Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Infomaterial zur Energie-Fachtagung der ThEnA
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- Stephanie Dittmar
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1 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Infomaterial zur Energie-Fachtagung der ThEnA Weimar, 22. März 2016
2 Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank Gliederung I. Thüringer Aufbaubank Allgemeine Informationen u. Förderbilanz 2014 II. Zuschüsse III. Darlehen / Bürgschaften IV. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen 2
3 Allgemeine Informationen Wer ist die Thüringer Aufbaubank? Förderbank des Freistaates Thüringen Gründung 1992, Sitz: Erfurt Anteilseigner: 100% Freistaat Thüringen Bilanzsumme: 4,01 Mrd. EUR (Ende 2015, vorläufig) Mitarbeiter: 390 (Ende 2015) Kundencenter: Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl, Eisenach 3
4 Portfolie der Thüringer Aufbaubank 4
5 Förderperiode Wie verändern sich die Rahmenbedingungen? 2014 Verringerung der EU-Fördermittel 2014 Reduktion der GRW-Mittel (EFRE-Absenkung) Reduzierung der Solidarpakt-II- Mittel um ca. EUR 100 Mio Inkrafttreten der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse 5
6 Förderperiode Wie verändern sich die Rahmenbedingungen? in Mio ,67 % ESF EFRE 0 Förderperiode Förderperiode
7 Förderperiode Subventionsrecht der EU Höchstsubventionswert für das einzelne unternehmerische Investitionsprojekt im prädefinierten C-Fördergebiet Höchstsubv.-wert Mitarbeiteranzahl Jahresumsatz Bilanzsumme Kleines Unternehmen 35 % (bis 2017) 30 % (ab 2018) < Mio. EUR 10 Mio. EUR Mittleres Unternehmen 25 % (bis 2017) 20 % (ab 2018) < Mio. EUR 43 Mio. EUR Großes Unternehmen 15 % (bis 2017) 10 % (ab 2018) 250 > 50 Mio. EUR > 43 Mio. EUR Nach der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (hier sind z.b. auch De-minimis-Programme zu berücksichtigen) dürfen diese Höchstfördersätze für das einzelne Investitionsprojekt nicht überschritten werden. Mindestens 25 % der Investitionsprojektfinanzierung müssen beihilfefrei sein, d. h. aus Eigenmitteln, nicht öffentlichen Bankdarlehen o. Ä. dargestellt werden. 7 7
8 Die Thüringer Aufbaubank - Zahlen und Fakten Programmübersicht Zuschüsse Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Investitionszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft und Vorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur Bereich Tourismus Thüringen-Invest Kombiprogramm für Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Haftungsfreistellung Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Zuschüsse für Messen, Kontaktanbahnungen im Ausland und Erstellung von Werbematerialien Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie) Zuschüsse für innovative FuE-Projekte, auch für gemeinsame Projekte mehrerer Partner, sowie Zuschüsse zur Sicherung von technischen Schutzrechten, für Innovationsgutscheine und zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur 8
9 Die Thüringer Aufbaubank - Zahlen und Fakten Programmübersicht Zuschüsse Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen Zuschüsse für Beratungen und Investitionen in Unternehmen Landesprogramm Tourismus Zuschüsse zur Verbesserung der Angebotsqualität im Thüringer Tourismus 1000-Dächer-Solar-Programm Richtlinie ausgelaufen, Nachfolgeregelung geplant Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen auf / an öffentlichen Gebäuden Breitbandinfrastrukturausbau Zuschuss für Bereitstellung von Breitbanddiensten in bislang unterversorgten Gebieten Thüringer Sanierungsbonus Zuschuss für Sanierung leerstehender bzw. von Leerstand bedrohter Immobilien 9
10 Die Thüringer Aufbaubank - Zahlen und Fakten Programmübersicht Zuschüsse Personal in Forschung und Entwicklung (ESF) Zuschüsse zur Gewinnung von Personal und Halten des Ausbildungsstandes sowie für die Einführung und Etablierung von technologischen Innovationen Elektromobilität Thüringen Zuschüsse für E-Fahrzeuge sowie der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Teil A Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Teil B Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionseinrichtungen Teil C Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) Teil D Investitionen zur Diversifizierung (DIV) 10
11 Die Thüringer Aufbaubank - Zahlen und Fakten Programmübersicht Zuschüsse Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen Teil A Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Teil B Verarbeitung und Vermarktung ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Zuschüsse für die Zusammenarbeit verschiedener Akteure Förderung von Vorhaben für die Abwasserentsorgung Zuschüsse für Investitionen in die öffentliche Abwasserbeseitigung / -behandlung Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) Zuschüsse für Vorhaben zum Schutz der Natura 2000 Lebensraumtypen und arten, den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung für Umwelt und Naturschutzbelange Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) Zuschüsse oder Kredite für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen 11
12 Programmübersicht Teil 2 Kredite, Bürgschaften, Eigenkapitalhilfen Thüringen-Dynamik Investitions- und Betriebsmittelkredite mit wahlweiser Haftungsfreistellung GuW Thüringen - Gründung und Wachstumsfinanzierung Investitions- und Betriebsmittelkredite Thüringen-Invest Kombiprogramm für Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Haftungsfreistellung Bürgschaften und Garantie Bürgschaften Thüringer Konsolidierungsfonds Darlehen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wohnraumförderung und Landesentwicklung Darlehen für Wohnraummodernisierung und -neubau 12
13 Die Thüringer Aufbaubank - Zahlen und Fakten Programmübersicht Kredite, Bürgschaften, Eigenkapitalhilfen Thüringen- Kapital Nachrangdarlehen für KMU und Freiberufler Globalrefinanzierungsdarlehen Finanzierung Ländlicher Raum über DKB-Bank Finanzierung der gewerblichen Wirtschaft über Gefa, GRENKE Bank Förderung gewerbliche Wirtschaft, einschließlich kommunalnaher Unternehmen über LBBW, Commerzbank, UniCredit Bank AG und Merkur-Bank Einzelrefinanzierungsdarlehen Refinanzierung von Banken für großvolumige Einzelgeschäfte Konsortial- und Kommunalkredite 13
14 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) 14
15 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Zuschüsse für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes Plan 2016 Fördervolumen (Mio. ) 149,1 127,9 72,6 95,0 Bewilligte Projekte Inkraftsetzung der geänderten Richtlinie zum 1. September 2015 keine Gießkannenförderung, sondern erhöhte Basisförderung zzgl. individueller Zuschläge Zuschlagsystem neu ausgerichtet auf Weiterqualifikation der Mitarbeiter, ökologische Nachhaltigkeit, Forschungs- und Entwicklungsintensität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Exportquote spürbarer Bürokratieabbau in Folge des Wegfalls der EU-Anforderungen, da nationale Finanzierung Keine Auswahlverfahren mehr; es ist vorgesehen,dass alle förderfähigen Vorhaben eine Bewilligung erhalten, weiterhin Förderung von N-KMU in bestimmten Konstellationen. 15
16 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Wer wird für was gefördert? Ansiedlung / Errichtung neue Betriebsstätte Diversifizierung der Tätigkeit* N-KMU KMU Diversifizierung der Produktion** Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Kapazitive Erweiterung * neuer NACE-Code für hinzukommende Tätigkeit ** neue Produkte in der Betriebsstätte, jedoch keine Änderung des NACE-Codes 16
17 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Wie hoch wird gefördert? Über das Zuschlagsystem können die Basisfördersätze bis zur maximalen Subventionshöhe aufgestockt werden. Bei Ansiedlungen erfolgt die Bezuschussung bis zum maximalen Subventionswert. Ab 2018 reduzieren sich die max. Subventionshöhen um jeweils 5 %. 17
