ÄNDERUNGSANTRÄGE 1-60

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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit /2127(INI) ÄNRUNGSANTRÄGE 1-60 Nessa Childers Umsetzung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen (2017/2127(INI)) AM\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 AM_Com_NonLegOpinion PE v /34 AM\ docx

3 Änderungsantrag 1 Piernicola Pedicini, Laura Agea, Rosa D'Amato, Tiziana Beghin, Marco Valli Erwägung A A. in der Erwägung, dass eines der in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung niedergelegten Ziele im Bereich Gesundes Leben und Wohlergehen lautet, die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, und sichere, wirksame und bezahlbare Arzneimittel und Impfstoffe von guter Qualität für alle zu erreichen; A. in der Erwägung, dass eines der in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung niedergelegten Ziele im Bereich Gesundes Leben und Wohlergehen lautet, die allgemeine Gesundheitsversorgung für alle zu erreichen, wobei die Mitgliedstaten allzu häufig Sozialleistungen und Gesundheitsdienste für Menschen mit Behinderungen streichen, wodurch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgehöhlt und zunehmender Armut und sozialer Ausgrenzung Vorschub geleistet wird; Or. it Änderungsantrag 2 Arne Gericke Erwägung A a (neu) Aa. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Verantwortung der Mitgliedstaaten die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung umfasst; hält es deshalb für entscheidend, die Mitgliedstaaten zu konsultieren und einzubinden, wenn es gilt, die Europäische Strategie zugunsten von AM\ docx 3/34 PE v01-00

4 Menschen mit Behinderungen zum Erfolg zu führen; Änderungsantrag 3 Miriam Dalli Erwägung A a (neu) Aa. in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 1a Menschen mit Behinderungen einen eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgungsleistungen haben und dass der entsprechende Bedarf nicht gedeckt wird, weil Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitsversorgung selten auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist; 1a Informationsblatt Disability and Health, Weltgesundheitsorganisation, November 2016 Änderungsantrag 4 Soledad Cabezón Ruiz Erwägung A a (neu) Aa. in der Erwägung, dass in Artikel 25 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen das Recht PE v /34 AM\ docx

5 von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird, ein Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu erreichen; Änderungsantrag 5 Soledad Cabezón Ruiz Erwägung A b (neu) Ab. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifizieren und das Protokoll unterzeichnen sollten, damit die EU bei der Umsetzung der Menschenrechte mit gutem Beispiel vorangeht, zumal in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Artikel 21 und 26 der Grundsatz des Diskriminierungsverbots bekräftigt wird und in Artikel 35 das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung verankert ist; Änderungsantrag 6 Arne Gericke Erwägung A a (neu) Aa. in der Erwägung, dass die Grundrechtecharta der EU in Artikel 1 die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und in Artikel 2 das uneingeschränkte "Recht auf Leben" garantiert; AM\ docx 5/34 PE v01-00

6 Or. de Änderungsantrag 7 Nicola Caputo, Simona Bonafè, Damiano Zoffoli Erwägung A a (neu) Aa. in der Erwägung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte genießen und einen unveräußerlichen Anspruch auf Würde, Gleichbehandlung und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben; Änderungsantrag 8 Nessa Childers Erwägung A a (neu) Aa. in der Erwägung, dass der Anteil der Menschen mit Behinderungen in der EU bei Frauen höher ist und im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung steigen dürfte; Änderungsantrag 9 Nicola Caputo, Simona Bonafè, Damiano Zoffoli Erwägung A b (neu) PE v /34 AM\ docx

7 Ab. in der Erwägung, dass die Alterung der Bevölkerung in der EU zu einem entsprechenden Anstieg der Zahl der Menschen mit Behinderungen in der EU führt; Änderungsantrag 10 Soledad Cabezón Ruiz Erwägung A c (neu) Ac. in der Erwägung, dass die Gesundheitsförderung und -vorsorge selten auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist (beispielsweise wird bei Frauen mit Behinderungen seltener als bei Frauen ohne Behinderungen eine Mammografie durchgeführt und werden Heranwachsende mit Behinderungen mit höherer Wahrscheinlichkeit von Sexualerziehungsprogrammen ausgeschlossen); Änderungsantrag 11 Nicola Caputo, Simona Bonafè, Damiano Zoffoli Erwägung A c (neu) Ac. in der Erwägung, dass die acht Bereiche der Strategie eng miteinander zusammenhängen; AM\ docx 7/34 PE v01-00

