Traktandum 5 / Personalreglement. Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga
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1 Traktandum 5 / Personalreglement Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga
2 Rückblick / Verfahren (1) 2004 Beschluss des Gemeinderates zur Gesamtrevision des Personalreglements 2009 Antrag gemäss 68 GemG der FDP Fraktion, Frau Ch. Pezzetta zur Revision des Personalreglements Dezember 2010 Erlass der Verordnung über den Personalrat 1. März bis 10. Mai 2011 Erarbeitung der vorliegenden Fassung des Personalreglements
3 Rückblick / Verfahren (2) 26. April 2011 Stellungnahme des Personalrates 13. Mai 2011 Eingabe zur kantonalen Vorprüfung 31. Mai 2011 Resultat der kantonalen Vorprüfung: Der Rechtsdienst des Personalamtes BL stellt die vorbehaltlose Genehmigung des Personalreglements in Aussicht Das Verfahren zur Revision des Personalreglements hat rund 7 Jahre gedauert.
4 Aufbau des neuen Reglements Die Gemeindeversammlung beschliesst im neuen Personalreglement die grundsätzlichen Bestimmungen Geltungsbereich Rechte u. Pflichten der Mitarbeitenden Besoldung des Personals Beendigung der Anstellungsverhältnisse Stellung der Behörden und Pauschalentschädigungen Der Gemeinderat regelt die Ausführungsbestimmungen ( 67 PR) Anstellungsverfahren / Qualifikationen Arbeits- und Betriebszeiten Aus- und Weiterbildung Spesen, Sitzungsgelder und nebenamtliche Funktionen
5 Wesentliche Änderungen für die Mitarbeitenden (1) Zusätzliche Ferien bis 50 Jahre bis 60 Jahre ab 60 Jahre bisher 20 Tage 25 Tage 30 Tage neu 25 Tage 28 Tage 30 Tage Kompensation von Überstunden bis zu 3 Wochen Leistungsorientierte Lohnentwicklung
6 Wesentliche Änderungen für die Mitarbeitenden (2) Reduktion der Entschädigung bei vorzeitiger Pensionierung Reduktion des Abschiedsgeschenks (bisher 1 Monatslohn) Limitierung der Treueprämie auf alle 10 Jahre (bisher 1 Monatslohn) Beteiligung des Personals an den Kosten der Nichtberufsunfallversicherung
7 Kernanliegen des Personalrates / Stellungnahme GR Erhöhung des Ferienanspruchs ist im PR enthalten Nichtberufsunfallversicherung zu Lasten Arbeitgeber - der Gemeinderat hält an der Kostenbeteiligung des Personals fest Vorzeitige Pensionierung (2 Jahre) mit Übergangsrente ist im PR enthalten Bezahlte Nachmittage während der Basler Fasnacht ist im PR enthalten
8 Kernanliegen Gewerkschaft VPOD / Stellungnahme GR Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit im Reglement o ist nicht nötig, kann aber ohne weiteres umgesetzt werden Beibehaltung der Unterordnung unter das kantonale Lohngesetz - es ist das Recht der Gemeindeversammlung, eigenes Personalrecht zu schaffen, das auf die Möglichkeiten der Gemeinde Rücksicht nimmt Vorzeitige Pensionierung durch den Arbeitgeber nur nach vollständiger Ausfinanzierung der Deckungslücke - die Forderung berücksichtigt die betrieblichen Interessen der Gemeinde nicht
9 Wesentliche Änderungen für die Behörden (1) Durch die Gemeindeversammlung: - Festlegung der Pauschalentschädigung für Gemeinderat Sozialhilfebehörde Kindergarten- und Primarschulrat Musikschulrat Durch den Gemeinderat im Rahmen des Budgets: - Festlegung der Sitzungsgelder für alle Behörden
10 Wesentliche Änderungen für die Behörden (2) Fixe Entschädigung Gemeinderat Präsident Vizepräsident Mitglieder bisher neu Fixe Entschädigung Sozialhilfebehörde Präsident Vizepräsident Mitglieder bisher Kein Fixum Kein Fixum neu
11 Wesentliche Änderungen für die Behörden (3) Fixe Entschädigung Kindergarten- u. Primarschulrat Präsident Vizepräsident Mitglieder bisher (inkl. Sek. Stufe I) (inkl. Sek. Stufe I) Kein Fixum Fixe Entschädigung Musikschulrat Präsident Vizepräsident Mitglieder neu bisher (inkl. Sek. Stufe I) 500.-(inkl. Sek. Stufe I) neu
12 Fazit des Gemeinderates (1) Jeder einzelne des vorliegenden Reglements ist rechtmässig Der Rechtsdienst des Personalamtes BL hat die vorbehaltlose Genehmigung erklärt Das Reglement ist übersichtlich, systematisch und inhaltlich ausgewogen
13 Fazit des Gemeinderates (2) Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung haben mehr als 200 Stunden für die Erarbeitung aufgewendet Der Personalrat hat mit 2 Mitgliedern das Reglement miterarbeitet Das Reglement ist im offenen Austausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung entstanden
14 Fazit des Gemeinderates (3) Die Gemeindeversammlung hat das Recht über die Lohnerhöhungen des Personals selber zu bestimmen und diese mit dem Budgetantrag des Gemeinderates festzulegen Mit einer Unterordnung unter das kantonale Lohnsystem werden die pauschalen Lohnerhöhungen vom Landrat festgelegt und die Gemeinde verzichtet unnötig auf ihre Autonomie
15 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Personalreglements
16 Herzlichen Dank Für Ihr Interesse
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