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1 Update Artikel HRM 512 Artikelnummer: Titel Internationales HR-Management 2/2 Internationales Personaltransfer Auflage 3., überarbeitete Auflage 2014 Datum Zur Ausgabe U1034 Position Seite 21 Im Beispiel beim Titel Wort Feiertage korrigieren durch Ferientag Seite 31 Aktuelle Version von Abb. 2-8 Bilaterale Sozialversicherungsabkommen (Nicht-EU-/-EFTA-Staaten) (Stand Januar 2013) en Unterzeichnete Abkommen Ehemalige en Australien Bosnien und Herzegowina* Chile Indien Israel Japan Kanada und Quebec Kroatien** Mazedonien* Montenegro* Philippinen San Marino Serbien* Türkei Vereinigte Staaten von Amerika *Es gilt das Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien. **Kroatien gehört zwar seit 2013 zur EU, aber das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Schweiz wurde noch nicht auf Kroatien ausgedehnt. Solange die Ausdehnung nicht genehmigt ist, wird Kroatien wie bisher als behandelt. Mit den folgenden Staaten treten Abkommen zur sozialen Sicherheit in Kraft, wenn die innerstaatliche Genehmigung vorliegt: Brasilien Südkorea Uruguay Kosovo Das Vertragsverhältnis mit Kosovo endete am Seite 36 Aktuelle Version von Abb Seite 1 von 5 Zuletzt gedruckt :22:00

2 Erwerbsort Bestimmungen für Schweizer, die eine unselbstständige Tätigkeit ausüben (unbestimmte Zeit) Wohnsitz In der Schweiz Im Ausland Schweiz AHV-versichert AHV-versichert Nicht AHV-versichert Nicht AHV-versichert AHV-versichert 1 Nicht AHV-versichert EU-Staat Nicht AHV-versichert Nicht AHV-versichert Mehrere EU-Staaten AHV-versichert, wenn ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der CH (Arbeitgeberprinzip) oder mehrere Staaten der EU ( mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der CH (Arbeitgeberprinzip) oder ein Arbeitgeber mit Sitz in der CH und ein Arbeitgeber mit Sitz im EU- Wohnsitzstaat (Ausnahme vom EU-Staat/-en AHV-versichert, wenn wesentlicher Teil der Tätigkeit in der Schweiz oder Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz oder ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der CH (Arbeitgeberprinzip) oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in verschiedenen Staaten der EU ( AHV-versichert mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der CH (Arbeitgeberprinzip) oder ein Arbeitgeber mit Sitz in der CH und ein Arbeitgeber mit Sitz im EU- Wohnsitzstaat (Ausnahme vom Einkommen CH/EU: AHV-versichert, wenn oder ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der mit Sitz in verschiedenen EU-Staaten ( F u s s n o t e n 1 Das Einkommen aus der Tätigkeit in einem ist unter Umständen nach Art. AHVV von der Beitragspflicht ausgenommen. Seite 2 von 5 Zuletzt gedruckt :22:00

3 - Einkommen CH/EU: AHV-versichert, wenn EU-Staaten ( Einkommen : AHV versichert, Einkommen EU: AHV-versichert, wenn ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der mit Sitz in verschiedenen Staaten der EU ( Einkommen : AHVversichert Einkommen EU: AHV-versichert, wenn kein Vereinfacht nach: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV / IV (WVP), Stand: Seite 37 Aktuelle Version von Abb Erwerbsort Bestimmungen für Staatsangehörige der EU, die eine unselbstständige Tätigkeit ausüben (unbestimmte Zeit) Wohnsitz In der Schweiz Im Ausland Schweiz AHV-versichert AHV-versichert AHV-versichert 2 3 Nicht AHV-versichert AHV-versichert Nicht AHV-versichert EU-Staat Nicht AHV-versichert Nicht AHV-versichert F u s s n o t e n 2 Einkommen aus der Tätigkeit in einem ist u. U. nach Art. 6 AHVV von der Beitragspflicht ausgenommen. «en» sind für EU-Staatsangehörige «en», sofern die Sozialversicherungsabkommen nicht auch auf Drittstaatsangehörige anwendbar sind. 3 Mit Ausnahme des Einkommens aus der Tätigkeit in Australien, Indien, Japan, Kanada/Quebec, Liechtenstein, auf den Philippinen und in den USA. Seite 3 von 5 Zuletzt gedruckt :22:00

4 Mehrere EU-Staaten AHV-versichert, wenn Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz (Arbeitgeberprinzip) oder mehrere Staaten der EU ( [2] AHV-versichert Einkommen mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz (Arbeitgeberprinzip) oder ein Arbeitgeber mit Sitz in der ein Arbeitgeber mit Sitz im EU-Wohnsitzstaat (Ausnahme vom CH: AHV-versichert EU-Staat/-en AHV-versichert, wenn wesentlicher Teil der Tätigkeit in der Schweiz oder ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der CH (Arbeitgeberprinzip) oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in verschiedenen Staaten der EU ( AHV-versichert mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz (Arbeitgeberprinzip) oder ein Arbeitgeber mit Sitz in der ein Arbeitgeber mit Sitz im EU-Wohnsitzstaat (Ausnahme vom - Einkommen CH/EU: AHV-versichert, wenn Staaten der EU ( Einkommen : in der AHV [2] versichert mit Sitz in der ein Arbeitgeber mit Sitz im EU-Wohnsitzstaat (Ausnahme vom Einkommen CH/EU: AHV-versichert wenn Staaten der EU ( Einkommen : AHVversichert Einkommen CH/EU: AHV-versichert, wenn kein und ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der CH (Arbeitgeberprinzip) oder ein Arbeitgeber mit Sitz in der ein Arbeitgeber mit Sitz im EU-Wohnsitzstaat (Ausnahme vom, - Einkommen EU: AHV-versichert, wenn ein oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in der mit Sitz in verschiedenen Staaten der EU ( Einkommen : AHVversichert [2] Einkommen : AHV- versichert Einkommen EU: AHV versichert, wenn kein mit Sitz in der ein Arbeitgeber mit Sitz im EU-Wohnsitzstaat (Ausnahme vom Vereinfacht nach: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV / IV (WVP), Stand: Seite 4 von 5 Zuletzt gedruckt :22:00

5 Seite 55 Quellenangabe ändern: Quelle: Bundesamt für Migration BFM: Weisungen und Erläuterungen Ausländerbereich (Weisungen AuG), Stand: 4. Juli Seite 56 Aufgabe 5: ergänzen: Sie schliessen gerade mit Herrn Keller, einer Fachkraft aus Australien.. Seite 5 von 5 Zuletzt gedruckt :22:00

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