Schweizer Armee Kompetenzzentrum SWISSINT. EUFOR-Einsatz LOT und MTT in Bosnien-Herzegowina
|
|
- Ingelore Franke
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schweizer Armee Kompetenzzentrum SWISSINT EUFOR-Einsatz LOT und MTT in Bosnien-Herzegowina
2 Seit 2004 bei den EUFOR LOT dabei Zugunsten EUFOR LOT leisten 20 Schweizer einen Einsatz. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 2
3 Seit 2011 bei den EUFOR MTT dabei Zugunsten EUFOR MTT sind max. 6 Schweizer im Einsatz. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 3
4 Bosnien-Herzegowina Das Land ist etwa um einen Viertel grösser als die Schweiz. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 4
5 Bosnien-Herzegowina Bevölkerung (1991) Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 5
6 Grundsätze für einen UNO-Einsatz Konflikte / Spannungsherd UNO-Resolution Einverständnis der Konfliktparteien Finanzen Mandat Truppe Einsatz Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 6
7 Ablauf einer UNO-mandatierten Mission mit Bewaffnung Weiterleitung via CH-UNO Mission an EDA/VBS Prov. Entscheid des BR für Auslandeinsatz In Zusammenarbeit bereiten EDA und VBS Botschaft oder BRB aus BR: < 100 AdA oder < 21 Tage Parlament: > 100 AdA > 21 Tage Planung, Rekrutierung und Ausbildung durch SWISSINT Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 7
8 Nationale gesetzliche Grundlage Schweizer Militärgesetz Artikel 1, Ziffer 4 und Artikel 66: Auftrag der Armee: Sie leistet Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen. mandatsbezogene Beschlüsse vom Bundesrat / Parlament Dienstreglement (DR 04) Anhang Friedensförderungsdienst Taktische Führung (TF) XXI, Kap 11 Friedensförderungsoperationen Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe vom Friedensförderungsdienst vom Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 8
9 Mit Neutralität vereinbar 1. UNO-Mandat 2. Konfliktparteien einverstanden 3. Gesetzliche Grundlage im Schweizer Militärgesetz: - Art. 1 Abs. 3 - Art. 66 (66a / 66b) Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 9
10 Das Abkommen von Dayton Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 10
11 NATO-Missionen IFOR und SFOR Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 11
12 Aufgaben der EUFOR Mission ALTHEA 1. Militärische Präsenz markieren und Voraussetzungen für Wiederaufflammen von Gewalt verhindern. 2. Zu einem sicheren Umfeld beitragen, damit die EU und die Internationale Gemeinschaft ihre Aufgaben erfüllen können. 3. Unterstützung des OHR (Office of the High Representative). Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 12
13 EUFOR LOT Standorte Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 13
14 Schweizer Beteiligung LOT LOT-Angehörige sind oft unterwegs und suchen das Gespräch. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 14
15 Anforderungsprofil Für Angehörige der EUFOR ALTHEA Mission gelten folgende Anforderungen: Militärische Grundausbildung in der Schweiz wünschenswert Abgeschlossene Berufsausbildung Führerschein Kategorie B Sehr gute Englisch-Kenntnisse Schweizer Pass Alter: 25 bis 50 Jahre Bestehen des 3- bis 7-wöchigen Ausbildungskurses Verfügbarkeit von 8-9 Monaten (Ausbildung&Einsatz) Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 15
16 Rekrutierung Öffentliche Ausschreibung Kontingent SWISSCOY / Verlängerer EUFOR LOT Personalpool SWISSINT Rekrutierungsverfahren Ausbildungskurs Einsatz Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 16
17 Ausbildung Die Ausbildung findet zusammen mit der SWISSCOY statt. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 17
18 Aufgaben der MTT Die EUFOR hat ein weiteres Mandat im Bereich «Wissens- und Fähigkeitsaufbau» (auch als «Capacity Building» bekannt). Hierfür werden verschiedene MTT (Mobile Training Teams) zu Gunsten der Streitkräfte in Bosnien Herzegowina (Armed Forces of Bosnia and Herzegovina AFBIH) im ganzen Land eingesetzt. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 18
