Die Fraktionen im Deutschen Bundestag

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1 Die Fraktionen im Deutschen Bundestag

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3 Die Fraktionen im Deutschen Bundestag Nimmt man sie beim Wort, sind die Fraktionen nur Bruchteile eines Parlaments. Im Deutschen Bundestag spielen sie jedoch eine ganz entscheidende Rolle. Eine Fraktion (von lateinisch fractio Bruch[teil]) ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam ihre politischen Interessen und Ziele im Parlament zu verfolgen. Im Bundestag sind mindestens fünf Prozent der Abgeordneten nötig, um eine Fraktion bilden zu können. Als Zusammenschlüsse aller Abgeordneten einer Partei oder wie im Fall der CDU/CSU: verwandter Parteien bilden sie in ihrer Größe und Zusammensetzung das Ergebnis der Bundestagswahl ab. Und entsprechend ihres Stärkeverhältnisses werden der Ältestenrat und die Ausschüsse des Parlaments sowie die Vorsitze in den Ausschüssen bestimmt. Im 18. Bundestag mit seinen 630 Mitgliedern gibt es vier Fraktionen: CDU/CSU (310 Sitze), SPD (193 Sitze), Die Linke (64 Sitze) und Bündnis 90 / Die Grünen (63 Sitze). 3

4 Die Arbeit im Bundestag wird maßgeblich von den Fraktionen bestimmt. Sie bringen die parlamentarische Willensbildung voran und bereiten die Entscheidungen des Bundestages vor. Dazu bilden sie Arbeitskreise, Arbeitsgruppen oder Arbeitsgemeinschaften, in denen die Fachleute der Fraktionen die Grundlagen etwa für anstehende Gesetzesinitiativen erarbeiten. Für die internen Arbeitsabläufe und den organisatorischen Aufbau geben sich die Fraktionen eine Geschäftsordnung. Die Fraktionsversammlung, die aus allen Mitgliedern besteht, wählt die Fraktionsführung, zu der die Fraktionsvorsitzenden gehören. Zusammen mit weiteren gewählten Mitgliedern bilden die Vorsitzenden den Fraktionsvorstand. Weitere wichtige Arbeitseinheiten sind die Landesgruppen, in denen die Fraktionsmitglieder eines Bundeslands zusammenkommen. Für ihre Arbeit stehen den Fraktionen eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Räume im Parlamentsviertel zur Verfügung. Im parlamentarischen Pro zess haben Fraktionen viele Gestaltungsmöglichkeiten: Gesetzentwürfe oder Anträge können beispielsweise nur von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden. Große und Kleine Anfragen, die Beantragung einer namentlichen Abstimmung oder einer Aktuellen Stunde sind ebenfalls nur den Fraktionen oder einer entsprechenden Zahl von Abgeordneten vorbehalten. Nicht zuletzt koordinieren die Fraktionen, wer wie lange im Plenarsaal reden darf nachdem das Plenum die vom Ältestenrat verein barten Debattenthemen und -zeiten beschlossen hat. Die Fraktionsebene im Reichstagsgebäude. 4

5 Auch wenn die Fraktionsmitglieder in ihrer politischen Grundhaltung übereinstimmen, werden doch viele Interessen in den Fraktionen vertreten und so werden sie häufig auch als Parlamente im Parlament bezeichnet. Nicht zuletzt sind die Fraktionen im Bundestag häufig auch größer als die meisten Landtage in Deutschland. So kann es vor einer Gesetzesinitiative auch innerhalb einer Fraktion zu lebhaften Diskussionen kommen. Die verschiedenen Standpunkte der Fraktionsmitglieder müssen geklärt werden. Bereits diese Debatten machen die Fraktionen im parlamentarischen Prozess zu wichtigen Foren. Und auch wenn es das Ziel einer Fraktion ist, einen gemeinsamen Standpunkt zu erarbeiten, treten sie nicht immer als geschlossene Einheiten auf. Bei manchen Themen kann auch in einer Fraktion, deren Mitglieder eigentlich gemeinsame politische Interessen vertreten, keine einheitliche Linie gefunden werden. Da die Abgeordneten nach dem Grundgesetz frei und nur ihrem Gewissen verantwortlich sind, können sie nicht zu einer bestimmten Meinung oder Abstimmungsweise gezwungen werden. Parlamentarier können ihre Fraktionsmitgliedschaft übrigens jederzeit kündigen oder von der Fraktion ausgeschlossen werden. Sie gehören dann als fraktionslose Abgeordnete weiterhin dem Bundestag an. Ihre Rechte sind jedoch gegenüber denen der Fraktionen begrenzt. 5

