Bauherren-Information

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1 Bauherren-Information Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie stehen vor der Herausforderung, aus einer Vielzahl an Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern uns eingeschlossen die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau herauszufiltern und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein als Ihr Energiefürsorger vor Ort will und kann Sie bei dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir für Sie diese Bauherreninformation" erstellt. Sie ist als Leitfaden für die Ver- und Entsorgung Ihres Gebäudes gedacht. Wir haben uns auf die notwendigen Formulare sowie auf wesentliche Informationen beschränkt. Der nachfolgende Fahrplan stellt sicher, dass Sie schnell und reibungslos zu Energie und Wasser kommen. Neben Energie erhalten Sie von uns auch Anschlüsse an das Abwassernetz. Sprechen Sie uns an. Nutzen Sie den kurzen Weg zu den Stadtwerken und stellen Sie unsere Kompetenz in einem persönlichen Gespräch auf die Probe! Ihre S T A D T W E R K E Neustadt in Holstein Vera Litzka Werkleiterin

2 Der Bauherren-Fahrplan Um für Ihr Bauvorhaben die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser zu realisieren, empfehlen wir Ihnen folgenden Fahrplan einzuhalten, nachdem auch diese Bauherrenmappe aufgebaut ist: Führen Sie frühestmöglich ein Beratungsgespräch mit uns. Beauftragen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Versorgung mit Bauwasser und Baustrom. Beauftragen Sie die Hausanschlüsse, indem Sie das von uns erstellte Angebot unterschrieben zurücksenden. Um die Zähler zu setzen, wenden Sie sich an Ihren Installateur. Ihre Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben: Leiter Technik Elektrizität Michael Scherf Telefon: / Hausanschlüsse Volker Ewald Telefon: / Stadtwerke Neustadt in Holstein Ziegelhof Neustadt i. H. Internet: info@swnh.de Telefon: / Fax: / Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Seite 2 von 14

3 Baustrom-Versorgung Die Baustrom-Versorgung übernehmen durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein und Ihr Elektroinstallationsunternehmen. Prinzipskizze Baustromversorgung: Verteilerschrank des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) A-Schrank Elektrizitätszähler Straßenquerung B-Schrank Anschlusspunkt der Baustromversorgung ist im Regelfall ein Verteilerschrank oder eine Transformatorenstation. Anschluss-Schrank/ B-Schrank. Er muss unmittelbar neben dem Verteilerschrank des EVU aufgestellt werden. Bei Straßenquerung müssen gegebenenfalls Gerüste gesstellt werden. -bauseits- ggf. Baustellenverteiler Dieser befindet sich auf der Baustelle und beinhaltet Steckdosen, Sicherungen etc. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Volker Ewald. Telefon: / Mobil: 0151 / Unsere Leistungen: Stromzähler einbauen und nach Abschluss der Baustromlieferung ausbauen. Anschluss des A- bzw. B-Schranks an den Verteilerschrank oder eine Trafostation herstellen und nach Abschluss der Baustromlieferung demontieren. Nach Ihrer schriftlichen Abmeldung stellen wir die Baustromversorgung ein. Leistungen Ihres Elektroinstallationsunternehmens: Anmeldung an das NS-Netz Bereitstellung des A- und/oder B-Schrankes. Verlegen sämtlicher Kabel. Ggfs. Erstellen der erforderlichen Gerüste etc. Terminabsprache Seite 3 von 14

4 Baustrom-Versorgung Dabei gehen Sie wie folgt vor: 1. Bitte wenden Sie sich zur Realisierung der Baustromversorgung zunächst an Ihr Elektroinstallationsunternehmen. 2. Bitte beachten Sie, dass der beiliegende Vordruck (Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz-Fertigstellung/Inbetriebsetzung) sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen unterschrieben ist. 3. Die technischen Details klären wir mit Ihrem Elektroinstallationsunternehmen. Ihr Ansprechpartner für Baustrom ist Herr Volker Ewald. Telefon: / Mobil: 0151 / Berechnung unserer Leistungen: Pauschale/netto für das An- und Abklemmen von vorübergehenden Anschlüssen an das Netz der Stadtwerke Neustadt in Holstein: 140,00 EUR bis 3 x 63 A. Alle anderen Anschlusssicherungen werden nach Aufwand berechnet. Abhängig von den örtlichen Bedingungen ist eine pauschale Abrechnung jedoch nicht immer möglich. In diesem Fall erstellen wir Ihnen vorab gern ein individuell angepasstes Angebot. Wir liefern den Baustrom zu den jeweils gültigen Allgemeinen Tarifpreisen für die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz. Seite 4 von 14

