Richtlinie zur Förderung besonders energieeffizienter Neubauten nach KfW-Effizienzhausstandard in Baden-Württemberg
|
|
- Karin Flater
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Energieeffizienzfinanzierung Bauen Richtlinie zur Förderung besonders energieeffizienter Neubauten nach KfW-Effizienzhausstandard in Baden-Württemberg Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die effiziente Ressourcenverwendung im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes steigern. Das Land fördert daher die Errichtung besonders effizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms des Bundes". Die L-Bank subventioniert in dem Programm "Energieeffizienzfinanzierung - Bauen" die ohnehin günstigen, vom Bund subventionierten Förderkredite der KfW aus dem Programm "Energieeffizient Bauen" zusätzlich. 1. Was wird gefördert? 1.1 Förderfähige Vorhaben Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von zumindest teilweise eigengenutzten Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten) mit bis zu 3 Wohneinheiten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Der Ersterwerb wird innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gefördert. Gefördert werden auch ausschließlich durch Erweiterung bestehender Gebäude (zum Beispiel Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (zum Beispiel Dachgeschossausbau) neu entstehende Wohneinheiten. Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/ Kochnische und Bad/WC) und die anzuwendenden technischen Mindestanforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern und den Passivhäusern finden Sie in den Anlagen "Technische Mindestanforderungen" und "Liste der technischen FAQ" (siehe 7.). Förderfähige Kosten Die Bauwerkskosten können bis zu 100 % finanziert werden. Grundstückskosten sind nicht förderfähig. Kombination mit anderen Förderungen Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich, sofern die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Zuschüsse mindern die zuwendungsfähigen Kosten gemäß Ziffer 1.2. Nicht möglich ist für in diesem Programm geförderte Maßnahmen eine Kombination mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" (KfW-Programm-Nummer 153). Form-Solutions Artikel Nr LB-0006 Seite 1 von 5 Die Wohnimmobilie muss in Baden-Württemberg liegen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie an Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen. Ein zugelassener Sachverständiger 1 (siehe 6.) aus der Expertenliste unter muss bei allen Maßnahmen eine Beratung, energetische Fachplanung und Baubegleitung vornehmen. Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende KfW-Effizienzhaus- Niveaus gefördert: - KfW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus) - KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus) - KfW-Effizienzhaus 70 Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist bei Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Erläuterungen Ebenso ist eine Kombination mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm - Eigentumsfinanzierung BW für die selbstgenutzte Wohneinheit ausgeschlossen. Eine Kombination mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Zuschuss) ist möglich. Speziell für den Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ist eine Kombination mit den nachfolgenden Förderprogrammen möglich: Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien der L-Bank ( BAFA-Zuschüsse aus dem Programm "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" ( Zur Vermeidung einer Überfinanzierung müssen Sie zum Beispiel einen BAFA-Zuschuss in voller Höhe von den förderfähigen Kosten abziehen, die die Bemessungsgrundlage für das Darlehen der Energieeffizienzfinanzierung bilden. 1 In diesem Dokument verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller, Sachverständiger oder Endkreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.
