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1 An Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen 1. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss: Neuer Antragsprozess ab Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss: Änderungen zum Energieeffizient Bauen und Sanieren: Prüfung der förderfähigen Maßnahmen durch den Sachverständigen 4. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Hilfe bei unplausiblen Eingaben in der Online-Bestätigung zum Antrag 5. Alle wohnwirtschaftlichen Programme: Erweiterung der endfälligen Laufzeitvariante auf bis zu zehn Jahre zum Einstellung des KfW-Unternehmerkredit-Nachrangkapital (Programm-Nr.: 048, 049) zum Multiplikatorenrundschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie heute zu folgenden Themen: 1. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430): Neuer Antragsprozess ab Wie in unserem Rundschreiben vom angekündigt, ist die Online-Bestätigung zum Antrag ab verbindlich für eine Antragstellung in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren anzuwenden. Zur Erleichterung des Antragsprozesses im Programm Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss erfolgt eine Integration der Antragstellerdaten in die Online-Bestätigung zum Antrag, so dass ab ein einheitliches Dokument als Online- Antrag als für das Zuschussprogramm zur Verfügung stehen wird. KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 9, Frankfurt am Main Telefon: Fax: S.W.I.F.T: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

2 Mit diesem neuen Online-Antrag bestätigt der Sachverständige, wie bisher in der Online-Bestätigung zum Antrag, die geplanten energetischen Maßnahmen. Darüber hinaus werden die für den Zuschussantrag zusätzlich benötigten Daten zum Antragsteller abgefragt (z.b. Geburtsdatum, Bankverbindung). Der Sachverständige kann nach Abschluss seiner Eingabe der energetischen Daten den Antrag ausdrucken, unterzeichnen und an den Antragsteller weiterreichen. Dieser ergänzt die fehlenden Antragsdaten und reicht den Antrag bei der KfW ein. 2. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430): Änderungen zum Neben den im Rundschreiben vom angekündigten Anpassungen im Programm-Merkblatt für Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss und der Anlage Technische Mindestanforderungen ergeben sich sowohl redaktionelle als auch weitere inhaltliche Änderungen zum Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt Neues Antragsverfahren bei Wohnungseigentümergemeinschaften Bei Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/ oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (z.b. durch den Hausverwalter oder einen anderen Vertretungsberechtigten) möglich. Antragsberechtigt sind wie bisher ausschließlich natürliche Personen als Wohnungseigentümer. Werden die geförderten Sanierungsmaßnahmen ausschließlich am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers vorgenommen, ist weiterhin eine gesonderte Antragstellung durch den Wohnungseigentümer möglich Präzisierung der Antragsunterlagen Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und Rückfragen zu vermeiden, werden die zur Antragstellung benötigten Unterlagen präzisiert. Insbesondere wird bei Wohnungseigentümergemeinschaften eine Liste der antragstellenden Wohnungseigentümer angefordert.

3 2.3. Unbare Zahlung der Leistungen über förderfähige Investitionen Alle Leistungen über die förderfähigen Investitionsmaßnahmen sind unbar zu bezahlen. Die entsprechenden Zahlungsbelege sind vom Antragsteller gemäß den im Programm-Merkblatt aufgeführten Auskunfts- und Sorgfaltspflichten aufzubewahren. 3. Energieeffizient Sanieren Kredit- und Zuschussvariante (Programm-Nr.: 151/152, 430): Prüfung der förderfähigen Maßnahmen durch den Sachverständigen Mit unserem Rundschreiben vom hatten wir Sie über die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in den Förderprogrammen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren zum informiert. Aufgrund aufgetretener Unsicherheiten über die Aufgaben der Sachverständigen präzisieren wir unsere Erläuterungen zur Ziffer 2.2. Prüfung der geplanten und tatsächlichen förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen wie folgt: Der Sachverständige bestätigt, dass die geplanten und durchgeführten energetischen Maßnahmen förderfähigen Standards entsprechen. Diese Prüfung erfolgt anhand der Liste der förderfähigen Maßnahmen (neue Bezeichnung). Der Bauherr bestätigt in der Kreditvariante über die durchleitenden Finanzierungsinstitute gegenüber der KfW die Höhe der geplanten bzw. tatsächlichen Kosten, welche auf Grundlage der vom Sachverständigen bestätigten förderfähigen Maßnahmen ermittelt wurden. Fördertatbestände in der Kreditprüfung wie die Höhe der förderfähigen Kosten, Überfinanzierungen oder Doppelförderungen waren und sind den Programm-Merkblättern als Aufgabenstellungen für die Sachverständigen nicht zu entnehmen. Zur weiteren Klarstellung werden die Programm-Merkblätter und Bestätigungen für die Programme in Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 151/ 152, 430) sowie die Bestätigung nach Durchführung im Programm Energieeffizient Bauen (Programm-Nr.: 153) angepasst. Für eine praxistaugliche Handhabung werden wir zum Erläuterungen unter den Technischen FAQ zur Verfügung stellen. Dabei werden wir auch eine Mustervorlage für die Prüfung der förderfähigen Maßnahmen anbieten,

