rail # tec 2001 Neue Tarife für Nordrhein-Westfalen Dipl.-Ing. Klaus Vollmer h Vortrag von 19. November 2001 DER NEUE NAHVERKEHR

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1 rail # tec 2001 Neue Tarife für Nordrhein-Westfalen h Vortrag von Dipl.-Ing. Klaus Vollmer h 19. November 2001 railtec_2001-1

2 Um die Tariflandschaft zu vereinheitlichen, wurden in NRW im Jahr 1974 neun Kooperationsräume abgegrenzt, in denen in den 70er und 80er Jahren en und die drei (Alt-) Verbünde eingerichtet wurden: VRR Rhein-Ruhr im Jahr 1980, VRS Rhein-Sieg im Jahr 1987, AVV Aachener im Jahr 1995/1996. Damit waren erstmals die organisatorischen Voraussetzungen für regionale Tarifeinheitlichkeit geschaffen. Angesichts der damals nahezu unlösbaren Aufgabe, über 100 Einzeltarife im Schmelztiegel regionaler Verbundtarife zu vereinigen, blieb kein Raum für darüber hinausgehende, gemeinsame Tarifziel-setzungen der Regionen. Auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes NW aus dem Jahr 1995 wurde ein weiterer großer Schritt zur tariflichen Neugestaltung mit der Einführung der folgenden sechs neuen Verbundtarife abgeschlossen: VGN Niederrhein im Jahr 1999, VRL Ruhr-Lippe im Jahr 2000, VGM Münsterland im Jahr 2000, OWL Der Sechser in Ostwestfalen-Lippe im Jahr 2000, VPH Hochstifttarif im Raum Paderborn/Höxter im Jahr 2000, VGWS Westfalen-Süd im Jahr railtec_2001-2

3 Seit Mai 2000: 9 Verbundtarife in NRW VGM-Tarif Münsterland 5 6 Der Sechser Ostwestfalen - Lippe VGN-Tarif Niederrhein VRR-Tarif Rhein-Ruhr VRL-Tarif Ruhr-Lippe Hochstift-Tarif Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter VGWS-Tarif Westfalen-Süd AVV-Tarif Aachener VRS-Tarif Rhein-Sieg railtec_2001-3

4 Fast 18 Millionen Einwohner leben in den neun Kooperationsräumen, mehr als zwei Milliarden Fahrgäste zählen die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen laut einer aktuellen Schätzung pro Jahr. Rein rechnerisch ist damit jeder Einwohner in NRW 113-mal im Jahr mit Bus und Bahn unterwegs. In den Ballungsräumen wie beim Rhein-Ruhr ist die Mobilität mit 146 Fahrten/Jahr bezogen auf die Einwohner besonders hoch. Zum Vergleich: Im VRL-Raum sind es 81 Fahrten/Jahr. Allein im VRR werden mehr als 50 % aller Verbundfahrgäste in NRW transportiert; in den Alt-Verbünden VRR, VRS und AVV zusammen gut 3 / 4 aller Fahrten. Auch an den Einnahmen ist diese Tendenz abzulesen: hier bleiben 72 % aller NRW-Verbundeinnahmen in den Alt-Verbünden. railtec_2001-4

5 VGM Mehr als 2 Mrd Fahrgäste in den NRW-Verkehrsverbünden Münsterland 5 6 OWL Nahverkehrsgesellschaften in Ostwestfalen - Lippe VGN Niederrhein VRR Rhein-Ruhr 23 Mio Mio VRL Ruhr-Lippe vph Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter Mio 8 VGWS Westfalen-Süd AVV Aachener VRS Rhein-Sieg railtec_2001-5

6 In NRW hat sich die Idee durchgesetzt, Ticketangebote an den konkreten Fahrtwünschen verschiedener Zielgruppen auszurichten. In jedem der neun Kooperationsräume in Nordrhein-Westfalen halten die Verkehrsunternehmen ein Kernsortiment vor, um einzelne Zielgruppen entsprechend zu bedienen. Hierfür einige Beispiele: Im Bereich der Monatskarten hat der VRR sehr erfolgreich das Ticket2000 als Marke aufgebaut unter anderem durch den Zusatznutzen der Mitnahmemöglichkeit: knapp 350 Millionen Fahrten pro Jahr entfallen auf die Monatskarte (inkl. 9-Uhr-Monatskarte, jeweils mit Abo). Die 9-Uhr-Zeitkarten für Fahrgäste außerhalb der Spitzenzeiten des Berufs- und Schülerverkehrs erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. In den en VRL und VGM wurde im Sommer 1998 die Schüler-Freizeitkarte (FunKarte) eingeführt mit großem Erfolg: Die Nutzerzahlen steigen seitdem kontinuierlich. Insbesondere bei den sogenannten Freifahrern ist der Anteil der Schüler, die auch die FunKarte nutzen, sehr hoch. Ein besonders erfolgreiches Angebot im VRS ist das JobTicket: Seit der Einführung 1993 konnte die Zahl der ausgegebenen Tickets von auf gesteigert werden. Die SemesterTickets sind aus der Ticketlandschaft nicht mehr wegzudenken. Fast alle Studierenden in NRW fahren damit im ÖPNV ihres Verbundgebietes zu äußerst günstigen Konditionen. Die konsequente Weiterentwicklung ist das Schüler-/SchokoTicket für Schüler. Auch dieses gilt 365 Tage im Jahr im gesamten Verbundgebiet. railtec_2001-6