19 Schweizer Beteiligung MTT Die Schweizer Armee beteiligt sich am MTT «Ammunition and Weapons Storage Management», welches im Bereich Waffen und Munition arbeitet. Ebenfalls dabei sind Österreich und Schweden. Die Schweiz ist «Leadnation» im MTT Der Schweizer Beitrag basiert auf dem Bundesratsbeschluss vom 16. Februar Der Einsatz erfolgt unbewaffnet. Der Schweizer Beitrag ist auf maximal 6 gleichzeitig eingesetzte Personen begrenzt. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 19
20 Tätigkeiten des MTT Äussere Lagersicherheit (Ausbildung von Wachpersonal) Innere Lagersicherheit (Ausbildung im Gefahrguttransport sowie an Feuerlöschern) Aufbau einer spezialisierten Trainingszelle in der Munitions- und Waffenlogistik Personalmanagement (u.a. Anlegen und Bewirtschaften von Datenbanken) Technische und chemische Analyse der Munition Aufbau eines ganzheitlichen Zyklus bzgl. Lebenswegmanagement der Munition und SALW (Small Arms Light Weapons) Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 20
21 Ziel des MTT Mit einem nachhaltigen Wissens- und Fähigkeitsaufbau im Bereich der Waffen- und Munitionsbewirtschaftung die AFBIH befähigen, Bestehende Lagerüberbestände vollständig und transparent abzubauen; Internationale Vorschriften einzuhalten; Die innere und äussere Lagersicherheit ständig zu gewährleisten; Jeglichen Missbrauch von Munition und Waffen zu unterbinden. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 21
22 Personal und Finanzierung Es stehen maximal 2 LOT à je 8 Personen, 4 Stabsoffiziere und max. 6 MTT Experten im Einsatz. Kosten LOT 2016 CHF Mio Kosten MTT 2016 CHF Mio Budget LOT 2017 CHF Mio Budget MTT 2017 CHF 0.96 Mio Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 22
23 Die LOT-Angehörigen sind oft unterwegs. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 23
24 LOT: Das Schweizer Haus in Mostar. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 24
25 LOT: Das Schweizer Haus in Trebinje. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 25
26 LOT: Vor jeder Patrouille gibt es eine Besprechung im Team. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 26
27 LOT: Schweizer LOT-Angehörige auf Patrouille. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 27
28 MTT: Ausbildung im Theoriesaal. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 28
29 MTT: Ausbildung Gefahrguttransport. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 29
30 MTT: Ausbildung an den Feuerlöschgeräten. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 30
31 Das Camp Butmir: HQ der EUFOR ALTHEA in Sarajevo. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 31
32 Internationale Zusammenarbeit Schweizer werden von anderen Armeen geschätzt, weil: die Schweizer Soldaten nebst militärischem auch viel ziviles Wissen und Können mitbringen, die Schweizer Soldaten dank ihrem Fachwissen mit gefragten Nischenprodukten zur Auftragserfüllung einer Mission beitragen, die Schweizer Soldaten mehrsprachig sind, die Schweizer Soldaten konsensbereit sind. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 32
33 Wahrnehmung vor Ort Lokale Bevölkerung, Behörden und Organisationen schätzen die Schweizer Soldaten, weil: die Schweiz neutral ist, die Schweiz keine koloniale Vergangenheit hat, und damit die Schweizer Soldaten die besten Voraussetzungen als Peace Keeper haben. Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 33
34 Mehrwert für unsere Armee 6 Monate Echteinsatz im Ausland Führung unter strengen Sicherheitsauflagen Kooperation im Einsatz mit internationalen Armeen Kommunikation und Versorgung über grosse Distanzen Entwicklung von neuem Material Schweizer Armee / Kompetenzzentrum SWISSINT 34
Der Einsatz der Schweizer Armee in der NNSC
Schweizer Armee Kompetenzzentrum SWISSINT Der Einsatz der Schweizer Armee in der NNSC Neutral Nations Supervisory Commission Schweizer Armeeangehörige seit 1953 in Korea präsent 2013: Feier zum 60-jährigen
