Harmonisierte EU-Normen
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1 Harmonisierte EU-Normen Helmut Bach ZBST ZF Friedrichshafen AG ZBST, Harmonisierte EU-Normen
2 Harmonisierte Normen in der Gesetzgebung Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Abschnitt 1 2 Begriffsbestimmungen 13. ist harmonisierte Norm eine Norm, die über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft anerkannten europäischen Normungsgremien auf der Grundlage eines Ersuchens der Europäischen Kommission nach Artikel 6 jener Richtlinie erstellt wurde, ZBST, Harmonisierte EU-Normen
3 Harmonisierte Normen in der Gesetzgebung Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Abschnitt 2 4 Harmonisierte Normen (1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach 3 Absatz 1 oder 3Absatz 2 entspricht, können harmonisierte Normen zugrunde gelegt werden. (2) Bei einem Produkt, das harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entspricht, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass es den Anforderungen nach 3 Absatz 1 oder 3 Absatz 2 genügt, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind ZBST, Harmonisierte EU-Normen
4 MRL 2006/42/EG: Erwägungsgründe (18) Damit die Hersteller die Übereinstimmung mit diesen grundlegenden Anforderungen leichter nachweisen können und damit die Übereinstimmung überprüft werden kann, sind auf Ebene der Gemeinschaft harmonisierte Normen wünschenswert, deren Gegenstand die Verhütung von Risiken ist, die sich aus der Konstruktion und dem Bau von Maschinen ergeben können. Diese Normen werden von privatrechtlichen Institutionen ausgearbeitet und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte gewahrt bleiben ZBST, Harmonisierte EU-Normen
5 Harmonisierte Normen in der Gesetzgebung Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Maschinenverordnung (9. ProdSV) Artikel 2 Begriffsbestimmungen l) harmonisierte Norm" eine nicht verbindliche technische Spezifikation, die von einer europäischen Normenorganisation, nämlich dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (Cenelec) oder dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), aufgrund eines Auftrags der Kommission nach den in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft ( 1 ) festgelegten Verfahren angenommen wurde ZBST, Harmonisierte EU-Normen
6 Harmonisierte Normen in der Gesetzgebung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen (2) Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. (3) Die Kommission veröffentlicht die Fundstellen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union ZBST, Harmonisierte EU-Normen
7 Harmonisierte Normen in der Gesetzgebung Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG Erwägungsgrund 6 (6) Unbeschadet jedes sonstigen Nachweises kann der Nachweis dafür, dass diesen Anforderungen entsprochen worden ist, durch Verweis auf harmonisierte Normen erbracht werden, in denen sie konkret niedergelegt werden. Diese harmonisierten Normen müssen im gegenseitigen Einvernehmen von Stellen, die jeder Mitgliedstaat den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitteilt, festgelegt werden und Gegenstand breitester Veröffentlichung sein. Eine solche Harmonisierung muss die Möglichkeit bieten, die aus Unterschieden zwischen den einzelstaatlichen Normen für den Handel entstehenden Nachteile zu beseitigen ZBST, Harmonisierte EU-Normen
8 Harmonisierte Normen in der Gesetzgebung Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Erwägungsgrund 16 (16) Diese Richtlinie sollte sich auf die Nennung der Sicherheitsziele beschränken. Um die Bewertung der Konformität mit diesen Zielen zu erleichtern, ist vorzusehen, dass eine Vermutung der Konformität für die elektrischen Betriebsmittel gilt, die den harmonisierten Normen entsprechen, die nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung (1) zu dem Zweck angenommen wurden, ausführliche technische Spezifikationen für diese Ziele zu formulieren. KAPITEL 3 KONFORMITÄT ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL Artikel 12 Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 und Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind ZBST, Harmonisierte EU-Normen
9 Normengremien International Organisation of Standardization ISO Europäisches Komitee für Normung EN ISO Deutsches Institut für Normung DIN EN ISO international Electrotechnical Comission IEC Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung EN Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik EN ZBST, Harmonisierte EU-Normen
10 Hierarchischer Aufbau Normen A B C allgemein gültige Aspekte (Basis) Sicherheitsaspekte, -einrichtungen für bestimmte Maschinengruppen oder spezielle Maschinen Im Anhang Z wird festgelegt welche Abschnitte der Norm die grundlegenden Anforderungen erfüllen ZBST, Harmonisierte EU-Normen
11 Struktur harmonisierter EN-Normen Typ-A-Normen Sicherheitsgrundnormen Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze, allgemeine Aspekte Grundlage für richtlinienkonformes Vorgehen Typ-B-Normen Sicherheitsfachgrundnormen Typ-C-Normen -Produktnormen- detaillierte Sicherheitsanforderungen an eine bestimmte Maschine oder Gruppe von Maschinen Typ-B1-Normen -Übergeordnete Sicherheitsaspekte- bei Fehlen von C-Normen kann mit ihnen für bestimmte Aspekte Konformität hergestellt werden. ergonomische Grundsätze Sicherheitsabstände, Oberflächentemperatur, Lärm, Gefahrstoffe etc ZBST, Harmonisierte EU-Normen Typ-B2-Normen -Sicherheits- einrichtungen- Konformitätsvermutung bezieht sich nur auf das benannte Sicherheitsbauteil. Zweihandschaltungen, Verriegelungseinrichtungen, druckempfindliche, trennende Schutzeinrichtungen
12 Typ-A-Norm Typ-A-Norm Sicherheitsgrundnorm EN ISO Allgemeine Gestaltungsleitsätze ZBST, Harmonisierte EU-Normen
13 Typ-B-Norm Typ-B1-Normen -Übergeordnete Sicherheitsaspekte- Typ-B2-Normen -Sicherheits- einrichtungen- EN ISO EN EN ISO EN ISO EN EN ISO EN ISO EN EN EN ISO EN ISO EN ISO EN Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen Mindestabstände Sicherheitsbezogene Teile v. Steuerungen Annäherungsgeschwindigkeiten Elektrische Ausrüstung von Maschinen Integrierte Fertigungssysteme Not-Halt 574 Zweihandschaltungen 953 Trennende Schutzeinrichtungen (wird ersetzt durch (EN ISO 14120) 4413 Hydraulik 4414 Pneumatik Verriegelungseinrichtungen BWS ZBST, Harmonisierte EU-Normen
14 DIN EN ISO DIN EN 953 Typ B1 Norm Typ B2 Norm ZBST, Harmonisierte EU-Normen
15 DIN EN z. B.: Stopp Funktionen Stopp-Kategorie: 0: Stillsetzen durch sofortige Unterbrechung der Energiezufuhr 1: gesteuertes Stillsetzen, abschalten Energiezufuhr nach Stillstand 2: gesteuertes Stillsetzen, Energiezufuhr bleibt erhalten Farben für Drucktaster weiß: Start/Ein, schwarz: Stopp/Aus Die Farben rot, gelb und grün dürfen nicht verwendet werden (?) Farben Vorgaben für Signallampen 17 Technische Dokumentation Schaltschrankbau notwendige Doku ZBST, Harmonisierte EU-Normen
16 Typ C-Normen Typ-C-Normen -Produktnormen- EN 201 Spritzgießmaschinen EN 692 Mechanische Pressen EN 693 Hydraulische Pressen EN ISO Industrieroboter Teil 1: Roboter EN ISO Industrieroboter Teil 2: Robotersysteme EN ISO Drehmaschinen EN Bearbeitungszentren EN Große Drehmaschinen jetzt ISO EN Oberflächenreinigung (Waschmaschinen) EN Bohrmaschinen EN Mehrspindeldrehmaschinen jetzt ISO EN Manuelle Drehmaschinen jetzt ISO EN Fräsmaschinen EN Ortsfeste Schleifmaschinen ZBST, Harmonisierte EU-Normen
17 DIN EN Ortsfeste Schleifmaschinen ZBST, Harmonisierte EU-Normen
18 C-Normen behandeln wichtige Sicherheitsaspekte spezieller Maschinen Gruppen von Maschinen lösen Konformitätsvermutung aus bei einigen Normen nur mit Einschränkung können entsprechende Regelungen in B-Normen ersetzen häufig mehrere Normen für eine Maschine ZBST, Harmonisierte EU-Normen
19 C-Norm Es ist nicht gewährleistet ist, dass eine Typ C-Norm immer alle für die Maschine einschlägigen grundlegenden Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie abdeckt. Die Anforderungen von C-Normen können von den Anforderungen von A- und B- Normen abweichen, diese unterschreiten. Abgedeckt werden in C-Normen grundsätzlich alle signifikanten Gefährdungen. Daneben sind die normativen Verweisungen der C-Norm ebenfalls zu beachten. Die Maschinenrichtlinie fordert dagegen die Einhaltung aller relevanten grundlegenden Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie für die betreffende Maschine. Es ist auf jeden Fall im Rahmen der Risikobeurteilung zu ermitteln, ob hier ein Delta besteht ZBST, Harmonisierte EU-Normen
20 Harmonisierte Normen erstellt von interessierten Kreisen u. a. Branchen und Unternehmen, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken Normen können nicht quasi blind angewendet werden. Harmonisierte Normen dienen der Konkretisierung Erfüllung der Anforderungen der jeweiligen Richtlinie Normen-Entwürfe lösen keine Vermutungswirkung aus ZBST, Harmonisierte EU-Normen
21 Arbeiten ohne harmonisierte Normen Kann nicht auf europäische Normen zurückgegriffen werden, so sollte nach Auffassung der europäischen Gesetzgebers nationale Normen zur Umsetzung anderer einschlägiger europäischer oder internationaler Normen Empfehlungen der Kommission internationale Normen Verhaltenskodizes derzeitiger Stand des Wissens und der Technik Sicherheit, die der Verbraucher billigerweise erwarten kann ZBST, Harmonisierte EU-Normen
22 Arbeiten ohne harmonisierte Normen Gibt es für die Maschine keine C-Norm, werden für vergleichbare Anforderungen üblicherweise die Vorgaben aus anderen (A-, B-, C-)Normen übernommen, z. B. reduzierte Geschwindigkeiten im Einrichtbetrieb senkrechte lineare Bewegung: 10 mm/s (DIN EN 693, Hydraulische Pressen, , C-Norm) sichere reduzierte Geschwindigkeit von Linearachsen: 2 m/min (DIN EN ISO 23125, Drehmaschinen, C-Norm) reduzierte Drehzahl: 50 min-1 (DIN EN ISO 23125, Drehmaschinen, DIN EN Ortsfeste Schleifmaschinen) ZBST, Harmonisierte EU-Normen
23 Bezug von Normen Normenstelle Schweinfurt (NIS) Beuth Safexpert Österreichische Normen (werden vor Veröffentlichung geprüft) Liste harmonisierter Normen Europäisches Amtsblatt Private Akteure z. B. Muck Sicherheitstechnik BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) ZBST, Harmonisierte EU-Normen
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ZF Friedrichshafen AG behält sich sämtliche Rechte an den gezeigten technischen Informationen einschließlich der Rechte zur Hinterlegung von Schutzrechtsanmeldungen und an daraus entstehenden Schutzrechten im In- und Ausland vor ZBST, Harmonisierte EU-Normen ZF Friedrichshafen AG reserves all rights regarding the shown technical information including the right to file industrial property right applications and the industrial property rights resulting from these in Germany and abroad.
