Einwohnergemeinde Bolken

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1 Einwohnergemeinde Bolken Budgetgemeindeversammlung Mittwoch, 9. Januar 2013, Uhr Mehrzweckgebäude

2 E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch der BUDGET-Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 9. Januar 2013, Uhr, im Mehrzweckgebäude. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Genehmigung der überarbeiteten Dienst- und Gehaltsordnung 4. Genehmigung des folgenden Kredits der Investitionsrechnung: Pos Periodische Wiederinstandstellung von Entwässerungen 5. Genehmigung Voranschlag 2013 und Steuersatz 5.1 Laufende Rechnung 5.2 Investitionsrechnung 5.3 Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe 5.4 Steuersatz natürliche Personen 5.5 Steuersatz juristische Personen 6. Genehmigung der überarbeiteten Vereinbarung Sozialregion Wasseramt Ost 7. Genehmigung Verkauf Parzellen GB Nr. 34 und 37 (Uferbereich See) an den Kanton 8. Verschiedenes Freundliche Grüsse EINWOHNERGEMEINDERAT BOLKEN Ab 3. Januar, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, kann der Voranschlag der Rechnung 2013, die Dienst- und Gehaltsordnung und die Vereinbarung Sozialregion Wasseramt Ost bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ebenfalls liegt in dieser Zeit das genehmigte Protokoll der Rechnungsgemeindeversammlung vom 14. Juni 2012 zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch unter aufgeschaltet. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger freundlich eingeladen.

3 An die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken Bericht und Anträge zu den Traktanden der Budgetgemeindeversammlung vom Mittwoch, 9. Januar 2013 Traktandum 3: Genehmigung der überarbeiteten Dienst- und Gehaltsordnung Die Dienst- und Gehaltsordnung, inklusive Anhänge, wurde von der Sonderkommission zuhanden des Gemeinderats überarbeitet. Über die Änderungen verweisen wir auf die Beilage. Antrag: Der Gemeinderat und die Sonderkommission beantragen die vorliegende Dienst- und Gehaltsordnung zu genehmigen. Traktandum 4: Genehmigung des folgenden Kredits der Investitionsrechnung Periodische Wiederinstandstellung von Entwässerungen (Teil 2) brutto CHF Die Sammelleitungen des Gemeindedrainagenetzes wurden gespült und die wichtigen Leitungen mit Kanalfernsehen aufgenommen um den Zustand zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind im Zustandsplan zusammengefasst. Das Leitungsnetz ist grundsätzlich in einem guten Zustand. Etwa 630 m Leitungen weisen einen schlechten Zustand auf und müssen ersetzt werden. Etwa 550 m haben lokale Schadstellen, welche einen Ersatz auf einem Streckenabschnitt erfordern. Es sind punktuelle Sanierungen, in grabenlosen Verfahren, auf einer Länge von ca m notwendig. Diese Massnahmen sind im Sanierungsplan zusammengefasst. Die Kosten für die bautechnischen Arbeiten betragen CHF Der Bund und der Kanton werden ca. die Hälfte der Kosten, d.h. CHF , übernehmen. Die Ausführung soll in 2 Etappen durchgeführt werden. Antrag: Der Gemeinderat und die Umweltschutz-/Betriebskommission beantragen, den Kredit für die Periodische Wiederinstandstellung von Entwässerungen zu genehmigen. Traktandum 5: Genehmigung des Voranschlages Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Im Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen. 5.2 Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen betragen (ohne Spezialfinanzierungen) CHF Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe Die Abgabe soll wie bisher 10% der einfachen Staatssteuer betragen (mind. CHF 20.00; max. CHF gemäss Vorgabe des Regierungsrates). 5.4 Steuersatz natürliche Personen Der Steuersatz soll 135% der einfachen Staatssteuer betragen. 5.5 Steuersatz juristische Personen Der Steuersatz soll 105% der einfachen Staatssteuer betragen. Antrag: Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen der Gemeindeversammlung den Voranschlag 2013 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF und die Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestition von CHF zu genehmigen; die Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe auf 10%, den Steuersatz für die natürlichen Personen auf 135% und den Steuersatz für die juristischen Personen auf 105% der einfachen Staatssteuer festzulegen.

