Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern

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1 Curriculum Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern Version 1.3 Datum der Bestätigung durch Studienkommission Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer lit 4) und Abs 3 HG 05 und den Bestimmungen der HCV 06 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 1 von 19

2 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil Präambel Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Lernergebnisse Lehr- Lernkonzept(-strategie) Beurteilungskonzept Bedarfseinschätzung..5 2 Curriculum Zielgruppe, Zulassungsvoraussetzungen und Gruppengröße Modulraster Lehrveranstaltungsarten und ihre Durchführung Ausmaß und Art der einzelnen Studienveranstaltungen Modulübersicht Prüfungsordnung Geltungsbereich Feststellung des Studienerfolgs Leistungsnachweise Prüfungsverfahren Zertifizierung Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 2 von 19

3 1 Qualifikationsprofil Der Eintritt von Studierenden in die Schulpraxis und die Schule als Bildungsorganisation erfordert einen Perspektivenwechsel von der lernenden zur lehrenden Person. Mentor/innen spielen bei diesem Transfer durch die effektive Verschränkung von Theorie und Praxis eine wichtige Rolle, werden doch in den ersten Praxisjahren Handlungs- und Wahrnehmungsmuster aufgebaut und Routinen entwickelt, die erfahrungsgemäß im späteren Berufsleben wenig Veränderung erfahren. Um dem oft verbreiteten Lehren in Erinnerung an die eigene Schulzeit und die eigenen Lehrer/innen, sowie der oftmals unreflektierten Anpassung an etablierte Modelle und Verhaltensmuster von Kolleg/innen entgegenzuwirken, sollen speziell ausgebildete und professionell agierende Mentor/innen bereits während des Grundstudiums die jungen Lehrkräfte (Mentees) bei der Weiterentwicklung und Praxisorientierung ihrer Kompetenzen unterstützen. Studierende sollen als kompetente und reflexive Praktiker/innen imstande sein, in unterschiedlichen Erziehungsund Unterrichtssituationen angemessen zu agieren und dementsprechende Entscheidungen zu treffen. 1.1 Präambel Die Schulpraktischen Studien umfassen 36 ECTS ( 9 Abs. 1 HCV 2006) und finden in der Studieneingangsphase und in allen sechs Semestern der Bachelorstudiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volks-, Sonder- und Hauptschulen/NMS statt. Zielsetzung im Kontext der Professionalisierungsprozesses ist es, dass Studierende/Lehrer/innen kompetente und reflexive Praktiker/innen werden, die imstande sind, innerhalb komplexer Erziehungs- und Unterrichtssituationen professionell zu agieren und angemessene Entscheidungen zu treffen. Die fünf Domänen der Professionalität von Lehrerinnen und Lehrern sind zentrale Themen der Schulpraktischen Studien: Reflexions- und Diskursfähigkeit Das Teilen von Wissen und Können Professionsbewusstsein Sich als Experte/Expertin wahrnehmen Personal Mastery Die Kraft individueller Könnerschaft Kollegialität Die Produktivität von Kooperation Differenzfähigkeit Der Umgang mit großen und kleinen Unterschieden Konsequenzen zur Umsetzung dieses Konzepts an der PH NÖ: Frühzeitige Konfrontation der Studierenden mit komplexen Praxissituationen Die Erfahrung wird vor die Vermittlung gestellt Studierende erhalten keine fertigen didaktischen Rezepte sie gelangen durch Reflexion zu eigenen Handlungen und in Kommunikation mit anderen didaktischen Theorien Schulpraktisches Lernen ist nach dem Konzept der Handlungsforschung ein Zirkel von Aktion und Reflexion Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Theorien zur Entwicklung einer Subjektiven Didaktik Zur Erreichung der Ziele der Schulpraktischen Studien leisten Ausbildungslehrer/innen einen konstituierenden Beitrag. Sie präsentieren, basierend auf den eigenen pädagogischen und fachlichen Kompetenzen, den Studierenden professionellen Unterricht, leiten sie zur Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht an und eröffnen ein Praxisfeld, das Eigenerfahrungen, Erleben einer Fehlerkultur und Innovation ermöglicht. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 3 von 19

