Fortschreibung. Brandschutzbedarfsplan. der Kreisstadt Olpe

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1 Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe Stand: 01/2013

2 - Inhaltsverzeichnis - II Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS... III 1 ALLGEMEINER TEIL DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN GRUNDLAGEN DARSTELLUNG DER AUFGABEN DER FEUERWEHR GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL DIE STADT OLPE IM ÜBERBLICK RISIKEN UND FEUERWEHREINSÄTZE IN DER KREISSTADT OLPE GEFÄHRDUNGSRASTER SZENARIEN LÖSCHWASSERVERSORGUNG STATISTIK DER FEUERWEHR SCHUTZZIELAUSWERTUNG ANHAND BISHERIGER ZIELE DARSTELLUNG DER SCHUTZZIELE MESSBARKEIT DER DERZEITIGEN ZIELE AUSWERTUNG AUSWERTUNG DER EINSÄTZE NACH VORGABE DER BEZIRKSREGIERUNG AUSWERTUNG DER EINSÄTZE NACH SCHUTZZIELEN DES BRANDSCHUTZBEDARFSPLANS BEWERTUNG FAZIT SCHUTZZIELFESTLEGUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINSATZ DER VORHANDENEN RESSOURCEN AUF DIE ZUKÜNFTIGEN ZIELE PERSONAL MATERIAL MAßNAHMEN MAßNAHMEN PERSONELLER ART: MAßNAHMEN MATERIELLER ART: BERICHTSWESEN FORTSCHREIBUNG BESCHLUSS DES RATES... 61

3 - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis - III Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Temperaturen in der Kreisstadt Olpe im Zeitraum 2008 bis Abbildung 2: Windgeschwindigkeiten in der Kreisstadt Olpe von 2008 bis Abbildung 3: Einsatzarten der Feuerwehr Olpe im Zeitraum 2008 bis November Abbildung 4: Einsatzzahlen der Feuerwehr Olpe 2008 bis 2012 einschließlich Fehlalarme Abbildung 5: Einsatzarten der Feuerwehr Olpe 2008 bis Abbildung 6: Altersstruktur nach Altersgruppen der Feuerwehr Olpe Abbildung 7: Dienstgrade innerhalb der Feuerwehr Abbildung 8: Struktur der Dienstgrade innerhalb der Feuerwehr Olpe Abbildung 9: Anzahl der Qualifikationen innerhalb der Feuerwehr Olpe Abbildung 10: Anzahl der Atemschutzgeräteträger im Zeitraum 2008 bis Abbildung 11: Brandverlauf nach ORBIT-Studie Abbildung 12: Darstellung Schutzziel Feuerwehr und Schutzziel Rettungsdienst Abbildung 13: Soll/Ist Vergleich Personal Tabelle 1: Geographische Rahmenpunkte der Kreisstadt Olpe... 6 Tabelle 2: Flächennutzung der Kreisstadt Olpe... 6 Tabelle 3: Entwicklung der Einwohnerzahlen der Kreisstadt Olpe vom bis Tabelle 4: Einwohnerzahlen der Ortschaften der Kreisstadt Olpe und Entfernungskilometer zu den Standorten der Feuerwehr Tabelle 5: Kreisstraßen im Bereich der Kreisstadt Olpe Tabelle 6: Landesstraßen im Bereich der Kreisstadt Olpe Tabelle 7: Bundesstraßen im Bereich der Kreisstadt Olpe Tabelle 8: Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr der Kreisstadt Olpe (nach Straßentypen) Tabelle 9: Darstellung des Straßennetzes der Kreisstadt Olpe (nach Straßentypen) Tabelle 10: Topographische Werte der Ortschaften in der Kreisstadt Olpe Tabelle 11: Einsätze der Feuerwehr Olpe im Zeitraum von 2008 bis Tabelle 12: Schutzzielerreichung in den Jahren 2009 bis Tabelle 13: Schutzzielerreichung bei Brandeinsätzen mit Menschenleben bedroht Tabelle 14: Schutzzielerreichung bei Verkehrsunfällen mit Menschenleben bedroht Tabelle 15: Notwendige Fahrzeugbesatzungen, Qualifikationen und Sonderausbildungen Tabelle 16: Sollstärke Funktionsstellen Tabelle 17: Darstellung Fahrzeugbestand Klammerwerte geben Bezeichnungen nach neuer Norm an Tabelle 18: Entfernungen im Ausrückbereich vom Standort Grubenstraße Tabelle 19: Darstellung Investiv Maßnahmen Fahrzeuge Klammerwerte geben Bezeichnungen nach neuer Norm an... 56

4 - Allgemeiner Teil Allgemeiner Teil Im September des Jahres 2000 hat die Kreisstadt Olpe erstmalig einen Brandschutzbedarfsplan auf der Grundlage des neuen zum 01. März 1998 in Kraft getretenen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) aufgestellt. Entsprechend Punkt 10 dieses Planes sollte unter anderem bei wesentlichen Änderungen eine Überprüfung und Ergänzung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgen. Im Dezember 2006 hat die Feuerwehr in Olpe ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Grubenstraße 1 bezogen. Diese Standortverlagerung der Feuerwehr stellte eine wesentliche Änderung dar, so dass der Brandschutzbedarfsplan zu überprüfen war. Daraus resultierte eine umfassende Neuauflage des Bedarfsplans aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen. Die Bezirksregierung Arnsberg erteilte der Kreisstadt Olpe in der Folge eine Ausnahmegenehmigung zu 13 des FSHG, so dass nach wie vor keine ständig besetzte Feuerwache eingerichtet werden musste. Diese Ausnahmegenehmigung hat bis zum Gültigkeit, deshalb ist der Brandschutzbedarfsplan zum Nachweis der Voraussetzungen für eine erneute Ausnahmegenehmigung fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan legt die Qualität der Gefahrenabwehr fest, indem er die Hilfsfrist, die Funktionsstärke sowie den Erreichungsgrad im Hinblick auf ein standardisiertes Schadensereignis (= kritischer Wohnungsbrand) definiert. Hierdurch soll der Feuerschutz gegenüber dem Rat sowie den Bürgern der Stadt transparent gemacht werden. Des Weiteren wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen begründet sowie eine Grundlage für die mittelfristigen Investitionen geschaffen. Wie bereits dem bestehenden liegen auch diesem Plan die Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein- Westfalen des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen zugrunde.

5 - Allgemeiner Teil Darstellung der rechtlichen Grundlagen Gemäß 1 Abs. 1 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen (FSHG NRW) unterhalten die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Die Feuerwehren sind insoweit Bestandteil der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und erfüllen in diesem Zusammenhang einen öffentlichen Auftrag. Wie für jede Organisation, Körperschaft, Anstalt, Stiftung und sonstige Personen mit einem öffentlichen Auftrag bilden auch für die Feuerwehr Rechtsvorschriften die Grundlagen eines jeglichen Handelns. Insbesondere haben die Feuerwehren bzw. die Kommunen einen öffentlichen Schutzauftrag (vgl. 1 Abs. 1 FSHG) gegenüber Ihren Bürgern. Um diesen erfüllen zu können, sind allgemeinverbindliche Regeln in Form von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen sowie Verwaltungsvorschriften notwendig und unabdingbar. Auch die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes ist aufgrund des 22 FSHG zwingend vorgeschrieben. Die im Einzelnen in diesem Zusammenhang zu beachtenden Vorschriften sind im Folgenden aufgelistet: 1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW S. 122) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW.S.474) -Auszug- 22 Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen durch die Gemeinden und Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte durch die Kreise. (2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe und Benennung von Einsatzleitern durch die Kreise. Die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen ergibt sich aus dieser Vorschrift.

6 - Allgemeiner Teil Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750). 3. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) 4. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 439), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 729) 5. Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung SBauVO) vom 17. November 2009 (GV. NRW. S.682) 6. Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung /09- v zuletzt geändert durch RdErl. v (MBl. NRW S. 533). Darüber hinaus gibt es weitere Erlasse zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung, etc. 7. Schutzzieldefinition der AGBF NRW Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW) ist der Zusammenschluss aller Berufsfeuerwehren. Grundlage eines adäquaten Schutzziels bildet das im Rahmen der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" beschriebene Sicherheitsniveau (AGBF-Schutzziel). Die Schutzzieldefinition enthält insbesondere Aussagen zu Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad.

7 Schutzzieldefinition Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 4 Ein Erstangriff soll innerhalb der Hilfsfrist 1 von 8 Minuten (nach der Alarmierung) mit 10 Funktionen erfolgen, um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können. Eine Unterstützung soll innerhalb der Hilfsfrist 2 von 13 Minuten (nach der Alarmierung) mit weiteren sechs Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Diese weiteren sechs Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF NRW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.