7 Tarifliche Highlights in den Verbünden Ticket Uhr-Zeitkarten Schüler-Freizeitkarten Job-/Firmen-Tickets Semestertickets Schüler-/SchokoTickets railtec_2001-7

8 Parallel zur Einführung der Verbundtarife in 1999/2000 wurde die Zahl spezieller Übergangsregelungen zwischen den Kooperationsräumen drastisch reduziert. Damit sind viele Übergangstarife für die Fahrgäste deutlich vereinfacht worden. Heute existieren nur noch 5 eigenständige Übergangstarife neben den 9 Verbundtarifen. Die 21 Tarifkragen basieren jeweils auf einem der beiden benachbarten Verbundtarife. railtec_2001-8

9 Tarifübergänge an den Verbundgrenzen VGM-Tarif Münsterland 5 6 Der Sechser Ostwestfalen - Lippe Tarifkragen ÜT Eigenständiger Übergangstarif VGN-Tarif Niederrhein VRR-Tarif Rhein-Ruhr VRL-Tarif Ruhr-Lippe Hochstift-Tarif Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter ÜT 3 ÜT ÜT 2 8 VGWS-Tarif Westfalen-Süd AVV-Tarif Aachener ÜT ÜT VRS-Tarif Rhein-Sieg railtec_2001-9

10 Für die neuen Übergangstarife gilt ein einfaches Prinzip: die sogenannte Kragenlösung. Dabei einigen sich zwei Nachbar-räume, welcher der beiden bestehenden Verbundtarife im Übergangsbereich anerkannt wird. Diese Vereinfachungen werden von den Fahrgästen sehr begrüßt und haben erheblich zur Akzeptanz der neuen Verbundtarife insgesamt beigetragen. Zur Zeit wird an weiteren Übergangslösungen gearbeitet, um noch bestehende alte Regelungen in anderen Räumen abzulösen. railtec_

11 Tarifkragen an den Verbundgrenzen keine besonderen Übergangstarife VGN-Tarif Niederrhein VGM-Tarif Münsterland Der Sechser Ostwestfalen - Lippe Hochstift-Tarif Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter VRR-Tarif Rhein-Ruhr VRL-Tarif Ruhr-Lippe AVV-Tarif Aachener VRS-Tarif Rhein-Sieg VGWS-Tarif Westfalen-Süd Beispiel: Ruhr-Lippe railtec_

12 Auf dem Weg zu landesweit gültigen Tickets sind im Bartarif bereits Angebote eingeführt worden: Im September 1999 startete NRWplus. Mit Einzelfahrausweisen über die Verbundraumgrenzen hinaus können Fahrgäste bei Kauf des plus- Zuschlages (2,90 DM) zusätzlich zum DPT-Fahrschein der DB am jeweiligen Zielort den gesamten ÖPNV im Nachlauf nutzen. Zum 30. September 2001 wurde ohne weitere Kosten für die Fahrgäste auch der Vorlauf mit kommunalen Verkehrsmitteln am Startort der Reise in das Tarifangebot integriert. railtec_

13 Mit dem NRWplus-Ticket Bahn und Bus benutzen Jetzt mehr drin Jetzt mehr drin -Tarif Beispiel: Bielefeld Stadtbahn -Tarif Bielefeld Hbf Aachen Hbf Aachen Bushaltestelle railtec_

14 Die Tarifierung in schienenferne Gebiete stellt ein gewisses Problem dar, zum einen wegen der Vermittlung des Gültigkeitsbereichs an den Fahrgast, zum anderen wegen der höheren plus-entfernung und damit verbunden dem höheren Fahrpreis in diese Gebiete. Verbünde und en haben jedoch eine weitest gehende Flächendeckung für die NRWplus-Tarifierung realisiert: 85 % aller Städte und Gemeinden in NRW sind in die plus-tarifierung integriert, 95 % der Einwohner in NRW können mit dem NRWplus- Ticket erreicht werden. railtec_