4 Ausbildungslehrer/innen sollen sich als Expertinnen und Experten auf ihre eigenen Praxiserfahrungen besinnen, ihr handlungsleitendes Wissen reflektieren und erweitern sowie den Studierenden ihr reflexives Vorgehen erfahrbar machen. Schwerpunkte im Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern sind daher neben dem hochschulspezifischen Konzept der Ausbildung insbesondere die Steigerung der Professionalität und der Selbstkompetenz der Ausbildungslehrer/innen sowie erwachsenenpädagogische Aspekte der Kommunikation und Beratung. 1.2 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Schwerpunkte im Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern sind daher neben dem hochschulspezifischen Konzept der Ausbildung insbesondere die Steigerung der Professionalität und der Selbstkompetenz der Ausbildungslehrer/innen sowie erwachsenenpädagogische Aspekte der Kommunikation und Beratung. 1.3 Lernergebnisse Der Lehrgang zielt darauf ab, den Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu bieten, sich berufsbegleitend und in intensiver Auseinandersetzung mit ihrer eigenen schulischen Praxis weiter zu bilden und zu professionalisieren, um in der Folge ihren Mentees/Studierenden beratend zur Seite zu stehen. Dies gelingt durch den Einsatz von Reflexions- und Diskurs-Methoden, in denen die Teilnehmer/innen ihre erworbenen Kompetenzen in den Präsenzveranstaltungen vertiefen und ihre Erfahrungen aus der Praxis im Sinne der Aktionsforschung dokumentieren. Ein weiteres wichtiges Lernergebnis ist die Anwendung von Empowermentstrategien in der Kommunikation und Beratung bei Mentees/Studierenden, um deren Entwicklung gezielt zu fördern 1.4 Lehr- Lernkonzept(-strategie) Um der beruflichen Tätigkeit der Teilnehmer/innen Rechnung zu tragen und diese zum wesentlichen Entwicklungsfeld des Wissens- und Kompetenzerwerbs zu machen, eröffnet der Hochschullehrgang drei ineinander übergreifende Lernräume: Präsenz, E-Learning und Selbststudium. Lehrende der jeweiligen Module moderieren Online Phasen und unterstützen wenn möglich gemeinsam mit Peer-Expertinnen/Peer-Experten - die Teilnehmer/innen. Dazu werden jeweils vor dem Beginn der Präsenzphase das Pre-Course Reading organisiert, während der Präsenzphase die - auf die Bedürfnisse der Teilnehmer/innen abgestimmten - Inhalte für das Selbststudium festgelegt und durch Linklisten und Literatur ergänzt, sowie die Peer-Leaders und Teams festgelegt, während der E-Learning Phase werden virtuelle Arbeitsfelder kreiert, die kooperative Lernsettings ermöglichen. Ein spezieller Fokus beim E-Learning und beim Selbststudium liegt im Arbeiten und forschenden Lernen in Learning Communities. Die Teilnehmer/innen bilden Peer-Teams (unter der Führung von Peer-Leaders), welche in reflexiven Diskussionen die Inputs in Zusammenhang mit ihrer Erfahrungswelt bringen und gegebenenfalls mit den Vortragenden erörtern. Dadurch entsteht eine Learning Community, die Lernergebnisse in einem Prozess entwickelt. Durch Critical Friendship im Tutor- und Peer-Feedback wird die Qualität der Lernergebnisse vor deren Präsentation (Präsenz) bzw. Beurteilung als Produkt gefördert. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 4 von 19

5 1.5 Beurteilungskonzept Die Studierenden erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen, der Bearbeitung der Aufgabenstellungen in den E-Learning-Phasen und den Selbststudienanteilen, der Abgabe eines Entwicklungsportfolios, welches die Reflexion der eigenen Entwicklung dokumentiert und der Abgabe eines Reflective Papers zu einem der vier Module das Abschlusszertifikat. 1.6 Bedarfseinschätzung Zur Beratung und Betreuung der Studierenden im Bereich der Schulpraktischen Studien der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich sind Ausbildungslehrer/innen an unterschiedlichen Schulstandorten notwendig. Es ergibt sich aus der derzeitigen Studierendensituation im Bereich der unterschiedlichen Schularten ein Bedarf von ~ 70 zusätzlichen Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern. 2 Curriculum 2.1 Zielgruppe, Zulassungsvoraussetzungen und Gruppengröße Pflichtschullehrer/innen mit mindestens fünf Dienstjahren Befürwortung der Direktorin/des Direktors Befürwortung der Bezirksschulinspektorin/des Bezirksschulinspektors Einseitiges Motivationsschreiben (A4) Lebenslauf Bereitschaft zu permanenter Fortbildung Assessment Über die Anrechnung von bereits absolvierten Studien entscheidet das zuständige monokratische Organ. 2.2 Modulraster Ein Abschluss ist nach positiver Beurteilung aller Module und der positiv beurteilten Abschlussarbeiten (in Form einer Portfolioarbeit und eines Reflective Papers) inklusive Defensio nach 2 Semestern möglich. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 5 von 19