25 MOTION AND MOBILITY Workshop Risikobeurteilung 4. Jahrestagung Maschinenrichtlinie aktuell Helmut Bach ZBST ZF Friedrichshafen AG
26 Agenda Rechtliche Grundlagen DIN EN ISO DIN ISO/TR Umfang der Risikobeurteilung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
27 Agenda Rechtliche Grundlagen DIN EN ISO DIN ISO/TR Umfang der Risikobeurteilung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
28 Produktsicherheitsgesetz Das Risiko eines Produkts ist an verschiedenen Stellen Thema des Produktsicherheitsgesetzes. Auf die Risikobeurteilung des Herstellers wird nicht explizit eingegangen. Im 26 wird von einer angemessenen Risikobewertung gesprochen auf deren Grundlage die Marktaufsichtsbehörden über erforderliche Maßnahmen (Rückruf oder Rücknahme) entscheiden Laut 32 nehmen BAUA und Marktaufsichtsbehörden Risikobewertungen an Produkten von denen unmittelbare Gefahr ausgeht oder mit ihnen ein ernstes Risiko verbunden ist. 2 Begriffsbestimmungen 9. ist ernstes Risiko jedes Risiko, das ein rasches Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden erfordert, auch wenn das Risiko keine unmittelbare Auswirkung hat, 10. ist Gefahr die mögliche Ursache eines Schadens, 23. ist Risiko die Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr und der Schwere des möglichen Schadens, ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
29 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erwägungsgründe (20) Es sollte allein in der Verantwortung der Hersteller liegen, die Übereinstimmung ihrer Maschinen mit den Bestimmungen dieser Richtlinie nachzuweisen. Für einige Arten von Maschinen mit höherem Risikopotenzial ist jedoch ein strengeres Nachweisverfahren wünschenswert. (23) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter sollte ferner dafür sorgen, dass für die Maschine, die er in Verkehr bringen will, eine Risikobeurteilung vorgenommen wird. Dazu sollte er ermitteln, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für seine Maschine gelten, und die entsprechenden Maßnahmen treffen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
30 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Allgemeine Grundsätze, 1. Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 158 Die Risikobeurteilung kann vom Hersteller selbst, von seinem Bevollmächtigten oder von einer anderen in deren Namen handelnden Person durchgeführt werden. Wird die Risikobeurteilung von einer anderen Person im Namen des Herstellers durchgeführt, bleibt der Hersteller für die Risikobeurteilung und für die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen während der Konstruktion und des Baus der Maschine verantwortlich ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
31 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Allgemeine Grundsätze, 1. Bei den vorgenannten iterativen Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt; die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln; die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens; die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist; die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in der in Nummer Buchstabe b festgelegten Rangfolge zu mindern ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
32 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Begriffsbestimmungen a) Gefährdung eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden; Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 164 In der Phase der Gefährdungsermittlung muss eine Gefährdung als vorhanden betrachtet werden, selbst wenn der Maschinenteil, von dem die Gefährdung ausgeht, unzugänglich ist. Gefährdungen lassen sich anhand ihres physikalischen Ursprungs oder anhand der Art der möglichen Verletzungen oder Gesundheitsschäden ermitteln. Nach dem allgemeinen Grundsatz 1 ist der Hersteller verpflichtet, die Gefährdungen zu ermitteln, die der Maschine innewohnen bzw. die durch die Nutzung der Maschinen hervorgerufen werden können sowie die zugehörigen Gefährdungssituationen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
33 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Begriffsbestimmungen b) Gefahrenbereich den Bereich in einer Maschine und/oder in ihrem Umkreis, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit einer Person gefährdet ist; Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 165 Das Konzept des Gefahrenbereichs macht es möglich, die Orte zu bestimmen, an denen Personen Gefährdungen ausgesetzt sein können. Eine der wirksamsten Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken ist, die Maschine so zu konstruieren, dass es nicht notwendig ist, dass sich Personen in Gefahrenbereichen aufhalten ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
34 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Begriffsbestimmungen c) gefährdete Person eine Person, die sich ganz oder teilweise in einem Gefahrenbereich befindet; Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 166 Ziel der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ist es, Risiken für alle gefährdeten Personen zu vermeiden. Daher muss die Risikobeurteilung des Herstellers auch eine Beurteilung der Wahrscheinlichkeit umfassen, dass sich das Bedienungspersonal oder andere Personen in einem Gefahrenbereich aufhalten ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
35 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Begriffsbestimmungen e) Risiko die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit und der Schwere einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens, die in einer Gefährdungssituation eintreten können; Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 168 An Maschinen können Gefährdungen bestehen, wenn aber keine Personen dieser Gefährdung ausgesetzt sind, besteht auch kein Risiko. Risiken können in Bezug auf die jeweilige Gefährdung oder Gefährdungssituation gekennzeichnet werden Risiken müssen daher stets auf Basis des Einzelfalls bewertet werden, unter Berücksichtigung, dass Risiken in den verschiedenen Lebensphasen der Maschine unterschiedlich sind, abhängig von den betreffenden Arbeitsgängen und dem Maschinenstatus während der jeweiligen Phase ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
36 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Begriffsbestimmungen h) bestimmungsgemäße Verwendung die Verwendung einer Maschine entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung; Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 171 Der erste Schritt des im allgemeinen Grundsatz 1 beschriebenen Risikobeurteilungsvorgangs besteht darin, die Grenzen der Maschine zu ermitteln, worunter auch die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine fällt. Die Risikobeurteilung des Herstellers und Konstruktion und Bau der Maschine müssen daher auf dem vorgesehenen Verwendungszweck bzw. die vorgesehenen Verwendungszwecke basieren. Die Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung von Maschinen muss daher, soweit zutreffend, die unterschiedlichen Betriebsarten und Nutzungsphasen der Maschinen abdecken Vor allem die Parameter, von denen der sichere Gebrauch der Maschine abhängt, sowie deren Grenzen müssen exakt festgelegt werden. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine ist der in der Betriebsanleitung des Herstellers festgelegte und beschriebene Verwendungszweck ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
37 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Begriffsbestimmungen i) vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann. Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 172 Es kann vom Maschinenhersteller nicht erwartet werden, dass er sämtliche möglichen Fehlanwendungen der Maschine berücksichtigt. Besondere Beachtung muss Faktoren zukommen, die dazu führen können, dass trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen entfernt, außer Funktion gesetzt oder umgangen werden DIN EN ISO 12100, Kapitel 5.4 Identifizierung der Gefährdungen, c) Unbeabsichtigtes Verhalten der Bedienperson oder vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
38 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorhersehbare Verwendung 2 Begriffsbestimmungen 28. ist vorhersehbare Verwendung die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist, ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
39 Beschluss Nr. 768/2008 Verpflichtung zur Durchführung einer Risikobeurteilung Der Beschluss soll einen präzisen Rahmen für die Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung schaffen Dieser Beschluss enthält gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen, die in allen sektoralen Rechtsakten angewendet werden sollen zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten und einen Bezugspunkt für geltende Rechtsvorschriften... Dieser Beschluss enthält Musterbestimmungen mit Begriffsbestimmungen und allgemeinen Verpflichtungen Spektrum von Konformitätsbewertungsverfahren Anhang II Verfahren zur Konformitätsfeststellung, Module A, A1, A2, B, D1, E1, F1, G, H1 Z. B. Modul A Interne Fertigungskontrolle 2. Technische Unterlagen Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Produkts mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten; sie müssen eine nach Maßgabe der Rechtsvorschrift ausgeführte geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
40 Verpflichtung zur Durchführung einer Risikobeurteilung in ausgewählten EU-Richtlinien Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Anhang III, Modul A Interne Fertigungskontrolle, 2. Technische Unterlagen Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Anhang III Konformitätsbewertungsverfahren, 1. Modul A: (Interne Fertigungskontrolle), 2. Technische Unterlagen Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. Einfache Druckbehälter-Richtlinie 2014/29/EU Anhang II Verfahren zur Konformitätsbewertung, 1. EU-Baumusterprüfung (Modul B), 1.3 c) die technischen Unterlagen. sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