MehrSchweizer Armee Kompetenzzentrum SWISSINT. Weltweit: Einsatz als UN Military Expert on Mission oder Stabsoffizier
Schweizer Armee Kompetenzzentrum SWISSINT Weltweit: Einsatz als UN Military Expert on Mission oder Stabsoffizier Schweizer Offiziere weltweit 32 Offiziere leisten einen friedensfördernden Einsatz. Schweizer
MehrBosnien-Herzegowina war eine Republik von Ex-Jugoslawien und grenzt an Kroatien, Serbien und Montenegro. Es ist ein typisches Balkanland sehr hügelig
1 2 3 Bosnien-Herzegowina war eine Republik von Ex-Jugoslawien und grenzt an Kroatien, Serbien und Montenegro. Es ist ein typisches Balkanland sehr hügelig bis gebirgig und unwegsam, ganz im Süden hat
MehrVerordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland
Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland (VKA) 974.03 vom 24. Oktober 2001 (Stand am 1. August 2004) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 1
MehrVerordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland
Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland (VKA) vom 24. Oktober 2001 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 1 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit
MehrVerordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe
Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS) vom 25. August 2009 (Stand am 1. Oktober 2009) Das Eidgenössische Departement
MehrAusgewählte Beiträge zur Schweizer Politik
Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Dossier Jahresbilanzen der Einsätze der Armee Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-3012
MehrSchweizer Soldaten haben ihr Gewehr
1 Schweizer Soldaten haben ihr Gewehr im Schlafzimmer. Armeeangehörige sind gesetzlich verpflichtet, ihre persönliche Armeewaffe sicher aufzubewahren. Sie muss zu Hause diebstahlsicher gelagert werden
MehrV o r t r a g. an den. M i n i s t e r r a t
BMEIA-EU.2.13.47/0038/2016 ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT 22/21 EU-Militäroperation ALTHEA (EUFOR); Fortsetzung der Entsendung eines Kontingentes von bis zu 400Angehörigen des Bundesheeres, von weiteren
MehrKOMPETENZZENTRUM SWISSINT Armeeauftrag Friedensförderung
KOMPETENZZENTRUM SWISSINT Armeeauftrag Friedensförderung AKTUELLE EINSÄTZE 1 Korea 2 Naher Osten: Israel, Syrien, Libanon, Jordanien, Ägypten 3 Bosnien-Herzegowina 4 Kosovo 5 DR Kongo 6 Ghana 7 Südsudan
MehrVerordnung über den Nachrichtendienst der Armee
Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (V-NDA) 510.291 vom 4. Dezember 2009 (Stand am 1. September 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes vom 3. Februar
MehrKOMPETENZZENTRUM SWISSINT
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 1 KOMPETENZZENTRUM SWISSINT Kompetenzzentrum SWISSINT 3 Führungsgrundgebiete 4 Schweizer Missionen im Ausland 7 Ausbildungszentrum SWISSINT 11 Partner 15 Bewerbungsmöglichkeiten
MehrBerufssoldat beim Militärpolizei Spezialdetachement
Berufssoldat beim Militärpolizei Spezialdetachement 2 Einsatz und Auftrag Das MP Spez Det des KSK ist die Sondereinheit der Armee, die ausschliesslich aus militärischem Personal mit polizeilicher Grundausbildung
MehrTitel: Internationale Einsätze der Schweizer Armee - Chance für Miliz, Armee und Wirtschaft
Peter Allemann Breitenrain 32 8917 Oberlunkhofen Tel. G 01 333 63 55, P 056 640 12 46, N 079 216 06 52 peterallemann@bluewin.ch, peter.allemann.4@credit-suisse.com Artikel für NZZ November 2005 Titel:
MehrRahmenbedingungen für die ABC-Abwehr in der Zukunft. ABC-Bedrohungen VPR
Rahmenbedingungen für die ABC-Abwehr in der Zukunft ABC-Bedrohungen VPR vom Mai 2011 Nationale Interessen wahren - Internationale Verantwortung übernehmen - Sicherheit gemeinsam gestalten 1 Level of Ambition
MehrDie Armee Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/8 Arbeitsauftrag Ziel Material Sozialform Mittels einer Präsentation geht die LP auf verschiedene Aspekte der Armee ein: - Aufgaben - Aufbau, Bereiche - Wehrpflicht, Milizarmee und
MehrWehrpflicht Grundlage oder Hemmschuh einer leistungsfähigen Milizarmee?