4 Traktandum 6: Genehmigung der überarbeiteten Vereinbarung Sozialregion Wasseramt Ost Durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und dem Zusammenschluss der Gemeinden Aeschi und Steinhof wurde eine Anpassung der Vereinbarung nötig. Die Vereinbarung wurde durch den Sozialdienst Wasseramt Ost dem Amt für soziale Sicherheit zur Vorprüfung eingesandt. Die Empfehlungen vom Amt für soziale Sicherheit und vom Amt für Gemeinden wurden in die angepasste Vereinbarung integriert. Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Vereinbarung Sozialregion Wasseramt Ost zuzustimmen. Traktandum 7: Genehmigung Verkauf Parzellen GB Nr. 34 und 37 (Uferbereich See) an den Kanton Die Einwohnergemeinde Bolken ist Eigentümerin der Parzellen GB Nr. 34 (4 400 m2) und 37 (6 800 m2) am Inkwilersee. Die beiden Parzellen liegen im Kantonalen Naturschutzreservat und müssen nach den Auflagen und Bedürfnissen des Kantons unterhalten werden. Dies verursacht für die Gemeinde nur Kosten. Lediglich über die Flächen, die landwirtschaftlich anerkannt sind, kann die Gemeinde eigenständig verfügen. Dies betrifft nur noch eine Teilfläche von ca. 550 m2. Der bisherige Bewirtschafter hat diese landwirtschaftliche Nutzfläche auf Ende 2012 gekündigt. Der Kanton (Amt für Umwelt) hat der Gemeinde am 26. September 2012 ein Kaufangebot unterbreitet. Dieses beträgt CHF , d.h. CHF 1.00 pro m2. Die Umweltschutz- und Betriebskommission und der Gemeinderat schlagen vor, dem Kanton folgendes Kaufangebot zu unterbreiten: landwirtschaftliche Nutzfläche von 550 m2 zu CHF 3.00 CHF Rest von m2 zu CHF 1.00 CHF Total CHF 12' ================= Zudem soll vertraglich festgehalten werden, dass die bestehenden Seeanstösse erhalten und öffentlich zugänglich bleiben. Antrag: Der Gemeinderat und die Umweltschutz- und Betriebskommission beantragen dem Verkauf der Parzellen GB Nr. 34 und 37 zuzustimmen Anhang: - Änderungen der überarbeiteten Dienst- und Gehaltsordnung - Erläuterungen zum Voranschlag 2013

5 Änderungen der überarbeiteten Dienst- und Gehaltsordnung Folgende Änderungen wurden zuhanden der Gemeindeversammlung beschlossen: 5 2 Beamte oder Beamtinnen sind: a) der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin b) der Gemeindevizepräsident oder die Gemeindevizepräsidentin c) der Friedensrichter oder die Friedensrichterin d) Behördenmitglieder in besonderen Funktionen (Mitglieder des Gemeinderates, Präsidenten/Präsidentinnen und Aktuare/Aktuarinnen der Kommissionen) 4 Öffentlichrechtlich angestellt sind: a) der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin b) der Finanzverwalter Gemeindeverwalter oder die Finanzverwalterin Gemeindeverwalterin c) Personal ab einem Pensum von 30% 6 1 Das Gemeindepersonal untersteht entsprechend dem Organigramm und den Stellenbeschreibungen direkt dem jeweiligen Vorgesetzten. 2 Der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin ist dem Gemeindepersonal mittelbar administrativ vorgesetzt. 8 1 Jede neu geschaffene oder freiwerdende Stelle ist auszuschreiben. sofern sie nicht intern besetzt werden kann Für folgende Stellen legt der Gemeinderat in Stellenbeschreibungen die Wahlerfordernisse fest: a) Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiberin b) Finanzverwalter Gemeindeverwalter oder Finanzverwalterin Gemeindeverwalterin 11 1 Niemand hat einen Anspruch, in ein öffentliches Dienstverhältnis gewählt zu werden; die Wahlbehörde wählt aber aufgrund der Fähigkeiten und Eignung. 2 Unter Vorbehalt von 19 der Gemeindeordnung (Urnenwahlen) ist der Gemeinderat Wahl-oder Anstellungsbehörde für das gesamte Gemeindepersonal. Der Urnenwahl unterliegen: a) der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin; b) die Mitglieder des Gemeinderates; c) die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission 3 Der Gemeinderat wählt: a) den Gemeindevizepräsident oder die Gemeindevizepräsidentin b) die Mitglieder der übrigen Kommissionen c) den Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin d) den FinanzverwalterGemeindeverwalter oder die FinanzverwalterGemeindeverwalterin e) den Friedensrichter oder die Friedensrichterin f) das übrige Gemeindepersonal 4 Der Gemeinderat besetzt die privatrechtlichen Stellen. 13 Nach Ablauf der provisorischen Wahl oder der Probezeit gelten die gewählten bzw. angestellten Personen als definitiv gewählt bzw. angestellt.

