Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen

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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen 1. Überarbeitung der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Programm Nr. 144, 145, 130/430, 143) zum Einführung einer aus Bundesmitteln im Zins verbilligten Programmvariante Altersgerecht Umbauen im Rahmen des Programms Wohnraum Modernisieren zum (Programm Nr. 155) 3. Wettbewerb Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen Mit Rundschreiben vom hatten wir Sie darüber informiert, dass wir im Vorfeld der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) die KfW-Förderung im Bereich Energieeffizientes Bauen und Sanieren mit dem Ziel einer transparenteren Programmstruktur überarbeiten. Die Einzelheiten zu den Änderungen möchten wir Ihnen mit dem vorliegenden Schreiben mitteilen. Daneben erhalten Sie weitere Informationen zur angekündigten neuen Programmvariante Altersgerecht Umbauen im Rahmen des Förderprogramms Wohnraum Modernisieren, mit der wir zukünftig gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Barrierereduzierung sowie den senioren- und behindertengerechten Umbau von bestehenden Wohngebäuden weiter voranbringen möchten.

2 Seite 2 zum Rundschreiben vom Überarbeitung der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren: Programmstruktur Die bisherige Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden mit den Förderprogrammen - Ökologisch Bauen (Programmnummer 144/145), - CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (130/430) und - Wohnraum Modernisieren Öko-Plus (143) läuft zum aus und wird zum durch eine neue Programmstruktur mit den Programmen - Energieeffizient Bauen (Wohnungsneubau) und - Energieeffizient Sanieren (Wohnungsbestand) ersetzt. Beide Kreditprogramme werden zukünftig in allen Varianten aus Bundesmitteln im Zinssatz verbilligt, so dass eine weitgehende Vereinheitlichung der Programmbedingungen möglich ist. So erfolgt zukünftig beispielsweise die Auszahlung in allen Kreditvarianten zu 100% des zugesagten Darlehensbetrages. Übergangsregelung: Die neuen Programmbedingungen gelten für alle Anträge, die ab dem bei der KfW eingehen. Anträge, die bis zum bei der KfW eingehen, werden in den bisherigen Programmen zu den jeweils gültigen Konditionen zugesagt. Eine Zinsanpassung alleine aufgrund der Änderung der Programmstruktur wird dabei nicht vorgenommen. Nach Verzicht auf in der alten Programmstruktur bereits zugesagte Darlehen gilt für einen Neuantrag für das gleiche Vorhaben in der neuen Programmstruktur die Sperrfrist von sechs Monaten. KfW-Effizienzhaus Im Rahmen der neuen Programmstruktur führen wir auch eine neue einheitliche Bezeichnung der Förderstandards in den Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren ein. Die bisher im Neubau verwendeten Bezeichnungen KfW-Energiesparhaus 40 und 60 entfallen ebenso wie die Bezeichnungen EnEV-Neubau-Niveau und EnEV-Neubau-Niveau minus 30 im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms und werden durch die einheitliche Bezeichnung KfW-Effizienzhaus ersetzt. Die neuen KfW-Effizienzhäuser sind nach den aus den bisherigen Programmen bekannten Kriterien (Primärenergiebedarf Q p und Transmissionswärmeverlust H T ) auf Basis der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007 ) definiert. Damit entsprechen die energetischen Anforderungen an die KfW-Effizienzhäuser weitgehend den bisher geltenden Anforderungen. Eine erläuternde Zahl gibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes im Verhältnis zu einem analogen Neubau an. So hat ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Primärenergiebedarf von höchstens 55 % eines entsprechenden Neubaus gemäß Energieeinsparverordnung, ein KfW-Effizienzhaus 70 von höchstens 70 %. Ein Wohngebäude, das zum KfW- Effizienzhaus 100 modernisiert wird, entspricht in seiner energetischen Qualität exakt den Anforderungen an einen vergleichbaren Neubau gemäß Energieeinsparverordnung. Damit gilt: Je niedriger die dem KfW-Effizienzhaus angefügte Zahl, desto niedriger ist der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes und desto besser ist das energetische Niveau.

