Mediation im Pflegebereich
|
|
- Sophie Feld
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Klagen vermeiden: Konflikten mit Mitarbeitern erfolgreich begegnen Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle 28. Mai 2013
2 Konflikte unter Mitarbeitern Mögliche Konfliktparteien Geschäftsführer untereinander Geschäftsführer <-> Pflegedienstleitung Führungsteam untereinander Pflegedienstleitung <-> Pflegedienstmitarbeiter Abteilungen untereinander 2
3 Klassischer Konfliktverlauf Versuch der Parteien, den Konflikt durch Kontaktaufnahme und Verhandlung zu lösen Falls keine Einigung möglich: Arbeitsverhältnis und Konflikt bleiben bestehen Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3
4 Alternative Konfliktlösung Mediation bzw. mediative Moderation 4
5 Definition Mediation Bei der "klassischen Mediation" zur Klärung eines bestehenden Konfliktes erarbeiten die Konfliktparteien in dem von dem Mediator geschaffenen Rahmen eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung, die in einer verbindlichen, zukunftsorientierten Vereinbarung mündet. Die Aufgabe des Mediators besteht im Wesentlichen darin, die Parteien durch das Gespräch und den Klärungsprozess zu führen. Den Parteien bleibt es vorbehalten, selbstbestimmt Vereinbarungen zur Lösung des Konfliktes zu treffen. 5
6 Merkmale der Mediation Selbstverantwortlichkeit Freiwilligkeit Ergebnisoffenheit Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators Informiertheit der Beteiligten Vertraulichkeit und "Nichtöffentlichkeit Zukunftsorientiert 6
7 Konfliktfall Beispiel Auseinandersetzung zwischen Pflegedienstund Geschäftsleitung 7
8 Positionen der Beteiligten Positionen: Pflegedienstleitung Betreuungsanspruch nicht erreichbar, wenn nicht zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird Geschäftsleitung Budget reicht nicht aus, um mehr Personal einzustellen 8
9 Klassischer Verlauf Positionen verfestigen sich Konflikt wird verstetigt Ohne kreative Konfliktlösung mögliche Folge: : Trennung der Pflegeeinrichtung von der Pflegedienstleitung 9
10 Folge Kündigungsschutzprozess Pflegedienstleitung i.d.r. kein leitender Angestellter i. S. d. 14 KSchG Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung Neuregelung ArbGG 54 a Vorschlag Mediation durch Gericht 10
11 Kosten Prämissen: o Jahresbruttogehalt: ,- o o o Beschäftigungsdauer: 14 Jahre Alter: 50 Jahre Personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung nicht gerechtfertigt Abfindung bis zu ca ,- Kosten Gerichtsverfahren: o 1. Instanz ca ,- o In 1. und 2. Instanz ca ,- 11
12 Verfahrensschritte im Mediationsverfahren 12
13 Positionen und Interessen der Beteiligten Positionen: Pflegedienstleitung Betreuungsanspruch nicht erreichbar, wenn nicht zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird Geschäftsleitung Budget reicht nicht aus, um mehr Personal einzustellen Interessen/Bedürfnisse Pflegedienstleitung Erbringung der Betreuungsleistung unter vertretbaren Bedingungen; Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern Geschäftsleitung Beibehaltung des Budgets; Erhalt der Einrichtung 13
14 Interessen und Bedürfnisse Verletzungen Strategische Interessen und Bedürfnisse Persönliche Interessen und Bedürfnisse Wirtschaftliche Interessen und Bedürfnisse Sonstige Interessen und Bedürfnisse 14
15 Kosten Mediationsverfahren Erfahrungsgemäß ca. 800,- bis 2400,- 15
16 Vorteil Mediation Wiederherstellung und Verbesserung der Geschäftsbeziehungen bzw. Fortführung der Zusammenarbeit Zukunftsorientierte wirtschaftliche Lösung Höchstmaß an Vertraulichkeit, Klärung unter Ausschluss der Öffentlichkeit Kein Reputationsverlust Selbstbestimmte Lösung (keine Entscheidung über die Köpfe hinweg) Flexible, eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens Kosten- und Zeitersparnis Effektives und kreatives Arbeiten aufgrund der gestärkten Kooperation Unbürokratisches Verfahren Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich Konfliktlösung durch gesichtswahrende Schaffung von Win-Win-Situationen 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RA in und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle PricewaterhouseCoopers Legal AG, Rechtsanwaltsgesellschaft Moskauer Str Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ Mai 2013 PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. Legal bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, die zum Netzwerk von PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) gehört. Jede der Netzwerkgesellschaften der IL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. 17
