Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank. der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

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1 Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Hier ist günstig sicher Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus ihrem aktuellen Preisund Leistungsverzeichnis über ihre Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG. Neben den nachfolgend aufgeführten Kosten und Nebenkosten können im Zusammenhang mit der Auftragsausführung noch weitere Kosten oder Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank (Stand: ) 11. Wertpapierdienstleistungen 11.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum oder von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) An- und Provision Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Wertpapierart Provision:...% vom Kurswert vom Nennwert pro Stück in EUR Aktien Telefon-Brokerage 0,2 v. Kurswert Minimum/ Grundpreis EUR mind. EUR 17,00 max. EUR 50,00 Internet-Brokerage Provision:...% vom Kurswert vom Nennwert pro Stück in EUR 0,2 v. Kurswert Minimum/ Grundpreis EUR mind. EUR 12,00 max. EUR 50,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,5 v. Kurswert mind. 20,00 0,5 v. Kurswert mind. 20,00 Investmentanteile Union Investment Investmentanteile sonstige Fonds Bezugsrechte/ Teilrechte zum jeweiligen Ausgabepreis zum jeweiligen Rücknahmepreis zum Ausgabepreis zzgl. EUR 10,00 zum Rücknahmepreis zzgl. EUR 10,00 bis EUR 10,00 = EUR 0,00 EUR 10,00 - EUR 50,00 = EUR 2,50 ab EUR 50,00 = EUR 3, Zeichnungsaufträge zum jeweiligen Ausgabepreis zum jeweiligen Rücknahmepreis zum Ausgabepreis zzgl. EUR 10,00 zum Rücknahmepreis zzgl. EUR 10,00 nicht möglich Zeichnungsgebühr 25,00 EUR Ausnahme Telekom 5,00 EUR Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben Abwicklungsentgelt für die Einlieferung In Girosammelverwahrung 128,73 EUR Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet Vormerkung von Aufträgen 0,00 EUR Ablauf/Vormerkung eines Limits 1 2,50 EUR Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) Streichung eines Auftrags auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR 2,50 EUR Online Brokerage Für das Online Brokerage gelten grundsätzlich die unter sowie genannten Konditionen Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren einschließlich Erstellung eines Jahresdepotauszuges (inkl. USt) (Die Berechnung erfolgt für das laufende/abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des Vorjahres) 2 Höchstpreis für das Gesamtdepot pro Jahr Mindestpreis pro Depot (incl. MwSt.) Mindestpreis pro Bestandsposten (incl. MwSt.) Depots ohne Bestand (incl. MwSt.) Übertragung von Wertpapieren 59,50 EUR 14,28 EUR 7,14 EUR 11,90 EUR Übertragung von Wertpapieren zulasten des Depots Wertpapierausgang Innerhalb des PSD (einschl. Umschreibung) 0,00 EUR Auf andere Kreditinstitute ohne Depotlöschung (inkl. MwSt. und Fremdkosten) 0,00 EUR mit Depotlöschung 0,00 EUR Übertragung von Wertpapieren zugunsten eines Depots Wertpapiereingang (inkl. MwSt; steuerfrei, wenn die Übertragung anlässlich eines s/s erfolgt) Girosammelverwahrung 0,00 EUR Wertpapier Ein-/Auslieferungen (inkl. MwSt.) Einlieferung 128,73 EUR Auslieferung nicht möglich Einlieferung effektiver Stücke (inkl. MwSt.) Girosammelverwahrung Auslieferung effektiver Stücke (inkl. USt.) Auslieferung nicht möglich 128,73 EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. MwSt.) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 0,00 EUR Abrechnungskorrekturen (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftsteuer) auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Auf Kundenwunsch erstellen von: Depotaufstellung (inkl. MwSt.) 1,19 EUR Pro Posten, Pro Depot mind. 11,90 EUR Jahressteuerbescheinigung (inkl. MwSt.) 1,19 EUR Pro Posten, Pro Depot mind. 11,90 EUR Erstellen von Zweitschriften (inkl. MwSt.) z. B. Dividendenbescheinigungen 0,00 EUR 1 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 2 Bei unterjähriger Depotausflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.