A Stab Wehrpflicht Grundlage oder Hemmschuh einer leistungsfähigen Milizarmee? Chance Schweiz 2013 25. Mai 2013, Olten, Disposition 1 Die 2 Allg Militärdienstpflicht 2 Disposition 1 Die 2 Allg Militärdienstpflicht
MehrAbkommen
Übersetzung 1 0.510.114.1 Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweiz und der NATO über die Teilnahme der Schweiz an der «International Security Assistance Force Afghanistan» (ISAF) In Kraft
MehrSchlüsselbotschaften der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) zur Weiterentwicklung der Armee (WEA)
Schlüsselbotschaften der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) St.Gallen, 23. September 2014 Die SOG ist nach wie vor überzeugt, dass die Schweizer Armee eine
MehrSchweizer Armee und internationale Einsätze: Positionspapier der SOGInt
Kommission International Zollikon, 19. Oktober 2005 Schweizer Armee und internationale Einsätze: Positionspapier der SOGInt 1. Thesen für die Ausgestaltung der ausgreifenden Komponente der Sicherheitspolitik
MehrEUFOR RD Congo (2006)
Ismail Küpeli EUFOR RD Congo (2006) Wie agiert die EU in Räumen begrenzter Staatlichkeit? DR Kongo: Machtwechsel und Kriege - 1. Kongokrieg (1997): Präsident Mobutu (seit 1965 an der Macht) wird von der
MehrBerufssoldat beim Armee-Aufklärungsdetachement 10
Berufssoldat beim Armee-Aufklärungsdetachement 10 2 Einsatz und Auftrag Das Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10) ist eine Berufsformation der Schweizer Armee, welche im Rahmen der Armeeaufträge folgende
MehrZwischen Krieg und Hoffnung
Geschichte - Erinnerung - Politik 15 Zwischen Krieg und Hoffnung Internierung der 2. polnischen Infanterieschützen-Division in der Schweiz 1940 45 Bearbeitet von Miroslaw Matyja 1. Auflage 2016. Buch.
MehrEuropäische Sicherheit
Europäische Sicherheit Die als Akteur und Partner Olten, 14. Mai 2011 Brigadier Erwin Dahinden Brigadier Erwin Dahinden Chef Internationale Beziehungen Verteidigung Interdependenzen 2 Thesen 1. Dieaktuellensicherheitspolitischen
MehrÖsterreichs Einsatz. Unsere Soldaten in Afghanistan. Lernziele. Methode. Audiobeitrag: Interview über den Einsatz. Lehrerinformation.
Materialien Audiobeitrag: NN über den Einsatz des österreichischen Bundesheeres in Afghanistan Powerpoint-Präsentation: Der Einsatz des Österreichischen Bundesheeres in Afghanistan Overheadfolie 1: Der
MehrAbkommen
Originaltext 0.510.163.1 Abkommen zwischen dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat und dem Bundesminister für
MehrDeutscher Bundestag. Beschlussempfehlung und Bericht. Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode 13.12.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/10347
MehrDIE DOKTRIN KURZ ERKLÄRT. Wie setzen wir unsere Armee ein?
1 DIE DOKTRIN KURZ ERKLÄRT Wie setzen wir unsere Armee ein? 2 Doktrin 3 DIE DOKTRIN KURZ ERKLÄRT Wie setzen wir unsere Armee ein? 4 Doktrin WAS IST EINE DOKTRIN? Die Doktrin definiert, wie die Armee ihre
MehrUMWELTSCHUTZ- AUSBILDUNG DERARMEE
Soldaten schützen UMWELTSCHUTZ- AUSBILDUNG DERARMEE die Umwelt ARMEE UND UMWELTSCHUTZ Die Armee als eine der grössten Organisationen in der Schweiz setzt ihr Potenzial auch für einen langfristigen Schutz
MehrVerordnung über die elektronische Kriegführung und die Funkaufklärung
Verordnung über die elektronische Kriegführung und die Funkaufklärung (VEKF) 510.292 vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. November 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4a Absätze 2
MehrAnspruch und Wirklichkeit der EU-Krisenbewältigung: Testfall Balkan
Sarah Reichel SUB Hamburg A 2010/11987 Anspruch und Wirklichkeit der EU-Krisenbewältigung: Testfall Balkan Nomos WP Inhalt Danksagung 11 Einleitung 13 1. Staatszerfalljugoslawiens: Herausforderung für
MehrDie Bundeswehr im Einsatz 4
Die Bundeswehr im Einsatz 4 Deutschland ist in den vergangenen 15 Jahren zu einem der größten Truppensteller für internationale Friedensmissionen geworden. Die Bundeswehr ist heute weltweit im Einsatz.
MehrAntrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 21. Dezember 2001
Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 21. Dezember 2001 Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen
Mehrpicture-alliance / dpa
Zur Durchsetzung der Bestimmungen von Dayton löste 1996 gemäß UN- Resolution 1031 die unter NATO-Kommando stehende IFOR die Blauhelme der United Nation Protection Force (UNPROFOR) ab. Mit gleichen Rules
MehrVerordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung
Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung (VAusb-VBS) 512.151 vom 28. November 2003 (Stand am 1. Januar 2015) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung
MehrVerordnung des VBS über die militärische Identifikation
Verordnung des VBS über die militärische Identifikation 518.01 vom 29. November 2013 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen
MehrVerordnung über den Nachrichtendienst der Armee
Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (V-NDA) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 1 (MG), verordnet: 1. Abschnitt: Allgemeines Art.
MehrVerordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe
Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe (VATT) 512.38 vom 29. Oktober 2003 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 62 Absatz 3 und 150 Absatz 1
MehrC, G3a, Stapler Englisch Mech-UO. Schulkenntnisse KDT I-TRP &
Funktionen gesucht - alle Einsatzräume AUTCON/KFOR (Kosovo) S4 BEARB & KMF FZ LOGC-PSO BC, KMF FzGer-Kurs B Englisch TUO MechUO B Englisch KDT ZGTRP & KDT ZgKdt-Ausbildung B Englisch JGZG KDT WKST & STVKDT
MehrVerordnung über den Nachrichtendienst des Bundes
Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 4. Dezember 2009 1 über den Nachrichtendienst des Bundes wird wie folgt
MehrAntrag der Bundesregierung
Antrag der Bundesregierung Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung
MehrVerordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit
Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM) 1 511.12 vom 24. November 2004 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt
MehrFacts zur nutzlosen Waffeninitiative
Facts zur nutzlosen Waffeninitiative 1. Es geht nicht nur um Armeewaffen - es geht auch um Sie! Besitzen Sie eine legale Schusswaffe oder eine geerbte Waffe von Ihrem Vater oder Grossvater? Dann wird Ihre
MehrDie Armee Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Ziel Material Sozialform Mittels einer Präsentation geht die LP auf verschiedene Aspekte der Armee ein: - Aufgaben - Aufbau, Bereiche - Wehrpflicht, Milizarmee und
MehrJörn Thießen Mitglied des Deutschen Bundestages. Übersicht Auslandseinsätze der Bundeswehr
Übersicht Auslandseinsätze der Bundeswehr Kosovo - United Nations Mission in Kosovo (UNMIK) und Kosovo Force (KFOR) In der Zeit von März bis Juni 1999 kam es zur Beilegung des Kosovo-Krieges zwischen der
MehrEUFOR ALTHEA. Fact Sheets zu EU-Einsätzen. EUFOR ALTHEA ist die EU-Nachfolgemission der NATO-Einsätze IFOR und SFOR
Fact Sheets zu EU-Einsätzen EUFOR ALTHEA EUFOR ALTHEA ist die EU-Nachfolgemission der NATO-Einsätze IFOR und SFOR Althea ist einerseits angelehnt an das griechische Wort althos, das heilen bedeutet, andererseits
MehrVerordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe
Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe (VATT) 512.38 vom 29. Oktober 2003 (Stand am 18. November 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 62 Absatz 3 und 150 Absatz
MehrDE In Vielfalt geeint DE A8-0050/5. Änderungsantrag 5 Takis Hadjigeorgiou, Barbara Spinelli im Namen der GUE/NGL-Fraktion
8.3.2017 A8-0050/5 Änderungsantrag 5 2016 über Montenegro Erwägung A A. in der Erwägung, dass die euroatlantische Integration die Schlüsselpriorität Montenegros in der Außenpolitik darstellt; A. in der
MehrDer Zivilschutz. Grundlagen, Auftrag, Einsatz d Nachdruck
Der Zivilschutz Grundlagen, Auftrag, Einsatz 2008 Nachdruck Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS 1222-1-d
Mehr1. VERTEILER SRK VERTEILER ARMEE ÜBRIGE VERTEILER ABKÜRZUNGEN / DEFINITIONEN A - Z NÜTZLICHE LINKS...