3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Neben den Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf gelten wie bisher analoge Anforderungen an den spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes. Energieeffizient Bauen Im Programm Energieeffizient Bauen knüpfen wir an die bewährte Struktur des Vorgängerprogramms Ökologisch Bauen an. Mit dem Förderprogramm wird durch zinsverbilligte Darlehen die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von neuen Wohngebäuden gefördert, die den Förderstandard eines KfW-Effizienzhauses 55 oder 70 erreichen. Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf (Q p ) der Gebäude nicht mehr als 40 kwh pro m 2 Gebäudenutzfläche A N und Jahr (KfW-Effizienzhaus 55) bzw. 60 kwh pro m 2 und Jahr (KfW-Effizienzhaus 70) betragen. Passivhäuser nach dem Passivhaus Projektierungspaket (oder gleichwertigem Verfahren) werden als KfW-Effizienzhaus 55 gefördert. Als Programmnummer ist anzugeben für: KfW-Effizienzhaus 55: 153 KfW-Effizienzhaus 70: 154 Um Investoren eine höhere Planungssicherheit bei längeren Bauvorhaben zu gewährleisten, werden die Regelungen zur Abruffrist geändert. Demnach beträgt die reguläre Abruffrist weiterhin zwölf Monate. Sie ist bereitstellungsprovisionsfrei. Anschließend kann die Abruffrist um maximal 24 Monate verlängert werden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet. Für den fristgerechten Mitteleinsatz gilt nach wie vor eine Frist von 3 Monaten nach Abruf der Mittel. Vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelungen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wohnungsneubau (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) sowie der Förderung aus dem Marktanreizprogramm wird die im Programm Ökologisch Bauen bisher bestehende Förderung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien mit Einführung des Programms "Energieeffizient Bauen" auslaufen. Energieeffizient Sanieren Das neue Programm Energieeffizient Sanieren fasst unser Förderangebot zur energetischen Modernisierung bestehender Wohngebäude zusammen. Es gilt für Gebäude, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Wie im Programm Energieeffizient Bauen werden die Regelungen zur Abruffrist angepasst. Demnach beträgt die reguläre Abruffrist weiterhin zwölf Monate. Sie ist bereitstellungsprovisionsfrei. Anschließend kann die Abruffrist um maximal 24 Monate verlängert werden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet. Für den fristgerechten Mitteleinsatz gilt nach wie vor eine Frist von 3 Monaten nach Abruf der Mittel. Für die Förderung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung (Programmnummer): Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100: 151 Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 152

4 Seite 4 zum Rundschreiben vom Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Mit dem Förderprogramm werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 oder 100 zu erreichen sowie der Ersterwerb entsprechend neu sanierter Wohneinheiten. Die energetischen Anforderungen für das neue KfW-Effizienzhaus 70 und das KfW- Effizienzhaus 100 entsprechen vollständig den bisherigen Anforderungen EnEV-Neubau- Niveau minus 30 und EnEV-Neubau-Niveau. Wie bisher werden diese Fördermöglichkeiten mit besonders attraktiven Zinssätzen und Tilgungszuschüssen angeboten. Für dieses Förderangebot erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf Euro je Wohneinheit (maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung). Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Bisher erfolgte die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS (143) und im Rahmen der Maßnahmenpakete des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms (130). Zukünftig wird die Förderung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen im Programm Energieeffizient Sanieren zusammengefasst. Die Förderung vordefinierter Maßnahmenpakete entfällt und wird durch die Möglichkeit der freien Kombination von Einzelmaßnahmen ersetzt. Die technischen Mindestanforderungen an die durchzuführenden Maßnahmen entsprechen weitgehend den heutigen Anforderungen in den Programmen Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS bzw. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm. Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogrammes mit Zuschüssen gefördert. Im Falle der Heizungserneuerung auf Basis Erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme ist die Inanspruchnahme eines KfW-Kredites daher nicht möglich. Um ein optimales Sanierungsergebnis für den Endkreditnehmer zu erzielen, empfehlen wir, vor Durchführung der Maßnahmen eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Dies wird gegebenenfalls im Rahmen des Programms Vor-Ort Beratung des BAFA gefördert. Zudem sollten aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile im zeitlichen Zusammenhang als Maßnahmenkombination durchgeführt werden. Bei Durchführung von Maßnahmenkombinationen kann für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen ein Zuschuss bei der KfW beantragt werden (s. u.: Absatz Sonderförderung ). Zuschussvariante Alternativ zur Kreditvariante des Programms Energieeffizient Sanieren steht Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften wie bisher eine Zuschussvariante (Programmnummer 430) zur Verfügung. Die Anträge für die Zuschussvariante werden wie bisher direkt bei der KfW gestellt. Die neuen Merkblätter für die Zuschussvariante sowie die entsprechenden Formulare werden zeitnah unter oder über das Infocenter der KfW-Förderbank zur Verfügung gestellt.

