1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner"

Transkript

1 Gebührensatzung für die Nutzug des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) und der Einrichtungen der Feuerwache der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 27. Februar 2007 Auf Grund des 19 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), der 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889) und 9 der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Nutzung der Einrichtungen der Feuerwache (Feuerwachebenutzungssatzung) vom 9. Oktober 1995 hat die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende Satzung erlassen: 1 Gebührenerhebung Für die Nutzung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwache der Stadt Neuhaus am Rennweg sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen gemäß der Anlage werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen und Anlagen nutzt oder Leistungen in Anspruch nimmt nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme der Leistung oder mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. 4 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den Teilen A bis E der Anlage. Leistungen, die lt. Anlage nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet werden, sind mit einem Betriebsstundensatz von 5,00 je angefangene ¼ Stunde zu berechnen.

2 2 (2) Leistungen, die nicht in der Gebührensatzung enthalten sind und durchgeführt werden können, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand nach Abs. 1 berechnet. (3) Die Gebühren nach dieser Satzung enthalten keine Kosten für Material und Ersatzteile. Diese werden gesondert berechnet und richten sich nach dem gültigen Preis des Herstellers. (4) Für die Anlieferung von Geräten und Ausrüstungen werden berechnet: 1,00 /km Personalkosten 0,50 /km Kfz - Kosten (5) Arbeiten an prüfpflichtigen Geräten werden nur entsprechend der Fälligkeit oder bei festgestellten Mängeln durchgeführt. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. April 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Neuhaus am Rennweg, dem Reichelt Bürgermeisterin

3 3 Anlage zur Gebührensatzung für die Nutzung der Einrichtung der Feuerwache der Stadt Neuhaus am Rennweg vom Inhaltsverzeichnis TEIL A ATEMSCHUTZ Prüfen der Pressluftatmer der Firmen Auer, Dräger, Sabre und Interspiro auf Computerprüfstand Multicheck (300 bar - Geräte) Druckluftatemgerät Flaschen überprüfen Druckluftatemgeräte 200 bar Flaschen prüfen: Druckluftatmer 300 bar Flaschen prüfen: Druckluftatemgeräte 200 und 300 bar komplettieren: Druckluftatemgeräte reinigen Druckluftatemgeräte reinigen Desinfektion Lungenautomat nach dem Einsatz oder Gebrauch Grundüberholung Druckluftatemgerät Revision Druckminderer Revision Druckminderer BD 88 Auer (6 Jahre) Revision Druckminderer BD 96 Auer (6 Jahre) Revision Druckminderer Spiromatik 90 Interspiro (6 Jahre) Revision Druckluftatmer Sabre Contour (6 Jahre) Grundüberholung Druckluftatemgerät Revision Lungenautomaten (3 Jahre) Revision Lungenautomat BD 88 N und AE Auer Revision Lungenautomat BD 96 N und AE Auer Revision Lungenautomat PA 80 N und AE Dräger Revision Lungenautomat PA 94 und PA94 Plus N und AE Dräger Revision Lungenautomat Spiromatik 90 Interspiro Revision Lungenautomat Sabre Contour Grundüberholung Druckluftatemgerät Revision Lungenautomaten (6 Jahre) Revision Lungenautomat BD 88 N und AE Auer Revision Lungenautomat BD 96 N und AE Auer Revision Lungenautomat PA 80 N und AE Dräger... 12