5 Bauwasser-Versorgung Die Bauwasser-Versorgung erfolgt ausgehend vom nächsten Hydranten durch einen Standrohrwasserzähler vorverlegten Trinkwasser-Hausanschluss Sofern zu Beginn Ihres Bauvorhabens zunächst ein Abwasseranschluss erstellt wird, besteht in der Regel die Möglichkeit einen Trinkwasser-Hausanschluss bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen und dort, an diesem vorverlegten Hausanschluss, eine Bauwasserzapfstelle einzurichten. getrennten Trinkwasser-Hausanschluss Muss zunächst ein bestehendes Gebäude abgerissen werden, ist es sinnvoll, das Bauwasser durch den vorhandenen Trinkwasser-Hausanschluss zu beziehen. Er wird an der Grundstücksgrenze getrennt. Anschließend wird ein Bauwasserzähler an der getrennten Leitung installiert. Bitte beachten Sie, dass Bauwasserzähler gegen Frost und mechanische Zerstörung geschützt werden müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Desaga. Telefon: / Mobil: 0151 / Ausleihen von Standrohrwasserzählern: Die Kaution als Sicherheit für das mietweise Überlassen von Standrohren mit Wasserzähler beträgt 200,00 EUR. Die Kosten für die Miete betragen 1,00 EUR/ Tag. Das abgenommene Wasser wird zu dem jeweils gültigen Grund- und Arbeitspreis abgerechnet. Seite 5 von 14

6 Planauskunft Unsere Planauskunft gibt Grundstückseigentümern und -besitzern Informationen darüber, ob und wo unsere Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen verlaufen. Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie beispielsweise einen Baum pflanzen oder einen Zaun setzen möchten oder eine größere Baumaßnahme planen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht unerwartet auf unsere Leitungen stoßen oder diese gar beschädigt werden. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Angaben: Allgemeine Informationen Name, Nachname / Firma Telefon-/ Handynummer Straße PLZ und Ort Informationen zur Planungs- bzw. Baumaßnahme genaue Angaben des Bereiches, Ort, Straße, Hausnummer Zusätzlich bei Baumaßnahmen: Art der geplanten Baumaßnahme geplanter Baubeginn, geplantes Bauende geplante Tiefe der Aufgrabungen Lagepläne (im Maßstab 1:500) Die Unterlagen stellen wir Ihnen zur Abholung bereit: Stadtwerke Neustadt in Holstein Planung Manfred Grönwoldt Ziegelhof Neustadt i.h. Telefon: / Fax: / mgroenwoldt@swnh.de Bitte beachten Sie, dass die Pläne gewissen Toleranzen unterliegen können. Genaue Angaben vor Ort erhalten Sie durch unseren zuständigen Meister. Seite 6 von 14

7 Anschluss von Gebäuden auf einem Grundstück innerhalb des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) Für die Herstellung eines standardisierten Elektrizitäts-, Gas- oder Wasseranschlusses an das Netz der SWNH zur Versorgung mehrerer Gebäude (z. B. Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser, Wohnblöcke) auf einem Grundstück, welches eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, ist die Errichtung eines gemeinsamen Hausanschlussraumes oder einer Hausanschlusssäule zur Unterbringung der jeweiligen Hausanschlusseinrichtungen zusammen mit den Zählerplätzen erforderlich. Hiermit wird sichergestellt, dass jedes Grundstück ausschließlich an einer Übergabestelle mit dem jeweiligen Versorgungsnetz verbunden ist. Der Raum oder die Säule muss nach den aktuellen technischen Regelwerken und den technischen Anschlussbedingungen der SWNH ausgeführt werden. Um betriebsnotwendige Arbeiten am Hausanschluss durchzuführen, benötigen die Beauftragten der Stadtwerke jederzeit auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zugang (räumlich und zeitlich) zu den Versorgungseinrichtungen innerhalb des Raumes oder der Säule, vorzugsweise durch eine Doppelschließung. Anschlussnehmer (i. d. R. Grundstückseigentümer), Anschlussnutzer (i. d. R. Mieter oder Eigentümer selbst genutzter Grundstücke) und SWNH müssen unabhängig voneinander Zutritt zum Raum bzw. Zugang zur Säule haben. Wenn Sie eine Hausanschlusssäule verwenden, treffen Sie Maßnahmen zur Reduzierung der inneren Betauung und Sicherstellung der Frostfreiheit der Wasserversorgungseinrichtungen. Bitte stimmen Sie den Aufstellungsort mit den SWNH insbesondere hinsichtlich Sicherung vor Beschädigung und Hochwasserschutz ab. Für Grundstücke, die bereits mit mehr als einem Anschluss mit dem entsprechenden Versorgungsnetz verbunden wurden, besteht für die Anschlüsse Bestandsschutz. Speziell bei diesen Grundstücken ist es wichtig, dass wesentliche bauliche Veränderungen der Gebäude bzw. Änderungen sowie Sanierungen der Kundenanlagen mit uns abgestimmt werden. Ziel ist auch hierbei die Versorgung über jeweils einen Anschluss. Seite 7 von 14