18 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Zugangsvoraussetzungen bei Investitionen in bestehende Betriebsstätten GRW- Koordinierungsrahmen Arbeitsplatzkriterium Abschreibungskriterium Abschreibungskriterium Thüringer GRW-Richtlinie 15 %-ige Steigerung der Dauerarbeitsplätze + Entlohnung der neu geschaffenen Arbeitsplätze mit Bruttolohn i. H.v. mind. 25 T * p. P. p. a. Abschreibungskriterium + Schaffung mind. eines Dauerarbeitsplatzes + Entlohnung der neu geschaffenen Arbeitsplätze mit Bruttolohn i.h.v. mind. 25 T * p. P. p. a. Abschreibungskriterium + Sicherung der Dauerarbeitsplätze + durchschnittliche Bruttolohnsumme je Arbeitsplatz steigt in 5 Jahren um durchschnittliche Lohnentwicklung in KMU mit einem 20 %-igen Aufschlag Förderfähige Investitionskosten 500 T je neu geschaffenem und mit mind. 25 T entlohntem Dauerarbeitsplatz 500 T je neu geschaffenem und mit mind. 25 T Entlohntem Dauerarbeitsplatz 250 T je gesichertem Dauerarbeitsplatz * Tourismusinvestitionen 20 T 18
19 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Leiharbeiterquote in der GRW Ausgestaltung: Beibehaltung des Ausschlusskriteriums Weiterhin Staffelung nach Höhe der Leiharbeiterquote Leiharbeiterquote zw. 10 % und 30 % Leiharbeiterquote über 30 % 10 % Förderung Förderausschluss Neu: Bezug der Leiharbeiterquote auf die in Thüringen zu fördernde Betriebsstätte 1 und nicht auf das Gesamtunternehmen 1 bei Errichtungen werden alle bereits in der selben politischen Gemeinde bestehenden Betriebsstätten berücksichtigt 19
20 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Branchenausschlüsse Ausschlüsse von der Förderung (lt. EU-Recht oder GRW-Koordinierungsrahmen): Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Aquakultur, Fischerei Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen Baugewerbe Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel Transport- und Lagergewerbe Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen Kunstfaserindustrie Flughäfen Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Unternehmensberatung Unternehmen in Schwierigkeiten 20
21 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Branchenausschlüsse Weiterhin folgende landeseigene Ausschlüsse: Herstellung von Druckerzeugnissen Erbringung von Leistungen im Bereich Veranstaltung von Kongressen, Markt- und Meinungsforschung Werbung für die gewerbliche Wirtschaft Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen Großhandel mit Gebrauchtwaren sowie Altmaterialien und Reststoffen Wiederaufnahme in die Förderung von bisher ausgeschlossenen Branchen: seit : Herstellung von Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe (verarbeitendes) Recycling Versandhandel sowie Import- / Exportgroßhandel Erbringung von logistischen Dienstleistungen seit : baunahe Wirtschaftszweige, zudem Herstellung von Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse sowie Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton und Holz 21
22 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Zuschlagsystem bis Förderkomplexe mit mehreren Einzelindikatoren und jeweils drei Ausprägungen und maximal 5 Prozentpunkte je Förderkomplex seit Einzelkriterien mit je drei Ausprägungen und maximal 3 Prozentpunkte je Einzelkriterium mehr Transparenz: jedem Prozentpunkt Zuschlagsförderung kann Anforderungsprofil zugeordnet werden stärkere Fokussierung auf die Entwicklung der Unternehmen gewerblich Weiterqualifikation der Mitarbeiter Ökologische Nachhaltigkeit Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Vereinbarkeit Familie und Beruf Exportanteil am Umsatz Tourismus Weiterbildung der Mitarbeiter Barrierefreiheit Zusammenarbeit / Kooperation Qualität Kategorie 22
23 GRW-Förderung Aktivitäten Bsp.: Erweiterungsinvestition im Treasury eines Werkzeugbauunternehmen 20 Beschäftigte Investitionen (T ) Finanzierung (T ) neue Halle 500 Eigenmittel 400 neue Maschinen Hausbankdarlehen 100 Thüringen-Dynamik-Darlehen GRW-Zuschuss % auf förderfähige Investitionen (Basisfördersatz 20 % + 5% Zuschläge) Summe:
24 Thüringen-Invest
25 Thüringen-Invest Förderung kleinerer Investitionen (bis TEUR 250) von KMU, insbesondere des Handwerks, des verarbeitenden Gewerbes, des Handels, von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie Kreativwirtschaft und Freien Berufen Plan 2016 Fördervolumen (Mio. ) 4,6 3,5 9,7 8,0 Bewilligte Projekte Anzahl Anträge/ Volumen (Mio. ) 501/13,3 Inkraftsetzung der Richtlinie zum 1. Januar 2015 Kombinationsmöglichkeit des Zuschusses mit einem optionalen Darlehen aus revolvierendem Fonds erweiterte Fördermöglichkeiten (Zuschuss TEUR 50 statt 20 und Darlehen TEUR 200 statt 100) 25
26 Thüringen-Invest Überblick Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler, sofern kein Förderausschluss vorliegt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (bauliche Investitionen und Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen) sowie in immaterielle Wirtschaftsgüter i. H. v. mind Förderkonditionen: Zuschuss i. H. v. 20 %, max. jedoch , bei Bedarf in Kombination mit einem Darlehen i. H. v. max , wahlweise mit 50 % Haftungsfreistellung, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 2,00 % nominal Existenzgründer Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes Sicherung der vorh. Arbeitsplätze bei Investitionen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen ODER ODER ODER Sicherung der vorh. Arbeitsplätze bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen 26
27 Thüringen-Invest Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen gefördert werden unter Voraussetzung der Arbeitsplatzsicherung 1 2 Investitionen die sich aus einer von einem qualifizierten Energieberater (gelistet bei KfW oder TAB) durchgeführten Energieeffizienzberatung ergeben bauliche Investitionen sowie Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- Kühl-, Raumluftund Beleuchtungstechnik und der Warmwasserversorgung, wenn sie mindestens den Anforderungen Energieeinsparverordnung EnEV entsprechen antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Handwerk, Handel, Dienstleistungssektor) oder wirtschaftsnahe und/oder kreativwirtschaftliche Freiberufler Höhe der Förderung: bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben, max Ergänzung durch ein Darlehen i. H. v. max möglich 27
28 Thüringen-Invest Die Darlehenseckdaten Zweck: in Ergänzung zum Zuschuss zinsgünstige Darlehensfinanzierung von Investitionen in dauerhaftes Wachstum für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige wirtschaftsnaher oder kreativwirtschaftlicher freier Berufe Eckdaten: Höchstbetrag Laufzeit 200 T je Antragsteller und Vorhaben grundsätzlich 10 Jahre, davon max. 2 tilgungsfrei Zinssatz z.zt. 2,00 % p.a. fest für den Endkreditnehmer (effektiver Zinssatz 2,02 %) Hausbankenmarge 2,0 % ohne HF, 1,4 % p.a. mit HF (im o.g. Zinssatz enthalten) Auszahlung 100% Haftungsfreistellung Besonderheiten optional 50% für die Hausbank monatliche Zins- und Tilgungszahlungen, jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich
29 Thüringen-Invest Ausgewählte Änderungen im Überblick bisher Zuschuss von 20 % auf Investitionen von bis zu Darlehen bis möglich Keine Förderung von Unternehmen der Ernährungswirtschaft Keine Förderung von Unternehmen des Verkehrssektors zukünftig Zuschuss von 20 % auf Investitionen von bis zu Darlehen bis möglich Förderung auch von Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung keine Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind (Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerks) sowie Groß- und Einzelhandelsunternehmen mit Anhang I Produkten des AEUV Förderung von Unternehmen, die im Verkehrssektor tätig sind 29
30 Thüringen-Invest Ausgewählte Änderungen im Überblick bisher u.a. Förderung von Vorhaben, die ausschließlich der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen dienen Förderung von Investitionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge innerhalb von 24 Monaten Kenntnisnahme von Hausbank / Steuerberater auf den Abrufanträgen Vorlage steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zukünftig u.a. Förderung von Vorhaben, die zum überwiegenden Teil (größer 50 %) der Verbesserung der Ressourceneffizienz oder der Energieeinsparung im Unternehmen dienen Förderung von Investitionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge innerhalb von 36 Monaten nicht mehr notwendig nicht mehr notwendig 30
