Wichtige Informationen zum Transport und zur Präsentation von Waffen. Nürnberg, Germany

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1 Nürnberg, Germany International Exhibition & Conference Law Enforcement, Security and Tactical Solutions Wichtige Informationen zum Transport und zur Präsentation von Waffen.

2 Wichtige Informationen Inhalt 1. Wichtiger Hinweis zum Transport und zur Präsentation von Waffen Teil 1 2. Bescheid: Vollzug des Waffenrechts (Stadt Nürnberg) Teil 2 3. Beantragung der Transportgenehmigung (Stadt Nürnberg) Rücksendetermin: Teil 3 4. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einfuhr von verbotenen Waffen und Gegenständen zu Ausstellungszwecken Rücksendetermin: Teil 4 5. Standverantwortlicher für Waffensicherung Teil 5 6. Transportrichtlinien Teil 6 Sehr geehrte Aussteller der Enforce Tac 2015, Sehr geehrte Damen und Herren, Waffen sind auf der Fachmesse Enforce Tac das bedeutendste Angebotssegment. Die Präsentation von Waffen bedarf aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften sowie der in den Teilnahmebedingungen der Fachmesse festgelegten Bedingungen besonderer Aufmerksamkeit und Beachtung. Sie als Aussteller haben sich mit Ihrer Anmeldung verpflichtet, die am Messestandort geltenden waffenrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Auflagen unbedingt zu beachten. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte nochmals zusammen und übersenden Ihnen gleichzeitig Vordrucke, mit denen Sie eventuell erforderliche Genehmigungen einholen können. Bitte beachten Sie unbedingt diese Hinweise in Ihrem eigenen Interesse und beachten Sie, dass Vergehen gegen geltende gesetzliche waffenrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden müssen. NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsleitung Enforce Tac Messezentrum, Nürnberg enforcetac@nuernbergmesse.de 1

3 Zug elassene Ausstellungsgüter: Der Aussteller erkennt die am Messeort geltenden waffenrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie nachstehende Auflagen an und verpflichtet sich zu deren Beachtung. Im Falle der Zuwiderhandlung trotz Abmahnung ist der Veranstalter berechtigt, den Aussteller von der laufenden und der nächsten Enforce Tac auszuschließen. Ausgestellt werden dürfen: Waffen und Produkte, die in dem vorgegebenen Produktgruppen und zum Thema der Enforce Tac als Fachmesse für Sicherheit und Law Enforcement passen. In Zweifelsfällen entscheidet die Messeleitung der Enforce Tac. Waffen und Gegenstände, die in Deutschland nach dem Waffengesetz (WaffG) verboten sind. Eine Präsentation ist nur mit der entsprechenden Genehmigung des Bundeskriminalamtes möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Lampen, die konkret zur Anbringung auf Schusswaffen konstruiert sind, Lampen (i.d. R. Taschenlampen), die mit einer entsprechenden Vorrichtung zur Anbringung an Waffen verbunden sind, separate Vorrichtungen zur Anbringung an Waffen ohne Lampe nach dem deutschen Waffengesetz verboten ist und der Genehmigung des Bundeskriminalamtes bedarf. Das gilt auch für die damit zusammenhängende Herstellung, Einfuhr und Besitz. Hierbei ist es unerheblich, ob Vorrichtung und/oder Lampe bereits an einer Waffe befestigt ist oder nicht. Ebenso ist die Waffenart unerheblich, auf der die Anbringung erfolgen soll, d.h. das Verbot bezieht sich nicht nur auf erlaubnispflichtige Schusswaffen, sondern auch auf Luftdruck-, Federdruck-, CO2-Waffen und Airsoft-Waffen. Zudem weisen wir darauf hin, dass vollautomatische Schusswaffen, die keine Kriegswaffen sind, nach dem WaffG ebenfalls als verboten eingestuft werden; als Schusswaffen in diesem Sinne zählen wie oben ausgeführt auch vollautomatisch funktionierende Airsoft-, CO2-, Luftdruck-, oder Federdruckwaffen anderer Art mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 Joule. Genehmigungen des Bundeskriminalamtes zur Präsentation entsprechender verbotener Waffen und Gegenstände nach dem WaffG auf der Enforce Tac 2015 können über die Messeleitung beantragt werden. Die Präsentation von Waffen, die in Deutschland nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) als Kriegswaffen eingestuft werden, ist nur mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Referat V B 8 Kriegswaffenkontrolle möglich. Airsoft-Waffen, auch solche mit dem Aussehen von vollautomatischen Kriegswaffen. Unbrauchbar gemachte Waffen, die zu erlaubnisfreien Deko-Waffen umgebaut wurden, auch entsprechend abgeänderte verbotene Waffen und Kriegswaffen. Erlaubnisfreie Einzelteile unbrauchbar gemachter Waffen, verbotener Waffen und Kriegswaffen. 2

