Leitfaden zur Beantragung eines Gesuchs um einen Mobilitätsbeitrag
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- Björn Busch
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1 Leitfaden zur Beantragung eines Gesuchs um einen Mobilitätsbeitrag Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten (Mobilitätsbeiträge) Mai 2012
2 Vorwort Was sind Mobilitätsbeiträge Der SNF setzt in seinem Mehrjahresprogramm (MJP) einen Schwerpunkt bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und sieht insbesondere Massnahmen vor, die die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere steigern sollen. Eine solche Massnahme ist die Förderung der Mobilität in einem frühen Stadium der Karriere, dem Doktorat. In der Karriereförderung werden Auslandaufenthalte von Doktorierenden durch die Mobilitätsstipendien Doc.Mobility unterstützt. Für Doktorierende, die in SNF- Forschungsprojekten angestellt sind, fehlte bisher ein vergleichbares Angebot im Rahmen der Projektfinanzierung. Ein Mobilitätsbeitrag wird für sechs bis zwölf Monate gewährt. Die vom SNF finanzierte maximale Doktoratsdauer von vier Jahren kann durch den Auslandaufenthalt nicht verlängert werden. Administrativ werden die Mobilitätsbeiträge an Doktorierende als Zusatzbeiträge zu laufenden Forschungsprojekten gehandhabt und können jederzeit als solche via mysnf unter der Rubrik Zusatzbeiträge eingegeben werden. Innerhalb von zwei Monaten werden sie durch die Geschäftsstelle behandelt. Es steht ein jährliches, beschränktes Budget zur Verfügung, wobei das first come first served Prinzip gilt. Um eine möglichst einheitliche Behandlung der Gesuche gewähren zu können beschränkt sich die Prüfung darauf, ob Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sind (Reglement über die Förderung der Mobilität von Doktorierenden in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten). Die Dokumentation zu den Mobilitätsbeiträgen Die Dokumentation zu den Mobilitätsbeiträgen umfasst: den, als Referenz für Personen, die beabsichtigen, einen solchen Zusatzbeitrag einzureichen. das Reglement über die Förderung der Mobilität von Doktorierenden in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten (Mobilitätsbeiträge) und das Beitragsreglement des SNF, welche die Rechtsgrundlage für die Entscheide des SNF darstellen. Die Dokumente sind erhältlich über die Webseite des SNF ( Sie sind ebenfalls zugänglich über die elektronische Plattform mysnf ( Der stützt sich auf das Reglement zu Mobilitätsbeiträgen, das Beitragsreglement des SNF und das allgemeine Ausführungsreglement zum Beitragsreglement. Der Leitfaden ist kein rechtsverbindliches Dokument und ersetzt in keinem Fall die erwähnten Reglemente. Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten:2
3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Was sind Mobilitätsbeiträge 2 2 Die Dokumentation zu den Mobilitätsbeiträgen 2 1. Abklärungen vor der Gesuchserstellung Zugelassene Instrumente Formelle Voraussetzungen Anrechenbare Kosten 5 2. Erstellen der Upload-Dokumente Forschungsplan Bestätigung des Gastinstituts Betreuungsbestätigung für Doktorierende 5 3. Erstellen des Online-Gesuchs Zusatzbeitrag auf laufendem Gesuch in mysnf 5 4. Prüfung der Gesuche um Mobilitätsbeiträge Prüfung der Gesuche durch die Geschäftsstelle des SNF und Entscheide Kontakt der Gesuchstellenden mit der Geschäftsstelle des SNF 6 5. Anhang: Vorgaben für den Forschungsplan eines Mobilitätsbeitrags Aufbau Forschungsplan 7 Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten:3