6 CDU / CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik Berlin T (0 30) F (0 30) fraktion@cducsu.de Bundesgeschäftsstelle der CDU Deutschlands Klingelhöferstraße Berlin T (0 30) F (0 30) info@cdu.de CSU-Landesleitung Franz-Josef-Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße München T (0 89) F (0 89) landesleitung@csu-bayern.de In der CDU/CSU-Fraktion schließen sich die Abgeordneten zweier voneinander unabhängiger Parteien zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen ein Zusammenschluss, der nur möglich ist, weil beide Parteien in keinem Bundesland in Konkurrenz zuei nan der stehen. Mit 310 Mitgliedern ist sie die stärkste Fraktion im Bundestag. Oberstes Beschlussorgan ist die Fraktionsversammlung. Dort beschließen die Abgeordneten Gesetzentwürfe, Initiativen oder Rednerlisten für Debatten. Fachlich werden die Themen in Arbeitsgruppen vorbereitet. Darüber hinaus gibt es soziologische Gruppen (zum Beispiel die Gruppe der Frauen) und Beauftragte für bestimmte Sachgebiete, etwa den Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. CDU / CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 6

7 Das engste Führungsgremium der Fraktion ist der geschäftsführende Vorstand. Er führt die laufenden Geschäfte und bereitet die Sitzungen der Fraktionsversammlung vor. Zudem werden hier strategisch wichtige Fragen besprochen. Im geschäftsführenden Vorstand sind der Fraktionsvorsitzende, seine Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer, die Justiziare und die Sprecher der CDU- Landesgruppen versammelt. Der Fraktionsvorstand wiederum diskutiert die anstehenden politischen Fragen mit weiteren Teilnehmern. Ihm gehören die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands an, die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen und der soziologischen Gruppen sowie die Beisitzer. Der Fraktionsvorsitzende achtet vor allem darauf, dass die Fraktion in Sachfragen zu einer Linie findet und diese nach außen möglichst geschlos sen vertritt. Unterstützt wird der Fraktionsvorsitzende von den Parlamentarischen Geschäftsführern. Als Fraktionsmanager koordinieren sie die interne Arbeit, kümmern sich um die Abstimmung mit den unionsgeführten Ländern, vereinbaren im Ältestenrat des Bundestages die parlamentarische Tagesordnung und achten auf die Wahrung der Geschäftsordnung. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind für bestimmte Politikfelder zuständig und koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen. Die Abgeordneten der einzelnen Bundesländer schließen sich zu Landesgruppen zusammen. Sie haben insbesondere regionale Interessen im Blick. Eine besondere Stellung unter den Landesgruppen der Fraktion nimmt die CSU-Landesgruppe ein, der Zusammenschluss der Ab geordneten aus Bayern. Sitzung der CDU/CSU- Fraktion. 7

8 SPD-Bundestagsfraktion Platz der Republik Berlin T (0 30) F (0 30) buergerservice@spdfraktion.de SPD-Parteivorstand Willy-Brandt-Haus Wilhelmstraße Berlin T (0 30) F (0 30) parteivorstand@spd.de Die 193 in den Bundestag gewählten Mitglieder der SPD bilden gemeinsam die SPD-Bundestagsfraktion und vertreten die sozialdemokratische Politik im Parlament. Die Arbeit der SPD-Fraktion wird vom Geschäftsführenden Fraktionsvorstand und vom erweiterten Fraktionsvorstand geplant und koordiniert. Der Fraktionsvorstand berät die langfristigen Ziele und berei tet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Entscheidungen treffen aber alle Abgeordneten nach Informa tion durch die Ausschussarbeitsgruppen in den Fraktionssitzungen. Für die laufenden Geschäfte ist der Geschäftsführende Fraktionsvorstand zuständig. Er setzt sich aus dem Fraktions vorsitzenden, neun stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und vier Parlamentarischen Geschäftsführerinnen SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag 8