4 Transport zu und vom Messestandort Hierfür ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich! Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise und Kopien des Genehmigungsbescheides der Stadt Nürnberg sowie, im Falle von verbotenen Gegenständen/Waffen, die des BKA. WICHTIG: Diebstahlsicherung, Waffensicherung, Standverantwortlicher Wir weisen darauf hin, dass Waffen durch geeignete Maßnahmen zu jeder Tages- und Nachtzeit gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff zu sichern sind. Die Präsentation von Waffen ist so zu gestalten, dass sie jederzeit vom Standpersonal einsehbar sind. Wertvolle Güter und insbesondere nach dem deutschen Waffenrecht erlaubnispflichtige Waffen sind nachts unter Verschluss aufzubewahren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere erlaubnispflichtige Produkte (z.b. Waffen und Munition) gegen Diebstahl Tag und Nacht zu sichern sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen mit Stahlseilen mechanisch gesichert werden (diese Art der Sicherung muss auch in Vitrinen o.ä. erfolgen). Dabei müssen die Stahlseile selbst (nötigenfalls mit Kunststoff überzogen) und nicht lediglich Kunststoff-Zwischenstücke (etwa Kabelbinder) mit der jeweiligen Waffe verbunden sein. Die ständige Anwesenheit von Standpersonal ersetzt keine mechanische Sicherung. Im Falle einer unzureichenden Sicherung behält sich der Veranstalter vor, Maßnahmen zur Sicherung auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen. Erlaubnispflichtige Produkte (insbesondere Waffen die dem KrWaffKontrG unterliegen) dürfen erst am Dienstag, 3. März 2015 ab 14 Uhr auf dem Stand angeliefert werden. Der Abtransport dieser Produkte und Waffen muss am 5. März 2015 bis 22 Uhr erfolgt sein. Benennung eines Standverantwortlichen: Jeder Aussteller, der erlaubnispflichtige Schusswaffen auf dem Stand präsentiert, muss der Messeleitung eine verantwortliche Person und ggf. eine stellvertretende verantwortliche Person vor der Messe benennen. Jede genannte Person ist verantwortlich für die Waffensicherung am Stand und muss während des Aufbaus, der Laufzeit und des Abbaus ständig am Stand anwesend sein, sofern die Waffen noch nicht oder nicht mehr vorschriftsmäßig gesichert sind. Direktverkauf Die Auslieferung oder das Aushändigen von Messegut ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung trotz Abmahnung ist der Veranstalter berechtigt, den Aussteller von der laufenden und der nächsten Enforce Tac auszuschließen. Hingewiesen wird insbesondere darauf, dass ein direkter Verkauf oder Weitergabe (auch in Form eines Geschenks oder Leihgabe) von Waffen und Munition sowie Hieb- und Stoßwaffen nicht nur einen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen der Enforce Tac, sondern ein Vergehen gegen geltende gesetzliche waffenrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland ( 52 Abs. 1 Nr. 3 Waffengesetz) darstellt und mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden muss. Leergutlagerung während der Messe Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, in das leere Verpackungsmaterial Waffen und/oder Waffenteile zu packen, welches während der Messelaufzeit bei DB Schenker gelagert wird. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit! Das Veranstaltungsteam der Enforce Tac ist gerne bereit, Sie weiter zu beraten, falls Sie hierzu noch Fragen haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Enforce Tac-Veranstaltungsteam NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsleitung Enforce Tac Messezentrum, Nürnberg enforcetac@nuernbergmesse.de 3