4 1. Abklärungen vor der Gesuchserstellung 1.1 Zugelassene Instrumente Folgende Instrumente sind für Mobilitätsbeiträge geöffnet: Projektförderung der Abteilungen I - III, Interdisziplinäre Projekte, Förderprofessuren, Ambizione, ProDoc, MHV, Doc.CH, Sinergia, Nationale Forschungsprogramme, Programme der Internationalen Zusammenarbeit. Bei der Projektförderung können Mobilitätsbeiträge für den Schweizer Teil von Lead Agency-Gesuchen beantragt werden auch für Mobilität innerhalb der Lead Agency- Länder. Bei den Programmen der Internationalen Zusammenarbeit sind Mobilitätsbeiträge nur für Doktorierende vorgesehen, die in der Schweiz angestellt sind. Sie können Mobilitätsbeiträge nur für Aufenthalte in Ländern beantragen, mit denen im laufenden Projekt keine Zusammenarbeit besteht. 1.2 Formelle Voraussetzungen Zur Gesuchstellung für Mobilitätsbeiträge sind Doktorierende berechtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind im Rahmen eines vom SNF unterstützten Forschungsprojektes angestellt, streben im Zusammenhang mit ihrer für die Forschungsarbeiten erbrachten wissenschaftlichen Leistungen die Promotion an und sind als Doktorierende immatrikuliert. Sie legen eine Bestätigung der verantwortlichen Betreuungsperson und, falls nicht identisch, der Beitragsempfängerin oder des Beitragsempfängers des vom SNF unterstützten Projekts vor, dass diese oder dieser das Vorhaben aus wissenschaftlicher Sicht unterstützt und die weitere Anstellung im vom SNF unterstützten Forschungsprojekt während des Auslandaufenthaltes garantiert. Sie legen eine Bestätigung vor, in der das Gastinstitut die notwendige fachliche Begleitung und den Zugang zur Infrastruktur zusichert. Weiter zu beachten ist, dass: der Auslandaufenthalt im zeitlichen Rahmen des vom SNF unterstützten Forschungsprojekts stattfinden muss. Gesuche spätestens drei Monate vor Antritt des Auslandaufenthaltes eingereicht werden müssen. der früheste Einreichungstermin der erste Tag ist, an dem das vom SNF unterstützte Forschungsprojekt zu laufen beginnt, der späteste Einreichungstermin neun Monate vor Ablauf des vom SNF unterstützten Forschungsprojekts ist. Das Gesuch um einen Mobilitätsbeitrag muss in elektronischer Form (via mysnf unter der Rubrik Zusatzbeiträge ), nach den vorgegebenen Dateiformaten eingereicht werden und alle obligatorischen Angaben und Beilagen enthalten (Forschungsplan, Detailliertes Budget, Bestätigung der Betreuungsperson und des Gastinstituts). Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten:4
5 1.3 Anrechenbare Kosten Der maximale Beitrag pro Gesuch ist 20'000 CHF. Bei Begleitung durch die direkte Familie können CHF pro zusätzlichem Familienmitglied zusätzlich gesprochen werden. Beantragt werden können Beiträge zu: Kosten für die Hin- und Rückreise, Aufenthaltskosten (Wohnkosten, Einschreibe- und Infrastrukturgebühren an ausländischen Hochschulen wie z.b. für Bibliotheksbenutzung), Tagungs-, Workshop- und Kongressgebühren, die nicht über das Forschungsprojekt finanziert werden können. Es muss ein detailliertes Budget eingereicht werden. Das Salär muss weiterhin durch die vom SNF finanzierte Anstellung über das Forschungsprojekt sichergestellt sein. 2. Erstellen der Upload-Dokumente 2.1 Forschungsplan Der Forschungsplan muss als PDF-Dokument erstellt werden. Er muss gemäss den im Anhang zu diesem Dokument dargelegten Vorgaben verfasst sein. Der Forschungsplan muss aus Originaltext bestehen, der von den Doktorierenden selbst verfasst worden ist. 2.2 Bestätigung des Gastinstituts Das Gastinstitut verfasst ein Bestätigungsschreiben in welchem die notwendige fachliche Begleitung und der Zugang zur Infrastruktur zugesichert werden. 2.3 Betreuungsbestätigung für Doktorierende Die verantwortliche Betreuungsperson in der Schweiz (und falls nicht identisch, auch die Beitragsempfängerin oder der Beitragsempfänger des vom SNF unterstützten Projekts) legt eine Bestätigung vor, dass diese oder dieser das Vorhaben aus wissenschaftlicher Sicht unterstützt und die weitere Anstellung im vom SNF unterstützten Forschungsprojekt während des Auslandaufenthaltes garantiert ist. 3. Erstellen des Online-Gesuchs 3.1 Zusatzbeitrag auf laufendem Gesuch in mysnf In der Eingabemaske von mysnf muss die Beitragsempfängerin oder der Beitragsempfänger auf ihr oder sein laufendes SNF-Projekt zugreifen und dort die Option Zusatzbeiträge wählen. Lesen Sie den eingeblendeten Informationstext aufmerksam Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten:5
