VEREINSSATZUNG TSV BERG 1959 E.V.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VEREINSSATZUNG TSV BERG 1959 E.V."

Transkript

1 VEREINSSATZUNG TSV BERG 1959 E.V. 1 NAME 1.1 Der Verein führt die Bezeichnung Turn- und Sportverein Berg 1959 e.v. 1.2 Der Verein ist in das Vereinsregister (31) des Amtsgerichts Ravensburg eingetragen und hat seinen Sitz in Berg Kreis Ravensburg. 1.3 Die Farben des Vereins sind Rot-Weiß. 1.4 Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 2 ZWECK 2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2 Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.3 Politische, rassistische oder religiöse Interessen dürfen innerhalb des Vereins nicht verfolgt werden. 3 MITGLIED BEI VERBÄNDEN 3.1 Der Verein ist Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB), im Würt- tembergischen Fußballverband (WFV) und im Turngau Oberschwaben. 3.2 Der Verein und seine Einzelmitglieder unterwerfen rfen sich deren Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen. 4 MITGLIEDSCHAFT a) Erwerb der Mitgliedschaft : Ordentliches es Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person werden Die Aufnahme eines es Mitglieds erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag. Eine Ablehnung ist dem Antragssteller schriftlich mitzuteilen und braucht nicht begrün- det zu werden Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes in der Hauptversammlung ernannt. nnt. 1/6 TSV BERG 1959 E.V. Jahnstraße Berg

2 4.2 Personen im Alter bis 18 Jahren gelten als Jugendliche. Ihre Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag von einem Erziehungsberechtigten. Im Übrigen gilt Punkt sinngemäß. b) Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt 4.3 durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluss des Kalenderjahres erfolgen kann, wobei die Austrittserklärung von Kindern und Jugendlichen von Erziehungsberechtigten abzugeben ist. 4.4 durch Ausschluss aus dem Verein. Dieser kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen für eine Zeit von mindestens sechs Monaten in Rückstand gekommen ist bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung oder den Satzungen eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört wenn sich das Vereinsmitglied unehrenhaft verhält und das Ansehen des Vereins oder eines Verbandes, dem der Verein angeschlossen ist, in gröberer Weise herabsetzt. 4.5 Vor dem Ausschlussbeschluss in den Fällen und ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vorstand ein Berufungsrecht an die nächstfolgende Hauptversamm- lung zu, zu welcher er einzuladen ist. Auf dieser ist ihm gegebenenfalls Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Bestätigt die Hauptversammlung den Ausschlussbe- schluss, ist dieser endgültig. Wenn er nicht bestätigt wird, so gilt er als aufgehoben. Bis zur Rechtskraft des Ausschlusses ruhen die Rechte des Mitgliedes. Für Jugend- liche gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Entsprechende Erklärun- gen sind den Erziehungsberechtigten abzugeben. Gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstandes besteht jedoch kein Berufungsrecht recht an die Hauptversammlung. 5 BEITRÄGE 5.1 Die Höhe der Mitgliedbeiträge wird jährlich angepasst. Erhöhung bei Familienbeitrag von bisher 2 auf 4, bei allen anderen Mitgliedern von 1 auf Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Bezahlung eines Mitglieds- beitrages befreit. 5.3 Der Mitgliedsbeitrag iedsb ist jährlich an den Verein zu bezahlen. Bei Beiträgen, die spätestens stens einen en Monat nach Fälligkeit noch nicht bezahlt sind, kann eine Mahngebühr erhoben werden. Ihre Höhe wird vom Vorstand festgelegt. 2/6 TSV BERG 1959 E.V. Jahnstraße Berg

