Lehrgang Patisserie (HUM)

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1 Curriculum Lehrgang (HUM) Version 1.0 Bestätigt durch die Studienkommission am Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer lit 4) und Abs 3 HG 05 und den Bestimmungen der HCV 06 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29. Version Lorenz Seite 1 von 16

2 Inhaltsverzeichnis Curriculum... 1 Lehrgang (HUM) Qualifikationsprofil Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Lernergebnisse (Kompetenzen) Lehr- und Lernkonzept(-strategie) Beurteilungskonzept Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile Curriculum Allgemeines: Zuordnung Angaben zum Bedarf Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien Ansprechperson: Modulraster: Modulübersicht: Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen Modulbeschreibungen Modul Modul Modul Modul Prüfungsordnung Geltungsbereich Feststellung des Studienerfolgs Prüfungsverfahren Kostenkalkulation Version Lorenz Seite 2 von 16

3 1 Qualifikationsprofil 1.1 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Der Lehrgang soll Lehrer/innen des fachpraktischen Unterrichtes an Schulen für wirtschaftliche Berufe und Schulen für Tourismus besonders qualifizieren. Ausgehend von der fachpraktischen Ausbildung sowie von den in der Praxis erworbenen Fachkenntnissen und fachspezifischen Fertigkeiten sollen spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Herstellung von Konditoreiwaren vermittelt werden. Die Studierenden sollen die Notwendigkeit zur permanenten Weiterbildung erkennen und die Bereitschaft dazu aufbringen, sowie das erworbenen Wissen an die Schüler/innen weitervermitteln können. Durch die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges und der abschließenden Präsentation der Facharbeit wird die Qualifikation zum/zur Patissier/Patissière an Schulen erworben. Der Lehrgang zielt darauf ab die Studierenden mit Kenntnissen über die handwerkliche Praxis des Patissier /der Patissière auszustatten die Studierenden zu befähigen, diese Qualifikationen den Schüler/innen durch adäquate pädagogisch/methodisch didaktische Aufbereitung persönlichkeits- und berufsorientiert darzustellen 1.2 Lernergebnisse (Kompetenzen) Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs wird von der Absolventin/vom Absolventen erwartet, dass sie/er... fähig ist, die Schüler/innen auf Tätigkeiten im Arbeitsbereich der in der beruflichen Praxis vorzubereiten fähig ist, eigenständig Unterrichtseinheiten planen, durchführen und evaluieren zu können und entsprechende Methoden der Beurteilung anwenden zu können. 1.3 Lehr- und Lernkonzept(-strategie) Der Lehrgang besteht aus drei Modulen. Während die Phasen des betreuten und nicht betreuten Selbststudiums das selbständige Auseinandersetzen mit den Lerninhalten erfordern, lernen die Teilnehmer/innen in den Präsenzphasen die Fachinhalte in Theorie und Praxis kennen, diese anzuwenden und zu vermitteln. In den Phasen des Selbststudiums sind Aufgabenstellungen wie z.b. vorbereitendes Literaturstudium, eigenständige Informationssammlung, Übungsaufgaben, Erstellung von Unterrichtsmaterialien etc. vorgesehen. Als geeignetes methodischdidaktisches Mittel für die Entwicklung und Optimierung der eigenen Fachkenntnisse und deren Umsetzung wird das praxisbezogene Arbeiten individuell und im Team angewandt. Um eine umfassende fachliche Ausbildung zu gewährleisten, werden alle Bereiche der sowohl theoretisch als auch praktisch behandelt. Auf die Umsetzbarkeit im Unterricht wird großer Wert gelegt. 1.4 Beurteilungskonzept (1) Die Pflichten der Teilnehmer/innen im Lehrgang umfassen - die regelmäßige Anwesenheit bei mindestens 90% des Lehrgangs (Anrechnungen aus bereits absolvierten Studien bzw. eine entsprechende Kompensationsarbeit bei Abwesenheit können maximal für ein Modul erbracht werden) - die Mitarbeit - die Bearbeitung von im Hinblick auf die Erreichung der Lehrgangsziele aufgetragenen Aufgabenstellungen in den Präsenzstudienanteilen, in den betreuten Studienanteilen sowie im Selbststudium - die Erbringung des Nachweises über die Erreichung der Lernziele bei Abwesenheit von mehr als 10% des Lehrgangs. (Vorgangsweise in Absprache mit den Lehrbeauftragten) (2) Die Lehrbeauftragten führen über die Mitarbeit der Lehrgangsteilnehmer/innen sowie über die Ergebnisse der im Hinblick auf die Erreichung der Lehrgangsziele aufgetragenen Aufgabenstellungen Aufzeichnungen, soweit diese im Hinblick auf (3) erforderlich sind. Weiters ist es Aufgabe der Lehrbeauftragten, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Abwesenheit von einzelnen Version Lorenz Seite 3 von 16

