Fachanwälte für Strafrecht
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- Irmela Rothbauer
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1 Fachanwälte für Strafrecht von Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät Direktor des Soldan Instituts für Anwaltmanagement Ass. iur. Felix Rimkus Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Soldan Instituts
2 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Teil 1: Einleitung Zentrales Kennzeichen der Anwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist ihre fortschreitende innere Differenzierung und damit die Spezialisierung anwaltlicher Tätigkeit. Sie wiederum ist eine Folge des kontinuierlichen Expansionsprozesses der die Anwaltschaft in den letzten Jahrzehnten kennzeichnet. Spezialisierung ist zum einen eine Form der Profilierung am Markt für anwaltliche Dienste; zum anderen ist sie die Folge der sich immer weiter differenzierenden Nachfrage. Die Ausprägungen von Spezialisierungen, die Folgen fortschreitender Spezialisierung für die innerprofessionelle Arbeitsteilung und für die Anwalt-Mandant- Beziehung sowie die Folgen für den inneren Zusammenhalt der Anwaltschaft als Ganzer sind bislang nur in ersten Ansätzen erforscht. Erkennbar wird aber bereits jetzt, dass sich die Anwaltschaft von einer einstmals eher homogenen in eine eher heterogene Professionsgemeinschaft wandelt, deren innerer Zusammenhalt angesichts wachsender Zentrifugalkräfte nur gesichert werden kann, wenn neue Integrationsmechanismen gefunden werden. Dies wird insbesondere an der Fachanwaltschaft für Strafrecht deutlich. Teil 2: Struktur der Fachanwaltschaft für Strafrecht. Die Fachanwaltschaft für Strafrecht ist unter den Anwältinnen und Anwältinnen wenig populär, nur 6,2% der Befragten entschieden sich für den Erwerb eines Fachanwaltstitels für Strafrecht. Damit rangiert die Fachanwaltschaft für Strafrecht innerhalb der 20 Fachanwaltschaften auf einem fünften Platz. Nur 16,1% der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht verfügen über einen weiteren Fachanwaltstitel, weitere 0,8% über drei Fachanwaltstitel. Regional sind die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht überwiegend - aufgrund der relativ hohen Anwaltsdichte in diesen Bundesländern - im Süden und Westen Deutschlands angesiedelt: 17,9 % in Bayern, 16,3 % in Hessen, 13,9 % in Baden-Württemberg und 12,2 % in Nordrhein-Westfalen. Die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht sind gleichermaßen auf 153
3 Klein- und Großstädte verteilt: 27,1 % der Befragten hat seinen Kanzleistandort in einer Stadt mit mehr als Einwohnern, 28,0 % in einer Stadt mit weniger als Einwohnern. Frauen sind mit einem Anteil von 15,8 % in der Fachanwaltschaft für Strafrecht signifikant unterrepräsentiert, bei den übrigen Fachanwaltschaften liegt der Frauenanteil bei 26,0 %. Das Durchschnittsalter der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht liegt - angesichts der Einführung des Fachanwaltstitel in den neunziger Jahren - bei 50,15 Jahren; nur 1,9 % der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht sind jünger als 36 Jahre. Fast alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht verfügen über eine anwaltliche Berufserfahrung von mehr als 20 Jahren bzw. mehr als 11 Jahren (47,1 % bzw. 41, 3 % der Befragten). 