Personal Locator Beacon (PLB)
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- Emma Graf
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1 OFB-InfoLetter 2/2015 Personal Locator Beacon (PLB) Verwendung von PLB in Österreich Information der Obersten Fernmeldebehörde Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion III, Gruppe Telekom - Post Abteilung PT 3 Technik Radetzkystraße 2, 1030 Wien [email protected] Stand: Jänner 2017 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
2 Inhalt Was sind PLB? 3 Wie funktioniert eine Alarmierung? 3 Wie schnell wird das MCC Toulouse alarmiert? 3 Wer betreibt die Einsatzleitstelle (RCC - Rescue Coordination Centre) in Österreich? 3 Grundsätzlich gilt 4 Hat ein PLB eine Testfunktion? 4 Was kostet ein PLB? 4 Darf ein in Österreich registrierter PLB auch im Ausland eingesetzt werden? 4 Darf ein in Österreich registrierter PLB auch auf einem Charterschiff auf See eingesetzt werden? 5 Darf ein PLB auf einer Jacht unter österreichischer Flagge zur See eingesetzt werden? 5 Darf ein PLB in einem in Österreich registrierten Luftfahrzeug auf einem Inlandflug mitgeführt werden? 5 Darf ein PLB in einem in Österreich registrierten Luftfahrzeug auf einem Auslandflug mitgeführt werden? 5 Wie kann ich einen Fehlalarm widerrufen? 6 Welche Gebühren fallen an und wie hoch sind diese? 6 Welche Voraussetzung muss ein PLB erfüllen um in Österreich bewilligt zu werden? 6 Wie funktioniert eine Alarmauslösung und wie lange dauert es bis die Rettungskette beginnt? 7 Was passiert, wenn der PLB nicht registriert ist und trotzdem eine Alarmauslösung getätigt wird? 7 Wo können weitere Auskünfte zum Einsatz und zur Anmeldung eingeholt werden? 7 2
3 Was sind PLB? PLB sind kleine, tragbare Sender die in einer Notsituation aktiviert werden können und Alarmsignale aussenden. Die Alarmsignale werden von polumlaufenden und/oder geostationären Satelliten aufgefangen und über eine Bodenstation an eine Einsatzleitstelle weitergeleitet. Ein PLB kann nur im offenen Gelände zuverlässig funktionieren. Voraussetzung ist, dass der PLB entsprechend bei der Fernmeldebehörde bewilligt ist und korrekte Notfalldaten hinterlegt sind. Im Falle der Bewilligung und Registrierung eines PLB fallen Kosten an (einmalig und monatlich), welche dem Bewilligungsinhaber vorgeschrieben werden. In manchen Ländern (z.b. Deutschland) ist der Einsatz ohne Bewilligung für eine Bordfunkstelle verboten und wird von den Behörden nicht bewilligt. Vor dem Einsatz im Ausland empfiehlt es sich, die jeweiligen Informationen über Bewilligung und Funktionalität am Einsatzort in Erfahrung zu bringen. Siehe dazu folgenden Link: Wie funktioniert eine Alarmierung? Die Alarmsignale werden von Satelliten des COSPAS-SARSAT Systems aufgefangen und über das zuständige Mission Control Centre (MCC) Toulouse von der empfangenden Bodenstation an die entsprechende nationale Einsatzleitstelle weitergeleitet. Wie schnell wird das MCC Toulouse alarmiert? Ist ein PLB mit einem GNSS (Global Navigation Satellite Service) ausgerüstet, kann ein geostationärer Satellit die Alarmierung zusammen mit der aktuellen Position des PLB aufnehmen und an die Einsatzleitstelle des MCC Toulouse weiterleiten. Bis das MCC Toulouse alarmiert ist, dauert es in der Regel einige Minuten. Bedingung: Es muss eine Sichtverbindung zwischen dem PLB und einem Satelliten bestehen. Ist der PLB nicht mit einem GNSS ausgerüstet, kann die Position von den geostationären Satelliten nicht ermittelt werden. Unter Umständen braucht es mehrere Umläufe/Überflüge eines polumlaufenden Satelliten, bis das PLB-Not-Signal empfangen und die Position des PLB ermittelt werden kann. In diesem Fall kann es mehrere Stunden dauern bis das MCC Toulouse alarmiert ist. Wer betreibt die Einsatzleitstelle (RCC - Rescue Coordination Centre) in Österreich? Die Austro Control GmbH (ACG) ist Betreiber des RCC in Österreich. Rückfragen, nach Alarmauslösungen von österreichisch registrierten PLB, werden vom RCC an die Funkmessstelle Wien weitergeleitet und von dieser bearbeitet. 3