4 Teilen des Lehrgangs die erfolgreiche Nacharbeit zur Erreichung der Lernziele zu ermöglichen und diese auch zu überprüfen. (3) Haben die Lehrgangsteilnehmer/innen alle unter (1) genannten Anforderungen erfüllt, so erhalten sie eine diesbezügliche Lehrgangszeugnis. 1.5 Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile Die unbetreuten Selbststudienanteile dieses Lehrgangs überschreiten 50% des Gesamtworkloads nicht. (vgl. BMUKK /00001-I/12/2008) 2 Curriculum 2.1 Allgemeines: Zuordnung Der Lehrgang ist dem öffentlich rechtlichen Bereich zugeordnet Angaben zum Bedarf Der Bedarf wurde in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde (Landesschulrat für NÖ) erhoben. Der Lehrgang soll Lehrer/innen des fachpraktischen Unterrichtes an Schulen für wirtschaftliche Berufe und Schulen für Tourismus für den Fachbereich besonders qualifizieren. 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien Zugelassen sind Lehrer/innen mit gültigem Lehramts- oder Diplomzeugnis für den fachpraktischen Unterricht (Ernährungswirtschaft). Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, erfolgt die Nennung der Teilnehmer/innen durch die Dienstbehörde, wobei dem zuständigen Personalvertretungsorgan gem. 9 Abs. 1 lit. d Bundes- Personalvertretungsgesetz ein Mitwirkungsrecht zukommt. Dem/der Lehrgangsleiter/in kann formal kein Mitspracherecht zukommen, wenn die Dienstbehörde die Entscheidung trifft. Im Falle der Landeslehrerinnen und Landeslehrer ist dies der Landesschulrat für NÖ, im Falle der Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Landesschulrat für NÖ als nachgeordnete Dienststelle 2.3 Ansprechperson: organisatorisch / inhaltlich Lehrgangsleiter/in: Mag. Renate Lorenz Renate Wieser renate.lorenz@ph-noe.ac.at reni.w@gmx.at Telefon: Version Lorenz Seite 4 von 16

5 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ 2.4 Modulraster: 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Modul 1 Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Desserts Modul 2 Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Konditoreiwaren Modul 3 Kleine Küche, Arbeiten mit Zucker und Schokolade, Kaffeegebäck und Stückdesserts Modul 4 Abschließende Arbeit Evaluation und Präsentation 4 EC 5 SWSt. 4 EC 5 SWSt. 4 EC 5 SWSt. 2 EC 1 SWSt 4 FW 4 FW 4 FW 2 AA Summe 14 EC 16 SWSt Legende: EC European Credit SWSt. Semesterwochenstunde Numerische Angaben in EC: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) SP Schulpraktische Studien 2.5 Modulübersicht: Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen ES Ergänzende Studien AA Abschlussarbeit Modul 1 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Desserts M1.1 Rohstoffkunde, Fachkunde, Fachzeichnen, Schriftzüge, Dekorelemente 0,8 SE 0,5 2,0 30 7,5 1,5 M1.2 Desserts: Gesulzte und gestockte Cremen, Mousse, Parfaits und Speiseeis, Dekorationsarbeiten, gekochte Teige, Germteig, Pudding, Soufflée und Auflauf 3,2 SE 2,0 0, ,5 2,5 Summe Modul 1 4 2,5 2, Modul 2 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Konditoreiwaren M2.1 Rohstoffkunde, Fachkunde, und Fachzeichnen 0,8 SE 0,5 2,0 30 7,5 1,5 M2.2 Konditoreiwaren: Germteig, Strudel- und Brandteig, Torten, Schnitten und Petit fours, Cremen 3,2 SE 2,0 0, ,5 2,5 Summe Modul 2 4 2,5 2, Version Lorenz Seite 5 von 16