31 Thüringen-Invest Aktivitäten Beispiel: Neuinvestitionen im Treasury in Ausrüstung/Kunststoffunternehmen Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Messtechnik 50 Eigenmittel 50 Gabelstapler 35 Darlehen Thüringen-Dynamik 180 Maschinen 195 Zuschuss Thüringen-Invest 50 (20 %, jedoch max Euro) Summe: Voraussetzung: 1 neuer Arbeitsplatz 31
32 Zuschüsse Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen vom
33 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben green INVEST: Förderung von Beratung und Investitionen p. a. Fördervolumen 5-6 Mio. geförderte Projekte 170 Förderschwerpunkte: Energieeffizienzberatung (nur für KMU) Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen Technische Contractingberatung Investitionen in Demonstrationsvorhaben Studien deutliche Ausweitung der Mittel durch Einsatz von EFRE Herausforderung: Prozessbegriff 33
34 GREEN invest Energieeffizienzmaßnahmen und Greentec-Innovationen Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen vom 31. Juli 2015 Ziele des Programms Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen Unterstützung der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen Verringerung von CO 2 -Emissionen 34
35 GREEN invest Energieeffizienzmaßnahmen und Greentec-Innovationen Wir fördern messtechnisch gestützte, qualifizierte und unabhängige Unternehmensberatung zur Energieeffizienz Unabhängige technische Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energiespar-Contractingverträgen Investive Maßnahmen in technologische Prozesse, die im Abschlussbericht nach erfolgter messtechnisch gestützter Beratung zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen empfohlen werden Zusätzlich zu der Förderung von Energieberatungen und energetischen Investitionen in Unternehmen können nach der geltenden Richtlinie auch Demonstrationsvorhaben und Studien gefördert werden. 35
36 GREEN invest Energieeffizienzmaßnahmen und Greentec-Innovationen Wen fördern wir? Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Energieeffizienzberatung Unternehmen im beihilferechtlichen Sinn Nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten Betriebe der Fischereiwirtschaft und der Aquakultur landwirtschaftliche Betriebe Freiberuflich Tätige Branchenausschlüsse gemäß Art. 1 De-minimis-Verordnung und Art. 1 Abs. 3 AGVO 36
37 GREEN invest Energieeffizienzmaßnahmen und Greentec-Innovationen Was ist zu beachten? Alle Vorhaben sind in Thüringen durchzuführen. Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Zur Finanzierung der beantragten Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel eingesetzt. Der Energieberater ist in unserer Fachberaterdatenbank gelistet. 37
38 GREEN invest Energieeffizienzmaßnahmen und Greentec-Innovationen Nicht gefördert werden insbesondere Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf, Lieferantendarlehen oder sonstige Ratenkaufvereinbarungen finanziert werden sowie Eigenleistungen Umsatzsteuer, die der Träger des Vorhabens als Vorsteuer abziehen kann Anlagen, die der Stromerzeugung dienen und für die eine Vergütung nach EEG vorgesehen ist 38
39 GREEN invest Energieeffizienzmaßnahmen und Greentec-Innovationen Wie viel fördern wir? Fördergegenstand Förderquote Max. Fördersumme messtechnisch gestützte Beratung (Situationsanalyse, Projektbegleitung, Erfolgskontrolle) Messtechnik Contractingberatung bis zu 80 % des förderfähigen Tageshonorars (Maximalzuschuss 640 pro Tag) bis zu 80 % der Kosten für erforderliche Messtechnik bis zu 80 % des förderfähigen Tageshonorars (Maximalzuschuss 640 pro Tag) (Situationsanalyse) (Projektbegleitung) (Erfolgskontrolle) Investition bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben De-minimis-Beihilfe Demonstrationsvorhaben/Studi en bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben De-minimis-Beihilfe bzw. AGVO Es gilt die Verordnung (EG) zu De-minimis-Beihilfen bzw. bei Demonstrationsvorhaben/Studien auch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). 39
40 e-mobiles Thüringen 40
41 Elektromobilität Thüringen Förderung von KMU zur Motivation sich mit eigenen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an der Entwicklung nachhaltiger innovativer Elektromobilitätsprojekte und technischen Lösungen zu beteiligen Plan 2016 Fördervolumen (Mio. ) 0,3 0,9 0,6 0,5 Bewilligte Projekte Anzahl Anträge/ Volumen (Mio. ) geförderte Fahrzeuge private Ladepunkte öffentliche Ladepunkte 8 11 / / Inkraftsetzung der Richtlinie zum 1. Januar 2013 seit 06/2014 auf Grund der großen Nachfrage Wettbewerbsverfahren eingeführt Richtlinie wurde bis verlängert 41
42 Förderung der Elektromobilität Elektromobilität Thüringen Fördergegenstände Voraussetzung: Teilnahme an einem in Thüringen durchgeführten F&E-Projekt Elektrisch angetriebene PKW und Kleintransporter Anschaffung einschließlich Installation von Ladesystemen elektrische Pufferspeicher Spezifische technische Ausrüstung für Fahrzeuge Ausnahmefall: Personal- und Sachausgaben Förderhöhe pauschale Zuschüsse (Festbetrag) bis zu 75 % 500 EUR/kWh, max. 75 % bis zu 75 % für Unternehmen, bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen bis zu 75 % für Unternehmen, bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen De-minimis-Beihilfe 42
43 Förderung der Elektromobilität Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren 2016 Nummer des Wettbewerbsaufrufes: Geplanter Fördermitteleinsatz: Stichtag zur Einreichung: Thema: Einzureichende Unterlagen 1 0,5 Mio. voraussichtl. Beginn 2. Halbjahr Innovative und integrative Mobilitäts- und Flottenkonzepte im Zusammenhang mit anerkannten Forschungs- und Entwicklungsprojekten und Einsatz von mind. 3 Fahrzeugen. Konzeptbeschreibung inkl. Anlagen 43
44 Förderung der Elektromobilität best practice: Hauskrankenpflege Vollelektrisch im 3-Schichtbetrieb das Elektromobilitätskonzept des Unternehmens Hauskrankenpflege Ramona Milthaler wurde im Wettbewerbsverfahren aus 12 Konzepten ausgewählt das Vorhaben umfasst Gesamtausgaben von EUR und wird mit EUR bezuschusst das 43-köpfige Team von Schwester Ramona nutzt die 3 angeschaffenen Smart im 3-Schichtbetrieb pro Tag legt jedes Fahrzeug eine Strecke von 60 km zurück 44
45 Technologieförderung in Thüringen
46 Forschungs- und Technologieförderung Die Förderrichtlinien Einzelbetriebl. Technologieförderung (EFRE) Verbundförderung (EFRE) Patentförderung FuE- Personal (ESF) Technologiescout (ESF) Forschung, Technologie und Innovation (EFRE) Verbundvorhaben, einzelbetriebliche FuE, Innovationsgutscheine, Winafo, Technologie- und Gründerzentren, Innovationszentren FuE-Personal (ESF) Neu einzustellendes innovatives Personal, Thüringen Stipendium / -Plus, Ausleihe, Entsendung, Forschergruppen 46
47 FTI-Richtlinie (seit in Kraft) Zuschüsse für Forschungs-und Entwicklungsvorhaben, Innovationsgutscheine und wirtschaftsnahe Infrastruktur Fördervolumen (Mio. ) 47,5 8,5 11,4 Bewilligte Projekte Anzahl Anträge / Volumen (Mio. ) 239/70,05 Antragstellung wie folgt möglich: laufende Antragstellung für einzelbetriebliche FuE-Vorhaben Wettbewerbsverfahren für FuE-Verbundprojekte Förderung von FuE-Projekten auf Kostenbasis Nutzung von Pauschalen 47
48 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (max. Zuschuss) FuE- Verbundvorhaben Einzelbetriebliche FuE-Projekte Industrielle Forschung Experimentelle Entwicklung kleine Unternehmen 80 % 60 % mittlere Unternehmen 75 % 50 % große Unternehmen 65 % 40 % Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit 100 % 7,5 Mio. EUR je Verbundvorhaben, auf Kostenbasis* kleine Unternehmen 70 % 45 % 2,5 Mio. EUR je Projekt, mittlere Unternehmen 60 % 35 % auf Kostenbasis* Personalkosten zzgl. 20,175 % AG-Anteil, Aufträge/Dienstleistungen, Betriebsmittel, zusätzlich 25 % projektbezogene Gemeinkosten als Pauschale 48
