit ihrer Einführung in Preußen ein Versuch zu machen sei. Gleichzeitig erhielt das Staatsministerium den Auftrag, den eingereichten Entwurf eingehend zu prüfen und einen Plan auszuarbeiten, wie der Vorschlag von Schoens in den vier preußischen Regierungsdepartements versuchsweise umgesetzt werden kann. 12 Die Amtsdauer von drei Jahren, der Charakter des Ehrenamtes und die Größe des Amtsbezirkes wiesen eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Antrag des Jahres 1808 auf. Da es sich aber im Gegensatz zu dem Entwurf von 1808 bei der streitschlichtenden Person nicht um eine richterliche Instanz handeln sollte, wurde der Begriff Schiedsrichter schon bald in Schiedsmann umgewandelt. 13 Die Verhandlung vor dem Schiedsmann sollte außerdem nicht mehr wie 1808 geplant obligatorisch, sondern nur noch auf ausdrücklichen Wunsch beider Parteien stattfinden. 14 Auf diese Weise entstand die erste Verordnung über das Institut der Schiedsmänner. Sie wurde am 13. Oktober 1827 und in den Regierungsamtsblättern veröffentlicht. Die Stände hatten sich also durchgesetzt. 15 Damit gibt es in Preußen, wenn auch begrenzt auf die Provinzen Ost- und Westpreußens, als erstem deutschem Staat das Institut der Schiedsmänner. Die Schiedsmannsordnung von 1827 Die Schiedsmänner sollen nicht Rechtsstreitigkeiten instruieren und darüber erkennen, dass gegen ihre Aussprüche Appellation einzulegen sei, sondern sie sollen den Parteien, die sich an sie wenden, nur ihre Meinung über die streitigen Rechtsverhältnisse sagen, ihnen Vorschläge zur Ausgleichung machen, und wenn ein Vergleich zustande kommt, diesen mit wenigen, klaren Worten niederschreiben. 16 Um diese Tätigkeit befriedigend erfüllen zu können mussten die Schiedsrichter besonders qualifiziert sein. So sollten für das Schiedsamt nur unbescholtene Männer in Frage kommen, die mindestens Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische a.a.o. (Fn. 6), S.2 13 Vgl. Gremm, H.-J.: 180 Jahre deutsches Schiedsamt - Das deutsche Schiedsamt im Wandel der Zeit, in: SchiedsamtsZeitung, 78. Jahrgang 2007, Heft 10, S Vgl. Strutzmann, H.: Aus der Geschichte des Schiedsamtes Ein kurzer Abriss in: Heft Nr. 8, 2009, S.2 15 Vgl. Koch, A.: Die historische a.a.o. (Fn. 2), S Vgl. Berzborn, B.-O.: Schlichten statt a.a.o. (Fn. 5), S

9 Jahre 17 alt waren, selbstständig in ihren Verhältnissen und im Bezirk wohnhaft. Bekanntschaft mit den Geschäften des bürgerlichen Lebens waren erforderlich, spezielle juristische Kenntnisse hingegen nicht. Notwendig war lediglich, dass sie die Fähigkeit besaßen, einen zustande gekommen Vergleich schriftlich zu fixieren. 18 Oberpräsident von Schoen wies im Jahre 1829 den Erfolg der schiedsmännischen Wirksamkeit nach. Daraufhin erging die Entscheidung, das Schiedsamt auch in den Provinzen einzuführen, in denen die Stände einen entsprechenden Antrag gestellt hatten. Die Schiedsmannsverordnung verbreitet sich daraufhin schnell und wurde auch in anderen Provinzen eingeführt beantragten die Provinzen Schlesien und Brandenburg das Institut des Schiedsamtes bis dann 1833 und 1834 die Provinzen Pommern und Sachsen folgten. 19 Schwieriger gestaltete sich die Einführung der Schiedsmannseinrichtung in der Provinz Posen, denn hier hatte sich zwischen 1817 und 1825 das Institut des Friedensrichters nicht etablieren können. Jetzt stand man einer ähnlichen Einrichtung kritisch gegenüber. 20 Erst am 07. Juni 1841 konnte eine entsprechende Verordnung nach dem Vorbild der brandenburgischen Verordnung erlassen werden. 21 Die Entwicklung in der Provinz Westfalens verlief sehr stockend, da sich die westfälischen Stände anfangs sehr anlehnend gegenüber dem Schiedsmannsamt äußerten führte Bochum als letzter westfälischer Kreis das Institut des Schiedsamtes ein. 22 Die Entwicklung des Schiedsamtes in Krefeld bis 1827 Der Provinz Preußen folgten wie oben erwähnt in den Jahren nach 1827 viele andere Länder des Reiches. Die Einführung der Schiedsmannsverordnung erfolgte jedoch mit einer Ausnahme: Sie galt nicht für Krefeld. Der Grund ist simpel. Krefeld gehörte zur Rheinprovinz Preußens und dort galt seit der 17 Mit 24 Jahren war man zur damaligen Zeit volljährig. 18 Vgl. Strutzmann, H.: Aus der a.a.o. (Fn. 14), S.3 19 Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische a.a.o. (Fn. 6), S.3 20 Vgl. Koch, A.: Die historische a.a.o. (Fn. 2), S Ebenda., S Ebenda, S.287 9

10 fränkischen Republik 23 - noch immer französisches Recht und somit das Institut der Friedensrichter fort. Nach dem Wiener Kongress waren die europäischen Territorien neu geordnet worden. Während das Königreich Preußen, mit Ausnahme von Rheinpreußen, 1827 das Institut des Schiedsmannes einführte, blieb in den vormals französisch besetzt gewesenen linksrheinischen deutschen Gebieten das Institut des Friedensrichters bestehen. 24 Auf unterster Ebene amtierte seit 1798 in jedem Kanton ein Friedensrichter. Er war für Bagatellsachen in Zivilund Strafangelegenheiten zuständig. 25 Auch heute gibt es noch Friedensrichter. Die Schiedsmänner in Sachsen werden seit 1879 so genannt. Auch die Laienrichter im angloamerikanischen und schweizerischen Recht, die sich mit weniger bedeutenden Zivil- und Strafsachen beschäftigen, tragen die Bezeichnung Friedensrichter Die Schiedsmannsordnung von 1879 Da sich das Schiedsamt immer weiter ausbreitete und jede preußische Provinz eine eigene Schiedsmannsverordnung hatte, war es nur eine Frage der Zeit bis die Stimmen nach einer einheitlichen Verordnung laut wurden. Nach den ersten praktischen Erfahrungen in den Provinzen sollten zudem einige Änderungen an dem Institut vorgenommen werden und in einer allgemeinen Schiedsmannsordnung umgesetzt werden. 27 Daraufhin wird am 29. März 1879 die Preußische Schiedsmannsordnung verbindlich für die Preußische Monarchie erlassen und für das Ganze Reichsgebiet das Institut einer Sühnebehörde bei Privatklagen wegen Beleidigung eingeführt. Der Schiedsmann wird zudem für den Tatbestand der Körperverletzung die zum Zwecke der Sühneverhandlung zuständige Vergleichsbehörde. Die Zuständigkeit wird nun neben Zivilsachen auch auf Strafsachen, 23 Franzosenzeit (1792 = Jahr I der Zeitrechnung bis 1814) 24 abgerufen am Graumann, S.: : Aufbruch in die Moderne Die Franzosenzeit ( ), abgerufen am Vgl. Gremm, H.-J.: 180 Jahre a.a.o. (Fn. 13), S Vgl. Koch, A.: Die historische a.a.o. (Fn. 2), S

11 allerdings zunächst nur Beleidigungen, ausgedehnt. 28 Die damalige Grundsatzentscheidung, den Einsatz des Schiedsmannes über das Instrument des Sühneversuchs mit dem Institut der Privatklage zu verbinden, ist bis heute verbindlich geblieben. Die 1827 erlassene Schiedsmannsordnung war damals auf zivilrechtliche Streitigkeiten beschränkt. Mit der Einführung des Preußischen Strafgesetzbuches im Jahre 1851 wurden die Kompetenzen der Schiedsmänner dann deutlich erweitert. Konnte der Schiedsmann bis dato nur auf freiwilliger Basis in zivilrechtlichen Streitigkeiten tätig werden, so gab es in Art. 18 des Einführungsgesetzes zum Preußischen Strafgesetzbuch eine gesetzliche Regelung, die besagte, dass das Schiedsamt den ordentlichen Gerichten in denjenigen Klagesachen vorgeschaltet werden musste, in denen es um Ehrverletzung oder leichter Misshandlung geht, soweit Kläger und Beklagter im gleichen Gerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Der Klageweg vor dem ordentlichen Gericht war nur eröffnet, wenn der Schiedsmann attestierte, dass ein Vergleichsversuch erfolglos verlaufen war. 29 Durch diese Bestimmung wurde der als zuständig bezeichnete Schiedsmann in den Fällen der Ehrverletzungen und leichten Misshandlungen ein notwendiges Organ der Justizverwaltung. Den Beteiligten blieb der Rechtsweg solange verschlossen, bis die Vermittlung durch den Schiedsmann versucht worden war. 30 An die Stelle dieses Art. 18 trat mit Einführung der neuen Schiedsmannsordnung von 1879 die Bestimmung des 380 StPO 31 welcher lautete: Wegen Beleidigungen ist, insofern nicht einer der in 196 des Strafgesetzbuches bezeichneten Fälle vorliegt, die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichneten Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist. Der Kläger hat die Bescheinigung hierüber mit der Klage einzureichen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Parteien nicht in demselben Gemeindebezirk wohnen. 32 Es bestand nun die Notwendigkeit, die Schiedsmänner als die Vergleichsbehörde bezeichnet, und für die mit dem Schiedsmannsinstitut noch 28 Vgl. BDS: Abgerufen am 20. November 2011 von 29 Vgl. Strutzmann, H.: Aus der a.a.o. (Fn. 14), S.3 30 Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische a.a.o. (Fn. 6), S.7 31 Vorbild für den heutigen 380 StPO 32 Ebenda, S.8 11

12 nicht versehenden Provinzen, also die Rheinprovinz, Hannover, Hessen- Passau, Schleswig-Holstein und die Hohenzollernschen Lande, dieses Institut einzuführen. 33 Damit die in einzelnen Provinzen schon bestehenden Verordnungen nicht alle einzeln ergänzt oder geändert werden mussten und gleichzeitig die wünschenswerte Einheit der Landesgesetzgebung hergestellt werden konnte, entschied man sich, ein Gesetz zu erlassen, das nicht nur für die bisher unbeteiligten Provinzen, sondern für die ganze Monarchie unter Beseitigung aller Provinzialverordnungen gültig sein sollte. 34 War das Institut des Schiedsamtes zuvor vorwiegend Angehörigen der gehobenen Stände, insbesondere der Gutsund Grundbesitzer, vorbehalten, so steht das Ehrenamt nach 1879 jedem Staatsbürger ohne Rücksicht auf dessen Stand und Herkunft offen, soweit der Bewerber nicht vorbestraft war. 35 Die Altersgrenze wurde auf 30 Jahre angehoben. Nachdem der Gesetzesentwurf alle nötigen parlamentarischen Gremien durchlaufen hatte wurde das Gesetz am 29. März 1879 vom König ausgefertigt und verkündet. Es trat am 01. Oktober 1879 in Kraft. 36 Die Einführung der Schiedsmannsordnung von 1879 in Krefeld Die ersten Unterlagen, die sich im Stadtarchiv der Stadt Krefeld zur Institution des Schiedsamtes finden lassen sind aus eben diesem Jahr 1879, dem Jahr in dem die Einführung der Institution Schiedsamt flächendeckend für das ganze Reich und somit auch für Krefeld angeordnet wurde. Krefeld war nun gezwungen ein Schiedsamt einrichten und Schiedsmänner zu wählen. Dieser Pflicht kam die Stadt Krefeld auch sehr schnell nach. Schon am 04. April 1879 stand die Einteilung der Gemeinde in Schiedsamtsbezirke auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Für Krefeld wurde die Einteilung in mehrere Bezirke jedoch als nicht zweckmäßig erachtet und somit die Bildung eines einzigen Bezirkes beschlossen, der von einem Schiedsmann und dessen Vertreter verwaltet werden sollte. In der 33 Ebenda 34 Ebenda, S Vgl. StA Krefeld: 4/ Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische a.a.o. (Fn. 6), S.17 12

13 Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04. August 1879 wurde der Unternehmer Johann Wilhelm Scheidges zum Schiedsmann und der Rentner 37 Johann Anton Altgelt zu seinem Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahre gewählt. Das Geschäftslokal des Schiedsmannes befand sich im Rathaus der Stadt Krefeld, im Sitzungssaal der Armenvertretung. Sitzungen wurden hier zweimal wöchentlich zu festgelegten Zeiten abgehalten. 38 In der Zeit nach der Einführung des Instituts wurde sowohl die Entscheidung, Krefeld nicht in mehrere Schiedsbezirke zu teilen, als auch die grundsätzliche Frage nach der Effektivität der Schiedsmänner kontrovers diskutiert. Am 20. Februar 1897 wurde beispielsweise ein Brief eines Schiedsmannes in einer Tageszeitung veröffentlicht, in dem dieser sich kritisch zu den Umständen der Arbeit eines Schiedsmannes äußert. Ein Rückgang der bei Schiedsmännern anhängigen Sachen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vollzieht sich mit einer ganz eigentümlichen Stetigkeit. Es betrug die Zahl dieser Sachen im Jahre aber 1895 annähernd nur noch die Hälfte. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Zahl der Vergleiche. 39 Seiner Meinung nach liegen die Gründe für diesen Rückgang nicht in der Wirklichkeit, sondern in der Statistik. Geschlossene Vergleiche würden nicht von allen Amtsträgern schriftlich festgehalten weil es keine Buchführungspflicht gibt. Dieser Schiedsmann äußert sich weiter dazu, ob Schiedsmänner darüberhinaus überhaupt mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betraut werden sollten oder sich deren Arbeit lediglich auf Beleidigungs- oder Verleumdungsangelegenheiten beschränken sollte. Er vertritt dabei die Meinung, dass Schiedsmänner ein Segen für die Gesellschaft sind und durchaus weiter mit Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betraut werden sollten, allerdings nur unter der Prämisse, dass die Auswahl der Schiedsmänner gewissenhaft erfolgt. 40 Auf dieses Schreiben äußert sich der damals amtierende Minister Schönstedt 41 folgendermaßen: Die Justizverwaltung muss nach ihren eigenen Ermittlungen zu bedauern feststellen, dass die Wirksamkeit der Schiedsmänner sich im Rückgang befindet, da Ihre Inanspruchnahme auf dem Gebiet der öffentlichen Rechtssprechung nicht 37 Den Begriff Rentner in dem Sinne wie wir ihn heute kennen gab es damals noch nicht. Die Rente wurde erst 1889 gesetzlich verankert. Es ist zu vermuten, dass Herr Altgelt der Senior in einer Firma war. 38 Vgl. StA Krefeld: Verwaltungsbericht Zit. StA Krefeld: 4/210, Bl Ebenda 41 Karl Heinrich von Schönstedt ( ): preußischer Justizminister 13

14 obligatorisch ist. ( ) Die Wahl der Schiedsmänner liegt in den Händen der Gemeindeorganisation. Soweit die Justizverwaltung aber dazu in der Lage ist, übt sie die Größte Sorgfalt bei der Auswahl der Schiedsmänner. Dass die Wirksamkeit der Schiedsmänner im Einzelnen außerordentlich verschieden ist, liegt Vielfach an ihrer persönlichen Anlage. Mir sind Fälle bekannt, dass in ein und derselben Stadt ein Schiedsmann mehr Vergleiche aufgenommen hat als alle anderen zusammen. 42 Trotz dieser kontroversen Ansichten wurde eine kleinere Parzellierung der Schiedsbezirke vorerst weiter abgelehnt. 43 Damit bestand das Problem aber weiterhin. Ein einzelner Schiedsmann konnte die Vielzahl an Verhandlungen für ganz Krefeld mit seinen damals etwa Einwohnern nicht bewältigen. Vor allem im Vergleich zu Düsseldorf schnitt Krefeld wesentlich schlechter ab. 44 Der damalige Beigeordnete Dr. Cremer äußerte sich dazu folgendermaßen: Schon seit langen Jahren schweben mit der Justizbehörde Verhandlungen wegen der Errichtung mehrerer Schiedsmannsbezirke in Krefeld. Bereits im Jahre 1891 ist darauf hingewiesen worden, dass die Schiedsamtstätigkeit bei uns nicht so erfreulich sei wie anderswo. In 1895 hat der Landgerichtspräsident in Düsseldorf vergleichsweise festgestellt, dass in Düsseldorf mit seinen damals Einwohnern 15 Schiedsmannsbezirke mit 15 Schiedsmännern und Stellvertretern vorhanden seien, in Krefeld aber mit Einwohnern nur ein Schiedsamt mit einem Schiedsmann und einem Stellvertreter. 45 Er belegt diese Behauptungen auch mit Zahlen, die diese Entwicklung belegen. So sind in Krefeld im Jahr Sachen anhängig geworden, von denen lediglich 29 auf dem Vergleichswege erledigt werden konnten wurde sogar eine Kommission mit Stadtverordneten gebildet, um diese Angelegenheit zu prüfen, mit dem Ergebnis, dass eine Vermehrung der Bezirke für nicht nötig erachtet wurde. An der Situation änderte sich seit dieser Entscheidung nichts. Im Gegenteil: in den Jahren 1897 bis 1899 ist festzustellen, dass in Städten wie Düsseldorf, Mönchengladbach oder Odenkirchen prozentual % der Fälle durch einen Vergleich erledigt werden, in Krefeld aber nur %. 46 Im Verwaltungsbericht des Jahres 1900 der Stadt Krefeld heißt es zu dieser Problematik, dass bis zum Ebenda, Bl Ebenda 44 Ebenda, Bl Ebenda 46 Ebenda 14