6 HW FW SP AA VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ Modul 3 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Kleine Küche, Arbeiten mit Zucker und Schokolade, Kaffeegebäck und Stückdesserts M3.1 Kleine Küche kalt 0,8 SE 0,5 2,0 30 7,5 1,5 M3.2 Arbeiten mit Schokolade, Zuckerverarbeitung, Stückdesserts, Kaffee- und Teegebäck, Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig 3,2 SE 2,0 0, ,5 2,5 Summe Modul 3 4 2,5 2, Modul 4 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Abschließende Arbeit Evaluation und Präsentation Portfolio Fachdidaktik/Fachwissenschaft Abschlussarbeit Präsentation der Abschlussarbeit 2 0,5 0, Summe Modul 4 2 0,5 0, Lehrgangssumme: 120 Std und 5 Std abschl. Arbeit Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung UE Übung FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SE Seminar SP Schulpraktische Studien AA Abschlussarbeit ES Ergänzende Studien *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Version Lorenz Seite 6 von 16

7 2.6 Modulbeschreibungen Modul 1 Kurzzeichen PT Modul 1 Modulthema Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Desserts Lehrgang Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: 2013/ Einmal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen - über physikalische und chemische Vorgänge die bei der Herstellung von Konditoreierzeugnissen stattfinden, Bescheid wissen - die in der Konditorei verwendeten Süßungsmittel und ihre korrekte Verwendung kennen - über die Inhaltsstoffe von Weizenmehl und die daraus resultierenden Auswirkungen bei der Herstellung von Backwaren Bescheid wissen und die Eigenschaften sowie die Einsatzmöglichkeiten von Stärkemehlen wissen - über die Bedeutung von Convenienceprodukten im Arbeitsablauf Bescheid wissen und diese sinnvoll einsetzen können - über die Herstellung und über die Verwendungsmöglichkeiten von Eikonserven Bescheid wissen - die für die Konditorei wichtigen Speiseöle- und Fette kennen und diese auch fachgerecht verwenden können - verschiedene Füllcremen und Füllungen kennen, sie nach ihrer Herstellung einteilen können, Einsatzgebiete kennen - die zum Fachzeichnen notwendigen Zeichengeräte und Materialien kennen - verschiedene Verzierungen kennen, mithilfe von Kopiervorlagen die nötige Übung für die Umsetzung im Praktikum erlangen - verschieden Schriften kennen, wissen worauf bei der Auswahl der Schriften zu achten ist - Empfindungen, die bestimmte Farben bei Menschen auslösen kennen und sie bei der Gestaltung von Konditoreierzeugnissen berücksichtigen können - die Herführungsarten bei der Speiseeisherstellung erklären können, über die Herstellung von Milch- und Fruchteis Bescheid wissen - wissen, woraus und wie Parfaitmasse hergestellt wird - Gekochte Teige (Erdäpfelteig und Strudelteig) nach den Grundzutaten einteilen können und die Herführungsarten, Herstellung und Ausführung beschreiben können, Verwendungsmöglichkeiten nennen können - Germteige nach den Grundzutaten einteilen können und die Herführungsarten, Herstellung und Ausführung beschreiben können, Verwendungsmöglichkeiten nennen können - wissen, wodurch sich Souffles, Puddings und Aufläufe unterscheiden und diese auch zubereiten und servieren können Bildungsinhalte: - Physikalische und chemische Grundbegriffe: - Rohstoffkunde: Zuckerarten und Süßungsmittel, Mehle, Convenienceprodukte, Eier, Öle und Fette - Fachzeichnen: Zeichengeräte und Zeichenmaterialien, Randverzierungen, Schriften und Zahlen, Ornamente, Motive und Stilisierungen, Farbenlehre - Füllcremen gerührte, gekochte, abgezogene, geschlagene Cremen, Füllungen - Dekorationen Ornamente, Schriften und Zahlen mit unterschiedlichen Materialien, Fruchtspiegel - Parfaits und Speiseeis Grundbestandteile, Herführungsarten, der Gefrierprozess, Eisdekor und Saucen, Eisspeisenund Getränke Version Lorenz Seite 7 von 16

