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- Katrin Otto
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2 ETTKAMPFVORSCHRIFTEN Volleyball-Anlässe im Zürcher Turnverband (ZTV) INHALTSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN 3 2. ZUSTÄNDIGKEIT 3 3. ART DER WETTKÄMPFE 4 4. DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN 4 5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN 5 6. SPIELBERECHTIGUNG 6 7. BEKLEIDUNG 7 8. SPIELREGELN 8 9. BEWERTUNG RELEGATION, PROMOTION AUSZEICHNUNGEN FINANZEN VERSICHERUNGEN DOPING RECHTSBELEHRUNG BESONDERE BESTIMMUNGEN SCHLUSSBESTIMMUNGEN 15 ANHANG 1 Spielreglement 17 ANHANG 2 Offizielle Spiel-Bälle 18 ANHANG 3 Werbevorschriften auf Tenues an VB-Anlässen 19 ANHANG 4 Gebühren / Bussen / Strafen 20 ANHANG 5 Adressverzeichnis 21 GRUNDLAGEN -Geschäftsreglement für den Spielbetrieb des Zürcher Turnverbandes (ZTV) und dessen Regionen: Albis, Zürichsee und Oberland (AZO); Glatt-, Limmattal und Stadt Zürich (GLZ); Winterthur und
3 Umgebung (WTU) -Volleyballregeln des Swiss Volley neuste Ausgabe inkl. allfällige Zusatzbestimmungen 2 ZUSTÄNDIGKEIT 2.1 Sinn und Zweck der Wettkampfvorschriften Die Wettkampfvorschriften Volleyball-Anlässe im Zürcher Turnverband (Damen, Her ren, Mixed, Beach, Jugend, Sommer und Winter), nachfolgend VB-Anlässe ZTV ge nannt, bilden die Grundlage für die Gestaltung und Durchführung dieser VB-Anlässe ZTV. Sie enthalten die Grundsätze für die Erstellung des Pflichtenheftes, der Richtli nien und Weisungen. Mit der Teilnahme an den VB-Anlässen ZTV anerkennen die Vereine und Mannschaften dieses Reglement. 2.2 Organe Abteilung Breitensport Die VB-Anlässe im ZTV und in den Regionen AZO/GLZ/WTU stehen unter der Auf sicht des Ressorts Volleyball ZTV, welches der Abteilung Breitensport unterstellt ist Ressort Volleyball ZTV Das Ressort Volleyball ZTV, nachfolgend Ressort VB ZTV genannt, ist für die Koor dination des Spielbetriebes Volleyball, der Schiedsrichter(SR)-Ausbildung und allfäl liger weiterer Aufgaben zuständig. Das Ressort VB ZTV bestimmt, wo nötig, die jeweiligen Spielleiter / die jeweilige Wettkampfleitung und den Wettkampfort für kantonale Anlässe Fachgruppen Damen, Herren, Mixed, Jugend, Beach Die Fachgruppen Damen, Herren, Mixed, Jugend, Beach sind für die Koordination des Spielbetriebes Volleyball im ZTV und in den Regionen AZO/GLZ/WTU verant wortlich. Sie bestimmen, wo nötig, die Spielleiter / die Wettkampfleitung und den Wettkampfort für regionale Anlässe Fachgruppe Schiedsrichterwesen Das Ressort VB ZTV, Fachgruppe Schiedsrichterwesen, ist verantwortlich für die Aus-und Weiterbildung der Schiedsrichter VB.
4 2.2.5 Spielleiter / Wettkampfleitung Bei einem Anlass von mehreren Spielen ist die Anwesenheit der Spielleiter / Wettkampfleitung erwünscht. Sie überwachen und leiten den Spielbetrieb an den einzelnen Runden Schiedsgericht Das Schiedsgericht wird durch die Spielleiter / die Wettkampfleitung bestimmt. Es besteht aus drei Personen und setzt sich aus Mitgliedern der Spielleiter / der Wettkampfleitung zusammen und kann durch Mannschaftsvertreter und/oder Schiedsrichter ergänzt werden. Kann vor Ort kein Schiedsgericht bestimmt werden, muss innerhalb von sechs Tagen ein Schiedsgericht gebildet und ein Entscheid gefällt werden Rekurskommission Die Rekurskommission besteht aus mindestens drei Personen, die Mitglieder des Ressort Volleyball ZTV sind Spielführersitzung Vor Meisterschaftsbeginn wird durch die zuständigen Spielleiter bzw. die zuständige Wettkampfleitung eine Spielführer-Sitzung durchgeführt. Jede Mannschaft muss durch mindestens eine Person vertreten sein. Die Spielführer haben Vorschlagsrecht an die Spielleiter / die Wettkampfleitung bzw. an die Fachgruppe. Die Entscheidung obliegt der Spielleiter / der Wettkampfleitung bzw. der entsprechenden Fachgruppe. 3 ART DER WETTKÄMPFE Der Zürcher Turnverband bietet nach Möglichkeit über die zuständigen Ressorts und Fachgruppen (gem. Pkt / 2.2.3) jedes Jahr Volleyballmeisterschaften in den Kategorien Jugend, Damen, Herren, Mixed, Senioren, Seniorinnen und Cup-Spiele sowie kantonale Vergleiche und Turniere an. Die Ausschreibung erfolgt an die teilnehmenden Mannschaften, Vereine und in den offiziellen Verbandsorganen (inkl. Homepage ZTV). 4 DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN 4.1 Bestimmung der Durchführungsdaten Die Festsetzung der Meisterschaftsdaten erfolgt an den betreffenden Spielführer-resp. Spielplansitzungen. Auf Volleyballanlässe (Turniere, Jugend-und Juniorenmeisterschaften,...) im Zürcher Turnverband soll nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden, ebenso auf STV- Volleyballanlässe, soweit die Daten bekannt sind.