2 2. Wer wird gefördert? Gefördert werden Privatpersonen, die selbst genutzte oder teilweise vermietete Wohngebäude beziehungsweise Eigentumswohnungen errichten, erweitern oder ausbauen. Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen sind ebenfalls förderwürdig. Der Darlehensnehmer muss mindestens eine der Wohneinheiten dauerhaft selbst bewohnen und seinen Erstwohnsitz dort anmelden. 3.3 Laufzeitvarianten 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren (10/2) 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren (20/3) 30 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren (30/5) 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt. 3.5 Sollzinssätze Überlässt der Darlehensnehmer die geförderte Immobilie unentgeltlich an Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Antragsberechtigt sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn jeder Wohnungseigentümer seine Immobilie selbst nutzt. 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt durch die Verbilligung eines langfristigen Darlehens der L-Bank, das über Finanzierungsinstitute ausgereicht wird. Sofern es das niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten zulässt, gibt es für KfW- Effizienzhäuser 40 und 55 eine höhere Zinsverbilligung. Für KfW-Effizienzhäuser 40 oder 55 erhält der Darlehensnehmer nach Abschluss des Vorhabens einen Tilgungszuschuss (Teilschulderlass). Der Tilgungszuschuss wird im Darlehensvertrag zunächst als Prozentsatz vom Bruttodarlehensbetrag zugesagt. Die Prozentsätze für den Tilgungszuschuss sind nach Effizienzhaus-Niveau gestaffelt. Auf Basis der Erklärungen in der "Bestätigung nach Durchführung" über die Einhaltung des Förderzwecks und der technischen Mindestanforderungen wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Der genaue Betrag wird auf Basis des Bruttodarlehensbetrags berechnet, der sich nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung durch die L-Bank ergibt. Der Tilgungszuschuss wird auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet. Dies verkürzt die Darlehenslaufzeit bei gleichbleibenden Annuitäten. Die aktuellen Tilgungszuschüsse sind im Konditionentableau ausgewiesen (siehe 3.5.4). Ein Archiv mit zusätzlichen Übersichten, die auch die in der Vergangenheit gültigen Tilgungszuschüsse enthalten, finden Sie im Internet unter Festlegung des Zinssatzes mit Zinsverbilligung Der Bund und die L-Bank verbilligen die Förderkredite für den Zeitraum der ersten Sollzinsbindungsfrist. Die Darlehen werden zu den am Tag der Zusage der L-Bank geltenden Programmzinssätzen zugesagt. Sofern zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank ein günstigerer Sollzinssatz galt, erfolgt die Zusage zu diesem günstigeren Sollzinssatz. Dieser Konditionenschutz gilt nur für vollständig eingereichte Anträge (Antragsformular und Bestätigung zum Antrag), oder bei unvollständigen Anträgen, wenn fehlende Unterlagen innerhalb von 10 Bankarbeitstagen bei der L-Bank vorliegen Sollzinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen werden 10 Jahre festgeschrieben. Rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung unterbreitet die L-Bank dem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus Bereitstellungsprovision Für den noch nicht abgerufenen Bruttodarlehensbetrag wird 1 Jahr nach Kreditzusage der L-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig Konditionenübersicht Die aktuellen Zinssätze können der jeweils gültigen Konditionenübersicht entnommen werden. Diese kann im Internet unter heruntergeladen werden Zinstermine Die Sollzinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag eines jeden Monats fällig. 3.6 Tilgung Seite 2 von Umfang der Finanzierung Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt in der Regel Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag beträgt Euro pro Wohneinheit. Bemessungsgrundlage für den Darlehensbetrag ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag. 3.7 Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Zins- und Tilgungsbetrag). Vorzeitige Rückzahlungen des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen von mindestens Euro sind während der ersten Zinsbindungsfrist zu den Fälligkeitsterminen kostenfrei möglich. Sicherheiten Die Darlehen werden banküblich, in der Regel durch Grundschulden, besichert. Das Finanzierungsinstitut vereinbart die Sicherheiten mit den Darlehensnehmern.
3 Wie wird das Darlehen beantragt? Antragsverfahren Der Antragsteller stellt den Antrag bei dem Institut, das sein Vorhaben finanziert (Finanzierungsinstitut). Das Finanzierungsinstitut leitet den Antrag, gegebenenfalls über sein Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Das Finanzierungsinstitut erhält von der L-Bank das Förderdarlehen und schließt auf dieser Grundlage den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. 4.4 Abruf Das Finanzierungsinstitut ruft die Mittel auf Basis eines Auszahlungsantrags bei der L-Bank ab und leitet sie dann an die Darlehensnehmer weiter. Das Finanzierungsinstitut bestätigt mit dem Abruf der Mittel gegenüber der L-Bank, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung vorliegen. Der Abruf kann in einer Summe oder in maximal 3 Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt in der Regel 12 Monate nach Darlehenszusage. 