4 Revision Lungenautomat PA 94 und PA94 Plus N und AE Dräger Revision Lungenautomat Spiromatik 90 Interspiro Funktionsprüfung Lungenautomat u. Maske Revision (TÜV) Pressluftflaschen der Atemschutzgeräte nach TRG Atemschutzgeräte (AG), Tauchgeräte (TG), Standflaschen Wiederkehrende Prüfung (TÜV) an Druckflaschen in Verbundbauweise nach VdTÜV-Merkblatt 506 (03.99) Sonstige Leistungen im Atemschutz: /2-Jahresprüfung Rettungszubehör Jahresrevision Rettungszubehör Jahresrevision Rettungszubehör Jahresrevision Rettungszubehör Wartung Rettungszubehör nach jedem Gebrauch Reparaturen im Bereich Druckluftatemgeräte Reparatur an Druckluftatemgeräten Dräger, Auer und Interspiro Reparatur an Druckminderer BD 88, 73 und 173 Auer Reparatur an Druckminderer BD 96 Auer Reparatur Lungenautomaten DA 300 und BD 88 (alt) Reparatur Lungenautomaten BD 88 N und AE Auer Reparatur Lungenautomaten BD 96 N und AE Auer Reparatur Lungenautomaten PA 80 Dräger Reparatur Lungenautomaten PA 94 und PA 94 plus Dräger Reparatur Lungenautomat Sabre Conour Reparatur Flaschenventile: Atemschutzmasken alle Typen Atemschutzmasken reinigen, desinfizieren, prüfen Reparatur Atemschutzmasken Firma Auer, Dräger, Interspiro und Sabre Füllen von Pressluftflaschen: Sonstiges Atemschutz Lackierung Druckluftflaschen Ausleihen von Atemschutz Chemiekalienschutzanzüge TEIL B SCHLAUCHPFLEGE Druckschläuche Druckschläuche A, B und C reinigen, prüfen und trocknen, transportfertig machen Reparatur von Druckschläuchen Sonstige Reparaturen an Druckschläuchen Signieren von Druckschläuchen mit Ortskennung und Nr Saugschläuche Prüfen von Saugschläuchen Saugschlauch reparieren... 24

5 Erstellen von Prüfnachweis Entsorgung von Schlauchmaterial (nach Menge) TEIL C SONSTIGE LEISTUNGEN Prüfen Wasser führender Armaturen Standrohr 2B prüfen Strahlrohr "B" prüfen Strahlrohr "C" prüfen Strahlrohr "C" Quadro prüfen Verteiler B-CBC prüfen Verteiler 2B-CBC prüfen Kübelspritze prüfen Sammelstück A-2B prüfen Saugkorb "A" prüfen Saugkorb "B" prüfen Saugkorb "C" prüfen Krümmer "A" prüfen Krümmer "B" prüfen Krümmer "C" prüfen Übergangstücke "A-B" prüfen Übergangstücke "B-C" prüfen Übergangstücke "C-D" prüfen Zumischer B24R prüfen Druckminderer und Zubehör prüfen Prüfung tragbarer Leitern Schiebeleiter 3teilig prüfen Schiebeleiter 2teilig prüfen Steckleiter prüfen je Teil Prüfplaketten anbringen & Prüfprotokoll erstellen Sonstige Leistungen: Prüfen von "Vetter" Hebekissen Reinigung und Imprägnierung von Feuerwehrschutzkleidung Prüfen Orts veränderlicher elektrischer und sonstiger Betriebsmittel für den Feuerwehreinsatz TEIL D BENUTZUNG DER ATEMSCHUTZÜBUNGSANLAGE TEIL E NUTZUNG DER MEHRZWECKRÄUME TEIL F FESTLEGUNGEN... 29

6 6 Atemschutz 1. Prüfen der Pressluftatmer der Firmen Auer, Dräger, Sabre und Interspiro auf Computerprüfstand Multicheck (200 bar und 300 bar - Geräte) Prüfung umfasst: Dichtprüfung Lungenautomat drucklos, Dichtprüfung des Gerätes und Lungenautomaten, Öffnungsdruck Lungenautomaten, Schließdruck Lungenautomat, Luftmengenleistung des Lungenautomaten bei 200 bar und 10 bar Vordruck, Veratmung des Gerätes an der künstlichen Lunge bei 200 bar und 10 bar Vordruck, Mitteldruckmessung, Überprüfung des Ansprechdruckes der Warneinrichtung, Manometertest bei 200, 100 und 60 bar. Prüfprotokoll wird vom Computer erstellt. 1/2 Jahresprüfung BD 88 N Auer 1/2 Jahresprüfung BD 88 AE Auer 1/2 Jahresprüfung BD 88 AS Auer 1/2 Jahresprüfung BD 96 N Auer 1/2 Jahresprüfung BD 96 AE Auer 1/2 Jahresprüfung BD 96 AS Auer 1/2 Jahresprüfung PA 80 N Dräger 1/2 Jahresprüfung PA 80 AE Dräger 1/2 Jahresprüfung BD 183 Auer 1/2 Jahresprüfung PA 94 N Dräger 1/2 Jahresprüfung PA 94 AE Dräger 1/2 Jahresprüfung PA 94 plus N Dräger 1/2 Jahresprüfung PA 94 plus AE Dräger 1/2 Jahresprüfung Spiromatik 90 N Interspiro 1/2 Jahresprüfung Spiromatik 90 AE Interspiro 1/2 Jahresprüfung Commandergeräte 300 bar 1/2 Jahresprüfung DA 300 N Dräger/Auer/Interspiro 1/2 Jahresprüfung DA 300 AE Dräger/Auer/Interspiro 1/2 Jahresprüfung Sabre CTR EN - Contour 6,8 1/2 Jahresprüfung DLA - Geräte anderer Hersteller Grundprüfung BD 88 N Auer Grundprüfung BD 88 AE Grundprüfung BD 88 AS Auer Grundprüfung BD 96 N Auer Grundprüfung BD 96 AE Auer Grundprüfung BD 96 AS Auer