8 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgaben der Feuerwehr unterteilen sich in zwei Bereiche. Zum einen gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, die jede Feuerwehr zu erfüllen hat. Diese gestalten sich vielseitig. So gehört die klassische Bekämpfung von Schadensfeuern genauso zu den Aufgaben, die erledigt werden müssen, wie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen oder die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden. Zum anderen nimmt sich die Freiwillige Feuerwehr in Olpe noch der Erledigung zahlreicher anderer Aufgaben an, die sie freiwillig wahrnimmt. Diese leiten sich aus den örtlichen Gegebenheiten, aus den Traditionen und aus dem technischen Know-How der Feuerwehr ab. Insgesamt können für die Feuerwehr der Kreisstadt Olpe folgende gesetzlich vorgeschriebene Leistungen benannt werden: Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen Mitwirkung von Brandschutz-, oder ABC-Einheiten im Zivil- und Katastrophenschutz Brandsicherheitswachen Brandschutzerziehung Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen Aus- und Fortbildung Unterstützung im Führungsstab des Kreises Olpe Disposition der Fahrzeuge und Einheiten im Großschadensereignis Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen Information an Behörden, Krankenhäuser usw. Meldung an Aufsichtsbehörde Beteiligung im Rahmen der Genehmigung von Großveranstaltungen Überörtliche Hilfeleistung Amtshilfe

9 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen Gefährdungspotential 4.1 Die Stadt Olpe im Überblick Die Kreisstadt Olpe ist eine typisch sauerländische Stadt. Mit ihren Einwohnern (Stand: ) zählt die Kreisstadt zu den mittleren kreisangehörigen Städten. Olpe besteht aus 41 Ortschaften und der Kernstadt. Die Kreisstadt Olpe liegt eingebettet im Naturpark Ebbegebirge in waldreicher Mittelgebirgslandschaft und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Geographische Lage Gesamtfläche Höchster Punkt Niedrigster Punkt 51 Grad 1 Min. 50 Sek. nördliche Breite und 7 Grad 50 Min. 44 Sek. östlicher Länge von Greenwich 85,8 qkm Engelsberg bei Neuenkleusheim: 589 m über NN Wasserspiegel Biggesee: 307,5 m über NN Maximale Ausdehnung von Nord nach Süd Maximale Ausdehnung von Ost nach West 10,6 km 11,0 km Tabelle 1: Geographische Rahmenpunkte der Kreisstadt Olpe Flächennutzung der Kreisstadt Olpe alle Angaben in km² in % Gebäude- und Freifläche 7,39 8,61 Betriebsfläche 0,56 0,65 Erholungsfläche 0,81 0,94 Verkehrsfläche 8,26 9,63 Landwirtschaftsfläche 19,01 22,16 Waldfläche 46,48 54,17 Wasserfläche 3,12 3,64 Andere Nutzungsarten 0,21 0,24 Fläche insgesamt 85,8 km² Tabelle 2: Flächennutzung der Kreisstadt Olpe

10 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 7 Waldgebiete, Naturschutzgebiet, Wassergewinnungsgebiete Rund 47 km² (54,17 %) des Olper Stadtgebiets sind Waldfläche. In den heimischen Wäldern ist die Fichte vorherrschend. Im Zuge der planmäßigen Waldbewirtschaftung, die von den privaten Waldbesitzern, den Waldgenossenschaften und der staatlichen Forstverwaltung vorgenommen wird, ist eine Umwandlung in Laubwald bzw. Mischwald vorgesehen. Dieser Prozess kann jedoch nur mittelfristig vollzogen werden. Die großen Waldflächen bieten eine Angriffsfläche für Waldbrände. Allerdings mindern die klimatischen Bedingungen im Sauerländer Raum (siehe Abbildungen 1 und 2) die Gefahr eines Waldbrandes, so waren in den letzten Jahren nur sehr selten Waldbrände zu verzeichnen. Im Bereich der Kreisstadt Olpe gibt es ein ca. 1,8 ha großes Naturschutzgebiet im Bereich der Grube Rhonard. Innerhalb dieses Gebietes befindet sich eine seltene und besonders schützenswerte Flora auf Schwermetallböden. Durch die erzhaltigen Böden in diesem Bereich hat sich eine besondere Pflanzengesellschaft entwickelt. Diese gilt es besonders zu schützen. Die Wassergewinnungsgebiete sind mit ihren jeweiligen Schutzzonen im Flächennutzungsplan dargestellt. Es handelt sich um die Wassergewinnungsanlage der Kreiswasserwerke und der einzelnen Wassergenossenschaften und Wasserbeschaffungsverbände. Klima Die Kreisstadt Olpe liegt im atlantisch geprägten Bereich der Mittelgebirge, welcher durch ein ausgeglichenes Klima mit gemäßigten Gegensätzen zwischen Sommer- und Wintertemperaturen geprägt ist.

11 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen Tmin in C Tmit in C Tmax in C Jan 08 Apr 08 Jul 08 Okt 08 Jan 09 Apr 09 Jul 09 Okt 09 Jan 10 Apr 10 Jul 10 Okt 10 Jan 11 Apr 11 Jul 11 Okt 11 Jan 12 Apr 12 Jul 12 Okt 12 Abbildung 1: Temperaturen in der Kreisstadt Olpe im Zeitraum 2008 bis JanApr Jul Okt JanApr Jul Okt JanApr Jul Okt JanApr Jul Okt JanApr Jul Okt Wmit in km/h Wbmax in km/h Einwohner der Kreisstadt Olpe Abbildung 2: Windgeschwindigkeiten in der Kreisstadt Olpe von 2008 bis 2012 Stichtag Gesamt-Einwohnerzahl Stichtag Gesamt-Einwohnerzahl Tabelle 3: Entwicklung der Einwohnerzahlen der Kreisstadt Olpe vom bis Einwohner je Ortschaft /Entfernung zum jeweiligen Feuerwehrhaus

12 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 9 Die anschließende Auflistung zeigt die Entfernung der einzelnen Ortschaften zum Feuerwehrhaus in Olpe, Grubenstraße 1, bzw. in Oberveischede, An der Hütte 2. Mit Hilfe der Entfernungskilometer zu den einzelnen Ortschaften wird im späteren Verlauf dargestellt, ob diese innerhalb der definierten Schutzziele (insb. Hilfsfrist) erreicht werden können. Außerdem wird die Einwohnerzahl der einzelnen Ortsteile aufgezeigt. Die Straßenkilometer von Oberveischede wurden nur für einige Ortschaften errechnet. Hierbei wurden nur die Orte berücksichtigt, welche näher an dem Standort in Oberveischede als an dem in Olpe liegen. Ortsteil Einwohner Stand: Straßenkilometer vom Gerätehaus Olpe bis Ortsschild Straßenkilometer vom Gerätehaus Oberveischede bis Ortsschild Olpe (Ortskern) ,0 km Altenkleusheim 790 7,1 km (6,7 km/ K 6) Apollmicke 8 12,3 km 2,0 km Bruch 4 5,4 km Dahl ,0 km Eichhagen 421 5,2 km Fahlenscheid 12 9,3 km 5,0 km Friedrichsthal 400 4,6 km Griesemert 176 3,8 km Grube Rhonard 5 4,8 km Günsen 61 3,9 km Haardt 0 8,3 km Hanemicke 5 6,8 km Hitzendumicke 20 8,7 km Hohl 81 2,5 km Howald 4 6,0 km Hüppcherhammer 4 5,9 km Kessenhammer 17 4,8 km Lütringhausen 848 1,9 km Mittelneger 50 7,9 km 5,6 km Möllendick 5 4,1 km Neuenkleusheim 606 5,3 km Neuenwald 22 7,7 km 2,0 km Oberneger 36 8,4 km 4,8 km Oberveischede 798 9,7 km 0,0 km Rehringhausen 354 4,9 km Rhode ,2 km Rhonard 60 3,7 km Ronnewinkel 5 5,4 km Rosenthal 16 6,2 km Rüblinghausen ,0 km Saßmicke 623 5,8 km Siedenstein 21 4,9 km

13 Ortsteil Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 10 Einwohner Stand: Straßenkilometer vom Gerätehaus Olpe bis Ortsschild Straßenkilometer vom Gerätehaus Oberveischede bis Ortsschild Siele 10 2,6 km Sondern 474 7,2 km Stachelau 494 2,8 km Stade 29 4,5 km Tecklinghausen 19 11,3 km 2,0 km Thieringhausen 507 4,9 km Unterneger 302 7,1 km 6,4 km Waukemicke 66 3,7 km Tabelle 4: Einwohnerzahlen der Ortschaften der Kreisstadt Olpe und Entfernungskilometer zu den Standorten der Feuerwehr Angrenzende Nachbargemeinden Folgende Städte und Gemeinden grenzen als Nachbarkommunen unmittelbar an das Stadtgebiet von Olpe: Stadt Attendorn Stadt Drolshagen Stadt Kreuztal Stadt Lennestadt Gemeinde Kirchhundem Gemeinde Wenden Verkehrswege im Olper Stadtgebiet Gemeindestraßen In der Kreisstadt Olpe gibt es innerhalb bebauter Ortslagen insgesamt 135,806 km Gemeindestraßen. Hinzu kommt außerorts eine Wegstrecke von 99,658 km (Wirtschafts-, Rad- und Verbindungswege), von denen die Radwege 7,738 km betragen. Somit verbleiben außerorts für Kraftfahrzeuge geeignete Verkehrswege mit einer Länge von 91,921 km.

14 Kreisstraßen Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 11 Von Nach km K 6 Nähe Bruch Lütringhausen 6,5 K 10 Thieringhausen Knotenpunkt zu K6, Nähe Attenberg 3,8 K 14 Eichhagen Rhode 2,6 K 17 K 18 Kreisverkehr L563 (Talbrücke Sondern) Knotenpunkt K17 (Nähe Haardt) Richtung Repetal 0,7 Fahlenscheid 8,7 K 36 Alt-Olpe Ortsgrenze im Westen 2,0 Summe 24,3 Tabelle 5: Kreisstraßen im Bereich der Kreisstadt Olpe Landesstraßen Von Nach km L 512 Attendorn Gerlingen 11,5 L 563 Sondern Rhode 4,9 L 711 Stachelau Engelsberg 6,0 Summe 22,4 Tabelle 6: Landesstraßen im Bereich der Kreisstadt Olpe Bundesstraßen Von der Ortschaft Hüppcherhammer bis in die Ortschaft Rhode haben die B 54 und die B 55 eine gemeinsame Streckenführung von 5,2 km. Somit ergibt sich eine tatsächliche Strecke von insgesamt 23,1 km. Von Nach km B 54 BAB 45 AS Olpe Altenkleusheim 14 B 55 Hüppcherhammer Oberveischede 14,0 Bereinigung (gemeinsame Strecke) -5,2 Summe 22,8 Tabelle 7: Bundesstraßen im Bereich der Kreisstadt Olpe