8 Hausanschluss-Mindestplatzbedarf Bild 1von 4 Der Hausanschlussraum Bei einseitiger Wandbelegung kann die Mindestbreite auf 1500 mm reduziert werden. Bild 2 von 4 Die Hausanschlusswand Seite 8 von 14

9 Hausanschluss-Mindestplatzbedarf Bild 3 von 4 Die Hausanschlussnische Erläuterungen zu den Bildern Mehrspartenhauseinführung oder Wanddurchführungen 2. Hausanschlusskasten (HAK) 3. Zählerschrank 4. Haupterdungsschiene 5. Potenzialausgleichsleiter zum HAK 6. Potenzialausgleichsleiter zur Wasserleitung 7. Potenzialausgleichsleiter zur Gasleitung 8. Potenzialausgleichsleiter zur TK-Anlage 9. Potenzialausgleichsleiter zu weiteren Anlagen 10. Wasserhausanschluss mit Zähler 11. Gashausanschluss mit oder ohne Regler 12. Gaszähler 13. Telekommunikationsanschlüsse 14. Fundamenterder Hinweis: Bitte stimmen Sie den Einsatz von Mehrspartenhauseinführungen in der Planungsphase mit Ihrem VNB ab. Bild 4 von 4 Nischenrichtmaße: Breite: 875 mm Höhe: 2000 mm Tiefe: min. 250 mm Die Bedien- und Arbeitsfläche II 1 I II III IV Hausanschlusskasten (z. B. unter dem Zählerschrank) Zählerschrank Bedien- und Arbeitsfläche Sonstige Einrichtungen Seite 9 von 14

10 Strangschema einer Gasinstallationsanlage im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt in Holstein 1 Hauptabsperreinrichtung 2 Das Reglerpassstück wird von den Stadtwerken geliefert und vom Installateur gleich hinter der Hauptsperreinrichtung nach Installationsmöglichkeit mit Kappe eingebaut. Abstand zur Wand mindestens 10 cm von der Mitte nach jeder Seite mindestens 20 cm zur Decke mindestens 40 cm. 3 Gas-Strömungswächter je nach Situation, z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus siehe Arbeitsblatt DVGW G Gleich hinter dem Gasströmungswächter lösbare Verbindung (flach dichtende Verschraubung montieren. 5 Absperreinrichtung vor und nach dem Zähler. 5a Absperreinrichtung nach dem Zähler ab 10 m Fortleitung. 6 Zählerpassstück wird vom Vertragsinstallateur geliefert und der Zählergröße entsprechend eingebaut. Der Gaszähler wird nach Vorlage der Fertigmeldung von den Stadtwerken gesetzt. Vorprüfung der Leitung mit 1 bar Luft, Hauptprüfung mit 150 mbar. Bei Abnahme der Anlage nochmalige Prüfung mit 150 mbar im Beisein der Stadtwerke und des verantwortlichen Fachmannes des Versorgungsinstallationsunternehmens. Prüfdauer jeweilig 10 Minuten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DVGW-TRGI. Seite 10 von 14

11 Grundstücksentwässerung Schmutz- und Niederschlagswasser CHECKLISTE FÜR IHREN ABWASSERANSCHLUSS In der Planungsphase: Sprechen Sie uns an, um den zu erwartenden Aufwand sowie alle Details Ihrer Entwässerungsanlage in die Kostenplanung aufzunehmen. Stellen Sie rechtzeitig vor Baubeginn (ca. 6 bis 8 Wochen) einen Entwässerungsantrag und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dazu in dreifacher Ausfertigung ein. Nutzen Sie dafür bitte das Formular Entwässungsantrag. Dieses können Sie bei uns telefonisch oder per anfordern. Das Formular steht zudem auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. In der Bauphase: Überprüfen Sie vor Beginn der Bauphase der Entwässerungsanlage die Erteilung der Anschlussgenehmigung und berücksichtigen Sie alle Anmerkungen vor der Durchführung von Arbeiten. Nach Fertigstellung: Informieren Sie uns über die Fertigstellung der Entwässerungsanlage. Die Fertigstellungsmeldung kann formlos und gern telefonisch erfolgen. Die Anlage wird jetzt von uns abgenommen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Für Auskünfte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Telefon Telefax Genehmigungsverfahren Alexander Boos / / aboos@swnh.de Technisches Büro Friedhelm Herbst / / fherbst@swnh.de Gebühren und Beiträge Ingo Jans / / ijans@swnh.de Wichtiger Hinweis: Auskünfte über Grundstücksentwässerungsanlagen erhält nur der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder der/die Bevollmächtigte. Seite 11 von 14

