GVO-Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut: eine bundesweite Übersicht

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1 J. Verbr. Lebensm. 1 (2006): /06/ DOI /s Birkhäuser Verlag, Basel, 2006 Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Journal of Consumer Protection and Food Safety GVO-Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut: eine bundesweite Übersicht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berlin Korrespondenz an: Dr. Lutz Grohmann, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr , D Berlin, Germany. Tel.: +49 (0) , lutz.grohmann@bvl.bund.de Eingegangen: 30. Juni 2006 Schlüsselwörter: gentechnisch veränderte Organismen, GVO, amtliche Überwachung, EU-Inspektion 1. Einleitung Vom 6. bis 10. März 2006 fand in Deutschland ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO) der Europäischen Kommission statt. Ziel der Inspektion war es, die nationale Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kenzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu untersuchen und die nationalen amtlichen Überwachungssysteme zur Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut auf das Vorhandensein von GVO zu bewerten. Die Inspektion gehört zu einer Serie von Besuchen in mehreren Mitgliedstaaten. Lebensmittel und Futtermittel werden von den Überwachungsbehörden in Deutschland, spätestens seit der im Jahr 2000 erfolgten EU-weiten Einführung eines Schwellenwerts von zunächst 1 % für die Kennzeichnungspflicht (EU, 2000) umfangreich auf Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen untersucht. Jährlich werden mehrere Tausend Proben von den Landesuntersuchungsämtern auf GVO-Gehalt analysiert. Das Spektrum der Untersuchungsmöglichkeiten umfasst den Nachweis gentechnisch veränderter Sojabohnen, von Nachkommen verschiedener Transformationsereignisse von Mais sowie mehrerer von Raps und Baumwolle. Die GVO-Analyse von Proben beruht auf dem Nachweis der übertragenen transgenen DNA-Abschnitte. Eine Übersicht über die Ergebnisse der Analysen, die von den Bundesländern jährlich durchgeführt werden, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der Inspektion in den Ländern erhobenen Daten werden hier erstmals zusammenfassend dargestellt. Soweit verlässliche Zahlen verfügbar sind, zeigt der EU-weite Vergleich, dass in Deutschland deutlich mehr GVO-Kontrollen stattfinden als in den anderen Mitgliedsstaaten. 2. Einfuhr und Verarbeitung von Mais, Ölsaaten und daraus gewonnenen Erzeugnissen In der EU sind bereits zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen für den Import und die Verarbeitung in Lebensmitteln und Futtermitteln zugelassen. Insgesamt können in der EU Produkte aus 29 verschiedenen gentechnisch veränderten Pflanzen, sogenannte Transformationsevents, vermarktet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 30. Juni 2006) gehen davon 12 auf gentechnisch veränderten Mais, 11 auf gentechnisch veränderten Raps, eine auf gentechnisch veränderte Sojabohnen und 5 auf gentechnisch veränderte Baumwolle zurück (EU, 2006). Liegt der GVO-Gehalt für eine Zutat über einem heute gültigen Schwellenwert von 0,9 %, so ist das Produkt zu kennzeichnen, vorausgesetzt der Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden gewesen (EU, 2003). Aufgrund des geringen Anbaus gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU ist als wesentliche Quelle von GVO-Material in Lebensmitteln und Futtermitteln der Import von Mais und Ölsaaten sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen in Betracht zu ziehen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) teilte mit, dass Mais und Ölsaaten in dem in Tab. 1 dargestellten Umfang nach Deutschland importiert werden. Daten über den prozentualen Anteil der gentechnisch veränderten Materialien an diesen Erzeugnissen liegen aber nicht vor. Laut Auskunft des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) werden in Deutschland praktisch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel angeboten. Deutlich anders stellt sich die Situation für den Futtermittelsektor dar. Laut einer Untersuchung des deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) waren 93 % des Rinder- und Schweinemischfut-