15 Bundesautobahnen Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 12 Durch das Gebiet der Kreisstadt Olpe führen zwei Bundesautobahnen, zum einen die BAB 4 und zum anderen die BAB 45. Hier ist die Feuerwehr Olpe im Rahmen der Gefahrenabwehr für folgende Abschnitte zuständig: - BAB 45 in Richtung Frankfurt: von der Anschlussstelle Olpe (km 84,2 ) bis zum Autobahnkreuz Olpe-Süd (km 89,1), dies sind 4,9 km; - BAB 45 in Richtung Dortmund: von der Anschlussstelle Olpe (km 84,2) bis zur Anschlussstelle Drolshagen (km 79,1), dies sind 5,1 km. Insgesamt handelt es sich um eine Länge von 10 km. Die Bundesautobahn A 4 durchquert das Stadtgebiet Olpe lediglich am Rande im westlichen Teil des Streckenabschnitts von AS Wenden nach AS Krombach. Da sich in diesem Bereich keine Anschlussstellen befinden, ist der Feuerwehr der Kreisstadt Olpe dort kein Einsatzbereich durch die Aufsichtsbehörde zugeordnet. Für diesen Bereich sind die Feuerwehren Wenden und Kreuztal zuständig. Im Zuständigkeitsgebiet der Feuerwehr Olpe ergeben sich somit Verkehrswege in einer Länge von 307,2 km. Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr der Kreisstadt Olpe km Bundesautobahn 10,0 Bundesstraßen 22,8 Landesstraßen 22,4 Kreisstraßen 24,3 Gemeindestraßen 227,7 Summe 307,2 Tabelle 8: Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr der Kreisstadt Olpe (nach Straßentypen)

16 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 13 Gleisanlagen Tabelle 9: Darstellung des Straßennetzes der Kreisstadt Olpe (nach Straßentypen) Quelle: Auszug Straßenabschnittskarte Straßen.NRW 1: Stand Im Gemeindegebiet Olpe gibt es lediglich die Eisenbahnlinie von Finnentrop nach Olpe. Diese Eisenbahnstrecke verläuft durch zwei Tunnel im Bereich der Ortschaften Hanemicke und Sondern und über zwei Brücken im Bereich der Ortschaft Ronnewinkel. Die DB Netz AG hat in den letzten Jahren in den o. a. Tunnels Löschvorrichtungen und Einrichtungen für den Gebäudefunk installiert. Ferner gibt es Rettungsplätze an den Tunnelenden. Eine abschließende Einweisung in die Rettungsvorrichtungen in den Tunnels ist bisher seitens der Bahn trotz Erinnerung nicht erfolgt. Topographische Werte Mit 589 Metern über NN befindet sich der höchste Punkt des Stadtgebietes auf dem Engelsberg bei Neuenkleusheim, wobei der niedrigste Punkt mit 307,5 Metern über NN der Wasserspiegel des Biggesees ist. Der Durchschnitt aller Höhenlagen beläuft sich auf 376 Meter über NN, wobei die Kernstadt Olpe auf ca. 312 m über NN liegt.

17 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 14 Ortsteil ca.über ca.über ca.über Ortsteil Ortsteil NN NN NN Olpe (Ortskern) 312 m Hohl 387 m Ronnewinkel 340 m Altenkleusheim 410 m Howald 350 m Rosenthal 310 m Apollmicke 470 m Hüppcherhammer 320 m Rüblinghausen 325 m Bruch 382 m Kessenhammer 320 m Saßmicke 338 m Dahl 340 m Lütringhausen 335 m Siedenstein 335 m Eichhagen 350 m Mittelneger 400 m Siele 420 m Fahlenscheid 557 m Möllendick 356 m Sondern 315 m Friedrichsthal 324 m Neuenkleusheim 395 m Stachelau 345 m Griesemert 410 m Neuenwald 480 m Stade 320 m Grube Rhonard 375 m Oberneger 440 m Tecklinghausen 490 m Günsen 392 m Oberveischede 390 m Thieringhausen 430 m Haardt 310 m Rehringhausen 387 m Unterneger 410 m Hanemicke 322 m Rhode 410 m Waukemicke 388 m Hitzendumicke 330 m Rhonard 397 m Tabelle 10: Topographische Werte der Ortschaften in der Kreisstadt Olpe 4.2 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Kreisstadt Olpe Die Wohnbebauung im Kernbereich der Stadt besteht aus einer überwiegend geschlossenen Bauweise mit der Gefahr einer Brandausbreitung. Dort reihen sich viele Häuser dicht an dicht und die Straßen sind eng. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass sich im innerstädtischen Gebiet mehrere Komplexe mit Altenwohnungen (Löherweg 5, Schützenstraße 2, Westfälische Straße 85a, Pannenklöpperstraße 5 im Bau ) befinden. Die Tendenz ist mittelfristig hier eher steigend. Dies stellt insoweit ein erhöhtes Risiko dar, als das Retten von mehreren älteren Menschen auf Grund von physischen Schwächen anspruchsvoller sein kann. Im Zentrum der Kreisstadt Olpe befindet sich ein Geschäftszentrum, in welchem sich eine Diskothek, ein Kino und zahlreiche Shops befinden. Da sich hier fast zu jeder Tages- und Nachtzeit Menschenansammlungen befinden, die zum Beispiel bei Ausbruch eines Feuers evakuiert werden müssen, kann dieses Objekt ebenfalls als Risikoschwerpunkt bezeichnet werden. Gewerbe- und Industrieflächen befinden sich in konzentrierter Form in den Gewerbegebieten in Olpe, Dahl, Friedrichsthal, Lütringhausen, Saßmicke und Stachelau. Hier zählt die Produktion mit leicht entzündlichen Materialien oder schwer löschbaren Stoffen zu Risikopunkten. Zusätzliche Gewerbe- und Industriebetriebe sind in den Ortschaften in unmittelba-

18 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 15 rer Nähe der Wohnbebauung vorhanden. Erweitert wurden die Industrie- und Gewerbeflächen durch das Gewerbegebiet Langes Feld in Olpe-Friedrichsthal und den interkommunalen Gewerbepark Hüppcherhammer mit insgesamt rund m² die bereits in Teilen vergeben sind. Einen genauen Überblick hierüber verschafft der Flächennutzungsplan. Gemäß der Hochhausverordnung gibt es in Olpe zwei Hochhäuser, die einen zweiten baulichen Rettungsweg benötigen. Diese befinden sich im Stadtgebiet und zwar zum einen In der Wüste 22 und zum anderen in der Franziskanerstraße 6. Einen weiteren Risikoschwerpunkt bilden die Geschäftshäuser und Verkaufsstätten, welche im Kerngebiet Olpes zu finden sind. Hier ist besonders auf die üblichen Lebensmittel- und Drogerie - Discounter, den REWE Markt, Kaufland oder auf größere Einkaufshäuser, wie zum Beispiel Möbel Bald, zu achten. Großgaragen und unterirdische, geschlossene Mittelgaragen sind ein weiterer Risikofaktor. Zu finden sind diese beispielsweise in der Winterbergstraße, Franziskanerstraße, Bruchstraße, Frankfurter Straße, Kardinal-von-Galen-Straße und Gerberweg. Des Weiteren befinden sich im Olper Zentrum viele brandgefährdete Baudenkmäler, Kirchen und Gebetsstätten. Ein Verlust dieser durch einen Brand würde einen bedeutsamen Kulturverlust für die Kreisstadt Olpe bedeuten. Hinzuweisen ist auch noch auf Gebäude, in welchem sich zum größten Teil geschwächte Menschen, zum Beispiel auf Grund Krankheit oder Behinderung, aufhalten. Als Risikofaktoren zu benennen sind an dieser Stelle das Olper Krankenhaus, diverse Altenwohnheime, Gebäude für körperlich und geistig behinderte Personen wie Einrichtungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar sowie zahlreiche Kindertageseinrichtungen und Schulen. Als weitere kritische Objekte im Stadtgebiet ist die Max von der Grün-Schule, LWL- Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, mit ca. 240 Schülerinnen und Schüler und rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Akademie des deutschen Bäckerhandwerks (Bäckerfachschule) mit rund 100 Personen einschließlich Übernachtungseinrichtungen zu nennen. Die Stadthalle Olpe ist als besondere

19 - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 16 Versammlungsstätte zu nennen. Hier finden über das gesamte Jahr Veranstaltungen mit bis zu max Besuchern statt. Das Gebäude soll im Laufe des Jahres 2013 weitere brandschutztechnische Infrastruktur erhalten. Zudem ist bei entsprechender Bühnennutzung immer eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr zugegen. Ansonsten ist im restlichen Kernortbereich und in den übrigen 41 Ortschaften eine offene Bauweise vorherrschend. Feuerwehrrelevante Auffälligkeiten sind folglich nicht vorhanden.

20 4.3 Gefährdungsraster Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe - Darstellung der rechtlichen Grundlagen - 17 Das Gefährdungsraster der Kreisstadt Olpe ist in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt (Rastergröße 500 m x 500 m). Bei der Sortierung der einzelnen Quadrate in die unterschiedlichen Brandkategorien wurde sich an dem Objekt innerhalb des einzelnen Rasters orientiert, welches das höchste Risikopotenzial in sich birgt. Die grüne Farbe markiert die Waldflächen. Es ist deutlich zu sehen, dass über 50% der Landschaft aus Wald- und Forstflächen bestehen. Diese Gebiete liegen außerhalb des Kernstadtbereichs und an sämtlichen Grenzgebieten der Kreisstadt Olpe zu den Nachbarstädten. Die Farbe lila stellt die Brandkategorie 1 dar. Zu ihr gehört die einfache Wohnbebauung mit ein- oder zweistöckigen Häusern. Diese Kategorie lässt sich in dem Gefährdungsraster jedoch nicht wiederfinden, da in den einzelnen Rastern immer wieder Gebäude mit höherer Bauweise aufzufinden sind. In gelb sind die Flächen mit den Gebäuden markiert, die zur Brandkategorie 2 gehören. In diese Stufe wurden Gebäude eingestuft, die mehrgeschossig gebaut wurden, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten oder Geschäftsgebäude. Diese finden sich verstreut über die gesamte Stadtfläche. Die meisten der 41 Ortschaften um die Innenstadt herum sind in diese Kategorie einzuordnen. Orange gekennzeichnet sind die Flächen der Brandkategorie 3. Hierzu gehören Gebäude in denen sich viele Menschen aufhalten, wie zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben oder in Krankenhäusern. Diese Risikozonen finden sich konzentriert im Kernstadtbereich und in den touristisch aktiven Standorten. Die roten Flächen zeigen die Brandkategorie 4 an. Dies ist die höchste Risikostufe. Zu ihr gehören Industrieflächen, die beispielsweise mit leicht brennbaren Flüssigkeiten arbeiten. Die Brandkategorie 4 ist im Olper Stadtgebiet nur vereinzelt zu finden.