3 6 STIMMRECHT UND WÄHLBARKEIT 6.1 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr. Bei der Wahl des Vereinsjugendleiters steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. Lebensjahr zu. 6.2 Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen als Gäste jederzeit teilnehmen. 6.3 Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. 6.4 Gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähigen Mitglieder des Vereins. 7 ORGANE Die Organe des Vereins sind: a) die Hauptversammlung b) der Vorstand c) der Hauptausschuss d) der Vereinsausschuss e) der Beirat 8 HAUPTVERSAMMLUNG a) die ordentliche Hauptversammlung: 8.1 Die ordentliche Hauptversammlung soll jeweils im ersten Halbjahr des neuen Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist vom 1. Vorsitzenden mindestens vier Wochen zuvor durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Berg sowie der Vereinswebsite anzuzeigen. 8.2 Die Tagesordnung hat zu enthalten: die Erstattung des Geschäfts- und Kassenberichts durch den Kassier, den Bericht der Kassenprüfer, die Entlastung des Vorstandes, des Finanzvorstands und der Kassen- prüfer sowie die Beschlussfassung über Anträge. Alle zwei Jahre werden die Vorstände gewählt. Die Kassenprüfer werden gewählt, wenn einer der zwei Kassen- prüfer ausscheidet. Die Abteilungsleiter ter werden in den Abteilungsversammlungen gewählt. 8.3 Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich c bei der Geschäftsstelle eingereicht sein. Verspätete Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen men sind hiervon Dringlichkeitsan- träge, die mit dem Eintritt tt von Ereignissen begründet werden, en, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten etreten sind. Über ihre Zulassung entscheidet die Versammlung. Hierzu ist eine e -Mehrheit eit notwendig Die Änderung der Satzung muss als Punkt in der Tagesordnung enthalten sein. 8.4 Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Teilnehmer an der Versammlung gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. ehnt. Für das Ändern in der Satzung ist eine Mehrheit heit von 2 / 3 der Erschienenen erforderlich. 3/6 TSV BERG 1959 E.V. Jahnstraße Berg

4 8.5 Wird eine Satzungsänderung vorgenommen, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, ist das Finanzamt zu benachrichtigen. 8.6 Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll zu führen, das von der Geschäftsstelle und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. 8.7 Eine ordentliche Hauptversammlung findet in jedem Jahr statt. b) die außerordentliche Hauptversammlung: Eine außerordentliche Hauptversammlung findet statt wenn sie der Vorstand mit Rücksicht auf die Lage des Vereins oder mit Rücksicht auf außergewöhnliche Ereignisse für erforderlich hält wenn die Einberufung von mindestens ¼ der ordentlichen Mitglieder schriftlich gefordert wird. Für die Einberufung gelten die gleichen Bestimmungen wie zu a). 9 VORSTAND 9.1 Der Vorstand führt den Verein und trifft all diejenigen Entscheidungen, die nicht der Zustimmung der Hauptversammlung unterliegen. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Finanzvorstand. 9.2 Der Vorsitzende und die drei Stellvertreter sind bevollmächtigt, je einzeln den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Stellvertreter sind gegenüber dem Verein verpflichtet, von ihrer Einzelvertretungsbefugnis nur Gebrauch zu machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. 10 DER BEIRAT Der Beirat 10.1 besteht aus bis zu 5 Mitgliedern, die vom Vorstand für die Dauer eines Geschäfts- jahres bestimmt werden. Sie können während der Amtszeit durch den Vorstand abberufen en werden unterstützt den Vereinsvorstand als Beratungs- und Aufsichtsorgan. Leitfunktion des Beirats ist es, die Interessen des Vereins im Sinne der satzungsmäßigen Zweck- setzung zu wahren. Der Beirat ist verpflichtet, dem Vorstand und dem Verein mit Rat und Tat zur Seite zu stehen ist vom Vorstand im Vorfeld über die wesentlichen Aktivitäten, die das Außenver- hältnis des Vereins betreffen, in Kenntnis zu setzen kann stimmrechtslos mrechtslos an Vorstandssitzungen n teilnehmen. 11 HAUPTAUSSCHUSS USSCHUS Der von der Hauptversammlung zu wählende Ausschuss besteht aus dem 1. Vorsit- zenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, n, dem Finanzvorstand sowie dem Passiven-Vertreter. ertreter. r. Die Jugendleiter werden in der Jugendversammlung gewählt. Hinzu kommen die nach 12 gewählten Abteilungsleiter. er. 4/6 TSV BERG 1959 E.V. Jahnstraße Berg