2 (vorläufige Angaben) Sojabohnen (außer für die Aussaat) Sojabohnen für die Aussaat Sojabohnenmehl und schrot Ölkuchen/Pellets von extrahiertem Sojaöl Rapssamen Ölkuchen/Pellets von extrahierten Rapssamen Baumwollsamen Ölkuchen/Pellets von extrahierten Baumwollsamen Mais (außer für die Aussaat) Mais für die Aussaat Maiskleberfutter Treber Tab. 1 Einfuhr von Mais, Ölsaaten und daraus gewonnenen Erzeugnissen aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern in Tonnen (Quelle: Eurostat). ters sowie 89 % des Geflügelfutters kennzeichnungspflichtig, da sie deutliche GVO-Anteile enthielten. 3. Kontrolle von Lebensmitteln In Deutschland sind die Bundesländer für die Kontrolle hinsichtlich gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel zuständig. Die für den Verbraucherschutz bzw. die Ernährung zuständigen Landesministerien veranlassen spezifische Untersuchungspläne, nach denen von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen stichprobenartig die diesbezüglichen Kennzeichnungsvorschriften überwacht werden. Neben Dokumentenkontrollen werden vor Ort bei Gewerbetreibenden von den regional zuständigen Lebensmittelkontrolleuren Stichproben genommen und zur Analyse an das zuständige Landesuntersuchungsamt eingesandt. Zusätzlich hierzu werden seit dem Jahr 2006 auch im Rahmen des vom BVL koordinierten Bundesüberwachungsprogramms (BÜP) GVO-Kontrollen durchgeführt. Auf dieses Programm wird später noch näher eingegangen. Während die Landesbehörden dem BVL über die im Rahmen des BÜP durchgeführten Kontrollen Bericht erstatten müssen, existiert auf Bundesebene bis dato kein routinemäßiges Berichtswesen über die Ergebnisse der GVO Untersuchungen im Rahmen der Länderprogramme. Auf Ersuchen des FVO-Inspektionsteams wurden vom BVL alle 16 Bundesländer um Abgabe der Untersuchungsergebnisse bezüglich der Jahre 2004 und 2005 gebeten. Die abgegebenen Daten wurden zusammengestellt, so dass erstmals eine bundesweite Übersicht über die in Deutschland von den amtlichen Überwachungsstellen durchgeführten Analysen entstand (Tab. 2). Schwerpunkte der Untersuchungen in den Bundesländern waren Soja, Mais und Raps. Daneben wurden stichprobenartig auch Papaya und Reis sowie Tomaten, Zuckerrüben und Kartoffelerzeugnisse auf GVO überprüft. Proben, aus denen eine Extraktion von DNA nicht möglich war, weisen auf einen hohen Verarbeitungsgrad hin. Von den Kontrolleuren wurden daher vorwiegend Rohstoffe oder nur wenig verarbeitete Produkte beprobt. Bei verarbeiteten Produkten sind in erster Linie die Dokumentenkontrolle und die Überprüfung in Hinsicht auf die mögliche Rückverfolgbarkeit von Zutaten, die aus GVO hergestellt sein könnten, sinnvoll. Aus der Statistik geht hervor, dass in 13,4 % der Proben, bei denen eine Untersuchung möglich war, ein oder mehrere GVO nachgewiesen wurden. Der überwiegende Teil der positiven Proben enthielt die gentechnisch veränderte Sojabohne (Roundup Ready). Hiervon enthalten die meisten Proben jedoch GVO-Anteile, die deutlich unter dem 0,9 % Schwellenwert liegen. Auch bei GVO-positiven Maiserzeugnissen beträgt der Anteil in fast allen Fällen 0,1 % und weniger. Eine Ursache für die häufig nachweisbaren Spuren von gentechnisch veränderter Soja ist die Tatsache, dass mittlerweile über 60 % der weltweit geernteten Sojabohnen gentechnisch verändert sind. Von den positiven Proben waren 9,4 % nicht vorschriftsgemäß gekennzeichnet. Bezogen auf die gesamte Probenzahl Tab. 2 Lebensmittel Überblick über die Ergebnisse der GVO-Analysen in den Jahren 2004 und Deutschland Anzahl der Proben möglich war und GVO-Typ 710* 808** Proben * nachgewiesene GVO: Roundup Ready Soja, Bt176 Mais, Bt11 Mais, T25 Mais, Papaya (E55-1 Sunup), GA21 Mais, MON863 Mais, MON810 Mais ** nachgewiesene GVO: Roundup Ready Soja, MON810 Mais, GA21 Mais, T25 Mais, Bt176 Mais, Bt11 Mais, MON863 Mais, Papaya (E55-1 Sunup)