8 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ - Gekochte Teige Erdäpfelteig, Strudelteig: Arten, Grundzutaten (Eigenschaften, Bedeutung, Mengenverhältnis, Herstellung und Ausfertigung, Gebäckfehler, wichtige nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten) - Germteige: Arten, Grundzutaten (Eigenschaften, Bedeutung, Mengenverhältnis, Herstellung und Ausfertigung, Gebäckfehler, wichtige nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten) - Pudding, Soufflee und Aufläufe: Abgrenzung, Grundzutaten, Herstellung, Gar- und Serviermöglichkeiten Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Studierende wissen über die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die Konditorei wichtigen Rohstoffe Bescheid können die zum Fachzeichnen nötigen Zeichengeräte und Materialen fachgerecht einsetzen können verschiedene Verzierungen und Schriften herstellen wissen über die Produktion von Speiseeis und Parfaits Bescheid und können diese auch durchführen können Desserts aus Erdäpfelteig, Strudelteig und Germteig herstellen können Souffles, Puddings und Aufläufe unterscheiden und diese auch zubereiten und servieren (Basis-)Literatur: Auinger-Pfund Edith, Breiteneder Erich, Hassler Josef, Jenecek Herbert, Kaltenbacher Christian, Montibeller Gerhard, Reinprecht Rupert, Renger Norbert, Schranz Klara, Schranz Udo; Lehrbuch der Konditorei, Trauner Verlag Linz, 7. Auflage 2012 Lehr- und Lernformen: Vortrag, Einzel, Partner- und Gruppenarbeit, Praktische Umsetzung Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter e-portfolio/portfolio zur Dokumentation des eigenen Kompetenzzuwachses mündliche bzw. schriftliche oder praktische Leistungsnachweise (Teilprüfungen) Beurteilung nach der Leistungszuordnung: mit/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch Modul 1 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Desserts M1.1 Rohstoffkunde, Fachkunde, Fachzeichnen, Fachdidaktik, Schriftzüge, Dekorelemente 0,8 SE 0,5 2,0 30 7,5 1,5 M1.2 Desserts: Gesulzte und gestockte Cremen, Mousse, Parfaits und Speiseeis, Dekorationsarbeiten, gekochte Teige, Germteig, Pudding, Soufflée und Auflauf 3,2 SE 2,0 0, ,5 2,5 Summe Modul 1 4 2,5 2, Version Lorenz Seite 8 von 16

9 2.6.2 Modul 2 Kurzzeichen PT Modul 2 Lehrgang Modulthema Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Konditoreiwaren Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: 2013/ Einmal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: positive Absolvierung von Modul 1 Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen - Über die Herstellung und den Einsatz von Kakaomasse, Kakaopulver, Schokolade und Kuvertüre Bescheid wissen - Die in der Konditorei verwendeten Würzmittel und Aromastoffe kennen, die Wirkung von Genusssäuren und den Einfluss von Salz auf Konditoreiprodukte beschreiben können - Unterschiedliche Lockerungs- und Triebmittel und deren Einsatzbereiche nennen können, die Bedeutung der Lockerungsmittel bei der Teig- und Massenherstellung kennen - Unterschiedliche Gelier- und Verdickungsmittel und deren Einsatzbereiche nennen können, diese ihren Eigenschaften gemäß verwenden und dosieren können - verschiedenste Fassontorten beschreiben können und wissen, welche Symbole für verschiedene Anlasstorten charakteristisch sind - die einzelnen Arbeitsschritte der Herstellung eines Schaustückes erklären und durchführen können - Germteige nach den Grundzutaten einteilen können und die Herführungsarten, Herstellung und Ausführung beschreiben können, Verwendungsmöglichkeiten nennen können - Gebackene Teige (Brandteig und Strudelteig) nach den Grundzutaten einteilen können und die Herführungsarten, Herstellung und Ausführung beschreiben können, Verwendungsmöglichkeiten nennen können - wissen, wodurch sich Souffles, Puddings und Aufläufe unterscheiden und diese auch zubereiten und servieren können - die Einteilung von Torten und Schnitten nach Form, Boden, Füllung, Geschmack und Belag kennen, über die rationelle Herstellung von Stückdesserts und Petit Fours Bescheid wissen - verschiedene Füllcremen und Füllungen kennen, sie nach ihrer Herstellung einteilen können, Einsatzgebiete kennen Bildungsinhalte: - Rohstoffkunde: Kakao und Schokolade, Würzmittel, Lockerungs- und Triebmittel, Gelier- und Verdickungsmittel - Fachzeichnen: Tortenentwürfe und Dekor, Schaustücke - Fachkunde: Geschichte des Zuckerbäcker- und Konditorhandwerks, Konditoreiausstattung - Germteig: Arten, Grundzutaten (Eigenschaften, Bedeutung, Mengenverhältnis, Herstellung und Ausfertigung, Gebäckfehler, wichtige nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten) - Studelteig gebacken, Brandteig: Arten, Grundzutaten (Eigenschaften, Bedeutung, Mengenverhältnis, Herstellung und Ausfertigung, Gebäckfehler, wichtige nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten) - Torten, Schnitten, Petit fours : grundsätzliche Einteilung nach Form, Boden, Füllung, im Codex geregelte Torten, Schnitten und Petit Fours - Cremen: gerührte, gekochte, abgezogene, geschlagene Cremen, Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Studierende wissen über die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die Konditorei wichtigen Rohstoffe Bescheid haben Grundwissen über die Geschichte des Zuckerbäcker- und Konditorhandwerks haben Grundwissen über die Konditoreiausstattung Version Lorenz Seite 9 von 16

