Tarif 2017 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2017
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- Helga Schenck
- vor 6 Jahren
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1 = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Diese Übersicht gilt ausschließlich zur Information. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen Arbeits- und Liefergemeinschaften Auslandsschäden (nicht für im Ausland gelegene Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten und dgl.) Ersatzleistung: in Höhe der vertraglichen VSU, max für Personenschäden in USA/Kanada / 2-fach SB bei Personenschäden in USA / Kanada: Betrieb / Unterhaltung von - Vereinsgaststätten, Badeanstalten, Eis- / Rodelbahnen, Skianlagen, Sportstätten - sonstige Betriebsrisiken Be- und Entladeschäden SB: 250 Datenschutzgesetze Ersatzleistung: / 2-fach Immobilien BvR BBE - Haus- und Grundstückshaftpflicht - Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen (z.b. Turn- und Spielplätze) - Eis- und Rodelbahnen - Gaststätten, Badeanstalten - sonstiger Haus- und Grundbesitz - Zusätzlich gilt bei Gebirgs- und Verschönerungsvereinen: Unterhaltung von Wegen, Aussichtstürmen und dergleichen - Bauherrenhaftpflicht - bis Bausumme - über Bausumme Internethaftpflicht Ersatzleistung: / 2-fach Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) - KFZ-Anhänger auf nicht öffentlichen Wegen / Plätzen - KFZ bis 6km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h - Hub- / Gabelstapler bis 6km/h Mietsachschäden an Räumen / Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser Ersatzleistung / 2-fach Schiedsgerichtsvereinbarungen Veranstaltungen BvR BBE - Gewöhnliche satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen (z.b. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe usw.) - über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehende Veranstaltun- gen (z.b. Gau- und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen, Schützenfeste, Umzüge) - Skikurse, -ausflüge, -führungstouren - Ski-, -abfahrts-, -tor- und -sprungläufe und dgl. - Feuerwerke aller Art (auch bengalische Feuer) - Tierhalterrisiko - Tribünenbau Zusätzlich gilt bei Reit- und Fahrvereinen: Durchführung von - Reit- und Fahrveranstaltungen - Rennen, Turnieren, Wettreiten - Schlepp- und Schnitzeljagden - Tierhalterrisiko der Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen Zusätzlich gilt bei Sportvereinen: - Halten, Gebrauch, Besitz von vereinseigenen Wassersportfahrzeugen Versicherte Personen - Vorstand - Beauftragter Mitglieder - Übrige Mitglieder - aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des Vereins bei Vereinsveranstaltungen - aus Besitz, Verwaltung, Bewirtschaftung der ihnen überlassenen Vereinsgrundstücke - Angestellte und Arbeiter Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Umwelthaftpflichtbasis-/-regressversicherung Umweltschadensversicherung - Basis-, Regress- und Produktrisiko ohne Zusatzbausteine - Zusatzbausteine 1 und 2 E 1-1
2 Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und D&O AHB HAUS/GRUND BETRIEB ZUSATZ A/B INTERNET VEREINE UMWELT-BAS USV-BAS Allgemeine Versicherungsbedingungen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Beschreibung des versicherten Risikos Ergänzung des versicherten Risikos Internethaftpflicht Vereinshaftpflicht Umwelthaftpflichtbasisversicherung Versicherungsschutz für und deren Vorstände und Aufsichtsorgane gegen Vermögensschäden aus Fehlern in Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit vgl. Hinweis zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unter AT 5-1. Die Mitversicherung der Ansprüche des Fiskus, insbesondere aus 69 AO, und der Sozialversicherungsträger gegen den Vorstand des s ist im Rahmen einer erweiterten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder D&O - Versicherung möglich. D&O - Consult (vgl. Hinweis zur D&O - Versicherung unter AT 5-3). Tätigkeit als Reisevermittler und / oder Reiseveranstalter Schießstätten bei Schützenvereinen Die Vereinshaftpflicht umfasst auch den Betrieb der vereinseigenen, ortsfesten Schießstätte (in geschlossenen Räumen oder im Freien), sofern diese zu Sportzwecken vom Verein genutzt wird. Ortsveränderliche Anlagen bedürfen der besonderen Prüfung und somit der beim Direktionsbetrieb. Wer für den Schießsport eine ortsfeste oder ortsveränderliche Schießstätte betreibt, muss der zuständigen Behörde Haftpflichtversicherungsschutz für den Betrieb der Schießstätte nach 27 WaffenG aktuell in Höhe von mind pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen. Nach Abstimmung des GDV mit der zuständigen Bundesbehörde ist die Begrenzung der Jahreshöchstersatzleistung auf das Zweifache dieses Betrages, abweichend von Gesetzeswortlaut, zulässig. Bei Schießständen für Handfeuerwaffen - ausgenommen solchen in geschlossenen Räumen und solchen für Kleinkaliberwaffen - und bei Schießplätzen - ausgenommen solchen für Kleinkaliberwaffen - handelt es sich derzeit um eine deklarierungspflichtige Anlage nach Ziffer der 4. BImSchV. Für die Angebotserstellung einer ggfs. gesonderten Umwelthaftpflicht-Anlagenversicherung benötigt der Direktionsbetrieb die Umweltfragebögen und den Genehmigungsbescheid der Behörde für den ordnungsgemäßen und erlaubten Betrieb der Schießstätte durch den Versicherungsnehmer. Für die Vermittlung von Reisen der Vereinsmitglieder durch den Versicherungsnehmer kann ergänzender Versicherungsschutz nach Tarif A4 angeboten werden. Sofern der Verein jedoch als Reiseveranstalter nach 651a. BGB fungiert, handelt es sich hierbei um ein unerwünschtes Risiko für R+V. Es besteht daher pflicht. E 1-2