4.2 Antragsunterlagen Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Für die über Finanzierungsinstitute gestellten Anträge Verwendungszweck zugeführt werden müssen. gilt der Antragsvordruck der KfW in der Version der Abweichend von Ziffer 3 Absatz (1) der Allgemeinen L-Bank. Dieser liegt den Finanzierungsinstituten vor. Bestimmungen I (Fassung für Zentralinstitut beziehungsweise Finanzierungsinstitut) beziehungsweise Ziffer 2 Zudem ist die "Online-Bestätigung zum Antrag Energieeffizienzfinanzierung - Bauen" vom Sachverständigen Absatz (1) der Allgemeinen Bestimmungen II (Fassung für ausgefüllt und vom Darlehensnehmer unterzeichnet Endkreditnehmer) gelten die Anforderungen über den zusammen mit dem Darlehensantrag bei der L-Bank fristgerechten Mitteleinsatz innerhalb von 3 Monaten einzureichen. nach Auszahlung nicht für Darlehen Euro beziehungsweise einen letzten Abruf Euro. In diesen Fällen können die abgerufenen Mittel auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. 4.3 Die Online-Bestätigung wird als Ausdruck aus der Online-Anwendung der KfW erzeugt, die Sie auf der Website der KfW aufrufen können. Weitere Hinweise finden Sie unter In der Online- Anwendung können Sie auch auswählen, dass Sie die "Energieeffizienzfinanzierung" der L-Bank beantragen. Zeitpunkt der Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut gestellt werden. Als Antragstellung gilt ein von einem Finanzierungsinstitut dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Der vom Antragsteller unterschriebene Antragsvordruck soll spätestens bis Ende des dritten Kalendermonats nach Vorhabensbeginn bei der L-Bank eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Beim Erwerb einer Immobilie gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Die L-Bank erkennt als Antragstellung auch dokumentierte Finanzierungsgespräche bei Finanzdienstleistern oder -vermittlern an, die nicht selbst die Finanzierung übernehmen. Für eine Darlehenszusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseinganges in der L-Bank. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung. Sofern für zu erwerbende Wohneinheiten bereits eine Förderung aus dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen gewährt und ausgeschöpft wurde, ist eine erneute Förderung zugunsten des Ersterwerbers nicht möglich. In diesen Fällen kann bei einem Erwerb der geförderten Wohneinheit die Förderung auf den Ersterwerber übertragen werden. 4.5 Verwendungsnachweis Innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist der programmgemäße und fristgerechte Einsatz der Mittel gegenüber der L-Bank wie folgt auf dem Formular "Bestätigung nach Durchführung" zu belegen: Der Sachverständige prüft und bestätigt das Erreichen des geförderten KfW-Effizienzhaus-Niveaus gemäß den Anlagen "Technische Mindestanforderungen" und "Technische FAQ" (siehe 7.) und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung". Er kann die "Bestätigung nach Durchführung" mit der Online-Anwendung der KfW ( erstellen oder das ausfüllbare PDF- Formular "Bestätigung nach Durchführung Energieeffizient Bauen (Programm 153)" (KfW-Formular- Nummer ) von der KfW-Internetseite ( verwenden. Nur Sachverständige mit einer speziellen Zulassung können mit der Online-Anwendung eine Bestätigung nach Durchführung ausfüllen. In der Online- Anwendung sind auch die Förderprogramme der L-Bank hinterlegt. Der Sachverständige übergibt dann einen Ausdruck der Bestätigung nach Durchführung an den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer bestätigt die Vorhabensdurchführung im Formular "Bestätigung nach Durchführung". Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel am geförderten Wohngebäude und reicht die "Bestätigung nach Durchführung" bei der L-Bank ein. Seite 3 von 5
4 Seite 4 von Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen (siehe 5. "Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Darlehensnehmers") müssen die Arbeitsleistungen sowie die Adresse des Investitionsobjektes enthalten und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Erneute Antragstellung nach Verzicht Ein Verzicht auf die Zusage der L-Bank ist über das Finanzierungsinstitut möglich. Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der L-Bank kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (das heißt identisches Investitionsobjekt und identisches KfW-Effizienzhaus-Niveau) gestellt werden. Nach dieser Sperrfrist ist eine erneute Antragstellung bei der L-Bank oder KfW möglich. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Programmbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn. Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Darlehensnehmers Innerhalb von 10 Jahren nach Darlehenszusage sind vom Darlehensnehmer aufzubewahren und der L-Bank auf Verlangen vorzulegen: Die vollständigen Berechnungsunterlagen zum KfW- Effizienzhaus sowie alle dafür relevanten Nachweise inklusive der Rechnungen Unterlagen zur Dokumentation der vom Sachverständigen erbrachten Leistungen (Planung und begleitende Durchführung - siehe hierzu auch die mögliche Dokumentation beim Fertighausbau in den FAQ unter Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage auf dem Bestätigungsformular des VdZ-Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. ( Bei einer erforderlichen Luftdichtheitsmessung: Dokumentation des Messergebnisses in einem Messprotokoll Eine Übersicht der aufzubewahrenden Unterlagen finden Sie im Informationsblatt als Anhang zur "Bestätigung nach Durchführung Energieeffizienzfinanzierung - Bauen". Die L-Bank behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor- Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor. Sofern der Darlehensnehmer innerhalb von 10 Jahren nach Darlehenszusage das geförderte Gebäude oder die geförderte Wohneinheit verkauft, ist der Erwerber auf die Förderung durch die L-Bank und auf das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach 11 Absatz 1 EnEV hinzuweisen. Alle Angaben im Antrag zum Verwendungszweck, zur Höhe der förderfähigen Kosten und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes beziehungsweise nach 263 des Strafgesetzbuches. 