6 14 2 Für Angestellte, die nicht auf bestimmte, sondern auf unbestimmte Zeit angestellt gewählt wurden, dauert das Dienstverhältnis fort. 15 Die Ausschlussverhältnissse richten sich nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes ( 112 ff) 1 Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiberin sowie Gemeindeverwalter oder Gemeindeverwalterin dürfen nicht sein: a) Mitglieder des Gemeinderates b) Ehegatten, eingetragene Partner oder Partnerinnen, Eltern, Kinder und Geschwister des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin und der Ressortleiter oder Ressortleiterinnen. 2 Der Rechnungsprüfungskommission dürfen nicht angehören: a) Mitglieder des Gemeinderates b) Beamte und Beamtinnen, Angestellte, Lehrer und Lehrerinnen der Gemeinde. 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder derselben Behörde dürfen nicht sein: a) Ehegatten sowie durch eingetragene Partnerschaft verbundene Personen b) Eltern und Kinder c) Geschwister Vorbehalten bleiben Stellenteilungen oder besondere gesetzliche Regelungen Das Gemeindepersonal darf keine Berufe und Gewerbe Tätigkeiten ausüben, die seine Arbeitsleistung für die Gemeinde behindert. 35 Jeder Mitarbeiter oder Mitarbeiterin wird Das öffentlich-rechtlich angestellte Personal wird jährlich vom von ihrem oder ihrer von der Vorgesetzten auf Leistung, Eignung und Verhalten beurteilt. 36 Die Besoldung der Angestellten setzt sich wie folgt zusammen: a) Grundbesoldung b) Erfahrungszuschlag c) 13. Monatslohn d) FamilienKinderzulagen e) Teuerungszulage f) weitere Zulagen 37 bis 1 Der Erfahrungszuschlag beträgt höchstens 50 % der Grundbesoldung. Er wird in 16 Jahresstufen erreicht. 2 In den ersten 10 Jahren beträgt der jährliche Anstieg 3,5 %, anschliessend 2,5 % der Grundbesoldung der jeweiligen Lohnklasse FamilienKinderzulagen 38 Die FamilienKinderzulagen werden nach den kantonalen Vorgaben ausgerichtet In begründeten Fällen kann der Gemeinderat spezielle Zulagen gewähren.