2 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Stand: Juli 2007 Hier ist günstig sicher Diese Sonderbedingungen gelten für den oder sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: Wertpapiere ). Geschäfte in Wertpapieren 1 Formen des Wertpapiergeschäfts (1) Kommissions-/Festpreisgeschäfte Bank und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form von Kommissionsgeschäften (2) oder Festpreisgeschäften (3) ab. (2) Kommissionsgeschäfte Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum oder von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie die Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein - oder sgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen. (3) Festpreisgeschäfte Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein vertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). 2 Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank den Kunden jeweils informieren. Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft 3 Usancen/Unterrichtung/Preis (1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. (2) Unterrichtung Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. (3) Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Auslagen Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. 4 Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbestandes Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. 5 Festsetzung von Preisgrenzen Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge). 6 Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen (1) Preislich unlimitierte Aufträge Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. (2) Preislich limitierte Aufträge Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die Bank wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten. 7 Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum oder von Bezugsrechten Preislich unlimitierte Aufträge zum oder von Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum oder von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum oder ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs Erlöschen laufender Aufträge (1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Preislich limitierte Aufträge zum oder von Aktien an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalig einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet werden. (2) Kursaussetzung Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführende Kundenaufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen. (3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen Ausführungsplätze. (4) Benachrichtigung Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 9 Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Erfüllung der Wertpapiergeschäfte 10 Erfüllung im Inland als Regelfall Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. 11 Anschaffung im Inland Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung). 12 Anschaffung im Ausland (1) Anschaffungsvereinbarung Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn sie als Kommisionärin aufträge in in- und ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder sie als Kommissionärin aufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. (2) Einschaltung von Zwischenverwahrern Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3 (3) Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). (4) Deckungsbestand Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden und für die Bank verwahrten Wertpapieren derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen sollten. (5) Behandlung der Gegenleistung Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den preis zurückzuerstatten. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 13 Depotauszug Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug. 14 Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung (1) Inlandsverwahrte Wertpapiere Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung). (2) Auslandsverwahrte Wertpapiere Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren dem ausländischen Verwahrer. (3) Auslosung und Kündigung von Schuldverschreibungen Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die Bank den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den Wertpapier-Mitteilungen. Bei der Auslosung von im Ausland verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die anhand deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die Bank nach ihrer Wahl den Kunden für die ihm in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungsbestand entfallenden Betrags auf die Kunden vornehmen. Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen; sie kann stattdessen unter Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. (4) Einlösung in fremder Währung Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten eingelöst, wird die Bank den Einlösungbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gutgeschreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. 15 Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen (1) Bezugsrechte Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den Wertpapier-Mitteilungen erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechthandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen. (2) Options- und Wandlungsrechte Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die Bank den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den Wertpapier-Mitteilungen hingewiesen worden ist. 16 Weitergabe von Nachrichten Werden in den Wertpapier-Mitteilungen Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank den Kunden diese Information zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, freiwillige - oder Umtauschangebote, Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. 17 Prüfungspflicht der Bank Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den Wertpapier-Mitteilungen einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung. 18 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden (1) Urkundenumtausch Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den Wertpapier-Mitteilungen bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. (2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten. 19 Haftung (1) Inlandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG. (2) Auslandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftung der Bank auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Bank für deren Verschulden. 20 Sonstiges (1) Auskunftsersuchen Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. (2) Einlieferung/Überträge Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt.