8 Änderungsantrag 12 Soledad Cabezón Ruiz Erwägung A d (neu) Ad. in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen von Mängeln bei den Gesundheitsversorgungsleistungen besonders betroffen sind, was dazu beiträgt, dass sie gesundheitsgefährdendes Verhalten zeigen und eine höhere Sterblichkeit in jüngerem Alter aufweisen; Änderungsantrag 13 Soledad Cabezón Ruiz Erwägung A e (neu) Ae. in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert sind, wenn sie Gesundheitsversorgungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, beispielsweise mit unerschwinglichen Kosten, begrenzt verfügbaren Leistungen, physischen Barrieren und unzureichenden Kenntnissen und Fertigkeiten der Angehörigen der Gesundheitsberufe; Änderungsantrag 14 PE v /34 AM\ docx

9 Keith Taylor Ziffer 1 a (neu) 1a. betont, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zwar ein Grundrecht ist, aber Menschen mit Behinderungen nach wie vor mit langlebigen Barrieren konfrontiert sind, durch die der gleichberechtigte Zugang zu Gesundheitsversorgungsleistungen zunichtegemacht wird, darunter das Fehlen barrierefreier Informationen über die Rechte auf Gesundheitsversorgung, die diskriminierende Behandlung durch private Versicherungsgesellschaften, nicht barrierefreie Gesundheitsversorgungseinrichtungen und häufig eine geringere und nicht an die Bedürfnisse des Einzelnen angepasste Betreuungsqualität; bekräftigt, dass Menschen mit Behinderungen durch das Fehlen des Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsversorgungsleistungen darin beeinträchtigt werden, auf der Grundlage von Inklusion und Gleichberechtigung ein selbstbestimmtes Leben zu führen; Änderungsantrag 15 Soledad Cabezón Ruiz Ziffer 1 a (neu) 1a. hebt hervor, dass die erforderliche soziale Unterstützung gewährt werden AM\ docx 9/34 PE v01-00

10 sollte, damit Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit einer psychosozialen Behinderung, ihre Rechte ausüben und ein selbstbestimmtes Leben führen können; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Einweisung dieser Menschen in eine Einrichtung verhindert werden sollte und dass Maßnahmen getroffen werden sollten, damit sie nicht ohne ihr Einverständnis einer Behandlung unterzogen werden; Änderungsantrag 16 Keith Taylor Ziffer 1 b (neu) 1b. ist zutiefst besorgt darüber, dass es vielen Mädchen und Frauen mit Behinderungen nahezu unmöglich ist, ihr Recht auf Sexualität und Fortpflanzung auszuüben, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Leitlinien zu beschließen, mit denen sichergestellt wird, dass sämtliche Bildungsmaßnahmen, Informationen, Gesundheitsversorgungsleistungen und sexual- und fortpflanzungsmedizinische Gesundheitsleistungen uneingeschränkt barrierefrei sind und die diesbezüglichen Informationen in geeigneten Formaten bereitgestellt werden; ist der Ansicht, dass durch eine Einwilligung nach Aufklärung in die Verwendung von Verhütungsmitteln und in medizinische Eingriffe die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderungen in ihrem Sexualleben und in Bezug auf die Fortpflanzung gestärkt werden könnte; PE v /34 AM\ docx

11 Änderungsantrag 17 Soledad Cabezón Ruiz Ziffer 2 a (neu) 2a. betont, dass der Zugang zum Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderungen ohne jegliche Diskriminierung sichergestellt werden muss, wobei auch darauf zu achten ist, dass den Schwierigkeiten, die die bei der Behandlung dieser Patienten auftreten können, Rechnung getragen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu sexual- und fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen diskriminierungsfrei ist und dass in keinem Fall Zwangssterilisationen oder - abtreibungen vorgenommen werden; weist darauf hin, dass in den Gesundheitssystemen außerdem sichergestellt werden sollte, dass Fälle von sexueller Gewalt und/oder Misshandlung erkannt und zur Anzeige gebracht bzw. entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen werden; Änderungsantrag 18 Miriam Dalli Ziffer 2 a (neu) AM\ docx 11/34 PE v01-00

