Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung und Prämierung von Best-Practice-Einrichtungen in NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung und Prämierung von Best-Practice-Einrichtungen in NRW"

Transkript

1 Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung und Prämierung von Best-Practice-Einrichtungen in NRW Informationsblatt für die Einrichtung: Sie interessieren sich für das landesweite Projekt Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung in NRW. Anbei einige wichtige Informationen. Inhalt des Projekts ist die Vergabe eines Buttons Sturzpräventive Pflegeeinrichtung NRW. Voraussetzung dafür ist die Durchführung und Dokumentation des internen Audits des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege. Sie haben das interne Audit noch nicht durchgeführt? So gehen Sie vor: Für die Teilnahme benötigen Sie den Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 1. Aktualisierung (Januar 2013). Sofern der in Ihrer Einrichtung nicht vorhanden ist, können Sie diesen unter folgender Adresse kostenpflichtig bestellen: Fachhochschule Osnabrück Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Postfach 1940 Oder übers Internet unter Hrsg.: Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), ISBN-13: , 160 Seiten, Preis: 19,50 (inkl. MwSt., versandkostenfrei). Zur Durchführung des internen Audits, nutzen Sie bitte das im Standard enthaltene Audit-Instrument. Sollten Sie Schulungsbedarf zum Umgang mit den Audit-Instrumenten oder Fortbildungsbedarf zum Thema Sturzprävention haben, können Sie sich einfach an Ihren üblichen Bildungspartner wenden, um ein entsprechendes Angebot aufzulegen. (Wir weisen darauf hin, dass hier anfallenden Kosten von der Einrichtung selbst zu tragen sind. Für den Inhalt der Veranstaltungen tragen die Anbieter die Verantwortung.) Seite 1 von 5

2 Sie haben das interne Audit durchgeführt und dokumentiert? Sie haben zwei Möglichkeiten, den Landesbutton zu erwerben: Möglichkeit 1: Sie erklären Ihre Teilnehme am Projekt im Rahmen der nächsten MDK-Regelprüfung. Dafür halten Sie das ausgefüllte Formular A bereit. Die Kosten für die Beurteilung werden voll aus Projektmitteln getragen. Für Sie fällt lediglich eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 50 an, die an den DBfK zu entrichten ist. Im Rahmen der Regelprüfung wird zunächst geprüft, ob in der Zufallsstichprobe die Kriterien 13.4 bis 13.6 des Erhebungsbogens erfüllt sind. Nur wenn dies der Fall ist, kann die weitere Beurteilung erfolgen. Die Durchführung der Beurteilung Durchführung der Beurteilung auf der Grundlage des von der Einrichtung selber durchgeführten internen Audits sowie Sichtung der Unterlagen und Diskussion von Vertiefungsfragen zur Umsetzung einer Sturzprävention. Besprechung der Ergebnisse und empfehlende Rückmeldung an die Einrichtung Erstellung eines Berichtes durch die MDK-Prüferin / den MDK-Prüfer und Übermittlung an den DBfK Vergabe des Landesbutton erreicht, erhält die Einrichtung den Landesbutton. Der MDK informiert den DBfK. Der DBfK übergibt im Auftrag der Projektträger den Landesbutton an die Einrichtung. nicht erreicht, ist eine erneute Bewerbung nach Umsetzung der erforderlichen Anpassungen möglich. Gültigkeit des Landesbutton und Projektevaluation: o Innerhalb von zwei Jahren nach Vergabe des Landesbuttons kann in Zusammenhang mit einer MDK-Regelprüfung eine aktuelle Jahresplakette vergeben werden, wenn die Prüfkriterien 13.4 bis 13.6 vollständig erfüllt sind. In diesem Zusammenhang fällt eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 20,- an. o Innerhalb von zwei Jahren nach Vergabe des Landesbuttons muss erneut ein internes Audit durchgeführt werden, wenn der Landesbutton nach Ablauf von zwei Jahren bestätigt werden soll. o Zum Zweck der Projektevaluation sind alle teilnehmenden Einrichtungen angehalten, alle 6 Monate eine Vollerhebung von Stürzen mit gravierenden Folgen durchzuführen. Ein Formular wird zur Verfügung gestellt. DBfK Nordwest e.v. Seite 2 von 5

