1. Energieeffizientes Bauen und Sanieren im Rahmen der Energiewende
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- Achim Acker
- vor 8 Jahren
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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. Energieeffizientes Bauen und Sanieren im Rahmen der Energiewende 1.1. Bereitstellung einer bundesweiten Expertenliste für Sachverständige 1.2. Vereinfachung der Förderung von Baudenkmalen und insbesondere erhaltenswerter Bausubstanz 1.3. Weitere für 2012 geplante Verbesserungen 2. KfW-Wohneigentumsprogramm: Aufhebung des maximalen Finanzierungsanteils und Reduzierung des Förderhöchstbetrags ab Wohnraum Modernisieren: Auslaufen des Programms zum Jahresende Altersgerecht Umbauen: Aktuelle Situation und Perspektive ab Service- und Prozessverbesserungen 5.1. Versand von Zinsreservierungen durch Kreditvermittler über das KfW- Beraterforum 5.2. Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme: Anpassung der Merkblätter ab Energieeffizientes Bauen und Sanieren im Rahmen der Energiewende Die Bundesregierung hat für den beschleunigten Umbau der Energieversorgung am die Aufstockung der Mittel für das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm in 2012 auf 1,5 Mrd. Euro beschlossen (2011: 936 Mio. EUR). Dieselbe Summe ist jährlich bis 2014 eingeplant und schafft Planungssicherheit für Hauseigentümer und Wohnungsunternehmen in der energetischen Sanierung und im Neubau. Diese Spielräume ermöglichen der KfW bereits jetzt, die Zinssätze deutlich attraktiver zu gestalten. Das Programm Energieeffizient Sanieren kann bei dem derzeitigen Marktniveau daher inzwischen zu 1 % p. a. effektiv angeboten werden und ist damit so attraktiv wie noch nie. Zusätzlich profitieren die Kreditnehmer von Tilgungszuschüssen von 2,5 % bis 12,5 % bei energetischen Sanierungen zu einem Effizienzhaus. Diese guten Konditionen bewirken mittlerweile auch eine spürbare Belebung der Nachfrage.
2 Seite 2 zum Rundschreiben vom Auch im Programm Energieeffizient Bauen können mittlerweile Konditionen zwischen 1,51 % bis 2,02 % p. a. effektiv angeboten werden. Hier profitieren die Kreditnehmer zusätzlich von Tilgungszuschüssen von 5 % (Energieeffizienzhaus 55 inkl. Passivhaus) bzw. 10 % (Energieeffizienzhaus 40 inkl. Passivhaus). Im Rahmen der Energiewende werden die Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren 2012 weiter entwickelt. Dabei streben wir insbesondere Vereinfachungen im Abwicklungsprocedere an, welche die Durchleitung der Förderkredite erleichtern sollen: 1.1. Bereitstellung einer bundesweiten Expertenliste für Sachverständige (Programm-Nr.: 151/152, 430, 153) Um die Qualität bei Energieberatungen und hochenergieeffizienten Sanierungen sowie Neubauten zu verbessern, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) beschlossen, zukünftig entsprechende Experten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Der Aufbau und die Betreuung dieser Expertenliste erfolgt durch die Deutsche Energie-Agentur (dena). Die Veröffentlichung ist für den auf der Webseite geplant. Ab dem werden in den Bundesprogrammen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren für die Planung und Baubegleitung der KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 die Experten aus dieser Liste empfohlen. Eine verbindliche Einbindung dieser Experten für die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 wird im Laufe des Jahres 2012 geregelt Vereinfachung der Förderung von Baudenkmalen und insbesondere erhaltenswerter Bausubstanz (Programm-Nr.: 151, 430, 157, 218, 153) Voraussichtlich zum werden wir die Förderung der Sanierung von Baudenkmalen und insbesondere erhaltenswerter Bausubstanz vereinfachen. Wir werden einen neuen Effizienzhausstandard Effizienzhaus Denkmal sowohl für Wohngebäude als auch für Gebäude der kommunalen oder sozialen Infrastruktur einführen. Hierzu kommen wir mit einem gesonderten Rundschreiben auf Sie zu. Die aktuelle Ausnahmeregelung für Baudenkmale und insbesondere erhaltenswerte Bausubstanz zum KfW-Effizienzhaus in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren (153, 151) läuft zum Jahresende 2011 aus. Anträge auf die Ausnahmeregelung können bis zum bei einem regionalen Partner der dena gestellt werden. Der Antrag kann bei der KfW bis spätestens zum eingereicht werden.
