MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN RICHTERVERBANDES. Sicherheit in der Justiz

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1 info 1/2012 SCHLESWIG- HOLSTEINISCHER verband der richterinnen und richter, staatsanwältinnen und staatsanwälte MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN ES Sicherheit in der Justiz Minister Schmalfuß im Interview: 28 zusätzliche Stellen für die Sicherheit! Justizpolitische Programme der Parteien Kollegiale Fallsupervision 1 Jahr Bereitschaftsdienstkonzentration 1

2 Inhaltsverzeichnis Sicherheit in der Justiz Die Justiz bekommt 28 zusätzliche Stellen Minister Schmalfuß im Interview 4 Bombendrohung am Arbeitsgericht Kortstock 6 Tu Schlechtes und rede darüber Dr. Wrege 8 Landtagswahl Podiumsdiskussion zur Justizpolitik am im LG Kiel Dr. Fahl 12 Besoldung BVerfG: Handlungsauftrag an d. Gesetzgeber in Sachen Besoldung Dr. Engellandt 17 OVG Schleswig: Erhöhung des Beihilfeselbstbehalts ist rechtmäßig Dr. Engellandt 19 1 Jahr Bereitschaftsdienstkonzentration Bereitschaftsdienst 2011 und 2012 im LG-Bezirk Flensburg Dr. Bahnsen 20 Das Spezialistenmodell im Bereitschaftsdienst: LG Kiel Dr. Fahl / Bunge 25 Bericht über Spezialisten, Pools und sonstige regionale Besonderheiten Wagner 28 gänzlich neu, wie sonderbar, bleibt doch alles wie es war Gerber 31 Supervision Hilfe zur Selbsthilfe Babener / Mardorf / Paul 33 Supervision bei der StA Itzehoe Dr. Ziemer 36 Abenteuer Abordnung Abordnung Bundesgesundheitsministerium Rademacker 38 Justizentwicklung in China Terhorst 40 Jenseits des Aktenbocks Andere Zeiten Mardorf 44 Aus Bund, Land und Vereinen Bundesratsinitiative E-Justice Föltsch 46 Thesenpapier zur Richterlichen Ethik veröffentlicht Dr. Diercks / Dr. Hamdorf 49 Von der Muse geküsst Evers-Vosgerau / Becker 50 Berkau: Ich gegen Amerika Wullweber 51 Richter, übernehmen Sie Dr. Güniker 52 Herzlich Willkommen im OLG Schleswig Außensenat Lübeck Fürter 54 Grenzerfahrungen des Lübecker Richtervereins Gerber 56 Für Sie gelesen Giffhorn / Mardorf / Evers-Vosgerau 57 Holsteiner Landrecht Feicke 63 2

3 editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landtagswahlen stehen vor der Tür. Dies ist die Zeit, Parteiprogramme unter justizpolitischen Aspekten zu beleuchten. Anders als sonst klingt diesmal die Legislaturperiode nicht ruhig aus, sondern wird durch die Ereignisse von Dachau überschattet. Justizpolitisch setzt die jetzige Landesregierung noch mal eine Duftmarke: Der Justizminister verspricht 28 zusätzliche Stellen für die Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Das ist eine Aussage, an der sich jede neue Regierung messen lassen muss. Aber auch sonst passiert viel im Lande. Die kollegiale Fallsupervision steht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unmittelbar vor den Toren und die E-Government-Initiative mehrerer Bundesländer, einschließlich Schleswig-Holstein, wirft einen Spotlight auf den Arbeitsplatz der Zukunft. Kein Thema beherrsche das Jahr 2010 so sehr wie die Frage des gemeinsamen Bereitschaftsdienstes. Nachdem dieser durch die Konzentrationsverordnung des Justizministeriums geschaffen wurde, gehen wir der Frage nach, wie sich der Bereitschaftsdienst in den einzelnen Landgerichten entwickelt hat. Schließlich berichten wir auch über alles Wichtige aus dem Lande und werfen zudem einen Blick über den Tellerrand um zu hören und zu sehen, wer eigentlich die bekannten Kalender aus dem Hause Andere Zeiten herstellt. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr Dominik Mardorf 3

4 Die Justiz bekommt insgesamt 28 zusätzliche Stellen für Wachtmeister und private Sicherheitsleute Interview mit Justizminister Emil Schmalfuß Info: Herr Minister, die Ermordung eines Staatsanwalts in öffentlicher Hauptverhandlung hat auch in Schleswig-Holstein viele unserer Kolleginnen und Kollegen aufgewühlt. Wie haben Sie das Mordattentat von Dachau wahrgenommen? Schmalfuß: Der Mord an dem erst 31 Jahre jungen Kollegen Tilman Turck hat mich tief getroffen. Mein Mitgefühl galt und gilt seinen Angehörigen. Weil ich weiß, dass alle Justizangehörigen so empfinden, habe ich für die Schleswig- Holsteinische Justiz Trauerbeflaggung und eine Schweigeminute initiiert. Solche Taten machen fassungslos. Info: Der Vorfall von Dachau war nicht der erste seiner Art. Auch im Landgericht Landshut hatte es zuvor Tote durch einen Amokschützen gegeben. Müssen wir nicht tagtäglich psychisch gestörte Nachahmer befürchten? Schmalfuß: Auch in Schleswig-Holstein, am Amtsgericht Kiel, wurde eine Kollegin ermordet. Tagtäglich klingt mir aber zu sehr nach häufig. Bei aller Notwendigkeit, die Thematik ernst zu nehmen, handelt es sich doch zum Glück um seltene Einzelfälle. Und solche Taten kommen natürlich auch außerhalb der Justiz vor. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein reales Risiko und wir müssen alles unternehmen, es soweit irgend möglich auszuschalten. Info: Und wie können wir uns schützen? Was unternimmt Ihr Haus, was unternehmen Sie persönlich zur Verbesserung der Sicherheitslage? Schmalfuß: Wir investieren schon seit vielen Jahren Millionenbeträge in die Sicherheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften und erarbeiten Sicherheitskonzepte für alle Liegenschaften, die ganz konkret auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sind. Und ganz konkret und aktuell: Ich habe im Einvernehmen mit der Landesjustizkonferenz beschlossen, permanente Zugangskontrollen in der gesamten Justiz einzuführen. Dafür erhalten alle Gerichte und Staatsanwaltschaften Metallschleusen und die Justiz bekommt insgesamt 28 zusätzliche Stellen für Wachtmeister und private Sicherheitsleute. Das ist in Zeiten strammer Haushaltskonsolidierung ein echter Kraftakt. Info: Herr Minister, verlassen wir diesen Bereich. Was sind aus Ihrer Sicht mittelund langfristig die wichtigsten sonstigen Themen für die Justiz unseres Landes? Schmalfuß: Ich möchte mich auf das zentrale Thema beschränken: Die größte Herausforderung der nächsten Jahre wird der Personalbedarf in der Justiz sein. Es gilt, Pebb y zu verteidigen und der Politik und Öffentlichkeit noch intensiver als bisher deutlich zu machen, dass die Justiz unter großem persönlichen Einsatz aller Mitarbeiter am Limit arbeitet und unter keinen Umständen weitere Kürzungen verkraftet. Info: Können Sie das näher erläutern? Auch die Justiz ist doch vom Stellenabbau der Landesregierung bis 2020 betroffen. Schmalfuß: Ja, aber in einem sehr viel geringeren Maße als die Verwaltung. Während die Verwaltung insbesondere auch mein Ministerium eine Stelleneinsparung von 20 % verkraften muss, konnte ich den Stellenabbau in der Justiz über den gesamten Zeitraum auf geradezu symbolische 2,5 % drücken. Und dafür stehe ich auch. Genauso wie für 4

5 das Ziel eines Pebb y-deckungsgrades von 100%. So lange ich im Amt bin, werde ich beides verteidigen. Da habe ich übrigens die volle Rückendeckung der Schleswig-Holsteinischen FDP. Info: In der Justiz wird Pebb y immer noch kritisch gesehen. Viele Geschäfte sind nicht oder nur unzureichend erfasst. Schmalfuß: Pebb y mag Schwächen und Unschärfen haben, aber es ist das Beste, was wir haben. Und es ist ein System, um das uns andere Verwaltungszweige beneiden. Gäbe es Pebb y nicht, um die Notwendigkeit des aktuellen Personaleinsatzes in der Justiz zu belegen, wären schon längst alle Dämme gebrochen. Da hätten die Justizminister in allen Bundesländern ganz schlechte Karten. INFO: Und welche Gefahren drohen? Schmalfuß: Die Geberländer im Länderfinanzausgleich haben zum Teil deutlich geringere Pebb y-deckungsgrade. Und irgendwie funktioniert die Justiz dort auch. Schlichtere Gemüter verfallen da schon mal auf dumme Gedanken Konkret gehen die Forderungen dahin, den durchschnittlichen Personaleinsatz der Geberländer zum Maßstab für alle zu machen. Die Landesrechnungshöfe und viele Finanzminister verfolgen diesen Ansatz bereits. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort Benchmarking. Info: Was hieße das für Schleswig-Holstein? Schmalfuß: Unser Landesrechnungshof hat bereits 2008 errechnet, dass sich auf dieser Basis verteilt auf alle Dienste in der Schleswig-Holsteinischen Justiz 372 Stellen einsparen ließen. In einer aktuellen Untersuchung des nachgeordneten Bereichs bei der Staatsanwaltschaft Lübeck hat der Landesrechnungshof ein Einsparpotential von 57 Stellen ermittelt. Info: Wie reagieren Sie darauf? Schmalfuß: Ich habe bereits reagiert und bin dem entschieden entgegen getreten. So lange ich politische Verantwortung trage, werde ich das bestehende System verteidigen. Weitere Stelleneinsparungen wird es mit mir definitiv nicht geben! Info: Das ist ein klares Wort. Herr Minister, wir bedanken uns für Ihre Antworten. Das Interview führte der Verbandsvorsitzende Dr. Wilfried Kellermann 5

6 Bombendrohung am Arbeitsgericht Über alternative Sitzungsorte Am Morgen des 26. Januar 2012 hat ein Unbekannter telefonisch mit einer Bombe im Arbeitsgericht Lübeck gedroht. Auch wenn zum Glück wohl praktisch alle derartigen Drohungen nur leere Worte sind, geht Sicherheit natürlich vor. Das Gericht musste also sofort geräumt werden, dazu auch noch die angrenzenden Gebäude. Die Polizei rückte mit Spezialisten vom Kampfmittelräumdienst an, die einen herumliegenden Rucksack mit ein paar Kleidungsstücken überprüften (keine Bombe) und dann mit drei Sprengstoffspürhunden das ganze Gebäude absuchten (auch keine Bombe). Von 9 bis kurz nach 13 Uhr war das Gerichtsgebäude gesperrt, die Mitarbeiter des Gerichts konnten ihrer Arbeit nicht nachgehen, die Nachbarn waren gestört (besonders schlimm: eine bettlägerige 95jährige Dame musste mit dem Krankenwagen in Sicherheit gebracht werden). Auch die laufenden Sitzungen des Gerichts mussten unterbrochen werden. Für arbeitsgerichtliche Güteverhandlungen ist der logistische Aufwand jedoch nicht groß: Außer einem Richter braucht man nur ein Diktiergerät, die Verfahrensakte und zwei Parteien. Diesen Umstand konnte sich das Gericht zu Nutze machen und so wurde die laufende Güteverhandlung zunächst am Nachbarhaus fortgesetzt. Nachdem die Polizei den Räumungsradius bekanntgegeben hatte, musste die nächste Verhandlung etwas weiter verlegt werden und fand in Wiederaufnahme sehr alter Traditionen unter einem nahestehenden Baum statt (vgl. Photo, 169 Satz 2 GVG dürfte für Verhandlungen unter dem Ge- Photo: hanseatic news/holger Krömer 6

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8 richtsbaum nicht gelten). Der Baum war bis dato unerkannt durch das Hinweisschild Arbeitsgericht zum Lübecker Gerichtsbaum gewidmet worden (bisher war nur die Gerichtslinde im Ortsteil Niederbüssau bekannt). Dank der Kooperation der Parteien konnten so zwei Güteverhandlungen in besonders öffentlicher Sitzung abgehalten werden. Die unerfreuliche Kälte legte jedoch einen erneuten Ortswechsel nahe. Das benachbarte Café Steinhusen bot dann freundliches und warmes Obdach, unter dem noch weitere sechs Güteverhandlungen stattfanden. Die Rechtsanwälte konnten telefonisch auf den neuen Sitzungsort hingewiesen werden, die Parteien wurden von Polizei und Mitarbeitern des Gerichts zum Café geschickt. Alle Sitzungen konnten stattfinden, eine Säumnis (die angesichts der Umstände auch nicht zu einem Versäumnisurteil geführt hätte) trat nicht ein. Der vom Anrufer, nach dem noch gefahndet wird, offenbar bezweckte Stillstand des Gerichts konnte so immerhin eingeschränkt werden. Das Finanzministerium möge aber von den Unwägbarkeiten der Witterung davon abgehalten werden, die traditionelle Sitzung unter dem Gerichtsbaum als Einsparpotential einzuplanen. Ulf Kortstock Tu Schlechtes und rede drüber Sicherheit in den Gerichten: Es kommt drauf an, was man draus lernt Öffentliche Verhandlungen unter der Gerichtslinde Schule sollten sie nicht machen. Oder doch? Wir alle werden künftig häufiger Gelegenheit haben, sie einzuüben. Sicherheitsübungen werden zum Alltagsgeschäft gehören müssen. Ob Bombendrohung oder Pistolenangriff das Thema Sicherheit muss breit und systematisch diskutiert werden. Das bestehende landesweite Sicherheitskonzept bezieht sich in erster Linie auf Personen- und Eingangskontrollen, insbesondere die Eigensicherheit und die bauliche und organisatorische Sicherheit. Viel ist hier geschehen. Das ist gut so. Gut ist auch, dass den Gerichten nach dem tragischen Mord im Amtsgericht Dachau nun mobile Schleusen zur Verfügung gestellt werden sollen. Über die notwendige Personalausstattung wird man reden müssen. Dr. Wolf Reinhard Wrege Die Erfahrung zeigt aber, dass die Sicherheit an den Gerichten (Eigensicherheit) nicht nur im Personenkontakt gefährdet sein kann. Das Sicherungskonzept stellt lapidar fest: Die Behördenleitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind für die Eigensicherung ihres Geschäftsbereichs zuständig. Es ist ein Leichtes, ein Gericht lahmzulegen These Nr. 1: Alle Außenkontakte bergen ein Gefährdungsrisiko. Dazu zählen neben dem Eingangsbereich auch etwa der gesamte Bereich der eingehenden Post und die Tiefgarage. These Nr. 2: Es ist ein Leichtes, ein Gericht lahmzulegen. In Norderstedt hat ein Brief ausgereicht, aus dem etwas Backpulver rieselte. Aus solchen Erfahrungen müssen wir wechselseitig lernen. Reden wir also darüber, um durch schlechte Erfahrung stärker zu werden. Anonyme Briefe, womöglich persönlich mit maschinengeschriebenem Aufkleber 8

9 adressiert, sind immer verdächtig. Sie sollten frühzeitig wenn möglich noch vor dem Transport in das Gerichtsgebäude herausgefiltert werden. Für Paketsendungen, die angeliefert werden, ist ein eigenes Frühwarnsystem zu entwickeln. Selbstverständlich sollte darüber hinaus sein, Wachtmeisterei und Poststelle über spezifische Gefährdungslagen auf dem Laufenden zu halten: Gibt es Drohungen, vielleicht sogar gezielt gegen einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter? Spitzt sich ein bestimmtes Verfahren in besonderer Weise emotional zu? Stehen in einem solchen Prozess zentrale Entscheidungen an? Über diese Fragen muss zunächst die Verwaltung informiert werden, um die Informationen fortlaufend an die Wachtmeisterei weiter geben zu können. Auch die Dauer einer Gefährdungslage wird dabei eine Rolle spielen, will man wirklich konkreten Gefahren ins Auge sehen. Jeder Entscheider sollte übrigens schon im eigenen Interesse absehbare Gefahrenlagen an der Wurzel vermeiden: So sollte eine richterliche Entscheidung, die eine hohe emotionale Beteiligung der Parteien erwarten lässt, nicht im Dienstzimmer (womöglich im vierten Stock des Gebäudes!), sondern im Schutze des Sitzungssaals und unter Vorwarnung der Wachtmeisterei verkündet werden. Finger weg keine Bordmittel! Sensibilität und Kommunikation sind gefragt. Im Ausgangspunkt sollte jede mögliche Gefährdungslage ernst genommen werden. Das ist in der Theorie sicherlich Konsens, in der Praxis nicht ganz so einfach. Gemeint ist der verdächtige Brief ebenso wie der vergessene Koffer in der Tiefgarage. Auch der einsame Mantel im Sitzungssaal? Im Falle eines Gefahrenverdachts gehört zum Ernstnehmen, gegebenenfalls nicht mit 9

10 Bordmitteln vorzugehen. Es gilt grundsätzlich: Finger weg! Im Amtsgericht Norderstedt etwa ist besagter ungeöffneter Brief gut gemeint durch das Haus getragen worden; mögliche Spuren des Backpulvers in Flur und Fahrstuhl sowie auf mehreren Schreibtischen sollten uns noch viele Sorgen bereiten. Die Grundidee war freilich richtig: Zur Einschätzung der tatsächlichen Gefährdungslage ist zunächst unverzüglich (aber eben: vor Ort) die Gerichtsleitung hinzuzuziehen. Das Gefahrenrisiko ist unter Berücksichtigung der unbedingten Integrität von Personen und Sachen abzuschätzen; aber auch die einschneidenden Folgen für den Dienstbetrieb werden zu bedenken sein. Ein möglicher Angriff zielt in aller Regel gerade darauf, Angst und Schrecken zu verbreiten und die Justiz an verletzlicher Stelle lahm zu legen. Schematische Einschätzungen verbieten sich. Jede Gefährdungslage kommt anders daher. Wird die Gefahr als ernst zu nehmen eingeschätzt, so ist die Entscheidung zu treffen, ob das Gebäude entsprechend dem Alarm- und Räumungsplan zu räumen ist. Gegebenenfalls ist entsprechend vorzugehen. Ist der Plan überhaupt bekannt und geläufig? (Übungen sollten in periodischen Zeitabständen durchgeführt werden). Die Räumung des Gebäudes wird bei Bombendrohungen wie in Lübeck in der Regel das Mittel der Wahl sein. In jedem Fall ist dringend zu empfehlen, sofort professionelle Hilfe hinzuzuziehen keine Bordmittel! Die Erfahrung zeigt, dass nun sehr schnell das volle Programm der präventiven Polizeiarbeit abläuft. Feuerlöschzüge, Notärzte, Kampfmittelräumdienste, Einsatzleitungen werden nun möglicherweise das Bild bestimmen und für (weitere) erhebliche Unruhe sorgen. Situation und Lageeinschätzung werden damit teilweise aus der Hand gegeben; die Verantwortung bleibt. Wichtig ist jetzt, schnell einen arbeitsteilig funktionierenden Krisenstab zu etablieren. Die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Ablauf- und Gefährdungsanalyse, Instruktion betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schließung von Zimmern, Medikamentenvergabe usw.) sind zu organisieren. Besonnene Kommunikation ist gefragt Für die Gerichtsverwaltung rückt in dem Maße, in dem die weitere Gefahrermittlung von anderer übernommen wird, die Information in den Vordergrund: zum einen wird Presse- und Öffentlichkeitsarbeit spätestens dann erforderlich, wenn die ersten Medien vor der Tür stehen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der professionellen und erfahrenen Pressestelle der Polizei ausgesprochen hilfreich. Parallel muss auch der vorgesetzten Dienststelle berichtet werden. Genauso wichtig ist aber die rechtzeitige und fortlaufende Einbeziehung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie müssen Bescheid wissen, was passiert (ist). Ihr Informationsbedarf ist gar nicht zu überschätzen verständlicherweise verbreiten sich im Nu existenzielle Fragen und führen zu nachvollziehbaren Ängsten. Mangels Faktenkenntnis herrscht das Regiment des Gerüchts. Als ungeeignete Informationsmittel haben sich Lautsprecherdurchsage, aber auch, etwas diskreter, die erwiesen. Die Vielzahl und Intensität der Fragen lassen sich auf diesen Wegen nicht beantworten im Gegenteil, sie werden in einer Atmosphäre gesunden Misstrauens gehört bzw. gelesen. Die erforderliche Transparenz kann nur der persönliche Kontakt, d. h. die authentische Antwort auf jede individuelle Frage, herstellen. Für Taktiererei (z. B. Verharmlosungen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen,) ist kein Raum. Als hilfreich hat sich eine nachmittags kurzfristig einberufene Personalversammlung erwiesen. Einige empfanden 10

