Gemeinde Bozen Autonome Provinz Bozen - Südtirol

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1 Gemeinde Bozen Autonome Provinz Bozen - Südtirol Bericht zum Haushaltsvoranschlag

2 Herausgeber: Gemeinde Bozen Gesetzlicher Verweis: Einheitstext der Regionalgesetze betreffend die Buchhaltungs- und Finanzordnung in den Gemeinden der Autonomen Region Trentino-Südtirol DPRA vom 28. Mai 1999, Nr. 4/L, geändert durch das DPReg. vom 1. Februar 2005, Nr. 4/L Erscheinungsjahr /138

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Bürgermeisters...4 Einleitung...6 Zusammensetzung des Gemeindeausschusses...8 Sektion 1 Allgemeine Merkmale der Bevölkerung, des Gebietes, der lokalen Wirtschaft sowie der Dienste der Körperschaft Bevölkerung Gebiet Dienste Lokale Wirtschaft...21 Sektion 2 Analyse der Einnahmekonten Finanzierungsquellen Analyse der Einnahmekonten...25 Sektion 3 Programme und Projekte Allgemeine Übersicht der Ausgaben nach Programm...55 Programme (Abschnitte 3.4 bis 3.8) Zusammenfassung der Programme nach Finanzierungsquellen Analyse der Ausgaben nach Titeln, Aufgaben- und Dienstbereichen sowie Ausgabenkonten Titel I Laufende Ausgaben Titel II Ausgaben auf Kapitalkonto Titel III Ausgaben für die Rückzahlung von Schulden Titel IV Ausgaben aus Diensten für Rechnung Dritter /138

4 Vorwort des Bürgermeisters Der Bürgermeister 2015 ist ein Wahljahr. In wenigen Monaten werden die amtierenden Stadtvertreter abgelöst, und eine neue Regierung wird die Amtsgeschäfte übernehmen. Dem muss auch der Haushaltsentwurf Rechnung tragen ist aber auch ein Jahr, in dem gerade in haushaltspolitischer Hinsicht große Neuerungen anstehen, die das Verständnis von der Gestaltung und Führung des Haushalts, der ja ein Instrument der Regierungsplanung ist, grundlegend verändern werden. Und schließlich wird 2015 auch in finanzieller Hinsicht wieder ein schwieriges Jahr, in dem der Staat und demzufolge das Land wieder unerwartete Einschnitte vornehmen wird, um den Staatshaushalt zu sanieren und Italien aus der Krise zu führen, die das Land nun schon seit mehreren Jahren in Schach hält. Und damit ist das Problem - unseres, und das aller anderen Städte und Gemeinden - auch schon beim Namen genannt: Ohne finanzielle Sicherheit kann kein Politiker und kein Verwalter, und seien sie noch so fähig, eine verbindliche Programmplanung vornehmen, es sei denn, sie haben Zauberkräfte. Gleichwohl enthält der Haushaltsentwurf für das nächste Jahr konkrete Investitionsvorschläge, mit denen wir uns ganz bewusst für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft rüsten. Die Weiterentwicklung des Stadtmanagements, das ganz im Zeichen des informationstechnologischen Fortschritts und der Innovation steht, ist nur einer davon. Die städtische Sicherheit ist ein weiteres Interventionsfeld. Der Haushaltsentwurf enthält starke und klare Antworten zum diesem Thema. Anhand von Kontrollen, vor allem aber durch Präventionsmaßnahmen werden wir diese Sicherheit gewährleisten, und dies trotz aller Ressourcenknappheit und ungeachtet der Tatsache, dass wir mit Flüchtlingsströmen konfrontiert sind, die auf Regierungsebene gesteuert werden und sich unserer Kontrolle entziehen. Dabei ist es nicht so, dass wir neue Gesetze oder Anordnungen bräuchten; diese gibt es bereits. Das Problem besteht darin, die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, und das, obwohl Bozen italienweit die Stadt mit der höchsten Polizeidichte ist. Nicht zuletzt sind im Haushaltsentwurf auch Maßnahmen und Finanzmittel für all jene Bereiche enthalten, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig sind; für das Sozialwesen, für Sport, Schule, Kultur und Verkehr.Die laufenden Ausgaben werden mit dem Haushaltsentwurf 2015 weiter rationalisiert, was sich angesichts der Tatsache, dass bereits seit mehr als zwanzig Jahren konstant in diese Richtung gearbeitet wird, immer schwieriger gestaltet, wenn man nicht auch bei den Dienstleistungen kürzen will. Doch genau hier liegt der Haken bei den Diskussionen, die derzeit auf städtischer Ebene geführt werden: Während die einen vehement dafür eintreten, die Leistungen für die benachteiligten Bevölkerungsgruppen (die jedoch nicht die einzigen sind, die öffentliche Leistungen beziehen) aufrecht zu erhalten, wollen die anderen die Leistungen um jeden Preis kürzen, als ob eine Stadtverwaltung nur dann gut arbeite, wenn sie besonders radikale Einschnitte vornimmt und damit implizit eingesteht, bisher ein Übermaß an Leistungen angeboten zu haben. Nun, ich persönlich glaube, dass wir in Bozen noch nie maßlos waren bei der Erbringung sozialer Leistungen, schließlich sind diese immer auch eine Antwort auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger. Wenn es also in unserer Stadt Essen auf Rädern gibt, dann deshalb, weil Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einerseits etwas zum Essen brauchen und andererseits durch den täglichen Kontakt eine soziale Begleitung erfahren. Wenn die Stadt Menschen, die es sich sonst nicht leisten könnten, einen Meer- oder Thermenaufenthalt ermöglicht, so ist dies ein Beitrag zur Gesundheitsprävention und zur Kosteneinsparung, weil diese Menschen seltener medizinische Versorgung brauchen und dadurch die Gesundheitssysteme entlasten. Wenn wir Unterkünfte bereitstellen auch für betreutes Wohnen, schaffen wir Wohnraum auch für jene Menschen, die ansonsten vielleicht keine Unterkunft finden würden, auch nicht über das Wohnbauinstitut. Dementsprechend glaube ich auch nicht, was uns eine bestimmte Art von Bankermentalität heute suggerieren möchte, nämlich, dass Schulden das Böse schlechthin seien. Wenn eine Schule, eine Brücke, eine Straße, eine Turnhalle gebaut werden muss, um den Bürgerinnen und Bürgern ein angenehmeres Leben zu ermöglichen, ist es nur logisch und konsequent, dass man ein Darlehen aufnimmt, zumal dieses heute über den Rotationsfonds des Landes zum Null- oder Niedrigstzins erhältlich ist, was an sich eine gute Sache ist. Zudem muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass dann, wenn eine Stadt oder eine Gemeinde investiert, die laufenden Ausgaben steigen, weil Investitionen für eine öffentliche Verwaltung immer ein Kostenfaktor sind, zumal sie keine Erträge erwirtschaftet, wie dies bei privatwirtschaftlichen Investitionen der Fall wäre.schulden sind also unvermeidbar, aber nicht prinzipiell schlecht. 4/138

5 Abschließend noch ein Anliegen: In der allgemeinen Debatte über die Zukunft des Landes wird immer wieder davon gesprochen, dass "die Privilegien der Sonderautonomien beschnitten" werden sollten. Ohne hier erneut die allgemein bekannte Tatsache bemühen zu wollen, dass die Autonomien dem Staat beim Sparen helfen - sofern der Staat die überflüssig gewordenen Behörden schließt (was er bisher jedoch nie gemacht hat) -, will ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass auch die Autonomie der Städte und Gemeinden - und unserer Stadt im Besonderen - gegenüber dem Land unbedingt gestärkt werden muss. In diesem Sinne ist die Verpflichtung, die Landeshauptmann Kompatscher - bisher allerdings nur auf dem Papier - eingegangen ist, den Städten und Gemeinden Transferleistungen aus den allgemeinen Steuereinnahmen zukommen zu lassen, die sich nach dem Steueraufkommen bemessen, ein hoffnungsvolles Zeichen, das zuversichtlich stimmt, dass 2015 auch unter diesem Gesichtspunkt ein gutes Jahr wird. Luigi Spagnolli 5/138

6 Einleitung Im Sinne des Art. 13 des DPRA vom , Nr. 4/L wird dem jährlichen Haushaltsvoranschlag und dem Mehrjahreshaushaltsplane der Begleitbericht beigelegt, der den gleichen Zeitraum wie der Mehrjahreshaushaltsplan umfasst. Der Begleitbericht hat allgemeinen Charakter und erläutert die sozio-ökonomischen Merkmale der Bevölkerung und des Gebietes, der dort herrschenden Wirtschaft und der Dienstleistungen der Körperschaft, wobei Aufschluss über den Einsatz von Personal und technischen Mitteln gegeben wird. In Bezug auf die Einnahmen gibt der Bericht eine allgemeine Beurteilung der finanziellen Mittel, deren Herkunft und der diesbezüglichen Bindungen wieder. Was die Ausgaben anbelangt, so wird der Bericht nach Programmen und eventuellen Projekten abgefasst und nimmt ausdrücklich auf jene Bezug, die im Jahres- und im Mehrjahreshaushaltsplan ausgewiesen sind, sowie auf die dafür bestimmten Mittel und auf eventuelle im Vergleich zum vorangehenden Haushaltsjahr eingetretene Änderungen. Im Bericht werden weiters die zu erreichenden Ziele ausgewiesen, und zwar sowohl haushaltsbezogen als auch in Bezug auf die Wirkung, die Leistungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen. Zeitlich gesehen erfolgt die Gebarung im Rahmen des Finanzjahres, das am 1. Jänner beginnt und am 31. Dezember desselben Jahres endet. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind im Haushaltsvoranschlag eingetragen. Der Haushaltsvoranschlag ist nach den Grundsätzen der Wahrheit und der Zuverlässigkeit abgefasst. Der Haushaltsvoranschlag wird unter Beachtung eines umfassenden Finanzausgleiches beschlossen; die Kompetenzvoranschläge der laufenden Ausgaben zusammen mit jenen der Kapitalanteile der Amortisierungsraten von Darlehen und von Anleihen auf Schuldverschreibungen überschreiten insgesamt nicht die Kompetenzvoranschläge der ersten drei Einnahmentitel. Bei der Festlegung des Wirtschaftsergebnisses des Haushaltsvoranschlages wird von den einmaligen Einnahmen und Ausgaben abgesehen, das heißt von denjenigen, die nicht ständig eingehoben bzw. bestritten werden und daher nicht dauerhaft vorhersehbar sind. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung des Wirtschaftsergebnis: 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Einnahmen aus Steuern , , , , , ,00 Einnahmen aus laufenden Beiträgen und Zuweisungen , , , , , ,87 Aussersteuerliche Einnahmen , , , , , ,07 Summe laufende Einnahmen , , , , , ,94 Laufende Ausgaben , , , , , ,45 Rückzahlung der Kapitalanteile von Darlehen und Anleihen , , , , , ,49 Summe Ausgaben , , , , , ,94 Wirtschaftsergebnis , ,75 0,00 0,00 0,00 0,00 6/138

7 Der Haushaltsvoranschlag Gemäß den Vorgaben des Art. 5 des DPRA vom , Nr. 4/L entspricht der Haushaltsvoranschlag, der durch diesen Begleitbericht kommentiert wird, den Grundsätzen der Einheit, der Jährlichkeit, der Allgemeinheit, der Vollständigkeit, der Wahrheit, des finanziellen Ausgleiches und der Offenkundigkeit. Außerdem entspricht der Gesamtbetrag der Ausgaben dem Gesamtbetrag der Einnahmen, wie von den geltenden Bestimmungen vorgesehen. Der jährliche Haushaltsvoranschlag gliedert sich in zwei Teile, einer für die Einnahmen und einer für die Ausgaben. Die Einnahmen gliedern sich in Titel, Kategorien und Einnahmekonten, und zwar jeweils in Bezug auf die Herkunft, die Art und den jeweiligen Gegenstand der Einnahme. Die Einnahmentitel sind: I. Titel - Einnahmen aus Steuern; II. Titel - Einnahmen aus Beiträgen und laufenden Zuweisungen des Staates, der Region, der Provinz und anderer öffentlicher Körperschaften, auch im Zusammenhang mit der Ausübung der von der Region und der Provinz übertragenen Befugnisse; III. Titel - Außersteuerliche Einnahmen, IV. Titel - Einnahmen aus Veräußerungen, Kapitalzuweisungen sowie aus der Einhebung von Guthaben; V. Titel - Einnahmen aus der Aufnahme von Schulden; VI. Titel - Einnahmen aus Diensten für Rechnung Dritter. Der Teil der Ausgaben gliedert sich in Titel, Aufgaben, Dienstbereiche und Ausgabekonten jeweils in Bezug auf grundsätzliche Wirtschaftsgrößen, auf die Aufgaben der Körperschaften, auf die einzelnen für einen Tätigkeitsbereich zuständigen Ämter und in Bezug auf die wirtschaftliche Natur der Produktionsfaktoren im Rahmen eines jeden Dienstbereiches. Die Ausgabentitel sind: I. Titel - Laufende Ausgaben, II. Titel - Ausgaben auf Kapitalkonto; III. Titel - Ausgaben für die Rückzahlung von Schulden; IV. Titel - Ausgaben für Dienste für Rechnung Dritter. Das Programm besteht in der Gesamtheit der, auch normativen, Tätigkeiten, der durchzuführenden Arbeiten und der direkten und indirekten Maßnahmen, die nicht notgedrungen nur den finanziellen Bereich betreffen müssen, welche zur Erreichung eines Zieles dienen. Unter dem Begriff Dienstbereiche sind die verschiedenen Abteilungen zu verstehen, in denen Personen und Mittel eingesetzt werden und die für einzelne Ressorts zuständig sind, für die sie die Verantwortung tragen. Im jährlichen Haushaltsvoranschlag werden ihnen die finanziellen Mittel zugewiesen, die in den verschiedenen Ausgabekonten angegeben sind und für die der Leiter des Dienstbereiches die Verantwortung trägt. Die Ausgabekonten beinhalten hingegen die Produktionsfaktoren, die dem Dienstbereich für die Ausübung der in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Tätigkeiten zugeordnet werden. 7/138

8 Zusammensetzung des Gemeindeausschusses Bürgermeister LUIGI SPAGNOLLI Gemeindeausschuss Name LUIGI SPAGNOLLI Bürgermeister KLAUS LADINSER Vizebürgermeister LUIGI GALLO Stadtrat für Bürgerbeteiligung, Personal und Öffentliche Arbeiten MAURO RANDI Stadtrat für Sozialpolitik und Jugend JUDITH KOFLER PEINTNER Stadträtin für Schule, Freizeit und Mobilität MARIA CHIARA PASQUALI Stadträtin für Urbanistik, Wohnungspolitik und Zeiten der Stadt PATRIZIA TRINCANATO Stadträtin für Kultur, aktives Zusammenleben, Umwelt und Chancengleichheit Zuständigkeit Strategischer Entwicklungsplan, Haushalt, Finanzen und Steuerwesen, Allgemeine Angelegenheiten und Abänderung der Satzung und Gemeindeordnungen, Melde- und Standesamt, Gemeindeanwaltschaft, Informatik, Müllentsorgungsanlagen, Benennung von Straßen und Plätzen, Energie, Weinberg der Gemeinde, Stadtpolizei jeder andere nachher nicht aufgezählte Bereich Sport, Wirtschaft, Zivilschutz, Stadtgärtnerei, Enteignungen, Innovation, einschließlich der Projekte zur Verbesserung der Funktionsweise der Gemeinde, Finanzierungsvorschläge für kulturelle Einrichetungen und Veranstaltungen für die deutsche Sprachgruppe, Verwaltung und Ausbau des Vermögensbestandes des Gemeinde, Fremdenverkehr, einschließlich der Führung von Schloß Runkelstein und Schloß Maretsch Öffentliche Arbeiten, Personal, Zivilschutz, Zusammenaebeit in der Entwicklungshilfe, öffentliches Bauwesen, Bauinstanhaltung, Arbeitssicherheit, Beteilungung der Bürger an den Tätigkeiten der Gemeinde, Dezentralisierung und Koordinierung der Stadtviertelräte, Friedenszentrum Jugend, Planungstätigkeiten und Überwachung des BSB, Förderung und Vorbeugung im Sozialbereich, Erste Anlaufstellen, Arbeit, Gesundheitsdienste und Beziehungen zum Sanitätsbetrieb, Gemeindeapotheken, Beziehungen zu Genossenschaften, Planung der Sozialdienste und Projekte zur Förderung des Gemeindeschaftssinns, Umsetzung und Verwaltung des Gemeindesozialplans Kindergarten, Öffentlicher Unterricht und schulähnliche und außerschulische Tätigkeiten, Bestattungs-und Friedhofsdienste, Beziehungen zur Universität und Forschungseinrichtungen, Erholungs - und Freizeittätigkeiten, Mobilität und Verkehr, Berufliche Weiterbildung Stadtplanung, einschließlich der neuen Erweiterungs-und Gewerbezonen, Baugenehmigungen und Bauüberwachung, Statistik und Zeiten der Stadt, Territoriales Informationssystem und Kartographie, Wohnungspolitik und Gemeindewohnungen, Landschafts-und Ensembleschutz Kultur, Bibliothekswesen, Chancengleichheit, Finanzierung der kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe auf Vorschlag des Vizebürgermeisters bzw.des Ladinischen Beirates, Städtische Umweltplanung und Kontrolltätigkeit insbesondere mit Blick auf die Bereiche Luft, Gewässer, Boden und Lärm Müllabfuhr und Beziehungen zur SEAB, Schutz von Kunst - und Kulturgütern, Beziehungen zu Museen sowie zu kulturellen Einrichtungen und Körperschaften 8/138

9 Sektion 1 Allgemeine Merkmale der Bevölkerung, des Gebietes, der lokalen Wirtschaft sowie der Dienste der Körperschaft 1.1 Bevölkerung Die Bevölkerungsstatistik beeinflusst strategische Entscheidungen der Gemeinde und hat somit auch Auswirkung auf die Haushaltsplanung. Urbanistische Entscheidungen, Investitionsprogramme und die Gestaltung des Dienstleistungsangebotes der Gemeinde hängen unter anderem von der Bevölkerungszusammensetzung und -entwicklung ab Bevölkerung laut Volkszählung Bevölkerung davon: Frauen Männer Familien Wohngemeinschaften Bevölkerung zum Geburten im Bezugsjahr Todesfälle im Bezugsjahr Geburtenbilanz Einwanderungen im Bezugsjahr Auswanderungen im Bezugsjahr Wanderungssaldo Bevölkerung zum davon: Im Vorschulalter 0-6 Jahre Im schulpflichtigen Alter 7-14 Jahre Im arbeitsfähigen Alter Jahre Erwachsene Jahre Senioren über 65 Jahre /138

10 Geburtenrate in den letzten 5 Jahren: Jahr Geburtenrate 9,06 9,41 9,13 9,34 9, Sterberate in den letzten 5 Jahren: Jahr Sterberate 9,03 9,53 9,81 10,22 9,93 10/138

11 1.2 Gebiet Fläche 52,34 km² Wasserressourcen Beschreibung Anzahl Bemerkungen Seen 0 Flüsse und Bäche Straßen Das gemeindeeigene Straßennetz gemäß Art. 4 des L.G. vom , Nr. 24 umfasst folgende Straßen und Wege: Beschreibung Anzahl Wert Bemerkungen Staatsstraßen / 10 km Landesstraßen / 31,5 km Gemeindestraßen / 132 km Nebenstraßen / - km Autobahnen / 9,85 km Geltende urbanistische Pläne Beschreibung Ja/Nein Wenn JA, Datum und Angaben der Genehmigungsmaßnahme Bauleitplan beschlossen JA Bauleitplan der Landesregierung - Beschluß Nr vom Bauleitplan genehmigt JA Bauleitplan der Landesregierung - Beschluß Nr vom Bauprogramm NEIN Plan für Wohnbauzonen JA Bauleitplan der Landesregierung - Beschluß Nr vom Plan für Gewerbegebiet Beschreibung Ja/Nein Wenn JA, Datum und Angaben der Genehmigungsmaßnahme Industrie JA Bauleitplan der Landesregierung - Beschluß Nr vom Handwerk JA Bauleitplan der Landesregierung - Beschluß Nr vom Handel JA Bauleitplan der Landesregierung - Beschluß Nr vom Sonstige Pläne (Beschreibung) NEIN 11/138

12 1.3 Dienste Personal F. E. BERUFSBILD ANZAHL DER PLANSTELLEN ANZAHL DES DIENST LEISTENDEN PERSONALS Qualifiziertes Reinigungspersonal, Heimgehilfe, Beeidetes Wachpersonal restl. Berufsbild, Fahrer kleiner Fahrzeuge, Wart in Kulturgütern, Einfache Arbeiter, Ausgeher, Ausgeher Fahrer kleiner Fahrzeuge, Hausmeister-Portier Hilfskoch, Hilfskoch-Heimgehilfe, Hausmeister mit Instandhaltungsaufgaben, Qualifizierter Arbeiter, Qualifizierter Arbeiter im Bereich Bautechnik, Qualifizierter Arbeiter im Bereich Gärtnerei restl. Berufsbild, Bestatter Bürogehilfe Bereich Kultur restl. Berufsbild, Telefonist, Bürogehilfe, Gemeindediener, Bibliothekshilfskraft restl. Berufsbild, Fahrer für Totentransporte, Fahrer mit Verantwortung für die Beförderung von Personen, Verkäufer in Apotheken, Spezialisierter Koch, Friedhofswärter, Polizeihilfskraft, Spezialisierter Arbeiter Tischler, Spezialisierter Arbeiter im Bereich Bauwesen, Spezialisierter Arbeiter Maurer, Spezialisierter Arbeiter Schweisser, Spezialisierter Arbeiter Elektriker, Spezialisierter Arbeiter Fahrer, Spezialisierter Arbeiter Hydrauliker, Spezialisierter Arbeiter Maler, Spezialisierter Arbeiter Gärtner, Spezialisierter Arbeiter Drucker, Spezialisierter Arbeiter Kopist, Spezialisierter Arbeiter Magazinär, Magazinär Fahrer, Spezialisierter Arbeiter Schmied, Spezialisierter Arbeiter Bodenverleger Erhebungsbeamter, Technischer Zeichner, Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbeamter Bereich Bibliothek restl. Berufsbild, Verwaltungsbeamter Bereich Informatik, Gemeindepolizist, Hochspezialisierter Arbeiter Verwaltungsassistent, Technischer Assistent, Bibliothekar, Umweltberater, Verwaltungsassistent Bereich Rechnungswesen, Geometer, EDV-Programmierer, Gemeindepolizist mit Koordinierungsbefugnissen, Sekretär des Begräbnisdienstes, Technischer Assistent Bereich Gärtnerei Verwaltungsassistent mit Diplom über ein mindestens zweijähriges Universitätsstudium, Amtsvorsteher restl. Berufsbild, Funktionär der Gemeindepolizei, Geometer mit Berufsbefähigung, Fachingenieur mit Berufsbefähigung, EDV Fachkraft mit Diplom über ein mindestens zweijähriges Universitätsstudium EDV Programmanalytiker, EDV Systemanalytiker, Funktionär der Verwaltung Bereich Kultur, Funktionär der Verwaltung, Funktionär der Verwaltung Bereich Rechnungswesen, Funktionär der Gemeindepolizei, Technischer Funktionär im Umweltbereich, Technischer Funktionär Bereich Gärtnerei, Technischer Funktionär Bereich Technik, Übersetzer, Soziologe Generalsekretär, Vizegeneralsekretär, Architekt, Rechtsanwalt, Technischer Experte im Umweltbereich, Apotheker, Ingenieur (Bereich Technik), Ingenieur (Bereich Informatik), Stadtplaner Führungsebene Führungsebene 0 0 Journalisten 4 4 INSGESAMT /138

13 Zum des Vorjahrs Dienst leistendes Personal insgesamt Insgesamt: 1064 Planmäßig: 1011 Aushilfskräfte: 36 Auf Zeit: Im Gebiet befindliche Infrastrukturen Art Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert Kinderkrippen (Anz. Sektionen) Plätze Plätze Plätze Plätze Kindergärten (Anz. Sektionen) Plätze Plätze Plätze Plätze Volksschulen (Anz. Klassen) Plätze Plätze Plätze Plätze Mittelschulen (Anz. Klassen) Plätze Plätze Plätze Plätze Altenwohnungen Plätze Plätze Plätze Plätze Gemeindeapotheken 6 / 6 / 6 / 6 / Art Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert Kanalisationsnetz - Niederschlagswasser / 121 km / 121 km / 121 km / 121 km Kanalisationsnetz - Abwässer / 130 km / 130 km / 130 km / 130 km Kanalisationsnetz - Mischwasser / - km / - km / - km / - km Kläranlage JA / JA / JA / JA / Wasserleitungsnetz / 135 km / 135 km / 135 km / 135 km Durchführung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung JA / JA / JA / JA / Grünflächen, Parkanlagen und Gärten 122,4 - ha 122,4 - ha 122,4 - ha 122,4 - ha Öffentliche Beleuchtungspunkte / / / / Gasverteilungsnetz / 146 km / 146km / 146 km / 146 km Müllsammlung - Hausmüll / kg / kg / kg / kg Müllsammlung - Industriemüll / - kg / - kg / - kg / - kg Getrennte Müllsammlung NEIN kg NEIN kg NEIN kg NEIN kg Müllhalde JA / JA / JA / JA / 13/138

14 Art Ja/Nein Anzahl Ja/Nein Anzahl Ja/Nein Anzahl Ja/Nein Anzahl Betriebsmittel / 45 / 45 / 45 / Kraftfahrzeuge / 213 / 213 / 213 / EDV Zentrum JA / JA / JA / JA / Personal Computer / 900 / 900 / 900 / Betriebsorganisationen Art Bemerkungen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Konsortien Betriebe Einrichtungen Kapitalgesellschaften Beliehene Betriebe Bezeichnung des Konsortiums/der Konsortien 1) Konsortium Bivio Kaiserau 2) Konsortium der Gemeinden der Provinz Bozen für das Wassereinzugsgebiet der Etsch Bezeichnung: Betrieb 1) Betrieb für Sozialdienste Bezeichnung Aktiengesellschaft 1) Etschwerke AG 2) SASA AG 3) Energie- Umweltbetriebe Bozen S.E.A.B. AG 4) Areal Bozen ABZ AG 5) Messe Bozen AG 6) Ecocenter AG 7) Brennerautobahn AG 8) Unifarm AG 9) Kohlererbahn G.m.b.H. 10) Konsortium zur Verwirklichung und Verwaltung der Bozner Großmarkthalle G.m.b.H. 11) Selfin G.m.b.H Sonstiges (Beschreibung) 1) Autonome Körper Stadttheater Bozen 2) Autonome Körperschaft Allgemeines Lagerhaus Bozen 3) Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft 4) TIS Techno Innovation South Tyrol K.A.G. 5) Ethische Bank Aktiengenossenschaft 6) Res Tipica In Comune Gen.m.b.H. (die Auflösung der Genossenschaft wurde am eingeleitet) 14/138

15 Die Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung Die Gesellschaften für öffentliche Dienste: das Vertragsverhältnis zwischen der lokalen Körperschaft als Amtsinhaberin und den mit der Erbringung der Dienste beauftragten Gesellschaften wird durch eigene Dienstverträge bzw. durch eigene Verträge oder Abkommen geregelt. Betrieb für Sozialdienste Bozen BSB (100%): Der Betrieb für Sozialdienste Bozen (B.S.B.) ist eine Hilfseinrichtung der Stadtgemeinde Bozen, besitzt öffentliche Rechtspersönlichkeit, Betriebs-, Verwaltungs- und Buchhaltungsautonomie sowie technische Autonomie und setzt die im Gesetz, in den Landes- und Gemeindesozialplänen vorgesehenen Funktionen um sowie die Funktionen, die dem B.S.B. von der Gemeindeverwaltung Bozen übertragen werden. Dem Betrieb obliegt die direkte und indirekte Führung der Sozialdienste auf dem Gemeindegebiet von Bozen. Der Betrieb für Sozialdienste Bozen wurde mit Beschluss des Gemeinderates von Bozen Nr. 106 vom 17. September 1998 eingerichtet, der auch die Satzung des Betriebes, die für die Körperschaft von grundlegender Bedeutung ist, genehmigt hat. Der B.S.B. hat am 1. Januar 1999 seine Tätigkeit aufgenommen und ist aus der Zusammenlegung der Kompetenzen und des Personals der Bezirksgemeinschaft Bozen und der Abteilung für Sozialdienste der Gemeinde Bozen entstanden mit dem Ziel, die Sozialdienste auf dem Gemeindegebiet von Bozen einheitlich zu führen und dafür definierte und programmierte Strategien anzuwenden und als einheitlicher Bezugspunkt für die Bevölkerung der Stadt zu dienen. Etschwerke EW AG (50%) Gesellschaftszweck der EW ist die Produktion, die Verteilung und der Verkauf von Strom aus unterschiedlichen Quellen, außer Atomkraft. Die Etschwerke-Gruppe beschäftigt sich zudem mit Methangas als KFZ-Treibstoff und wirkt über die Beteiligung an der MC - LINK AG am Fernmeldewesen mit. In Durchführung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 84 vom 30. September 2003 wurde der Bereich des Erdgasvertriebes von der SEAB AG abgekoppelt und 2004 der EW AG angegliedert. Der Strom, den die EW-AE produzieren und verteilen, entsteht aus den vier betribseigenen umweltfreundlichen Wasserkraftwerken. Das gesamte Betriebskonzept ist auf Umweltverträglichkeit ausgerichtet. Um diese Ziele umsetzen zu können, haben die EW-AE ein Qualitätssystem übernommen, das der Norm UNI EN ISO entspricht. SASA AG (53,34%) Die SASA AG ist für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Mietwagenfahrten mit Fahrer in den Stadtgemeinden von Bozen, Leifers, Meran sowie in der Marktgemeinde Lana zuständig. Das Leitbild der SASA AG besteht darin, im eigenen Einzugsgebiet einen öffentlichen Beförderungsdienst anzubieten, um somit die Bedürfnisse der Fahrgäste zu erfüllen und eine effiziente Dienstleistung zu gewährleisten : Umwandlung in Aktiengesellschaft, vom Verkehrsverbund ACT-VVB in SASA SpA-AG. Energie-Umweltbetriebe Bozen SEAB AG (99%) Die SEAB AG führt im Auftrag der Stadt Bozen die öffentlichen Dienste Erdgasverteilung, Trinkwasserversorgung, Kanalisierung, Stadtreinigung sowie die öffentlichen Parkplätze (Bozen-Mitte, Gerichtsplatz, Stadthalle, Alessandriastrasse, Perathonerstrasse, Rosenbach) und die Kurzparkzonen. Mit der Einrichtung der Energie-Umweltbetriebe im Juni 2000 hat die Stadtgemeinde Bozen eine EU-Richtlinie über die Neuordnung der öffentlichen Dienstleistungsbetriebe rezipiert. Seit führt die Gesellschaft auch den Stadtreinigungsdienst der Gemeinde Leifers. In Durchführung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 84 vom 30. September 2003 wurde der Bereich des Erdgasvertriebes von der SEAB AG abgekoppelt und 2004 der EW AG angegliedert. In der Folge wurde der Betrieb von Grund auf neu organisiert. Am 1. November 2010 hat die Gemeinde Bozen der SEAB die Führung der Eiswelle übertragen. 15/138

16 Areal Bozen ABZ AG (50%) Am wurde die Gesellschaft Areal Bozen ABZ AG eingerichtet. Die Gesellschaft hat den Zweck, einen Plan zur Gesamtgestaltung des Bahnhofgeländes von Bozen auszuarbeiten und die entsprechenden operativen und Planungschritte einzuleiten, die für die städtebauliche Wiedergewinnung und den Erwerb derjenigen Teile des Bahnhofsareals erforderlich sind, die von der Gesellschaft Rete Ferroviaria Italiana S.p.A abgetreten werden können. Der Erwerb kann auch durch Tausch mit zu errichtenden Liegenschaften erfolgen. Messe Bozen AG (4,63%) Die Messe Bozen AG wurde am gegründet und setzt sich die Verwirklichung, die Organisation und die Führung einer Ausstellungs-, Kongress- und Dienstleistungsstruktur zum Ziel, die den Handel von Gütern und Diensten auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene fördern soll. Sie kümmert sich insbesondere um die Verwaltung der Bozner Großeinrichtung für Messen und Kongresse, und zwar sowohl durch die direkte Organisation von Messen als auch durch die Konzession von Räumen und Diensten an Gesellschaften und Körperschaften, die Messen, Ausstellungen und Kongresse veranstalten. Die Messe Bozen AG kann außerdem auch Messeveranstaltungen in Italien und im Ausland organisieren und durchführen, um eine größere Integration zwischen dem Südtiroler Messesystem und anderen Veranstaltungen zu schaffen, und/oder im Auftrag von Dritten handeln. Sie kann hauptsächlich in Südtirol - auch andere Strukturen zur Durchführung von Messen verwirklichen und/oder führen und die eigenen Räumlichkeiten, Flächen und Dienste für Zwecke institutioneller Art und für Ziele von allgemeinem Interesse wie z.b. Wettbewerbe, Conventions, Seminare, Versammlungen, Sportveranstaltungen u.ä. zur Verfügung stellen. Sie kann auf Auftrag der Autonomen Provinz Bozen die Messetätigkeit anderer Ausstellungsstrukturen, die sich in Südtirol befinden, koordinieren. Zur Unterstützung der genannten Tätigkeiten organisiert und verwaltet die Messe Bozen AG Förderungs- und Werbeinitiativen auf den nationalen und internationalen Märkten. Sie führt und organisiert auch mittels und im Namen von Dritten alle Nebeneinrichtungen und Zubehörsstrukturen. Eco Center AG (43,86%) Die Eco Center AG S.p.A. wurde am zum Zwecke des Baus, des An- und Verkaufs, der Instandhaltung und/oder Führung von Anlagen und Diensten für die Umwelt sowie jeder anderen Art von Initiative, die den Schutz der Umwelt zum Ziel hat, und von allen Tätigkeiten, mit denen sie von den Mitgliedskörperschaften betraut wird und die direkt oder indirekt mit den Diensten zusammenhängen, gegründet. Die Gesellschaft agiert mittels direkten Aufträgen (inhouse) von Seiten der öffentlichen Mitgliedskörperschaften und fungiert dabei als Organ der teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen, die über sie eine ähnliche Kontrolle ausüben, wie sie es über ihre eigenen Dienste tun. Die Eco Center AG hat außerdem jedwede Tätigkeit zum Gegenstand, die einen rationelleren Einsatz der Produktionskapazität der ihr zur Verfügung stehenden Anlagen und Werkstätten zum Ziel hat. Die Gesellschaft kann im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen bei den eigenen Gesellschaftern die zur Erreichung der Gesellschaftsziele notwendigen Fonds einholen. Im Rahmen der aufgelisteten Tätigkeiten kann die Gesellschaft auch direkte Beteiligungen eventuell auch Minderheitsbeteiligungen - an Gesellschaften, die Güter oder Dienste von allgemeinem Interesse im Rahmen der entsprechenden Kompetenzebenen aufnehmen. Brennerautobahn AG (4,23%) Die Brennerautobahn AG wurde am zur Förderung, zur Projektierung, zum Bau und zum Betrieb von Autobahnen einschließlich der Brennerautobahn (Brenner- Verona-Modena), für die bereits die Konzession vorlag, sowie von angrenzenden und komplementären Straßenbauten und von öffentlichen Bauten oder von Bauten von öffentlichem Nutzen oder von Bauten, die mit der Autobahntätigkeit zusammenhängen und für die ihr entsprechende gesetzesmäßige Bau- bzw. Führungskonzessionen ausgestellt wurden, gegründet. Die Gesellschaft kann außerdem Gesellschaften gründen oder daran teilnehmen, die folgende Ziele haben: a) den Transport von Waren und Personen mittels Straßen- oder Schienenverkehr sowie anderen Transportsystemen vornehmlich auf der Brennerachse; b) den intermodalen Transport von Waren auch mittels die Verwirklichung und den Betrieb von Zwischenlagerstätten, Großparkplätzen und Logistikdiensten vornehmlich auf der Brennerachse; c) Analyse-, Forschungs-, Förderungsund Benutzungsinitiativen im Bereich der alternativen Energieproduktion und der erneuerbaren Energiequellen sowie im Bereich der Verkehrs- und Umweltsicherheit, die sich auf die Transporttätigkeit auswirken; d) den Betrieb von Raststätten, Tankstellen, Einrichtungen für den Groß- und Kleinhandel von KFZ-Kraftstoffen und -Schmiermitteln und damit zusammenhängenden, zusätzlichen oder ergänzenden Tätigkeiten, vom Markets, Restaurants, Imbissen, Bars und anderen ähnlichen Betrieben sowie von jedweder Handelstätigkeit, die mit den genannten Betriebstätigkeiten zusammenhängt oder Teil davon ist und vornehmlich im Dienste der Autobahntätigkeit steht. 16/138