7 42 1 Das Gemeindepersonal im Stundenlohn und die Behördenmitglieder haben für ganz- oder halbtägige Delegationen Versammlungen, Kurse, auswärtige Sitzungen usw. Anspruch auf ein ganzes oder halbes Taggeld nach Anhang Die Spesenentschädigungen richten sich nach den effektiven Auslagen. Büroraumentschädigungen werden laut gemäss Anhang 4 ausgerichtet Der Ferienanspruch beträgt bis zum 50. Altersjahr vier Wochen, ab dem 51. Altersjahr fünf Wochen, ab 61. Altersjahr 6 Wochen. In sämtlichen Besoldungen, Sitzungsgeldern und Entschädigungen ist die Ferienentschädigung inbegriffen. 1 Die Ferienbezüge sind mit den direkten Vorgesetzten abzusprechen 3 Die Abwarte von Schulhaus und Mehrzweckanlage haben die Ferien während den Schulferien zu beziehen. 4 In sämtlichen Besoldungen, Sitzungsgeldern und Entschädigungen ist die Ferienentschädigung inbegriffen. Die übrigen Ferienbezüge sind mit den direkten Vorgesetzten abzusprechen. 4 Der Ferienanspruch beträgt bis zum 50. Altersjahr vier Wochen, ab dem 51. Altersjahr fünf Wochen, ab 61. Altersjahr 6 Wochen. 46 Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod nach dem Reglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn AXA Winterthur Gemeinschaftsstiftung Bei Krankheit oder Unfall haben Beamte, Beamtinnen und die definitiv gewählten Angestellten, die ein Gehalt gemäss Anhang 1 (1. Mit Stellenplan) beziehen, in den ersten zwölf Monaten Anspruch auf die volle Besoldung. Nach Ablauf der Lohnzahlung besteht ein Anspruch auf Leistungen der Taggeldversicherung gemäss 48 im Umfang von 80% der Jahresbesoldung. 2 Im provisorischen Dienstverhältnis und während der Probezeit beträgt der Anspruch auf die volle Besoldung während 3 Monaten. 3 In befristeten Anstellungsverhältnissen beträgt der Anspruch auf volle Besoldung während maximal 3 Monaten. Die Lohnfortzahlungspflicht endet nach Ablauf der befristeten Anstellung. 4 In Anstellungsverhältnissen gemäss Absatz 2 und 3 besteht kein Anspruch auf Leistungen der Taggeldversicherung 5 Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Anspruch entsprechend gekürzt werden. 6 Nach Ablauf der Lohnzahlungspflicht endet das Anstellungsverhältnis. 7 Zulässige Versicherungsleistungen fallen der Gemeinde zu und werden mit der Besoldung verrechnet. 8 Bei schwangerschafts- und niederkunftsbedingten Absenzen gelten die gleichen Regeln wie bei krankheits- oder unfallbedingten Absenzen nach Abs. 1 und 2. Vorbehalten bleibt die Regelung über den Mutterschaftsurlaub. 52 Das Dienstverhältnis wird aufgelöst, wenn a) der Beamte oder die Beamtin demissioniert oder nicht wieder gewählt wird; b) der oder die Angestellte oder die Wahlbehörde das Anstellungsverhältnis kündigt.; c) die Stelle aufgehoben wird; d) die Altersgrenze erreicht wird; e) disziplinarische oder andere wichtige Gründe vorliegen; f) die Wählbarkeitsvoraussetzungen wegfallen

8 g) Beendigung der Besoldungspflicht gemäss Beim zuständigen Departement kann Beschwerde geführt werden gegen a) Beschlüsse über Nichtwiederwahlen, die nicht von der Gemeindeversammlung oder an der Urne gefasst werden; b) die Kündigung definitiver Anstellungsverhältnisse und die Entlassung aus wichtigen Gründen; c) Beschlüsse über Rechtsansprüche aus dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau vom 24. März 1995; d) Disziplinarmassnahmen; e) Beschlüsse über Einreihung und Beförderung in Besoldungsklassen und stufen. 65 Als subsidiäres Recht gilt in erster Linie das öffentliche Dienstrecht des Kantons und des Bundes, in zweiter Linie das Obligationenrecht. Die Anhänge wurden ebenfalls überarbeitet und sehen wie folgt aus: Anhang 1 ganzer Anhang neu Besoldungsklassen Das Gemeindepersonal wird wie folgt eingestuft: Wöchentliche Arbeitszeit bei 100% Pensum = 42 Stunden Besoldungsklasse gemäss Lohntabelle Kanton Solothurn Besoldungsklasse Erfahrungsstufe Pensum* Verwaltung Gemeindeschreiber/in 16 ja 40% Gemeindeverwalter/in 16 ja 40% Schulanlagen/Mehrzweckgebäude Hauswart/in 4 ja 75% Werkhof Inkl. Anteil 13. Monatslohn (8.33%), Ferienentschädigung für 4 Wochen (8.33%), 5 Wochen (10.42%) und 6 Wochen (12.50%) sowie Feiertagsentschädigung (3.00%) Gemäss Landesindex der Konsumentenpreise, Basis Dezember 2005 = 100 Punkte Stand per 31. Oktober 2012: Punkte Gemeindearbeiter Grundstundenlohn bei Anspruch auf 4 Wochen Ferien bei Anspruch auf 5 Wochen Ferien bei Anspruch auf 6 Wochen Ferien CHF / Std. CHF / Std. CHF / Std. CHF / Std. *Die Pensen werden im Anhang nicht erscheinen. Diese werden jedes Jahr mit dem Voranschlag genehmigt. Im Januar 2013 wird für die Gemeindeschreiberei und die Gemeindeverwaltung noch eine externe Überprüfung der Pensen durchgeführt.