5 Wichtiger Hinweis zum Transport und zur Präsentation von Waffen Sehr geehrte Aussteller, nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland (Neufassung vom ) sind für das Verbringen oder für die Mitnahme von Waffen nach und durch Deutschland und für den Handel und das Vorstellen und Anbieten auf der Enforce Tac nun jeweils gesonderte behördliche Erlaubnisse erforderlich. Diese Erlaubnis wurde von der Stadt Nürnberg (Ordnungsamt) für alle Aussteller der IWA OutdoorClassics 2015 und der Enforce Tac 2015 als generelle Ausnahmegenehmigung erteilt; eine Kopie davon ist diesem Schreiben beigefügt. Diese Bescheidkopie ist auch für die Enforce Tac gültig und sehr wichtig für Sie! Bitte beachten Sie unbedingt folgende Vorgehensweise: Bei Einfuhr aus EU-Staaten Falls Ihre Firma selbst Waffen zur Enforce Tac 2015 transportiert und hierfür keinen Spediteur beauftragt, ist eine Transportgenehmigung für Deutschland durch eine deutsche Behörde erforderlich. Dies betrifft alle Aussteller aus EU Ländern, da durch die Öffnung der Grenzen keine Zollkontrolle und somit Einfuhrerklärung mehr stattfindet. Bitte übersenden Sie uns umgehend den beigefügten Vordruck mit Auflistung aller Waffen, die Sie zur Enforce Tac 2015 nach Deutschland bringen werden. Wir leiten diesen Vordruck umgehend an die Stadt Nürnberg zur Genehmigung weiter. Die bestätigte Liste verwenden Sie dann bitte zusammen mit dem beigefügten Bescheid der Stadt Nürnberg vom als Transport- und Besitznachweis in Deutschland. Bei Einfuhr außerhalb der EU-Staaten Hier erfolgt durch Sie (bzw. durch die von Ihnen beauftragte Spedition) eine Zollabfertigung, zu der Sie eine Packliste vorlegen, in der alle Waffen mit Serien-Nummern erfasst sind, die Sie zur Enforce Tac 2015 mitbringen. Es ist erforderlich, für jedes Packstück eine separate Packliste anzufertigen. Bitte beachten Sie hier auch die allgemeinen Hinweise des Messespediteurs. Bitte legen Sie bei der Zollabfertigung den beigefügten Bescheid der Stadt Nürnberg vom ebenfalls vor. Bitte beachten Sie unbedingt diese Hinweise! Kontrollen der zur Enforce Tac mitgebrachten Waffen erfolgen durch die Stadt Nürnberg (für EU-Staaten) und durch den Zoll (für Staaten außerhalb der EU). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Enforce Tac-Veranstaltungsteam der NürnbergMesse GmbH. Mit freundlichen Grüßen Ihr Enforce Tac-Veranstaltungsteam NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsleitung Enforce Tac Messezentrum, Nürnberg 4

6 Bescheid: Vollzug des Waffenrechts (Stadt Nürnberg) Seite 1 Stadt Nürnberg Innerer Laufer Platz Nürnberg 320 NürnbergMesse GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Roland Fleck und Herrn Peter Ottmann Messezentrum Nürnberg Vollzug des Waffenrechts; IWA & OutdoorClassics 2015 Unser Zeichen OA/3-SB/W Stadt Nürnberg Ordnungsamt Jagd-, Fischerei-, Sprengstoff- und Waffenrecht Herr Vogel Innerer Laufer Platz Nürnberg Zimmer-Nr. 211 Tel.: / Fax: / waffenrecht@stadt.nuernberg.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do Uhr Mi und Fr Uhr oder nach Vereinbarung Die Stadt Nürnberg erlässt folgenden Bescheid: I. Während der IWA & OutdoorClassics 2015, die vom im Messezentrum Nürnberg stattfindet, wird der Umgang mit folgenden Gegenständen von den Erlaubnispflichten des Waffengesetzes ausgenommen: -Waffen und Munition im Sinne des 1 Abs. 2 Waffengesetz i. V. m. der Anlage 2 Abschnitt 2- Der Umgang beschränkt sich auf den Besitz, das Verbringen oder die Mitnahme nach und aus Deutschland und zwar sowohl aus EU-Staaten als auch aus Drittländern, das Verbringen oder die Mitnahme zur Messe und zurück zur EU-Außengrenze und auf das Handel treiben in Form der Entgegennahme von Bestellungen (kein tatsächliches Überlassen) auf der IWA & OutdoorClassics Die Ausfuhr in Drittländer unterliegt außenwirtschaftlichen Bestimmungen, sie ist deshalb von dieser Genehmigung nicht umfasst. Die Ausnahmegenehmigung gilt während der IWA & OutdoorClassics 2015 und -außer für das Handel treiben- für die Zeit, die für das unverzügliche Verbringen oder die Mitnahme zur Messe und zurück zum Unternehmenssitz benötigt wird. Es werden folgende Auflagen festgesetzt: II. Öffentliche Verkehrsmittel: Bankverbindungen: U-Bahn-Linie 2, 3, 21 Sparkasse Nürnberg Postbank Nürnberg Haltestelle Rathenauplatz BLZ BLZ Straßenbahn-Linie 8 Kto.-Nr Kto.-Nr Haltestelle Rathenauplatz Bus-Linie 36 Haltestelle Innerer Laufer Platz IBAN: DE Swift (BIC): SSKNDE77XXX IBAN: DE Swift (BIC): PBNKDEFF 5