5 4.2 Ligen In den Meisterschaften werden die Ligen mit Zahlen, beginnend mit 1 (als höchste Liga) bezeichnet. In der 1. Liga (kantonal) wird in der Regel mit 8 Mannschaften gespielt. Die Meisterschaften ab 2. Liga werden parallel in allen ZTV-Turnregionen geführt. Die Anzahl und Grösse aller weiteren Ligen wird durch die zuständigen Spielleiter / die Wettkampfleitung bestimmt und richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften. 4.3 Modus Das Ressort VB ZTV bzw. die zuständigen Spielleiter/Wettkampfleitungen bestimmen den Modus auf Grund der gemeldeten Mannschaften und den Vorschlägen der Mannschaftsvertreter. 4.4 Spielplanänderung Die zuständigen Spielleiter / die Wettkampfleitungen sind berechtigt, in Ausnahmefällen Änderungen gegenüber dem offiziellen Spielplan vorzunehmen. Sie entscheiden endgültig. 4.5 Neuansetzung von Spielen Für die Festsetzung von Ort und Zeit für einzelne Spiele, die wiederholt oder aus anderen Gründen nicht nach Spielplan gespielt werden können, ist der jeweilige zuständige Spielleiter/ die Wettkampfleitung verantwortlich. 5 TEILNAHMEBEDINGUNGEN 5.1 Verbandszugehörigkeit Die sich an den VB Meisterschaften (nachfolgend VB MS genannt) beteiligenden Mannschaften bzw. Spieler müssen einem der folgenden Verbände angehören: -Schweizerischer Turnverband (STV) -Schweizerischer Arbeiter Turn-und Sportverband (Satus) -Schweizerischer Verband katholischer Turnerinnen (SVKT) -Schweizerische Sportunion (SUS) -Swiss Volley (SV) 5.2 Kantonszugehörigkeit Die sich an den VB MS beteiligenden Mannschaften müssen dem Zürcher Turnverband (ZTV) angehören. Das Ressort VB ZTV kann Mannschaften von anderen Kantonen zulassen. Ausserkantonale Mannschaften sind, mit Ausnahme von Artikel 12.1, in allen Belangen den Mannschaften aus dem Kanton Zürich gleichgestellt. Das Ressort VB ZTV kann Ausnahmen beschliessen. 5.3 Vereinszugehörigkeit Die Spieler einer Mannschaft sind während einem laufenden VB-
6 Anlass nur für einen Verein spielberechtigt und müssen dessen Mitglied sein. Für einzelne Anlässe können sich Vereine gemäss jeweiliger Ausschreibung zusammenschließen Mannschaften Stellt ein Verein mehrere Mannschaften, darf jeder Spieler nur in einer Mannschaft spielen. Ausnahme: Der Wechsel in eine Mannschaft einer höheren Liga im gleichen Verein ist gestattet. Nach 2 Spielen (Eintrag im Matchblatt) in der höheren Liga kann der Spieler nicht mehr in der tieferen Liga eingesetzt werden. Spieler, die bis vor der neuen Saison unter 20 Jahren sind (Stichtag xx), gelten als Junioren und dürfen in allen Mannschaften des Vereines eingesetzt werden. 5.5 Meldung Die Mannschaften haben ihre Teilnahme oder ihren Teilnahmeverzicht innerhalb der angesetzten Frist schriftlich zu melden. 5.6 Fusionen / Namensänderungen Vereins-oder Mannschaftsfusionen sowie Namensänderungen müssen vor Anmeldeschluss dem Ressort VB ZTV, resp. dem zuständigen Spielleiter / der Wettkampfleitung mitgeteilt werden. Die Liga-Qualifikation bleibt erhalten. Während der laufenden VB MS sind Fusionen und/oder Namensänderungen nicht erlaubt. 5.7 Neubeginn von Mannschaften Mannschaften, die neu mit der Meisterschaft beginnen oder während einer Saison in keiner Meisterschaft (ZTV) mitgespielt haben, müssen in der untersten Liga spielen. Die jeweiligen zuständigen Spielleiter / die Wettkampfleitung können Ausnahmen beschliessen. 6 SPIELBERECHTIGUNG 6.1 Meisterschaften Spieler und Mannschaften dürfen pro Saison nur an einer VB MS teilnehmen. Folgende Anlässe sind von dieser Regelung nicht betroffen: -Meisterschaften ausserhalb des STV -Jugend-Mixedmeisterschaften