49 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie 2. Innovationsgutscheine für Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten mit Blick auf EU- oder Bundesprogramme Durchführbarkeitsstudien für FuE-Projekte und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU- Programmen Technische Schutzrechte Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen Prozess- und Organisationsinnovationen in Unternehmen Prozess- und Organisationsinnovationen als Modellprojekte von Cluster-/ Netzwerkorganisationen 49
50 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Maximale Förderquote Vorbereitung von FuE- Kooperationsprojekten als Koordinator Forschungseinrichtung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit 100 % kleine Unternehmen 70 % Förderhöchstbetrag (max. Zuschuss) EUR Förderhöchstbetrag* mittlere Unternehmen 60 % Durchführbarkeitsstudien für FuE-Projekte kleine Unternehmen 70 % mittlere Unternehmen 60% EUR Förderhöchstbetrag* * Zuwendungsfähig sind Aufträge und Dienstleistungen 50
51 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (max. Zuschuss) KMU EUR Förderhöchstbetrag für Recherchen zum Stand der Technik Technische Schutzrechte Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit 50%* EUR Förderhöchstbetrag für Kosten-Nutzen-Analysen EUR Förderhöchstbetrag für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, davon max EUR für jede Anmeldung in Deutschland und max EUR für jede Anmeldung außerhalb Deutschlands * Zuwendungsfähig sind Aufträge, Dienstleistungen und Gebühren 51
52 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (max. Zuschuss) Innovationsunterstützende, kreativwirtschaftliche Leistungen KMU 50 %* EUR Förderhöchstbetrag maximal EUR für Designrecherche Prozess- und Organisationsinnovationen KMU Cluster-/ Netzwerkorganisation 50 %* 75 %*** (Modellprojekte) EUR Förderhöchstbetrag EUR Förderhöchstbetrag * Zuwendungsfähig sind Aufträge, Dienstleistungen und Gebühren ** Zuwendungsfähig sind Aufträge und Dienstleistungen *** Zuwendungsfähig sind Personal, Aufträge und Dienstleistungen sowie Betriebsmittel 52
53 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie NEU 3. Wirtschaftsnahe Infrastruktur Förderung des Auf- und Ausbau von Innovationszentren Förderung von forschungsbezogener Geräteinfrastruktur und FuE-Vorhaben bei wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen Förderung der Kaltmietfreistellung für KMU in TGZ / Applikationszentren 53
54 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (max. Zuschuss) Auf- und Ausbau von Innovationszentren nichtwirtschaftliche Tätigkeit 100 % wirtschaftliche Tätigkeit 50 % 10 Mio. EUR Förderhöchstbetrag, auf Ausgabenbasis Investitionen bei Winafo wirtschaftliche Tätigkeit 50 % nichtwirtschaftliche Tätigkeit 100 % 1 Mio. EUR Förderhöchstbetrag, auf Ausgabenbasis 54
55 Förderperiode Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation: EFRE-Richtlinie Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Maximale Förderquote Förderhöchstbetrag (max. Zuschuss) FuE-Projekte von Winafo nichtwirtschaftliche Tätigkeit 100 % 1 Mio. EUR Förderhöchstbetrag, auf Kostenbasis* Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren Träger und Betreibergesellschaften der TGZ / Applikationszentren Kaltmietfreistellung, (auf die ersten drei Jahre nach Gründung begrenzt) EUR pro Jahr und Zuwendungsempfänger, maximal EUR pro Jahr und begünstigtes KMU, auf Ausgabenbasis Personalkosten zzgl. 20,175 % AG-Anteil, Aufträge/Dienstleistungen, Betriebsmittel, zusätzlich 25 % Gemeinkosten auf Projektkosten als Pauschale 55
56 Thüringer Innovationsstrategie (RIS3 Thüringen) - Umsetzungsprozess Konsequenzen für die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (EFRE-Richtlinie) Voraussetzung für die Vergabe von EFRE-Mitteln Spezialisierungsfelder Querschnittsfeld FTI-Richtlinie Förderinstrument mit EFRE-Mitteleinsatz Einzelbetriebliche FuE- Vorhaben Strategische Ziele Auswahlverfahren durch verstärkten Wettbewerbsansatz RIS3 Thüringen Verbundvorhaben Innovationsgutscheine Wirtschaftsnahe Infrastruktur Alle Vorhaben müssen wenigstens einem der vier Spezialisierungsfelder oder dem Querschnittsfeld der RIS3 Thüringen bzw. den Leitzielen zugeordnet werden können Einreichung der Verbundvorhaben im Rahmen von Wettbewerbsverfahren Auswahl aller FuE-Vorhaben durch RIS3-kompatibles Bewertungsverfahren 56
57 Thüringer Innovationsstrategie (RIS3 Thüringen) - Umsetzungsprozess Inhaltliche Schwerpunktsetzung vier Spezialisierungsfelder Industrielle Produktion und Systeme Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung ein Querschnittsfeld Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen 57
58 1. Wettbewerbsaufruf 2016 für Verbundvorhaben Veröffentlicht! Einreichung eines bewertungsfähigen Antrages bis zum Stichtag 29. April 2016, 13:00 Uhr in einfacher Ausfertigung Wissenschaftliche Bewertung durch externen Gutachter Bewertung wirtschaftlicher Relevanz durch Projektmanager der TAB Bewilligung / Ablehnung der Anträge bis Juli 2016 Empfohlener Projektbeginn für die Antragstellung: 1. November
59 1. Wettbewerbsaufruf 2016 für Verbundvorhaben Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren Nummer des Wettbewerbsaufrufes: Geplanter Fördermitteleinsatz: Stichtag zur Einreichung: Thema: Einzureichende Unterlagen 2 18,4 Mio Themen werden von den Arbeitskreisen vorgeschlagen und von der RIS3-AG bestätigt Antrag inkl. Anlagen, Zuschuss max. EUR 1,5 Mio. je Verbund 59
60 FuE-Personalrichtlinie Zuschüsse für die Einstellung von FuE-Personal Plan 2016 Fördervolumen (Mio. ) 4,28 1,07 10,50 10,00 Bewilligte Projekte Anzahl Anträge/ Volumen (Mio. ) Inkraftsetzung der Richtlinie am 21. April 2015 Verwaltungsvereinfachung durch Einführung von Festbeträgen und Pauschalen Anwendung des erweiterten Innovationsbegriffs, bspw. Einbezug kreativwirtschaftlicher Leistungen Förderung von innovativem Personal nicht auf Absolventen von MINT-Fächern beschränkt Förderung von Forschergruppen auf Basis von Wettbewerbsverfahren 60
61 FuE-Personalrichtlinie (ESF) Personalrichtlinie Fördergegenstände Neu einzustellendes innovatives Personal (nur KMU) Thüringen- Stipendium (nur KMU) Ausleihe (nur KMU) Entsendung (nur KMU) Forschergruppen (Forschungseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich) Thüringen-Stipendium Plus (nur KMU) NEU seit : Ergänzung der Antragsbewertung durch ein Punktesystem mindestens 10 Punkte für Thüringen-Stipendium mindestens 18 Punkte für Innovatives Personal mindestens 20 Punkte für Thüringen-Stipendium Plus 61
62 FuE-Personalrichtlinie, Veröffentlichung am 20. April 2015 (ESF) Personalrichtlinie Fördergegenstand Inhalt Förderfähige Aufwendungen Förderquoten Neu einzustellendes innovatives Personal (nur KMU) Unbefristete Einstellung von Personal mit abgeschlossenem Hochschul-, Fachhochschul- oder BA-Abschluss Personalausgaben auf Basis von EUR 3.000,00 Standardeinheitskosten, max. 24 Monate (nur volle Stellen) Monatlicher Festbetrag i.h.v. EUR 1.500,00 auf Basis des Nachweises der Beschäftigung Bearbeitung eines Themas in bestimmten Aufgabenbereichen De-minimis-Beihilfe 62
63 FuE-Personalrichtlinie (ESF) Unbefristete Einstellung von innovativem Personals für: Forschungs- und Entwicklungstätigkeit innerhalb innovativer Projekte des Antragsstellers Technologieorientierte Marktanalysen und Marktuntersuchungen Prüfung der produkt- und technologiespezifischen Haftungsrisiken Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs- und Marketingkonzeption Technische Dokumentation der innovativen Produkte Entwurf von technologieorientierten Marketinginstrumenten Analyse der Umfeldbedingungen in dem potenziellen Absatzgebiet Vorbereitung und Durchführung von Messen Vorbereitung von Normierungen und / oder Zertifizierungen der innovativen Produkte Produktanpassung und Weiterentwicklung der Technologien entsprechend der Absatzmärkte Übersetzungstätigkeiten Preiskalkulation Vorbereitung der Verwertung von FuE / Erfindungen Marketingforschung Wissenschaftliche Arbeitsorganisation Umsetzung der FuE- / technologieorientierten Tätigkeiten des Unternehmens im Markt Arbeiten zum Produktdesign Qualitätsmanagement Innovative Gestaltung über Medien (Druck / Film / Digital / ) Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit NEU Arbeiten zum Produktdesign Qualitätsmanagement Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit 63