4 Grundsätzlich gilt - Da mit einem PLB keine Sprachkommunikation möglich ist sind keine weiteren Umstände zur Art des Notfalls bekannt. Die Rettungskräfte müssen daher bei jedem Alarm vom ungünstigsten Fall ausgehen. - Der genaue Standort des Notfalls muss unter Umständen durch spezielle Peilflugzeuge und / oder - helikopter ermittelt werden. - Die Rettung kann sich durch die obigen Umstände verzögern und extrem teuer werden. Es sollte deshalb zusätzlich zum PLB immer eines der folgenden (zusätzlichen) Geräte mitgeführt werden: - Mobiltelefon - Nottelefon oder - Satellitentelefon Die Verwendung von Satellitentelefonen kann daher im Einzelfall die bessere Alternative sein. Hat ein PLB eine Testfunktion? In der Regel verfügen PLB über eine Testfunktion mit welcher der Batteriezustand, der Sender und das interne GNSS überprüft werden können.! Es darf niemals ein Alarm zu Testzwecken ausgelöst werden, da dadurch die Rettungskette ausgelöst wird! Was kostet ein PLB? Die Geräte sind im Fachhandel erhältlich und die Preise variieren je nach Hersteller. (Stand Juli 2015 zwischen ca und 500.-). Darf ein in Österreich registrierter PLB auch im Ausland eingesetzt werden? Die Erlaubnis der zuständigen Behörde(n) des jeweiligen Gastlandes muss vorab eingeholt werden. Achtung: Die notwendige Infrastruktur für den Landeinsatz von Such- und Rettungseinheiten steht nur in wenigen Ländern bereit. Vorherige Erkundigungen, ob der allfällige Einsatz eines PLB in einem bestimmten Land sinnvoll ist, sind daher sehr zu empfehlen, andernfalls zwar die Alarmierung, nicht aber die Rettung selbst gewährleistet ist. Einen Hinweis für die Verwendungsmöglichkeiten in Europa können Sie auch auf der untenstehenden Webseite finden: 4
5 Darf ein in Österreich registrierter PLB auch auf einem Charterschiff auf See eingesetzt werden? Die Erlaubnis der zuständigen Behörde(n) des Landes, unter deren Flagge das Schiff registriert ist, muss eingeholt werden. Darf ein PLB auf einer Jacht unter österreichischer Flagge zur See eingesetzt werden? Ein PLB als Ersatz für eine vorgeschriebene EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Bacon) ist nicht zulässig. Für EPIRB gelten spezielle Auflagen, vor allem im Bereich Technik und Befestigung. Ein korrekt codierter und fernmeldebehördlich bewilligter PLB darf jedoch zusätzlich mitgeführt werden. Bei einer Schiffsfunkbewilligung werden PLB anstelle einer EPIRB (P-EPIRB) nur dann bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. In der Konformitätserklärung muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass eine Verwendung als P- EPIRB bei nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen vorgesehen ist. 2. Die PLB wird als EPIRB programmiert. 3. Als Kennung ist die von der Fernmeldebehörde zugeteilte MMSI zu programmieren. Für Jachten mit Zulassung ab dem Fahrtbereich 2, für die gemäß Ausrüstungsvorschrift eine EPIRB erforderlich ist, kann eine P-EPIRB nur zusätzlich bewilligt werden. Darf ein PLB in einem in Österreich registrierten Luftfahrzeug auf einem Inlandflug mitgeführt werden? Wird in einem in Österreich registrierten Luftfahrzeug ein PLB mitgeführt, muss dieses als PLB codiert und fernmeldebehördlich bewilligt sein (persönlicher Notsender lautend auf den Träger des PLB und nicht auf das Flugzeug). Ein PLB als Ersatz für einen vorgeschriebenen ELT (Emergency Locator Transmitter) ist für nicht gewerblich betriebene Flugzeuge bis maximal 6 Sitzplätze möglich. Dieserart verwendete PLB müssen auf den Piloten oder einen mitfliegenden Passagier registriert sein. Darf ein PLB in einem in Österreich registrierten Luftfahrzeug auf einem Auslandflug mitgeführt werden? Die Erlaubnis der entsprechenden ausländischen zuständigen Behörde(n) muss vorab eingeholt werden, sofern diese das Mitführen eines ELT oder einer PLB nicht zwingend verlangen. 5