7 -Juniorenmeisterschaften -Seniorenmeisterschaften -Mixedmeisterschaften -Volleyball-Cup 6.2 Mannschaften Spielen mehrere Mannschaften des gleichen Vereins in der laufenden Meisterschaft in der gleichen Liga, so ist ein Mannschaftswechsel nicht gestattet. 6.3 Spieler In der VB MS Damen bzw. Herren dürfen nur Spieler des jeweiligen Geschlechts eingesetzt werden. Der Spielleiter / die Wettkampfleitung kann Ausnahmen bewilligen. Nach 2 Spielen in der laufenden VB MS in einer höheren Liga verliert ein Spieler die Spielberechtigung für die tiefere Liga (Eintrag im Matchblatt). Streichung von Reservespieler ohne Spieleinsatz auf dem Matchblatt: Die Reservespieler, die in einer Mannschaft desselben Vereins in einer tieferen Liga spielen und im Spiel der höheren Liga als Ersatzspieler auf dem Matchblatt aufgeführt sind, im Spiel aber nicht eingesetzt wurden, dürfen nach dem Spiel gestrichen werden, sofern dieser Umstand vor dem Spiel dem Schiedsrichter und dem gegnerischen Team mitgeteilt worden ist. Auf der Rückseite des Matchblattes ist vor Spielbeginn diese Mitteilung zu notieren und im Anschluss an das Spiel von beiden SpielführerInnen und dem Schiedsrichter zu bestätigen. Die Namen der gestrichenen Spieler sind dabei nochmals in Druckschrift aufzuführen. Werden die Namen der Spieler nicht aufgeführt und fehlen die Unterschriften, sind die Spieler eingesetzt worden. Eine Mannschaft, die nicht spielberechtigte Spieler einsetzt, verliert das betreffende Spiel forfait Liga ZTV -SV-Spieler mit Nationalliga-Lizenzen (NLA, NLB, 1. Liga) sind nicht spielberechtigt. -SV- Spieler mit Liga Regionallizenzen und Junioren A-Lizenzen sind spielberechtigt, jedoch höchstens 2 Spieler gleichzeitig auf dem Spielfeld. - SV-Junioren B-und C-Lizenzen sind anzahlmässig frei spielberechtigt Liga -SV-Spieler mit Nationalliga- Lizenzen (NLA, NLB, 1. Liga) und 2. Liga- Lizenzen sind nicht spielberechtigt. -SV- Spieler mit Liga Regionallizenzen und Junioren A-Lizenzen sind spielberechtigt, jedoch höchstens 2 Spieler gleichzeitig auf dem Spielfeld. -SV-Junioren B-und C- Lizenzen sind anzahlmässig frei
8 spielberechtigt. 7 BEKLEIDUNG 7.1 Tenue Die Mannschaften haben in einheitlicher Bekleidung (Sport-Shirt, Hosen oder Tights) anzutreten. Ausnahme, die gestattet wird: -Die Grundfarben von Tights und Hose muss übereinstimmen. 7.2 Nummerierung Die Sport-Shirts der Spieler sollten in jeder Liga mit Nummern gem. Regeln Swiss Volley versehen sein. 7.3 Werbung Es gelten die "Vorschriften für Werbung auf Tenues an Anlässen des STV" (Anhang 3). 7.4 Einhaltung Tenuevorschriften Die Kontrolle obliegt den Schiedsrichtern und/oder der Spielleiter/Wettkampfleitung. Verstösse gegen die Tenuevorschriften werden gemäss Anhang 4 dieser Wettkampfvorschriften geahndet. 8 SPIELREGELN 8.1 Regelwerk Die Meisterschaftsspiele werden nach den gültigen Volleyballregeln des Swiss Volley und den Zusatzbestimmungen (Anhang 1) ausgetragen. 8.2 Spielmodus In der Meisterschaft werden eine Vor-und eine Rückrunde ausgetragen. Die zuständigen Spielleiter / die Wettkampfleitung kann diesen Modus ändern. Die Anzahl Ligen, Mannschaften und der Spiel-Sätze wird ebenfalls vom zuständigen Spielleiter / der Wettkampfleitung bestimmt. 8.3 Bälle Weisse und farbige Bälle sind gem. Bestimmungen Swiss Volley als Matchbälle zugelassen (siehe Anhang 2). 8.4 Schiedsrichter In den Kantonalligen (1. Liga) sind nur brevetierte Schiedsrichter (Swiss Volley, STV) als 1. Schiedsrichter zugelassen. In allen weiteren Ligen gelten die Bestimmungen der zuständigen Spielleiter/Wettkampfleitung.