41 Verpflichtung zur Durchführung einer Risikobeurteilung in ausgewählten EU-Richtlinien EMV-Richtlinie 2014/30/EU Anhang II, Modul A: Interne Fertigungskontrolle, 3. Technische Unterlagen Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Anhang III, Modul B: EU-Baumusterprüfung, 3. c) die technischen Unterlagen. sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
42 Agenda Rechtliche Grundlagen DIN EN ISO DIN ISO/TR Umfang der Risikobeurteilung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
43 DIN EN ISO 12100, März 2011 ISO 12100:2010, ICS Anwendungsbereich Dieses Dokument stellt Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung auf, um Konstrukteure dabei zu unterstützen, sichere Maschinen zu konstruieren Es werden Verfahren zur Identifizierung von Gefährdungen und zur Risikoeinschätzung und Risikobewertung in den relevanten Phasen der Lebensdauer einer Maschine sowie zur Beseitigung von Gefährdungen oder Erbringung einer hinreichenden Risikominderung beschrieben. Leitfaden für die Dokumentation und den Nachweis der Risikobeurteilung und des Risikominderungsprozesses. Schritte der Risikobeurteilung nach MRL 2006/42/EG sind in Kapitel 5 abgebildet und werden in Kapitel 6 vertieft ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
44 DIN EN ISO Begriffe Gefährdung relevante signifikante Gefährdungsereignis Gefährdungssituation Gefährdungsbereich Risiko Restrisiko Risikobeurteilung Risikoanalyse Risikobewertung Risikoeinschätzung Hinreichende Risikominderung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich Schutzmaßnahme Konstrukteur Inhärent sichere Konstruktion Technische Schutzmaßnahme Benutzerinformation Bestimmungsgemäße Verwendung Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung Schutzeinrichtungen Benutzer ZF Friedrichshafen AG, 2015
45 DIN EN ISO Gefährdung 3.6 Gefährdung potentielle Schadensquelle ANMERKUNG 2 Die Gefährdung im Sinne dieser Definition ist entweder bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine dauerhaft vorhanden (z. B. Bewegung von gefährdenden beweglichen Teilen, Lichtbogen beim Schweißen, ungesunde Körperhaltung, Geräuschemission, hohe Temperatur), oder kann unerwartet auftreten (z. B. Explosion, Gefährdung durch Quetschen als Folge eines unbeabsichtigten/ unerwarteten Anlaufs, Herausschleudern als Folge eines Bruches, Stürzen als Folge von Beschleunigung / Abbremsen) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
46 DIN EN ISO Gefährdung 3.7 relevante Gefährdung Gefährdung, die als an der Maschine vorhanden oder mit ihrem Einsatz verbunden festgestellt wurde 3.8 signifikante Gefährdung Gefährdung, die als relevant festgestellt wurde und die vom Konstrukteur spezielle Maßnahmen erfordert, um das Risiko entsprechend der Risikobeurteilung auszuschließen oder zu reduzieren 3.9 Gefährdungsereignis Ereignis, das Schaden verursachen kann ANMERKUNG Ein Gefährdungsereignis kann kurzzeitig oder über eine lange Zeitspanne hinweg auftreten ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
47 DIN EN ISO Gefährdung 3.10 Gefährdungssituation Sachlage, bei der eine Person mindestens einer Gefährdung ausgesetzt ist ANMERKUNG Diese Situation kann unmittelbar oder über eine Zeitspanne hinweg zu einem Schaden führen Gefährdungsbereich Gefahrbereich jeder Bereich in einer Maschine und/oder um eine Maschine herum, in dem eine Person einer Gefährdung ausgesetzt sein kann ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
48 DIN EN ISO Risiko 3.12 Risiko Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes Risiko bezogen auf die betrachtete Gefährdung = Ausmaß des möglichen Schadens, der durch die betrachtete Gefährdung verursacht werden kann x Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts - Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition einer Person /von Personen - Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses - Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
49 Risikographen Quelle: Pilz, Flyer Funktionale Sicherheit ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
50 DIN EN ISO Risiko 3.13 Restrisiko Risiko, das verbleibt, nachdem Schutzmaßnahmen getroffen wurden ANMERKUNG 1 In dieser Internationalen Norm wird unterschieden zwischen: dem Restrisiko, nachdem Schutzmaßnahmen durch den Konstrukteur getroffen wurden; dem Restrisiko, welches verbleibt, nachdem sämtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. niedrig akzeptables/ vertretbares Risiko (3.18) Risiko ohne STS Risiko ohne Maßnahmen hoch PL r Notwendige Mindest-Risikoreduzierung Gesamtrisiko der Maschine verbleibendes Restrisiko PL: Performance Level PL Tatsächliche Risikoreduzierung abgedeckt durch sicherheitsbezogene Teile einer Steuerung (STS, SRP/CS) abgedeckt durch Maßnahmen ohne STS PLr: STS: Performance Level requiered steuerungstechnische Schutzmaßnahme SRP/CS: safety related parts of a control system ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
51 DIN EN ISO Risiko 3.14 Risikoeinschätzung Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts 3.15 Risikoanalyse Kombination aus Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung 3.16 Risikobewertung auf der Risikoanalyse beruhende Beurteilung, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht wurden 3.17 Risikobeurteilung Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst 3.18 hinreichende Risikominderung Risikominderung, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik zumindest den gesetzlichen Anforderungen entspricht ANMERKUNG Kriterien, mit Hilfe derer bestimmt werden kann, wann eine hinreichende Risikominderung erreicht wurde, sind in angegeben ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
52 DIN EN ISO Schutzmaßnahme 3.19 Schutzmaßnahme Mittel zur vorgesehenen Minderung des Risikos, umgesetzt vom: Konstrukteur (inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation) und/oder Benutzer (Organisation: sichere Arbeitsverfahren, Überwachung, Betriebserlaubnis zur Ausführung von Arbeiten; Bereitstellung und Anwendung zusätzlicher Schutzeinrichtungen; Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen; Ausbildung) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
53 DIN EN ISO Schutzmaßnahme 3.20 inhärent sichere Konstruktion Schutzmaßnahme, die entweder Gefährdungen beseitigt oder die mit den Gefährdungen verbundenen Risiken vermindert, indem ohne Anwendung von trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen die Konstruktions- oder Betriebseigenschaften der Maschine verändert werden 3.21 technische Schutzmaßnahme Schutzmaßnahme, bei der Schutzeinrichtungen zur Anwendung kommen, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die durch inhärent sichere Konstruktion nicht in angemessener Weise beseitigt werden können, oder vor Risiken zu schützen, die dadurch nicht ausreichend vermindert werden können 3.22 Benutzerinformation Schutzmaßnahme, die aus Kommunikationselementen besteht (z. B. Texte, Wörter, Zeichen, Signale, Symbole, Diagramme), die einzeln oder gemeinsam verwendet werden, um Informationen an den Benutzer weiterzugeben ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
54 Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Anhang I, b) Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge: Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine); Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen; Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
55 DIN EN ISO Schutzmaßnahme 3.23 bestimmungsgemäße Verwendung Verwendung einer Maschine in Übereinstimmung mit den in der Benutzerinformation bereitgestellten Informationen 3.24 vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung Verwendung einer Maschine in einer Weise, die vom Konstrukteur nicht vorgesehen ist, sich jedoch aus dem leicht vorhersehbaren menschlichen Verhalten ergeben kann Maschinenrichtlinie (2006/42/EG, Anhang I, 1.1.2): a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. c) Bei der Konstruktion und beim Bau der Maschine sowie bei der Ausarbeitung der Betriebsanleitung muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine, sondern auch jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine in Betracht ziehen. Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verhindert wird, falls diese ein Risiko mit sich bringt. Gegebenenfalls ist in der Betriebsanleitung auf Fehlanwendungen der Maschine hinzuweisen, die erfahrungsgemäß vorkommen können ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
56 DIN EN ISO Schutzmaßnahme 3.26 Schutzeinrichtung (trennend oder nicht trennend) 3.27 trennende feststehende bewegliche einstellbare verriegelte (mit Zuhaltung) mit Startfunktion ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich 3.28 nichttrennende Schutzeinrichtung Verriegelungeinrichtung Zustimmungseinrichtung Steuerungseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung Zweihandschaltung sensitive Schutzeinrichtung aktive optoelektronische Schutzeinrichtung durch Formschluss wirkende Schutzeinrichtung Begrenzungseinrichtung Schrittschaltung 3.29 abweisende Schutzeinrichtung ZF Friedrichshafen AG, 2015
57 DIN EN ISO Strategie zur Risikobeurteilung und Risikominderung Identifizieren aller Gefährdungen Einschätzung aller identifizierten Gefährdungen Risikobeurteilung gefolgt von Risikominderung wo erforderlich In Risikobeurteilung (RB) auch Gefährdungen, die keine Schutzmaßnahme erfordern Es wird davon ausgegangen, dass eine an einer Maschine vorhandene Gefährdung früher oder später zu einem Schaden führt, falls keine Schutzmaßnahme(n) getroffen wird (werden). Das zu erreichende Ziel besteht in der größtmöglichen Risikominderung Der Prozeß selbst ist iterariv... Rangfolge der Faktoren Sicherheit der Maschine in sämtlichen Phasen ihrer Lebensdauer; Fähigkeit der Maschine, ihre Funktion auszuführen; Benutzerfreundlichkeit der Maschine; Herstellungs-, Betriebs- und Demontagekosten der Maschine ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