9 zusammen. Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand bereitet die Sitzungen des Fraktionsvorstands vor und unterrichtet diesen über die Regelung laufender Angelegenheiten der Geschäftsführung. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind für politische Themenbereiche zuständig und koordinieren die ihnen zugeordneten Arbeitsgruppen. Für die Durchführung der organisatorischen Aufgaben der Fraktionsverwaltung sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen verantwortlich. Sie erledigen die juristischen und organisatorischen Auf gaben im Parlamentsbetrieb. Dem erweiterten Fraktionsvorstand gehö ren außer dem Geschäftsführenden Fraktionsvorstand noch weitere von der Fraktion gewählte Mitglieder an. Der Fraktionsvorstand bereitet die Fraktionssitzungen vor und berich tet der Fraktion über seine Beratungen. Die inhaltliche Arbeit der Fraktion wird in den 23 Ausschussarbeitsgruppen geleistet. Sie erarbeiten eigene Gesetzentwürfe, Anträge und Befragungen der Regierung und laden Experten ein, um ihre Ideen zu diskutieren. Außerdem bewerten sie die Gesetzentwürfe der Regierung und anderer Fraktionen sowie deren Anträge und bereiten die Ausschusssitzungen vor. Darüber hinaus erarbeiten sie Positionen zu politischen Themen. Neben den Ausschussarbeitsgruppen kann die SPD-Fraktion befristete Arbeitsgruppen für bestimmte Themen einrichten. Zudem benennt die Fraktion Beauftragte, etwa für die Belange von Menschen mit Behinderung. Sitzung der SPD-Fraktion. 9

10 Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag Platz der Republik Berlin T (0 30) F (0 30) fraktion@linksfraktion.de Bundesgeschäftsstelle Die Linke Kleine Alexanderstraße Berlin T (0 30) F (0 30) bundesgeschaeftsstelle@ die-linke.de Die Fraktion Die Linke ist im 18. Deutschen Bundestag mit 64 Abgeordneten vertreten. Ihre Arbeit zu planen, zu koordinieren und zu organisieren ist die Aufgabe des Frak tionsvorstands. Er berät die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Für die laufenden Geschäfte sind der geschäftsführende, der parlamentarische sowie der Finanz- und Personalvorstand zuständig, die vom Vorstand gebildet werden. Die Entscheidungen treffen aber alle Abgeordneten nach Information durch die Arbeitskreise in den Fraktionsversammlungen. Die Linke ist mit 64 Abgeordneten die größte Oppositionsfraktion im Bundestag mit entsprechenden Sonderrechten, wie etwa den Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschuss zu stellen. Den Vorsitzenden, Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag 10

11 den stellvertretenden Vorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführern stehen vor allem sechs Arbeitskreise zur Seite. In der Fraktion Die Linke arbeiten 35 weibliche und 29 männliche Abgeordnete. Damit beträgt der Frauenanteil etwas mehr als 54 Prozent. Wie auch schon in der vergangenen Wahlperiode bilden die Frauen also die Mehrheit. In der Fraktion gibt es besondere Strukturen und Rahmenbedingungen, um die politische Arbeit und die politische Willensbildung von Frauen aktiv zu fördern. Alle weiblichen Abgeordneten der Fraktion bilden das Frauenplenum. In diesem einmaligen Gremium können sich die Frauen nicht nur austauschen, Positionen entwickeln und eigene Netzwerke aufbauen. Das Frauenplenum ist mit besonderen Rechten und Ressourcen ausgestattet und kann so konkreten Einfluss auf die Politik der Fraktion nehmen. Das Frauenplenum wählt die frauenpolitische Sprecherin, die auch die Sitzungen des Frauenplenums leitet. Sie ist zudem Mitglied im Fraktionsvorstand. Besonders wichtig ist das Vetorecht des Frauenplenums: Mit Mehrheit seiner Mitglieder kann das Frauenplenum sofort oder innerhalb von 24 Stunden ein Veto gegen Beschlüsse der Fraktionsversammlung einlegen. Mit dem Frauenplenum und durch die Mehrheit der weiblichen Abgeordneten können Frauen in der Fraktion ihren Positionen Gewicht verleihen. Sitzung der Fraktion Die Linke. 11