3 Möglichkeit 2: Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular B (inkl. der Bestätigung, dass Sie das interne Audit durchgeführt und dokumentiert haben) an den DBfK unter: DBfK Nordwest e.v. Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung ist die Einrichtung verbindlich und damit kostenpflichtig zur Teilnahme am Projekt angemeldet. Die Finanzierung dieser Visitation wird nicht mit Projektmitteln unterstützt. Die Kosten betragen 450,-. Zusätzlich fällt eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 50,- an. Zur Durchführung der Visitation wird eine über den DBfK beauftragte unabhängige und entsprechend geschulte Pflegeexpertin bzw. ein Pflegeexperte mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Durchführung der Visitation Besuch der Einrichtung und Durchführung der Visitation auf der Grundlage des von der Einrichtung selber durchgeführten internen Audits. Sichtung der Unterlagen und Diskussion von Vertiefungsfragen zur Umsetzung einer Sturzprävention. Besprechung der Ergebnisse und empfehlende Rückmeldung an die Einrichtung Erstellung eines Berichtes durch den Visitor / die Visitorin und Übermittlung an den DBfK Vergabe des Landesbutton erreicht, erhält die Einrichtung den Landesbutton Der DBfK übergibt im Auftrag der Projektträger den Landesbutton an die Einrichtung. nicht erreicht, ist eine erneute Bewerbung nach Überarbeitung des Konzeptes möglich. Der DBfK teilt der Einrichtung in Vertretung der Träger mit, warum der Landesbutton nicht verliehen werden kann und zeigt weitere Möglichkeiten auf. DBfK Nordwest e.v. Seite 3 von 5

4 DBfK Nordwest e.v. Das ausgefüllte Formular schicken Sie uns bitte per Post, Telefax (0511) oder Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Projekt Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung NRW Formular A Einrichtung Name Ansprechpartner/in für das Projekt Name/Vorname Funktion Kreis Telefon/Durchwahl Anschrift der Einrichtung PLZ/Wohnort Straße Telefon Fax Adresse Arbeitsschwerpunkt der Einrichtung (z.b. Stationäre Pflege, teilstationäre Pflege, Tagespflege etc.) Träger der Einrichtung Hiermit bestätigen wir, dass wir das interne Audit gemäß des DNQP-Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege, Entwicklung Konsentierung Implementierung (Februar 2006) bzw. 1. Aktualisierung (Januar 2013) durchgeführt und dokumentiert haben. Wir beauftragen den MDK, im zeitlichen Zusammenhang mit der heutigen Qualitätsprüfung festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Landesbuttons erfüllt sind. Wir erklären uns damit einverstanden, dass das Ergebnis dieser Feststellung an das Projektbüro beim DBfK Nordwest e. V. übermittelt wird. Die auf die Einrichtung entfallenden und an den DBfK zu entrichtenden Kosten in Höhe von 50,00 bei der Neuvergabe des Landesbuttons und in Höhe von 20,00 bei Erneuerung der Prüfplakette werden innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung der Materialien fällig. DBfK Datum, Nordwest Unterschrift e.v. Regionalvertretung und Stempel der West Einrichtung Seite 4 von 5