Beilage zum Reglement über den Rotkreuzdienst Inhaltsverzeichnis 1. VERTEILER SRK... 2 2. VERTEILER ARMEE... 2 3. ÜBRIGE VERTEILER... 3 4. ABKÜRZUNGEN / DEFINITIONEN A - Z... 4 5. NÜTZLICHE LINKS... 6
MehrMenschenrechte in bewaffneten Konflikten. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria 1, Zu diesem Zweck sind und bleiben... jederzeit und überall verboten: [ ] Angriffe auf das Leben und die Person, namentlich Tötung jeder Art, Verstümmelung,
MehrKrisenherd Balkan - Eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft
A 443736 Sylvia Irene Schmitt Krisenherd Balkan - Eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft Ermittlung der Konfliktursachen, Analyse des Jugoslawien-, Kosovo- und Mazedonien-Krieges
MehrENTSCHEIDUNGSRASTER FÜR FRIEDENSFÖRDERNDE EINSÄTZE DER SCHWEIZER ARMEE
ENTSCHEIDUNGSRASTER FÜR FRIEDENSFÖRDERNDE EINSÄTZE DER SCHWEIZER ARMEE Ein Instrument zur Entscheidungsfindung für oder gegen einen Einsatz von Schweizer Armeeangehörigen im Ausland foraus-diskussionspapier*
MehrBundeswehr und deutsche NGOs in Afghanistan
Bundeswehr und deutsche NGOs in Afghanistan Referentinnen: Annika Krempel, Stefanie Jenner Forschungsseminar: Clausewitz und Analysen Internationaler Politik - Die Bundeswehr in Afghanistan Dozenten: Prof.
MehrBerufssoldat beim. Militärpolizei Spezialdetachement MP Spez Det DEINE CHANCE!
Berufssoldat beim Militärpolizei Spezialdetachement MP Spez Det DEINE CHANCE! 1 2 3 4 5 6 7 8 Einsatz und Auftrag I Auswahlverfahren I Anforderungen I Ausbildung I Berufsalltag I Kontakt Das MP Spez Det
MehrWeiterentwicklung der Armee UNSERE SCHWEIZER ARMEE VON MORGEN. Die wichtigsten Eckwerte und Neuerungen im Überblick. Flyer Nr. 1
Weiterentwicklung der Armee UNSERE SCHWEIZER ARMEE VON MORGEN Die wichtigsten Eckwerte und Neuerungen im Überblick Flyer Nr. 1 Zweck WARUM IST DIE WEA NÖTIG? Die Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren
MehrBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS
Mehr1132. PLENARSITZUNG DES RATES
Ständiger Rat Original: ENGLISH Vorsitz: Österreich 1132. PLENARSITZUNG DES RATES 1. Datum: Donnerstag, 2. Februar 2017 Beginn: Schluss: 10.05 Uhr 13.15 Uhr 2. Vorsitz: Botschafter C. Koja Botschafter
MehrVerordnung über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals
Verordnung über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals vom 5. November 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert: 1. Bundespersonalverordnung
MehrÖkonomie für die Gegenwart, Ökologie für die Zukunft?
Zusammenfassung der Befragungsergebnisse der 3. Umfrage Ökonomie für die Gegenwart, Ökologie für die Zukunft? Während für den Erhalt eines sicheren Lebensumfeldes und des sozialen Friedens besonders ökonomische
MehrVerordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien
Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) 172.220.111.35 vom 20. Februar 2013 (Stand am 1. Juli 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel
MehrAbgeben, Loslassen und Vertrauen lernen. Cornelia Christen, lic. phil. Bereichsleiterin Wohnen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung
Abgeben, Loslassen und Vertrauen lernen Cornelia Christen, lic. phil. Bereichsleiterin Wohnen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung 1 1. Aussage: Es ist am besten für die Klienten, wenn Angehörige
MehrEUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung
EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut
MehrWeiterentwicklung der Armee NEUES AUSBILDUNGS- UND DIENSTLEISTUNGSMODELL. Vorteile auch für die zivile Aus- und Weiterbildung
Weiterentwicklung der Armee NEUES AUSBILDUNGS- UND DIENSTLEISTUNGSMODELL Vorteile auch für die zivile Aus- und Weiterbildung Weiterentwicklung der Armee NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK Mit der Weiterentwicklung
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/3859. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3859 18. Wahlperiode 28.01.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/3698 Fortsetzung
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Verordnung über Optimierungen im Lohnsystem des
MehrDer Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und das Völkerrecht. Vorbemerkungen
Vorbemerkungen 1. Das geltende Völkerrecht kennt nicht den "gerechten Krieg" 2. Die UN-Charta trifft folgende grundlegenden Regelungen zur Anwendung von Waffengewalt: a) Sie verbietet den Staaten die Erstanwendung
MehrTechnisches Hilfswerk WIR ÜBER UNS. Technische Hilfe weltweit
Technisches Hilfswerk WIR ÜBER UNS Technische Hilfe weltweit Wir sind... das Technische Hilfswerk - THW. T wie Technik - H wie Hilfe - W wie weltweit. Sicher ist Ihnen das THW ein Begriff, ob aus dem Fernsehen,
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/8762. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8762 18. Wahlperiode 09.06.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/8624 Fortsetzung
MehrWorum es beim Einsatz von Schweizer Truppen im Ausland geht und worum es nicht gehen sollte.