15 Februar 1901 Krefeld nur von einem Schiedsmann und dessen Stellvertreter verwaltet wurde. Aber trotz der mit besonderer Aufopferung und Umsicht geführten Tätigkeit des bis dato amtierenden Schiedsmannes Gerber konnte die Organisation dem Geiste des Gesetzes nicht entsprechen. Die Sitzungen fanden für ganz Krefeld nur an zwei bestimmten Tagen und während bestimmter Stunden im Rathaus statt. Das erweckte zum einen den Schein des Bürokratischen, entsprach aber nicht der Absicht des Gesetzgebers, den Schiedsmann den Parteien jederzeit und schnell erreichen zu können. Außerdem so heißt es weiter, ist es für einen einzigen Mann ein Ding der Unmöglichkeit, die eingehende örtliche Kenntnis in allen Stadtteilen zu haben, die als zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit eines Schiedsmannes gilt. 47 Aufgrund der anhaltenden Beschwerden sah sich der Landgerichtspräsident von Düsseldorf gezwungen zu handeln. In einem Schreiben an die Stadt Krefeld macht er deutlich, dass er sich genötigt fühle höheren Ortes vorstellig zu werden, soweit die städtischen Organe sich weiter weigerten die Stadt in mehr Bezirke zu untergliedern. 48 Die Stadt reagierte: am 05. April 1900 wurden Krefeld durch einen Vorbeschluss der Stadtverordnetenversammlung in 5 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Wenig später, am 05. Juli 1900, beschließt die Stadtverordnetenversammlung endgültig, Krefeld in 10 Schiedsamtsbezirke einzuteilen und dementsprechend 10 Schiedsmänner zu wählen. 49 Am 04.Februar 1901 gab der Oberbürgermeister bekannt, dass die Sitzungen nun nicht mehr im Rathaus, sondern in den Privatwohnungen der Schiedsmänner abgehalten werden. Die Häuser und Wohnungen der Schiedsmänner sind durch Amtsschilder kenntlich gemacht und stehen dem Publikum jederzeit zur Verfügung. 50 Bevor die Entscheidung getroffen wurde Krefeld in 10 Bezirke zu teilen, hatte der Oberbürgermeister Erkundigungen bei anderen Städten eingeholt, um in Erfahrung zu bringen, in wie viele Schiedsmannsbezirke deren Städte oder Stadtkreise eingeteilt seien und in welchen Räumlichkeiten die Schiedsmänner ihre Termine wahrnehmen. Er bekam die unterschiedlichsten Antworten: Koblenz hatte zu diesem Zeitpunkt beispielsweise 3 Bezirke und 47 Vgl. StA Krefeld: Verwaltungsbericht Vgl. StA Krefeld: 4/ Ebenda 50 Ebenda, Bl

16 ke und Frankfurt hatte 11 Schiedsmänner. Sie alle tagten in ihren Privaträumen. 52 An dieser Stelle ist es ein Muss die 10 neu gewählten Schiedsmänner die Schiedsmänner bekamen für ihre Verhandlungen städtische Räume zur Verfügung gestellt. 51 Düsseldorf war in 20 Bezirke eingeteilt, Bonn in 8 Bezir- einmal namentlich zu nennen: August Wiegens, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Julius Stockhausen, Wilhelm Küppers, Adolf Wansleben, August Gerber, Karl Kallmann, Dr. Friedrich Bertkau und August Rohr. 53 Sie vertreten sich damals schon gegenseitig. Die neu gewählten Schiedsmänner wurden nach der Wahl vom Oberbürgermeister mit Arbeitsmaterial versorgt. Sie erhielten alle ein Protokollbuch, ein Amtssiegel mit Stempelkissen, ein Exemplar der Schiedsmannsordnung mit Geschäftsanweisungen und alle wichtigen Formular, die für die tägliche Arbeit als Schiedsmann von Nöten waren. 54 Bezüglich der Bezirke galt, dass genauestens geregelt und festgehalten wurde, wo die Grenzen der Bezirke verlaufen. Für den ersten Bezirk des Schiedsmanns Wiegens galt beispielsweise Folgendes: Der 1. Bezirk wird begrenzt: östlich durch die Mittellinie der Friedrichstraße, des Friedrichplatzes und der Sternstraße, südlich durch die Mittellinie der Rheinstraße, des Dionnisusplatzes, der Dionnisusstraße und durch die Krefelder Eisenbahn, westlich durch die Gemeindegrenze, nördlich durch die Mittellinie der Nordstraße. 55 Mit der Eingemeindung von Linn erhält Krefeld im Jahre 1901 einen 11. Schiedsmannsbezirk und im Jahre 1907 kommen mit Krefeld-Bockum- Verberg und Krefeld-Oppum die Schiedsmannsbezirke Nr. 12 und 13 hinzu Ebenda, Bl Ebenda, Bl. 169, 171, Vgl. StA Krefeld: Verwaltungsbericht Vgl. StA Krefeld: 4/210, Bl Ebenda, Bl Vgl. StA Krefeld: 4/211 16

17 3. Die Preußische Schiedsmannsordnung von 1924 Die Entwicklung des Schiedsamtes von 1879 bis 1923 Die Entwicklung, die das Schiedsmannsinstitut seit 1879 angenommen hat, ist den folgenden Zahlen zu entnehmen: 1880 bearbeiten deutschlandweit Schiedsmänner bereits über Sühneverfahren wegen Beleidigung beziehungsweise Körperverletzung und mit den Zivilsachen sogar Verfahren. 57 Während die Tätigkeit der Schiedsmänner in Strafsachen entsprechend dem Bevölkerungswachstum einen Zuwachs verzeichnen konnte und zwar von Sachen im Jahre 1881 auf den höchsten Stand von Sachen im Jahre 1913, nahm die Tätigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten immer mehr ab. Von damals Sachen im Jahre 1880 sank die Tätigkeit 1917 auf den Tiefstand von Sachen, um nach dem Krieg, trotz des inzwischen verkleinerten Staatsgebietes, auf Sachen im Jahre 1922 wieder zu steigen. 58 Bedenklich war allerdings die Tatsache, dass die Zahl der Fälle, in denen beide Parteien vor dem Schiedsmann erschienen, langsam aber stetig abnahm. Erfreulich war wiederrum, dass die Schiedsmänner in den Fällen, in denen verhandelt wurde, den Erwartungen voll und ganz entsprachen. 59 Der Kreis der Vergehen, die im Wege der Privatklage erledigt werden konnten, wurde durch das Gesetz zur Entlastung der Gerichte vom 11. März 1921 ausgedehnt. Das hatte zur Folge, dass die Zahl der Privatklagen gegenüber der Vorkriegszeit enorm zunahm, von Vergehen im Jahre 1913 und in 1917 auf Sachen im Jahr Dabei spielten auch anderer Umstände eine Rolle, wie die Wohnungsschwierigkeiten der Nachkriegszeit und die allgemein gesteigerte Kriminalität der Nachkriegsjahre. Die Gerichte werden nicht entlastet, sondern versinken nach dem ersten Weltkrieg 60 eher in der Flut von Bagatellsachen Vgl. BDS: (kein Datum), abgerufen am 9. November 2011 von 58 Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische a.a.o. (Fn. 6), S Ebenda 60 Erster Weltkrieg ( ) 61 Vgl. Gremm, H.-J.: 180 Jahre a.a.o. (Fn. 13), S

18 rügen. 63 Diese Novellierung der Schiedsmannsordnung mit der Erweiterung des Aus dieser Notsituation heraus wurde der Gedanke nach einer Einschränkung der Privatklagen durch eine bessere Ausnutzung des Schiedsamtes, laut, das sich in der Vergangenheit gut bewährt hatte. Diese Bestrebungen fanden ihren gesetzlichen Niederschlag in dem 36 der VO über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege und dem hierauf beruhenden 380 der Strafprozessordnung in der Fassung vom 22. März Die Umsetzung dieser geänderten Vorschriften machte auch eine Änderung der Bestimmungen der Schiedsmannsordnung nötig. Die Preußische Schiedsmannsordnung von kommt es deshalb zu einer Kompetenzerweiterung der Schiedsmänner die über die Beleidigung hinaus geht. Durch die Verordnung vom 12. März 1924 ist die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 in wesentlichen Punkten geändert worden. Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kamen in ihren Zuständigkeitsbereich und wurden dem obligatorischen Sühneversuch unterworfen. Diese Verordnung hat unter anderem Auswirkungen auf die 24 und 33 der Schiedsmannsordnung. In letzterem werden die Worte Beleidigungen und Körperverletzungen ersetzt durch die neue Formulierung Vergehen des Hausfriedensbruches ( 123 StGB), der Beleidigung ( StGB), der leichten vorsätzlichen ( 223 StBG) und fahrlässigen Körperverletzung ( 290 StGB) und der Sachbeschädigung ( 303 StGB) sowie bei dem Vergehen der Bedrohung ( 241 StGB). Auch ist dem Amtsrichter, der die allgemeine Dienstaufsicht führt, hinsichtlich der im Bezirke des Amtsgerichts wohnenden Schiedsmänner das Recht der Aufsicht übertragen worden, dass die Befugnis enthält, die ordnungswidrige Ausführung eines Schiedsmannsgeschäftes zu Sühnezwangs und der Einführung des Erscheinungszwangs in Strafsachen und der erstmaligen Gebührenerhebung endete in dem Gesetz zur Änderung der Schiedsmannsordnung vom 03. Dezember 1924, dass zum in Kraft 62 Vgl. Hartung, Dr. F.: Die Preußische a.a.o. (Fn. 6), S Vgl. StA Krefeld: 9/101, Bl

19 trat. Die Preußische Schiedsmannsordnung von 1924 bildet in ihrem Kernbereich bis heute die Grundlage der vorgerichtlichen Streitschlichtung. 64 Das Schiedsamt in Krefeld um 1924 In Krefeld werden die Neu- bzw. Wiederwahlen der Schiedsmänner meist in der Tageszeitung bekannt gemacht, wie beispielsweise im Niederrheinischen Echo oder im Uerdinger Anzeiger. 65 Oft erfuhren die Schiedsmänner erst auf diesem Weg von ihrer Wahl. So geht aus einem Schreiben, eines grade neu gewählten Schiedsmannes an das Oberbürgermeisteramt von Krefeld vom 14. April 1924 hervor, dass er erst aus der Zeitung erfahren habe, von der Stadtverordnetenversammlung zum Schiedsmann gewählt worden zu sein. Er bitten um Entbindung von diesem Amte, da er bereits als Stadtverordneter für die Deutsche Volkspartei aufgestellt sei und nicht die Zeit aufbringen kann, beide Ämter zu bekleiden. 66 Am 03. Oktober 1924 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, den Stadtbezirk Uerdingen in zwei Schiedsmannsbezirke zu teilen. Als Grenze der beiden Gebiete sollte die Eisenbahnlinie fungieren. Für den Nordbezirk wird der Prokurist Unkelbach zum Schiedsmann und der Prokurist Esser zu dessen Stellvertreter gewählt. Für den Stadtbezirk wählt die Stadtverordnetenversammlung den Buchdruckereibesitzer Goebel zum Schiedsmann und den Prokurist Hamers erneut zum Stellvertreter. 67 Goebel lehnt diese Wahl jedoch ab, so dass alternativ der Oberstleutnant a.d. Randebock zum Schiedsmann gewählt wird. 68 Kurz darauf, am 03. Januar 1925, macht der Landgerichtspräsident die Stadt Krefeld in einem Schreiben darauf aufmerksam, dass gem. 1 der Schiedsmannsordnung die Abgrenzung der Schiedsmannsbezirke in den Städten, in denen ein kollegialer Gemeindevorstand vorhanden sei, durch diesen, in den übrigen durch den Bürgermeister zu erfolgen habe. Die Unterteilung Uerdingens war somit nicht rechtens, da die Stadtverordnetenversammlung alleine darüber entschieden habe und dieser Fehler nur durch eine nachträgliche Ein- 64 Vgl. Strutzmann, H.: Aus der a.a.o. (Fn. 14), S Vgl. StA Krefeld: 9/ Vgl. StA Krefeld: 4/212, Bl Vgl. StA Krefeld: 9/101, Bl. 127/3 68 Ebenda, Bl

20 verständniserklärung des Bürgermeisters wieder behoben werden könne. Der gab daraufhin sein Einverständnis. 69 Um die Arbeit der Schiedsmänner zu überwachen, führte der Landrat regelmäßige Überprüfungen der Kassenbücher, Schiedsmannsbücher und der Terminkalender aller Schiedsmänner durch. Diese mussten ihm jährlich vorgelegt werden. 70 Laut Akteneintrag vom 05. Februar 1926 wurden alle Schiedsmänner in Krefeld mit der neuen Schiedsmannsordnung in der Fassung vom 01. Januar 1925 ausgestattet. 71 Das Krefelder Schiedsamt bis 1933 Am 03. Juli 1926 erließen der preußische Justiz- und Innenminister einen Runderlass 72 betreffend der Ausführung der Schiedsmannsordnung. Für einige Diskussion in den Städten und Gemeinden für die Folgezeit sorgte hier insbesondere die Einführung der Regelung, dass die Gemeinden den Schiedsmännern geeignete Räumlichkeiten für die Dienstgeschäfte zur Verfügung zu stellen hätten, oder im Gegenzug eine Aufwandsentschädigung gewähren sollten. Zwar wurden in Krefeld bereits teilweise vorher Dienstzimmer zur Verfügung gestellt, dennoch waren die Schiedsmänner in den Amtsstuben nicht unbedingt als Nachbarn beliebt. So teilte das Schulamt auf den Antrag des Schiedsmanns Otto Schuster vom 02. November 1926, ein Amtszimmer des Schulamtes weiterhin zur Ausübung seines Schiedsmannamtes benutzen zu dürfen, in einer schriftlichen Stellungnahme 73 an das Hauptamt mit, dass man ihm die Schiedsmannstätigkeit während der Dienstzeiten des Schulamtes wegen der erwachsenden oft grösseren Störungen (Schreien, Schimpfen und sonstiger Lärm) untersagt habe. Es würden dabei nicht nur die Beamten, die sich mit dem Schiedsmann ein Zimmer teilten von der Arbeit abgehalten, sondern mitunter auch die Beamten im Nebenzimmer empfindlich gestört. Im weiteren Verlauf setzte sich dann in den meisten Gemeinden die Regelung durch, dass die Schiedsmänner private Räumlichkeiten für ihre Tätigkeit nutzten und dafür eine Entschädigung bekamen, wobei diese nicht einheitlich geregelt war, wo- 69 Ebenda 70 Vgl. StA Krefeld: 8/ Ebenda 72 Vgl. StA Krefeld: 4/ Ebenda, Bl. 63 ff. 20