6 Lehrgang "Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern" 1. oder 2. Semester 1.oder 2. Semester QA1 QA2 Professionsverständnis, Rollen und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse, Qualitätssicherung 3,0 EC 1,50 SWSt. 3,0 EC 3,0 SWSt. 2,0 HW 1,0 ES 3,0 SP 3,0 EC 1,50 SWSt. 3,0 EC 3,0 SWSt. Summe 1. Studienjahr: 6,0 EC 4,50 SWSt. 1. oder 2. Semester 1. oder 2. Semester QA3 QA4 Kommunikations- und Feedbackmethoden Beratung in der beruflichen Praxis 3,0 EC 2,0 SWSt. 3,0 EC 2,0 SWSt. 3,0 ES 2,0 SP 1,0 ES 3,0 EC 2,0 SWSt. 3,0 EC 2,0 SWSt. Summe 2 Studienjahr: 6,0 EC 4,0 SWSt. Summe: Summe: 12,0 EC 8,50 SWSt. 2.3 Lehrveranstaltungsarten und ihre Durchführung Lehrveranstaltungsarten im Sinne dieses Curriculums sind: 1. Übung (UE): Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen meist sehr konkrete und praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und trainiert werden. Sie dienen deshalb hauptsächlich der Erreichung von praktischen Kompetenzen des Studiums, die in größeren Gruppen aufgrund des spezifischen Inhalts nicht erreicht werden können. Übungen haben immanenten Prüfungscharakter. 2. Seminar (SE): Seminare sind Lehrveranstaltungen, die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführen. Die Studierenden sollen in den Ablauf der Lehrveranstaltung besonders aktiv einbezogen werden. Seminare dienen u.a. auch der Vermittlung und Anregung wissenschaftlichen Denkens, wissenschaftlicher Methoden und der Diskussion darüber. Häufig erfolgen eine schriftliche Ausarbeitung eines Themas und deren mündliche Präsentation bzw. die Abhaltung eines Seminarvortrages sowie die Erarbeitung und kritische Bewertung von speziellen Inhalten der wissenschaftlichen Literatur. Besonderes Augenmerk soll auf die Übung des Fachdiskurses gelegt werden. Bei Seminaren ist in der Regel eine schriftliche Abschlussarbeit (wissenschaftliche Arbeit) zu verfassen. Aber auch hier wird neben der Produktbeurteilung eine Prozessbeurteilung (Mitarbeit im Seminar) vorzunehmen sein. 4. Betreutes Selbststudium nach 37 Hochschulgesetz 2005 (BS): Dieser Lehrveranstaltungstyp basiert auf vollständiger oder teilweiser Durchführung einer Lehrveranstaltung mittels elektronischer Lernumgebungen Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 6 von 19

7 auf Basis von Fernlehre. Charakteristisch sind dabei die Verbindung von Selbststudium und die Betreuung der Studierenden durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in über IKT. Auch Präsenzanteile können vorgesehen werden. Leistungsnachweise erfolgen meist über anzufertigende Projekte, die Teilnahme an Diskussionsforen, die Erfüllung kleinerer Studienaufträge u.ä. 5. Learning Community: Der gesamte Lehrgang wird vom Lehrgangsteam kontinuierlich begleitet und weist eine inhaltlich-didaktische Verschränkung der Lehrveranstaltungen auf, sodass gemeinsame Reflexionsräume von Lernenden und Lehrenden ermöglicht werden. 6. E-Learning gestaltet zum einen Lehrveranstaltungen über Lernplattformen und E-Portfolio-Systeme und moderierte Tutoring-Systeme, zum anderen unterstützt es das Selbststudium. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 7 von 19