64 FuE-Personalrichtlinie Personalrichtlinie Fördergegenstand Inhalt Förderfähige Aufwendungen Förderquoten Thüringen-Stipendium (nur KMU) MINT-Studenten (keine Unterscheidung zwischen Diplom, Bachelor- oder Masterstudium) Personalausgaben auf Basis von EUR 750,00 Standardeinheitskosten, max. 24 Monate Monatlicher Festbetrag i.h.v. EUR 600,00 auf Basis des Nachweises der Beschäftigung MINT-Doktoranden Personalausgaben auf Basis von EUR 1.500,00 Standardeinheitskosten, max. 36 Monate Monatlicher Festbetrag i.h.v. EUR 1.200,00 auf Basis des Nachweises der Beschäftigung Thüringen- Stipendium Plus (nur KMU) Erste Phase analog Thüringen Stipendium, Zweite Phase analog innovativem Personal De-minimis-Beihilfe 64
65 FuE-Personalrichtlinie, Veröffentlichung am 20. April 2015 (ESF) Personalrichtlinie Fördergegenstand Inhalt Förderfähige Aufwendungen Förderquoten Ausleihe (nur KMU) Zeitweilige Abordnung von FuE-Personal aus Forschungseinrichtung oder einem N-KMU an ein KMU in dessen FuE-Bereich Personalausgaben (AN-brutto) zzgl. 20,175 %- Pauschale für AG-Anteil 50 % Ausgeliehenes Personal: - darf kein Personal ersetzen - in neu zu schaffender Position zu beschäftigen - zuvor mind. zwei Jahre bei Ausleiher beschäftigt De-minimis-Beihilfe 65
66 FuE-Personalrichtlinie, Veröffentlichung am 20. April 2015 (ESF) Personalrichtlinie Fördergegenstand Inhalt Förderfähige Aufwendungen Förderquoten Entsendung (nur KMU) Zeitweilige Entsendung von FuE-Personal von KMU an Forschungseinrichtung (FE) zur Bearbeitung von FuE-Thema Personalausgaben (AN-brutto) zzgl. 20,175 %- Pauschale für AG-Anteil, volle oder halbe Stelle 50 % KMU muss an FE marktüblichen bzw. kostendeckenden Preis plus Gewinnspanne zahlen De-minimis-Beihilfe 66
67 Internationales Thüringen Nord Amerika Europa Asien Süd Amerika Australien Afrika
68 Außenwirtschaftsförderung ab 2015 (EFRE) Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Förderziel: Förderung von KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen für Maßnahmen der Erschließung von Absatzmärkten im Ausland und nachhaltiger Erhöhung der Präsenz auf internationalen Märkten und zur Steigerung der Exportquote seit 9/2015 Plan 2016 Fördervolumen (Mio. ) nicht von 0,17 1,0 Bewilligte Projekte TAB bearbeitet Inkraftsetzung der neuen Richtlinie am 15. September 2015 (ersetzt die Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung vom 11. August 2011) das Fördervolumen beläuft sich auf rd. EUR 1,0 Mio. p.a. De-minimis-Beihilfe Festbetragsförderung für Messeauftritte, Kontaktanbahnungskosten und Werbematerialien 68
69 Außenwirtschaftsförderung ab 2015 (EFRE) Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Messeförderung Fördergegenstände Kontaktanbahnungskosten im Ausland Erstellung von Werbematerialien (nur in Verbindung mit einem der beiden anderen Fördergegenstände) Festbetrag i.h.v Festbetrag i.h.v. 700 Festbetrag i.h.v
70 Zuschüsse Landwirtschaftsförderung 70
71 Förderperiode Agrarförderung Investitionsförderung landw. Unternehmen (ILU) Investitionsförderung zur Verarbeitung und Vermarktung landw. Erzeugnisse (IVV) Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- & Ernährungswirtschaft (ZIL) Teil A Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Teil B kleine Investitionen spezifischer landw. Produktionsrichtungen Teil C ökologischer Landbau (ÖkoInvest) Teil D Diversifizierung Teil A Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landw. Erzeugnisse Teil B Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landw. Ökoerzeugnisse vorhabensorientierte Zusammenarbeit neue Cluster/Netzwerke Operationelle Gruppen
72 Agrarförderung p. a. Fördervolumen 25 Mio. geförderte Projekte ca. 120 Erfüllung besonderer Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucherschutz Umwelt- oder Klimaschutz - Nachweis durch Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (z.b. von Wasser und/oder Energie) - Verringerung der Stoffausträge oder Emissionen 72
73 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Teil A Was wird gefördert? Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden und tiergerechten, multifunktionalen Landwirtschaft. Wie viel wird gefördert? Basisförderung bis zu 20 % Premiumförderung bis zu 40 % sonstigen Investitionen sowie Erschließungsmaßnahmen zu 20 % Wer ist antragsberechtigt? KMU Unternehmen mit mehr als 25 % Umsatzerlöse aus pflanzlicher / tierischer Erzeugung Unternehmen mit landwirtschaftlichem Betrieb, die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen 73
74 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen Teil B Was wird gefördert? Investitionen landwirtschaftlicher Kleinstunternehmen in Thüringen zur Verbesserung ihrer betrieblichen Effizienz Wie viel wird gefördert? Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 20 % gefördert: - max innerhalb von drei Jahren - min Wer ist antragsberechtigt? KMU Unternehmen mit mehr als 25 % Umsatzerlöse aus pflanzlicher / tierischer Erzeugung Unternehmen mit landwirtschaftlichem Betrieb, die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen 74
75 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) Was wird gefördert? Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen zur Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus Wie viel wird gefördert? Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss gefördert: - Bauliche Investitionen und Ausrüstungen zu 40 % - Erwerb von Geräten und Maschinen sowie Erschließungsmaßnahmen zu 20 % Wer ist antragsberechtigt? Ökologisch wirtschaftende KMU Unternehmen mit mehr als 25 % Umsatzerlöse aus pflanzlicher / tierischer Erzeugung Unternehmen mit landwirtschaftlichem Betrieb, die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Teil C 75
76 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Investitionen zur Diversifizierung (DIV) Teil D Was wird gefördert? Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten zur Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen Wie viel wird gefördert? Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss gefördert: - Kurzumtriebsplantagen einmalig bis zu 40 %, max / ha für max. 10 ha - sonstige Investitionen i. H. v. 25 % Wer ist antragsberechtigt? KMU Unternehmen mit mehr als 25 % Umsatzerlöse aus pflanzlicher / tierischer Erzeugung Unternehmen mit landwirtschaftlichem Betrieb, die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige 76
77 Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung
78 Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung Wer wird gefördert? Erzeugergemeinschaften oder deren Vereinigungen mit einer Anerkennung nach Marktstrukturgesetz Zusammenschlüsse für ökologische oder regionale Erzeugnisse Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Förderfähige Kosten Ausgaben für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. 78
79 Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung Teil A Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Gegenstand der Förderung Erfassung Verpackung Lagerung Verarbeitung Landwirtschaftliche Erzeugnisse (Anhang I Produkte) Kühlung Etikettierung Verpackung Marktgerechte Aufbereitung Sortierung Sowohl landwirtschaftliches Ausgangserzeugnis als auch Endprodukt müssen im Anhang I des Artikels 32 des EG-Vertrages aufgeführt sein! 79
80 Investitionsförderung zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Teil A Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Förderfähiges Investitionsvolumen und Höhe der Zuwendung Max. 3 Mio Zuschüsse der zuwendungsfähigen Ausgaben Zusammenschlüsse KMU Mittelgroße Unternehmen Kooperationen 35 % 25 % 20 % 35 % 80
81 Investitionsförderung zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Teil B - Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse Förderfähiges Investitionsvolumen und Höhe der Zuwendung Mind , max. 3 Mio Zuschüsse der zuwendungsfähigen Ausgaben Zusammenschlüsse KMU Mittelgroße Unternehmen Kooperationen 40 % 40 % 30 % 40 % 81