5 Seite 5 zum Rundschreiben vom Sonderförderung Zur Vervollständigung des Förderangebotes und um die Transparenz und Verständlichkeit der Programme sicherzustellen, werden wir neben den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren einzelne ergänzende Förderthemen ab dem unter dem Titel Sonderförderung mit direkten Zuschüssen anbieten. Im Rahmen der Sonderförderung werden der Ende 2007 eingeführte Zuschuss zur Baubegleitung sowie die zusätzlich geplanten Zuschüsse für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen und zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen angeboten. Über das neue Förderangebot werden wir zeitnah informieren und die neuen Formulare zur Verfügung stellen. 2. Einführung einer aus Bundesmitteln im Zins verbilligten Programmvariante Altersgerecht Umbauen im Rahmen des Programms Wohnraum Modernisieren zum (Programmnummer 155): Die Anforderungen an die Qualität von Wohngebäuden steigen, wenn das Wohnen in den eigenen vier Wänden auch mit zunehmendem Alter noch möglich sein soll. Modernisierte barrierefreie/-reduzierte Gebäude mit intelligenter Haustechnik helfen nicht nur Menschen mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität oder mit Behinderungen, sondern auch Familien mit Kindern. Daher begleitet die KfW den alters- und behindertengerechten Umbau von Wohneinheiten im Rahmen des Programms Wohnraum Modernisieren und seiner Vorläuferprogramme. Da der heutige Wohnungsbestand den Anforderungen der Zukunft vielfach noch nicht entspricht, wollen wir zukünftig gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeiten der Barrierrereduzierung von bestehenden Wohngebäuden richten und entsprechende Maßnahmen intensiver als bisher fördern. Dazu starten wir im Rahmen des Programms Wohnraum Modernisieren eine neue aus Haushaltsmitteln des Bundes im Zins verbilligte Programmvariante Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155). Anträge zu dieser Programmvariante können ab dem zu den dann geltenden Programmzinssätzen zugesagt werden. Dies gilt auch für Anträge, die vor dem bei der KfW eingehen. Gefördert werden investive Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes. Das Förderangebot gliedert sich in so genannten Förderbausteine (z. B. Gebäudezugang, Aufzüge, Sanitärräume), von denen einzelne oder mehrere umgesetzt werden können. Die Förderbausteine sind hinsichtlich der zu erfüllenden Bedingungen flexibel. Sie beinhalten aber technische Mindestanforderungen zur Sicherstellung einer hinreichenden Gesamtqualität der geförderten Maßnahmen in Bezug auf die Barrierereduzierung. Im Rahmen des neuen Förderangebotes Altersgerecht Umbauen werden neben dem Umbau von Wohngebäuden, Anpassungen des Wohnumfeldes und der Schaffung von Gruppenräumen auch der Anbau von Aufzugstürmen und Wohnflächenerweiterungen innerhalb der bestehenden Gebäudehülle gefördert. Die Schaffung zusätzlicher abgeschlossener

6 Seite 6 zum Rundschreiben vom Wohneinheiten ist im Rahmen der dabei geltenden Förderbedingungen möglich. Der Förderhöchstbetrag beträgt Euro je Wohneinheit (vor Modernisierung). Nähere Einzelheiten zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte dem neuen Programmmerkblatt Wohnraum Modernisieren und der Anlage Technische Mindestanforderungen für Altersgerecht Umbauen (vgl. Anlage 6). Eine FAQ-Liste werden wir zeitnah im Internet zur Verfügung stellen. Alle zur Feststellung der Förderfähigkeit des Vorhabens notwendigen Unterlagen (z. B. Kostenvoranschlag, formlose Bestätigung eines Architekten oder Handwerksunternehmens mit Angaben, welche Förderbausteine umgesetzt werden sollen und dass dabei die Mindestanforderungen des Merkblatts sowie der Anlage Technische Mindestanforderungen eingehalten werden) verbleiben bei der Hausbank. 3. Wettbewerb Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat einen Wettbewerb zur energetischen Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage von integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten ausgelobt. Ziel ist es, mit Mitteln aus dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte unter Einbeziehung energetischer Aspekte zu fördern. Weitere detaillierte Informationen insbesondere zu Wettbewerbsinhalten und -beiträgen sowie zum Ablauf finden Sie in dem Internetangebot des Bundesministeriums ( Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unserer Infocenter: Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer / *) erreichbar. Wir beraten Sie hier zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Die Beraterhotline der KfW-Mittelstandsbank lautet: 01801/ *). Die BeraterInnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer / *) erreichbar und beraten Sie zu den Förderprodukten in den Bereichen Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. Unsere Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / zur Verfügung. *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

7 Seite 7 zum Rundschreiben vom Die aktuellen Merkblätter können Sie in Kürze im Internet von unserer Homepage oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums ( herunterladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Bestellungen: Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer: / *) bestellservice@kfw.de Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen in der Fassung 04/ Energieeffizient Bauen: Ergänzende Informationen zum Programm-Merkblatt in der Fassung 04/ Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit in der Fassung 04/ Energieeffizient Sanieren: Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen in der Fassung 04/ Programm-Merkblatt Wohnraum Modernisieren in der Fassung 04/ Wohnraum Modernisieren: Technische Mindestanforderungen für ALTERSGERECHT UMBAUEN in der Fassung 04/2009 *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Mit freundlichen Grüßen KfW Maike Götting Abteilungsdirektorin Multiplikatorenservice Carola Kretschmer Referentin Multiplikatorenservice

8 Seite 8 zum Rundschreiben vom Anlagen: 1. Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen 2. Energieeffizient Bauen: Ergänzende Informationen zum Programm-Merkblatt 3. Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit 4. Energieeffizient Sanieren: Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen 5. Programm-Merkblatt Wohnraum Modernisieren STANDARD und ALTERSGERECHT UMAUEN 6. Wohnraum Modernisieren: Technische Mindestanforderungen für ALTERSGERECHT UMBAUEN

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