11 sie als zu spät. Indes: Eine Personalversammlung (ohnehin als größtmögliche Informationsmaßnahme die ultima ratio) zu einem früheren Zeitpunkt wird die erforderlichen Antworten noch nicht geben und daher in demselben Maße keine Beruhigung bringen (können), in welchem die Gefahrenlage ungeklärt ist. Ein erster belastbarer Überblick muss bereits gewonnen sein das bedarf gewisser Zeit. Der gesamte Krisenstab sollte überdies an der Zusammenkunft teilnehmen. Die Informationsversammlung in Norderstedt lebte sehr von der fachlichen Autorität des Leitenden Notarztes und der Erfahrung des polizeilichen Einsatzleiters; selbst sie hatten es allerdings nicht leicht, sich den (verständlicherweise) bohrenden Fragen der erschienenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen. Aus welchen Gründen werden die Maßnahmen begrenzt? Weshalb wird der Dienstbetrieb aufrechterhalten? Warum gelte ich als nicht gefährdet? Wieso bekommen nur andere die präventive Medikation? Die Gerichtsleitung allein hätte die Anfragen kaum selbst befriedigend beantworten können. Ohne jeden Anflug von Resignation: Solange (wie bei erforderlichen Laboruntersuchungen) die Gefahrerforschung andauert, wird das übergroße Bedürfnis, die so unvorbereitet verlorene Sicherheit wiederzugewinnen, letztlich in keiner Weise zu befriedigen sein. In einer Nachbearbeitung hat sich das Amtsgericht Norderstedt für künftige Fälle zu einem Multiplikatorensystem entschlossen: Flurbeauftragte werden zum Krisenstab hinzugezogen und vermitteln den aktuellen Informationsstand fortlaufend in beide Richtungen. In Norderstedt stellte sich nach einer Untersuchung des Robert-Koch-Instituts in Berlin Tage später (erwartungsgemäß) heraus, dass die Substanz harmlos war. Die Unruhe legt sich erst langsam. Der Vorfall ist intensiv nachbearbeitet worden. Der nächste Gefahrenverdacht wird bestimmt kommen. Wir haben aus den dramatischen Erlebnissen gelernt. Und: Wir werden weiter üben, einen Ernstfall dadurch abzuwenden, zumindest abzumildern, dass wir uns richtig und besonnen verhalten. So hat der Vorfall entgegen dem Täterplan doch noch sein Gutes. Vielleicht nicht nur in Norder- 9stedt. Dr. Wolf Reinhard Wrege info impressum Herausgeber: Schleswig-Holsteinischer Richterverband Postanschrift: Landgericht Kiel, Schützenwall, Kiel Verantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe und Redaktionsanschrift: Dominik Mardorf, c/o Amtsgericht Itzehoe, Bergstr. 5-7, Itzehoe Tel.: / dominik.mardorf@ag-itzehoe.landsh.de Beiträge mit dem Namen des Verfassers geben dessen persönliche Meinung wieder und müssen nicht mit der Position des Verbandes übereinstimmen. 11

12 Podiumsdiskussion zur Justizpolitik am im Landgericht Kiel Die Landtagswahl steht vor der Tür. Deshalb hatte der Landesrichterverband für den alle sechs Landtagsfraktionen eingeladen, ihre justizpolitischen Programme vorzustellen. Als Teilnehmer kamen: MdL Werner Kalinka (CDU), MdL Thomas Rother (SPD), MdL und RA Gerrit Koch (FDP), RA Burkhard Peters (Grüne), MdL Heinz-Werner Jezewski (Linke) und MdL Anke Spoorendonk (SSW). Von n des Landesverbandes moderierten Dr. Wilfried Kellermann und der stellvertretende Vorsitzende Volker Brandt vor rund 60 Kolleginnen und Kollegen die Diskussion. Grundlage der Diskussion waren die vorab vom Landesverband versandten und von den Parteien ausführlich beantworteten Wahlprüfsteine. Beides war auf der Homepage des Verbandes einzusehen. Dank dieser ausführlichen Vorbereitung konnten sich die Moderatoren auf die streitigen Themen konzentrieren und erhielten zusammengefasst folgende Antworten: Themenblock Struktur der Justiz Zur Frage der Bildung eines reinen Justizressorts vertritt der SSW die Auffassung, das Justizministerium dürfe kein Gemischtwarenladen sein. Die Bereiche Europa und Justiz ergänzten sich gut und sollten unter einem Dach geführt werden. Dies deckt sich mit der Ansicht der Grünen, die zudem darauf hinweisen, dass das Justizministerium keine Bereiche enthalten solle, die wie Migration und Atomaufsicht zu Rechtsstreitigkeiten neigten. Auch die SPD bemängelt die jetzige Zusammenlegung von Justiz mit Migration und Atomaufsicht als willkürlich und plädiert für die bewährte Kombination aus Justiz und Europa. Die CDU hingegen vertritt die Dr. Holger Fahl Ansicht, die jetzige Kombination mit Atomaufsicht und Integration sei keineswegs von Nachteil gewesen. Zur Selbstverwaltung der Justiz äußerten sich die Vertreter der Parteien grundsätzlich aufgeschlossen. Nach Ansicht der SPD sei das Projekt Justiz 2010 in seiner damaligen Ausgestaltung ad acta gelegt, neue Ideen müssten entwickelt werden. Möglicherweise bestehe zunächst auf Bundesebene Veränderungsbedarf. Der Ansatz Justiz 2010 sei, so der SSW, gut gewesen. Die Selbstverwaltung der Justiz müsse gefördert werden, für die Justiz bedeute die Selbstverwaltung eine Aufwertung und Stärkung. Weitergehend plädiert die Linke für eine völlige Selbstverwaltung der Justiz, da die Gewaltenteilung nicht funktioniere, wenn das Parlament an sämtlichen Personalentscheidungen in der Justiz beteiligt sei. Das Justizministerium könne abgeschafft werden. Demgegenüber sieht die FDP keine zwingende Notwendigkeit, etwas zu ändern. Man sei offen für die Diskussion, die Kontrolle durch das Parlament müsse aber gewahrt werden. Nach Ansicht der CDU ist es kein Zufall gewesen, dass Justiz 2010 nicht weitergeführt worden sei, da offen sei, wie die Selbstverwaltung zu organisieren sei. Jede Veränderung binde Ressourcen. Bevor über Jahre eine kostenintensive Umstellung vollzogen werde, habe man das Projekt lieber zurückgestellt. Die Grünen verweisen auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, dort werde die Selbstverwaltung weitergetrieben. Allerdings dürfe das Thema Selbstverwaltung nicht zum Spielfeld für rein verfassungstheoretische Auseinandersetzungen verkommen. Kontrovers wurde die Frage der Zusammenlegung von Gerichtszweigen dis- 12

13 v.l.n.r. Brandt (Richterverband), Kalinka (CDU), Rother (SPD) und Koch (FDP) kutiert. Nach Ansicht der CDU sollten Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengelegt werden können, da die Gerichtszweige verfahrenstechnisch nahe beieinander lägen. Es gebe keine konkreten Pläne, es werde aber eine Zielvorstellung erarbeitet. Auf Einwand der anwesenden Präsidentin des LSG, eine Diskussion auf Landesebene sei sinnlos, wenn auf Bundesebene BSG und BVerwG getrennt blieben, erklärte der Vertreter der CDU, man müsse sich zwingend über Optimierungspläne unterhalten. Mehr Planstellen werde es für die Richterschaft nicht geben. Außerdem hätten sich die Sozialgerichte doch bereits in letzter Zeit als sehr flexibel gezeigt. Demgegenüber vertritt die Linke die Ansicht, diese Diskussion zeige, dass die Selbstverwaltung notwendig sei. Die FDP weist darauf hin, dass bei der Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Optimierung denkbar sei, es handele sich im Land nur um vier Sozialgerichte und ein einziges Verwaltungsgericht. Auch die SPD erklärt, mögliche Probleme bei der Auslastung der Gerichtszweige sollten intern, nicht über eine Strukturänderung gelöst werden. Bei der Frage von Bezirkszusammenlegungen war insbesondere die Schließung der JVAen in Flensburg und Itzehoe Gegenstand der Diskussion. Die FDP erklärt, man habe mit der CDU entschieden, 2011 nichts zu entscheiden. So sei es auch gewesen. Beim nächsten Haushalt werde wieder alles überprüft. Auch die CDU sieht die Haushaltsdiskussion als Auslöser für die Schließungsdebatte. Eine Schließung der JVAen bringe aber mehr Nachteile als Vorteile, sei also unterblieben. Für den SSW sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Justizministeriums zur Schließung der JVA 13

14 Flensburg schlicht nicht nachvollziehbar und unvollständig. Die JVA Flensburg funktioniere. Zudem sei eine Schließung der JVA eine Gefahr für den Landgerichtsbezirk. Die Linken sehen ebenfalls die Gefahr einer mittelfristigen Landgerichtsbezirksschließung, wenn die JVA in Flensburg geschlossen würde. Außerdem sollten JVA-Standorte in der Fläche erhalten bleiben. Demgegenüber unterstreicht die SPD die Notwendigkeit, für qualifizierte Resozialisierungsangebote eine hinreichend große Menge an Inhaftierten in einer JVA zu haben. Allerdings könne auf anderen Gebieten dezentralisiert werden; so könnten Außensenate des OLG in Lübeck und Itzehoe eröffnet werden. Themenblock Personalausstattung Übereinstimmend sahen die Vertreter der Parteien die Notwendigkeit, die Justiz mit einer angemessenen Zahl von Stellen auszustatten. Ausgangspunkt aller Überlegungen sei aber die Schuldenbremse. Ausserdem seien bereits, so die CDU, trotz des finanziellen Engpasses sechs Stellen bei der StA und fünfeinhalb Stellen für den Bereitschaftsdienst geschaffen worden. CDU und FDP betonen, allein Rahmenbedingungen könnten verbessert werden, etwa durch ein einzuführendes Gesundheitsmanagement. Der Vertreter der Grünen plädiert für eine Entschlackung der Straftatbestände im StGB und befürwortet die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei der Blutprobenentnahme. Bei dem aktuellen Themenbereich Sicherheit waren die Parteien uneins. Nach Auffassung der CDU dürfe bei der Sicherheit kein Risiko eingegangen werden, ein Restrisiko bleibe aber immer. Auch die FDP befand die geforderten Einlasskontrollen als an sich richtig. Die Grünen stehen den nun geforderten flächendeckenden Einlasskontrollen ablehnend gegenüber. Gefährliche Situationen in Gerichtsgebäuden träten weit weniger häufig auf, als die Diskussion dies vermuten lasse. Themenblock Besoldung Moderator Volker Brandt begann den letzten Themenblock mit der Frage an die Politiker, wie viel nach ihrer Vorstellung ein 30jähriger, unverheirateter Richter (R1) wohl verdiene. Nach vagen Schätzungen der Politiker wies der Vertreter der CDU auf die in den Antworten der CDU enthaltenen Zahlen hin. Brandt rechnete daraufhin vor, dass der Stundenlohn bei EUR 17,00 brutto liege, und verwies auf das Fehlen fester Arbeitszeiten. Die Grünen stimmen zu, dass die Besoldung zu gering sei, bei der Staatsanwaltschaft würden bereits von Strafrechtskanzleien gezielt im Steuerstrafrecht erfahrene Staatsanwälte herausgekauft. Ein Problem sei aber die Schuldenbremse. Auch müsse gesehen werden, dass Anwälte mit PKH-Mandaten sicherlich deutlich unter EUR 17,00 pro Stunde verdienten. Der Vertreter der CDU meint dazu, die Beamtenweste ist eng, aber warm. Richter besäßen das Privileg der freien Arbeitszeitwahl. Die Richterschaft habe zudem keine Nachwuchsprobleme, das Ministerium verfüge über ausreichend viele Bewerber. Der öffentliche Dienst sei also noch immer eine lukrative Tätigkeit. Demgegenüber erklärt der Vertreter der SPD, die nachträglichen Veränderungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld relativierten die Vorzüge des Beamtenstatus deutlich. Es solle mittelfristig versucht werden, bei der Justiz zumindest den Stellenstandard zu halten. Die anhängigen Besoldungsklagen müssten abgewartet, dann die Gesetze uu angepasst werden. Sobald Ende des Jahrzehnts der Haushalt konsolidiert sei, gebe es wieder mehr Luft. Zwar will der Vertreter der FDP nicht erst mögliche Urteile zum Nachteil des Dienstherrn abwarten, Luft für Verhandlungen sei aber auch nach Ansicht der FDP frühestens Nach Überzeugung des SSW dürfe die Schuldbremse nicht als Argument für jede Kürzung herhalten. Zwar seien Versprechungen zur Rücknahme von Kürzungen nicht realistisch, es sei indes unabdingbar, dass die Mitarbeiter der Justiz wüssten, wie ge- 14

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16 plant werde, um eine Perspektive zu haben. Bei der Sonderfrage der Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Besoldung rechtfertigt der Vertreter der CDU die Besoldungsdifferenzen damit, dass in Baden-Württemberg schließlich die Mieten höher seien. Jeder könne zudem entscheiden, wo er arbeiten wolle. Nach Ansicht der Linken sei es eine politische Entscheidung gewesen, die Justiz schlechter zu bezahlen. Es sei genug Geld vorhanden, es wolle nur niemand offen darüber diskutieren, wofür es verwendet werde. Abschließend hatten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion Gelegenheit, ihr zentrales justizpolitisches Anliegen schlagwortartig zu umschreiben, wobei keine anderen als die erörterten Gesichtspunkte hervortraten. Zum Nachlesen der schriftlichen Antworten wird auf die Homepage des Verbandes unter verwiesen. Dr. Holger Fahl 16

17 Bundesverfassungsgericht: Handlungsauftrag für den Gesetzgeber in Sachen Besoldung Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar BvL 4/ 10 - die Professorenbesoldung nach der Besoldungsgruppe W 2 in einer 6 : 1 - Entscheidung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur verfassungskonformen Neuregelung bis spätestens 1. Januar 2013 aufgefordert. Dabei hat der Gesetzgeber u.a. die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen. Das Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung des durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich geschützten Alimentationsprinzips dar. Auch wenn die Professorenbesoldung wegen der Kombination fester Grundgehälter mit individuell verhandelbaren Leistungszulagen mit der Beamten- und Richterbesoldung nicht ohne weiteres vergleichbar ist, lassen sich dem Urteil doch allgemeine verfassungsrechtliche Strukturprinzipien entnehmen, welche auch für die Besoldung unserer Berufsgruppe von erheblicher Bedeutung sind. Ein wesentliches Strukturprinzip ist der ausdrücklich betonte Zusammenhang zwischen Qualifikation und Verantwortung der Berufsträger einerseits und ihrer Besoldung andererseits. Es ist nunmehr höchstrichterlich klargestellt, dass es bei der Ausgestaltung der Beamtenund Richterbesoldung nicht allein um die Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern auch um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes Dr. Frank Engellandt auf dem Arbeitsmarkt geht. Das Bundesverfassungsgericht hat damit eine zeitgemäße und operationalisierbare Interpretation des sogen. Abstandsgebots gefunden. Von herausragender Bedeutung sind die im Leitsatz Nr. 4 des Urteils geforderten verfahrensmäßigen Sicherungen für das grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber zur Sicherung der verfassungsrechtlichen Gestaltungsdirektive des Art. 33 Abs. 5 GG prozedurale Anforderungen in Gestalt von Begründungs-, Überprüfungs- und Beobachtungspflichten auferlegt. Dies gilt sowohl bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe in Gestalt von regelmäßigen Besoldungsanpassungen als auch bei strukturellen Neuausrichtungen in Gestalt von Systemwechseln. Dieser Auftrag schafft eine wertvolle verfahrensrechtliche Erleichterung. Nach bisheriger Rechtsprechung lag die Darlegungslast für eine unangemessene Besoldung beim klagenden Besoldungsempfänger, was eine rechtspraktisch außerordentliche hohe Barriere darstellte. Der Deutsche Richterbund hatte deshalb im Jahre 2008 zur empirischen Untermauerung der Musterklagen unserer Berufsträger die Kienbaum-Vergütungsanalyse Gehaltsentwicklung bei Juristen in der Privatwirtschaft und in Anwaltskanzleien - abrufbar auf der Richterbesoldung.de unter Positionen - in Auftrag gegeben. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber 17

18 jetzt selbst in die Pflicht genommen. Dies ist auch sachgerecht. Es liegt auf der Hand, dass sich die Frage nach der angemessenen Besoldungshöhe nicht allein im Wege der Gesetzesinterpretation erschließen lässt. Ergänzend hierzu bedarf es empirisch fundierter Untersuchungen und Vergleichsbetrachtungen, welche u.a. die Entwicklung des Preisniveaus und die Entwicklung der Vergütung vergleichbarer Berufsgruppen einschließt. Ohne solche Untersuchungen kann der Gesetzgeber keine sachlich fundierten Besoldungsentscheidungen treffen. Die vorgenannte verfahrensrechtliche Absicherung unserer Besoldungsposition stellt zudem einen sachgerechten Ausgleich dafür dar, dass wir unsere spezifischen Besoldungsinteressen nicht in Tarifverhandlungen einbringen können. Sie bewirkt, dass wir in Sachen Besoldung nicht mehr allein dem freien Ermessen des Dienstherrn und damit dem Prinzip der Bezahlung nach Kassenlage ausgesetzt sind. Dies ist ein entscheidender, nicht zu unterschätzender Fortschritt. Die gesetzten Verfahrensanforderungen führen im Ergebnis dazu, dass wir über Höhe und Struktur unserer Besoldung in einen institutionell abgesicherten, rational begründeten Diskurs eintreten können. Diesen Auftrag werden wir im Interesse unserer Mitglieder bestmöglichst wahrnehmen. Mit Interesse sehen wir den anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen R-Besoldung entgegen. Die unter den Aktenzeichen 2 BvL 17/09 und 2 BvL 18/09 anhängigen Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 9. Juli 2009 stehen aktuell an 3. Stelle der demnächst zu entscheidenden Verfahren. Inhaltlich geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung nach R 1 im Anschluss an die Halbierung der Sonderzuwendung im Jahre Auch wenn der Streitgegenstand dieser Verfahren wegen der zwischenzeitlich erfolgten weiteren Kürzungen schon fast überholt erscheint, sind die zur Entscheidung stehenden verfassungsrechtlichen Fragen von weitreichender Bedeutung. 18

19 Es geht im Kern um die Frage, von welchen konkreten (Vergleichs-) Maßstäben sich der Gesetzgeber bei seinen Besoldungsentscheidungen für unsere Berufsgruppe hat leiten zu lassen. Je dichter die hierzu getroffenen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben sind, desto stärker ist unsere Rechtsposition und unser Einfluss auf unsere zukünftige Besoldung. Dr. Frank Engellandt OVG Schleswig: Erhöhung der Beihilfeselbstbehalte ist rechtmäßig Die wegen der Erhöhung der Beihilfeselbstbehalte geführten Pilotverfahren sind zwischenzeitlich entschieden. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wies entsprechende Klagen mit Urteilen vom 7. September A 76/ 11 und vom 9. November A 64/ 11 zurück. Der in dem Verfahren 11 A 64/11 verfolgte Antrag auf Zulassung der Berufung ist vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. März LA 3/12 abgelehnt worden: Die Erhöhung der Beihilfeselbstbehalte sei mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vereinbar und verletze auch nicht übergeordnetes Recht. Dies gelte auch in Ansehung des Wegfalls der Ermäßigung für Pensionäre. Dass Pensionäre trotz entsprechend abgesenkter Besoldung nunmehr den gleichen Selbstbehalt wie Aktive zu tragen hätten, verstoße weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Verbot der Alterdiskriminierung. Dies gelte bereits deshalb, weil der Regelbeihilfebemessungssatz für Empfänger von Versorgungsbezügen bei 70% liege, während er für aktive Beamte lediglich 50% betrage. Aktuell offen ist allein ein Verfahren, in dem der Kläger neben der Erhöhung der Beihilfeselbstbehalte auch noch mit der Kürzung der Versorgungsbezüge aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs belastet war (11 A 101/11). Insoweit stellt sich die Frage nach einer noch angemessen Restalimentation. Mit der Entscheidung des OVG Schleswig ist der reguläre Rechtsweg erschöpft. Sofern keine besondere Konstellation vorliegen sollte, wird empfohlen, entsprechende Widersprüche zurückzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Nichtannahmebeschluss vom 2. Oktober BvR 1715/03 ausgeführt, dass im Rahmen einer Kostendämpfungspauschale eingeführte Beihilfeabschläge nicht isoliert zu betrachten seien. Die Beihilfe diene lediglich der Ergänzung der Eigenvorsorge des Beamten. Es komme deshalb entscheidend darauf an, ob die Summe aus Beihilfeleistung und Besoldung bzw. Pension noch als angemessen Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz zu qualifizieren sei. In den von uns aus Anlass des Wegfalls der Sonderzuwendung vorgeschlagenen Musteranträgen ist bereits eine nicht mehr angemessene Gesamtalimentation gerügt. Ansprüche auf Besoldungserhöhung können durch die Stellung des Musterantrages verfahrensrechtlich abgesichert werden. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren und die gerichtlichen Musterverfahren ruhen derzeit bis zum Abschluss der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlage des OVG NRW, über die noch in diesem Jahr entschieden werden soll. Dr. Frank Engellandt 19