7 Bescheid: Vollzug des Waffenrechts (Stadt Nürnberg) Seite 2 Einfuhr aus EU-Staaten: Dem Ordnungsamt Nürnberg ist vom jeweiligen Aussteller über die NürnbergMesse GmbH vor Beginn der Ausstellung eine Liste aller zur Ausstellung mitgebrachten Waffen mit Seriennummern vorzulegen. Einfuhr aus Drittstaaten: Vom jeweiligen Aussteller muss bei der Zollabfertigung eine Packliste vorgelegt werden, in der alle Waffen mit Seriennummer aufgeführt sind. Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur im Zusammenhang mit der Ausstellerbestätigung der NürnbergMesse GmbH. Das Verbringen oder die Mitnahme muss auf dem direkten Weg erfolgen. III. Die Kosten des Verfahrens hat die NürnbergMesse GmbH zu tragen. IV. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr von 100,--EURO erhoben, die gem. beil. Kostenfestsetzung zu entrichten ist. Gründe: Bei der IWA & OutdoorClassics 2015 werden erlaubnispflichtige Waffen und Munition ausgestellt und es wird mit ihnen gehandelt. Die Waffen werden entweder vom Aussteller selbst zur Ausstellung verbracht oder es wird ein gewerbliches Unternehmen beauftragt. Für das Verbringen oder für die Mitnahme von Waffen nach und durch Deutschland und für den Handel sind jeweils gesonderte Erlaubnisse erforderlich. Gem. 12 Abs. 5 Waffengesetz kann im Einzelfall eine Ausnahme von den Erlaubnispflichten des Waffengesetzes zugelassen werden, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Die IWA ist eine internationale Waffenausstellung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung mit einer Vielzahl von Ausstellern aus dem In- und Ausland. Von etwa Ausstellern kommen über 70 % aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland. Der Aufwand bei einer Einzelerteilung von Erlaubnissen wäre unverhältnismäßig hoch und hätte aufgrund der langen Vorlaufzeit zur Folge, dass die IWA nicht durchgeführt werden könnte. Die Kontrolle der eingeführten Waffen ist durch die Vorlage der Auflistungen bei den Zollbehörden (Drittstaaten) und bei der Stadt Nürnberg, Ordnungsamt (EU-Staaten) möglich. Ein tatsächliches Überlassen an Käufer ist nicht statthaft, es dürfen nur Bestellungen entgegengenommen werden. Die Stadt Nürnberg ist zum Erlass des Bescheides sachlich und örtlich zuständig ( 48 und 49 Waffengesetz). Die Kostenentscheidung beruht auf dem Bayerischen Kostengesetz und dem dazu gehörigen Kostenverzeichnis (Tarif-Nr. 2.II.7/19 KVz). Seite 2 von 3 6

8 Bescheid: Vollzug des Waffenrechts (Stadt Nürnberg) Seite 3 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Waffenrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Im Auftrag gez. Vogel Seite 3 von 3 7

9 Beantragung der Transportgenehmigung Seite 1 zurück an NürnbergMesse GmbH Fax +49 (0) enforcetac@nuernbergmesse.de Wir leiten diesen Vordruck für Sie umgehend weiter an: Nur für Aussteller aus EU Rücksendetermin: Stadt Nürnberg Ordnungsamt OA/3/W Innerer Laufer Platz Nürnberg Datum: Enforce Tac 2015 International Exhibition & Conference Law Enforcement, Security and Tactical Solutions in der Zeit vom bis Aussteller: Straße: PLZ/Ort: Halle/Standnummer: Hiermit genehmigen wir den Transport, Aufenthalt und die Rückfuhr nach der nachfolgend aufgeführten Waffen, die zu Ausstellungszwecken zeitlich begrenzt zur Enforce Tac 2015 ( bis ) eingeführt werden. 8

