Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz

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1 Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz Pflegegeldergänzungsleistung

2 2 Impressum Herausgeber: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7-9, 1030 Wien, Tel.: ; Redaktion, Gestaltung und Fotos (wenn nicht anders angegeben): Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation; Coverfoto: Herzlichen Dank an den Club Behinderter und ihrer Freunde in Frankfurt und Umgebung e.v. (cebeef), der das Foto zur Verfügung gestellt hat. Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus der Mustermappe»ÖkoKauf Wien«; Stand: Februar 2012

3 Inhalt Vorwort 4 Persönliche Assistenz 6 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz 11 Antragstellung 17 Kontakt 24 Adressen 25 3

4 Vorwort Liebe Wienerinnen, liebe Wiener! Foto: Peter Rigaud Chancengleichheit und Selbstbestimmung sind die Säulen der Wiener Stadtpolitik für Menschen mit Behinderung. Ein Meilenstein in Richtung mehr Selbstbestimmung ist die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz. Mit dieser finanziellen Direktleistung der Stadt Wien können AssistentInnen beschäftigt werden, die in den unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens behilflich sind, wobei der Mensch mit Behinderung selbst über Art und Zeitpunkt des Unterstützungsbedarfs bestimmt. Diese innovative und im Bundesländervergleich einzigartige Leistung eröffnet Menschen mit Behinderung die Chance, gleichberechtigt und selbstbestimmt am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen. Mag a Sonja Wehsely Stadträtin für Gesundheit und Soziales 4

5 Sehr geehrte Wienerinnen, sehr geehrte Wiener! Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz ist eines der zahlreichen Unterstützungsangebote der Stadt Wien für Menschen mit Behinderung. Die BezieherInnen dieser Leistung organisieren sich selbstbestimmt die Unterstützung, die sie für ihren Lebensentwurf benötigen und werden dafür vom Fonds Soziales Wien gefördert. Eine Befragung durch ein Marktforschungsinstitut bestätigt die Qualität dieser in Österreich einzigartigen Leistung: Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung und verbessert dadurch die Lebensqualität der Betroffenen. Diese Broschüre informiert umfassend über diese Leistung, die ein hohes Maß an Selbstverwaltungskompetenz voraussetzt und den Betroffenen viele Chancen bietet. Peter Hacker Geschäftsführer Fonds Soziales Wien 5

6 Persönliche Assistenz Foto: Media Colors Durch Persönliche Assistenz hat mein Leben wieder eine Zukunftsperspektive. Assistenznehmerin Neue Möglichkeiten und Wege Persönliche Assistenz (PA) ermöglicht Menschen mit Behinderung, ein selbstbestimmtes, selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen. Persönliche Assistenz bedeutet die Freiheit, selbst bestimmen zu können, wie man wohnen möchte, welchen Beruf man lernen und ausüben möchte, wohin man gehen möchte, wann man aufstehen möchte, was man essen möchte und von wem man Unterstützung bekommen will. Diese Unabhängigkeit von FreundInnen und Familie bringt Entlastung für alle und schafft Raum für neue Beziehungen und Perspektiven sowohl im privaten Bereich als auch im Beruf. 6

7 Das eigene Leben gestalten Persönliche Assistenz ermöglicht, den eigenen Lebensstil selbst zu bestimmen, zu entwickeln und zu leben. Sie bedeutet die Chance, am öffentlichen und sozialen Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzunehmen so, wie es allen anderen auch möglich ist. Eigene Vorstellungen, eigene Ziele, eigene Entscheidungen und die eigene Gestaltung des Alltags werden zum selbstverständlichen Bestandteil der eigenen Lebensplanung. Es macht einen Unterschied, ob ich mit meiner Freundin einen Malkurs besuche und ein Anhängsel bin, dem sie assistieren muss, oder ob wir den Malkurs unbeschwert genießen können, weil eine Assistentin mir behilflich ist. Assistenznehmer Unterstützung im Tun, nicht im Sein Die AssistentInnen unterstützen bei täglichen Handgriffen im Haushalt der Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit der Kommunikation und Freizeit der Mobilität. Sie sind geborgte Arme und Beine. 7