9 Für "neue" Mannschaften gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, ausgenommen Aufstieg in die 1. Liga (Zulassung nur mit Brevet). Brevetierte Schiedsrichter müssen ihrer FK-Pflicht nachkommen, ansonsten wird das Brevet STV aberkannt. Swiss Volley-Schiedsrichter besuchen die FK's des zuständigen Regionalverbandes (RVZ, RVNO etc.) 8.5 Sanktionen / Bussen Sanktionen und Bussen werden gemäss Reglement Anhang 4 verhängt. 9 BEWERTUNG 9.1 Spiel-Wertung: Ein gewonnenes Spiel wird mit 2 Punkten gewertet. 9.2 Rangierung bei Punktegleichheit Sind nach Abschluss der Meisterschaften zwei oder mehrere Mannschaften punktegleich, so entscheidet folgende Regelung über die Rangfolge: 1 Die bessere Satzdifferenz aus allen Spielen. 2 Die bessere Balldifferenz aus allen Spielen. 3 Die direkte Begegnung. 4 Entscheidungsspiel oder Los (wird vom jeweiligen Spielleiter / der Wettkampfleitung entschieden). 9.3 Einsatz nicht spielberechtigter Spieler Eine Mannschaft, die nicht spielberechtigte Spieler einsetzt, verliert das betreffende Spiel forfait. (s. SV Pkt. 6.4) 9.4 Nichtantreten einer Mannschaft Mannschaften, die ohne begründete und akzeptierte Entschuldigung fernbleiben, verlieren die betreffenden Spiele forfait. (s. SV Pkt. 6.4). Beim Fernbleiben einer Mannschaft vom Spiel mit Begründung entscheidet der Spielleiter / die Wettkampfleitung über deren Annahme. Im Wiederholungsfalle kann die Mannschaft disqualifiziert werden Disqualifikation Wird eine Mannschaft während der Meisterschaft disqualifiziert, werden alle Spiele dieser Mannschaft gem. SV Pkt. 6.4 gewertet und mit einer Busse gem. Anhang 4 bestraft Rückzug Zieht sich eine Mannschaft während der Meisterschaft zurück, wird sie in der Rangliste nicht mehr geführt und mit einer Busse gem. Anhang 4 bestraft. Ausgetragene Spiele werden nicht gewertet! Mannschaften, die sich aus der laufenden Meisterschaft zurückziehen, müssen bei
10 Wiedereintritt in der untersten Liga beginnen. 9.6 Ranglisten Nach der Vor-bzw. Rückrunde wird durch den Spielleiter / die Wettkampfleitung eine Rangliste erstellt und veröffentlicht. 10 RELEGATION, PROMOTION 10.1 Grundsatz In der Regel steigt eine Mannschaft jeder Liga in die nächste Liga auf bzw. ab. Abweichungen müssen vor Meisterschaftsbeginn festgelegt werden. Der zuständige Spielleiter / die Wettkampfleitung kann im Interesse der Meisterschaft eine andere Regelung bestimmen; diese muss aber den Mannschaften vor Meisterschaftsbeginn bekannt gegeben werden Aufstiegsrunde Die 1. und 2. rangierten Mannschaften der 2. Liga der 3 Regionen (AZO/GLZ/WTU) sind für die Aufstiegsspiele 2./1.Liga nur mit brevetierten Schiedsrichtern zugelassen Kantonaler Vergleich An den vom Ressort VB ZTV ausgeschriebenen kantonalen Vergleichen nehmen die zugewiesene Anzahl Mannschaften der VB MS teil (1. und 2. rangierte). Verzichtet eine Mannschaft, rückt die nächstrangierte Mannschaft nach. Ein allfälliger Verzicht muss vor der Rangverkündigung dem zuständigen Spielleiter / der Wettkampfleitung bekannt gegeben werden! 10.4 STV Volleyball-Turnier der Kantonalmeister Die jeweiligen Kantonalmeister und ev. die 2. Rangierten der 1. Liga werden vom STV für das Volleyball-Turnier der Kantonalmeister aufgeboten. Für das STV-Volleyball-Turnier der Kantonalmeister ist die STV-Mitgliederkarte obligatorisch Nichtantreten zu Aufstiegsspielen / Finalspielen / Vergleichen Tritt eine Mannschaft nicht zu den Aufstiegsspielen bzw. Finalspielen/Vergleichen an oder will nicht aufsteigen, kann sie dies vor Zustellung des jeweiligen Aufgebotes dem Spielleiter / der Wettkampfleitung bekannt geben. Der Verzicht ist nur einmal möglich und hat keine weiteren Konsequenzen. 11 AUSZEICHNUNGEN 11.1 Grundsatz Der Spielleiter / die Wettkampfleitung kann in Absprache mit den Mannschaftsvertretern die
11 Art der Auszeichnungen bzw. der Preise sowie über einen Wanderpreis bestimmen Wanderpreis Der Sieger gewinnt leihweise für ein Jahr den Wanderpreis. Die Pflege, allfällige Reparatu ren und die Reinigung gehen zu Lasten der Gewinner. Für die Gravuren (inkl. Kosten) ist der zuständige Spielleiter / die Wettkampfleitung verantwortlich. Nach drei Titeln nacheinander oder nach fünf insgesamt geht der Wanderpreis endgültig in den Besitz dieser Mannschaft über Titel 1. Liga Dem Sieger wird der Titel "Zürcher Kantonalmeister Volleyball 20XX" verliehen. 2. Liga Dem Sieger wird der Titel "2. Ligameister Volleyball ZTV, Region XXX, 20XX" verliehen. Weiteren Ligen-Sieger wird der entsprechende Titel analog zur 2. Liga verliehen Rangverkündigung Die Rangverkündigung findet an dem vom zuständigen Spielleiter / der Wettkampfleitung bestimmten Anlass, Sitzung oder am letzten Spieltag/Turnier unmittelbar nach den letzten Spielen statt. 12 FINANZEN 12.1 Startgeld Das Startgeld muss bar an den Spielleiter / die Wettkampfleitung bezahlt werden. Die Höhe des Startgeldes wird jährlich vom Ressort VB ZTV festgelegt. Die Meisterschaften müssen selbsttragend sein. Für Mannschaften bzw. deren Vereine, die nicht dem Zürcher Turnverband angehören, wird die Höhe des Startgeldes durch das Ressort VB ZTV festgelegt Gebühren / Bussen / Strafen Die im Anhang 4 aufgeführten Gebühren, Bussen und Strafen bilden einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Wettkampfvorschriften. 13 VERSICHERUNG
12 Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen. Die Sportversicherungskasse (SVK-STV) kommt für Unfälle von den bei ihr Versicherten (STV-Mitglieder) komplementär im Rahmen des Reglementes auf. Spieler mit Tages-/Jahreswettkampfkarte sind nicht SVK-STV versichert. 14 DOPING Die Wettkämpfe unterstehen dem Dopingstatut von Swiss Olympic vom Von Swiss Olympic gesperrte Personen haben kein Startrecht an ZTV Anlässen. 15 RECHTSBELEHRUNG 15.1 Zahlungsverpflichtungen Die Nichteinhaltung der Zahlungspflicht wird geahndet. Vereine haften für Mannschaften und Spieler! 15.2 Proteste Protestanmeldung Tatsachenentscheide des Schiedsrichters sind nicht anfechtbar. Proteste sind nur zulässig gegen Schiedsrichterentscheide, die im Widerspruch zu den Regeln und gegen die Spielberechtigung von Spielern stehen. Einwendungen gegen die Spielanlage müssen vor Spielbeginn geklärt und behoben werden. Proteste, die als solche beim Schiedsrichter angemeldet werden, sind sofort durch den Schiedsrichter resp. Schreiber auf dem Matchblatt einzutragen und vom Protestierenden zu unterschreiben. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr z. H. des Spielleiters / der Wettkampfleitung gemäss Anhang 4 zu entrichten. Ein allfälliger Protestrückzug muss ebenfalls sofort eingetragen und unterschrieben werden.