6. Welche Anforderungen bestehen an Sachverständige? Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter in den Kategorien "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführten Personen. Die Experten, die für diese KfW-Programme zugelassen sind, sind gleichzeitig auch für die Energieeffizienzfinanzierung der L-Bank zugelassen. Der Sachverständige ist für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem Inhaber-, Gesellschaftsoder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln. Nicht unter diese Regelung fallen: beim Antragsteller oder Verkäufer von neuen Wohneinheiten angestellte Sachverständige angestellte Sachverständige von Bau- und Handwerksunternehmen (zum Beispiel Fertighausbauer), deren Produkte und Leistungen nach einer Gütesicherung definiert und überwacht werden. Weitere Informationen über die zugelassenen Gütegemeinschaften finden Sie in den FAQ unter Der Sachverständige führt eine energetische Fachplanung gemäß den Programmbedingungen dieser Richtlinie einschließlich Anlagen durch und erstellt die "Online-Bestätigung zum Antrag". Nach Abschluss der Baumaßnahmen prüft der Sachverständige die programmgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung". Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" beschrieben. 7. Anlagen zur Richtlinie Weitere wichtige Programmbestimmungen und Fördervoraussetzungen sind in den Anlagen zu dieser Richtlinie enthalten: Anlage "Technische Mindestanforderungen" Anlage "Liste der Technischen FAQ" Der Sachverständige muss die Technischen Mindestanforderungen und die Technischen FAQ bei Erstellung der Bestätigung zum Antrag und der Bestätigung nach Durchführung beachten und anwenden. Er erklärt in diesen Bestätigungen, dass die Vorgaben aus den Anlagen zur Richtlinie eingehalten sind. Der Darlehensnehmer erhält in den Technischen Mindestanforderungen wichtige Hinweise, welche Leistungen der Sachverständige erbringen muss und welche Nachweise für die Berechnung der Effizienzhäuser aufzubewahren sind.
5 Die L-Bank verwendet für diese beiden Anlagen die Vordrucke der KfW aus deren Programm "Energieeffizient Bauen" (KfW-Programm-Nummer 153). Soweit die dort beschriebenen Maßnahmen und Effizienzhaus- Niveaus in der Energieeffizienzfinanzierung der L-Bank überhaupt förderfähig sind, gelten die Regelungen der KfW unverändert auch für das L-Bank-Programm. Alle Anlagen sind im Internet unter abrufbar. Dort finden Sie auch ein Archiv mit den Anlagen, die in der Vergangenheit gültig waren Rechtsgrundlagen Inkrafttreten Form-Solutions Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung, der Verwaltungsvorschriften hierzu sowie der 48, 49 und 49a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes gewährt. Über die Bewilligung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht. Die geänderte Fassung der Richtlinie vom tritt zum in Kraft. Seite 5 von 5 L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline energiesparen@l-bank.de Internet: Beratungszentrum Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart
Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 153 (KfW-Effizienzhaus) Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes Förderziel Förderziel Das Förderprogramm
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
153 Kredit Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 - Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes Förderziel Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 153 (KfW-Effizienzhaus) Förderziel Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms des Bundes". Das Förderprogramm
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 153 (KfW-Effizienzhaus) Förderziel Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Das Förderprogramm
MehrBestätigung nach Durchführung
Zurücksetzen Bestätigung nach Durchführung Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programme 151/152) Über das kreditausreichende Finanzierungsinstitut ("Hausbank") Bitte füllen Sie die Bestätigung nach Abschluss
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
MehrBestätigung nach Durchführung
Zurücksetzen Bestätigung nach Durchführung Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programm 151/152) Über das kreditausreichende Finanzierungsinstitut ("Hausbank") Ihre nächsten Schritte: 1. Bitte unterschreiben
MehrKfW-Energieeffizient Sanieren
KfW-Energieeffizient Sanieren Was wird gefördert? Die Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeinsparung / CO2-Minderung. Es werden die KfW- Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen unterstützt.
