Tarif 2016 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2016
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- Kornelius Holst
- vor 7 Jahren
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1 Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen Betriebstankstellen AHB ANLAGEN B Allgemeine Versicherungsbedingungen Umwelthaftpflichtanlagen Folgende Informationen sind zwingend zur Vorlage erforderlich : zusätzlich - sofern vereinbart -: USV-ANL Umweltschadensversicherung für Anlagen Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Anwendbarkeit Versicherungsschutz kann ausschließlich in Verbindung mit einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung, bei Versicherung der Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) zusätzlich in Verbindung mit einer Umwelthaftpflichtversicherung, geboten werden. Der Tarif gilt für alle Kundengruppen mit Ausnahme der Landwirtschaft, den Genossenschaften und den öffentlichen Tankstellen. Der gilt ausschließlich für Umweltanlagen zur Lagerung von: - Heizöl zum Eigenverbrauch bis l je Betriebsstätte, - sonstige Stoffe (Diesel, Benzin, Rapsöl / Biodiesel, Schmier- und Hydrauliköl, Laugen, Säuren und sonstige wassergefährdende Stoffe zum Eigenverbrauch) bis l je Betriebsstätte - Altöl bis l je Betriebsstätte sowie - Leichtstoffabscheider nach DIN Betriebsstätten deren Fassungsvermögen die o.g. Mengen übersteigen sind anfragepflichtig. Zeichnungskriterien Heizöl / sonstige Stoffe / Altöl: Unterirdische einwandige Tanks sind nicht versicherbar. Oberirdische einwandige Tanks sind nur versicherbar, wenn sie in einer ausrechend dimensionierten Auffangwanne stehen oder sonstige Rückhaltemöglichkeiten vorhanden sein. Leichtstoffabscheider Leichtstoffabscheider, die nicht der DIN 1999 entsprechen, sind nicht versicherbar. a) Umrüstungsnachweis gem. Tankstellenverordnung (z.b. Hessen) oder vergleichbarer Ländervorschriften (Abnahmeprotokoll der Gesamtanlage). Hinweis: Alle Bundesländer haben Anforderungen an Abfüllanlagen für Tankstellen erlassen. Diese Vorschriften sind jedoch in unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken niedergelegt. In jedem Fall gibt es aber ein Abnahmeprotokoll der Gesamtanlage. Falls im Zuge der Umrüstung ein Bodengutachten erstellt wurde ( in der Regel der Fall, wenn Kontaminationen vorhanden waren, oder der Verdacht bestand ), Vorlage des Gutachtens. b) Vorlage der aktuellen TÜV-Protokolle der Tankanlagen. Fragebogen Bei folgenden Risiken ist der Risikoerfassungsbogen für Umweltrisiken - UHV / USV detailliert aufzunehmen: - galvanische Betriebe, Gerbereien sowie Steinbrüche - öffentliche Tankstellen / Heizölhandel (mit Lagerung) - Lagerung / Zwischenlagerung von Gefahrstoffen / CKW - Betriebe der Abfallbranche Versicherungssummen Die Versicherungssummen zur UHV und USV stehen jeweils getrennt zur Verfügung. Die vereinbarte Versicherungssumme ist jeweils je Versicherungsjahr auf das 1-fache maximiert. Die Ersatzleistung für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles beträgt jeweils EUR Tarifierung Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Gesamtvolumen der jeweiligen Stoffgruppe je Betriebsstätte. Beitragsberechnungsgrundlage ist das Fassungsvermögen in Litern (l). Dabei entsprechen l einer Tonne (t) bzw. einem Kubikmeter (cbm). Bei der Beitragsberechnung bleibt das spezifische Gewicht des jeweiligen Stoffes außer Acht! Für die Kalkulation werden die jeweiligen Stoffmengen eines gesamten Betriebes zusammengefasst (dies gilt auch für Betriebe mit mehreren Betriebsstätten). U 1-1
2 Allgemeine Hinweise Hinweis zu Gastanks: Flüssiggastanks (Propan/Butan): Die üblichen Tankgrößen sind 2.700l, l und 6400 l. Umrechnungstabelle: Behältertyp Nennvolumen Max. Inhalt (Füllgrad 85%) kg (1,2t) 2700 l l kg (2,1t) l l kg (2,9t) l l Gastanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 t unterliegen der Basisdeckung. Gastanks mit einem Fassungsvermögen von 3 t oder mehr unterliegen der Genehmigungspflicht und unterliegen dem UHG. Diese sind daher anfragepflichtig. Manifestationstheorie (UHV / USV) Klare Definition des Versicherungsfalles als erste nachprüfbare Feststellung des Schadens. Normalbetrieb (nur UHV) Eingeschlossen ist das Normalbetriebsrisiko bei Einhaltung des jeweils aktuellen Standes der Technik. Nachhaftung (UHV / USV) Dauer 3 Jahre vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an gerechnet. Versicherungsumfang 1. Umwelthaftpflicht Der Versicherungsschutz umfasst die aus Umwelteinwirkungen resultierenden Personen- und Sachschäden, sowie bestimmte Vermögensschäden, die wie Sachschäden behandelt werden. Es gelten die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflichtmodell für Anlagen; BBR ANLAGEN B). 2. Umweltschadensversicherung (USV) Im Gegensatz zur Umwelthaftpflichtversicherung, die Drittschäden privatrechtlicher Art über die Umweltpfade Boden, Wasser, Luft abdeckt, bietet die Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz für Ansprüche öffentlichrechtlicher Art wegen Sanierungskosten an der Natur (geschützte Lebensräume, Tiere, Pflanzen, Gewässer, Böden und Grundwasser). Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung von Umweltanlagen (BBR USV-ANL). Selbstbeteiligung (UHV / USV) Die Selbstbeteiligung beträgt 10 %, höchstens EUR je Versicherungsfall in der UHV, 10 %, mindestens EUR 1.000, höchstens EUR in der USV. Dies gilt auch für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles. U 1-2