82 Firmenkunden und Öffentliche Kunden Ziel Impulse für Investitionen in Thüringen zur Schaffung und Erhaltung wettbewerbsfähiger Unternehmen und Kommunen Kommunalkredite Kredite an Unternehmen & Banken Förderkredite 82
83 Thüringen-Dynamik Was wird gefördert? zinsgünstige Finanzierung für Investitionen in Thüringen bei Beachtung von Beihilferecht auch in Kombination mit Zuschüssen neben Investitionskrediten können auch Betriebsmitteldarlehen gewährt werden Wer wird gefördert? Förderung von KMU und Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe Investitionsdarlehen Darlehensbetrag mind EUR, max. 4 Mio. EUR Laufzeit 5/10/15/20 Jahre, davon max. 2/3 Jahre tilgungsfrei Zinssatz nach risikogerechtem Zinssystem (analog KfW) Auf Wunsch Haftungsfreistellung für Hausbanken: 50 % 83
84 Thüringen-Dynamik Konditionen Darlehensart / Laufzeit / tilgungsfreie Zeit in Jahren (Programm-Nr.) Preisklasse A B C D E F G H I max. Sollzins in % p. a. (max. Effektivzinssatz in % p. a.) Zinsbindungsfrist Zinssätze gültig ab Betriebsmitteldarlehen 6 / 1 (038) 6 1,00 (1,00) 1,40 (1,41) 1,70 (1,71) 2,20 (2,22) 2,80 (2,84) 3,50 (3,56) 4,00 (4,08) 5,10 (5,22) 7,40 (7,66) Investitionsdarlehen 5 / 1 (037) 5 1,00 (1,01) 1,40 (1,41) 1,70 (1,71) 2,20 (2,22) 2,80 (2,84) 3,50 (3,56) 4,00 (4,08) 5,10 (5,22) 7,40 (7,66) Investitionsdarlehen 10 / 2 (037) 10 1,00 (1,00) 1,40 (1,41) 1,70 (1,71) 2,20 (2,22) 2,80 (2,84) 3,50 (3,56) 4,00 (4,08) 5,10 (5,22) 7,40 (7,66) Investitionsdarlehen 15 / 2 (037) 10 1,00 (1,00) 1,40 (1,41) 1,70 (1,71) 2,20 (2,22) 2,80 (2,84) 3,50 (3,56) 4,00 (4,07) 5,10 (5,22) 7,40 (7,66) Investitionsdarlehen 20 / 3 (037) 10 1,00 (1,00) 1,40 (1,41) 1,70 (1,71) 2,20 (2,22) 2,80 (2,84) 3,50 (3,56) 4,00 (4,07) 5,10 (5,22) 7,40 (7,66) Projektbezogene Mitfinanzierung bis zu Darlehensbeitrag über Ihre Hausbank. Auszahlung 100 %; Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben. Der effektive Jahreszins wird gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) ermittelt. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bei nicht ausreichenden banküblichen Sicherheiten kann eine 50%ige Haftungsfreistellung beantragt werden. 84
85 Thüringen-Dynamik wesentliche Veränderungen seit Richtlinie neu alt 2 Gegenstand der Förderung 2.1 Grundsatz Förderung von Investitionsvorhaben für betrieblich genutzte Sachanlage- Vermögenswerte (inkl. geringwertiger WG s) und immaterielle Wirtschaftsgüter Förderung von Betriebsmittelfinanzierungen zur Stärkung der allgemeinen wirtschaftlichen Aktivitäten losgelöst von etwaigem Investitionsbedarf; aber: Bedarf bemisst sich aus der Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten + Plausibilisierung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (bspw. Liquiditätsplan, Geschäftsplan, usw.) Förderung von Investitionsvorhaben für neu anzuschaffende aktivierungsfähige und betrieblich genutzte Sachanlagevermögenswerte Betriebsmittefinanzierungen nur für erstes Material- und Warenlager nur i. H. v max. 20% des Investitionsdarlehens 85
86 Thüringen-Dynamik wesentliche Veränderungen seit Richtlinie neu alt 2.2 Einschränkungen und Ausschlüsse Der Erwerb von: immateriellen Wirtschaftgütern, asset und share deals und gebrauchten Wirtschaftsgütern; sofern Erwerb durch unabhängigen Dritten erfolgen soll, nur als De-minimis-Beihilfe Bei Erbringung von: Eigenleistungen sind lediglich die von Dritten bezogenen Materialkosten förderfähig Nebenstehende Finanzierungszwecke waren nicht förderfähig Eigenleistungen einschl. des erworbenen Materials waren nicht förderfähig 86
87 Thüringen-Dynamik wesentliche Veränderungen seit Richtlinie neu alt 3 Antragsberechtigte nicht antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Tourismus- und Beherbergungsgewerbe, des Dienstleistungssektors und Angehörige Freier Berufe sowie Existenzgründer (natürliche Personen) Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes, sofern Anhang I- Produkte entstehen Ausnahme: KMU s des Fleischerhandwerks Wie nebenstehend sowie Ärzte in unterversorgten Gebieten aber keine natürlichen Personen Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftliche Erzeugnisse
88 Thüringen-Dynamik wesentliche Veränderungen seit Richtlinie neu alt künftig wieder antragsberechtigt: Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung (inkl. Recycling), des Hoch- und Tiefbaus, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (s.o.) Nebenstehende Branchen waren ausgeschlossen 88
89 Thüringen-Dynamik wesentliche Veränderungen seit Richtlinie neu alt 5.1 Darlehenskonditionen Zins- und Tilgungsfälligkeit: mtl. keine Bereitstellungsprovision (hier Abweichung zur Richtlinie!) Sondertilgungen sind jederzeit ohne Mehrkosten möglich bislang vierteljährlich Bereitstellungsprovision i. H. v. 0,25% p.m. nach 2 Bankarbeitstagen + 1 Monat Sondertilgungen grundsätzlich nicht möglich Definition unabhängiger Dritter : Alle Personen/Antragsteller, die bisher noch keinen Geschäftsanteil am Unternehmen besitzen und nicht Familienmitglieder 1. Grades sind ( betrifft nur die Beziehung zu den eigenen Eltern bzw. den eigenen Kindern) 89
90 Thüringen-Dynamik Aktivitäten Beispiel: Investition im Treasury einer Tankstelle in eine neue Waschanlage Investitionen (T ) Finanzierung (T ) neue Anlage Eigenmittel Thüringen-Dynamik Summe:
91 GuW Thüringen Überblick Wer wird finanziert? kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen Anteilserwerb an solchen Unternehmen durch natürliche Personen Vorhaben von Freiberuflern Was wird finanziert? Sachanlagen und immaterielle Werte Innovationen und Markteinführungen Anteilserwerb laufende Betriebsausgaben und Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten Besicherungsmöglichkeit durch Bürgschaften der BBT / TAB Konditionen nominal 1,25 % - 8,55 % p.a. (Stand: ) abhängig von Bonität und den Sicherheiten Beträge bis 5 Mio. pro Jahr 91
92 GuW Thüringen Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick für Unternehmen aller Größenordnungen und fast aller Branchen sowie aller wesentlichen Finanzierungsanlässe unabhängig von öffentlichen Haushalten mit Weitergabe des Refinanzierungsvorteils der TAB Finanzierungsanteil bis zu 100 % der Kosten möglich kombinierbar mit (TAB-) Zuschüssen und anderen Kredit- und Bürgschaftsprogrammen lange Kreditlaufzeiten bis zu 20 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsfestschreibung Darlehenshöchstbetrag 5 Mio. EUR p.a., Auszahlung zu 100 % bis zu zwei tilgungsfreien Jahren nur 0,1 % p. m. Bereitstellungsprovision 92
93 GuW Thüringen - Konditionen 93
94 GuW Thüringen Aktivitäten Beispiel: Übernahme im Treasury eines Metallunternehmens als Nachfolger Investitionen (T ) Finanzierung (T ) Kaufpreis Anteile Eigenmittel 100 Übernahme bestehender Darlehen 390 ERP-Kapital für Gründer 500 sonstige Kosten 110 GuW Thüringen (mit BBT-Bürgschaft) 950 Nachrangdarlehen Alteigentümer 500 Übernahme Darlehen Sparkasse 390 Summe:
95 TAB-Bürgschaftsprogramm Wer wird gefördert? natürliche Personen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU und Nicht-KMU ) Was wird gefördert? Besicherung von Darlehen für Investitionen sowie für Betriebsmittel und Avale Bürgschaftshöhe max. 80 % des Kreditbetrages, Obligo (1,25 Mio. ) bis 3 Mio. Sicherheiten banküblich, Bürgschaften der Gesellschafter erforderlich Kosten 0,45 % einmalige Bearbeitungsgebühr, 1,00 % p.a. laufendes Bürgschaftsentgelt (aus Tz. I. (2) Satzung der TAB) 95
96 Thüringer Konsolidierungsfonds Spezialfonds für kleine und mittlere Unternehmen Antragsberechtigte: KMU des verarbeitenden Gewerbes und produktionsnaher Dienstleistungen Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs sowie ggf. zwingend erforderlicher Investitionen zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität Darlehensbetrag maximal 1 Mio (neu: vereinfachtes Verfahren bis 500 T ) Erbringung von Eigenbeiträgen / Beiträgen Dritter (mind. 25 % bei kleinen bzw. 40 % bei mittleren Unternehmen) als wesentliche Voraussetzung neu: Darlehen nach De-minimis-Verordnung 96 96