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22 - Schutzzielauswertung Szenarien Im Zeitraum 2008 bis Oktober 2012 waren folgende kritischen Einsätze bzw. solche größeren Ausmaßes durch die Feuerwehr Olpe zu bewältigen: , Olpe, Dorfstraße: Brand einer Absauganlage in einem Industriebetrieb. Der Brand konnte durch den Einsatz von Sonderlöschmitteln schnell unter Kontrolle gebracht werden , Olpe, Harkortstraße: Durch Überhitzung mehrerer Heizstäbe in einer Teilewaschanlage eines Industriebetriebs kam es zu einem Brand, einhergehend mit einer starken Rauchentwicklung innerhalb der Produktionsstätte. Durch den Einsatz von Pulver wurde das Feuer gelöscht. Drei Personen mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation wurden vorsorglich ins Krankenhaus gebracht , Olpe, Felmicke: Zimmerbrand in einer Wohnung in der Olper Innenstadt. Der Brand war durch Anwohner teilweise abgelöscht. Der Hund, der sich in dieser Wohnung befand, ist durch die Rauchgase verendet , Olpe, Dorfstraße: Bei einem Rangiermanöver hatte sich ein LKW den Dieseltank an einem Brückengeländer aufgerissen. Der restliche Tankinhalt von ca. 400 Litern musste umgefüllt werden , Olpe, Kirchesohl: Person von einer Talbrücke in den Uferbereich des Vorstaubeckens gesprungen. Die Rettung des Verletzten konnte auf Grund unwegsamen Gelände nur über die Drehleiter erfolgen.

23 - Schutzzielauswertung , Olpe, Westfälische Straße: Zimmerbrand in einem Fachwerkhaus in der Innenstadt. Zu der Zeit waren keine Personen im Gebäude. Auf Grund der historischen Bauweise dauerte der Einsatz über einen längeren Zeitraum, da Teile der Hausverkleidung sowie Decken im Innenbereich aufgenommen werden mussten , Olpe-Rother Stein: Brand in einer Müllschredderanlage mit Ausbreitung über die Transportanlage. Das Feuer wurden mit vier C-Rohren unter Atemschutz abgelöscht , Olpe- Fahlenscheid, K18: Verkehrsunfall mit einer schwer verletzten Person, die entgegen der Meldung nicht im Fahrzeug eingeklemmt war. Die Person wurde durch die Feuerwehr in Abstimmung mit dem Rettungsdienst patientengerecht aus dem Fahrzeug befreit , Olpe-Altenkleusheim, B54: Verkehrsunfall mit zwei beteiligten PKW und einer eingeklemmten Person. Die Person konnte nur durch den Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät befreit werden , Olpe, Hof Siele: Beim Eintreffen brannte eine ca. 12x25 Meter große Stallung in der sich noch rund 20 Kälber befanden. Als Erstmaßnahme wurde die Tierrettung, zeitweise unter Atemschutz, eingeleitet. Einige Tiere waren bereits in dem Stall aufgrund der Rauch- und Wärmeeinwirkung verendet , Olpe, Seeweg: Chlorgasausströmung am Freizeitbad außerhalb der Betriebszeit , Olpe, Finkenstraße: In einer Ausbildungseinrichtung brannte es sowohl im Erdgeschoss als auch im Dachgeschoss. Die Einrichtung wurde so umfangreich in Mitleidenschaft gezogen, dass dieselbe als solche nicht mehr zu nutzen war.

24 - Schutzzielauswertung Februar 2010, gesamtes Stadtgebiet, Technische Hilfeleistungen Bedingt durch große Schneemengen und daraus resultierende Dachlasten wurde die Feuerwehr zur Sicherung öffentlicher Einrichtungen sowie zu diversen Einstürzen alarmiert , Attendorn, überörtliche Hilfe: Der Messzug sowie das TLF 24/50 wurde zu einem großen Industriebrand in einem Galvanikbetrieb nach Attendorn alarmiert , Olpe, Martinstraße: Kellerbrand in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Martinstraße. 6 Personen wurden ins Freie verbracht. Insgesamt wurden mehrere Trupps unter Atemschutz eingesetzt , Olpe Sondern, Biggesee: Aus einem versenkten Schubschiff traten im Bereich der Talbrücke Sondern größere Mengen Öl an die Wasseroberfläche. Durch die Feuerwehr wurde eine große Ölsperre auf dem Gewässer aufgebracht , Olpe, Dorfstraße: Brand einer Absauganlage an der Elektrovergütungsanlage eines Industriebetriebs. Mehrere Trupps unter Atemschutz im Einsatz. Der Brand konnte durch den Einsatz von Sonderlöschmitteln bekämpft werden , Olpe Rhode, Auf dem Kamp: Zimmerbrand im Wohnraum einer Einliegerwohnung im Untergeschoss. Personen wurden nicht verletzt , Olpe-Oberveischede, B55: Verkehrsunfall mit einem PKW und einem Kleintransporter. Auf Nachforderung des Rettungsdienstes wurde die Feuerwehr zur patientengerechten Rettung alarmiert.

25 - Schutzzielauswertung , Olpe-Saßmicke, Raiffeisenstraße: Brand einer Förderanlage sowie einer Müllsortierungsanlage auf einer Länge von ca. 20 Metern. Das Feuer wurde mit mehreren Trupps unter Atemschutz mit 2 Schaum- und 3 C- Rohren abgelöscht. Ein Feuerwehrmann erlitt leichte Verbrennungen am Arm , Drolshagen, überörtliche Hilfeleistung: Ein Löschzug wurde zur überörtlichen Hilfe zu einem Gebäudebrand in Drolshagen- Frenkhausen alarmiert , Olpe-Saßmicke, Saßmicker Hammer: Bei Bauarbeiten mit einer Erdrakete ist die Gas-Hauptversorgungsleitung der RWE getroffen worden. Das ausströmende Gas entzündete sich. Durch Anwesende wurde das Feuer mittels Pulverlöscher gelöscht. Das Gas trat nun unkontrolliert aus. Seitens der Feuerwehr wurde das Gelände um die Schadenstelle großräumig abgesperrt. Dadurch, dass die Leitung nicht komplett abgeschiebert werden konnte, ergaben sich umfangreiche Bauarbeiten an der unter Druck stehenden Gasleitung. Diese mussten durch die Feuerwehr bis zum Verschluss der Leitung begleitet werden. Der Einsatz dauerte rund 24 Stunden , Olpe, Kolpingstraße: Unterstützung des Rettungsdienst bei einer Menschenrettung aus einem Dachgeschoss. Neben der personellen Unterstützung wurde auch die Drehleiter eingesetzt , Olpe, Dorfstraße: In einem Industriebetrieb kam es zum Brand in der Gasvergütungsanlage. Der Brand war schnell unter Kontrolle, die Lüftungsarbeiten dauerten jedoch einen längeren Zeitraum , Olpe, Sieler Weg: Aufgrund eines Kleinbrands kam es zu einer Verrauchung eines Wohngebäudes. Die Feuerwehr rettete eine Person und einen Hund aus dem Obergeschoss.

26 - Schutzzielauswertung , Olpe, Seeweg Freizeitbad: Die Feuerwehr wurde zu einer Chlorgasausströmung alarmiert. Das Gebäude, welches zu dem Zeitpunkt von rund 60 Personen besucht wurde, war bereits geräumt und die Personen befanden sich vor dem Objekt. Ein Großaufgebot von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei waren an der Einsatzstelle , Attendorn, überörtliche Hilfeleistung: Der Messzug sowie eine weitere Löschgruppe wird zu einem Industriebrand nach Attendorn-Ennest angefordert , Olpe, Anschlussstelle Olpe BAB 45 Abfahrt: Bei einem Verkehrsunfall überschlägt sich ein PKW in der Autobahnabfahrt. Der Rettungsdienst wird bei der Menschenrettung unterstützt , Olpe, Bahnhofstraße: Bei einem Verkehrsunfall wird ein Fußgänger durch die Luft katapultiert und landet anschließend in einem rund 4m tiefer gelegenen Flussbett. Die Rettung der Person erfolgt unterflur mittels Drehleiter , Olpe, Wilhelmstraße: Bei einem Dachstuhlbrand in den Abendstunden wird das Dachgeschoss eines Wohnhauses vollständig zerstört. Angeblich sollten sich noch Personen in dem Gebäude aufhalten, was sich jedoch nach dem Eintreffen der Feuerwehr nicht bestätigte , Olpe-Friedrichsthal, Friedrichsthaler Straße: Brand eines Sammelbehälters für Schutzkleidung im Flurbereich eines fleischverarbeitenden Betriebs. Es kam zu erheblichem Sachschaden aufgrund der starken Rauchentwicklung innerhalb des Gebäudes. Trotz den hohen Gebäudeschadens konnte verhindert werden, dass außerdem noch die Produktion vom Brand betroffen wurde.

27 - Schutzzielauswertung , Drolshagen, überörtliche Hilfeleistung: Die Drehleiter wurde zur überörtlichen Hilfe zu einem Gebäudebrand in Drolshagen- Benolpe alarmiert , Olpe, Westfälische Straße: Nach einem Verkehrsunfall mit einem Bus, musste dieser durch die Feuerwehr gegen weiteres Abrutschen gesichert werden. Bei dem Unfall wurde die Busfahrerin verletzt Olpe, Dorfstraße: In einem Industriebetrieb kam es zum Brand innerhalb der Absauganlage. Der Brand war durch den Einsatz von Kohlenstoffdioxid schnell unter Kontrolle Olpe, B54 >> Kreuztal - Krombach: Bei einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten PKW wurde eine Person im PKW eingeklemmt. Nach umfangreichen technischen Maßnahmen konnte die Person an den Rettungsdienst übergeben werden.