8 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ 2.4 Ausmaß und Art der einzelnen Studienveranstaltungen Modulübersicht QA1 Professionsverständnis, Rollen und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Professionsverständnis, Rolle und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren 2 SE Reflexion und E-Learning 1 UE 0, Summe , QA2 Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse, Qualitätssicherung Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Professionsverständnis, Rolle und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren 2 SE Reflexion von Bewertungsinstrumenten 1 UE Summe QA3 Kommunikations- und Feedbackmethoden Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Kommunikations- und Feedbackmethoden 2 SE Reflexion von Feedbackgesprächen 1 UE Summe QA4 Beratung in beruflicher Praxis Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Beratung in beruflicher Praxis 2 SE Ausarbeitung und Präsentation eines Entwicklungsportfolios 1 UE Summe Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 8 von 19

9 2.5 Modulbeschreibungen Modul 1 Professionsverständnis, Rollen und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren QA1 Kurzzeichen Modulthema Professionsverständnis, Rollen und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern 1 1/2 3 1 mal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllen der Zulassungskriterien Bildungsziele: Die Studierenden sollen sich mit der eigenen Tätigkeit und Profession im Kontext von EPIK auseinandersetzen. das Aufgabenfeld einer Mentorin/Ausbildungslehrerin, eines Mentors/Ausbildungslehrers einschätzen und den Gestaltungsspielraum wahrnehmen. Persönlichkeitsmodelle kennen und diese im Alltag wieder finden. Bildungsinhalte: Professionalisierungsdiskurse Das EPIK-Professionalitätskonzept Reflexion der unterschiedlichen Rollen der Mentorin/des Mentors (der Ausbildungslehrerin/des Ausbildungslehrers) Reflexion der eigenen Rolle als Mitarbeiter/in der PH NÖ Auseinandersetzung mit verschiedenen Persönlichkeitsmodellen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Teilnehmer/innen sind im Stande ihre eigene Lerngeschichte anhand von theoretischen Konzepten zu analysieren. EPIK Domänen als Analysemittel für die eigene Tätigkeit zu verwenden. das Aufgabenfeld von Mentorinnen/Mentoren einzuschätzen und den eigenen Gestaltungsspielraum zu beschreiben und zu nutzen. in Intervisionsgruppen und Lernpartnerschaften ihre Reflexions- und Diskursfähigkeit zu erproben. E-Learning-Methoden anzuwenden. ein E-Portfolio als Dokumentationsmittel der professionellen Entwicklung zu nutzen. die Tätigkeit von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern und die damit verbundenen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit den eigenen in Relation zu setzen. Unterricht unter dem Aspekt der veränderten Lehrerrolle zu reflektieren. verschiedene Persönlichkeitsmodelle zu reflektieren. (Basis-)Literatur: Schratz, M./Schrittesser, I./Forthuber, P./Pahr, G./Paseka, A./Seel, A. (2008): Domänen von Lehrer/innenprofessionalität: Rahmen einer kompetenzorientierten Lehrer/innen/bildung. In: Kraler, C. /Schratz, M. (Hrsg.): Wissen erwerben, Kompetenzen entwickeln. Modelle zur kompetenzorientierten Lehrerbildung. Münster. Waxmann, Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 9 von 19

10 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ Schratz, M./Schrittesser, I./Paseka, A. (Hrsg.) (2011): Pädagogische Professionalität. Quer denken - Umdenken - Neu denken. Impulse für next practice im Lehrberuf. Wien. facultas. Paseka, A./Schrittesser, I. (2007): Lehrer/in-Sein neu fassen und in die Praxis bringen. In: Erziehung & Unterricht 9-10, Böhmann, M (2009): Von, mit und gegen die Mentorin lernen Das Verhältnis zur Mentorin produktiv gestalten. In Pädagogik 9/2009, S Lehr- und Lernformen: Input, Partner- und Gruppenarbeiten, Fallbeispiele, Analysen, Praktische Übungen Leistungsnachweise: Bearbeitung der Frage- und Aufgabenstellungen in den E-Learning-Phasen Reflexion der Entwicklung in den Intervisionsgruppen auf der E-Learning - Plattform Sprache(n): Deutsch QA1 Professionsverständnis, Rollen und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Professionsverständnis, Rolle und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren 2 SE Reflexion und E-Learning 1 UE 0, Summe , Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 10 von 19