58 DIN EN ISO Strategie zur Risikobeurteilung und Risikominderung START Risikobeurteilung Risikoanalyse Festlegung der Grenzen der Maschine (5.3) Identifizierung der Gefährdungen (5.4) Wurde das Risiko hinreichend vermindert? Ja Dokumentation (7) Risikoeinschätzung (5.5) Nein Ende Risikobewertung (5.6) Risikominderung (siehe ISO Abschnitt 5) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
59 DIN EN ISO Risikobeurteilung Beurteilung in vielen Fällen qualitativ Quantitative Beurteilung selten möglich 5.1 Allgemeines Risikoanalyse, bestehend aus 1) Festlegung der Grenzen der Maschine (siehe 5.3); 2) Identifizierung der Gefährdungen (siehe 5.4 und Anhang B), und 3) Risikoeinschätzung (siehe 5.5), und Risikobewertung (siehe 5.6) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
60 DIN EN ISO Informationen zur Risikobeurteilung a) in Bezug auf die Beschreibung der Maschine: b) in Bezug auf Vorschriften, Normen und weitere anwendbare Dokumente: c) in Bezug auf Erfahrungen im Einsatz: 3. Erfahrungen von Benutzern ähnlicher Maschinen und, wann immer dies möglich ist, ein Informationsaustausch mit den potentiellen Benutzern; d) relevante ergonomische Grundsätze a) und b): Überschneidung mit Punkten der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VII ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
61 DIN EN ISO Festlegung der Grenzen der Maschine Merkmale und die Leistung der Maschine am Maschinenprozess beteiligte Personen, die Umgebung die mit der Maschine in Zusammenhang stehenden Produkte Verwendungsgrenzen bestimmungsgemäße Verwendung Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung verschiedenen Betriebsarten unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten durch den Benutzer Einsatzbereich der Maschine Ausbildung, Erfahrungen oder Fähigkeiten der Benutzer weitere Personen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
62 DIN EN ISO Festlegung der Grenzen der Maschine Räumliche Grenzen Bewegungsraum; Platzbedarf von Personen, die mit der Maschine umgehen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Maschine Schnittstelle Maschine/Energieversorgung Zeitliche Grenzen Grenze der Lebensdauer empfohlene Wartungsintervalle Weitere Grenzen Eigenschaften des zu verarbeiteten Materials Sauberhaltung umgebungsbezogen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
63 DIN EN ISO Identifizierung der Gefährdungen wichtigster Schritt bei jeder Risikobeurteilung systematischen Identifizierung vernünftigerweise vorhersehbarer Gefährdungen Gefährdungssituationen Gefährdungsereignisse in sämtlichen Phasen der Lebensdauer der Maschine Feststellen welche Arbeitsgänge durch die Maschine ausgeführt werden welche Aufgaben durch Personen zu erfüllen sind Berücksichtigen verschiedene Teile, Mechanismen oder Funktionen der Maschine, gegebenenfalls die zu verarbeitenden Materialien und das Umfeld ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
64 DIN EN ISO a) Phasen der Lebensdauer der Maschine Einrichten; Prüfen; Einlernen (Teachen)/Programmieren; Umrüsten; Anlauf; alle Betriebsarten; Maschinenbeschickung; Entnahme des Produktes aus der Maschine; Stillsetzen der Maschine; Stillsetzen der Maschine im Notfall; Wiederherstellung des Betriebs nach Stau oder Blockierung; Wiederanlauf nach außerplanmäßigem Stillsetzen; Fehlersuche und Fehlerbeseitigung (Eingreifen der Bedienperson); Reinigung und Sauberhaltung; präventive Instandhaltung; Fehler behebende Instandhaltung. müssen alle mit den verschiedenen Aufgaben verbundenen und vernünftigerweise vorhersehbaren Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse identifiziert werden ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
65 DIN EN ISO Identifizierung der Gefährdungen Der Konstrukteur muss die Gefährdungen identifizieren und insbesondere berücksichtigen: a) das Eingreifen durch Personen während der gesamten Lebensdauer der Maschine; b) Mögliche Betriebszustände der Maschine c) Unbeabsichtigtes Verhalten der Bedienperson oder vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
66 DIN EN ISO 12100, Kapitel 5.4 Identifizierung der Gefährdungen c) Unbeabsichtigtes Verhalten der Bedienperson oder vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine Beispiele hierfür sind Verlust der Kontrolle der Bedienperson über die Maschine (besonders bei Hand gehaltenen oder beweglichen Maschinen), reflexartiges Verhalten einer Person im Falle einer Fehlfunktion, eines Störfalls oder Ausfalls während des Gebrauchs der Maschine, Verhalten durch Konzentrationsmangel oder Unachtsamkeit, Verhalten, das bei der Bewältigung einer Aufgabe auf die Wahl des Weges des geringsten Widerstandes zurückzuführen ist, Verhalten unter dem Druck, die Maschine unter allen Umständen in Betrieb zu halten, sowie Verhalten von bestimmten Personen (z. B. Kinder, Behinderte) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
67 DIN EN ISO Risikoeinschätzung Allgemeines ist für jede Gefährdungssituation eine Risikoeinschätzung durchzuführen Risikoelemente Schadensausmaß; Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens als Funktion der Gefährdungsexposition einer Person/von Personen, dem Eintritt eines Gefährdungsereignisses den technischen und menschlichen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
68 DIN EN ISO Risikoeinschätzung Personen Allgemeines ist für jede Gefährdungssituation eine Risikoeinschätzung durchzuführen Risikoelemente Schadensausmaß; Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens als Funktion der Gefährdungsexposition einer Person/von Personen, dem Eintritt eines Gefährdungsereignisses qualifizierte, unqualifizierte Gefährdungssituation Ausmaß plötzlich, der Verletzung rasch, / langsam Gesundheitsschaden: Risikobewusstsein Leicht (Benutzer) Informationen Schwer Beobachtung Tödlich Warnzeichen, Schadensumfang, Zugang zum Anzeigegeräte Menschliche z. B. Eine Person Gefährdungsbereich Fähigkeiten Praktische betroffen Mehrere Erfahrungen Notwendigkeit Zuverlässigkeitsdaten sind, für jede Personen betroffen Zu berücksichtigen Art festgestellte Aufentahltsdauer Unfallgeschichte Gefährdung: Das wahrscheinlichste Anzahl Gesundheitsschädigungen vorhersehbare Ausmaß an Personen Ausmaß Das größte Häufigkeit Risikovergleiche den technischen und menschlichen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
69 DIN EN ISO Risikoeinschätzung Exponierte Personengruppe Die Risikoeinschätzung muss alle Personen berücksichtigen, die den Gefährdungen ausgesetzt sein könnten Art, Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition Analyse und Berücksichtigung aller Betriebsarten Arbeitsweisen Analyse der Erfordernis eines Zugangs während Beladung/Entladung, Einrichtung, Einlernen (Teachen), Umrüstung oder Prozesskorrektur, Reinigung, Fehlersuche und Instandhaltung Aufgaben berücksichtigen, für die Schutzmaßnahmen zeitweilig aufgehoben werden müssen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
70 DIN EN ISO Risikoeinschätzung Zusammenhang zwischen Gefährdungsexposition und Auswirkungen ist für jede betrachtete Gefährdungssituation zu berücksichtigen Menschliche Faktoren Menschliche Faktoren müssen in die Risikoeinschätzung eingehen, wie zum Beispiel a) Wechselwirkungen zwischen Personen und Maschine, einschließlich Korrekturen von Fehlfunktionen, b) Wechselwirkungen zwischen Personen, c) stressbezogene Aspekte, d) ergonomische Aspekte, e) Fähigkeit von Personen ein Risikobewusstsein entwickeln zu können, f) ermüdungsbezogene Aspekte, sowie g) Aspekte eingeschränkter Fähigkeiten (z. B. infolge einer Behinderung, altersbedingt) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
71 DIN EN ISO Risikoeinschätzung Tauglichkeit von Schutzmaßnahmen Möglichkeit zur Ausschaltung oder Umgehung von Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen müssen eine einfache Verwendung der Maschine zulassen dürfen die bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigen Möglichkeit berücksichtigen, dass Schutzmaßnahmen wirkungslos gemacht oder umgangen werden berücksichtigen, dass ein Anreiz bestehen kann, Schutzmaßnahmen wirkungslos zu machen oder zu umgehen Fähigkeit zur Aufrechterhaltung von Schutzmaßnahmen Benutzerinformation Bei der Risikoeinschätzung muss die Benutzerinformation berücksichtigt werden, sofern diese verfügbar ist ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
72 DIN EN ISO Risikobewertung Falls eine Risikominderung notwendig ist, sind geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und anzuwenden Nach jeder einzelnen der drei festgelegten Stufen zur Risikominderung Inhärent sichere Konstruktion Technische Schutzmaßnahmen und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen Benutzerinformationen muss bestimmt werden, ob die Risikominderung angemessen ist. Die Anwendung des in 6.1 beschriebenen Drei-Stufen-Verfahrens ist unverzichtbar ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
73 DIN EN ISO Risikobewertung Der Anwendung des Drei-Stufen-Verfahrens entsprechend ist eine hinreichende Risikominderung erreicht, wenn alle Betriebsbedingungen und alle Eingriffsmöglichkeiten berücksichtigt wurden, die Gefährdungen beseitigt oder die Risiken vermindert wurden, soweit dies praktisch umsetzbar ist, sämtliche neuen Gefährdungen, die aus ergriffenen Schutzmaßnahmen resultieren, in angemessener Weise berücksichtigt wurden, die Benutzer über Restrisiken ausreichend informiert und gewarnt wurden, die durchgeführten Schutzmaßnahmen miteinander vereinbar sind, die Folgen ausreichend berücksichtigt wurden, die sich durch den Gebrauch einer für den gewerblichen/industriellen Einsatz konstruierten Maschine im nicht gewerblichen/nicht industriellen Bereich ergeben können, und die durchgeführten Schutzmaßnahmen die Arbeitsbedingungen der Bedienpersonen oder die Benutzerfreundlichkeit der Maschine nicht negativ beeinflussen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