10 Beantragung der Transportgenehmigung Seite 2 Lfd. Nr. Anzahl Typ Kaliber Seriennummer Waffenart Hersteller 9

11 Beantragung der Transportgenehmigung Seite 3 Lfd. Nr. Anzahl Typ Kaliber Seriennummer Waffenart Hersteller 10

12 Einfuhr von Verbotenen Waffen und Gegenständen zu Austellungszwecken Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überprüfen Sie die Produkte, die Sie auf der Enforce Tac 2015 präsentieren möchten. Dies betrifft auch die Produkte von Firmen, die als Mitaussteller auf Ihrem Ausstellungsstand vertreten sind. Falls es sich nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland um sogenannte Verbotene Waffen und Gegenstände handelt, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes (BKA), mit der eine zeitlich begrenzte Einfuhr zwecks Ausstellung dieser Produkte möglich ist. Sollten Sie nicht bereits im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung (Ausstellung verbotener Waffen auf der IWA/Enforce Tac) sein und möchten Verbotene Waffen und Gegenstände ausstellen, dann senden Sie uns bitte den beigefügten Vordruck (Antrag) ausgefüllt an folgende Adresse zurück: NürnbergMesse GmbH Enforce Tac Messezentrum Nürnberg Auf dem Antragsformular können Sie ersehen, was verbotene Waffen und Gegenstände sind. Diese verbotenen Gegenstände sind auch dann noch verboten, wenn sie an einer Kriegswaffe montiert sind (z.b. Schalldämpfer an einem Sturmgewehr, Laserzielgerät an einer Granatbüchse). Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall neben der Kriegswaffen-Genehmigung für das betreffende Sturmgewehr noch eine BKA-Genehmigung für den Schalldämpfer oder das Laserzielgerät benötigen. Zahlungsabwicklung: Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebühr des BKA für diese Ausnahmegenehmigung in Höhe von EUR 200,00 im Voraus an die NürnbergMesse GmbH zu bezahlen ist. Falls weitere BKA-Genehmigungen notwendig werden, sind diese ebenfalls kostenpflichtig. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Rechnung. Sie haben nun die Möglichkeit die Gebühr per Banküberweisung, Kreditkarte oder auch per Scheck zu begleichen. Wir leiten Ihren Antrag sowie die Zahlung umgehend an das BKA weiter. In Deutschland ansässige Antragsteller müssen die Gebühr direkt an das BKA nach den Angaben in der BKA-Genehmigung überweisen! Wir bitten Sie, dem Antrag je ein Foto bzw. einen Prospekt (keine Handelsrechnung) von den Waffen und Gegenständen beizulegen, damit eine eindeutige Beurteilung möglich ist. Die Präsentation von Waffen, die in Deutschland nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaff- KontrG) als Kriegswaffe eingestuft werden, ist nur mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Referat V B 8 Kriegswaffenkontrolle möglich siehe nächste Seite. Bitte beachten Sie die vorgenannten Hinweise/Bestimmungen. Verstöße führen zum Ausschluss von der Messe und haben gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen. Für Rückfragen steht Ihnen das Veranstaltungsteam der NürnbergMesse GmbH gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Enforce Tac-Veranstaltungsteam NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsleitung Enforce Tac Messezentrum, Nürnberg enforcetac@nuernbergmesse.de 11

13 Antrag auf Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen und Gegenstände Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einfuhr verbotener Waffen und Gegenstände zwecks Präsentation auf der Enforce Tac 2015 (vom bis ) in Nürnberg. Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ergänzen! Achtung: Hinweis des BKA: Bitte in Blockschrift und gut lesbar ausfüllen; nicht lesbare Anträge werden zurückgesandt. 1. a) Die verbotenen Waffen und/oder Gegenstände werden auf dem von mir/uns vorübergehend für die vorgenannte Ausstellung ein- und wieder ausgeführt. oder b) Die verbotenen Waffen und/oder Gegenstände sind bereits in meinem/unserem Bestand und dafür wurde mir/uns bereits vom BKA (Datum:, Az:,) eine Genehmigung erteilt. Für die Ausstellung auf der Enforce Tac wird hiermit eine Ergänzung dieser Genehmigung beantragt. 2. a) Die vebotenen Waffen und/oder Gegenstände werden auf dem von mir/uns angemieteten Messestand ausgestellt. oder b) Die verboteten Waffen und/oder Gegenstände werden von mir/uns auf dem von der Firma angemieteten Messestand ausgestellt. Wir sind registrierte Mitaussteller der Enforce Tac. Ansprechpartner mit Telefonnummer und -Adresse für dringende Rückfragen beim Aussteller: Antragsteller: Firma: Straße: PLZ/Ort/Land: Zwei vor Ort verantwortliche Personen, deren Geburtsdatum, Geburtsort mit Landesbezeichnung, Staatsangehörigkeit und Wohnanschriften. Mindestens eine der beiden benannten Personen ist ständig am Messestand anwesend Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) Die Präsentation von Waffen, die in Deutschland nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) als Kriegswaffe eingestuft werden, ist nur mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Referat V B 8 Kriegswaffenkontrolle möglich. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anfrage an folgende Kontaktadresse: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ausfuhrkontrolle: Spezielle Dual-use-Güter, Kriegswaffenkontrolle Claus Warnken, Referatsleiter Referat V B Bonn Tel. +49 (0) , Fax. +49 (0) , claus.warnken@bmwi.bund.de 12

14 Zur Beachtung: Abschließend und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs entscheidet die Messeleitung, ob die Präsentation einzelner Waffen oder Gegenstände nötigenfalls mit entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörde möglich ist. Folgende nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gegenstände sollen ausgestellt werden: Bei Schusswaffen ist das Kaliber anzugeben! Falls das Feld nicht ausreicht, bitte zusätzliches Blatt einfügen. 1. Vollautomatische Schusswaffen, die nicht dem KrWaffKontrG unterliegen (z.b. vollautomatische Pistolen, die es auch als halbautomatische Pistolen gibt) 2. Schalldämpfer, Übungsverschlüsse und Trainingsverschlüsse (z.b. für FX-Patronen, Platzpatronen) wenn diese für vollautomatische verbotene Schusswaffen oder vollautomatische Kriegswaffen bestimmt sind 3. Griffstücke für vollautomatische Kurz- Schusswaffen (Pistolen) oder für kurze vollautomatische Kriegswaffen (z.b. MP 5k, MP Micro-UZI) Bezeichnung des Gegenstandes, Modelbezeichnung/ Hersteller Kaliber Stückzahl (maximal 2 Stück je Typ) Seriennummer 4. Vorderschaftrepetierflinten (auch Halbautomaten, die als Vorderschaftrepetierflinten benutzbar sind) mit Pistolengriff ohne Hinterschaft oder die kürzer als 95 cm sind (bei Klappoder Schiebeschaft gilt das kürzest mögliche Maß) oder deren Lauf kürzer als 45 cm ist 5. Mehrschüssige Kurzwaffen (z.b. kürzer als 60 cm) für Zentralfeuermunition im Kaliber unter 6,3 mm ab dem Herstellungsdatum