63,6 % der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht halten sich als Spezialisten auf ihrem Fachgebiet ein. Nur 2,5 % der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht sehen sich als Spezialisten für ein bestimmtes Rechtsgebiet und eine bestimmte Zielgruppe. Mehr als Zweidrittel der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht übt neben der anwaltlichen Tätigkeit keine weitere Tätigkeit aus. Soweit eine Nebentätigkeit wahrgenommen wird, handelt es sich dabei um eine Tätigkeit als Notar oder Mediator. Fast alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht sind (Mit-) Eigentümer in einer Kanzlei (95,1%); die Anzahl der Befragten, die als Angestellte oder freie Mitarbeiter in einer Sozietät beschäftigt sind, ist gering (6,5 %). Mehr als Zweidrittel der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht sind als Einzelkanzleien oder in kleinen Bürogemeinschaft mit bis zu fünf anwaltlichen Berufsträgern organisiert, knapp die Hälfte der Befragten in einer örtlichen Sozietät. Vor dem Titelerwerb arbeitete nur etwa jeder vierte Fachanwalt für Strafrecht in einer Einzelkanzlei. In der Berufspraxis überwiegt - fachgebietstypisch - der Anteil der Privatklientel in der Mandatsstruktur (77,6 %). 154
4 Teil 3: Gründe für den Erwerb des Fachanwaltstitels für Strafrecht Eine Analyse der beim Erwerb des Fachanwaltstitels bereits erlangten Berufserfahrung zeigt, dass es keinen typischen Zeitpunkt in der Berufskarriere eines Rechtsanwalts gibt, zu dem ganz überwiegend ein Fachanwaltstitel für Strafrecht erworben wird. Der Anteil von Einzelanwälten unter den Fachanwaltsanwärtern im Strafrecht und insbesondere unter den Fachanwälten für Strafrecht ist im Vergleich zu den übrigen Fachanwaltschaften erheblich höher. Der Anteil der Fachanwälte für Strafrecht, der den Titel als Einzelanwalt erwirbt, beträgt 26,2 %, Einzelanwalt bleiben bzw. werden nach Titelerwerb nur knapp 38 % aller Fachanwälte Fachanwälte für Strafrecht arbeiten mit 49,6 % allerdings signifikant häufiger allein. Der Anteil der Fachanwälte für Strafrecht, der den Titel als Einzelanwalt erwirbt, beträgt 26,2 % und ist damit vergleichsweise hoch. Einzelanwalt bleiben bzw. werden nach Titelerwerb nur knapp 38 % aller Fachanwälte Fachanwälte für Strafrecht arbeiten mit 49,6 % allerdings signifikant häufiger allein. Das fachliche Interesse hat für die Entscheidung von 95,1 % der Fachanwälte für Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Gegensatz zu ihren Kollegen aus den übrigen Fachanwaltschaften signifikant hohe Bedeutung und überwiegt bei weitem die wirtschaftlichen Anreize. Signifikant selten gaben Fachanwälte für Strafrecht hingegen mit 67,2 % bzw. 44,9 % an, dass die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils am Markt oder eine Steigerung des persönlichen Umsatzes für ihre Entscheidung, Fachanwalt für Strafrecht zu werden, wichtig gewesen sei. Teil 4: Erwerb des Fachanwaltstitels für Strafrecht Theoretische Kenntnisse Der Erwerb der für die Verleihung eines Fachanwaltstitels für Strafrecht nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse im Strafrecht erfolgt bei dem Großteil der Fachanwaltsaspiraten für Strafrecht (91,9 %) durch den Besuch eines Präsenzlehrgangs. Andere Formen der Qualifikation wie Fern- 155