13 Zulassung Ein Protest, der auf dem Matchblatt vermerkt ist, muss mit der Protestgebühr innert 48 Stunden dem organisierenden Spielleiter / der Wettkampfleitung schriftlich bestätigt werden. Er wird erst mit der Bezahlung der Protestgebühr rechtswirksam. Die Einreichung eines Protestes wegen nicht spielberechtigten Spielern steht auch Mannschaften, die nicht direkt am Spiel beteiligt waren, zu. Der Zeitpunkt und die Protestgebühr sind gleich wie bei Art Weitere Protestmöglichkeiten stehen diesen Mannschaften nicht zu. Wird ein Protest in der angesetzten Frist nicht bestätigt oder die Gebühr nicht bezahlt, wird dieser als nichtig angesehen Entscheid Ein Protest wird unter Anhörung der Beteiligten und Zeugen durch die Spielleiter/Wettkampfleitung resp. das Schiedsgericht entschieden und schriftlich bekanntgegeben. Über den Protest befindet der Spielleiter / die Wettkampfleitung resp. das Schiedsgericht raschmöglichst. Die Entscheide sind allen Parteien mitzuteilen Rückzahlung Gebühren Bei voller Gutheissung des Protestes wird die Protestgebühr zurückbezahlt. Bei Ablehnung verfällt die Protestgebühr Rekurse Möglichkeit Die Möglichkeit eines Rekurses an das Resssort VB ZTV bleibt offen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Protest. Gegen Entscheide der Spielleiter/Wettkampfleitung und des Schiedsgerichts kann innerhalb von 5 (fünf) Tagen (Poststempel) beim Ressortleiter des Ressort VB des
14 Zürcher Turnverbandes ZTV (Adresse bei Wettkampfleitung) schriftlich (eingeschrieben) Rekurs eingereicht werden. Gleichzeitig ist die Rekursgebühr gemäss Anhang 4 einzuzahlen. Der Entscheid des Ressort VB ZTV ist endgültig Rekurs ohne aufschiebende Wirkung Werden an Spieltagen durch das Schiedsgericht Spielsperren gegen einzelne Spieler ausgesprochen, sind bis zu zwei Spielsperren am gleichen Tag zu vollziehen. Ein eingereichter Rekurs erwirkt keine aufschiebende Wirkung Rekursinstanz Das Ressort VB ZTV ist Rekurskommission und kann allenfalls die Abt. Breitensport ZTV mit einbeziehen. Der Entscheid wird nach Anhören der Parteien gefällt. Sie ist nicht an das Urteil der Vorinstanz gebunden. Der gefällte Entscheid wird den Parteien schriftlich mitgeteilt. Die Verhandlung der Rekursbehörde ist nicht öffentlich. Der Entscheid ist endgültig Rückzahlung Gebühren Bei voller Gutheissung des Rekurses wird die Rekursgebühr zurückbezahlt. Bei Ablehnung verfallen die Gebühren Massnahmen Bussen Der Spielleiter / die Wettkampfleitung ist berechtigt, Bussen gemäss Anhang 4 auszusprechen Bussen und Spielsperren Die erwähnten Strafen werden für Vergehen gemäss Anhang 4 durch die
15 Spielleiter/Wettkampfleitung, das Schiedsgericht bzw. die Rekurskommission ausgesprochen. 16 BESONDERE BESTIMMUNGEN 16.1 Senioren-Meisterschaft Es gelten das vorliegende Reglement und die nachfolgenden Anhänge mit folgenden Abweichungen: -Alter: ab 35 Jahren, ein Spieler pro Mannschaft ab 30 Jahren. -Spielberechtigung: Ein Spieler darf während einer Meisterschaft nur in einer Senioren- Mannschaft spielen. -Die Mannschaften dürfen sich aus verschiedenen Vereinen zusammensetzen. -Tenue: Leibchen sollten von einheitlicher Farbe sein. Nummern sind wünschenswert, aber nicht zwingend. -Bemerkung: Das Spielen in einer Senioren-Mannschaft hat keinen Einfluss auf die Spielberechtigung bei den anderen Meisterschaften Mixed-Meisterschaft Es gelten das vorliegende Reglement und die nachfolgenden Anhänge mit folgenden Abweichungen: -Netzhöhe: Die Netzhöhe beträgt 2,35 m. -Auf dem Feld dürfen höchstens drei und müssen mindestens zwei Herren eingesetzt werden. Der Einsatz von einem lizenzierten Spieler und einer lizenzierten Spielerin ist gemäss Punkt 6.3 (Spieler) erlaubt. -Ein Spieler oder eine Spielerin darf während einer Meisterschaft nur in einer Mixed- Mannschaft spielen. -Die Mannschaften dürfen sich aus verschiedenen Vereinen zusammensetzen. -Tenue: Leibchen sollten von einheitlicher Farbe sein. Nummern sind erwünscht aber nicht zwingend. -Bemerkung: Das Spielen in einer Mixed-Mannschaft hat keinen Einfluss auf die Spielberechtigung bei den anderen Meisterschaften Jugend-Mixed-Meisterschaft Es gelten das vorliegende Reglement und die nachfolgenden Anhänge mit folgenden Abweichungen: -Alter: Jugend-C: bis 16 Jahre 2.20 m Netzhöhe Jugend-B: bis 18 Jahre 2.24 m Netzhöhe Jugend-A: bis 20 Jahre 2.35 m Netzhöhe