17 Bei den Bau- und Betriebstätigkeiten der Autobahn und der damit zusammenhängenden Einrichtungen und Dienste muss im Rahmen des lokal verfügbaren Angebots - der Zugriff auf Arbeitskräften aus der jeweiligen Provinz (Angestellte, ArbeiterInnen, BetreiberInnen) gewährleistet werden. In der Provinz Bozen muss auch hier im Einklang mit dem lokalen Angebot das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen aufrecht bleiben. Unifarm AG (1,33)% Die Unifarm AG wurde am gegründet und hat folgende Geschäftszwecke: Großhandel auf möglichst direktem Wege von Arzneimitteln, Sanitätsprodukten, medizintechnischen Geräten und allen anderen Produkten zur Belieferung von Apotheken, von Strukturen des nationalen Sanitätsdienstes sowie von Strukturen, die ähnliche Zwecke verfolgen; Handelstätigkeit im Bereich der Hilfsmittel und Prothesen für Personen mit Beeinträchtigung sowie für kranke und ältere Menschen mittels der Apotheken oder auch durch direkten Verkauf an die Kunden; Erwerb und Verwaltung von einschlägigen Ermächtigungen zur Einführung in den Markt von Medikamenten, Medizinprodukten und Diätprodukten, sowie von Ermächtigungen. die im Sanitätssektor Gültigkeit haben, wie z.b. für die Buchhaltung von Rezepten, die Lieferung und Wartung von Hard- und Software zur Verwaltung von Apotheken, die Schaffung und Verwaltung von berufstechnischen Datenbanken auch in Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungszentren, der Vertrieb von Arzneimitteln im Namen von öffentlichen Körperschaften, die Einrichtung von Datenbanken, die den Ausdruck von Beipackzetteln in zusätzlichen Sprachen zulassen usw.; Analyse, Überprüfung und Zertifizierung der parapharmazeutischen Produkte auch in Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungszentren; Veröffentlichung und Vertrieb von Broschüren und Zeitschriften betreffend Gesundheit und Wohlbefinden, vornehmlich an die Apotheken. Die Gesellschaft kann Anteile oder Beteiligungen an Gesellschaften oder Konsortien mit Zwecken, die dem eigenen ähnlich sind, aufnehmen, sowie jedwedes Geschäft betreffend bewegliche und unbewegliche Güter durchführen, das der Erreichung der gesellschaftlichen Ziele dient. Es besteht hingegen das Verbot jedweder Finanztätigkeit gegenüber der Allgemeinheit sowie jedweder Tätigkeit, die gesetzesmäßig nur spezifischen Akteuren zusteht. Kohlererbahn GmbH (100%) Die Gesellschaft mit Gemeindebeteiligung gegründet am und mit mehr als 100 Jahren im Geschäft, wurde für die Führung der Seilbahn Bozen Kohlern eingerichtet. Zu den Zielsetzungen zählen neben der bereits erwähnten Führung der Seilbahn auch die touristische Entwicklung von Kohlern, u.a. mit der Schaffung und Führung von Fremdenverkehrseinrichtungen. Die Gesellschaft ist eine GmbH mit Alleingesellschafter. Konsortium zur Verwirklichung und Verwaltung der Bozner Großmarkthalle G.m.b.H. (54%) Das Konsortium zur Verwirklichung und Verwaltung der Bozner Großmarkthalle gebaut im Jahr 1962 und erweitert im Jahr 1987.Die Erweiterung hat zur Realisierung eines Handelzentrum geführt. Es wurde als eine Einrichtung im Dienst der gesamten Stadtgemeinschaft geboren. Der Lebensmittelversorgung bietet die Grossmarkthalle Bozen eine einzigartige Gelegenheit für ein unmittelbares Aufeinandertreffen vom Angebot und Nachfrage, ganz zum Vorteil für die lokale Wirtschaft. Selfin GmbH (4,61%) Die Selfin GmbH wurde am zum Betrieb der Elektrizität sowie zur Durchführung sämtlicher Tätigkeiten zur Produktion, Importierung, Exportierung, Übermittlung, Transformation und zum An- und Verkauf von elektrischer Energie aus jedweder Quelle gegründet. Weitere Ziele: Aufnahme, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Güter oder Dienste von allgemeinem Interessen produzieren. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte industrieller und finanzieller Art sowie im Handelsbereich und in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter durchführen, die zur Erreichung der Gesellschaftszwecke notwendig sind oder als dafür dienlich erachtet werden. Die Gesellschaft kann sowohl direkt als auch indirekt Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Betrieben aufnehmen, die einen ähnlichen Zweck zum eigenen haben oder ihn ergänzen. 17/138

18 Autonome Körperschaft Stadttheater Die autonome Körperschaft Stadttheater wird 1950 gegründet. Erst im Jahr 1992 erhält sie eine endgültige Satzung, aus welcher die Stadt Bozen und die Autonome Provinz Bozen als Gründungsmitglieder dieser wichtigen Kultureinrichtung mit einer mehr als 50-jährigen Bühnengeschichte hervorgehen. Zielsetzung der Körperschaft sind die Unterstützung und Verbreitung des italienischen Traditionstheaters sowie zeitgenössischen Theaters mit Bezugnahme auf Stadt, Provinz, Region und den Einfluss der deutschen Kultur. Es werden außerdem Initiativen ausgerichtet, die sich die Verbreitung der Theaterkultur in den Schulen (Aufführungen und Unterstützung von Jugendtheater) zum Ziel setzen. Autonome Körperschaft Allgemeines Lagerhaus Bozen (30%) Das Allgemeine Lagerhaus Bozen wurde am zur Schaffung und zum Betrieb von allgemeinen Lagerhäusern im Gemeindegebiet und außerhalb davon, zur Ausübung von konzessionsmäßigen Tätigkeiten betreffend das Auf- und Abladen sowie den Transport und Aufbewahrung von Waren mit jedwedem Mittel sowie jeder anderen dazu förderlichen Tätigkeit. Die Stiftungen Die nachstehend angeführten Stiftungen setzen sich die Förderung der Musik, Kunst, Kultur und des Tourismus auf dem Stadtgebiet zum Ziel: Die Stiftung Stadttheater und Konzerthaus Bozen wird im Mai 2000 auf Initiative der Gemeinde Bozen und der Provinz Bozen gegründet und mit der Verwaltung des Stadttheaters und des Konzerthauses betraut. Neben den rein administrativen und wartungstechnischen Aufgaben organisiert und inszeniert die Stiftung Aufführungen im Bereich Musiktheater (Opern, Operetten) und Tanz im Stadttheater. Die Stiftung Gustav Mahler Musik und Jugend wird 1999 auf Initiative des Maestro Claudio Abbado gegründet und ist das Ergebnis einer jahrelangen engen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bozen und dem Gustav-Mahler-Jugendorchester. Die Stiftung, die vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziert ist, veranstaltet jährlich im September Meisterkurse für junge Musiker aus ganz Europa. Die Stiftung Haydn Orchester von Bozen und Trient wird auf Initiative der Autonomen Provinzen, der Gemeinden Bozen und Trient und der Autonomen Provinz Trentino- Südtirol gegründet und hat seinen Sitz in Bozen und Trient. Sie verfolgt das Ziel, die Musikkultur in den zwei Provinzen zu fördern. Die Stiftung Internationaler Klavierwettbewerb F. Busoni wurde im Jahr 2000 auf Initiative der Stadt Bozen und des staatlichen Musikkonservatoriums C. Monteverdi als Gründungsmitglieder der ersten Stunde gegründet; das Verkehrsamt Bozen ist ordentliches Gründungsmitglied. Ziel der Stiftung ist es, die Kontinuität des internationalen Klavierwettbewerbs zu gewährleisten und weitere Initiativen wie Preisvergaben, Konzerte, Tagungen, Veröffentlichungen und Ausstellungen zur künstlerischen Figur Ferruccio Busoni und zur Geschichte des Klavierwettbewerbs zu organisieren. Die Stiftung Bozner Schlösser wurde 2007 von der Stadt Bozen gegründet und hat seinen Rechtssitz in der Gemeinde Ritten. Ziel der Stiftung sind die Führung und Aufwertung von Schloss Runkelstein und von Schloss Maretsch mit dazugehörigem Gästehaus sowie anderer Güter von kunsthistorischem und kulturellem Interesse. Durch die Veranstaltung verschiedener Initiativen sollen die Schlösser eine größtmögliche Sichtbarkeit, Nutzung und Aufwertung erfahren 18/138

19 19/138

20 1.3.5 Übertragene Aufgaben Von der Provinz übertragene Aufgaben und Dienste Hinweise auf Gesetzesbestimmungen KINDERGÄRTEN: L.G. Nr. 36 vom 17. August 1976; L.G. Nr.5 vom 16 Juli 2008 SOZIALDIENSTE: L.G. Nr. 13 vom 30. April 1991 SCHULFÜRSORGE: L.G. Nr. 7 vom 31. August 1974 Aufgaben oder Dienste KINDERGÄRTEN: Verwaltung der Landeskindergärten SOZIALDIENSTE: öffentliche Fürsorge, wirtschaftliche Fürsorge (Basisfürsorge, Fürsorge für alte Menschen und für Menschen mit Behinderung), Bezahlung von Taggeld/Pension, Hauspflegedienst. SCHULFÜRSORGE und SCHULAUSSPEISUNGDIENST Zuweisungen finanzieller Mittel KINDERGÄRTEN: ,00 Euro SOZIALDIENSTE: ,00 Euro SCHULFÜRSORGE: ,00 Euro 20/138

21 1.4 Lokale Wirtschaft Eingetragene Firmen am Wirtschaftssektoren: Unternehmen davon handwerkliche Land- und Forstwirtschaft Nahrungs- und Genussmittel Holzverarbeitung Metallerzeugung und bearbeitung; Herstellung von Metallerzeugnissen Maschinenbau; Herstellung von KFZ und KFZ-Teilen Sonstiges verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung, Abfall und Abwasserentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzung Baugewerbe KFL-Handel und Reparatur Groß- und Zwischenhandel Einzelhandel Transport Beherbergung Gastronomie Medien, Informatik und Telekommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Immobilien Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Vorwiegend öffentliche Dienstleistungen Nicht klassifiziert INSGESAMT DAVON GEWERBLICHE UNTERNEHMEN /138

22 Sektion 2 Analyse der Einnahmekonten In Bezug auf die nachstehenden Tabellen wird darauf hingewiesen, dass der dargestellte Zeitraum sechs Geschäftsjahre umfasst. Zwei davon beziehen sich auf die vergangenen Geschäftsjahre (Feststellungen/Verpflichtungen), eines stellt das laufende (Voranschlag inklusive Bilanzänderungen) und drei die zukünftigen Geschäftsjahre dar. Der Haushaltsvoranschlag weist für das kommende Geschäftsjahr Gesamteinnahmen und ausgaben in Höhe von ,16 aus. Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Entwicklung der Einnahmen nach Titeln und Kategorien. Titel Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Verwaltungsüberschuss , , , , , ,00-48,00 % 1 Einnahmen aus Steuern 1 Steuern , , , , , ,00 0,04 % 2 Gebühren 3.611, ,20 500,00 200,00 200,00 200,00-60,00 % 3 Sonderabgaben und andere eigene Einnahmen aus Steuern , , , , , ,00 0,00 % Summe Titel , , , , , ,00 0,04 % 2 Einnahmen aus laufenden Beiträgen und Zuweisungen 1 Laufende Beiträge und Zuweisungen des Staates , , , , , ,00 133,21 % 2 Laufende Beiträge und Zuweisungen der Autonomen Provinz , , , , , ,87 0,07 % Beiträge und Zuweisungen der Autonomen Provinz für übertragene Befugnisse , , , , , ,00 19,48 % Beiträge und Zuweisungen von Einrichtungen der EU und internationalen Gremien ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % Laufende Beiträge und Zuweisungen anderer öffentlicher Körperschaften , , , , , ,00-4,41 % Summe Titel , , , , , ,87 12,24 % 3 Aussersteuerliche Einnahmen 1 Einkünfte aus öffentlichen Diensten , , , , , ,00 0,15 % 2 Einkünfte aus Gemeindegütern , , , , , ,00-0,49 % 3 Zinsen auf Vorschüsse und Guthaben , , , , , ,00-11,23 % 4 Reingewinne der Sonderbetriebe und aus Betriebsbeteiligungen, Gesellschaftsdividenden , , , , , ,00-43,97 % 5 Verschiedene Einkünfte , , , , , ,07-28,24 % Summe Titel , , , , , ,07-15,39 % 4 Veräusserungen, Kapitalzuweisungen und Einhebung von Guthaben 1 Veräusserung von Vermögensgütern , , , , , ,00-19,99 % 2 Kapitalzuweisungen des Staates 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 3 Kapitalzuweisungen der Autonomen Provinz , , , , , ,46-34,86 % 4 Kapitalzuweisungen anderer öffentlicher Körperschaften , , , , , ,00-67,18 % 5 Sonstige Kapitalzuweisungen , , , , , ,00 34,59 % 6 Einhebung von Guthaben , , ,48 0,00 0,00 0,00-100,00 % Summe Titel , , , , , ,46-25,78 % 22/138

23 5 Aufnahme von Schulden 1 Kassenvorschüsse 0,00 0, , , , ,00 0,00 % 2 Kurzfristige Finanzierungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 3 Aufnahme von Darlehen und Anleihen , , , , , ,00 24,74 % 4 Ausgabe von Obligationsanleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % Summe Titel , , , , , ,00 9,81 % 6 Diensten für Rechnung Dritter 1 Abzüge für Fürsorge und Sozialversicherung des Personals , , , , , ,00-0,39 % 2 Steuereinbehalte , , , , , ,00-0,04 % 3 Sonstige Abzüge für Rechnung Dritter betreffend das Personal , , , , , ,00 0,00 % 4 Kautionshinterlegungen , , , , , ,00 0,00 % 5 Spesenrückerstattung für Dienste für Rechnung Dritter , , , , , ,00-83,62 % 6 Rückerstattung von Vorschüssen für den Ökonomatsdienst , , , , , ,00 0,00 % 7 Hinterlegungen für Vertragskosten 0,00 0, , , , ,00-1,04 % Summe Titel , , , , , ,00-33,02 % Summe Einnahmen , , , , , ,40-9,00 % 23/138

24 2.1 Finanzierungsquellen Zusammenfassung Die Darstellung der Finanzierungsquellen macht einerseits die Herkunft der Einnahmen deutlich und gibt andererseits Aufschluss über deren Verwendung. Es wird ausgewiesen, welcher Teil der Einnahmen für die Deckung der laufenden Ausgaben sowie für die Rückzahlung von Schulden verwendet wird und welcher Teil für Investitionsausgaben bestimmt ist Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Titel 1 Steuereinnamen , , , , , ,00 Titel 2 Einnahmen aus laufenden Beiträgen und Zuweisungen , , , , , ,87 Titel 3 Aussersteuerliche Einnahmen , , , , , ,07 Laufende Einnahmen , , , , , ,94 Für die ordentliche Instandhaltung der Vermögensgüter bestimmte Einkünfte aus Erschließungsbeiträgen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Für die laufenden Ausgaben zu verwendender Verwaltungsüberschuß , , , , , ,00 Für laufende Ausgaben und zur Rückzahlung von Schulden zu verwendende Einnahmen (A) , , , , , ,94 Veräußerung von Gütern und Kapitalzuweisungen , , , , , ,46 Für Investitionen bestimmte Einkünfte aus Erschließungsbeiträgen , , , , ,000, ,00 Aufnahme von Darlehen , , , , , ,00 Aufnahme von sonstigen Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Verwaltungsüberschuß für Abschreibungsfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Verwaltungsüberschuß für Finanzierung von Investitionen , , , , ,00 0,00 Für Investitionen bestimmte Einnahmen auf Kapitalkonto (B) , ,27 98, , , , ,46 Einhebung von Guthaben , , ,48 0,00 0,00 0,00 Kassenvorschüsse 0,00 0, , , , ,00 Fondsbewegungen Insgeamt (C) , , , , , ,00 Summe Einnahmen (A+B+C) , , , , , ,40 24/138

25 2.2 Analyse der Einnahmekonten Dieser Berichtsabschnitt analysiert die Einnahmenseite des Haushaltsvoranschlages entsprechend den im DPRA vom 20. Dezember 1999, Nr. 1/L vorgesehenen Berichtspflichten. Daraus ergibt sich ein Überblick über die Zusammensetzung und die Verwendung der Einnahmen. Einige Einnahmepositionen werden detailliert betrachtet. Dieser Analyseteil wird nach den Einnahmetiteln gegliedert. Die folgende Abbildung stellt die Verteilung der Einnahmen nach Titeln dar. Titel 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Verwaltungsüberschuss , , , , , ,00-48,00 % 1 Einnahmen aus Steuern , , , , , ,00 0,04 % 2 Einnahmen aus laufenden Beiträgen und Zuweisungen , , , , , ,87 12,24 % 3 Aussersteuerliche Einnahmen , , , , , ,07-15,39 % 4 Veräusserungen, Kapitalzuweisungen und Einhebung von Guthaben , , , , , ,46-25,78 % 5 Aufnahme von Schulden , , , , , ,00 9,81 % 6 Diensten für Rechnung Dritter , , , , , ,00-33,02 % Summe Einnahmen , , , , , ,40-9,00 % 34,67% 13,40% 15,84% 11,77% 6,78% Titel 1 Titel 2 Titel 3 Titel 4 Titel 5 Titel 6 17,53% 25/138

26 Laufende Einnahmen Der laufende Teil der Einnahmen (Titel I, II und III) weist einen Betrag in Höhe von ,06 aus. 54,25 % der laufenden Einnahmen bestehen aus laufenden Zuweisungen anderer Körperschaften, der Rest sind so genannte eigene Einnahmen (Titel I und Titel III), die sich im kommenden Haushaltsjahr auf voraussichtlich ,89 belaufen Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Titel 1 Titel 2 Titel 3 24,78% 54,25% Titel 1 Titel 2 Titel 3 20,97% Steuerautonomie der Gemeinde Der Grad der Steuerautonomie der Gemeinde gibt den Anteil der Steuereinnahmen an den gesamten laufenden Einnahmen wieder, welcher im kommenden Jahr voraussichtlich 24,78 % beträgt. 26/138

27 Finanzautonomie der Gemeinde Der Grad der Finanzautonomie gibt an, inwieweit die Gemeinde in der Lage ist, die angebotenen Dienste eigenständig mittels eigener Einnahmen aus Steuern und Gebühren sowie Vermögenseinnahmen zu finanzieren. Diese Einnahmen können durch die Steuer- und Gebührenregelung von der Gemeindeverwaltung in bestimmtem Ausmaß direkt beeinflusst werden. Im kommenden Haushaltsjahr wird die Gemeinde voraussichtlich imstande sein, 45,75 % der laufenden Einnahmen durch eigene Einnahmen zu sichern Einnahmen aus Steuern Die voraussichtlichen Einnahmen aus Steuern für das kommende Jahr, deren Zusammensetzung und zeitliche Entwicklung, werden in der folgenden Tabelle und den zugehörigen Grafiken dargestellt: 27/138

28 Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Steuern , , , , , ,00 0,04 % 2 Gebühren 3.611, ,20 500,00 200,00 200,00 200,00-60,00 % 3 Sonderabgaben und andere eigene Einnahmen aus Steuern , , , , , ,00 0,00 % Summe Titel , , , , , ,00 0,04% 99,77% 0,22% 0,00% Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 28/138

29 Kategorie 1 Steuern Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO 5 - WERBESTEUER , , , , , ,00 15 EINNAHMEKONTO 15 - ZUSCHLAG STROM ,48 39,36 0,00 0,00 0,00 0,00 20 EINNAHMEKONTO 20 - AUFENTHALTSSTEUER 395,90 279, , , , ,00 30 EINNAHMEKONTO 30 - GEMEINDESTEUER AUF IMMOBILIEN , , , , , ,00 31 EINNAHMEKONTO 31 - GEMEINDESTEUER I.M.U , ,29 0,00 0,00 0,00 0,00 32 EINNAHMEKONTO 32 - GIS 0,00 0, , , , ,00 35 EINNAHMEKONTO 35 - GEMEINDEZUSCHLAG AUF DAS EINKOMMEN NATÜRL.PERSONEN , , , , , ,00 40 EINNAHEMKONTO 40 - EINNAHMEN 5 PRO MILLE DER IRPEF , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 Kategorie 2 Gebühren Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO 65 - WETTBEWERBSTEILNAHMEGEBÜHR 3.611, ,20 500,00 200,00 200,00 200,00 Summe Kategorie , ,20 500,00 200,00 200,00 200,00 Kategorie 3 Sonderabgaben und andere eigene Einnahmen Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO 95 - PLAKATIERUNGSGEBÜHR , , , , , , GEMEINDEZUSATZSTEUER AUF DIE FLUGHAFENGEBÜHREN 0,00 848,24 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 29/138

30 Bewertung, für jede Abgabe, der Steuergrundlage, ihrer zeitlichen Entwicklung und der für ihre Feststellung verwendeten Mittel Neuigkeiten im Bereich der Lokalabgaben für Immobilien Die ständigen Neuerungen im Bereich der Immobilienbesteuerung prägen das gesamte Gefüge der laufenden Einnahmen. Durch das Stabilitätsgesetz 2014 wurde der Art. 80 des Autonomiestatuts neu formuliert: Der Autonomen Provinz Bozen wird die gesetzgeberische Kompetenz für Lokalabgaben im Immobilienbereich zuerkannt. Der neue Wortlaut des Artikels setzt fest, dass jede autonome Provinz neue Abgaben einführen kann und dass sie diese durch eigene Gesetze regeln wird. Außerdem darf die Provinz die mit Staatsgesetz eingeführten Lokalabgaben im Immobilienbereich auch in Abweichung vom genannten Staatsgesetz regeln. Sie darf die Einhebungsmodalitäten festsetzen und den Lokalkörperschaften gestatten, die Steuersätze abzuändern und Befreiungen, Freibeträge sowie Abzüge vorzusehen. Mit Landesgesetz 3/2014 wurde die neue Gemeindeimmobiliensteuer GIS mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 eingeführt. Ab diesem Datum finden die staatlichen Vorgaben betreffend IMU und TASI in Südtirol keine Anwendung mehr. Neue Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) Die neue GIS ist unter vielen Gesichtspunkten mit den alten Immobiliensteuern IMU und ICI vergleichbar, doch die neue Regelung bedingt anders als vorher - Folgendes: Übertragung von Finanzeinnahmen an den Staat: Der Staat nimmt die Einnahmen aus den Immobilien der Kategorie D für sich in Anspruch; die entsprechenden Beträge werden von der APB zurückgelegt und den einzelnen Gemeinden abgezogen. Geringere Einnahmen für die Gemeinden: Mit der GIS wurde ein neuer Freibetrag für die Hauptwohnung eingeführt, es wurden die Kriterien in Bezug auf die Zubehörsflächen der Hauptwohnung geändert, die an Berechtigten zugewiesenen Wohnungen des WOBI wurden den Hauptwohnungen gleichgesetzt, es gelten neue Regeln für die Wohnungen der Baugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum und für jene von SeniorInnen und behinderten Menschen, die ihren Wohnsitz in Wohn- oder Pflegeheime verlegen; die Steuersätze für Immobilien der Kategorien D, C1, C3, A11 und für Wohnungen der Kategorie A, die als Aufnahmestrukturen und zur Zimmervermietung benutzt werden, wurden herabgesetzt; Immobilien, in denen soziale und soziosanitäre Dienste erbracht werden (Altersheime, Strukturen für LangzeitpatientInnen, Zentren für die Betreuung und Pflege von SeniorInnen, Wohndienste für Menschen mit Behinderung/psychischen Krankheiten/Abhängigkeiten/Minderjährige) sind von der Steuer befreit. Das Landesgesetz legt die Regelungsbefugnis, die Steuersätze und die Eingriffsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf Steuersätze, die Begünstigungen und die Erhöhungen fest. 30/138 GIS-Einnahmequellen sind die Gebäude (unabhängig von ihrer Zweckbindung) und die Bauflächen. Aus den Katasterdaten ergibt sich diesbezüglich für die Gemeinde Bozen folgendes Bild:

31 Categoria A Abitazioni Kategorie A Wohnungen CATEGORIA CATASTALE KATASTERKATEGORIE Categoria A/10 Uffici e studi privati Kategorie A/10 Privatbüros und Kanzleien Categoria B Uffici pubblici e alloggi collettivi Kategorie B öffentl. Ämter und Gemeinschaftsbeherbergungen Categogia da C2 a C7 magazzini, autorimesse Kategorie von C2 bis C7 Magazine, Garagen Categoria C/1 negozi e botteghe Kategorie C/1 Geschäfte und Läden Categoria D immobili a destinazione speciale Kategorie D Immobilien mit Sonderzweckbestimmung Categoria E Kategorie E NUMERO IMMOBILI ANZAHL DER LIEGENSCHAFTEN ( ) TOTALE INSGESAMT Immobili da accertare Festzustellende Liegenschaften 132 Die Entwicklung der GIS-Einnahmen hängt wie ersichtlich von der Anzahl der Immobilien ab, die es im Gemeindegebiet gibt, sowie von eventuellen Änderungen der besteuerten Zielkategorien. Gemeindezuschlag auf die IRPEF-Steuer 2002 wurde der Gemeindezuschlag auf die IRPEF-Steuer gemäß Vorgaben des GvD Nr. 360 vom eingeführt; sein Ausmaß darf insgesamt nicht mehr als 0,8% ausmachen. Seit 2012 sind die Lokalkörperschaften wieder befugt, Steuererhöhungen, Zuschläge, Hebesätze bzw. die Erhöhung der Hebesätze der ihnen mit Staatsgesetz zuerkannten Steuern zu beschließen. Die Gemeindebeschlüsse, die die entsprechenden Steuersätze festlegen oder abändern, müssen seit 2002 auf dem Portal der Finanzverwaltung gemäß den mit entsprechendem Dekret festgesetzten Modalitäten veröffentlicht werden. Deren Wirksamkeit tritt ab dem Veröffentlichungsdatum auf der genannten Website in Kraft. Zum Zwecke der Wirksamkeit der Beschlüsse ab dem 1. Jänner des Bezugsjahres sind die Gemeinden dazu angehalten, sie innerhalb der von den staatlichen Bestimmungen für die Verabschiedung des Haushaltsvoranschlages festgelegten Frist (Art. 1, Abs. 169, Gesetz 296/2006) zu genehmigen; deren Veröffentlichung muss innerhalb 20. Dezember des Bezugsjahres erfolgen. 31/138

32 In der nachfolgenden Tabelle sind die Hebesätze des in der Provinz Bozen angewandten Gemeindezuschlags auf die IRPEF-Steuer in den Jahren aufgelistet. COMUNE GEMEINDE Appiano/Eppan 0,3 0,3 0,3 0,3 0,25* Bolzano/Bozen 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Bressanone/Brixen 0,2 0,2 0,2* 0,2* 0 0,45* Bronzolo/Branzoll 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,8* Laives/Leifers 0,2 0,2 0,2 0,3* 0,3* Merano/Meran 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Montagna/Montan 0,3 0,3 0,3 0,3 - Ora/Auer 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2* Salorno/Salurn 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Sarentino/Sarnthein 0,5 0,5 0,4 0,35 0,35 Terlano/Terlan 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 Termeno/Tramin 0,4 0,4 0,4 0,4 0,3* Valle di Casies/Gsies 0,2 0, Vandoies/Vintl 0,4 0,3 0,2* - - Villandro/Villanders 0,4 0,4 0,35 0,2 0,2 WERBESTEUER UND PLAKATIERUNGSGEBÜHR Die Gemeindewerbesteuer wird auf die Verbreitung von Werbung in ihren verschiedenen visuellen oder akustischen Verbreitungsformen angewandt. Wenn auf den eigens vorgesehenen Gemeindeflächen mit Plakaten, Flugblättern oder in ähnlichen Formen geworben wird, wird eine Gebühr für öffentliche Anschläge geschuldet. Das Einnahmenvolumen aus dieser Steuer hängt verständlicherweise von der Entwicklung der Wirtschaft ab, da es sich um Gebühren handelt, die nur von Wirtschaftstreibenden geschuldet werden. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung nicht von dem Recht Gebrauch gemacht hat, das im Finanzgesetz vorgesehen war, ab 1. Jänner 1998 die Gebühren bis zu maximal 20 Prozent bzw. ab 1. Jänner 2000 bis zu maximal 50 Prozent anzuheben. Art. 10 des Gesetzes Nr. 448 vom (Finanzgesetz 2002) sieht eine Befreiung für Schilder von Betrieben vor, die den Sitz des Betriebes oder die Örtlichkeit, an der die betrieblichen Tätigkeiten ausgeführt werden, kennzeichnen, sofern die Schilder nicht größer als 5 m² sind. 32/138

33 Die fehlenden Einnahmen werden mit Geldern aus dem Staatshaushalt kompensiert. Im Jahre 2012 wurde eine Ausschreibung für die Vergabe des Dienstes zur Feststellung und Einhebung der Werbesteuer und der Gebühr für öffentliche Anschläge durchgeführt. Der Dienst wurde dem Unternehmen ICA GmbH in Konzession übergeben. Der Konzessionsnehmer übernimmt sämtliche mit der ordnungsgemäßen und pünktlichen Durchführung des Dienstes verbundene Aufgaben und Befugnisse, einschließlich der Instandhaltung der Anlagen und der Überprüfung von eventuellen Fällen der Steuerhinterziehung. GEMEINDEAUFENTHALTSABGABE Mit Landesgesetz Nr. 9 vom wurde mit Wirkung vom die Gemeindeaufenthaltsabgabe eingeführt. Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung von allen Personen geschuldet, die in den im Gebiet der Provinz Bozen gelegenen Beherbergungsbetrieben übernachten. Inhaberin der Abgabe ist die Gemeinde, in der der Beherbergungsbetrieb liegt. Steuersubstitute mit Rückgriffsrecht gegenüber dem Abgabenschuldner (die Person, die im Beherbergungsbetrieb übernachtet) sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe Erläuterung der angewandten Steuersätze und Nachweis der Angemessenheit der im Dreijahrzeitraum für jedes Einnahmekonto eingetragenen Einnahmen im Verhältnis zur Steuergrundlage Gemeindeimmobiliensteuer GIS Im Rahmen der Regelungsbefugnis, die das Landesgesetz den Gemeinden zuerkennt, hat die Gemeinde Bozen eine eigene GIS-Ordnung verabschiedet und die Hebesätze für das Jahr 2014 festgelegt. Die verabschiedeten Bestimmungen bleiben falls keine einschlägigen neuen Beschlüsse gefasst werden auch in den nachfolgenden Jahren in Kraft. Um den finanziellen Pflichten gegenüber dem Staat nachzukommen und um die geringeren Einnahmen auszugleichen, die sich aus der Einführung der neuen GIS ergeben, sowie zur Gewährleistung des Haushaltsausgleichs angesichts der geringeren Ressourcen auf der Ebene der Lokalfinanzen hat die Gemeinde Bozen den ordentlichen Hebesatz erhöht; erhöht wurde der Hebesatz auch bei Wohnungen, für welche seit über einem Jahr kein registrierter Mietvertrag vorliegt, und bei Immobilien mit Zimmervermietung, während er bei Wohnungen mit begünstigtem Mietvertrag und Wohnungen, die Verwandten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, herabgesetzt wurde. Außerdem wurde beschlossen, die Reduzierung um 50% der Berechnungsgrundlage für historische Bauten nur in Bezug auf die Kategorien A2, A3, A4, A5 und A6 anzuwenden. 33/138

34 ALIQUOTE IMI - GIS-HEBESÄTZE Hebesatz für die Hauptwohnung und das Zubehör 0,4% Hebesatz für Wohnungen in unentgeltlicher Nutzungsleihe an Verwandte, gemäß Verordnung (ausgenommen A/1, A/7, A/8 und A/9) Hebesatz für Wohnungen mit begünstigtem Mietvertrag, in denen der Mieter seinen Wohnsitz hat, gemäß Verordnung (ausgenommen A/1, A/7, A/8 und A/9) Hebesatz für Wohnungen für welche seit mindestens einem Jahr keine Mietverträge registriert wurden, gemäß Verordnung 0,9% 0,9% 1,26% Hebesatz für Gebäude der Katasterkategorien C/1, C/3 und D (mit Ausnahme von D/5) 0,56% Hebesatz für Schutzhütten die der Katasterkategorie A/11 angehören 0,56% Hebesatz für Wohnungen der Kategorie A die für Beherbergungstätigkeit in Beherbergungsbetrieben genutzt werden Hebesatz für Gebäude die zur Vermietung von Ferienzimmern oder möblierten Ferienwohnungen verwendet werden (ausgenommen A/1, A/7, A/8 und A/9) Hebesatz für Gebäude für Urlaub auf dem Bauernhof (ausgenommen A/1, A/7, A/8 und A/9) 0,2% Hebesatz für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude (Wohnungen der landwirtschaftlichen Arbeiterausgenommen A/1, A/7, A/8 und A/9, landwirtschaftl. Büros und Gebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Konsortien) Hebesatz für Immobilien die gleichgestellte Schulen, nicht gewerbliche Körperschaften und ONLUS besitzen und verwenden, gemäß LG 3/2014 Ordentlicher Hebesatz für alle anderen Gebäude (z.b. A/10, D/5, Zweitwohnungen für die keiner der oben angeführten Hebesätze zur Anwendung kommt, usw.) und für die Baugründe 0,56% 0,3% 0,2% 0,2% 1,00% DETRAZIONI IMI - GIS-FREIBETRÄGE Abzugsbetrag für die Hauptwohnung 558,77 Zusätzlicher Freibetrag für den dritten und alle weiteren Minderjährigen 50,00 Zusätzlicher Freibetrag für die Hauptwohnungen, in denen der Steuerpflichtige oder seine Familienangehörigen mit schweren Behinderungen in Sinne von Art. 3, Absatz 3 des Gesetzes 104/1992, wohnen. 50,00 Ausgehend von der getroffenen Regelung und den festgelegten Hebesätzen wurden die Einnahmen für das Jahr 2015 auf geschätzt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Daten bezüglich der Vorjahre derzeit nicht vorliegen und eine genauere, vergleichsbasierte Schätzung deswegen nicht möglich war. 34/138