15 Räumliche plus-gültigkeit im Stadt-/Gemeinde- gebiet des Zielbahnhofs darüber hinaus auch in benachbarte Gemeinden VGN 85% der Städte/ Gemeinden 95% der Einwohner Niederrhein VRR Rhein-Ruhr AVV Aachener 3 9 VGM Münsterland VRS Rhein-Sieg OWL Nahverkehrsgesellschaften in Ostwestfalen - Lippe VRL Ruhr-Lippe VGWS Westfalen-Süd vph Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter railtec_

16 Das Schöne-Wochenende-Ticket Westfalen flächendeckend. gilt seit 2000 in Nordrhein- Für Gruppenfahrten unter der Woche ist am 01. Oktober 2001 das SchönerTagTicketNRW auf den Weg gebracht worden ein Tagesticket für landesweites Bus- und Bahnfahren. Das SchönerTagTicketNRW macht Fahrten über die Verbundgrenzen hinweg innerhalb von Nordrhein-Westfalen erheblich attraktiver. Es orientiert sich bei den Benutzerbedingungen an den einfachen Regelungen des Schönen-Wochenende-Tickets. Das SchönerTagTicketNRW gilt montags bis freitags und an Wochenfeiertagen für beliebig viele Fahrten an einem Tag mit maximal fünf Personen in den Zügen des Regionalverkehrs, dem RegionalExpress, der RegionalBahn und der S-Bahn in der 2. Wagenklasse sowie in allen Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen in NRW. Eltern bzw. Elternteile können beliebig viele eigene Kinder bis einschließlich 17 Jahren mitnehmen. Der Preis beträgt 50 DM (25 Euro). Wegen der hohen Auslastung der Züge, Busse und Bahnen im Berufs- und Schülerverkehr sind Fahrten vor 9.00 Uhr ausgeschlossen. Die Karten gelten bis jeweils 3.00 Uhr des Folgetages. Das SchönerTagTicketNRW hat, nicht zuletzt wegen der einfachen Nutzungsregelungen, die Chance, eine Mobilitätskarte für ganz Nordrhein-Westfalen zu werden. Es ist wie das Schöne- Wochenende-Ticket sehr einprägsam, unkompliziert und dadurch kundenfreundlich. Durch den attraktiven Preis wird auch Neukunden der Zugang zum Nahverkehr erleichtert. railtec_

17 Mit dem SchönerTagTicketNRW Bahn und Bus benutzen 5 Personen für 50 Mark durch ganz NRW montags bis freitags ab 9 Uhr railtec_

18 NRW versteht das Angebot des öffentlichen Verkehrs als Gesamtangebot. Dazu gehören auch die Produkte des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG. Es ist selbstverständlicher Anspruch der Fahrgäste und des Landes, das gesamte öffentliche Personenverkehrssystem aufeinander abzustimmen. Anschlüsse und Übergange im Fahrplan- und auch im Tarifbereich müssen harmonisiert sein oder werden. Deshalb wurden im Jahr 2000 die InterRegio- sowie die InterCity/EuroCity-Züge der Deutschen Bahn AG landesweit für Fahrgäste mit Verbundfahrausweisen gegen Zahlung eines Zuschlages geöffnet. Damit ist in Nordrhein-Westfalen fast der gesamte Schienenpersonenverkehr den Verbundfahrgästen zugänglich gemacht worden. Dies soll mit Öffnung der ICE-Züge für Verbundfahrgäste mit Zeitkarten im Jahr 2002 konsequent fortgesetzt werden. railtec_

19 rail # tec 2001 Mit allen Verbundtarifen in IC/EC - Zügen IR/D - Zügen Aufpreise im Bartarif wie bei der DB bei Zeitkarten besondere Zusatzkarten railtec_

20 Als zukünftigen tarifpolitischen Handlungsrahmen hat das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine neue Tarifkonzeption vorgeschlagen. Die als notwendig erkannten Verbesserungen der ÖPNV-Tarife in NRW sollen dabei nicht bei einem einzelnen Tarif ansetzen, sondern sollen zu einer Neugestaltung der Tariflandschaft insgesamt führen. Leitziele der Neugestaltung sind dabei einheitliche und vor allem verständliche Tarife im ganzen Land. railtec_

21 Tarifzukunft NRW Zusammenführung der Verbundtarife VGM-Tarif Münsterland 5 6 Der Sechser Ostwestfalen - Lippe VGN-Tarif Niederrhein VRR-Tarif Rhein-Ruhr VRL-Tarif Ruhr-Lippe Hochstift-Tarif Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter VGWS-Tarif Westfalen-Süd AVV-Tarif Aachener VRS-Tarif Rhein-Sieg railtec_