97 Bereich Firmenkunden und Öffentliche Kunden Kommunalkredit Wer wird finanziert? Wie wird finanziert? Was wird finanziert? kommunale Gebietskörperschaften Eigenbetriebe Gemeindeverbände kommunalnahe Kunden (Landesgesellschaften, kommunale Gesellschaften) individuelle und flexible Darlehensstruktur möglich (z.b. Tilgungsstruktur, Verzinsungsbasis, Laufzeiten) Vorhaben öffentlicher Träger zur Regionalentwicklung in den Bereichen Umwelt, Energie, Gesundheit, Bildung und Infrastruktur Neukreditaufnahmen sowie auch Umschuldungen von bestehenden Darlehen sind möglich. (aus Tz. I. (2) Satzung der TAB) 97
98 Energieeffizienzinvestitionen CO2 Reduktion und Haushaltskonsolidierung 4,00 3,50 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 Jan. 10 Jan. 11 Jan. 12 Jan. 13 Jan. 14 Jan Jahres Zins 10-Jahres-Zins Ausgangslage Hoher Investitionsstau im Bereich energetischer Sanierung Hoher Energie- und Instandhaltungsaufwand Niedrigzinsumfeld Neuerung des 63 ThürKO Kreditaufnahmen für rentierliche, energetische Maßnahmen möglich! 98
99 Bereich Firmen und Öffentliche Kunden Das ÖPP-Kompetenzzentrum Kostenlose Erstberatung zu Vertrags- und Finanzierungsfragen zum Einsatz von Fördermitteln zur vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei ÖPP zur Machbarkeit Was wir Ihnen bieten Zugang zu deutschlandweiten ÖPP Netzwerken Kontakte zu Behörden und Institutionen im Freistaat Kontakte zu erfahrenen ÖPP Beratern Vermittlung 99
100 Die Thüringer Aufbaubank Firmenkunden und Öffentliche Kunden Globalrefinanzierungsdarlehen / Einzelrefinanzierungsdarlehen Wer wird finanziert? Banken aus der Eurozone mit Investmentgrate-Rating Was wird finanziert? Investitionen, die dem Förderzweck der TAB entsprechen 100
101 Kredite an Unternehmen und Banken Firmenkunden und Öffentliche Kunden Globalrefinanzierungsdarlehen / Einzelrefinanzierungsdarlehen Wie wird finanziert? Bereitstellung eines Globalrahmens, der in mehreren Abrufen (Plafonds) innerhalb einer festgelegten Frist (Abruffrist) in Anspruch genommen werden kann oder Bereitstellung eines Darlehens zur Refinanzierung eines Einzelgeschäftes Jeweils Weitergabe des Refinanzierungsvorteils an die/den Endkunden Mindestkapitalbetrag beträgt 5 Mio. Verzinsung erfolgt auf Festzinsbasis Wie erfolgt die Besicherung? Abtretung sämtlicher aus dem Rahmen refinanzierter Endkreditnehmerforderungen 101
102 Kredite an Unternehmen und Banken Übersicht Konsortialfinanzierung Konsortialfinanzierung Wer wird finanziert? Was wird finanziert? Kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Thüringen Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Werte und Betriebsmittel Innovationen und Markteinführungen Beteiligungen an Thüringer Unternehmen Errichtung v. Niederlassungen/Tochtergesellschaften in Deutschland Wie wird finanziert? Wie erfolgt die Besicherung? gemeinsame Finanzierung TAB/Hausbank/weitere Kreditgeber im Rahmen eines Konsortialvertrages o. alternativ Risikobeteiligung in Form einer Bürgschaft max. 50% Finanzierungsanteil der TAB, 250 T bis T ; Zinssatz, Laufzeit, Zinsbindung analog Konsortialpartner Konsortialführer bestellt und verwaltet Sicherheiten für die Gesamtfinanzierung treuhändisch, alle Sicherheiten haften gleichrangig und quotal 102
103 Wohnraumförderung und Landesentwicklung
104 Programmübersicht und Grundstruktur Wohnungsbauförderung TREUHANDGESCHÄFT Landesprogramme (Mietwohnraumförderung und Eigenwohnraumförderung zusammen) Bestandsgeschäft seit 1995 davon aus 2015 urspr. Zusagen geförderte Wohnungen Zusage geförderte Wohnungen 359,3 Mio ,6 Mio. 513 Darlehensrest 238,7 Mio. EIGENGESCHÄFT Verbürgte Programme (Mietwohnraumförderung und Eigenwohnraumförderung zusammen) Bestandsgeschäft seit 1998 davon aus 2015 urspr. Zusagen geförderte Wohnungen Zusage geförderte Wohnungen 919,6 Mio ,8 Mio. 433 Darlehensrest 514,4 Mio. 104
105 Programmübersicht und Grundstruktur Wohnungsbauförderung Treuhandgeschäft in 2015 Wohnungsbauvermögen Neubau Mietwohnungen (ISSP) 2,4 Mio. Modernisierung Mietwohnungen (Teil 1) 4,2 Mio. Energetische Modernisierung Mietwohnungen (Teil 2) 3,9 Mio. Neubau Eigenwohnraum (WEP) 0,1 Mio. Stadtentwicklungsfonds Darlehen aus dem Stadtentwicklungsfonds (SEF) 0,0 Mio. (aus Tz. I. (2) Satzung der TAB) 105
106 Programmübersicht und Grundstruktur Wohnungsbauförderung Eigengeschäft in 2015 Bürgschaft 10,0 Mio. Neubau Eigenheim (Familienbaudarlehen) * 4,9 Mio. Energetische Modernisierung Eigenheim ** 0,4 Mio. Bürgschaft 10,0 Mio. Energetische Modernisierung Mietwohnungen (EES)** 2,5 Mio. * Refinanzierung aus KfW-Global-Darlehen ** Refinanzierung aus KfW-Programm 151/
107 Wohnraumförderung Thüringer Familienbaudarlehen vor allem für Familien mit Kindern Thüringer Sanierungsbonus Wiederbelebung vom Leerstand bedrohter Häuser Energieeffiziente Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen Effizienzhausmaßnahmen/Einzelmaßnahmen Energieeffiziente Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen Eigentümer bestehender Wohnungen, die zur Vermietung bereitgestellt werden 107
108 Bereich Wohnraumförderung und Landesentwicklung Programmübersicht Eigenheim Mietwohnung Städtebauförderung Familienbaudarlehen Sanierungsbonus Energieeffizientes Sanieren (Öko-Plus/Effizienzhaus) Energieeffizient Sanieren EES (Einzelmaßnahmen / Effizienzhaus) Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP) in Überarbeitung ThürModR Mietwohnungen in Überarbeitung Darlehen aus dem Thüringer Stadtentwicklungsfonds 108
109 Eigenheimförderung Thüringer Familienbaudarlehen Thüringer Modernisierungsdarlehen Öko-Plus/ Effizienzhausförderung Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus ThürSbR) bis bis bis Bürgschaft Bürgschaft Treuhandmittel Die Thüringer Aufbaubank verbilligt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Bankengruppe zusätzlich 109
110 Mietraumförderung Energieeffiziente Sanierung von Mietwohnungen Richtlinie für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung (ISSP) Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR- Mietwohnungen) Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebau- Förderungsrichtlinien ThStBauFR) bis in Überarbeitung in Überarbeitung Bürgschaft Treuhandmittel Treuhandmittel Treuhandmittel Die Thüringer Aufbaubank verbilligt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Bankengruppe zusätzlich 110
111 Programme Eigenheimförderung
112 Thüringer Sanierungsbonus Bundesweit beispielgebende Initiative Freistaat stellt für die Programmjahre 2015 bis 2017 entsprechende Mittel bereit Ziel Unterstützung zur Sanierung alter Immobilien und Revitalisierung von Brachflächen
113 Thüringer Sanierungsbonus Basiszuschuss PLUS KINDERZUSCHLAG Förderzeitraum von 10 Jahren 1 Kind Kinder (jährlich ) (jährlich ) 3 Kinder 4 Kinder (jährlich ) (jährlich )
114 Thüringer Sanierungsbonus Voraussetzungen Objekt Sanierung Familie - Eignung als Eigenheim oder als Eigentumswohnung - vor der Antragstellung bereits Wohnraum - leerstehend bzw. vom Leerstand bedroht - Erwerb nach Objekt befindet sich innerorts Sanierungsaufwand von mindestens Sanierungsbeginn erst nach Bewilligung 1-Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca jede weitere Person zusätzlich je Kind Einkommen nach 10 ThürWoFG. (Richtwerte für das Familien- Jahresbrutto-Einkommen, inkl. der Überschreitung um 60 %)
115 Thüringer Sanierungsbonus Beratung und Bewilligung Planungsphase Antragstellung Förderung Antragstellung vor Beginn der geplanten Modernisierung / Instandsetzung oder Wiederbebauung einer Brachfläche Prüfung des Gesamtfinanzierungsaufwandes Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Thüringer Aufbaubank Anträge und Formulare unter Zuschuss Auszahlung in 10 Jahresraten
116 Thüringer Familienbaudarlehen Max Finanzierungsgrundsätze Eigenleistung mind. 20 % der Gesamtkosten* Mind Vorrangdarlehen mind. 40 % der Gesamtkosten Kumulierung mit dem KfW Programm Energieeffizient Bauen möglich Tilgung 1,7 bzw. 3 % Effektivzins aktuell 0,55 %** (ab 5 Jahre Festschreibung) * In Ausnahmen 10 % der Gesamtkosten **Stand 3/2016