9 Anhang 2 Honorare, Entschädigungen und Sitzungsgelder für nebenamtliches Personal, Funktionäre und Kommissionen Diese wird jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode für 4 Jahre fix definiert. - Erstmalige Anpassung für die Legislaturperiode 2017/21. Gemäss Landesindex der Konsumentenpreise, Basis Dezember 2055 = 100 Punkte Stand per 31. Oktober 2008: Punkte Gemeindepräsident/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Vizegemeindepräsident/in CHF ' Jahresgehalt (inkl. GR-Entschädigung) CHF Infrastrukturpauschale Gemeinderatsmitglieder CHF ' Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Friedensrichter CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Anzeigerverträger/in CHF Jahresgehalt Brunnenmeister CHF Jahresgehalt Wart/in Pumpenstation CHF Jahresgehalt Wart/in Zivilschutzanlage CHF Jahresgehalt Baukommission: Präsident/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Aktuar/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Rechnungsprüfungskommission: Präsident/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Aktuar/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Umweltschutz-/Betriebskommission: Präsident/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Aktuar/in CHF Jahresgehalt CHF Infrastrukturpauschale Wahlbüro: Präsident/in CHF pro Abstimmung Aktuar/in CHF pro Abstimmung Landwirtschaftlicher Erhebungsverantwortlicher Zeitaufwand Stundensatz Webmaster Zeitaufwand Stundensatz Dorfweibel CHF pro Gang Wasserzählerableser/in CHF 4.00 pro Zähler Sitzungsgelder Sitzungsgeld CHF pro Sitzung Sitzungen mit über 3 Stunden Dauer berechtigen für ein doppeltes Sitzungsgeld. Darunter fallen alle Sitzungen, Besprechungen, Begehungen, Delegationen von denen ein Protokoll oder eine Aktennotiz erstellt werden. Taggelder Ganztagsentschädigung CHF Halbtagsentschädigung CHF Wenn vormittags zwischen Uhr und nachmittags zwischen Uhr je mindestens 3.5 Stunden aufgewendet werden.

10 Stundenansatz Stundenansatz CHF Diese erhalten alle Gemeindefunktionäre und Behördenmitglieder für Dienstleistungen, die nicht unter die oben aufgeführten Bedingungen fallen. Regiearbeiten im Auftrag der Gemeinde Jugendliche im Alter von Jahren CHF Erwachsene im Alter von über 18 Jahren CHF Anhang 3 Treuprämien und Ehren- und Erinnerungsgeschenke bleibt unverändert Anhang 4 1. Auslagenersatz Gemäss Landesinex der Konsumentenpreise, Basis Dezember 2005 = 100 Punkte Stand per 31. Oktober 2008: Punkte Fahrkostenentschädigung Für Fahrten im Auftrag der Einwohnergemeinde sind nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. - Bahn und Bus effektive grundsätzlich Entschädigung für die zweite Klasse Wird bei Bahnfahrten ein privates Halbtaxabonnement eingesetzt, werden innerhalb eines Kalenderjahres die vollen Fahrtkosten bis zum Betrag eines Halbtaxabonnements entschädigt, darüber hinaus die halben Kosten. Wird bei Bahnfahrten ein privates Generalabonnement eingesetzt, werden innerhalb eines Kalenderjahres die vollen Fahrtkosten bis zum doppelten Betrag eines Halbtaxabonnements entschädigt, darüber hinaus die halben Kosten. - Autospesen CHF pro Kilometer Übrige Spesen und Auslagen Diese werden nach dem effektiven Aufwand gegen Vorweisung der entsprechenden Belege innerhalb des bewilligten Budgets vergütet. Büroentschädigung Infrastrukturpauschale (Anteil Raum- und Infrastrukturkosten inkl. Verbrauchsmaterial) - Diese wird jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode für 4 Jahre fix definiert. - Erstmalige Anpassung für die Legislaturperiode 2017/21. - Übt eine Person mehrere Ämter aus, bezieht sie grundsätzlich nur die höchste der ihr zufallenden Infrastrukturpauschale. Zur Verfügungstellung von Traktoren, Maschinen und Geräten ART-Maschinenansätze (Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz Tänikon) 2. Schlussbestimmungen 2.1. Alle Forderungen gegenüber der Gemeinde sind in detaillierter Rechnungsstellung zu erheben Entschädigungen für ausserordentliche Verrichtungen gelangen nach vorgängiger Bewilligung durch den Gemeinderat zur Auszahlung Die Sitzungs- und Taggelder sowie Spesenabrechnungen sind jeweils auf den 30. November vorzunehmen Die Abrechnung ist vom zuständigen Präsidenten/Präsidentin visieren zu lassen und via ressortverantwortlichem Gemeinderat/Gemeinderätin dem Gemeindepräsidium zur Zahlungsanweisung einzureichen.