3 GVO-Kontrolle in Deutschland 243 sind 1,3 % der Proben als nicht konform anzusehen. Als Folgemaßnahme zu den Verstößen wurden von den Behörden nachfassende Besuche und schriftliche Anweisungen durchgeführt. Als Reaktion auf die Beanstandungen nahmen die Gewerbebetriebe in aller Regel das betreffende Produkt aus dem Angebot. 4. Kontrolle von Futtermitteln Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 regelt grundsätzlich bei Verwendung von GVO die Futtermittel gleichartig zu den Lebensmitteln. Futtermittel, die in der EU zugelassene GVO enthalten, aus diesen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden, unterliegen den gleichen Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften wie Lebensmittel. Für die Überwachung von Futtermitteln sind in den meisten Bundesländern dieselben Behörden zuständig wie für die Lebensmittel. Für die Kontrolle von GVO-Anteilen in Futtermitteln existiert allerdings derzeit kein spezifischer länderübergreifender Probenplan im Rahmen des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittelsicherheit (BMELV, 2005). Die hier dargestellten Daten beruhen auf den Angaben, die dem BVL aus den 16 Bundesländern hinsichtlich der GVO- Kontrollen von Futtermitteln mitgeteilt wurden (Tab. 3). Im Unterschied zu den Lebensmittelproben wird der deutlich höhere Anteil GVO-positiver Proben sichtbar. Im Jahr 2004 waren von allen Proben, bei denen eine DNA-Extraktion möglich war, 58,6 % GVO positiv. In den meisten Fällen waren die Produkte mit einem Hinweis auf GVO gekennzeichnet. In 33 oder 5,7 % der Fälle fehlte der Hinweis, so dass bei den betreffenden Gewerbebetrieben eine Beanstandung erfolgte. Im Jahr 2005 wurde im Vergleich zum Vorjahr etwa ein Drittel weniger Probenahmen durchgeführt. Der Anteil GVO-positiver Proben betrug 37,9 %, hiervon waren 10 % nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet. Als Folgemaßnahme bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht wurden die Betriebe aufgefordert, die Warenbegleitpapiere zu berichtigen. Der für den Bereich Futtermittel festgestellte hohe Prozentsatz GVO-haltiger Produkte bestätigt die Mitteilung des Futtermittelbranchenvertreters DRV, dass der überwiegende Teil der Futtermittel in Deutschland mit GVO hergestellt wird. Hauptsächliche Ursache ist die Verwendung gentechnisch veränderter Sojabohnen der Qualität Roundup Ready als Futtermittel oder Futtermittelzutat. 5. Kontrolle von Vermehrungsmaterial (Saatgut) Für die Kennzeichnung von Saatgut von gentechnisch veränderten Pflanzen wurden bisher keine Schwellenwerte vereinbart. In der Folge führt bei der Untersuchung von Saatgut jedweder gesicherte Nachweis gentechnisch veränderter Pflanzen, für die eine Anbaugenehmigung besteht, zur Verpflichtung der Kennzeichnung. Außerdem ist der vorgesehene Anbau an das Standortregister des BVL zu melden. Saatgut hat in der Kette der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln eine Schlüsselposition inne. Deshalb wird neben den Anstrengungen der Saatguterzeuger, den Eintrag von unbeabsichtigten gentechnischen Veränderungen in Saatgut zu vermeiden, Saatgut auch seitens der Saatgutüberwachung intensiv kontrolliert. Dies findet Ausdruck in den Zahlen, die für die Jahre 2004 und 2005 zusammengetragen wurden (Tab. 4). Gegenstand der Kontrollen ist hier entsprechend der Zulassungsbedingungen und der Möglichkeit der Auskreuzung vor allem Mais- und Rapssaatgut. Für die einheitliche Überwachung von konventionellem Saatgut auf Einträge von gentechnischen Veränderungen haben die Bundesländer einen Handlungsleitfaden erarbeitet. Demnach erfolgt die Kontrolle bei inländisch