Gemeinderatssitzung vom
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- Leander Stein
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1 Zugestellt durch Post.at Gemeinderatssitzung vom Projekt Feuerwehrhaus: Zustimmung zur Vergabe der Heizungs-, und Sanitäranlagen Als Billigstbieter ging die Fa. Grillenberger aus Baumgartenberg mit einer Auftragssumme von ,76 exkl.mwst. hervor. Projekt Feuerwehrhaus: Zustimmung zur Vergabe der Flachdach- und Spenglerarbeiten Als Billigstbieter ging die Fa. Neulinger aus Bad Kreuzen mit einer Auftragssumme von ,75 exkl. MwSt. hervor. Projekt Feuerwehrhaus: Zustimmung zur Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten Als Billigstbieter ging die Fa. Hüttinger aus Viehdorf/NÖ mit einer Auftragssumme von ,16 exkl. MwSt. hervor. Projekt Feuerwehrhaus: Zustimmung zur Vergabe der ausgeschriebenen Darlehen Die Raiba Perg, Bankstelle Bad Kreuzen ging als die Bank mit den besten Konditionen hervor, und beide Darlehen werden an sie vergeben. Gleichzeitig wurden die Haftungsübernahmen durch die Gemeinde abgegeben. DRINGLICHKEITSANTRAG: AOH-Projekt Gemeindestraßenbau : Beschlussfassung des abgeänderten Finanzierungsplanes auf Basis der Genehmigung des Landes OÖ Das laufende Gemeindestraßenbauprojekt konnte dank den zusätzlichen Zuschüssen von LH-StV. Franz Hiesl mit ,- und den erweiterten BZ-Mittel von LR Dr. Josef Stockinger mit ,- aufgestockt werden. Projekt Feuerwehrhaus: Zustimmung zur Vergabe Portal-Gewichtschlosser-Fassade Als Billigstbieter ging die Fa. Metallbau Wastler GmbH & Co KG aus Linz mit einer Auftragssumme von ,80 exkl. MwSt. hervor. Die letzte Gemeinderatssitzung stand ganz im Zeichen des Projektes Feuerwehrhaus. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen. Die Spatenstichfeier fand am 13. August 2009 unter der Anwesenheit von Feuerwehrlandesrat Dr. Josef Stockinger statt. v.l.n.r.: AL Mag. Birgit Aigner-Brunhofer, FF- Kommandant ÖR Franz Kurzmann, LR Dr. Josef Stockinger, BGM Manfred Nenning, LAbg. Mag. Gertraud Jahn, Firma Swietelsky - Ing. Pichler, Firma Habau - Herr Strasser, Planer Ing. Klaus Stiermayr (Firma Klast)
2 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 2 Ärztebereitschaftsdienst für Grein, Bad Kreuzen, Saxen, St. Nikola, Waldhausen, Dimbach, Pabneukirchen September 2009 DI 1. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer MI 2. Dr. Mantsch Dr. Königslehner DO 3. Dr. Mantsch Dr. Königslehner FR 4. Dr. Wisgrill Dr. Eder SA 5. Dr. Wisgrill Dr. Eder SO 6. Dr. Wisgrill Dr. Eder MO 7. Dr. Huemer Dr. Eder DI 8. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer MI 9. Dr. Wisgrill Dr. Mantsch DO 10. Dr. Mantsch Dr. Altzinger FR 11. Dr. Huemer Dr. Sinnmayer SA 12. Dr. Rathgeb Dr. Eder SO 13. Dr. Rathgeb Dr. Eder MO 14. Dr. Huemer Dr. Eder DI 15. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer MI 16. Dr. Mantsch Dr. Königslehner DO 17. Dr. Königslehner Dr. Altzinger FR 18. Dr. Huemer Dr. Eder SA 19. Dr. Mantsch Dr. Altzinger SO 20. Dr. Mantsch Dr. Altzinger MO 21. Dr. Huemer Dr. Altzinger DI 22. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer MI 23. Dr. Königslehner Dr. Altzinger DO 24. Dr. Mantsch Dr. Altzinger FR 25. Dr. Huemer Dr. Königslehner SA 26. Dr.Wisgrill Dr.Königslehner SO 27. Dr.Wisgrill Dr.Königslehner MO 28. Dr. Huemer Dr. Eder DI 29. Dr. Eder Dr. Sinnmayer MI 30. Dr. Mantsch Dr. Königslehner Ordination geschlossen: Dr. Huemer: September 2009 Dr. Sinnmayer: September 2009 Dr. Altzinger: September 2009 Änderungen sind jederzeit möglich; Bereitschaftsdienst erreichbar unter Tel. 141 oder 144 Energieberatung am 3. September 2009 im Energiebüro Münzbach Am Donnerstag, den 3. September 2009, werden wieder Erstberatungen im Energiebüro in Münzbach durchgeführt. Ziel dieses Beratungstages ist die Beantwortung erster Fragen durch einen Energieberater des Energiesparverbandes Oberösterreich. Die Vorteile: Die Energieberatung ist kostenlos und der Anreiseweg nach Linz fällt weg. Terminvereinbarung erwünscht Tel.: ; josef.reisinger@energieregion.org; Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Suche / Biete Suche eine Heuraupe für den Traktor. Tel.: 0664/ m² Welleneternit kostenlos abzugeben, Kontakt: Ludwig Buchberger, Neuaigen 37, Tel.:
3 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 3 Liebe(r) Bürger(in)! TEXTILIENSAMMLUNG Auch heuer findet wieder eine Straßensammlung für Alttextilien durch die OÖ LAVU AG (07242/ , statt. Die zur Verfügung gestellten Textiliensäcke (am Gemeindeamt erhältlich) sind nur für die Gemeinde-Straßensammlung der OÖ LAVU AG zu verwenden! Den Textiliensack bitte gut verschnüren und bei der Sammelstelle abgeben! Was wird gesammelt: Tragbare und saubere KLEIDUNG Unbeschädigte TASCHEN und GÜRTEL BETTZEUG, BETTFEDERN im Inlett Funktionstüchtige SPIELWAREN Saubere und tragbare SOMMER- und WINTERSCHUHE* SPORTSCHUHE* tragbare FUSSBALLSCHUHE* Funktionstüchtige INLINESKATER* *ausnahmslos paarweise gebündelt Was darf nicht hinein: VERSCHMUTZTE Kleidung NASSE Kleidung Was darf nicht hinein: KAPUTTE Kleidung VERSCHMUTZTE Kleidung STOFFRESTE/PUTZLAPPEN NASSE Kleidung KAPUTTE, VERSCHMUTZTE KAPUTTE Kleidung oder SCHIMMELIGE Schuhe STOFFRESTE/PUTZLAPPEN SKI-, SNOWBOARD und KAPUTTE, VERSCHMUTZTE EISLAUFSCHUHE oder SCHIMMELIGE Schuhe Was passiert damit: SKI-, SNOWBOARD und EISLAUFSCHUHE Die Textilien bzw. Schuhe werden in Sortierbetrieben in bis zu 70 verschiedene Sorten (Kinder, Herren, Damen, Winter, Sommer,...) sortiert. Der Großteil der Kleider SCHUHEINLAGEN wird nach Afrika und in Osteuropäische Länder gebracht und je nach Qualität in eigenen Shops wiederverkauft. Termin: Freitag, 09. Oktober 2009 ( Uhr) Sammelstelle: Feuerwehrhaus Bad Kreuzen
4 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 4 Freie Wohnungen im neuen LAWOG-Bau zu vergeben Je eine Wohnung im 1. und 2. Obergeschoss (3-Raum- Wohnung): rd. 66 m² Wohnnutzfläche, rd. 4 m² Freifläche (Loggia) Miete: rd ,- Eigenmittel einmalig, rd. 500,- monatliche Miete inklusive Betriebs-und Heizkosten Nähere Informationen: LAWOG, Immobilienservice, Garnisonstraße 22, 4021 Linz Frau Seyr Isabella, Tel.: , Fax: , i.seyr@lawog.at, Anmeldung: Marktgemeinde Bad Kreuzen, Herr Naderer Michael, Tel.: , naderer@gem.bad-kreuzen.at,
5 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 5 Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)wahlen in Oberösterreich am 27. September 2009 Wahlberechtigung Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, in Oberösterreich seinen Hauptwohnsitz hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Ferner sind zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer oberösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Wahllokale Öffnungszeiten Wahlsprengel 1: Gemeindeamt Sitzungs-Saal Obergeschoss 6.30 bis Uhr Wahlsprengel 2: Gemeindeamt Aula Erdgeschoss 6.30 bis Uhr Wahlsprengel 3: GH Schöller/Aumühle 7.30 bis Uhr Wahlsprengel 4: Seniorium: 7.30 bis Uhr Wahlkarten Jeder Wahlberechtigte sollte sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) ausüben, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Besteht jedoch nicht die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal aufzusuchen, haben folgende Wahlberechtigte Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte: 1. Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Stichtag und vor dem Wahltag in eine andere Gemeinde verlegen; Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen, wegen Aufenthalts im Ausland, wegen einer Funktion als Mitglied, Hilfskraft oder Wahlzeuge in einer Wahlbehörde außerhalb ihres Wahlsprengels, Wahlberechtigte mit einer Körperbehinderung, die ihre Stimme in einem barrierefreien Wahllokal abgeben möchten, Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag in Folge Bettlägerigkeit oder einer der Bettlägerigkeit gleichzuhaltenden Behinderung, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, sofern sie die Möglichkeit der Stimmenabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen. Briefwahl (mit Wahlkarte) Die Stimmenabgabe durch Briefwahl setzt den Besitz einer Wahlkarte voraus. Nach Erhalt der Wahlkarte können Sie sofort Ihre Stimme abgeben. Nach getroffener Wahl sind der lila Stimmzettel in das lila Wahlkuvert, der weiße und beige Stimmzettel in das graue Wahlkuvert und die zwei Wahlkuverts in die Wahlkarte zu legen. Diese ist zu verschließen! Auf ihrer Rückseite ist durch eigenhändige Unterschrift in der vorgesehenen Rubrik eidesstattlich zu bestätigen, dass die Wahl persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst getroffen wurde. Die Wahlkarte ist sodann so rechtzeitig vorzugsweise im Postweg der Gemeindewahlbehörde zu übermitteln oder bei der von dieser festgelegten Abgabestelle persönlich abzugeben, dass sie dort spätestens am Wahltag bis zum Wahlschluss einlangt. Die Gemeindewahlbehörde der Marktgemeinde Bad Kreuzen hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 19. Juni 2009 diese Abgabestelle für Wahlkarten wie folgt festgelegt: a) Abgabestelle bis zum Wahltag: Gemeindezentrum (Bad Kreuzen 20a) Bürgerservicestelle im EG während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr und Dienstag und Donnerstag von Uhr) b) Abgabestelle am Wahltag: Gemeindezentrum Sitzungssaal OG (Wahllokal des Wahlsprengels 1) von bis Uhr. Die Stimmenabgabe durch Briefwahl ist nichtig, wenn die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht durch die wählende Person abgegeben wurde, oder die Wahlkarte nach Wahlschluss bei der Gemeindewahlbehörde oder der Abgabestelle eingelangt ist. Ausstellung einer Wahlkarte Die Ausstellung einer Wahlkarte ist bis spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag mündlich (07266/ oder schriftlich (schiller@gem.bad-kreuzen.at) zu beantragen.
6 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 6 Stimmenabgabe Für die Landtagswahl, die Gemeinderatswahl und für die Wahl des Bürgermeisters sind 3 Stimmzettel vorgesehen. Der Stimmzettel für die Landtagswahl ist lila. Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl ist aus weißem und der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters aus beigem Papier hergestellt. Nach der Ausfüllung der Stimmzettel sind der lila Stimmzettel für die Landtagswahl in das lila Kuvert und die beiden Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl in das graue Kuvert zu geben. Vorzugsstimmen (nicht unbedingt erforderlich) Grundsätzlich genügt es, wenn Sie bei der Partei Ihrer Wahl ein Kreuz machen. Zusätzlich können Sie aber in der entsprechenden Rubrik des Stimmzettels bis zu 3 Vorzugsstimmen für Bewerber auf dem Wahlvorschlag Schulbeginnhilfe des Landes Oberösterreich Mit 100 Euro statt bisher 80 Euro Schulbeginnhilfe werden Familien, deren Kinder erstmalig in die Pflichtschule eintreten, finanziell unterstützt. Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese Weise jenen Familien geholfen, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen, erklärt LHStv. Franz Hiesl. derselben Partei vergeben und zwar sowohl bei der Landtags- als auch bei der Gemeinderatswahl. Wahlinformation Die Wahlinformation (in Form eines kleinen Kärtchens), die Ihnen in den letzten Tagen vor der Wahl per Post zugestellt wird, informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und ist der Wahlbehörde am Wahltag vorzulegen. (Sollten Sie diese allerdings vergessen, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben!) Weitere Infos Wenn Sie noch mehr über die Landtags-, Gemeinderatsund Bürgermeister(innen)wahlen in Oberösterreich wissen möchten, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt oder informieren Sie sich auf der Homepage der Marktgemeinde Bad Kreuzen ( unter Aktuelles bzw. unter der Rubrik Amt/Amtstafel und Gemeindenews. Familienreferent Franz Hiesl erhöht die Schulbeginn- und Schulveranstaltungshilfe Hundekunde-Kurs Für den, nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 geforderten Hundekunde-Kurs (Sachkundenachweis), wird