7 7 Grundprüfung BD 183 Auer Grundprüfung PA 80 N Grundprüfung PA 80 AE Dräger Grundprüfung PA 94 N Dräger Grundprüfung PA 94 AE Dräger Grundprüfung PA 94 plus N Dräger Grundprüfung PA 94 plus AE Dräger Grundprüfung Spiromatik 90 N Interspiro Grundprüfung Spiromatik 90 AE Interspiro Grundprüfung Commandergeräte 300 bar Grundprüfung DA 300 N Grundprüfung DA 300 AE Dräger/Auer/Interspiro Grundprüfung Sabre CTR EN - Contuor 6,8 Grundprüfung DLA - Geräte anderer Hersteller Reparaturprüfung BD 88 N Auer Reparaturprüfung BD 88 AE Auer Reparaturprüfung BD 96 N Auer Reparaturprüfung BD 96 AE Auer Reparaturprüfung BD 183 N Auer Reparaturprüfung PA 80 N Dräger Reparaturprüfung PA 80 AE Dräger Reparaturprüfung PA 94 N Dräger Reparaturprüfung PA 94 AE Dräger Reparaturprüfung PA 94 plus N Dräger Reparaturprüfung PA 94 plus AE Dräger Reparaturprüfung Spiromatik 90 N Interspiro Reparaturprüfung Spiromatik 90 AE Interspiro Reparaturprüfung Commander 300 bar Reparaturprüfung DA 300 N Dräger/Auer/Interspiro Reparaturprüfung DA 300 AE Dräger/Auer/Interspiro Reparaturprüfung Sabre CTR-EN-Contuor 6,8 Reparaturprüfung DLA - Geräte anderer Hersteller 2. Druckluftatemgerät Flaschen überprüfen 2.1. Druckluftatemgeräte 200 bar Flaschen prüfen: Überprüfung umfasst: Flaschendruck (4 Flaschen pro Gerät), Fälligkeit Revision der Flaschen (6-Jahres-TÜV), Flaschen ab 170 bar auf 200 bar füllen. 2, Druckluftatmer 300 bar Flaschen prüfen: Überprüfung umfasst: Flaschendruck (2 Stück/Gerät) prüfen, Fälligkeit Revision der Flaschen (6 Jahre TÜV), Flasche ab 260 bar auf 300 bar füllen. BD 183 Auer Flaschen überprüfen 3,00

8 8 BD 88 Auer Flaschen überprüfen 3,00 BD 96 Auer Flaschen überprüfen 3,00 PA 80 Dräger Flaschen überprüfen 3,00 PA 94 Dräger Flaschen überprüfen 3,00 PA 94 plus Dräger Flaschen überprüfen 3,00 Spiromatik 90 Interspiro Flaschen überprüfen 3,00 Commandergerät 300 bar Flaschen überprüfen 2,50 A 300 Dräger/Auer/Interspiro Flaschen überprüfen 3,00 Sabre CTR-EN-Contuor 6,8 überprüfen 3,00 Sonstige DLA-Geräte anderer Hersteller Flaschen überprüfen 3,00 3. Druckluftatemgeräte 200 und 300 bar komplettieren: Komplettieren umfasst: Flaschen an das Druckluftatemgerät schrauben, Dichtprüfung des gesamten Atemschutzgerätes, Prüfplombe anbringen. BD 183 Auer komplettieren 2,00 BD 88 Auer komplettieren 2,00 BD 96 Auer komplettieren 2,00 PA 80 Dräger komplettieren 2,00 PA 94 Dräger komplettieren 2,00 PA 94 plus Dräger komplettieren 2,00 Spiromatik 90 Interspiro komplettieren 2,00 DA 300 Dräger/Auer/Interspiro komplettieren 2,00 Commandergerät 300 bar komplettieren 2,00 Sabre CTR-Contour komplettieren 2,00 DA 58/1600 Flaschen überprüfen 2,00 DLA Geräte anderer Hersteller komplettieren 2,00 4. Druckluftatemgeräte reinigen 4.1. Druckluftatemgeräte reinigen Reinigung umfasst: Reinigung der Trageplatte, Bebänderung und Gummiteile BD 183 Auer reinigen 4,50 BD 88 Auer reinigen 4,50 BD 96 Auer reinigen 4,50 PA 80 Dräger reinigen 4,50 PA 94 Dräger reinigen 4,50 PA 94 plus Dräger reinigen 4,50 Spiromatik 90 Interspiro reinigen 4,50 BD 58/1600 Auer reinigen 4,50 Commandergerät 300 bar reinigen 4,00

