Antrag der SPD-Fraktion für die Sitzung des Rates am
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1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ratsfraktion Goch Drucksache-Nr. 92/2014 Eingang Stadt Goch Antrag der SPD-Frajrfion An Herrn Bürgermeister Karl-Heinz Otto als Leiter Der Verwaltung 2 4 JUÜ 2014 Antrag der SPD-Fraktion für die Sitzung des Rates am Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Goch, die SPD Fraktion beantragt, die Parkraumbewirtschaftung in der Gocher Innenstadt spätestens zum Beginn des Jahres 2015 dahingehend zu ändern, dass ab diesem Zeitpunkt die Gebührenordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt Goch (Anlage 3 zur Drucksache Nr.79/2013) mit folgenden Änderungen und Erweiterungen Geltung erlangt: 1. Die in 4 (1) Der Verordnung für die Parkgebühren auf dem Marktplatz ( 2 Ziff. 1) genannten Beträge werden geändert in für die erste halbe Stunde 0,30 für die folgende halbe Stunde 0,50 für weitere 10 Min. jeweils 0,20 für eine Tageskarte 5,00 2. Die in 4 (2) für die Parkgebühren auf dem Klosterplatz, auf dem Parkplatz Am Wassergraben, auf dem Parkplatz Am Steintor ( 2 Ziff.2 bis 4) genannten Parkgebühren werden ergänz um: Für eine Tageskarte 4,00 Sofern sich in der Diskussion zu diesem Antrag aus der Mitte des Rates der Wunsch auf Einbeziehung weiterer innerstädtischer Parkflächen in den Geltungsbereich der Verordnung ergibt, steht die SPD-Fraktion diesem Vorsachlag positiv gegenüber. l
2 Begründung Die Haushaltslage der Stadt Goch lässt es nicht zu, weiterhin auf die Erhebung von Parkgebühren zu verzichten. Der Vergleich mit den Nachbarstädten Kleve und Kevelaer zeigt deutlich, dass die Erhebung von Parkgebühren der Attraktivität als Einkaufsstadt nicht schadet. Es besteht daher kein Anlass zur Sorge, dass Parkgebühren den Betreibern von Ladenlokalen in der Innenstadt schaden wird. Mit freundlichen Grüßen laus-dieter Nikutowski) Fraktionsvorsitzender (Willi Ratsak) Fraktionsgeschäftsführer
3 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten Die Bedienpflicht von Parkscheinautomaten gilt außerhalb der gesetzlichen Feiertage rar folgende Zeiten: montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis Uhr. 4 Parkgebühren (1) Die Parkgebühr für das Parken auf dem Marktplatz ( 2 Ziffer 1) beträgt für die erste halbe Stunde 0,20 Euro, für die folgende halbe Stunde 0,40 Euro, für weitere 10 Minuten jeweils 0,15 Euro. (2) Die Parkgebühr für das Parken auf dem Klosterplatz, auf dem Parkplatz Am Wassergarten, auf dem Parkplatz Am Steintor ( 2 Ziffer 2 bis 4) betragt für die erste halbe Stunde 0,20 Euro, für die folgende halbe Stunde 0,30 Euro, für weitere 10 Minuten jeweils 0,10 Euro. (3) Die Parkgebühr für das Parken auf der Südseite der Steinstraße ( 2 Ziffer 5) beträgt 0,20 Euro für die Höchstparkdauer von dreißig Minuten. 5 Inkrafttreten Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
4 Legende Zusätzliche Parkfläche Herbst/Winter CO o
5 Anlage 3 zur Drucksache Nr. 79 / 2013 vom 29. August 2013 Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Goch Aufgrund des 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber S. 919), des 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NW S. 48 / SGV NW 92) in Verbindung mit 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz- in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528 / SGV NW 2060), jeweils in den derzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Goch in seiner Sitzung am für Parkscheinautomaten beschlossen: folgende Gebührenordnung 1 Parkgebühren Das Parken ist auf den in 2 festgesetzten Parkflächen zu bestimmten Zeiten ( 3) nur an Parkscheinautomaten zugelassen. Als Nachweis gilt der gültige Parkschein des Parkscheinautomaten oder im Falle der Parkzeitbuchung über Handy die SMS- Benachrichtigung oder der Transaktionsnachweis auf den mobilen Datenerfassungsgeräten / im Monitoringportal der Stadt. Gebührenpflichtige Parkflächen sind: 2 Gebührenpflichtige Parkflächen 1. der Marktplatz, 2. der Klosterplatz (teilweise) zwischen Adolf-Kolping-Straße Straße und dem nordwestlich des Tertiarinnenklosters unmittelbar angrenzenden Bordstein, 3. der Parkplatz Am Steintor, 4. der Parkplatz Am Wassergarten, 5. die Südseite der Steinstraße.
62.05 Parkgebührenordnung
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