3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Weitere für 2012 geplante Verbesserungen Als neuer Verwendungszweck im Programm Energieeffizient Sanieren soll künftig die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme förderfähig sein. Außerdem planen wir die Bereitstellung eines Online-Prüftools zur Plausibilitätsprüfung der technischen Angaben in der Bestätigung zum Antrag in den Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren. Damit soll mehr Klarheit über die Förderfähigkeit im Vorfeld einer Antragstellung und eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung des Antrags- und Zusageprozesses erreicht werden. Über die konkrete Ausgestaltung und die Umsetzungstermine für die Maßnahmen werden wir Sie rechtzeitig informieren. 2. KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm-Nr.: 124, 134): Aufhebung des maximalen Finanzierungsanteils und Reduzierung des Förderhöchstbetrages ab Der zentrale Schwerpunkt der Förderung im Bereich Wohnen liegt künftig im Rahmen der Energiewende noch stärker auf dem Thema Energieeffizienz. Daneben fördert die KfW weiterhin mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm die Wohneigentumsbildung in Deutschland. Zur weiteren Vereinfachung und Einheitlichkeit in den Förderprodukten im Bereich Wohnen wird der maximale Finanzierungsanteil von 30 % abgeschafft und der Förderhöchstbetrag auf Euro angepasst. Anträge, die ab dem bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt. 3. Wohnraum Modernisieren (Programm-Nr.: 141): Auslaufen des Programms zum Jahresende 2011 Das Programm Wohnraum Modernisieren finanziert neben der allgemeinen Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden insbesondere auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um eine überschneidungsfreie und im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung stehende Förderung zu gewährleisten, werden Energieeffzienzmaßnahmen in Wohngebäuden ab dem ausschließlich mit dem Programm Energieeffizient Sanieren gefördert. Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen können mit dem Auslaufen des Programms Wohnraum Modernisieren ab dem nicht mehr über die KfW finanziert werden. Anträge können noch bis zum (einschließlich) bei der KfW eingereicht werden. Bei Faxanträgen muss der Originalantrag bis zum der KfW vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
4 Seite 4 zum Rundschreiben vom Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr.: 155, 455): Aktuelle Situation und Perspektive ab Das vom BMVBS mit Haushaltsmitteln in 2009 aufgelegte Programm Altersgerecht Umbauen ist bis Ende 2011 befristet. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2012 sind keine Mittel vorgesehen. Ob im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplans 2012 auch künftig Haushaltsmittel bereitgestellt werden, wird voraussichtlich erst in den nächsten Wochen entschieden. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Für den Fall, dass das Programm aus Haushaltsmitteln des Bundes in 2012 fortgeführt wird, stellen wir Ihnen vorsorglich die ab geltenden Dokumente (Merkblätter, Formulare) zum Programm zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, Anträge bis zum (einschließlich) bei der KfW zu stellen, so dass wir sie noch in 2011 auf der Grundlage des diesjährigen Bundeshaushaltes zusagen können. Bei Faxanträgen muss der Originalantrag bis zum der KfW vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. 5. Service- und Prozessverbesserungen 5.1. Versand von Zinsreservierungen durch Kreditvermittler über das KfW- Beraterforum Aufgrund der bereits vollzogenen Umstellung des Zinsreservierungsverfahrens geben wir ab sofort auch allen autorisierten Kreditvermittlern die Möglichkeit, Zinsreservierungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen über das KfW-Beraterforum vorzunehmen. Die Nutzung durch den Kreditvermittler erfordert eine einmalige, individuelle Anmeldung mit der Berechtigungsgruppe "Berater" unter folgendem Link: Die Zinsreservierung durch die Kreditvermittler kann danach unter "Service" "Zinsreservierung Berater" oder vorgenommen werden. Diese Seite ist ausschließlich für "Berater" sichtbar. Um zu gewährleisten, dass nur autorisierte Vermittler Zinsreservierungen vornehmen, ist im Zinsreservierungsformular die Angabe einer KfW-Kreditinstitutsnummer durch den jeweiligen Kreditvermittler zwingend erforderlich. Eine Zinsreservierung durch Kreditvermittler kann nur dann berücksichtigt werden, wenn über die in der Zinsreservierung angegebene KfW-Kreditinstitutsnummer der entsprechende vollständige Antrag mit Daten, die mit denen aus der Zinsreservierung übereinstimmen, innerhalb von 10 Bankarbeitstagen eingereicht wird.
5 Seite 5 zum Rundschreiben vom Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme: Anpassung der Merkblätter ab (Programm-Nr.: 124/134, 151/152, 153, 155) Neben den Ihnen bereits bekannten Modifizierungen aufgrund der Umstellung von quartalsweiser auf monatliche Abrechnung haben wir zur besseren Lesbarkeit und Handhabung der Merkblätter in den Bundesprogrammen die Rubriken Produkt und Kredit von den technischen Anforderungen getrennt. Künftig werden wir die Technischen Anforderungen als separate Anlage zum Merkblatt zur Verfügung stellen. In den Bundesprogrammen haben sich redaktionelle Anpassungen und klarstellende Ergänzungen ergeben. Materielle Änderungen sind damit nicht verbunden. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung: kostenfrei Wohnwirtschaft und Infrastruktur: kostenfrei Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: kostenfrei Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen: AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet ( oder über Fax-Abruf unter der Nummer zur Verfügung. Die ab gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab im Internet unter bzw. veröffentlicht. Für Sie stellen wir diese Unterlagen ab im Archiv unseres KfW-Beraterforums unter beraterforum.kfw.de zur Verfügung. Alternativ können Sie Veröffentlichungen über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer kostenfrei; bestellservice@kfw.de KfW-Bestellnummer Bezeichnung Stand Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit 01/ Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012 Energieeffizient Sanieren Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen 01/ Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012 Energieeffizient Bauen" Programm-Merkblatt Altersgerecht Umbauen Kredit" 01/ Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012 Altersgerecht Umbauen" Programm-Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm" 01/ Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren 01/ Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen 01/ Bestätigung zum Kreditantrag Altersgerecht Umbauen 01/2012
6 Seite 6 zum Rundschreiben vom Des Weiteren empfehlen wir Ihnen das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im KfW Beraterforum. Diesen Service können Sie als registrierter Benutzer des KfW-Beraterforums unter beraterforum.kfw.de/rss abonnieren. Mit freundlichen Grüßen KfW Georg Maier Dr. Burkhard Touché
Details zu den ab 01.04.2012 gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.
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