11 2.5.2 Modul 2 Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse, Qualitätssicherung QA2 Kurzzeichen Modulthema Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse, Qualitätssicherung Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern 1 1/2 3 1 mal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllen der Zulassungskriterien Bildungsziele: Die Studierenden sollen Unterrichtsprozesse mit Hilfe der Aktionsforschung beobachten und analysieren. Unterricht Kriterien orientiert reflektieren. die Grundlagen der Beurteilung in den Schulpraktischen Studien umsetzen. Bewertungs- und Beurteilungsinstrumente sowie verschiedene Arten von Leistungsnachweisen und Qualitätsurteilen reflektieren. die Kompetenzen der Studierenden der Erstausbildung dokumentieren und entsprechende Entwicklungspläne erstellen. Vor- und Nachbesprechungen geplanter Unterrichtsaufträge mit Berücksichtigung der Erwachsenenbildungsdidaktik durchführen. den hochschulspezifischen Ausbildungsplan der Schulpraktischen Studien unter dem Aspekt von Professionalisierung bearbeiten und sich mit den Grundlagen der Schulpraktischen Studien auseinandersetzen. Bildungsinhalte: Der/Die reflexive Praktiker/in als Basis der Schulpraktischen Studien Modelle der systematischen Beobachtung Die Beurteilungskriterien der PH NÖ und deren praktische Umsetzung Beurteilungsmodelle der Schulpraktischen Studien Verfahren zur Erkennung von Kompetenzen als Grundlage von Entwicklungsplänen Modelle zur Vor- und Nachbesprechung von Unterricht Untersuchung ausgewählter Aspekte des eigenen Unterrichts Aktionsforschung in den Schulpraktischen Studien Entwicklung von forschenden Fragestellungen zum eigenen Unterricht Planung und Organisation von Unterricht unter dem Aspekt der veränderten Lehrerrolle Reflexion unterschiedlicher Aktions- und Sozialformen unter Einbeziehung des subjektiven Selbstverständnisses Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 11 von 19

12 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ Die Teilnehmer/innen besitzen die Kompetenz zur Reflexion von handlungsleitendem Wissen. setzen verschiedene Perspektiven der Unterrichtsbeobachtung ein. können die geforderten Kompetenzen transparent in die Beurteilung von Studierenden der Erstausbildung einbeziehen. sind in der Lage die eigene Unterrichtstätigkeit zu analysieren. können die forschende Grundhaltung der Studierenden der Erstausbildung durch Erfahrung aus der eigenen Praxis unterstützen. kennen rechtliche und organisatorische Anforderungen der Schulpraktischen Studien. kennen die inhaltlichen Anforderungen der Schulpraktischen Studien und können sie durch eigene Überlegungen ergänzen. wissen über das Curriculum des Ausbildungslehrgangs sowie die Curricula der Erstausbildung Bescheid. können den Stellenwert der Schulpraktischen Studien im Ausbildungsplan begründen. (Basis-)Literatur: Curricula der PH-NÖ für die Ausbildung von Volksschul-, Sonderschul- und Hauptschullehrerinnen Arnold K.H. (2009): Allgemeinde Didaktik und Lehr- und Lernforschung. Verlag Klinghardt. Kreis, A. (2012): Produktive Unterrichtsbesprechungen. Schulpädagogik-Fachdidaktik-Lehrerbildung, Bd.17. Altrichter, H./Posch, P. (2007): Lehrerinnen und Lehrer erforschen ihren Unterricht. Klinkhardt. Meyer, H. (2012): Leitfaden Unterrichtsvorbereitung. Cornelsen. Teml, H./Teml, H. (2006): Erfolgreiche Unterrichtsgestaltung. StudienVerlag. Müller, A. (2008): Mehr ausbrüten, weniger gackern. hep verlag. Lehr- und Lernformen: Input, Partner- und Gruppenarbeiten, Fallbeispiele, Analysen, Praktische Übungen Leistungsnachweise: Bearbeitung der Frage- und Aufgabenstellungen in den E-Learning-Phasen Reflexion der Entwicklung in den Intervisionsgruppen auf der E-Learning - Plattform Sprache(n): Deutsch QA2 Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse, Qualitätssicherung Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Professionsverständnis, Rolle und Kompetenzen von Mentorinnen/Mentoren 2 SE Reflexion von Bewertungsinstrumenten 1 UE Summe Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 12 von 19

