RTA Runder Tisch Amateurfunk Demokratische Vertretung der Funkamateure in Deutschland
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- Manfred Meinhardt
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1 Vorsitzender: RTA Runder Tisch Amateurfunk Dr. Walter Schlink, DL3OAP Demokratische Vertretung der Funkamateure in Deutschland Geschäftsstelle Lindenallee 4 D Baunatal RTA Geschäftsstelle, Lindenallee 4, D Baunatal Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 225 Herrn Guido Göddel Canisiusstraße Mainz Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Telefon Name Datum hi-st Christina Hildebrandt Störungen des Rundfunkempfangs im Stadtbereich von Mannheim und darüber hinaus Sehr geehrter Herr Göddel, wir halten es zu diesem Zeitpunkt für angebracht, Sie über die Ergebnisse einer Messfahrt des DARC-EMV-Referates durch einige Straßenzüge von Mannheim vom 17. August 2006 zu informieren. Die Daten über das aufgezeichnete Störpotential in Mannheim lassen zweifelsfrei den Schluss zu, dass der Empfang irgendeines Kurzwellenfunkdienstes unmöglich ist. Damit bestätigen sich die tatsächlichen Beobachtungen mit dem Kurzwellenradio in der Hand. Das mutmaßlich durch das PLC-System ausgestrahlte Störspektrum liegt nach unseren Ergebnissen ca. 25 db über dem Grenzwert der NB30. Damit ist der Betrieb dieser Anlage unzulässig, da die Auflagen der genehmigten freizügigen Nutzung gemäß NB30 in Punkt 1 verletzt werden und auch die Vorgaben der ECC Recommendation keine Beachtung finden. Die Verletzung liegt insbesondere vor, da auch sicherheitsrelevante Frequenzen unzulässigerweise abgestrahlt werden und gleichzeitig auf allen Frequenzen (auch den nicht sicherheitsrelevanten Frequenzen) die zulässige Störfeldstärke weit überschritten wird. Bis heute war es den zuständigen Stellen und Behörden nicht gegeben, betroffene Funkdienste hinreichend gegen die schädlichen Störungen zu schützen. Wir bitten Sie eindringlich, den rechtmäßigen Zustand im gesamten Bundesgebiet (andere Städte mit PLC-Installationen, z. B. Dresden) wieder herstellen zu lassen und dabei insbesondere die Vorgaben der EMV-Richtlinie und die Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Internationalen Fernmeldevertrages zu beachten. Aus beiden ergibt sich eine umfassende Verpflichtung zum Schutz der Kurzwellenfunkdienste, auch in Mannheim.
2 2 Im Sinne der EMV-Richtlinie ergibt sich weiterhin ein Schutz der Kurzwellenfunkdienste auch dann, wenn es vorhersehbar zu Störungen durch in Verkehr gebrachte Betriebsmittel kommen wird. In diesem Sinne möchten wir Ihr Augenmerk auf derzeit bereits im Handel erhältliche PLC-Inhaus-Modem richten. Bei vielen Versuchen, die Mitglieder der durch uns vertretenen Vereine durchgeführt haben, zeigten sich bereits erhebliche Verletzungen der Grenzwerte der NB30 in der Nähe (bis 100 m Abstand) des Betriebsortes solcher Modem. Freundlich grüßt Sie Dr. Walter Schlink Vorsitzender Anlage Kopie: BNetzA, Herrn Liebler
3 Deutscher Amateur-Radio-Club e.v. Bundesverband für Amateurfunk in Deutschland Mitglied der International Amateur Radio Union EMV-Referat Betr.: Funktechnische Störungen durch PLC in Mannheim; Störpegelmessungen im Stadtgebiet; Dipl.