21 mit sich 1927/28 sogar der Rheinische Städtetag in eine Rundfrage an alle Gemeinden befasste. Das Ergebnis 74 wurde dann am 01. Februar 1928 bekannt gegeben, wobei Krefeld mit einer Entschädigung von damals 200 Reichsmark jährlich zu den großzügigeren 75 Gemeinden zählte. Von größerer symbolischer Bedeutung als die Regelung der Dienstzimmer war das ebenfalls 1926 beschlossene Gesetz über die Zulassung der Frauen zum Schiedsmannsamte 76. Dieses schaffte erstmals für Frauen die Möglichkeit, zur Schiedsfrau berufen zu werden, wenn auch die praktische Umsetzung noch einige Zeit, insbesondere in Krefeld 77, auf sich warten ließ. Außerdem wurde für die Frauen auch ein eigener besonderer Ablehnungsgrund geschaffen. So konnten sie die Berufung zur Schiedsfrau mit der Begründung ablehnen, daß ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert. Ende der 1920er Jahre machte die kommunale Neugliederung in Krefeld wieder eine Änderung der Schiedsmannsbezirke erforderlich. Nachdem der Oberbürgermeister durch den Landgerichtspräsidenten hiervon durch ein Schreiben vom 09. Dezember in Kenntnis gesetzt wurde. Dieser beauftragte wiederum das Vermessungsamt mit der neuen Einteilung. In seinem Schreiben vom 12. Dezember heißt es unter anderem, dass er vermute, daß infolge der vielen neuen Siedlungen eine vollständige Neueinteilung der Bezirke vorgenommen werden muß. Hinzu kam, dass durch eine Verordnung 80 des preußischen Justizministers vom 10. September 1930 auch die Gerichtsbezirke im rheinisch-westfälischen Industriegebiete geändert wurden, was ebenfalls auch in Krefeld weitere Anpassungen der Schiedsmannsbezirke erforderlich machte. Dies traf jedoch nicht immer die Zustimmung der Schiedsmänner. Beispielsweise beschwerte sich der Schiedsmann Anton Rubers in 74 Ebenda, Bl z.b.: Hamborn = 120 RM; Höhscheid = 0 RM; Kleve = 100 RM 76 Vgl. StA Krefeld: 4/ So hieß es in einem Artikel zum Krefelder Schiedsmannswesen in der NRZ vom : In Krefeld ist das Schiedsmannswesen bis heute noch eine Domäne der Männer. Aber im benachbarten Kamp-Lintfort, wie auch in vielen anderen Städten amtieren auch Schiedsfrauen. In einem weiteren Artikel der Westdeutschen Zeitung vom gleichen Tage wird dies noch genauer ausgeführt. Demnach wurden in Kamp-Lintfort 1963 erstmals zwei Schiedsfrauen gewählt. 78 Vgl. StA Krefeld: 4/213, Bl Ebenda 80 Ebenda, Bl. 236 f. 21

22 einem Schreiben an den Krefelder Oberbürgermeister vom 04. Januar über eine Zersplitterung des von ihm verwalteten Schiedsmannsbezirk 11. In besagtem Fall wurde dem Schiedsmann dann die Erlaubnis gewährt, vorerst beide Bezirke zu betreuen. Die amtliche Bekanntmachung über die Änderung der Schiedsmannsbezirke in Krefeld und Uerdingen erfolgte dann am 19. Mai Die Wirtschaftskrise zu Anfang der 30er Jahre und der darauf folgende öffentliche Spardruck machte auch vor den Schiedsmännern in Krefeld nicht halt 83. Nach eingehender Prüfung der von den Schiedsmännern genutzten Räumlichkeiten durch einen Wohnungsprüfer der Stadt Krefeld wurde die Aufwandsentschädigung trotz mehrfacher Beschwerden durch die Schiedsmänner bzw. die Schiedsmannsvereinigung um 10 % gekürzt. 4. Das Schiedsamt in der Zeit des Nationalsozialismus Auch das Schiedsmannswesen war schon frühzeitig der Einflussnahme und Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten nach deren Machtübernahme 1933 unterworfen. Das Gesetz über die Beendigung der Amtszeit der Schiedsmänner vom legte fest, dass bei allen Schiedsmännern, die vor dem 13. März 1933 gewählt worden waren, eine Neuwahl erforderlich ist. 84 In Krefeld wurde dies am 23. Oktober 1933 durch Beschluss des Hauptausschusses 85 umgesetzt. Die personellen Veränderungen, die hierdurch eintraten, werden an der folgenden Tabelle deutlich: Tabelle 1: Liste der Schiedsmänner in Krefeld 1933 Bezirk Vor dem Nach dem Franz Heesen Jakob Zimmerman 2 Heinrich Stader Konrad Hoffmann 3 Wilhelm Sürder Peter Cladders 4 Johann Nelsbach Johan Nelsbach 5 Paul Adams Karl Kleine 81 Ebenda, Bl. 244 f. 82 Ebenda 83 Ebenda, Bl. 30 ff. 84 Vgl. StA Krefeld: 4/214, Bl Ebenda, Bl. 103 f. 22

23 6 Emil Bolten Hermann Hagemanns 7 Johann Pütz Peter Wefers 8 Josef Kramer Hans Heiming 9 Leo Koppenburg Karl Marcks 10 Ernst Sünskes Ernst Sünskes 11 Heinrich Elfrath Hubert Paulissen 12 Anton Rubers Karl Bresser 13 Wilhelm Schotters Max Schmidt Traar Peter Int-Veen Fischeln Peter Blum Heinrich Rexforth Hans Pütz Gellep- Heinrich Elfrath Hubert Paulissen Stratum 86 Von den insgesamt 15 Schiedsmännern in Krefeld wurden also gerade einmal zwei in ihrem Amt belassen, während der Rest ersetzt wurde. Welche Gesinnung die in ihrem Amt belassenen vertraten, zeigt sich beispielhaft dadurch, dass der Schiedsmann Johann Nelsbach etwa seine Aufwandsentschädigung kurz vor der Wahl, am 21. Oktober 1933 der Nationalen Winterhilfe gespendet hatte. 87 Auch schon bevor das Gesetz über die Beendigung der Amtszeit der Schiedsmänner verabschiedet wurde, versuchte die NSDAP vor Ort, das Schiedsmannsamt mit Personen ihrer Wahl zu besetzen. Zum Beispiel stellte die Ortsgruppe Verberg-Traar am 29. Mai 1933 den Antrag 88 an die NSDAP- Fraktion im Stadtrat von Krefeld, den Schiedsmann Peter Int-Veen seines Amtes zu entheben, da dieser gegen die beiden Stimmen der Nationalsozialisten gewählte und eingesetzte Schiedsmann ( ) nicht das Vertrauen der Traarer Einwohnerschaft besitze. Stattdessen solle der Kandidat der Nationalsozialisten eingesetzt werden, da hier die moralischen Grundlagen für die Ausübung des Amtes gegeben seien. Wie diese moralischen Grundlagen aussahen, verdeutlicht eine Begebenheit im Jahre Nachdem der erst im Oktober des Vorjahres gewählte Schiedsmann Jakob Zimmermann seinen Austritt aus der NSDAP erklärt hatte, 86 Der Bezirk Gellep-Stratum wurde vom Schiedsmann des 11. Bezirks mitverwaltet. 87 Vgl. StA Krefeld: 4/214, Bl Ebenda, Bl

24 beantragte der Kreisamtsleiter für Kommunalpolitik der NSDAP Krefeld- Uerdingen umgehend am 05. Juli 1934 beim Hauptamt der Stadt Krefeld- Uerdingen, den Jakob Zimmermann als Schiedsmann abzuberufen und stattdessen den Pg. (Parteigenossen) Josef Schüren zu ernennen. 89 Die willkürliche Auswechslung von Schiedsmännern setzte sich in den Folgejahren verstärkt fort, insbesondere nachdem, bedingt durch die neue deutsche Gemeindeordnung vom 01. April 1935, die Gemeindevertretungen beseitigt wurden, sodass fortan die Schiedsmänner direkt durch den Bürgermeister bestellt wurden, wobei dieser im Einvernehmen mit der örtlichen politischen Leitung der NSDAP 90 handeln musste. Die potentiellen Schiedsmänner mussten zuvor in einem Fragebogen 91 ihre arische Herkunft nachweisen, und dass sie zuvor nicht Mitglied in einer kommunistischen oder sozialdemokratischen Organisation gewesen waren. Die weitere Entwicklung des Schiedsamtes in Krefeld während der Zeit des Nationalsozialismus ist in den Akten nur sehr grob und unvollständig dokumentiert findet sich in den Akten der Hinweis 92, dass die preußischen Schiedsmannsvereine und die sächsische Friedensrichtervereinigung durch Verfügung des Reichsministers Dr. Frank vom 04. Juli 1938 aufgelöst wurden und stattdessen der Reichsverband der Friedensrichter und Schiedsmänner gegründet wurde. Dieser sollte alle Schiedsmänner und Friedensrichter, sowie deren Stellvertreter erfassen. Im Übrigen wurden im Krefelder Adressbuch letztmalig 1942 die Namen der Schiedsmänner bekanntgegeben. 93 Nachkriegsakten des Krefelder Rechtsamts belegen aber, dass es bis Kriegsende Schiedsmänner in Krefeld gab. 5. Das Krefelder Schiedsamt in der Nachkriegszeit Nach der Kapitulation Deutschlands am 08. Mai 1945 war auch das Schiedsamt zunächst einer personellen Zäsur unterzogen. So hatten sich sämtliche Schiedsmänner zunächst auf Anordnung der Militärregierung ihrer Tätig- 89 Ebenda, Bl. 148 f. 90 Vgl. StA Kamp-Lintfort 1/ Vgl. KrA Viersen, Bestand Grefrath Nr Ebenda 93 Vgl. Heinz-Günther Roeder, Das Schiedsmannswesen in Krefeld, S. 3, (nicht veröffentlicht) 24

25 keit zu enthalten. Das Hauptamt der Stadt Krefeld stellte in einem Schreiben an den Polizeipräsidenten Brandt am 23. Juni 1945 fest, dass von den 15 Krefelder und 4 Uerdinger Schiedsmänner der größte Teil Mitglied der NSDAP waren und daher für dieses Amt nicht mehr tragbar seien. Die Krefelder Kommunalverwaltung musste daher Vorschläge für die Neubesetzung der Schiedsmannsmandate machen, wobei über jeden potentiellen Schiedsmann ein Rufbericht angefertigt wurde und ein Fragebogen von dem Betreffenden auszufüllen war. Nachdem dies vollzogen war, konnten die 19 neuen Schiedsmänner in Krefeld und Uerdingen am 01. Juli 1947 ihre Tätigkeit wieder offiziell aufnehmen. Kurz nachdem die Schiedsmänner ihre Tätigkeit wieder aufgenommen hatten, kam es zu der einzig überlieferten Amtsenthebung eines Krefelder Schiedsmannes. So entband der erste Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf Wilhelm Winkes vom 6. Krefelder Bezirk in der Sitzung am von seinen Pflichten als Schiedsmann, nachdem zuvor mehrere Nachbarn, vertreten durch den Architekten Bruno Mertens, bei dem Hauptamt der Stadt Krefeld vorstellig geworden waren und angaben, dass Herr Winkes als ein übel beleumdeter Mensch bekannt sei, und in der Vergangenheit mehrfach Holz-, Obst- und Hühnerdiebstähle verübt habe. 95 Er sei deswegen auch verurteilt worden. Das Angebot, sein Amt offiziell aus Gesundheitsgründen niederzulegen, lehnte der Schiedsmann Winkes jedoch ab. Die rechtlichen Grundlagen des Schiedsmannswesens in Nordrhein- Westfalen änderten sich zunächst nicht, da die preußische Schiedsmannsordnung nach der Auflösung Preußens weiterhin Anwendung in den neu gebildeten Ländern 96 entweder ganz oder in Teilen fand. 97 Der Artikel 123 Abs. 1 des Grundgesetzes bestätigte dies, da nach diesem, Recht aus der Zeit vor dem 07. September 1949 seine Gültigkeit behält, sofern es dem Grundgesetz nicht wiederspricht AR 12/47 95 Vgl. Vermerk d. Hauptamtsangestellten Fuchs vom 14.Juli Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Saarland 97 Vgl. Thomas, H. W. Die Entwicklung des Schiedsmannsrechts von 1945 bis zur Gegenwart, SchiedsamtsZeitung Heft 5/6 48. Jahrgang 1977, S. 1 25

26 Das Krefelder Schiedsamt wurde Fischeln in zwei Schiedsmannsbezirke aufgeteilt, sodass die Gesamtanzahl der Schiedsmannsbezirke nun 20 betrug. Für die Auswahl der Schiedsmänner waren nun die Bürgerausschüsse zuständig. Am 22. November 1952 kamen die Schiedsmänner des Landgerichtsbezirk Krefeld 98 im Hotel Krefelder Hof zusammen. Dort gründeten sie die Schiedsmannsvereinigung Krefeld, welche sich dem 1950 gegründeten Bund deutscher Schiedsmänner e.v. (BDS) angliederte. Ziel des BDS war und ist insbesondere die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen. 1. Vorsitzender der Schiedsmannsvereinigung wurde der Krefelder Schiedsmann Johann Cornelißen. Johann Cornelißen war es auch, der mit viel Engagement die erfolgreiche Gründungdieser Schiedsmannsvereinigung erst ermöglichte. Am 03. Juli 1888 wurde er zu Straelen geboren. 99 Im 1. Weltkrieg kämpfte er mit und wurde nach seiner Rückkehr bei der Niederrheinischen Volkszeitung als kaufmännischer Angestellter eingestellt. 100 Damit einher ging auch sein Zuzug nach Krefeld im Juli Danach war er mehrere Jahre lang in leitender Stellung bei der Westdeutschen Zeitung beschäftigt. Ende des Jahres 1944 wurde er wiederum zum Heeresdienst einberufen. Dem folgte die Kriegsgefangenschaft. Nach seiner Freilassung arbeitete er in Krefeld noch über 10 Jahre als selbstständiger Kaufmann im Zeitungsfach. Anfang 1948 wurde Johann Cornelißen von dem Kreisverband der Zentrums-Partei in Krefeld, dessen stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer er zu dieser Zeit war, als Schiedsmann für den Nordwestbezirk (Bezirk Nr. 1) der Stadt Krefeld vorgeschlagen. 101 Am 19. März 1948 folgte dann die offizielle Wahl zum Schiedsmann berief ihn der Bund deutscher Schiedsmänner zum Bezirksbeauftragten des Landgerichtsbezirk Krefeld. In dieser Funktion bereitete Johann Cornelißen dann auch den Zusammenschluss der Schiedsmänner im Landgerichtsbezirk Krefeld vor. Zusätzlich begründete er auch am 22. April 1961 die Schiedsmannsverei- 98 Bestehend aus dem Amtsgerichtsbezirken Kempen, Krefeld, Krefeld-Uerdingen und Lobberich (heute Nettetal). 99 Vgl. Schreiben d. Zentrumspartei Krefeld an das Hauptamt der Stadt Krefeld vom 20. Januar Vgl. NRZ vom Vgl. Fn Vgl. Westdeutsche Zeitung vom

27 nigung Kleve, von der er ebenfalls Vorsitzender wurde. 103 Desweiteren gehörte er dem Ehrenrat des BDS an. Für sein Engagement wurde er 1963 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Seine Ehrenämter legte er 1965 nieder, mit Ausnahme des Amtes des Schiedsmannes, welches er noch ein Jahr lang ausübte. Von der Schiedsmannsvereinigung Krefeld-Moers wurde er zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Er starb 1973 im Alter von 85 Jahren schlossen sich der Schiedsmannsvereinigung Krefeld 26 Schiedsmänner und Vertreter aus dem Amtsgerichtsbezirk Geldern und 56 Schiedsmänner und Vertreter des Bezirks Moers an, nachdem die Gründung einer Schiedsmannsvereinigung für den Landgerichtsbezirk Kleve zunächst (siehe oben) fehlgeschlagen war. Die Vereinigung trug fortan die Bezeichnung Schiedsmannsvereinigung für den Landgerichtsbezirk Krefeld und den Amtsgerichtsbezirk Moers. An der Zugehörigkeit des Amtsgerichtsbezirk Moers hat sich bis heute nicht geändert, wenn es auch 1962 Bestrebungen der Schiedsmänner aus Homberg gab, eine eigene Vereinigung für den damaligen Landkreis Moers zu gründen, was jedoch scheiterte trat die Stadt Krefeld dem Bund deutscher Schiedsmänner als korporatives Mitglied bei. Zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl der Schiedsmänner am Niederrhein führte die kommunale Neugliederung zwischen 1969 und Viele Kommunen nutzten diese, um frei werdende Stellen nicht mehr zu besetzen und Schiedsmannsbezirke zusammenzulegen. 104 Die letzte deutliche Reduzierung der Schiedsmannsbezirke in Krefeld erfolgte 1981 mit einer Verringerung von 21 auf 14 Bezirke. 105 Desweiteren wurde in Krefeld im Jahre 1978 erstmals eine Schiedsfrau ernannt. 106 Neufassungen der Schiedsmannsordnung in NRW 1970 und 1984 Bis 1970 galt in Nordrhein-Westfalen immer noch die alte preußische Schiedsmannsordnung von 1924 fort, obwohl schon frühzeitig der Wunsch nach einer zeitgemäßeren Regelung bestand, insbesondere da die preußische Schiedsmannsordnung den verfahrensrechtlichen Schwerpunkt entgegen den 103 Vgl. BDS, Bezirksvereinigung Krefeld-Moers: Bezirksvereinigung Krefeld-Moers , Krefeld 2002, S Ebenda, S Vgl. Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld , S Vgl. Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld , S