35 Zudem muss berücksichtigt werden, dass etliche Neuerungen eingeführt wurden und die Mehrzahl der BürgerInnen noch nicht die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der jeweiligen Hebesätze eingereicht haben, was zu Abweichungen gegenüber der Hochrechnung führen könnte. Werbesteuer Gemäß Art. 2 des GvD 507/1993 sind die Gemeinden in fünf Tarifsklassen eingestuft. Dies erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der am 31. Dezember des vorletzten Jahres ansässigen BürgerInnen. Seit dem hat die Stadtgemeinde Bozen mehr als EinwohnerInnen und ist daher seit 2009 in der zweiten Tarifklasse eingestuft. Gemäß Art. 12 und ff. des GvD 507/93 variieren die Tarife 2015 und die entsprechenden Steuersätze im Verhältnis zur Natur und Größe des eingesetzten Werbemittels. Die Schätzung der Steuereinnahmen im Dreijahreszeitraum stützt sich auf die Analyse der Entwicklungen, die Schätzungen für 2015 auf die Hypothese eines stabilen Marktes. IRPEF-Gemeindezusatzsteuer Die Gemeindezusatzsteuer ist ein Steuersatz, der auf das Gesamteinkommen berechnet wird, das für die Berechnung der Steuer auf Einkommen von natürlichen Personen herangezogen wurde, abzüglich der anerkannten Abzüge. Der Hebesatz des Gemeindezuschlags auf die IRPEF-Steuer beträgt 0,2%. Die geschätzten Einnahmen von 3,3 Millionen Euro stützen sich auf die Daten der Irpef-Steuer die vom Finanzministerium veröffentlicht wurden, projeziert auf das Jahr Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) Das Ausmaß der Aufenthaltsabgabe wurde mit D.Lh. Nr. 4/12 im Verhältnis zur Kategorie des Beherbergungsbetriebes (1,30 Euro 1 Euro 0,70 Euro) festgesetzt und wurde von der Stadtgemeinde Bozen nicht erhöht. Die Einnahmen aus der Abgabe werden dem Tourismusverein und dem Tourismusverband zugewiesen. Auf der Grundlage der 2012 und 2013 verzeichneten Übernachtungen werden die Einnahmen aus der Aufenthaltssteuer auf Euro geschätzt Angabe des Vornamens, des Zunamens und der Position des für die einzelnen Abgaben Verantwortlichen Gemeindeimmobiliensteuer (GIS): Dr. Sonja Pichler Werbesteuer: Dr. Sonja Pichler 35/138

36 2.2.2 Laufende Beiträge und Zuweisungen In diesem Teil der Analyse werden die laufenden Beiträge und Zuweisungen des Staates, der Autonomen Provinz Bozen und anderer Körperschaften dargestellt und analysiert. Für das kommende Haushaltsjahr wird mit laufenden Beiträgen und Zuweisungen in einer Gesamthöhe von ,17 gerechnet. Pro Einwohner steht der Gemeinde ein Betrag von 1.014,06 aus laufenden Zuweisungen und Beiträgen zur Deckung der laufenden Ausgaben zur Verfügung. Die Zusammensetzung und Entwicklung sind in der folgenden Tabellen und Grafiken dargestellt Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Laufende Beiträge und Zuweisungen des Staates , , , , , ,00 133,21 % 2 Laufende Beiträge und Zuweisungen der Autonomen Provinz , , , , , ,87 0,07 % 3 Beiträge und Zuweisungen der Autonomen Provinz für übertragene Befugnisse , , , , , ,00 19,48 % 4 Beiträge und Zuweisungen von Einrichtungen der EU und internationalen Gremien ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 5 Laufende Beiträge und Zuweisungen anderer öffentlicher Körperschaften , , , , , ,00-4,41 % Summe Titel , , , , , ,87 12,24% 36/138

37 47,40% 5,68% 0,09% Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 46,84% 37/138

38 Kat. 1 Laufende Beiträge und Zuweisungen des Staates Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO BEITRÄGE VOM STAAT , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 davon BEITRAG DES STAATES FÜR DIE AUSGABEN DER GERICHTSÄMTER , , , , , ,00 BEITRAG DES STAATES FÜR MINDEREINNAHMEN AUS IMMOBILIENSTEUER , , , BEITRAG DES STAATES FÜR MINDEREINNAHMEN AUS WERBESTEUER , , , , , ,00 AUSGLEICHZAHLUNGEN FÜR MINDEREINAHMEN BEIM GEMEINDEZUSCHLAG AUF DIE IRPEF , Kat. 2 Laufende Beiträge und Zuweisungen der Autonomen Provinz Bozen Der Großteil der laufenden Zuweisungen und Beiträge wird vom Land gewährt. Insgesamt werden die Zuweisungen und Beiträge des Landes im nächsten Jahr ,49 betragen. Der Gemeinde sind damit für jeden Einwohner 480,65 für die Aufrechterhaltung der Gemeindedienste von Seiten des Landes zugewiesen worden. Die geplanten Beträge und Zuweisungen des Landes werden in der folgenden Tabelle einzeln ausgewiesen. Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO LANDESBEITRAG FÜR DIE LAUFENDEN AUSGABEN , , , , , ,87 Summe Kategorie , , , , , ,87 davon LANDESBEITRAG FÜR DEN FINANZAUSGLEICH , , , , , ,75 LANDESBEITRAG FÜR BETEILIGUNG AN DER REGIONALEN GEWERBESTEUER , , , , , ,15 LANDESBEITRAG FÜR DIE FÜHRUNG DER BIBLIOTHEKEN , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DIE ERHALTUNG DES LÄNDLICHEN STRASSENNETZES (L.G. 50/88) , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITSLOSEN (L.G. 11/86) , , , ,97 LANDESBEITRAG FÜR DIE TILGUNG VON DARLEHEN , , , , , ,96 LANDESBEITRAG FÜR DIE FÜHRUNG DER SOZIALDIENSTE EIGENE BEFUGNISSE , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DAS MUSEUM , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR FREIZEITTÄTIGKEITEN UND VERANSTALTUNGEN , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR KINDERFERIEN , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR AUSSERSCHULISCHE TÄTIGKEITEN , , , , ,00 MINDEREINNAHMEN WEGEN DER ABSCHAFFUNG DES GEMEINDESTROMZUSCHLAGES , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DIE AUFGELÖSTE BEZIRKSGEMEINSCHAFT , , , , , ,04 LANDESBEITRAG FÜR DIE KLEINKINDERBETREUNGSDIENSTE , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DAS PROJEKT BETRIEBLICHES MOBILITÄTSMANAGEMENT EINMALIGE AUSGABE , ANDERE LANDESBEITRÄGE , , , , , ,00 Die größte Position ist der Landesbeitrag für den Finanzausgleich. Dieser Landesbeitrag, der zwischen dem Landeshauptmann und dem Rat der Gemeinden ausgehandelt wird, wird den Gemeinden zur Deckung der laufenden Ausgaben gewährt. Der Betrag wird im Sinne des neuen Aufteilungsmodells gemäß Landesgesetz vom 14. Februar 1992, Nr. 6 zugewiesen. 38/138

39 Kat. 3 Zuweisungen für übertragene Befugnisse Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO LANDESBEITRÄGE FÜR ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 davon LANDESBEITRAG FÜR DIE FÜHRUNG DER SOZIALDIENSTE DELEGIERTE BEFUGNISSE , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DIE FÜHRUNG DER KINDERGÄRTEN , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR DEN SCHULAUSSPEISUNGSDIENST , , , , , ,00 Kat. 4 Zuweisungen der Europäischen Union Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO BEITRÄGE VON EU-EINRICHTUNGEN ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Kategorie ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kat. 5 Zuweisungen anderer öffentlicher Körperschaften Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO BEITRÄGE ANDERER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 Abhängigkeitsgrad der Gemeinde Der Abhängigkeitsgrad der Gemeinde gegenüber anderen Körperschaften, insbesondere gegenüber der Autonomen Provinz Bozen, liegt im kommenden Jahr voraussichtlich bei 54,25 %.Mit diesem Anteil tragen andere öffentliche Körperschaften zur Finanzierung bzw. Aufrechterhaltung der Gemeindedienste bei. 39/138

40 Anmerkungen zu den Zuweisungen der Provinz Im Jahr 2012 kommt zum ersten Mal das neue Gemeindefinanzierungmodell sei es für die laufenden als auch für die Investitionszuweisungen zur Anwendung. Die beträchtlichsten, laufenden Zuweisungen werden unserer Körperschaft von der Landesverwaltung zugesprochen. In Absprache mit dem Gemeindenverband berechnet das Land das Ausmaß der Zuweisungen. Den Jährlichen Beitrag wird vom Komitee fr das örtliche Finanzwesen festgesetzt. Im Jahre 2015 werden sich die Landeszuweisungen auf insgesamt ,00. Euro belaufen. Im Jahre 2015 sind Landesbeiträge in Höhe von ,75 Euro zur Unterstützung der Sozialdienste vorgesehen. Die Körperschaft wird diese Summe zusammen mit Geldmitteln der Stadt dem Betrieb für Sozialdienste zuweisen. Die sich aus den ordentlichen Landeszuweisungen ergebenden Gesamteinnahmen sollten ungefähr ,49 Euro betragen Außersteuerliche Einkünfte Außersteuerliche Einnahmen stammen vorwiegend aus der Bereitstellung von öffentlichen Diensten (z.b. Kindergarten, Schulausspeisung). Weiters zählen hierzu die Vermögenseinkünfte (z.b. Mieten), Zinsen auf Vorschüsse und Guthaben sowie die Reingewinne der Sonderbetriebe und Betriebsbeteiligungen. Die außersteuerlichen Einnahmen werden im kommenden Jahr voraussichtlich ,89 betragen Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Einkünfte aus öffentlichen Diensten , , , , , ,00 0,15 % 2 Einkünfte aus Gemeindegütern , , , , , ,00-0,49 % 3 Zinsen auf Vorschüsse und Guthaben , , , , , ,00-11,23 % 4 Reingewinne der Sonderbetriebe und aus Betriebsbeteiligungen, Gesellschaftsdividenden , , , , , ,00-43,97 % 5 Verschiedene Einkünfte , , , , , ,07-28,24 % Summe Titel , , , , , ,07-15,39% 40/138

41 53,75% 9,28% Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 18,12% 0,38% 18,46% Der Anteil dieser Einnahmen an den laufenden Einnahmen wird bei 20,97 % liegen. 41/138

42 Kat. 1 Einkünfte aus öffentlichen Diensten Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO VERWALTUNGSORGANE, BETEILIGUNG UND DEZENTRALISIERUNG 9.351, , , , , , EINNAHMEKONTO GENERALSEKRETARIAT, PERSONAL UND ORGANISATION , , , , , , EINNAHMEKONTO VERWALTUNG DER EINNAHMEN AUS ABGABEN UND STEUERDIENSTE 0,00 83,40 0,00 0,00 0,00 0, EINNAHMEKONTO MELDEAMT, STANDESAMT, WAHLAMT, AMT FÜR MILITÄRAUSHEBUNG UND AMT FÜR STATISTIK , , , , , , EINNAHMEKONTO SONSTIGE ALLGEMEINE DIENSTE 0,00 29,40 0, , , , EINNAHMEKONTO ORTSPOLIZEI , , , , , , EINNAHMEKONTO KINDERGÄRTEN , , , , , , EINNAHMEKONTO SCHULFÜRSORGE, TRANSPORT, AUSSPEISUNG UND SONSTIGE DIENSTE , , , , , , EINNAHMEKONTO BIBLIOTHEKEN, MUSEEN UND PINAKOTHEKEN 5.608, , , , , , EINNAHMEKONTO THEATER, KULTURELLE TÄTIGKEIT, FÖRDERUNGSTÄTIGKEIT UND VERSCHIEDENE DIENSTE IM KULTURELLEN BEREICH , , , , , , EINNAHMEKONTO ÖFFENTLICHE SWIMMBÄDER , , , , , , EINNAHMEKONTO SPORTANLAGEN , , , , , , EINNAHMEKONTO VERSCHIEDENE VERANSTALTUNGEN, FÖRDERUNGSTÄTIGKEIT IM BEREICH SPORT UND ERHOLUNG , , , , , , EINNAHMEKONTO STRASSENNETZ, VERKEHR UND DAMIT VERBUNDENE DIENSTE , , , , , , EINNAHMEKONTO URBANISTIK UND RAUMORDNUNG , , , , , , EINNAHMEKONTO SOZIALER UND GEFÖRDERTER WOHNUNGSBAU, WOHNBAUPLÄNE 41,60 33,20 0,00 0,00 0,00 0, EINNAHMEKONTO PARKANLAGEN UND DIENSTE FÜR DEN SCHUTZ DER GRÜNFLÄCHEN, SONSTIGE DIENSTE BETREFFEND RAUMORDNUNG UND DIE UMWELT , , , , , , EINNAHMKONTO BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFSDIENST , , , , , , EINNAHMEKONTO PLAKATIERUNG UND WERBUNG 428,41 913,50 0,00 0,00 0,00 0, EINNAHMEKONTO DIENSTE IM BEREICH DES HANDEL , , , , , , EINNAHMEKONTO APOTHEKEN , , , , , , EINNAHMEKONTO SONSTIGE DIENSTE VON WIRTSCHAFTLICHER BEDEUTUNG , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 42/138

43 Kat. 2 Einkünfte aus Gütern der Körperschaft (Vermögensverwaltung) Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO EINKÜNFTE AUS GÜTERN DER KÖRPERSCHAFT , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 davon MIETEN AUS GEBÄUDEN 5.519, , , , , ,00 WOHNMIETEN AUS GEMEINDEWOHNUNGEN , , , , , ,00 GEBÜHR FÜR DIE BESTZUNG ÖFFENTLICHER PLÄTZE UND FLÄCHEN , , , , , ,00 KONZESSIONSGEBÜHREN , , , , , ,00 ZUSATZGEBÜHR FÜR WASSERABLEITUNG FÜR DIE STROMERZEUGUNG , , , , , ,00 VERSCHIEDENE EINNAHMEN AUS GÜTERN DER KÖRPERSCHAFT (MWST REL.) , , , , , ,00 GEBÜHR FÜR FRIEDHOFSKONZESSIONEN , , , , , ,00 EINKÜNFTE AUS ÖFFENTLICHEN GÜTERN , , , , , ,00 EINKÜNFTE AUS UNVERFÜGBAREN GÜTERN , , , , , ,00 EINKÜNFTE AUS VERFÜGBAREN GÜTERN , , , , , ,00 EINNAHMEN AUS DEM WASSERZINS , , MIETEN AUS ANDEREN GEBÄUDEN (MWST REL.) , , , , , ,00 43/138

44 Kat. 3 Zinsen auf Vorschüssen und Guthaben Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO AKTIVZINSEN , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 Kat. 4 Reingewinne der Sonderbetriebe und Betriebsbeteiligungen Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO DIVIDENDEN , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 44/138

45 Kat. 5 Sonstige verschiedene Einkünfte Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO VERSCHIEDENE EINNAHMEN , , , , , ,07 Summe Kategorie , , , , , , Qualitative/quantitative Analyse der Zielgruppen der Dienstleistungen und Ausweisung der Einkünfte für die wichtigsten Einnahmekonten im Verhältnis zu den für die genannten Dienste im Dreijahreszeitraum angewandten Tarife Die wichtigsten Einnahmen in dieser Kategorie sind: Verkauf von Arzneimitteln ( ) Parkplatzgebühren ( ) Kindergartengebühren ( ) Schulmensen ( ) Bestattung und Friedhofsdienst ( ,00 ) Beerdigungsinstitut ( ,00 ) Einnahmen Schwimmbäder ( ,00 ) Andere Einnahmen verschiedener Natur, unter denen die Einnahmen aus Verkehrsstrafen hervorstechen, die auf ,00 geschätzt werden, bedingen geschätzte Gesamteinnahmen der Tit. 3 von ,89. 45/138

46 Ausweisung der Einkünfte aus Gütern der Körperschaft im Verhältnis zum Ausmaß der Güter und zu den für die Verwendung von seiten Dritter angewandten Gebühren mit besonderem Augenmerk auf das verfügbare Vermögen Im Kapitel art. 13 Einnahmen von Gütern des öffentlichen Guts ist eine Einnahme in Höhe von ,00 vorgesehen. Die Einnahmen stammen von der Konzession an Dritte von Gütern des öffentlichen Guts (Es handelt sich vorwiegend um Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen und von Restflächen von Straßen für welche die Verwaltung eine neue Nutzung plant). Im Kapitel art. 14 Einnahmen von Gütern des unverfügbaren Vermögens ist eine Einnahme in Höhe von ,00 vorgesehen. Die Einnahmen stammen von der Konzession an Dritte von Immobilien des unverfügbaren Vermögens der Gemeindeverwaltung (Es handelt sich vorwiegend um Teile von Schulgebäuden oder Teile von Gebäude, in denen sich Gemeindeämter befinden, die zur Zeit nicht von der Gemeindeverwaltung genutzt werden). Im Kapitel art. 15 Einnahmen von Gütern des verfügbaren Vermögens ist eine Einnahme in Höhe von ,00 vorgesehen. Die Einnahmen stammen von Mietverträgen von Immobilien des verfügbaren Vermögens der Gemeindeverwaltung und Untermietverträge von Immobilien die, die Gemeinde angemietet hat Veräusserungen, Beiträge und Zuweisungen auf Kapitalkonto Die Einnahmen dieses Titels werden für die Tätigung von Investitionen und die Realisierung öffentlicher Arbeiten verwendet. Die Kapitalzuweisungen anderer Körperschaften erfolgen teilweise auf Antrag der Gemeinden und sind teilweise zweckgebunden. Insgesamt sind für das kommende Haushaltsjahr ,10 an Einnahmen auf diesem Titel zu erwarten Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Veräusserung von Vermögensgütern , , , , , ,00-19,99 % 2 Kapitalzuweisungen des Staates 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 3 Kapitalzuweisungen der Autonomen Provinz , , , , , ,46-34,86 % 4 Kapitalzuweisungen anderer öffentlicher Körperschaften , , , , , ,00-67,18 % 5 Sonstige Kapitalzuweisungen , , , , , ,00 34,59 % 6 Einhebung von Guthaben , , ,48 0,00 0,00 0,00-100,00 % Summe Titel , , , , , ,46-25,78% 46/138

47 51,09% 9,84% 0,62% Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Kategorie 6 38,45% Kat. 1 Veräußerung von Vermögensgegenständen Unter diese Einnahmekategorie fallen die Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgütern. Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO VERÄUSSERUNG VON VERMÖGENSGÜTERN , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 Kat. 2 Kapitalzuweisungen des Staates Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO STAATSBEITRAG FÜR INVESTITIONEN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Kategorie 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47/138

48 Kat. 3 Kapitalzuweisungen der Autonomen Provinz Bozen Die Kapitalzuweisungen der Autonomen Provinz Bozen sind wie auch die anderen Kategorien grundsätzlich investitionsgebunden. Für das kommende Haushaltsjahr werden folgende Kapitalzuweisungen von Seiten der Provinz erwartet. Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO LANDESBEITRÄGE FÜR INVESTITIONEN , , , , , ,46 Summe Kategorie , , , , , ,46 davon KAPITALZUWEISUNGEN DES LANDES , , , , , ,00 VERLUSTBEITRAG DES LANDES FÜR DEN ANKAUF DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN FÜR DEN GEFÖRDERTEN WOHNBAU , , LANDESBEITRAG FÜR DEN UMBAU VON WOHNUNGEN (L.G. 13/98) , , , , , ,00 LANDESBEITRAG FÜR ÖFFENTLICHE ARBEITEN (L.G. 27/75 ART. 3) , , , , , ,46 LANDESBEITRAG FÜR ÖFFENTLICHE ARBEITEN (L.G. 27/75 ART. 5) ,00 - LANDESBEITRAG FÜR ÖFFENTLICHE ARBEITEN (L.G. 27/75 ART. 7) , , , , VERLUSTBEITRAG DES LANDES FÜR SCHULBAUTEN , , , , , ,00 VERLUSTBEITRAG DES LANDES FÜR KINDERGÄRTEN , , , , ,00 - LANDESBEITRAG FÜR ENERGIEEINSPARUNG (L.G. 9/2010) , ANDERE LANDESBEITRÄGE FÜR DIE ÖFFENTLICHEN ARBEITEN , , , ,00 - Kat. 4 Kapitalzuweisungen anderer öffentlicher Körperschaften Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO BEITRÄGE ANDERER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 Kat. 5 Sonstige Kapitalzuweisungen Die folgende Tabelle zeigt die im abgeschlossenen Haushaltsjahr festgestellten Kapitalzuweisungen der Einnahmekategorie 405. Unter dieses Einnahmekapitel fallen Rückvergütungen Privater für Erschließung, Erweiterungszonen, Beiträge für Erschließungsarbeiten sowie die Baukostenabgabe. Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO EINNAHMEN - BAUKONZESSIONEN , , , , , , EINNAHMEKONTO SONSTIGE KAPITALZUWEISUNGEN , , , , , ,00 Summe Kategorie , , , , , ,00 48/138

49 Anmerkungen und Erläuterungen Es ist bekannt, dass die Tätigkeit der Gemeinde durch das Niveau der geleisteten Dienste (deren Ausgabe unter den laufenden Ausgaben vorgesehen ist) und die Qualität der vorgenommenen Investitionen gekennzeichnet wird. Man muss darauf hinweisen, dass die im Haushaltsvoranschlag angegebenen Investitionsausgaben der Auffindung von Finanzquellen unterliegen. Die den Investitionen zu Grunde liegenden Finanzquellen sind folgende: 1) Verwaltungsüberschuss des vorhergehenden Haushaltsjahres. Der voraussichtlich im Haushalt zweckgebundene Betrag beträgt ,00, und dient teils der Finanzierung der einmaligen Ausgaben ( ,00 ) und teils für die Investitionen ( ,00 ). 2) Zuweisung von Geldmitteln für öffentliche Arbeiten im Sinne des LG Nr. 27/1975: diese Zuweisungen sind dazu bestimmt, die Durchführung und außerordentliche Instandhaltung einer Reihe von Bauten von Gemeindeinteresse (Straßen, Wasserleitungen, Kanalisierung, Sport- und Freizeitanlagen, Bauten mit sozialer Zweckbestimmung, öffentliche Gebäude usw.) zu finanzieren. 3) Andere Zuweisungen von Geldmitteln als Beiträge für verschiedenartige Investitionen im Sinne verschiedener Landesgesetze. 4) Darlehen von der Depositen- und Darlehenskasse. 5) Darlehen von verschiedenen, ermächtigten Kreditanstalten 6) Finanzierungen aus dem Rotationsfonds für Investitionen, laut Art. 6 LG 4/2008; 7) Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindeeigenen Liegenschaften. 8) Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen. 9) Ausgabe von ordentlichen Gemeindeobligationen (OGG - BOC) Einkünfte aus Erschließungsbeiträgen Einnahmekonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO EINNAHMEN - BAUKONZESSIONEN , , , , , ,00 Summe , , , , , , Ermittlung der Anteile der Einkünfte, die für die ordentliche Instandhaltung des Vermögens bestimmt sind, und Begründung der Entscheidungen Die Gemeindeverwaltung hat nicht die Absicht, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einnahmen aus den Baukonzessionen (wenn auch im maximalen, im Gesetz vorgegebenen Rahmen) für die Finanzierung der laufenden Ausgaben (Instandhaltung) zu verwenden, um nicht fälschlicher Weise beträchtliche Ressourcen für die Deckung der Ausgaben für Investitionen abzuwenden Aufnahme von Schulden Nicht immer reichen die eigenen Finanzquellen der Körperschaft aus, um die geplanten Vorhaben zu verwirklichen. In diesen Fällen kann die Gemeinde Fremdfinanzierungen beanspruchen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt im kommenden Haushaltsjahr Schulden in Höhe von ,00 aufzunehmen. 49/138

50 Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Kurzfristige Finanzierungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 3 Aufnahme von Darlehen und Anleihen , , , , , ,00 24,74 % 4 Ausgabe von Obligationsanleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % Summe , , , , , ,00 24,74% 100,00% Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 50/138

51 Bewertung des Ausmaßes der in Anspruch genommenen Kredite und der Art der Verschuldung mittels Verwendung öffentlicher oder privater Ersparnisse Im Laufe des kommenden Jahres ist eine Kreditaufnahme geplant, u.z. werden Darlehen aus dem Rotationsfonds über einen Gesamtbetrag von ,00 aufgenommen. Es handelt sich um eine Verschuldung in Höhe von ,00, da für die Schulbauten eine Rückzahlung von jährlich 50% der Anleihe geplant ist (Grund- und Mittelschulen) bzw. von 80% für Kindergärten. Die 2015 aus dem Rotationsfonds finanzierten Bauvorhaben sind folgende: Schulbauwesen: Schulzentrum Marcelline ( ,00 ) Für den Ankauf eines Gebäudes in der Zone Quirein ( ,00 ) Für der Kindergarten Marcelline ( ,00 ) Für der Kindergarten Kaiserau ( ,00 ) Für die Mittelschule Schweitzer Schulmensa ( ,00 ) Für den Umbauder Mittelschule Schweitzer ( ,00 ) - Wasserleitungen und Kanalisation - Bau und außerordentliche Instandhaltung von Trinkwasser- und Abwassernetzen in der Gemeinde Bozen im Auftrag der SEAB AG, die der Gemeinde das entsprechende Darlehen in Raten zurückzahlen wird ( ,00 ) Es sind keine Darlehen von der Depositen- und Darlehenskasse und von anderen Kreditanstalten vorgesehen. 51/138

52 Nachweis der Einhaltung der Grenze für die Unterstellung von Einnahmen und Bewertung der Auswirkungen der Tilgungsraten auf die laufenden Ausgaben im Rahmen der dreijährigen Planung Die Gemeinden können unter Einhaltung einiger erlassener gesetzlicher Auflagen Anleihen aufnehmen. Die Aufnahme von Darlehen ist nur zulässig: a. wenn diese im Haushaltsplan oder Mehrjahreshaushaltsplan vorgesehen ist b. wenn der Nachweis über die Verfügbarkeit finanzieller Mittel für die Amortisierung des Kapitals und die Zahlung der Zinsraten erbracht wird c. wenn der jährliche Amortisationsanteil für Zinsen und Kapital mit dem Anteil der bereits aufgenommenen Darlehen jeder Art einen Betrag darstellt, der nicht höher ist als ein Drittel der laufenden Einnahmen, berechnet auf den Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festgestellten Einnahmen (LG 24/86,Art. 1) NACHWEIS FÜR DIE VERSCHULDUNGSKAPAZITÄT IM JAHR 2015 B E S C H R E I B U N G 2015 EINNAHMENVORANSCHLAG Durchschnitt der letzten 3 Jahre Tit. I - Steuereinnahmen ,97 Tit. II - Beiträge und Zuweisungen des Staates der Region und anderen öffen. Körperschaften ,86 Tit. III - Aussersteuerliche Einnahmen ,18 SUMME ,00 Max. Kreditansuchen (1/3 der ersten 3 Titel der Einnahmen) ,67 jährlicher Amortisationsanteil ,76 Betrag der noch zur Verfügung stehenden Ausgaben für die Tilgung der Darlehen , Einhebung von Guthaben und Kassenvorschüsse Kassenvorschüsse sind Einnahmen, die für die Finanzierung von laufenden Ausgaben zu verwenden sind. Die Gemeinde wird im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich ,00 an Kassenvorschüssen in Anspruch nehmen. 52/138

53 Kategorien 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV EINNAHMEKONTO EINTREIBUNG VON GUTHABEN , , ,48 0,00 0,00 0,00 EINNAHMEKONTO KASSAVORSCHÜSSE 0,00 0, , , , ,00 Summe , , , , , , Nachweis der Beachtung der Grenzen der Schatzamtsvorschüss Gemäß Art. 9 Abs. 8 des Landesgesetzes Nr. 6 vom 14. Februar 1992, - Bestimmungen hinsichtlich der Finanzen der Gebietskörperschaften,«gewährt der Schatzmeister, auf Ansuchen der Gemeinde, welchem der Ausschussbeschluss beigeschlossen ist, Vorschüsse. Die Höhe derselben darf nicht drei Zwölftel der im gegenüber dem Bezugsjahr vorletzten Jahr festgestellten Einnahmen der ersten drei Einnahmetitel des Haushaltsplanes überschreiten», d.h. 49,9 Millionen. Der im Haushalt bereitgestellte Betrag liegt somit innerhalb der festgesetzten Grenzen Sonstige Anmerkungen und Bindungen Die Notwendigkeit eines Zugriffs auf Kassenvorschüsse ist auch angesichts der Kassenschwierigkeiten der Autonomen Provinz Bozen, die die Hauptquelle für die Finanzierung der Gemeinde Bozen wie auch aller anderen Südtiroler Gemeinden ist sehr wahrscheinlich. Es wird deshalb für angebracht erachtet die Möglichkeit vorzusehen, auf dieses Instrument zurückzugreifen. Es sollte das entsprechende Ermächtigungsverfahren eingeleitet werden, um eventuelle zeitweilige Kassenmängel, die sich aus der Nichtauszahlung von Landesbeiträgen ergeben könnten, zu überbrücken. Der Zugriff auf Kassenvorschüsse ist ohne Zweifel vorteilhaft, da der Zinssatz für Passivinteressen 0,25 Punkte niedriger ist als der 3-Monate-Euribor. Einnahmen aus Diensten für Rechnung Dritter Durchgangsposten sind Geldbewegungen, die sich nicht auf die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeindeverwaltung auswirken. Sie registrieren Operationen, die im Auftrag Dritter ausgeführt werden, und müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit im Kompetenzhaushalt den Ausgleich der Einnahmen (Feststellungen) und der Ausgaben (Kompetenzzweckbindungen) aufweisen. Durchgangsposten stellen somit gleichzeitig eine Schuld und ein Guthaben dar. Kategorie 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Abzüge für Fürsorge und Sozialversicherung des Personals , , , , , ,00-0,39 % 2 Steuereinbehalte , , , , , ,00-0,04 % 3 Sonstige Abzüge für Rechnung Dritter betreffend das Personal , , , , , ,00 0,00 % 4 Kautionshinterlegungen , , , , , ,00 0,00 % 5 Spesenrückerstattung für Dienste für Rechnung Dritter , , , , , ,00-83,62 % 6 Rückerstattung von Vorschüssen für den Ökonomatsdienst , , , , , ,00 0,00 % 7 Hinterlegungen für Vertragskosten 0,00 0, , , , ,00-1,04 % Summe Titel , , , , , ,00-33,02% 53/138

54 58,31% 24,08% 9,63% 3,34% 3,58% 0,50% 0,57% Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Kategorie 6 Kategorie 7 54/138

55 Sektion 3 Programme und Projekte 3.1 Allgemeine Übersicht der Ausgaben nach Programm Programme 2015 HHV % 2016 HHV % 2017 HHV % 01 Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,78 87,30 % ,05 86,42 % ,05 92,76 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 12,70 % ,00 13,58 % ,00 7,24 % Summe Programm ,78 18,59 % ,05 19,10 % ,05 21,11 % 02 Gerichtswesen Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,96 92,57 % ,80 95,56 % ,80 92,57 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 7,43 % ,00 4,44 % ,00 7,43 % Summe Programm ,96 1,21 % ,80 1,30 % ,80 1,55 % 03 Ortspolizei Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,96 99,09 % ,31 99,09 % ,31 99,09 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 0,91 % ,00 0,91 % ,00 0,91 % Summe Programm ,96 2,72 % ,31 3,02 % ,31 3,48 % 04 Öffentliches Unterrichtswesen Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,41 49,16 % ,34 49,40 % ,00 62,24 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 50,84 % ,00 50,60 % ,50 37,76 % Summe Programm ,41 15,43 % ,34 16,94 % ,50 15,34 % 05 Kultur und Kulturgüter Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,70 54,80 % ,44 94,45 % ,86 95,78 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 45,20 % ,00 5,55 % ,00 4,22 % Summe Programm ,70 6,75 % ,44 4,27 % ,86 4,84 % 06 Sport und Erholung Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,68 70,07 % ,76 53,03 % ,00 89,22 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 29,93 % ,00 46,97 % ,00 10,78 % Summe Programm ,68 4,57 % ,76 6,60 % ,00 4,50 % 07 Fremdenverkehr Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,00 100,00 % ,80 100,00 % ,80 100,00 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Summe Programm ,00 0,50 % ,80 0,55 % ,80 0,63 % 55/138

56 08 STRASSENETZ UND TRANSPORTWESEN Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,78 35,94 % ,41 47,48 % ,54 72,56 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,48 64,06 % ,46 52,52 % ,96 27,44 % Summe Programm ,26 5,93 % ,87 4,86 % ,50 3,61 % 09 Raumordnung und Umwelt Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,62 33,74 % ,79 43,48 % ,10 72,61 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 66,26 % ,00 56,52 % ,00 27,39 % Summe Programm ,62 9,65 % ,79 8,11 % ,10 5,56 % 10 Sozialer Bereich Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,33 87,91 % ,34 96,09 % ,19 99,11 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,62 12,09 % ,00 3,91 % ,00 0,89 % Summe Programm ,95 30,51 % ,34 31,02 % ,19 34,54 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,98 78,06 % ,68 92,26 % ,68 92,26 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 21,94 % ,00 7,74 % ,00 7,74 % Summe Programm ,98 0,48 % ,68 0,44 % ,68 0,50 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,15 91,64 % ,98 98,16 % ,12 98,15 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 8,36 % ,00 1,84 % ,00 1,85 % Summe Programm ,15 3,66 % ,98 3,79 % ,12 4,34 % Summe ,45 100,00 % ,16 100,00 % ,91 100,00 % 56/138

57 Programme (Abschnitte 3.4 bis 3.8) 3.4 Programm Nr. 1 Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle Beschreibung des Programms Das Programm Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle umfasst folgende Dienstbereiche: 1.Verwaltungsorgane, Beteiligung und Dezentalizierung 2.Generalsekretariat, Personal und Organisation 3.Wirtschaftliche und finanzielle Verwaltung, Planung, Beschaffungsamt und Gebarungskontrolle 4. Verwaltung der Einnahmen aus Steuern und Steuerdienste 5. Verwaltung von Domänengütern und Vermögensgütern 6. Bauamt 7. Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Amt für Militäraushebung und Amt für Statistik 8. Sonstige allgemeine Dienste B/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Generaldirektion Helmuth Moroder Generalsekretariat Antonio Travaglia Gemeinde Anwaltschaft Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten und Personalwesen Johann Neumair Amt für Personalwesen Gehaltsamt Amt für allgemeine Angelegenheiten und institutionelle Aufgaben Amt für demographische Dienste Amt für Organisation und Weiterbildung Abteilung für Planung, Steuerung und Informationssystem Danila Sartori Amt für die Verwaltung und die Entwicklung von Informationstechnologien Amt für Bürgerbeteiligung und Dezentralisierung Amt für Statistik und Zeiten der Stadt Abteilung für die Verwaltung der Finanzmittel Fabio Bovolon Amt für Haushalt und Finanzplanung Steueramt Buchführungsamt Amt für Güterbeschaffung - Ökonomat Abteilung für Öffentliche Arbeiten Marco Spada Amt für öffentliche Arbeiten, Gebäude 57/138

58 Amt für Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der öffentlichen Arbeiten und Enteignungen Amt für Schulbau Amt für Arbeitssicherheit und Zivilschutz Abteilung für Vermögen und Wirtschaft Ulrike Pichler Amt für Vermögen Amt für Wohnbau Amt für öffentliche Aufträge und Verträge Begründung der Entscheidungen ORGANISATIONSEINHEIT DES BÜRGERMEISTERS Aufgabe der Organisationseinheit des Bürgermeisters ist die Koordinierung der institutionellen Tätigkeiten. Konkret bedeutet dies die Unterstützung der politischen Leitungsorgane (Bürgermeister und Stadträte) und die Bestimmung jener MitarbeiterInnen, denen die Zuständigkeit für die einzelnen Bereiche anvertraut wird. Im Rahmen der direkten Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister im Sinne einer effizienten Umsetzung der politischen und verwaltungsmäßigen Ausrichtung wird die Organisationseinheit auch 2015 die Tätigkeiten und die Beziehungen des Bürgermeisters, des Vizebürgermeisters sowie der Organe, denen der Bürgermeister vorsitzt, betreuen. Besondere Aufmerksamkeit wird den institutionellen Aufgaben gewidmet, darunter auch den Diensten für Repräsentationszwecke und Feierlichkeiten sowie der Organisation von insitutionellen Besuchen, Höflichkeitsbesuchen, Empfängen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie all jener Feiern, die die Anwesenheit der örtlichen Zivil- und Militärbehörden vorsehen. Die Organisationseinheit wird auch die Bestattung von Angestellten, die im Dienst gestorben sind, sowie von Personen, die die Stadt Bozen vertreten oder ihr durch ihr Wirken Ansehen und Prestige verliehen haben, organisieren. Die Organisationseinheit wird in ihrer spezifischen Funktion als Schaltstelle zwischen den einzelnen Ämtern der Stadtgemeinde Bozen auch die Kontakte mit den anderen Gemeindeämtern pflegen und zugleich als Mittlerin zwischen diesen und der Bevölkerung oder externen Ämtern, die Informationen benötigen und/oder spezifische Anfragen betreffend die Funktionsweise der Gemeindeverwaltung stellen, tätig sein. Bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse wird die Organisationseinheit den Ämtern durch die Koordinierung der bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe Unterstützung und technische Beihilfe liefern. Wie üblich wird sich die Einheit außerdem eingehend mit der Verwaltung der Verfahren für die Gewährung der Schirmherrschaft der Gemeinde sowie der Verwirklichung von Werken zur dauerhaften Erinnerung an wichtige historische Ereignisse und deren Anbringung im Gemeindeterritorium befassen. In ihrer Funktion als Verantwortliche für die Repräsentationsspesen wird die Einheit stellvertretend für die gesamte Gemeindeverwaltung ihre Überprüfung und einheitliche Verwaltung gewährleisten. 58/138 HAUSHALT, FINANZEN UND ABGABEN Das Buchhaltungssystem muss im Einklang mit den einschlägigen Vorgaben entwickelt und implementiert werden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung der wirtschaftlichen Vermögensrechnung und der Wahrung sämtlicher Haushaltsgleichgewichte zu. Was die strategischen Ziele im Bereich Finanzen anbelangt, stehen folgende im Mittelpunkt: Umsetzung des Steuerföderalismus auf Gemeindeebene.