erzeugtem Saatgut in Betrieben der Saatgutaufbereitung, da hier paral- Tab. 3 Futtermittel Überblick über die Ergebnisse der GVO-Analysen in den Jahren 2004 und 2005 Deutschland Anzahl der Proben möglich war 13 2 und GVO-Typ 576* 239** Proben * nachgewiesene GVO: Roundup Ready (RR) Soja, Bt11 Mais, T25 Mais, MON810 Mais, GT73 Raps ** nachgewiesene GVO: Roundup Ready Soja, MON810 Mais, NK603 Mais, T25 Mais, TC1507 Mais, Bt176 Mais, Bt11 Mais, MON863 Mais, CBH351 (StarLinnk), GA21 Mais Tab. 4 Saatgut Überblick über die Ergebnisse der GVO-Analysen in den Jahren 2004 und Deutschland* Anzahl der Proben möglich war 0 0 und GVO-Typ 15** 12*** Proben 1 3 * Diese Ergebnisse wurden von den Laboratorien in den 16 Ländern gemeldet. ** nachgewiesene GVO: MON810 Mais, GT 73 Raps *** nachgewiesene GVO: Falcon GS40/90 Raps, T 25 Mais, MON810 Mais

4 244 Tab. 5 Vergleich der Anzahl von Lebensmittel- (LM) und Futtermittelproben (FM) sowie Proben aus Vermehrungsgut (SG) auf Anteile von gentechnisch veränderten Organismen in dem EU-Mitgliedstaaten Spanien (ES), Niederlande (NL), Portugal (PT), Italien (IT) und Slowakische Republik (SK) ES NL PT IT SK Jahr LM LM FM LM SG LM FM LM FM SG : Probennahme im Einzelhandel + an Stellen der Einfuhrkontrolle; 2001 und : Probennahme im Einzelhandel + an Stellen der Einfuhrkontrolle; 2002 und : Oktober bis Dezember leere Felder: keine Angaben in den Berichten enthalten. lel zu den übrigen Untersuchungen zur Saatgutanerkennung gearbeitet werden kann. So kann das Inverkehrbringen von Saatgutpartien mit unerwünschten Einkreuzungen oder Beimengungen von gentechnisch veränderten Linien vermieden werden. Bei Importsaatgut kann vor dem Hintergrund des Distributionsweges dagegen häufig nur bereits anerkanntes Saatgut kontrolliert werden, das bereits auf dem Markt ist. Für das Jahr 2006 sind Untersuchungen von 818 Saatgutproben geplant. 6. GVO-Kontrollen im EU-weiten Vergleich Der Umfang der Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten in Deutschland wird im internationalen Vergleich deutlich. Hier sind Daten aus Berichten über Inspektionsreisen des Amtes für Lebensmittel und Veterinärwesen in andere EU-Mitgliedstaaten hilfreich, da sie nach vergleichbaren Anforderungen zusammengestellt wurden. Die Ergebnisberichte der FVO-Inspektionsreisen werden im Internet veröffentlicht 1. Für den in Tab. 5 gezeigten Vergleich wurden die Berichte zu folgenden Inspektionsreisen herangezogen: Österreich (FVO, 2003a), Spanien (FVO 2003b, 2005a), Italien (FVO 2005b), Niederlande (FVO 2005c), Portugal (FVO 2005d) und Slowakische Republik (FVO 2006). Diese enthalten Ergebnisse zu GVO-Kontrollen auf Landesebene. Berichte zu weiteren Inspektionsreisen enthalten nur auf bestimmte Regionen oder Labors eingeschränkte Daten und sind deshalb nicht für einen Vergleich geeignet. Das Inspektionsteam bittet erfahrungsgemäß um Informationen für ein bis zwei zurückliegende Jahre und zum laufenden Jahr. Daher liegen in den Tabellen zu den Mitgliedstaaten nicht zu allen Jahren vollständige Informationen vor. Auch unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen wird deutlich, dass in 1 Deutschland in vergleichsweise großem Umfang Kontrollen vorgenommen werden. 7. GVO-Kontrollen im Rahmen des Bundesüberwachungsplans (BÜP) Im Jahr 2005 wurde erstmals als Pilotprojekt ein zwischen dem Bund und den teilnehmenden Bundesländern vereinbarter Bundesüberwachungsplan (BÜP) zur Überwachung sämtlicher Aspekte der Lebensmittelsicherheit aufgestellt. Er umfasste Kontrollen in 122 Lebensmittelbetrieben u.a. auch hinsichtlich der GVO-Kennzeichnung, einschließlich Probenahmen zwecks GVO-Analyse. An dem Pilotprojekt nahmen 6 Bundesländer teil. Aufbauend auf den Erfahrungen, die bei der Durchführung des Pilotprojektes gesammelt werden konnten, wurde für das Jahr 2006 ein bundesweiter Überwachungsplan mit allen Bundesländern abgestimmt und beschlossen (Anonym, 2006). Der BÜP 2006 umfasst 36 Programme, von denen eines die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben hinsichtlich der GVO- Kennzeichnung betrifft, einschließlich der Probenahme für GVO-Analysen. Acht Bundesländer nehmen an diesem Programm teil und werden insgesamt 133 Betriebe kontrollieren. Zielbetriebe der Kontrollmaßnahmen sind in erster Linie Importeure und Ersterzeuger von Soja, Mais und Raps und Produkten daraus. Darüber hinaus können bei aktuellen Anlässen kurzfristig zwischen den Bundesländern und dem Bund abgestimmte Sonderprogramme vereinbart werden. So wurde im Jahr 2005 nach Bekanntwerden des unbeabsichtigten Inverkehrbringens einer in der EU nicht zugelassenen Maissorte (Bt10) ein nationales Überwachungsprogramm für Maisprodukte vereinbart. Als Ergebnis wurden bis April 2006 insgesamt 2122 Lebensmittelproben und 302 Futtermittelproben auf Bt10-Anteile untersucht. In keiner der Proben wurde Bt10 nachgewiesen.

5 GVO-Kontrolle in Deutschland 245 Insgesamt kann festgestellt werden, dass in Deutschland eine umfangreiche GVO-Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut erfolgt. 8. Literatur Anonym (2006) Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den bundesweiten Überwachungsplan für das Jahr 2006 (AVV Bundesweiter Überwachungsplan 2006 AVV BÜp 2006). Gemeinsames Ministerialblatt vom , S BMELV (2005) downloads/07-schutzdertiere/futtermittel/futtermittelueberwac hungkontrollprogramm2005,templateid=raw,property=publica tionfile.pdf/futtermittelueberwachungkontrollprogramm2005. pdf EU (2000) Verordnung (EG) Nr. 49/2000 der Kommission vom 10. Januar 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1139/98 des Rates über Angaben, die zusätzlich zu den in Richtlinie 79/112/EWG aufgeführten Angaben bei der Etikettierung bestimmter aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellter Lebensmittel vorgeschrieben sind. ABl. L 6 vom , S EU (2003) Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. ABl. L 268 vom , S EU (2006) Community Register of GM Food and Feed. eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm FVO (2003a) Final report of a mission carried out in Austria from 23/06/03 to 26/06/03 in order to evaluate official control systems on foods (gmo). DG(SANCO)/9141/2003 MR final. eu/food/fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=3848 FVO (2003b) Final report of a mission carried out in Spain from 24/02/03 to 28/02/03 in order to evaluate official control systems on foods (gmo). DG(SANCO)/9103/2003 MR final. fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=3487 FVO (2005a) Final report of a mission carried out in Spain from 07/03/2005 to 11/03/2005 concerning controls on food and feed containing, (gmo). DG(SANCO)/7632/2005 MR final. eu/food/fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=4804 FVO (2005b) Final report of a mission carried out in Italy from 06/06/2005 to 10/06/2005 concerning controls on food and feed containing, (gmo). DG(SANCO)/7653/2005 MR final. fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=4827 FVO (2005c) Final report of a mission carried out in The Netherlands 19/09/2005 to 23/09/2005 concerning official controls on food and feed containing, consisting of or produced from genetically modified organisms (gmo). DG(SANCO)/7666/2005 MR final. ec.europa.eu/food/fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=5064 FVO (2005d) Final report of a mission carried out in Portugal 17/10/2005 to 21/10/2005 concerning controls on food and feed containing, (gmo). DG(SANCO)/7669/2005 MR final. fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=5061 FVO (2006) Final report of a mission carried out in Slovak Republic from 03/01/2006 to 3/02/2006 concerning controls on food and feed containing,. DG(SANCO)/8100/2006 MR final. fvo/act_getpdf.cfm?pdf_id=5148

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