16 -Spielberechtigung: Ein Spieler darf während einer Meisterschaft nur in einer Jugend- Mixed-Mannschaft spielen. -Die Mannschaften dürfen sich aus verschiedenen Vereinen zusammensetzen. -Zusammensetzung: 6 Spieler, mindestens 3 Mädchen auf dem Feld -Bemerkung: Das Spielen in einer Jugend-Mixed-Mannschaft hat keinen Einfluss auf die Spielberechtigung bei den anderen Meisterschaften Volleyball-Cup Es gelten das vorliegende Reglement und die nachfolgenden Anhänge mit folgenden Abweichungen: -Spielmodus: Es wird auf 3 Gewinnsätze gespielt (5. Satz im Tiebreak). -Spielberechtigung: Jeder Spieler ist nur in einer Cup-Mannschaft spielberechtigt. -Bemerkung: Jede teilnehmende Mannschaft akzeptiert das jeweils vorliegende Reglement zum Volleyball-Cup. 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17.1 Inkraftsetzung Diese Wettkampfvorschriften sind ab Meisterschaft 2007/08 gültig und ersetzen alle vorhergehenden Reglemente Ergänzungen und Anpassungen Alle in diesen Wettkampfvorschriften nicht geregelten Fälle werden durch das Ressort Volleyball ZTV endgültig entschieden. Der Einfachheit halber wird bei allen Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet. Die vorliegenden Wettkampfvorschriften gelten aber selbstverständlich auch für die Spielerinnen. Genehmigt durch das Ressort Volleyball ZTV und der Abteilung Breitensport des Zürcher Turnverbandes im August 2007 ZTV / Abteilung Breitensport Ressort Volleyball ZTV Der
17 Abteilungsleiter Die Ressortleiterin Walter Gutknecht Karin Rothermann Beilagen: Anhang 1 Spielreglement Anhang Offizielle Spiel-Bälle 2 Anhang Werbevorschriften auf Tenue an VB-Anlässen 3 Anhang Gebühren / Bussen / Strafen 4 Anhang 5 Adressverzeichnis ANHANG 1 SPIELREGLEMENT Es gelten die offiziellen Volleyball-Regeln des Swiss Volley neuste Ausgabe mit folgenden Abänderungen: Folgende Regeln werden für unser Spiel nicht beachtet : -3.2 Gleichartigkeit der Bälle Nach dem Unterzeichnen des Spielberichtsbogen durch den Trainer und den Mannschaftskapitän dürfen die eingetragenen Spieler nicht mehr durch andere ersetzt werden Vor dem Spiel trägt der Trainer die Namen und Nummern seiner Spieler in den Vor jedem Satz übergibt er dem Schreiber oder dem zweiten Schiedsrichter das Stimmen Aufstellungsblatt und tatsächliche Positionen nicht überein Er benützt einen Summer oder ein anderes akustisches Gerät, um Die Linienrichter müssen die Art des begangenen Fehlers durch die... Folgende Regeln werden für unser Spiel ersetzt, abgeändert und/oder ergänzt: -1.1 Die Freizone und die Höhe werden durch die Halle begrenzt In Hallen sollte die Spielfeldfläche von heller Farbe sein Alle Linien sind 5 cm breit, schmälere werden toleriert. Sie sollten von heller Farbe und unterschiedlich zu der Farbe des Bodens sowie aller anderen Linien sein Senkrecht über der Mittellinie befindet sich ein Netz, dessen Oberkante bei Männern auf 2,43 m, bei Frauen auf 2,24 m und bei Mixed auf 2,35 m liegt Ergänzung: Die bestehenden Halleneinrichtungen werden toleriert Ergänzung: Die bestehenden Halleneinrichtungen werden toleriert Nur die im Spielberichtsbogen vor dem Spiel eingetragenen Spieler dürfen das Spielfeld betreten und am Spiel teilnehmen Trikot und Hosen müssen innerhalb einer Mannschaft einheitlich, sauber und von gleicher Farbe sein. Reklameaufschriften sind nach den Richtlinien des Swiss Volley und STV erlaubt.