8 Persönliche Assistenz Foto: istock / Gary Radler Persönliche Assistenz bedeutet Freiheit neugewonnene Freiheit, mein Leben so zu gestalten, wie ich will. Assistenznehmerin Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung Kernpunkt der Persönlichen Assistenz ist, dass Menschen mit Behinderung über Art und Umfang ihres Unterstützungsbedarfs selbst bestimmen. Die/Der AssistenznehmerIn entscheidet nach den eigenen individuellen Bedürfnissen, wie, wann und von wem sie/er Unterstützung braucht oder will. Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung entwickelt, um organisatorischen Zwängen von Behinderteneinrichtungen (z.b. Heimen) und Fremdbestimmung zu begegnen. 8

9 Die/der AssistenznehmerIn leitet die AssistentInnen nach den eigenen, speziellen Bedürfnissen an und gestaltet den Alltag nach den eigenen Vorstellungen. Persönliche Assistenz bedeutet, dass die Entscheidungskompetenz von Institutionen zu den Betroffenen übergeht. Im Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten geht die Initiative bei der Persönlichen Assistenz von den Betroffenen aus. Sie nehmen die Organisation ihrer Unterstützung selbst in die Hand. Die Privatsphäre bleibt gewahrt. Die/der AssistentIn arbeitet für den betroffenen Menschen, nicht mit ihm. Was ist Persönliche Assistenz nicht? Persönliche Assistenz bedeutet NICHT Pflege und Betreuung. Betreuung heißt, passiv Hilfe zu empfangen und bringt Abhängigkeit mit sich. Zudem bedeutet sie nicht, dass AssistentInnen nur als RaumpflegerInnen, GärtnerInnen oder KöchInnen beschäftigt sind. AssistentInnen führen unter Anleitung der Assistenznehmerin/des Assistenznehmers jene Tätigkeiten durch, die sie/er aufgrund der Behinderung nicht verrichten kann. Persönliche Assistenz versetzt die Person mit Behinderung in eine aktive Rolle, in der sie eine Wahl hat und entscheiden kann. Ich bestimme, was ich machen will, ich kann hingehen, wo ich will, ich brauche nicht zu warten und bin nicht mehr abhängig. Assistenznehmerin 9

10 Persönliche Assistenz Tipp Die Beratungsstelle BIZEPS stellt Ihnen gerne auf Anfrage ihren Ratgeber Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz zur Verfügung. Der Ratgeber ist kostenlos, bei Versand werden 5,- Bearbeitungsgebühr verrechnet. Bestellen Sie weitere Broschüren zum Thema Leben mit Behinderung kostenlos beim FSW-Broschüren-Service unter 01/ , täglich von 8:00 20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in Wien. Diese ist nach den Kriterien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung organisiert und arbeitet nach deren Wertvorstellungen. ZEITLUPE, ein Projekt von Ninlil, ist die erste Peer Beratungsstelle von und für Frauen mit Behinderung in Wien. Die doppelte Peerebene Frau Sein und Frau mit einer Behinderung Sein macht ZEITLUPE zu einem Ort, in welchem sich Frauen mit Behinderung von Frauen mit Behinderung informieren und beraten lassen können. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Sie auf Seite

11 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

12 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Die Leistung Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (= PGE für PA) ist eine monatliche finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung, mit der Persönliche Assistenz organisiert und beauftragt werden kann. Dadurch soll ein bestmögliches Ausmaß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung ermöglicht werden. Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von der Pflegegeldstufe und vom tatsächlichen Assistenzbedarf in den Bereichen basic needs (Grundbedürfnisse) Haushalt Erhaltung der Gesundheit gesellschaftliches Leben. Voraussetzungen Um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind v. a. in der Spezifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung angeführt. 12

13 Details dazu können Sie im Kapitel Antragstellung auf Seite 18 nachlesen. Anforderungen Folgende Anforderungen werden an die/den LeistungsbezieherIn gestellt: Sie müssen bereit sein Verantwortung für sich und die AssistentInnen zu übernehmen die Entwicklung neuer Lebenskonzepte zu bejahen die Herausforderungen, die Veränderung mit sich bringt, anzunehmen die für die Abwicklung der Leistung erforderlichen Kompetenzen zu erlernen, zu leben und einzuhalten die Bestimmungen der Verrechnungsmodalitäten verantwortungsbewusst und korrekt einzuhalten Rechte und Pflichten als ArbeitgeberIn und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand anzuerkennen. 13