Sicherheitspolitische Information Herausgegeben vom Verein Sicherheitspolitik und Wehrwissenschaft (VSWW) Postfach 65, 8024 Zürich (PC 80 500-4) www.chinfo.ch/vsww Präsident: Dr. Günter Heuberger Redaktion:
MehrFunktionen gesucht - alle Einsatzräume. AUTCON/KFOR (Kosovo) Bearbeitungsstand: Funktion Voraussetzungen Heereslenk - berechtigung
Funktionen gesucht - alle Einsatzräume AUTON/KFOR (Kosovo) S2 [INTELLIGENE OFFR] S2-Ausbildung, B (nimmt auch die Agenden des S3 war) S6 StbLG1, LG S6 - untere taktische Führung; B STVKPKDT STBKP FüLG1,
MehrVerordnung über den Stab Bundesrat Nationale Alarmzentrale
Verordnung über den Stab Bundesrat Nationale Alarmzentrale vom 27. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 96 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 1, verordnet: Art.
MehrFunktionen gesucht - alle Einsatzräume. AUTCON/KFOR (Kosovo) Bearbeitungsstand: Funktion Voraussetzungen Heereslenk - berechtigung
Funktionen gesucht - alle Einsatzräume AUTON/KFOR (Kosovo) S2 [INTELLIGENE OFFR] S2-Ausbildung B (nimmt auch die Agenden des S3 war) S6 StbLG1, LG S6 - untere taktische Führung B STVKPKDT STBKP FüLG1,
Mehrund deren Angehörigen sowie Daten über Personen und deren Angehörige, für welche die Schweiz Schutzfunktionen übernimmt.
Vorentwurf Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (BPDG-EDA) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrDienstordnung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz
45.5 Dienstordnung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz Vom 9. Dezember 00 (Stand. Januar 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 8 des Verwaltungsorganisationsgesetzes
Mehr748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste
Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste (VAPF) vom 13. Januar 2014 (Stand am 1. Februar 2014) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
MehrEU Außen- und Sicherheitspolitik GASP-ESVP
EU Außen- und Sicherheitspolitik GASP-ESVP Motive sicherheitspolitischer Integration Verhütung eines Weltkrieges Wirksamer Schutz nach außen (gegenüber Sowjetunion) Festigung regionaler Führung Wahrnehmung
MehrAsylwesen: Situation, Probleme, Massnahmen Bundesrat Christoph Blocher und Bundesamt für Migration BFM. Asile: Situation, problèmes
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Generalsekretariat GS-EJPD Asylwesen: Situation, Probleme, Massnahmen Bundesrat Christoph Blocher und Bundesamt für Migration BFM Asile: Situation, problèmes
Mehrvom 19. März 1976 (Stand am 1. Juni 2007)
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe 974.0 vom 19. März 1976 (Stand am 1. Juni 2007) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrRegl dfi Sport in der Armee
Schweizer Armee Heer Komp Zen Sport A Regl 51.041 dfi Sport in der Armee Gültig ab 01.01.2018, Magglingen Komp Zen Sport A Regl 51.041 Sport in der Armee 2 Zusammenfassung Ausbildungs-Inhalte neu definiert
MehrVerordnung des VBS über das Personal für den Einsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland
Verordnung des VBS über das Personal für den Einsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (PVSPA-VBS) vom 4. Mai 2016 (Stand am 1. Juni 2016) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
MehrBundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in
MehrPlanen Sie jetzt Ihre finanzielle Sicherheit.
Bachmann FinancialConsulting Ganzheitliche und unabhängige Finanzberatung Für Ihre Zukunft: Finanzplanung Steuerberatung Vorsorgeberatung Versicherungsberatung Ehegüter- / Erbrecht Unternehmensgründung
MehrAbkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Simbabwe über die internationale Zusammenarbeit
Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Simbabwe über die internationale Zusammenarbeit Abgeschlossen am 9. Februar 2017 In Kraft getreten am 9. Februar
MehrZiele. Friedenssicherung. UNO 2. Teil, Regionale Organisationen. Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 14.