12 2a. betont, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung nach wie vor ein zentralen Anliegen ist, wenn es sicherzustellen gilt, dass Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit geistigen Behinderungen, eine optimale Gesundheitsversorgung erhalten; stellt fest, dass im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und -vorsorge für Menschen mit Behinderungen mehr getan werden muss, beispielsweise bei Kampagnen zur Steigerung der Bekanntheit bestimmter Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, unter anderem in Bezug auf Brust- und Gebärmutterhalskrebs; Änderungsantrag 19 Aldo Patriciello Ziffer 2 a (neu) 2a. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zahl der Dienste multidisziplinärer Bewertungen und Neubewertungen für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, damit maßgeschneiderte Pläne ausgearbeitet werden, die unter Verwendung von Ressourcen vor Ort (wie häusliche Pflege, Tagespflege und solche in Einrichtungen)umgesetzt werden können und die den ermittelten biologischen, psychischen und sozialen Bedürfnissen gerecht werden; Or. it PE v /34 AM\ docx

13 Änderungsantrag 20 Kateřina Konečná, Jiří Maštálka Ziffer 2 a (neu) 2a. betont, dass in die Strategie Maßnahmen aufgenommen werden müssen, die eigens dazu dienen, Personen zu schützen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, aus der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen zu werden, wozu zum Beispiel Menschen mit psychosozialen oder geistigen Behinderungen gehören, die in Fragen der Gesundheitsversorgung häufig nicht die Möglichkeit einer freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung haben; Or. cs Änderungsantrag 21 Nessa Childers Ziffer 2 a (neu) 2a. bekräftigt seine Besorgnis in Bezug auf schutzbedürftige Patienten wie Menschen mit psychosozialen Behinderungen und Intelligenzminderung; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Patienten das Recht auf Einwilligung nach vorheriger Aufklärung in eine Behandlung nicht in unangemessener Weise verweigert wird; AM\ docx 13/34 PE v01-00

14 Änderungsantrag 22 Soledad Cabezón Ruiz Ziffer 2 b (neu) 2b. fordert, dass bei ärztlichen Eingriffen, für die eine Einwilligung erforderlich ist, auch von Patienten mit Behinderungen eine Einwilligung nach vorheriger Aufklärung eingeholt werden muss und dass alle Maßnahmen getroffen werden, die notwendig sind, damit diesen Menschen die einschlägigen Informationen zugänglich gemacht werden und sie diese Informationen auch verstehen können; hebt hervor, dass diese Einwilligung persönlich, vor dem Eingriff und in vollständiger Kenntnis der Sachlage zu geben ist, dass Verfahren eingeführt werden müssen, mit denen die Einhaltung dieser Grundsätze sichergestellt wird, und dass vergleichbare und geeignete Maßnahmen auch für Menschen mit psychosozialen Behinderungen ergriffen werden müssen; Änderungsantrag 23 Nessa Childers Ziffer 2 b (neu) 2b. erklärt sich besorgt darüber, dass der Rechtsschutz vor Mehrfachdiskriminierung und intersektioneller Diskriminierung häufig unzureichend ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den gleichberechtigten Zugang zur PE v /34 AM\ docx

15 Gesundheitsversorgung unabhängig von Behinderung, Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Rasse oder ethnischer Herkunft der Patienten sicherzustellen; Änderungsantrag 24 Kateřina Konečná, Jiří Maštálka Ziffer 2 b (neu) 2b. fordert die Kommission und die Mitgliedstaten auf, bei der Umsetzung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum so rasch wie möglich voranzukommen; Or. cs Änderungsantrag 25 Kateřina Konečná, Jiří Maštálka Ziffer 2 c (neu) 2c. betont, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen auch auf dem Markt für digitale Mobilität mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, und setzt sich daher für einen leichteren Zugang von allen Menschen mit Behinderungen jedweder Art mithilfe entsprechender Sprachen, Formate und Technologien ein, die für unterschiedliche Arten von Behinderungen benötigt werden, wozu die Gebärdensprache, AM\ docx 15/34 PE v01-00