5 11.2 Der Hauptausschuss erledigt die laufenden Angelegenheiten des Vereins, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens und des Vereinsheimes Der Hauptausschuss ist mindestens alle sechs Monate vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden einzuberufen Die Beschlüsse des Hauptausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Über die Beschlüsse des Hauptausschusses ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden und von der Geschäftsstelle zu unterschreiben ist Scheidet während des Geschäftsjahres ein Hauptausschuss-Mitglied aus, so wird es durch Zuwahl durch den Hauptausschuss ersetzt. Beim Ausscheiden von einem der vier Vorsitzenden kann unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen werden Der Hauptausschuss ist ehrenamtlich tätig. 12 VEREINSAUSSCHUSS Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus den gewählten Personen des Hauptausschusses, allen Abteilungsleitern und allen Personen, die eine Funktion im Verein ausüben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein. Der Ausschuss ist vor allem für Aktivitäten im Verein zuständig. Er tritt bei Bedarf zusammen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und der Geschäftsstelle zu unterschreiben ist. Der Ausschuss ist ehrenamtlich tätig. 13 ABTEILUNGEN Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder sie werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Hauptausschusses gegründet Jede Abteilung wird von einem Abteilungsleiter geführt. Er wird in der Abteilungs- versammlung, die vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung stattfinden muss, gewählt Die Versammlungen werden vom Abteilungsleiter einberufen. Der Vorstand ist hiervon zu unterrichten. Der Vorstand kann an den Versammlungen teilnehmen Die Jugendleiter er der einzelnen Sportarten werden in einer gesondert einberufenen Versammlung von der Jugend der Abteilung gewählt. Stimmberechtigt sind alle jugendlichen Vereinsmitglieder. 14 STRAFEN Alle Vereinsmitglieder itglieder unterliegen einer Strafgewalt Der Vorstand kann n Ordnungsstrafen (Verweise, Verwarnungen oder Geldstrafen bis 100 ) gegen en jedes Mitglied verhängen, das sich gegen die Statuten, das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins vergeht Vor der Bestrafung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. 5/6 TSV BERG 1959 E.V. Jahnstraße Berg

6 15 AUFLÖSUNG DES VEREINS 15.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt wurde. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Gemeinde Berg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 16 VERGÜTUNGEN Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann abweichend beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Eine Aufwandsentschädigung nach 3 Nr.26a EStG für ehrenamtliche Funktionäre, als Pauschale, ist möglich. Berg, den Vorsitzender, Geschäftsstelle 6/6 TSV BERG 1959 E.V. Jahnstraße Berg

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

S ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

S ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke der Abgabenordnung. S ATZ U N G des Vereins: 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein fuhrt den Namen: Shotokan Karate Verein Altenstadt und hat seinen Sitz in 6472 Altenstadt. Er wurde am 14.12.1985 gegrundet und soll

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg

Mehr

S A T Z U N G des Deutschen Unterwasser Clubs Wetter

S A T Z U N G des Deutschen Unterwasser Clubs Wetter S A T Z U N G des Deutschen Unterwasser Clubs Wetter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1 Name des Vereins Der Verein führt

Mehr

Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

Satzung. Des Vereins. Faschingsumzug Münchsmünster e.v. Satzung Des Vereins "Faschingsumzug Münchsmünster e.v." Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Finanzen und Haftung 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8

Mehr

V E R E I N S S A T Z U N G

V E R E I N S S A T Z U N G V E R E I N S S A T Z U N G der TG `83 Ehingen e.v. geänderte Fassung vom März 1995 lt. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 17.03.1995 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisgemeinschaft `83

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Verein Ein langer Weg e. V.

Verein Ein langer Weg e. V. Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.

Mehr

Satzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997

Satzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 Steinfurt 18.4.1997 Satzung BreitensportBurgsteinfurt in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " Breitensport

Mehr

Satzung des Haaner Tennis-Club e.v.