-Ing. Ulfried Ueberschar Referent EMV 05/12/06 Nach unserem Bericht im DARC-Vereinsorgan CQ DL im November 2003 sahen wir die Zeit gekommen, einmal nachzusehen, in weit es inzwischen gelungen ist, den Funkschutz in Mannheim gegenüber den Störausstrahlungen der PLC-Technik wieder herzustellen. Hierzu sehen wir uns als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und natürlich in Vertretung der Interessen unserer Mitgliedern zum Schutz des bestimmungsgemäßen Kurzwellenempfanges auf allen Rundfunk- und Amateurfunkfrequenzen verpflichtet. Mit einem kommerziell- mit kalibriertem Equipment ausgestatteten Funkmeßwagen befuhren wir am 17.August 2006 einige Straßen Mannheims, beobachteten qualitativ die Auswirkungen der schädlichen *1) (funktechnischen *2) Störungen auf die Funkempfangsmöglichkeiten der Kurzwelle und protokollierten die vorgefundenen Störfeldstärken mit einem kalibrierten HP-Spektrumanalysator. Hierzu beobachteten wir vorrangig die Mitte des PLC-Übertragungsbandes zwischen 10,1Mhz und 10,15 MHz über eine Filterbandbreite von 9 khz. Aber vergleichsweise auch weitere Frequenzbänder. Die Störungen treten teils minutenlang anhaltend auf, dabei wird das Pegelbild des Analysators nahtlos mit dem maximalen Störpegel zugeschrieben. Ansonsten enstehen Lücken in dem Pegelbild, während derer Funksignale kurzzeitig hörbar werden. Obwohl die Definition der schädlichen Störung im ITU-Vertragswerk VO-Funk und im FTEG bereits eindeutig aussagefähig ist, ist zusätzlich in den beigefügten Pegelbildern auch jeweils die Pegellinie des NB30 - Grenzwertes des Spitzenwertes für 3m Abstand zu den Netzleitungen der Hausinstallationen in Rot eingetragen. (Im Frequenzbereich 1 bis 30 MHz identisch mit ECC RECOMMENDATION (05) log10(f/mhz) bei 9 khz Filterbandbreite, Demodulation mit Peak Detektor) Bei unseren Messungen blieben wir aufgrund der Breite des Meßwagens und des dazwischenliegenden Bürgersteiges jedoch mit der Meßantenne in ca.4m Abstand von den Hauswänden. Die Störfeldstärke in 3m Abstand der Antenne von der Elektroinstallation wird also entsprechend höher sein. Auf eine Umrechnung auf 3m -Antennenabstand wurde wegen der ohnehin überschrittenen Grenzwerte jedoch verzichtet. Mit dem Kurbelmast des Meßwagens wurde die Antenne an allen Meßorten auf 4m Höhe (etwa 1. OG) angehoben. *1) gemäß Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk) bzw. des *2) FTEG Ulfried Ueberschar, DJ 6 AN 1/2
4 Deutscher Amateur-Radio-Club e.v. Bundesverband für Amateurfunk in Deutschland Mitglied der International Amateur Radio Union EMV-Referat Beigefügt finden Sie die Abdrucke unsere Beobachtungen auf folgenden Straßen, im Vergleich zu den NB30-Vorgaben. Brunhildenstraße 17: Pegelüberschreitung > 40dB, Störstrahlungsleistung > fach überschritten Brunhildenstraße 31: Pegelüberschreitung > 30dB, Störstrahlungsleistung >1000-fach überschritten Luther Straße Mitte: Pegelüberschreitung > 10dB, Störstrahlungsleistung >10-fach überschritten Mollstraße 4: Pegelüberschreitung > 20dB, Störstrahlungsleistung >100-fach überschritten Mollstraße 8: Pegelüberschreitung >19 db, >Störstrahlungsleistung >79- fach überschritten Schwetzinger Str.154: Pegelüberschreitung >20 db, >Störstrahlungsleistung >100- fach überschritten Siegfried- Ecke Rheingold-Str. Pegelüberschreitung >27 db, >Störstrahlungsleistung >500- fach überschritten Tannhäuserring 148: Pegelüberschreitung > 30dB, Störstrahlungsleistung >1000-fach überschritten Tannhäuserring 156: Pegelüberschreitung > 30dB, Störstrahlungsleistung >1000-fach überschritten Wingert-Str.: Pegelüberschreitung > 13dB, Störstrahlungsleistung >20-fach überschritten Zypressenstr. 3a: Pegelüberschreitung > 27dB, Störstrahlungsleistung >500-fach überschritten Ulfried Ueberschar, DJ 6 AN 2/2
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