20 Bereitschaftsdienst 2011 und 2012 im Landgerichtsbezirk Flensburg: Von Breitensport und Leistungssport Die Ausgangslage zum 1. Januar 2011 Mit dem Inkrafttreten der Landesverordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei Amtsgerichten am 1. Januar 2011 waren auch im Landgerichtsbezirk Flensburg strukturelle Veränderungen verbunden. So sind durch die Verordnung zunächst die Bereitschaftsdienste der Amtsgerichte Husum und Niebüll auf der einen sowie Flensburg und Schleswig auf der anderen zusammengelegt worden. Die geographische Ost-West-Teilung des Bezirks ist das Ergebnis entsprechender Vorüberlegungen der Arbeitsgruppe Bereitschaftsdienst gewesen, die sich insbesondere an der Lage der psychiatrischen Kliniken in Bredstedt und Breklum einerseits und in Schleswig und Flensburg andererseits orientiert hatte und die unangemessen lange Fahrzeiten der diensthabenden Richterinnen und Richter möglichst vermeiden wollte. Darüber hinaus ist in der Verordnung die Heranziehung der Richterinnen und Richter des Landgerichts Flensburg zum gemeinsamen Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Flensburg und Schleswig geregelt worden. Die Entscheidung des Verordnungsgebers ist von den Kolleginnen und Kollegen des Landgerichts ohne nennenswerten Widerstand akzeptiert worden und hat dadurch zur Solidarität innerhalb der Richterschaft des Landgerichtsbezirks positiv beigetragen. Organisation des Bereitschaftsdienstes der Amtsgerichte Niebüll und Husum Die beiden an der Westküste gelegenen Bezirke Niebüll und Husum haben den Bereitschaftsdienst von Beginn an auf alle Schultern verteilt, so dass die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen entsprechend der Verteilung ihrer Arbeitskraftanteile den Bereitschaftsdienst im wöchentlichen Wechsel umschichtig wahrnehmen. Dieses Modell hat sich dort gut bewährt. Die Beteiligten empfinden es als Erleichterung, dass sich die Zahl der Bereitschaftsdienstwochen der einzelnen Kollegen dadurch in etwa halbiert hat, auch wenn gleichzeitig natürlich die Anzahl der im Bereitschaftsdienst wahrzunehmenden Geschäfte entsprechend angestiegen ist. Den Schwerpunkt der Dienstgeschäfte im Bereitschaftsdienst an der Westküste bilden Unterbringungsanträge nach dem PsychKG. Hinzu kommen gelegentlich Gewahrsamsnahmen nach dem Landesverwaltungsgesetz. Strafprozessuale Geschäfte sind dort hingegen selten, da die Staatsanwaltschaft ihren Sitz im Bezirk des Amtsgerichts Flensburg hat. Die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes ist werktags zwischen Uhr und Uhr und zwischen Uhr und Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags zwischen Uhr und Uhr durch den Einsatz eines mobilen Telefons sichergestellt. Zu den Anhörungsterminen fahren die Kolleginnen und Kollegen gewöhnlich mit dem eigenen Fahrzeug bei üblicher Reisekostenerstattung. Ausgangslage der östlichen Gerichte in Flensburg und Schleswig Der gemeinsame Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Flensburg und Schleswig ist von Januar bis August 2011 nach dem gleichen Modell wie an der Westküste organisiert worden. Auch hier sind zunächst alle Kolleginnen und Kollegen erstmals auch die des Landgerichts Flensburg im wöchentlichen Wechsel mit den Aufgaben des Bereitschaftsdienstes befasst gewesen. Der in der Überschrift verwendete Begriff Breitensport ist keineswegs despektierlich gemeint, sondern soll ein wenig plakativ das subjektive Empfinden erhellen, das gele- 20

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22 gentlich aufgekommen sein kann, wenn 50 bis 60 Kolleginnen und Kollegen nacheinander im wöchentlichen Wechsel zum Bereitschaftsdienst an den Start gehen. Zumal sich darunter eine nennenswerte Anzahl von Richterinnen und Richtern des Landgerichts befand, die noch nie oder doch jedenfalls nur während ihrer schon länger zurückliegenden Probezeit einmal mit den Aufgaben des Bereitschaftsrichters in Berührung gekommen waren. Erleichtert worden ist ihnen der Einstieg durch eine Liste mit privaten Telefonnummern von Kolleginnen und Kollegen des Amtsgerichts Flensburg, die für das jeweils einschlägige Sachgebiet (Betreuungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht) ihren fachlichen Rat als Telefonjoker zugesagt hatten. Gelegentlich soll hiervon auch Gebrauch gemacht worden sein. Einführung des Spezialistenmodells im östlichen Pool Bei einer so großen Anzahl an beteiligten Richterinnen und Richtern führt das Modell Breitensport zwar zu einer - im Vergleich zur früheren Situation - deutlichen Reduzierung der Anzahl der Dienste pro Jahr für den Einzelnen. Der Nachteil einer solchen Lösung liegt jedoch auf der Hand: Die seltene Inanspruchnahme des Einzelnen, der plötzlich nicht mehr alle drei Monate Bereitschaftsdienst hat, sondern nur noch ein- bis zweimal im Jahr, lässt Erfahrung und Routine kaum aufkommen. Die Nervosität vor dem Beginn einer Bereitschaftsdienstwoche und insbesondere vor dem Wochenende steigt bei vielen unnötig an und mag vielleicht auch die Fehlerquote erhöhen. Die beteiligten Präsidien haben deshalb von Beginn an auch eine Spezialistenlösung in die Überlegungen einbezogen, die nach Anpassung der entsprechenden Personalplanung und ausstattung der beteiligten Gerichte ab dem 1. September 2011 umgesetzt worden ist und seitdem erfolgreich praktiziert wird. Der gemeinsame Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Schleswig und Flensburg wird nunmehr ausschließlich von vier namentlich bezeichneten Kollegen wahrgenommen, die derzeit beim Amtsgericht Flensburg beschäftigt sind. Die in der Landesverordnung geregelte Beteiligung des Amtsgerichts Schleswig und des Landgerichts Flensburg erfolgt durch die bezirksinterne Zuweisung von entsprechend höherem anteiligem Richterpersonal an das Amtsgericht Flensburg. Diesem für die Wahrnehmung des gemeinsamen Bereitschaftsdienstes erforderlichen zusätzlichen Personalbedarf des Amtsgerichts Flensburg liegt ein entsprechender Konsens der beteiligten Präsidien und Behördenleiter zugrunde. Die etwas bessere bezirksinterne Personalausstattung hat es dem Amtsgericht Flensburg wiederum ermöglicht, den derzeit vier Spezialisten den Einsatz als Bereitschaftsrichter mit 0,4 bzw. 0,5 Arbeitkraftanteilen auf ihre sonstige Tätigkeit anzurechnen, so dass es letztlich gelungen ist, vier Kollegen zur Übernahme dieser Geschäfte zu motivieren. Seitdem wird der Bereitschaftsdienst von den vier Kollegen im wöchentlichen Wechsel wahrgenommen, so dass jeder von ihnen praktisch eine Woche im Monat Bereitschaftsdienst hat. Die gleichmäßige Verteilung der Dienste auf die 52 Wochen des Jahres einschließlich sämtlicher Ferienzeiten und Feiertage haben die Spezialisten selbständig abgesprochen und ihren Jahresplanentwurf dem Präsidium zur Beschlussfassung vorgelegt. Ergänzt wird dieses Spezialistenmodell durch ebenfalls auf den Bereitschaftsdienst spezialisierte Service-Einheiten. Insgesamt fünf Mitarbeiterinnen des Amtsgerichts Flensburg teilen sich derzeit die Aufgaben der Geschäftsstelle und der Protokollführung im Bereitschaftsdienst untereinander auf. Ihnen allen wird diese Tätigkeit mit jeweils 0,2 auf ihre sonstige Tätigkeit angerechnet. Seit dem 1. September 2011 gibt es zudem nur noch eine einheitliche Rufnum- 22

23 mer für den richterlichen Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Flensburg und Schleswig. Es handelt sich dabei um einen Festnetzapparat innerhalb des Telefonnetzes von Land- und Amtsgericht mit einer einfach zu merkenden, fünfstelligen Anschlussnummer. Von diesem Apparat aus ist eine Rufumleitung auf das aktuell vom Bereitschaftsrichter verwendete Mobiltelefon geschaltet. Möchte oder muss er ein anderes Gerät verwenden, wird dies der Telefonzentrale nur mitgeteilt und die Weiterleitung entsprechend geändert. Dem diensthabenden Bereitschaftsrichter steht darüber hinaus über das Wochenende ein Selbstfahrer-Dienstwagen (VW Polo) zur Verfügung, der in der Praxis hauptsächlich für die samstags und sonntags anfallenden Fahrten zur Fachklinik nach Schleswig genutzt wird. Erfahrungen mit dem Spezialistenmodell Die Bandbereite der Geschäfte ist im Bezirk Schleswig/Flensburg größer als an der Westküste. Zu der auch hier nennenswerten Anzahl von Unterbringungssachen kommen wegen des Sitzes der Staatsanwaltschaft die strafprozessualen Maßnahmen, insbesondere Genehmigung von Blutproben, Anordnung von Durchsuchungsbeschlüssen oder Haftvorführungen. Hinzu treten außerdem aufgrund der Nähe zur Grenze eine nicht geringe Anzahl von Abschiebehaftanträgen oder meist im Vorfeld Gewahrsamnahmen nach dem Bundespolizeigesetz bzw. dem Landesverwaltungsgesetz. Da es für die Spezialisten keine weitere Unterteilung in Vormittagsund Nachmittagsdienst gibt, kommt es nicht selten vor, dass der Richter am Wochenende die ersten Anrufe ab 6.00 Uhr entgegennimmt, sich um Uhr in das Gerichtsgebäude begibt, um dort im Rahmen der Präsenzbereitschaft zum Beispiel eine/mehrere (Abschiebe-) Haftvorführung/en abzuwickeln, um anschließend zu den Anhörungsterminen in Unterbringungssachen die Kliniken in Schleswig und Flensburg aufzusuchen. Je nach Arbeitsorganisation müssen noch die Anhörungsvermerke und Unterbringungsbeschlüsse geschrieben oder diktiert werden. Wenn dann zusätzlich eine Anhörung im Polizeigewahrsam ansteht oder eine Haftvorführung am Nachmittag oder Abend beantragt wird, kann der Dienst sich bis in die späten Abendstunden hinziehen. Und dies wiederholt sich für die Spezialisten alle vier Wochen. Da sie selbst am Abend vorher nie genau wissen, wie viele Geschäfte am kommenden Samstag oder Sonntag anstehen, ist die damit verbundene Einschränkung für das private Umfeld nicht unerheblich. Die Vorteile der Spezialistenlösung überwiegen aus Sicht der Beteiligten dennoch die Nachteile. Die Anrechnung des Bereitschaftsdienstes in dem angegebenen Umfang lässt den Arbeitsdruck für die Spezialisten außerhalb der Bereitschaftsdienstzeiten natürlich sinken, wobei von allen Spezialisten letztlich erwartet wird, dass sie neben dem Bereitschaftsdienst noch ein Spruchrichterdezernat bearbeiten. Vor allem aber ermöglicht die Spezialisierung den betroffenen Kollegen eine intensive Einarbeitung und viel Erfahrung im Umgang mit den im Bereitschaftsdienst anfallenden Geschäften sowie den logistischen Besonderheiten und dem hohen Entscheidungsdruck am Wochenende, wo die eingehenden Anträge in aller Regel sofort bearbeitet werden müssen, Kollegen zum Nachfragen aber nicht vor Ort sind. Auch eher exotische Anträge, mit denen sonst allenfalls mal der Ermittlungsrichter zu tun hat, müssen am Telefon oder vor Ort zielführend abgearbeitet werden. Insbesondere strafprozessuale Vorgänge mit Auslandsberührung seien hier beispielhaft genannt, die im Grenzgebiet auch schon einmal den Bereitschaftsdienst beschäftigen können. Die in Flensburg tätigen Spezialisten sind nach wie vor hoch motiviert und profitieren zunehmend von ihrem eigenen Er- 23

24 fahrungswissen und der Kenntnis der Abläufe, Örtlichkeiten und beteiligten Personen. Es ist zumindest der Eindruck entstanden, dass sich das praktizierte Spezialistenmodell auch bei den übrigen Beteiligten, z. B. Staatsanwaltschaft, Bundes- und Landespolizei, Gesundheitsbehörden und psychiatrischen Kliniken, herumgesprochen hat und positiv bewertet wird. Die Zahl der Ansprechpartner ist überschaubar geworden, man kennt sich untereinander und man weiß, wie man miteinander umzugehen hat. Fazit Bereitschaftsdienst als Breitensport hat sich insbesondere dort bewährt, wo die Anzahl der insgesamt beteiligten Richterinnen und Richter bei etwa 20 oder 25 liegt. Der oder die Einzelne kommt dann zwei bis dreimal im Jahr dran, oft genug, um sich etwas Routine und Erfahrung zu bewahren, aber nicht so häufig, dass die mit dem Dienst verbundenen Einschränkungen Überhand nehmen. Alle werden zudem gleichmäßig belastet, die Suche nach Freiwilligen entfällt. Bereitschaftsdienst als Leistungssport, wahrgenommen von besonders motivierten Spezialisten, ist hingegen dort eine ernst zu nehmende Alternative, wo die Zahl der insgesamt beteiligten Richterinnen und Richter noch größer ist. Dieses Modell ermöglicht es den Spezialisten, ihr Erfahrungswissen deutlich zu erhöhen, Verfahrensabläufe effizienter zu gestalten und eine mitunter abwechselungsreiche und interessante Tätigkeit in kurzen Intervallen rückstandsfrei zu übernehmen und zu übergeben. Die große Zahl der übrigen Kolleginnen und Kollegen ist von der oft als große Lästigkeit empfundenen mehrmonatigen Wiederkehr der Dienste demgegenüber dauerhaft frei und leistet ihren Beitrag statt dessen im eigenen Stammdezernat durch entsprechende Mehrarbeit, die im Rahmen der angesprochenen Freistellungen für die Spezialisten wiederum von allen Kollegen (einschließlich der Spezialisten selbst) als Solidargemeinschaft getragen wird. Dr. Sönke Bahnsen 24

25 Das Spezialistenmodell für den Bereitschaftsdienst ein Experiment, das sich bewährt Bislang traf es ausschließlich die Kollegen in den Amtsgerichten und das zuweilen auch nur alle paar Wochen. Jeder hatte von Zeit zu Zeit in den Morgen- und Abendstunden sowie am Wochenende den Bereitschaftsdienst zu übernehmen. Manchem fiel es schwer, für die dabei anfallenden Geschäfte Routine zu entwikkeln, weil er nur alle Jubeljahre einmal an der Reihe war. Im Übrigen waren die Kollegen des Landgerichts nicht in den Bereitschaftsdienst eingebunden, was die dort anfallende Arbeit vollständig auf die Amtsgerichte konzentrierte. Mit dem Spezialistenmodell für den Bereitschaftsdienst ist den genannten Schwächen des bisherigen Modells Abhilfe geschaffen worden, und zwar in effektiver, alle Beteiligten zufrieden stellender Weise. Im Folgenden soll der zentralisierte Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel kurz vorgestellt werden: I. Konzept An dem Spezialistenmodell für den Bereitschaftsdienst beteiligen sich im Landgerichtsbezirk Kiel das Landgericht sowie die Amtsgerichte Kiel, Rendsburg, Eckernförde und Plön. Es wurden ein Vormittags- und ein Nachmittagsdienst eingerichtet, die jeweils von vier bzw. fünf Kollegen im Wechsel versehen werden. Der Vormittagsdienst umfasst werktags den Zeitraum von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr, wobei nur solche Geschäfte wahrzunehmen sind, die bis 8.00 Uhr beendet werden können. Der Nachmittagsdienst erstreckt sich von Uhr bis Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen ist der Vormittagsdienst bis Uhr zuständig, der Nachmittagsdienst daran Dr. Holger Fahl anschließend bis Uhr. Der Zeitpunkt des Eingangs von Anträgen ist für die Frage der Zuständigkeit entscheidend. Das bedeutet, dass der Vormittagsdienst am Wochenende zuweilen über Uhr hinaus tätig sein muss, um vor dieser Zeit eingegangene Oliver Bunge Anträge zu bearbeiten. Für den Nachmittagsdienst bringt diese Regelung nicht selten Arbeitszeiten bis weit nach Uhr mit sich. II. Arbeitskraftanteilsbewertung des Bereitschaftsdienstes Der Vormittagsdienst erhält einen Arbeitskraftanteil von 0,25, der Nachmittagsdienst wird mit 0,5 bewertet, da er werktags arbeitsintensiver ist und einen längeren Zeitraum umfasst. Es ist allerdings möglich, sich einen Dienst dauerhaft zu teilen. Im Nachmittagsdienst haben sich zwei Kollegen, die nicht voll in den Bereitschaftsdienst einsteigen wollten, auf eine solche Teilung bei Anrechnung von 0,25 Arbeitskraftanteilen für jeden verständigt. III. Geschäftsverteilung Es existiert ein Bereitschaftsdienstplan, in dem jeder Tag bestimmten Richtern für die Tagesdienste zugeordnet ist. Dieser Bereitschaftsdienstplan ist Teil des vom Präsidium des Landgerichts Kiel im Einvernehmen mit den Präsidien der beteiligten Amtsgerichte beschlossenen Geschäftsverteilungsplans. Der Plan wird nach Absprache der beteiligten Richter, die jeweils zum Ende des Vorjahres getroffen wird, erstellt und ist für jeden im Outlook-Kalender abrufbar. Ein Tausch von Bereitschaftsdiensten ist auch kurzfristig unproblematisch 25

26 möglich. Entweder entscheidet das Präsidium entsprechend, oder die Präsidentin trifft eine Eilandordnung, die später vom Präsidium genehmigt wird. IV. Ausstattung und Ablauf Zentraler Anlaufpunkt für alle Antragsteller, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt und andere Behörden, ist die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes, die beim Amtsgericht Kiel eingerichtet worden ist. Die Anträge gehen zum großen Teil als Fax in elektronischer Form im elektronischen Postfach des Bereitschaftsdienstes ein und kann dort von der Geschäftsstelle abgerufen werden. Häufig wird die Geschäftsstelle vorab angerufen. Diese klärt vorab die Personalien, vergibt das entsprechende Aktenzeichen für das Geschäft und klärt in geeigneten Fällen mit den Antragstellern Form und Inhalt der Anträge ab. Es gibt für diverse Geschäfte Vordrucke, die von den beteiligten Polizeibeamten oder von anderen zuständigen Personen ausgefüllt werden können und mit denen sichergestellt ist, dass die Anträge die notwendigen Angaben enthalten. Schließlich wird der diensthabende Richter telefonisch von dem Eingang eines Antrags in Kenntnis gesetzt. Dieser kann ihn sich sodann aus dem elektronischen Postfach abrufen. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts besteht zurzeit aus neun hochmotivierten und qualifizierten Mitarbeitern, die durch ihre Arbeit entscheidend zum Erfolg des zentralisierten Bereitschaftsdienstes beitragen. Mit großem Engagement bereiten sie die einzelnen Geschäfte nicht nur vor, sondern kümmern sich z.b. um die Organisation eines Vorführungstermins zur Verkündung eines Haftbefehls, führen, wenn es notwendig ist, etwa in Haftsachen Protokoll, und fertigen von den ergangenen richterlichen Entscheidungen Abschriften und benachrichtigen erforderlichenfalls die zuständigen Stellen hiervon. Den Bereitschaftsrichtern wiederum steht ein Bereitschaftsdienstkoffer mit einem Mobiltelefon, einem Laptop mit Funkkarte und Faxfunktion, einem Drukker, einem Diktiergerät und einem Handscanner zur Verfügung. Darüber hinaus enthält der Koffer einen Ordner mit einer umfassenden Formularsammlung, die vom Amtsgericht Kiel erstellt wurde. Mit dem Laptop ist es möglich, über das Internet eine sichere Verbindung zur Mega-Datenbank und zum Mega-Schreibwerk des Amtsgerichts Kiel herzustellen. Auf diese Weise hat der Richter unmittelbar Zugang zu den Vorgangsdaten und kann anhand der Vorlagen Protokolle und Beschlüsse von zu Hause aus fertigen. Der Dienst bringt es mit sich, dass der diensthabende Richter für Anhörungen in Unterbringungssachen psychiatrische Krankenhäsuer, z.b. das Imland-Klinikum in Rendsburg oder das Zentrum für Integrative Psychiatrie in Kiel aufsuchen oder anlässlich von Anträgen auf Gewahrsamnahme von Personen zu Polizeidienststellen fahren muss. Dies kann er mit dem eigenen Pkw tun und seine Kosten im Nachhinein abrechnen, oder aber er nutzt die im Bereitschaftsdienstkoffer enthaltende Taxikarte und lässt sich zu seinen Einsätzen fahren. Die Entscheidung darüber liegt bei ihm selbst. Als sehr wertvoll hat es sich erwiesen, dass sämtliche Richterkollegen sich bereiterklärt haben, sich bei schwierigen Fragen oder Unsicherheit privat anrufen zu lassen und dem diensthabenden Kollegen mit Rat und Sachverstand zur zu stehen. Dieses Angebot wir häufig angenommen und ist ein weiteres Merkmal der ausgesprochen guten Kooperation innerhalb des Bereitschaftsdienstes. V. Erfahrungen Das Spezialistenmodell für den Bereitschaftsdienst läuft nun seit über einem Jahr. Es hat sich herausgestellt, dass die Arbeitsbelastung sowohl für den Vormit- 26