5 DBfK Nordwest e.v. Das ausgefüllte Formular schicken Sie uns bitte per Post, Telefax (0511) oder Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Projekt Landesbutton Sturzpräventive Pflegeeinrichtung NRW Formular B Einrichtung Name Ansprechpartner/in für das Projekt Name/Vorname Funktion Kreis Telefon/Durchwahl Anschrift der Einrichtung PLZ/Wohnort Straße Telefon Fax Adresse Arbeitsschwerpunkt der Einrichtung (z.b. Stationäre Pflege, teilstationäre Pflege, Tagespflege etc.) Träger der Einrichtung Hiermit bestätigen wir, dass wir das interne Audit gemäß des DNQP-Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege, Entwicklung Konsentierung Implementierung (Februar 2006) bzw. 1. Aktualisierung (Januar 2013) durchgeführt und dokumentiert haben. Wir melden uns hiermit verbindlich für die externe Visitation im Projekt Landesbutton Sturzpräventive Einrichtung NRW an. Die für die Visitation anfallenden und an den DBfK zu entrichtenden Kosten in Höhe von 450,00 werden innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Rechnungsstellung fällig. Die auf die Einrichtung entfallenden Verwaltungskostengebühren in Höhe von 50,00 bei der Neuvergabe des Landesbuttons werden innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung der Materialien fällig. Datum, Unterschrift und Stempel der Einrichtung DBfK Nordwest e.v. Seite 5 von 5

Hinweise zu den Förderbedingungen für Klassenfahrten. Junge Ausstellung Luther und die Fürsten Aufbruch in ein neues Zeitalter

Hinweise zu den Förderbedingungen für Klassenfahrten. Junge Ausstellung Luther und die Fürsten Aufbruch in ein neues Zeitalter Hinweise zu den Förderbedingungen für Klassenfahrten Junge Ausstellung Luther und die Fürsten Aufbruch in ein neues Zeitalter Wer fördert die Klassenfahrten? Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung (OSS) ist

Mehr

ausgehändigt/übersandt aufgrund des Antrages vom durch (Unterschrift der/des Knappschaftsbediensteten/Versichertenältesten etc.) ^ Nein Name, Vorname

ausgehändigt/übersandt aufgrund des Antrages vom durch (Unterschrift der/des Knappschaftsbediensteten/Versichertenältesten etc.) ^ Nein Name, Vorname Knappschaft ^ Regionaldirektion/ Referat Krankenversicherung ^ Geschäftsstelle Ihre Kranken- und Pflegeversichertennummer:, Vorname, Geburtsdatum der / des Versicherten Wohnung Postleitzahl ausgehändigt/übersandt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzugstätigkeiten, die über www.movinga.de gebucht werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzugstätigkeiten, die über www.movinga.de gebucht werden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzugstätigkeiten, die über www.movinga.de gebucht werden Die Knutzen, Maslowski Gbr, Goethestraße 8a, 56179 Vallendar ( Movinga oder Dienstleister ) betreibt die Vermittlungsplattform

Mehr

Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)

Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage

Mehr

Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen (P)

Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen (P) Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen (P) Die Bundesnotarkammer führt gemäß 78a bis 78c der Bundesnotarordnung das Zentrale Vorsorgeregister. Es dient der schnellen und zuverlässigen

Mehr

Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen (P)

Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen (P) Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen (P) Die Bundesnotarkammer führt gemäß 78a bis 78c der Bundesnotarordnung das Zentrale Vorsorgeregister. Es dient der schnellen und zuverlässigen

Mehr

Einmalige Registrierung von Arbeitgebern/Unternehmern im ElsterOnline-Portal

Einmalige Registrierung von Arbeitgebern/Unternehmern im ElsterOnline-Portal Einmalige Registrierung von Arbeitgebern/Unternehmern im ElsterOnline-Portal Um die Funktionen des ElsterOnline-Portals als Arbeitgeber/Unternehmer nutzen zu können (z.b. zur Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen

Mehr

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email NUR HIER GmbH Niendorfer Straße 25 22529 Hamburg Aktuelles Foto FRAGEBOGEN FÜR FRANCHISE-INTERESSENTEN Haben Sie Interesse, eine NUR HIER Bäckerei als Franchise-Partner zu führen? Dann füllen Sie bitte