59 Was die Abgaben betrifft, verfolgt die Gemeindeverwaltung das Ziel einer Steuerpolitik, die sich den Grundsätzen der Angemessenheit, Wirksamkeit und Einfachheit verpflichtet. Zu diesem Zweck müssen die Transparenz des Abgabensystems erhöht und die Eintreibung der Steuern optimiert werden, indem den SteuerzahlerInnen eine umfassendere Unterstützung angeboten wird, die auch zur Reduzierung der Anzahl der Streitfälle führt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2014 wurde der Art. 80 des Autonomiestatuts neu formuliert: Der Autonomen Provinz Bozen wird nun die gesetzgeberische Kompetenz für Lokalabgaben im Immobilienbereich zuerkannt. Die Autonome Provinz Bozen hat demnach das LG 3/2014 erlassen, das die neue Gemeindeimmobiliensteuer GIS auf Landesbene einführt. Seit dem 1. Jänner 2014 finden somit die Staatsgesetze betreffend IMU und TASI in Südtirol keine Anwendung mehr. Das Amt für Steuereinnahmen muss die neuen Kriterien für die Eintreibung der Immobiliensteuer innerhalb der Frist für die Genehmigung des Haushalts festlegen. Es geht dabei insbesondere um Folgendes: Bestimmung der Steuersätze Regelung einiger spezifischer Anwendungsfälle Berechnung der voraussichtlichen Einnahmen und Erarbeitung von Szenarien je nach möglichen Variablen Festlegung angemessener Informationsinitiativen für die SteuerzahlerInnen und die SteuerberaterInnen Bereitstellung neuer Transparenz- und Vereinfachungsdienste, wie z.b.: Erstellung der höchstmöglichen Anzahl an Zahlungsformularen F24 mit vorberechneten Beträgen (keine Vorberechung nur für besonders komplexe oder außergewöhnliche Fälle) Download der gesamten Unterlagen (Verordnungen, Steuersätze, Formulare usw.) personalisierte Online-Berechnung für die Gemeinde Bozen Online-Erklärungen Bekämpfung der Steuerhinterzugs Die Gemeinde wird weiterhin die in ihre Zuständigkeit fallende Tätigkeit zur Kontrolle und Eintreibung hinterzogener Steuern durchführen. Die Verwaltung der neuen GIS-Steuer wird jedoch mehr Personalressourcen als sonst zur Betreuung der SteuerzahlerInnen vereinnahmen. Monitoring der Liquidität, der Zuweisungen der Provinz und des Stabilitätspaktes Es werden Monitoringmaßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung des Stabilitätspaktes und das Kassengleichgewicht zu gewährleisten und somit den Zugriff auf Kassenvorschüsse zu vermeiden. Governance der beteiligten Gesellschaften Was die Governance-Tätigkeit nach außen hin anbelangt wird im nächsten Jahr ein Governance-Instrument festlegt werden, das der Gemeinde die Möglichkeit bietet, ihre Leit- und Kontrollfunktion gegenüber den Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung wirksam auszuüben. Durch die rechtlichen Entwicklungen in den vergangenen Jahren haben sich die Merkmale der von lokalen öffentlichen Körperschaften erbrachten Dienste und der Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung im Allgemeinen grundlegend geändert. 59/138

60 Heutzutage sind die lokalen Körperschaften aufgerufen, als öffentliche Aktionäre aufzutreten, die in der Lage sind, die Aufwertung des eigenen Betriebes mit dem Schutz der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung in Einklang zu bringen. Diese Entwicklung setzt ein beachtliches kulturelles Umdenken voraus und die Entwicklung von angemessenen Gesellschaftsstrukturen und Instrumenten von Corporate governance. In diesem Zusammenhang ist es ein klares politisches Ziel im Bereich der Governance, die Leit- und Kontrollfunktion der Gemeinde gegenüber allen Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung sowie sämtlichen Organen, in denen die Gemeinde vertreten ist, durch die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex zu stärken, um: den Informationsfluss in Bezug auf die Einrichtungen mit Gemeindebeteiligung sowohl ex-ante (industrielle Pläne, Budget und Dienstleistungsverträge) als auch ex-post (regelmäßige Kontrollen, Haushalt) zu stärken; der Gemeinde wirksame Mittel für die Umsetzung ihrer Leitfunktion zur Verfügung zu stellen und deren Umsetzung zu überprüfen. DEMOGRAPHISCHE DIENSTE Die demographischen Dienste werden ihre institutionellen Aufgaben im Auftrag des Staates fortführen. Das Personal der demographischen Dienste wird sich einsetzen, um den Bürgern/Bürgerinnen effiziente und transparente Dienste anbieten zu können. Zu diesem Zweck werden weiterhin Aus- und Fortbildungsmaßnahme getroffen. Es wird der Vormerkdienst für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarten weiter geleistet. Dieser Dienst ist von Bürgern und Bürgerinnen sehr geschätzt, die sich immer mehr für die elektronische Identitätskarte entscheiden. Die entsprechende Hardware wird daher ausgebaut, um einen immer schnelleren Dienst anbieten zu können. Das Projekt für die Digitalisierung der alten, meldeamtlichen Dokumente sowie das entsprechende Projekt für die Dokumente des Amtes für die Einberufung zum Militärdienst werden fortgeführt. Dadurch soll eine immer schnellere Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen ermöglicht werden Es wird die Organisation sämtlicher Tätigkeiten für die direkte Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinderats sowie für die Wahl der Stadtviertelräte übernommen. Nach Abschluss der Bonifizierung der Kellerräume im Gebäude in der Vintlerstraße 16 werden dort alle papiergestützten Dokumente des Meldeamtes, des Standesamtes und des Wahlamtes abgelagert, die derzeit in verschiedenen Lagern der Gemeinde verwahrt sind. Dies wird die Realisierung einer einzigen und rationellen Aktensammlung und die Gewinnung von mehr Platz innerhalb der Büros ermöglichen. Im Standesamt liegen die Vordrucke auf, die zwecks Abgabe der Willenserklärung bezüglich der Feuerbestattung und der Aschenstreuung in Alternative zu den bereits erlaubten Bestattungsformen ausgearbeitet worden sind. INFORMATIK Im Laufe des Jahres 2014 wurden eine Reihe infrastruktureller Arbeiten durchgeführt, wie z.b. die Anpassung des Datacenters an die gesetzlichen Bestimmungen, die vollständige Ersetzung der Networking-Anlagen und die Schaffung einer Softwareinfrastruktur, die es der Gemeinde ermöglicht, E-Government-Anwendungen zu Gunsten der BürgerInnen und der Unternehmen zu verwirklichen, die vollständig im Südtiroler Bügernetz integriert sind. Im Jahr 2015 sind deswegen keine weiteren infrastrukturellen Eingriffe vorgesehen, sondern es werden die Projekte, die dank der infrastrukturellen Maßnahmen der vergangenen Jahre möglich geworden sind, in Angriff genommen. Gleichzeitig 60/138

61 wird die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Verwaltungen (APB, BSB, SEAB usw.) im infrastrukturellen Bereich verstärkt. Das heißt konkret Folgendes: Einige spezifische E-Government-Anwendungen sollen über das Bürgernetz bereitgestellt werden (Einreichung von Ansuchen, z.b. in Bezug auf die COSAP-Gebühr und auf die Beiträge für die Vereine). Die teilweise bereits laufende Zusammenarbeit mit der APB für den gemeinsamen Zugriff auf die Netzinfrastruktur soll weiter ausgebaut werden. Mit BSB und SEAB sollen ahnliche Kooperationsprojekte für die gemeinsame Benutzung oder die Bereitstellung von Diensten/Infrastrukturen durchgeführt werden. Andere Zusammenarbeiten, wie z.b. jene mit der Autonomen Provinz Trient in Bezug auf den Erwerb einer Plattform für Post und Kooperation, werden im Laufe des Jahres zu Ende geführt werden werden außerdem einige Testprojekte betreffend Cloud-Computing-Plattformen insbesondere im Bereich des GIS beendet werden. In den Bereichen, in denen entsprechende Bedingungen herrschen, werden die Projekte zur Entmaterialisierung und zur Schaffung eines modernen Systems für die Verwaltung der Dokumente weitergeführt werden. Derzeit steht noch die entsprechende Regelung aus, die eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt und von der nicht abgesehen werden kann. VERMÖGENSVERWALTUNG Die Tätigkeit des Amtes für Vermögen wird sich im Jahr 2015 auf die Verwaltung der bestehenden Konzessions und Mietverträge im Sinne einer optimalen Nutzung und Wertsteigerung des gemeindeeigenen Immobiliarvermögens konzentrieren, wobei besagte Wertsteigerung eines der Hauptziele der Gemeindeverwaltung darstellen wird. Die Mehrwertssteuerbuchhaltung in der Liegenschaftsverwaltung wird es in diesem Zusammenhang nötig machen, dass die Verwaltungsprozesse selbst und deren informatischer Ablauf in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Strukturen der Gemeindeverwaltung angepasst und ausgebaut werden müssen. Die Gemeindeverwaltung verfolgt auch weiterhin das Ziel, die passiven Mietverträge zu reduzieren, in diesem Zusammenhang ist der Ankauf einer Liegenschaft für die Unterbringung der Grundschule Quirein geplant, welche derzeit die Räume einer Liegenschaft auf der Quireiner Wassermauer nutzt, welche sich nicht im Eigentum der Gemeinde befinden, sowie der Ankauf jenes Teils des St. Heinrich Kindergartens in der Selig Heinrich Straße, welcher sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet. Das Vermögensamt wird außerdem auf dem Liegenschaftsmarkt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur und dem Amt für Familien, Frauen und Jugend den Erwerb einer Liegenschaft betreiben, in welcher dann die entsprechenden Veranstaltungen im Bereich der Jugendkultur durchgeführt werden können. In Bezug auf die vermögensrechtlichen Richtigstellungen sind folgende Vorgänge hervorzuheben: In Folge der Errichtung der Zughaltestelle Casanova in der Andreina Emeri Straße muss die vermögensrechtliche Situation mittels Feststellung einer neuen Bauparzelle auf einem Teil der G.p. 3127/1 in KG. Gries richtiggestellt werden, auf welchem eine Teil der Zughaltestelle errichtet worden ist. Diese Bauparzelle wird in Folge an die Autonome Provinz Bozen abgetreten. Grundschule St. Jakob: Nach Fertigstellung der neuen Turnhalle und Aula Magna mit gleichzeitiger Verlegung der Gemeindestrasse ist es notwendig eine vermögensrechtliche Regelung, mittel einen Tausch der betroffenen Flächen mit der Gemeinde Leifers, durchzuführen. Die betroffenen Parzellen sind folgende: G.p. 816/2, G.p. 816/4, G.p. 1831, G.p. 1759/2, G.p. 1759/1, G.p. 817/22, G.p. 828, G.p. 1870, G.p und G.p. 2306, alle in K.G. Leifers. Die Abtretung bzw. vermögensrechtliche Richtigstellung von ehemaligen Straßenteilen oder ähnlichen Grundstücken wird auch in nächster Zukunft weiterverfolgt, wobei in diesem 61/138

62 Kontext die Richtigstellung in der Mailandstraße (Grenzberichtigung zwischen der B.p und Teilen der G.p. 1890/3, der B.p. 2257/1 und B.p. 3306, alle in KG. Gries), in der Sarntalerstraße (Grenzberichtigung zwischen der B.p und Teilen der G.p. 2594/2 beide K.G. Gries), am Don Boscoplatz (Grenzberichtigung zwischen der B.p und Teilen der G.p. 2959/1, 2782/3 und Teilen der G.p /10 e 2959/11, alle K.G. Gries), in der Claudia Augustastraße 109 (Grenzberichtigung B.p und Teile der G.p. 2623/19 beide K.G. Zwölfmalgreien), die Grenzrichtigstellung von neuen Ausweichstellen auf der Straße nach St.Magdalena (Teile der G.p. 324/1, B.p. 3619, Teile der G.p. 489, 485 und 484 alle K.G. Zwöflmalgreien), auf dem Grieserplatz (Grenzberichtigung zwischen einem Teil der G.p und der B.p. 15/1 alle in KG. Gries) und die Abtretungen von ehemaligen Straßengrundstücken, Grundparzellen 2504/10, 2504/11, 2504/12, 2504/13, 2504/14, 2504/15, 2504/16, 2504/17, 2504/19, 2504/20, 2504/21, 2504/22, 2504/23, 2504/24, 2504/7, 2504/8, 2504/9 e 2512/3 alle in K.G. Zwölfmalgreien (ehemalige Rittnerstraße) und die Grundparzellen 2315/13, 2315/14, 2349, 2350 und einen Teil der G.p. 2399/5 alle KG Gries (ehemalige Gemeindestraße nach Jenesien und alte Straße nach St. Georgen) aufgelistet werden. Es müssen von der Autonomen Provinz Bozen folgenden Flächen die Teile von Gemeindestraβen sind erworben werden: G.p. 2807, G.p. 1824/3 und G.p. 1824/5, alle K.G. Zwölfmalgreien (G.-di-Vittorio- Str.) Des weiteren wird die Tätigkeit für die Abtretung der Stromkabinen an die Etschwerke AG mit der Übertragung von einem 30 jährigen Nutzungsrecht der Stromkabine in der Mittelschule Ugo Foscolo im Neustifterweg (B.p 3034 K.G. Gries) sowie der Abtretung eines 99jährigen Oberflächenrechtes eines Teils der G.p. 1626/1 K.G. Wangen im Schloß Ried Weg, weiterverfolgt. ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE UND VERTRÄGE Das Amt für öffentliche Aufträge und Verträge vereint zwei wichtige und heikle Bereiche der Verwaltung, u.z. die öffentlichen Aufträge und die Verträge. AUFTRÄGE Hinsichtlich der eigentlichen institutionellen Tätigkeiten in Bezug auf die öffentlichen Aufträge verfolgt das Amt im kommenden Haushaltsjahr die Umsetzung folgender Ziele: Ausarbeitung, Kontrolle und Korrektur der Wettbewerbsunterlagen, in der Regel vor dem Erlass des Verwaltungsaktes durch die Gemeindeeinrichtungen. Das Amt gewährleistet die ständige Ajourierung der Vordrucke, um eine einheitliche Vorgangsweise zu gewährleisten. Sämtliche Informationen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausschreibungsverfahren (nicht intellektueller Natur) notwendig sind, werden auf der Intranet-Seite Öffentliche Aufträge und Verträge veröffentlicht. Rechtsberatung und Unterstützung bei der Interpretation der Gesetze im Bereich der öffentlichen Aufträge. Diese Beratung wird den Gemeindeämtern angeboten und die Ämter werden auch bei der Abfassung von Akten unterstützt. Rechtsberatung für die Phasen der Vorstreitverfahren sowie der Streitfälle sowohl bei der Abwicklung der 62/138

63 Ausschreibung als auch beim Vertragsabschluss, wobei die Maßnahmen von besonderer Komplexität vorbereitet werden. Kontinuierliche Aus- und Fortbildung des Personals dieses Amtes, um die Sicherheit im Umgang mit den Informationen im Bereich der öffentlichen Aufträge zu stärken und das Personal in die Lage zu versetzen, den anderen Gemeindeämtern und den Bürgern ausreichende, korrekte und präzise Informationen geben zu können. Nutzung der staatlichen Datenbank der öffentlichen Verträge AVCPass-System für die obligatorische Überprüfung der allgemeinen, technisch-organisatorischen und wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen. Das AVCPass- System wird bei allen Vergaben angewandt, für welche die Ausstellung des CIG-Codes vorgesehen ist; es findet keine Anwendung für Vergaben von weniger als Euro ,00. Für Vergaben mit einem Ausschreibungsbetrag von ,00 oder mehr, die über Verfahren mittels telematischer Systeme, dynamischer Beschaffungssysteme und elektronischen Markt abgewickelt werden, wird die Überprüfungspflicht über das AVCPass-System durch eine später erfolgende Beschlussfassung der Behörde geregelt werden. Das Amt beruft zweimonatlich ein Expertentreffen ein, um Zweifelsfälle bei der Anwendung der Gesetzesbestimmungen im Bereich Arbeiten, Lieferungen und Dienste sowie Problemfälle zu besprechen, die bei den Ausschreibungsverfahren und Vergabeverträgen auftreten können. Die bei diesen Treffen getroffenen Entscheidungen werden auf der Intranet-Seite Öffentliche Vergaben und Verträge veröffentlicht werden. VERTRÄGE In Bezug auf die spezifische Tätigkeit der Formalisierung der Verträge, wird das Amt vor allem folgende Ziele verfolgen: Bearbeitung und Abschluss der noch offenen Verfahren in einem angemessenen Zeitrahmen. Das Amt verfügt über eine Datenbank für die Verwaltung und Bearbeitung der laufenden Verfahren; diese soll nun endgültig eingerichtet werden, um die Vorteile der Datenbank im weitesten und innovativen Sinne, also auch für statistische Zwecke, zu nutzen. Die laufende Informatisierung der Tätigkeiten des Amtes im Allgemeinen und des Bereiches der Verträge im Besonderen wird fortgesetzt. Ein erster Schritt wurde mit der Einrichtung eines Archives der Verträge gemacht: Gespeichert werden die Verträge und ihre Anlagen. Die Entwicklung und Verbesserung dieser Datenbank trägt zu umfangreichen Ersparnissen bei, sowohl an Zeit als auch an Geld sowie für die Reproduktion von Dokumenten. Der Abbau von Flächen für Archivzwecke, der Zugriff in Ist-Zeit auf die Dokumente und die schrittweise Schaffung eines papierlosen Büros, die Verfügbarkeit der Daten und die direkte Einsichtnahme in die Unterlagen von laufenden und von archivierten Verträgen, sodass jederzeit und in zufriedenstellendem Maße auf die Anfragen seitens der Ämter und der Bürger reagiert werden kann, trägt zu einer Verbesserung des Image der Gemeindeverwaltung bei. 63/138

64 Auf der Grundlage von Art. 11, Abs. 13 des GvD Nr. 163 vom 12. April 2006, i.g.f. müssen im Sinne der Digitalisierung, Rationalisierung und Dematerialisierung der Prozessabläufe in der öffentlichen Verwaltung, die Vergabeverträge in elektronischer und digitalisierter Form bei sonstiger Nichtigkeit der Verträge abgeschlossen werden. Die Mikrodigitalisierung der Verträge wird daher verstärkt vorangetrieben werden, wobei die Abschlussmodalitäten und insbesondere die Archivierung der Akten, die Vorbereitung für die Aufbewahrung und die Suche/Einsichtnahme über die Software Iride verbessert werden sollen. Besonderes Augenmerk wird auf die fortlaufende Ajourierung der Vordrucke für die Verträge und die Konzessionsverträge gelegt und ihre Apassung an die gesetzlichen Neuerungen, vor allem in den Bereichen des Steuerwesens, der Urbanistik und des Datenschutzes. Auf diese Weise wird es möglich sein, besonders in den Fällen, in denen mehrere Rechtsgeschäfte in einem einzigen Vertrag geregelt werden, diese Verträge leichter zu erstellen. Telematische Registrierung der Akten (öffentliche Urkunden und beglaubigte Privaturkunden): Innerhalb von 30 Tagen ab der Erstellung der Akte wird das Dokument vom Amt über die Software UniMod ausgefüllt sowie über Sister die Plattform der Agentur für Einnahmen übermittelt. Dadurch sind die Registrierungsdaten sofort verfügbar und die Agentur für Einnahmen muss nur die Ordnungsmäßigkeit der Besteuerung kontrollieren; auf diese Weise kann unnötiges Warten an den Schaltern der Agentur vermieden und Zeit eingespart werden. SCHÄZTUNGEN Die Dienststelle für Schätzungen wird auch 2015 zuständigkeitshalber sämtliche Anfragen für die Erstellung von Schätzberichten und von Angemessenheitsgutachten mit eigenem Personal zu bearbeiten und diesbezüglich versuchen, den zeitlichen Rahmen für deren Ausarbeitung so gering wie möglich zu halten (und zwar im Bereich der Liegenschaftsverwaltung und der Verwaltung der beweglichen Güter, bei anfallenden Enteignungen sowie in der Beratungstätigkeit für andere Strukturen der Gemeindeverwaltung und anderer öffentlicher Körperschaften).Die Ausarbeitung von technischen Unterlagen wie Katastereintragungen, Erarbeitung von Teilungsplänen, Ausarbeitung von materiellen Teilungen, Grenzfestlegungen usw. wird hingegen von der Dienststellen mittels freiberuflichem Auftrag an Dritte vergeben. PERSONAL Die Stadtgemeinde Bozen gehört zu den größten Arbeitgebern in Südtirol. Mit knapp über 1000 Beschäftigten ist die Stadt nicht nur ein wichtiger Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein Arbeitgeber, der in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit berufliche Perspektiven bietet. In den letzten 8 Jahren blieb der Personalumfang der Stadtverwaltung weitgehend stabil. Trotzdem konnte die notwendige Personalrotation gewährleistet werden. Die Ausschreibung öffentlicher Wettbewerbe war ein wichtiger und richtiger Schritt auf diesem Weg. Dadurch konnte der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse auf 1-1,5% gesenkt und damit dem Niveau der friktionellen Arbeitslosigkeit angepasst werden. Diesen Weg wollen wir zielstrebig fortsetzen. 64/138

65 Der Anteil der Personalkosten an den laufenden Ausgaben bleibt im Wesentlichen stabil, mit einer leichten Zunahme von ca Euro bei den Kapiteln der Gehälter, aber durchweg unter Kontrolle. Einsparungen wird es bei den Überstundenauszahlungen und bei der Ersetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben. Personaleinsparungen sind in Anbetracht der wachsenden Bedürfnisse der Stadtgemeinschaft und der sicherzustellenden Dienstleistungen keine Option. Das heißt nicht, dass die Produktivität nicht durch eine Straffung der Verwaltungsabläufe und die Förderung der beruflichen Qualifikation noch gesteigert werden könnte, ja sogar müsste. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und wie aus den Ergebnissen der von der Uni Trient durchgeführten Studie zur Arbeitszufriedenheit sind für eine effiziente Personalpolitik die Bereiche der Organisation und der Weiterbildung zunehmend von strategischer Bedeutung, die mehr denn je als zwei zusammenhängende, sich unterstützende Elemente zu verstehen sind, um tatsächliche Verbesserungsprozesse in der Gesamttätigkeit der Körperschaft vorantreiben zu können. Die berufliche Weiterbildung muss daher gestärkt, gründlich durchdacht und geplant werden. Sich beruflich weiterzubilden bedeutet nicht nur, das vorhandene fachliche Knowhow in tätigkeitsrelevanten Bereichen zu vertiefen, sondern es bedeutet auch ein Überdenken und eine Überprüfung der geleisteten Arbeit in beruflicher, verfahrenstechnischer und zwischenmenschlicher Hinsicht. Jeder besuchte Kurs soll einen Mehrwert für die Organisation in ihrer Gesamtheit bringen. Es werden daher Eingriffe in die Organisationsabläufe vorangetrieben werden, die vorwiegend Arbeitsprozesse betreffen, die auf eine Kostenreduzierung und auf eine Optimierung der internen Ressourcen und Synergien abzielen, indem die bürokratischen Auflagen für die BürgerInnen vereinfacht werden und das Augenmerk auf die Qualität der Dienste und auf eine vermehrte Qualität der Arbeit der Bediensteten hinsichtlich der Arbeitszufriedenheit gelegt wird. In diesem Sinne ist den Fortbildungs- und Organisationsprozessen in den verschiedenen Bereichen mehr Bedeutung beizumessen, da sich diese auch auf die Leistungsbeurteilung auswirken, die oftmals nicht als Entwicklungschance, sondern als eine als lästig empfundene, regelmäßig wiederkehrende Pflichtübung wahrgenommen wird. Von grundlegender Bedeutung ist daher auch die Weiterbildung der Führungskräfte, denen in erster Linie die Kontrolle der Fortbildungs- und Organisationsprozesse obliegt, sowie die Festigung der sozialen Fähigkeiten und Kompetenzen, der Kommunikationsfähigkeit und der Teamarbeit wird der Maßnahmenkatalog "Positive Aktionen für das Arbeitsklima" fortgeführt, der auf den Ergebnissen der Umfrage zur Arbeitszufriedenheit aus den Jahren 2012 und 2013 fußt. Obschon die Arbeitszufriedenheit bei gut 70 % liegt, hat die Umfrage auch Schwachstellen zutage gefördert, die teilweise abteilungsspezifisch sind und sich teilweise durch alle Organisationseinheiten ziehen. Bei diesen kritischen Punkten setzt der Aktionsplan an. Ein gutes Arbeitsklima ist kein Luxus, sondern vielmehr ein Element, das die Grundwerte unserer Gesellschaft widerspiegelt und sich auf die Produktivität und Effizienz der angebotenen Dienstleistungen niederschlägt. In diesem Sinne muss auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin gestärkt werden. In der derzeitigen Wirtschaftskrise, von der auch unser Land nicht verschont geblieben ist, reicht ein sicheres Arbeitseinkommen oftmals nicht aus, um ohne Schwierigkeiten über die Runden zu kommen. Der stetige Kaufkraftverlust durch die nunmehr seit Jahren eingefrorenen Gehälter im öffentlichen Dienst hat dazu geführt, dass die Anträge auf Umwandlung der Teilzeit- in Vollzeitarbeitsverhältnisse zunehmen. In diesen Fällen wurde der Leitsatz ausgegeben, den Anträgen auf Erhöhung der Arbeitszeit zuzustimmen, zumal die Stadt als Dienstherr auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat. 65/138

66 Um den jungen Generationen einen besseren Einblick in die Aufgaben einer Stadtverwaltung zu gewähren, werden auch wieder verschiedenste Praktikumsprojekte angeboten. Es werden gemeinnützige Projekte gemäß Landesgesetz Nr. 11/1986 umgesetzt werden. Obschon diese Form der Beschäftigung natürlich auch ihre Kehrseiten hat, wird künftig verstärkt darauf zurückgegriffen, da ist sie für bestimmte Personengruppen, insbesondere für ältere Arbeitslose mit geringen Chancen am Arbeitsmarkt, eine wichtige Maßnahme ist. Die Pflichteinstellung von Personen mit Behinderung, die in den entsprechenden Arbeitslosenlisten eingetragen sind, muss mehr Wertschätzung erfahren, damit die in Absprache mit der Landesverwaltung vereinbarten Quoten erfüllt werden. Die Führungskräfte haben in ihren Fachbereichen die Einhaltung der Arbeitssicherheitsnormen fortlaufend zu überwachen. Der weitere Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle und die Stärkung der allgemeinen Sicherheitskultur ist ein bereichsübergreifendes Ziel der gesamten Stadtverwaltung. Ein weiteres wesentliches Anliegen ist es, die Gleichstellungspolitik zu stärken und Benachteiligungen aller Art in Zusammenarbeit mit dem Einheitskomitee für Chancengleichheit zu verhindern und abzubauen. Auf allen personalpolitischen Ebenen, bei der Formulierung allgemeiner Richtlinienvorgaben wie auch bei deren Umsetzung durch die Führungskräfte, muss eine positive Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften gepflegt werden, die auf einem korrekten Umgang und Informationsaustausch, auf der Einbindung in die Entscheidungsprozesse und auf der Beachtung der dezentralen Verträge fußt. ÖFFENTLICHE ARBEITEN Der Investitionsplan 2015 beläuft sich auf ca. 76 Milionen Euro. Die öffentlichen Arbeiten bilden den Großteil des 2. Titels des Haushaltes. Im Laufe von 2015 (und 2016) werden die nachstehend angeführten wichtigsten Arbeiten und Projekte fertiggestellt und finanziert werden: Das Baulos US/3 in CasaNova/Kaiserau, mit Wohnungen für Senioren, Kurzzeitunterkünften für andere soziale Kategorien und Räumlichkeiten für die Stadtviertelgemeinschaft, für insgesamt geschätzte 7,5 Mio. Euro. Derzeit läuft die Planung; im Laufe von 2015 werden die Arbeiten finanziert und hoffentlich vergeben werden. Es handelt sich um das zunächst letzte öffentliche Baulos im neuen Stadtviertel. In CasaNova/Kaiserau werden 2015 auch die bereits finanzierten Arbeiten für den Bau des neuen Kindergartens losgehen; im Haushalt 2015 werden daher 1,8 Mio. Euro für die Einrichtungen vorgesehen. Die Mittelschule Schweitzer in der Europaallee, mit dem Bau einer neuen Mensa und der Anpassung der Schule an die neuen Sicherheitsbestimmungen, für insgesamt 4,2 Mio.Euro. Im Schulbereich sind außerdem die Finanzierung des Planungsauftrags für die außerordentliche Instandhaltung der Mittelschule Ada Negri für 1 Mio. Euro, die Finanzierung für den Planungsauftrag für die Schulen Archimede Longon für 1,4 Mio. Euro (im Jahr 2016 sind 3 Mio. Euro für das erste Baulos vorgesehen) sowie die Arbeiten an den Schulen San Filippo Neri für Euro vorgesehen. Im Laufe von 2015 wird die Planung des Schulkomplexes in der Baristraße in die Wege geleitet; für den Planungsauftrag werden ca. 1 Mio Euro veranschlagt werden weiters 6 Mio. Euro für die Umbauarbeiten am Kindergarten Dante Alighieri in Oberau bereitgestellt (das Vorprojekt ist in Ausarbeitung). Für die Arbeiten an der Chini-Schule und an der Schule M.L.King 66/138

67 werden jeweils eine Mio. Euro bereitgestellt. Was den Bereich Straßen angeht, so werden 2,4 Mio. Euro für die außerordentliche Instandhaltung der städtischen Straßen benötigt, während 2 Mio. Euro für das zweite Baulos zur Neugestaltung der Drususstraße mit Vorzugsspur für die öffentlichen Verkehrsmittel zweckgebunden werden. Weiters sind die Finanzierung der städtischen Radwege mit ca. 3 Mio. Euro, die außerordentliche Instandhaltung der Fußgängerüberführung in der Europaallee/Neubruchweg für Euro, spezifischer Projekte zur Beseitigung der architektonischen Barrieren auf den Straßen ( Bozen für alle ) für Euro, die außerordentliche Instandhaltung des Marcella-Casagrande- Platzes, des Don-Rauzi-Platzes und des St.-Vigil-Platzes für Euro vorgesehen sind die Arbeiten zur Neugestaltung des Matteottiplatzes, des Anne-Frank-Platzes sowie des neuen Platzes des Bauloses C in CasaNova/Kaiserau geplant sind außerdem die Arbeiten zur Neugestaltung der Quireiner Straße vorgesehen, die eng mit der Beseitigung der Oberflächenparkplätze zusammenhängt. Im Bereich der öffentlichen Gebäude werden 2015 die bereits laufenden Arbeiten für das Dienstleistungsgebäude für Senioren in Firmian fortgeführt; die Ausgabe für die Einrichtungen von ca Euro wird vorgesehen. Mit Euro wird die Planung eines öffentlichen Bauloses in Firmian finanziert, wo öffentliche Ämter (neuer SEAB- Sitz oder Meldeamt) untergebracht werden ist die Finanzierung der Arbeiten um 4 Mio. Euro geplant. Weiters ist 2016 auch die Finanzierung wichtiger Arbeiten zur außerordentlichen Instandhaltung von Gemeindewohnungen für ca. 3 Mio Euro sowie für die Gebeinnischen im städtischen Friedhof um ca. 2 Mio. Euro vorgesehen. Ein Kapitel für sich ist der Umbau des Stadtmuseums. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, bereits im Haushalt 2015 den Betrag von 7 Mio. Euro, davon 5 in ihrem Kompetenzbereich, zweckzubinden und dadurch die Absicht zu unterstreichen, dass dieses für die Stadt wichtige Vorhaben endlich in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung in Angriff genommen wird. Im Bereich Sport fällt 2015 die Finanzierung für die Erneuerung Belags der Fußballplätze Righi und Reschen C für Euro pro Platz an. Die Arbeiten für das Drusus-Stadion um 5,6 Mio. Euro werden 2016 für die Finanzierung in den Haushalt aufgenommen. Einige bereits beschlossene Arbeiten, die sehr wichtig für die Verwaltung sind und deren Planung bereits läuft, sind aus verschiedenen verwaltungstechnisch-buchhalterischen Gründen nicht in den Haushalt aufgenommen worden. Die Planung dieser Projekte geht 2015 weiter; wahrscheinlich werden sie bereits bei der Haushaltsänderung 2015 und spätestens beim Haushaltsvoranschlag 2016 in den Haushalt zwecks Finanzierung aufgenommen. Hier gilt es das Projekt Sinfonia, das die energetische Sanierung der Gemeindewohnungen betrifft, und die Errichtung der Tiefgarage am Siegesplatz zu nennen. Anstelle einer langen Auflistung der unzähligen großen und kleinen Arbeiten und Projekte, mit denen sich die Ämter der Abteilung für Öffentliche Arbeiten (Schulbau, Straßen und Infrastrukturen, Sportanlagen, Wohnbau) befassen, wird allgemein festgestellt, dass das Hauptaugenmerk auf der Planung, Verwirklichung und Instandhaltung von Schulgebäuden liegt, angefangen bei den Kinderhorten bis hin zu den Mittelschulen. Eine Priorität ist zweifelsfrei die Fertigstellung der Arbeiten und Dienste in den neu entstandenen Stadtvierteln Firmian und CasaNova. Eine weitere Priorität ist es, unsere Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger leicht erreichbar zu gestalten und daher den Abbau von architektonischen Barrieren auf den Straßen und Wegen der Stadt und in öffentlichen Gebäuden voranzutreiben. 67/138