3 Allgemeine Hinweise Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) Zusatzbausteine Zusatzbaustein 1: Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden 1. auf eigenem Grund und Boden, d. h. bei - Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, soweit diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (Teilsanierung), - Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen auf eigenem Boden, - Schäden an eigenen Gewässern (z. B. bei einer Kontamination eines eigenen Löschteichs). 2. am Grundwasser. Zusatzbaustein 2: Versicherungsschutz wird gewährt für 1. Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu beseitigen sind und somit über die Gefahr für die menschliche Gesundheit weit hinaus gehen (Vollsanierung), 2. Schäden an den eigenen Gebäuden (z. B. Bodenbelag, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung (z. B. wenn im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hof aufgerissen worden war und nun neu gepflastert werden muss. Voraussetzung zur Zeichnung der Zusatzbausteine: Die Vereinbarung der Zusatzbausteine für Umweltanlagen setzt stets den Abschluss der Zusatzbausteine in der Umweltschadensbasisversicherung voraus! Der Risikoerfassungs- und Beitragsberechnungsbogen für Umweltrisiken (UHV/USV) ist stets erforderlich. Ersatzleistung / Selbstbeteiligung: Die Ersatzleistung für die Zusatzbausteine beträgt EUR je Versicherungsfall und ist 1-fach maximiert. Bei Vereinbarung beider Zusatzbausteine gilt die Ersatzleistung für beide Zusatzbausteine zusammen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 %, mindestens EUR höchstens EUR je Versicherungsfall. Die Tarifierung erfolgt individuell. Zuschläge Höhere Versicherungssummen - Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung ohne Zusatzbausteine EUR pauschal für Personen- und Sachschäden (UHV) EUR für Vermögensschäden (USV) Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) Zusatzbausteine (Der Risikoerfassungs- und Berechnungsbogen für Umweltrisiken UHV / USV (Kurzfragebogen) ist stets erforderlich. BBR 17,5% U 1-3
4 Vertragslaufzeit: Kostenrabatt: 3 Jahre entfällt Versicherungssummen: Umwelthaftpflicht: Personen- / Sachschäden pauschal EUR Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden EUR Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Beitrag EUR WHG-Anlagen (Versicherungsumfang gemäß Deckungsbaustein 2.1) Beitragsberechnung nach dem Gesamtfassungsvermögen je Betriebsstätte Heizöl zum Eigenverbrauch Wagnis bis Liter 93,77 bis Liter 122,85 bis Liter 153,62 bis Liter 226,38 bis Liter 299,15 bis Liter 373,49 bis Liter 446,25 bis Liter 520,70 bis Liter 667,80 bis Liter 815,01 bis Liter 865,10 bis Liter 915,18 bis Liter 965,37 bis Liter 1.015,46 bis Liter 1.065,65 über Liter Sonstige Stoffe - Eigenverbrauch von Diesel, Benzin, Rapsöl/Biodiesel, Schmier- und Hydrauliköl, Laugen, Säuren und sonstige wassergefährdenden Stoffen - Umwelthaftpflicht Wagnis - Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) ohne Zusatzbausteine Wagnis - Handel mit Schmier- und Hydrauliköl, Laugen, Säuren und sonstige wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen Heizöl, Diesel, Benzin, Rapsöl und Biodiesel bis Liter 130,94 bis Liter 173,04 bis Liter 215,04 bis Liter 316,89 bis Liter 418,85 bis Liter 522,27 bis Liter 625,80 bis Liter 727,65 bis Liter 934,61 bis Liter 1.139,99 bis Liter 1.448,69 über Liter Zeichnungskriterien siehe "Allgemeine Hinweise" zu diesem Tarif (Seite U1-1) U 1-4
5 Vertragslaufzeit: Kostenrabatt: 3 Jahre entfällt Versicherungssummen: Umwelthaftpflicht: Personen- / Sachschäden pauschal EUR Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden EUR Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Beitrag EUR - Handel mit Heizöl, Diesel, Benzin, Rapsöl/Biodiesel - Umwelthaftpflicht Wagnis - Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) ohne Zusatzbausteine Wagnis Betriebstankstellen Allgemeine Hinweise / Zeichnungskriterien öffentliche Tankstellen Altöl Wagnis bis Liter 187,53 bis Liter 216,72 bis Liter 245,81 bis Liter 276,47 bis Liter 305,66 über Liter Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko (Versicherungsumfang gemäß Deckungsbaustein 2.4) Leichtstoffabscheider Anlage 165,00 Sonstige Abwasseranlagen Anlage UHG-Anlagen (Anhang 1 und 2) Sonstige deklarierungspflichtige Anlagen (Versicherungsumfang gemäß Deckungsbaustein 2.2, 2.3 und 2.5) Sonstige Umweltanlagen Zeichnungskriterien siehe "Allgemeine Hinweise" zu diesem Tarif (Seite U1-1) U 1-5
6 U 1-6
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