22 Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW hält im Rahmen der Realisierung des NRW-Tarifs eine Zusammenführung der neun Verbundtarife auf drei Tarifräume für erreichbar auch ohne an der gegenwärtigen Strukturierung der Aufgabenträger gemäß Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen zu rütteln: Rhein-Ruhr-Sieg (VRR, VRS, AVV, VGN) Westliches Westfalen (VRL, VGM, VGWS) Ostwestfalen (OWL, VPH). Schon heute gibt es ein hervorragendes Beispiel dafür, wie weit freiwillige Vereinbarungen führen können: Den Tarifen in den en Münsterland und Ruhr-Lippe liegt bereits seit langem eine gemeinsame Konzeption zugrunde. railtec_

23 Tarifzukunft NRW Harmonisierung der Nahverkehrstarife Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen Tarifbestimmungen Abstimmung der Tarifangebote Tarifstrukturen railtec_

24 Bereits im Vorfeld der Arbeiten zur Tarifmodellierung in den Kooperationsräumen 4 bis 9 wurden im April 1997 Vereinbarungen zur Ausgestaltung der zukünftigen Tarife getroffen. Auf dieser Grundlage konnten weitgehende Vereinheitlichungen bei der Gestaltung der neuen Verbundtarife erreicht werden. Die einheitliche und einfache Ausgestaltung der Tarife ist wegen der engen Verzahnung der 9 Tarifräume besonders wichtig; der Fahrgast sollte nicht in jeder Stadt oder Gemeinde mit unterschiedlichen Ausprägungen von Tarifangeboten konfrontiert werden. Deshalb ist die Schaffung weitgehend einheitlicher Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wichtiger Eckpfeiler der Tarifzukunft NRW. Zudem muss durch Abstimmung/Annäherung der Tarifangebote und Tarifstrukturen Raum geschaffen werden für landesweite Angebote, die nicht durch Aneinanderstückeln von Verbundtickets kannibalisiert werden. railtec_

25 Tarifzukunft NRW Der NRW-Tarif Landesweiter Verbundtarif Beispiel: Aachen VGM-Tarif Münsterland 5 6 Der Sechser Ostwestfalen - Lippe VGN-Tarif Niederrhein VRR-Tarif Rhein-Ruhr VRL-Tarif Ruhr-Lippe Hochstift-Tarif Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter VGWS-Tarif Westfalen-Süd AVV-Tarif Aachener VRS-Tarif Rhein-Sieg railtec_

26 Landesweite Tarifangebote gibt es heute nur in Einzelfällen, nur das SchönerTagTicketNRW ist als landesweites Verbundticket zu werten. Zukünftig soll der NRW-Tarif, ein überregionaler Verbund-tarif, die Lücke füllen. Folgendes Anforderungsprofil für den Nordrhein-Westfalen-Tarif steht zur Diskussion: Der NRW-Tarif greift für Fahrten zwischen den Verbundräumen und löst landesweit den Tarif der Deutschen Bahn im ÖPNV ab. Der NRW-Tarif deckt alle Verkehrsbeziehungen zwischen allen Kommunen in NRW ab. Das NRWplus-Ticket geht (solidarfinanziert) im NRW-Tarif auf; der Fahrpreis für eine einfache Fahrt innerhalb von NRW beträgt in der 2. Klasse maximal 25 Euro. Er orientiert sich damit am Preis des SchönerTagTicketNRW. Das SchönerTagTicketNRW sowie das SchöneFerienTicketNRW werden Bestandteil des NRW-Tarifs. Die Fahrausweispalette wird um die wichtigsten Zeitkarten ergänzt. Job-/Firmen-Tickets und Semestertickets werden auch in den NRW-Tarif integriert. railtec_

27 Tarifzukunft NRW Regionaltarif NRW Zusammenführung der Verbundtarife Harmonisierung der Nahverkehrstarife Einführung des NRW-Tarifs als überregionaler Verbundtarif Ersatz aller eigenständigen Übergangstarife railtec_

28 Auch wenn der NRW-Tarif vom Grundsatz her für alle Fahrten zwischen den Verbünden greifen soll, ist ein Ersatz der bestehenden Tarifkragen nicht notwendig, wenn dadurch den Kunden eine transparentes und attraktives Angebot zur Verfügung steht. Gekoppelt mit der Entwicklung des NRW-Tarifs ist jedoch der Ersatz aller eigenständigen Übergangstarife. Damit kann die Tariflandschaft der Zukunft den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden bestmöglich Rechnung tragen. railtec_

29 Tarifzukunft NRW Ersatz aller eigenständigen Übergangstarife VGM-Tarif Münsterland 5 6 Der Sechser Ostwestfalen - Lippe VGN-Tarif Niederrhein VRR-Tarif Rhein-Ruhr VRL-Tarif Ruhr-Lippe Hochstift-Tarif Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter ÜT 3 ÜT ÜT 2 8 VGWS-Tarif Westfalen-Süd AVV-Tarif Aachener ÜT ÜT VRS-Tarif Rhein-Sieg ÜT Tarifkragen Eigenständiger Übergangstarif railtec_

30 rail # tec 2001 railtec_

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