74 DIN EN ISO Risikominderung 6.1 Allgemeines Das Ziel einer Risikominderung kann durch die Beseitigung der Gefährdungen erreicht werden oder durch getrennte oder gleichzeitige Minderung jedes der beiden Elemente, die das damit verbundene Risiko bestimmen: Schadensausmaß der betrachteten Gefährdung; Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens. Alle Schutzmaßnahmen, die zum Erreichen dieses Ziels angewendet werden, sind in der folgenden, als DreiStufen-Verfahren bezeichneten Reihenfolge zu ergreifen (siehe auch Bilder 1 und 2) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
75 DIN EN ISO Risikominderung 6.2 Inhärent sichere Konstruktion Berücksichtigung von geometrischen Faktoren und physikalischen Aspekten Berücksichtigung des allgemeinen technischen Wissens zur Konstruktion von Maschinen Auswahl geeigneter Technologien Anwenden des Prinzips der mechanischzwangsläufigen Wirkung Vorkehrungen für die Standsicherheit Vorkehrungen für die Wartungsfreundlichkeit Beachten ergonomischer Grundsätze Elektrische Gefährdungen Pneumatische und hydraulische Gefährdungen Anwenden von Maßnahmen zur inhärent sicheren Konstruktion von Steuerungen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
76 DIN EN ISO Risikominderung Minimieren des Ausfalls von Sicherheitsfunktionen Begrenzen der Gefährdungsexposition durch Zuverlässigkeit der Ausrüstung Begrenzen der Gefährdungsexposition durch Mechanisierung oder Automatisierung von Belade- (Beschickungs-)/Entlade-(Entnahme-)arbeiten Begrenzen der Gefährdungsexposition durch Schaffung von Einricht- und Wartungsstellen außerhalb von Gefährdungsbereichen 6.3 Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen Auswahl und praktische Anwendung von trennenden und nichttrennenden Schutzeinrichtungen Anforderungen an die Konstruktion von trennenden und nichttrennenden Schutzeinrichtungen Technische Schutzmaßnahmen zur Verringerung von Emissionen Ergänzende Schutzmaßnahmen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
77 DIN EN ISO Risikominderung 6.4 Benutzerinformation Allgemeine Anforderungen Platzierung und Art der Benutzerinformation Signale und Warneinrichtungen Kennzeichnungen, Zeichen (Piktogramme) und schriftliche Warnhinweise Begleitunterlagen (insbesondere Betriebsanleitung) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
78 DIN EN ISO Dokumentation zur Risikobeurteilung u. Risikominderung Die Dokumentation muss das angewendete Verfahren und die erzielten Ergebnisse darlegen. Dies umfasst, sofern relevant, a) die Maschine, für welche die Risikobeurteilung durchgeführt wurde (z. B. Spezifikationen, Grenzen, bestimmungsgemäße Verwendung), b) alle relevanten Annahmen, die getroffen wurden (zu Lasten, Festigkeiten, Sicherheitsbeiwerten usw.), c) die identifizierten Gefährdungen und Gefährdungssituationen und die bei der Risikobeurteilung in Betracht gezogenen Gefährdungsereignisse; d) die Angaben, auf denen die Risikobeurteilung beruhte (siehe 5.2), 1. die verwendeten Daten und deren Quellen (Unfallgeschichten, Erfahrungen bei der Risikominderung an vergleichbaren Maschinen usw.), 2. die mit den Daten verbundene Unsicherheit und deren Einfluss auf die Risikobeurteilung; e) die durch Schutzmaßnahmen zu erreichenden Risikominderungsziele; ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
79 DIN EN ISO Dokumentation zur Risikobeurteilung u. Risikominderung Die Dokumentation muss das angewendete Verfahren und die erzielten Ergebnisse darlegen. Dies umfasst, sofern relevant, f) die zur Beseitigung identifizierter Gefährdungen oder zur Risikominderung angewendeten Schutzmaßnahmen; g) die mit der Maschine verbundenen Restrisiken; h) das Ergebnis der Risikobeurteilung (siehe Bild 1); i) alle während der Risikobeurteilung ausgefüllten Formulare. Auf Normen oder andere Spezifikationen, die zur Auswahl der Schutzmaßnahmen verwendet wurden, auf die sich Punkt f) bezieht, sollte verwiesen werden ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
80 Technische Unterlagen (MRL 2006/42/EG, Anhang VII) Die technischen Unterlagen, dazu gehört die Risikobeurteilung, müssen vom Hersteller Erstellt werden In einer oder mehreren Gemeinschaftssprachen abgefasst sein Eine Risikobeurteilung enthalten, mit Angabe des gewählten Verfahrens (DIN ISO/TR ), einschließlich eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eine Beschreibung der ergriffenen Schutzmaßnahmen Angabe der Restrisiken Die Angabe angewandten Normen und Spezifikationen enthalten für die zuständigen Behörden mindestens zehn Jahre lang bereitgehalten und auf begründetes Verlangen vorgelegt werden ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
81 Agenda Rechtliche Grundlagen DIN EN ISO DIN ISO/TR Umfang der Risikobeurteilung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
82 DIN ISO/TR Einleitung MRL 2006/42/EG, Anhang VII A., 1. a) Die technischen Unterlagen umfassen: die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde Der Zweck einer Risikobeurteilung ist es, Gefährdungen zu erkennen sowie Risiken einzuschätzen und zu bewerten, damit sie verringert werden können. Es gibt zahlreiche Verfahren und Instrumente für diesen Zweck und einige werden in diesem Dokument beschrieben. Das ausgewählte Verfahren oder Instrument ist im Großen und Ganzen von dem Industriezweig, dem Unternehmen oder den persönlichen Vorlieben abhängig. können die Grundsätze und Verfahren des vorliegenden Dokuments auch auf bereits existierende Maschinen bei deren Überprüfung oder Änderung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Beurteilung von bestehenden Maschinen angewendet werden Anwendungsbereich praktischen Leitfaden zur Durchführung einer Risikobeurteilung für Maschinen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
83 DIN ISO/TR Die Risikobeurteilung erfolgt in der Regel sorgfältiger und ist wirkungsvoller, wenn sie von einer Gruppe durchgeführt wird. verschiedener Fachrichtungen Zusammensetzung der Gruppe kann sich während der Risikobeurteilung ändern (4.2.1) Eine Risikobeurteilung sollte wiederum eine Betrachtung jedes Funktionsteils umfassen, um sicherzustellen, dass jede Betriebsart und sämtliche Nutzungsphasen ordnungsgemäß berücksichtigt wurden, einschließlich der Mensch-Maschine-Wechselwirkung bezogen auf die ermittelten Funktionen oder Funktionsteile. (5.2.2) Der Hersteller/Lieferant einer Maschine und der Anwender sollten nach Möglichkeit miteinander kommunizieren, (5.2.3) Berücksichtigung besonderer Bedingungen für die Verwendung/den Betrieb (5.2.3) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
84 DIN ISO/TR Identifizierung der Gefährdungen, Allgemeines Ein nützlicher Ausgangspunkt für relevante Gefährdungen stellt ISO 12100:2010, Anhang B, dar, der als allgemeine Checkliste verwendet werden kann. Sowohl für die Identifizierung der Gefährdungen als auch für die geplanten Schutzmaßnahmen / Maßnahmen zur Risikominderung ist es nützlich, auf sämtliche Internationale Normen zu verweisen, die für eine spezifische Gefährdung oder für die Sicherheit einer spezifischen Maschinenart maßgeblich sind. Die Identifizierung der Gefährdungen ist der wichtigste Schritt jeder Risikobeurteilung. Erst wenn eine Gefährdung erkannt worden ist, besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um das damit verbundene Risiko zu verringern, siehe Abschnitt 6. Nicht erkannte Gefährdungen können Schäden hervorrufen. Deshalb ist es äußerst wichtig sicherzustellen, dass die Identifizierung der Gefährdungen so systematisch und umfassend wie möglich unter Berücksichtigung der maßgeblichen Aspekte von ISO 12100:2010, 5.5.3, durchgeführt wird ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
85 DIN ISO/TR Die effektivsten Verfahren oder Instrumente sind diejenigen, die strukturiert sind, wodurch sichergestellt wird, dass alle Abschnitte im Lebenszyklus der Maschine sowie Betriebsarten, Funktionen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Maschine gründlich untersucht werden. (5.3.2) Jeder Punkt der Checkliste (Anmerkung: ISO 12100, Tabellen B.1, B.2) wird nacheinander für jede Nutzungsphase der Maschine und für jedes Teil/jede Funktion und/oder jede Aufgabe angewendet.... Deshalb sollten Checklisten nicht als vollständig betrachtet werden, sondern sollten das kreative Denken über die Liste hinaus anregen. (5.3.2) Die Identifizierung der Gefährdungen sollte fortschreitend aufgezeichnet werden: die Art der Gefährdung und deren Position (Gefährdungsbereich) die Gefährdungssituation, verschiedene Personengruppen deren vorgesehenen Aufgaben oder Tätigkeiten die Art und das Ausmaß des Schadens (Auswirkungen) aus eher maschinenspezifischer Sicht (z. B. Finger werden beim Absenken der Presse bei der Justierung eines Werkstücks eingequetscht) als allgemeiner (z. B. Quetschen); (5.3.3) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
86 DIN ISO/TR Der Zweck der Risikoeinschätzung (siehe ISO 12100:2010, Bild 3) liegt darin, das größte Risiko zu ermitteln, das aus jeder Gefährdungssituation hervorgeht. Das eingeschätzte Risiko wird in der Regel als Risikohöhe, Risikoindex oder Risikopunktzahl angegeben, kann aber auch deskriptiv (Anmerkung: die Tatsache beschreibend ) sein. Es gibt zahlreiche verschiedene Ansätze zur Risikoeinschätzung, die vom einfachen qualitativen bis hin zum ausführlichen quantitativen Ansatz reichen. (5.4.1) den schwerwiegendsten Schaden zu betrachten, der wirklichkeitsnah auftreten kann (schlimmste wahrscheinliche Schadensauswirkung). (5.4.2) Bevor das Risiko mithilfe eines Risikographen eingeschätzt wird, sollten die damit verbundene Gefährdung, die Gefährdungssituation, das Gefährdungsereignis und der mögliche Schaden in Übereinstimmung mit ISO 12100:2010, 5.4 beschrieben werden. (6.3.2) F2: häufig bis ständig und/oder lange Dauer der Gefährdungsexposition Exposition mehr als zweimal je Arbeitsschicht oder länger als insgesamt 15 min je Arbeitsschicht. (6.3.2) ISO : Ohne andere Festlegung sollte F2 gewählt werden, wenn die Frequenz häufiger als einmal je Stunde ist ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