68 Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen und Planungen. STATISTIK Das Geschäftsjahr 2015 wird vor allem durch die Veröffentlichung in Internet von aufschlussreichen, statistischen Daten und durch die Organisation von Diensten für die Abfrage von Datenbanken gekennzeichnet. Das Amt wird sich aber ständig für die Suche nach und die Anwendung von neuen Modalitäten für die Entfaltung und die Verbreitung von Informationssystemen zur Unterstützung der verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse einsetzen. Auch die Tätigkeiten zur Erhebung des Zufriedenheitsgrades der Bürger und Bürgerinnen mit den von der Gemeinde geleisteten Diensten werden fortgesetzt ZEITEN DER STADT Die Zeitpolitik spielt eine Schlüsselrolle für die ausgeglichene Entfaltung der Stadt und beeinflusst in übergreifender Weise verschiedene Dienstbereiche. Die Tätigkeiten des Amtes für die Zeiten der Stadt umfassen nämlich verschiedene Bereiche und reichen von der Harmonisierung der Öffnungszeiten von öffentlichen und privaten Einrichtungen bis auf die Verbesserung der Vereinbarkeit zwischen den Zeiten der Familie und den Zeiten der Arbeit, von der Unterstützung der Solidaritätsnetze bis auf die Aufwertung der verschiedenen Stadtviertel usw. Politisches Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Erfordernissen der MitbürgerInnen nachzukommen und ihnen eine wirksame und effiziente Zeitgestaltung zu ermöglichen. Dadurch wird auch die optimale Nutzung der Räume der Stadt ermöglicht. Von Jahr zu Jahr gibt es neue Herausforderungen zu bewältigen. Diese werden auf der Grundlage der erhobenen Bedürfnisse gestellt und müssen auf die Aufwertung der in der Stadt vorhandenen Ressourcen (BürgerInnen, Sozialnetze, Wirtschaft) gerichtet sein wird weiterhin daran gearbeitet, die verschiedenen Dienste mittels Schaffung eines Zeitnetzes besser zugänglich zu machen, um deren Inanspruchnahme zu erleichtern. An der Ausarbeitung des entsprechenden Projektes werden die verschiedenen Interessenten - Schulen, Handelsbetrieben, Konsumenten usw.- teilnehmen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Fortsetzung der Tätigkeiten zur Aufwertung der Freiheitsstraße gelegt: Am Projekt, das u.a. eine Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung durch den Einbau von eigens für die Lauben realisierten Beleuchtungskörpern vorsieht, nehmen Kaufleute und in der Straße ansässige Bürger und Bürgerinnen teil. Auch im Stadtviertel Europa/Neustift wird in Zusammenarbeit mit dem Stadtviertelrat und der Kaufleute an der Belebung der Zone weiter gearbeitet: die geplanten Arbeiten sollen heuer abgeschlossen werden. Auf dem Programm steht weiters die Miteinbeziehung der BewohnerInnen der Zone um den Kapuzinerpark in das Projekt zur gemeinsamen Aufwertung des genannten Areals. Auf Landesebene wird am Ausbau des Netzes gearbeitet, an dem alle größeren Gemeinden, die im Bereich Zeitpolitik tätig sind, teilnehmen. Dies um eine Durchführungsverordnung gemäß Art. 5 des LG Nr. 8 vom auszuarbeiten und die Sensibilisierungsinitiativen zur besseren Nutzung von Zeit und Raum gemeinsam zu fördern. Die Gemeinde wird weiterhin am europäischen Netz der Städte teilnehmen, die Maßnahmen im Bereich Zeitpolitik getroffen habe, um europäische Beiträge zu erhalten Zielsetzung Ständige Optimierung der Effizienz, der Wirksamkeit und der rationelleren Gestaltung der Verwaltungstätigkeit: 68/138 Neuorganisation der Verwaltungsstruktur zur Verschlankung der Verfahren -Verbesserung der Beziehungen zum Vereinswesen durch Abbau der Bürokratie beim Zugriff zu den Dienstleistungen

69 Überarbeitung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Verbesserung des Informationssystems der Gemeinde Aufwertung der Personalressourcen durch Weiter- und Fortbildung Einführung neuer Informatiksysteme und -instrumente zur Darstellung der charakteristischen Eigenschaften des Gemeindegebietes. Ständige Implementierung des Qualitätsystems durch das Angebot erstklassiger Dienste: Mitteilung der Ergebnisse der angewandten Maßnahmen öffentliche Verwaltung des Wassers als unveräußerliches Gemeingut Optimierung der Bürgerzentren und Verstärkung ihrer Funktion als Bürgerschalter Fortführung der Maßnahmen zu Gunsten stabiler und auf Qualität ausgerichteter Arbeitsverhältnisse sowie der Vereinbarkeit zwischen Familie und Arbeit Verstärkung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und/oder privaten Körperschaften und Institutionen, um einen Beitrag zur Sensibilisierung in Bezug auf soziale sowie auf umwelt- und bürgerschaftsbezogene Themen zu leisten, z.b. durch die Einrichtung gemeinsamer Arbeitsgruppen und Netzarbeit. Verstärkung der Kommunikation zwischen der Gemeinde und den BürgerInnen sowie Weiterführung der Initiativen für die "Transparenz" der Verwaltung: Aufstockung der Online-Dienste für BürgerInnen und Unternehmen Konsolidierung der Instrumente für die Planung und Führungskontrolle der Körperschaft (Einführung der Reports) Vermehrung der Möglichkeiten für die Bevölkerung, die Tätigkeit der Gemeinde kennenzulernen und sich aktiv daran zu beteiligen Transparente und allen zugängliche Information über die politischen VertreterInnen (Gewählte und Ernannte) Digitalisierung des Grünbestandes im Stadtgebiet Erhöhung der Wirksamkeit der Gemeindebeiträge durch Anwendung projektbezogener Kriterien Stufenweiser Abbau der Verschuldung, abhängig von den verfügbaren finanziellen Ressourcen: Reduzierung der öffentlichen Verschuldung mittels teilweiser vorzeitiger Tilgung der Darlehen im Einklang mit dem Investitionsprogramm Beziehungen zum Land: Schaffung einer stärkeren Synergie zwischen Gemeinde und Autonomer Provinz Bozen Einbringung von Vorschlägen und Projekten der Gemeinde, die die Entscheidungen der APB beeinflussen können 69/138

70 Rationalisierung der Vermögensverwaltung: Überprüfung des Ist-Zustandes, Vereinfachung der einschlägigen Verordnungen und Eruierung von Instrumenten, die eine flexiblere Verwaltung des Gemeindevermögens ermöglichen Vermehrte Teilnahme an EU-Initiativen und -Netzwerken: Einsatz von Fachkräften und spezifischen VerantwortungsträgerInnen innnerhalb der Organisationsstruktur der Gemeinde Plan der Dienste und Umsetzung der Zeitpolitik: 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 1 Staat Region Verbesserung des Zugangs zu den Diensten Fortsetzung des Handlungsplanes zur Harmonisierung der Zeitpläne der Stadt mittels spezifischer Pläne (Öffnungszeiten, Dienste, Zugang) Finanzierungsgesetz und Artikel Provinz , , ,97 Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,97 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,08 Insgesamt (C) , , ,08 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,78 87,30 % ,05 86,42 % ,05 92,76 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 12,70 % ,00 13,58 % ,00 7,24 % Summe ,78 100,00 % ,05 100,00 % ,05 100,00 % 70/138

71 3.4 Programm Nr. 2 Gerichtswesen Beschreibung des Programms Das Programm Gerichtswesen umfasst folgende Dienstbereiche: 1.Gerichtsämter 2.Bezirksgefängnis und sonstige Dienste Begründung der Entscheidungen GERICHTSÄMTER B/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Amt für Vermögensgüter Ulrike Pichler Zu den gesetzlich vorgesehenen Pflichten der Gemeindeverwaltung zählt die Ausfindigmachung von geeigneten Räumlichkeiten für die Gerichtsämter, die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebes dieser Ämter in Bezug auf die ordentlichte Tätigkeit und die regelmäßige Berichterstattung bei den zuständigen Dienststellen des Staates und der Region, um die Rückerstattung der von der Gemeindeverwaltung getragenen Kosten zu erwirken. 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr Finanzierungsgesetz und Artikel Staat , , ,00 Region Provinz Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen Insgesamt (B) 0,00 0,00 0,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,80 Insgesamt (C) , , ,80 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,96 92,57 % ,80 95,56 % ,80 92,57 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 7,43 % ,00 4,44 % ,00 7,43 % Summe ,96 100,00 % ,80 100,00 % ,80 100,00 % 71/138

72 3.4 Programm Nr. 3 Ortspolizei Beschreibung des Programms Das Programm Ortspolizei umfasst folgende Dienstbereiche: 1.Ortspolizei 2.Marktpolizei Begründung der Entscheidungen STADTPOLIZEI 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 3 Staat Region Provinz Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen VB/ Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Stadtpolizei Sergio Ronchetti Auch im Jahr 2015 besteht die wesentliche Aufgabe der Stadtpolizei in der Gewährleistung der städtischen Sicherheit sowohl was die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr als auch die kapillare Kontrolle des Stadtgebiets in Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften angeht, damit jene Situationen eingedämmt werden, die zu einem Gefühl der Unsicherheit unter den Bürgerinnen und Bürgern führen. Es soll verstärkt durch eine möglichst kapillare Präsenz von Stadtviertelpolizisten mehr Bürgernähe gewährleistet werden, sodass problematische Situationen schnellstmöglich geklärt werden können. Zu den zentralen Aufgaben der Marktpolizei gehören weiterhin die verwaltungsrechtlichen Kontrollen der Gast- und Handelsbetriebe, die in ihren Geschäftsräumen oder auf öffentlichen Flächen einer betrieblichen Tätigkeit nachgehen. Darüber hinaus arbeitet die Stadtpolizei auch weiterhin darauf hin, die Verbraucher zu schützen und in Zusammenarbeit mit den anderen Ordnungskräften -unerlaubte Handelstätigkeiten zu unterbinden. Die Stadtpolizei wird auch im Jahr 2015 vorwiegend in den Grundschulen Projekte zur Verkehrserziehung anbieten, die sich in den letzten Jahren bestens bewährt und die Arbeit der Stadtpolizei und der Stadtverwaltung ausgezeichnet haben. Weitere Tätigkeiten in diesem Bereich sind in Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften und Institutionen (Landesverwaltung und Schulämter) geplant Finanzierungsgesetz und Artikel Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,31 Insgesamt (C) , , ,31 Insgesamt (A+B+C) , , ,31 72/138

73 3.6 Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,96 99,09 % ,31 99,09 % ,31 99,09 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 0,91 % ,00 0,91 % ,00 0,91 % Summe ,96 100,00 % ,31 100,00 % ,31 100,00 % 73/138

74 3.4 Programm Nr. 4 Öffentliches Unterrichtswesen Beschreibung des Programms Das Programm Öffentliches Unterrichtswesen umfasst folgende Dienstbereiche: 1.Kindergarten 2.Grundschule 3.Mittelschule 4.Oberschule 5.Schulfürsorge, Transport, Ausspeisung und sonstige Dienste VB/ Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Amt für Unterricht und Freizeit Matteo Faifer Begründung der Entscheidungen Im Jahr 2015 betrifft der Verwaltungshaushalt die Führung von 20 Grundschulen (Schuljahr 2014/2015: öffentliche Schulen 260 Klassen/5.010 SchülerInnen - Privatschulen: 11 Klassen/209 SchülerInnen) und von 11 Mittelschulen (Schuljahr 2014/ öffentliche Schulen: 148 Klassen/3.119 SchülerInnen - Privatschulen: 14 Klassen/362 SchülerInnen). Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Landesverwaltung und dem Gemeindenverband aus dem Jahr 2005 garantiert die Gemeinde die Einrichtung für die Schulgebäude (einschließlich der EDV-Verkabelung), die außerordentliche und ordentliche Instandhaltung und die Nebenspesen, mit besonderem Augenmerk auf die Anpassung an die Sicherheits- und Hygienebestimmungen. Weiters zu Lasten der Gemeinde sind auch die Kosten für die restlichen, von der Landesverwaltung durchgeführten Dienste (Personal und Verträge zum Reinigungsdienst in Höhe von etwa ,15). Die Gemeinde wickelt auch die Verfahren für die Einhaltung der Schulpflicht mittels Vereinbarungsprotokollen mit den Schulämtern, den Sozialdiensten und dem Amt für Minderjährige der Polizeidirektion ab, um den Schulbesuch zu fördern. Sie gewährleistet die anteilige Entrichtung der ordentlichen Betriebskosten für die Grundschule in St. Jakob. Zur Unterstützung der Schultätigkeit und -autonomie für die (auch privaten) Pflichtschulen werden Pauschalbeiträge pro SchülerIn (55,00) für die Deckung verschiedener Ausgaben gewährt. Weiters werden Finanzierungsbeiträge an alle Pflichtschulen für die direkte Durchführung kleinerer Instandhaltungsarbeiten an den Schulgebäuden gewährt, wobei sich die Beitragshöhe nach der Klassenzahl richtet. Auf der Grundlage des 6. Zusatzabkommens für die lokalen Finanzen 2013, bestätigt durch das Abkommen für die lokalen Finanzen 2014, wurde der Betrag festgelegt, der für die Beteiligung an den Verwaltungsausgaben für die ansässigen SchülerInnen, die eine Grund-, Mittel- und Musikschule in einer anderen Gemeinde besuchen, zu bezahlen ist. Es wurde auch der Betrag festgelegt, den andere Gemeinden für die dort ansässigen SchülerInnen, welche eine Grund-, Mittel- und Musikschule in Bozen besuchen, zahlen müssen. Das Abkommen sieht ferner einen Pauschalbetrag vor, den erwachsene ArbeitnehmerInnen, die Musikschulen besuchen, als Beitrag zu den Betriebskosten einzahlen müssen. Das Abkommen enthält außerdem Bestimmungen für die Beteiligung der Gemeinde an den Investitionsspesen für SchülerInnen, die in anderen Gemeinden Mittelschulen mit deutscher oder italienischer Unterrichtssprache besuchen. Im Sinne der neuen Landesbestimmungen garantiert die Gemeinde Bozen den Musikschulen angemessene Räumlichkeiten und Ressourcen. 74/ werden in den Schulen D. Alighieri, A. Negri, Stifter, Chini, Archimede-Longon, Don Milani-L. da Vinci, Goethe, Schweitzer, S.F.Neri und M.L.King die Arbeiten fortgeführt, um die Gebäude an die neuen Gesetzesbestimmungen und

75 Lernerfordernisse anzupassen. Es ist der Beginn der Planungsarbeiten für die Errichtung der neuen Schule in der Baristraße vorgesehen. Angesichts der beträchtlichen Anzahl von SchülerInnen, die den Mensadienst in Anspruch nehmen (7.904 im Schuljahr 2014/15: +4,98% gegenüber dem Schuljahr 2013/14)) und der stetig zunehmenden Anzahl an verabreichten Mahlzeiten (ca im Schuljahr 2013/14 + 1,07%), sowie um den Erfordernissen der Familien und Schulen entgegenzukommen, verpflichtet sich die Gemeinde die Qualitätsstandards in den 19 Schulmensen und 16 Küchen beizubehalten. Die Notwendigkeit, eine hohe Anzahl an Mahlzeiten in einer begrenzten Zeit anzubieten, bedeutet für die Gemeinde, die Küchen und deren Ausstattung (Ausbau der Stromversorgung, Ankauf von größeren Warmhaltegeräten und/oder Öfen) dementsprechend anzupassen und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Räume bestmöglich zu optimieren. Die Projekte zur Ernährungserziehung sowie der alternative Ausspeisungsdienst in einigen Oberschulen werden weitergeführt. Diesbezüglich wird auf die Einführung der Selbstbedienung verwiesen, die auch zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beiträgt. In Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb werden die erreichten Qualitätsstandards der Schulverpflegung auch in gesundheitlicher Hinsicht beibehalten und überwacht werden. Es wird der Dienstverlauf unter Einhaltung des Lastenheftes und des Wettbewerbsangebots überprüft werden sowie für die Einhebung der Beiträge und der Guthaben zur Finanzierung des Dienstes Sorge getragen wird das Amt das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Schulausspeisungsdienstes im Fünfjahreszeitraum 2015/2020 betreuen und demzufolge für die Durchführung des neuen Werkvertrages ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 sorgen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Landes- und Gemeindeämtern beabsichtigt das Amt, ein Projekt umzusetzen, das Online-Einschreibungen mittels der Südtiroler Bürgerkarte ermöglichen wird. Die Gemeinde ist ein aktiver Partner der Schulen bei der Anregung pädagogischer Projekte, die nicht nur den Schulen selbst (d. h. den Schülern, Lehrkräften und Eltern), sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Theater in den Schulen, der Leseerziehung, der Verkehrserziehung (Wir Kinder radeln), der Initiative AKTIVE PAUSE in den Schulhöfen, der Realisierung einer Broschüre über die Stadt Bozen für SchülerInnen der 4. Grundschulklasse sowie der Aktualisierung der Broschüre Lernorte. In der Adventszeit werden die Konzerte der Schulchöre und die Ausstellung Ein Weihnachtspark erneut angeboten werden. KINDERGÄRTEN Im Jahr 2014 wird der laufende Haushalt die Führung von 38 Kindergärten und 14 Küchen betreffen sind der Beginn der Arbeiten für den neuen Kindergarten in Casanova sowie der Abschluss der Planungsarbeiten für den Kindergarten Dante Alighieri vorgesehen. Auf dem Programm steht ferner die Zusammenarbeit am Projekt für die Sanierung des Schulkomplexes Marcelline, mit der Einrichtung zweier, von der öffentlichen Hand geführten Kindergartensektionen. Es wird mit den ersten Arbeiten zur Anpassung der Toiletten der ehem. Gasteiner-Schule begonnen und die Versetzung von zwei Sektionen des Kindergartens Kofler in das genannte Gebäude vorgenommen. Wie jedes Jahr ist die Ersetzung und Ergänzung der Spiele und des Lernmaterials, des Büromaterials, der Konsumgüter, des Küchen- und Reinigungsmaterials in den verschiedenen Kindergärten geplant, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Zubereitung der Mahlzeiten und deren Transport durch die Küchen sowie den entsprechenden Reinigungsdienst zu gewährleisten. Auch 2015 ist die Erneuerung der Qualitätszertifizierung gemäß der neuen Norm ISO 9001: /138

76 vorgesehen. Hauptziel ist die laufende Verbesserung der Qualitätsstandards, wobei die Ziele der Jahresplanung genauestens eingehalten werden sollen. Hierzu werden eine Reihe Indikatoren benutzt, die ein ständiges Monitoring der Qualität ermöglichen. Die Qualitätsstandards sind in der Dienstcharta festgehalten: Diese wird an alle Familien verteilt, die den von den Kindergärten der Gemeinde angebotenen Dienst in Anspruch nehmen. Um den direkt von der Gemeinde geleisteten Dienst zu ergänzen und die Anzahl der DienstnutzerInnen zu erhöhen, werden gemäß entsprechenden Vereinbarungen die Betriebskosten finanziert, die die Betreibergesellschaften der Kindergärten mit anvertrauter Führung tragen. Für das Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 118 Kindergartensektionen eingerichtet. Es wurden ca Einschreibungen registriert. Nach dem Verzicht von 132 Kindern besuchen nun 3033 Kinder die städtischen Kindergärten Zielsetzung Eine sichere Schule für alle: Fortführung des Programms zur Instandhaltung der Schulgebäude Ständige Überwachung des Zustandes der in die Gemeindezuständigkeit fallenden Schulgebäude; Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Gemeindeämtern zur Verbesserung der Planung und Verwaltung der Anfragen um ordentliche Instandhaltungsarbeiten; Anpassung der Küchen mit Bewertung der Arbeitsbelastung aufgrund der eingeschriebenen Kinder und der Nutzung der Geräte Einsatz für ein führendes Wohlfahrtssystem und die Förderung des Gemeinwesens: Optimierung der Nutzung der Schulmensen durch ein innovatives System zu Überprüfung der Nutzung der einzelnen Ausspeisungsstellen infolge der Zunahme der eingeschriebenen Schüler mit dem neuen Schulkalender Umsetzung von Pilotprojekten für die Schulverpflegung in den Oberschulen und laufende Verbesserung der Qualität des Ausspeisungsdienstes durch die Einführung von Gerichten, die vorher von den Nutzern getestet wurden Übernahme des neuen Systems zur Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung, nach vorheriger Neufestlegung der Einkommensstufen für die Inanspruchnahme der Schulverpflegung und den Besuch der Kindergärten Investitionen in den Kindergärten zur laufenden Verbesserung der Qualität der gebotenen Dienste 76/138

77 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 4 Staat Region Finanzierungsgesetz und Artikel Provinz , , ,00 Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen , , ,00 Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,50 Insgesamt (C) , , ,50 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,41 49,16 % ,34 49,40 % ,00 62,24 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 50,84 % ,00 50,60 % ,50 37,76 % Summe ,41 100,00 % ,34 100,00 % ,50 100,00 % 77/138

78 3.4 Programm Nr. 5 Kultur und Kulturgüter Beschreibung des Programms Das Programm Kultur und Kulturgüter umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Bibliotheken, Museen und Pinakotheken 2. Theater, kulturelle Tätigkeit, Förderungstätigkeit und verschiedene Dienste im kulturellen Bereich VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Abteilung für Kultur Helmuth Moroder Amt für Kultur Amt für Museen und kunsthistorische Kultgüter Amt für Bibliothekswesen Begründung der Entscheidungen Kultur ist die Antwort. Es gibt kein besseres Instrument als Kultur, um gegen den allgegenwärtigen Populismus und das grassierende Misstrauen anzukämpfen. Heute ist es allgemein üblich, den Wohlstand eines Landes anhand einiger kurzer und knapper Schlagworte zu definieren: BLP, Spread und Haushaltsdefizit. Sie bestimmen zur Zeit die öffentliche Meinung und Diskussion in den Medien. "Wachstum" ist dabei das am häufigsten verwendete Wort. Nur selten ist von "Entwicklung" die Rede. Und "Entwicklung" wird es auch nicht geben, auch keinen "Fortschritt", wenn der Mensch den Mut zur Überzeugung verliert, dass er den Verlauf der Geschichte beeinflussen kann. Wie schaffen wir es, diese unendliche Beliebigkeit in der Diskussion über Themen wie Arbeit oder Wirtschaftskrise abzulegen? Wie können wir diese verwässerte und oberflächliche Argumentation hinter uns lassen? Und vor allem: Wie kann es uns gelingen, den Mut der Überzeugung wiederzuerlangen? Die Antwort lautet: Indem wir Alternativen für einen neuen Gesellschaftsentwurf anbieten, der die Kraft für Erneuerung und Kreativität freilegt und durch die Veränderung des Bestehenden den Weg für eine bessere Zukunft freimacht. Das gelingt, wenn wir in Kultur investieren. Der Europäischen Kommission zufolge ist der kulturelle Bereich aufgrund seines Einflusses auf die Gesellschaft und den Tourismus der drittgrößte Wirtschaftsfaktor in der EU. Als Gesellschaft die kulturelle Teilhabe stärken - das ist das Ziel, das wir anpeilen müssen. Denn Wissen ist das höchste Kulturgut, das wahre Gemeingut. Entsprechend ist dieser Grundsatz auch Ausgangspunkt für die vier Jahre intensiver Arbeit, die vor uns liegen. Kultur ist ein allgemeines Recht, ist Kreativität und Identität, ist Mittel im Jetzt zur Sicherung des allgemeinen sozialen Wohlstandes im Morgen. Wir stehen zweifellos vor großen Herausforderungen. Doch die politischen Weichen, die im kulturellen Bereich gestellten wurden, lassen klar erkennen, dass sich Bozen zur einer offenen Stadt entwickelt hat, die über ihre Grenzen hinausschaut (Bibliothekenzentrum, Bolzano Festival Bozen), die Andersartigkeit als einen Wert anerkennt (Akademie der Vielfalt), die Netzwerke schafft (Stiftung Stadttheater), die neue Kulturformen zulässt (Weigh Station for Culture, MusikaDop), die ihr kulturgeschichtliches Erbe zu schätzen weiß (Semirurali-Ausstellung, Schulmuseum), die die Mauer des Schweigens über die eigene Vergangenheit überwindet (Ausstellung Siegesdenkmal, Piffrader-Relief) und Sprachen miteinander verbindet. 78/138

79 KULTURAMT Dem großen Claudio Abbado hat die Stadt Bozen die erfolgreiche Symbiose von Musik und Jugend zu verdanken. Entstanden ist ein europäisches Kulturprojekt, das unterschiedliche kulturelle Einflüsse miteinander in Kontakt bringt und die jungen Menschen, die mit ihren Fähigkeiten und Träumen die Zukunft Europas darstellen, in den Mittelpunkt stellt. Im Rahmen von Musik und Jugend werden auch 2015 wieder zwei Jugendorchester, das GMJO und das EUYO, in Bozen zu Gast sein und unter dem Dach des "Bolzano Festival Bozen" (BFB) ihr Repertoire zum Besten geben. Im Zuge des BFB werden auch wieder der prestigeträchtige Klavierwettbewerb Ferruccio Busoni sowie die Meisterkurse und die Konzerte der Gustav-Mahler-Akademie dargeboten. Aufgrund des großen Erfolgs letzten Jahre beginnt das BFB auch 2015 wieder wird mit einem Open-Air-Konzert des Haydn-Orchesters im Park Maria in der Au. Ebenfalls unter dem Dach des BFB findet das Barockmusikfestival "Antiqua" statt. Die Besucherinnen und Besucher werden durch entsprechende Programmplanungen und Einführungsveranstaltungen auf natürliche Art und Weise an die Welt der "anspruchsvollen" Musik herangeführt. Das Kulturamt wird auch 2015 wieder beliebte und bewährte Musikveranstaltungen ausrichten. Der Fokus liegt dabei auf den Open-Air-Veranstaltungen. Im Rahmen von MusikaDop, einem Projekt zur Förderung lokaler Musikgruppen, das 2015 zum fünften Mal stattfindet, wird es Konzerte in allen Bozner Stadtvierteln geben. In diesem Jahr wird im Besonderen die Zusammenarbeit mit den Stadtvierteln Oberau und Don Bosco vertieft. Dadurch soll ein fruchtbarer Dialog zwischen den Menschen, den Standorten und der Livemusik hergestellt werden. Überhaupt kommen Konzertliebhaber/-innen das ganze Jahr hindurch auf ihre Kosten. Dafür sorgen nicht zuletzt das Haydn-Orchester, der Konzertverein, die Festivals zeitgenössischer Musik, das Jazzfestival, Transart und Musica Sacra wird das Kulturamt auch wieder eine Reihe von Projekten und Initiativen zur Kreativitätsförderung anbieten. Darüber hinaus findet 2015 die vierte Ausgabe des Storytelling-Festivals statt. Im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten zum Beginn des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren werden die Ämter des Kulturassessorats verschiedene Veranstaltungen organisieren, darunter eine Kinofilmreihe und mehrere Ausstellungen. Die Zusammenarbeit mit der Sozialgenossenschaft Akademie Kunst der Vielfalt - Teatro La Ribalta, einer neuen integrativen Theatergruppe, die auch so genannten "benachteiligten" Personen Raum für kreative Entfaltung gibt und dadurch ihre gesellschaftliche Inklusion fördert, wird fortgeführt. Auf dem Programm stehen wieder Aufführungen, Werkstätten und Theaterproduktionen, die sich mit dem Thema Diversität auseinandersetzen. Außerdem wird das Kulturamt den Landesverband Lebenshilfe bei der Veranstaltung des Theater- und Tanzfestivals "Kunst der Vielfalt" unterstützen, das den Zuschauerinnen und Zuschauern die vielen Formen des Andersseins näherbringen soll. AMT FÜR MUSEEN UND KUNSTHISTORISCHES KUKTURGÜTER Mit der Eröffnung der Dokumentationsausstellung "Bz '18-'45. Ein Denkmal. Eine Stadt. Zwei Diktaturen" im Juli 2014 hat Bozen die Chance genutzt, sich offen mit einem wichtigen und heiklen Stück Vergangenheit auseinanderzusetzen, das die Stadtgeschichte des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Zusätzlich zu den geführten Besichtigungen, die bereits seit der Eröffnung im Programm sind, werden den Besucherinnen und Besucher ab 2015 zusätzliche Einblicke, Anregungen und Informationsmöglichkeiten rund um die Ausstellung und das Denkmal geboten. Anfang 2015 wird im Lamplhaus in Rentsch das neue Schulmuseum eröffnet. Die Ausstellung, die unter Beachtung der 79/138

80 geschichtlichen Entwicklung des Museums gänzlich neu arrangiert wurde, wartet mit wichtigen Neuerungen auf und hält künftig auch Informationen zur Geschichte der Schulen in Bozen bereit. Darüber hinaus sind geführte Besichtigungen, aber auch Workshops im Programm, die teilweise bereits in Vorbereitung sind und in deren Rahmen Schülerinnen und Schüler der Rentscher Schulen über das Projekt "Junge Wegbereiterinnen für Museumsreisen" in die Gestaltung der Museumseröffnung eingebunden werden. Ebenfalls noch Anfang 2015 wird im Semirurali-Haus in der Baristraße eine Ausstellung zur städtebaulichen und gesellschaftlichen Entwicklungsgeschichte des Semirurali-Viertels eröffnet. In der Stadtgalerie werden Kunst- und Kulturvereine auch 2015 wieder verschiedene Ausstellungen präsentieren. Der Kulturverein Musica in Aulis zeigt im Rahmen von Transart in Zusammenarbeit mit dem Mailänder Comic-Museum eine Comic-Ausstellung über Ludwig van Beethoven. Weitere Ausstellungen sind derzeit in Planung. In der Kleinen Galerie werden 2015 ebenfalls Ausstellungen verschiedener Künstler zu sehen sein. Das Stadtarchiv wird neben der Wahrnehmung seiner Verwaltungs- und Grundsatzaufgaben das Projekt BOhisto - Bozen- Bolzano's History Online weiterentwickeln, in dessen Rahmen Archivgut für eine barrierefreie Nutzung digital bereitgestellt wird. Das Projekt hat 2014 auch außerhalb Südtirols wichtige Anerkennungen erhalten hat und wurde in das 7. Rahmenprogramm der EU für Forschung und technologische Entwicklung aufgenommen. Der Ausbau von BOhisto ist damit gesichert, sodass künftig noch mehr historische Dokumente elektronisch abrufbar sein werden. Eine neue Software (Augias) soll die Inventarisierung und Katalogisierung des historisch wertvollen Archivbestandes erleichtern und so die öffentliche Nutzung des Materials verbessern. Darüber hinaus eröffnet diese Software die Möglichkeit einer Vernetzung mit dem Landesarchiv. Auch mit der staatlichen Archivverwaltung wurde eine nutzbringende Zusammenarbeit angebahnt, infolge deren Teile des historischen Archivbestandes über die Website des Staatsarchivs abgerufen werden können. Im Zuge der wissenschaftlichen Forschungstätigkeit ist für 2015 die Fertigstellung des Buchs mit Zeitzeugenerzählungen und Erinnerungen an das ehemalige Semirurali-Viertel geplant. Für das Projekt Stolpersteine werden im 70. Jahr der Befreiung die ersten 15 Gedenktafeln vor dem letzten Wohnort jüdischer Holocaust-Opfer aus Bozen in den Bürgersteig eingelassen. Die Biographien dieser Personen wurden im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2013/2014 rekonstruiert. Das Stadtmuseum kommt auch 2015 wieder seiner Grundsatzaufgabe nach, die in der Verwahrung, Pflege und Ausstellung der städtischen Museumsobjekte besteht sowie im Heranführen der Besucherinnen und Besucher an die Museumsobjekte und an die Stadtgeschichte im Allgemeinen. Gerade den Kindern und Jugendlichen sowie den Schulen wird das Stadtmuseum auch 2015 wieder ein vielfältiges Programm bieten, das geführte Besichtigung und Workshops für alle Schultypen und Schulstufen sowie eine Reihe von kulturellen und spielerischen Aktivitäten zum Internationalen Museumstag und zur Langen Nacht der Bozner Museen umfasst. Die Ausstellung "SchauKlänge" wird 2015 fortgeführt und weiterentwickelt. Im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs stellt das Stadtmuseum humoristische Zeichnungen des Bozner Malers Albert Stolz, die er in Erinnerung an seinen Dienst an der Front angefertigt hat, aus. Im Rahmen der Aktion "Exponat des Monats", die vom Stadtmuseum ins Leben gerufen wurde, zeigen das Stadtarchiv, das Stadtmuseum und das Schulmuseum abwechselnd unbekannte, jedoch nicht minder bedeutende Schätze aus den eigenen Beständen. Ein Begleitblatt zum jeweiligen Objekt in Wort und Bild liefert Informationen über die ausgestellten Kunstwerke und Gegenstände. Im Zuge dieser Aktion werden auch Konzepte zur direkteren und aktiveren Einbindung der Besucherinnen und Besucher ausgelotet und erprobt. Der Internet-Auftritt des Stadtmuseums wird 2015 weiter ausgebaut, damit die kunsthistorisch wertvollen Objekte, die in den letzten Jahren zur Gewährleistung einer möglichst vielfältigen Nutzung in 80/138

81 digitaler Form katalogisiert wurden (Mouseia-Katalog), einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Im Rahmen einer temporären Ausstellung von Abbildungen des Jesuskindes, die in Zusammenarbeit mit mehreren Kulturämtern und -vereinen gestaltet wird, werden in Zeiten knapper werdender Ressourcen neue Formen der Ausstellungsorganisation erprobt, denen gewohnt gründliche wissenschaftliche Studien zu Grunde liegen. Die Ausstellung wird von einem Ausstellungskatalog begleitet. AMT FÜR BIBLIOTHEKEN Bozens Bibliothekennutzerinnen und -nutzer sind in der glücklichen Lage, aus einer Vielzahl von durchweg gut zugänglichen Bibliotheken und einem umfassenden Medienangebot auswählen zu können. Zumal es in Bozen neben den städtischen Bibliotheken noch weitere große öffentliche Bibliotheken, wie die Universitätsbibliothek und die beiden Landesbibliotheken Friedrich Teßmann und Claudia Augusta, und eine Vielzahl kleinerer Bibliotheken, die meist von Vereinen geführt werden, gibt. Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Jahren verstärkt auf eine engere Zusammenarbeit mit den nichtkommunalen Bibliotheken hinwirken. Gleichzeitig liegt das Augenmerk aber auch auf der Qualität des städtischen Bibliothekendienstes, die auf dem aktuellen Niveau gehalten und möglichst noch weiter ausgebaut werden soll. Entsprechend ist das Hauptaugenmerk für die nächsten Jahre sicherlich der Bau des neuen Bibliothekenzentrums, unter dessen Dach die Stadtbibliothek sowie die Landesbibliotheken Teßmann und Claudia Augusta eine gemeinsame, neue Heimat finden werden. Dass diese außerordentlich wichtige Chance für die kulturelle und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Stadt wahrgenommen werden kann, ist mittlerweile gesichert, wenn auch mit den nötigen Kostenanpassungen. Der erste Spatenstich ist für Anfang 2016 geplant, weshalb dem Jahr 2015 insbesondere in planerischer Hinsicht besondere Bedeutung zukommen wird. Abgesehen von diesem Projekt ist für 2015 eine weitere Rationalisierung der Ausgaben und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen ähnlich strukturierten Bibliotheken geplant. So ist beispielsweise die Zusammenlegung des Katalogs der Stadtbibliotheken mit dem BIS-Katalog und dem Katalog der Landesbibliothek Claudia Augusta angedacht, als Vorstufe zur Verschmelzung aller Südtiroler Online- Kataloge zu einem Einheitskatalog. Auf der Investitionsseite ist für 2015 die Übersiedelung der Bibliothek Don Bosco von ihrem jetzigen Sitz in der Piacenzastraße in die Alexander-Langer-Schule am Montessoriplatz geplant. Damit liegt die neue Bibliothek künftig ganz zentral inmitten des neuen Stadtviertels Firmian. Gerade in der heutigen Zeit ist es für eine Bibliothek wichtig, dass sie sich den Entwicklungen und Neuerungen in der Gesellschaft anzupassen vermag; das gilt sowohl in technologischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Entwicklungen in der Gesellschaft, die immer vielfältiger und vielschichtiger wird. Entsprechend besteht die Kernaufgabe der Stadtbibliothek und der Stadtteilbibliotheken zwar auch weiterhin in der Wahrnehmung der klassischen Aufgaben, d. h. in der Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Film-DVDs, Musik-CDs, Hörbüchern, Streaming-Angeboten. Gleichzeitig aber müssen sie durch gezielte Projekte die Herausforderungen und Chancen einer immer bunter werdenden Gesellschaft annehmen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten nutzen. Die Stadtbibliotheken haben 2015 aber auch wieder die bewährten, klassischen Kulturangebote und Initiativen zur Leseförderung, u. a. Konferenzen, Leseabende und Kinderaktionen sowie die beliebten Initiativen "Tauch in ein Buch", "Lesen entlang der Talfer" und "Stadtlesen", im Programm. Darüber hinaus wird sich die Stadtbibliothek am Kinderfestival und am LeseSommer beteiligen. Letzterer war nicht zuletzt aufgrund der sehr zufriedenstellenden, von Jahr zu Jahr zunehmenden Verleihzahlen ein voller Erfolg. 81/138