12 Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Platz der Republik Berlin T (0 30) F (0 30) info@gruene-bundestag.de Bündnis 90 / Die Grünen Bundesgeschäftsstelle Platz vor dem Neuen Tor Berlin T (0 30) F (0 30) info@gruene.de Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen besteht in der 18. Wahlperiode aus 63 Abgeordneten. Ihr oberstes Gremium ist die Fraktionsversammlung. Sie entscheidet über die parlamentarische und politische Arbeit der Fraktion und wählt die Vorsitzenden und den Geschäftsführenden Vorstand. Die Fraktion achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen. So hat sie sich auch in dieser Wahlperiode für eine Doppelspitze entschieden. Alle weiblichen Abgeordneten bilden die Frauenversammlung, die auf Antrag zusammentreten kann. Die Fraktionsversammlungen werden vom Fraktionsvorstand vorbereitet, der alle Vorlagen berät und beschließt, die der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag 12

13 Versammlung vorgelegt werden. Ihm gehören die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands (bestehend aus den beiden Fraktionsvorsitzenden, der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin und drei Parlamentarischen Geschäftsführerinnen), die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die Bundestagsvizepräsidentin an. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden koordinieren die fünf Arbeitskreise der Fraktion. In ihnen erarbeiten die fachlich spezialisierten Abgeordneten die parlamentarischen Initiativen. Diese Initiativen etwa Anträge, Gesetzentwürfe oder Anfragen bringt die Fraktion in die Arbeit des Bundestages ein. In der 18. Wahlperiode stellt die Fraktion den Vorsitz in zwei Ausschüssen des Deutschen Bundestages: dem Umwelt- und dem Rechtsausschuss. Im Umweltausschuss geht es um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Ob Nitrat im Wasser, Feinstaub in der Luft oder die Zukunft der Gelben Tonne: Die klassischen Umweltthemen bieten viel Stoff. Auf der Tagesordnung stehen auch alle Fragen rund um die Atomkraft. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten die Abgeordneten vielfältige Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen: ob klassische rechtspolitische Gesetzgebung, beispielsweise im Familien-, Urheber- oder Strafrecht, oder aktuelle Fragen des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Bahnfahren, bei Bankgeschäften oder rund um Vertragsabschlüsse im Internet. Im Bundestag wird Grüne Politik derzeit aus der Opposition heraus verfolgt. Der geschäftsführende Vorstand der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. 13

14 Impressum Herausgeber: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit Redaktion: Georgia Rauer Gestaltung: Regelindis Westphal Grafik-Design / Berno Buff, Norbert Lauterbach Bundestagsadler: Urheber Prof. Ludwig Gies, Bearbeitung 2008 büro uebele Fotos: 1. und 4. Umschlagseite Deutscher Bundestag / studio kohlmeier; 2. und 3. Umschlagseite DBT / Axel Hartmann Fotografie; S. 5 DBT / Thomas Trutschel / photothek.net; S. 7 DBT / Marc-Steffen Unger; S. 9 DBT / Thomas Imo / photothek.net; S. 11 DBT / Simone M. Neumann; S. 13 DBT / Ute Grabowsky / photothek.net Druck: Druckhaus Waiblingen, Remstal-Bote GmbH Stand: März 2016 Deutscher Bundestag, Berlin Alle Rechte vorbehalten. Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Sie wird kostenlos abgegeben, ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Wahlwerbung eingesetzt werden.

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