117 Thüringer Familienbaudarlehen Voraussetzungen Förderung von Antragsberechtigt Einkommensgrenzen Neubau / Ersterwerb eines Eigenheims / Eigentumswohnung Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims Ausbau / Erweiterung mit Baukosten von mind Neubau/Ersterwerb: Haushalte mit mind. 1 Kind Ehepaare / eingetr. Lebensgemeinschaften (max. 40 Jahre alt und nicht länger als 10 Jahre verheiratet) Haushalte ab 2 Personen (mind. 1 Person Grad der Behinderung von 50) Bestandserwerb: Keine Einschränkungen 1-Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca jede weitere Person zusätzlich je Kind Einkommen nach 10 ThürWoFG (Richtwerte für das Familien-Jahresbruttoeinkommen, inkl. Der Überschreitung um 60 %)
118 Thüringer Familienbaudarlehen Beratung und Bewilligung Planungsphase Antragstellung Förderung Antragstellung vor Baubeginn und vor Abschluss des Lieferungsund Leistungsvertrages Bei zuständigem Landratsamt / kreisfreier Stadt (Wohnungsbauförderstelle) Technische Prüfung und Einkommensermittlung Anträge und Formulare unter Zinsverbilligtes Darlehen Prüfung/Zusage durch TAB
119 Energieeffizient Sanieren Thüringer Modernisierungsdarlehen ÖKO-Plus Max / WE Finanzierungsgrundsätze 80 % der Gesamtkosten* Min / WE Besicherung an rangbereiter Stelle Kombination mit Familienbaudarlehen möglich Tilgung 1,7 bzw. 3 % Effektivzins aktuell 0,58 % Zinsfestschreibung 10 Jahre * In Ausnahmen 90 % der Gesamtkosten
120 Energieeffizient Sanieren Thüringer Modernisierungsdarlehen ÖKO-Plus Voraussetzungen Förderung von Antragsberechtigt Einkommensgrenzen Sanierungen im Rahmen beispielsweise folgender Effizienzmaßnahmen (einzeln oder in Kombination) Wärmedämmung Wände bzw. Dachflächen Fenster / Außentüren Erneuerung Heizungsanlage Erneuerung / Einbau Lüftungsanlage Optimierung Wärmeverteilung Eigentümer eigengenutzter Eigenheime / Eigentumswohnungen (gilt auch bei Nutzung durch Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel) 1-Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca jede weitere Person zusätzlich je Kind Einkommen nach 10 ThürWoFG (Richtwerte für das Familien-Jahresbruttoeinkommen, inkl. der Überschreitung um 60 %)
121 Energieeffizient Sanieren Thüringer Modernisierungsdarlehen ÖKO-Plus Beratung und Bewilligung Planungsphase Antragstellung Förderung Antragstellung vor Baubeginn und vor Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrages Bauanzeige / -antrag für jetzt zu sanierendes Gebäude muss vor gestellt worden sein Durchführung der Maßnahme muss durch Fachunternehmen des Bauhandwerks erfolgen Bei zuständigem Landratsamt / kreisfreier Stadt (Wohnungsbauförderstelle) Technische Prüfung und Einkommensermittlung Anträge und Formulare unter Zinsverbilligtes Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten) 20 % Eigenanteil (bzw. 10 % in Ausnahmefällen) Prüfung / Zusage durch TAB Tilgungszuschuss von 7,5 %
122 Energieeffizient Sanieren Thüringer Modernisierungsdarlehen Effizienzhausförderung Max / WE 80 % der Gesamtkosten* Finanzierungsgrundsätze Min / WE Besicherung an rangbereiter Stelle Kombination mit Familienbaudarlehen möglich Tilgung 1,7 bzw. 3 % Effektivzins aktuell 0,58 % Zinsfestschreibung 10 Jahre * In Ausnahmen 90 % der Gesamtkosten
123 Energieeffizient Sanieren Thüringer Modernisierungsdarlehen Effizienzhausförderung Voraussetzungen Förderung von Antragsberechtigt Einkommensgrenzen Sanierungen zum KfW- Effizienzhaus Ersterwerb neu saniertes Eigenheim nach Standard KfW-Effizienzhaus Eigentümer eigengenutzter Eigenheime / Eigentumswohnungen (gilt auch bei Nutzung durch Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel) 1-Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca Pers.-Haushalt ca jede weitere Person zusätzlich je Kind Einkommen nach 10 ThürWoFG (Richtwerte für das Familien-Jahresbruttoeinkommen, inkl. Der Überschreitung um 60 %)
124 Energieeffizient Sanieren Thüringer Modernisierungsdarlehen Effizienzhausförderung Beratung und Bewilligung Planungsphase Antragstellung Förderung Antragstellung vor Baubeginn und vor Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrages Bauanzeige / -antrag für jetzt zu sanierendes Gebäude muss vor gestellt worden sein Durchführung der Maßnahme muss durch Fachunternehmen des Bauhandwerks erfolgen Bei zuständigem Landratsamt / kreisfreier Stadt (Wohnungsbauförderstelle) Technische Prüfung und Einkommensermittlung Anträge und Formulare unter Zinsverbilligtes Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten) 20 % Eigenanteil (bzw. 10 % in Ausnahmefällen) Tilgungszuschuss bis 27,5 % möglich Prüfung / Zusage durch TAB
125 Programme Mietwohnraumförderung
126 Energieeffiziente Sanierung im Mietwohnungsbau (EES) Max / WE 85 % der Gesamtkosten Finanzierungsgrundsätze Min DARLEHENSBETRAG Nachrangige Besicherung möglich Keine bankübliche Beleihungswertermittlung Keine Belegungs- und Mietpreisbindung Sondertilgungen jederzeit möglich Tilgung 2 bzw. 3,5 % Effektivzins aktuell 0,58 % Zinsfestschreibung 10 Jahre
127 Energieeffiziente Sanierung im Mietwohnungsbau Voraussetzungen Förderung KfW-Effizienzhaus Förderung Einzelmaßnahmen Antragsberechtigt Max / Wohnung für Effizienzhausmaßnahmen nach KfW-Standards Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus führen. Max / Wohnung für förderfähige Einzelmaßnahmen z. B. Wärmedämmung Wände, Dachflächen, Geschossdecken Erneuerung Fenster / Außentüren, Heizungsanlage Erneuerung / Einbau Lüftungsanlage Optimierung Wärmeverteilung Eigentümer bestehender Wohnungen, die zur Vermietung bereitgestellt werden.
128 Energieeffiziente Sanierung im Mietwohnungsbau Beratung und Bewilligung Planungsphase Antragstellung Förderung Antragstellung vor Baubeginn und vor Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrages Bauanzeige / -antrag für jetzt zu sanierendes Gebäude muss vor gestellt worden sein Durchführung der Maßnahme muss durch Fachunternehmen des Bauhandwerks erfolgen Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Thüringer Aufbaubank Anträge und Formulare unter Zinsverbilligtes Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten) 15 % Eigenleistungen erforderlich (Guthaben und mit Eigenmitteln bezahlte Materialien) Tilgungszuschuss von 7,5 % bis 27,5 % möglich
129 Thüringen-Kapital
130 Thüringen-Kapital Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Unternehmen in der Existenzgründungsphase Was wird finanziert? Investitionen und Betriebsmittel sowie Kooperationen Innovationen und Erwerb von Unternehmensanteilen Voraussetzungen tragfähiges Geschäftsmodell, fachliche und berufliche Qualifikation Konditionen Nachrangdarlehen mit fester, risikoabhängiger Zinssatz, bis auf Gesellschafterbürgschaften keine Sicherheiten Beträge mit 10 oder 15 Jahren Laufzeit (aus Tz. I. (2) Satzung der TAB) 130
131 Thüringen Kapital Konditionen Ratingklassen Darlehensart / Laufzeit / tilgungsfreie Zeit Zinsbindungsfrist A+ bis B C+ C C und D+ max. Sollzinssatz p. a. in % 1) (max. Effektivzinssatz p. a. in %) 2) Zinssätze gültig ab Nachrangdarlehen 10 / ,20 (1,21) 1,90 (1,92) 3,50 (3,56) 5,10 (5,22) Nachrangdarlehen 15 / ,00 (2,02) 2,80 (2,84) 4,40 (4,49) 6,00 (6,17) Antragstellung direkt bei der TAB. 1) Die Konditionen werden auf Basis der mit dem TAB-Ratingsystem ermittelten Rangklassen (geringes bis mittleres, erhöhtes und hohes Risiko) zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt. 2) Die effektiven Jahreszinsen nach Preisangabenverodnung (PAngV) beinhalten alle preisbestimmenden Faktoren: Auszahlung der zugesagten Mittel zu 100% Keine Bereitstellungsprovision 131
132 Die TAB-Kundencenter Dienstleister der Wirtschaftsförderung Ihre Ansprechpartner im TAB-Kundencenter Kundencenter Erfurt Marco Jahns (+49) 361 / Steffen Peschke (+49) 361 / Kundencenter Eisenach Marco Jahns (+49) 3691 / EIC UH NDH KYF SÖM Kundencenter Suhl Michael Klughardt (+49) 3681 / Kundencenter Nordhausen Kathrin Stracke-Wagner (+49) 3631 / WAK EA SM GTH SHL IK EF WE AP SLF J SHK G GRZ ABG Kundencenter Gera Monika Fulle (+49) 365 / HBN SON SOK info@aufbaubank.de vorname.nachname@aufbaubank.de 132
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