82 3.4.3 Zielsetzung Europastadt Bozen: Weiterentwicklung von "Bolzano Festival Bozen", insbesondere mit Blick auf die Jugendorchester EUYO und GMJO Wertschätzung des Kulturerbes und der Besonderheiten der Stadt: Geschichte, Lokalkultur, Zusammenleben: Mehr Aktionen im Stadtmuseum mit dem Ziel, die Sammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen Aufbau einer Museumsmeile 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 5 Staat Weiterentwicklung "Historischer Stätten und Objekte" Historisierung und Kontextualisierung von Denkmälern bzw. Zeugnissen des 20. Jahrhunderts, damit diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können Zusammenarbeit mit dem Museion und der Universität: Förderung innovativer Ideen auf Stadtviertelebene; mehr Sichtbarkeit für die Aktionen und Angebote der Stadtviertelbibliotheken durch Einbindung der Bürgerzentren Weiterarbeit am Projekt Bibliothekenzentrum in Abstimmung mit den Bibliotheken Friedrich Teßmann und Claudia Augusta sowie den zuständigen Ämtern Stärkung der lokalen Kulturszene, insbesondere mit Blick auf die Jugend, Frauen und die Stärkung des Bürgersinnes: Entwicklung gezielter Kommunikationsstrategien zur Bewerbung von Kulturangeboten Förderung der Kultur des gegenseitigen Respekts, der Solidarität und des Zusammenlebens Aufwertung des Vereinswesens, insbesondere durch die Berücksichtigung von Synergieeffekten und Prioritäten Finanzierungsgesetz und Artikel Region , , ,00 Provinz , , ,00 Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,86 Insgesamt (C) , , ,86 Insgesamt (A+B+C) , , ,86 82/138

83 3.6 Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,70 54,80 % ,44 94,45 % ,86 95,78 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 45,20 % ,00 5,55 % ,00 4,22 % Summe ,70 100,00 % ,44 100,00 % ,86 100,00 % 83/138

84 3.4 Programm Nr. 6 Sport und Erholung Beschreibung des Programms Das Programm Sport und Erholung umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Öffentliche Schwimmbäder 2. Sportplatz, Sporthalle und sonstige Anlagen 3. Verschiedene Veranstaltungen, Förderungstätigkeit im Bereich Sport und Erholung Begründung der Entscheidungen SPORT VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Dienststelle für Sport Ulrike Pichler Dienststelle für Freizeittätigkeiten Matteo Faifer Amt für Instandhaltung, Führung der Sportanlagen Marco Spada In der Stadt Bozen gibt es eine große Anzahl von Sportvereinen, die für und mit den Bürgerinnen und Bürgern eine Viezahl an Sportarten anbieten. Sie leisten damit neben dem gesundheitlichen körperlichen Wohlbefinden vor allem auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Gemeinschaftssinns. Dass Bozen in den unterschiedlichen gesamtstaaltichen Erhebungen bezüglich der Lebensqualität einen Spitzenplatz einnimmt, ist auch auf das vielfältige Angebot an Ausübung verschiedenster Sportarten in den städtischen Sportstrukturen zurückzuführen. Auch im kommenden Jahr liegt der Schwerpunkt der Dienststelle Sport in der Übertragung der Führung von Sportanlagen an Dritte durch Abschluss von entsprechenden Konzessionsverträgen. Alle an diesen Verfahren beteiligten Gemeindeämter haben in den vergangenen Jahren Erfahrung bei der Durchführung der bereits getätigten Ausschreibungen gewonnen und bringen diese nun mit etwaigen Anpassungen in die anstehenden Ausschreibungen ein, auf dass die künftigen Konzessionsverträge zur Zufriedenheit der Vertragsparteien und der Nutzer der Strukturen abgeschlossen werden können. In einigen Strukturen müssen noch Anpassungsarbeiten getätigt werden, um den Ansprüchen der Nutzer gerecht zu werden. Dazu braucht es wiederum einer genaue Erhebung des Ist-Zustandes und der Ausarbeitung der entsprechende Projekte in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Öffentliche Arbeiten, welche dann bei Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können. Die Stadt fördert und unterstützt die Tätigkeit der Vereine auch durch Ausschüttung von Beiträgen. Des weiteren werden die einzelnen Sportstätten den Vereinen und Nutzern zu angemessenen Tarifen zur Verfügung gestellt und damit wird eine breitgefächerte Nutzung besagter Sportanlagen gewährleistet. 84/138 TÄTIGKEITEN DER FREIZEIT Der strategische Plan der Stadt verfolgt das Ziel, Freizeit, Arbeit und Familie zu vereinbaren und im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger eine flexible Nutzung der Orte und Dienste zu gewährleisten. Er gibt auch für den Dienst für Freizeittätigkeiten die Richtlinien vor. Dieser bietet Tätigkeiten an, die der Sozialisation, Integration, Unterstützung und Erholung der Bevölkerung dienen und unterstützt verschiedene Freizeittätigkeiten zugunsten aller Stadtbewohner, unter Miteinbeziehung anderer Körperschaften und/oder Vereinen, die im Gemeindegebiet tätig sind. Aufgrund der schwierigen Vereinbarung von Familie, Schule und Arbeit hat in den vergangenen Jahren die Nachfrage von

85 Betreuungsinitiativen für Kinder und Jugendliche zugenommen, insbesondere in den Ferien. Die Gemeinde wird diesbezüglich die Bereitstellung der Gemeindeeinrichtungen in der Sommerzeit hinsichtlich Zeiträume und Modalitäten koordinieren; ihre Stellungnahme zu den Beitragsgesuchen, die von den städtischen Vereinen an die Landesverwaltung gestellt werden, abgeben; eine Netzarbeit zwischen den Vereinen, Körperschaften und/oder Institutionen anregen; die Herausgabe der Broschüre Nicht nur Kinderferien unterstützen, da sie umfassende Infos zu den angebotenen Sommerinitiativen gibt. Die Broschüre wird auch online verfügbar und mit den Tätigkeiten erweitert, die in den Weihnachts-, Faschings- und Osterferien angeboten werden. Während der Sommerferien organisiert die Dienststelle direkt die Kinderferien (1266 TeilnehmerInnen, 45 davon mit Behinderung); Ziel der angebotenen Tätigkeiten ist es, den Kindern und Jugendlichen durch altersgerechte und spielerische Methoden und Tätigkeiten die Gelegenheit zu bieten, sich gegenseitig kennenzulernen, den Sinn für Gemeinschaft zu entwickeln, ihre Selbständigkeit zu fördern, Spaß zu haben, Sport auszuüben (in Zusammenarbeit mit den Vereinen) und sich der Kultur anzunähern (Ausflüge an Orten von besonderem kulturellen und/oder landschaftlichen Wert), mit einem besonderen Augenmerk auf die Integration von Kindern mit Behinderung. Um auch Kindern mit Behinderung die Teilnahme an der Initiative zu ermöglichen wurde zusammen mit dem Sanitätsbetrieb und dem Verein Il Cerchio ein Projekt erarbeitet, das die Organisation von Tätigkeiten zur Unterstützung und Betreuung von autistischen Kindern vorsieht. Mit der Organisation der Kur- und Meeraufenthalte für Seniorinnen und Senioren wird ebenfalls die Möglichkeit der Sozialisation, Unterhaltung und psycho-physischen Erholung geboten. Auf diese Weise können in den Sommermonaten die etwa 630 Seniorinnen und Senioren zwei Wochen Urlaub verbringen, neue Menschen kennenlernen und Freundschaften schließen; dies ist für die isolationsgefährdete Bevölkerungsschicht, wie es jene der Senioren ist, von großer Wichtigkeit. Die gewährten Beiträge an die Freizeitvereine (50 im vergangenen Jahr), deren Tätigkeitsfeld vielseitig und unterschiedlich ist, betreffen Projekte und Initiativen, die an Kinder/Jugendliche (Sommerinitiativen auch mit Lernen von Fremdsprachen, Computerkurse), Senioren (körperliches und psychisches Wohlbefinden durch Sport-, Bewegung- und Freizeittätigkeiten) gerichtet sind, Tätigkeiten für alle Alter (Hobbies, Tagungen, Bewegungstätigkeiten, Stadtviertelfesten) Zielsetzung Förderung der Sporttätigkeiten durch Bereitstellung von Strukturen sowie Unterstützung spezieller Projekte: Übertragung der im Jahr 2015 auslaufenden Konzessionen zur Führung von Sportanlagen an externe Betreiber, Führung der entsprechenden Verträge und der damit zusammenhängender Überprüfung der vorgeschriebenen Qualitätsmerkmale. Gewährleistung der bestmöglichen Auslastung der Sportstrukturen, die direkt von der Dienststelle Sport geführt werden. Unterstützung der Familien im Sinne der Vereinbarkeit Familie-Arbeit: Förderung der Ergänzung der außerschulischen Tätigkeiten der Pflicht- und Oberschulen durch Projekte mit pädagogischer, sozialer und Vorsorgefunktion. Fortführung und Verbesserung der Organisation der konsolidierten Tätigkeiten zugunsten der SchülerInnen, 85/138

86 insbesondere im Bereich der Kinderferien: in Zusammenarbeit mit den auf dem Gemeindegebiet tätigen Vereinen sollen neue Sportarten erprobt werden. Fortführung und Verbesserung der Organisation der konsolidierten Tätigkeiten zugunsten der Senioren, indem die Einkommensstufen in Anwendung der neuen Kriterien 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 6 Staat Region Finanzierungsgesetz und Artikel Provinz , , ,00 Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,00 Insgesamt (C) , , ,00 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,68 70,07 % ,76 53,03 % ,00 89,22 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 29,93 % ,00 46,97 % ,00 10,78 % Summe ,68 100,00 % ,76 100,00 % ,00 100,00 % 86/138

87 3.4 Programm Nr. 7 Fremdenverkehr Beschreibung des Programms Das Programm Fremdenverkehr umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Dienste im Bereich Fremdenverkehr 2. Veranstaltungen und Förderungstätigkeit im Bereich Fremdenverkehr VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen Ulrike Pichler Begründung der Entscheidungen TOURISMUS 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 7 Staat Region Provinz Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen Im Jahr 2015 wird das Verkehrsamt Bozen das Projektes zur Weiterentwicklung des Christkindlmarktes umsetzen. Die touristischen Aktionen zur Bewerbung des Stadtgebietes auf den europäischen und außereuropäischen Märkten werden weitergeführt Finanzierungsgesetz und Artikel Insgesamt (A) 0,00 0,00 0,00 Einkünfte für Dienstleistungen Insgesamt (B) 0,00 0,00 0,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,80 Insgesamt (C) , , ,80 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,00 100,00 % ,80 100,00 % ,80 100,00 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Summe ,00 100,00 % ,80 100,00 % ,80 100,00 % 87/138

88 3.4 Programm Nr. 8 Strassenetz und Transportwesen Beschreibung des Programms Das Programm Straßennetz und Transportwesen umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Straßennetz, Verkehr und damit verbundene Dienste 2. Öffentliche Beleuchtung und damit verbundene Dienste 3. Örtliches öffentliches Transportwesen und damit verbundene Dienste VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Amt für Mobilitätsplanung Stefano Rebecchi Amt für Infrastrukturen und Freiraumgestaltung Marco Spada Begründung der Entscheidungen Der Vorschlag für den Haushalt sieht die Fortführung von Maßnahmen und Eingriffe im Bereich der Planung (Aktualisierung des städtischen Verkehrsplanes 2014) sowie der Verwaltung des Verkehrs und der Mobilität (Fahrzeuge, Fußgänger, Fahrräder und öffentlicher Transport) vor. Weiters vorgesehen sind Studien zum Verkehr (öffentliche und private Verkehrsmittel), die Optimierung der Sicherheit auf den Fußgängerübergängen, Erhebungen der Verkehrsflüsse, statistische Erhebungen und Überprüfung der Umsetzung der Zielsetzungen im städtischen Verkehrsplan und im Mobilitätsplan sowie die Teilnahme an der Planung und Verwirklichung neuer Verkehrsflächen wie z.b. das Projekt Bahnhof Bozen und die Aufwertung der Südtiroler Straße. Primäre Zielsetzung sind jene Tätigkeiten, die auf die Verkehrssicherheit in allen Bereichen abzielen - von der Straßenbeleuchtung bis zum Betrieb der Ampelanlagen. Es wird daher die Ersetzung der veralteten Anlagen fortgeführt, um die Betriebsschäden zu verringern und die Instandhaltungskosten zu reduzieren. Im Bereich der Verkehrssicherheit sind Änderungen an einigen Kreuzungen (an den vorhandenen Infrastrukturen und Anlagen, wie z.b. die Steuerung der Lichtsignale), die Einrichtung von Rufampeln für FußgängerInnen sowie die sichere Gestaltung von Fußgängerübergängen und die automatische Geschwindigkeitskontrolle in verschiedenen Teilen der Stadt mittels Anbringung sogenannter Speed-Check-Boxes vorgesehen. Der Haushaltsvoranschlag sieht die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Straßenbeschilderung, der Ampelanlagen, des Parkleitsystems, des Überwachungssystems mit Videokameras sowie der Anlagen für die Zählung der Fahrzeuge, die in die Stadt fahren, vor. Die Aktualisierung der Straßenbeschilderung an den wichtigsten Verkehrskreuzungen wird fortgeführt und den Verkehrsänderungen angepasst. Im Einklang mit der Aktualisierung des Verkehrsplanes 2014 werden weiterhin einsatzund wirkungsintensive infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs sowohl hinsichtlich des Komforts als auch der Leistungen (Reduzierung der Fahrtdauer) durchgeführt, wie z.b. die Vorzugsregelung für Busse an den Ampelkreuzungen und die Verwirklichung von Vorzugsspuren für öffentliche Verkehrsmittel auf weiteren Abschnitten der Drususstraße (zwischen der Reschenstraße und der Drususbrücke). All dies erfolgt im Rahmen eines Gesamtprojektes zur integrierenden Vernetzung und Aufstockung des öffentlichen Personennahverkehrs, das das Gemeindegebiet in Großlose aufteilt. 88/138 Vorgesehen ist auch die Ausstattung der Haltestellen - darunter jener am Waltherplatz, am Dominikanerplatz und am

89 Sernesiplatz - mit neuen Überdachungen.Der Haushaltsvorschlag sieht die Fortführung des öffentlichen Dienstes von Seiten der Kohlerer Seilbahn vor. Was die öffentliche Straßenbeleuchtung betrifft, sind wie jedes Jahr Ausgaben für die ordentliche Instandhaltung - vornehmlich Austausch von Lampen - sowie für die außerordentliche Instandhaltung bei Betriebsschäden und bei Beschädigungen von Seiten Unbekannter vorgesehen. Durch den Ausbau der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Straßen und den Parks der Stadt und den Austausch veralteter Anlagen mit neuen, effizienteren und damit energiesparenden Anlagen soll der Stromverbrauch verringert werden. Die Erneuerung der Elektroanlagen führt außerdem zur Reduzierung der Instandhaltungskosten und Verbesserung des Dienstes. Was den Bau von Tiefgaragen für EinwohnerInnen anbelangt, so ist die Fortsetzung der Projektierungsphase von Seiten der BürgerInnen-Genossenschaften sowie der Bau einiger solcher Garagen vorgesehen. Derzeit wird die 8. Abänderung zum Parkplatzplan erarbeitet und es wird auch ein maßgebender Vereinbarungstextes verfasst. Der Bau besagter Garagen stellt eine Maßnahme zu Gunsten der langsamen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs dar, da durch die unterirdische Verlegung der Parkplätze oben Platz frei wird (Umwidmung der entsprechenden Flächen).Besonderes Augenmerk wird dem Fußgängerverkehr gewidmet: Es wird an der Beseitigung der architektonischen Barrieren weitergearbeitet und es werden Arbeiten durchgeführt, um die Attraktivität dieser Fortbewegungsform zu steigern, u.a. durch Anbringung neuer Sitzbänke, Erweiterung der Gehsteige, Erhöhung der Sicherheit an den Zebrastreifen und Installation von akustischen Anlagen für sehbehinderte Personen.Im Bereich des Fahrradverkehrs steht die Ausweitung des Radwegnetzes auf dem Plan: Es es sind entsprechende Arbeiten in der Cl-.-Augusta-Straße (Bau der fehlenden Strecke), in der Pfarrhofstraße, bei Sigmundskron, zwischen den Stadtvierteln Casanova und Firmian, längs der Drususstraße, der Siemensstraße und der Lanciastraße vorgesehen. Fußgänger- und Fahrradbrücken sind zukünftig beim KampillCenter und über den Gleisen des Bozner Bahnhofs geplant. BürgerInnengerichtete Marketinginitiativen - z.b. der Bozner Radtag und Kampagnen zur Sicherheit auf den Straßen und zur Verkehrsinformation sowie die Bereitstellung neuer (auch geschützter) Radabstellplätze werden das Maßnahmenpaket zu Gunsten der Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und zum gemeinsamen und achtsamen Umgang mit den öffentlichen Räumen abrunden. Die Projektierung und die Teilnahme an Ausschreibungen auf Staats- und EU-Ebene im Bereich der nachhaltigen Mobilität wird fortgesetzt (Fortführung der laufenden Projekte, z.b. Life+Integreen, BzTraffic und Sinfonia; Erarbeitung neuer Projekte, z.b. das Zentrum für nachhaltige Mobilität am Verdiplatz). Die Mitfinanzierung von Seiten des Ministeriums für Infrastrukturen sowie von Seiten der EU wird insbesondere folgende Bereiche betreffen: technologische Innovation (Verwaltung des Stadtverkehrs, Auskunftszentrale, Kommunikation), Bestimmung neuer Systeme für die Koordinierung der warenlogistischen Tätigkeiten, Verwirklichung von Aufladestellen für Elektrofahrzeuge, Marketing und bürgerinnengerichtet Initiativen zur Verbreitung der sogenannten Slow Mobility Zielsetzung Umsetzung der Inhalte des Mobilitätsplanes, Verkehrsplanes und des Masterplanes im Einklang mit den festgelegten Prioritäten: Beginn der Projektierung der Gallerieumfahrung der Hörtenberg Fortsetzung der Arbeiten zur Festlegung und Ausführung des Projektes für die Verbindung mit Überetsch/Industriezone/Leifers Weiternetwicklung und Erhöhung der Sicherheit des Fahrrad- und FußgängerInnenwegnetzes Aufstockung der Fahrradparkplätze 89/138

90 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 8 Staat Region Finanzierungsgesetz und Artikel Provinz , , ,00 Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen 0, ,00 0,00 Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,50 Insgesamt (C) , , ,50 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,78 35,94 % ,41 47,48 % ,54 72,56 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,48 64,06 % ,46 52,52 % ,96 27,44 % Summe ,26 100,00 % ,87 100,00 % ,50 100,00 % 90/138

91 3.4 Programm Nr. 9 Raumordnung und Umwelt Beschreibung des Programms Das Programm Raumordnung und Umwelt umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Urbanistik und Raumordnung 2. Sozialer und geförderter Wohnungsbau, Wohnbaupläne 3. Zivilschutz 4. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 5. Müllentsorgung 6. Parkanlagen und Dienste für den Schutz der Grünflächen, sonstige Dienste betreffend Raumordnung VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Abteilung für Raumplanung und - Entwicklung Stefano Rebecchi Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums Amt für die Verwaltung des Gemeindegebietes Amt für Raumplanung Amt für CO2 -Plan, Energie und Geologie Dienststelle Gärtnerei Begründung der Entscheidungen Das Landesraumordnungsgesetz ist überholt und es steht eine umfassende Reform der Urbanistikordnung an, eine große Reform nach der kleinen Reform im Jahr Seit Alfons Benedikters Sondergesetz sind bereits mehr als 40 Jahre vergangen. Es handelte sich um ein gutes Gesetz, das die Besonderheiten unseres territorialen Systems im neuen Rahmen der Autonomiebefugnisse zu interpretieren und zu lenken imstande war. In diesen Jahren hat sich die Welt verändert; anders sind auch die Befindlichkeiten auf Lokalebene, die Beziehungen zwischen Provinz und Region sowie zwischen Region und Staat; das Autonomiestatut ist einer Aktualisierung bedürftig und eine große Reform im Bereich Urbanistik ist dringend notwendig. In der Zwischenzeit muss jedoch das geltende Gesetz instandgehalten werden, um ohne Verzug auf die Bedürfnisse des Territoriums einzugehen und die Entwicklung der örtlichen Gemeinschaften - darunter insbesondere die der Landeshauptstadt - nicht zu blockieren. Grundlage des Benediktergesetzes und des nachfolgenden LG 13/97 war ein klares Südtirolmodell mit dem transparenten Ziel, die ländliche Entsiedelung durch Maßnahmen zur Wiederherstellung des territorialen Gleichgewichts zu verhindern. Viele Jahre lang war die Landeshauptstadt Teil dieses flächendeckenden Gemeindensystems, das jedoch zu monofunktional und eindimensional war: Es handelte sich um ein Netz ohne Knoten, um ein äquipotentiales System ohne Kondensationspunkte. In der nachfolgenden Phase wurde die Kontrolle über dem Territorium durch die Einführung von Maßnahmen in Abweichung zu den Urbanistikinstrumenten gelockert. Dies betraf insbesondere das landwirtschaftliche Grün, wo die Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben und die Einrichtung von Gewerbezonen zugelassen wurden. Kennzeichen dieser Phase waren ein starker Pragmatismus und die 91/138

92 Abwesenheit einer strategischen Vision.Seit den 90er Jahren ist die Landeshauptstadt wieder zu einem Anziehungspol geworden, hauptsächlich deswegen, weil die zentrale Landesverwaltung hier ihren Sitz hat. Ein Drittel der Beschäftigten, die in Bozen arbeiten, ist in der öffentlichen Verwaltung tätig und wohnt in anderen Gemeinden, was zu einem starken Pendlertum führt. Auch die Gewerbegebiete nehmen rapide zu und schaffen, nachdem sie in den kleineren Gemeinden die Gleichgewichtsgrenze erreicht haben, einen Migrationsfluss von ArbeiterInnen auch außeuropäischer Herkunft. Bozen spielt hinsichtlich der öffentlichen Dienste wie auch der Handels- und Verwaltungseinrichtungen eine zentrale Rolle für ganz Südtirol. Dasselbe gilt im kulturellen Bereich für alle drei Sprachgruppen. Das bislang angewandte Modell muss deshalb überarbeitet werden. Das neue Südtiroler Modell muss sich bei der Regelung des Verhältnisses zwischen Wirtschaft und Umwelt an folgende Grundsätze halten: Umwelt und Umweltverträglichkeit als Priorität, Reduzierung der Bodenverbrauchs; sich gegenseitig integrierende politische Maßnahmen zur nachaltigen Entwicklung (Abstimmung zwischen urbanistischer und landschaftlicher Planung; stärkeres Zusammenspiel zwischen urbanistischer Planung und Planung der Personen- und Warenmobilität); Förderung der polifunktionalen Siedlungsgestaltung; die sogenannte Mixité urbaine wird gegenwärtig überall als Trägerin städtischer Qualität anerkannt; Übergang vom Konzept undifferenzierter Maßnhamen auf Landesskala hin zum Konzept einer territorialen Gliederung, die die geomorphologischen, siedlungstechnischen, soziokulkturellen und wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb Südtirols stärker berücksichtigt (Hochgebirge, Täler, städtische Gefüge, Hauptstadt und ihr metropolitanes Einzugsgebiet); Wahrnehmung des Landesterritoriums als Ort der Interaktion zwischen homogenen territorialen Einheiten, in welchem der Landeshauptstadt und ihrem metropolitanen Einzugsgebiet eine zentrale Bedeutung für die strategische Entwicklung von ganz Südtirol zukommt. Die Fähigkeit, auf die Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren, wird auch von der Rolle abhängen, die die Stadt Bozen in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht spielen wird, und zwar innerhalb eines Rahmens, der über die Landesgrenzen hinausgehen muss. Denn Bozen befindet sich im Herzen der Alpen und ist ein strategischer Knotenpunkt auf der Verbindungsachse zwischen Norden und Süden, die über den Brenner läuft. Der Beitrag, den die Stadtgemeinde Bozen dabei insbesondere das Assessorat für Urbanistik in dieser Hinsicht leisten kann, ist von großer Bedeutung: Das Landesressort für Raumentwicklung muss dazu angeregt werden, nicht nur jene Bestimmungen des geltenden Raumordnungsgesetzes abzuändern, die in der Landeshauptstadt kaum oder gar nicht angewandt werden können, sondern auch dazu, dem Land einen gemeinsam erarbeiteten Vorschlag für einen neuen Gesetzestext zu unterbreiten. URBANISTIK Bozen bleibt in Bezug auf die städtebaulichen Veränderungen eine Innovationswerkstatt für das ganze Land: Unsere Stadt wird als Erste die Inhalte des Art. 55 quinquies des vor Kurzem abgeänderten Landesraumordnungsgesetzes umsetzen. 92/138

93 Die Zone, die städtebaulich umstrukturiert werden muss, schließt das gesamte Areal zwischen der Perathoner Straße, der Südtiroler Straße, der Bahnhofstraße und der Garibaldistraße ein. Das komplexe und heikle Verfahren, das im vergangenen Haushaltsjahr angelaufen ist, wird dies ist der Wunsch in den nächsten Monaten durch die öffentliche Ausschreibung für die Durchführung der Arbeiten abgerundet werden. Gegenwärtig d.h. zum Zeitpunkt der Niederschrift des vorliegenden Berichts - wird das Verfahren von der Dienstekonferenz, die vom Bürgermeister eingerichtet wurde, überprüft. Im Anschluss daran soll eine einschlägige programmatische Vereinbarung ausgearbeitet und unterzeichnet werden. Es sei hervorgehoben, dass ausgehend von dieser ersten Erfahrung weitere PSU-Verfahren im Sinne der Art. 55bis u. ff. geplant sind, wie z.b. beim Gewerbegebiet in der Drususstraße und im Bozner Boden vorgesehen sind. Ein großer Anteil der Arbeit wird der Fortführung des komplexen Verfahrens zur Entwicklung des Bahnhofareals gewidmet werden. Wie bekannt hat nach Abschluss der sogenannten Phase B, die zur Erarbeitung des Masterplans für die städtebauliche Umstrukturierung geführt hat, eine intensive Zusammenarbeit zwischen der APB, der Gemeinde Bozen und den vom Verfahren betroffenen Körperschaften der Ferrovie Italiane begonnen, um die programmatische Vereinbarung zu entwerfen und festzuschreiben, die zur konkreten Durchführung des komplizierten Umgestaltungsprozesses des Bahnhfareals notwendig ist. Im Haushaltsjahr 2015 werden die Gemeinde und das Land gemeinsam und aktiv an der Abwicklung dieses Verfahrens arbeiten. In den ersten Monaten des nächsten HH-Jahres wird die dritte Sammelvariante des BLPs fortgeschrieben werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Areal mit Wohnmöglichkeiten für Personen, Familien und Gruppen, welche sich in entsprechenden Notlagen befinden, ausgewiesen werden. Von besonderer Bedeutung wird auch die Wiederaufnahme der Arbeiten des technischen Tisches sein, der seinerzeit zur Ausarbeitung des Gefahrenzonenplanes Flughafen Bozen eingerichtet worden war. Fast drei Jahre nach seiner Genehmigung ist nun eine Überarbeitung notwendig, da sich in der Zwischenzeit wie es bei der Einführung von neuen Instrumenten zur Kontrolle und Verwaltung des Territoriums stets üblich ist - kritische Aspekte bemerkbar gemacht haben. Dem europäischem Projekt EPOURBAN, das im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, wird das Projekt SINFONIA folgen. Das Networking und die effiziente Kommunikation zwischen den Partnern und mit den Eigentümern sind die Hauptmerkmale des europaweiten Projektes EPOURBAN, an dem sich die Gemeinde Bozen in Zusammenarbeit mit dem TIS Cluster Bauen beteiligt hat. Es wird nun möglich sein, die Verfahren für die energetische Sanierung von Gebäuden korrekt abzuwickeln, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, welche die Südtirol-ESCOAG bietet, zu deren Gründung die Gemeinde Bozen einen entscheidenden Impuls gegeben hat. WOHNBAU Die Gemeinde weist in ihrem Liegenschaftsvermögen 700 Wohnungen auf, die für den sozialen Wohnbau zweckbestimmt sind. Die verfügbaren Wohnungen werden entsprechend der allgemeinen Rangliste, der Rangliste für geschützte Seniorenwohnungen und der Rangliste für besondere soziale Gruppen zugewiesen. Ziel ist es, diese spezielle Funktion der Gemeinde in Bezug auf die Verwaltung dieser Wohnungen unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse als Hauptstadt zu stärken. Im Jahr 2015 beginnt die Projektierungsfase des durch den europäischen Sozialfondes finanzierten Projektes Sinfonie, welches wichtige energetische Sanierungsmaßnahme und die Verwendung von technisch fortschritlichen Anlagen für die gemeindeeigenen Gebäude des sozialen Wohnbaus in der Parmastraße, in der Haslacher Straße und im Köstenweg 93/138

94 vorsieht. Die Konzessionsnehmer der betroffenen Wohnungen werden laufend über das Fortschreiten des Projektes informiert und in die einzelnen Fasen eingebunden. Diese wichtige Arbeit wird in den fünf Jahren der Durchführung des Projektes Sinfonie durch eine dauernde Koordinierungstätigkeit und spezifischen Treffen mit allen Beteiligten in sämtliche Fasen umgesetzt. Es wird vorgeschlagen, einige Verordnungen für die Verwaltung der Liegenschaften anzupassen, um sie in Einklang mit dem aktuellen sozialen Umfeld und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu bringen. Die Mehrwertssteuerbuchhaltung in der Liegenschaftsverwaltung wird es in diesem Zusammenhang nötig machen, dass die Verwaltungsprozesse selbst und deren informatischer Ablauf in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Strukturen der Gemeindeverwaltung angepasst und ausgebaut werden müssen. In der neuen Erweiterungszone Drusus West werden die Flächen für den geförderten Wohnbau zugewiesen. Während in der neuen Erweiterungszone Grieser Auen Ost nach der Hinterlegung der Ansuchen, die Ranglisten erstellt und eine vorzeitige Zuweisung der Flächen erfolgen wird. CC p.ed. sub p.m. cl. cat. LOTTO 1 VERÄUSSERUNGSPLAN UND MODERNISIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN Besta nd Kataster Stock ertrag E.Zl. Beschreibung der Liegenschaft Baujahr werk Kataster fläche Garage Kataster fläche Bezugszone laut Agentur Wohnung für Einnahmen DODICIVILLE A/ , /II CLAUDIA AUGUSTA 26/04 WOHNUNG C.Augusta / Haslach DODICIVILLE A/2 3,5 488, /II BRENNERO 6/A/26 WOHNUNG Altstadt DODICIVILLE C/ , /II BRENNERO 6/A/26 GARAGE P.M S2 19 Altstadt DODICIVILLE A/2 7, , /II BRENNERO 6/B/03 WOHNUNG Altstadt DODICIVILLE C/ , /II BRENNERO 6/B/03 GARAGE P.M S2 24 Altstadt DODICIVILLE A/2 7, , /II BRENNERO 6/B/08 WOHNUNG Altstadt DODICIVILLE C/ , /II BRENNERO 6/B/08 GARAGE P.M S2 23 Altstadt DODICIVILLE A/ , /II BRENNERO 6/B/12 WOHNUNG Altstadt DODICIVILLE C/ , /II BRENNERO 6/B/12 GARAGE P.M S2 16 Altstadt DODICIVILLE A/ , /II BRENNERO 6/B/17 WOHNUNG Altstadt DODICIVILLE C/ , /II BRENNERO 6/B/17 GARAGE P.M S2 23 Altstadt DODICIVILLE A/ , /II BRENNERO 6/B/22 WOHNUNG Altstadt DODICIVILLE C/ , /II BRENNERO 6/B/22 GARAGE P.M S2 19 Altstadt VALORE COMPLESSIVO (STIMA) ca ,00 94/138 Innerhalb dieses Berichtes ist es angebracht nochmals auf das Projekt Sinfonie und zwar nicht nur unter dem Aspekt der Komunikation mit den einzelnen Konzessionären zurückzukehren. Besagtes Projekt, das durch das Programm FP7 der Europäischen Union mitfinanziert wird, beinhaltet unter anderem die energetische Sanierung von 240 Sozialwohnungen, die sich in der Parma-, der Haslacherstraße und im Köstenweg befinden und damit umfangreiche Wohnkomplexe der öffentlichen Hand darstellen. Durch die erst kürzlich erfolgten Abänderungen im Landesurbanistikgesetz, ist es möglich, dass auch für diese durch die geplante energetische Sanierung der Kubaturbonus für eine zusätzliche Bebauung mit einer

95 Kubatursteigerung im Ausmaß von 20% zur Anwendung kommt. Dies bedeutet im konkreten Fall, dass die Gebäude, welche vom Projekt Sinfonie betroffen sind, um ein Stockwerk erhöht werden, um somit 30 neue Wohnungen errichtet werden können. Gleichzeitig möchte die Gemeindeverwaltung 33 Wohnungen, die sich in Kondominien und somit nicht im Alleineigentum der Gemeinde Bozen befinden, veräußern. Die Besonderheit des Eigentums, das die Gemeinde veräußern möchte, besteht darin, dass besagte Wohnungen sich nicht nur in Kondomien befinden, sondern dass der Eigentumsanteil der Verwaltung in diesen Gebäude so gering ist, dass kaum Einfluß auf die Entscheidung der Kondominiumsversammlung getroffen werden kann. Der Erlös aus diesem Verkauf dürfte im Dreijahreshaushalt mit ca. 6.3 Millionen zu Buche schlagen, wobei 2015 eine Einnahme von 2,2 und 2016 und 2017 jeweils Einnahmen im Ausmaß von 2,1 und von 2,0 vorgesehen sind. Auf diese Art und Weise bleibt die Anzahl der gemeindeeigenen Sozialwohnungen durch diese spezifische Operation nicht nur unverändert, sondern konzentriert sich in erster Linie auch in Liegenschaft, die sich im alleinigen Eigentum der Gemeindeverwaltung befinden. Außerdem ist hervorzuheben, dass in den nächsten Jahren neue gemeindeeigene Sozialwohnungen gebaut werden und zwar in der Erweiterungszone Reschen 1 (8 geschützte Seniorenwohungen) und in der Erweiterungszone Kaiserau (24 geschützte Seniorenwohnungen und 8 Wohnungen für besondere soziale Kategorien). Somit sind die von der Verwaltung geplanten Veräußerungen im Kontext der Rationalisierung und Wertsteigerung der öffentlichen Vermögen zu sehen, welche in den letzten Jahren vom staatlichen und vom lokalen Gesetzgeber besonders forciert wurden. Unter dem ökonomischen Aspekt stellt sich das Projekt Sinfonie wie folgt dar: Die Gesamtkosten des Projektes, die von der Gemeinde Bozen aufgewendet werden, betragen , davon: für die Renovierung der Gemeindewohnungen: ,00.- für Smart Points: ,00.- Besagte Ausgaben werden durch folgende Einnahmen gegenfinanziert: Beitrag durch die EU: ,00 Beitrag L.G. 9/2010: ,00 Beitrag L.G. 12/1998: ,00 Weiße Energiezertifikate: ,00 Verkauf von Gemeindewohungen ,00 Beitrag für Umweltausgleichsmaßnahmen bei den Wasserkraftwerken ,00 Gesamtbetrag ,00 Die energetische Sanierung durch das Projekt Sinfonie der besagten 240 Gemeindewohnungen benötigt dementsprechend nicht die Aufwendung von zusätzlichen Eigenmitteln durch die Gemeinde Bozen. Bedenkt man zusätzlich, dass nach der Durchführung der Renovierung im Mittelwert die Nutzer der Wohnungen ca ,00.- an Energiekosten einsparen, werden, kann man unzweifelhaft von einer sehr vorteilhaften Operation für alle Beteiligten sprechen 95/138