13 2.5.3 Modul 3 Kommunikations- und Feedbackmethoden QA2 Kurzzeichen Modulthema Kommunikations- und Feedbackmethoden Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern 1 1/2 3 1 mal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllen der Zulassungskriterien Bildungsziele: Die Studierenden sollen verschiedene Kommunikationstechniken anwenden. unterschiedliche Feedbackmethoden üben. Feedbackmethoden unter Anwendung von Empowermentstrategien trainieren. das eigenen Kommunikations- und Sprechverhalten analysieren. situationsadäquat in Konfliktsituationen reagieren können. wissenschaftliche Interviews durchführen. Bildungsinhalte: Kommunikations- und Feedbackmethoden im Mentoring Empowermentstrategien im Mentoringkonzept Konfliktlösungstechniken Praxisreflexion und beratung mit Mentees wissenschaftliche Interviews Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Teilnehmer/innen sind im Stande Kommunikations-, Interaktions- und Feedbackmethoden situationsadäquat anzuwenden. Konfliktlösungstechniken erfolgreich einzusetzen. Feedbackgespräche zu reflektieren. wissenschaftsbasierte Interviews durchzuführen. (Basis-)Literatur: Watzlawick P./Beavin J.H./Jackson, D.D. (2007): Menschliche Kommunikation Formen, Störungen, Paradoxien. Bern, Verlag Hans Huber. Schulz von Thun, F./Zach, K./Zoller K. (2012): Miteinander reden von A bis Z. Rosenberg, M.B (2007): Gewaltfreie Kommunikation Eine Sprache des Lebens. Paderborn. Media-Print Paderborn. Arnhold K.H./Hascher, T./Messner, R./Niggli, A./Patry, J.L./Rahm, S. (2011): Empowerment durch Schulpraktika. Klinkhardt. Schley, V./Schley, W. (2010): Handbuch Kollegiales Teamcoaching. StudienVerlag. Lehr- und Lernformen: Input, Partner- und Gruppenarbeiten, Fallbeispiele, Analysen, Praktische Übungen Leistungsnachweise: Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 13 von 19

14 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ Bearbeitung der Frage- und Aufgabenstellungen in den E-Learning-Phasen Reflexion der Entwicklung in den Intervisionsgruppen auf der E-Learning - Plattform Sprache(n): Deutsch QA3 Kommunikations- und Feedbackmethoden Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Kommunikations- und Feedbackmethoden 2 SE Reflexion von Feedbackgesprächen 1 UE Summe Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 14 von 19

15 2.5.4 Modul 4 Beratung in der beruflichen Praxis QA2 Kurzzeichen Modulthema Beratung in der beruflichen Praxis Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern 1 1/2 3 1 mal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllen der Zulassungskriterien Bildungsziele: Die Studierenden sollen systemische/lösungsorientierte Beratungsformen professionell anwenden. mit unterschiedliche Methoden der Praxisberatung vertraut gemacht werden. mit Mentees/Studierenden Praxissituationen professionell reflektieren können. Praxisberatungen durchführen. Mentees/Studierende dabei unterstützen Schwerpunkte zu erarbeiten und gezielt ihre Kompetenzen aufzubauen. Mentees auch über online-programme professionell beraten können. Bildungsinhalte: systemisch/lösungsorientierte Beratungsformen Methoden der Praxisberatung Praxisreflexion und -beratung mit Mentees Konkretisierung von Praxissituationen: Erarbeitung von Schwerpunkten und gezielter Aufbau von Kompetenzen Online-Beratung Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Teilnehmer/innen sind im Stande situationsadäquat verschiedene Beratungskonzepte einzusetzen. Online-Beratungen mit Mentees/Studierenden durchzuführen. Praxissituationen unter dem Aspekt der Entwicklungsförderung mit Mentees/Studierenden zu reflektieren. (Basis-)Literatur: Palmovski, W. (2007): Der Anstoß des Steines. Systemische Beratung im schulischen Kontext. Dortmund (Borgmann) Teml H./Teml H. (2011): Praxisberatung Coaching und Mentoring in pädagogischen Ausbildungsfeldern. Innsbruck. StudienVerlag. Hubrig Ch./ Herrmann P. (2010): Lösungen in der Schule Systemisches Denken in Unterricht, Beratung und Schulentwicklung. Heidelberg. Carl-Auer-Verlag. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 15 von 19