11 Erläuterungen zum Voranschlag 2013 Laufende Rechnung In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kommissionen ist der Voranschlag 2013 erstellt worden. Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Allgemeine Verwaltung Die Verwaltungskosten der Gemeinde sind gegenüber dem Vorjahr rund CHF höher. Die Anpassung der Dienst- und Gehaltsordnung ergeben Mehraufwendungen von ca. CHF Für Dienstalters- bzw. Ehren- und Erinnerungsgeschenke sind für das Jahr 2013 CHF budgetiert worden. Das Baureglement muss aufgrund der Änderung der kantonalen Bauverordnung angepasst werden. Diese Arbeit wird mit CHF budgetiert. Für das 1. Semester wurde in der Gemeindeverwaltung die Mandatslösung mit CHF (inkl. 8% MWSt) und für das 2. Semester die Gehälter mit und die Arbeitgeber-Soziallasten mit CHF (zusammen CHF ) budgetiert. Öffentliche Sicherheit Die Kosten sind um ca. CHF höher als im Vorjahr. Gemäss Mitteilung vom Amt für Gemeinden wird die Funktionsstelle 160 Zivilschutz nicht als Spezialfinanzierung (keine internen Verrechnungen, kein Ausgleich der Teilrechnung) geführt. Der Nettoaufwand aus der Funktionsstelle geht zu Lasten des allgemeinen Finanzhaushaltes. Die Ersatzbeiträge aus dem Konto 2281 dürfen nur noch aufgrund eines Antrags beim AMB und in der bewilligten Höhe entnommen werden. Bildung Die Kosten im Bildungsbereich liegen um ca. CHF höher als im Vorjahr. Neu budgetiert ist u.a. die Schulsozialarbeit auf Primarschulebene mit CHF sowie der doppelte Beitrag an den Werterhalt oz13 von CHF Im Weiteren wird mit 2 Kinder gerechnet (plus CHF ), die das 10. Schuljahr absolvieren werden. Kultur, Freizeit Die Kosten für die Kulturförderung und Sport liegen beinahe exakt auf Vorjahresniveau. Gesundheit Die Spitex hat ihr Budget gegenüber dem Vorjahr um ca. CHF erhöht. Bei der Schulzahnpflege wird nur noch das Konto Beiträge an Eltern für zahnärztliche Behandlungen gemäss Schulzahnpflege-Reglement geführt. Soziale Wohlfahrt Der gesamte Bereich der sozialen Wohlfahrt ist gegenüber dem Vorjahr erneut um insgesamt ca. CHF gestiegen. Die meisten Beträge sind vom Kanton oder der Sozialregion vorgegeben. Die Aufwendungen betragen im sozialen Bereich nun CHF Im Jahr 2003 betrugen diese Aufwendungen noch CHF , was einer Erhöhung von ca. CHF entspricht oder anders ausgedrückt dreifach so viel wie damals! Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Voranschlag Voranschlag 165' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '823.00