28 tatsächlichen Fallzahlen immer noch auf die Sühneverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten legte, während der quantitativ weitaus bedeutsamere Bereich der Sühneverhandlung in Strafsachen durch Verweisung geregelt war. 107 Hinzu kam, dass das alte Gesetz Ansprüchen des Datenschutzes nicht mehr gerecht wurde und den Schiedsmännern verbot, mit Personen zu verhandeln, deren Sprache sie nicht mächtig waren. Aufgrund der mittlerweile stark angestiegenen Anzahl von in Deutschland lebenden Ausländern war somit eine zunehmend größere Bevölkerungsgruppe von der Teilhabe am Schiedsmannswesen ausgeschlossen. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, kam es daher mit dem Gesetz über das Schiedsmannswesen vom 10. März 1970 zu einer Neufassung der Schiedsmannsordnung für Nordrhein-Westfalen. Zwar hielt diese immer noch an der Gesetzessystematik der preußischen Schiedsmannsordnung fest, dennoch kam es zu einigen wesentlichen Änderungen im Schiedsmannswesen. 108 So wurden erstmals Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht und zur Erteilung der Genehmigung von Zeugenaussagen eingeführt und die Schiedsmänner wurden verpflichtet, in Strafsachen auch mit Personen zu verhandeln, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Außerdem wurde die Amtszeit der Schiedsmänner von drei auf fünf Jahre verlängert. Eine weitere Neufassung der Schiedsmannsordnung in Nordrhein- Westfalen folgte am 05. Juli Diese führte unter anderem auch die Erscheinungspflicht des Antraggegners auch in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bei Vermeidung von Ordnungsgeld und Kostenforderungen ein. Zudem wurde die Zuständigkeit der Schiedsmänner erweitert Von der Schiedsmannsordnung zum Schiedsamtsgesetz Die endgültige Ablösung der alten Schiedsmannsordnung erfolgte in Nordrhein-Westfalen zum 01. Juli Mit diesem Tag trat Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen 110 in Kraft. Erstmals wurde hier im 1die sprachliche Gleichstellung von (Schieds-)Mann und (Schieds-)Frau geregelt. So wird 107 Vgl. Thomas, H. W. Die Entwicklung a.a.o. (Fn. 97), S Ebenda 109 Vgl. Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld , S SchAG NW 28

29 der Institutionsbegriff Schiedsmann durch das Schiedsamt ersetzt und Schiedsmänner und frauen geschlechtsneutral Schiedspersonen genannt. Das Gesetz selbst gliedert sich in insgesamt fünf Abschnitte: 1. Das Schiedsamt ( 1-12) 2. Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ( 13-33) 3. Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen ( 34-40) 4. Kosten ( 41-48) 5. Übergangs- und Schlussvorschriften ( 49-50) Wie man schon an der Gliederung erkennen kann, wird auch bei diesem Gesetz immer noch dem Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die größere Bedeutung beigemessen, wobei das Verhältnis der Fallzahlen dem mittlerweile entspricht. 111 Beim Schlichtungsverfahren in Strafsachen wird auf die Vorschriften des zweiten Abschnittes verwiesen 112. Infolge der sprachlichen Gleichstellung nennt sich auch die Krefelder Schiedsmannsvereinigung seit Mai 1993 nunmehr Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung für den LG-Bezirk Krefeld und den AG-Bezirk Moers. 113 B. Die Entwicklung der Vergehen vor dem Hintergrund der ethischmoralischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft 1. Definitionen und Grundlagen Das Aufgabengebiet der Schiedsfrauen und Schiedsmännern ist vielseitig. In der heutigen Zeit liegen die Schwerpunkte sicherlich im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes beschäftigen. Letzten endlich geht es in diesen Fällen selten um die Sache an sich, sondern vielmehr darum, was vor Jahren passiert ist und welche Rachegedanken sich dahinter verbergen. 111 Näheres hierzu siehe S. 49 f. 112 Vgl. 35 Abs. 1 SchAG NW 113 Vgl. BDS, Bezirksvereinigung Krefeld-Moers: Bezirksvereinigung a.a.o. (Fn. 103), S

30 In Bezug auf die Entwicklung des Schiedsamtes ist es daher entscheidend, welches moralische Gedankengut innerhalb der Gesellschaft vermittelt wird. Weswegen streiten sich die Menschen? Was bewegt sie dazu Schiedspersonen aufzusuchen, die dann etwaige Differenzen klären sollen? Im Laufe der Schiedsamtsgeschichte kann man sagen, dass sich die bürgerlichen Meinungsverschiedenheiten durchaus verändert haben. Definition Ethik und Moral Zu Beginn sind die zentralen Begrifflichkeiten der Moral und Ethik zu klären, um sich richtig mit dem Thema auseinander setzen zu können. Unter Moral versteht man Prinzipien oder Handlungsmuster verschiedenerer Individuen oder Gruppen in diversen Kulturen. Als moralisch richtig oder falsch werden Werte, Rechte oder Pflichten bewertet. 114 Ethik hingegen ist die Lehre vom richtigen Handeln und Wollen. 115 Diese Aussage führt zu der Frage, was richtiges Handeln und Tun beinhaltet bzw. wann richtiges Handeln ethisch vertretbar ist. In diesem Themengebiet spalten sich die Meinungen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Menschen. Das ist das eigentliche Problem, welches die Diskussion über ethisch, moralisch richtig oder falsch so schwierig macht. Festzuhalten ist somit, dass Individuen, die unterschiedlich aufgewachsen sind oder andere Werte vermittelt bekommen haben eine andere Vorstellung bzw. ein anderes Verständnis von Ethik und Moral haben können. Ethische Grundlagen der Schiedspersonen Nachdem die Begriffe der Ethik und Moral kurz erläutert worden sind müssen des weiteren die ethischen Grundlagen des Schiedsamtes ausgearbeitet werden, d.h. es muss definiert werden, welche Anforderungen und Fähigkeiten an die jeweiligen Schiedspersonen zu stellen sind, um daran anschließend die eigentlichen ethischen und moralischen Wandlungen darzustellen. Das Schiedsamt ist als Teil der kommunalen Selbstverwaltung zu sehen abgerufen am abgerufen am BDS: Schiedsamtszeitung, 71. Jahrgang 2000, Heft 10 30

31 Auch in der heutigen Zeit liegen die Begriffe Schiedsperson und kommunale Selbstverwaltung nah beieinander, da die Gemeinde die Pflicht hat, Schiedspersonen zu wählen. So werden die Schiedspersonen von den Bürgerinnen und Bürgern, insofern als sie das Amt des Schiedsmannes überhaupt kennen, als Menschen auf Augenhöhe gesehen. Dieses Problem wird im Bezug auf den Wandel der Gesellschaft später noch genauer dargelegt. Eine der wichtigsten ethischen Grundlagen des Schiedsamtes ist es, Frieden in der direkten Umgebung und unter den Parteien zu stiften bzw. wiederherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, gehören Eigenschaften wie Unbestechlichkeit, Verschwiegenheit, Pflichterfüllung, sowie Sach- und Menschenkenntnis zu den Voraussetzungen, die eine Schiedsperson erfüllen sollte, um fair zu entscheiden und eine vertretbare Grundhaltung zu vermitteln. Diese ethische Grundhaltung kann nur erreicht werden, wenn die Schiedspersonen freiwillig, d.h. ohne Zwang ihr Amt erfüllen und so versuchen diverse Fälle zu schlichten. Hierbei üben die Schiedspersonen keinerlei richterliche Funktion aus, fällen also kein Urteil, bei dem es immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt, sondern sie schlichten lediglich Streitereien im Sinne einer beidseitigen Einigung.Beide Parteien sind im Endeffekt im Prinzip gleichgestellt und sollen am Ende einer Diskussion zufrieden sein. Aus diesem Grunde sind die ethische Grundhaltung und die damit verbundenen genannten Eigenschaften von elementarer Bedeutung.30 Prozent der Schiedsmänner sind älter als Diese Personen haben oftmals die Fähigkeit weiser und vernünftiger zu entscheiden als junge Menschen. Wir sind lauter Opas! 118 witzelte der Schiedsmann Johann Cornelißen, Schiedsmann in den Bezirken Krefeld und Kleve. Ebenfalls sollten rechtliche Grundkenntnisse bei den Schiedspersonen vorhanden sein, um fair zu schlichten und ungerechtfertigte Benachteiligungen zu vermeiden. Johann Cornelißen bestätigt diese Aussage. Er sagt, dass die Schiedsmänner die Rechtslage kennen müssen. Aus diesem Grunde werden gern Beamte zum Schiedsmann ernannt, Anwälte ausgenommen. 119 Der alleinige gesunde Menschenverstand reicht in manchen Fällen nicht mehr aus, um 117 Cornelißen, J.; NRZ, , Nr Ebenda 119 Ebenda 31

32 eine Entscheidung oder Einigung zu erzielen. 120 Festzuhalten ist, dass für die Schiedspersonen nicht der juristische Fall, sondern das menschliche Schicksal und der Gegenstand der friedlichen Einigung im Vordergrund steht. So soll während der Schlichtung im besten Fall eine Kommunikation zwischen den Parteien entstehen. Die Kunst aller Künste ist es Frieden zu stiften. Die schönste Kunst gibt dem Schiedsamt das ethische Fundament; denn kann es etwas schöneres für ihn geben als mitzuerleben, wenn nach einer langen und oftmals heißen Sühneverhandlung am Schluss sich die Parteien mit einen aufrichtigen Händedruck untereinander austauschen und dem Schiedsmann dann herzlich danken für die Mühe, die er sich gemacht hat, um den Frieden wiederherzustellen. 121 Schiedspersonen müssen oftmals eine aufopfernde Haltung einnehmen, wie das Zitat zeigt. Der Ausdruck heiße Sühneverhandlung spiegelt die genannte aufopfernde Haltung wider. Die ethisch-moralische Grundhaltung der Schiedstätigkeit kann ebenfalls aus dem kategorischen Imperativ von Kant abgeleitet werden. Handele so, als wenn dein Handeln zur Maxime, d.h. zur Grundlage einer neuen Werteordnung werden könnte 122 Dieses Zitat zeigt abermals, dass die Schiedsperson über die vorhin dargelegten Fähigkeiten verfügen muss, um eine gute Entscheidung zu treffen. Mögen die Voraussetzungen auch idealistisch sein, so sind sie dennoch die Maßstäbe, an denen sich eine herangehende Schiedsperson orientieren kann. 2. Vergehen innerhalb der Gesellschaft. In den frühen 1880 er Jahren gab es andere Streitigkeiten, die die Schiedspersonen zu bewältigen hatten, als sie es heute sind. In der genannten Zeit waren es großenteils Menschen aus dem bäuerlichen Bereich, welche die Schiedspersonen in Anspruch genommen haben. Eine große Zahl von Verleumdungen und Beleidigungen waren zu verzeichnen BDS: Schiedsamtszeitung a.a.o. (Fn. 116) 121 Ebenda 122 Kant, I.; Der kategorische Imperativ 123 Interview mit Schiedsmann Herrn Roeder in Krefeld, Rathaus Krefeld, Mittwoch

33 Ein Beispiel dafür ereignete sich in einer Kneipe, in der ein Mann einen Anderen oftmals beleidigt hatte. Dieser hatte sich die Schimpfereien stumm gefallen lassen. Jedoch beschuldigte der Mann, der die Beleidigungen ausgesprochen hatte den Anderen, dass er ihn immer mitten in der Nacht anrufen würde und die schlimmsten Dinge zu ihm sagen würde. In diesem Fall gab es keinerlei Beweise, da der Sachverhalt per Telefon erfolgte, so dass es in diesem Fall nach langen Diskussionen keinerlei Einigung gab. 124 Ein anderes Beispiel dafür ist, dass eine Bauersfrau sich angegriffen fühlte, weil wiederum eine Andere behauptete, dass sie Butter auf dem Markt verkaufen würde, welche nicht richtig zubereitet wurde. 125 Dieser kleine Sachverhalt zeigt, dass auch Frauen oft gleichermaßen, wenn nicht sogar häufiger als Männer in Streitigkeiten verwickelt waren, die von Schiedspersonen zu schlichten waren. Auch das nachfolgende Zitat belegt, dass Frauen sehr oft durch die genannten Tatbestände der Verleumdung und Beleidigung in Auseinandersetzungen verwickelt waren. Die Erfahrungen des Schiedsmannes Johann Cornelißen, der in den Bezirken Krefeld und Kleve tätig war berichtet, dass Frauen viel mehr Krach machen: Meistens kommen Frauen viermal mehr als Männer zu mir, um Streitigkeiten zu klären. Das Verhältnis bei den zu schlichtenden Streitigkeiten bei Männern und Frauen steht 1: So ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahrhunderten, trotz der gesellschaftlichen Rolle der Frau, diese mindestens gleichermaßen in Streitigkeiten verwickelt war wie Männer. Ein weiteres Beispiel erzählt Heinz Böhlen, seit über 15 Jahren Schiedsmann in Krefeld. Der Streit ereignete sich im Treppenhaus unter zwei Nachbarinnen. Sie begegneten sich auf der Treppe und keine war bereit auszuweichen. Eine der beiden Frauen zog sich ein blaues Auge zu und behauptete die Andere hätte sie geschlagen. Heinz Böhlen versuchte die verhärteten Fronten so zu klären, dass die Frau gestolpert sei und beim Sturz ungünstig in die Faust der anderen Dame gefallen sei. Auf diese nette Version konnten sich die beiden Frauen schlussendlich einigen und feierten eine Versöhnung bei Kaffee und Kuchen. 127 Dieser Fall zeigt auch die Kreativität, die die Schiedspersonen unter Umständen vorweisen müssen, um die Parteien zu versöhnen 124 Rheinische Post; Am Telefon mit schlimmen Beleidigungen abreagiert, Auszug aus einem Protokollbuch, zusammengestellt von Herrn Roeder 126 Cornelißen, J.; Rheinische Post, Erfahrungen eines Schiedsmannes, , Nr Rheinische Post, Dem blauen Auge folgte die Einladung zum Kaffee,

34 Auch Kinder waren oftmals Streitgegenstand. Dazu ein Beispiel aus dem Protokollbuch eines Schiedsmannes: Eine Nachbarin empfiehlt einer Anderen ihre Kinder besser zu waschen, dann bekämen sie auch nicht die Krätze 128 Dieses Beispiel spiegelt exakt die beiden Haupttatbestände der Verleumdung und Beleidigung wider. Auch hier waren wieder Frauen der Auslöser des Streites. Ein weiteres, passendes Beispiel ereignete sich um die 1950er Jahre. Ein Junge bewarf einen anderen Nachbarsjungen mit Dreckklumpen. Die Mutter, die die ganze Zeit dabei stand feuerte ihren Jungen an, anstatt diesen zu maßregeln. 129 Der Grund mag daran liegen, dass die Aufgabe der Frau daraus bestand, das Haus und die Kinder zu hüten und diese dann dementsprechend viel Zeit zuhause und im direkten Nachbarsumfeld verbrachten. Der häufige Kontakt untereinander war somit unvermeidbar. Die Menschen in den vergangenen Jahrhunderten hatten jedoch auch ähnliche Probleme und Dinge zu bewältigen wir sie heute kennen. So spielt das Thema Liebe bzw. Liebesleben damals wie heute eine elementare Rolle bei Streitigkeiten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Medien damals eine wesentlich geringere Rolle spielten. In einem Fall ging es darum, dass einem Landwirt eine Liebelei mit einer Magd unterstellt worden ist, so dass sich der Mann mit der üblen Nachrede auseinander setzen musste. 130 Damals erfolgte diese Nachrede via Mundpropaganda, während heute noch einige andere Medien (Internet, Fernsehen etc.) hinzukommen, die es leider möglich machen Gerüchte schneller zu verbreiten und der Ruf durchaus leichter und effektiver geschädigt werden kann. Ebenfalls die Frage der Vaterschaft bzw. des unehelichen Kindes waren Themen mit welchen die Schiedspersonen konfrontiert wurden. Es ist auffällig, dass die Schiedspersonen früher wie heute mehr Arbeit nach Feierlichkeiten hatten. Ein Beispiel dafür bringt der Zeitungsausschnitt, indem eine Schiedsperson belegt: Nach dem Karneval gibt es mehr Arbeit. 131 Häufig verzeichnet werden Schlägereien, häusliche Gewalt oder Beleidigungen. 132 Der konsumierte Alkohol lässt oftmals den Frust steigen und die Hemmschwelle sinkt, so dass die angesammelte Wut häufig an solchen Feierlichkeiten heraus bricht. 128 Auszug aus einem Protokollbuch, zusammengestellt von Herrn Roeder 129 Rheinische Post; Es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer, Auszug aus einem Protokollbuch, zusammengestellt von Herrn Roeder 131 Rheinische Post; Ebenda 34

