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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. Programmänderungen und Aktualisierungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren und Altersgerecht Umbauen ab Energieeffizient Bauen und Sanieren: Technische FAQ-Liste für die Berechnung von Effizienzhäusern 3. Hinweise zur Eintragung als Sachverständiger für die Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz 4. Kongress Energetische Stadtsanierung und Denkmalschutz zur Einführung der neuen KfW-Förderprogramme zur energetischen Stadtsanierung und zur Sanierung von Baudenkmalen am in Berlin Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21. März 2012 einen Vorschlag der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Mittel für die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren vollumfänglich für dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden können. 1. Programmänderungen und Aktualisierungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren und Altersgerecht Umbauen ab Im Rundschreiben vom informierten wir Sie über die Programmänderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen ab dem Ab dem bieten wir das Programm Altersgerecht Umbauen deutlich vereinfacht als Kreditprogramm der KfW finanziert aus KfW-Eigenmitteln an. Die Änderungen in der Kreditvariante für Energieeffizient Sanieren setzen wir auch für die Zuschussvariante Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430) um und bieten ab dem an:

2 Seite 2 zum Rundschreiben vom a. Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung In den Einzelmaßnahmen wird als neuer Verwendungszweck die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z. B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt. Eine (Mit-)Finanzierung der Optimierung der Wärmeverteilung in den Einzelmaßnahmen ist ab einem Gesamtbetrag von EUR förderfähiger Investitionen möglich. b. Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Eingeführt wird der neue Effizienzhausstandard KfW-Effizienzhaus Denkmal, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen (Investitionszuschuss in Höhe von 10 %). Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Für die Antragstellung zur Förderung eines KfW-Effizienzhaus Denkmal ist ergänzend eine neue Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Formularnummer: ) zu verwenden. c. Förderung des Einsatzes innovativer Technologien Zukünftig können auch innovative anlagentechnische Komponenten eingesetzt werden, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder gemäß EnEV 2009 bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen. In den Kreditvarianten für Energieeffizient Bauen und Sanieren haben sich in den Programm-Merkblättern und Formularen Aktualisierungen zum ergeben. Dabei handelt es sich um redaktionelle Änderungen bzw. klarstellende Anpassungen sowie geringe Ergänzungen. Einschränkungen der Förderzwecke gegenüber den veröffentlichten Programm-Merkblättern sind damit nicht verbunden. Aktualisiert werden folgende Dokumente (in Klammer: Programmnummer und inhaltliche Ergänzungen): - Programm-Merkblatt Energieefizient Sanieren (151/152) und Energieeffizient Bauen (153) (neu: Unabhängigkeitskriterium für die Sachverständigen für Baudenkmale) - Anlage Technische Mindestanforderungen (151/152) (neu: Konkretisierung der Vorgehensweisen beim KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie Ertüchtigung von Fenstern als förderfähige Einzelmaßnahme) - Bestätigung zum Antrag (151/152 und 153) - Bestätigung nach Durchführung (151/152 und 153) Weiterhin passen wir in den wohnwirtschaftlichen Programmen die FAQ-Listen mit Wirkung ab dem an. Auf die Neuregelung unserer Spruchpraxis zur Wohnflächenerweiterung weisen wir hin. Ebenso aktualisiert wird die Liste der förderfähigen Kosten für die Programmvarianten in Energieeffizient Sanieren (151/152 und 430).

3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Energieeffizient Bauen und Sanieren: Technische FAQ-Liste für die Berechnung von Effizienzhäusern Wir haben unser Informationsangebot für Architekten, Ingenieure, Energieberater und weitere Experten für die Berechnung von Effizienzhäusern in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren erweitert und stellen eine Technische FAQ-Liste bereit. Die Technischen FAQ sind insgesamt in acht Themenbereiche gegliedert und schließen Lücken häufiger Fragestellungen zu den technischen Mindestanforderungen der KfW und Berechnungsnormen. Über die bestehenden Regelungen aus der EnEV sowie den Berechnungsnormen mit besonderer Relevanz für die Effizienzhausberechnung werden dort weitergehende Festlegungen beschrieben, die ausschließlich bei der Nachweisführung für KfW-Effizienzhäuser anzuwenden sind. Besonders kritisch bei der Berechnung von Effizienzhäusern ist die Bewertung von Wärmebrücken. Mit Hinblick auf die Qualitätssicherung bei der Nachweisführung von Effizienzhäusern hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) einen Leitfaden Wärmebrücken in der Bestandssanierung - Leitfaden für Fachplaner und Architekten veröffentlicht. Die KfW empfiehlt die Anwendung der Technischen FAQ und des Wärmebrücken-Leitfadens im Rahmen von Effizienzhaus-Berechnungen für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) sowie Energieeffizient Bauen (153). Die Hilfestellungen wurden in das Online-Angebot der KfW unter Inländische Förderung / Meine KfW bei den Informationen für Architekten und Bauingenieure sowie für Energieberater und Sachverständige aufgenommen. 3. Hinweise zur Eintragung als Sachverständiger für die Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz in den Förderprogrammen für Energieeffizient Bauen und Sanieren Für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder durch Einzelmaßnahmen für Baudenkmale sind als Sachverständige in den Förderprogrammen für Energieeffizient Bauen und Sanieren ausschließlich qualifizierte Sachverständige für Baudenkmale zugelassen, die seit dem in der bundesweiten Expertenliste unter zu finden sind. Interessenten an einer Registrierung als Sachverständige für Baudenkmale können sich an die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. wenden (Koordinierungsstelle Energienberater für Baudenkmale ). Weitere Information zur Eintragung sind unter zu finden (siehe dann Anforderungsprofil Erstliste ).

4 Seite 4 zum Rundschreiben vom Kongress Energetische Stadtsanierung und Denkmalschutz zur Einführung der neuen KfW-Förderprogramme zur energetischen Stadtsanierung und zur Sanierung von Baudenkmalen am in Berlin Zur Einführung des KfW-Programms Energetische Stadtsanierung sowie des neuen Förderbausteins KfW-Effizienzhaus Denkmal im Programm Energieeffizient Sanieren findet am ein Kongress im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin statt. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung: kostenfrei Wohnwirtschaft und Infrastruktur: kostenfrei Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: kostenfrei Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen: AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet ( oder über Fax-Abruf unter der Nummer zur Verfügung. Die ab gültigen bzw. aktualisierten Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab im KfW Beraterforum unter beraterforum.kfw.de und im Internet unter bzw. veröffentlicht. Alternativ können Sie Veröffentlichungen über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer kostenfrei; bestellservice@kfw.de KfW-Bestellnummer Bezeichnung Stand Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit 04/ Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 04/2012 Energieeffizient Sanieren Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen 04/ Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren 04/ Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders 04/2012 erhaltenswerte Bausubstanz Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen 04/ Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen 04/2012 Energieeffizient Sanieren Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Bauen 04/2012

5 Seite 5 zum Rundschreiben vom Die FAQ-Listen werden am im KfW Beraterforum (beraterforum.kfw.de) und im Internet veröffentlicht. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im KfW Beraterforum. Diesen Service können Sie als registrierter Benutzer des KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de/rss abonnieren. Mit freundlichen Grüßen KfW Georg Maier Dr. Burkhard Touché

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