18 Haftungsausschluss Die Unterlagen waren Grundlage einer Präsentation, die die als Ansprechpartnerin genannte Rechtsanwältin der Legal AG am 28. Mai 2013 im Rahmen der Altenheim Konferenzen Rechtstag 2013 in Hannover gehalten hat. Die Unterlagen sollen nur einen generellen Überblick über die gegenständlichen Themen vermitteln, können aber keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Eine diesbezügliche Haftung kann nicht übernommen werden. Wenn Sie aufgrund der Präsentation oder der vorliegenden Unterlagen für Ihren konkreten Einzelfall Beratungsbedarf sehen, steht Ihnen die Ansprechpartnerin dafür gerne zur Verfügung. Die Weitergabe oder Vervielfältigung der Unterlagen ist nicht gestattet. 18
Mediation im Pflegebereich
www.pwc.de Klagen vermeiden: Konflikten mit Mitarbeitern erfolgreich begegnen Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle 28. Mai 2013 Konflikte unter Mitarbeitern Mögliche Konfliktparteien
MehrMediation im Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.
MehrAktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 7: Der mediationserfahrene Anwalt / Mediationsklausel
Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 7: Der mediationserfahrene Anwalt / Mediationsklausel Sehr geehrte Damen und Herren, Eike Christian Westermann Partner Recht
MehrMediation ist eine Verhandlungsmethode zur Lösung von Konflikten.
Mediation Mediation Schlichten statt Richten Mediation ist eine Verhandlungsmethode zur Lösung von Konflikten. Im Zentrum steht das moderierte Gespräch mit der Suche nach einer optimalen Lösung für alle
MehrWeiterbildungsveranstaltung AAV / AJV Mediation im gerichtlichen Verfahren Sicht der Gerichtspräsidentin
Weiterbildungsveranstaltung AAV / AJV Mediation im gerichtlichen Verfahren Sicht der Gerichtspräsidentin 18. Januar 2011 Aarau Art. 214 Mediation im Entscheidverfahren 1 Das Gericht kann den Parteien jederzeit
MehrMediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung
Mediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung Worum geht es? Was ist Mediation? Dr. Markus C. Egloff Mediator (IRP-HSG) ImmoStrat GmbH, Postfach 1077, CH-8610 Uster Uster/Zürich, 06.07.2010
MehrMediationsvereinbarung
Mediationsvereinbarung zwischen - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 1. genannt - - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 2. genannt - Rechtsanwalt und Mediator Thomas Hauswaldt, Rathausstr. 13, 20095 Hamburg,
MehrUmfrage: Mediation im Profifußball
Umfrage: Mediation im Profifußball Mediation ist ein außergerichtliches Streitlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt verbindliche Lösungen finden. Hierbei werden sie von einem neutralen,
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
Mehr04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MEDIATION DER ANDERE WEG ZUR KONFLIKTLÖSUNG FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrMediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt
Mediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt Dr. Günter Moosreiner MM www.mediation-moosreiner.com Kon ikte brauchen individuelle Lösungen Zwistigkeiten mit anderen Menschen können in vielen Lebensbereichen
MehrZur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber
www.pwc.de Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber Dr. Sven-Joachim Otto Verteilnetzstudie: Netzinvestitionen
MehrVereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung zwischen den Eheleuten und Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg, Tel. 04102/51600, als Mediator 1 Vorbemerkung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrMediation kooperatives Konfliktmanagement
Verein Deutscher Ingenieure VDI Württembergischer Ingenieurverein Zentrum für Wertanalyse (ZWA) Kreis Stuttgart Erfahrungsaustausch Wertanalyse VDI-Haus Stuttgart, 08. März 2004 Referent: Michael Hemming,
MehrFallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden
MehrDefinition Mediation. Quelle: Jack Himmelstein/Gary Friedman
Definition Mediation Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien miteinander Entscheidungen treffen, die auf Ihrem Verständnis von sich selbst, dem des anderen und der sie umgebenden
MehrMediation im Medienbereich