87 DIN ISO/TR Risikograph eignet sich nicht besonders zur Einschätzung von Risiken in Bezug auf einige gesundheitliche Gefährdungen (6.3.3) Die Risikobewertung sollte sicherstellen, dass die Anforderungen der maßgeblichen Normen (z. B. Produktnormen oder gefährdungsspezifische Normen, wie z. B. IEC ) berücksichtigt werden. (7) Risikobeurteilung kann jedoch eine nützliche Referenz für das Verfassen der Benutzerinformationen sein (10) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
88 Agenda Rechtliche Grundlage Grundlagen für die Durchführung Mögliche Vorgehensweise gemäß MRL und DIN EN ISO Umfang der Risikobeurteilung ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
89 Inhalt der Risikobeurteilung MRL 2006/42/EG, Anhang I, Allgemeine Grundsätze, 1.: Iterativer Prozess. Grenzen der Maschine bestimmen einschl. bestimmungsgemäßer Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung (ISO12100, Kapitel 5.3 ff) Gefährdungen und Gefährdungssituationen ermitteln (ISO12100, Kapitel 5.4 ff) Risiken abschätzen (ISO12100, Kapitel 5.5 ff) Risiken bewerten, um erforderliche Risikominderung zu ermitteln (ISO12100, Kapitel 5.6 ff) Gefährdungen ausschalten oder Risiken durch Schutzmaßnahmen mindern (festgelegte Reihenfolge der Maßnahmen nach Anhang I, 1.1.2, b) ist zu beachten) (ISO12100, Kapitel 6 ff) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
90 EN ISO (2010) Übliche Bestandteile der Risikotabelle Lfd. Nummer Beschreibung der Gefährdung üblicherweise nach MRL Anhang I oder ISO 12100, Anhang B Lebensphasen Betroffene Personenkreise Risikoeinschätzung vor Maßnahmen(Risikograph) Erforderlicher Perfomance Level (EN ISO 13849, Risikograph), manchmal SIL (IEC 62061) Beschreibung konstruktive Lösungen oder Schutzmaßnahmen (MRL, Anhang I; ISO 12100, Kapitel 6 ff) Risikoeinschätzung nach Maßnahmen bzw. Prüfung und Einschätzung ob Maßnahmen ausreichend Erreichter Performance Level Restrisiken ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
91 Identifizierung der Gefährdungen Hilfsmittel zur Identifizierung der Gefährdungen Anhang I der Maschinenrichtlinie Checkliste aus Anhang B der DIN EN ISO Auf dem Markt Software, die Auswahl zwischen beiden Möglichkeiten zulässt (z. B. Safexpert) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
92 Vollständige Risikobeurteilung Konstruktionszeichnungen Aus diesen lassen sich z. B. die Dimensionierung trennende Schutzeinrichtungen ablesen Fertigungsvorgaben für die Beseitigung von scharfen Kanten z. B. durch Fasen (Listung in der Risikobeurteilung?) Unterschriften: Zeichner, Prüfer Schaltpläne Aus diesen geht die projektierte Umsetzung der in der RB festgelegten steuerungstechnischen Schutzmaßnahmen hervor Performancelevel-Berechnung z. B. mit SISTEMA (IFA), Safety Calculator PAScal (Fa. Pilz), Safety Evaluation Tool (Fa. Siemens) ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
93 Vollständige Risikobeurteilung Sicherheitsprotokolle der sicheren Antriebe und Steuerungen Vorgabe der Komponentenlieferanten, dass ohne Abnahmetest, geprüftes und unterschriebenes Abnahmeprotokoll die Steuerung / der sichere Antrieb nicht sicher ist. Unterschriften: Programmierer, Prüfer Verifizierung- / Validierungsdokumentation Software Hardware Berechnungen, Versuchsergebnisse, Unterlieferantendokumentation (Komponenten, Maschinen, unvollständige Maschinen), ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
94 Umfang der Risikobeurteilung Risikobeurteilung (RB) gemäß MRL und EN ISO (Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen, Risikoabschätzung, Risikobewertung, Gefährdungen ausschalten) Berechnung des Performance Levels (SISTEMA (IFA), Safety Calculator PAScal (Fa. Pilz), Safety Evaluation Tool (Fa. Siemens)) Abnahmeprotokolle für Sicherheitssteuerungen und sichere Antriebe Schaltpläne Zeichnungen ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
95 Bestimmungsgemäße Verwendung Festlegen im Rahmen der Bestimmung der Grenzen Risikobeurteilung basiert auf dem/den Verwendungszweck(en) der Maschine Bestimmungsgemäße Verwendung muss die unterschiedlichen Betriebsarten und Nutzungsphasen abdecken ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
96 Die Kunst auf der einen Seite alle Gefährdungen zu identifizieren, auf der anderen Seite überschaubare Risikobeurteilung zu erstellen Software vergrößert den Umfang, nicht unbedingt den Inhalt Inhaltlich klar, aufgeräumt, auf den Punkt, inhaltsvoll ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG, 2015
97 Vielen Dank ZF Friedrichshafen AG behält sich sämtliche Rechte an den gezeigten technischen Informationen einschließlich der Rechte zur Hinterlegung von Schutzrechtsanmeldungen und an daraus entstehenden Schutzrechten im In- und Ausland vor ZBST, Workshop Risikobeurteilung, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG reserves all rights regarding the shown technical information including the right to file industrial property right applications and the industrial property rights resulting from these in Germany and abroad. ZF Friedrichshafen AG, 2015
98 EN ISO Helmut Bach ZBST ZF Friedrichshafen AG ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
99 EN EN ISO Bisher: Entscheidend die Struktur (Architektur) der Steuerung (Einkanalig, Testung, Zweikanalig) Sicherheit hauptsächlich durch Verwendung von geprüften Sicherheitsbauteilen (PNOZ, Lichtvorhang, (Pressen-)Sicherheits-ventile, ) Neu: Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit / Bauteilgüte damit mehr Möglichkeiten die Sicherheit zu gewährleisten (Einsatz aller möglichen Bauteile, abh. von deren Kennwerten) Ausfall Kanal 1 common cause Ausfall Kanal 2 Berechnung des erreichten Sicherheitsniveaus ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
100 MRL Anhang 1, Grundsätze für die Integration der Sicherheit b) Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge: Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine); Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen; Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
101 Schutzmaßnahmen Können Gefährdungen nicht beseitigt werden, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ist es nicht möglich Mitarbeiter von der Gefährdung zu trennen, sind steuerungstechnische Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Maschine unerwartet in Gang gesetzt wird zu verhindern, dass Maschinenteile oder Werkstücke herabfallen oder herausgeschleudert werden Stillsetzen sicherzustellen die Funktion nichttrennender Schutzeinrichtungen zu erhalten ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
102 Begriffe: Steuerung EN ISO-13849, Maschinensteuerung System, das auf Eingangssignale von Teilen der Maschine, des Benutzers, externer Steuerungseinrichtungen oder irgendeiner Kombination dieser, reagiert und Ausgangssignale erzeugt, damit sich die Maschine in der vorgesehenen Art und Weise verhält Wikipedia: Abhängig von Eingangsgrößen (zum Beispiel Stellung einer Schalter-Wippe, eines Handrades, Mischhebels oder Drehknopfes ) werden Ausgangsgrößen (zum Beispiel Beleuchtung, Temperatur, Druck oder Drehzahl) mittels eines Aktors (zum Beispiel Schalter, Ventil oder Motor) eingestellt. E V A ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
103 Steuerung In steuerungstechnischen Einrichtungen werden Informationen übertragen und verarbeitet. Überwiegend ist der Informationsträger elektrische Spannung, seltener hydraulischer oder pneumatischer Druck ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
104 Steuerung, Redundanz Der Begriff Redundanz (lat. redundare im Überfluss vorhanden sein) bezeichnet allgemein in der Technik das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer Ressourcen eines technischen Systems, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im Normalfall nicht benötigt werden. Ressourcen können z. B. Motoren, Baugruppen, komplette Geräte, aber auch Steuerleitungen, Leistungsreserven oder Informationen (siehe Redundanz (Information)) sein. Schließlich verwendet man manchmal Bauteile unterschiedlicher Hersteller, um zu vermeiden, dass ein systematischer Fehler sämtliche redundanten Systeme ausfallen lässt (diversitäre Redundanz) ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
105 Geltungsbereich der EN ISO Sicherheitsanforderungen und Leitfaden für die Prinzipien der Gestaltung sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen (SRP/CS) Festlegung von Eigenschaften und Kategorien der Teile von SRP/CS für alle SRP/CS aller Arten von Maschinen, ungeachtet der Technologie und Energie elektrisch pneumatisch hydraulisch mechanisch ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
106 Kenngrößen der DIN EN ISO Cat. Kategorie (B, 1, 2, 3, 4), Struktureller Aufbau als Basis um eine bestimmten PL zu erreichen PL Performance Level (a, b, c, d, e) MTTF d B10 d DC CCF TM Mittlere Zeit bis zu einem gefährlichen Ausfall Anzahl von Zyklen bei denen 10% einer Stichprobe der betrachteten verschleißbehafteten pneumatischen oder elektromechanischen Komponenten (gefährlich ausgefallen sind (en: mean time to dangerous failure) Diagnosedeckungsgrad (en: diagnostic coverage) Ausfall aufgrund gemeinsamer Ursache (en: common cause failure) Gebrauchsdauer, Vorgesehener Verwendungszeitraum (en: mission time) ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