4 Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen Stand: Januar 2010 Hier ist günstig sicher Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank nachfolgend über sich und ihre Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Kontaktdaten PSD Bank Koblenz eg Casinostr Koblenz Telefon: Telefax: info@psd-koblenz.de Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die Bank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß 32 Kreditwesengesetz (KWG), welche ihr durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Lurgiallee 12, Frankfurt (im Internet unter: erteilt wurde. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Bank Die Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nach 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG wie z. B. die Anlageberatung, das Kommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und das Depotgeschäft. Kommunikationsmittel und Sprachregelung Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder per in deutscher Sprache während der üblichen Geschäftszeiten mit der Bank zu kommunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich oder per Brief in deutscher Sprache übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist auch die Übermittlung im Online-Brokerage, OnlineBanking oder telefonisch möglich. Information zu veröffentlichten Wertpapierprospekten Sofern für ein von der DZ BANK AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) veröffentlicht ist, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, Frankfurt am Main bereitgehalten. Nach dem WpPG veröffentlichte Prospekte für andere öffentlich angebotene Wertpapiere sind über den Emittenten oder die Bank erhältlich. Angaben zur Berichterstattung Informationen über den Stand des Kundenauftrages Die Bank übermittelt dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines Auftrages. Bestätigung der Auftragsausführung Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages oder, sofern die Bank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Maßnahmen zum Schutz der bei der Bank verwahrten Finanzinstrumente und Gelder der Kunden Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten beachtet die Bank die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) angeschlossen. Durch die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden der angeschlossenen Banken stets in vollem Umfang gesichert. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung hat es keinen Fall gegeben, in dem ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten hat. Grundsätze zur Kundeneinstufung Unser Wertpapiergeschäft teilt sich in Eigenhandel (Depot-A- Geschäft) und Kundengeschäft (Depot-B-Geschäft) auf. Im Kundenwertpapiergeschäft werden unsere Kunden nach den gesetzlichen Vorgaben in Privatkunden, 31a Abs. 2 WpHG eingestuft. Die Möglichkeit eines Privatkunden, sich als professionellen Kunden einstufen zu lassen ( 31a Abs. 7 WpHG), bieten wir nicht an. Von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, bestimmte Kunden als geeignete Gegenparteien anzusehen ( 31a Abs. 4 WpHG), machen wir keinen Gebrauch. Im Eigenhandel verwenden wir ausschließlich die Kundenkategorie geeignete Gegenparteien. Information über Zuwendungen Gemäß 31d Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank nachfolgend darüber, welche Zuwendungen sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält und welchen Umfang diese Zuwendungen besitzen. Arten von Zuwendungen Die Bank erhält folgende Arten von Zuwendungen im Sinne des 31d Abs. 1 S. 1 WpHG: Vertriebsprovisionen für einen Geschäftsabschluss. Zu den Vertriebsprovisionen zählen auch erfolgsabhängige Leistungen, also volumenabhängige Zahlungen, Gratifikationen, Erfolgsbonifikationen usw. Vertriebsfolgeprovisionen, die gezahlt werden, wenn der Kunde bestimmte Finanzinstrumente im Bestand hält. Der Anspruch auf eine Vertriebsfolgeprovision entsteht dann, wenn der Kunde durch die Vermittlung der Bank die Finanzinstrumente erwirbt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Art der vermittelten Finanzinstrumente, der Höhe der Bestände und der Haltedauer. Unterstützende Sachleistungen. Dies sind z. B. die Erbringung von Dienstleistungen, die Übermittlung von Finanzanalysen, das Überlassen von IT-Hardware oder Software oder die Durchführung von Schulungen. Diese Zuwendungsarten werden im Folgenden erläutert: 1. Vertriebsprovisionen a. Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Investmentfondsanteile / Zertifikate Vertriebsprovisionen erhält die Bank zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Load-Fonds. Load-Fonds sind Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird. Die Bank erhält als Vertriebsprovision einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 100 Prozent des Ausgabeaufschlags betragen kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlags können Sie dem sprospekt / der Produktinformation für den betreffenden Fonds / das betreffende Zertifikat entnehmen. b. Erfolgsabhängige Zahlungen Zusätzlich erhält die Bank als Vertriebsprovisionen für ihre Vermittlungsleistungen ggf. Erfolgsbonifikationen. Diese Provisionen lassen sich sofern die Bank solche überhaupt erhält nicht ohne weiteres beziffern, da ihre Höhe von unterschiedlichen Faktoren wie Potentialausschöpfung und Nettoabsatzzielen abhängt. Auf Nachfrage erteilt die Bank Ihnen gerne nähere Informationen. 2. Vertriebsfolgeprovisionen Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Investmentfondsanteile Vertriebsfolgeprovisionen erhält die Bank zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Load-Fonds (Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird) als auch beim Vertrieb von No-Load-Fonds (Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag erhoben wird) an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Load-Fonds niedriger als beim Vertrieb von No-Load- Fonds. Berechnungsgrundlage können die Verwaltungsvergütung oder der durchschnittliche Bestand sein. Sofern die Verwaltungsvergütung die Berechnungsgrundlage darstellt, erhält die Bank einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an sie ausgezahlt wird. Der Anteil, den die Bank erhält, beträgt bis zu 60 Prozent der Verwaltungsvergütung (gemessen am durchschnittlichen Bestand der Bank). Die Höhe der Verwaltungsvergütung können Sie dem sprospekt für den betreffenden Fonds entnehmen.