Mehr

Verlängerung Ihrer ARCHICAD Seriennummer für ein Jahr

Verlängerung Ihrer ARCHICAD Seriennummer für ein Jahr Verlängerung Ihrer ARCHICAD Seriennummer für ein Jahr Ab dem ersten Tag nach der Installation erscheint bei jedem Start der ARCHICAD Studentenversion eine Meldung, die anzeigt, in wie vielen Tagen Ihre

Mehr

Erste Schritte im Online-Banking mit PIN und chiptan bei Ihrer Sparkasse Essen

Erste Schritte im Online-Banking mit PIN und chiptan bei Ihrer Sparkasse Essen Erste Schritte im Online-Banking mit PIN und chiptan bei Ihrer Sparkasse Essen Um Ihnen die ersten Schritte im Online-Banking zu erleichtern, zeigen wir Ihnen, wie Sie problemlos den Einstieg in das Online-Banking

Mehr

Informationen für Weiterbildungsanbieter zur 3. Förderphase der Bildungsprämie BILDUNG

Informationen für Weiterbildungsanbieter zur 3. Förderphase der Bildungsprämie BILDUNG Weiterbildung wird prämiert! Informationen für Weiterbildungsanbieter zur 3. Förderphase der Bildungsprämie BILDUNG Was ist die Bildungsprämie? Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie ver bessert das Bundesministerium

Mehr

ANTRAG. Information zur Anspruchsberechtigung

ANTRAG. Information zur Anspruchsberechtigung ANTRAG auf Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (gebührenfrei nach 14 TP 6 Absatz 5 Ziffer

Mehr

Teilnahmebedingungen für die Förderinitiative DAS TUT GUT. der Sparkasse Lüneburg Förderinitiative 2015

Teilnahmebedingungen für die Förderinitiative DAS TUT GUT. der Sparkasse Lüneburg Förderinitiative 2015 I. Teilnahmebedingungen für die Antragsteller um Projektspenden 1. Teilnahmeberechtigte Antragsteller und Projektträger Grundsätzlich können alle Bürger in Hansestadt und Landkreis Lüneburg als Antragsteller

Mehr

3. Bericht des MDS nach 114a Abs. 6 SGB XI. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege

3. Bericht des MDS nach 114a Abs. 6 SGB XI. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege 3. Bericht des MDS nach 114a Abs. 6 SGB XI Qualität in der ambulanten und stationären Pflege Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) Theodor-Althoff-Straße

Mehr

Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung durch Vertragspartner der Pflegekasse

Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung durch Vertragspartner der Pflegekasse Hinweis: Die Angaben zum Leistungsantrag beruhen auf den Mitwirkungspflichten der 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und 50 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Fehlende oder unvollständige Angaben

Mehr

STROMAUFTRAG: ÖKO OK STROM 12

STROMAUFTRAG: ÖKO OK STROM 12 Frau Herr Familie 1. Ihre persönlichen Daten: Original für das STADTWERK AM SEE Telefon Geburtsdatum E-Mail Ich bin damit einverstanden, über die zuvor genannte E-Mail-Adresse vom STADTWERK AM SEE rechtserhebliche

Mehr

Antrag auf Beurlaubung Abgabefrist: 02. April 2015

Antrag auf Beurlaubung Abgabefrist: 02. April 2015 Antrag auf Beurlaubung Abgabefrist: 02. April 2015 Sommersemester 2015 (ausschließlich!) Bei Zahlung des Beitrags bitte unbedingt die Rückmeldefrist, 28.02.2015, beachten! Diese ist mit der Abgabefrist

Mehr

Merkblatt Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Merkblatt Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Merkblatt Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit - für Deutsche, die im Ausland leben - (Stand: September 2011) 1. Was versteht man unter einer Beibehaltungsgenehmigung? Wer als Deutscher auf Antrag

Mehr

Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Praxishilfe für die Beratung der UV-Träger in den Betrieben

Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Praxishilfe für die Beratung der UV-Träger in den Betrieben Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Praxishilfe für die Beratung der UV-Träger in den Betrieben Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Praxishilfe für die Beratung der UV-Träger

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG UND TESTENTWICKLUNG E. V. (g.a.s.t.)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG UND TESTENTWICKLUNG E. V. (g.a.s.t.) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG UND TESTENTWICKLUNG E. V. (g.a.s.t.) 1. Allgemeines 1.1. g.a.s.t. ist ein Verein zur Förderung des Hochschulstudiums

Mehr

Mistabgabe muss dokumentiert werden

Mistabgabe muss dokumentiert werden Mistabgabe muss dokumentiert werden Auch Pferdehalter müssen Mistabgaben dokumentieren. Was bei der überbetrieblichen Wirtschaftsdüngerverwertung zu beachten ist, erläutert Gösta- Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer

Mehr

Leitfaden zur Beantragung eines Gesuchs um einen Mobilitätsbeitrag

Leitfaden zur Beantragung eines Gesuchs um einen Mobilitätsbeitrag Leitfaden zur Beantragung eines Gesuchs um einen Mobilitätsbeitrag Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten (Mobilitätsbeiträge) Mai 2012 Vorwort Was sind Mobilitätsbeiträge

Mehr

Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach 32 MessEG seit dem 01.01.2015 (Stand: 10.04.2015)

Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach 32 MessEG seit dem 01.01.2015 (Stand: 10.04.2015) Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach 32 MessEG seit dem 01.01.2015 (Stand: 10.04.2015) Kurzinfo Was muss ich als Messgeräteverwender seit dem 01.01.2015 bezüglich der Anzeigepflicht

Mehr

Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) Kommunaler Index für Inklusion. Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft.

Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) Kommunaler Index für Inklusion. Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft. Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) Kommunaler Index für Inklusion Arbeitsbuch Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft

Mehr

Allgemeine Software-Geschäftsbedingungen Scholl Communications AG

Allgemeine Software-Geschäftsbedingungen Scholl Communications AG Allgemeine Software-Geschäftsbedingungen Scholl Communications AG 1. Vertragsschluss, maßgebliches Recht 1.1 Diese Allgemeinen Software-Geschäftsbedingungen (ASGB) gelten für alle heutigen und zukünftigen

Mehr

Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 Wintersemester 2014/15

Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 Wintersemester 2014/15 FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 Wintersemester 2014/15 Inhalt Anmeldung zur Bachelor-/Master-/Diplomarbeit Anmeldezeitraum: Montag, 22.12.2014 bis Freitag,

Mehr

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes - Vor-Ort-Beratung (BAFA) - Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes - Vor-Ort-Beratung (BAFA) - Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) Regelheft Stand für die Eintragung als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes - Vor-Ort-Beratung (BAFA) - Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) - Energetische Fachplanung

Mehr

Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld Informationen und Hinweise

Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld Informationen und Hinweise Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld Informationen und Hinweise Informationen auf einen Blick Sie suchen eine Beschäftigung? Ihre Agentur für Arbeit unterstützt Sie gern bei der

Mehr

Maßnahmebeschreibung DIA-AM

Maßnahmebeschreibung DIA-AM Maßnahmebeschreibung DIA-AM Bezeichnung: em@w: Zielgruppe: DIA-AM - Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit 33 Abs. 4 SGB IX Teilnehmer aus Rechtskreis SGB III (Zuweisung durch Agentur für Arbeit): ja Teilnehmer

Mehr

Ihr Pflegetagebuch Informationen und Dokumentationen

Ihr Pflegetagebuch Informationen und Dokumentationen Ihr Pflegetagebuch Informationen und Dokumentationen Inhalt 1 Einführung 1 2 Anerkennung einer Pflegestufe 2 Wer gilt als pflegebedürftig? 2 3 Ablauf des Verfahrens 5 Begutachtung durch den Medizinischen

Mehr