14 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Selbstverwaltungskompetenz Eine wichtige Voraussetzung, um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können, ist Selbstverwaltungskompetenz. Sie beinhaltet: Personal- und Organisationskompetenz Akquisition, Einschulung, Anleitung und Koordination der AssistentInnen Kenntnis und Einhaltung der ArbeitgeberInnenpflichten gegenüber ArbeitnehmerInnen, insbesondere Arbeits- und Steuerrecht Besitz bzw. rasche Aneignung von Kompetenzen zur Personalführung, vor allem Delegations- und Konfliktlösungskompetenz, Dienstplanerstellung und Personaladministration Finanzkompetenz Erstellen und Legen eines regelmäßigen Verwendungsnachweises, um die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel zu belegen Regeln der Finanzagenden mit AssistentInnen, Bank und Fonds Soziales Wien kontinuierlicher Überblick über die zur Verfügung stehenden Fördermittel Beauftragung von und Austausch mit Steuerberatung 14

15 Keine Vertretungsnotwendigkeit durch andere Personen in Entscheidungssituationen Organisationsformen Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Formen organisiert sein: ArbeitgeberInnen-Modell (= AG-Modell) Die Person mit Behinderung wird selbst zur/zum ArbeitgeberIn im umfassenden Sinn. Sie übernimmt die Verantwortung für alle arbeitsrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten und beschäftigt die AssistentInnen über freie Dienstverträge oder fixe Anstellungen direkt bei sich. PA-DienstleisterInnen bzw. Assistenzorganisationen Bei diesem Modell beziehen die AssistenznehmerInnen ihre AssistentInnen über eine Assistenzorganisation. Sie kaufen die Dienstleistung PA dort ein und sind somit KundInnen dieser Organisationen. Die PA-Dienstleistungsorganisation ist Arbeitgeberin der AssistentInnen und übernimmt die formalen Angelegenheiten des Dienstverhältnisses und bei Bedarf auch weitere Aufgaben, z.b. Unterstützung bei der Personalsuche, Beratung, Weiterbildung etc. 15

16 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Im Raum Wien bieten aktuell zwei PA-Dienstleisterinnen im engeren Sinn Assistenzdienste an, die Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG) und die Persönliche Assistenzvermittlung (PAV) Kontaktdaten siehe Seite 27. Mischformen zwischen AG-Modell und PA-Dienstleistern Manche AssistenznehmerInnen kombinieren beide Organisationsmodelle. Sie beschäftigen einen Teil ihrer AssistentInnen im ArbeitgeberInnen-Modell und kaufen zugleich Assistenzdienstleistungen über eine Assistenzorganisation zu. Verwendungsnachweis Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass Sie die Geldmittel widmungsgemäß verwenden. Dazu erhalten Sie ein Nachweisformular, sobald Sie die Leistung beziehen. Hinweis Die Förderung im Rahmen der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht. 16

17 Antragstellung

18 Antragstellung Wer kann einen Antrag stellen? Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Anspruch auf die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz zu haben: Volljährigkeit bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters Körperbehinderung, Pflegegeld Stufen 3 bis 7 Selbstverwaltungskompetenz keine/kein SachwalterIn Leben in einem Privathaushalt keine Förderung gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie z.b. Vollbetreutes Wohnen, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Krankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) Hauptwohnsitz in Wien (seit mindestens sechs Monaten) Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung 18

19 Antragstellung Wie stellen Sie einen Antrag? Der Antrag besteht aus dem Antragsformular Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe und dem Formular Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz. Diese beiden Formulare finden Sie im Internet unter Sie können sie auch beim FSW-KundInnentelefon unter 01/ (täglich von 8:00 20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen) anfordern. Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz vollständig und leserlich aus. Unter Beantragung der Leistung geben Sie bitte Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz an. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen (siehe Seite 23) per Post, Fax oder persönlich beim Beratungszentrum Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien (Kontaktdaten siehe Seite 24) ein. 19