5 lehrgänge oder der Besuch von universitären Aufbaustudiengängen spielen wie bei den anderen Fachanwaltschaften eine geringe Rolle. Die beim Erwerb der theoretischen Kenntnisse zu bestehenden Leistungskontrollen sind aus Sicht der meisten Fachanwälte für Strafrecht zwar keine ernsthafte Hürde auf dem Weg zum Fachanwaltstitel, gleichwohl werden die Klausuren deshalb nicht als anspruchslos eingestuft: Nur 9,6 % der Absolventen gaben an, sie als leicht oder sehr leicht empfunden zu haben, während 29,8 % sie als schwer oder sehr schwer in Erinnerung haben. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse stellt für den Großteil der befragten Fachanwälte für Strafrecht kein Problem dar und fiel ihnen zusätzlich leichter als dem Durchschnitt der übrigen Fachanwälte allerdings beurteilen die Strafrechtler ihren theoretischen Teil insgesamt als anspruchsvoller als er von ihren Kollegen aus anderen Rechtsgebieten jeweils bewertet wird. Praktische Erfahrungen Die Fachanwaltschaft für Strafrecht ist eine der Fachanwaltschaften, in denen Rechtsanwälte, die im Ergebnis die entsprechenden Hürden überwunden haben, von eher geringen Problemen beim Erwerb der praktischen Erfahrungen berichten. Weder das Erreichen der notwendigen Gesamtzahl praktischer Fälle noch die Verteilung auf die einzelnen Teilrechtsgebiete stellt ein besonderes fachgebietsspezifisches Problem dar. Der Anteil der Fachanwälte für Strafrecht, der die für den Titelerwerb notwendigen Fälle gemeinsam mit Kollegen bearbeitet, ist mit 18 % leicht niedriger als der Durchschnitt. Soweit sie Fälle kooperativ bearbeiten, sind sie zudem in einem geringeren Umfang gemeinsam tätig als ihre Kollegen der anderen Fachanwaltschaften. Verfahren der Titelverleihung. Die den Rechtsanwaltskammern zur genaueren Überprüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht zur Verfügung stehenden Instrumente des Fachgesprächs und der Anordnung der Vorlage von Arbeitsproben spielen in der Praxis in den meisten Kammerbezirken eine signifikant geringere Rolle als in den übrigen Fachanwalt- 156
6 schaften. Lediglich 1,6 % der Fachanwälte für Strafrecht wurden zu einem Fachgespräch geladen, 17,1 % mussten Arbeitsproben vorlegen. Die Dauer des Verwaltungsverfahrens von der Antragstellung bis zur Titelverleihung Fachanwalt für Strafrecht beträgt im statistischen Mittel nahezu 5 Monate, sodass die Fachanwaltschaft für Strafrecht zu den Fachanwaltstiteln gehört, die diesbezüglich im Mittelfeld der Fachanwaltschaften angesiedelt sind. Teil 5: Auswirkungen des Erwerbs des Fachanwaltstitels Allgemeine Effekte des Titelerwerbs Als wichtigste Folge des Titelerwerbs nennen mehr als die Hälfte der Fachanwälte für Strafrecht eine Steigerung ihrer Kanzleierträge; mehr als 40 % der Befragten gibt zudem einen Reputationsgewinn und 30 % der Befragten die strategische Profilierung durch den Titelerwerb an. Eine Verbesserung der Marktstellung geben die Fachanwälte für Strafrecht aber signifikant seltener an als die Fachanwälte der übrigen Fachanwaltsgebiete und bleiben hinsichtlich der wirtschaftlichen Vorteile hinter den anderen Fachanwaltschaften zurück. Signifikant häufiger als die Befragten der übrigen Fachanwaltschaften melden die Fachanwälte für Strafrecht aber eine verbesserte Profilierung bei Gericht und bei ihren Kollegen aus der Anwaltschaft. Spezialisierung infolge des Titelerwerbs Bereits vor dem Erwerb des Fachanwaltstitels waren 68,3 % der Befragten auf das Strafrecht spezialisiert tätig. Wie in den meisten anderen Fachanwaltschaften ist der Fachanwaltstitel für Strafrecht somit in der Regel die Konsequenz anwaltlicher Spezialisierung, nicht aber ihr Auslöser. Allerdings hat ein signifikant hoher Anteil der Fachanwälte für Strafrecht (6,5 %) im Gegensatz zu den übrigen Fachanwälten ein Problem damit, die Spezialisierung am örtlichen Rechtsmarkt durchzusetzen. Knapp die Hälfte der Fachanwälte für Strafrecht registrierte eine Erhöhung der Tätigkeitsanteile auf dem Fachgebiet, was eine leicht seltenere Steigerung im 157