35 Kann es nicht zu einer Einigung oder zur Anrufung einer Schiedsperson kommen wurden die Probleme häufig mit Handgreiflichkeiten gelöst. Menschen benutzten häufig Pferdepeitsche, Sichel, Dreschflegel, Schüppe und Mistgabel. 133 Die Gewaltbereitschaft und die Waffen veränderten sich im Laufe der Zeit. Aus Mistgabeln wurden Messer und aus Dreschflegel wurden Pistolen. Die Hemmschwelle für Gewalttaten ist gesunken und auch die Brutalität drastisch gestiegen. Ein ebenfalls gleichbleibendes Thema ist der Schwerpunkt des Hausbaus. 134 So wurden damals wie heute Uneinigkeiten der Grundstücksgrenze diskutiert, wie auch die Ableitung des Abwassers über ein benachbartes Grundstück. Ebenfalls Werner Müller, ein erfahrener Schiedsmann aus Mülheim an der Ruhr mit dem ein Interview geführt wurde, bestätigt die Wandlung der Streitigkeiten. In Mülheim an der Ruhr bewegen sich die meisten Streitigkeiten im Bereich des Nachbarschaftlichen. Grenzabstände, Höhen diverser Hecken, Laubfall in ein benachbartes Grundstück oder Verstöße gegen die Hausordnung sind allgegenwärtige Dinge, die zu klären sind. Um einen Fall schlichten zu können setzt er auf Ruhe und einander aussprechen lassen. So wird in Mülheim an der Ruhr eine Erfolgsquote von 60 Prozent verzeichnet. In Nordrhein Westfalen immerhin eine Erfolgsquote von Prozent. Außerdem ist eine Streitigkeit durchschnittlich gesehen nach drei Wochen erledigt, während gerichtliche Entscheidungen mindestens ein Jahr dauern und die Menschen wieder in der genannten Gewinner-Verlierer-Relation stehen. Dieser Fakt ist ein Fakt, den der Schiedsmann Werner Müller ebenfalls sehr bedauert. Eines seiner anführenden Gründe, warum Schiedsmänner nach und nach in Vergessenheit geraten ist für ihn die Tatsache, dass frühere Streitigkeiten wie Kneipenschlägereien gar nicht erst von der Polizei aufgenommen wurden, heute jedoch direkt die Polizei gerufen wird und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, sodass die Schiedsmänner erst gar nicht mehr zum Einsatz kommen können Interview mit Schiedsmann Herrn Roeder in Krefeld, Rathaus Krefeld, Mittwoch Ebenda abgerufen am

36 Getreu dem Motto Schlichten ist besser als richten 136 berichtet ein anderer Schiedsmann seine Erfahrungen über seine Tätigkeit und vergleicht diese mit der heutigen Zeit. Manfred Schneider ist seit über vierzig Jahren Schiedsmann in Wetzlar und wurde damals einfach angesprochen, ob er nicht Interesse und Lust hätte dieses Amt zu bekleiden. Er hatte die Voraussetzungen, die ein Schiedsmann haben sollte wie z.b. Weltoffenheit, Ausgeglichenheit und die Gabe einen Sachverhalt gut zusammen zu fassen zu können. Des Weiteren war er bereits über 30 Jahre. Das Alter muss ein Schiedsmann mindestens erreicht haben, um überhaupt gewählt werden zu können. Außerdem war er nicht vorbestraft. In seinen vierzig Jahren Schiedsmannerfahrung hat er Streitigkeiten erlebt, die sich genau in dem Spektrum bewegen, die wir voran erklärt haben. Hecken, die zu dicht stehen, ein Baum, der zu hoch ist und die Sicht der Nachbarn beeinträchtigt, ein Hund, der sein Geschäft vor der Haustür eines Anderen verrichtet oder nicht ordnungsgemäß weggeräumter Müll. Beim Schlichten müssen die beiden Parteien im Mittelpunkt stehen und nicht der Schiedsmann, da sonst eine korrekte Schlichtung, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Parteien, ausbleibt. Seit Anfang der 80er Jahre geht die Inanspruchnahme der Schiedspersonen stetig schleichend zurück. 137 Der zunehmende Wohlstand mag ein Grund sein, der dazu beiträgt. Mehr Leute sind Rechtschutzversichert und können sich einen Anwalt leisten. Früher waren häufig Körperverletzungen, Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Verleumdung an der Tagesordnung. 138 Dies deckt sich mit dem vorangegangenen Ergebnis. Heute hingegen sind über 80 Prozent der Fälle Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Herr Schneider zu schlichten hat. Die Ursachen sind offensichtlich. Die Menschen wohnen immer dichter beieinander und haben somit mehr Kontakt zueinander als früher. Konflikte sind somit unvermeidbar. Die meisten Streitigkeiten ändern sich je nach den Bedürfnissen der Menschen. Mitte des zwanzigsten Jahrhundert, kurz nach dem zweiten Weltkrieg waren die Streitigkeiten und Ängste der Menschen andere als heutzutage. Der Mangel an Lebensmitteln (Butter etc.) rief somit eher eine Ausei abgerufen am Rheinische Post; abgerufen am

37 nandersetzung vor, als in der heutigen Konsumgesellschaft, in der es einen Überfluss dessen, zumindest in der westlichen Welt gibt. So beziehen sich Probleme nunmehr auf individuelle Bedürfnisse, die immer mehr mit der technischen Entwicklung, Globalisierung und der vielfältigen Kultur zusammenhängen. Viele Probleme beruhen auf fehlender Kommunikation und sind daher Missverständnisse, die so verfahren sind, dass im Endeffekt keiner mehr mit keinem redet und nach einer Schlichtung eine dementsprechend große Last von den Leuten abfällt. Um in einer stetig wachsenden, globalen Bevölkerung Streitigkeiten zu vermeiden ist Empathie auf beiden Seiten der Parteien nötig. Diese sollte es möglich machen Probleme offen anzusprechen und schnelle Einigungen zu finden. 3. Der Schiedsmann heute Der Schiedsmann so wie wir ihn und seine Funktion in der Gesellschaft seit 1827 kennen, wird das kommende Jahrtausend gar nicht oder in stark geminderter Bedeutung und Gewicht erreichen. 139 Bereits 1988 sah Schiedsmann Fischer nach 40 jähriger Tätigkeit die negative Entwicklung voraus. Schlussendlich haben sie zwar die Jahrhundertwende überlebt, dennoch sind die Schiedsleute heute weitegehend unbekannt in der deutschen Gesellschaft. Welchen Stellenwert Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Volk haben, lässt sich nicht in einem treffenden Satz beantworten. Fakt ist, dass das soziale Miteinander nicht ohne Konflikte auskommt. Entscheidend dabei ist oftmals die Kultur einer oder mehrerer Personenkreise. Während andere Nationen beispielsweise von Patriotismus oder Religionstreue geprägt sind, so ist Deutschland sicherlich aufgrund seiner multikulturellen Gesellschaft einzigartig. Unterschiedlichste Kulturen und Sitten prägen den deutschen Alltag. Diese alle in einem Sozialstaat zu bündeln bedeutet, dass Werte wie Toleranz und Rücksichtnahme unverzichtbar sind. Ein Grund für Meinungsverschiedenheiten unter den Bürgern ist also die Vielfalt an kulturellen Besonderheiten. Doch immer seltener wird die Hilfe pdf, abgerufen am

38 der Schiedsperson in Anspruch genommen. Das liegt vor allem daran, dass die Leute meist gar nicht wissen, dass sie die Möglichkeit haben einen Schiedsmann für die Problemlösung zu bestellen. Eine eigens durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung die Funktion der Schiedsleute kennt. Von 200 befragten Bürgern in Essen kannten nur 68 überhaupt die Aufgabe des Schiedsmannes. Insgesamt konnten nur 32 (ca. 15 % der Befragten) einzelne Strafsachen aufzählen, für die die Schiedsperson zuständig ist. 140 Zu diesen zählen heute: - Beleidigung, Verleumdung und Üble Nachrede 185 u. 189 StGB - Körperverletzung 223 u. 229 StGB - Sachbeschädigung 303 StGB - Hausfriedensbruch 123 StGB - Bedrohung 241 StGB - Verletzung des Briefgeheimnisses 202 StGB 4. Der Streit um den Gartenzaun Betrachtet man die Statistiken der Schiedsfälle, so erkennt man eine deutliche Tendenz: Die typischen Fälle, die auf den Tisch im Schiedsamt landen sind die Nachbarschaftsstreitigkeiten. In vielen Fällen ist die Streitsache an sich irrelevant. Die Gründe liegen meist in der Vergangenheit, in der persönlichen Beziehung der streitenden Parteien zueinander. 141, so Schiedsmann Heinz-Günther Roeder, zuständig für das Stadtgebiet Krefeld-West. Die Aufarbeitung der Vergangenheit, speziell die Gründe für gegenseitige Racheaktionen gilt es in einem derartigen Schlichtungsverfahren auszumachen. Im Regelfall gibt es eine Einigung und die Nachbarn haben den teilweise jahrelangen Streit beigelegt. Letztendlich profitiert jeder davon. Die Gerichte werden durch den Schiedsmann entlastet und die Streithähne gehen oftmals friedlich auseinander. Es gibt keinen typischen Sieger und Verlierer. Deswegen bin ich der Meinung, dass eine Schlichtung länger hält als ein Urteil., so Roeder weiter. Auch Jürgen Streckfuß, ehemaliger Schiedsmann aus Hambergen, erinnert 140 Umfrage im Zentrum Limbecker Platz, Samstag Interview mit Schiedsmann Heinz-Günther Roeder, Rathaus Krefeld, Mittwoch

39 sich an einen etwas skurrilen Fall. Vor einigen Jahren rief ihn ein Landwirt an, der neue Nachbarn bekommen hatte, die aus Süddeutschland zugezogen und "eher etwas künstlerisch" eingestellt waren. Jedenfalls liefen die Frauen dort gern auch unbekleidet durch den Garten, woran sich der Bauer störte. Streckfuß machte sich also auf den Weg und wunderte sich etwas. Das Haus der vermeintlichen "Sünder" war von einer hohen Hecke umgeben. "Da muss sich der Bauer schon Mühe gegeben haben, um einen Blick zu erhaschen", schmunzelt der scheidende Schiedsmann. Jedenfalls reichte ein kurzes Gespräch an der Haustür, um den Fall zu regeln. Wie so oft, hätte auch hier kein Streit entstehen müssen, wenn man gleich vernünftig miteinander geredet hätte. 142 Wie weit solche Nachbarschaftsstreitigkeiten auch gehen können zeigt ein Fall aus einem Vorort von Köln im Jahre Eine 45 Jährige Frau war mit ihrem Nachbar (Rentner) derartig im Clinch, dass sie ihn mit Hundekot bewarf. Das ist so ein Fall, wo ich aus meiner Tätigkeit heraus behaupte, dass ein Schiedsmann diese Situation hätte nicht so eskalieren lassen 143, sagt Wolfgang Kortgödde. Seit acht Jahren arbeitet er ehrenamtlich beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Er ist zuständig für den Bezirk Gifhorn (in der Nähe von Hannover), wo im September 2008 drei Menschen sterben mussten, weil Streitigkeiten mit dem Gartennachbarn eskalierten. In 80 Prozent meiner Fälle führen Nachbarschaftsprobleme zur Kollision, berichtet der heute 67-Jährige. Vor allem Lärmbelästigungen, unklare Grenzen sowie Laub und Äste, die vom Nachbargrundstück herüber ragen, treiben Anwohner auf die Palme. Ein erfolgreich geschlichteter Fall ereignete sich im Sommer In Mülheim an der Ruhr wollte ein Unternehmer eine Bestattungshalle auf dem Grundstück einer ehemaligen Werkstatt errichten. Trauergäste sollten dort die Möglichkeit erhalten die Beerdigung zu feiern. Das brachte die benachbarte Grundstücksbesitzerin jedoch so auf die Palme, dass sie gegen den begünstigenden Bescheid der Stadtverwaltung klagen wollte. Städtebaulich gab es aber keine Bedenken, sodass das Bauordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr und auch jeder Anwalt ihr versicherte den möglichen Prozess zu verlieren. Sie beharrte jedoch auf eine gerichtliche Entscheidung. Der Fall landete schließlich auf den Tisch von Schiedsfrau Anke Duddek, die nach umfangreichen Ver abgerufen am Zeitungsartikel aus der WAZ,

40 handlungen eine Schlichtung erreichen konnte. Sie hat nur gute Erinnerungen an den Fall: Für die klagende Frau war es wichtig, dass ihre 5-jährige Tochter nicht mit den Facetten des Todes in unmittelbarer Nähe aufwachsen sollte. Deshalb war sie auch anfangs beratungsresistent und wollte durch den Klageweg den Bau der Bestattungshalle soweit wie möglich hinauszögern. Nach vielen Gesprächen an einem gemeinsamen Tisch konnten wir uns auf den Kompromiss einigen, dass der Unternehmer die Grundstücksmauer erweitert und einen eigenen Parkplatz anbaut, sodass kein Nachbar wirklich was von den Trauerfeiern mitbekommt Der Schiedsmann ein Konkurrent der Anwälte? Leider wird diese positive Meinung über die Schiedspersonen nicht von allen geteilt. Die Rechtsanwälte sehen in den Schiedsleuten potenzielle Konkurrenz, sodass sie dem Ziel, die Gerichte zu entlasten, eher entgegenwirken. Wirtschaftlich gesehen entgehen den Anwälten Klienteneinnahmen, wenn sie die Streitsache an die Schiedsleute übertragen. Daher landet der Nachbarschaftsstreit in der Regel zuerst beim Rechtsanwalt, sofern der Kläger rechtsschutzversichert ist. Auffallend häufig suchen Betroffene einen Schiedsmann auf, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Rein kostentechnisch ist dann das Honorar des Schiedsmannes um ein Vielfaches geringer als die Erstberatung beim Rechtsanwalt. Auch bei Vergehen wie der einfachen Körperverletzung ist der erste Weg in der Regel stets die Strafanzeige bei der Polizei. Auch in den Studieninhalten der angehenden Juristen findet man derzeit keine Module, die das Wesen der Schiedsleute beinhaltet. Daher verliert auch hier der Schiedsmann seine schlichtende Funktion. 6. Zunehmende Einwanderung - ein Problem? Sühneverhandlungen erfordern stets den Schlichtungswillen beider sich streitenden Parteien. Oftmals gestaltet sich dies besonders schwierig, wenn es sich um Familienstreitigkeiten handelt. Ganz Brisant sind die Fälle der sogenannten Ehrenmorde. Sie zu verhindern, ist für Behörden und alle rechtstaat- 144 Interview mit der Mülheimer Schiedsfrau Anke Duddek, zuständig für den Bezirk Broich,

41 lichen Institutionen äußerst schwierig, da in diesen Fällen schlicht die Bereitschaft fehlt sich helfen lassen zu wollen. Viele Familienkonflikte unter Migranten werden bewusst ohne die Hilfe der Schiedsleute ausgetragen. Eine das regeln wir unter uns Mentalität, die sich besonders in Großstädten bemerkbar macht. Es bringt bei diesen Konflikten nichts, die Polizei zu rufen. Sie kennt doch die Sitten und Gebräuche dieser Menschen überhaupt nicht, brüskiert sie, ohne es zu wollen, und macht die Sache damit nur noch schlimmer. sagt Giyasettin Sayan Abgeordneter im Berliner Parlament und flüchtlingspolitischer Sprecher der Linkspartei. Sayan arbeitet als Schlichter, Familien rufen ihn, wenn die Lage ernst ist, wenn es zu einem Ehrenmord kommen könnte. 145 Er gilt als moderner Schlichter, gerade in muslimischen Streitigkeiten. Er hat eine heikle, aber positiv bewertete Rolle als Mittler zwischen den Kulturen, sagt Journalist Deiß über den inoffiziellen Schlichter, der bei Ehrenmorden Ermittler und Mitwisser zugleich ist. In der Community ist er hundertmal mehr akzeptiert als das Jugendamt oder andere Behörden, bestätigt Kollege Goll. 146 Schiedsmänner haben in diesen Streitigkeiten kaum Chancen zu intervenieren. Diesen Trend der Parallelgesellschaft wird zunehmend kritisch wahrgenommen. Das deutsche Rechtsstaatsprinzip, auch vermittelt von Schiedsmännern, wird missachtet. Hier ist es zwingend erforderlich Aufklärung zu betreiben um Eigenjustiz zu vermeiden. Mehr Öffentlichkeitsarbeit für Schiedsmänner Wie die oben beschriebene Umfrage in Essen ergeben hat, ist den Menschen selbst der Begriff Schiedsmann fremd. Die einzelnen Städte müssen daher mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten, um die Schiedsleute in die Köpfe der Menschen zu bringen. Entscheidend ist dabei, dass die Kommunen das Marketing in die Hand nehmen und mit Hilfe der Medien das Schiedsamt vorstellen. Momentan ist der Regelfall, dass sie dies über die stadteigene Internetadresse parallelwelt_aid_ html, abgerufen am Matthias Deiß und Jo Goll sind Buchautoren des Werks: Ehrenmord Ein deutsches Schicksal 41