18 Die Trikots der Spieler der Kantonalligen müssen nummeriert sein. Für die übrigen Ligen gelten die Weisungen der zuständigen Ressorts Spiele Der Mannschaftskapitän kann auf seinem Trikot unter der Nummer auf der Brust einen Streifen von 8 x 2 cm haben Vor dem Spiel hat der Mannschaftskapitän seine Mannschaft bei der Auslosung zu vertreten und die Namen/Unterschriften seiner Spieler im Matchblatt eintragen zu lassen. Er ist für die Angaben verantwortlich Gewinner des Spiels ist die Mannschaft, welche als erste die vom zuständigen Spielleiter / der Wettkampfleitung bestimmte Anzahl Sätze gewonnen hat Ergänzung: Nach Möglichkeit darf vor jedem Spiel jede der Mannschaften Das Aufstellungsblatt entfällt Nach dem Eintrag im Matchblatt ist eine Änderung der Aufstellung nicht mehr gestattet Neu: Das Übertreten der Mittellinie ist nicht gestattet Die Spieler müssen die im Matchblatt eingetragene Aufschlagsreihenfolge einhalten Ergänzung: Die genaue Zusammensetzung des Schiedsgerichts wird durch das Ressorts Volleyball ZTV bestimmt , ob die jeweiligen Positionen der Spieler auf dem Feld mit den im Matchblatt eingetragenen übereinstimmen Neu: Vor dem Spiel bzw. Satz hat der Schreiber die Angaben über das Spiel und die Mannschaften entsprechend der gültigen Verfahrensweise einzutragen Neu : Vor dem Spiel bzw. Satz hat der Schreiber die Anfangsaufstellung jeder Mannschaft nach Angaben des Schiedsrichters einzutragen. ANHANG 2 OFFIZIELLE SPIEL-BÄLLE Laut Swiss Volley sind folgende Ballmarken und Modelle zugelassen: MIKASA MIKASA VL200 (weiss)1 MIKASA MVL200 (farbig) MIKASA MVP200 (farbig) MOLTEN GALA MOLTEN IV58L (weiss) MOLTEN IV58LC (farbig) GALA Pro-line BV5001 L (weiss) GALA Pro-line BV5091 L (farbig) GALA Pro-line BV5091 S (farbig) 2 1 Es gibt Firmen, die den MIKASA VL200 nicht mehr importieren. Es kann sein, dass dieser Ball von der Liste der offiziellen Spielbälle gestrichen wird. Wir empfehlen euch deshalb, bei Neuanschaffungen eine andere Ballmarke zu wählen. 2 Neu zugelassener Ball ab Saison 2002/2003.
19 Die offiziellen Spiel-Bälle sollten mit folgendem, von der Herstellerfirma eingeprägten Stempel versehen sein: "FEDERATION SUISSE DE VOLLEYBALL" (F.S.V.B.) oder: "SwissVolley". ANHANG 3 WERBEVORSCHRIFTEN AUF TENUES VON VOLLEYBALL-ANLÄSSEN 1. GRUNDSÄTZE Grundsätzlich gelten die Vorschriften für Werbung auf Wettkampftenues an Anlässen gem. Werbe-Reglement des STV und Swiss Volley. Diese Vorschriften gelten für alle Volleyball-Anlässe des ZTV. 2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2.1 Zugelassen sind: Beschriftungen und Logos, welche die Zugehörigkeit des Vereins (Grösse frei) sowie Embleme und seitliche Streifen an Tenues und Schuhen, welche die Herstellerfirma verraten. Zeichen auf Tenues bis max. 160 cm (z. B. 8 x 20 cm), welche die Herstellerfirma verraten. Werbeaufschriften mit folgenden Maximalmassen: Schriftzüge Höhe 10 cm Signete Höhe 20 cm 2.2 Die vorgeschriebene Dressnummerierung darf durch die Werbefläche nicht tangiert werden. 2
20 2.3 Die Integration von Werbeprodukten im Vereinsnamen ist nicht gestattet. 2.4 Werbung für Alkohol und Rauchwaren, sowie politische, konfessionelle, ideologische oder moralisch anstössige Werbung ist untersagt. 2.5 Auf T-Shirts sind Werbeaufschriften von max. zwei Sponsoren erlaubt. 2.6 Pro Saison darf für max. zwei Sponsoren Werbung gemacht werden. 2.7 Nehmen von einem Verein mehrere Mannschaften an offiziellen Wettbewerben teil, kann jede Mannschaft eine andere Werbeaufschrift anbringen. 2.8 Das Trikot des Liberos ist von dieser Regelung ausgenommen und darf mit einer gegenüber dem Rest des Teams unterschiedlichen Werbung bedruckt sein. 2 SCHLUSSBESTIMMUNGEN In diesen Vorschriften nicht geregelte Fälle werden durch die Spielleiter/Wettkampfleitung entschieden. In zweiter Instanz entscheidet das Ressort Volleyball ZTV. ANHANG 4 GEBÜHREN / BUSSEN / STRAFEN 1 GEBÜHREN 1.1 Protestgebühr Fr Rekursgebühr Fr Mahngebühr Fr. 5.