3 Versicherungssummen: Vereinshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden pauschal pauschal Vermögensschäden (Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Grundrisiko Beitragsberechnung erfolgt nach der Gesamtzahl der aktiven und passiven Mitglieder; Versicherungsumfang gemäß BBE VEREINE Armbrust-, Bogen- und Schützenvereine 1) 7001 Mitglied 0,95 150,00 1,10 175,00 (Schießstätten siehe E1 2) Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des VN aus dem Betrieb der gem. Wagnisbeschreibung versicherten vereinseigenen und ortsfesten Schießstätte auf dem Vereinsgrundstück in Deutschland - ortsveränderliche Schießstätten Reit- und Fahrvereine 1) Mitglied 48,00 950,00 56, ,00 Ansprüche aus Unfällen der Reiter und aus Schäden an den Pferden (inkl. Saum-/Sattelzeug) anlässlich der versicherten Veranstaltungen und Übungen sind nicht versichert. - Zuschlag für vereinseigene Pferde, Pensionstiere mit / ohne Vermietung, angestellte Reitlehrer und Bereiter Tarif C3 Tarif C3 Ski- und Snowboardvereine 1) Mitglied 1,10 135,00 1,30 160,00 - Zuschlag für Ski-/Snowboardveranstaltungen Zusatzrisiken Zusatzrisiken Gebirgs- und Verschönerungsvereine Mitglied 0,75 105,00 0,90 125,00 Kleingärtnervereine Die Verwendung von Pflanzenschutz-, Unkrautvernichtungs-, Schädlingsbekämpfungsmitteln und die persönliche Haftpflicht der Mitglieder aus Besitz bzw. Verwaltung und Bewirtschaftung der ihnen überlassenen Grundstücke sind nicht versichert. Gesellige Mitglieder 0,75 105,00 0,90 125,00 Billard-, Kegel-, Gesang- und Musikvereine, Theatervereine ohne Berufsschauspieler, sonstige gesellige und wissenschaftliche ohne Fremdhilfe / -nutzen (nicht als Träger von Instituten) 1) Hinweis: Prüfen, ob evtl. Versicherungsschutz über den jeweiligen Landessportbund besteht E 1-3
4 Versicherungssummen: Vereinshaftpflicht Personen- und Sachschäden pauschal pauschal Vermögensschäden (Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Sportvereine 2) Mitglieder 1,10 150,00 1,30 175,00 Box-, Eissport-, Fechtvereine, Ballspielvereine, Golf-, Hockey-, Jiu-Jitsu-, Judo-, Karate-, Radfahr-, Ringkampf-, Rodel-, Ruder-, Schwimm-, Segel-, Tauch- und Turnvereine - Zuschlag für vereinseigene Wassersportfahrzeuge (nur mit Grundrisiko versicherbar) Zusatzrisiken Zusatzrisiken Motorsportvereine keine Zeichnung keine Zeichnung Sonstige Sportvereine Sonstige - Wirtschaftliche (z.b. Konsum-, Sparkassen-, Versicherungs-, Aktienvereine) - Interessens- und politische (z.b. religiöse, Gewerkschaften, Automobilclubs, Parteien, Genossenschaften) - Fremdhilfe- / Fremdnutzenvereine (z.b. Rettungsdienste, freiwillige Feuerwehren, technische wie TÜV, Bürgerwehren, karitative und humanitäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Museumsbetriebe, Jugendherbergen, Jugendstätten, Kindergärten, Bürger-/ Frauenhäuser, Behindertenwerkstätten, Umwelt- und Naturschutzvereine, Tierheime, Hundezuchtvereine) - Sonstige / Zwecke jeweiliger Tarif, bzw. jeweiliger Tarif, bzw. 2) Hinweis: Bitte prüfen, ob evtl. Versicherungsschutz über den jeweiligen Landessportbund besteht. E 1-4
5 Versicherungssummen: Vereinshaftpflicht Personen- und Sachschäden pauschal pauschal Vermögensschäden (Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Zusatzrisiken nur in Verbindung mit dem Grundrisiko Abbrennen von Feuerwerken aller Art (auch bengalische Beleuchtung) durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker; Beitragsberechnung je Feuerwerk: je angefangene 100 Kosten Kosten 6,30 150,00 7,40 175,00 Betrieb / Unterhaltung von Eis- und Rodelbahnen Tarif A10 Tarif A10 Tribünenbau Platz Tarif K Tarif K Veranstaltungen von Ski- / Snowboard - Abfahrtsläufen, -Torläufen, -Sprungläufen, -Halfpipeund Hindernisparcourläufen (Slope Style) - Ausflügen, - Führungstouren - Kursen Veranstalt. Person Person Veranstaltungen - die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen - von Vereinsreisen - Reiseveranstalter gemäß 651a BGB - Vermittlung von Vereinsreisen (keine Reiseveranstaltung gem. 651a BGB) Tarif K Tarif K Tarif A4 Tarif A4 Vereinseigene Wassersportfahrzeuge - Boote ohne Motor (Paddel-, Schlauch-, Ruderboote, Kanus), Windseurfbretter Fahrzeug 12,00 15,00 - Segelboote Fahrzeug Tarif A 10 Tarif A 10 - Motorboote Fahrzeug Tarif A 10 Tarif A 10 Vereinsheime Heim - nur tage- oder stundenweise geöffnet 150,00 175,00 - durchgehend geöffnet Tarif A9 Tarif A9 - verpachtete Vereinsheime (Versicherung durch den Pächter) Tarif A9 Tarif A9 E 1-5
6 E 1-6
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