15 6. Schusswaffen, die über den für Jagdund Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeschoben, zusammengeklappt, verkürzt oder schnell zerlegt werden können 7. Schusswaffen, die den Anschein eines Gegenstandes des täglichen Gebrauches haben oder mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauches verkleidet sind (z.b. Stockgewehr, Schießkugelschreiber, schießendes Handy, etc.) 8. Platzpatronen ohne deutsches Zulassungszeichen 9. Reizstoffpatronen oder sonstige Gegenstände mit Reizstoffen (z.b. Reizstoffsprühgeräte, Austauschdosen für Reizstoffsprühgeräte) ohne deutsches Zulassungszeichen 10. Munition, die nicht dem KrWaffKontrG oder Sprengstoffrecht unterliegt und ein Geschosskaliber von 2cm und mehr hat sowie Übungs- und Kartuschenmunition in einem vergleichbaren Kaliber, die ausschließlich für die Verwendung in Kriegswaffen oder von Behörden bzw. Staatsorganisationen Bundeswehr, Zoll, Bundespolizei, Bundesbank, Polizei der Länder, oberste Bundes- und Landesbehörden bestimmt ist. 11. Patronen, die für Waffen mit gezogenen Läufen bestimmt sind und deren Geschosse kleiner sind als der Felddurchmesser der dazugehörenden Schusswaffe und mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach dem Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt Bezeichnung des Gegenstandes, Modelbezeichnung/ Hersteller Kaliber Stückzahl (maximal 2 Stück je Typ) Seriennummer 14

16 12. Hieb- und Stoßwaffen, die den Anschein eines Gegenstandes des täglichen Gebrauches haben oder mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.b. Stockdegen, etc.) Bezeichnung des Gegenstandes, Modelbezeichnung/ Hersteller Kaliber Stückzahl (maximal 2 Stück je Typ) Seriennummer 13. Springmesser, deren Klingen länger als 8,5 cm und zweiseitig geschliffen sind 14. Fallmesser, unabhängig von Klingenform und Klingenlänge 15. Faustmesser und Stoßdolche (Messer, deren Griff quer zur Klinge verläuft) 16. Butterflymesser 17. Wurfsterne 18. Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Schlagringmesser und Würgegeräte (z.b. Nunchaku, etc.) 19. Präzisionsschleudern sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für diese Gegenstände sowie wesentliche Teile davon 20. Nachtzielgeräte mit einem Bildwandler oder elektronischer Verstärkung, die für Schusswaffen bestimmt sind (auch Nachtsichtvorsätze oder -aufsätze für Zielfernrohre) 21. Vorrichtungen, die zum Anleuchten oder Anstrahlen des Zieles dienen (z.b. Laser-Zielgeräte, Zielscheinwerfer, Waffenlampen etc.) 22. Alle Elektroschockgeräte (auch für Tierhaltung bestimmte) ohne deutsches Zulassungszeichen 15

17 Hinweise: Die Genehmigung gilt nur für die Verwendung auf dem angegebenen Messestand. Falls die Waffen bei der Vorführung auf Sonderflächen benötigt werden, bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung des BKA und der Zustimmung der Messeleitung. Da die Produkte ausschließlich zum Zwecke der Ausstellung auf der Enforce Tac 2015 eingeführt werden dürfen, ist die Stückzahl auf maximal 2 Stück je Typ bzw. Ausführung beschränkt. Ausnahmen (höhere Stückzahl) sind möglich, müssen aber im Antrag begründet werden. Deutsche Aussteller ohne BKA-Genehmigung müssen im Antrag die Herkunft und den Verbleib der beantragten Waffen und Gegenstände darlegen. (siehe hierzu Seite -1- oben) Bitte unbedingt beachten: Bei den Schusswaffen und Gegenständen gemäß Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 20 und 21 muss die Herstellungsnummer angegeben werden. Falls keine vorhanden ist, muss eine angebracht werden. Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift Von der Messeleitung wird ergänzt: Der Antragsteller hat den Stand: - Der Antragsteller ist auf dem Stand Nr. - gemietet von Firma vertreten 16