10 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ können Tortenentwürfe und Dekor skizzieren und umsetzen wissen über die Produktion von Speiseeis und Parfaits Bescheid und können diese auch durchführen können Desserts aus Brandteig, Strudelteig und Germteig herstellen wissen über die unterschiedlichen Arten von Cremen, deren Herstellung und Einsatzgebiete Bescheid können Torten, Schnitten und Petit fours nach Form, Boden, Füllung einteilen (Basis-)Literatur: Auinger-Pfund Edith, Breiteneder Erich, Hassler Josef, Jenecek Herbert, Kaltenbacher Christian, Montibeller Gerhard, Reinprecht Rupert, Renger Norbert, Schranz Klara, Schranz Udo; Lehrbuch der Konditorei, Trauner Verlag Linz, 7. Auflage 2012 Lehr- und Lernformen: Vortrag, Einzel, Partner- und Gruppenarbeit, Praktische Umsetzung Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter e-portfolio/portfolio zur Dokumentation des eigenen Kompetenzzuwachses mündliche bzw. schriftliche oder praktische Leistungsnachweise (Teilprüfungen) Beurteilung nach der Leistungszuordnung: mit/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch Modul 2 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Rohstoffkunde, Fachkunde und Fachzeichnen, Konditoreiwaren M2.1 Rohstoffkunde, Fachkunde, Fachzeichnen, Fachdidaktik 0,8 SE 0,5 2,0 30 7,5 1,5 M2.2 Konditoreiwaren: Germteig, Strudel- und Brandteig, Torten, Schnitten und Petit fours, Cremen 3,2 SE 2,0 0, ,5 2,5 Summe Modul 2 4 2,5 2, Version Lorenz Seite 10 von 16

11 2.6.3 Modul 3 Kurzzeichen PT Modul 3 Lehrgang Modulthema Kleine Küche, Arbeiten mit Zucker und Schokolade, Kaffeegebäck und Stückdesserts Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: 2014/ Einmal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: positive Absolvierung von Modul 1 und Modul 2 Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen - Verschiedene Speisen der kleinen kalten und warmen Küche kennen und diese auch zubereiten können - Über das Arbeiten mit Schokolade Bescheid wissen, Temperiermethoden beschreiben und durchführen können, Dekorelemente aus Kuvertüre herstellen können - Die Richtlinien für das richtige Kochen der unterschiedlichen Zuckerlösungen kennen, Erzeugnisse aus gekochtem Zucker kennen und herstellen können - Zusätze, die zum Zuckerbinden verwendet werden können, kennen - die Einteilung von Rouladen nach Form, Boden, Füllung, Geschmack und Belag kennen, über die rationelle Herstellung von Stückdesserts und Petit Fours Bescheid wissen - Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig: Arten, Grundzutaten (Eigenschaften, Bedeutung, Mengenverhältnis, Herstellung und Ausfertigung, Gebäckfehler, wichtige nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten) - die Technik des Tourierens erklären können - eine Torte sowie eines kalten oder warmen Dessert nach eigenem Entwurf herstellen Bildungsinhalte: - Kleine Küche kalt und warm: Cocktails, Salate, Canapes, Strudel, Tarte und Pizza - Arbeiten mit Schokolade: Temperieren, Tunken, Glasieren, Eindicken, Verdünnen, Dekorelemente und Herstellungstechniken - Zuckerverarbeitung: Zucker kochen, schmelzen, ziehen, gießen und blasen - Stückdesserts und Rouladen: grundsätzliche Einteilung nach Form, Boden, Füllung, im Codex geregelte - Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig: Arten, Grundzutaten (Eigenschaften, Bedeutung, Mengenverhältnis, Herstellung und Ausfertigung, Gebäckfehler, wichtige nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten Kaffee- und Teegebäck) - Herstellung einer Festtagstorte sowie eines kalten oder warmen Desserts nach eigenem Entwurf Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Studierende kennen verschiedene Speisen der kleinen kalten und warmen Küche und können diese zubereiten wissen über das Arbeiten mit Schokolade Bescheid, können Temperiermethoden beschreiben und durchführen, können Dekorelemente aus Kuvertüre herstellen wissen über das richtige Kochen der unterschiedlichen Zuckerlösungen Bescheid, können Erzeugnisse aus gekochtem Zucker herstellen wissen über die Einteilung von Rouladen nach Form, Boden, Füllung, Geschmack und Belag Bescheid können Stückdesserts und Petit Fours herstellen können Desserts und Stückgebäck aus Blätterteig, Plunderteig und Mürbteig fachgerecht herstellen kennen nationale und internationale Gebäck- und Dessertspezialitäten stellen eine Festtagstorte nach eigenem Entwurf selbständig her stellen ein kaltes oder warmes Dessert nach eigenem Entwurf selbständig her Version Lorenz Seite 11 von 16