4 die für den Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430) verbindlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises wird. Mit dieser Vorgehensweise und den weiteren zum wirksamen Änderungen wie die verbindliche Anwendung der Online-Bestätigung zum Antrag und der Liste der Technischen FAQ sowie das Unabhängigkeitskriterium für Sachverständige stärken wir die Leistungen von qualifizierten Energieberatern in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie deren Durchsetzung im Markt. Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird im Programm Energieefizient Sanieren Baubegleitung (Programm-Nr.: 431) mit einem Kostenanteil von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von Euro gefördert. 4. Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen in der Online-Bestätigung zum Antrag Wie in unserem Rundschreiben vom angekündigt, ist die Online-Bestätigung zum Antrag ab verbindlich für eine Antragstellung in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren anzuwenden. In sehr wenigen Einzelfällen (bei untypischen Wohngebäuden wie z.b. ein umgebauter Leuchtturm) kann es vorkommen, dass die Anwender trotz richtiger Berechnungen eine Fehlermeldung erhalten und in der Folge keine Online-Bestätigung zum Antrag erstellen können. Für diese wenigen Fälle bietet die KfW den Energieberatern eine weitergehende, spezielle Hilfe zur Erstellung der Online-Bestätigung zum Antrag bzw. Online-Antrag für die Antragstellung. 5. Alle wohnwirtschaftlichen Programme (Programm-Nr.: 124/134, 151/152, 153, 159): Erweiterung der endfälligen Laufzeitvariante auf bis zu zehn Jahre zum Ab dem können Sie eine von acht auf bis zu zehn Jahre erweiterte endfällige Laufzeitvariante beantragen. Die übrigen Bestimmungen dieser Laufzeitvariante bleiben unverändert bestehen. Die ab gültigen Programm-Merkblätter werden wir am veröffentlichen.

5 6. Einstellung des KfW-Unternehmerkredit-Nachrangkapital (Programm-Nr.: 048, 049) zum Im Rahmen des Förderprogramms KfW-Unternehmerkredit Nachrangkapital hat die KfW bislang kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kombination einer Fremdkapital- und einer Nachrangkapitaltranche zur Investitionsfinanzierung im In- und Ausland angeboten. Die Nachfrage nach Nachrangdarlehen in der allgemeinen Unternehmensfinanzierung ist jedoch seit einigen Jahren stark rückläufig. Vor diesem Hintergrund stellt die KfW das Förderprogramm zum ein. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Anträge im KfW-Unternehmerkredit Nachrangkapital gestellt werden. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung: kostenfrei Wohnwirtschaft und Infrastruktur: kostenfrei Bildungsfinanzierung: kostenfrei Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen über Fax-Abruf unter der Nummer oder im Internet ( zur Verfügung. Im Internet werden das aktualisierte, ab gültige Programm- Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit, die Bestätigungen nach Durchführung, die Liste der förderfähigen Maßnahmen in Kürze im Archiv des KfW-Beraterforums (beraterforum.kfw.de) und im Downloadcenter ( veröffentlicht. Den neuen Verwendungsnachweis im Programm Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss stellen wir spätestens zum zur Verfügung. Alternativ können Sie die aktuellen Programm-Merkblätter über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen.

6 Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer kostenfrei; KfW-Bestellnummer Bezeichnung Stand Programm-Merkblatt Energieeffizient 03/2013 Sanieren Kredit Bestätigung nach Durchführung der 03/2013 Maßnahmen Energieeffizient Sanieren Bestätigung nach Durchführung der 03/2013 Maßnahmen Energieeffizient Bauen Programm-Merkblatt Energieeffizient 03/2013 Sanieren Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss 03/2013 Verwendungsnachweis Liste der förderfähigen Maßnahmen 03/2013 Des Weiteren empfehlen wir Ihnen das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im KfW Beraterforum. Diesen Service können Sie als registrierter Benutzer des KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de/rss abonnieren. Mit freundlichen Grüßen KfW Georg Maier Dr. Burkhard Touché

Details zu den ab 01.04.2012 gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.

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