42 macht. Dies ist zeitgleich auch die kostengünstigste Alternative, wenngleich sie auch nicht wirklich effektiv ist, da der Durchschnittsbürger die Informationen dort nur selten wahrnimmt. Für eine effiziente Werbetechnik müssten die Gemeinden in Werbung investieren. Hilfreich sind große Werbeplakate oder Aufklärungskampagnen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Soziale Netzwerke wie Twitter, Studi-Vz oder Facebook können auch Aufmerksamkeit erzeugen. Werbespots, die erfolgreiche Schiedsfälle zeigen, würden dem großen Problem der Unbekanntheit entgegenwirken. Der Bund deutscher Schiedsmänner will diese Thematik in Zukunft offensiv angehen. Der Medienausschuss hat sich in seiner Sitzung am schwerpunktmäßig mit der Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes beschäftigt. Zu Gast war Redakteurin Martina Sprengel von der ZDF- Produktionsfirma doc.station GmbH, die mit dem BDS ein neues Konzept für eine seriöse Sendereihe über private Auseinandersetzungen erarbeiten möchte. Die Ausschussmitglieder konnten in dem zweistündigen Gespräch viel über die Arbeit hinter den Kulissen eines Fernsehsenders erfahren und hatten ihrerseits Gelegenheit, der Redakteurin Sprengel die Arbeit der Schiedspersonen näherzubringen.nun gibt es viel Arbeit für beide Seiten: Redakteurin Sprengel muss sich über ein tragfähiges und akzeptables Konzept für ein solches Format Gedanken machen und der BDS muss nun fernsehgeeignete Schiedspersonen und Fälle finden, selbstverständlich unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. 147 Dabei könnte die damalige Serie Der Schiedsmann, erschienen zwischen , durchaus eine Inspiration für die Redaktuerin sein. Auch die Sendung Höllische Nachbarn ( ) hatte als Comedy-Serie großen Erfolg und nahm Fälle aus dem wirklichen Leben zur Verfilmung. Der Nachbarschaftsstreit ist alltäglich und typisch deutsch. Daher haben Nachbarschaftsstreitigkeiten durchaus gute Aussichten auf einen TV-Erfolg mit der damit direkt verbundenen Werbung für das Amt des Schiedsmannes cc1ccb524b6f064&PHPSESSID=d33b614afe48af33454a87066f00c5f2, abgerufen am

43 7. Ausblick in die Zukunft Wie sieht die Perspektive für die Schiedsleute konkret aus? Leider ist unsere Gesellschaft heute so ausgerichtet, dass sobald der Staat Aufgaben abgibt, sich unterschiedliche Interessengruppen darum bemühen, diese zu übernehmen und um daraus Kapital zu schlagen. Die Frage nach der Ehrenamtlichkeit unterliegt dabei vielfach dem Lobbyismus dieser Gruppen. 148 Diese Ehrenamtlichkeit ist in unserer Gesellschaft leider nicht immer selbstverständlich. Der Wohlstand hat über die letzten Jahre zugenommen und dabei sind gleichzeitig wichtige Werte aus früherer Zeit verloren gegangen. Zudem ist durch wachsende Einwanderung die Anonymität der Bürger untereinander gewachsen. Egoismus und misslungene Integration führen dann zu den Streitigkeiten, die politisch nicht zu vermeiden sind. Die derzeitige Entwicklung gibt keinen rosigen Ausblick in die Zukunft. Rückläufige Fallzahlen sowie Konkurrenzdenken der Anwälte lassen die so wichtige Rolle der Schiedsmänner- und Frauen in der Gesellschaft verkommen. Nur über Leistung d.h. gelungene Schlichtungen verschaffen sich die Ehrenamtler den verdienten Respekt bei den Bürgern. Möglich ist jedoch auch, dass in ferner Zukunft das Vertrauen der Bürger in das komplette System sinkt. Europa im Zwiespalt, Schulden- und Finanzkrise: Glaubt man Prophezeiungen einzelner Wirtschaftsexperten so droht auch in Deutschland ein möglicher Sturz des politischen Systems. In diesem Szenario werden die Fragen der Einwanderung und Integration kritisch betrachtet, was zu vermehrten Bürgerprotesten führen könnte. Demzufolge würde der Staat um die Hilfe der Schiedsleute flehen. Es bleibt daher abzuwarten in wie weit sich die Krise in Europa auch auf die Bürger in Deutschland auswirkt. Wie bereits erwähnt ist selbst der Begriff Schiedsmann den meisten Bürgern nicht geläufig. Dagegen sind Schlichter und Moderatoren fast jedem bekannt. Der Schlichter ist der moderne Schiedsmann, so der treffende Kommentar von Prof. Dr. Budde, Dozent an der FHöV Duisburg. Auch in den Medien wird vermehrt über die Leistungen einzelner Schlichter berichtet. Der wohl bekannteste ist Heiner Geisler. Er vermittelte in der Protestbewegung Stuttgart 21 auch über die Medien. Öffentliche Schlichtungsverhandlungen 148 Festrede von Günter Thum, erster stellvertretender Vorsitzender des BDS, bei der Bundesvertreterversammlung 2008 in Thüringen 43

44 im Fernsehen zeigen, wie stark das Verlangen nach bürgerlicher Partizipation ist. Ein Schlichter erfüllt demzufolge eine völkerrechtliche Vorbildfunktion. Auch Staatrechtlich kann ein Schlichter große Hilfe leisten, 1978 beispielsweise in Person von Papst Johannes Paul II. Er vermittelte in der heiklen Grenzstreitigkeit zwischen Argentinien und Chile mit Erfolg. Ein Moderationsverfahren kommt immer mehr in Betracht, wenn politisch beschlossene Projekte das Leben der Bürger in irgendeiner Weise beeinflussen. In Essen läuft derzeit ein solches seit knapp einem Jahr. Der Rat der Stadt hat einem Unternehmer eine große Grünfläche überlassen, um dort mehrere Eigentumswohnungen zu errichten. Damit waren die Anwohner jedoch nicht einverstanden und schlossen sich zu einer Bürgerinitiative zusammen. Auf Druck der Bürger schließlich, bestellte die Verwaltung einen Moderator der nun vermitteln soll zwischen den Parteien. Diese Form der Streitschlichtung wird in den kommenden Jahren zunehmen, weil die Bürger mehr politische Beteiligung, mehr Einfluss haben wollen, so Anton Hofreiter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses einer Partei. Die Leute gehen vermehrt auf die Straße und verkünden ihre Wut über politische Entscheidungen. 149 Aktuell scheint eine Flut der Protestbewegung über die Finanzmärkte zu entstehen. Angefangen an der Wall Street in New York erreichte die Welle auch die Frankfurter Börse. Wenn der Eurocrash kommt, von dem ich überzeugt bin, dann werden wir hier in Deutschland hunderte von Schlichtern benötigen, um die Gesellschaft zu stabilisieren., erklärt Prof. Dr. Budde. 149 Kommentar für Schiedsämter und Schiedsstellen Aufl

45 C. Die Entwicklung der Rolle der Schiedsperson in Bezug auf die Gesellschaft, die Justiz und die Politik 1. Theoretische Definitionen / Begriffserklärungen Definition und Abgrenzung der Begrifflichkeiten Gesellschaft, Justiz sowie Politik Gesellschaft Gesellschaft ist im Allgemeinen ein vieldeutig gebrauchter Begriff, der im weitesten Sinne die Verbundenheit von Lebewesen (Pflanzen, Tiere, Menschen) mit anderen ihrer Art und ihr Eingeschlossen sein in den gleichen Lebenszusammenhang bezeichnet; allein auf den Menschen bezogen meint Gesellschaft die Menschheit schlechthin oder bestimmte begrenzte Teile davon (z. B. die Menschen einer Nation) und weist auf deren Gliederung, (Rang)- Ordnung und ein bestimmtes strukturiertes Beziehungssystem hin. 150 Justiz Justiz umfasst im weiteren Sinne die rechtsprechende Gewalt (Gewaltenteilung) in einem Staat sowie die Gesamtheit der Behörden, die für die Ausübung der Gerichtsbarkeit bzw. Rechtsprechung zuständig ist. 151 Politik Politik definiert die Kunst der Staatsverwaltung auf die Durchsetzung bestimmter Ziele insbesondere im staatlichen Bereich und auf die Gestaltung des öffentlichen Lebens gerichtetes Verhalten von Individuen, Gruppen, Organisationen, Parteien, Klassen, Parlamenten und Regierung. Aus der Interessenbestimmtheit ergibt sich der Kampfcharakter der Politik. Ihre Legitimation findet Politik in einem demokratischen System letztlich in der Zustimmung 150 Vgl. Der große Brockhaus in fünfzehn Bänden (Band 5), (Leipzig-Mannheim, 1998), S Vgl. abgerufen am

46 (der Mehrheit) der Betroffenen, in totalitären Systemen wird sie aus der herrschenden Ideologie abgeleitet Gesellschaft Wladimir Iljitsch Lenin definierte das Verhältnis des Einzelnen zur Gesellschaft mit den Zitaten Ich bin nichts, die Gesellschaft ist alles 153 sowie Man kann nicht zugleich in der Gesellschaft leben und frei von ihr sein 154. Es stellt sich somit die Frage, wie diese zeitlos erscheinenden und allgemeingültigen Hypothesen, sich in Bezug auf die Entwicklung der Rolle der Schiedsperson, in stetig fortschreitenden und gesellschaftlichen Wandlungsprozessen widerspiegeln? Denn die Betrachtung der Entwicklung des Schiedsamtes kann nicht losgelöst von der Gesellschaft erfolgen. Während das Schiedsmannsamt in seinem Entwicklungsstadium bis zum Jahre 1879 vorwiegend auf Angehörige der gehobenen Stände der Gutsund Grundbesitzer übertragen wurde, so stand das Ehrenamt nach 1879 jedem unbescholtenen Staatsbürger ohne Rücksicht auf dessen Stand und seine Herkunft offen. 155 Es lässt sich somit sagen, dass der Gedanke der unkonventionellen Streitschlichtung zunächst der gesellschaftlichen Oberschicht überlassen war, bevor der Zugang zu diesem Amt der mittleren und unterschichtigen Bevölkerungsgruppe zugänglich wurde. Wobei dieser damalige Fortschritt darin bestand, dass die Ausübung des Schiedsamtes ausschließlich dem Mann vorbehalten war. Erst 47 Jahre später, im Jahre 1926, wurden Frauen zum Schiedsamt zugelassen. Doch schon wenige Jahre darauf, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von , widerfuhr dem Schiedsmannsamt durch Veränderung staatsführender Weltanschauungen ein politisch dirigierter Eingriff. Diese Einflussmaßnahmen erschwerte die Arbeit der Schiedsleute in der damaligen Zeit in erheblichem Maße. So wurden Frauen in dieser Zeit vom 152 Vgl. Der große Brockhaus in fünfzehn Bänden (Band 11), (Leipzig-Mannheim, 1998), S Lenin, W. I., abgerufen am Lenin, W. I., Der große Brockhaus a.a.o. (Fn. 150), S Vgl. abgerufen am

47 Ehrenamt ausgeschlossen. Gleiches galt für jüdische Schiedsmänner und Friedensrichter. 156 Folglich unterlag der gesellschaftliche Entwicklungsprozess des Schiedmannsamtes im Laufe seiner historischen Entwicklung stetigen Veränderungen. Die Arbeit der Schiedsleute war somit fortwährend von politischen Einflüssen geprägt. Weitere Veränderungen ergaben sich durch das Fortschreiten gesellschaftlicher Veränderungen. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und in der Folge der deutschdeutschen Teilung, hielt das Schiedsmannsamt in zwei politisch unterschiedlichen, deutschen Systemen Einzug. So wurde am 31. Oktober 1950 in Bochum der Bund Deutscher Schiedsmänner e.v. (BDS) gegründet, während am 24. April 1953 in der DDR die erste Schiedsmannsordnung in Kraft trat. 157 Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990, des zuvor geteilten Deutschlands, galt es damals um die Zusammenführung zweier politischer Systeme und ihrer unterschiedlichen innerdeutschen gesellschaftlichen Entwicklungen. Als Fazit bleibt dabei folgendes festzustellen: Immer da, wo Menschen aufgrund unterschiedlicher subjektiver Rechtsaufassungen und verschiedenartiger Mentalitäten aufeinandertreffen, sind Streitigkeiten unvermeidlich. Hierbei ist es unerheblich, welcher politischen Konstitution die Streitparteien angehören. Diese Aussage findet ihre Bestätigung in dem schon sprichwörtlichen Zitat von Friedrich Schiller Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt 158. Die Rolle des Schiedsamtes in Bezug auf die Gesellschaft verändert sich gleichermaßen mit einer sich im stetigen Wandel befindlichen Gesellschaft. Schiedsleute mit ihrer besonderen Befähigung als Vermittler zwischen Streitparteien sind unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie bilden das Gerüst der Gesellschaft und handeln stets nach der Devise Schlichten satt Richten. 159 So werden Schiedsleute auch im fortwährenden Wandel einer Gesellschaft Straftaten wie Beleidigung, Verletzung der persönlichen Ehre, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung, Verleumdung, Verletzung 156 Ebenda 157 Ebenda 158 Schiller, F., am Vgl. abgerufen am

48 des Briefgeheimnisses oder Körperverletzung zu schlichten versuchen. Sofern ein Sühneversuch erfolgreich verläuft, werden dadurch die Gerichte in ihrer Arbeit entlastet Die Entwicklung der Rolle der Schiedsperson in Bezug auf die Justiz und die Politik Schiedsperson im Spannungsfeld zwischen Justiz und der Politik Am stellte der Abgeordnete der FDP, Horst Engel, eine kleine Anfrage an den Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW). Unter der Überschrift Schiedsamt beleben schrieb er folgende Anfrage: Friedensrichter aus der Klasse der Gutsbesitzer für bestimmte Bezirke zu ernennen, welche in allen Rechtsstreitigkeiten, bevor dieselben an die Gerichte gebracht würden, den Vergleichsversuch vorzunehmen hätten, beantragten die preußischen Stände bei König Friedrich Wilhelm II. Damit wurde für das Rechtssystem eine historische Entwicklung eingeleitet, die letztlich zur Folge hatte, dass in Preußen das Institut des Schiedsmannes eingerichtet wurde. Den Ständen ging es dabei nicht nur um eine Entlastung der auch damals schon überlasteten Gerichte, es sollten auch Prozesse vor einer dem Volke weitgehend entfremdeten Kabinettsjustiz vermieden werden. Am 13. Oktober 1827 wurde die erste Schiedsmannsordnung, beschränkt auf zivilrechtliche Streitigkeiten, in Preußen eingeführt. Das Schiedsamt bestand im Jahr Jahre. Herr Horst Engel resümiert, dass sich das Schiedsamt seitdem bewährt hat. Allerdings wurde in einem Artikel der Zeitschrift Deutsche Polizei, Ausgabe 10/2002 aufgeführt, dass in einigen Fällen, in denen Polizeibeamte den Bürger auf den Privatklageweg verwiesen hatten, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Strafvereitelung im Amt eingeleitet und später nach 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt wurden. Mit einem Erlass soll die nordrheinwestfälische Landesregierung nun in diese bewährte Struktur eingegriffen haben. In verschiedenen Medienberichten war als Begründung zu lesen, dass nach Nr. 87 Abs. 1 der RiStBV (Richtlinien für das Strafverfahren und die Bußgeldverfahren) die Entscheidung der 160 Ebenda 48

