Neue Ansätze zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
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- Joachim Geisler
- vor 6 Jahren
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1 Ilse Wehrmann Diplom-Sozialpädagogin Abteilungsleiterin der Bremischen Evangelischen Kirche Vorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.v. Neue Ansätze zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen Von der Objekt- zu Subjektfinanzierung
2 Grundlagen Gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz Anspruch gesetzlich nicht klar definiert, Sache der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( 24 KJHG). Betrifft Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Kindergarten im KJHG nicht klar definiert, jedoch: soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. ( 22 KJHG).
3 Grundlagen Erbringung der Leistung gemäß dem Anspruch Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern im Kindergarten gehört zu den Leistungen der Jugendhilfe. Rechtsansprüche richten sich allein und ausschließlich an den öffentlichen Träger. Leistungen können von Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe in dessen Auftrag erbracht werden ( 3 SGB VIII). Erbringung kann durch Leistungssicherungsvereinbarungen oder direkt durch die leistungsberechtigten Anspruchsinhaber geschehen.
4 Grundlagen Finanzierung der Leistung gemäß dem Anspruch Durch den Rechtsanspruch sind die Kinder, vertreten durch die Eltern, Rechtsanspruchsberechtigte: Es wird nicht mehr die Einrichtung oder Gruppe (Objekt) als solche gefördert, sondern das Kind (Subjekt). Finanzierung der Einrichtungen der freien Träger geschieht ohne bundesgesetzliche Finanzierungsstruktur. Kostenvereinbarungen relevant, wenn freie Träger zur Erfüllung von Rechtsansprüchen gegenüber öffentlichen Trägern tätig werden, also Leistung gegenüber den anspruchsberechtigten Kindern an Stelle der öffentlichen Träger erbringen.
5 Umsetzung Finanzierung der Leistung gemäß dem Anspruch Leistungsverpflichtung der öffentlichen Träger bedeutet, dass sie allein für die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Kostenträger verantwortlich sind. Basis für das Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis bei der Kostenvereinbarung ist das sozialjugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis, das durch die Inanspruchnahme freier Träger durch die Leistungsberechtigten im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts nach 5 SGB VIII entsteht.
6 Umsetzung Sicherung der Qualität Weniger Kontrolle über die Verwendung der Mittel Mehr Qualitätssicherung durch den freien Markt: Kunden nutzen nur preislich und qualitativ attraktive Leistungen. Weniger angebotsorientierte Jugendhilfe, mehr nachfrageorientierte Jugendhilfe: Wettbewerb aller Anbieter Einrichtungen betreiben aus eigenem Interesse Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, Kunden- und Bedarfsanalysen und Marketing
7 Umsetzung Sicherung der Qualität Erarbeitung eines individuellen Träger-/Einrichtungsprofils Kundenbefragungen Flexible Öffnungszeiten Stärkere Familienergänzung und unterstützung Mehr Service Aber: nicht nur Finanzierungsmodelle und Belegungsdichte beachten, auch Erziehungs- und Bildungsauftrag im Rahmen guter Pädagogik.
8 Erfolg Entscheidende Kriterien Personelle Ressourcen Dialog zwischen Trägern, Mitarbeitern, Eltern und Kindern Investition in Qualitätsentwicklungsmaßnahmen Persönliche Bereitschaft aller beteiligten Transparenz in der Umsetzung
9 Finanzierungsmodelle Landesverband Evangelischer Grundvoraussetzungen Freie Wahl der Einrichtung durch die Eltern In Kombination mit Qualitätssicherungsverfahren (Gütesiegel) Förderung nicht mehr pro Gruppe sondern nur pro Kind bzw. pro gebuchte Leistung.
10 Finanzierungsmodelle Konkrete Beispiele Betreuungsgutscheine (Kita-Card, Kernzeit-Plus,...) (Deutscher Städte- und Gemeindebund, August 2001) Bildungskonten, Bildungssparen, Bildungsgutscheine im Rahmen eines komplett überarbeiteten Bildungssystems (Bildungskommission der Heinrich-Böll-Stiftung, 2001) Orientierung in Management-Fragen an anderen Sozialeinrichtungen: Beratungsstellen, Pflegedienste, Krankenhäuser
11 Fazit Das Wichtigste... Rechtsansprüche auf Erziehung, Bildung und Betreuung müssen bei der Inanspruchnahme kostenfrei sein. Kindergarten und Bildung nur ökonomisch zu betrachten ist falsch: Die PISA-Studie zeigt, dass in den vergangenen Jahren im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung zuviel gespart wurde. Bildung ist der einzige wesentliche Rohstoff unseres Landes. Es wird ein Investitionsprogramm in Milliardenhöhe erforderlich sein, um den Anschluss an die übrige Welt nicht zu verlieren.
12 Der Landesverband Weil Kinder unsere einzige reale Verbindung in die Zukunft sind und weil sie die Schwächsten sind gehören sie an die erste Stelle der Gesellschaft Landesverband Evangelischer Olof Palme Slevogtstraße Bremen
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