folgender Termin angeboten: Mittwoch, 9. September 2009, Uhr Gasthaus Froschauer, 4320 Perg, Zeitling 3 Vortragende: Amtstierarzt Dr. med. vet. Heinz Grammer ÖKV-Trainer Ortrun u. Lothar König RA Mag. Josef Koller Mitterweissacher Kosten: 20 (Teilnehmergebühr inkl. Kursunterlagen und amtliche Sachkundebestätigung Tel. Anmeldung erforderlich: Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich Deutlich angestiegen ist die Zahl der Bewilligungen für die Schulveranstaltungshilfe. Mehrkindfamilien stoßen an ihre finanziellen Grenzen, wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr zusammenfallen, erläutert LHStv. Franz Hiesl die Beweggründe, warum das Land OÖ. diese Familienunterstützung eingeführt hat. Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst mindestens 8 Schulveranstaltungstage). Anträge liegen in den Schulen und im Gemeindeamt auf und zum Downloaden zu finden unter: Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur Berechnung der Einkommensobergrenze spürbar von 700 auf 800 Euro angehoben. Für eine Familie mit 2 Kindern bedeutet dies eine Anhebung um 280 Euro auf ein jährliches Nettoeinkommen von max Euro. Mitteilung des Bezirksgerichtes Perg Der Gerichtstag beim Stadtamt Grein wird ab sofort nicht mehr zweimal monatlich, sondern einmal pro Monat, und zwar jeweils am ersten Mittwoch des Monats, abgehalten. Mutterberatung Die nächste Mutterberatung findet am Montag, 14. September 2009 von Uhr statt. Mit freundlichen Grüßen Euer Bürgermeister:
7 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 7 Seifenkistenrennen beim Marktfest am 13. September 2009 Am 13. September 2009 findet in Bad Kreuzen wieder das Marktfest statt. Als Kinderattraktion wird vom ÖAAB ein Seifenkistenrennen veranstaltet! In den Ferien bleibt sicher Zeit, um eine eigene Seifenkiste zu basteln. Bitte beachte, dass jede Seifenkiste mit einer Lenkung und einer Bremse ausgestattet sein muss. Startberechtigt sind alle schulpflichtigen Kinder. Wenn du daran teilnehmen möchtest, fülle die unten angefügte Anmeldung aus. Anforderungen: Gesamthöhe: Höchstens 90 cm Bodenfreiheit: mind. 8 cm Gesamtlänge: höchstens 220 cm Achsabstand: mind. 100 cm Spurbreite: mind. 75 cm bis max. 85 cm Gesamtbreite: höchstens 90 cm Raddurchmesser: höchstens 50 cm Gesamtgewicht (Wagen und Fahrer): höchstens 110 kg ANMELDUNG Ich möchte beim Seifenkistenrennen am Sonntag, den 13. September 2009 teilnehmen. Name: geboren am: PZL:... Ort: Straße:... Datum:... Unterschrift:.. Anmeldung bei: Schopf Manfred, Wetzelstein 17, 4362 Bad Kreuzen Tel.: Anmeldeschluss: 06. September 2009 Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 2009 Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Nach der erfolgreichen PV- Förderaktion im Jahr 2008 setzt der Klima- und Energiefonds auch 2009 diese Aktion fort Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul- Spitzenleistung von 5 kwpeak sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft errichtet und installiert werden. Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom- Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung ist ein verbindliches Angebot, die Vergabe erfolgt nach dem "first-come - first-serve Prinzip"; das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen gereiht und vergeben. Ziel der "Förderaktion Photovoltaik- Anlagen" des Klima- und Energiefonds ist die Anreizbildung für die Umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung von österreichischen Privathaushalten. Antragstellung und Fristen: Die Förderaktion startete am mit einer Bekanntmachung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Internet unter ab dem , 10:00 Uhr bis zum Das Online-Einreichformular steht ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Klima- und Energiefonds unter nachstehender Nummer gerne zur Verfügung! Hotline der KPC Tel.: (01)/
8 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe September 2009, Seite 8
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