16 Blindenschrift, unterstützende alternative Kommunikationssysteme und andere zugänglichen Instrumente sowie Kommunikationsmittel und -formate ihrer Wahl gehören, darunter leichte Sprache, Untertitel und persönliche Textnachrichten (SMS), insbesondere, wenn es sich um Gesundheitsinformationen handelt, wobei mehr als ein sensorischer Kanal genutzt wird; Or. cs Änderungsantrag 26 Nessa Childers Ziffer 2 c (neu) 2c. weist erneut auf die in dem Übereinkommen verankerten fortpflanzungsbezogenen Rechte hin, darunter den Zugang zu umfassenden fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen einschließlich Familienplanung und Gesundheitsversorgung für Mütter sowie Informationen über und das Recht auf die freie Einwilligung nach vorheriger Aufklärung in alle medizinischen Eingriffe einschließlich Sterilisierung und Schwangerschaftsabbruch und auf die Erhaltung ihrer Fruchtbarkeit gleichberechtigt mit anderen; Änderungsantrag 27 Soledad Cabezón Ruiz PE v /34 AM\ docx

17 Ziffer 2 c (neu) 2c. weist darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen in Krankenversicherungssystemen nicht diskriminiert werden dürfen; Änderungsantrag 28 Kateřina Konečná, Jiří Maštálka Ziffer 2 d (neu) 2d. begrüßt das Pilotprojekt des europäischen Behindertenausweises und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an dieser Initiative zu beteiligen; fordert die Kommission auf, falls erforderlich, die erforderlichen Mittel für die Entwicklung dieses Vorhabens auf der Ebene der gesamten EU bereitzustellen; Or. cs Änderungsantrag 29 Nessa Childers Ziffer 2 d (neu) 2d. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen in barrierefreien und altersgerechten Formaten Bildungsmaßnahmen, Informationen, AM\ docx 17/34 PE v01-00

18 Gesundheitsversorgungsleistungen und Leistungen in Bezug auf die sexual- und fortpflanzungsmedizinische Gesundheit angeboten werden; Änderungsantrag 30 Kateřina Konečná, Jiří Maštálka Ziffer 2 e (neu) 2e. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Notfallnummer 112 europaweit für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich ist; Or. cs Änderungsantrag 31 Keith Taylor Ziffer 3 3. betont, dass geprüft werden muss, warum Menschen mit Behinderungen die Bestimmungen der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung) nach wie vor nur geringem Maße kennen und für sich nutzen, und dass dieses Problem angegangen werden muss; 3. betont, dass geprüft werden muss, warum Menschen mit Behinderungen die Bestimmungen der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung) nach wie vor nur geringem Maße kennen und für sich nutzen, und dass dieses Problem angegangen werden muss; hält es für dringend geboten, diese Richtlinie mit dem Übereinkommen über die Rechte von PE v /34 AM\ docx

19 Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen, damit der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgungsleistungen garantiert ist, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung der Richtlinie voranzutreiben und dabei besonderes Augenmerk auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu legen; Änderungsantrag 32 Aldo Patriciello Ziffer 3 a (neu) 3a. begrüßt die Anwendung der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, durch die Menschen mit Behinderungen in der Theorie leichteren Zugang zu Gesundheitsdiensten haben; bedauert jedoch mangelnde Kenntnisse über dieses Instrument, wodurch in der Praxis sein Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft wird; hält es daher für ratsam, mehr Schulungen für Allgemeinmediziner anzubieten, damit sie ihre Patienten über die Möglichkeiten, die diese Richtlinie bietet, sinnvoll beraten können; hofft ferner, dass die nationalen Anlaufstellen, die den Kontakt zwischen Nutzern und Anbietern der Gesundheitsversorgung herstellen sollen, gestärkt werden können, damit sie die Bürgern, die nach Erkenntnissen des Eurobarometers keine Kenntnis von diesen Anlaufstellen haben, mit klaren und transparenten Informationen über die Qualitäts- und Sicherheitsstandards des nationalen AM\ docx 19/34 PE v01-00