28 - Schutzzielauswertung Löschwasserversorgung Nach 1 Abs. 2 FSHG NRW gehört die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung zu den Aufgaben der Gemeinde. Eine Art der Sicherstellung der Löschwasserversorgung der Kreisstadt Olpe erfolgt über das Leitungsnetz der Stadtwerke Olpe GmbH sowie der einzelnen Wasserbeschaffungsverbände. Bei den Wassernetzen handelt es sich überwiegend um Ringleitungssysteme. Einige wenige Wasserbeschaffungsverbände verfügen jedoch noch über so genannte Verästelungssysteme. Die zusätzliche Sicherstellung der Wasserversorgung geschieht durch die Hauptwasserleitungen der Kreiswasserwerke Olpe, die durch das Stadtgebiet verlaufen. Somit stehen Feuerschutzhydranten, die regelmäßig gewartet werden, in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Nicht zuletzt aus Kosten- und Hygienegründen sind im Brandfall fließende und stehende Gewässer für die Löschwasserbereitstellung mitzunutzen. Diese unabhängige Löschwasserversorgung aus Seen, aus Flussläufen und Teichen hat eine nicht unwesentliche Bedeutung für benachbarte Gebiete. Im Einzelnen sind diese Reserven der Biggesee, die Bigge, die Bieke, die Olpe, die Günse, der Neuenkleusheimer Bach, der Rehringhauser Bach und die Veischede. Private Teichanlagen, aus denen Löschwasser entnommen werden kann, sind im Stadtgebiet Olpe ebenfalls vorhanden. Um den erhöhten Löschwasserbedarf in Industrie- und Gewerbegebieten decken zu können, stehen in vielen Bereichen betriebseigene Löschteiche zur Verfügung. Allerdings fehlt der Kreisstadt Olpe nach wie vor geeignetes Kartenmaterial, das an dieser Stelle ausgewertet werden könnte. So können auch nicht alle Löschwasserteiche explizit genannt werden. Ferner werden an den o.g. Fließgewässern zusätzliche Saugstellen eingerichtet, die ohne den Einsatz von Tragkraftspritzen in Betrieb genommen werden können. Sollte es in den Sommermonaten trotz erhöhter Niederschlagswahrscheinlichkeit zu Waldbränden in den zusammenhängenden Waldgebieten kommen, ist die Löschwasserversorgung durch die Leitungsnetze der Stadtwerke Olpe, der Wasserbeschaffungsverbände und

29 - Schutzzielauswertung - 26 der Kreiswasserwerke gewährleistet. Somit besteht ebenfalls ein erheblicher Löschwasservorrat zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden. Außerdem verfügt die Feuerwehr über zwei Tanklöschfahrzeuge, drei Löschgruppenfahrzeuge mit Wassertank, die im Rahmen einer Löschwasserversorgung für einen Pendelverkehr eingesetzt werden können. Defizite wurden in den letzten Jahren durch Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen kontinuierlich verringert. Daher besteht eine ausreichende Löschwasserversorgung in der Flächenabdeckung und Leitungsnetze in gutem Zustand. 4.6 Statistik der Feuerwehr In den Jahren 2008 bis 2012 hatte die Feuerwehr Olpe im jährlichen Durchschnitt 180 Einsätze incl. Fehlalarmen. Dieser Wert entspricht exakt auch dem Einsatzdurchschnitt der Jahre 2001 bis Auf die jeweiligen Kalenderjahre verteilt sich das Einsatzaufkommen wie folgt: Art des Einsatzes: BMA-Fehlalarmierung: Kleinbrand: Mittelbrände: Großbrände: Großschadensereignisse: Technische Hilfeleistung: Sonstige: Fehlalarme: Einsatzzahl (gesamt): Tabelle 11: Einsätze der Feuerwehr Olpe im Zeitraum von 2008 bis 2012

30 - Schutzzielauswertung Techn. Hilfe Sonstige Einsätze Brände Fehlalarmierung BMA-Fehlalarmierung Abbildung 3: Einsatzarten der Feuerwehr Olpe im Zeitraum 2008 bis November 2012 Wie die nachfolgenden Diagramme zeigen, kann anhand der Daten aus den Jahren 2008 bis 2012 kein sich verändernder Trend festgestellt werden. Insgesamt kann insbesondere nach Abzug der Fehlalarme nach wie vor kein stetiges Ansteigen der Einsatzzahlen erkannt werden: Abbildung 4: Einsatzzahlen der Feuerwehr Olpe 2008 bis 2012 einschließlich Fehlalarme

31 - Schutzzielauswertung BMA- Fehlalarmierung Fehlalarmierung BMA- Fehlalarmierung Fehlalarmierung Brände Brände Sonstige Einsätze Techn. Hilfe Sonstige Einsätze Techn. Hilfe BMA- Fehlalarmierung Fehlalarmierung BMA- Fehlalarmierung Fehlalarmierung Brände Brände Sonstige Einsätze Techn. Hilfe Sonstige Einsätze Techn. Hilfe 2012 BMA- Fehlalarmierung Fehlalarmierung Brände Sonstige Einsätze Techn. Hilfe Abbildung 5:Einsatzarten der Feuerwehr Olpe 2008 bis 2012 Es ist klar ersichtlich, dass die Einsatzzahl insgesamt stark schwankend ist. Ein maßgeblicher Grund hierfür liegt in den wechselhaften Witterungsbedingungen, so dass bspw. im

32 - Schutzzielauswertung - 29 Jahre 2010 eine erhebliche Anzahl von Einsätzen aufgrund Schnee- und Windbruchs angefallen ist, was in den übrigen Jahren in diesem Umfang nicht der Fall war. Verfügbarkeit der Einsatzkräfte Die Wehr besteht mit Stand vom aus 124 aktiven Kameraden. Dem Standort in Olpe sind drei Löschzüge mit 100 Kameraden zugeordnet und dem Standort Oberveischede eine Löschgruppe mit 24 Kameraden. Nach der Einbindung externer Kräfte und Anpassung der Alarm- und Ausrückordnung im Jahr 2012 kann die Tagesverfügbarkeit am Standort Olpe als gut bezeichnet werden. Die Tagesverfügbarkeit von 9 Funktionen ist immer gegeben. Bei den 24 Feuerwehrleuten der Löschgruppe Oberveischede ist von einer geringen Tagesverfügbarkeit auszugehen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Löschgruppe in der Lage ist, die taktische Einheit Staffel (1 Fahrzeugführer sowie 5 Feuerwehrmänner) zu stellen. Grundsätzlich wird daher außer bei den Einsatzstichwörtern Feuer 1, Kaminbrand oder Technische Hilfe klein die Feuerwehr am Standort Olpe mitalarmiert, um zusätzliches Personal und auch Ausstattung nach zu führen. Altersstruktur Das Durchschnittsalter der Feuerwehrleute liegt bei 37 Jahren Zwischen 50 und 63 Zwischen 40 und 49 Zwischen 30 und 39 Zwischen 18 und Abbildung 6: Altersstruktur nach Altersgruppen der Feuerwehr Olpe

33 - Schutzzielauswertung - 30 Dienstgrade und Funktionen In der Feuerwehr Olpe sind 33 Kameraden als Truppmann, 38 als Truppführer, 25 als Gruppenführer, 4 als Zugführer und 3 als Verbandführer ausgebildet. 17 Feuerwehrleute haben die Ausbildung zum Truppmann noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen. Des Weiteren gibt es jeweilige Fachberater für die Seelsorge und für den ärztlichen Bereich. Nach 16 LVO FF sind Doppel- oder Mehrfachfunktionen möglich soweit keine Interessenkonflikte bestehen. In Olpe nehmen einige Kameraden diese Möglichkeit wahr und sind z. B. nicht nur Gruppenführer sondern auch Gerätewart. Feuerwehrmann-Anwärter Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Unterbrandmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Brandinspektor Brandoberinspektor Fachberater Stadtbrandinspektor 2% 3% 2% 2% 2% 12% 11% 6% 13% 2% 14% 31% Abbildung 7: Dienstgrade innerhalb der Feuerwehr Feuerwehrmann-Anwärter 2 Oberbrandmeister 8 Feuerwehrmann 15 Hauptbrandmeister 14 Oberfeuerwehrmann 16 Brandinspektor 4 Hauptfeuerwehrmann 17 Brandoberinspektor 3 Unterbrandmeister 38 Fachberater 2 Brandmeister 3 Stadtbrandinspektor 2 Abbildung 8: Struktur der Dienstgrade innerhalb der Feuerwehr Olpe

34 - Schutzzielauswertung F VI - Leiter der Feuerwehr F IV oder F V - Zug- und Verbandführer F III - Gruppenführer Abbildung 9: Anzahl der Qualifikationen innerhalb der Feuerwehr Olpe Atemschutzgeräteträger Die nachstehende Übersicht soll die Kameradinnen und Kameraden mit Atemschutzausbildung und gültiger G26.3 Tauglichkeitsuntersuchung darstellen. Der Bestand an Atemschutzgeräteträgern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gehalten worden. Bereits im Frühjahr 2013 ist die nächste Atemschutzgeräteträgerausbildung geplant, an der weitere 13 Kameraden teilnehmen werden Abbildung 10: Anzahl der Atemschutzgeräteträger im Zeitraum 2008 bis 2012