18 15 Standverantwortlicher Waffensicherung Standverantwortlicher für Waffensicherung Nürnberg, Germany International Exhibition & Conference Law Enforcement, Security and Tactical Solutions Firma Straße Zurück an: NürnbergMesse GmbH Projektleitung Enforce Tac Messezentrum Nürnberg Fax +49 (0) enforcetac@nuernbergmesse.de Rücksendetermin sofort Ansprechpartner Tel Halle/Stand PLZ, Ort, Land Fax Tel Fax Diebstahlsicherung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere erlaubnispflichtige Produkte (z.b. Schusswaffen und Munition) Tag und Nacht gegen Diebstahl gesichert sein müssen. Kurzwaffen und Langwaffen müssen mit Stahlseilen, Ketten oder sonstigen geeigneten Befestigungen mechanisch gesichert werden. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Schusswaffen in Vitrinen. Wenn die Vitrinen so ausgestattet sind, dass sie nicht mit einfachen Mitteln geöffnet werden können oder über eine akustische Sicherung verfügen, kann auf eine zusätzliche Sicherung verzichtet werden. Alternative Sicherungsmaßnahmen können nach Prüfung zugelassen werden. Munition muss in abschließbaren Behältnissen (Vitrinen) aufbewahrt werden, sofern keine Dummy-Munition (nicht funktionierende Munition) gezeigt wird. Die ständige Anwesenheit von Standpersonal ersetzt keine mechanische Sicherung. Standverantwortlicher für Waffensicherung Jeder Aussteller, der erlaubnispflichtige Produkte (z.b. Schusswaffen und Munition) auf dem Stand präsentiert, muss der Messeleitung eine verantwortliche Person und möglichst eine stellvertretende verantwortliche Person vor der Messe benennen. Der Standverantwortliche ist für die Einhaltung der o.g. Vorgaben zur Diebstahlsicherung, Waffensicherung verantwortlich. Der Standverantwortliche muss während des Aufbaus, der Messelaufzeit und des Abbaus ständig am Stand anwesend sein, sofern die Waffen noch nicht oder nicht mehr vorschriftsgemäß gesichert sind. Der stellvertretende Standverantwortliche darf die genannten Aufgaben nur kurzfristig übernehmen. Der Standverantwortliche ist für die Waffensicherung des Direkt- und Mitausstellers zuständig. Wir haben die Hinweise zur Diebstahlsicherung, Waffensicherung und zum Standverantwortlichen gelesen und werden diese einhalten. Unser Standverantwortlicher: Vorname Nachname Tel (zur Messe) Ländercode Vorwahl Telefonnummer Unser stellvertretender Standverantwortlicher: Vorname Nachname Tel (zur Messe) Ländercode Vorwahl Telefonnummer Die Daten des Standverantwortlichen und des stellvertretenden Standverantwortlichen werden ausschließlich für die Erreichbarkeit während des Aufbaus, der Messelaufzeit und des Abbaus, durch die Messeleitung und den örtlichen Fachbehörden genutzt. Die Benennung des Standverantwortlichen ist verpflichtend für die Teilnahme an der Enforce Tac Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift 17

19 Transportrichtlinien Seite 1 Wie organisiere ich den Transport meiner Sendung zur Enforce Tac 2015: Kleine Ursachen haben oft große Wirkung. Um Probleme bei der Abwicklung oder Verzögerungen in der Zustellung Ihrer Messesendung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Messesendung an den Messespediteur zu adressieren. Lieferadressen: Bitte diese Adresse für die Transportdokumente verwenden (AWB, B/L etc.)! Schenker Deutschland AG c/o Enforce Tac 2015 Halle: / Stand: Messezentrum 1 / via Grosse Strasse Tor 5 Service Partner Center DE Nürnberg Kontakt: fairs.nuernberg@dbschenker.com Telefon: +49 (0) Bitte tragen Sie hier den Aussteller ein und anschließend Halle-/Standnummer Adresse für Zolldokumente: Bitte verwenden Sie diese Adresse für die Zolldokumente (z.b. die Handelsrechnung etc.) Enforce Tac 2015 c/o Halle: / Stand: Messezentrum 1 DE Nürnberg Bitte tragen Sie hier den Aussteller ein und anschließend Halle-/Standnummer ** Kontaktieren Sie uns bitte bezüglich Adress- und Kontaktinformationen unserer Niederlassungen ** Wichtige Informationen: Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise und Instruktionen, damit die Anlieferung und Abfertigung Ihrer Messesendung termingerecht und reibungslos erfolgt. Andernfalls können wir dies nicht garantieren: Erstellen Sie eine Handelsrechnung in Deutscher oder Englischer Sprache, folgende Angaben enthaltend: (HS-)Code international je Warenbezeichnung basierend auf dem harmonized tariff code Detailierte Produkt-/Warenbezeichnung jeder Warenart/-gruppe Seriennummern der Waffen und verbotene Gegenstände Genaue Mengen des Versandgutes (z.b.: Anzahl Schusswaffen etc.) Ursprungsland der Ware Preise pro Stück und Gesamtbeträge pro Warenart und Rechnung Produkte mit Genehmigung des BKA müssen separat gelistet werden Unterschrift und Firmenstempel 18