12 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ (Basis-)Literatur: Auinger-Pfund Edith, Breiteneder Erich, Hassler Josef, Jenecek Herbert, Kaltenbacher Christian, Montibeller Gerhard, Reinprecht Rupert, Renger Norbert, Schranz Klara, Schranz Udo; Lehrbuch der Konditorei, Trauner Verlag Linz, 7. Auflage 2012 Lehr- und Lernformen: Vortrag, Einzel, Partner- und Gruppenarbeit, Praktische Umsetzung Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter e-portfolio/portfolio zur Dokumentation des eigenen Kompetenzzuwachses mündliche bzw. schriftliche oder praktische Leistungsnachweise (Teilprüfungen) Beurteilung nach der Leistungszuordnung: mit/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch Modul 3 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Kleine Küche, Arbeiten mit Zucker und Schokolade, Kaffeegebäck und Stückdesserts M3.1 Kleine Küche kalt 0,8 SE 0,5 2,0 30 7,5 1,5 M3.2 Arbeiten mit Schokolade, Zuckerverarbeitung, Stückdesserts, Kaffee- und Teegebäck, Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig 3,2 SE 2,0 0, ,5 2,5 Summe Modul 3 4 2,5 2, Modul 4 Kurzzeichen PT Modul 4 Lehrgang Modulthema Abschließende Arbeit Evaluation und Präsentation Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: 2013/ Einmal pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: positive Absolvierung von Modul 1, Modul 2 und Modul 3 Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sollen - Werkzeuge und Richtlinien für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit kennen und diese kritisch reflektierend anwenden können - eine fachspezifische Abschlussarbeit aus dem gewählten fachwissenschaftlichen Vertiefungsbereich erstellen Version Lorenz Seite 12 von 16

13 HW FW SP AA VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Studienanteile gemäß 37 HG Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium PH NÖ Bildungsinhalte: - Anwendung fachwissenschaftlicher Kenntnisse - Vermittlung fachdidaktischer Fähigkeiten zur Entwicklung von Unterrichtskonzepten - Erstellen einer schriftlichen Arbeit aus Studienfachbereichen und deren Evaluation Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: - können fachwissenschaftliche Arbeiten erstellen, evaluieren und in der Zielsprache präsentieren - können Evaluations- und Reflexionsmethoden anwenden - können ihren Unterricht auf fachdidaktischer und fachwissenschaftlicher Basis evaluieren (Basis-)Literatur: Auinger-Pfund Edith, Breiteneder Erich, Hassler Josef, Jenecek Herbert, Kaltenbacher Christian, Montibeller Gerhard, Reinprecht Rupert, Renger Norbert, Schranz Klara, Schranz Udo; Lehrbuch der Konditorei, Trauner Verlag Linz, 7. Auflage 2012 Lehr- und Lernformen: Selbststudium, Verfassen einer fachdidaktisch-/fachwissenschaftlichen Abschlussarbeit, Literaturstudium, ) Begründung für hohen Selbststudienanteil : Vorbereitung auf die LV durch Erarbeitung der vom Referenten / von der Referentin angebotenen Literatur und vor allem durch auf die Lehrveranstaltungen ausgerichtetes Training zur Erhöhung des Eigenkönnens. Leistungsnachweise: - die Bearbeitung von im Hinblick auf die Erreichung der Lehrgangsziele aufgetragenen Aufgabenstellungen in der Präsenzstudienanteilen und den betreuten/nicht betreuten Selbststudienanteilen - Erarbeitung einer Abschlussarbeit nach intensiver Auseinandersetzung mit der Fachliteratur - dies geschieht vor allem im Selbststudium und im ständigen intensiven Austausch per und über Lernplattformen - sie setzen sich auch eigenständig intensiv mit Werkzeugen und Richtlinien für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit auseinander und wenden diese in der Endausarbeitung konsequent an - Präsentation und Diskussion der Abschlussarbeit Die Beurteilung der Abschlussarbeit erfolgt nach der fünfstufigen Notenskala. Sprache(n): Deutsch Modul 4 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Abschließende Arbeit Evaluation und Präsentation Portfolio Fachdidaktik/Fachwissenschaft Abschlussarbeit Präsentation der Abschlussarbeit 2 0,5 0, Summe Modul 4 2 0,5 0, Version Lorenz Seite 13 von 16