6 Ein PLB als Ersatz für einen vorgeschriebenen ELT ist nicht zulässig. Für ELT gelten spezielle Auflagen, vor allem im Bereich Technik und Befestigung. Ein korrekt codiertes und fernmeldebehördlich bewilligtes PLB darf jedoch zusätzlich mitgeführt werden. Wie kann ich einen Fehlalarm widerrufen? Das zuständige RCC muss unverzüglich telefonisch benachrichtigt werden, unabhängig, ob der Fehlalarm auf österreichischem Territorium oder im Ausland ausgelöst worden ist. 24h hotline Telefon Fax Nur für den Widerruf benutzen! Welche Gebühren fallen an und wie hoch sind diese? Antrag und Beilagen zum Antrag unterliegen der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz 1957 in der geltenden Fassung. Die Eingabegebühr für den Antrag beträgt momentan 14,30; für Beilagen beträgt die Gebühr derzeit 3,90 je Bogen, jedoch höchstens 21,80 je Beilage. Bei Ausstellung der Bewilligung fallen folgende Kosten an: Eingabegebühr einmalig 14,30 Frequenzzuteilungsgebühr einmalig 103,00 Summe einmalig 117,30 Frequenznutzungsgebühr monatlich 14,53 Die Vorschreibung erfolgt mittels Zahlschein. Welche Voraussetzung muss ein PLB erfüllen, um in Österreich bewilligt zu werden? Es werden nur PLB bewilligt, die mit einem GNSS-Empfänger ausgestattet und mit dem Ländercode von Österreich programmiert sind. Sollte ein anderer Ländercode programmiert sein, so muss im jeweiligen Staat die Registrierung durchgeführt werden, sofern dieser Staat die Registrierung von Ausländern akzeptiert. Alternativ kann von einer Fachfirma die Programmierung geändert werden. Über die Internetseite von COSPAS/SARSAT kann selbst überprüft werden, welcher Ländercode einprogrammiert ist: (Hinweis: Mit dem Suchbegriff Decode Program gelangt man zur entsprechenden Seite auf der Webseite) 6
7 Technische Voraussetzung, die ein PLB erfüllen muss, um bewilligt zu werden: Wenn ein PLB anstatt eines ELT verwendet wird, so muss das PLB folgende technische Voraussetzung erfüllen: Ein GNSS-Empfänger muss fix eingebaut und zusätzlich muss ein Notsignal auf der internationalen Notfunkfrequenz 121, 500 MHz ausgesendet werden können. Wie funktioniert eine Alarmauslösung und wie lange dauert es bis die Rettungskette beginnt? Die Alarmsignale werden von polumlaufenden und/oder geostationären Satelliten aufgefangen und von der empfangenden Bodenstation über das MCC Toulouse an das entsprechende nationale RCC weitergeleitet. Nach dem Auslösen des Notalarms durch den PLB dauert es ca. 2 Minuten bis der Alarm im MCC Toulouse von COSPAS/SARSAT aufscheint, vorausgesetzt der PLB ist mit einem GNSS-Empfänger ausgestattet. Ohne GNSS müssen für eine Verifizierung des Alarms mindestens 90 Minuten veranschlagt werden, da die Standortermittlung mittels polumlaufender Satelliten erfolgt und dazu mehrere Umläufe/Überflüge benötigen, um die Position zu ermitteln. Danach wird der laut Ländercode zuständige Registrierstaat informiert. Dieser verifiziert über die dort durch den Benutzer bekannt gegebenen Notfallkontakte die Alarmierung. Parallel wird jener Staat informiert, in welchem die Alarmauslösung erfolgte. Erst nach Bestätigung des Notalarms durch den hinterlegten Notfallkontakt wird die Rettungskette ausgelöst. Zu beachten ist, dass nicht in allen Ländern PLB zulässig sind, wie z.b. in Deutschland. Entsprechende Erkundigungen, ob in dem jeweiligen Staat eine PLB akzeptiert bzw. eine entsprechende Rettungskette ausgelöst wird, müssen daher vorher eingeholt werden. In Österreich ist der Ansprechpartner für COSPAS/SARSAT die ACG als Betreiber des nationalen RCC. Diese verständigt die Fernmeldebehörde, welche wiederrum mit dem Notfallkontakt in Verbindung tritt um den möglichen Notfall zu verifizieren. Die Begründung für diese Vorgangsweise liegt in der nach wie vor sehr hohen Anzahl von Fehlalarmen von rund 98%! Was passiert, wenn der PLB nicht registriert ist und trotzdem eine Alarmauslösung getätigt wird? In diesem Fall wird das MCC Toulouse dahin gehend informiert, dass keine Registrierungsdaten vorhanden sind. Die Rettungskette wird nicht ausgelöst!! Die Rettungskette wird nicht ausgelöst! Wo können weitere Auskünfte zum Einsatz und zur Anmeldung eingeholt werden? Weitere Informationen zum System COSPAS-SARSAT finden Sie unter: Das PLB - Antragsformular kann unter heruntergeladen werden. 7
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