20 Transportrichtlinien Seite 2 Bitte stellen Sie separate Handelsrechnungen aus für: Waren, die temporär eingeführt und re-exportiert werden sollen Waren, welche verteilt/konsumiert werden (z.b.: Kataloge, Werbegeschenke) Waffen und verbotene Gegenstände Dies kann dazu führen, dass Sie bis zu 3 Handelsrechnungen ausstellen müssen. Erstellen Sie eine Packliste in Deutscher oder Englischer Sprache Bitte nummerieren Sie die Packstücke selbst, z.b. 1/2; 2/2 und spezifizieren Sie den Inhalt der Packstücke nach dem gleichen Prinzip auch auf der Packliste, z.b. Inhalt Packstück 1/2: Messeteilnahmebestätigung der Messeleitung (NürnbergMesse GmbH), welche Ihre Teilnahme an der IWA OutdoorClassics belegt Falls für Ihre Produkte benötigt: Kopie der BKA-Genehmigung Verpackungsvorschriften: Bezug nehmend auf einen schriftlichen Hinweis des Zollamtes Nürnberg, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Produkte, welche mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden nach Deutschland importiert werden, separat verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Bitte packen Sie die Produkte in separate Kartons und markieren Sie diese mit Ausnahmegenehmigung BKA. Stellen Sie diese Packstücke oben auf Ihre Palette und/oder packen Sie diese oben in Ihre Transportkiste(n). Sollten Sie diesen Hinweis nicht beachten, werden wir für das Auspacken/Umpacken der Sendung eine Gebühr erheben: EUR 55,00 pro Sendung Weitere Instruktionen: Sollte Ihre Messesendung Schusswaffen und/oder genehmigungspflichtige Gegenstände enthalten, packen Sie diese bitte separat und kennzeichnen Sie diese (siehe auch Verpackungsvorschriften). Alle Sendungen mit derartigen Waren werden während des Einfuhrprozesses mit Hilfe von Schenker Deutschland AG vom deutschen Zoll kontrolliert. Dafür werden Gebühren erhoben. Sollte es zu Verzögerungen im Ablauf kommen, weil die relevanten Gegenstände während der Beschau nur schwer oder gar nicht gefunden werden können, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Sollten Sie an Ihren Packstücken/Kisten Schlösser angebracht haben, senden Sie uns bitte einen Satz Schlüssel zu (Adresse siehe Seite 1), so dass wir für die Zollbeschau die Packstücke/Kisten öffnen können. Stellen Sie uns bitte (eine) Kopien aller Frachtpapiere zur Verfügung, damit wir diese prüfen können und die Weiterleitung und Abfertigung organisieren sowie auch die pünktliche Ankunft der Sendung überwachen können. Bitte senden Sie uns Kopien der Handelsrechnungen, Packliste und sonstige Dokumente zu, damit wir diese prüfen und die Abfertigung vorbereiten können. Wenn Sie den unten genannten Termin beachten, können gegebenenfalls noch notwendige Änderungen an den Dokumenten vorgenommen werden. Bitte beachten Sie unbedingt die unten genannten Termine für die Ankunft Ihrer Sendung! 19

21 Transportrichtlinien Seite 3 Informationen: Waren bzw. Produkte, die speziellen Ein- oder Ausfuhrvorschriften unterliegen, werden im Zuge der Importabfertigung bereits kontrolliert und beschaut, um die Übereinstimmung mit den Dokumenten zu gewährleisten und eine Klassifizierung, u. a. nach der Außenwirtschaftsverordnung, vornehmen zu können. Die Waren werden durch den Messespediteur ausgepackt und den Zollbehörden zur Kontrolle vorgeführt. Nach Abschluss des Beschauprozesses werden die Waren wieder verpackt. Dies ist eine notwendige Maßnahme für Warenarten, die speziellen Vorschriften unterliegen und eine wichtige Grundlage für den Reexport nach Ende der Messe. Alle für diesen zusätzlichen Aufwand entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Bitte kontaktieren zu uns, falls Sie Fragen zu dieser Abwicklung haben! Termine: Dokumentation: Luftfracht: Seefracht: LKW Stückgut: 24. Januar 2015 Nürnberg Flughafen: Hamburg Seehafen: Lager Schenker: Waffen und verbotene Gegenstände: 10. Februar 2015 Unkritische Fracht: 13. Februar 2015 LCL: 6. Februar 2015 FCL: Auf Anfrage Zollgut: 24. Februar 2015 Freigut: 3 Tage vor Standlieferung Zuschlag für verspätete Sendungen: 50 % auf den Gesamtbetrag der Handlingskosten lt. Messetarif Kontakt: fairs.nuernberg@dbschenker.com Telefon: Fax: http: 20

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