Gary Friedman Mediation im Medienbereich Soundtrack Cologne 5.0-21. November 2008 Esther-Maria Roos Mediatorin und Rechtsanwältin, Köln Was ist Mediation? Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren,
MehrVirtuell geht nicht schnell
Virtuell geht nicht schnell Melanie Fischer, SAP AG, Walldorf April, 2013 Public Kurzvorstellung Melanie Fischer Dipl.-Übersetzerin (FH), Englisch und Französisch Tätigkeiten als Übersetzerin und Technische
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrMediator - Sachverständiger
Mediator - Sachverständiger Mediationsverfahren versus Gerichtsverfahren Chancen der Mediation in der Baubranche Mediation Das Gesetz definiert Mediation in 1 Abs. 1 Zivilmediatorgesetz als " eine auf
MehrMediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden
Mediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto Geschäftsbeziehungen nicht gefährden informierten
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrArbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19
Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt
MehrDas neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Eisenach, 25.09.2008 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13
MehrMediation an den Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren und der Trennungs- und Scheidungsberatung
Mediation an den Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren und der Trennungs- und Scheidungsberatung Jan Martin Fehr, Rechtsanwalt, Mediator und Supervisor (www.mediatio.de) Andrea Wagner, Mediatorin
MehrKonzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses
Ergebnisse der online-befragung Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Prognos AG Mai 2009 1 Allgemeine Hinweise zur online - Befragung Untersuchungsgegenstand: Forschungsvorhaben
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrDIA. Immobilienmediator/in (DIA) Ausbildung. 25.02. 11.12.2011 in Freiburg. zum/zur
DIA Deutsche Immobilien-Akademie an der GmbH Ausbildung zum/zur Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.v. (BM) 25.02. 11.12.2011 in Freiburg : Konflikte praxisgerecht
MehrLorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants
Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Kanzlei-Information Nr.: 21 (GE) Ehe, Familie, Scheidung, Unterhalt und Erbrecht im deutschen und thailändischen Recht August 2015 All rights reserved
MehrA UFTRAG an einen Coach im Rahmen eines Collaborative Law Verfahrens
A UFTRAG an einen Coach im Rahmen eines Collaborative Law Verfahrens Auftraggeber/Auftraggeberin: Beauftragter Coach: 1. Auftrag Der Coach hat den Auftraggeber/die Auftraggeberin im Rahmen der Durchführung
MehrVorsprung durch Wissen
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Berufsbegleitende Qualifizierung Mediator/in (VWA) 08.07.2016 25.06.2017 in Freiburg i. Br. Vorsprung durch Wissen Mediator (VWA): Konflikte praxisgerecht lösen, Eigenverantwortung
MehrM-RaT: Mediation am Telefon
M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe M-RaT für jede Zielgruppe Seite 1 / Oktober 2013 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden?
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.
MehrScheidungsmediation hilft, die schmerzliche Situation von Gewinnern und Verlierern zu verhindern, die Teil aller strittigen Scheidungen ist.
9 Mediation Mediation Scheidungs-Mediation Scheidung wird traditionell auf gerichtlichem Weg geregelt. In den letzten zehn Jahren jedoch hat die Erfahrung mit Mediation gezeigt, dass man Eheleute auch
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrThorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin
Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg
MehrVorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.
Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrGLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM
GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.
MehrZwang und Freiwilligkeit in der Mediation
Zwang und Freiwilligkeit in der Mediation BAFM Fachtag 2011 Familienmediation in Europa Referat: Daniel Gasser, Schweiz Zwang und Freiwilligkeit in der Mediation Darlegung aktueller rechtlicher und methodischer
MehrHinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für
MehrWIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012. Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r.
WIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012 Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r. ) WAS BEDEUTET SCHLICHTEN? Der Fachbegriff für Schlichten
MehrMediation Verfahren ohne Verlierer. Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben
Mediation Verfahren ohne Verlierer Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben Was ist Mediation? Mediation (= Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form
MehrIHK-Forum Berufsbildung
IHK-Forum Berufsbildung Mediationskompetenz als Führungsinstrument? Ralf Hoffmann Mediation & Teamentwicklung Systemische Beratung Mediator BM, Ausbilder BM Systemischer Berater SG 1 Ihre innere Landkarte
Mehr(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrAusbildung zum Schülermediator
Ausbildung zum Schülermediator Die Schulmediation stellt ein Verfahren zum Lösen von Alltags- und Bagatellkonflikten im Schulalltag dar. Dabei werden die Art der Konflikte nach Inhalten, Konfliktparteien
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrGemütliches Wohnen auf dem Lande
Gemütliches Wohnen auf dem Lande Doppelhaushälfte bei Feuchtwangen Gemütliche Doppelhaushälfte in dem Ortsteil Heilbronn bei Feuchtwangen, das ursprünglich Mitte des 18. Jahrhundert erbaute Haus wurde
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrGezielt über Folien hinweg springen
Gezielt über Folien hinweg springen Nehmen wir an, Sie haben eine relativ große Präsentation. Manchmal möchten Sie über Folien hinweg zu anderen Folien springen. Das kann vorkommen, weil Sie den gesamten
MehrKursdemo zum Kurs Verhandlungsführung, Konfliktmanagement und Mediation. Prof. Dr. Inge Scherer
Kursdemo zum Kurs Verhandlungsführung, Konfliktmanagement und Mediation Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Onlinekurs Verhandlungsführung, Konfliktmanagement und Mediation soll Ihnen wesentliche
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrMediation in Diskriminierungsfälle
Mediation in Diskriminierungsfälle Recent developments in EC Anti-Discrimination Law Seminar for legal practitioners ERA, Trier, 30.November 2009 Katrin Wladasch katrin.wladasch@univie.ac.at Katrin Wladasch
MehrBürgerbeteiligung Neue Chancen für Kommunen
www.pwc.de/de/events Bürgerbeteiligung Neue Chancen für Kommunen Talk am Nachmittag 28. März 2012, Berlin Bürgerbeteiligung Neue Chancen für Kommunen Termin Mittwoch, 28. März 2012 Veranstaltungsort PricewaterhouseCoopers
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrMediation und Mediationsverfahren
Mediation und Mediationsverfahren Stand: 23.3.2011 Version: 2.0 Autor/in: Ralf Döring Goswinstr. 6 41844 Wegberg 02434 / 20531 0151 / 233 855 19 www.obd-consulting.de 2011 Seite 1 (5) 1. Was bedeutet Mediation?
MehrDatenübernahme und Datensicherheit
Datenübernahme und Datensicherheit Gerade bei Investment- und Versicherungsmaklern werden viele sensible Daten versendet. Die herkömmlichen Versandwege per Post und E-Mail bieten nur wenig Sicherheit.
MehrBitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?
Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrCL-VEREINBARUNG. 4. Rechtsanwältin B AnwältInnen. Die Gesamtheit der vier UnterzeichnerInnen wird im Folgenden als "Beteiligte" bezeichnet.
CL-VEREINBARUNG zwischen 1. X 2. Y Parteien 3. Rechtsanwalt A 4. Rechtsanwältin B AnwältInnen Die Gesamtheit der vier UnterzeichnerInnen wird im Folgenden als "Beteiligte" bezeichnet. 1. Ziel X und Y stehen
MehrModalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen
Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrSchlichtung/Mediation
Name: Klaus Hebrank, Rechtanwalt und Dozent Ablauf: 1. Konflikte 2. Lösungsmöglichkeiten für Konflikte 3. Schlichtungs-/Mediationsverfahren 1 das menschliche Zusammenleben schafft Konflikte das Recht und
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrA UFTRAG an einen Coach im Rahmen eines Collaborative Practice-Verfahrens (Cooperatives Anwaltsverfahren)
A UFTRAG an einen Coach im Rahmen eines Collaborative Practice-Verfahrens (Cooperatives Anwaltsverfahren) Auftraggeber/Auftraggeberin: Beauftragter Coach: 1. Auftrag: Der Coach hat den Auftraggeber/die
MehrAmbulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.
MehrM-RaT: Mediation am Telefon
M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe Seite 1 / März 2012 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden? 5. Vorgehen im Ernstfall Seite
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrMediation in der Unternehmensnachfolge Interessen erkennen, ordnen und zusammenführen
Dr. Timothy Krüger M.A. Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Mediation in der Unternehmensnachfolge Interessen erkennen, ordnen
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrDeutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:
Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen
MehrDer Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrAttraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²
Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von
MehrZwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
Mehr