6 durch und bestätigen Sie, diese Information zu Kenntnis genommen zu haben. Danach wählen Sie den passenden Typ von Zusatzbeiträgen aus. In der Eingabemaske von mysnf werden die erforderlichen Daten zum Zusatzbeitrag abgefragt. 4. Prüfung der Gesuche um Mobilitätsbeiträge 4.1 Prüfung der Gesuche durch die Geschäftsstelle des SNF und Entscheide Die Geschäftsstelle des SNF prüft bei allen eingehenden Gesuchen um Mobilitätsbeiträge, ob sie die formellen Voraussetzungen erfüllen (Artikel 3, 4 und 5 des Reglements zu Mobilitätsbeiträgen). Nur wenn ein Gesuch alle formellen Voraussetzungen erfüllt, tritt der SNF darauf ein. Anschliessend prüft die Geschäftsstelle, ob die Kriterien erfüllt sind (Artikel 7 des Reglements zu Mobilitätsbeiträgen). Um das first come first served Prinzip einhalten zu können, werden keine Dokumente nachverlangt oder zur Überarbeitung zurückgegeben. Es werden keine Rückfragen getätigt. Die Prüfung der Gesuche um einen Mobilitätsbeitrag wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten vollständig abgewickelt. Den Entscheid erhalten die Beitragsempfängerinnen bzw. Beitragsempfänger des vom SNF unterstützten Projekts als Verfügung per Briefpost, eine Kopie davon wird den Doktorierenden als zugestellt. 4.2 Kontakt der Gesuchstellenden mit der Geschäftsstelle des SNF Vor und während der Gesuchseinreichung steht Ihnen die Geschäftsstelle des SNF für Fragen und Auskünfte bezüglich der Gesuche per Telefon und zur Verfügung. Ansonsten erteilt der SNF Ihnen während der Prüfung der Gesuche bis zur schriftlichen Kommunikation der Entscheide keine Auskünfte bezüglich Ihrer Gesuche. Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten:6
7 5. Anhang: Vorgaben für den Forschungsplan eines Mobilitätsbeitrags Wir bitten Sie, die unten aufgeführten Kapitelüberschriften wörtlich oder sinngemäss zu übernehmen. Bitte beschreiben Sie kurz das Forschungsvorhaben am Gastinstitut und seine Einbettung in die Doktorarbeit und das laufende Forschungsprojekt. Erklären Sie weiter, worin der voraussichtliche Mehrwert des Auslandaufenthalts für die Doktorarbeit und Ihre berufliche Karriere besteht. Der Forschungsplan ist in der Gesuchssprache oder in Englisch (falls diese nicht bereits Englisch ist) zu verfassen. 5.1 Aufbau Forschungsplan maximal 2 DIN A4 Seiten, mindestens Schriftgrösse 10 und Zeilenabstand 1.5; keine Zusatzdokumente zum Forschungsplan 1 Beschreibung des Vorhabens 1.1 Allgemeine Beschreibung Bitte beschreiben Sie kurz das Forschungsvorhaben, dass Sie am Gastinstitut durchführen möchten. 1.2 Betreuung am Gastinstitut Bitte beschreiben Sie, wer die Betreuung am Gastinstitut übernimmt, warum Sie die entsprechende(n) Person(en) ausgewählt haben und wie sich die Betreuung gestalten wird Einbettung des Vorhabens in die Doktorarbeit und das Forschungsprojekt Mehrwert des Auslandaufenthalts Mehrwert für die Doktorarbeit Bitte beschreiben Sie, welchen inhaltlichen Bezug das hier beantragte Forschungsvorhaben zu Ihrer Doktorarbeit und zum laufenden Forschungsprojekt hat. Bitte beschreiben Sie, inwieweit der Auslandaufenthalt einen Mehrwert für Ihre Doktorarbeit erbringen wird. 2.2 Bedeutung für die berufliche Karriere Bitte beschreiben Sie, welche Bedeutung dieser Auslandaufenthalt für Ihre berufliche Karriere hat. Mobilitätsbeiträge an Doktorierende in vom SNF unterstützten Forschungsprojekten:7
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