20 Gesundheitssystems versorgen und sie bei den notwendigen Entscheidungen über die Wahl der Gesundheitsversorgung beraten können; Or. it Änderungsantrag 33 Nessa Childers Ziffer 3 a (neu) 3a. betont, dass Patienten mit Behinderungen die gleichberechtigte Ausübung des Rechts auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verweigert wird, wenn sie die durch ihre Behinderung bedingten Zusatzkosten nicht tragen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die diskriminierungsfreie Anwendung der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sicherzustellen; Änderungsantrag 34 Soledad Cabezón Ruiz Ziffer 3 a (neu) 3a. fordert eine Abschätzung der Folgen der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden PE v /34 AM\ docx

21 Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen; Änderungsantrag 35 Nessa Childers Ziffer 3 b (neu) 3b. regt an, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten mit den Verbänden der Patienten mit Behinderungen zusammenarbeiten, damit die nationalen Kontaktstellen Informationen über das Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in barrierefreien Formaten bereitstellen und verbreiten; Änderungsantrag 36 Nessa Childers Ziffer 3 c (neu) 3c. fordert die Kommission auf, sich bei der Datenerfassung und Politikgestaltung von den Menschenrechten leiten zu lassen, damit der Schwerpunkt nicht mehr auf individuellen Beeinträchtigungen liegt und uneingeschränkt den Barrieren Rechnung getragen wird, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, wenn ihre körperlichen, seelischen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen auf das Umfeld AM\ docx 21/34 PE v01-00

22 einwirken; Änderungsantrag 37 Nessa Childers Ziffer 3 d (neu) 3d. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Annahme der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit zu ermöglichen, damit der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderungen unter anderem beim Zugang zur Gesundheitsversorgung ausgeweitet und mithin gegen Mehrfachdiskriminierung vorgegangen werden kann; Änderungsantrag 38 Arne Gericke Ziffer 4 a (neu) 4a. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, andere Institutionen und die Öffentlichkeit uneingeschränkt in die Arbeit an einer Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 einzubeziehen; ist der Ansicht, dass eine derartige Einbindung besonders wichtig ist, zumal die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit PE v /34 AM\ docx

23 Behinderungen zwischen 2010 und 2020 nicht grundlegend überarbeitet worden ist; weist die Kommission insbesondere auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und auf die Ergebnisse des vom Europäischen Parlament ins Leben gerufenen Projekts vulnerable hin; Änderungsantrag 39 Aldo Patriciello Ziffer 4 a (neu) 4a. weist drauf hin, dass die Kommission in dem Aktionsplan für die Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen und in der EU-Agenda für wirksame, zugängliche und robuste Gesundheitssysteme Behinderungen zu wenig Aufmerksamkeit schenkt, da in keinem der beiden Papiere darauf eigens eingegangen wird; Or. it Änderungsantrag 40 Piernicola Pedicini, Laura Agea, Rosa D'Amato, Marco Valli, Tiziana Beghin Ziffer 4 a (neu) AM\ docx 23/34 PE v01-00

24 4a. fordert die Mitgliedstaaten auf, davon abzusehen, bei Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen, gemeindenahen Dienstleistungen, Gesundheitsleistungen und Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung Kürzungen vorzunehmen, da dadurch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgehöhlt der Armut und sozialen Ausgrenzung weiter Vorschub geleistet werden dürfte; Or. it Änderungsantrag 41 Aldo Patriciello Ziffer 4 b (neu) 4b. spricht sich für die Einführung von Politprojekten mittels der Rahmenprogramme für Forschung aus, so zum Beispiel zur Telemedizin, mit denen der Zugang der Patienten mit Behinderungen zu der erforderlichen Gesundheitsversorgung (einschließlich Notversorgung) erleichtert werden soll; Or. it Änderungsantrag 42 Aldo Patriciello Ziffer 4 c (neu) PE v /34 AM\ docx