5 Ist der durchschnittliche Bestand Berechnungsgrundlage, erhält die Bank eine Vertriebsfolgeprovision, die bis zu 0,95 Prozent p.a. beträgt, bezogen auf den durchschnittlichen Depotbestand. Auf Nachfrage erteilt die Bank Ihnen gerne nähere Informationen. 3. Unterstützende Sachleistungen Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält die Bank außerdem unterstützende Sachleistungen. Hierbei handelt es sich etwa um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen sowie die Übermittlung von Finanzanalysen. Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich zudem nicht ohne weiteres beziffern. Sollten Sie nähere Informationen zu diesen Leistungen wünschen, erteilt die Bank Ihnen auf Nachfrage gerne nähere Informationen. 4. Nähere Einzelheiten Mit diesem Informationsblatt legt die Bank Ihnen soweit und so genau es in standardisierter Form möglich ist alle Zuwendungen offen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält. Die Bank geht davon aus, dass Sie sich auf dieser Grundlage ein vollständiges Bild davon machen können, welche Zuwendungen sie erhält. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet Ihnen die Bank auf Nachfrage selbstverständlich auch weitere Informationen an. Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages gemäß den in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien Preis des Finanzinstrumentes, mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, Umfang des Auftrages, Art des Auftrages und alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags und des Finanzinstruments wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: Kriterium Privatkunden Preis 50 % Kosten 40 % Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10 % Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Über wachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher. Eine Tabelle zu diesen Grundsätzen enthält die aktuelle Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Kommissions geschäft abschließt und zur Ausführung an die DZ BANK weiterleitet. Des Weiteren ist in der Tabelle angegeben, an welchen Ausführungsplätzen die DZ BANK jeweils Aufträge in einem zu einer bestimmten Gruppe von Finanzinstrumenten gehörenden Finanzinstrument derzeit ausführt. Die Ausführungsplätze können sich jederzeit ändern. Sie sind nicht Gegenstand der Verein barung zwischen der Bank und dem Kunden. Auf Nachfrage wird die Bank dem Kunden die aktuellen Ausführungsplätze mitteilen. II. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems Nach den Ausführungsgrundsätzen der Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines organisierten Marktes (z. B. regulierter Markt an deutschen Börsen) oder eines multilateralen Handelssystems (z. B. Freiverkehr an deutschen Börsen) ausgeführt werden. Information über den Umgang der Bank mit möglichen Interessenkonflikten Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen die Bank sich in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen leiten lässt. Bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten der Bank können jedoch Interessenkonflikte auftreten. Nach folgend informieren wir Sie, welche Vorkehrungen die Bank getroffen hat, um diese Interessenkonflikte zu vermeiden. Interessenkonflikte können beispielsweise bei der Erbringung von Dienstleistungen wie dem An- und bzw. der Vermittlung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten, dem Depotgeschäft, Devisengeschäften im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten auftreten. Dabei können Interessenkonflikte insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen der Bank oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter der Bank entstehen. Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können, hat die Bank vielfältige organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind die Trennung von Verantwortlichkeiten sowie die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Ihnen, für die Bank oder privaten Geschäften der Mitarbeiter. Zuwendungen von Dritten wie beispielsweise Vertriebsprovisionen, werden von der Bank nur im gesetzlich zulässigen Rahmen ange nommen. Die Mitarbeiter der Bank dürfen Geschenke oder sonstige Zuwendungen nur annehmen, wenn die Annahme dem Gebot der Höflichkeit entspricht, die Zuwendung nicht unverhältnismäßig ist und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ausgeschlossen ist. Die Einhaltung sämtlicher Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen in der Bank laufend kontrolliert und regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Nähere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die Bank Ihnen gegenüber erbringt, sowie den zu Ihrem Schutz ergriffenen Vorkehrungen geben wir Ihnen gerne.

