Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Bekanntmachung. (Nr., Datum) Tag nach Bekanntmachung
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1 Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Bemerkungen Gebührenordnung, 6a (6) StraßenverkehrsG, 1 (1), ThürV z. Ü- bertragung von Ermächtig. u. Zuständigk. a.d. Gebiet des 3 (1) ThürKO 14/2001 vom Verordnung über Parkgebühren vom (Beschluss 283/93 tritt außer Kraft. Gebührenordnung, 6a (6) StraßenverkehrsG, 1 (1), ThürV z. Ü- bertragung von Ermächtig. u. Zuständigk. a. d. Gebiet des 3 (1) ThürKO 33/2003 vom Tag nach Bekanntmachung Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Gera vom tritt außer Kraft.
2 Gebührenordnung 6a (6) StraßenverkehrsG 1 (1) Nr. 1 ThürV z. Übertragung von Ermächtig. U. Zuständigk. A. d. Gebiet des Info-Vorl. 47/ Nr. 19 vom Tag nach Bekanntmachung Gebührenerhöhung Außerkrafttreten der Gebührenordnung vom aktueller Stand:
3 Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Auf Grund des 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1748), und des 1, Absatz 1, Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des vom 13. Februar 2007 (GVBl. S. 11), zuletzt geändert am 23. September 2009 (GVBl. 253) erlässt die Stadt Gera nachstehende Parkgebührenordnung: 1 Geltungsbereich (1) Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera werden, soweit die Parkflächen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten ausgestattet sind, Parkgebühren erhoben. (2) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden Gebühren nach Maßgabe der 2 und 4 festgesetzt. (3) In der Stadt Gera werden 4 Gebührenzonen für die Parkgebühren eingerichtet. Die Übersicht der Geltungsbereiche ist Anlage und Bestandteil dieser Verordnung. 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche in der Zeit von Montag bis Samstag jeweils von 8.00 bis Uhr. 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt. Die Parkgebühren betragen a) in der Gebührenzone 1 je 30 Minuten Parkzeit 1,00 Euro b) in der Gebührenzone 2 je 30 Minuten Parkzeit 0,50 Euro c) in der Gebührenzone 3 je 30 Minuten Parkzeit 0,25 Euro 4 Höhe der Parkgebühren
4 d) in der Gebührenzone S in den ersten beiden Stunden gebührenfrei; ab der dritten Stunde je 30 Minuten Parkzeit 0,50 Euro; maximale Tagesgebühr 2,00 Euro. 5 Gebührenbefreiung (1) Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Schwerbehinderte oder der jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß 46 Abs. 1 Nr. 1 StVO vom (zuletzt geändert am ) über Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde oder für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird. (2) Weiterhin ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Ärzte im Notfalldienst. (3) Darüber hinaus können weitere Ausnahmegenehmigungen je nach Beurteilung des Einzelfalles von der Unteren Verkehrsbehörde erteilt werden 6 Inkrafttreten
5 Anlage zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Übersicht der Straßen und jeweiligen Gebührenzone Nr. Straße/ Straßenabschnitt Gebührenzone 01 Laasener Straße zwischen Leipziger Straße und Lessingstraße 1 02 Leipziger Straße zwischen Cl.-Zetkin-Straße und Rudolf-Diener-Straße 1 03 Humboldtstraße zwischen Rudolf-Diener-Straße und Clara-Zetkin-Straße 1 04 Amthorstraße zwischen Rudolf-Diener-Straße und Clara-Zetkin-Straße 1 05 Rudolf-Diener-Straße zwischen Schloßstraße und Amthorstraße 1 06 Schloßstraße zwischen Puschkinplatz und Rudolf-Diener-Straße 1 07 Florian-Geyer-Straße zwischen Burgstraße und Reichsstraße 1 08 Florian-Geyer-Straße zwischen Burgstraße und Kornmarkt 1 09 Burgstraße 1 10 Nicolaiberg 1 11 Greizer Straße, Parkplatz am Stadtgraben/ Stadtmauer 2 12 Schillerstraße zwischen Hußstraße und L.-Jahn-Straße 2 13 Zschochernplatz; Parkplatz am Ziegelberg 2 14 Bahnhofsvorplatz 2 15 Bielitzstraße zwischen Handwerkstraße und F.-Engels-Straße 2 16 Platz der Demokratie 2 17 Zabelstraße zwischen Platz der Demokratie und Cl.-Zetkin-Straße 2 18 Tivolistraße 2 19 Neue Straße zwischen Tivolistraße und De-Smit-Straße 2 20 Friedericistraße zwischen De-Smit-Straße und Gera-Arcaden 2 21 Dr.Friedrich-Wolf-Straße 2 22 Platz der Republik 2 23 Schmelzhüttenstraße zwischen Reichsstraße und Schülerstraße 2 24 Reichsstraße, zwischen Heinrichsstraße und Stadtgraben 2 25 Schillerstraße zwischen L.-Jahn-Straße und Hohe Straße 3 26 Greizer Straße zwischen Stadtgraben und Schuhgasse 3 27 Zabelstraße zwischen F.-Engels-Straße und F.-Mehring-Straße 3 28 Hofwiesenparkplatz S
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