UNO 2. Teil, Regionale Organisationen Vorlesung vom 14. März 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Mittel der UNO zur Friedenssicherung kennen Aktuelle Fragen: Bedeutung und Reform
MehrUnsere Bundeswehr in Afghanistan Für Sicherheit und Frieden
Unsere Bundeswehr in Afghanistan Für Sicherheit und Frieden UNSERE BUNDESWEHR IN AFGHANISTAN Deutschland hat sich seit ihrem Beginn in 2001 an der ISAF Mission beteiligt. Dabei gilt es, der afghanischen
MehrEinsatz in Afghanistan Fragen und Antworten
Einsatz in Afghanistan Fragen und Antworten Dr. Andreas Schockenhoff MdB Stellvertretender Vorsitzender 12. Ausgabe Seite 1 von 6 leere Seite Seite 2 von 6 Warum können wir mit ISAF jetzt aus Afghanistan
MehrDer Rechtsberater in der Bundeswehr
Der Rechtsberater in der Bundeswehr Von Jens Eugen Baganz Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 I. Die Geschichte der Militärjuristen: Die historischen Vorbilder des Rechtsberaters
MehrHandbuch des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten
Handbuch des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten In Zusammenarbeit mit Michael Bothe, Horst Fischer, Hans-Peter Gasser, Christopher Greenwood, Wolff Heintschel von Heinegg, Knut Ipsen, Stefan
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10967 18. Wahlperiode 24.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/10819 Fortsetzung
MehrFunktionen gesucht - alle Einsatzräume. AUTCON/KFOR (Kosovo) Bearbeitungsstand: Funktion Voraussetzungen Heereslenk - berechtigung
Funktionen gesucht - alle Einsatzräume AUTCON/KFOR (Kosovo) S2 [INTELLIGENCE OFFR] S2-Ausbildung, B Englisch NSCl; (nimmt auch die Aufgen des S3 war) LTR ZST/ NATFÜ WiUO-Ausbildung, [Paymaster] B Englisch
Mehr1. Gute Berufsausbildung bei Don Bosco 2. Anspruch und Wirklichkeit 3. Welche Unterstützung wird benötigt?
1. Gute Berufsausbildung bei Don Bosco 2. Anspruch und Wirklichkeit 3. Welche Unterstützung wird benötigt? 1. Gute Berufsausbildung bei Don Bosco 2. Anspruch und Wirklichkeit 3. Welche Unterstützung wird
MehrBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrDie CIMIC-Strategie der NATO und die Bundeswehr am Beispiel des ISAF-Einsatzes
Die CIMIC-Strategie der NATO und die Bundeswehr am Beispiel des ISAF-Einsatzes Forschungsseminar: Clausewitz und Analysen Internationaler Politik Die Bundeswehr in Afghanistan Referentinnen: Mirka Hellemacher,
MehrSchweizer Armee KOMPETENZZENTRUM ABC-KAMIR
Schweizer Armee KOMPETENZZENTRUM ABC-KAMIR INHALT Das Wort des Kommandanten... 3 Das Kompetenzzentrum ABC-KAMIR... 4 Sicherheit für uns und die Umwelt. Aus unterschiedlichsten Gründen ereignen sich täglich
MehrFunktionen gesucht - alle Einsatzräume. AUTCON/KFOR (Kosovo) Bearbeitungsstand: Funktion Voraussetzungen Heereslenk - berechtigung
Funktionen gesucht - alle Einsatzräume AUTON/KFOR (Kosovo) S2 [INTELLIGENE OFFR] S2-Ausbildung B (nimmt auch die Agenden des S3 war) S6 StbLG1, LG S6 - untere taktische Führung B STVKPKDT STBKP FüLG1,
MehrEUTM Mali. Pressemappe. Mandat Organisation Ereignisse. EUTM Mali Public Affairs Office - Presseoffizier
EUTM Mali Pressemappe Mandat Organisation Ereignisse Die Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens in Mali stellt eine große Herausforderung für die Stabilität in der Region Sahel und im weiteren Sinne,
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.9.202 C(202) 6088 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6.9.202 über Ausnahmen von den Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gemäß der Verordnung
Mehr