7 Verhältnis zu den übrigen Fachanwaltschaften darstellt. Allerdings ist der Anteil der strafrechtlichen Tätigkeit an der Gesamttätigkeit vor wie nach Titelerwerb mit 38 % bzw. 65 % leicht höher. Schließlich berichten die Fachanwälte für Strafrecht, dass sie mit 38,6 % weit häufiger als die übrigen Fachanwälte einen erheblichen Schwerpunkt (mindestens 76 %) ihrer Tätigkeit im Strafrecht haben. Es handelt sich bei dem Strafrecht um eine Fachanwaltsgebiet, in welcher der Zuschnitt durch den Normgeber eine große Deckung mit dem Tätigkeitsfeld der Fachanwälte in der Praxis aufweist, so dass lediglich 15,6 % von einer Verengung ihres Tätigkeitsbereich auf lediglich ein Teilgebiet des Strafrechts berichten. Mandatsentwicklung infolge des Titelerwerbs Infolge der Spezialisierung registrierten weit über zwei Drittel der Fachanwälte für Strafrecht keine Mandatsverluste. Nur bei ungefähr jedem zehnten Fachanwalt für Strafrecht kam es zu unbeabsichtigten Mandatsverlusten. Mit 16,4 % lehnt ein signifikant hoher Anteil der Fachanwälte für Strafrecht fachfremde Mandate ab und knapp die Hälfte der Fachanwälte für Strafrecht überweist derartige Mandate an Kollegen und andere Kanzleien. Mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels für Strafrecht ist eine deutliche Intensivierung der Arbeitsteilung unter Anwälten verbunden. Umsatzentwicklung infolge des Titelerwerbs 46,3 % der Fachanwälte für Strafrecht registrieren als Folge des Titelerwerbs eine Steigerung ihres persönlichen Umsatzes. Soweit Umsatzsteigerungen eintreten, sind diese auch erheblich und betragen im Mittel 35,6 % Führen des Fachanwaltstitels für Strafrecht Drei Viertel der Fachanwälte für Strafrecht führen ihren Titel uneingeschränkt, während vier Prozent der Fachanwälte für Strafrecht auf die Kommunikation des Fachanwaltstitels völlig verzichtet. Fast jeder fünfte der Befragten relativiert die Botschaft ( auch Fachanwalt für ) um Offenheit für fachfremde Man- 158
8 date zu signalisieren. Teil 6: Vergütung von Fachanwälten für Strafrecht Fachanwälten für Strafrecht gelingt es deutlich leichter als ihren Kollegen ohne Fachanwaltstitel, sich bei der Vereinbarung ihrer Vergütung mit Mandanten vom staatlichen Vergütungsgesetz zu lösen und eine individuelle Vergütungsvereinbarung durchzusetzen. Im Verhältnis zu den anderen Fachanwaltschaften ist die Spannweite zwischen Mindest- und Höchstsätzen sehr groß und zudem sind die durchschnittlichen Höchstsätze trotz des überwiegenden Privatmandantengeschäfts die höchsten der befragten Fachanwälte. Mit 43,3 % der Fachanwälte für Strafrecht rechnet ein signifikant kleiner Anteil einen einheitlichen Stundensatz für Mandate im Fachgebiet und anderen Rechtsgebieten ab, was im Vergleich mit den übrigen Fachanwaltschaften den niedrigsten Wert darstellt. Mit Teil 7: Fortbildung von Fachanwälten 14,6 % der Fachanwälte für Strafrecht kommt der Fortbildungspflicht durch wissenschaftliche Publikationen und weitere 23,6 % durch dozierende Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nach. Der stark überwiegende Anteil der Befragten gibt an, die Fortbildungspflicht durch hörende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu erfüllen. Nur jeder zehnte Fachanwalt für Strafrecht kritisiert die Fortbildungspflicht als zu umfangreich. 159
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