27 tags- als auch für den Nachmittagsdienst an den Wochenenden erheblich ist. Dies gilt hinsichtlich des Nachmittagsdienstes auch für die werktägliche Bereitschaft, während sich in dieser Zeit der vormittägliche Dienst ruhiger darstellt, was im Wesentlichen an der Zuständigkeitseinschränkung liegt, dass die anfallenden Geschäfte bis 8.00 Uhr beendet werden können müssen. Am Vormittag fallen in der Frühe häufig polizeiliche Gewahrsamnahmen von hilflosen Personen an, die entsprechenden Anträge haben sich vielfach bereits in der Nacht angesammelt und müssen dann abgearbeitet werden. Häufig sind auch Anträge auf Anordnung der Entnahme von Blutproben und im weiteren Verlauf des Tages auch andere strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder der Erlass oder die Verkündung von Haftbefehlen zu bearbeiten. Bereits am frühen Morgen, aber auch spät abends gehen regelmäßig Anträge auf Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken- Gesetz (PsychKG) ein, deren Bearbeitung zeitaufwändig sein kann. Wie erwähnt, muss am Wochenende im Vormittagsdienst damit gerechnet werden, dass die bis Uhr eingegangenen Einträge bis in den Nachmittag hinein bearbeitet werden müssen. Der Nachmittagsdienst kann auch in der Woche bis weit nach Uhr andauern. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes muss zeitnah entschieden werden. Dabei steht der Richter häufig in unmittelbarem Kontakt zu Beteiligten und muss darauf achten, sich von einer etwaigen Erwartungshaltung Dritter, z.b. von Verteidigern, Ärzten oder Polizeibeamten freizumachen. Auf der anderen machen diese unmittelbare Kommunikation mit Beteiligten aus verschiedenen Bereichen, die Möglichkeit und Erforderlichkeit einer zügigen Entscheidung und die Weite des Aufgabenspektrums den besonderen Reiz und die besondere Herausforderung im Bereitschaftsdienst aus, welche die Kollegen und Mitarbeiter immer wieder motiviert und erheblich zur Arbeitszufriedenheit beiträgt. VI. Bilanz Nach mittlerweile über einem Jahr ist es allen Kollegen gelungen, Routine für die im Bereitschaftsdienst anfallenden Geschäfte zu entwickeln. Absprachen und Nachfragen sorgen für weitgehend gleich bleibende und auch für die anderen Beteiligten verlässliche Arbeits- und Entscheidungsabläufe. Dies hat insgesamt die Qualität des Bereitschaftsdienstes und insbesondere die Rechtssicherheit im Landgerichtsbezirk erhöht. Es besteht eine hohe Akzeptanz des spezialisierten Bereitschaftsdienstes bei den behördlichen Beteiligten wie den psychiatrischen Krankenhäusern, der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Die Arbeitsbelastung der richterlichen Kollegen ist hoch, wird aber durch den angerechneten Arbeitskraftanteil und der damit verbundenen Entlastung in angemessenem Maße ausgeglichen. Das im Landgerichtsbezirk Kiel umgesetzte spezialisierte Bereitschaftsdienstmodell ist damit als Erfolg zu werten. Es bleibt zu hoffen, dass auch künftig die personellen und sachlichen Mittel vorgehalten werden, damit dieser Erfolg in Zukunft weiter gewährleistet werden kann. Dr. Holger Fahl & Oliver Bunge 27

28 Ein Bericht über Spezialisten, Pools und sonstige regionale Besonderheiten Erfahrungen mit dem neu organisierten Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Itzehoe (Nordpool) Nachdem in den letzten Jahren die Anforderungen an die Ausgestaltung des richterlichen Bereitschaftsdienstes insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in vielfältiger Art ständig zugenommen hatten, wurde hierauf nach ausführlichen Vorgesprächen im November 2010 mit einem Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Itzehoe zur Regelung des gemeinsamen Bereitschaftsdienstes für den Landgerichtsbezirk Itzehoe reagiert. Diesem Beschluss stimmten die betroffenen Amtsgerichte Meldorf, Itzehoe, Elmshorn und Pinneberg gemäß 22 c Absatz 1 Satz 4 GVG zu. Zunächst ein kleiner Abriss der Neukonstruktion dieses gemeinsamen Bereitschaftsdienstes: Auf der Grundlage der Landesverordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten entschied man sich zum einen dafür, dass der gemeinsame Bereitschaftsdienst ausschließlich von vorab bestimmten Bereitschaftsrichtern wahrgenommen wird (Stichwort Spezialistenmodell ). Zum anderen wurden die Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte Meldorf und Itzehoe zum sog. Nordpool sowie die der Amtsgerichte Elmshorn und Pinneberg zum sog. Südpool zusammengefasst. Diese Neuordnung des Bereitschaftsdienstes wurde mit Beginn des Jahres 2011 umgesetzt, wobei für die Ableistung des Bereitschaftsdienstes den Bereitschaftsdienstrichtern für jeden Pool pro Jahr eine Gesamtfreistellung von insgesamt 2,0 Pensen zur Verfügung gestellt wurde. Für die Wahrnehmung des gemeinsamen Bereitschaftsdienstes im Nordpool konnten fünf, für die Wahrnehmung im Südpool sieben Kollegen/innen gewonnen werden, die sich entsprechend ihren persönlichen Wünschen mit Arbeitskraftanteilen von 0,25 oder 0,50 einbrachten. Jeder der Beteiligten verpflichtete sich zunächst, dem Bereitschaftsdienst für zwei Jahre zur Verfügung zu stehen. In der konkreten Ausgestaltung geregelt durch Präsidiumsbeschluss des Landgerichts Itzehoe (jeweils separat für den Nord- und den Südpool) wird der Bereitschaftsdienst montags bis freitags von Uhr sowie von Uhr wahrgenommen. An den dienstfreien Tagen (samstags, sonntags, Feiertage) erstreckt sich der Bereitschaftsdienst durchgehend von Uhr. Der jeweilige Einsatz eines Bereitschaftsdienstrichters umfasst grundsätzlich eine Woche. Die Reihenfolge und Anzahl (im Verhältnis zu ihren jeweiligen Freistellungsanteilen) der Einsätze ergibt sich aus einem gesonderten Bereitschaftsdienstplan, in dem auch der jeweilige Zeitpunkt für den Übergang der Zuständigkeit auf den nachfolgenden Bereitschaftsdienstrichter festgelegt wird. Der Bereitschaftsdienstplan wird jeweils im November / Dezember für das kommende Jahr im Voraus aufgestellt. Abgestimmt wird die Verteilung auf einem Diensttreffen der beteiligten Bereitschaftsdienstrichter. Zum Zeitpunkt des jeweiligen Bereitschaftsdienstwechsels wird der Bereitschaftsdienstkoffer samt Mobil-Telefon an den nachfolgend zuständigen Bereitschaftsdienstrichter übergeben. Für den Fall der Erkrankung oder sonstigen nicht vorhersehbaren plötzlichen Verhinderung ist die Vertretung vorsorglich geregelt. Der richterliche Bereitschaftsdienst umfasst sämtliche unaufschiebbaren richterlichen Eil-Entscheidungen, insbesondere solche nach der StPO, der ZPO, 28

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30 dem FamFG sowie Entscheidungen in Unterbringungs- und Familiensachen. Maßgeblich für die Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes ist grundsätzlich der Zeitpunkt eines Antrages. Handelt es sich um einen Antrag, bei dem die Vorführung einer Person erforderlich ist, ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags nur dann entscheidend, wenn die Vorführung im betreffenden Gericht bis spätestens 2 Stunden nach Ende der bestimmten regelmäßigen Arbeitszeiten des Bereitschaftsdienstrichters erfolgen kann. Im Übrigen wird die weitere Bearbeitung bereits eingegangener Anträge zu unaufschiebbaren Amtshandlungen durch das Ende der Bereitschaftsdienstzeit nicht berührt. Soviel zu dem, was auf dem Papier, sprich in Präsidiumsbeschlüssen und Geschäftsverteilungsplänen, steht. Doch wie wird dieses kombinierte Spezialisten-/Pool-Modell von den Beteiligten in der Praxis ge-/erlebt und bewertet? Klarstellend soll in diesem Zusammenhang vorweggeschickt werden, dass die nachfolgenden Ausführungen auf den Erfahrungen eines mitwirkenden Spezialisten des Nordpools beruhen. Der Nordpool besteht im Übrigen aus einer beim Landgericht Itzehoe tätigen Kollegin sowie drei beim Amtsgericht Itzehoe und einem beim AG Meldorf tätigen Kollegen. Das vielleicht Wichtigste vorweg: der Erfolg der Umsetzung von Projekten steht und fällt regelmäßig mit dem Engagement der beteiligten Akteure. In diesem Zusammenhang sei zunächst erwähnt, dass in bisher rund 15 Monaten praktizierten Bereitschaftsdienstes noch nicht einmal im Nordpool krankheitsbedingt von der Vertretungsregelung Gebrauch gemacht werden musste. Die Zuverlässigkeit der Mitwirkenden war und ist bislang ein hohes (und wichtiges) Gut gewesen, das zur reibungslosen Umsetzung des Bereitschaftsdienstes beigetragen hat. Doch damit nicht genug: was den bisherigen Zeitraum zur einer durchweg positiven Erfahrung machte, war auch das weitere Drumherum : durch das persönliche Engagement eines zum Bereitschaftsrichter-Team gehörenden Kollegen kamen u. a. die interessanten Besuche der kooperativen Regionalleitstelle in Elmshorn sowie des im Aufbau befindlichen Polizeimuseums in Hamburg zustande. Diese und andere Faktoren haben ein wirkliches Team entstehen lassen. Die regelmäßigen Diensttreffen werden deshalb auch immer wieder dazu genutzt, weitere Optimierungen in den Geschäftsabläufen zu ereichen. Insoweit gab und gibt es immer noch kleinere Baustellen, insbesondere wenn es um die Weiterbearbeitung von Verfahren geht, in denen der Bereitschaftsrichter im fremden AG-Bezirk tätig gewesen ist. Überhaupt ist es darüber hinaus ebenso interessant wie lehrreich, wie unterschiedlich teilweise die Anwendung und Umsetzung identischer Rechtsgrundlagen wie z. B. des PsychKG in direkt nebeneinander liegenden AG-Bezirken ausgestaltet ist. Zu nachhaltigen Schwierigkeiten ist es deswegen jedoch im Rahmen des gemeinsamen Bereitschaftsdienstes bislang noch nicht gekommen. Die Akzeptanz des kombinierten Spezialisten-/Pool-Modells durch die anderen Kollegen, die nunmehr von der Last des Bereitschaftsdienstes befreit sind, scheint nach den hier angekommenen Rückmeldungen ebenfalls gegeben zu sein. Die den im Bereitschaftsdienst tätigen Kollegen hierfür zugebilligten Arbeitskraftanteile werden beiderseits als durchaus angemessen und sachgerecht eingeschätzt. Manch einer der befreiten Amtsgerichtskollegen bringt auch immer wieder zum Ausdruck, dass er dieses neue Privileg, nicht mehr zum Bereitschaftsdienst eingezogen zu werden und deshalb aufgrund von fehlenden Erfahrungen, aufkommenden Berührungsängsten etc. in diesen Tagen (oder manchmal auch schon davor) nicht mehr kurz- oder längerfristig an Schnappat- 30

31 mung, Blutdruck oder Luftnot leiden zu müssen, durchaus zu schätzen weiß. Von besonderen Sondereinsätzen blieben die Spezialisten des Nordpools praktisch verschont. Lediglich im Juni 2011, als Revisionsarbeiten beim KKW Brokdorf anstanden und vor dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima zu Großdemonstrationen aufgerufen wurde, wurde vorsorglich ein Änderungsbeschluss zur Regelung des Bereitschaftsdienstes erlassen, um bei ggf. auftretendem erheblichen Arbeitsanfall (der genauer definiert wurde) zusätzlich weitere Bereitschaftsrichter hinzuziehen zu können. Dieses Szenario kam jedoch im Ergebnis nicht zum Tragen. Andere Großereignisse wie z. B. das W:O:A (Wakken Open Air) haben Sonderregelungen bislang noch nicht erforderlich gemacht, da sie aufgrund der sorgfältigen Planung zwischen Veranstalter, Ordnungsbehörden und Polizei regelmäßig praktisch ohne größere, für den Bereitschaftsdienst relevante Vorkommnisse ablaufen. Fazit: der gemeinsame Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Itzehoe hat sich nach jetzigem Stand für alle n als positive Einrichtung bewährt. Man darf also gespannt abwarten, ob und ggf. unter welchen Rahmenbedingungen er dann auch eine feste Institution für die Zukunft werden wird. Andreas Wagner gänzlich neu, wie sonderbar, bleibt doch alles, wie es war Ein Jahr neu organisierter Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Lübeck Die seit Anfang des Jahres 2011 geltende Lösung für den amtsrichterlichen Bereitschaftsdienst im Bezirk des Landgerichts Lübeck sieht folgendermaßen aus: Aufgrund der Landesverordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei Amtsgerichten vom wurden ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan für die Amtsgerichte Lübeck, Eutin und Oldenburg i. H. (sogenannter Nordpool) sowie ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan für die Amtsgerichte Ahrensburg, Ratzeburg, Reinbek und Schwarzenbek (sogenannter Südpool) aufgestellt. Der gemeinsame Bereitschaftsdienstplan für den Südpool gilt nur für die Wochenenden. Dadurch, dass an den Wochenenden sämtliche Angelegenheiten in Strafsachen und in Abschiebehaftsachen vom Bereitschaftsdienst des Nordpools wahrgenommen werden, sind die Amtsgerichte des Südpools entsprechend entlastet worden. Zur Entlastung der Amtsgerichte des Nordpools werden zu deren Bereitschaftsdienst aufgrund der Landesverordnung auch die Richter des Landgerichts herangezogen. Der Bereitschaftsdienst im Nordpool ist so geregelt, dass dort an den Wochenenden und werktags bis 21 Uhr jeweils ein Richter für sämtliche Angelegenheiten in Strafsachen nebst der weiteren im Bezirk des Amtsgerichts Lübeck anfallenden Angelegenheiten sowie ein Richter für sämtliche Angelegenheiten in Abschiebehaftsachen nebst der weiteren in den Bezirken der Amtsgerichte Eutin und Oldenburg i. H. anfallenden Angelegenheiten zuständig ist. Die beteiligten Amtsgerichte haben für die von ihnen wahrzunehmenden Dienste 31

32 jeweils Spezialistenlösungen gefunden, so dass dort eine begrenzte Anzahl von Kollegen mit entsprechender Entlastung im Dezernat tätig wird. Eine derartige Lösung war beim Landgericht Lübeck mit Ausnahme einer Entlastung für zwei Kollegen, die eine Mehrzahl von Diensten für die entfernt liegenden Bezirke der Amtsgerichte Eutin und Oldenburg i. H. übernehmen, bisher nicht möglich. Nachdem mit der Jahresgeschäftsverteilung für das Jahr 2012 sogar eine Strafkammer durch Verteilung der Geschäfte auf die übrigen Strafkammern geschlossen wurde, um die dringend erforderliche Entlastung im Zivilbereich zu erreichen, lässt die derzeitige Belastung der Richter am Landgericht in Zivilsachen wie in Strafsachen die Gewährung weitergehender Entlastungen nicht zu. Damit leistet im Durchschnitt jeder Richter des Landgerichts Lübeck verteilt auf zwei Dienste eine Woche Bereitschaftsdienst im Jahr. Als Ergebnis dieser Reform ist somit bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Lübeck die von diesen geforderte Entlastung eingetreten. Dafür befinden sich aber nunmehr die Richter des Landgerichts in derselben Situation, die zuvor von den Richtern an den Amtsgerichten - zu Recht - als unzumutbar empfunden wurde: Sie müssen ohne eine Entlastung im Dezernat und ohne sonstigen (gegebenenfalls finanziellen) Ausgleich einen Bereitschaftsdienst leisten, der sie regelmäßig mit einer Vielzahl unter Zeitdruck im Außendienst zu entscheidender Fälle konfrontiert, die zudem kaum etwas mit ihrer sonstigen richterlichen Tätigkeit zu tun haben und für deren Bearbeitung sich aufgrund der langen Zeiträume zwischen den Diensten keine Routine entwickeln kann. Das aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung entstandene Problem der Belastung mit dem ausgeweiteten amtsrichterlichen Bereitschaftsdienst kann damit nicht als behoben angesehen werden. Es wurde lediglich - unter großem Einsatz der betroffenen Gerichte sowie unter Inkaufnahme von Missstimmigkeiten unter den Kollegen - verschoben von den Amtsgerichten zum Landgericht. Für das an und für sich in der Verantwortung stehende Land eine billige Lösung. Andreas Gerber 32

33 Hilfe zur Selbsthilfe Kollegiale Fallsupervision für Richterinnen und Richter Schleswig-Holstein als bundesweiter Vorreiter mit neuem Programm Supervision, (lat. Überblick, Beobachtung) ist eine Form der Arbeitsoptimierung, die in Berufen mit sozialen und psychologischen Schwerpunkten schon lange zum Standardrepertoire auf der Fort- und Weiterbildungsliste gehört. Die in der Supervision zu reflektierende Berufspraxis umfasst problematische Situationen, die die Teilnehmer (Supervisanden) im Beruf erlebt haben und über deren Struktur und Wirkweise sie sich einen Überblick verschaffen möchten. Warum ist das was für mich? Birte Barbener Lysann Mardorf Wer kennt diese Situation nicht? Man(n)/Frau liest zur Vorbereitung der Verhandlung die Akte und angesichts der Formulierung und des Ausmaßes nicht relevanten hochemotionalen Vortrags ahnt er/sie schon, dass eine Verhandlung mit hochstrittigen Parteien, inzwischen bereits persönlich involvierten Rechtsanwälten, nervigen Verteidigern oder Sachverständigen auf ihn/sie zukommt. Und irgendwann überkommt einen in oder nach der (-zigsten) Verhandlung das Gefühl, langsam selbst eher Teil des Problems als der Lösung zu sein. Hinzu kommt, dass wir vielfach nur noch als Einzelrichter sitzen, am Amtsgericht, am Landgericht und nun auch hin und wieder am Oberlandesgericht. Mit wem spricht man darüber? Sicher, die Kaffeerunde, der Kollege im Zimmer nebenan oder das gemeinsame Mittagessen mit den Kollegen bietet Gelegenheit, einmal ordentlich Dampf abzulassen. Aber irgendwie mag man nicht die schöne Stimmung verderben und erzählt dann doch eher den skurrilen Teil der Geschichte oder breitet den Fall nicht in der Tiefe aus, wie Man(n)/Frau es eigentlich wollte und bräuchte. Wünscht man sich dann nicht hier und da eine ausführlichere kollegiale Beratung ohne das Gefühl, die Insa Paul knappe Zeit des/der Kollegen zu stehlen? Einfach die Erfahrung und das Wissen mehrerer Kolleginnen und Kollegen strukturiert für die eigene Verhandlung bzw. das eigene effiziente Vorgehen in dem Fall zu nutzen wäre das nicht ein großer Gewinn nicht nur für diesen Fall, sondern für die eigene Arbeit insgesamt? Das Gefühl, mit schwierigen Fällen professionell umzugehen, sich emotional zu entlasten, seine Kommunikations-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit zu verbessern und seine Wahrnehmungsfähigkeit zu erweitern. Auf den ersten Blick scheint besonders für die im Familien- oder Betreuungsrecht tätigen Kollegen Supervisionsbedarf zu bestehen, wie sich aus der vom OLG seit vielen Jahren angebotenen Supervisionsgruppe ergibt. Aber auch die überwiegend im Zivilrecht tätigen Mediatoren erhalten seit Beginn des Projekts die Möglichkeit, an einer Supervision teilzunehmen. Inzwischen hat sogar die Staatsanwaltschaft die Supervision für sich entdeckt. Dies zeigt, dass auch auf dem Gebiet des Zivilrechts oder des Strafrechts (WEG, Konfliktverteidiger, langjährige Erbrechtsauseinandersetzun- 33