96 UMWELTBERATUNG UND UMWELTERZIEHUNG 2015 werden viele Initiativen im Umweltbereich (Weltwassertag, Tag der Energieeinsparung, autofreier Tag, Wir Kinder radeln, Wochenmärkte in den Stadtvierteln, Bioarchitektur, Gemüsegärten für die Schulen, Energie-Werkstätte) unterstützt und Informationen über Müllbewirtschaftung, Wasser und Energie erteilt. Auch die Initiativen der Stadtviertel zum Thema Abfallreduzierung und Verwertung, die sogenannten Sperrmüllfeste werden fortgeführt. Es werden die Ankäufe über solidarische Einkaufsgruppen gefördert. Es wird weiters an der Sensibilisierung der Familien bezüglich der Reduzierung der CO2-Emissionen gearbeitet. Im Bereich der Umwelterziehung in den Schulen ist eine neue dreijährige Ausgabe der Initiative vorgesehen, für welche ein eigener Wettbewerb zur Ermittlung der besseren Projekte ausgeschrieben werden soll. Über 12 verschiedene Themenbereiche werden ausgewählte Vereine Unterrichtseinheiten in den Grund-, Mittel- und Oberschulen abhalten. Die Themen sind: Abfälle, Wasser, Energie, Klima, Tiere, Mobilität, nachhaltiger Konsum, Gemüsegärten, Artenvielfalt, Ökologie in der Stadt, Astronomie, nachhaltige Lebensstile. UMWELTSCHUTZ Im Laufe des Jahres 2015 wird die vom NOX-Plan vorgesehene Überwachung der Luftwerte fortgeführt. Besagter, fünfjähriger Plan sieht die Umsetzung vieler Maßnahmen im Bereich Mobilität, Heizung, Energieeinsparung, energetische Altbausanierung vor. Auch der Luftqualitätsplan des Landes und die Maßnahmen zur Einschränkung der Emissionen im Baustellenbereich werden umgesetzt wird der Aktionsplan für Lärmschutzmassnahmen umgesetzt, der auf die Lärmkartierung des Gemeindegebiets gemäß den Vorgaben der Staatsgesetze folgt. Die erhobenen, detaillierten Daten über die verschiedenen Lärmquellen (Verkehr, Autobahn, Eisenbahn, Gewerbetätigkeiten, Flughafen) dienen als Grundlage des Aktionsplanes, der die Maßnahmen zur Bewältigung der Überschreitungen und zur Minderung der Gefahren für die Bevölkerung enthält. Nach Inkrafttreten der neuen Gesetze über die öffentlichen Veranstaltungen wird das Amt für den Umweltschutz für Veranstaltungen mit weniger als 200 Besuchern und die bis Uhr dauern - Gutachten abgeben, Ermächtigungen erteilen und (zusammen mit der Stadtpolizei) Kontrollen durchführen. KONTROLLE DES TERRITORIUMS Die Techniker und die Umweltwachen werden im Laufe des nächsten Jahres während drei Dienstturnussen Kontrollen in folgenden Bereichen durchführen: Baustellen Asbest Lärm Geruchsbelästigung Parks und öffentliches Grün Produktionstätigkeit und Industrie 96/138

97 Abfälle Mülldeponie Sigmundskron Auf der Grundlage der durchgeführten Kontrollen können eventuelle Verordnungen erlassen und/oder Verwaltungsstrafen verhängt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der korrekten Müllentsorgung von Seiten von Familien und Betrieben geschenkt, um den Wert der getrennten Müllsammlung zu erhöhen und die illegale Müllentsorgung zu reduzieren wird die Stadtgemeinde Bozen die Mülldeponie Sigmundskron betreiben. Dies wird die Instandhaltung der vorhandenen Anlagen und die Überwachung der Deponie und der entsprechenden Emissionen (Biogas und Sickerwasser) erfordern. Nach der Einführung der Biomüllsammlung (2007/2008) wurde 2013 in Zusammenarbeit mit der SEAB AG auch das neue Systems für die Einsammlung von Haus zu Haus des Restmülls eingeführt, das die regelmäßige Messung und Verrechnung der abgegebenen Abfälle vorsieht und das zu einer Erhöhung von 65% des getrennt gesammelten Mülls geführt hat. Im Jahre 2015 müssen diese Ergebnisse konsolidiert werden. Es muss an der Erhöhung der Qualität der getrennt gesammelten Abfälle sowie an der Reinigung von Straßen und Wertstoffinseln gearbeitet werden. Im Bereich der Gebühren für die abgegebenen Abfälle wird an der Schaffung eines Gleichgewichts in der Aufteilung der Kosten unter die verschiedenen Dienstnutzer gearbeitet, um eine genaue und sorgfältige Verrechnung derselben zu ermöglichen. Die Beratungstätigkeiten zu Gunsten von Kondominien und Betrieben über die Abfallbewirtschaftung und die Aufstellung der Müllbehälter auf privatem oder öffentlichem Grund werden fortgeführt. Was die Kontrolle über die korrekte Entsorgung der Abfälle anbelangt, wird das Amt für den Umweltschutz das SISTRI- Verfahren für die gefährlichen Sonderabfälle, die innerhalb der Büros der Stadtverwaltung erzeugt werden, betreuen. Das Sistri-Verfahren wurde von der derzeitigen Regierung eingestellt, es soll aber im Laufe des Jahres 2015 wieder eingeleitet werden werden zwei öffentlichen Toiletten eingerichtet: eine im Mignonepark und eine auf der Promenade südlich der Rombrücke. SCHALTER FÜR DIE RECHTE DER TIERE Auch 2015 wird die Informations- und Beratungstätigkeit durch den Schalter für die Rechte der Tiere fortgeführt. Zusammen mit dem Sanitätsbetrieb werden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, der Überwachung und der Bekämpfung der Tigermücken vorgenommen. Die Katzenkolonien werden weiter versorgt und der Kampf gegen das unzivile Zurücklassen des Hundekots wird weitergeführt. Auch der Plan zur Beschränkung des Taubenbestandes wird fortgesetzt. CO2-PLAN, ENERGIE UND GEOLOGIE Das Programm Nr. 9 Verwaltung des Gemeindegebietes und der Umwelt zählt zu den wichtigsten Zielen der Gemeindeverwaltung die Umsetzung des CO2-Planes. Der CO2-Plan wurde bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode vom Gemeinderat genehmigt und sieht eine Verringerung der CO2-Emissionen in der Stadt Bozen vor, 97/138

98 u.z. von 10 t/einwohner * Jahr auf 2 t/einwohner * Jahr binnen Es wurde ein Aktionsplan ausgearbeitet, in den die betroffenen Bereiche eingebunden wurden. Die ersten Schritte wurden bereits in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gemeindeämtern gesetzt. Das Amt für den CO2-Plan, Energie und Geologie hat in diesem Projekt die Aufgabe, die Gemeindeämter zu koordinieren, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Einzelmaßnahmen umsetzen werden. Die Gemeinde Bozen ist dem Konvent der Bürgermeister beigetreten, der sich zum Ziel setzt, innerhalb 2020 die CO2-Emissionen um 20% zu verringern, die Energieeffizienz um 20% zu erhöhen und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen um 20% zu steigern. Der Beitritt zum Konvent der Bürgermeister sieht die Erstellung des APNE-Aktionsplanes für nachhaltige Energie vor, der 2014 genehmigt wurde und die konkreten Schritte für die Erreichung der Ziele festlegt. Die erste Phase zur Verringerung des Energieverbrauches sieht vor, den derzeitigen Verbrauch sowie jenen der vergangenen Jahre zu erheben und zu analysieren, um über eine Zeitreihenanalyse zu verfügen. Zusammen mit den Ämtern und Diensten der Abteilungen für Vermögen, und Öffentliche Arbeiten wird die Analyse des Wärme- und Stromverbrauchs durchgeführt, der von den genauen Verrechnungen abgeleitet wird. Auf der Grundlage dieser Daten sowie des Verlaufs und der Analyse des Verbrauchs zu den verschiedenen Uhrzeiten wird eine tiefergehende Datenanalyse durchgeführt werden, um die dringendsten und wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs (und der sich daraus ergebenden Reduzierung der CO2-Emissionen und der finanziellen Belastung) festzulegen. Die Informationskampagne über die Tätigkeiten der Gemeinde im Bereich der Verringerung der CO2-Emissionen wird zusammen mit dem Bereich Kommunikation der Abteilung für Planung, Steuerung und Informationssystem fortgeführt werden. Die Gemeinde Bozen wird über das Amt für CO2-Plan, Energie und Geologie, dem Amt für öffentliche Arbeiten und Gebäude und dem Mobilitätsamt am europäischen Projekt Sinfonia teilnehmen. Ziel ist die energetische Sanierung von ca. 220 Wohnungen des geförderten Wohnbaus, der Einbau von ca. 150 Smart-Points und die Nutzung innovativer Technologien für die Verteilung der Fernwärme/Fernkühlung. Dieses Projekt hat eine Dauer von etwa 5 Jahren, involviert mehr als 30 Akteure aus halb Europa und bringt einen enormen Aufwand an finanziellen und humanen Ressourcen mit sich. Die Gesamtkosten für die Gemeinde Bozen für die Umsetzung des Projektes Sinfonia belaufen sich auf etwa 15 Mio. Euro. Diese Kosten werden sowohl mit einem Beitrag der EU ( ,00) als auch teilweise mit Landesgeldern und staatlichen Förderungen gedeckt. Was die Gemeindegebäude, an denen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, betrifft, wird eine Reduzierung von mindestens 40% des Energiebedarfs geschätzt; 20% dieses Bedarfs wird mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für die teilnehmenden Bewohner bedeutet Sinfonia eine finanzielle Einsparung (weniger Kondominiumsspesen), mehr Wohnkomfort (besseres Wohnklima und Lüftung) und mehr Sicherheit (kein Gas mehr in den Wohnungen). Das Amt für CO2-Plan, Energie und Geologie wird die sog. Weißen Zertifikate (TEE), die für die von den Gemeindeämtern im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführten Tätigkeiten erhalten wurden, verkaufen müssen. Nach der Fertigstellung des neuen Müllverbrennungsofens für den Restmüll werden derzeit die Modalitäten für eine Anbindung der Gemeindegebäude an das Fernheizwerk geprüft. Das Bauvorhaben wird in mehreren Abschnitten verwirklicht und 2019 fertiggestellt. 98/138

99 GEOLOGIE In Zusammenarbeit mit dem Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums werden weiterhin die Parameter überwacht, die einen einwandfreien Betrieb der Anlagen und im Allgemeinen eine korrekte Abwicklung der Phasen nach der erfolgten Sanierung der Mülldeponie gewährleisten. Innerhalb 2014 wird das Vorprojekt zur Sanierung des Areals der alten Mülldeponie bei Sigmundskron fertiggestellt sein. Im Laufe von 2015 werden das endgültige sowie das Durchführungsprojekt erstellt und die Vergabe der Sanierungsarbeiten ausgeschrieben werden. Die Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes wurde fertiggestellt und den Landesämtern übergeben. Im Laufe von 2015 soll der Plan genehmigt und in Kraft treten. Vorgesehen ist weiters die Ausgabe für Überwachungstätigkeiten, für die Kontrollen der Berghänge und für dringliche Maßnahmen zur Sicherung von kleineren, unstabilen Felsteilen. Notwendig sind auch kleinere Ausgaben für die Durchführung von Erhebungen, geophysikalischen Untersuchungen, chemischen Analysen und den Ankauf von spezifischer Ausstattung. Außerdem ist im Bereich der Maßnahmen zum Umweltschutz und zum Schutz vor Steinschlag, die Beauftragung von verwaltungsexternen Fachleuten geplant (Planung, Bauleitung, Sicherheitskoordinierung, geologische Studien). Es ist die Finanzierung für die 2. Phase der Arbeiten zur Gefahrenverminderung in der Cactus-Zone in der Meraner Straße, für die Errichtung von Steinschlagschutzbauten entlang der Kalvarienbergstraße und für die Gefahrenverminderung auf der Zufahrtsstraße nach Kohlern geplant. Es sind außerdem die Umsetzung des 2. Bauloses der Steinschlagschutzmaßnahmen am städtischen Friedhof, des 2. Bauloses der Arbeiten zur Gefahrenverminderung oberhalb Untervirgl sowie der hydraulischen Maßnahmen hinter der Sill- Anlage geplant. Vorgesehen ist außerdem die Instandhaltung der bestehenden Hangsicherungsbauten. Es ist die Erstellung von geologischen-geotechnischen Berichten im Rahmen der Bautätigkeiten in der Gemeinde vorgesehen. Es wird außerdem die Tätigkeit zur Erstellung geologischer Berichte und zur Überprüfung der Gefahren und der Kompatibilität fortgeführt, die von anderen Ämtern der Abteilung 5 beantragt werden. Zusammen mit einigen Landesämtern wurde eine Studie über die hydrogeologischen Eigenschaften des Bozner Talkessels begonnen. TECHNISCHER UMWELTDIENST UND DIENSTSTELLE FÜR DIE PLANUNG VON GRÜNFLÄCHEN Im Sinne der neuen Organisationsordnung wird die Dienststelle sich weiterhin vorrangig der Planung und Gestaltung neuergrünflächen widmen und in diesem Rahmen auch mit einigen Sonderprojekten beauftragt. Zu den Aufgaben der Dienststelle gehört auch die Abwicklung von Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Verwaltungsbereiche gehören, etwa die Abgabe von Stellungnahmen und die fachliche Beratung. Zu den Aufgaben der Dienststelle gehört überdies die Instandhaltung des Wald- und Weidebestandes auf Kohlern und auf dem Virgl. In diesem Rahmen werden nicht nur Pflanzenpflegemaßnahmen durchgeführt, sondern auch Wege instand gehalten und Zäune ausgebessert. Die vom technischen Umweltdienst geplanten Investitionen werden hauptsächlich durch interne Ressourcen finanziert. Gestaltung neuer Grünflächen In Haslach werden die Vorschläge zur Aufwertung des St.-Vigil-Platzes umgesetzt, die aus einem im Laufe verschiedener Treffen mit der Bevölkerung ausgearbeiteten Projekt stammen. Der Platz soll nun so gestaltet werden, dass er den Erfordernissen der BewohnerInnen des Stadtviertels besser entspricht. Es ist auch der Ausbau der Grünfläche geplant. 99/138

100 2014 wird eine weitere Fläche in der Erweiterungszone Rosenbach-Mignone begrünt. Dieses Areal wurde von der Landesverwaltung im Rahmen der Bauarbeiten für das neue Bürgerzentrum genutzt und ist erst vor Kurzem an die Stadt Bozen zurückgegeben worden Im Rahmen der primären Erschließung des neuen Stadtteils Casanova wurde in Zusammenarbeit mit dem Züricher Büro Vogt Landschaftsarchitekten ein Masterplan für die Gestaltung der öffentlichen Grünanlagen erarbeitet. Ende 2012 wurde auf dem letzten noch zu begrünenden Abschnitt mit den Arbeiten begonnen, die 2013 abgeschlossen wurden. Darüber hinaus soll die Gestaltung der Grünflächen um das Baulos C, das sich gerade im Bau befindet, vorgenommen werden. In der Erweiterungszone Casanova sieht der Durchführungsplan außerdem die Schaffung zahlreicher (ca 40) Schrebergärten vor, die im Rahmen eines Pilotprojekts vergeben werden. In Firmian sollen die Arbeiten zur Gestaltung der Grünflächen in unmittelbarer Nähe zum neuen Schulsprengel abgeschlossen werden. Innerhalb des bestehenden Parkareals werden Gemeinschaftsgärten realisiert. Nach der Neugestaltung der unbebauten, ca m² großen Grünflächen in der Sassaristraße (ehem. WOBI-Besitz Stadtviertel Don Bosco) soll ein Infopoint eingerichtet werden. Gemäß der bereits genehmigten BLP-Variante soll der Spielplatz an der Ecke Guntschnastraße/Max-Valier-Straße erweitert werden. Die geplante Erweiterung schließt die Verkehrsinsel ein. Zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit des Bahnhofspark wird ab 2015 an dessen Neugestaltung gearbeitet. Die Arbeiten beginnen auf der Südseite des Parks gemäß dem zusammen mit dem Amt für Mobilität erarbeiteten Projekt. Auf Anfrage der Stadtviertelräte sollen weitere Arbeiten zur Instandsetzung von Grünflächen am Don-Rauzi-Platz, am Matteottiplatz und am Casagrandeplatz durchgeführt werden. Im Stadtviertel Europa-Neustift werden außerdem neue Fußgänger- und Radwege realisiert, um eine Verbindung mit der neuen Fußgänger- und Radbrücke über den Eisack herzustellen. In der Gewerbezone Bozen Süd werden die gesamte Einsteinstraße sowie zwei Seitenstraßen neu begrünt, die bereits gemäß Durchführungsplan Einsteinstraße errichtet worden sind. Im Jahre 2015 sind die Realisierung des Radweges Casanova-Firmian sowie die bereit vorgesehene Pflanzung von Bäumen geplant. Auf Kohlern ist die Fertigstellung der Arbeiten zur Instandsetzung des Straßenbelags der Zufahrt zum Uhlhof geplant, da er eine Gefahr für die Schülergruppen, die die gemeindeeigene Einrichtungen besuchen, darstellt. In Zusammenarbeit mit dem Forstdienst wird auch die Stützmauer entlang der Gemeindestraße an der Dorfeinfahrt neu gebaut. Errichtung neuer Promenadenwege Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Promenadenwege angelegt. Mittelfristig soll ein Rundweg entstehen; alle Promenadenwege, die an den Berghängen der Stadt verlaufen, sollen miteinander verbunden werden. Zusammen mit dem Forstinspektorat Bozen 1, dem Verkehrsamt und dem AVS wird 2015 an der Neugestaltung und am Ausbau der Fußgängerwege zwischen Virgl und Kohlern gearbeitet. 100/138

101 Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen 2012 hat die Dienststelle in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Luft und Lärm die Lärmkarten sowie die strategischen Lärmkarten des Ballungsraumes von Bozen ausgearbeitet (nach GvD Nr. 194/2005 in Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG). Im Nachhinein wurde laut Art. 4 des genannten Gesetzes der Fachbereich Physik der Universität Pisa mit der Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Einschränkung der Lärmbelästigung beauftragt. Ausgehend vom erarbeiteten Aktionsplan wurden die Maßnahmen ausgewiesen, die zur Einschränkung der vom Autoverkehr verursachten Lärmbelästigung getroffen werden müssen. Zu diesen Maßnahmen zählt die Neugestaltung der Drususstraße mit Erneuerung des Straßenbelags (Verlegung von Rubber Asphalt ), Realisierung von kleinen, grünen Lärmschutzwänden und Pflanzung von Bäumen. Laut Art. 5 des Landesgesetzes 20/2012 muss ferner die Gemeinde innerhalb der ersten Monaten 2015 einen Vorschlag betreffend den Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung ausarbeiten. STADTGÄRTNEREI Die Stadtgärtnerei ist für die Programmierung, Koordinierung und Ausführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten des Grüns in den öffentlichen Parkanlagen und Promenaden, an den Straßen und Plätzen, den Fahrradwegen, der gesamten Talfer- und Eisackwiesen, des Parks im neuen Stadtviertel Firmian und Casanova, des Straßenbegleitgrüns, auf Spielplätzen, Schulhöfen, in den Hundeauslaufzonen und des gemeindeeigenen Weinguts auf Schloss Runkelstein zuständig. Derzeit pflegen wir m² an Grünflächen. Ein Teil der anfallenden Arbeiten wird derzeit von 37 Gärtnern durchgeführt, wobei die Planung dieser durch 5 Techniker (3 davon in Teilzeit) erfolgt. Aufgrund der ständig zunehmenden Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns werden immer mehr spezialisierte Arbeiten an Dritte vergeben. So wird das Putzen der Grünanlagen von einer Sozialgenossenschaft durchgeführt. Auch andere spezielle Arbeiten, welche eine gewisse Professionalität voraussetzen, wie die Neuanlage einer Grünfläche bzw. Bepflanzung ganzer Straßenabschnitte, das Mähen großer Rasenflächen (insgesamt ca m 2 ), das Fällen und Putzen von Altbäumen mittels Hebebühne oder in der Technik des Tree-Climbings, sowie das Putzen sämtlicher Brunnen werden durch Ausschreibungen an spezialisierte Firmen vergeben. Die Kürzungen des Budgets, sowie die gleichzeitige Abnahme an spezialisiertem Personal werden sich langfristig auf die Qualität der Grünanlagen auswirken. Was hingegen die Erneuerung der Gerätschaften betrifft, so werden diese kontinuierlich, im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets, an den gängigen Standard angepasst. Folgende außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und Ankäufe stehen (sofern die Finanzierung gewährleistet ist) im nächsten Jahr auf dem Programm: Gestaltung und Bepflanzung von m 2 blühender Wechselbeete 101/138

102 Neupflanzung von 133 Jungbäumen in den einzelnen Stadtviertel und entlang von Strassen Erneuerung des Baumbestandes einzelner Straßenabschnitte in der Duca D Aostastrasse, Florenzstrasse, Baristrasse,Parmastrasse sowie der Claudia Augustastrasse Realisierung des Grüns des Montessoriplatzes Rückschnitt der Schnurbäume (Sophora japonica) in der Triest-. Venedigerstrasse, Prinz- Eugenallee und des Grieser Platzes Außerordentliche Pflegemaßnahmen am Baumbestand im Friedhof, sowie im Lido und in verschiedensten Schulhöfen der Stadt, 3. Baulos Erneuerung des Bodenbelags in den Mehrzweckspielplätze an der Antonpromenade Ankauf zweier Porter Ankauf einer Graviermaschine zur Herstellung von Etiketten Folgende Arbeiten in den einzelnen Stadtvierteln werden in Absprache mit den jeweiligen Präsidenten geplant und auch finanziert. Aufwertung der Spielplätze in der Europaallee (Agenzia 8), Gutenbergstrasse, Spielhaus Parmastrasse und im Kastanienweg Erneuerung des Bodenbelages des Mehrzweckspielplatzes im Mignonepark, Genuastrasse und im Eisenkellerweg Anbringung von Nistplätzen in den Grünflächen der verschiedensten Stadtviertel Erneuerung des Bodenbelages in den verschiedensten Hundezonen der Stadt ( Ortles, Europa Park, Mignone, Tambosi) Ankauf von Freiraummobiliar für die verschiedensten Stadtviertel -Realisierung einer Laube im Spielplatz in der Vintlerstrasse Erneuerung des Grüns sowie des Bodenbelags im Zugangsbereich der Nazim Hikmet Promenade im Mariaheimweg Auch die Spielplätze und die Spielgeräte der Stadt und jene der Kindergärten und Schulhöfe werden von der Stadtgärtnerei betreut. Alle werden in regelmäßigen Abständen von einer spezialisierten Firma auf deren Funktionstüchtigkeit kontrolliert und eventuell mit normgerechten Bestandteilen repariert bzw. ausgetauscht Verschiedenste Arbeiten und Ankäufe in den Kindergärten, mitfinanziert durch Landesbeiträge, und Schulhöfen stehen auf dem Programm: Ankauf von Gartenmobiliar für verschiedenste Volks- und Mittelschulen (Gries, Firmian) Austausch des Rindenmulchs in verschiedensten Schulhöfen der Kindergärten und Volksschulen durch Kiesel Ankauf von neuen Spielen für die Kindergärten Dolomiten, Max Valier, Bambi, Erneuerung des Schulhofes in der Pestalozzischule 102/138

103 Erneuerung des Bodenbelags in der Schweitzerschule Zusätzlich führen SachbearbeiterInnen der Stadtgärtnerei verschiedenste Lokalaugenscheine an Bäumen durch, stellen die B.V.I-Bescheinigung (Reduzierung der Bodenversiegelung) aus, bieten die entsprechende Beratung an und führen die abschließenden erforderlichen Lokalaugenscheine durch. Die Aufnahme des Baumbestandes sowie sämtlicher Spielstrukturen der Spielplätze und Mehrzweckspielplätze, auch der Schulen werden weitergeführt Zielsetzung Umsetzung der Inhalte des Masterplanes im Einklang mit den festgelegten Prioritäten: Verwirklichung des neuen Stadtviertels längs der Drususstraße als Modell für eine nachhaltiggestaltete Wohnzone die Gewerbezone in der Drususstraße mit einem städtebaulichen Umstrukturierungsplan regenerieren Überprüfung des Flughafenrisikoplanes Umsetzung des städtebaulichen Umstrukturierungsplans für das Areal Perathonerstraße/Südtirolerstraße Aufwertung der Stadtviertel: aufwertende Umgestaltung des Don-Bosco-Platzes Verwirklichung von Fußgängerzonen in allen Stadtvierteln Grünanlagen in den öffentlichen Räumen Aufstockung des Baumbestandes Wiedergewinnung des Eisenbahnareals: Rahmenabkommen mit der RFI (Rete Ferroviaria Italiana) für den Tausch der Grundstücke des Bahnhofes und die anschließende Eintragung des städtebaulichen Umstrukturierungsplans in den Bauleitplan Qualitative und quantitative Verbesserung des Naturbestandes in der Stadt: Entwicklung der Flussachsen Aufstockung der zugänglichen Grünzonen Ergänzung des Fußgängerwegnetzes rund um die Stadt Umsetzung der Inhalte des Mobilitätsplanes und des Masterplanes im Einklang mit den festgelegten Prioritäten: Verwirklichung des Fernheiznetzwerks Umsetzung des Planes für eine CO2-neutrale Stadt Umweltverträgliche CO2-neutrale Stadt Bozen: 103/138

104 Projektierung und Umsetzung eines Planes für die energieeinsparende Sanierung der Gemeindegebäude Umsetzung von Initiativen zur Förderung der energieeinsparenden Sanierung von Gebäuden von Seiten von Privaten Umsetzung des Projektes "Bozen Stadt der Umstellung auf neue Energiequellen", um den Einsatz von Erdöl als Energiequelle zu reduzieren Förderung der öffentlichen Mobilität Förderung alternativer und umweltverträglicher Transport- und Fortbewegungsmodalitäten Einbindung der Bevölkerung und der Gemeindepersonals in den Plan für eine CO2-neutrale Stadt Umsetzung des Energieplanes Einsatz für die Reduzierung der Abfallmengen und für die Erhöhung der Mülltrennung: Aktualisierung des Abfallplanes Anpassung der Tarife nach dem Verursacherprinzip Weitere Verbesserung der Luftqualität: Förderung des Einsatzes umweltverträglicherer Treibstoffe und Fahrzeuge sowohl im Bereich der öffentlichen Dienste als auch im Privatbereich Teilnahme am EU-Pilotprojekt zum zum Schutze des Trinkwassers Umsetzung des CO2-Planes Schutz des Territoriums Erstellung des Plans der Gefahrenzonen und der Klassifizierung des spezifischen Risikos Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahren und desspezifischen Risiko 104/138

105 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 9 Staat Region Finanzierungsgesetz und Artikel Provinz , , ,00 Europäische Union , ,00 0,00 Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute 0,00 0,00 0,00 Sonstige Verschuldungen , ,00 0,00 Sonstige Einnahmen , , ,07 Insgesamt (A) , , ,07 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,03 Insgesamt (C) , , ,03 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,62 33,74 % ,79 43,48 % ,10 72,61 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 66,26 % ,00 56,52 % ,00 27,39 % Summe ,62 100,00 % ,79 100,00 % ,10 100,00 % 3.8 Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Projektes Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,45 12,45 % ,80 23,87 % ,80 20,39 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 87,55 % ,00 76,13 % ,00 79,61 % Summe ,45 100,00 % ,80 100,00 % ,80 100,00 % 105/138

106 3.4 Programm Nr. 10 Sozialer Bereich - Anzahl der eventuellen Projekte im Programm: 5 - Verantwortlicher: Beschreibung des Programms Das Programm Sozialer Bereich umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Kinderkrippen, Dienste für Kinder und Minderjährige 2. Vorbeugung und Rehabilitation 3. Altenwohnungen und Altersheime 4. Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt sowie sonstige bürger - bzw. familienbezogene Dienste 5. Bestattungs- und Friedhofsdienst VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Abteilung für Dienste an die Örtliche Gemeinschaft Matteo Faifer Amt für Sozialplanung Amt für Familie, Frau und Jugend Amt für Friedhofs-und Bestattungsdienste Gesunfheitswesen (Bestattungs-und Friedhofsdienst) Begründung der Entscheidungen Sozial bedeutet Mitverantwortung: für ein gutes Gelingen muss jede/r seinen Beitrag leisten. Dies ist der Leitgedanke, welcher der Tätigkeit des Assessorates in den beiden letzten Jahren zugrunde lag und auch im Laufe von 2014 von grundlegender Bedeutung sein wird hat doch jedes Projekt die Leitlinien des Strategischen Entwicklungsplanes Ideen 2015 und des Sozialplanes zur Lebensqualität als Bezugsgrundlage. 106/138 In den verschiedenen Stadtvierteln werden die Tätigkeiten fortgeführt werden, um das Gemeinschaftsgefühl zu verstärken (Familienzentrum in Firmian, Gemeinwesenentwicklung in Casanova, Konsolidierung eines entsprechenden Projekts in Oberau, Konsolidierung des Projekts West-Pol Kinder- und Jugendeinrichtung in Firmian). Außerdem wird an der Konsolidierung und Fortentwicklung von Projekten zur Verbesserung der Sicherheit an öffentlichen Plätzen der Stadt (Freunde der Nacht am Obstmarkt) sowie an Projekten zur Förderung der Gesetzlichkeit (Murarte) und des Schulbesuchs (drop out) gearbeitet werden. Das Netzwerk der Dienststellen gegen Gewalt der Stadt Bozen wird seine Arbeit fortsetzen. Was den Sozialplan zur Lebensqualität betrifft, werden der Umsetzungsstand der 11 Richtlinien überprüft und die Abschlussbewertung unter Einbeziehung der Freien Universität Bozen erstellt werden. Die Endergebnisse werden dann der Stadt vorgestellt werden. Die Zusammenarbeit mit den Sozialgenossenschaften (durch die Anwendung der Vereinbarungsprotokolls und die Ausarbeitung der Richtlinien und Sozialklauseln zur Umsetzung einer aktiven Arbeitspolitik dank gezielter Maßnahmen zur Planung und Kontrolle der Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Anschaffung von Gütern und Dienstleistungen), dem Ehrenamt und der Zivilgesellschaft, die im Seniorenbeirat, im Beirat für Menschen mit Behinderung und im Ausländerbeirat (die Besetzung aller Gremien soll erneuert werden) vertreten ist, wird ausgebaut werden, um die Einbeziehung, die aktive Beteiligung und die Verantwortung der BürgerInnen bei der Ausarbeitung einer Sozialpolitik für das Stadtgebiet zu fördern und festigen. Es werden die Wahlen zur Erneuerung des Ausländerbeirates stattfinden. Die kommunale Beobachtungsstelle für Sozialpolitik und Lebensqualität soll weiter konsolidiert werden und 3

107 Projekte im Bereich der Sozialforschung umsetzen; dabei wird das Ziel verfolgt, die Änderungen im lokalen Umfeld sowie das Auftreten neuer Bedürfnisse zu erheben. Die Förderung der Wiedereingliederung in der Arbeit von sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern, die Unterstützung von alten Menschen in schwierigen Lebensumständen durch das Monitoring des Mensadienstes im Stadtviertel Europa-Neustift sowie die Einrichtung des Mensadienstes im Stadtviertel Gries-Quirein, das ständige Monitoring des Projektes Silver Card sowie die Organisation einer innovativen Veranstaltung zur Überwindung der kulturellen Barrieren für Menschen mit Behinderung, werden fortgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Stärkung der unterstützenden Rolle des Betriebs für Sozialdienste Bozen. Der Umsetzungsstand des Projektes zur Neuorganisation der Körperschaft wird eingehend überprüft werden. Was die Umsetzung innovativer Prozessabläufe angeht, so wird ein innovatives Projekt im Bereich Neue Technologien in Kooperation mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (gefördert vom TIS Innovation Park, EURAC Research & Fraunhofer Research Italia) verwirklicht werden. Was die Jugendpolitik angeht, wird sich die Tätigkeit des Assessorates auf die Förderung von Projekten konzentrieren, welche die Ausdruckskraft der Jugendlichen unterstützen und dem Wunsch nach Treffpunkten nachkommen. Besondere Aufmerksamkeit wird den neuen, auf Gemeindegebiet entstehenden Bedürfnissen geschenkt werden. Von grundlegender Bedeutung wird die Unterstützung durch die Jugendzentren und die verschiedenen, in der Stadt tätigen Vereine sein; es soll die Nachfrage nach einer vermehrten und vielfältigeren Zufriedenstellung der zutage getretenen Bedürfnisse reflektiert und das derzeitige Angebot für die Jugendlichen analysiert werden. Besondere Achtung wird den Möglichkeiten aktiver Bürgerbeteiligung und neuen Formen der Beteiligung von Jugendlichen geschenkt werden. In diesem Sinne wird der Jugendbeirat eingerichtet werden, um eine vermehrte direkte Einbeziehung und Beteiligung der Jugendlichen bei der Gestaltung des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. In Zusammenarbeit mit sechs anderen Gemeinden des alpenländischen Gebiets (Liechtenstein, Deutschland und Slowenien) wird das Projekt Youth shaping alpine municipalities umgesetzt werden. Die Förderung des jugendlichen Ehrenamts wird im Hinblick auf die Stärkung des Engagements der jungen Leute in der Gesellschaft konsolidiert werden. Zusammen mit dem Landesstatistikamt (ASTAT) wird eine Erhebung über die Jugendlichen durchgeführt werden, wobei der Fokus auf die Stadt Bozen sowie auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Bozner Jugendlichen gerichtet wird. Im Bereich Familienpolitik wird bei der Ausarbeitung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz 8/2013 für den Teil mitgearbeitet werden, welcher das Finanzierungssystem der Dienste an die Kleinkinder (Kinderkrippen und Kindertagesstätten) betrifft; es ist zudem die Übertragung der Zuständigkeit für die Tagesmütter auf die Gemeinden vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung setzt sich zum Ziel, im Einklang mit den verfügbaren Ressourcen den derzeitigen Deckungsgrad (bezogen auf die ansässige Bevölkerung mit weniger als 3 Jahren) von 27% der Dienste an die Kleinkinder weiter zu verbessern. Es wird außerdem an der Konsolidierung und Schaffung von Orten für die spontane und informelle Zusammenkunft von Familien und Kindern (Familienzentrum Firmian) verstärkt gearbeitet werden, wobei all jene Orte, die den Familien zur Verfügung stehen, vermehrt bekannt gemacht werden sollen. Die Beratung, Fortbildung und Unterstützung der Eltern soll sowohl über materielle Unterstützung (Family+ und Popo+) als auch über die Vertiefung von Themen zum Elternsein und zum Verhältnis Eltern/Kinder (Werkstätten für Eltern) ausgebaut werden. Im Laufe von 2015 werden eine Reihe von Investitionen abgeschlossen, die in den vergangenen Jahren begonnen wurden und die zu einer Verbesserung der Lebensqualität für die Seniorinnen und Senioren führen werden: Bei der Inbetriebnahme der Senioren-Mensa in Europa-Neustift wird das Verfahren eingeleitet, um die Senioren-Mensa Gries-Quirein in der Tagesstätte für Senioren im Altmann-Gebäude 107/138