Satzung des Haaner Tennis-Club e.v. Satzung des Haaner Tennis-Club e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen Haaner Tennis-Club e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Mettmann eingetragen.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung Rad-Sport-Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v.

Satzung Rad-Sport-Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v. 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 23. Oktober 2003 gegründet und führt die Bezeichnung Rad-Sport- Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v. Er hat seinen Sitz in Remchingen. 2.

Mehr

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

I. Name Sitz und Zweck des Vereins Seite 1 (von 6) I. Name Sitz und Zweck des Vereins 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Seniorenzentrum Oferdingen Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.

1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen. SATZUNG DER AUGSBURGER TAFEL 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg.

Mehr

8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Satzung 1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr a. Der Verein führte den Namen OpenTechSchool. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. b. Der Verein hat

Mehr

Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.

Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in

Mehr

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1/6 Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. Satzung des Vereins Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Satzung Fassung vom 17.2.2009

Satzung Fassung vom 17.2.2009 Satzung Fassung vom 17.2.2009 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Turngemeinde Biberach 1847 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach eingetragen. Er

Mehr

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V.

Satzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V. Satzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Karlshochschule International University e. V. und hat seinen

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;

S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln; S A T Z U N G 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderer der Nabushome School e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut, Registergericht eingetragen. Der Verein hat

Mehr

Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v.

Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v. Satzung Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v. Inhaltsübersicht: 1: Name und Sitz 2: Zweck 3: Erwerb der Mitgliedschaft 4: Ehrenmitglieder 5: Verlust der Mitgliedschaft: 6: Geschäftsjahr

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Mehr

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER 1. Der Verein mit Sitz in Königstein im Taunus führt den Namen: Herzen für eine Neue Welt e.v. 2. Das Geschäftsjahr ist

Mehr

2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT

2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT SATZUNG Mitglied im: Deutschen Verband für Garde-und Schautanzsport e.v. (DVG) Bayerischer Landes-Sportverband e.v. (BLSV) Landes Tanzsportverband Bayern e.v. (LTVB) Fassung vom 20.05.2009 1 NAME UND SITZ

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim Satzung des Vereins Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens St. Josef Hockenheim - 1-1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v. 1. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Namen und Sitz:

Mehr

b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)

b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft) Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: BÜRGERGEMEINSCHAFT OBERAICHEN Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Nürtingen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt

Mehr

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

Mehr

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Mechatronik". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Freundeskreis Weißrussland e.v. Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

FC Blau-Weiß Voerde e.v.

FC Blau-Weiß Voerde e.v. FC Blau-Weiß Voerde e.v. Satzung 1 Ennepetal, 24.08.2012 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 22.Mai 1948 gegründet 2. Der Verein führt den Namen: F.C. Blau-Weiß Voerde e.v. und hat seinen

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Saidiana. Das ist kiswahili (suaheli), die Nationalsprache in Tansania und heißt so viel wie: Einander helfen. (2) Der

Mehr

3. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund. Diese Satzung und die der zuständigen Unterverbände sind für ihn verbindlich.

3. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund. Diese Satzung und die der zuständigen Unterverbände sind für ihn verbindlich. Satzung des Sportvereins Frauenzimmern e.v. A. Zweck 1 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Mehr

Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Münchner Unternehmenssteuerforum, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v.

Mehr

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. Satzung (Stand 20.11.2007) Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der

Mehr

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 31.07.2012 gegründete Verein führt den Namen Energie Forum Aachen und hat seinen Sitz in Aachen. Er wird in das

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

SATZUNG. des Vereins. TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr

SATZUNG. des Vereins. TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr SATZUNG des Vereins TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen TU Darmstadt Racing Team. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. (3)Der Verein

Mehr

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Satzung vom 18. Februar 1991 in der Fassung der Änderung vom 14. November 1994 und vom 22. Februar 2002 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein

Mehr

Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.

Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v. Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v. (Stand 15.10.2009) (Mofa Rennclub 03 Kerpen e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mofa Rennclub Kerpen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel

Satzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel Präambel Der Verein Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch e.v. ist aus der Mieterinitiative HiCoG-Dünenfüchse in der amerikanischen Siedlung Bonn-Tannenbusch hervorgegangen. Er ist dem Ideal der grassroots democracy

Mehr

Blasorchester 1924 Staudernheim e.v. Mitglied des Kreismusikverbandes Bad Kreuznach Im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz. Satzung

Blasorchester 1924 Staudernheim e.v. Mitglied des Kreismusikverbandes Bad Kreuznach Im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz. Satzung Blasorchester 1924 Staudernheim e.v. Mitglied des Kreismusikverbandes Bad Kreuznach Im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz Satzung des Blasorchesters 1924 Staudernheim e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der

Mehr

Satzung des Sportvereins Plate e.v.

Satzung des Sportvereins Plate e.v. Satzung des Sportvereins Plate e.v. 1 Name und Sitz Der Sportverein Plate e.v. hat seinen Sitz in 19086 Plate. 2 Ziele, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 2.2.

Mehr

Männernetzwerk Dresden e.v.

Männernetzwerk Dresden e.v. Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen Satzung des Förderverein für die Fachschaft Informatik/Wirtschaftsinformatik der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg e.v. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein

Mehr

Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015

Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015 ! Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kunst Freunde Pritzwalk e.v.. (2) Der Verein hat

Mehr

Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011

Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011 Vereinssatzung Stand: 27. September 2011 I. Allgemeines 1 Vereinsname 1. Der Verein führt den Namen HD-Freeride e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein

Mehr

Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.

Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Einleitung Der Bürgerverein wurde im Jahre 1896 gegründet. An Stelle der bisherigen Satzung tritt die Neufassung am 24.Februar 2008 in Kraft. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat

Mehr

Satzung des Tischtennis-Club Senden-Höll 1953 e.v.

Satzung des Tischtennis-Club Senden-Höll 1953 e.v. 1 Name Satzung des Tischtennis-Club Senden-Höll 1953 e.v. 1. Der Verein führt den Namen Tischtennis-Club Senden-Höll 1953 e.v. 2. Sitz des Vereins ist Senden. 3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt

Mehr

Sportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins

Sportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins Sportverein SV 07 Häselrieth Satzung l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen - Sportverein 07 Häselrieth e.v. Als Umbenennungstag von BSG Aufbau" Häselrieth in den genannten Vereinsnamen

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)

Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Rautalschule e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der Verein hat seinen

Mehr

!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz

!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz Satzung (1) Der am 4.April 1980 in Übach-Palenberg gegründete Verein führt den Namen - 1. FC Rheinland Übach-Palenberg - (2) Der Sitz des Vereins ist Übach-Palenberg (3) Er ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.

Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v. Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung (2)

Mehr

Hauptsatzung des Vereins F.C. Hertha Bonn 1918 e.v. in Bonn. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Name, Sitz, Eintragung ins Vereinsregister

Hauptsatzung des Vereins F.C. Hertha Bonn 1918 e.v. in Bonn. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Name, Sitz, Eintragung ins Vereinsregister Hauptsatzung des Vereins F.C. Hertha Bonn 1918 e.v. in Bonn I. Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz, Eintragung ins Vereinsregister Der Verein trägt den Namen F.C. Hertha Bonn 1918 e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Fischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG

Fischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG Fischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG 1 Name und Sitz Der am 6.4.1977 gegründete Verein führt den Namen " Fischereiverein Pfaffenhofen e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in 86647 Buttenwiesen - OT Pfaffenhofen.

Mehr

Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung

Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Methler 1830 e.v. und hat seinen Sitz in Kamen, Stadtteil Methler. 2. Die Farben sind Blau-Weiß. 3.

