EnEV 2014 Stand der Technik oder Minimalkonsens? Winfried Schöffel. ENVISYS GmbH & Co. KG. Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 2

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1 ThEnA Fachtagung 2014 Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 1 EnEV 2014 Stand der Technik oder Minimalkonsens? Winfried Schöffel Energiewende Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 2

2 Struktur des Energiekonsums in Deutschland 2013 Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 3 Überwiegend Wärme! danach: Verkehr! (medial wahrgenommen aber Strom) Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 8/2014 * 10,4% des Primärenergiebedarfs fällt auf Erneuerbare Entwicklung der EnEV-Neubau-Anforderungen in der Praxis Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 4 Quelle: nach Fraunhofer-IBP (aktualisiert) Fristen verpasst! Inkrafttreten / Verschärfung / statt

3 Fokus auf den Altbau EnEV wirkt nur teilweise auf Bestand Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 5 Mehr als die Hälfte des heutigen Bestands steht auch 2050 noch! (für diese Gebäude gelten die Neubau- Anforderungen nicht); Ziel -80% Qp! Sanierungsquote immer noch unter 1%* (für diese Gebäude gelten die abgeschwächten Anforderungen)! Der Energieaus bewirkt unmittelbar keine Veränderung! Ziel: CO 2 -neutraler Gebäudebestand bis 2050! *soll laut 2. Monitoring Bericht der BReg. ( ) bis 2020 auf 2% steigen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Energieeinsparverordnung Novellierung wichtigste Änderungen: Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 6 Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (um 25% ab 2016) Senkung des Primärenergiefaktors Strom auf 2,4 ( ) und 1,8 (ab 2016) Einführung der Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise Neudefinition zur Einsichtnahme von Energieausweisen Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen Einführung des "Modellgebäudeverfahrens" als alternatives Nachweisverfahren (auch bekannt als "EnEV easy") über Bekanntmachungen des BMBU vermutlich zum Jahresende

4 Details: Verschärfung Neubau-Anforderungen Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 7 Berechnung nahezu unverändert nach EnEV2009, mit pauschaler Verminderung von Qp Q P : 25% Details: Verschärfung Neubau-Anforderungen Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 8 Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die jeweiligen Höchstwerte der Tabelle 2 dürfen dabei nicht überschritten werden. EnEV Anlage 1 Ziffer 1.2 H T : bis zu 20%* Wohngebäude: H T <= min(h T, Tab.2 ; H TRef ) _ U : 20% Nichtwohngebäude: pauschal (Tab.2 Anl.2) * tatsächlich Bandbreite von 0% bis über 33%

5 Details: erwartete Auswirkungen in der Praxis Standardgebäude aus der deutschen Gebäudetypologie (IWU: EFH_J, RH_I, MFH_J) Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 9 ENVISYS Sensitivitätsstudie zur EnEV 2014 Details: erwartete Auswirkungen in der Praxis Künftig günstige oder weniger günstige Anlagentypen (ermittelt am Beispiel freistehendes EFH 150m², H T =H T,Ref, mit WLA) Anlagen / -kombinationen: Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 10 Öl-BW Gas-BW Gas-BW/Solar Wärmepumpe Pellet BHKW BHKW / Gas-BW / Solar PV (in allen Kombinationen) Pellet / Solar rein fossil betriebene Brennertechnologien sind Verlierer; elektrisch betriebene Wärmeerzeuger haben Vorteile; Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbare Energien und speziell Stromerzeuger haben Vorteile. ENVISYS Sensitivitätsstudie zur EnEV 2014

6 Nachweisgröße Primärenergie (Grundprinzip) Q b x e x f P = Q P Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 11 Bedarf x Effizienz x Primärenergiefaktor = Primärenergie Minimierung, Einsparung, Vermeidung Bauweise, Dämmung - PV eig Kompensationsmöglichkeiten! Effizienzsteigerung, Optimierung moderne Technik, Regelung, Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmenutzung Energieträger Solar: 0 Holz: 0,2 Fernwärme: 0,3..1,3 Öl/Gas: 1,1 Strom: 2,4 fallender Faktor (2016: 1,8!) Passiv- contra Aktiv -Architektur Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 12 Passivhaus: Gute Dämmung Luftdichtheit Wärmerückgewinnung Königsweg: PH als Basis PV => Plusenergie, bezahlbar Aktivhaus: Niedrig-Energie-Niveau Solararchitektur Photovoltaik ggf. weitere Technologien (WP) Quellen: Passivhaus-Institut, BMWi, ENVISYS

7 Details: Referenzklima Potsdam Als Referenzklima ist abweichend von DIN V : das Klima nach DIN V :2011 Abschnitt 7.1 (Region Potsdam) zu verwenden. EnEV Anlage 1 Ziffer Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 13 Anmerkung zur Auswirkung: Das Potsdamer Klima ist aktualisiert und allgemein etwas milder als das von Würzburg (der Klimawandel wirkt sich hier schon aus!) Das führt zu etwas geringeren berechneten Bedarfswerten. Da sich das Wetter aber sowohl auf das IST- als auch auf das REFERENZ-Gebäude auswirkt, sollten keine erdrutschartigen Auswirkungen auftreten. Details: Energieausweis: Erscheinungsbild Wohngebäude, Bedarf Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 14 EnEV-Ausgabe (Übergang!) Registriernummer (oder Vorläufigkeit) (Gesamt-)Effizienzklasse EnEV-easy -Berechnung Endenergie (spez. für Immobilienanzeigen) Angaben zum EEWärmeG vereinfacht neu: Verpflichtung zur Ausstellung nach Errichtung 16 (1) Änderungen beim Nicht-Wohngebäude analog