25 4c. hofft, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2014 bis 2020 den ESF und andere Struktur- und Investitionsfonds der EU dazu nutzen werden, alle Maßnahmen zu finanzieren, mit denen die Gesundheit von Menschen mit Behinderungen geschützt werden kann, und zwar mittels integrierter Wege und personalisierter Dienstleistungen und Beratungsangebote, die ihnen eine Orientierungshilfe in Bezug auf Gesundheits- und Sozialdienste bieten; Or. it Änderungsantrag 43 Aldo Patriciello Ziffer 4 d (neu) 4d. weist auf den Erfolg der zweiten gemeinsamen Maßnahmen gegen Demenz hin und hofft, dass für den folgenden Dreijahreszeitraum zusätzliche Mittel von Pharmaunternehmen bereitgestellt werden, die sich an der Initiative für innovative Arzneimittel beteiligen; Or. it Änderungsantrag 44 Miriam Dalli Ziffer 4 a (neu) AM\ docx 25/34 PE v01-00

26 4a. betont, dass die selbstbestimmte Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft entscheidende Faktoren für die Befähigung zur aktiven Mitgestaltung sind und dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, über ihr Leben zu bestimmen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb nachdrücklich auf, Maßnahmen umzusetzen, mit denen für hochwertige und personenbezogene Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben gesorgt werden kann; Änderungsantrag 45 Keith Taylor Ziffer 4 a (neu) 4a. bedauert, dass sich Sparmaßnahmen wie Kürzungen bei den Sozialdiensten und gemeindenahen Dienstleistungen unverhältnismäßig stark auf den Lebensstandard von Menschen mit Behinderungen ausgewirkt haben, wodurch weitere unüberwindliche Barrieren für ihre uneingeschränkte Mitwirkung in einer von Inklusion geprägten Gesellschaft errichtet wurden; Änderungsantrag 46 Nicola Caputo, Simona Bonafè, Damiano Zoffoli, Elena Gentile Ziffer 4 a (neu) PE v /34 AM\ docx

27 4a. fordert die Kommission auf, eine Strategie für die Unterstützung von Menschen mit schweren Behinderungen nach dem Tod ihrer Angehörigen, die diese Menschen gepflegt haben, vorzulegen (z. B. wie das unlängst erlassene italienische Gesetz dopo di noi ); Änderungsantrag 47 Nessa Childers Ziffer 4 a (neu) 4a. fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen zu ergreifen, denen zufolge Mittel aus den Strukturfonds eingesetzt werden sollen, um Schulungen für Angehörige der Gesundheitsberufe mit dem Ziel durchzuführen, für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und bestimmte Wissenslücken in Bezug auf die damit verbundenen Probleme zu schließen; Änderungsantrag 48 Soledad Cabezón Ruiz Ziffer 4 a (neu) AM\ docx 27/34 PE v01-00

28 4a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Bestandteil der staatlichen Gesundheitspolitik und staatlicher Gesundheitsprogramme zu fördern; Änderungsantrag 49 Arne Gericke Ziffer 4 a (neu) 4a. verurteilt aufs Schärfste die Praktiken der Spätabtreibung, wie sie leider bei Kindern mit Behinderung - unter anderem der Trisomie 21 - immer wieder zur Anwendung kommen; Or. de Änderungsantrag 50 Arne Gericke Ziffer 4 b (neu) 4b. erinnert die Kommission an die derzeitige Krise der psychischen Gesundheit in Europa; nimmt zur Kenntnis, dass laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation jeder vierte Mensch mindestens einmal in seinem Leben von Problemen mit der psychischen Gesundheit betroffen sein wird; ist der PE v /34 AM\ docx

29 Ansicht, dass diese Probleme in gleicher Weise wie Probleme mit der körperlichen Gesundheit behandelt werden sollten; hält ein solches Vorgehen für besonders wichtig, zumal 2016 die Gemeinsame Maßnahme zum Thema geistige Gesundheit und Wohlbefinden ausgelaufen ist; stellt fest, dass der EU- Kompass für Maßnahmen für psychische Gesundheit und Wohlbefinden sehr wichtig ist, wenn es gilt, einen EU-weiten Ansatz für die Bewältigung von Problemen mit der psychischen Gesundheit auszuarbeiten; Änderungsantrag 51 Miriam Dalli Ziffer 4 b (neu) 4b. weist darauf hin, dass die Umstellung von der Unterbringung in Fürsorgeeinrichtungen auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft mit Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds erleichtert und finanziell unterstützt werden könnte; fordert deshalb die Kommission auf, die Inanspruchnahme dieser Mittel zugunsten der notwendigen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und zu dieser Inanspruchnahme anzuregen; Änderungsantrag 52 Soledad Cabezón Ruiz AM\ docx 29/34 PE v01-00