34 gen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) Bedarf besteht. Aber warum sollte es in anderen Rechtsgebieten nicht auch Bedarf geben? Dem Bedürfnis nach Supervision wird für alle Kolleginnen und Kollegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab Frühsommer 2012 Rechnung getragen: die kollegiale Fallsupervision kommt. Entlang eines konkreten Falls aus unserer praktischen Tätigkeit geht es darum, das eigene Handeln zu überprüfen, die Wahrnehmung zu schärfen und ein besseres Verstehen des jeweiligen Falls zu ermöglichen. Dadurch werden Handlungsmöglichkeiten erweitert und das eigene Rollenverständnis gestärkt, der Supervisand wird in die Lage versetzt, blinde Flecken zu erkennen, Blockierungen aufzulösen, Eigenanteile und Verstrickungen zu bearbeiten und neue Sichtweisen zu entwickeln. Damit verhilft die Fallsupervision zu mehr Klarheit, schafft Entlastung, unterstützt die Effizienz und steht für Erfolg und Freude am Arbeitsplatz. In der kollegialen Fallsupervision haben die Teilnehmer die Gelegenheit in einer Gruppe ihre Arbeit mit Parteien, Beteiligten, Angeklagten, Rechtsanwälten, Sachverständigen, Zeugen oder (falls man die Justiz als Dienstleistungsbetrieb versteht) Kunden zu reflektieren, in den eigenen Überlegungen bestärkt zu werden, aber auch neue kreative Lösungswege zu entdecken oder momentane Unveränderlichkeiten gelassener zu akzeptieren. Wie läuft so eine kollegiale Fallsupervision ab? Das Vorgehen in der kollegialen Fallsupervision ist stark strukturiert und konzentriert sich auf wenige fachliche, emotionale oder die Sozialkompetenz betreffende Aspekte des jeweiligen Falls, welche der Supervisand (derjenige, der den Fall vorstellt) auswählt. Die Reflexion eines Falls erfolgt innerhalb einer Sitzung. Die Fallbesprechung hat immer den gleichen Ablauf: 1. Falldarstellung durch den Supervisanden ( Codewort, 2-3 Fragen an den Fall, zu den beteiligten Personen oder dem Prozess, Informationen zum Fall), 2. Sammlung der spontanen Hypothesen (Unterstellungen) bzw. Sichtweisen der Teilnehmer und Auswahl einer begrenzten Zahl durch den den Fall vorstellenden Teilnehmer (Supervisand), 3. Sammlung von Lösungsideen und Auswahl einer begrenzten Zahl durch den Supervisanden, 4. Welche Lösungsideen will der Supervisand umsetzen? Wie soll die konkrete Umsetzung aussehen? 5. Optional: Auswertung in einer nächsten Fallsupervision nach vereinbartem Zeitraum. Daraus ergibt sich bereits, wozu die Supervision nicht dienen kann: Keine rechtliche Fallbesprechung. Keine Bearbeitung von Kollegenstreitigkeiten (dafür sind wir nicht ausgebildet). Kein Expertenkonzept, denn Supervision baut auf eigene Erkenntnisprozesse und daraus entstehende Veränderungspotenziale. Keine Therapie; im Fokus bleibt stets die berufliche Situation, auch wenn auf Wunsch des den Fall vorstellenden Teilnehmers persönliche Themen angesprochen werden können allerdings immer nur mit konkretem Fallbezug. Kein Mittel gegen organisatorische oder gesellschaftliche Mängel, die nicht in Veränderungsreichweite der Beratungssituation liegen. Allen von den Supervisoren angewandten Methoden ist immanent, dass sie die Freiheit des Ratsuchenden bewahren, sich anregen zu lassen ohne in Rechtfertigungsdruck zu geraten. 34

35 Wer bietet das an? Ab dem Sommer 2012 bieten 13 Richterinnen und Richter 1, die alle über mehrjährige Mediationserfahrung verfügen, kollegiale Fallsupervision an. Zur Vorbereitung haben sie im letzten Jahr eine Supervisionsausbildung erhalten. Sie möchten interessierten Kollegen die Möglichkeit der kollegialen Supervision eröffnen und werden diese jeweils in Zweierteams moderieren. Im Mittelpunkt steht der Wunsch, für interessierte Kollegen einen Rahmen zu schaffen, in dem das eigene professionelle Verhalten reflektiert und optimiert werden kann. Manchmal hilft es schon den ungeliebten Fall aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, um dem Verfahren wieder gelassen und offen entgegen zu sehen. Ausbilder der künftigen Supervisoren waren Heiner Krabbe (Dipl.- Psychologe, Psych. Psychotherapeut, Mediator und Supervisionssupervisor) aus Münster und Sabine Thomsen (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin und Mediationssupervisorin) aus Heidelberg. Die Ausbildung erfolgte in drei mehrtägigen Blockveranstaltungen. Den Schwerpunkt bildete die Anwendung der fallbezogenen Supervision auf Gerichtsund Mediationsfälle der Teilnehmer. Um dieses Angebot bekannt zu machen, wird das OLG Schleswig demnächst diverse eintägige Schnupperkurse in verschiedenen Bezirken als Fortbildungsveranstaltung ausschreiben. Ein Kurs besteht aus 8 12 Teilnehmern plus zwei Supervisoren. Besteht nach diesem Tag Interesse, weiter miteinander arbeiten zu arbeiten, ist es möglich, die kollegiale Fallsupervision in derselben Gruppe fortzusetzen. Häufigkeit und Dauer der anschließenden Treffen werden in der Gruppe und mit den Supervisoren verabredet. Um maximale Vertraulichkeit zu gewährleisten, sollen Träger der Dienstaufsicht von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Birte Barbener Lysann Mardorf Insa Paul 1 Ri'in LG Birte Babener, LG Flensburg RiLG Dr. Stephan Bahlmann, LG Lübeck Ri'in LG Birgit Glatz, LG Kiel VRiOLG Ulrich Hecht, OLG Schleswig RiAG Dr. Ulf Kämpfer, AG Kiel RiLG Dr. Felix Lehmann, LG Kiel Ri'in LG Lysann Mardorf, LG Itzehoe Ri'in AG Insa Paul, AG Kiel VRiOLG Dr. Martin Probst, OLG Schleswig Ri'in LG Heide Rebel, LG Lübeck Dir'in AG Silke Schneider, AG Bad Segeberg Ri'in OLG Dr. Christine von Milczewski, OLG Schleswig Dir'in AG Hanna Wege, AG Eutin 35

36 Supervision bei der StA Itzehoe Supervision wird auf Wunsch zahlreicher Dezernentinnen und Dezernenten seit Ende Juni 2011 in der Staatsanwaltschaft Itzehoe angeboten. Etwa in vierwöchentlichem Abstand finden die jeweils 90 Minuten dauernden Sitzungen nach der offiziellen Dienstzeit in den Räumen der StA Itzehoe statt. Insgesamt 10 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zählen zu den SupervisandInnen, wobei die Teilnahme freiwillig und ein begründeter Ausstieg jederzeit möglich ist. Die tatsächliche Teilnehmerzahl variiert natürlich in Abhängigkeit von Sitzungsdiensten oder anderen dienstlichen oder persönlichen Verpflichtungen, so dass in der Regel zwischen 6 bis 8 SupervisandInnen anwesend sind. Nach zunächst 3 Probesitzungen haben wir uns entschlossen, auf jeden Fall weiter zu machen und gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt einen Anschlusskontrakt über zunächst 10 weitere Sitzungen geschlossen. Auch ein späterer Einstieg ist in Absprache mit der Gruppe möglich. Inhalte der Sitzungen kann ich selbstverständlich nicht beschreiben, da der Kontrakt eine Verschwiegenheitsverpflichtung beinhaltet. Lediglich vorgesetzten Stellen können nach Absprache der SupervisandInnen untereinander Auskünfte erteilt werden, soweit Strukturen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der übergreifenden Organisation tangiert sind. Dabei gilt als Grundsatz: Verschwiegenheit im Persönlichen, Offenheit im Strukturellen. Da natürlich dennoch Außenstehende oft die Frage an mich herantragen was macht Ihr da eigentlich, möchte ich zur Veranschaulichung auf die Definition nach Wikipedia zurückgreifen: Dr. Jonna Ziemer Supervision (lat. für Beobachtung) ist eine Form der Beratung, die einzelne Personen, Teams, Gruppen und Organisationen bei der Reflexion und Verbesserung ihres personalen, beruflichen oder ehrenamtlichen Handelns begleitet. Fokus ist je nach Zielvereinbarung die Arbeitspraxis, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen Supervisand und Klient, die Zusammenarbeit im Team bzw. in der Organisation des Supervisanden usw. Supervision stammt aus dem sozialen Bereich und wird teilweise auch in der Wirtschaft angewendet. Die jeweils zu bearbeitenden Themen werden dabei gemeinsam nach Dringlichkeit gewichtet und festgelegt. Dies kostet bisweilen einiges an Zeit, führt aber zumindest nach meinem persönlichen Empfinden zu guten Ergebnissen. Tatsächlich erfordert die Supervision einiges an Disziplin, etwa was den persönlichen Zeitaufwand noch nach der Dienstzeit, das Einhalten der gemeinsamen Regeln, Zuhören und vor allem das Artikulieren eigener Themen angeht. Die Supervisionsrunde hat zumindest in Teilen nach meinem eigenen, sehr subjektiven Empfinden bereits kleine Veränderungen bewirkt, die ich als positiv wahrnehme. Aus meiner Sicht bietet die Möglichkeit der Teilnahme an der Supervision nicht nur eine geordnete Chance auf sogenannte Psychohygiene der/des einzelnen und könnte damit beispielsweise Bestandteil eines Gesundheitsmanagements sein. Supervision bedeutet darüber hinaus einen echten Qualitätsstandard in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit als welcher er in anderen Berufsfeldern längst anerkannt ist: Es geht wie 36

37 erwähnt stets auch um die Verbesserung des eigenen beruflichen Handelns. Geleitet werden die Sitzungen in der StA Itzehoe von Supervisor DGSv Hans-Michel Rockstroh aus Kiel. Der Diplompädagoge und Erwachsenenbildner ist nach dreijähriger berufsbegleitender Ausbildung zum Supervisor (DGSv) in verschiedensten Einrichtungen supervisorisch tätig, etwa bei Sozialen Diensten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, öffentlicher Verwaltung, Schule, Feuerwehr. Itzehoe ist nicht die erste Staatsanwaltschaft, in der Supervision angeboten wird: Auch bei der StA Kiel gibt es eine in etwa gleich große Supervisionsrunde wie in Itzehoe. Hintergrund, den Versuch der Supervision zunächst in Kiel zu starten, war eine Anregung der dortigen Kapitaldezernenten im Nachgang zu einem Ermittlungsverfahren, bei dem eine Mutter ihre Kinder getötet hatte. Auch diese seit etwa 2 ½ Jahren bestehende Gruppe leitet Herr Rockstroh. In Itzehoe wie in Kiel ist Supervision nicht auf Kapital- oder Sexualdezernenten/innen beschränkt, sondern offen für alle. Sie wird sowohl dezernatsübergreifend angenommen als auch von Dezernentinnen und Dezernenten unterschiedlichen Alters. Die Kosten für die Supervision bei der StA Itzehoe und der StA Kiel trägt der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein. Innerhalb des Titels Fortbildung werden dort für alle Staatsanwaltschaften des Landes Haushaltsmittel für die Supervision bereitgestellt. Dr. Jonna Ziemer Heute kaufen im übernächsten Monat bezahlen: Nur für Mitglieder: Die kostenlose DRB-VISA Business Card Mit dieser Karte kann nicht nur bezahlt werden, sondern sie bietet auch weitere Vorteile wie vergünstigte Einkäufe von Reisen, Fahrzeugen, Golfzubehör etc. Die einzelnen Rabattmöglichkeiten können auf der Homepage des DRB nachgelesen werden. Und so funktioniert s: 1. DRB-Homepage ( aufrufen 2. Link Aktuelles anklicken 3. Antrag herunterladen und ausfüllen 4. Mitgliedschaft von dem örtlichen Verein bestätigen lassen 5. Antrag einschicken an die LB BW 6. Karte erhalten 7. Karte benutzen 8. übernächsten Monat bezahlen 37

38 Abordnung an das Bundesgesundheitsministerium Mitarbeit am Landarzt-Gesetz Der Kreis der Richterinnen und Richter, die in der Sozialgerichtsbarkeit mit dem Vertragsarztrecht befasst sind, ist überschaubar - man kennt sich. Der erforderliche fachliche Austausch findet gerade in diesem sich schnell wandelnden Rechtsgebiet auch über die Grenzen der Gerichtsbarkeit hinaus statt. Trotzdem kam der Anruf aus dem für das Vertragsarztrecht zuständigen Referat des Bundesgesundheitsministeriums vollkommen überraschend: Man sei unbedingt auf eine kurzfristige Verstärkung angewiesen. Die Arbeiten an einem ersten Arbeitsentwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (sog. Landarzt- Gesetz ) hätten gerade begonnen und nun sei in dem ohnehin kleinen Referat auch noch eine Kollegin ausgefallen. Ob ich mir vorstellen könne, mich ganz kurzfristig für einige Monate nach Berlin abordnen zu lassen. Das hörte sich spannend an: Die Mitarbeit an einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben in einem Rechtsgebiet, das mich sehr interessiert. Mit der geplanten Reform sollte ein Beitrag zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen geleistet werden - ein zweifellos sinnvolles Anliegen. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung in der Sozialgerichtsbarkeit durch die in Schleswig-Holstein immer noch steigende Zahl von "Hartz IV-Verfahren" konnte meiner Präsidentin die Zustimmung nicht leicht fallen. Auch mit Blick auf den für eine Abordnung recht kurzen Zeitraum von 8 Monaten unterstützte sie dennoch meinen Wunsch. Der Hauptrichterrat leistete einen entscheidenden Beitrag, indem er die erforderliche Zustimmung zu meiner Abordnung innerhalb kürzester Zeit erteilte und ehe ich mich s versah, befand sich mein Arbeitsplatz nicht mehr im beschaulichen Olaf Rademacker Schleswig sondern in Berlin an der Friedrichstraße, wo ich bereits dringend erwartet wurde. Ich traf auf engagierte, hilfsbereite Kollegen, sodass mir die Einarbeitung leicht gemacht wurde. Viel Zeit blieb mir auch nicht. Der Terminplan für ein Gesetzgebungsverfahren wird nur ungern und aus wichtigen Gründen verändert - die Einarbeitung eines neuen Kollegen gehört mit Sicherheit nicht dazu. Meine Erwartungen zum Inhalt meiner neuen Arbeit wurden nicht enttäuscht: Ich konnte das Gesetzgebungsverfahren vom ersten internen Arbeitsentwurf bis zur Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt verfolgen, an Besprechungen teilnehmen, hatte Formulierungsvorschläge für den Referentenund den Regierungsentwurf sowie Änderungsanträge für den Gesundheitsausschuss zu erarbeiten, Antworten auf parlamentarische Anfragen, Informationsvermerke sowie Sprechzettel für Minister und Staatssekretäre zu entwerfen, an den Minister gerichtete Schreiben von Verbänden zu beantworten, nahm an Ausschusssitzungen teil und hatte die erarbeiteten Vorschriften im Rahmen der Ressortabstimmung insbesondere gegenüber dem Justizministerium zu vertreten. Gerade die Ressortabstimmungen erwiesen sich als juristisch anspruchsvoll und ich hatte die Unbedenklichkeit der vorgesehenen Änderungen insbesondere in verfassungsrechtlicher Hinsicht eingehend zu begründen. Besonders interessant waren aus meiner Sicht die Einblicke in informelle Strukturen und die Einflüsse erfolgreicher Interessenvertretung auf den Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens. Die Offenheit und das Vertrauen, das mir in dieser Hinsicht entgegengebracht wurde, ist gerade in einem so sensiblen Gebiet wie der Gesundheitspolitik nicht selbstverständlich. 38

39 Ebenso unterschiedlich wie die Arbeitsorte Schleswig und Berlin waren die Arbeitsabläufe und -strukturen: Ich war in einem Referat tätig, dessen Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz teilweise in Bonn und teilweise in Berlin haben. Dokumente, die ich mit Kollegen besprechen wollte, mussten gescannt und per versandt werden und ich verbrachte viel Zeit am Telefon. Zeitdruck war ich auch als (Präsidial-)Richter gewohnt, aber ich konnte (und musste) mir die Arbeit im Wesentlichen selbst einteilen. Im Ministerium waren Arbeitsaufträge dagegen regelmäßig innerhalb eines festen und meist sehr kurzen Zeitrahmens - teilweise innerhalb einiger Tage, nicht selten aber auch weniger Stunden - abzuarbeiten. s mit Anfragen und der Bitte um "Mitzeichnung" häuften sich schnell im Posteingang, wenn ich mir die Freiheit nahm, mich vertieft mit einer Rechtsfrage zu befassen, wenn ich an einer der zahlreichen Bonn-Berlin-Videokonferenzen teilnahm oder gar einmal nach Bonn fliegen musste. Die neue "Taktung" meiner Arbeit habe ich bereits an meinem ersten Arbeitstag kennen gelernt. Probleme mit der Ausstellung des Dienstausweises waren noch längst nicht gelöst, der PC gerade eingerichtet (aber der Sinn von 5 der 6 neuen Passwörter, die mir von EDV-, Bibliotheks- und Personalreferat zugeteilt worden waren, noch nicht ganz vertraut) da erreichte mich am Nachmittag der erste Arbeitsauftrag mit der Bitte, einen Formulierungsvorschlag für eine neue Vorschrift zu erarbeiten. Die Frage, bis wann ich das erledigt haben sollte, erstaunte mich schon etwas: "Bis heute Abend genügt." Noch größer war meine Verwunderung, als mir auf meine Frage, wo sich die Bibliothek befindet, mitgeteilt wurde: "Die ist in Bonn. Aber Sie können sich Bücher schicken lassen. Die kommen dann mit dem Flieger und sind am nächsten Morgen da, wenn Sie sie bis 15 Uhr bestellt haben." Das konnte mir jedenfalls bei meinem ersten Arbeitsauftrag nicht helfen Im Laufe der Zeit ist es mir immer besser gelungen, mit diesen zumindest gewöhnungsbedürftigen Rahmenbedingungen umzugehen. Ich habe nette und hoch qualifizierte Kollegen kennen gelernt, mit denen ich fachliche Fragen besprechen konnte und die mir Material zur Verfügung stellen konnten. Der mir zugeteilte Referendar erwies sich als außergewöhnlich kompetent. Mit seiner Hilfe und mit Hilfe der engagierten Mitarbeiterinnen aus der Bücherei in Bonn hatte ich schnell einen Handapparat zusammengestellt und bald wusste ich auch, welcher Kollege im Haus mir mit juristischer Literatur zu einem Thema weiterhelfen konnte. Und: Die Schwerpunkte der Arbeit an einem laufenden Gesetzgebungsverfahren sind einfach andere als die der richterlichen Tätigkeit: Geänderte Vorgaben für Gesetzesänderungen sind kurzfristig umzusetzen, Minister und Staatssekretäre sind mit Informationsvermerken zeitnah auf Termine vorzubereiten. Anders als in meiner Tätigkeit als Richter ist dabei meine persönliche Überzeugung zu bestimmten rechtlichen Fragen nicht immer ausschlaggebend. Das ist mir gleich in der ersten Sitzung des Bundesrats-Gesundheitsausschuss deutlich geworden, in der ich den Regierungsentwurf bezogen auf meinen Arbeitsbereich zu vertreten hatte und in der ich von Ausschussmitgliedern kritisch befragt wurde, welche Auffassung "die Bundesregierung" zu der einen oder anderen Frage vertritt. Meinen ersten Reflex mich umzudrehen und nach der Bundesregierung zu suchen, die diese Frage hätte beantworten können, konnte ich zum Glück unterdrücken Ich selbst war gefragt und von mir wurde erwartet Positionen zu vertreten und zu erläutern, die nicht notwendig meine eigenen waren. Ich glaube, mir ist das gelungen, aber die Vorzüge der Rolle eines Richters habe ich noch einmal auf s Neue schätzen gelernt. Auf der andere werde ich den intensiven fachlichen Austausch nicht nur mit anderen Juristen sondern auch mit den im Mini- 39

40 sterium tätigen (Gesundheits-)Ökonomen, Pharmazeuten, Betriebswirten und Medizinern vermissen, der mir wertvolle Erkenntnisse vermittelt hat. Ich hoffe sehr, dass der eine oder andere Kontakt erhalten bleibt und mir auch bei meiner weiteren richterlichen Arbeit zu Gute kommt. Olaf Rademacker Justizentwicklung in China Deutsch-Chinesisches Richterseminar in Peking Mit großer Freude und bleibenden Eindrücken habe ich am Deutsch-Chinesischen Richterseminar vom 7. bis 11. November 2011 in Peking teilgenommen. Dieses Seminar ist Teil einer bilateralen Kooperation im Justizbereich zur Stärkung und Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Volksrepublik China und wird gemeinsam von der nationalen Richterakademie des Obersten Volksgerichts Chinas, dem hessischen Justizministerium und der GIZ durchgeführt. Das Thema des diesjährigen Seminars lautete: Richterliche Rechtsanwendung und Einzelfallgerechtigkeit der Richter im Spannungsfeld zwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung und Billigkeit. Zu diesem weiten Themenfeld wurden verschiedene Unterthemen herausgegriffen, zu denen dann jeweils von deutscher und chinesischer ein kurzer Vortrag unter Simultanübersetzung gehalten wurde, um einen direkten Vergleich der beiden Rechtssysteme zu ermöglichen. Aus Deutschland waren 15 Richterinnen und Richter aus verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Instanzen eingeladen, während die Zahl der chinesischen Teilnehmer etwa doppelt so hoch lag. Ein Philipp Terhorst kleiner Wermutstropfen war der Umstand, dass die Anreisekosten von den Teilnehmern vollständig selbst aufzubringen waren und auch die Unterkunft in der nationalen Richterakademie kostenpflichtig war. Rückblickend war aus meiner Sicht jedoch jeder Euro gut investiert. Uns wurde ein spannender Einblick in das chinesische Rechtssystem und das berufliche Selbstbild der chinesischen Kollegen gewährt. Die Unterschiede zur Deutschen Justiz sind erwartungsgemäß groß. Allein die Anzahl der chinesischen Richter in Höhe von etwa , die sämtlich der einzigen und allzuständigen Gerichtsbarkeit angehören, ist beeindruckend. Die chinesische Justiz steht vor enormen Herausforderungen. Einerseits sind die meisten chinesischen Richter gerade im Verhältnis zum Bildungsstand eines deutschen Volljuristen schlecht ausgebildet. Das Jurastudium chinesischen Modells befasst sich neben der Rechtskunde ausgiebig mit Fachgebieten wie Geschichte, Philosophie und Politik, die Fähigkeit konkrete Fälle zu lösen wird jedoch vernachlässigt. Dies führt unter anderem dazu, dass die Richter in der Volksrepublik eine erhebliche 41