- spez. Tageswettkampfkarte für Erwachsene (ab 16) ohne Vers. Fr. 20.-spez. Tageswettkampfkarte für Jugendliche (bis 16) ohne Vers. Fr. 10.-spez. Jahreswettkampfkarte für Erwachsene (ab 16) ohne Vers. Fr. 50.-spez. Jahreswettkampfkarte für Jugendliche (bis 16) ohne Vers. Fr BUSSEN 2.1 Nichteinhaltung der angesetzten Fristen Fr Abwesenheit an der Spielleiter-/Spielplansitzung Fr Verspätetes Antreten des Schiedsrichters Fr Nichterscheinen des Schiedsrichters Fr Nichtstellen eines dem Reglement entsprechenden Schiedsrichters pro Spiel Fr jedes weitere mal Fr. 50.-jedoch maximum pro Spieltag Fr Verstoss gegen die Bekleidungsvorschriften pro Spiel/Spieltag Fr Nichteinhaltung der Richtlinien STV Werbung auf Wettkampftenue Fr Spielerliste: Nichteinhaltung der Abgabefrist oder unkorrektes/unvollständiges Ausfüllen Fr Nichtantreten zu Meisterschaftsspielen (Forfait) pro Spiel Fr. 50.-im Maximum pro Spieltag Fr Einsatz von nichtberechtigter Spieler (pro Spiel) Fr Forfaitniederlage Fr Disqualifikation einer Mannschaft Fr Rückzug einer Mannschaft nach Anmeldeschluss Fr nach Erstellen der Spielpläne Fr während der Meisterschaft Fr Nichtstellen von qualifizierten Mannschaften an Aufstiegsrunden und kant. Vergleichen, zusätzlich kann diese Mannschaft in der nächsten Meisterschaft nicht Meister werden. (Ausnahme: Regel 10.5) Fr Andere Widerhandlungen gegen Vorschriften des Reglementes, der Bestimmungen oder Weisungen der Wettkampfleitung sowie bei unsportlichem Verhalten bis Fr. 300.
21 3 BUSSEN UND SPIELSPERREN 3.1 rote Karte Fr gelbe und rote Karte zusammen / 1 Spielsperre Fr zusätzlich Spielsperren bis max.12 Spiele oder bis 6 Mte 3.3 Andere Widerhandlungen analog Punkt 2.12 bis Fr max.18 Spiele oder bis 12 Mte ANHANG 5 Adressenverzeichnis 1. Abteilung Breitensport ZTV Abteilungsleiter Gutknecht Walter Reservoirstr Hettlingen 2. Ressort Volleyball ZTV Volleyball ZTV Ressort-Rothermann Karin leiterin Fachgruppe Damen Leiterin Spielleiterin Damen 1. Liga Spielleiterin CUP Damen Spielleiterin Damen AZO Spielleiterin Seniorinnen AZO Spielleiterin Damen GLZ Spielleiterin Seniorinnen GLZ Spielleiterin Damen WTU Spielleiterin Seniorinnen WTU Fachgruppe Herren Leiter -Vertreter Spielleiter 1. Liga Herren -Vertreter Spielleiterin Luchswiesenstr. 190/ Zürich
22 Wehrli Silvia Fridtalweg Turbenthal Wehrli Silvia Fridtalweg Turbenthal Wehrli Silvia Fridtalweg Turbenthal Tobler Heidi Etzelstr Dürnten Tobler Heidi Etzelstr Dürnten Beck Brigitte Rechenbühlstrasse Adlikon Beck Brigitte Rechenbühlstrasse Adlikon Rothermann Karin Luchswiesenstr. 190/ Zürich Schiltknecht Rosmarie Waldeggweg Winterthur Meili Urs Breitensteinstr Zürich Meili Urs Breitensteinstr Zürich Wehrli Silvia [email protected] [email protected]
23 CUP Herren Spielleiter Herren AZO Spielleiter Herren GLZ Spielleiterin Herren WTU Spielleiterin Senioren WTU Fachgruppe Mixed Leiterin Spielleiter Mixed AZO Spielleiter Mixed GLZ Spielleiterin Mixed WTU Fachgruppe Jugend Leiterin Fachgruppe Beachvolleyball Leiter Fachgruppe Schiedsrichter/ Reglemente Leiterin Fridtalweg Turbenthal
24 Truniger Paul Breitenstrasse Benken Gross Thomas Breitlenstr Otelfingen Wehrli Silvia Fridtalweg Turbenthal Wehrli Silvia Fridtalweg Turbenthal Rothermann Karin Luchswiesenstr. 190/ Zürich Truniger Paul Breitenstrasse Benken vakant Rothermann Karin Luchswiesenstr. 190/ Zürich Glur Brigitte Hätschenstr. 23 Limberger Felix Obere Waidstrasse Zürich Kappeler Edith Alte St.Gallerstr Räterschen 3. Weitere Adressen Präsident ZTV Verbandsadresse Menzi Kurt Aubrigstr. 15 A 8630 Rüti Zürcher Turnverband Industriestr Volketswil [email protected] [email protected]
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- Volleyballregeln des Swiss Volley neuste Ausgabe inkl. allfällige Zusatzbestimmungen
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