30 Ziffer 4 b (neu) 4b. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu fördern, mit denen dafür gesorgt wird, dass Menschen mit Behinderungen sich ihres Gesundheitszustands bewusst sind, personenbezogene Unterstützung in der Gesundheitsversorgung geleistet wird und die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen geschützt werden; Änderungsantrag 53 Nessa Childers Ziffer 4 b (neu) 4b. empfiehlt, dass Mittel aus den EU- Strukturfonds für die Gesundheitsversorgung und andere Leistungen kohärent zugewiesen werden, um die Beendigung der Unterbringung in Fürsorgeeinrichtungen und das selbstbestimmte Leben in der Gemeinschaft sowie die Einbeziehung und Konsultation von Patientenorganisationen zu fördern; Änderungsantrag 54 Arne Gericke Ziffer 4 b (neu) PE v /34 AM\ docx

31 4b. fordert, in der medizinischen Anwendung, die Wahlfreiheit der Eltern zu garantieren und keinerlei Zwang zu Maßnahmen der Pränataldiagnostik auszuüben; Or. de Änderungsantrag 55 Arne Gericke Ziffer 4 c (neu) 4c. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Unterschiede zwischen den abschließenden Bemerkungen der Vereinten Nationen und ihrem Fortschrittsbericht sorgfältig zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf den Schwerpunktbereich Gesundheit in der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen; Änderungsantrag 56 Arne Gericke Ziffer 4 c (neu) 4c. verurteilt jede Form der menschlichen Selektion und fordert - gerade in Bezug auf Menschen mit Behinderung - eine aktiv nichtdiskriminierende, europäische AM\ docx 31/34 PE v01-00

32 "Kultur für das Leben"; Or. de Änderungsantrag 57 Arne Gericke Ziffer 4 d (neu) 4d. stellt fest, dass es schwierig ist, greifbare Vorzüge und Ergebnisse der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu ermitteln; verleiht seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass nicht über Maßnahmen berichtet wurde, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds betreffen, mit denen Schulungen von Angehörigen der Gesundheitsberufe zu den Belangen von Menschen mit Behinderungen gefördert werden; fordert die Kommission auf, diese besondere Maßnahme zu überprüfen und dabei zu untersuchen, wie Fortschritte erzielt werden können; Änderungsantrag 58 Arne Gericke Ziffer 4 d (neu) 4d. fordert eine konsequente Förderung der wohnortnahen Geburtshilfe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Mitgliedstaaten, um Fälle einer Behinderung durch PE v /34 AM\ docx

33 Geburtskomplikationen zu reduzieren sowie Müttern wie Kindern eine sichere Geburt zu garantieren; Or. de Änderungsantrag 59 Arne Gericke Ziffer 4 e (neu) 4e. begrüßt im Zusammenhang mit Behinderungen den Umschwung von einem gesundheitsbezogenen Ansatz hin zu einem menschenrechtsbezogenen Ansatz; vertritt die Auffassung, dass eines der entscheidenden Elemente dieses Ansatzes darin besteht, für die vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu sorgen, unter anderem, falls möglich, durch das Leben in der der Gemeinschaft; Änderungsantrag 60 Arne Gericke Ziffer 4 f (neu) 4f. ist angetan von den Fortschritten in der Telemedizin in der EU, einem Bereich, der in der dazu geeignet ist, die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, von Grund auf zu verändern; ist außerdem der Ansicht, dass die Einführung der 4G-Technologie, das AM\ docx 33/34 PE v01-00

34 Aufkommen der 5G-Technologie und die Verbreitung des Internets der Dinge zu Verbesserungen führen werden, was die Erbringung von Gesundheitsversorgungsleistungen für Menschen mit Behinderungen anbelangt; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Gesundheitstechnologiebranche in der EU nicht durch Überregulierung belastet wird und außerdem angemessenen Zugang zu Finanzierung hat; PE v /34 AM\ docx

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