6 Anlage Ausführungsplätze für bestimmte Produktgruppen (Stand: ) Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Ausführungsplatz Aktien Inland / Indexzugehörigkeit: Kommission DZ BANK AG Xetra DAX 30, MDAX, TecDAX 20:00 17:27 Uhr / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX 17:28 19:59 Uhr / Sonstige Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Ausland Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index, 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index, 17:28 19:59 Uhr Sonstige, börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index 20:00 17:27 Uhr Bestand erlaubt Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index 17:28 19:59 Uhr Sonstige, Bestand erlaubt Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahr art des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kommission DZ BANK AG Xetra Ausführungsplatz Kommission DZ BANK AG Xetra Ausführungsplatz Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Optionsscheine Emission DZ BANK AG / Ohne Limit, GENO-X möglich Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Fremdemission / / / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG

7 Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahr art des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze / Nicht börsengehandelt Festpreis / Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent Zertifikate Emission DZ BANK AG / / / / Zeichnung Ohne Limit, GENO-X möglich, Handelsangebot Ohne Limit, GENO-X möglich, Handelsangebot Ohne Limit, GENO-X möglich, weitere Zertifikate Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Festpreis Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Festpreis Fremdemission // Zeichnung // Zeichnung Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahr art des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Festpreis Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent Zinsprodukte 1 GENO-X möglich /Zeichnung Ohne Limit, Handelsangebot Festpreis Ohne Limit, Handelsangebot Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG / Ohne Limit, weitere Zinsprodukte Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG GENO-X nicht möglich oder limitierte Order Börsengehandelt, in Deutschland Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahr art des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze / Nicht börsengehandelt 2 Festpreis / Nicht börsengehandelt 2 Kommission DZ BANK AG Emittent Börsengehandelte Termingeschäfte Futures / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX

8 Börsengehandelte Termingeschäfte Futures Optionen / Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissions land des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) / Non-EUREX, US-Produkte Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile Exchange (CME) / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) / US-Produkte Kommission DZ BANK AG Nach Best Preis Prinzip: American Exchange (AMEX), Boston Exchange (BOX), Chicago Board Options Exchange (CBOE), New York Stock Exchange Arca (NYSE Arca), International Securities Exchange (ISE), Philadelphia Exchange (PHLX) Investmentanteilscheine Exchange Traded Funds (ETFs) / Auf Xetra gelistet Kommission DZ BANK AG Xetra Übrige Investmentanteilscheine 3 Fonds Union Investment Festpreis attrax, Drittfonds mit Ausgabeaufschlag attrax, Drittfonds ohne Ausgabeaufschlag Festpreis Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent(Kapitalanlagege sellschaft) Fonds Union Investment Kommission DZ BANK AG Union Investment (via attrax) attrax, Drittfonds Kommission attrax S.A. Luxemburg Non-attrax, Lagerstelle von dwpbank, Fonds nicht börsengehandelt Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) Kommission DZ BANK AG Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) Sonstige OTC-Derivate / Festpreis SWAPs / Festpreis Geldmarkt / Festpreis Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel 20 Europa Belgien