107 Reduzierung Gefährdungen (Performance Level PL) Gefährdungen müssen beseitigt oder bis zu einem vertretbaren Restrisiko gemildert werden. niedrig akzeptables/ vertretbares Risiko Risiko ohne STS Risiko ohne Maßnahmen hoch PL r Notwendige Mindest-Risikoreduzierung Gesamtrisiko der Maschine PL Tatsächliche Risikoreduzierung verbleibendes Restrisiko abgedeckt durch sicherheitsbezogene Teile einer Steuerung (STS, SRP/CS) abgedeckt durch Maßnahmen ohne STS ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
108 Performance Level Wahrscheinlichkeit eines gefährlichen Ausfalls pro Stunde Probability of a Dangerous Failure per Hour (PFH) PL a b c d e Absicherung niedriger Risiken Absicherung hoher Risiken ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
109 Risikoeinschätzung Risiko bezogen auf die betrachtete Gefährdung = Ausmaß des möglichen Schadens, der durch die betrachtete Gefährdung verursacht werden kann x Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts - Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition einer Person /von Personen - Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses - Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
110 Risikograph erforderlicher Performance Level S 1 S 2 F 1 F 2 F 1 F 2 P 1 P 2 P 1 P 2 P 1 P 2 P 1 P 2 a b c d e Schwere der Verletzung S1 Leichte (üblicherweise reversible) Verletzung S2 Schwere (üblicherweise irreversible) Verletzung einschließlich Tod Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition F1 Selten bis öfter und/oder kurze Dauer der Exposition F2 Häufig bis dauernd und/oder lange Dauer der Exposition Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung (P) P1 Möglich unter bestimmten Bedingungen PL r P2 Kaum möglich ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
111 Risikograph Analyse ist für jede Sicherheitsfunktion ohne Berücksichtigung der hierdurch erreichten Risikominderung durchzuführen Andere von der Steuerung unabhängige technische Maßnahmen können als wirksam vorausgesetzt werden. Schwere der Verletzung S1 und S2 es sind die üblichen Auswirkungen von Unfällen und die normalerweise zu erwartenden Heilungsprozesse anzunehmen Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition F1 und F2 nicht normativer Hinweis F2 für Eingriffe häufiger als einmal pro Stunde Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung P1 und P2 P1 bei langsam auftretenden Gefährdungen, bei ausreichendem Bewegungsraum ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
112 MTTF d Mittlere Zeit bis zum gefahrbringenden Ausfall (in Jahren) Mean Time To Dangerous Failure Zuverlässigkeitskennwert der in einer Steuerung verwendeten Bauteile Kappung der MTTF-Werte eines Kanals auf 100 Jahre verhindert die Überbewertung der Bauteilzuverlässigkeiten gegenüber den anderen für den PL relevanten Größen wie Architektur (abh. von Kategorie), Tests und Ausfälle infolge gemeinsamer Ursache (CCF) Hydraulische und mechanische Bauteile haben z. B. einen MTTF d von 150 Jahren Einer von mehreren Parameter zur Bestimmung des PL ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
113 Bauteilgüte MTTF d MTTF d ist ein statistischer Mittelwert - die mittlere Zeit bis zum gefahrbringenden Ausfall - und keine garantierte Lebensdauer! Bezeichnung niedrig mittel hoch Wertebereich MTTF d 3 Jahre < MTTF d < 10 Jahre 10 Jahre < MTTF d < 30 Jahre 30 Jahre < MTTF d < 100 Jahre Wo bekomme ich die Werte für MTTF d her? - Herstellerangaben - Tabellen (Anhang) Beispiel: Ein bipolarer Leistungstransistor hat im ungünstigsten Fall eine MTTF d von 388 Jahren ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
114 Was heißt MTTF d eigentlich genau? 63% Bei einer MTTF d = x Jahren, sind nach diesen x Jahren im Mittel 63% der Bauteile gefährlich ausgefallen und somit nicht mehr ihren geforderten Beitrag zu einer Sicherheitsfunktion leisten können ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
115 B 10(d) -Wert / T 10d -Wert Lebensdauer-Kennwert B 10 : B 10d : mittlere Anzahl von Schaltspielen/-zyklen, nach der 10% der Bauteile ausfallen nominale Lebensdauer, nach der 10% der Bauteile gefahrbringend ausfallen B 10d =2x B 10 T 10d: Zeit, nach der 10% der Bauteile gefahrbringend ausfallen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
116 Badewannenkurve (T 10d -Wert) Das Ausfallverhalten vieler Arten von Bauteilen (speziell elektronischer Bauteile) stellt sich in Abhängigkeit von der Zeit als mehr oder weniger ausgeprägte Badewannenkurve dar. Für kurze Zeit dominieren Frühausfälle. Komponenten mit ausgeprägten Frühaus-fällen genügen den Verfügbarkeitsan-forderungen an Maschinensteuerungen nicht, spielen im Markt keine große Rolle und werden deshalb üblicherweise vernachlässigt. Gegenmaßnahme Voralterung (Burn- In), Selektion und Optimierung des Herstellungsprozesses. Nach Überschreiten der empfehlenswerten Gebrauchsdauer steigen die Ausfälle wieder an. Dazwischen liegen Zufallsausfälle konstanter Ausfallrate. Im Sinne der der Einfachheit wird in der EN ISO von konstanten Ausfallraten ausgegangen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
117 DC Diagnosedeckungsgrad Diagnostic Coverage Maß für die Wirksamkeit der Selbsttest- und Überwachungsmaßnahmen in einer Steuerung Diagnose, die bestimmt werden kann als Verhältnis der Ausfallrate der bemerkten gefährlichen Ausfälle und Ausfallrate der gesamten gefährlichen Ausfälle Gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Fehler bei einem Test erkannt wird (Abhängig von der Qualität/Güte des Tests) ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
118 Diagnosedeckungsgrad DC (Fehlererkennung) DC = Ausfallrate erkannter gefährlicher Ausfälle Ausfallrate aller gefährlicher Ausfälle Bezeichnung kein niedrig mittel hoch Wertebereich DC < 60 % 60 % < DC < 90 % 90 % < DC < 99 % 99 % < DC Beispiele: komplexe Steuerung ohne Selbsttest Selbsttest durch die Software; Eingangssignal ohne dynamischen Test redundante Abschaltung mit Überwachung zwangsgeführte Öffner-/ Schließerkombination ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
119 Diagnosedeckungsgrad DC = l l + l Ausfallrate erkannter gef. Ausfälle Ausfallrate aller gefährlicher Ausfälle du* dd* s Beispielwerte für DC in Anhang E *dd: dangerous detectable du: dangerous undetectable ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
120 Diagnosedeckungsgrad DC DC-Werte werden aus Tabelle (Anhang E) entnommen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
121 Ausfälle gemeinsamer Ursache (CCF) Ausfall Kanal 1 common cause Ausfall Kanal 2 Für mehrkanalige Strukturen (Kat. 2, 3 und 4) werden Maßnahmen gegen CCF gefordert, die nach IEC , Anhang D einem Beta-Faktor von 2% oder kleiner entsprechen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
122 Maßnahmen gegen Fehler gemeinsamer Ursache (CCF) Bewertung der Robustheit der Steuerung ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
123 Steuerungsarchitektur Die Struktur oder Architektur einer Sicherheitssteuerung bestimmt die Toleranz gegenüber Fehlern und stellt das Gerüst dar, auf dem alle anderen quantifizierbaren Aspekte aufbauen, um schließlich den PL der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen zu bilden ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
124 Architektur für Kategorie B Sensor Logik Aktor Eingangssignal I L O B: Basiskategorie für jede andere Kategorie max. PL = b Die SRP/CS müssen nach den zutreffenden Normen unter Verwendung der grundlegenden Sicherheitsprinzipien für die bestimmte Anwendung gestaltet gebaut ausgewählt zusammengestellt kombiniert werden, dass sie Ausgangssignal ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
125 Kategorie B Standhalten der zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen z. B. Zuverlässigkeit hinsichtlich ihres Schaltvermögens und ihrer Schalthäufigkeit dem Einfluss des im Arbeitsprozess verwendeten Materials z. B. aggressive chemische Substanzen, Stäube, Späne anderen relevanten Einflüssen z. B. mechanischen Erschütterungen, elektromagnetischen Störungen, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung DC avg = kein MTTF d = niedrig bis mittel CCF: nicht relevant Auftreten eines Fehlers kann zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
126 Architektur für Kategorie 1 Sensor Logik Aktor max. PL = c Eingangssignal Ausgangssignal I L O Kategorie B und Verwendung bewährter Bauteile in der Vergangenheit weit verbreitet mit erfolgreichen Ergebnissen in ähnlichen Anwendungen verwendet und Prinzipien zur Eignung und Zuverlässigkeit für sicherheitsbezogene Anwendungen, Herstellung und Zertifizierung ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
127 Kategorie 1 DC avg = keine MTTF d = hoch CCF: nicht relevant Auftreten eines Fehlers kann zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
128 Kategorie 1 Wichtig ist eine klare Unterscheidung zwischen bewährtem Bauteil und Fehlerausschluss Ob ein Bauteil bewährt ist, hängt von seiner Anwendung ab z. B. Positionsschalter mit zwangsöffnenden Kontakten bewährt für Wzg.-maschine ungeeignet in Milchwirtschaft: wird von Milchsäure zerstört Fehlerausschluss kann zu sehr hohem PL (Performance Level) führen die getroffenen geeigneten Maßnahmen, sollten während der gesamten Lebensdauer des Bauteils gelten. Es können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein. Beispiele für solche Maßnahmen Mittel, um die Befestigung des Schalters nach der Justierung zu sichern Mittel, um die Schaltnocke zu sichern Mittel, um die Querstabilität der Schaltnocke zu sichern Mittel, um ein Überfahren des Positionsschalters zu verhindern, z. B. ausreichende Festigkeit der Montage des Stoßdämpfers und Elemente zur Ausrichtung Mittel, zur Verhinderung externer Beschädigung ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