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. Satzung des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholisches Studentenwerk Saarbrücken e.v.". Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Sitz des

Mehr

I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N

I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N S A T Z U N G D E R L A N D E S A R B E I T S G E M E I N S C H A F T S C H U L D N E R - U N D I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N 1 N a m e, S i t z u n d T ä t i g k e i t s b e r e i c h

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v.

des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v. 1. SATZUNG des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v. Neufassung 22. März 2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein fuhrt den Namen "Reit- und Fahrverein Isernhagen und Umgegend e.v" Er

Mehr

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v.. Der Sitz ist in Hamburg. 2

Mehr

SATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01. 2 Zweck des Vereins S.

SATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01. 2 Zweck des Vereins S. SATZUNG der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01 2 Zweck des Vereins S. 01 3 Gemeinnützigkeit S. 01 4 Mittel des Vereins, Haftung

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V.

Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V. Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V. 1 Name und Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Betreuungsverein Luckenwalde e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Luckenwalde. 3. Die Eintragung

Mehr

Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung

Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. (SFC) mit Sitz in Rheinstetten ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts

Mehr

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen,,Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure Hochschulgruppe Ansbach e.v." (im folgenden VWI-HG Ansbach),

Mehr

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des

Mehr

1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Vereinssatzung 1 Förderverein Rockefeller Economies e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein Rockefeller Economies e.v. in Nürnberg 2 Vereinszweck 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit

Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding Helferverein Satzung Artikel 1 Sitz und Verbandszugehörigkeit 1.1 Der Verein führt den Namen "Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks

Mehr

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN. Satzung

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN. Satzung VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN Satzung VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN - SATZUNG

Mehr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,

Mehr

Turn- und Sportverein Neukölln 1865 e. V. Satzungen

Turn- und Sportverein Neukölln 1865 e. V. Satzungen Turn- und Sportverein Neukölln 1865 e. V. Satzungen Dies ist eine nicht beglaubigte Abschrift unserer aktuellen Satzungen aus dem Jahr 2010. Trotz sorgfältiger Prüfung können sich kleine Fehler oder Abweichungen

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 01.10.2002 der a.o. Mitgliederversammlung vom 17.02.2003 der a.o. Mitgliederversammlung vom 21.07.2003

Mehr

Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar Satzung

Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar Satzung Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar Satzung 1 Name, Sitz und Farben 1. Der Verein ist am 17. Januar 1907 gegründet worden und führt den Namen Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar (TuS 07 Oberlar).

Mehr

Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins

Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins Vereinssatzung A. Allgemeines 1. Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen HELP NOW. 2. Er hat seinen Sitz in Giessen. 3. Er ist in das Vereinsregister unter 21.VR2572 beim Amtsgericht Giessen eingetragen.

Mehr

FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.

FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit

Mehr

Satzung des Vereins. Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V.

Satzung des Vereins. Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V. Satzung des Vereins Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom 23.05.2014

Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom 23.05.2014 Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom 23.05.2014 Die Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) ist eine Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Rentner

Mehr

Satzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.

Satzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v. Satzung des Vereins Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt nach der von den Vereinsgründern gewollten Eintragung in das Vereinsregister den

Mehr

Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien

Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Kameradschaftsverein der Freiwilligen Feuerwehr Ehra- Lessien. 2. Er wird

Mehr

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung der Japanischen Schule Köln Satzung der Japanischen Schule Köln Stand: Aug. 2004 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Japanische Schule Köln e.v." Der Sitz des Vereins ist Köln. Das Geschäftsjahr beginnt am

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

S a t z u n g des Turn- und Sportvereins Bad Kissingen 1876 e.v.

S a t z u n g des Turn- und Sportvereins Bad Kissingen 1876 e.v. S a t z u n g des Turn- und Sportvereins Bad Kissingen 1876 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Turn- und Sportverein Bad Kissingen 1876 e.v." und hat seinen Sitz in 97688

Mehr

Satzung des Eisbären Juniors Berlin e.v.

Satzung des Eisbären Juniors Berlin e.v. 01692-13 / 347985 Satzung des Eisbären Juniors Berlin e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Eisbären Juniors Berlin, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. eingetragener

Mehr