41 Anzahl von Fällen nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden entscheiden ohne ein konkretes Gesetz anzuwenden, obwohl auch hier das System kodifizierten Rechts besteht. Zum Teil ist dieser Missstand allerdings auch auf die miserable Ausstattung der Richter insbesondere in ländlichen Gebieten zurückzuführen, die schlichtweg keinen Zugang zu den gültigen Vorschriften oder Auslegungshilfen haben. Andererseits hat die Justiz traditionell und kulturell bedingt einen schweren Stand in der Volksrepublik China. Ursprünglich diente die Justiz als Teil der Verwaltung allein der Unterbindung sozial unerwünschten Verhaltens und befasste sich dementsprechend vor allem mit Straf-und Verwaltungsrecht. Ein Justizgewährungsanspruch der Bürger zur Durchsetzung eigener Ansprüche oder Rechte bestand nicht. Auseinandersetzungen wurden innerhalb der sozialen Gemeinschaft unabhängig vom Staat mithilfe eines komplexen zwischenmenschlichen Beziehungsgeflechts und durch Protektion einflussreicher Personen geklärt. Im Zuge der Kulturrevolution verlor die Justiz im Jahr 1966 jegliches Aufgabengebiet und es begann eine Zeit der Rechtlosigkeit, die bis Ende der 1970er Jahre andauerte. Im Zuge der Kulturrevolution wurden nahezu sämtliche Justizangehörige als Rechtsabweichler gebrandmarkt und zur körperlichen Arbeit in Fabriken oder in die Landwirtschaft versetzt. Eine Richterausbildung war aus ideologischen Gründen verboten. Erst seit 1983 ist gesetzlich überhaupt vorgeschrieben, dass die Richter über eine juristische Ausbildung verfügen müssen, seit dem Jahr 2002 ist ein landeseinheitliches Staatsexamen zu absolvieren. Neben dem eigentlichen Tagungsprogramm hatten wir die Möglichkeit das oberste Volksgericht der Volksrepublik China in Peking zu besuchen, wo wir durch den Vizepräsident Wan empfangen wurden. Dieses Gericht stellt die höchste der vier chinesischen Instanzen dar und ist neben der Rechtsprechung auch für die Justizverwaltung zuständig. Es ist befugt, in laufende Verfahren vor anderen Gerichten einzugreifen, diese Verfahren an sich zu ziehen und selbst zu entscheiden. Herr Wan stellte kurz die Tätigkeit des Gerichts dar und erläuterte einige aktuelle Vorhaben. Das oberste Volksgericht erlässt Gesetzesinterpretationen zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und arbeitet auch bei Gesetzesentwürfen im Bereich der Justiz mit. Spannend und teilweise erheiternd war auch der Besuch eines unteren Volksgericht im Stadtbezirk Chaoyang, an dem wir eine Zivilverhandlung über Ansprüche wegen der Verletzung von Persön- Tagungsraum 41

42 lichkeitsrechten besuchten. Wir wurden mit Kopfhörern ausgestattet, über die simultan übersetzt wurde, und konnten so der Verhandlung folgen. Ein Gerichtsdiener in akkurater Uniform und weißen Handschuhen übergab die Beweismittel an Parteien und Gericht und der Fall wurde diskutiert. Eine Klinik für Schönheitsoperationen warb offensichtlich mit dem Bild einer bekannten Schauspielerin für ihre Dienste, ohne dass diese hierfür ihr Einverständnis gegeben hatte und daher Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld forderte. Ein Urteil wurde in der Verhandlung leider nicht gefällt und im Rahmen des anschließenden Gespräches mit der Gerichtspräsidentin räumte der zuständige Richter ein, dass das soeben Gesehene wohl nicht ganz dem üblichen Verlauf einer Zivilverhandlung entsprach. Ebenso wie der Vizepräsident des Obersten Volksgerichtes betonte auch die Gerichtspräsidentin hier die enorme Arbeitsbelastung der Richter in der chinesischen Justiz. Am unteren Volksgericht Chaoyang bearbeiten etwa 300 Richter bis Fälle im Jahr. Angesichts der durchschnittlichen Belastung eines Amtsrichters in Deutschland nach derzeitigen Pebbsypensen verliert diese Zahl jedoch schnell ihren Schrecken. Auffällig war die hochwertige und umfangreiche technische Ausstattung der Gerichtssäle, in deren Vergleich die deutschen Gerichte deutlich veraltet erscheinen. Besonders gefreut hat mich die Möglichkeit des persönlichen Austauschs mit den chinesischen Kollegen in den Tagungspausen. Wir haben in für mich überraschend offener Weise über unser berufliches Selbstverständnis, die Ausbildung und soziale Stellung gesprochen. Einer der bedeutendsten Unterschiede liegt für deutsche Richter mit Sicherheit in der fehlenden richterlichen Unabhängigkeit in China. Zwar ist auch in der chinesischen Verfassung eine institutionelle Unabhängigkeit der Justiz festgeschrieben, dies beinhaltet jedoch nicht eine personelle und sachliche Unabhängigkeit des einzelnen Richters. Eine Anstellung auf Lebenszeit existiert nicht und es bestehen weitreichende Möglichkeiten zur Entlassung eines Richters. In jedem Gericht besteht ein juristisch-politisches Komitee der kommunistischen Partei Chinas, dem auch der Gerichtspräsident angehört. Dieses Komitee nimmt zwar keinen direkten Einfluss auf einzelne Verfahren, fasst jedoch politische Leitlinien zu rechtlichen Themen und Auslegungsfragen ab. Ferner besteht an jedem Volksgericht ein Rechtsausschuss als weiteres internes Organ des Gerichts. In wichtigen oder komplexen Fällen trifft der Ausschuss, dem insbesondere Richter mit viel Berufserfahrung angehören, eine Vorentscheidung, die für den zuständigen Richter bindend ist. Schlussendlich ist der chinesische Richter ein weisungsgebundener Verwaltungsbeamter, dessen Aufgabe die konsequente Umsetzung der Regierungspolitik in der Justiz ist. So wenig sich die chinesischen Kollegen eine Unabhängigkeit nach deutschem Modell vorstellen konnten, so selbstkritisch äußerten sie sich über ihre Ausbildung. Nach meinem Eindruck waren sich die meisten der chinesischen Richter ihrer Ausbildungsmängel durchaus bewusst und nehmen Fortbildungsangebote und internationale Hilfe gerne und aufgeschlossen an. Die GIZ beispielsweise 42

43 veranstaltet seit geraumer Zeit an der nationalen Richterakademie in Peking mithilfe deutscher Volljuristen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Methodenlehre. Hier werden beispielsweise Subsumtions- und Relationstechnik gelehrt, um den chinesischen Richtern das grundlegende Handwerkszeug zu konkreten Falllösungen zu vermitteln. Deutlich wurde im Gespräch mit den chinesischen Kollegen auch, dass die Volksrepublik China allein aufgrund ihrer Größe vor völlig anderen Herausforderungen steht als die Bundesrepublik. Die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Unterschiede verschiedener Landesteile sind in China weitaus größer als bei uns. Dies macht eine einheitliche Rechtsanwendung sehr schwer. Die chinesische Justiz wird jedoch in einem atemberaubenden Tempo von zentraler Stelle und von oben herab modernisiert um sie an die veränderte Situation Chinas im 21. Jahrhundert anzupassen. Dies ist auch internationalem Druck geschuldet, da beispielsweise Investoren ein Mindestmaß an Rechtssicherheit erwarten. Die rechtliche Zusammenarbeit und Unterstützung mit anderen Staaten ist hierbei von großer Hilfe. Entwickelt wird hierbei jedoch eine Justiz nach chinesischem Modell, die den Vorstellungen oder Maßstäben westlicher Länder in absehbarer Zeit nicht entsprechen wird. Oberstes Volksgericht Das Seminarprogramm wurde abgerundet durch gemeinsame Besuche der verbotenen Stadt, einer Fahrt zur chinesischen Mauer und viele äußerst gesellige und kulinarisch lohnenswerte Restaurantbesuche. Das Seminar bietet rückblickend nicht nur die Möglichkeit einen Beitrag zum Rechtskooperationsprogramm der GIZ zu leisten und ein erstes realistisches und kritisches Verständnis für die Situation der Justiz in China zu erlangen, sondern darüber hinaus beruflich und privat über den Tellerrand zu schauen, das eigene berufliche Selbstverständnis zu hinterfragen und nicht zuletzt freundliche Kollegen und eine pulsierende Stadt voll präsenter Geschichte kennen zu lernen. Philipp Terhorst 43

44 Andere Zeiten Ein Blick hinter die Kulissen Wer kennt sie nicht - die Werke des Vereins Andere Zeiten in Hamburg? Der Kalender Der Andere Advent und die Fastenbriefe zur Aktion 7 Wochen anders Leben finden sich in den Büros und Wohnungen vieler Kolleginnen und Kollegen, aus ihnen wird gerne zu Weihnachtsfeiern oder ähnlichen Anlässen vorgelesen. Wer sind die Menschen, die diese liebenvollen Werke erschaffen? Die INFO sprach mit dem Chefredakteur, Pastor Thomas Kärst. Info: Herr Kärst, seit doch einigen Jahren begleitet Ihr Kalender die Adventszeit, schreiben Sie Briefe zur Fastenzeit vor Ostern. Was steckt dahinter? Thomas Kärst: Wir sind ja ein gemeinnütziger und ökumenischer Verein. Unser Ziel ist es, das Kirchenjahr wieder ins Bewusstsein der Menschen zurückzubringen erschien zum ersten Mal unser Kalender Der Andere Advent. Damit wollen wir etwas Ruhe in die doch oft sehr hektische Zeit vor Weihnachten bringen. Unser Motto ist: Nehmen Sie sich täglich 12 Minuten Zeit für einen nachdenklichen Text, ein anrührendes Bild. Aus der ersten Auflage von 4000 sind inzwischen mehr als Exemplare pro Jahr geworden das freut uns natürlich sehr. In den sieben Wochen vor Ostern verschicken wir Fastenbriefe an inzwischen Menschen, die in dieser Zeit etwas in ihrem Leben verändern wollen. Info: Wie viel Arbeit steckt in einem Kalender? Wie viele Texte und Bilder werden gesichtet, bis ein Kalender fertig ist? Thomas Kärst: Wir beginnen mit der Arbeit am Anderen Advent immer schon im Oktober des Vorjahres. Zunächst suchen wir Geschichten und Gedichte, schreiben auch mal selbst welche. Dann suchen wir dazu ansprechen- Thomas Kärst (c) Boris Rostami/Andere Zeiten de Bilder aus, bevor das ganze dann von zwei Grafikerinnen gestaltet wird. Im Sommer wird gedruckt, im September ist der Kalender fertig und kann bestellt werden. Angesichts der großen Auflage brauchen wir diesen Vorlauf, weisen aber immer wieder deutlich darauf hin: Nutzen Sie den Kalender bitte wirklich erst im Advent. Er beginnt am Vorabend des 1. Advent uns geht bis zum Epiphaniasfest am 6. Januar. Info: Wer sucht die Texte aus? Was sind das für Menschen? Welche Motivation haben diese mitzuarbeiten? Thomas Kärst: Unsere siebenköpfige Redaktion besteht aus Theologen, Journalisten, einer Religionspädagogin. Das sind Menschen, die ein Gespür für Texte mit einer gewissen geistlichen Tiefe haben. Diese Texte sollen aber zugleich modern und verständlich sein, sie kommen mit einer gewissen Leichtigkeit daher, schließlich ist der Advent eine Zeit freudiger Erwartung. Die Hälfte der Redaktion arbeitet festangestellt bei Andere Zeiten, so wie ich selbst auch, die 44

45 andere Hälfte arbeitet mehr oder weniger ehrenamtlich gegen eine kleine Aufwandsentschädigung. Info: Schreiben diese auch Texte selber? Thomas Kärst: Ja, aber nur sehr wenige. In der Regel suchen wir Texte und Gedichte bekannter Autoren aus, etwa von Eva Strittmatter, Mascha Kaleko, Konstantin Wecker, aber auch Texte aus der Tradition: Von Martin Luther, von Teresa von Avila, von Dietrich Bonhoeffer. Thomas Kärst: Der Kalender ist kein wirkliches Mitmach-Projekt. Dennoch erhalten wir immer sehr viele Briefe, in denen mancher Absender auch eigene kleine Erlebnisse schildert, uns Gedichte schickt oder auf andere Texte hinweist. Manches davon fließt in den Kalender ein. Sehr gute Erfahrungen haben wir darüber hinaus mit unseren Internetforen gemacht: Im Adventsforum wie auch im Fastenforum vor Ostern bekommen wir bis zu Einträge. Da entwikkeln sich tolle Diskussionen der Leser und Leserinnen untereinander. Info: Herr Kärst, wir danken für das Gespräch. Die Fragen stellte Dominik Mardorf Weitere Informationen finden sich im Internet unter Info: Wie kann man mitarbeiten? Bild: Boris Rostami / Andere Zeiten 45

46 Bundesratsinitiative E-Justice Schleswig-Holstein arbeitet derzeit, gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern unter Beteiligung des BMJ, an einem Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz 1. Der Entwurf fasst mehrere Maßnahmen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte zusammen. Im Zentrum steht der Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr in allen Gerichtsbarkeiten einzuführen. Die Initiatoren beabsichtigen, dass ein Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Bundestagslegislaturperiode abgeschlossen wird. Anfang 2012 sind Gerichte und Berufsverbände angehört worden. Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat am eine Stellungnahme gegenüber dem MJGI S.-H. abgegeben. Flankierend zu dieser Gesetzesinitiative wird erwartet, dass das BMJ einen Gesetzesentwurf für die elektronische Akte in Strafsachen vorlegt, der bereits für 2011 zugesagt war. Unter Berücksichtigung verschiedener Fristen des Inkrafttretens und unter Einbeziehung von Länderöffnungsklauseln sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz folgende Maßnahmen vor: - Pflicht für Rechtsanwälte und andere sogenannte professionelle Einreicher zur Einrichtung einer elektronischen Empfangseinrichtung (Postfach) sowie zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten - Elektronisches Empfangsbekenntnis als Zustellungsnachweis - Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationsstruktur Peter Föltsch - Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren (elektronische Akte, elektronische Akteneinsicht, Übertragung papierner Dokumente in elektronische Form, Ausdrucke und Abschriften elektronischer Dokumente) - Einrichtung eines justizeigenen zentralen Schutzschriftenregister, verbunden mit einer Verpflichtung für Rechtsanwälte, Schutzschriften ausschließlich bei diesem Register einzureichen sowie verbunden mit einer Gerichtsgebührenpflicht von EUR 10,- - Wechsel von Papierbekanntmachungen zu Internetveröffentlichungen 2 - Gebührenrechtliche Anreize zur Vermeidung von zusätzlichen Übersendungen von Schriftsätzen per Fax sowie zur Einrichtung eines elektronischen Postfachs - Möglichkeit zur landesweiten Konzentration des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens an ein Arbeitsgericht. Der Intention des Gesetzesentwurfs ist zuzustimmen. Auch der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat in seiner Stellungnahme die Zielrichtung des Entwurfs begrüßt. 3 Wenn auch der Wechsel hin zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Akte einen ganz erheblichen personellen und finanziellen Aufwand mit sich bringen wird, so wird gleichwohl die Justiz als dritte Staatsgewalt ihre wichtige Funktion für das Gemeinwesen künftig nur dann effektiv erfüllen können, wenn sie nicht von der Entwicklung der modernen Informationsund Kommunikationsmittel abgehängt wird. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die in der Justiz eingesetzten Fachanwendungen richterlichen Nutzern nicht uneingeschränkt als Erleichterung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen 46

47 wahrgenommen; dies betrifft teilweise die Funktionalität der Anwendungen und hierbei auch die Arbeitsgeschwindigkeit im Vergleich zur handschriftlichen Bearbeitung der Papierakten. Bei der weiteren Verbesserung der Fachanwendungen und der Konzeption von E-Akten wird daher auf Funktionalität der Programme ein besonderes Augenmerk zu richten sein. Schon die Begründung des Gesetzesentwurfs konzediert, dass die flächendekkende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in den nächsten Jahren finanzielle Aufwände verursachen wird und eine schnelle Amortisation dieser Initialkosten nicht zu erwarten ist. Mehraufwendungen bei den Gerichten werden in der Tat nicht nur bei der Ausstattung mit technischen Geräten entstehen, sondern mindestens in der Umstellungsphase vor allem auch beim Personal. Eine effektive Umstellung der gerichtlichen Arbeitsweise auf elektronische Informations- und Kommunikationstechnologie setzt eine Verstärkung der IT-Abteilungen voraus, deren Aufgabe nicht nur die technische Betreuung der Hard- und Software, sondern auch die Schulung der Richter und sonstigen Mitarbeiter in der Justiz sein wird. Schulung ist hier nicht nur als einmalige Einweisung in den Arbeitsplatz zu verstehen, sondern zumindest mittelfristig als dauerhafte, jederzeit abrufbare Betreuung der Anwender. Einsparungen bei der bisherigen (auch technischen) Ausstattung der einzelnen Arbeitsplätze sind in diesem Zusammenhang erst einmal nicht zu erwarten. Insbesondere Arbeitsplatzdrucker werden zur Unterstützung einer individuellen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise nach wie vor notwendig sein. 4 Die selbständige Anfertigung von Papierausdrukken von Teilen einer E-Akte durch die 47

48 einzelnen Nutzer muss daher auch in Zukunft bestehen. Bedenken sind gegen 130a Abs. 4 ZPO-Entwurf angebracht. Die Vorschrift enthält eine Verordnungsermächtigung zur Einführung von elektronischen Formularen in geeigneten Fällen. Soweit die Vorschrift eine formularmäßige Abfrage zum eigentlichen Streitfall ermöglicht, ist folgendes entgegenzuhalten: Die formularmäßige Abfrage von Sachverhalten bzw. Sachverhaltselementen hätte zur Konsequenz, dass die Parteien von dem Beibringungsgrundsatz entbunden würden. Die verbindliche Vorgabe von Struktur und Inhalt des Parteivortrags ist auch im übrigen mit Struktur und Funktion des streitigen Gerichtsverfahrens unvereinbar. Die Entscheidung, wie der individuelle Parteivortrag zu bewerten ist, welche richterlichen Hinweise zu erteilen sind und über welche Tatsachen ggf. Beweis zu erheben ist, gehört zum Kernbereich der in der alleinigen Verantwortung des einzelnen Richters bzw. Spruchkörpers stehenden Rechtsprechung und entzieht sich folglich einer verbindlich vorgegebenen Standardisierung. Unvereinbar mit der Funktion eines streitigen Gerichtsverfahrens wäre schließlich die ausschließlich tabellarische Erfassung solcher Daten unter Vernachlässigung des im Freitext formulierten Parteivortrags. Denn zur Erfassung des Sinns eines Prozessvortrags ist die Auswertung von dessen sprachlicher Fassung unabdingbar. Eine Verkürzung der Gerichtsverfahren auf eine reine Datengrundlage wird dem jeweiligen Einzelfall hingegen nicht gerecht. Der Formularzwang ist übrigens auch ein Grund, weshalb sich das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nach der VO (EG Nr. 861/2007) in der Praxis nicht durchgesetzt hat. Die Einführung eines bundesweiten elektronischen Schutzschriftenregisters ( 945a ZPO-Entwurf) erleichtert die gerichtliche Arbeit, vor allem wenn und weil für Rechtsanwälte eine Verpflichtung eingeführt ist, Schutzschriften ausschließlich bei dem Register einzureichen. Reicht der Rechtsanwalt indes gleichwohl bei einem Gericht ein, muss das Gericht in einem späteren einstweiligen Rechtsschutzverfahren diese Schutzschrift berücksichtigen. Weil die Pflicht des Rechtsanwalts in 49c BRAO-Entwurf niedergelegt werden soll, würde ein Verstoß des Rechtsanwalts allenfalls eine berufsrechtliche, nicht aber eine verfahrensrechtliche Konsequenz haben. Die Verknüpfung der Einreichung einer Schutzpflicht mit einer Gerichtsgebühr von EUR 10,- (vgl. Art. 22 Nr. 5 des Entwurfs) wird indes erneut die Frage aufwerfen, ob für die Einreichung einer Schutzschrift Prozesskostenhilfe zu gewähren ist 5. Fazit: Die elektronische Akte wird kommen. Sie wird die Tätigkeit der richterlichen und nichtrichterlichen Kollegen völlig neu ausgestalten. Umso wichtiger ist die stetige Begleitung des Gesetzesvorhabens durch die Gerichte und Berufsverbände. Peter Fölsch 1 (Abruf: ). 2 Vgl. hierzu auch: BGBl I, Die nachfolgenden Ausführungen beruhen zu großen Teilen auf Auszügen aus der Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes. 4 Vgl. auch BGH, Urt. V RiZ (R) 5/09, DRiZ 2011, Vgl. hierzu z.b. Fischer in: Musielak, 8. Aufl., 114 ZPO, Rn. 8 und Fn

