LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.
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- Elke Kolbe
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1 LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. - Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen /56 - LFV-Info Verteiler: - LFV-Mitgliedsverbände - LFV-Vorstand - RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes sind - Landesgruppen / BF / WF - AK FF-StBM in Städten mit BF - Vors. der LFV-FA und -AK 9. September 2013 Hochwasser-Medaille 2013 des Landes Niedersachsen Liebe Kameradinnen und Kameraden, das Ministerium für Inneres und Sport hat uns mit Schreiben v (Eingang am ) nachstehendes mitgeteilt: Aufgrund des Beschlusses der Nds. Landesregierung v stiftet das Land Niedersachsen als Zeichen dankbarer Anerkennung für die Leistungen der beteiligten Einsatzkräfte für den Bereich Niedersachsen eine Hochwasser-Medaille. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage. Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung an Interessierte. Mit kameradschaftlichen Grüßen gez. Michael Sander Landesgeschäftsführer Bertastraße Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ Internet: lfv-nds@t-online.de 1
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7 Entwurf Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom / L /2.6 Für die Verleihung der Hochwasser-Medaille 2013 aus Anlass außergewöhnlicher Hilfeleistungen im Rahmen der Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013 im Land Niedersachsen wird aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom folgendes bestimmt: 1. Richtlinien für die Verleihung 1.1 Für die Verleihung der Hochwasser-Medaille 2013 wird eine tätige Hilfeleistung bei der Hochwasserbekämpfung auf niedersächsischem Gebiet vorausgesetzt (Abschnitt II. des Beschlusses der Landesregierung). Die Hilfe muss im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Hochwasserlage im Sommer 2013 in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg stehen, die den Katastrophenfall festgestellt hatten und als aktiver persönlicher Einsatz vor Ort geleistet worden sein. 1.2 Die Hochwasser-Medaille 2013 kann auch für eine tätige Hilfeleistung bei der Hochwasserbekämpfung in den Monaten Mai und Juni 2013 in anderen Bereichen Niedersachsens verliehen werden. 1.3 Die Hochwasser-Medaille wird grundsätzlich nur an Personen verliehen, die Hilfe in Form eines aktiven persönlichen, mindestens ganztägigen Einsatzes vor Ort geleistet haben. Dies gilt auch für Personen, die in einer in die Einsatzorganisation eingebundenen, aber disloziert eingerichteten Führungs- oder Unterstützungseinrichtung geleistet haben (z.b. in Führungsstäben, Logistikeinrichtungen u.ä.). Eine kürzere Hilfeleistung kann für die Verleihung dann genügen, wenn aufgrund der Art und der Umstände des persönlichen Einsatzes der oder des Hilfeleistenden die Verleihung einer Medaille gerechtfertigt erscheint. 1.4 Auch ein im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (z.b. bei der Landes- oder Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr, der Bundeswehr, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder einer Verwaltung) sowie ein gegen Entgelt geleisteter Einsatz gemäß Nummern 1.1 bis 1.3 ist in der Regel als Hilfeleistung im Sinne des Beschlusses der Landesregierung anzusehen. Davon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn Hilfeleistende auf die Verleihung verzichtet haben oder den gemäß Nummer 2.2 Anregungsberechtigten aufgrund besonderer Umstände die Verleihung einer Medaille nicht gerechtfertigt erscheint. 2. Verfahrensregelungen 2.1 Zu zuständigen Stellen für die Zusammenstellung und Prüfung der Verleihungsvorschläge (Vorschlagsstellen) werden die Polizeidirektionen bestimmt. Die Polizeidirektion Lüneburg ist Vorschlagsstelle für die in den Landkreisen Celle, Heidekreis, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg eingesetzten Kräfte, die übrigen Polizeidirektionen sind Vorschlagsstellen, soweit Hochwasserbekämpfungen nach Nr. 1.2 in ihrem Zuständigkeitsbereich stattgefunden haben. 2.2 Dazu berechtigt, Anregungen für die Verleihung der Hochwasser-Medaille 2013 an Hilfeleistende zu geben, sind
8 a) die Hilfs- und Rettungsorganisationen, die beteiligten Streitkräfte, staatlichen Behörden, Dienststellen, Schulen usw. für ihre Angehörigen b) die Landkreise, die Region Hannover und die Gemeinden für ihre Bediensteten einschließlich der Mitglieder der Feuerwehren sowie für sonstige Helferinnen und Helfer. 2.3 Die Anregungen sind bei dem Landkreis einzureichen, in dessen Gebiet die Hilfe geleistet wurde. Es ist darauf zu achten, dass Doppelanregungen vermieden werden. War eine Helferin oder ein Helfer in mehr als einem Landkreis eingesetzt, so ist die Anregung bei dem Landkreis einzureichen, in dem sie oder er zuerst Hilfe geleistet hat. Die Anregungen sind allgemein, aber nicht im Einzelnen zu begründen. Die Anregungsberechtigten prüfen in eigener Zuständigkeit, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Hochwasser-Medaille 2013 nach den unter Nummer 1 aufgeführten Richtlinien erfüllt sind. Dabei soll in Zweifelsfällen großzügig verfahren werden. 2.4 Die nach Nummer 2.3 zuständigen Landkreise legen die bei ihnen eingereichten Anregungen der nach Nr. 2.1 zuständigen Vorschlagsstelle als Datei (sortierfähige Tabelle) nach Möglichkeit mit folgenden Angaben vor: a. Organisation / Truppenverband / Behörde b. Vorname c. Familienname d. ggf. Funktion / Dienstgrad e. Geburtsdatum f. Wohnadresse. 2.5 Die Vorschlagsstellen tragen Sorge dafür, dass die Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Bereich nach Nummer 2.2 Anregungsberechtigte mit Sitz außerhalb Niedersachsens an der Hochwasserbekämpfung teilgenommen haben, sich von diesen Anregungen für die Verleihung der Hochwasser-Medaille einreichen lassen. Die Vorschlagsstellen können die in Betracht kommenden Stellen auch unmittelbar unterrichten. 2.6 Die Vorschlagsstellen prüfen die bei ihnen eingereichten Anregungen (Nummern 2.4 und 2.5) und sorgen dafür, dass etwaige offensichtliche Mängel behoben werden. Aufgrund der Anregungen legen sie dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport die Verleihungsvorschläge vor. Nummer 2.3 Satz 2 gilt entsprechend 2.7 Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport teilt den Vorschlagsstellen die Namen der Helferinnen und Helfer mit, denen der Ministerpräsident die Hochwasser- Medaille 2013 verliehen hat. Es versendet die Medaillen sowie die vorbereiteten Verleihungsurkunden an die Vorschlagsstellen, die diese namentlich ergänzt. Für die Verleihungsurkunden gilt dabei das Muster der Anlage. 2.8 Die Vorschlagsstellen veranlassen die Aushändigung der Hochwasser-Medaillen 2013 sowie die endgültige Ausfertigung und Aushändigung der Verleihungsurkunden. Sie kann die Aushändigung auch über die nach Nummer 2.2 Anregungsberechtigten vornehmen lassen. 2.9 Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft und am außer Kraft.
9 An die Polizeidirektion Lüneburg Nachrichtlich an die übrigen Polizeidirektionen, Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden
10 Als Dank und Anerkennung für die außergewöhnliche Hilfeleistung bei der Hochwasserbekämpfung im Sommer 2013 Anlage verleihe ich... die Hochwasser-Medaille 2013 des Landes Niedersachsen (Landessiegel)... Hannover, den... Unterschrift Der Niedersächsische Ministerpräsident
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