35 - Schutzzielauswertung Schutzzielauswertung anhand bisheriger Ziele 5.1 Darstellung der Schutzziele Am 01. März 1998 ist das neue Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in Kraft getreten. Nach 22 Abs. 1 FSHG NRW sind die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Aus diesem Grunde hat die Kreisstadt Olpe im September 2000 einen ersten Brandschutzbedarfsplan aufgestellt der dann 2007 aufgrund der Standortveränderung überarbeitet wurde. Wesentliche Grundlage für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplans waren die Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen seitens des damaligen Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen e.v. Mit Hilfe dieses Brandschutzbedarfsplans wird eine verbindliche Grundlage für die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr geschaffen, in welcher die Qualität der Gefahrenabwehr festgelegt wird. Insbesondere werden unter Beachtung des vorhandenen Gefährdungspotentials sowie der vorhandenen Ausstattung Schutzziele für die Feuerwehr definiert. Diese Schutzziele legen fest, in welcher Zeit und Stärke die Feuerwehr bei einem standardisierten Schadensereignis vor Ort zu sein hat und in welchem Umfang dies gewährleistet werden kann (= beabsichtigter Erreichungsgrad). Die notwendige Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort entspricht in diesem Zusammenhang der definierten Hilfsfrist. Die Funktionsstärke wird durch die Anzahl der Einsatzkräfte dargestellt. Insgesamt bilden diese drei Komponenten die Qualitätskriterien des Feuerwehreinsatzes. Dabei orientiert sich die Schutzzielfestlegung an den Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren. Ausgegangen wird hierbei von einem kritischen Wohnungsbrand (= Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen), als das Schadensereignis, welches regelmäßig die größten Personenschäden fordert. Für die zeitliche Festlegung der Hilfsfristen wurde auf die Erkenntnisse der ORBIT-Studie zurückgegriffen. Danach ist die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand die Menschenrettung, wobei die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die

36 - Schutzzielauswertung - 33 Rauchgasintoxikation (Kohlenmonoxid-Vergiftung) ist. Nach der ORBIT-Studie liegt die Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch bei 13 Minuten. Die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen liegt bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (vgl. nachfolgende Grafik). Des Weiteren tritt innerhalb von Min. nach Brandausbruch beim kritischen Wohnungsbrand voraussichtlich ein Flash-Over ein. Ein Flash-Over stellt eine Rauchgasdurchzündung dar, die dadurch zustande kommt, dass sich Rauchgase im Deckenbereich ansammeln und bei Erreichen der Zündtemperatur sowie plötzlicher Sauerstoffzufuhr (z. B. beim Öffnen der Tür durch Feuerwehrleute) schlagartig entzünden. Abbildung 11: Brandverlauf nach ORBIT-Studie Insoweit ergibt sich folgende Hilfsfrist aus der Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufs in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle: Brandausbruch bis Beginn Notrufabfrage ca. 3,5 Minuten Beginn Notrufabfrage bis zur Alarmierung ca. 1,5 Minuten 13 Minuten Alarmierung bis Eintreffen 9 Funktionen max. 8 Minuten Eintreffen weitere 6 Funktionen max. 5 Minuten Gesamt: max. 18 Minuten

37 - Schutzzielauswertung - 34 Nach Eintreffen der ersten neun Funktionen würden bei der kritischen Grenze von 17 Minuten insoweit noch vier Minuten zur Menschenrettung verbleiben. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse wurden im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2007 folgende Ziele für die Feuerwehr Olpe definiert: Durch die Anzahl der notwendigen Funktionen wird zugleich die notwendige Personalstärke definiert, da im Einsatz jede Person hinsichtlich der Ersteinsatzmaßnahmen eine Funktion wahrzunehmen hat. Kritischer Wohnungsbrand: - Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug und einer Drehleiter in 8 Minuten ab der Alarmierung mit einem Erreichungsgrad von 80 % (Schutzziel 1) und einem Erreichungsgrad von 95 % in 12 Minuten ab der Alarmierung (Schutzziel 2) - Hilfsfrist für weitere 6 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug in weiteren 5 Minuten nach den ersten 8 Minuten seit der Alarmierung (Schutzziel 3) Daneben wurden abweichende Ziele für verschiedene andere Einsatzszenarien definiert. Dies sind insbesondere folgende Ziele: Einsatz auf zugewiesenen Autobahnabschnitten: - Hilfsfrist für 6 Funktionen mit einem Tanklöschfahrzeug 24/50 und einem Rüstwagen 2 auf allen zugewiesenen Autobahnabschnitten in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% (Autobahn 1), spätestens jedoch in 15 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 95% (Autobahn 2) Paralleleinsatz bei zwei Schadensereignissen: - Hilfsfrist für jeweils 6 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug bei zwei parallelen Brandeinsätzen in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % und einem Erreichungsgrad von 95 % in 12 Minuten. - Hilfsfrist für jeweils 6 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug bei zwei technischen Hilfeleistungseinsätzen in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % und einem Erreichungsgrad von 95 % in 15 Minuten.

38 - Schutzzielauswertung - 35 Technischer Hilfeleistungseinsatz (Ölunfall, Wasserrettung, Gefährliche Stoffe und Güter, etc. größeren Umfanges) - Hilfsfrist für 10 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug und einem Rüstwagen/Gerätewagen in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % (sonstige TH 1) und einem Erreichungsgrad von 95 % in 15 Minuten (sonstige TH 2). Technischer Hilfeleistungseinsatz (Verkehrsunfall außerhalb BAB) - Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Tanklöschfahrzeug 16/25 und einem Rüstwagen 2 in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % (VU mit Person 1) und einem Erreichungsgrad von 95 % in 15 Minuten (VU mit Person 2). Im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden diese abweichenden Schutzzielfestlegungen gewählt, um eine Einheitlichkeit mit dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Olpe herzustellen. Nach diesem Bedarfsplan wird allgemein davon ausgegangen, dass die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle bis zum Eintreffen des Einsatzfahrzeuges am Notfallort in ländlichen Bereichen nicht mehr als 12 Minuten betragen soll. Diese Voraussetzungen werden allgemein als erfüllt angesehen, wenn die Eintreffzeit von 12 Minuten in mindestens 90 von 100 Einsätzen planerisch eingehalten werden kann. 5.2 Messbarkeit der derzeitigen Ziele Damit durch einen Brandschutzbedarfsplan auch tatsächlich eine Transparenz hinsichtlich des Brandschutzes in seiner Wohnsitzgemeinde gewährleistet wird, setzt dies voraus, dass die definierten Ziele bezogen auf ihre Erreichung auch gemessen werden können. In diesem Zusammenhang ist die grundlegende Frage, wie die Zielerreichung überhaupt messbar (= operationalisiert) gemacht werden kann. Um dies darstellen zu können, muss der Ablauf eines Feuerwehreinsatzes zumindest beispielhaft dargestellt werden: 1. Bei der Leitstelle des Kreises Olpe läuft ein Notruf auf, worauf durch den Disponenten die Notfallabfrage erfolgt. 2. Der Disponent alarmiert entsprechend der bestehenden Alarm- und Ausrückordnung (AAO) die für die jeweilige Lage erforderlichen Einsatzkräfte (hier: Feuerwehr).

39 - Schutzzielauswertung Die alarmierten Kräfte begeben sich zum Feuerwehrhaus, legen die Einsatzkleidung an und begeben sich auf die Einsatzfahrzeuge. 4. Beim Ausrücken des Fahrzeuges vom Feuerwehrhaus zum Einsatzort bedient der Einheitsführer auf dem jeweiligen Fahrzeug den FMS-Statusgeber (Status 3 = Anfahrt zur Einsatzstelle), welcher bei der Leitstelle erfasst wird. 5. Die Leitstelle fragt über Funk für jedes Fahrzeug die Einheitsstärke ab und erfasst diese im Leitstellenrechner. 6. Beim Eintreffen am Einsatzort bedient der Einheitsführer erneut den FMS- Statusgeber (Status 4 = Eintreffen am Einsatzort) am Funkgerät, was erneut bei der Leitstelle des Kreises Olpe registriert wird. 7. Nach Abschluss des Einsatzes wird am Einsatzort der Status 1 (= einsatzbereit über Funk) gedrückt und nach Rückkehr zum Standort wird das Fahrzeug wieder in den Status 2 (= einsatzbereit auf der Wache) gesetzt. 8. Im Anschluss wird der Einsatz EDV-mäßig bei der Feuerwehr erfasst. Dabei werden auch die bei der Leitstellen eingegangenen Statuswerte sowie die Anzahl der ausgerückten Kräfte erfasst. Bei dem sogenannten FMS-System handelt es sich um ein Funkmeldesystem, welches der Entlastung des Funkverkehrs durch Datenkurz-Telegramme für Routinemeldungen dient.

40 - Schutzzielauswertung Auswertung Resultierend aus der Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg ist die Kreisstadt Olpe verpflichtet, jährlich ihrer Berichtspflicht nachzukommen. Unter anderem muss die Einhaltung der Schutzziele nachgewiesen werden. Als Beurteilungsgrundlage macht das Dez. 22 (Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung) der Bezirksregierung, auch vor dem Hintergrund der Vergleichbarkeit der Kommunen untereinander, folgende Aussage: Es wird jeder Einsatz gezählt: - zu dem mindestens eine Gruppe 1/8 (Gruppengleichwert) an der Einsatzstelle nach Alarm- und Ausrückordnung erwartet wird und - dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild). Nicht gezählt werden: - Feld-, Wald- oder Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen... - Unfälle auf Landstraßen oder Autobahnen - Nachalarmierungen von Einheiten - Einsätze, bei denen die Einheiten nicht vom Feuerwehrhaus ausrücken - Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht werden und zurück geschickt werden (Einsätze die abgebrochen wurden) - Einsätze mit "eiferbegrenzendem Stichwort" wie z.b. Ölspur, Gartenlaube, Papiercontainer Ergänzend zu den definierten Vorgaben haben in der Vergangenheit mehrfach Gespräche mit Vertretern des Dez. 22 (Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung) der Bezirksregierung Arnsberg und der Kreisverwaltung Olpe (Fachdienst Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst) zur Umsetzung dieser Vorgaben stattgefunden. Resultierend daraus wurde z.b. die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr Olpe im Jahr 2012 gänzlich überarbeitet. Die Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung war in den vergangenen Jahren als verbindlich anzusehen. Dem gegenüber standen die oben definierten Schutzziele des Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2007 und die Erfahrung zeigte, dass die Auswertung eini-