12 Verkehr Für die Erhöhung von ca. CHF sind folgende Positionen verantwortlich: Der Kanton plant ein Projekt Aeschistrasse in Angriff zu nehmen. Die Gemeinde muss einen Projektierungskredit- Anteil von CHF übernehmen. Für Reparaturen und Unterhalt an den Dorfstrassen wird ein erhöhter Betrag von CHF gegenüber dem Vorjahr eingesetzt. Die Entleerung von Schächten, welche alle 2 Jahre durchgeführt, wird für das nächste Jahr ein Betrag von CHF budgetiert. Der Beitrag an den öffentlichen Verkehr steigt ebenfalls um ca. CHF an. Umwelt und Raumordnung Beim Bestattungswesen fallen im nächsten Jahr Investitionen von CHF (Vorjahr 0.00) für Umgebungsarbeiten an. Beim Unterhalt von Verbauungen und Entwässerungen fallen gegenüber dem Vorjahr höhere Kosten von CHF an. Finanzen und Steuern Die Gemeindesteuern werden um ca. CHF höher budgetiert, da die aktuellen Einnahmen höher liegen als im Vorjahr. Die Berechnungen basieren auf den unveränderten Steuersätzen von 135% für natürliche Personen und 105% für juristische Personen. Der Beitrag vom Finanzausgleich des Kantons beträgt im Jahre 2013 CHF , was etwa den Zahlen von 2012 und 2011 entspricht. Dieser Beitrag entlastet unsere Rechnung enorm. Die Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden mit den gesetzlich, vorgeschriebenen 8% budgetiert, was einem Bedarf von ca. CHF entspricht. Spezialfinanzierungen Gemeinschaftsantenne Im 2013 wird mit Einnahmen von CHF gerechnet. Der Einnahmenüberschuss von ca. CHF wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Dieses Eigenkapital soll für den Glasfaser-Ausbau benützt werden. Der Auftrag für die Detailplanung (für das Jahr 2012 budgetiert) ist dem EWK Herzogenbuchsee übergeben worden. Die Gebühren bleiben gleich. Wasserversorgung Der budgetierte Aufwandüberschuss beträgt CHF Dieser Betrag wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung belastet. Die Wassergebühr bleibt gegenüber 2012 unverändert. Abwasserbeseitigung Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Bolken genehmigt. Gemäss GEP muss die Gemeinde mit jährlichen Sanierungskosten von ca. CHF in den nächsten Jahren rechnen. Diese Kosten werden mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt getragen. Der restliche Aufwandüberschuss von CHF wird dem Eigenkapital Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich belastet. Auch hier ändern die Gebühren nicht. Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF aus. Die Grüngutmarken werden auch im Jahre 2013 noch mit 25% von der Gemeinde subventioniert. Im 2014 kann diese Verbilligung voraussichtlich nicht mehr angeboten werden, da das Eigenkapital dieser Spezialfinanzierung per Ende 2013 aufgebraucht ist.

13 Investitionsrechnung Mehrzweckgebäude Im Mehrzweckgebäude müssen die 3 Dachfenster ersetzt werden. Die eingeholte Offerte weist einen Betrag von CHF auf. Schulanlagen Die rsaw hat einen Budgetantrag für Schulmobiliar gestellt. Dieser beinhaltet 20 Schülerstühle, 2 Lehrerstühle, Deckenanschluss für zwei Beamer und 1 deckenmontierte Leinwand im Betrage von CHF Gemeinschaftsantennen-Anlage (SF) Es werden Anschlussgebühren von 5 EFH im Betrage von je CHF erwartet. Gemeindestrassen Im 2013 müssen 48 Leuchten in der öffentlichen Strassenbeleuchtung ersetzt werden. Zugleich sollen die Kabel, welche meist sehr alt sind und nicht mehr den heutigen Normen entsprechen, ersetzt werden. Es wird mit Kosten von CHF gerechnet. Wasserversorgung (SF) Auch hier werden Anschlussgebühren für 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Abwasserbeseitigung (SF) An den Ausbau ARA müssen wir den Betrag von CHF budgetieren. Zudem werden wie oben Anschlussgebühren für 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Gewässer, Entwässerungen Dies betrifft die Periodische Wiederinstandstellung von Entwässerungen gemäss Traktandum 4. Raumordnung Gemäss den Sonderbauvorschriften Günscheler ist ein öffentlicher Spielplatz / Aufenthaltsbereich zu erstellen. Dieser dient als Gemeinschaftsanlage und ist öffentliches Eigentum. Nach den getätigten Baufortschritten muss nun dieser auf GB Nr. 344 erstellt werden. Der Planungskredit zur Erarbeitung der Grundlagen für das Projekt beträgt CHF Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad 0 % Die Investitionen können im 2013 nicht aus eigenen Mittel finanziert werden und führen zu einer Neuverschuldung. Zinsbelastungsanteil 0.49% Die Nettozinsen in Prozenten des Finanzerfolges sind gering. Kapitaldienstanteil 7.34% Nettozinsen und ordentliche Abschreibungen in Prozenten des Finanzertrages. Sie sind gering bzw. noch tragbar. Nettoschuld pro Einwohner Infolge der Neuverschuldung steigt die Pro-Kopf-Verschuldung leicht an, ist aber immer noch gering.

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