Euronext Brüssel EBB 21 5 Skandinavien Dänemark Kopenhagen SDC Exchange 22 5 Skandinavien Finnland Helsinki Exchange SFH 23 Europa Frankreich Euronext Paris EFP 24 5 Europa Griechenland Athen Exchange EGA 25 5 Generell London Exchange, wenn dort handelbar Wenn London Exchange nicht handelbar, dann London Exchange International Europa Großbritannien London Exchange Europa Großbritannien London Exchange International 26 5 Europa Irland Irish Exchange EYD 27 Europa Italien Mailand Exchange EIM 29 Europa Luxemburg Luxemburg Exchange ELL 30 Europa Niederlande Euronext Amsterdam ENA 31 5 Skandinavien Norwegen Oslo Exchange SNO 32 5 In Wien Europa Österreich Wien Exchange EAV EUL

9 Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel Folgende Produkte nur mit Weisung: Bulgarien Europa Bulgarien Exchange 4 EBS Kroatien Europa Kroatien Zagreb Exchange 4 EKZ Rumänien Europa Rumänien Bukarest Exchange 4 EMR Russland Nur Telefonhandel in US$ 4 ERM 33 5 Europa Portugal Euronext Lissabon EPL 34 5 Skandinavien Schweden Stockholm SSS Exchange 35 Indexzugehörigkeit: SMI Index Europa Großbritannien VIRT-X Schweiz 5 EUX Wenn nicht Indexzugehörigkeit SMI Index, Europa Schweiz Swiss Exchange Electronic ESE dann SWX (SWX) Wenn nicht SWX handelbar, dann Bern Europa Schweiz Bern Exchange 5 Exchange 36 5 Europa Spanien Madrid Exchange EEM 38 5 Europa Ungarn Budapest Exchange 4 EHB 39 5 Europa Türkei Istanbul Exchange ETI 40 5 Europa Polen Warschau Exchange 4 EWW 41 5 Europa Estland Tallin Exchange 4 EET 42 5 Europa Lettland Riga Exchange 4 ELR 43 5 Europa Litauen Wilna Exchange 4 ELV 51 Australien Australien Exchange AAS 56 5 Fernost Hongkong Hongkong Exchange 4 FHH 58 5 Generell Tokio Exchange, wenn dort handelbar Fernost Japan Tokio Exchange FJT Wenn Tokio Exchange nicht handelbar, dann Fernost Japan Osaka Exchange Osaka Exchange 59 5 Generell Toronto Exchange, wenn dort Nordamerika Kanada Toronto Exchange NCT handelbar Wenn Toronto Exchange nicht handelbar, dann Nordamerika Kanada Venture Exchange NCC Venture Exchange 60 5 Lateinamerika Mexiko Mexiko Exchange 4 LMM 61 5 Fernost Singapur Singapur Exchange FMS 62 5 Afrika Südafrika Johannesburg Exchange KSJ 63 Generell New York Exchange USA New York Exchange (NYSE) NAY Wenn nicht New York Exchange, dann Nasdaq USA Nasdaq NAN Sonstige US-Produkte nur mit Weisung 66 5 Neuseeland Wellington Exchange ANW 67 5 Fernost Thailand Bangkok Exchange FTB 68 5 Fernost Indonesien Jakarta Exchange 4 FIJ 70 5 Fernost Südkorea Seoul Exchange 4 FKS 72 5 Fernost China Shanghai Exchange 4 FCS 73 5 Europa Tschechische Republik Prag ETP Exchange Fernost Malaysia Kuala Lumpur Exchange FMK 75 5 Europa Slowakei Bratislava Exchange 4 EMB 76 5 Europa Slowenien Ljubljana Exchange ESL 91 Der bestmögliche Ausführungsplatz wird vom Handel situativ ausgewählt 92 Der bestmögliche Ausführungsplatz wird vom Handel situativ ausgewählt

10 Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Auswahlkriterium Underlyings Großbritannien London Frankreich Paris Italien Mailand Niederlande Amsterdam Schweden Stockholm Spanien Madrid Österreich Wien Belgien Brüssel Norwegen Oslo Dänemark Kopenhagen Griechenland Athen Ausführungsplatz Euronext LIFFE Euronext Paris IDEM Italian Derivatives Exchange Market Euronext Amsterdam Stockholm Stock Exchange MFM Meff Renta Variable Madrid ÖTOB Wiener Börse Euronext Brüssel OBX Oslo COP Copenhagen ADE Athens Derivative Exchange 1 Inkl. Genussscheine. 2 Diese Produkte werden über VR-NetWorld-Brokerage nicht angeboten. 3 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung von Aufträgen in den hier aufgeführten Investmentfondsanteilen den speziellen Regelungen des Investmentgesetzes ( 23 InvG). 4 Dieser Ausführungsplatz kann über VR-NetWorld-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. 5 Aufgrund mangelnder Liquidität an der Börse werden Orders in Zinsprodukten außerbörslich ausgeführt.

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