8 Details: Energieausweis Wohngebäude, Verbrauch Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 15 EnEV-Ausgabe (Übergang!) Registriernummer (oder Vorläufigkeit) (Gesamt-)Effizienzklasse Primärenergiekennzahl Kennwert zentral jetzt mit Primärenergiefaktor nur noch für größere WG (> 4 WE) oder Baujahr(Baustandard) > 1977 möglich 17 (2) Änderungen beim Nicht-Wohngebäude analog Details: Energieausweis in Immobilienanzeigen Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 16 Einführung von Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Bsp.: EA V 112,3 kwh/m²a, Gas, Bj 1979, D Konkretisierung der Modernisierungsempfehlungen Ergänzung des Bandtachos um Endenergieeffizienzklassen von A+ bis H Erweiterung der Aushangpflichten auf alle Gebäude mit starkem Publikumsverkehr > 500 m 2 Nutzfläche (bei behördl. Nutzung ab Erweiterung auf Gebäude >250m 2 )

9 Vollzug Immobilienanzeigen Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 17 Zwei Anzeigen korrekt Details: Geldbußen Bußgeldkatalog im EnEG 2013 geregelt bis zu , wenn EA nicht wie gefordert vorgelegt wird bis zu wenn ein Aussteller die Reg.Nr. nicht einträgt oder Unterlagen und Daten nicht zur Kontrolle übergibt Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar

10 EnEV 2014: neuer Normbezug DIN V 18599:2011 DIN V weiter Hauptberechnung (für NWG obligaorisch) Für Wohngebäude DIN / weiterhin möglich Energetisches 3D-CAD-Programm E-CAD Norm wurde vollständig überarbeitet. Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 19 EnEV 2014: neuer Normenbezug DIN V 18599: Neue Berechnungen werden umgesetzt von ENVISYS, Fraunhofer, Kern, Solar Computer und VisionWorld Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 20 Empfehlung: nur Hersteller mit Gütesiegel verwenden (Bedingung für KfW-Förderungen) Diese Software wird umfassend qualitätsgeprüft

11 EnEV 2014: neuer Normenbezug DIN : Sommerlicher Wärmeschutz Anforderung nach Abschnitt 8 einzuhalten (Sonneneintragskennwerte) Alternativ Übertemperatur-Stunden begrenzen nach Abschnitt 8.4 Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 21 bei gekühlten Wohngebäuden: bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorsehen (sofern wirtschaftlich) Thesen zur Energieeinsparverordnung EnEV Die Energiewende wird meist auf den Strommarkt beschränkt, ganz wesentlich ist für die Energiewende jedoch der Gebäude-Wärmemarkt und damit die Durchführung der EnEV und die davon abgeleiteten Förderungen Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar Um die selbstgesetzten Ziele (bis 2020) zu erreichen, wäre ein viel beherzteres Handeln notwendig. Das umfasst vor allem das Ordnungs- und Förderrecht 3. Die zentrale Größe der EnEV ist der Primärenergiebedarf. Diese Engführung ist nicht immer nützlich und führt tendenziell zu einer Verschiebung der Gewichte von der Effizienz weg 4. Eine Verschärfung der Anforderungen ist durch die aktuelle EnEV praktisch ausgefallen. 5. Die Durchführung der EnEV ist weiter sehr schleppend und praktisch nicht existent 6. Es deutet sich schon an, dass auch in Zukunft die Gesetzgebung und Durchführung schwach ausfällt und die Ziele bis 2020 (und 2050) nicht erreicht werden.

12 EnEV Praxis: was tun bei Unklarheiten Gesetzestext EnEV Die Regelungen müssen im Prinzip alle im Gesetz und den Normen, auf die im Gesetz eindeutig Bezug genommen wird, klar definiert sein. Der Text, die begleitenden Dokumente (Bekanntmachungen) unter 23 Auslegungsstaffeln ENVISYS / EnEV2014-Seminar Die aufkommenden Unklarheiten und Interpretationsunterschiede werden durch einen Bund-Länderarbeitskreis beraten und in den Auslegungsstaffeln veröffentlicht. Die Verbindlichkeit ist abgeschwächt, gilt aber als gesetzt. Link: s.o. Expertenrat Die Deutsche Energieagentur hat eine Hotline eingerichtet. Ein Expertenrat klärt Problemfälle. Rev. 00 / Stand: November 2013 Vollzug/Durchführung Die meisten Länder (außer Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben Durchführungsverordnungen erlassen, die die Umsetzung der EnEV regeln Die Links finden Sie auch in der ENVISYS Internet-Bibliothek Rev. 00 / Stand: November 2013 ENVISYS / EnEV2014-Seminar 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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