49 Thesenpapier zur Richterlichen Ethik veröffentlicht Die Schleswiger Ethikrunde hat nach den im Jahre 2007 veröffentlichen Säulen richterlichen Handelns im vergangen Jahr ein Thesenpapier erarbeitet, das im Februar 2012 in einem Sonderheft der Schleswig Holsteinischen Anzeigen erschienen ist. Die Schleswiger Ethikrunde ist für dieses neue Projekt durch zwei Staatsanwältinnen, eine Rechtsanwältin sowie zwei Rechtsanwälte verstärkt worden, die die Diskussion durch ihren Blickwinkel von außen auf die Richterschaft und deren Verhalten belebt und neue Perspektiven eröffnet haben. Die Gruppe hat die ethischen Werte richterlichen Handelns analysiert, definiert und mit den Fragestellungen aus den Säulen richterlichen Handelns verglichen. Mögliche Wertekollisionen wurden herausgearbeitet und anhand von Beispielsfällen greifbar gemacht. Auch in dieser neuen Ausarbeitung hat die Schleswiger Ethikrunde keine Verhaltensregeln für die Richterinnen und Richter aufgestellt. Vielmehr soll das Thesenpapier den selbstkritischen Richterinnen und Richtern dazu dienen, ihre Verhaltensweisen an den definierten ethischen Werten richterlichen Handelns zu messen. In dem Bewusstsein möglicher Wertekollisionen erschließt sich das eigene oftmals intuitive Verhalten und ermöglicht dessen Bewertung. Die in dem Thesenpapier aufgezeigten Wertekollisionen sollen es den Richterinnen und Richtern erleichtern, das Werteverständnis zu verinnerlichen und das in den Beispielsfällen aufgezeigte Spannungsverhältnis der verschiedenen Werte bei der Bewertung des eigenen Verhaltens zu erkennen. Die individuelle Gewichtung der verschiedenen Werte bestimmt das eigene Verhalten und erklärt dessen Außenwirkung. Das Thesenpapier richtet sich aber nicht nur an die Richterinnen und Richter. Auch diejenigen, die mit Richterinnen und Richtern in Kontakt treten, sei es innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder auch außerhalb eines solchen, beurteilen bewusst oder auch unbewusst das jeweilige richterliche Verhalten. Dabei ist es an den definierten ethischen Werten zu messen. Die Diskussion über die Maßstäbe, die wir Richter selbst an unser Verhalten anlegen, ist das Ziel des Thesenpapiers. Dr. Sven Diercks Dr. Kai Hamdorf Das Heft kann zu einem Preis von 4,50 EUR bei der Druckerei Verlag J.J.Augustin GmbH, Am Fleth 36-37, Glückstadt bezogen werden. Zudem steht es im JUST unter Bibilothek zum kostenlosen Download zur Verfügung 49

50 Von der Muse geküsst Arbeitsrichter treffen DGB-Rechtsschutz Schon oft wurde im Mitteilungsblatt über Betriebsbesichtigungen berichtet, die die Vereinigung der Berufsrichter/innen der Arbeitsgerichtsbarkeit mit dem Arbeitsrechtsausschuss des UV Nord unternommen hat. Dieses Jahr ist eine Premiere gelungen: die Vereinigung hat sich mit den Rechtssekretären des DGB Rechtsschutz getroffen. Der DGB Rechtsschutz in Schleswig-Holstein ist in 5 Büros organisiert. Dort sind insgesamt 11 Rechtssekretäre beschäftigt, die arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Fälle bearbeiten. Der Austausch diente dem besseren Kennlernen der Personen und der Strukturen. Der Austausch fand in der Carlshütte in Büdelsdorf statt. In der alten Gießerei auf dem Firmengelände der Firma ACO Severin Ahlmann findet seit 1999 die NordArt statt. Sie ist die größte jährliche Kunstausstellung Nord-Europas, die sogar mit dem Deutschen Kulturförderpreis ausgezeichnet worden ist. Sie zeigt ein vielfältiges Bild zeitgenössischer Kunst in einer industriellen Umgebung. Zu bestaunen sind Bilder in den unterschiedlichsten Formaten und Techniken, Fotographien, Skulpturen und Installationen. Bei einem Rundgang durch den historischen Skulpturenpark konnten die Teilnehmer des Treffens bereits interessante Skulpturen bestaunen. Darunter befand sich eine mehrere Meter hohe Frauenfigur aus Edelstahl im Legostil, die erst interessant wurde, wenn man den Kopf in die Öffnung zwischen ihren Beinen steckte. Erstaunliche Laut- und Lichteffekte kamen zum Vorschein. Beim weiteren Rundgang durch die Ausstellung wurden dem Besucher dem Kongo-Bild die Schrecken eines Krieges offenbar. Beeindruckend war auch eine Installation im Stile der Terrakotta-Krieger in Xian, China. Eigentlich waren sie noch beeindrukkender als das Original: im Gegensatz zu den Kriegern in China waren die Figuren hier zwar nicht so groß, aber dafür jede Figur individuell und einzigartig durch die unterschiedlichen Gestaltungen der Körper, Gesichter und Frisuren. Es war beeindruckend, durch den von ihnen bewachten Gang zu gehen. Alle waren begeistert, welch reiche Vielfalt der Kunst sie in der Carlshütte erwartete. Damit gerechnet hatte so keiner. Es war fast ein Overkill an Kultur. Dazu trugen dann auch die kleinen Erzählungen eines Rechtssekretärs bei, der als Auszubildender (damals noch Lehrling) in der Carlshütte seinen beruflichen Weg begonnen hatte. Er zeigte Örtlichkeiten, die unverändert waren und erklärte deren Bedeutung. Es war eine rundum gelungene Veranstaltung, die wir gerne mit dem DGB- Rechtsschutz fortsetzen möchten. Carla Evers-Vosgerau Birgitt Becker 50

51 Reinhard Berkau: Ich gegen Amerika Ein deutscher Anwalt in den Fängen der US-Justiz rororo - 8,95 Über das amerikanische Rechtssystem liest man zuweilen auch in unseren Zeitungen, meistens im Zusammenhang mit der Hinrichtung eines zum Tode Verurteilten, falls Zweifel an dessen Tatbegehung aufgekommen sind. Manchmal wird der Ablauf eines Strafprozesses auch in einem Film dargestellt. Gleichwohl wissen wir alle wenig über den Verfahrensgang und die Unterschiede zu unserem Prozessrecht. Es scheint niemanden zu geben, der darüber konkret berichten kann. Doch weit gefehlt: Es gibt jemanden, den die Wirklichkeit des amerikanischen Strafprozesses und die Realität der Strafvollstreckung in amerikanischen Gefängnissen schneller ereilt hat, als er sich das hätte vorstellen können: den Hamburger Rechtsanwalt Reinhard Berkau, Jahrgang 1952, seit mehr als 30 Jahren anwaltlich tätig und spezialisiert auf Wirtschafts- und Strafrecht. Berkau reiste auf Wunsch eines Mandanten nach Miami, für den er zuvor in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg einen Zivilprozess gewonnen hatte, um mit dem Prozessgegner über die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zu verhandeln. Das Treffen fand am statt. Berkau wusste nicht, dass der Prozessgegner ihn wegen angeblicher Bedrohung beim FBI angeschwärzt hatte und dessen Darstellung so wirklichkeitsgetreu wirkte, dass das FBI das Gespräch abhörte, anschließend Berkau und seinen Mandanten verhaftete und er in amerikanische Untersuchungshaft kam. Eine angebotene Kaution wurde zurückgewiesen. Berkau wurde wegen Verschwörung und Erpressung angeklagt und trotz Verteidigung durch eine kompetente Verteidigerin durch die Jury, ein ausschließlich aus Laien zusammengesetztes Gremium, für schuldig gesprochen. Ausschlaggebend dürfte die Aussage des letzten durch die Staatsanwaltschaft aufgebotenen Zeugen gewesen sein, nämlich des gegnerischen Anwalts aus dem eingangs erwähnten Hamburger Zivilprozess, der das Verfahren als skandalös und das zuständige Gericht als befangen dargestellt hatte. Um den bei den Geschworenen entstandenen Eindruck wieder zu recht zu rücken, hätte es entsprechender Gegenbeweise bedurft: vielleicht eines Rechtsprofessors, der die Grundsätze des deutschen Zivilproesses erläutert hätte, vielleicht der entscheidenden Richter und sicher der Vorlage der kopierten Zivilprozessakte mit Übersetzung. Doch für all das war es im Prozess zu spät. Damit drohte Berkau ein Strafmaß bis zu 25 Jahren. Nur dank umsichtiger Verteidigung in Amerika und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in der Berufung durch das Oberlandesgericht Hamburg gegen den Prozessgegner kam Berkau mit einem Strafmaß von 37 Monaten davon. Berkau verzichtete auf Rechtsmittel, weil diese noch kostenträchtiger und zeitraubender als das erstinstanzliche Verfahren sind und er erst im Falle der Rechtskraft sowie nach Teilverbüßung die Chance hatte, nach Deutschland überstellt zu werden. Deshalb schloss sich für ihn eine Odyssee durch insgesamt neun verschiedene amerikanische Strafanstalten an. Wir erfahren von völlig anderen Haftbedingungen als in Deutschland, von Ängsten, zerstörten Hoffnungen, Hilflosigkeit und Alltagserlebnissen. Daneben erfahren wir auch viel Statistisches über das amerikanische Strafrechts- und Strafvollstrekkungssystem. Auch wenn diese Schilderung den Eindruck vermitteln sollte, es gäbe außer den genannten Details nicht wesentlich mehr aus dem Buch Berkaus zu erfahren, so muss einer solchen Fehleinschätzung widersprochen werden: Es liest sich streckenweise wie ein Krimi, der seine Spannung aus der Schilderung des Ablaufs zieht. Berkau bezieht den Leser in seine Erfahrungen ein und nimmt ihn so- 51

52 zusagen mit. Da stört nicht, dass der positive Ausgang bekannt ist. Jeder Leser mag selbst überlegen, ob die Situation für Berkau vermeidbar war und ob er sich noch umsichtiger hätte verhalten können. Er sagt von sich selbst, er sei naiv gewesen, zu diesem Gespräch nach Miami zu reisen. Man könnte von einem gelungenen und spannenden Buch sprechen, wäre das, was Berkau beschreibt, ihm nicht tatsächlich widerfahren. Reinhard Berkau hat aus seinem Buch am vor dem Itzehoer Richterverein gelesen. Die allermeisten Zuhörer dürfte seine Darstellung sehr beeindruckt haben. Dietmar Wullweber Richter, übernehmen Sie! Einsatztraining bei der Polizei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anwendung einfacher körperlicher Gewalt Anlegen der dienstlich gelieferten Handfesseln Einsatz des dienstlich gelieferten Pfeffersprays: Das ist alltägliche Erfahrung von (Straf)richter/Innen und Staatsanwält/ Innen allerdings aufgrund von Akten und Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung. Der Itzehoer Verein der Richter und Staatsanwälte bot seinen Mitgliedern im Oktober vergangenen Jahres die Möglichkeit unmittelbaren Erlebens: Wir waren eingeladen, am polizeilichen Einsatztraining aktiv teilzunehmen. Im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Itzehoe findet dieses auf einem ehemaligen Kasernengelände in Albersdorf statt. Jeder Polizeibeamte muss dieses Training in regelmäßigen Abständen absolvieren. Die Trainer sind erfahrene Polizeibeamte, die sich selber noch im aktiven Dienst befinden. Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung durch den örtlichen sowie den Gesamtleiter des Schleswig-Holsteinischen Einsatztrainings ging es dann auch gleich zur Sache. Generalstabsmäßig wurden wir in vier Gruppen eingeteilt, die nacheinander vier Stationen durchlaufen mussten. Es begann mit einer Aufwärmübung im Trainingsraum. Auf Matten und in Strumpfsocken natürlich. Laufen, Schattenboxen, Eindreschen auf ein Schlagkissen und ähnliche Übungen sorgten für die nötige Betriebstemperatur und bereiteten die physiologische Grundlage für die nachfolgenden Übungen. Zum Abschluss durfte wer wollte auch einmal auf einen echten Polizisten einprügeln Schlagstock und Opfer waren allerdings gut gepolstert, eine Anzeige wurde nicht gefertigt. Im Laufschritt ging es weiter in die gute Stube einer nachgebauten Schlichtwohnung. Hier drohte das Ungemach in Gestalt eines renitenten 2-Meter-Mannes, der sich generell nicht gerne etwas vorschreiben lässt, insbesondere nicht von Uniformierten. Fest stand: er hatte etwas getan, das uns zum Anlegen der dienstlich gelieferten Handfesseln und zu seinem anschließenden Transport auf das Revier berechtigte. Klare Ansage schwierige Durchführung. Die dienstlich gelieferten Handfesseln haben nämlich so ihre Eigenarten, was das Anlegen, Arretieren und Aufschließen angeht, vor allem, wenn der Proband sich windet, zappelt und um sich schlägt oder gar zu Boden geht. Mit leichten Einschnürungen an den Handgelenken schließlich mussten wir auch einmal in die Rolle des Aufmüpfigen schlüpfen suchten wir den nächsten Ein- 52

53 satzort auf: ein Zimmer ohne Mobiliar, dafür mit Matten auf dem Boden. Uns schwante nichts Gutes. Schon wurden wir von zwei sehr motivierten Trainern bedrängt. Schlagübungen mit Ausweichen allerdings nur als Vorübung für den eigentlichen Höhepunkt dieser Station: Einsatz des dienstlich gelieferten Pfeffersprays. Das Pfefferspray war für diesen Zweck durch desinfiziertes Wasser ausgetauscht worden. Es ging darum, dem sich heftig bewegenden und auf einen zustürmenden Aggressor gezielt in die Augen zu sprühen. Leichter gesagt als getan! Am Ende dieser Station verließen wir alle etwas bedröppelt den Raum. Zeit zum Ausruhen gab es allerdings nicht. Polizei ist immer im Dienst. Gleich zwei Einsätze warteten auf uns: Schlägerei in der Disko und ein Fall häuslicher Gewalt. Durch das Menschen- und Lichtergewirr der liebevoll nachempfunden Dorfdisko bewegten wir uns zwar sehr elegant hindurch, kaum einer bemerkte jedoch das Arsenal an Hieb-, Stich- und Schusswaffen, das dort offen auf Tischen und Tresen drapiert war. Am Ort häuslicher Gewalt versuchten wir, einen Platzverweis gegenüber dem Aggressor durchzusetzen. Der erwies sich jedoch als äußerst undankbar und kam plötzlich mit einem großen Messer in der Hand auf uns zu. Hier war die Gelegenheit, den Kollegen bzw. die Kollegin an seiner näher kennenzulernen: vom beherzten Ziehen der Dienstwaffe über den Einsatz von Pfefferspray bis hin zum Guerilla-Nahkampf war alles vertreten. Die Einsatztrainer gaben in diesem Fall übrigens dem Einsatz von Pfefferspray den Vorzug. Nach diesem ausgiebigen Häuserkampf gönnten wir uns eine Portion frische Luft. Kaum auf der Straße angekommen, mussten wir jedoch eine routinemäßige Verkehrskontrolle durchführen. Am Steuer eine nette, junge Frau, eigentlich alles völlig normal, wenn da nicht der Griff eines Revolvers zwischen Oberschenkel und Sitz hervorgeschaut hätte. Korrekt wäre es gewesen, den Kollegen laut vor der Waffe zu warnen, die Fahrerin unmissverständlich aufzufordern, die Hände aufs Lenkrad zu legen und selber seine Waffe griffbereit bzw. im Anschlag zu haben. Den anschließenden Kaffee hatten wir uns nun definitiv verdient. Der Gesamtleiter des Einsatztrainings gab uns noch einen Überblick über die Entwicklung und den Aufbau des Trainings sowie einige interessante Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verhalten in Extremsituationen. Insgesamt war es eine durchweg gelungene Veranstaltung, eine Handreichung für die Praxis im wahrsten Sinne des Wortes. Das Verständnis für die besondere Problematik polizeilicher Standardsituationen ist durch die Teilnahme am Training mit Sicherheit gewachsen. Dr. Knut Güniker links: Unsanft wird der Kollege Wagner aus dem Auto geholt. 53

54 Herzlich Willkommen im Oberlandesgericht Schleswig - Außensenat Hansestadt Lübeck Was haben Augsburg, Freiburg, Darmstadt, Lübeck und Kassel gemein? Sie sind nicht Sitz eines Oberlandesgerichts. Was unterscheidet Lübeck aber von den anderen genannten Städten? In allen anderen Städten ist wenigstens ein Außensenat eines Oberlandesgerichts ansässig, in der Hansestadt dagegen nicht. Das könnte sich ändern. Unbestrittene Justizhauptstadt des Bundeslandes Schleswig-Holstein ist Schleswig. Seine höchsten Landesgerichte sind überwiegend dort angesiedelt, Thorsten Fürter nämlich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, das Oberverwaltungsgericht, das Landessozialgericht und - gewissermaßen als Krönung - seit dem 1. Mai 2008 das Landesverfassungsgericht. Weitere höchste Landesgerichte sind allerdings auch in der - neben Lübeck - anderen Großstadt des Landes angesiedelt, nämlich das Landesarbeitsgericht und das Finanzgericht, die sich in Kiel befinden. Aus der Mitte der Lübecker Justiz gibt es seit längerem den Wunsch, dem Gerichtsstandort, teilweise unter Hinweis auf seine geschichtliche Bedeutung 1, eine Aufwertung zukommen zu lassen. Dieser Wunsch hat auch die Richterverbände erreicht und so beispielsweise dazu geführt, dass die Neue Richtervereinigung des Landes ausdrücklich die Forderung nach der Einrichtung einer Lübecker Außenstelle des Oberlandesgerichts erhob. Nun dürfte nach meiner Erfahrung die Anknüpfung an geschichtliche Traditionen in der Regel nicht der bestimmende Auslöser sein für Entscheidungen sein, die politisch zu treffen sind. Da auch eine (etwa verfassungs-) rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen Außenstelle nicht in Sicht ist, können es am Ende nur praktische Erwägungen sein, die zu einem solchen Schritt führen. Gäbe es also konkrete Vorzüge für die Schaffung von Außensenaten des Oberlandesgerichts in der Hansestadt Lübeck? Um das zu beurteilen, lohnt ein Blick auf die Struktur der Außensenate in den oben angeführten Beispielen. In allen vier Städten, die über Außensenate verfügen, ist es jeweils so, dass Zivilsenate und Familiensenate in den Außenstellen eingerichtet sind. Lediglich in Freiburg kommt noch ein Senat für Landwirtschaftssachen hinzu. Soweit Zivilberufungen verhandelt werden, sind die Außensenate regelmäßig örtlich für die Berufungen der umgebenden Landgerichtsbezirke zuständig. Hierbei handelt es sich um häufig um Verfahren, in denen über Lebenssachverhalte entschieden wird, die aus der Mitte des Lebens gegriffen sind. Auch am Oberlandesgericht ist es inzwischen nicht unüblich, dass Parteien persönlich an den Prozessen, die sie betreffen, teilnehmen und im wahrsten Sinne des Wortes Anteil nehmen. Dies ist eine Entwicklung, die aus meiner Sicht absolut zu begrüßen ist. Was aber, wenn Parteien oder Zeugen aus dem südöstlichen Teil des Landes stammen? Wer einmal aus Geesthacht oder Lehmrade nach Schleswig gefahren ist, wird dies bereits mit dem Auto für ein zweifelhaftes Vergnügen halten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies häufig kaum noch darstellbar. Wer an einem normalen Werktag als Zeuge aus Lehmrade um 10:00 Uhr im Oberlandesgericht Schleswig aussagen muss, dem bleibt nichts anderes übrig, als aus seinem Ort 54