14 3 Prüfungsordnung 3.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich. Die Regelungen orientieren sich am Hochschulgesetz 2005, und der HCV Vorbemerkung: Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen zu beachten. 3.2 Feststellung des Studienerfolgs 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Leistungsnachweise gemäß Ziffer 2-3 festzustellen. Leistungsnachweise erfolgen in schriftlicher und/oder mündlicher Form. (2) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: - Mitarbeit in Erfüllung des immanenten Prüfungscharakters einer Lehrveranstaltung - Praktische Leistungsfeststellungen in Erfüllung des immanenten Prüfungscharakters - Fachpraktische Übungen - Schriftliche Leistungsfeststellungen: Portfolio (z.b. Skizzen und Entwürfe - Fachzeichnungen, Beobachtungsaufträge, Herstellen von Unterrichtsmaterialien und medien etc.) (3) Bei allen Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 90% der Präsenzsemesterwochenstunden. Die Lehrveranstaltungswiederholung aufgrund mangelnder Anwesenheit ist nicht auf die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung, die aufgrund mangelnder Anwesenheit wiederholt werden muss, ist unzulässig. (4) Bei der Beurteilung mit der Form Mit Erfolg teilgenommen bzw. Ohne Erfolg teilgenommen ( 43, Abs.3 HSG 2005) gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend oder darüber hinausgehend erfüllt werden. Mit Ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die nicht einmal die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Mit Erfolg teilgenommen erfüllen. Gilt für die Module 1,2 und 3. (5) Zur Beurteilung von Prüfungen sind die Noten der fünfstufigen Notenskala laut LBVO heranzuziehen. Der positive Erfolg von Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend 3) oder Genügend (4), der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Modul 4 wird mit Noten beurteilt. (6) Der Lehrgang ist dann positiv abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Module positiv absolviert sind. 2 Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss eines Modules bzw. des Lehrganges (1) Der/die Lehrgangsleiter/in bestimmt vor Beginn des Lehrgangs die/den Modulverantwortliche/n. (2) Der/Die Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn jedes Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. (3) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt den positiven Abschluss der inkludierten Lehrveranstaltungen voraus. (4) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs. 1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Abs. 5 Hochschul- Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. (5) Mündliche, praktische und schriftliche Prüfungen zu fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Inhalten, die im Rahmen der Lehrveranstaltungen stattfinden, sind neben den immanenten Leistungsnachweisen die Grundlage für die positive Absolvierung eines Moduls. 3 Abschlussarbeit (1) Die Erstellung einer schriftlichen fachwissenschaftlichen Abschlussarbeit erfolgt lehrgangsbegleitend und wird durch eine Präsentation abgeschlossen, die in die Bewertung einfließt. (2) Die schriftliche fachwissenschaftliche Abschlussarbeit ist eine auf den Lehrveranstaltungsbereichen beruhende, schriftliche bzw. multimediale Darstellung der im Rahmen des Lehrgangs erreichten Kompetenzen und erbrachten Leistungen zu fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalten. Je nach thematischer Schwerpunktsetzung stehen im Mittelpunkt fachwissenschaftliche Inhalte, die unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse reflektiert werden und als Grundlage für die Unterrichtsplanung verwendet werden können. Die schriftliche fachwissenschaftliche Abschlussarbeit wird von der/dem Studierenden selbstständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfasst. Die Abschlussarbeit ist als Version Lorenz Seite 14 von 16