16 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ Lahinger, P. (2005): Widerstand als Motivation. Münster. Ökotopia Verlag. Renolder Ch./Scala E./Rabenstein R. (2007): einfach systemisch! Systemische Grundlagen & Methoden für Ihre pädagogische Arbeit. Münster. Ökotopia Verlag. Lehr- und Lernformen: Input, Partner- und Gruppenarbeiten, Fallbeispiele, Analysen, Praktische Übungen Leistungsnachweise: Bearbeitung der Frage- und Aufgabenstellungen in den E-Learning-Phasen Reflexion der Entwicklung in den Intervisionsgruppen auf der E-Learning - Plattform Sprache(n): Deutsch QA4 Beratung in beruflicher Praxis Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Beratung in beruflicher Praxis 2 SE Ausarbeitung und Präsentation eines Entwicklungsportfolios 1 UE Summe Prüfungsordnung 3.1 Geltungsbereich Es gilt die Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich in ihrer derzeitigen Fassung. 3.2 Feststellung des Studienerfolgs 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Leistungsnachweise gemäß 2-4 festzustellen. (2) Prüfungen dienen dem Leistungsnachweis. Dies geschieht in schriftlicher, mündlicher oder praktischer Form. (3) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: Mündliche Übungen im Sinne des 6 LBVO (also Referate, Präsentationen u.ä.) Mündliche Prüfungen schriftliche Prüfungen (z.b. Tests, Proseminar-, Seminararbeiten, Abschlussarbeit) Studienaufträge (Selbststudium, Protokolle, Interview-Transkripts, Formen der Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Beobachtungs- Reflexionsaufträge, Entwicklungsportfolio, diverse andere Datenerhebungen usw.) Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 16 von 19

17 praktische Prüfungen positive Mitarbeit in allen Lehrveranstaltungen (4) Als Leistungsnachweis für den gesamten Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern ist die Erstellung eines Entwicklungsportfolios und eines Reflective Papers im Ausmaß von 2000 Wörtern zu einem der vier Module vorgesehen. (5) Zur Beurteilung von Prüfungen sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen. Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten ist mit "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3) oder "Genügend" (4), der negative Abschluss ist mit "Nicht genügend" (5) zu beurteilen. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, was in der Modulbeschreibung ausdrücklich zu vermerken ist, lautet die positive Beurteilung "Mit Erfolg teilgenommen", die negative Beurteilung "Ohne Erfolg teilgenommen". (6) Der Lehrgang Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern ist dann positiv abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Module und die Abschlussarbeit positiv beurteilt sind. (7) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung jedenfalls als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. (8) Bei allen Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75% der Präsenzsemesterwochenstunden. Die Lehrveranstaltungswiederholung aufgrund mangelnder Anwesenheit ist nicht auf die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung, die aufgrund mangelnder Anwesenheit wiederholt werden muss, ist unzulässig. (9) Die Lehrveranstaltungsleiter/innen haben zu Beginn jedes Semesters die Studierenden schriftlich und verbindlich über die Ziele, die Inhalte und die Methoden des jeweiligen Moduls bzw. der jeweiligen Lehrveranstaltung sowie über die Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Modul- bzw. Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren. In Ausnahmefällen sind Änderungen in Rücksprache mit dem Rektorat und der Studierendenvertretung möglich. Die Beurteilung des Erfolgs (die Note) in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung wird in der Regel durch mehrere oder laufende mündliche und/oder schriftliche Leistungsfeststellungen bzw. Beiträge während des Semesters ermittelt, über die der/die Lehrende Aufzeichnungen zu führen hat. 3.3 Leistungsnachweise 2 Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls (1) Die Überprüfung der Lehrinhalte eines Moduls bzw. die Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen erfolgt studienbegleitend zeitnah zu den Studienveranstaltungen bzw. Modulen, in denen diese Inhalte erarbeitet wurden. Die Studienleistungen sind nach 43 Abs. 3 Hochschulgesetz 2005 zu beurteilen. (2) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt die positive Beurteilung jedes Modulteils bzw. jeder Lehrveranstaltung voraus. Die Lehrveranstaltungsprüfung kann erfolgen durch: eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise über einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 17 von 19