12 Handwerker-Informationen GAS/WASSER Firma Anschrift Telefon Jahrke Sanitär Hochtorstraße Neustadt i. H /9447 Hünike Sanitär- und Heizungsbau Grabenstraße Neustadt i. H /6296 Klaas Jage Heizungsservice Oldenburger Straße Neustadt i. H /4442 Haustechnik Knoll Industrieweg Neustadt i. H /51040 H.F. Meyer Industrieweg Neustadt i. H /39550 Schmidt Sanitär Brückstraße Neustadt i. H /6244 Schultz Sanitär Kremper Straße Neustadt i. H /6638 Sanitär- und Heizungstechnik F. Mrozek Pelzer Berg Neustadt i. H /6628 STROM Firma Anschrift Telefon Bau-Technik-Ambiente-Zentrum Knop Sierksdorfer Str Neustadt i. H /39790 Elektro Maßmann Sierksdorfer Str Neustadt i. H /8644 Otto Guttau Waschgrabenstr Neustadt i. H /6288 Jagielski Elektroanlagen Am Holm Neustadt i. H /4055 Thorsten Lieske Elektroinstallation Galgenberg Neustadt i. H / Elektro Schmidt Sicherheitstechnik Hochtorstr Neustadt i H /51770 Seite 12 von 14

13 Wichtige Adressen für Bauherren und Neubürger in Neustadt in Holstein Untere Bauaufsichtsbehörde Michael Schüller Kirchhofsallee Neustadt in Holstein Tel.: / mschueller@neustadt-holstein.de Rathaus Am Markt Neustadt in Holstein Tel.: / info@neustadt-holstein.de Persönliche Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Stadtwerke Neustadt in Holstein Ziegelhof Neustadt in Holstein Tel.: / Genehmigungsverfahren Abwassertechnik Alexander Boos Tel.: / aboos@swnh.de Gebühren und Beiträge Abwasser Ingo Jans Tel.: / ijans@swnh.de Abrechnung/ Anmeldung als Neukunde oder bei Umzug Kundenservice Tel.: / kundenservice@swnh.de Standrohr und Wasserzähler/ Netzanschluss Gas Thomas Desaga Tel.: / tdesaga@swnh.de Baustromversorgung/ Netzanschluss Strom Volker Ewald Tel.: / vewald@swnh.de Seite 13 von 14

14 Anlagen 1. Anträge und Formulare Antrag auf Bauwasser und Baustrom Antrag auf Netzanschluss (Elektrizität, Gas/Wärme, Wasser) Anmeldung Netzanschluss (Strom) Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige elektrische Anlage (Antrag zum Zähler) Antrag auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage Anmeldung einer Trinkwasseranlage Anmeldung einer Gasanlage 2. Preisblätter der Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) Netzentgelte Strom (Preisblatt Netz) Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Strom Netzentgelte Gas Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen Gas 3. Sonstige Bedingungen, Verordnungen und Informationen Wesentliche Bedingungen für den Netzzugang zum Endverteilungsnetz der Stadtwerke Neustadt in Holstein Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur NAV Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur NDAV Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Zusammenfassung bdew-erläuterungen zu den Formularen Anmeldung zum Netzanschluss und Antrag zum Zähler bdew-merkblatt Der Netzanschluss bdew-merkblatt Zeitlich befristete Anschlüsse mit Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschränken Liste Energieberater in Neustadt u. U. ( Energieausweis ) SWNH Tarifübersicht 2016 SWNH Infoflyer Verantwortung für Neustadt Diese Bauherren-Information sowie die o. g. Anlagen (außer den Formularen zur Anmeldung einer Trinkwasser- bzw. Gasanlage) stehen auch als PDF-Dateien auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung ( Stand: April 2017 (Änderungen vorbehalten) Seite 14 von 14

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