15 Einzelarbeit zu erstellen. (3) Abgabetermin der schriftlichen fachwissenschaftlichen Abschlussarbeit, Zulassung oder Ablehnung: Die Abgabeform der schriftlichen Arbeit wird von der/vom Lehrgangsverantwortlichen zeitgerecht festgelegt. Im Falle einer negativen Beurteilung erfolgt eine schriftliche Begründung mit Vorschlägen an die Studierende/den Studierenden zur etwaigen Nachbesserung. Die/Der Studierende kann die schriftliche Arbeit bei negativer Beurteilung maximal drei weitere Male vorlegen. (4) Das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit ist mit zwei Lehrenden des Lehrgangs zu vereinbaren wann muss das Thema vereinbart werden, wenn die Arbeit am letzten Veranstaltungstag bereits beurteilt Gegenstand der Präsentation ist?. Die Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit erfolgt durch diese Themensteller. (5) Der Umfang der schriftlichen Abschlussarbeit beträgt 3500 Wörter (+/ 10%) (6) Kriterien für die Beurteilung schriftlicher Arbeiten: - Eigenständiges Arbeiten und Abfassung nach wissenschaftlichen Kriterien - Differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema - Reflektiertes Einbeziehen einschlägiger Fachliteratur - systematische Verknüpfung von Theorie und Praxisreflexion - sprachlich-argumentative Klarheit und Eigenständigkeit der Darstellung - formale Korrektheit - Darstellung des Berufsfeldbezuges - Gendergerechte Formulierungen - Präsentation und Argumentation der Arbeit Die schriftliche Abschlussarbeit ist in schriftlicher Form sowie elektronisch per an die Prüfer/Prüferinnen abzugeben. Die gedruckte Form muss eine schriftliche eidesstattliche Erklärung des/der Studierenden enthalten, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden (Plagiatserklärung). (7) In der Präsentation werden vor allem Absicht, Aufbau, wissenschaftliche Kriterien, Inhalte und Ergebnisse dargelegt. Der/die Studierende hat ferner über die ausgewählte Literatur bzw. die erhobenen Daten Auskunft zu geben und die berufsbezogene Seite der Arbeit deutlich zu machen. Die Prüfer/innen sind angehalten, mit der/dem Studierenden in einen kritischen bzw. reflexiven Diskurs einzutreten. (8) Die Lehrgangsleitung bestimmt aus dem Kreis der Modulverantwortlichen und den Referentinnen/Referenten eine Prüfungskommission bestehend aus drei Personen. Die schriftliche Arbeit und deren Präsentation werden von dieser Kommission beurteilt und eine Gesamtnote wird mit Stimmenmehrheit festgelegt. Weiters ist bei der Prüfung ein/e Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich zur Führung des Protokolls anwesend. (9) Die Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit erfolgt nach der 5-stufigen Notenskala Prüfungsverfahren 4 Prüfungstermine (1) Abgabetermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. (2) Die schriftliche Abschlussarbeit muss bis spätestens vier Wochen vor dem letzten Veranstaltungstag abgegeben werden. Bei Nichtabgabe kann der Lehrgang nicht abgeschlossen werden. (3) Die Präsentation der schriftlichen Arbeit findet am letzten Veranstaltungstag statt. 5 Durchführung von Prüfungen (1) Die eingereichte schriftliche Abschlussarbeit ist spätestens vier Wochen nach dem Einreichtermin zuzulassen oder abzulehnen. (2) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. (3) Die Prüfungszeit bei mündlichen Prüfungen (Präsentation und Diskussion) soll zwanzig Minuten nicht über- und 15 Minuten nicht unterschreiten. (4) Alle Beurteilungen sind der/dem Studierenden gemäß 46 Hochschulgesetz 2005 schriftlich zu beurkunden. (5) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Abs. 5 Hochschul- Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. 6 Wiederholung von Prüfungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu. (2) Die vierte Beurteilung hat durch eine Prüfungskommission zu erfolgen, die aus dem/der Modulverantwortlichen und zwei von der Departmentsleitung zu bestimmenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich besteht. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Beurteilung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Version Lorenz Seite 15 von 16

16 (3) Bei der dritten Wiederholung der schriftlichen Abschlussarbeit ist ein neues Thema festzulegen. 7 Rechtsschutz und Nichtigerklärung von Beurteilungen (1) Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 Hochschulgesetz (2) Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt 45 Hochschulgesetz Zertifizierung Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges wird durch die positive Absolvierung der ersten drei Module und der positiv beurteilten Abschlussarbeit und deren Präsentation (Modul 4) erreicht. Die Studierenden erhalten ein Lehrgangszeugnis Zeugnis über den Lehrgang - Qualifikation zum/zur Patissier/Patissière an Schulen. 4 Kostenkalkulation Modul SWST / UE zu 60 Honorar Fahrtkosten (20 % von Honorar) GESAMT M1 Präsenzstunden 2, , betreutes Selbststudium 2, , M2 Präsenzstunden 2, , betreutes Selbststudium 2, , M3 Präsenzstunden 2, , betreutes Selbststudium 2, , M4 Präsenzstunden 0, betreutes Selbststudium 0, Gesamt Version Lorenz Seite 16 von 16

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