18 (3) Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit der Prüfungswerberin oder des Prüfungswerbers zur selbstständigen und kritischen Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Themen und Fragestellungen. Dabei ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltungen des Moduls Bedacht zu nehmen. Die unreflektierte Reproduktion stofflicher Inhalte ist für eine positive Beurteilung einer Lehrveranstaltung nicht ausreichend. (4) Die Beurteiler/innen der Lehrveranstaltungen sind die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/innen bzw. vortragenden. Diese haben die Inhalte, die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Vergabekriterien für die ECTS Credits zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt zu geben. 3 Abschlussarbeit 1) Die Abschlussarbeit ist ein Reflective Paper im Ausmaß von 2000 Wörtern zu einem der vier Module und ein Entwicklungsportfolio, das die Studierenden eigenständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen haben. Die Kriterien für die Bearbeitung der Inhalte sind spätestens bis zu dem von dem/der Modulverantwortlichen festgesetzten und durch Aushang kundgemachten Termin zwischen den Studierenden und einem/einer im Lehrgang eingesetzten Hochschullehrer/in zu vereinbaren. Die Wahl des Betreuers/der Betreuerin steht den Studierenden nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten - grundsätzlich frei. (2) Die Abschlussarbeit ist mit Hilfe eines geeigneten Textverarbeitungssystems/Präsentationsprogramms oder einer anderen digitalen Publikationsform zu erstellen. (3) Jeder Abschlussarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte, mit dem Abgabedatum versehene ehrenwörtliche Erklärung der oder des Studierenden anzuschließen: Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die eingereichte Abschlussarbeit selbstständig angefertigt und die mit ihr unmittelbar verbundenen Tätigkeiten selbst erbracht habe. Ich erkläre weiters, dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle aus Gedrucktem, Ungedrucktem oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zitiert und durch Fußnoten bzw. durch andere genaue Quellenangaben gekennzeichnet. Die während des Arbeitsvorganges gewährte Unterstützung einschließlich signifikanter Betreuungshinweise ist vollständig angegeben. Die eingereichte Abschlussarbeit ist noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden. Diese Arbeit wurde in gedruckter und elektronischer Form abgegeben. Ich bestätige, dass der Inhalt der digitalen Version vollständig mit dem der gedruckten Version übereinstimmt. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird. (4) Auf formale Korrektheit (Vollständigkeit des Verzeichnisses verwendeter Literatur, korrekte Zitation) ist zu achten. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Literaturbeleg schließen eine positive Beurteilung aus. (5) Auf sachliche und sprachliche Richtigkeit ist zu achten. Formulierungen haben gendergerecht zu erfolgen. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Bereich der Textproduktion bzw. der Orthographie schließen eine positive Beurteilung aus. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 18 von 19

19 (6) Die Präsentation der Abschlussarbeit umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse der/des Studierenden im Konnex des vorgelegten Entwicklungsportfolios und des Reflective Papers. Die Präsentationen vor den Prüfer/innen sollen nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben. (7) Die Beurteilung der Abschlussarbeit und des Portfolios und der Präsentation erfolgt mit einem gemeinsamen Kalkül. 3.4 Prüfungsverfahren 4 Prüfungstermine (1) Prüfungstermine sind so festzusetzen, dass den Studierenden die Einhaltung der in den Curricula festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. (2) Prüfungstermine sind zeitgerecht festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. 5 Anmeldung (1) Studierende sind zur Ablegung der Prüfung berechtigt, wenn sie die im jeweiligen Curriculum festgelegten Voraussetzungen erfüllen. 6 Wiederholung von Prüfungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. (2) Eine Prüfung ist jedenfalls negativ zu beurteilen, wenn Studierende nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktreten oder wenn ihre Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel beeinflusst wurde. (3) Die Abschlussarbeit kann bei negativem Prüfungsergebnis höchstens drei weitere Male zur Beurteilung vorgelegt werden. Themen- und Themenstellerwechsel sind zulässig, führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der insgesamt zulässigen Wiederholungen. (4) Die vierte Beurteilung hat durch eine Prüfungskommission zu erfolgen, die aus dem/der Modulverantwortlichen und einem/r zweiten Lehrgangsvortragenden besteht. Wird zwischen den Beurteilenden kein Konsens über die Beurteilung erzielt, entscheidet die Rektorin/der Rektor. 3.5 Zertifizierung Absolvent/innen aller Module erhalten ein Zertifikat mit der Bezeichnung Qualifikation von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern. Der Umfang ist mit 12 ECTS anzugeben. Version Blaschke/Germany/Pind-Roßnagl/Windl/Zenz Seite 19 von 19

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