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 151 (KfW-Effizienzhaus) Programmnummer 152 (Einzelmaßnahmen) Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Das Förderprogramm
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
153 Kredit Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes Förderziel Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 153 (KfW-Effizienzhaus) Förderziel Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Das Förderprogramm
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
153 Kredit Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes Förderziel Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 151 (KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) Programmnummer 152 (Einzelmaßnahmen) Förderziel Finanzierung der energetischen
MehrIFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten
IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses
MehrEnergieeffizient Bauen - Kredit
Energieeffizient Bauen - Kredit PROGRAMMNUMMER 153 KREDIT Das Wichtigste in Kürze Ab 1,41% effektiver Jahreszins Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit Bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
MehrIFB-Modernisierungsdarlehen Produktinformation für die langfristige Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen Gültig ab 1.
IFB-Modernisierungsdarlehen Produktinformation für die langfristige Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in
MehrEnergieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152
Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Januar 2015 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie
MehrSparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 13.10.2011 Markus Elspaß 1
Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause 1 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 2 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 3 Fördermittelangebot der KfW Basisförderung
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 167 (Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien) Förderziel Förderziel Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und kann in Ergänzung
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
167 Kredit Förderziel Förderziel Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung
MehrMerkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145)
Page 1 of 5 Sie sind hier: Startseite > Service > Kreditantrag, Formulare, Merkblätter > Merkblätter > Bauen, Wohnen, Energie sparen > Merkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145) Merkblatt - Ökologisch Bauen
MehrAktuelle Förderprogramme 2015
Aktuelle Förderprogramme 2015 Günther Gamerdinger Vorstandsmitglied der Volksbank Ammerbuch eg Übersicht 1. Bei bestehenden Wohngebäuden Energetische Sanierungsmaßnahmen Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW
MehrEnergieeffizient Sanieren (151/152/167/430/431)
(151/152/167/430/431) Juni 2013 Bank aus Verantwortung Ihre Vorteile auf einen Blick Kredite und Zuschüsse TOP-Konditionen 100 % Finanzierung Bis zu 30 Jahre Laufzeit 10 Jahre Zinsbindung Tilgungsfreie
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 430 Förderziel Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Das Förderprogramm dient der Förderung von
MehrBestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen
Zurücksetzen Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren - Kredit - (Programme 151/152) Über die durchleitende Bank Bitte füllen Sie die Bestätigung nach Abschluss
MehrEnergieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430
Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
MehrFormatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten
Finanzierung von Energieprojekten mit öffentlichen Förderkrediten der KFW KuKo, 17.03.2012, Christian Bürger Agenda 1. Vorteile -allgemein- 2. Energieeffizient Bauen (153) 3. Energieeffizient Sanieren
MehrKfW-Information für Multiplikatoren
KfW-Information für Multiplikatoren 20.11.2015 Themen dieser Ausgabe: Neubau Bestandsimmobilie Energie und Umwelt Inhalt Produkt Thema Neubau, Bestandsimmobilie, Energie und Umwelt Altersgerecht Umbauen
MehrDer Weg zu öffentlichen Fördermitteln
Energetische Gebäudesanierung Ein Informationsabend des Klimaschutzmanagements der Stadt Mönchengladbach am 22.10.2014, Volkshochschule Mönchengladbach Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln Gliederung
MehrEnergieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430
Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430 Mai 2015 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
MehrKredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien. 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden
Kredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden Übersicht Wohnraum-Finanzierungen mit KfW-Förderung KfW-Förderung der
MehrKfW-Information für Multiplikatoren
KfW-Information für Multiplikatoren 06.05.2015 Themen dieser Ausgabe: Wohnwirtschaft Neubau Bestandsimmobilie Inhalt Produkte Themen Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau 1. 2. 3. Energieeffizient
MehrFörderung von Mietwohnungen. Modernisierung
Förderung von Mietwohnungen Modernisierung Förderziel In Hessen wird die Modernisierung von Mietwohnungen mit den Landesprogrammen zur Förderung der Modernisierung und dem Sonderprogramm Energieeffizienz
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
151/152 Kredit Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Förderziel Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen
MehrIFB-Aufstockungsdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien Gültig ab 1. August 2014
IFB-Aufstockungsdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit
MehrFianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten
Fianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten Günter Beggel München, 01.10.2015 Inhalt 1. Wer kann Anträge stellen? 2. Was wird gefördert? 3. Was ist von der Förderung ausgeschlossen 4. Kreditbetrag
MehrKfW-Altersgerecht Umbauen
KfW-Altersgerecht Umbauen Was wird gefördert? Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnimmobilien, z.b. Einbau von Aufzügen, Verbreiterung von Türen, Anpassung der Sanitärobjekte Wer ist antragsberechtigt?