49 Verweisung auf den Privatklageweg alleine der Staatsanwaltschaft obliege. Der Polizeibeamte könne lediglich auf diesen Weg hinweisen, muss jedoch eine Anzeige aufnehmen. Diese wurde dann jedoch meist völlig unbearbeitet an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, sofern der Bürger nicht deutlich erklärt, dass er auf eine Anzeige verzichtet. Das eindrucksvolle Ergebnis der neuen Erlassregelung beinhaltete einen Einbruch an Schlichtungsverhandlungen um bis zu 70 Prozent anders ausgedrückt: Die Polizei-Anzeigenbearbeitung und die Staatsanwaltschaften sind offensichtlich um diese Arbeitsrate zusätzlich belastet. Es bleibt festzustellen, dass alleine im Landgerichtsbezirk Köln zirka 180 ehrenamtliche Schiedspersonen tätig waren, ihre Arbeit aber kaum noch gefragt war. Dies widerspricht der Aussage des damaligen Innenministers Dr. Fritz Behrens, wonach Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Bürger, die Polizei und die Justiz in ihrer Arbeit entlasten. Seiner Ansicht nach sollten die Schlichtungsverfahren in unserer Streitkultur erheblich mehr an Bedeutung gewinnen. Der Bund Deutscher Schiedsmänner (BDS) fügte hinzu, dass seit November 2002 die Schiedspersonen des Landgerichtsbezirkes Köln, keinen einzigen Fall mehr von der Polizei zugewiesen bekommen haben. 161 Zeitaktuelle Antwort zur Anfrage an den nordrheinwestfälischen Landtagsabgeordneten, Herrn Horst Engel, bezüglich seiner kleinen Anfrage an den Landtag vom , die unter der Überschrift Schiedsamt beleben von ihm gestellt wurde Herr Engel wurde per -Anfrage vom um Auskunft gebeten, ob sich die Arbeitssituation der Schiedspersonen in NRW seit seiner Anfrage aus dem Jahre 2003 bis zum heutigen Tage verändert hat (siehe hierzu auch Punkt 4.1). Eine Antwort liegt seit dem vor. Hierzu nimmt Herr Lange, als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Herrn Abgeordneten Horst Engel, in Absprache mit Herrn Engel, wie folgt Stellung: 161 Vgl. Engel, H: Drucksache 13/4452,Landtag NRW, 13.Wahlperiode, Kleine Anfrage

50 Auf die gestellte Frage, ob sich nach dem Erlass des Innenministeriums vom die Fallzahlen der Schiedsleute verändert haben, antwortet Herr Engel, dass ein signifikanter Einbruch an Schlichtungsverhandlungen in NRW zu verzeichnen war. Daran hat sich in NRW bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts geändert. Dies resultiert daher, dass der Erlass bislang nicht aufgehoben wurde und sich die grundsätzliche Situation weiterhin wie damals darstellt. So weisen Polizeibeamte auf den Privatklageweg allenfalls hin, nehmen aber Strafanzeigen auf, wenn der Bürger nicht deutlich erklärt, auf eine Anzeige zu verzichten ( 87 Abs. 1 RiStBV). Polizei und Staatsanwaltschaften sind weiterhin durch Anzeigen von Privatklagedelikten stark belastet. Zwischenzeitliche Bemühungen, die Arbeitsbelastung in diesem Bereich zu senken, haben keine grundsätzlichen Änderungen mit sich geführt. In diesem Zusammenhang führt Herr Lange das sog. Kölner Modell an, welches im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung weitere Erläuterung findet. Genaue Zahlen über die Entwicklung der Schiedsverfahren, zwischen der Zeit nach dem Erlass und heute, konnten aufgrund der tiefgehenden Thematik durch Herrn Engel nicht genannt werden. Zwar könnte man die Statistiken der jährlichen Inanspruchnahme von Schiedsleuten in NRW, z.b. beim Bundesamt für Justiz (BfJ) erfragen. Statistisch erfasst werden dabei aber bis zum heutigen Zeitpunkt nicht die sog. Tür- und Angelfälle, bei denen der Rechtsfrieden ohne einen Antrag durch Schiedsleute hergestellt wird. Daher könnten Statistiken über Schiedsverfahren allenfalls dann eine Entwicklung über die Jahre hinweg erlauben, wenn das Verhältnis zwischen erfassten Schiedsverfahren und Tür- und Angelfällen stets gleich geblieben wäre. Diese Annahme wäre jedoch rein hypothetisch. 162 Auswirkungen der Richtlinien für die Strafverfahren und das Bußgeldverfahren in der Praxis Bis zum Jahre 1992 brauchten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Anzeigen über Privatklagedelikte nicht in jedem Fall aufzunehmen. Sie waren vielmehr berechtigt, die Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg zu verweisen. 162 Interview mit Herrn Engel, H. / Landtag NRW vom

51 Nach den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) vom trifft die Entscheidung auf dem Privatklageweg nunmehr ausschließlich der Staatsanwalt. Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift ist die Polizei verpflichtet, jede Anzeige aufzunehmen, auch wenn ihrer Auffassung nach kein öffentliches Interesse besteht. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese Änderung der Gesetzeslage nicht überall bekannt ist. Während bislang Verfahren gegen Polizisten angesichts eines Verstoßes gegen die genannten Richtlinien in der Regel ohne umfangreiche Ermittlungen wegen des Verstoßes der Strafvereitelung im Amt eingestellt wurden, ist seitens der Staatsanwaltschaft eine immer häufiger zu beobachtende Verhaltensänderung eingetreten. Immer häufiger wird die Polizei aufgrund eines Verstoßes gegen die RiStBV angeklagt. 163 Dieses härtere staatsanwaltliche Verhalten gegen die Polizei führt gleichzeitig zu einer strengeren disziplinarrechtlichen Würdigung gegen die Polizeikräfte in Anschluss an das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Angesichts dieser Entwicklung wird dringend empfohlen, jede Anzeige aufzunehmen, da der Aufwand dafür im Verhältnis zu dem Ärger, der ggf. durch straf- und disziplinarrechtliche Maßnahmen entstehen kann, nur als gering und verschmerzbar zu verzeichnen sind. 164 Bedeutung der Arbeit der Schiedspersonen für Gesellschaft, Politik und Justiz. Im Jahre 2009 waren im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, Hamm und Köln insgesamt 1170 Schiedspersonen tätig. Von diesem Kreis der Schiedspersonen wurden im Jahre 2009, 4079 Anträge auf Schlichtungsverhandlung bearbeitet. Von diesen 4079 Anträgen konnten 3357 bearbeitet werden, innerhalb welchen beide Parteien zur Schlichtungsverhandlung erschienen sind. Von diesen 3357 erschienenen Parteien konnten 2042 Fälle durch einen Vergleich beigelegt werden. Lediglich in 508 Fällen erschien eine Partei nicht zur Schlichtungsverhandlung. Bei weiteren 725 Fällen musste in der Schlichtungsverhandlung eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung gemäß 29a Abs. 1 Buchst. c) SchAG NRW ausgestellt werden. 163 Vgl. Gewerkschaft der Polizei, Bundesvorstand, Ausgabe 10/2002, S Vgl. Hengelbrock, M.: Gewerkschaft der Polizei, Bundesvorstand, Ausgabe 10/2002, S

52 Aufgrund dieser Teilübersicht in Bezug auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass die Akzeptanz der Schiedspersonen bei den Streitparteien nach wie vor einen hohen Stellenwert besitzt und auch eine hohe Schlichtungsquote nachgewiesen werden kann. Auch in den Schlichtungsverhandlungen in Strafsachen kann aufgrund der Übersicht aus dem Jahre 2009 eine positive Bilanz gezogen werden. Von 1349 Schlichtungsverhandlungen hatten 655 Fälle im Sühneversuch einen positiven Ausgang zu verzeichnen. Von den 1349 Anträgen auf Schlichtungsverhandlung erschienen in 1137 Fällen beide Parteien Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsamt Schiedsgerichtsbarkeit Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Gerichtsbarkeit entsprang allein der Überlegung der verfeindeten Parteien, dass nur allein die Einsicht in die Schädlichkeit der Fehde einen Wandel möglich machen kann. Solche Einsicht musste jedoch aus der Not geboren werden. Wo sich verfeindete Parteien bis zur Erschöpfung bekämpft hatten, entstand Bedarf nach Schlichtung durch Dritte, nach einem Schiedsgericht. Die Parteien einigten sich notgedrungen und oft mit Unterstützung der Kirche und dem König auf den Urteilsspruch ebenbürtiger Standesgenossen. Diese leiteten ihre Befugnis aus dem Schiedsvertrag ab und wurden als ständische Organe der Friedenssicherung außerhalb des königlichen Machtverbandes tätig. Die zerstrittenen Parteien stellten ihre, zumeist jede einen Schiedsrichter, die sich ihrerseits auf einen Obmann einigten. In langwierigen Verhandlungen wurden Streitstände ermittelt, Zeugen vernommen und Kompromisse vereinbart. Die Parteien wurden verminnt, nicht durch strenges Recht, sondern durch Einvernehmen, minne/consilum et arbitrium, in formfreier Rechtsfindung zum Frieden gebracht Justizministerialblatt NRW 2010 Nr. 10, S Vgl. Hattenhauer, H.: Europäische Rechtsgeschichte, Heidelberg 1994, Kapitel 6 52

53 Aufgaben und Kompetenzen der Schiedsgerichte Die Bildung eines Schiedsgerichtes ist in der Zivilprozessordnung in den 1034 ff. geregelt. Die Zivilprozessordnung bietet als schiedsrichterliches Verfahren die ausgestaltete Möglichkeit, privatrechtliche Streitigkeiten durch ein von den Parteien vereinbartes Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Schiedsgerichte sind Privatgerichte, die aus einem oder mehreren Schiedsrichtern bestehen. Bei fehlender Parteivereinbarung besteht das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern. Den Schiedsrichtern ist kraft selbstständiger Vereinbarung, der sogenannten Schiedsabrede oder in Form einer Vertragsklausel die Entscheidung anstelle der staatlichen Gerichte übertragen worden. Einschränkungen in der Arbeit der Schiedsgerichte können insofern von Relevanz sein, wenn es um vermögensrechtliche Ansprüche geht. Jeder vermögensrechtliche Anspruch kann Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche jedoch nur soweit, als die Parteien über den Gegenstand des Streites einen Vergleich schließen können, d. h. verfügungsberechtigt sind. Die Schiedsvereinbarung unterliegt einer strengen, aber erleichterten Schriftform. Die Besonderheit einer wirksamen Schiedsvereinbarung ist die, dass die Parteien in diesem erledigten Streitfall keine Klage mehr vor einem staatlichen Gericht erheben können. Sollte eine Partei oder gar beide Parteien dennoch Klage vor einem staatlichen Gericht erheben, wird das Gericht gegen den Antragsteller eine Rüge aussprechen und die Klage als unzulässig abweisen. Wenn die Streitparteien keine besonderen Vereinbarungen getroffen haben, sind die Schiedsrichter in der Gestaltung ihrer Arbeit weitgehend frei. Sie sind auch befugt, eine Beweisaufnahme durchzuführen. Grundlegende Verfahrensgrundsätze, wie zum Beispiel der Anspruch auf rechtliches Gehör oder die Hinzuziehung von verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwälten dürfen nicht zurückgewiesen werden. Gegen einen Schiedsspruch sind Rechtsmittel grundsätzlich nicht gegeben. Sollte jedoch gegen die bereits erwähnten grundlegenden Verfahrensgrundsätze bei der Schiedsgerichtsverhandlung verstoßen worden sein, kann sich die eventuell betroffene Partei an die ordentlichen Gerichte wenden, und dort einen Aufhebungsantrag des beanstandeten Schiedsspruches beantragen. 53

54 Die Zuständigkeit ist in diesen Fällen den Oberlandesgerichten übertragen worden. Das privatrechtliche Schiedsverfahren hat insbesondere Bedeutung im Handelsverkehr. Im Gegensatz dazu ist das Arbeitsrecht für das Schiedsgerichtsverfahren von untergeordneter Rolle. 167 Schiedsgerichtsbarkeit in der Praxis Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt im gesellschaftlichen Leben eine wichtige Rolle ein, die aber beispielsweise für viele sportbegeisterte Fans oftmals im Verborgenen bleibt, wie der nachfolgende Artikel belegt: Das Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Änderungsantrag von Hannover 96 Präsident Martin Kind zugestimmt: Die Regel im deutschen Profifußball bleibt bestehen, die Lex Leverkusen und Wolfsburg wird abgeschafft. Damit können in Zukunft alle Bundesligisten weiter mit Investoren zusammenarbeiten, die mehr als 20 Jahre im Verein sind. Das dreiköpfige Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Udo Steiner betonte zudem in seiner Urteilsbegründung, dass die Regel im Kern mit deutschem und europäischem Recht vereinbar sei. Liga-Boss Reinhard Rauball sagte: Das Urteil ist in der Gesamtbetrachtung ein Erfolg für die Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes. Im deutschen Profi-Fußball werden Investoren weiterhin nur im Ausnahmefall und sehr eingeschränkt die Stimmenmehrheit bei einzelnen Clubs übernehmen können Schiedsperson, Schiedsmänner und Friedensrichter Definition bzw. Begriffserklärung Um Irritationen um die Verwendung der verschiedenen Begrifflichkeiten in den weiteren Erläuterungen zu vermeiden, folgt eine kurze Differenzierung zu den vorgenannten Personenkreisen abgerufen am abgerufen am

55 Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner sind die mit der außergerichtlichen Streitschlichtung in bestimmten Streitigkeiten betrauten Personen. Im Bundesland Sachsen wird dort für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Bezeichnung Friedensrichterin bzw. Friedensrichter verwandt. Der gemeinsame Oberbegriff heißt jedoch für alle zusammen Schiedsperson. In den neuen Bundesländern werden die Schiedspersonen in Schiedsstellen tätig. In den alten Bundesländern in Schiedsämtern. In den Ländern Hamburg und Bremen sowie Baden-Württemberg und Bayern gibt es diese Institution der Mediation nicht Aufgaben und Kompetenzen der Schiedsämter Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden vom Rat der jeweiligen Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Nach der erfolgten Wahl wird diese vom Amtsgericht bestätigt. Die Arbeit der Schiedspersonen ist ein Ehrenamt und findet in der Regel in der Privatwohnung der Schiedsperson statt. Das Hauptaugenmerk der Arbeit der Schiedspersonen liegt darin, den sozialen Frieden zwischen den zerstrittenen Parteien wieder herzustellen. Die persönliche Befähigung, dieses Ehrenamt positiv auszufüllen, ist von elementarer Bedeutung für die Streitschlichtung der Schiedspersonen, die ihre Aufgaben im Lebensalter ab 30, wahrnehmen können. Dies zeigt deutlich, dass eine gewisse Lebenserfahrung in der Streitschlichtung sicherlich eine nicht unerhebliche Rolle spielen kann. Wie kann das Schiedsamt helfen? Der Weg zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben. Allerdings ist er aber dann vorgeschrieben, wenn es sich um Privatklagesachen handelt. Sollten sich zum Beispiel zwei Parteien wegen einer Beleidigung streiten, weil der eine zum anderen in der Kneipe Du Pfeife gesagt hat, entscheidet der Staatsanwalt in der Regel bei Anzeigenerstattung, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung seitens der Staatsanwaltschaft besteht. Sieht die Staats abgerufen am

56 anwaltschaft von einer Verfolgung aufgrund eines fehlenden öffentlichen Interesses ab, verweist sie auf den Privatklageweg. Dies bedeutet, dass sich die beleidigte Person selber an das Strafgericht wenden muss, um eventuell eine Bestrafung seines Beleidigers durchzusetzen. Sie kann sich aber nur dann subsidiär an das Strafgericht wenden, wenn vorher versucht wurde, sich außergerichtlich mit dem Streitgegner zu versöhnen. Die Schlichtungsverhandlung erfolgt vor dem Schiedsamt. Der Gang zum Schiedsamt ist unbürokratisch und wird durch einen Antrag - schriftlich oder mündlich zu Protokoll - beantragt. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, sich bei der angesetzten Schlichtungsverhandlung auszusprechen und sich zu versöhnen. Sollte eine Versöhnung schließlich zustande kommen, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben und der dann Rechtswirksamkeit entfaltet. Sollten sich die Parteien jedoch nicht auf einen Vergleich einigen können, stellt die Schiedsperson eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung nach 29a SchAG NRW (Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein Westfalen aus). Mit dieser ausgestellten Erfolgslosigkeitsbescheinigung steht es der beleidigten Person zu, sich direkt an das Strafgericht zu wenden. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Kosten und Aufwand beim Gang zum Schiedsamt für beide Streitparteien weitaus geringer sind, als wenn der Streit bei negativer Schlichtungsverhandlung weiter vor Gericht ausgetragen wird Stellungsnahmen zu den Richtlinien für die Strafverfahren und das Bußgeldverfahren in der Praxis (RiStBV) Nach Darstellung des Amtsgerichtsdirektors Essen Borbeck, Herrn Wilmsmann, liegt die Einführung der Richtlinien und das Bußgeldverfahren vom (RiStBV) nicht alleine darin begründet, Polizeibeamte, die gegen diese Richtlinien verstoßen, disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, sondern klar abzugrenzen, dass es alleine der Staatsanwaltschaft ob abgerufen am