41 - Schutzzielauswertung - 38 ger Schutzziele keine nennenswerten Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit brachten und auch für die Aufsichtsbehörden in keiner Weise von Interesse war. Daher bezieht sich die Auswertung neben den üblichen Einsätzen, die die o.g. Kriterien der Bezirksregierung erfüllen (sog. Zählfälle), ausschließlich auf folgende Schutzziele des Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2007: Kritischer Wohnungsbrand: - Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug und einer Drehleiter in 8 Minuten ab der Alarmierung mit einem Erreichungsgrad von 80 % (Schutzziel 1) und einem Erreichungsgrad von 95 % in 12 Minuten ab der Alarmierung (Schutzziel 2) - Hilfsfrist für weitere 6 Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug in weiteren 5 Minuten nach den ersten 8 Minuten seit der Alarmierung (Schutzziel 3). Technischer Hilfeleistungseinsatz (Verkehrsunfall außerhalb BAB): - Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Tanklöschfahrzeug 16/25 und einem Rüstwagen 2 in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % (VU mit Person 1) und einem Erreichungsgrad von 95 % in 15 Minuten (VU mit Person 2) Auswertung der Einsätze nach Vorgabe der Bezirksregierung 2009 Einsätze Gesamt 175 Anteil in % Schutzziel 1 erreicht Erreichungsgrad in % Schutzziel 3 erreicht Erreichungsgrad in % davon Zählfälle , ,17 Rest Einsätze Gesamt 212 davon Zählfälle , ,00 Rest Einsätze Gesamt 195 davon Zählfälle , ,88 Rest Einsätze Gesamt 161 davon Zählfälle , ,14 Rest Tabelle 12: Schutzzielerreichung in den Jahren 2009 bis 2012

42 - Schutzzielauswertung Auswertung der Einsätze nach Schutzzielen des Brandschutzbedarfsplans 2007 Bezogen auf Einsätze mit Menschenleben in Gefahr konnten die Schutzziele wie folgt erfüllt werden: Schutzziel 1 erreicht Erreichungsgrad in % Schutzziel 2 erreicht Erreichungsgrad in % Einsätze Gesamt , ,00 Tabelle 13: Schutzzielerreichung bei Brandeinsätzen mit Menschenleben bedroht Erläuternd ist hierzu auszuführen, dass es sich bei diesen Schadensereignissen um kritische Wohnungsbrände im Sinne der obigen Definition handelte und insoweit diesbezüglich eine Schutzzielerreichung von 80 % zu verzeichnen ist. Ein Einsatz konnte nicht ausgewertet werden, da es Probleme bei der Alarmierung gab, ansonsten wäre wahrscheinlich der Erreichungsgrad bei 100%. Hinsichtlich der Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung stellt sich dies wie folgt dar: Schutzziel VU mit Person 1 Erreichungsgrad in % Schutzziel VU mit Person 2 Erreichungsgrad in % Einsätze Gesamt , ,43 Tabelle 14: Schutzzielerreichung bei Verkehrsunfällen mit Menschenleben bedroht 5.4 Bewertung Die Bewertung der Zielerreichung kann sich nur an den definierten Vorgaben des bestehenden Brandschutzbedarfsplanes der Kreisstadt Olpe aus 2007 orientieren. Wie bereits oben dargestellt wurde, basieren die dort festgelegten Schutzziele auf den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten. Diese Empfehlungen gehen bei der Bemessung der notwendigen Hilfsfrist von den Erkenntnissen der ORBIT-Studie aus den 70er Jahren aus, so dass sich eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten für eine Person im Brandrauch und eine Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over von 18 bis 20 Minuten ergibt.

43 - Schutzzielauswertung Fazit Aus den Bewertungen der Erreichungsgrade aus den Jahren 2009 bis 2012 wird deutlich, dass die im Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe im Jahr 2007 gesetzten Ziele bezogen auf die Feuerwehreinsätze insgesamt nicht erreicht werden konnten. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass bei dem als standardisiertem Schadensereignis zugrunde gelegten kritischen Wohnungsbrand eine Zielerreichung zu nahezu 100 % festgestellt wurde. Hierbei ist wiederum von Bedeutung, dass diese Brände jeweils im Kernstadtgebiet stattgefunden haben und insoweit ausgehend von einer geringen Fahrtzeit eine Zielerreichung möglich war. Eine Zielerreichung kann, aufgrund des Feuerwehrstandortes, voraussichtlich auch in Oberveischede erreicht werden. Eine getrennte Auswertung dieses Standortes ist nicht erfolgt und ist aufgrund der geringen Einsatzzahlen (im Jahresschnitt unter 5 Zählfällen) auch nicht möglich. Stattdessen sind diese Einsätze in den vorgenannten Zahlen enthalten. Auf Grund der örtlichen Entfernung zum Standort in Olpe, Grubenstraße 1, und dem vorhandenen Gefährdungspotential in Oberveischede, ist die weitere Vorhaltung dieser Löschgruppe jedoch sinnvoll und unabdingbar. Dazu ist auch anzumerken, dass die Löschgruppe auch bei größeren Schadensereignissen im übrigen Stadtgebiet ergänzend tätig wird. Hinsichtlich der Schutzzielerreichung ist noch anzumerken, dass das Schutzziel 1 im Wesentlichen nur innerhalb des Kernstadtgebietes möglich ist. Insbesondere sind folgende Ortschaften nicht innerhalb von acht Minuten zu erreichen: - Altenkleusheim (790 Einwohner) - Bruch (4 Einwohner) - Dahl (1.032 Einwohner) - Eichhagen (421 Einwohner) - Friedrichsthal (400 Einwohner) - Griesemert (176 Einwohner) - Grube Rhonard (5 Einwohner) - Günsen (61 Einwohner) - Hanemicke (5 Einwohner) - Hitzendumicke (20 Einwohner) - Haardt (0 Einwohner)

44 - Schutzzielauswertung Howald (4 Einwohner) - Hüppcherhammer (4 Einwohner) - Kessenhammer (17 Einwohner) - Mittelneger (50 Einwohner) - Möllendick (5 Einwohner) - Neuenkleusheim (606 Einwohner) - Oberneger (36 Einwohner) - Rehringhausen (354 Einwohner) - Rhode (1529 Einwohner) - Rhonard (60 Einwohner) - Ronnewinkel (5 Einwohner) - Rosenthal (16 Einwohner) - Rüblinghausen (teilweise, rund 450 Einwohner) - Saßmicke (623 Einwohner) - Siedenstein (21 Einwohner) - Sondern (474 Einwohner) - Stachelau (teilweise, rund 250 Einwohner) - Stade (30 Einwohner, inkl. Jugendherberge) - Thieringhausen (507 Einwohner) - Unterneger (302 Einwohner) - Waukemicke (66 Einwohner) Insgesamt sind damit Einwohner der Kreisstadt Olpe nicht innerhalb des derzeit definierten Schutzzieles 1 zu erreichen. Dies entspricht einem Abdeckungsgrad aller Einwohner von 67,13 %. Ergänzend ist zu beachten, dass es eine Vereinbarung mit der Gemeinde Wenden gibt, nach welcher bei kritischen Wohnungsbränden in Dahl, Friedrichsthal und Saßmicke die Feuerwehr Wenden, Löschzug Gerlingen, mitalarmiert wird, was dazu führt, dass diese Ortschaften auch innerhalb acht Minuten zu erreichen sind. Die genau Standortlage und daraus resultierende Entfernungen des Löschzuges Wenden-Gerlingen zu den drei Ortschaften können dem beigefügten Plan entnommen werden. Insoweit wären danach Ein-

45 - Schutzzielauswertung - 42 wohner nicht innerhalb des Schutzzieles 1 erreichbar. Vor diesem Hintergrund würde sich ein Abdeckungsgrad von 75,24 % ergeben. Hinsichtlich des Schutzziels 2 sind folgende Ortschaften nicht zu erreichen: - Altenkleusheim (790 Einwohner) - Hanemicke (5 Einwohner) - Hitzendumicke (20 Einwohner) - Howald (4 Einwohner) - Hüppcherhammer (4 Einwohner) - Mittelneger (50 Einwohner) - Neuenkleusheim (teilweise, rund 300 Einwohner) - Sondern (474 Einwohner) - Thieringhausen (507 Einwohner) - Unterneger (302 Einwohner) Es sind Einwohner der Kreisstadt Olpe nicht innerhalb des Schutzzieles 2 zu erreichen. Dies entspricht hinsichtlich des Schutzzieles 2 einem Abdeckungsgrad bezogen auf die Einwohnerzahl von 90,1 %. Standardmäßig wird eine Dauer von vier Minuten von der Alarmierung bis zum Ausrücken sowie eine Fahrtzeit von vier Minuten mit 40 km/h zur Einsatzstelle zugrunde gelegt. Es ergibt sich damit eine mögliche Fahrtstrecke von 2,67 km zur Erfüllung des Schutzzieles 1 und für das Schutzziel 2 von 5,33 km. Abschließend ist insoweit festzuhalten, dass die durch den Brandschutzbedarfsplan im Jahr 2007 festgelegten Schutzziele im Berichtszeitraum nicht in angestrebtem Umfange erreicht werden konnten.