MehrDie aktuellen wohnwirtschaftlichen KfW-Programme was gibt es ab dem 01.06.2014 NEUES?
Die aktuellen wohnwirtschaftlichen KfW-Programme was gibt es ab dem 01.06.2014 NEUES? Tabarz, 08.05.2014 Walter Schiller, Handlungsbevollmächtigter Vertrieb Bank aus Verantwortung Agenda 1 Überblick und
MehrEnEV und Energieausweise 2009
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV und Energieausweise 2009 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
151/152 Kredit Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms"
MehrRenovieren und Modernisieren Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Förderkredite
Wohnungsbaufinanzierung Renovieren und Modernisieren Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Förderkredite Markus Lücke Berater Wohnungsbaufinanzierung Programm 1. Begrüßung 2. Warum modernisieren
MehrSie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW!
Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW! Berlin, 16.04.2013 Veranstaltungsreihe Berliner Bezirke Walter Schiller KFW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW Bank aus Verantwortung Fördern
MehrGrundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche
MehrIhr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?
WOHNRAUM BAUEN ODER ERWERBEN Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb eines Hauses
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer. Brandenburg-Kredit für den Mittelstand. (außerhalb KMU-Fenster) gültig für Zusagen ab: 04.08.
(außerhalb KMU-Fenster) gültig für Zusagen ab: 04.08.05 Die Zinsen betragen bei 00 %iger Auszahlung: 0.-0. Jahr ab. Jahr mit Zinsverbilligung Zinsverbilligung Betriebsmittel/ Preisklasse A 5 / 5,0./.,0
MehrMerkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur
208 Kredit Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft Förderziel Mit dem erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit
MehrKfW Programmübersicht
KfW Wohneigentumsprogramm (124) Fördervoraussetzungen/ Antragsberechtigte Förderung der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland
MehrAltersgerecht Umbauen Kredit www.kfw.de/159
Altersgerecht Umbauen Kredit www.kfw.de/159 Oktober 2014 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten
MehrFörderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum Zielgruppe: Haushalte mit zwei und mehr Kinder Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen
MehrSPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt
SPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt 02 L-Bank, Energie und Umwelt Förderprogramme für die Energiewende Die L-Bank unterstützt das Land Baden-Württemberg bei der Energiewende mit
MehrBauen, Wohnen, Energie sparen
Bauen, Wohnen, Energie sparen Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151, 152, 430) Energieeffizient Sanieren Baubegleitung ( Programm-Nr. 431) Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Programm-Nr.
MehrSie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren?
KOMMUNAL INVESTIEREN Sie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren? Die Zukunftsförderer Investitionen in die Zukunft Die Verknappung von Haushaltsmitteln macht es immer schwieriger,
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
430 Zuschuss Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO 2- Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Förderziel Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen
MehrKfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung
KfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung Potsdam, 24. September 2012 Universität Potsdam Stephan Gärtner KfW Bankengruppe Wir stellen uns vor Sitz in Frankfurt, Berlin
MehrEnergieeffizienz in kirchlichen Einrichtungen: Finanzierung und öffentliche Förderung
Energieeffizienz in kirchlichen Einrichtungen: Finanzierung und öffentliche Förderung Thomas Zuch, Betreuer Institutionelle Kunden Region Süd-West Wir sind eine Genossenschaftsbank mit christlichen Wurzeln
MehrSie wollen Ihren Altbau zum Vorbild machen.