129 unendlich hohe MTTF d wird unterstellt Fehlerausschluss Annahme, das bestimmte Fehler ausgeschlossen sind Kompromiss zwischen technischen Sicherheitsanforderungen und der Möglichkeit, dass ein Fehler auftritt Kann basieren auf der technischen Unwahrscheinlichkeit des Auftretens einiger Fehler der allgemeinen anerkannten technischen Erfahrung den techn. Anforderungen im Bezug zur Anwendung und der speziellen Gefährdung Es ist genaue Begründung in der technischen Dokumentation zu geben ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
130 Fehlerausschluss elektromechanischer Sicherheitsschalter Beispiel Fa. Euchner Quelle: Fa. Euchner, Bewährtes bleibt sicher ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
131 Fehlerausschluss elektromechanischer Sicherheitsschalter Beispiel Fa. Euchner Fortsetzung Quelle: Fa. Euchner, Bewährtes bleibt sicher ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
132 Architektur für Kategorie 2 Sensor Logik Aktor I Eingang Eingangssignal L Logik Ausgangssignal O Ausgang max. PL = d TE Testeinrichtung Ausgangssignal Nicht bei ZF: Für PL d wird in den ZF TLV Steuerungskategorie 3 verlangt! OTE Ausgang der Testeinrichtung Bei der für Kategorie 2 vorgesehenen Architektur muss gefordert werden, dass die Testung sehr viel häufiger erfolgt als die Anforderung der Sicherheitsfunktion (DIN EN 13849, Abschnitt 4.5.4). EN ISO schlägt eine 100-mal größere Testrate im Vergleich zur Anforderungsrate vor ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
133 Kategorie 2 Gleiche Anforderungen, wie Kategorie B und 1, zusätzlich Sicherheitsfunktionen müssen in angemessenen Zeitabständen durch Maschinensteuerung getestet werden, z. B. beim Anlauf der Maschine vor dem Einleiten einer Gefährdungssituation, z. B. Start neuer Zyklus, periodisch im Betrieb Wird ein Fehler erkannt muss der Ausgang einen sicheren Zustand einleiten, mindestens aber eine Warnung vor der Gefährdung bereitstellen DC avg = niedrig bis mittel MTTF d = niedrig bis hoch CCF: Maßnahmen erforderlich In einigen Fällen nicht anwendbar, da sich der Test nicht bei allen Bauteilen durchführen lässt Auftreten eines Fehlers zwischen den Tests kann zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
134 Architektur für Kategorie 3 Sensor Logik Aktor I1 Eingang L1 Logik Überwachung (angemessene Fehlererkennung) O1 Ausgang I1 I2 Eingang L2 Logik Kreuzvergleich (angemessene Fehlererkennung) Überwachung (angemessene Fehlererkennung) O2 Ausgang ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
135 Kategorie 3 Gleiche Anforderungen, wie Kategorie B + bewährte Sicherheitsprinzipien Einzelner Fehler darf nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen muss bei oder vor nächster Anforderung der Sicherheitsfunktion erkannt werden DC avg = niedrig bis mittel MTTF d = niedrig bis hoch CCF: Maßnahmen erforderlich überwiegend zweikanalig ausgeführt nicht rein logisch (redundante Software) ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
136 Architektur für Kategorie 4 Sensor Logik Aktor I1 I1 Eingang I2 I1 Eingang L1 Logik L2 Logik Überwachung Kreuzvergleich Überwachung O1 Ausgang O2 Ausgang ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
137 Kategorie 4 Gleiche Anforderungen, wie Kategorie B + bewährte Sicherheitsprinzipien Einzelner Fehler darf nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen muss bei oder vor nächster Anforderung der Sicherheitsfunktion erkannt werden, z. B. unmittelbar beim Einschalten am Ende eines Maschinenzyklus ist dies nicht möglich, darf die Anhäufung von unerkannten Mängeln nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen DC avg = hoch MTTF d = hoch CCF: Maßnahmen erforderlich überwiegend zweikanalig ausgeführt nicht rein logisch (redundante Software) ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
138 Vereinfachte PL-Bestimmung für in Reihe geschaltete Subsysteme PL aus techn. Daten der Hersteller der Bauteile PL der Reihenschaltung über Anzahl der in Reihe geschalteten Bauteile PL aus Tabelle PL niedrig : Niedrigsten PL aller in Reihe geschalteter Subsysteme ermitteln N niedrig : Anzahl PL niedrig in der Reihenschaltung Gesamt-PL: Aus Tabelle über PL niedrig und N niedrig Wenn PL < PL r : Berechnung bzw. Schaltung oder Bauteile ändern. PL der Serienschaltung orientiert sich an der Häufigkeit des niedrigsten PL Mit der Anzahl der Steuerungselemente steigt die Gesamt-Ausfallwahrscheinlichkeit ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
139 Vereinfachte PL-Bestimmung für in Reihe geschaltete Subsysteme BWS: PL=e, sichere SPS PL=e, Schütze PL=e, Türsicherheitsschalter PL=e ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
140 Resultierender Performance Level für das Gesamtsystem Erreichter Performance Level gemäß Tabelle PL = d ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
141 Kombination von SRP/CS als Subsysteme gefahrbringende Bewegung Fluidischer Aktor (Hydraulikzylinder) Lichtgitter (Typ 2) Elektronische Steuerungslogik Fluidische Steuerung PL c (Kat. 2) PL d (Kat. 3) PL c (Kat. 1) I L O TE OTE I1 L1 O1 I2 L2 O2 I1 L1 O ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
142 Resultierender Performance Level für das Gesamtsystem Erreichter Performance Level gemäß Tabelle PL = c ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
143 MTTF d für pneumatische und elektromechanische Bauteile Für das Bauteil liefert der Hersteller den B 10d -Wert (Wert in Schaltspielen, bei dem statistisch 10 % der Stichprobe gefährlich ausgefallen sind) Aus der Anwendung muss die mittlere Schaltfrequenz bestimmt werden, z.b. 0,2 Hz => Intervall t cycle = 5 s Betriebstage (Arbeitstage) pro Jahr d op Betriebsstunden (Arbeitsstunden) pro Tag h op Umrechnung von B 10d (Schaltspiele) auf MTTF d (Jahre): =, = n op : mittlere Zahl jährlicher Schaltspiele ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
144 Ausfallraten/MTTF d nach Norm Mechanische Bauteile Hydraulische Bauteile Pneumatische Bauteile Relais/Schütz (geringe Belastung) Relais/Schütz (maximale Belastung) Hauptschütz (geringe Belastung) Hauptschütz (Nennlast) Not-Aus Befehlsgeber (k. max. Last) Befehlsgeber (Taster) MTTF d > 100 Jahre MTTF d =150 Jahre MTTF d =150 Jahre B 10d = B 10d = B 10d = B 10d = B 10d = B 10d = B 10d = Faktor ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
145 Vereinfachtes Verfahren für die Abschätzung des PL gemäß EN ISO Die EN ISO enthält ein vereinfachtes Verfahren für die Abschätzung des PL eines sicherheitsgerichteten Steuerungssystems. Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist, dass das Steuerungsdesign auf einer der in Abschnitt 6 der Norm vorgesehenen Architekturen basiert. Des weiteren werden für diese vorgesehenen Architekturen die folgenden typischen Annahmen getroffen: Gebrauchsdauer 20 Jahre Konstante Ausfallraten innerhalb der Gebrauchsdauer Für Kategorie 2: Anforderungsrate 1/100 der Testrate Für Kategorie 2: MTTFd, TE größer als die Hälfte der MTTFd ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
146 Vereinfachtes Verfahren für die Abschätzung des PL gemäß EN ISO Für die Ermittlung des PL nach diesem Verfahren sind die folgenden Parameter erforderlich: Kategorie (gemäß der Architektur) MTTFd (Mittlere Zeit bis zu einem gefährlichen Ausfall) DCavg (Mittlerer Diagnosedeckungsgrad) Die Kombination von Kategorie und DC avg bestimmt welche Spalte zu wählen ist. Dann wird gemäß der MTTF d eines jeden Kanals der jeweilige schraffierte Bereich in der Spalte bestimmt. Nun kann der sich ergebende PL an der vertikalen Achse abgelesen werden ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
147 Bestimmung des Performance Level Performance level a b c d e Kat B Kat 1 Kat 2 Kat 2 Kat 3 Kat 3 Kat 4 DC = 0 MTTF = niedrig MTTF = mittel MTTF = hoch DC = 0 DC = niedrig DC = mittel DC = niedrig DC = mittel DC = hoch ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
148 Stopp-Kategorien (DIN EN ) ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
149 Sicherheitsfunktionen (Beispiele) SSM Safe Operation Stopp Sicherer Betriebshalt Safe Speed Monitoring Sichere Geschwindigkeitsüberwachung ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich Safe Limited Speed Sichere begrenzte Geschw.
150 Sicherheitsprinzipien Grundlegende Sicherheitsprinzipien Ruhestromprinzip Druckbegrenzung Begrenzung der Geschwindigkeit Vermeidung von Verunreinigung Geeigneter Schaltzeitbereich Schutz gegen unerwarteten Anlauf Geeigneter Temperaturbereich Trennung Bewährte Sicherheitsprinzipien Überdimensionierung/Sicherheitsfaktor Gesicherte Position Begrenzung der Geschwindigkeit Begrenzung der Kraft Geeigneter Bereich für die Betriebsbedingungen Überwachung des Zustands des Druckmediums ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
151 Übersicht über das Validierungsverfahren ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
152 Übersicht über das Validierungsverfahren ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
153 Übersicht über das Validierungsverfahren ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
154 Übersicht über das Validierungsverfahren ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich
155 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ZF Friedrichshafen AG behält sich sämtliche Rechte an den gezeigten technischen Informationen einschließlich der Rechte zur Hinterlegung von Schutzrechtsanmeldungen und an daraus entstehenden Schutzrechten im In- und Ausland vor ZBST, EN ISO 13849, Öffentlich ZF Friedrichshafen AG reserves all rights regarding the shown technical information including the right to file industrial property right applications and the industrial property rights resulting from these in Germany and abroad.
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