57 liegt, zu entscheiden, ob ein öffentliches Interesse an einer weiteren Ermittlung besteht und eventuell eine Anklage gemäß 172 StPO erhoben wird, oder ob der Privatklageweg von den Streitparteien zu beschreiten ist. Die Einführung der Richtlinien hatte dennoch zur Folge, dass die Schiedsmänner und -frauen im Stadtbereich Essen spürbar weniger Streitfälle zu bearbeiten hatten. Herr Wilmsmann machte sehr deutlich, dass hier die Staatsanwaltschaft die alleinige Dispositionsmaxime innehat, sollte demzufolge die Staatsanwaltschaft eventuell zu dem Schluss kommen, dass ein öffentliches Interesse an der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft nicht gegeben ist, kann von dort auf den Privatklageweg verwiesen werden. Sollte dieses geschehen, darf eine Mediation nur im Familien- und Zivilrecht durchgeführt werden. Im Strafrecht ist eine Vermittlung durch einen Mediator ausdrücklich ausgenommen worden. Sollte es der Schiedsperson in der Bearbeitung von Familien- und Zivilrechtsangelegenheiten gelingen, eine positive Vermittlung durchzuführen, kann er mit den Parteien einen Vergleich in Form eines Titels schließen. Dieser Titel wirkt wie ein Urteil und ist 30 Jahre lang vollstreckbar, sofern von einer Partei gegen den beschlossenen Vergleich verstoßen werden sollte. 171 Nach Ansicht des Vorsitzenden der Schiedsmänner und Schiedsfrauen der Bezirksvereinigung Essen, Herrn Lange, der zu der Rolle der Mediatoren ebenfalls befragt wurde, bestätigte einen Rückgang der zu bearbeitenden Streitfälle durch die Schiedspersonen bei Einführung der Richtlinien. Allerdings sind die rückläufigen Zahlen nicht nur auf die Einführung der angeführten Richtlinien zu schließen. Hier sind nur weitere drei Gründe anzuführen: In einer Gesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland, in welcher der multikulturelle Bereich einen wichtigen Raum in der Gesellschaft einnimmt, werden Streitigkeiten oft innerhalb der Familie geschlichtet. Viele Streitfälle werden zudem innerhalb innungseigener Schlichtungsstellen bearbeitet.auch der angehende Jurist, der während seines Studiums Taxi fährt, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen, stellt sich hin und wieder, als Vermittler, den Streitparteien zur oft intensiven Beratung zur Verfügung. 171 Interview vom mit Herrn Amtsgerichtsdirektor Wilmsmann, Amtsgericht Essen- Borbeck, Genehmigung zur Veröffentlichung vom

58 Herr Lange räumt jedoch dem Instrument der Mediation, durch die Schiedspersonen für die Zukunft weiterhin, einen hohen Stellenwert ein. Dies zeigt auch das derzeit noch in der Entwicklung stehende sogenannte Kölner Modell, was in Nordrhein-Westfalen als einzigartig gilt. Beim Kölner Modell geht es darum, dass bei der Bearbeitung eines Streitfalles zweigleisig gefahren werden soll. Dies besagt, dass die Staatsanwaltschaft als auch die Schiedsperson zeitgleich am Streitfall beteiligt sind. Da die Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft im Regelfall länger dauert, als die Bearbeitung durch die Schiedsstellen, eröffnen sich hier eventuelle positive Aspekte. Sollten sich nach dem Kölner Modell die Streitparteien vor der Schiedsperson einigen, wird die eingeleitete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegenstandslos und somit eingestellt. Sollte dieses jedoch nicht gelingen, obliegt die Anzeigenverfolgung weiterhin der Staatsanwaltschaft. Somit kann Zeit gewonnen, aber nicht verloren gehen. Aufgrund der bisherigen Regelung der RiStBV ist diese Vorgehensweise jedoch noch nicht rechtsverbindlich und somit in der Praxis noch nicht anwendbar. Das Kölner Modell ist sicherlich ein guter Ansatz, um den Streitparteien nach angemessener Bedenkzeit über die Streitumstände die Wahl zu lassen, sich vor dem Schiedsamt zu einigen oder das Gericht zur Entscheidung anzurufen. 172 Gerichtsnahe Mediation als Lösungsansatz zur verkürzten Streitbeilegung Am 01. September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Dieses Gesetz weist die Familiengerichte ausdrücklich auf die Möglichkeit der Mediation als Lösungsansatz zur Streitbeilegung hin. Der Gesetzgeber zieht damit die überfällige Konsequenz aus empirischen Erkenntnissen, dass es jeder Familienrichter wird es bestätigen in jedem Referat Familienkonflikte gibt, die mit den herkömmlichen juristischen Instrumentarien nicht zu lösen sind. Wurde Mediation nach herkömmlichem Verständnis vor allem der Regelung der Beziehungsebene zugeordnet, möchte der Gesetz- 172 Interview mit Herrn Lange, D. (BDS-Vorsitzender Essen) vom , Genehmigung zur Veröffentlichung vom

59 geber jetzt ausdrücklich alle anhängenden Folgesachen einschließlich der in der Regel hart umkämpften Folgesachen Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung einbeziehen. Somit sind nicht nur dem Familienrichter, sondern auch Anwaltsmediatoren erweiterte Möglichkeiten gegeben, durch alternative Konfliktlösungsstrategien zur Befriedung auch schwieriger Verfahren in familienrechtlichen Prozessen mitzuwirken. Auszug aus 135 FamFG Außergerichtliche Streitbeilegung in Folgesachen (1) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation und eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen abgerufen am

60 III. Fazit Aufgrund unserer Recherchen kommen wir zu dem Schluss, dass das Schiedsamt in seiner Bedeutung nach wie vor wichtig ist und zur Wahrung des Rechtsfriedens, auch für den kleinen Mann, beiträgt. Es handelt sich umj eine historisch gewachsene Institution, die aller Widrigkeiten der letzten 180 Jahre getrotzt hat. Wie Dr. jur. Fritz Hartung schon anmerkte ist die Schiedsmannsordnung kein dekretiertes Gesetz, sondern aus dem Volke selbst erwachsen, was umso bemerkenswerter ist, da sich dieses Ereignis in einer Zeit vollzogen hat, in der in Preußen staatsrechtlich gesehen noch der Absolutismus herrschte. Bis heute haben sich die grundsätzlichen Regeln zur Streitschlichtung nicht wesentlich verändert. Damals wie heute ist der Schiedsmann ein außerhalb der Institution der Justiz stehender Schlichter, der anders als der Richter nicht autoritär Recht sprechen soll mit der Folge, dass stets eine Partei unterliegt, sondern durch Zuhören, Abwägen und sachlichen Rat die Parteien, welche sich an ihn wenden, zum gegenseitigen Nachgeben veranlassen und schließlich möglichst einigen man darf sogar sagen. versöhnen soll. 174 Das Schiedsamt ist oft unbekannt, da die Verhandlungen meist in den Privaträumen der Schlichter stattfinden und auch die Bürger nicht daran interessiert sind, dass ihre Anliegen oder der Inhalt eines Vergleiches nach außen dringen. So erfahren die Bürgerinnen und Bürger oft erst dann etwas über das Schiedsamt wenn sie selbst betroffen sind. Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine historisch gewachsene ehrenamtliche und vor allem bürgernahe Einrichtung zur Erhaltung und Wahrung des Rechtsfriedens zwischen streitenden Parteien; ihre friedensstiftende Tätigkeit hat sich in unserem demokratisch und rechtsstaatlich orientierten Gemeinwesen bewährt Lüntterbusch, Dr. A.: Entwicklungstendenzen des Schiedsmannsamtes in 150 Jahren, in: SchiedsamtsZeitung, 58. Jahrgang 1987, Heft 10, S. 153a Berzborn, B.-O.: Schlichten statt a.a.o. (Fn. 5), S

61 IV. Anhang Abbildung 1: Statistik über die Tätigkeit der Krefelder Schiedsmänner Fallzahl Erfolgreiche Verfahren Tabelle 2: Übersicht über die Krefelder Schiedsmänner Jahr(e) Schiedsmann/Schiedsmänner 1879 Johann Anton Scheidges (Rentner) Johann Wilhelm Altgelt (Kaufmann) Adolf Heilgers (Färbereibesitzer) Fritz Ophüls (Kaufmann) August Langen (Buchhändler) August Gerber (Maschinenfabrikant) 1900 August Wienges, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Julius Stockhausen, Wilhelm Küppers, Adolf Wansleben, August Gerber, Karl Kallmann, Dr. Friedrich Bertkau, August Rohr 1901 August Wienges, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Hermann Wirichs, Wilhelm Küppers, Adolf Wansleben, August Gerber, Karl Kallmann, Dr. Friedrich Bertkau, August Rohr 1902 August Wienges, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Hermann Wirichs, Wilhelm Küppers, Adolf Wansleben, August Gerber, Karl Kallmann, Dr. Friedrich Bertkau, August Rohr, Theodor Lücker 1903 August Wienges, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Josef Mausberg, Wilhelm Küppers, Adolf Wansleben, Otto Buhlmann, Fritz Kress, Dr. Friedrich Bertkau, August 176 Quelle: Verwaltungsberichte der Stadt Krefeld 177 Ebenda 61

62 Rohr, Theodor Lücker August Wienges, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Josef Mausberg, Wilhelm Küppers, Adolf Wansleben, Otto Buhlmann, Fritz Kress, Dr. Friedrich Bertkau, Richard Hüwen, Theodor Lücker 1906 August Wienges, Theodor Wormanns, Heinrich Prinzenberg, Josef Mausberg, Wilhelm Küppers, Hermann Bögelmann, Otto Buhlmann, Josef Bossinger, Dr. Friedrich Bertkau, Richard Hüwen, Theodor Lücker 1907 Hermann Beberdick, Karl Küsters, Gust Krey, Josef Mausberg, Wilhelm Küppers, Hermann Bögelmann, Otto Buhlmann, Friedrich Lindenlauf, Gust Berndt, Richard Hüwen, Jakob Giegel, Peter Heckschen, Jos Lohren 1908 Hermann Beberdick, Peter Sürder, Gust Krey, Josef Mausberg, Wilhelm Küppers, Fritz Kamphausen, Otto Buhlmann, Albert Leven, Gust Berndt, Richard Hüwen, Jakob Giegel, Peter Heckschen, Hermann Essers F.W. Hilbing, Peter Sürder, Heinrich Weiß, Josef Mausberg, Wilhelm Küppers, Fritz Kamphausen, Rudolf Thyssen, Johannes Perpeet, Gustav Berndt, Richard Hüwen, Jakob Giegel, Johannes Rogowski, Hermann Essers 1911 F.W. Hilbing, Peter Sürder, Heinrich Weiß, Georg Jung, Wilhelm Küppers, Heinrich Halfmann jr., Rudolf Thyssen, Johannes Perpeet, Gustav Berndt, Richard Hüwen, Jakob Giegel, Johannes Rogowski, Hermann Essers 1912 F.W. Hilbing, Wilhelm Rotthoff, Heinrich Weiß, Georg Jung, Wilhelm Küppers, Heinrich Halfmann jr., Johannes Jachemich, Johannes Perpeet, Heinrich Strater, Richard Hüwen, Franz Kirches, Louis Mener, Hermann Essers F.W. Hilbing, Wilhelm Rotthoff, Heinrich Weiß, Georg Jung, Wilhelm Küppers, Heinrich Halfmann jr., Johannes Jachemich, Johannes Perpeet, Heinrich Strater, Richard Hüwen, Franz Kirches, Karl Kruse, Hermann Essers 62

63 V. Literaturverzeichnis Bücher Brockhaus GmbH Brockhaus GmbH (1998). Gesellschaft. In Der große Brockhaus in fünfzehn Bänden (S. 247). Leipzig- Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG (PageOne Siemens Nixdorf) und Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH. (1998). Politik. In Der große Brockhaus in fünfzehn Bänden (S. 113). Leipzig-Mannheim: F.A. Brockhaus GmbH. im Jus- Hartung, Dr. F. (Ministerialrat Preußischen tizministerium) Die Preußische Schiedsmannsordnung in der vom 01. Januar 1925 an geltenden Fassung in: Sammlung deutscher Gesetze 113. Berlin, 1925 Koch, A. Die historische Entwicklung des Schiedsmannswesens in Preußen von 1808 bis 1900 in: Berliner Juristische Universitätsschriften Grundlagen des Rechts, Band 27. Berlin, 2002 Berzborn, B.-O. BDS Krefeld-Moers (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) Bundesvorstand / Gewerkschaft der Polizei Gremm, H.-J. Zeitschriften, Zeitungen Justizminsterium des Landes Nordrhein- Westfalen Schlichten statt Richten Der Schiedsmann im Wandel der Zeit in: SchiedsamtsZeitung, 75. Jahrgang 2004, Heft 03, S Bezirksvereinigung Krefeld-Moers , Krefeld 2002 (Oktober 2002). Gewerkschaft Deutsche Polizei. Ausgabe 10,S Jahre deutsches Schiedsamt - Das deutsche Schiedsamt im Wandel der Zeit in: SchiedsamtsZeitung, 78. Jahrgang 2007, Heft 10, S Nr.10, M. N. (2010). Nr. 8 Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre Düsseldorf Lüntterbusch, A. Dr. Entwicklungstendenzen des Schiedsmannsamtes in 150 Jahren in: SchiedsamtsZeitung, 58. Jahrgang 1987, Heft 10, S. 153a-154 Rheinische Post Die Friedensrichter des kleinen Mannes vom 22. November 1952 Strutzmann, H. Aus der Geschichte des Schiedsamtes Ein kurzer Abriss in: Heft Nr. 8, S. 2,

64 Thomas, H. W. Väth, E. Die Entwicklung des Schiedsmannsrechts von 1945 bis zur Gegenwart, SchiedsamtsZeitung Heft 5/6 48. Jahrgang 1977, Seite 1 Am 13. Oktober wird das Schiedsamt 175 Jahre alt in: SchiedsamtsZeitung, 73. Jahrgang 2002, Heft 10, S Internetquellen Wikipedia BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) Schiedsamt abgerufen am Moral abgerufen am abgerufen am a-167.pdf, abgerufen am abgerufen am Duden abgerufen am Focus parallelwelt_aid_ html, abgerufen am Garten-Literatur abgerufen am Graumann, S : Aufbruch in die Moderne Die Franzosenzeit ( ) abgerufen am Lenin, W. I. abgerufen am Möller, P. abgerufen am Schleswig Holsteinischer Zeitungsverlag abgerufen am Spiegel abgerufen am TU Berlin AF/Industrie/Definition/Gesellschaft/Definitionen_Inhalt.html., abgerufen am Archivmaterial Kreisarchiv Viersen 64

65 KrA Viersen Bestand Grefrath, Nr Stadtarchiv Kamp-Lintfort StA Kamp-Lintfort Bestand 1, Nr. 369 StA Kamp-Lintfort Bestand 1, Nr. 370 Kre- Stadtarchiv feld StA Krefeld: 80/III Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld aus den Jahren 1879/80 Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld aus dem Jahr 1900, S. 32 f. StA Krefeld Krefeld - Eine Stadt prägt ihr Gesicht - Rückblick auf die Verwaltung der Stadt Krefeld StA Krefeld Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld StA Krefeld Verwaltungsbericht der Stadt Krefeld StA Krefeld Bestand 4, Nr. 210 Zeitraum: StA Krefeld Bestand 4, Nr. 211 Zeitraum: StA Krefeld Bestand 4, Nr. 213 Zeitraum: StA Krefeld Bestand 4, Nr. 214 Zeitraum: StA Krefeld Bestand 4, Nr Zeitraum: Beginn des 20. Jahrhunderts StA Krefeld Bestand 5, Nr. 318 Zeitraum: Ende des 19. Jahrhunderts StA Krefeld Bestand 6, Nr. 466 Zeitraum: Ende des 19. Jahrhunderts StA Krefeld Bestand 8, Nr. 860 Zeitraum: StA Krefeld Bestand 8, Nr. 861 Zeitraum: Anfang 20. Jahrhundert 65

66 StA Krefeld Bestand 9, Nr. 101 Zeitraum: StA Krefeld Bestand Zeitungsauschnitte, Nr. 651 Enthält u.a. eine Serie der Rheinischen Post aus dem Jahre 1982 über die Krefelder Schiedsmänner Rechtsamt d. Stadt Krefeld Akten von Sonstige Quellen Kutschaty, T. (NRW- Justizminister) Grußwort anlässlich der Ausstellungseröffnung über die Entwicklung des Schiedsamtes seit 1808 bei der Bezirksvereinigung Krefeld-Moers am Duddek, A. Interview vom Engel, H. Interview vom Lange, D. Interview vom BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) Material zur Ausstellung Tradition des Schiedsamtes Roeder, H.-G. Interview vom Amtsgerichtsdirekto r Wilmsmann, D. Interview vom

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