20 Antragstellung Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz Die Selbsteinschätzung dient als Grundlage, um Ihren Unterstützungsbedarf zu erheben. Das Formular ist unbedingt gemeinsam mit dem Antrag auf Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz an das Beratungszentrum Behindertenhilfe zu schicken (per , Post oder Fax), da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann. Bei Bedarf helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Beratungseinrichtungen BIZEPS, WAG, ZEITLUPE und PAV gerne beim Ausfüllen des Selbsteinschätzungsformulares (Kontaktdaten siehe Seite 26 27). Beratung und Begutachtung Nachdem Ihr Antrag eingelangt ist, lädt Sie das Beratungszentrum Behindertenhilfe zu einem Begutachtungstermin ein. Bei diesem Termin wird gemeinsam mit Ihnen und dem Team des Fonds Soziales Wien Ihre ganz persönliche Lebenssituation besprochen und eingeschätzt, ob Sie die für die PGE erforderlichen Kompetenzen mitbringen. Dabei werden auch ärztliche Befunde herangezogen. Im Rahmen dieser Gespräche wird gemeinsam geklärt, ob die PGE für PA die passende Leistung für Sie darstellt und wie hoch Ihr Unterstützungsbedarf ist. 20

21 Der Fonds Soziales Wien legt daraufhin die zu bewilligenden Assistenzstunden fest. Aus dem bewilligten Stundenausmaß ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines Selbstbehaltes bei etwaigen Einkommen die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung. Wie geht es weiter? Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, stellt das Beratungszentrum Behindertenhilfe eine Bewilligung für die Pflegegeldergänzungsleistung aus. Gemeinsam mit dieser Bewilligung erhalten Sie eine Einverständniserklärung, in der Sie den Bestimmungen der Spezifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz zustimmen. Diese Erklärung ist unterschrieben an den Fonds Soziales Wien zu retournieren. Die Spezifische Förderrichtlinie erhalten Sie gemeinsam mit der Bewilligung. Das Bewilligungsschreiben informiert Sie über die Anzahl der Stunden, die Höhe der Förderung sowie über die weitere Vorgehensweise. 21

22 Antragstellung Hinweis Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt, Landesstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel.: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll Menschen mit schwerer Behinderung den Zugang zum sowie den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. AssistenznehmerInnen erhalten jene personale Unterstützung, die erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren. Bei Erwerbstätigkeit muss verpflichtend ein Antrag auf Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beim Bundessozialamt gestellt werden. Der Bezug bzw. die Zuerkennung von PAA-Stunden ist an den FSW zu melden. 22

23 Notwendige Unterlagen Allgemeine Unterlagen Selbsteinschätzung Amtlicher Lichtbildausweis Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Nachweis der Vertretungsbefugnis Ärztliche und/oder psychologische Gutachten Pflegegeldbescheid Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe Scheidungsbeschluss Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners Familienbeihilfe Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Bestätigung der bewilligten Stunden für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) vom Bundessozialamt Einkommensnachweise z.b.: Lohnzettel, Unterhaltsberechtigung/Unterhaltsverpflichtung usw. (nur bei allfälligen Eigenleistungen/Selbstbehalten) Bitte reichen Sie alle Unterlagen in Kopie ein. 23

24 Kontakt Mo Döblerhofstraße Rosa-Fischer-Gasse 72A, Gasometer U3, Gasometer Guglgasse Paragonstraße Fonds Soziales Wien Beratungszentrum Behindertenhilfe 1030 Wien, Guglgasse / post-bzbh@fsw.at Öffnungszeiten Mo Fr 8:00 15:00 Uhr und Do 8:00 17:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit täglich von 8:00 20:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen 24 Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

25 Adressen

26 Adressen Betroffene beraten Betroffene" BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Peer Beratungsstelle 1020 Wien, Schönngasse 15-17/4 Tel.: 01/ Fax: 01/ Internet: Beratungszeiten: Mo Do 10:00 16:00 Uhr Fr 10:00 13:00 Uhr Beratung nur nach Voranmeldung ZEITLUPE ein Projekt von Ninlil Frauen-Peer-Beratung 1110 Wien, Hauffgasse 3 5 Tel.: 01/ zeitlupe@ninlil.at Beratungszeiten: Mo, Mi 10:00 13:00 Uhr Di, Do 13:00 16:00 Uhr Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. 26

27 Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG) 1030 Wien, Modecenterstraße 14/A/EG Tel.: 01/ Fax: 01/ Internet: Beratungszeiten: Mo Mi 10:00 15:00 Uhr Do 10:00 18:00 Uhr Fr 10:00 14:00 Uhr PAV Persönliche Assistenzvermittlung 1170 Wien, Leopold Ernstgasse 21/1 Tel.: 0664/ Internet: Beratungszeiten: Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung 27

28 Wir sind da, um für Sie da zu sein. Pflege & Betreuung Kostenlose Information Leben mit Behinderung

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