46 - Auswertung auf neue Ziele Schutzzielfestlegung für die Zukunft Wie bereits oben dargestellt, bestehen die Qualitätskriterien der Feuerwehr nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren aus der Hilfsfrist, der Funktionsstärke sowie dem Erreichungsgrad. Diese für die Feuerwehr Olpe durch den Brandschutzbedarfsplan der Kreisstadt Olpe festgelegten Qualitätskriterien werden lediglich in dem vorgenannten Umfang erreicht, was für die geplanten Erreichungsgrade bei weitem nicht ausreicht. Um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der bisherigen Zielerreichung machen zu können, ist es sinnvoll und erforderlich die bisherigen Ziele (= gesetzte Qualitätskriterien) zunächst zu überdenken und festzulegen, ob diese in der bisherigen Form beibehalten oder angepasst werden sollten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass nach Darstellung des Städte- und Gemeindebundes NRW in anderen Bundesländern durchaus geringere Festlegungen bestehen. Beispielhaft werden folgende Bundesländer dargestellt: - Niedersachsen: Keine Festlegungen bezgl. der zeitlichen Vorgaben - Hessen: Hilfsfristregel von 10 Minuten. - Bayern: Hilfsfrist von 10 Minuten bis Ankunft an der Einsatzstelle (an Straßen gelegen) festgesetzt. - Baden-Württemberg: Von Abschluss Alarmierung bis Einsatzstelle 10 Minuten

47 - Auswertung auf neue Ziele - 44 Insgesamt sollte jedoch auf Grund der anerkannten Regel der Technik in NRW weiterhin der Musterbrandschutzbedarfsplan und damit die Qualitätskriterien der AGBF zugrunde gelegt werden. Allein um eine Transparenz zu gewährleisten. Die Darstellung der Rechtslage in anderen Bundesländern kann lediglich einen Denkanstoß dahingehend vermitteln, ob die Zielsetzungen nicht insgesamt zu weitreichend sind. Insoweit ist festzulegen, ob die Schutzziele für Brandeinsätze (grundlegendes Szenario: kritischer Wohnungsbrand im Sinne der obigen Definition) in der bisherigen Form bestehen bleiben sollten. Entgegen der Qualitätskriterien der AGBF, hat sich bei den Freiwilligen Feuerwehren mittlerweile folgender Qualitätsstandard durchgesetzt: Die erste Einheit soll mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 8 Minuten an der Einsatzstelle sein. Dieses Ziel soll in 80% der Fälle realisiert werden. Dieses wird auch durch das Dez. 22 der zuständigen Bezirksregierung erwartet. Hintergrund für die Reduzierung von 10 auf 9 Funktionen ist, dass kleinere Feuerwehren mit nur einem Fahrzeug und max. 9 Sitzplätzen, selbst mit der Unterstützung durch benachbarte Löschgruppen, gerade in ländlichen Bereichen, niemals die 10 Funktionen in der geforderten Zeit an die Einsatzstellen bringen könnten. Dies würde bedeuten, dass 9 Funktionen in 8 Minuten mit einem Löschgruppenfahrzeug und einer Drehleiter ab der Alarmierung mit einem Erreichungsgrad von 80 % (= Schutzziel 1) bzw. in 13 Minuten weitere 6 Funktionen mit einem weiteren Löschfahrzeug mit einem Erreichungsgrad von 95 % (= Schutzziel 2) am Einsatzort sein müssen. Diesen Schutzzielen liegt das Einsatzszenario eines kritischen Wohnungsbrandes sowie die Erkenntnisse der ORBIT-Studie zugrunde. Diese Grundlagen (Orbit-Studie und kritischen Wohnungsbrand) für die Zielfestlegung weiterhin beizubehalten ist unabdingbar, um bereits eine Vergleichbarkeit der Qualitätsstandards der Feuerwehren gewährleisten zu können. Darüber hinaus basieren auch die Anforderungen der jährlichen Berichtspflicht an die Bezirksregierung auf diesen Vorgaben.

48 - Auswertung auf neue Ziele - 45 Bei dem zugrunde liegenden Wohnungsbrand sind Menschenleben in Gefahr, die sich auf Grund verqualmter Rettungswege aus ihrer Wohnung im Obergeschoss nicht mehr selbst retten können. Die Reanimationsgrenze nach der ORBIT-Studie liegt bei 17 Minuten. Ausgehend von einer Alarmierung der Feuerwehr nach 5 Minuten nach Brandausbruch (wie oben) und einer Zeit bis zum Eintreffen am Einsatzort nach 8 Minuten ausgehend von der Alarmierung würden bis zur Reanimationsgrenze noch 4 Minuten zur Menschenrettung verbleiben. Entsprechend der FwDV 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) entspricht die Gruppe (9 Funktionen) der taktischen Grundeinheit, welche zur Erfüllung der Ersteinsatzmaßnahmen notwendig ist. Zu diesen Ersteinsatzmaßnahmen gehört insbesondere die Menschenrettung, da diese beim Eintreffen am Einsatzort die wichtigste Aufgabe ist. Diese wird durch einen Trupp unter Atemschutz sichergestellt. Nach den Einsatzgrundsätzen für den Atemschutzeinsatz (FwDV 7) muss an jeder Einsatzstelle für eingesetzte Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp bereitstehen. Nach der FwDV 3 übernimmt der Wassertrupp nach Herstellen der Wasserversorgung die Aufgaben des Rettungstrupps. Ein weiterer Trupp kann über die Drehleiter als zweiten Rettungsweg die Menschenrettung vornehmen, auch wenn grundsätzlich nur ein Rettungstrupp zur Verfügung steht. Insoweit sind durch eine Gruppenbesatzung zunächst alle Funktionen für eine Menschenrettung sichergestellt, so dass dieses Schutzziel auch bei einem kritischen Wohnungsbrand als ausreichend erachtet werden kann. Weiterhin sollte jedoch beibehalten werden, dass diese neun Funktionen mit einem Löschgruppenfahrzeug sowie einer Drehleiter ausrücken, da diese als zweiter Rettungsweg für einen kritischen Brand im Obergeschoss zwar nicht unabdingbar, jedoch durchaus sinnvoll ist. Kann diese nicht in Stellung gebracht werden oder ist sie auf Grund einer Wartung nicht vorhanden, ist mit einer Gruppe auch die Vornahme tragbarer Leitern zur Menschenrettung bzw. als zweiter Rettungsweg möglich.

49 - Auswertung auf neue Ziele Minuten seit Brandausbruch 3,5 Min. 1,5 Min. 8 Minuten Feuerwehr eingetroffen Ausbruch bis Eingang Alarmierung und Eintreffen Rettungsdienst Entdeckung Notruf Ausrücken Feuerwehr Beginn Hilfsfrist RD (12 Min) 15,5 Minuten seit Brandausbruch Abbildung 12: Darstellung Schutzziel Feuerwehr und Schutzziel Rettungsdienst Die Absenkung des Schutzzieles 1 von zehn auf neun Funktionen, entgegen der Vorgaben der AGBF, würde insoweit keine Einbußen beim Sicherheitsniveau bedeuten, so dass dieses modifizierte Qualitätskriterium vor dem Hintergrund der bisherigen Zielerreichung den weiteren Ausführungen zugrunde gelegt wird. Die Funktionen der ersteintreffenden Kräfte wären insoweit wie folgt verteilt: Löschgruppenfahrzeug 1 Funktion Einsatzleitung (Gruppenführer) 1 Funktion Maschinist Löschgruppenfahrzeug (Fahrerlaubnis CE) 2 Funktionen Angriffstrupp zur Menschenrettung über ersten Rettungsweg 2 Funktionen Sicherheitstrupp nach Herstellung Wasserversorgung (Mindestbesatzung Atemschutz für alle 4 Einsatzkräfte erforderlich) Drehleiter 1 Funktion Maschinist Drehleiter (Fahrerlaubnis CE) 2 Funktionen Menschenrettung über Drehleiter Insgesamt betrachtet ist es für die Zukunft sinnvoll das Schutzziel 1 von zehn Funktionen auf neun Funktionen abzusenken und dieses Schutzziel für die obigen Einsätze für verbindlich zu erklären. Auch der Erreichungsgrad von 80 % ist durchaus üblich.

50 - Auswertung auf neue Ziele - 47 In 13 Minuten nach Alarmierung müssen weitere 6 Funktionen mit einem weiteren Löschfahrzeug mit einem Erreichungsgrad von 95 % (= Schutzziel 2) am Einsatzort sein müssen. Qualitätskriterien für die technische Hilfeleistung: Im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden im Brandschutzbedarfsplan aus 2007 die Zielfestlegungen unter Berücksichtigung der Schutzziele des Rettungsdienstbedarfsplanes getroffen. Die Einhaltung einer Hilfsfrist von 12 Minuten in 90 v.h. der Fälle ist rettungsdienstlicher Standard. Die Hilfsfrist von 12 Minuten ist durchaus auch für den Einsatz der Feuerwehr sinnvoll, da im Bereich der technischen Hilfeleistung, soweit Menschenleben in Gefahr sind (z.b. Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person), eine gegenseitige Unterstützung beider Institutionen unverzichtbar ist. Als Modellereignis wird ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person in einem PKW angenommen. Zur Befreiung der Person muss ein hydraulischer Rettungssatz zum Einsatz gebracht werden. Die Unfallstellen der letzten Jahre lagen meistens außerhalb des Bereichs, der durch die Feuerwehr innerhalb von 8 Minuten erreicht werden konnte. Daher würde eine Änderung des Schutzzieles zu keinem nennenswerten und vor allem auswertbaren Ergebnis führen. Die erste Einheit soll mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 12 Minuten an der Einsatzstelle sein. Dieses Ziel soll in 80% der Fälle realisiert werden. Löschgruppenfahrzeug 1 Funktion Einsatzleitung (Gruppenführer) 1 Funktion Maschinist Löschgruppenfahrzeug (Fahrerlaubnis CE) 2 Funktionen Angriffstrupp zur Menschenrettung 2 Funktionen Wassertrupp

51 - Auswertung auf neue Ziele - 48 Rüstwagen 1 Funktion Maschinist Rüstwagen (Fahrerlaubnis CE) 2 Funktionen Bereitstellung von Ausstattung und Gerät Anstelle des Rüstwagens kann nach Beschaffung des Vorausrüstwagens auch dieser berücksichtigt werden. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz geht bei einem Hilfeleistungseinsatz von einer Gruppe (9 Funktionen) aus, somit ist hier auch kein weiteres Schutzziel unter Berücksichtigung weiterer Kräfte notwendig.

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