55 am Vortag um kurz vor 18:00 Uhr abreisen. Die Fahrtzeit beträgt im Schnitt vier Stunden. Selbst aus Lübeck geht mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter zwei Stunden Fahrtzeit gar nichts, wohlgemerkt gerechnet vom Hauptbahnhof Lübeck zum Bahnhof Schleswig, einfache Strecke. Auch hier wieder der Vergleich zu bestehenden Außenstellen: Augsburg- München sind in 29 Minuten, Freiburg- Karlsruhe in einer Stunde zu absolvieren. Das ist in erster Linie natürlich ein Zustand der nach der Maßgabe einer bürgerfreundlichen Justiz einer Verbesserung zugänglich ist. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass durch Fahrtkostenentschädigungen und Verdienstausfälle von Prozessbeteiligten Kosten entstehen, die nicht in sämtlichen Fällen von einer Prozesspartei am Ende beizutreiben sein werden. Sie fallen in solchen Fällen der Landeskasse zu Last. Es kommen justizinterne Gründe hinzu. Die Justiz in Schleswig-Holstein ist stolz auf den hohen Anteil von Frauen, die hier in hochqualifizierter Weise tätig sind. Kein Geheimnis ist wiederum, dass die Lebensphase, in der jüngere Richterinnen und Richter sich beruflich entwikkeln und qualifizieren, häufig gerade mit der Zeit einhergeht, in der auch die Familienplanung mit Kindern ansteht. In dieser Phase zusätzlich zu Kinderbetreuung und der Arbeit im Senat im Abordnungswege täglich 3 bis 4 Stunden mit dem Pendeln von Lübeck nach Schleswig zuzubringen, wird in vielen Fällen nicht darstellbar sein. Ein Außensenat in Lübeck würde jüngeren Richterinnen und Richtern hier eine weitere Möglichkeit bieten, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Letztlich wäre ein solcher Außensenat auch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang sinnvoll. In der Hansestadt 1 gibt es mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, der Universität zu Lübeck, der Drägerwerk AG (dem einzigen dax-notierten Unternehmen Schleswig-Holsteins) sowie zahlreichen neuen und alten Unternehmen und Forschungsstellen ein Cluster im Bereich Medizin und Medizintechnik. Was würde näher liegen, als dieses Cluster zu stärken, indem in der Hansestadt die Zuständigkeit des Senats für das Arztvertrags- und das Arzthaftungsrecht angesiedelt wird. In Zeiten der Schuldenbremse wären all dies wohlfeile Erwägungen, die aber zum Scheitern verurteilt sind, wenn sie zusätzliche Kosten nach sie ziehen. Dies ist aber hier nicht der Fall. Die Kosten für Personal fallen unabhängig davon an, ob die Besoldungsempfänger in Schleswig oder in Lübeck arbeiten. Auf die Ersparnis im Bereich der durch die Rechtssachen verursachten Kosten hatte ich bereits hingewiesen. Wo immer möglich, könnte die Außenstelle des Oberlandesgerichts die Ressourcen des Landgerichts Lübeck nutzen. Auf die Erfahrungen der Kooperation zwischen dem Schleswig- Holsteinischen Landesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Schleswig kann insoweit zurückgegriffen werden. Es muss natürlich Platz geben für die Außenstelle und die dort arbeitenden Justizangehörigen, einschließlich eines angemessenen Verhandlungssaals. Hier gehe ich aber davon aus, dass auch die Hansestadt Lübeck ein eigenes Interesse an der Aufwertung des Gerichtsstandortes in der Hansestadt hat. Es würde sich mit Sicherheit eine Lösung im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts finden lassen, die eine Außenstelle ohne Mehrkosten für den Justizhaushalt realisiert. Für die Justizlandschaft in Schleswig-Holstein wäre es ein Gewinn. Thorsten Fürter So war der Oberhof Lübeck ein Berufungsgericht, zuständig für den zweiten oder dritten Rechtszug aus Städten mit Lübischem Recht, das dem 13. Jahrhundert bestand und das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte des Deutschen Bundes existierte in Lübeck noch bis

56 Grenzerfahrungen des Lübecker Richtervereins Bereits eine Woche nach der Jahreshauptversammlung gab es im Lübecker Richterverein als erste beachtenswerte Veranstaltung dieses Jahres eine Exkursion ins Grenzhus Schlagsdorf, das Museum zum Leben an der innerdeutschen Grenze in Sichtweite des ehemaligen Grenzverlaufs unweit des Ratzeburger Sees. Bei schönstem Ausflugswetter wurden uns von einer Mitarbeiterin des Museums, die selbst ihre Kindheit im abgeriegelten Fünf-Kilometer-Streifen der DDR- Grenze verbracht hat, zunächst in den Außenanlagen die perfiden Erfindungen des unüberwindlichen Grenzsystems in Erinnerung gebracht. Dabei handelte es sich bei den Stacheldraht-Stolperdrähten für unwegsames Gelände oder den Nagelmatten für Gewässer noch um die rustikaleren Methoden im Gegensatz zu Minenfeldern und Selbstschussanlagen im klinisch reinen Bereich der Todesstreifen und Metallgitterzäune. Die Führung setzte sich in den Ausstellungsräumen des Museums fort, die sich in einem alten Gutshaus befinden. Viele Originalexponate sowie anschauliche Modelle der Grenzanlagen verstärkten dort die Beklemmungsgefühle und ließen jeden an frühere eigene Erfahrungen des Ausgeliefertseins und der vollständigen Kontrolle an der innerdeutschen Grenze denken. Diese Erinnerungen unterschieden sich dabei nur in der Tragweite von dem, was Zeitzeugen in Filmen, Dokumenten oder in der Wiedergabe durch die uns führende Mitarbeiterin zu berichten hatten. In einer Äußerung des Grenzsoldaten gegenüber der im Auto sitzenden Familie nach einem geringfügigen Überfahren der Haltelinie, ob man denn als nächstes in Bautzen aussteigen wolle, kommt letztlich dieselbe menschenverachtende Einstellung zum Ausdruck wie im Ablauf der im Fünf-Kilometer-Streifen schon Anfang der 50er Jahre durchgeführten Säuberungsaktion Ungeziefer. Seinerzeit wurde eine Vielzahl von Familien, bei denen einzelne Mitglieder als nicht ganz linientreu eingestuft wurden, eines Morgens von Soldaten geweckt und zum Verlassen ihrer Gehöfte binnen weniger Stunden aufgefordert, so dass sie sich noch am selben Abend in kleinen Wohnungen weit im Osten wiederfanden. So fühlt sich Unfreiheit an. Andreas Gerber 56

57 PsychKG Schleswig-Holstein Dr. Christian Dornis (Hrsg.), Boorberg, 42,80 EUR Der in diesem Jahr erschienene Kommentar zum PsychKG schließt eine echte Lücke. Eine Kommentierung, die sich mit den landesrechtlichen Besonderheiten des hiesigen PsychKG auseinandersetzt, gab es bisher zu meinem Bedauern nicht. Insbesondere auf dem Weg zu meiner ersten PsychKG-Anhörung wäre ich ruhiger gewesen, wenn ich zumindest ein annähernd umfassendes Hilfsmittel wie den Kommentar von Dornis bei mir gewusst hätte. Sicher ist, dass der Dornis ein wertvoller Begleiter sein wird. Besonders hervorzuheben ist, dass das Werk sich nicht in Anmerkungen zum PsychKG erschöpft. Es bietet vielmehr eine systematische Kommentierung aller für das PsychKG-Verfahren relevanten Vorschriften. Nach einer kurzen historischen Einleitung findet sich im Hauptteil die Kommentierung des PsychKG. Es folgen die Verfahrensvorschriften für das Unterbringungsverfahren in erster Instanz, besondere Vorschriften zur Unterbringung Minderjähriger, die Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren und die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sowie die Kostenvorschriften zum Unterbringungsverfahren und zur Verfahrenskostenhilfe. Dem interdisziplinären Autorenteam, bestehend aus vier Juristen und drei Medizinern, gelingt es, die praxisrelevanten Fragen auf über 300 n im Taschenbuchformat verständlich und präzise zu beantworten. Die Darstellung ist durchgehend nachvollziehbar und übersichtlich gegliedert. Bei längeren Kommentierungen wurde eine Übersicht vorangestellt. Positiv fällt auch auf, dass die Autoren gerichtliche Entscheidungen unter Verzicht auf überflüssige Fundstellennachweise zitieren. Dafür werden das für die Praxis relevante Aktenzeichen und die juris-randnummer genannt. Besonders lesenswert und hilfreich finde ich die Ausführungen zum freien Willen, zu den Folgen von Verfahrensfehlern und zur Anhörung des Betroffenen. Die Überlegungen zum freien Willen verdeutlichen den polizeirechtlichen Charakter der Unterbringung nach dem PsychKG. Die Erläuterungen zur Anhörung des Betroffenen beinhalten wertvolle Hinweise zur Durchführung der Anhörung. Sie veranschaulichen die Situation, bieten Denkanstöße und geben auch dem Berufsanfänger einen Einblick davon, was auf ihn zukommt. Aus meiner Sicht ist der Dornis ein unverzichtbares Hilfsmittel für die betreuungsgerichtliche Arbeit. Auch den zuständigen Behörden, Kliniken und den als Verfahrenspfleger beteiligten Rechtsanwälten wird dieser Kommentar eine nützliche Hilfe sein. Niels Giffhorn 57

58 Habt Ihr nichts Besseres zu tun? Mehr Aktenperlen aus der Justiz Tim Feicke, amazon.de, 7,80 Euro Nein, es handelt sich nicht um die Äußerungen eines Kollegen zur richterlichen Ethik, sondern um die gesammelten Stilblüten, Anekdoten und Schriftsätze, die der Kollege Tim Feicke in seinem neuen Werk zusammengetragen hat. Alle Fans des Holsteiner Landrechts und von Komme nicht zum Termin, bin in Südsee können sich freuen. Wieder hat Tim Feicke unermüdlich gearbeitet und die schönsten Kuriositäten aus 8 (!) Jahrzehnten juristischer Papierproduktion zusammengetragen. Das Buch verleitet dazu, den Mehrbänder, der auf der Fensterbank schlummert, einen weiteren Tag dort liegen zu lassen und erst einmal zu schmökern und laut zu lachen. Kein Wunder, wenn bald der Kollege aus dem Nebenzimmer seine Nase im Zimmer zeigt und mitlesen will. Falls Sie nicht genug von Tim Feicke s Werken bekommen können, können Sie diese bis zum ausgestellt in den Räumlichkeiten des Landgerichts Itzehoe bewundern. Viel Spaß beim Schmökern und Betrachten wünscht Dominik Mardorf Die Totgesagten Von Camilla Läckberg, List Taschenbuch, 9,99 EUR Carla Evers-Vosgerau In der ruhigen Kleinstadt Tanum in Südschweden wird die Reality-TV-Show Raus aus Tanum erwartet. Diese Show ist eine Big Brother - Show in normalen Räumlichkeiten, z.b. Supermarkt, Bäckerei. Kurz bevor die gesamte Filmcrew samt Kandidaten erscheint, geschieht ein Todesfall: Marit Kaspersen wird tot in ihrem Auto auf gefunden. Alles sieht aus wie ein alkoholbedingter Unfall aus: sie riecht stark nach Alkohol und im Auto liegt eine leere Flasche. Aber Polizist Patrick Hellström kommen Zweifel. Warum der Alkoholgeruch, obwohl Familie und Lebensgefährtin felsenfest behaupten, Marit habe nie einen Tropfen Alkohol angerührt? Und warum liegt eine Buchseite mit einem Text aus dem Märchen Hänsel und Gretel von den Brüdern Grimm neben dem Unfallopfer? Was zunächst als unwichtiges Detail erschien, stellt sich später als wichtig heraus. Hellström akzeptiert den Unfalltod nicht, sondern ist hartnäckig und forscht weiter. Da passiert ein zweiter eindeutiger- Mord: ein Mitglied der Reality-TV Show, Lillemor Persson, wird tot aufgefunden. Ihr schöner nackter Körper ist brutal und ohne jede Pietät in eine Mülltonne gepresst worden. Zwei Morde sind fast zu 58

59 viel für das kleine Ermittlerteam um Patrick Hellström zumal der zweite Mord auf Grund des Opfers die sensationslüsterne Medienaufmerksamkeit in ganz Schweden bringt. Hellström ist zusätzlich eingebunden, da seine Hochzeit mit seiner Lebensgefährtin und geliebten Mutter seiner kleinen Tochter Erica Falck kurz bevorsteht. Zum Glück hat Falck Verständnis für seine Situation und übernimmt mit Hilfe ihrer Schwester die gesamten Hochzeitsvorbereitungen. Im Dienst erhält Hellström Verstärkung durch Hanna Kruse, eine sympathische junge und ehrgeizige Polizistin, die in Tanum Erfahrungen in praktischer Polizeiarbeit erhalten soll. Erst als Hellström auf den Gedanken kommt, eine Suchanfrage nach ungeklärten Mordfällen zu stellen, werden Strukturen erkennbar, die schließlich zum großen Finale führen. Die Endlösung ist für das ganze Ermittlerteam mit einem tiefen Schock verbunden. Es wird deutlich: Gut und Böse liegen gar nicht so weit auseinander. der schwedischen Krimi-Landschaft. Durch kursiv gedruckte Texte eines unbekannten Jungen wird die Spannung gesteigert. Sind es Erinnerungen des Mörders oder eines Opfers? Besteht eine Verbindung zu den Mordopfern? Hier erhält der schwedische Titel Olycksfågeln = Unglücksvogel seine dunkle Bedeutung. Lesenswert sind die sozialkritischen, gnadenlosen Darstellungen der Reality-Darsteller, ihrer Charaktere und des Umgangs mit einander: welche Abgründe der schwedischen Gesellschaft. Zwei Happy-Ends gibt es am Ende auch noch: die Trauung von Patrick Hellström und Erica Falck und eine neue Liebe für ihre Schwester. Mein Resumé: Lesenswert für jeden, der einen stimmigen, nicht zu blutigen Krimi liebt. Carla Evers-Vosgerau Mittlerweile ist die neinsteigerin Camilla Läckberg eine anerkannte Größe in Das DRB-Forum: Verbindet Kollegen! 59

60 Werden Sie Mitglied in einem unserer Ortsvereine! Wir sind: * ein Zusammenschluss aus den Richtervereinen Flensburg, Itzehoe, Kiel Lübeck und Schleswig, * die mitgliederstärkste Interessen- Vertretung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein, * Landesverband im Deutschen Richterbund, * parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell ungebunden. Wir wollen: * die Unabhängigkeit der Richter und die Unparteilichkeit der Rechtspflege schützen, * die Rechtspflege, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft fördern, * die berufliche, wirtschaftliche und soziale Stellung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sichern, * den kollegialen Zusammenhalt pflegen. Wir kämpfen für: * zuträgliche Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Justiz, * eine angemessene Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir widersetzen uns: * ungerechtfertigten Gehaltskürzungen und Einsparungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, * Angriffen auf die richterliche Unabhängigkeit, * unsachgemäßer Einflussnahme auf die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit. Wir prägen: * die justizpolitische Diskussion im Land und im Bund. Wir nehmen Stellung: * zu allen wesentlichen rechtspolitischen Fragen, * zu Fragen der Besoldung, Versorgung und Beihilfe Wir stehen ein: * wenn Mitglieder Rat und Unterstützung benötigen; * im Einzelfall gewähren wir Rechtschutz in dienst-, versorgungsrecht und presserechtlichen Streitigkeiten. Wir organisieren: * Podiumsdiskussionen zu aktuellen Themen, * Fortbildungsveranstaltungen, * gesellschaftliche Veranstaltungen und kulturelle Ereignisse. Wir bieten Vorteile: * Proberichtermappe, * kostenlose VISA-Card, * kostenlose Amtshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, * kostenlose Schlüsselversicherung, * Zugang zum DRB-Forum * Sonderkonditionen bei Banken und Versicherungen. 60

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62 SCHLESWIG- HOLSTEINISCHER verband der richterinnen und richter, staatsanwältinnen und staatsanwälte Ja, ich will eine starke Stimme für die Justiz! stets auf dem Laufenden bleiben! eine Fülle von Zusatzleistungen! Der Schleswig-Holsteinische Richterverband steht für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Justiz auf Landesund Bundesebene. Er setzt sich aktiv und ohne parteipolitische Schlagseite für die Belange aller Richter und Staatsanwälte ein. Gemeinsam mit 24 weiteren Landes- und Fachverbänden hat er sich im Deutschen Richterbund zusammengeschlossen, dem mit rund Mitgliedern weitaus größten Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten in Europa. Die Deutsche Richterzeitung bietet jeden Monat umfassende Informationen zu rechts- und berufspolitischen Fragen. Über aktuelle Entwicklungen in der schleswig-holsteinischen Justiz berichtet die info im Halbjahresrhythmus. Durch regelmäßige Rundbriefe per sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Und im Internetforum für DRB- Mitglieder können Sie mit Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet (nicht nur) über Fachthemen diskutieren. Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Richterverein O Flensburg O Itzehoe O Kiel O Lübeck O Schleswig im Schleswig-Holsteinischen Richterverband. Im Kleingedruckten, weil es so viele sind: Mit dem Beitritt sind Sie automatisch gegen den Verlust Ihrer Dienstschlüssel (bis ) sowie gegen dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden (bis ) haftpflichtversichert ohne weitere Kosten und ohne jeden Selbstbehalt. Eine Haftpflichtversicherung gegen dienstlich verursachte Vermögensschäden erhalten Sie über den Verband zu unschlagbar günstigen Konditionen. Die vielfältigen Angebote des dbb-vorsorgewerks (etwa zu Altersvorsorge, Krankenversicherung oder Baufinanzierung) gelten auch für Verbandsmitglieder. Die Visa Business Card der Landesbank Baden-Württemberg bekommen Sie auf Wunsch gratis. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 130,-- (im Beitrittsjahr anteilig). Bitte senden Sie die DRiZ an meine O Dienstanschrift O Privatanschrift. Mit der Übermittlung meiner dienstl. -Adresse an das DRB-Forum bin ich einverstanden. Name Vorname Amtsbezeichnung Privatanschrift Gericht/Dienststelle Ort, Datum Unterschrift Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Verein, meinen Mitgliedsbeitrag von folgendem Konto einzuziehen: Konto-Nr. Kreditinstitut BLZ Kontoinhaber Ort, Datum Unterschrift Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular sowie spätere Änderungsmitteilungen an den/die jeweilige(n) Vereinsvorsitzende(n), der/die Ihnen auch gern bei Rückfragen zur Verfügung steht. Richterverein Flensburg: StA Axel Schumann, StA Flensburg. Richterverein Itzehoe: VPräsLG Dietmar Wullweber, LG Itzehoe. Richterverein Kiel: VRiLG Andrej Marc Gabler, LG Kiel. Richterverein Lübeck: VRiLG Christian Singelmann, LG Lübeck. Richterverein Schleswig: RiVG Holger Bruhn, VG Schleswig. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter und

63 Der Humor nimmt die Welt hin, wie sie ist, sucht sie nicht zu verbessern und zu belehren, sondern mit Weisheit zu ertragen. Charles Dickens ( ) Britischer Schriftsteller In diesem Sinne: Holsteiner Landrecht Folge 8. Die nachfolgenden Aktenperlen" sind authentisch und von den Kollegen verbürgt. Anmerkungen der Redaktion sind kursiv gedruckt. Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre! Ihre Redaktion Was waren noch mal diese Buchstaben??? Aus einem Polizeibericht über einen fliehenden Rollerfahrer: Polizeihauptmeister S. schrie lautstark: Halt, Polizei, Stehenbleiben! Dies wurde jedoch nicht beachtet. PHM S. konnte sich die Zahlen des Versicherungskennzeichens merken: 559. Die Buchstaben waren uns nicht geläufig. Harry Potter? Fortbildliche deutsche Sprache: Fluchgefahr Haftbefehl wegen Fluchgefahr. So einfach wird man Schulden los. Wozu brauchen wir noch Peter Zweegat? Schreiben des Beklagten in einem Zivilverfahren: Wie ich bereits am Telefon geäußert habe, habe ich meine entstandenen Schulden bereits am ( ) an ein Schuldenverwaltungsunternehmen abgegeben. Selbstironie des Gutachters? Ein Facharzt sollte ein Gutachten erstellen, ob der Angeklagte wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war. Aus dem forensischen Gutachten: Herr C. wirkte zeitweise deutlich naiv. So äußerte er spontan gegen Ende des ersten Explorationstermins: Sie sind ja nett. Soviel Naivität verleitete den Dr. med. dann im Folgenden zur Bejahung der Schuldunfähigkeit wegen Unzurechnungsfähigkeit. Unaufgeregter Ex-Knecht. Aus dem Protokoll über eine Zeugenvernehmung nach einem Unfall eines Landwirtes: Ja, ich hab den Kläger kommen sehen und da hat er sich die Hand gehalten. Der hat nicht so doll geblutet, nur so 2-3 Tropfen kamen da raus. Da hat er zu mir gerufen, ich soll schnell die abgefallenen Finger suchen. Ich hab die dann aus dem Stroh rausgesucht. Ich meine, es waren drei... Was ich damit gemacht habe? Die hab ich dann den Kindern vom Kläger in die Hand gedrückt. Ich meine, ich arbeite ja nicht mehr für den Kläger, was sollte ich denn mit den Fingern? Ist Din A 4 nicht zu klein? Aus einem Schreiben an das Gericht: auf Ihrem Schreiben vom möche ich Stellung nehmen Nachgetreten. Nach dem Vergleichsschluss ätzte der Kläger laut Protokoll weiter: Herr Richter, Sie können den Streitwert ruhig höher ansetzten. ICH habe im Gegensatz zu Herrn A. ausreichend Geld. Ob das so noch von der Rechtschreibreform gedeckt ist? Aus einem Widerspruch: Dadurch daß ich einen Börn Aut hatte hat daß alles so lange gedauert bis daß ( ) geregelt wurde bekomme dem nägst auch Krankengeld. Allen Einsendern vielen Dank! Haben auch Sie Beiträge zu dieser Rubrik? Senden Sie diese bitte per an Tim.Feicke@aglmshorn.landsh.de 63

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