Sie wollen Ihren Altbau zum Vorbild machen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: KREDIT-VARIANTE. EMISSIONEN RUNTER, WOHNQUALITÄT RAUF. Bei der Sanierung von Wohngebäuden des Altbaubestandes
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 151 (KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) Programmnummer 152 (Einzelmaßnahmen) Finanzierung der energetischen Sanierung
MehrENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN BARRIEREN REDUZIEREN
ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN BARRIEREN REDUZIEREN Informationen zu den KfW-Förderprodukten für private Haus- und Wohnungseigentümer Sehr geehrte Haus- und Wohnungseigentümer, wer sein Haus energetisch
MehrEffizienzhaus Plus und PV-Batteriespeicher: Die Förderprodukte der KfW
Effizienzhaus Plus und PV-Batteriespeicher: Die Förderprodukte der KfW Frechen, 18. November 2013 Jürgen Daamen Prokurist Vertrieb Bank aus Verantwortung Der Weg zum Kredit Antragsweg Antragstellung vor
MehrWie wird gefördert Informationen Kontaktaufnahme. Stadt Cuxhaven Rathausplatz 1 27472 Cuxhaven
Förderprogramme für die energetische Modernisierung / Sanierung von Wohnungen für die Modernisierung von Wohnungen Kredit und Zuschussvarianten Sonderförderung für Beratung Energetische Modernisierung
MehrMerkblatt Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes
Energieeffizient Bauen (153) - Merkblatt 04/2016 Energieeffizient Bauen (153) Stand 04/2016, Bestellnummer 600 000 3464 Merkblatt Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als im Rahmen des CO
MehrFördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden
Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden Horst Nörenberg, Investitionsbank SH Börnsen, 25.02.2013 Wirtschaft Immobilien Kommunen Investitionsbank Schleswig-Holstein Zentrales
MehrBaden-Württemberg geht voran.
Workshop zu integrierter energetischer Erneuerung von Stadtquartieren in Ludwigsburg, 10.04.2014, Rüdiger Ruhnow 1 Baden-Württemberg geht voran. Die L-Bank schafft dafür die passenden Förderangebote. Workshop
MehrEnergieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152
www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Oktober 2013 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Für den Ersterwerb
MehrKfW-Information für Multiplikatoren
KfW-Information für Multiplikatoren 07.12.2015 Themen dieser Ausgabe: Wohnwirtschaft Bestandsimmobilie Neubau Inhalt Produkte Themen Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau 1. Energieeffizient Sanieren
MehrDie aktuelle KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Die aktuelle KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren Freiburg, 13.04.2013 Eckard von Schwerin KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen
MehrÜbersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013
Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013 SenerTec Center Zeitz GbR 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme
MehrEnergetisch Sanieren und Altersgerecht Umbauen mit der KfW
Energetisch Sanieren und Altersgerecht Umbauen mit der KfW Gera, 14.09.2015 Markus Merzbach, Abteilungsdirektor KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen
MehrDie L-Bank schafft die passenden Förderangebote!
update 13, Architektenkammer Baden-Württemberg, Juli 2013 1 Mit Energie zum ökologischen Umbau des Standorts Baden-Württemberg geht voran Die L-Bank schafft die passenden Förderangebote! Agenda update
MehrÜbersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden Details siehe Merkblätter Stand: März 2015
Übersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden Details siehe Merkblätter Stand: März 2015 KfW Programm (Titel und Programm- Nr.) IKK Investitionskredit Kommunen
MehrRichtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus
Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal hat in ihrer Sitzung am 20.07.2015 folgende Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus beschlossen:
MehrInformationen und Hinweise erhalten Sie heute zu folgenden Themen:
An Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen 1. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss: Neuer Antragsprozess ab 01.03.2013 2. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss:
MehrÜbersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1
Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012 SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme
MehrSie möchten natürliche Energien nutzen?
ERNEUERBARE ENERGIEN Sie möchten natürliche Energien nutzen? Die Zukunftsförderer Weitblick belohnen wir mit langfristigen Finanzspritzen Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen eine Initiative, die sich
MehrFörderprogramme für Wohnimmobilien
Förderprogramme für Wohnimmobilien Ihr Vorhaben die passenden Förderdarlehen Neubau KfW-Programm Energieeffizient Bauen KfW-Wohneigentumsprogramm mit zusätzlicher SAB-Förderung SAB-Förderergänzungsdarlehen
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 05.11.2014) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für
MehrSie beraten wir finanzieren: KfW! Energieeffizient sanieren mit der KfW Bankengruppe
Sie beraten wir finanzieren: KfW! Energieeffizient sanieren mit der KfW Bankengruppe Mit freundlicher Unterstützung Markus Merzbach Abteilungsdirektor Regionalleiter Rhein-Main KfW Bankengruppe KfW Bankengruppe
MehrFördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.
Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung Die EnEV 2014 Anforderungen Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.2014 Energieverbrauch private Haushalte Folie: 2 Förderprogramme Wohnen
MehrEnergieeffizient Bauen www.kfw.de/153
Energieeffizient Bauen www.kfw.de/153 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten Wir fördern: Ein, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
MehrDetails zu den ab 01.04.2012 gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.
An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 29.12.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden
MehrHerzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung
Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung 1 Energieeffizient Bauen Energieeffizient Bauen Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Programmnummer 430 Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Förderziel Förderziel Das Förderprogramm dient der
MehrEnergieeffizient sanieren, bauen und modernisieren
Ausgabe März 2011 Energieeffizient sanieren, bauen und modernisieren Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat sich einiges getan in der Wohnbauförderung der KfW: Zum 01. März 2011 sind eine Reihe
MehrSie möchten als gemeinnützige Institution investieren?
SOZIAL INVESTIEREN Sie möchten als gemeinnützige Institution investieren? Die Zukunftsförderer Wer Gutes tut, hat Förderung verdient Sie haben ein Vorhaben, doch nicht genug Mittel für die Finanzierung.
MehrDer Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Anlage 1 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015 Merkblatt 151/152 Kredit Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrAgenda. Zielsetzung und Vorteile der Förderung. Aktuelle Förderprogramme der KfW und der L-Bank
Jetzt Energielöcher dichten und doppelt sparen. Aktuelle Förderkreditprogramme und Zuschüsse Agenda Zielsetzung und Vorteile der Förderung Aktuelle Förderprogramme der KfW und der L-Bank F Was kann alles
MehrIB.SH Energieeffizient Bauen EH 70
IB.SH Energieeffizient Bauen EH 70 Mit dem Förderprogramm IB.SH Energieeffizient Bauen EH 70 unterstützt die IB.SH Wohnungsunternehmen und Vermieter neuen Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen. Förderziel
MehrBauen, Wohnen, Energie sparen
Bauen, Wohnen, Energie sparen Die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW Förderbank ab dem 01.04.2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Altersgerecht Umbauen 3. Effizient
MehrBestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm
Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag
MehrWohnraumförderung 2003 @ Altbausanierung. Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände.
Wohnraumförderung 2003 @ Altbausanierung Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände. Wer Energie sparen möchte, braucht nicht nur Ideen, sondern auch die richtigen Mittel. Das gilt insbesondere für
MehrModernisierung von Mietwohnungen
Modernisierung von Mietwohnungen Antragsberechtigt sind Eigentümer/Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Gefördert wird die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen mit einem zinsgünstigen
MehrKfW Prozess- und Produktneuheiten ab 01. März 2013
KfW Prozess- und Produktneuheiten ab 01. März 2013 KfW Programm 151 / 152 / 153 Online-Bestätigung Die KfW akzeptiert ab Eingangstag 01.03.2013 nur noch vollständige Antragsunterlagen. Dazu gehört auch
MehrWohnraummodernisierung, energiesparendes Bauen und Photovoltaikanlagen Wo Vater Staat noch mitfinanziert.
Ran an die Fördermittel! Wohnraummodernisierung, energiesparendes Bauen und Photovoltaikanlagen Wo Vater Staat noch mitfinanziert. Energiespardose Haus am 29. in Kerpen-Horrem Seite 1 Themen Kreissparkasse
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 19.03.2015) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für
MehrEnergetische Gebäudesanierung. - Förderprogramme -
Energetische Gebäudesanierung - Förderprogramme - Fördermöglichkeiten im Bestand 1. Energieeffizient Sanieren (auch Denkmal) Zinsgünstiger Kredit (KfW 151/152, KfW 167) Investitionszuschuss (KfW 430) 2.
MehrVARTA Storage KfW-Programm 275
VARTA Storage KfW-Programm 275 1 Was wird gefördert? 1. Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem (PV-Leistung: max. 30 kwp) 2. Ein stationäres Batteriespeichersystem,
Mehr