108 einzurichten. Für die Führung der Mensen wird Personal des BSB eingesetzt, dem aus gesundheitlichen Gründen neue Beschäftigungsmöglichkeiten gewährt werden müssen. Die im Jahr 2015 geplanten Projekte und Arbeiten betreffen die folgenden Einrichtungen, die das Angebot an sozialen Diensten auf dem Stadtgebiet erweitern werden: eine neue Unterkunft für Frauen, die Gewalt erlitten haben (Anwendung des bei der Realisierung des Bauloses c) in Casanova bereits erprobten Verfahrens), die Bereitstellung eines Geländes für Sinti-Familien, geschützte Seniorenwohnungen in den neuen Vierteln Firmian und Casanova, wo auch Übergangswohnungen für die Sozialdienste errichtet werden. In Casanova werden die Arbeiten für die Errichtung des endgültigen Sitzes der Kinderkrippe fortgeführt und jene für den neuen Sitz des BSB begonnen werden. Es werden außerdem die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten mit privaten Trägern für die Errichtung einer weiteren Wohneinrichtung für Senioren bewertet werden. Der Betrieb für Sozialdienste wird mit den Umbauarbeiten für die geschützte Werkstatt und Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung in einer in der Drususstraße befindlichen Liegenschaft beginnen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt worden ist. Die Landesverwaltung wird weiterhin aufgefordert werden, die Arbeiten für die Errichtung des neuen Sozial- und Gesundheitssprengels in Oberau (Mignone- Zone), welche bereits mit einem Beschluss der Landesregierung genehmigt wurden, in die Wege zu leiten. Die Zusammenarbeit mit dem Wohnbauinstitut für die Planung der Nutzung des derzeitigen Sprengelsitzes in der Weißensteinstraße für Dienste an die Senioren wird fortgeführt werden. GESUNDHEITSWESEN Die Leitlinie des Strategischen Plans Bozen-Werkstatt des Wohlbefindens wird auch im Laufe von 2015 den Bereich der gesundheitlichen Prävention der Gemeinde Bozen kennzeichnen. Es wird das Projekt "Zu Fuß durch Bozen" fortgeführt, welches das Zufußgehen in der Stadt als gesundes Fortbewegungsmittel fördert; in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb sollen die Hausärzte miteinbezogen werden, die das Zufußgehen als Beitrag zu einem gesunden Lebensstil propagieren sollen. Im Rahmen des Projektes Via Romea Germanica, an dem sich auch die Stadtgemeinde Bozen beteiligt hat, wird ein Empfangskomitee für die PilgerInnen des Pilgrims Cossing Borders 2015 eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine große Pilgerreise: die PilgerInnen werden in Trondheim (Norwegen) aufbrechen und am 14. Oktober nach 6 Monaten zu Fuß durch Norwegen, Dänemark, Deutschland, Österreich und Italien - in Rom ankommen Es wird an der dritten Auflage des Festival des Gehens gearbeitet. Das Assessorat verfolgt damit das Ziel, das Gehen auf sicheren städtischen Wegen als positiv für die Gesundheit, die Umwelt, die zwischenmenschlichen Beziehungen und den eigenen Geldbeutel zu propagieren. Prävention im Bereich Alkohol- und Spielsucht, die für die größte Beunruhigung in der Gesellschaft sorgen, wird ebenfalls in den Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Projekten behandelt werden, die in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und den Fachvereinen ausgearbeitet werden. Das Assessorat wird sich für die Förderung kultureller Modelle einsetzen, die den Respekt für und die Förderung von Frauen zur Grundlage haben. Ein besonderes Augenmerk gilt den in den Medien propagierten Geschlechterstereotypen und im Allgemeinen der Stellung der Frau und ihres Körpers in der Werbung. Besondere Aufmerksamkeit wird auch den jungen Frauen, den Migrantinnen und dem Thema geschlechtsspezifische 108/138

109 Gewalt (Konsolidierung des NETZES gegen Gewalt) vorbehalten. Es wird die Konsolidierung des Projektes Empowerment für Frauen vorangetrieben werden, um die zahlreichen Frauen, die nach einer Pause (Betreuung/Pflege von Familienmitgliedern) wieder in die Arbeitswelt einsteigen möchten, in ihren beruflichen Kompetenzen zu stärken und zu motivieren. Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wird erneut das Stadtrennen Nein zur Gewalt an Frauen organisiert werden. FRIEDHOFSDIENSTE Der Flächennutzungsplan des Friedhofs wird weiterhin das Instrument für die künftige Planung und Führung des städtischen Friedhofs sein. Die Aufwertung des Friedhofs wird auch von der Umsetzung des Plans abhängen, da keine Erweiterung des Friedhofareals möglich ist. Es gilt nun, den Plan schrittweise umzusetzen Auch im Laufe von 2015 sind die Exhumierungen aus zwei Gräberfeldern und aus zwei Gräberreihen in einem größerem Feld vorgesehen Die Tätigkeiten zur Planung von Bauten, in denen Urnen-, Gebein- und Grabnischen in der Südzone des Friedhofs untergebracht werden, werden abgeschlossen werden. Dann wird am Projekt zur internen Beschilderung gearbeitet werden, welches den Besucherinnen und Besuchern zugute kommen wird. Nach der Genehmigung der Gemeindeordnung über die Bestattungs- und Friedhofdienste gilt es nun, diese umzusetzen, die korrekten Informationen an die Unternehmen und die BürgerInnen weiterzuleiten, die Website anzupassen und mit den neuen Vordrucken zu ergänzen. Die Beibehaltung der Qualitätsstandards und die Umsetzung von qualitätsverbessernden und innovativen Projekten in Zusammenarbeit mit anderen Gemeindeämtern werden die Tätigkeiten bei den Friedhofsdiensten kennzeichnen: Erfassung der verlassenen Grabstätten, um eine geeignete Pflege und Würde des Friedhofs zu garantieren (5. Teil von 5); Die Planung und die Realisierung des Gartens der Erinnerungen; Die Fortführung der Begrünungsarbeiten innerhalb des Friedhofes Zielsetzung Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftssinns insbesondere in den neuen Stadtbezirken Förderung der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am sozialen Leben der Stadt (Richtlinie SP Den Ausbau der sozialen Netzwerke in den Stadtvierteln fördern) Stärkung und Ausbau des Gemeinschaftsbewusstseins in den neuen Stadtbezirken Firmian und Casanova (Richtlinie SP Die Wohn- und Lebensqualität in den Stadtvierteln verbessern) Ausbau der Rolle der Stadtverwaltung als Gebietskörperschaft bei der Planung von Sozialleistungen Festlegung und Umsetzung in Projekte/Maßnahmen der Leitlinien des Sozialplans (Richtlinie SP Qualitativ hochwertige und benutzerfreundliche Dienste einrichten) Stärkung der Rolle des BSB als Hilfseinrichtung und Ausbau der Governance-Funktion der Stadtverwaltung sowie Ausarbeitung eines Vorschlags zur gesamten Neuorganisation der Körperschaft (Richtlinie SP Qualitativ hochwertige und benutzerfreundliche Dienste einrichten) 109/138

110 Weiterentwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit mit den lokalen Sozialgenossenschaften und Sozialpartnern (Richtlinie SP Qualitativ hochwertige und benutzerfreundliche Dienste einrichten) Umsetzung des Forschungs- und Tätigkeitsplans der Beobachtungsstelle für Sozialpolitik und Lebensqualität (Richtlinie Qualitativ hochwertige und benutzerfreundliche Dienste einrichten) Unterstützung der Familien in Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf außerschulische Aktivitäten sollen vermehrt in den schulischen Alltag der Pflicht- und OberschülerInnen eingebaut werden, aus pädagogischen und sozialen Gründen und aus Gründen der Prävention (Richtlinie Sep Das außerschulische Ausbildungs- bzw. Erziehungsangebot erhöhen) Investition in Kindertagesstätten und Kingergärten; Schaffung von Betriebskindergärten unterstützen (Richtlinie Sep Eine einheitliche Führung der Dienste für Kleinkinder gewährleisten) Aufbau eines modernen Förder- und Sozialwesens -Unterstützung und Schutz Schwacher und Bedürftiger, indem deren Fähigkeiten und Potential ausgeschöpft werden (Richtlinie SP Organisation für eine lebenswerte Stadt den Zugang zu den Diensten erweitern und erleichtern) Unterstützung der Hauspflegedienste für Seniorinnen und Senioren Mobilität und Zugang von Menschen mit Behinderung zu den öffentlichen Leistungen (Richtlinie SP Organisation für eine lebenswerte Stadt den Zugang zu den Diensten erweitern und erleichtern) Monitoring der Silver Card für Seniorinnen und Senioren Ausbau des Projektes Family Plus-Card Förderung der Projekte für gemeinnützige Arbeit Gestaltung von Einrichtungen und Projekten zur Förderung der Jugend und der Jugendkultur Ausbau und Stärkung der Rolle des Jugendbeirats (Richtlinie SP Formen der gemeinsamen Projektierung mit den Jugendlichen entwickeln) stärkere Einbindung der Jugendlichen in Entscheidungsprozesse (Richtlinie SP Formen der gemeinsamen Projektierung mit den Jugendlichen entwickeln) Förderung und Unterstützung von Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich (Richtlinie SP Die ehrenamtliche Vereinstätigkeit auf dem Territorium aufwerten) Vergabe des Preises Junge Ehrenamtliche (Richtlinie SP Die ehrenamtliche Tätigkeit aufwerten, fördern und anerkennen) 110/138

111 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 10 Staat Region Finanzierungsgesetz und Artikel Provinz , , ,00 Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen , , ,19 Insgesamt (C) , , ,19 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,33 87,91 % ,34 96,09 % ,19 99,11 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,62 12,09 % ,00 3,91 % ,00 0,89 % Summe ,95 100,00 % ,34 100,00 % ,19 100,00 % 111/138

112 3.4 Programm Nr. 11 Wirtschaftliche Entwicklung Beschreibung des Programms Das Programm Wirtschaftliche Entwicklung umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Plakatierung und Werbung 2. Messen, Märkte und damit verbundene Dienste 3. Schlachthof und damit verbundene Dienste 4. Dienste im Bereich der Industrie 5. Dienste im Bereich des Handel 6. Dienste im Bereich des Handwerk 7. Dienste im Bereich der Landwirtschaft 8. Dienste betreffend die Förderung und Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeiten VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Steueramt (Plakatierungsdienst) Fabio Bovolon Amt für Wirtschaft und Konzessionen Ulrike Pichler Begründung der Entscheidungen WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Während in den Jahren 2013 und 2014 das Amt mit großem Einsatz die Informatisierung der Verwaltungsvorgänge und die damit zusammenhängende interne Reorganisation vorangetrieben hat und zwar mit dem Ziel, die entsprechenden Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und die Zugänglichkeit der Bürger zu den Diensten und Dienstleistungen zu verbessern, wird im Jahr 2015 das Augenmerk hauptsächlich auf die Konsolidierung und Verbesserung dessen, was in den vergangenen Jahren eingeführt worden ist, gelegt werden. SPEIS- UND SCHANKBETRIEBE Im Jahr 2015 wird das Amt damit beschäftigt sein, die entesprechenden Verwaltungsmaßnahmen zu setzen, um die in den Jahren 2013 und 2014 erlassenen Bußgelder betreffend im Sektor der Slot-Machine einzutreiben. Weitergeführt werden auch die Kontrollen und die Zusammenarbeit mit dem NISF zur Überprüfung der Anwesenheit der Geschäftsführer in den Speise- und Schankbetrieben, damit innerhalb der Betriebe die Professionalität und die Sicherheit garantiert bleibt. HANDEL Auch für das Jahr 2015 werden einschneidende Veränderungen für die Stadt im Bereich Wirtschaft und eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmes erwartet. Dies bedeutet für das Amt, dass man intern die entsprechende Neustrukturierung der Vorgänge und die entsprechende Weiterbildung des Personals vorantreiben muss. 112/138

113 HANDWERK 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 11 Im Jahre 2015 werden die internen organisatorischen Verwaltungsvorgänge hinsichtlich der stattgefundenen Informatisierung der einzelnen Akten gefestigt und weiterentwickelt. Zudem wird in enger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und der Autonomen Provinz Bozen die Entwicklung bezüglich der Vermietung der Behandlungsstühle in den Friseursalons beobachtet, um in der Folge beschließen zu können, wie diese neue Form der Vermietung geregelt werden kann Finanzierungsgesetz und Artikel Staat , , ,00 Region Provinz Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Sonstige Einnahmen , , ,68 Insgesamt (A) , , ,68 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,00 Insgesamt (B) , , ,00 Anteile an allgemeinen Einnahmen ,98 Insgesamt (C) ,98 0,00 0,00 Insgesamt (A+B+C) , , , Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,98 78,06 % ,68 92,26 % ,68 92,26 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 21,94 % ,00 7,74 % ,00 7,74 % Summe ,98 100,00 % ,68 100,00 % ,68 100,00 % 113/138

114 3.4 Programm Nr. 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung Beschreibung des Programms Das Programm Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung umfasst folgende Dienstbereiche: 1. Gasversorgung 2. Milchhof 3. Stromversorgung 4. Fernheizung 5. Apotheken 6. Sonstige Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung VB/Organisationseinheiten Verantwortlicher Leiter Städtischer Apothekendienst Matteo Faifer Amt für Friedhofs-und Bestattungsdienste Gesunfheitswesen (Bestattungsdienst) Begründung der Entscheidungen STÄDTISCHER APOTHEKENDIENST Die Stadt Bozen verfolgt auch 2015 weiterhin das Ziel, dass die Gemeindeapotheken nicht nur als Verkaufsstelle für Medikamente und als medizinische Anlaufstelle zusätzlich zu den privaten Apotheken auftreten, sondern gleichzeitig auch über den Gesundheitszustand der BürgerInnen wachen, indem spezifische Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung umgesetzt und im Sinne eines Frühwarnsystems im Bedarfsfall die Sozialdienste eingeschaltet werden. 114/138 Der Apothekendienst verfolgt über die 6 Gemeindeapotheken und unter der Berücksichtigung der Eröffnung 6 neuer Apotheken auf dem Gemeindegebiet die folgenden Ziele: 1. Erzielen eines Nettogewinns (Verhältnis Einnahmen Ausgaben), der zumindest jenem des Vorjahres entspricht, wobei im Einklang mit den neuen Trends auf dem Pharmamarkt und der geplanten Eröffnung 6 neuer Apotheken auf dem Bozner Gemeindegebiet im Laufe des Jahres das genannte Verhältnis verbessert und im Vergleich zum Rechnungsabschluss 2014 gesteigert werden soll. 2. Optimierung der Einkaufverfahren der 6 Apotheken, durch die Einführung gemeinsamer Produktlinien und einer einzigen zentralen Vertriebsleitung. 3. Stärkung der Sichtbarkeit der Gemeindeapotheken durch gezielte Kampagnen zur Prävention und Sensibilisierung (z.b. am Weltdiabestestag, am Welt-Hypertonie/Schlaganfall-Tag) und zur Information in Zusammenarbeit mit den auf dem Gemeindegebiet tätigen Freiwilligen und Vereinen (z.b. AIDO, Diabetikervereinigung Südtirol) sowie durch Partnerschaften und Kooperationen mit Pharmafirmen.

115 4. Vermehrte Sichtbarkeit der 6 Gemeindeapotheken durch die Modernisierung und Vereinheitlichung der Einrichtung und der Beschilderung, durch die Schaffung einer eigenen Produktlinie und die Ausarbeitung von Werbe- und Marketingmaterial. 5. Förderung der Etablierung der neuen Apotheke in Firmian durch die Ausweitung der Öffnungszeiten und durch die Zusammenarbeit mit den im Stadtviertel bestehenden Diensten (z.b. Familienzentrum und Schulen). Optimierung der Nutzung des angrenzenden Ambulatoriums, auch in Zusammenarbeit mit Allgemeinmedizinern und freiberuflichen Kinderärzten. Sichtbarmachung der neuen Apotheke durch technische Maßnahmen (z.b. Ausbau der Straßenbeschilderung). 6. Konsolidierung der bisher gut angekommenen versuchsweise eingeführten durchgehenden Öffnungszeiten (12 Stunden tagsüber) in der Apotheke im Neubruchweg. 7. Einführung einer Alarmeinrichtung in den 6 Gemeindeapotheken in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei und den Ordnungskräften für mehr Sicherheit für das diensttuende Personal und die Kundschaft. 8. Umbau der Apotheke im Neubruchweg und Schaffung angemessener Räumlichkeiten für die Kunden im Rahmen der sog. Dienstleistungsapotheke ; Anpassung des Apothekenlabors an die geltenden Bestimmungen und Ausbau der Herstellung galenischer Produkte. 9. Ausweitung der Dienste für die Kundschaft der Gemeindeapotheken durch den Ankauf innovativer Geräte (z.b. Blutdruckmessgeräte mit Erfassung der atrialen Fibrillation, Langzeit-Blutdruckrekorder), die Zusammenarbeit mit Fachpersonal im Gesundheitswesen (Ernährungsberater, Audiometrist, Experten für Dermokosmetik) und durch das Angebot nützlicher Dienste (Ausgabenauflistung bei Medikamenteneinkäufen). In diesem Bereich sind folgende Investitionen geplant: 1. Durchführung der notwendigen Arbeiten zur Neueinteilung der Räumlichkeiten der Apotheke im Neubruchweg sowie der Umbauarbeiten, die mit der Abteilung für öffentliche Arbeiten auch zum Schutz der Sicherheit des diensttuenden Personals und der Kundschaft vereinbart wurden. 2. Ankauf und Anpassung der Einrichtung in der Dominikaner-Apotheke. 3. Unterstützung der Apotheken mit einigen technischen Verbesserungen und der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten. AMT FÜR GESUNDHEITSWESEN - BESTATTUNGEN Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise werden 2015 im Bestattungsdienst die Gebühren vom Vorjahr beibehalten werden; dadurch kann der Gemeindebestattungsdienst seinen Beitrag zur Preisdämpfung in diesem Bereich leisten. Die Kommunikation nach außen soll ausgeweitet werden und über Anzeigen in der Tageszeitung Alto Adige und über das Gemeinde-informationsblatt Bozner Nachrichten erfolgen, damit zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger über den von der Gemeindeverwaltung angebotenen Dienst genauestens informiert sind. 115/138

116 3.4.3 Zielsetzung Ausbau und Stärkung des Gemeinschaftssinns, insbesondere in den neuen Wohnvierteln Umbau der Apotheke am Neubruchweg, um die angebotenen Dienste zu verbessern und zu erweitern Stärkung der Kommunikation Gemeindeverwaltung-BürgerInnen sowie der Innovation und Förderung der Transparenz Initiativen zum besseren Kennenlernen der Tätigkeit der Gemeindeverwaltung und zur vermehrten Bürgerbeteiligung Kontinuierliche Verbesserung der Effizienz, Wirksamkeit und Rationalisierung der Verwaltungstätigkeit Neuorganisation der Verwaltungsstruktur durch Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und deren ständige Kontrolle Verbesserung der Finanzführung Reduzierung der Eintreibung von Guthaben des Bestattungsdienstes 3.5 Laufende Einnahmen und Einnahmen auf Kapitalkonto für die Durchführung des Programms Nr. 12 Staat Region Provinz Europäische Union Depositen- u. Darlehenskasse Sportkreditinstitut Fürsorgeinstitute Sonstige Verschuldungen Stärkung der Kommunikation Gemeindeverwaltung-BürgerInnen sowie der Innovation und Förderung der Transparenz Verbesserung der Kommunikation mit den BürgerInnen Finanzierungsgesetz und Artikel Sonstige Einnahmen , , ,00 Insgesamt (A) , , ,00 Einkünfte für Dienstleistungen , , ,12 Insgesamt (B) , , ,12 Anteile an allgemeinen Einnahmen Insgesamt (C) 0,00 0,00 0,00 Insgesamt (A+B+C) , , ,12 116/138

117 3.6 Voraussichtliche Ausgaben für die Durchführung des Programms Nr % 2016 % 2017 % Titel 1 Laufende Ausgaben Vorgegeben ,15 91,64 % ,98 98,16 % ,12 98,15 % Titel 1 Laufende Ausgaben Zukünftig 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % 0,00 0,00 % Titel 2 Investitionsausgaben ,00 8,36 % ,00 1,84 % ,00 1,85 % Summe ,15 100,00 % ,98 100,00 % ,12 100,00 % 3.9 Zusammenfassung der Programme nach Finanzierungsquellen Mehrjähriger Ausgabenvoranschlag 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Einkünfte für Dienstleistungen Anteile an allgemeinen Einnahmen FINANZIIERUNGSQUELLEN (Mehrjähriger Voranschlag insgesamt) Staat Region Provinz EU Depositenu. Darlehenskasse + Verschuldunge Sonstige Sportkredit- n u. Fürsorgeinstitute Sonstige Einnahmen 01 Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , ,97 0,00 0, ,91 0,00 0,00 0, ,00 02 Gerichtswesen , , ,80 0, , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 03 Ortspolizei , , , , ,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 04 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , ,25 0,00 0, ,00 0,00 0, , ,00 05 Kultur und Kulturgüter , , , , ,00 0, , ,00 0,00 0,00 0, ,00 06 Sport und Erholung , , , , ,44 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,00 07 Fremdenverkehr , , ,80 0, ,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 08 STRASSENETZ UND TRANSPORTWESEN , , , , ,63 0,00 0, ,00 0,00 0, , ,00 09 Raumordnung und Umwelt , , , , ,67 0,00 0, , ,00 0, , ,84 10 Sozialer Bereich , , , , ,48 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,00 11 Wirtschaftliche Entwicklung , , , , , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,36 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , ,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 Summe , , , , , , , , ,00 0, , ,20 117/138

118 Analyse der Ausgaben nach Titeln, Aufgaben- und Dienstbereichen sowie Ausgabenkonten Der Haushaltsvoranschlag unterscheidet für jeden Titel nacheinander Aufgabenbereiche, Dienstbereiche und Ausgabekonten. Die folgende Tabelle und Grafiken zeigen einen zusammenfassenden Überblick über die voraussichtlichen Ausgaben. Der Ausgabenumfang hängt von den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen ab. Titel 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Verwaltungsfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 1 Laufende Ausgaben , , , , , ,45 5,33 % 2 Ausgaben auf Kapitalkonto , , , , , ,46-27,72 % 3 Rückzahlung von Schulden , , , , , ,49 2,12 % 4 Dienste für Rechnung Dritter , , , , , ,00-33,02 % Summe Ausgaben , , , , , ,40-8,51 % 58,94% 6,60% Titel 1 Titel 2 Titel 3 Titel 4 10,35% 24,11% 118/138

119 Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Verwaltungsfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 1 Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,54 0,82 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,80 0,29 % 3 Ortspolizei , , , , , ,31 1,51 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,50 10,21 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,86 60,18 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00-40,93 % 7 Fremdenverkehr , , , , , ,80-5,75 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,50-27,07 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,10-45,15 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,19 5,71 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung , , , , , ,68-5,76 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,12 5,07 % 0 Dienste für Rechnung Dritter , , , , , ,00-33,02 % Summe Ausgaben , , , , , ,40-8,51 % Titel I Laufende Ausgaben Die Entwicklung der laufenden Ausgaben über den Sechsjahreszeitraum wird in folgender Tabelle dargestellt. Titel 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Laufende Ausgaben , , , , , ,45 5,33 % 119/138

120 Die Entwicklung der laufenden Ausgaben nach Aufgabenbereichen wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,05 1,11 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,80 0,32 % 3 Ortspolizei , , , , , ,31 1,59 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,00 0,37 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,86 3,11 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00 4,57 % 7 Fremdenverkehr , , , , , ,80 6,85 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,54 3,31 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,10-1,47 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,19 12,57 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung , , , , , ,68 3,32 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,12 0,86 % Summe Titel , , , , , ,45 5,33 % 5,21% 4,51% 0,70% 3,00% 4,59% 3,80% 10,69% 1,58% 22,87% 4,72% 0,53% Aufgabenbereich 1 Aufgabenbereich 2 Aufgabenbereich 3 Aufgabenbereich 4 Aufgabenbereich 5 Aufgabenbereich 6 Aufgabenbereich 7 Aufgabenbereich 8 Aufgabenbereich 9 Aufgabenbereich 10 Aufgabenbereich 11 Aufgabenbereich 12 37,79% 120/138

121 Die laufenden Ausgaben teilen sich auf die in der folgenden Tabelle dargestellten Ausgabenkonten auf. Ausgabenkonto 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Personal , , , , , ,23 1,13 % 2 Ankauf von Verbrauchsgütern und/oder Rohstoffen , , , , , ,69-3,65 % 3 Dienstleistungen , , , , , ,74 3,79 % 4 Verwendung von Gütern Dritter , , , , , ,50 3,77 % 5 Zuweisungen , , , , , ,74 12,18 % 6 Passivzinsen und sonstige finanzielle Lasten , , , , , ,51-15,90 % 7 Steuern und Gebühren , , , , , ,50-2,39 % 8 Sonderlasten der laufenden Gebarung , , , , , ,00-1,98 % 9 Abschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 10 Fonds für uneinbringliche Forderungen 0,00 0, , , , ,00 96,54 % 11 Reservefond 0,00 0, , , , ,54-4,92 % Summe Titel , , , , , ,45 5,33 % 18,68% 1,53% 5,17% 26,45% 1,63% 0,37% 0,90% 1,59% 1,88% Ausgabenkonto 1 Ausgabenkonto 2 Ausgabenkonto 3 Ausgabenkonto 4 Ausgabenkonto 5 Ausgabenkonto 6 Ausgabenkonto 7 Ausgabenkonto 8 Ausgabenkonto 9 Ausgabenkonto 10 Ausgabenkonto 11 41,81% 121/138

122 Personalausgaben Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Personalausgaben auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,43 0,15 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,16-7,27 % 3 Ortspolizei , , , , , ,91 0,55 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,36 0,58 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,37 1,68 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,65 1,46 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,19 0,65 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,88 3,47 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,87 1,69 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung , , , , , ,94 5,33 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,47 11,49 % Summe Personal , , , , , ,23 1,13 % Ankauf von Verbrauchsgütern und/oder Rohstoffen Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für Ankauf von Verbrauchsgütern und/oder Rohstoffen auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,40-11,37 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,40-3,22 % 3 Ortspolizei , , , , , ,40-8,16 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,48-4,11 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,13 3,52 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,91-0,50 % 7 Fremdenverkehr 425,74 158, , , , ,00 0,00 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,59-21,84 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,82-12,52 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,86-6,21 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung 4.457, , , , , ,04-10,36 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,66-1,81 % Summe Ankauf von Verbrauchsgütern und/oder Rohstoffen , , , , , ,69-3,65 % 122/138

123 Dienstleistungen Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für Dienstleistungen auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,70 1,37 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,24 2,42 % 3 Ortspolizei , , , , , ,50 11,53 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,08 2,46 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,04 14,82 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,79 7,49 % 7 Fremdenverkehr , , , , , ,00 0,88 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,39 10,80 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,44-3,52 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,34-4,88 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung , , , , , ,70 0,93 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,52 2,02 % Summe Dienstleistungen , , , , , ,74 3,79 % Verwendung von Gütern Dritter Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für die Verwendung von Gütern Dritter auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,00 6,99 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,00 2,45 % 3 Ortspolizei , , , , , ,50 0,00 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,00 12,96 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,00 1,71 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00-2,84 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,00-13,58 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,00-28,01 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,00 7,30 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,00 3,23 % Summe Verwendung von Gütern Dritter , , , , , ,50 3,77 % 123/138

124 Zuweisungen Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für Zuweisungen auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,00-3,45 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,15 0,70 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,00-0,68 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00-8,98 % 7 Fremdenverkehr , , , , , ,80 61,06 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,00 0,00 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,79 0,43 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,00 13,83 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung 350,00 350,00 500,00 500,00 500,00 500,00 0,00 % Summe Zuweisungen , , , , , ,74 12,18 % Folgende Tabelle stellt die für das Jahr 2015 veranschlagten Beiträge dar. Kapitel Artikel Beschreibung Dienstbereich Wiederkehrend Einmalig 50 1 BEITRAG STIFTUNG BOZNER SCHLÖSSER Dienste im Bereich Fremdenverkehr ,00 0,00 BEITRAG AN DAS LAND ZUE VERWALTUNG DES SCHULISCHEN PERSONALS UND DER 50 2 REINIGUNG Grundschule ,15 0, BEITRAG KOHLERERBAHN Strassennetz, Verkehr und damit verbundene Dienste ,00 0, BEITRÄGE FÜR SPORTLICHE TÄTIGKEITEN Verschiedene Veranstaltungen, Förderungstätigkeit im Bereich Sport und Erholung ,00 0, BEITRÄGE FÜR BIBLIOTHEKEN Bibliotheken, Museen und Pinakotheken ,00 0, BEITRAG AN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR Zivilschutz ,00 0,00 Theater, kulturelle Tätigkeit, Förderungstätigkeit und verschiedene Dienste im kulturellen BEITRÄGE FÜR KULTURELLE TÄTIGKEITEN Bereich ,00 0, BEITRÄGE FÜR DEN TOURISMUSVEREIN Veranstaltungen und Förderungstätigkeit im Bereich Fremdenverkehr ,00 0, BEITRÄGE AN KINDERGÄRTEN Kindergarten ,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE AUSBILDUNG Schulfürsorge, Transport, Ausspeisung und sonstige Dienste ,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE AUSBILDUNG Mittelschule ,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE AUSBILDUNG Grundschule ,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Bestattungs- und Friedhofsdienst 2.000,00 0,00 Parkanlagen und Dienste für den Schutz der Grünflächen, sonstige Dienste betreffend MITGLIEDSBEITRÄGE Raumordnung und die Umwelt 6.100,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Urbanistik und Raumordnung 1.450,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Veranstaltungen und Förderungstätigkeit im Bereich Fremdenverkehr 2.500,00 0,00 Theater, kulturelle Tätigkeit, Förderungstätigkeit und verschiedene Dienste im kulturellen MITGLIEDSBEITRÄGE Bereich ,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Bibliotheken, Museen und Pinakotheken 455,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Sonstige allgemeine Dienste 5.000,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Verwaltung der Einnahmen aus Steuern und Steuerdienste 1.300,00 0,00 124/138

125 Kapitel Artikel Beschreibung Dienstbereich Wiederkehrend Einmalig MITGLIEDSBEITRÄGE Wirtschaftliche und finanzielle Verwaltung, Planung, Beschaffungsamt und Gebarungskontrolle 1.550,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Verwaltungsorgane, Beteiligung und Dezentralizierung ,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE Generalsekretariat, Personal und Organisation 250,00 0, AUSGABENBETEILIGUNG AM ABWASSERVERBAND Parkanlagen und Dienste für den Schutz der Grünflächen, sonstige Dienste betreffend Raumordnung und die Umwelt 4.000,00 0, BEITRÄGE FÜR SOZIALDIENSTE - DELEGIERTE BEFUGNISSE Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt sowie sonstige bürger- bzw. familienbezogene Dienste ,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE INSTANDHALTUNG DER STRASSEN Strassennetz, Verkehr und damit verbundene Dienste ,00 0, AUSGLEICHSBETRAG DURCH MINDEREINNAHMEN GEMÄSS ART. 9, ABS. 2 des DLH 50/2000 Parkanlagen und Dienste für den Schutz der Grünflächen, sonstige Dienste betreffend Raumordnung und die Umwelt ,00 0, BEITRÄGE ZUGUNSTEN DER FAMILIE, FRAU UND JUGENDLICHE Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt sowie sonstige bürger- bzw. familienbezogene Dienste ,00 0, BEITRÄGE FÜR SOZIALDIENSTE - EIGENE BEFUGNISSE Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt sowie sonstige bürger- bzw. familienbezogene Dienste ,00 0, BEITRÄGE FÜR TÄTIGKEITEN IM SOZIALEN GESUNDSHEITSBEREICH Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt sowie sonstige bürger- bzw. familienbezogene Dienste ,00 0, DER PROVINZ BOZEN ZUSTEHENDER ANTEIL DER SEKRETARIATSGEBÜHREN Generalsekretariat, Personal und Organisation ,00 0,00 Theater, kulturelle Tätigkeit, Förderungstätigkeit und verschiedene Dienste im kulturellen BEITRÄGE AN STIFTUNGEN UND VEREINEN FÜR DI KULTURELLE TÄTIGKEITEN Bereich ,00 0, BEITRAG IFEL Verwaltung der Einnahmen aus Steuern und Steuerdienste ,00 0, ZUWEISUNG AUFENTHALTSSTEUER (LG. Nr.9/2012) Verwaltung der Einnahmen aus Steuern und Steuerdienste ,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE BETEILIGUNG AN BETRIEBSKOSTEN Schulfürsorge, Transport, Ausspeisung und sonstige Dienste 5.000,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE BETEILIGUNG AN BETRIEBSKOSTEN Mittelschule ,00 0, BEITRÄGE FÜR DIE BETEILIGUNG AN BETRIEBSKOSTEN Grundschule ,00 0,00 Theater, kulturelle Tätigkeit, Förderungstätigkeit und verschiedene Dienste im kulturellen BEITRÄGE FÜR KULTURELLE TÄTIGKEITEN (MWST REL.) Bereich ,00 0, MITGLIEDSBEITRÄGE (MWST REL.) Apotheken 500,00 0,00 Parkanlagen und Dienste für den Schutz der Grünflächen, sonstige Dienste betreffend ZUWEISUNGEN UND BEITRÄGE AN ANDEREN SUBJEKTEN Raumordnung und die Umwelt ,00 0, ZUWEISUNGEN UND BEITRÄGE AN ANDEREN SUBJEKTEN Zivilschutz ,00 0, ZUWEISUNGEN UND BEITRÄGE AN ANDEREN SUBJEKTEN Veranstaltungen und Förderungstätigkeit im Bereich Fremdenverkehr ,00 0, ZUWEISUNGEN UND BEITRÄGE AN ANDEREN SUBJEKTEN Verschiedene Veranstaltungen, Förderungstätigkeit im Bereich Sport und Erholung ,00 0, ZUWEISUNGEN UND BEITRÄGE AN ANDEREN SUBJEKTEN Verwaltungsorgane, Beteiligung und Dezentralizierung ,00 0,00 Summe Beiträge ,15 0,00 125/138

126 Passivzinsen und sonstige finanzielle Lasten Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für Passivzinsen und sonstige finanzielle Lasten auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,98-20,09 % 3 Ortspolizei , ,93 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,93-12,64 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,32-5,37 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,65-11,50 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,37-8,96 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,67-24,40 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,12-23,78 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,47-13,10 % Summe Passivzinsen und sonstige finanzielle Lasten , , , , , ,51-15,90 % Steuern und Gebühren Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für Steuern und Gebühren auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,00-2,48 % 3 Ortspolizei 2.082, , , , , ,00 0,00 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen 2.290,25 95, , , , ,00-10,11 % 5 Kultur und Kulturgüter 190,60 49,71 550,00 550,00 550,00 550,00 0,00 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00 2,60 % 8 Strassennetz und Transportwesen 3.868, , , , , ,00 0,00 % 9 Raumordnung und Umwelt 4.300, , , , , ,50 5,70 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,00 0,00 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung 375,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,00 0,00 % Summe Steuern und Gebühren , , , , , ,50-2,39 % 126/138

127 Sonderlasten der laufenden Gebarung Die folgende Tabelle gibt die Verteilung der Ausgaben für Sonderlasten der laufenden Gebarung auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Gemeinde wieder. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,00 69,72 % 3 Ortspolizei 4.929, , , , , ,00 0,00 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen 8.902, , , , , ,00 0,00 % 5 Kultur und Kulturgüter 0, , , ,00 0,00 0,00 66,67 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00 0,00 % 7 Fremdenverkehr 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0,00-100,00 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,00-63,89 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,00-24,76 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,00-28,74 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung 6.205, , , , , ,00 0,00 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung 2.421,81 219,48 500,00 500,00 500,00 500,00 0,00 % Summe Sonderlasten der laufenden Gebarung , , , , , ,00-1,98 % 127/138

128 Titel II Ausgaben auf Kapitalkonto Die Investitionsausgaben der Gemeinde betragen im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich ,10. Damit machen die Investitionsausgaben 24,11 % der Gesamtausgaben aus. Titel 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Ausgaben auf Kapitalkonto , , , , , ,46-27,72 % Insgesamt werden voraussichtlich 75,08 % der Investitionsausgaben für den Ankauf bzw. die Schaffung von unbeweglichen Gütern getätigt. Folgende Ausführungen zeigen die Entwicklung der Investitionsausgaben nach den verschiedenen Aufgabenbereichen. Aufgabenbereich 2012 Abschluss 2013 Abschluss 2014 Lfd. HHJahr 2015 HHV 2016 HHV 2017 HHV Abweichung Spalte 4 von Allgemeine Verwaltung, Gebarung und Kontrolle , , , , , ,00-7,18 % 2 Gerichtswesen , , , , , ,00 0,00 % 3 Ortspolizei , , , , , ,00-7,14 % 4 Öffentliches Unterrichtswesen , , , , , ,50 21,74 % 5 Kultur und Kulturgüter , , , , , ,00 386,94 % 6 Sport und Erholung , , , , , ,00-70,73 % 7 Fremdenverkehr 0, , ,00 0,00 0,00 0,00-100,00 % 8 Strassennetz und Transportwesen , , , , , ,96-37,40 % 9 Raumordnung und Umwelt , , , , , ,00-55,26 % 10 Sozialer Bereich , , , , , ,00-26,77 % 11 Wirtschaftliche Entwicklung , , , , , ,00-28,21 % 12 Dienste von wirtschaftlicher Bedeutung , , , , , ,00 93,99 % Summe Titel , , , , , ,46-27,72 % 128/138

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