9 9 DA 300 Dräger/Auer/Interspiro reinigen 4,50 Sabre CTR-EN- DUO/4S 4,50 Sabre CTR-EN-Contuor 6,8 4,50 Sonstige DLA - Geräte anderer Hersteller 4, Desinfektion Lungenautomat nach dem Einsatz oder Gebrauch Lungenautomat wird gereinigt und unter Druck im Desinfektionsbad nach Vorschrift des Herstellers desinfiziert. Fetten der zu fettenden Teile nach der Desinfektion. Gummi-Plast-Verbindungen mit Talkum behandeln. Reinigen und Desinfektion Lungenautomat Firma Auer 7,50 Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Dräger 7,50 Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Interspiro 7,50 Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Sabre 9,00 5. Grundüberholung Druckluftatemgerät 5.1. Revision Druckminderer Revision Druckminderer BD 88 Auer (6 Jahre) Demontage und Montage des Druckminderers, Wechseln der Dichtungen, O-Ringe und Verschleißteile, Überprüfen und Einstellen der Warnpfeife, Einstellen der erforderlichen Parametern nach Vorschrift des Herstellers, Druckminderer an künstlicher Lunge 20 min veratmen, Verplomben des Druckminderers, Sicherheitsventil erneuern und einstellen, Prüfen des Druckminderers auf Prüfstand Multicheck. Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers. 65, Revision Druckminderer BD 96 Auer (6 Jahre) Demontage und Montage des Druckminderers, Wechseln der Dichtungen, O-Ringe und Verschleißteile, Überprüfen und Einstellen der Warnpfeife, Einstellen der erforderlichen Parametern nach Vorschrift des Herstellers, 65,00

10 10 Druckminderer an künstlicher Lunge 20 min veratmen, Verplomben des Druckminderers, Sicherheitsventil erneuern, Prüfen des Druckminderers auf Prüfstand Multicheck. Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Revision Druckminderer Spiromatik 90 Interspiro (6 Jahre) Revision des Druckminderers wird durch das FTZ Waltershausen durchgeführt. Druckminderer sind im Austausch zu beziehen. FTZ Neuhaus organisiert die Revision der Druckminderer (DM) mit dem FTZ Waltershausen und wird dem Auftraggeber vom FTZ Waltershausen in Rechnung gestellt. 10, Revision Druckluftatmer Sabre Contour (6 Jahre) inklusive Atemschutzmaske und Lungenautomat Demontage und Montage des Druckminderers, Lungenautomat und Maske, Wechseln am DM-Dichtungen, O-Ringe und Verschleißteile, Einstellen der erforderlichen Parameter nach Vorschrift des Herstellers, Wechseln Sinterfilter und O-Ring Flaschenanschluss, Wechseln Ausatemventil / Einatemventil und 2 Spülventile Vollmaske, Wechseln Hauptmembrane, Membrane klein, O- Ringe, Ersatzknopf für Mechanische Lungenautomataktivierung und Teilgruppe für Lungenautomaten, Prüfen des Druckluftatmers auf Prüfstand Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Die Revision der DM wird durch das FTZ Ilmenau durchgeführt. DM sind im Austausch zu beziehen. Das FTZ Neuhaus organisiert die Revision der DM mit dem FTZ Ilmenau und wird dem Auftraggeber vom FTZ Ilmenau in Rechnung gestellt. 85,00 6. Grundüberholung Druckluftatemgerät Revision Lungenautomaten (3 Jahre) 6.1. Revision Lungenautomat BD 88 N und AE Auer

11 11 Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln. Einstellen Hebelaufnahme Prüfung Lungenautomat 9,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Revision Lungenautomat BD 96 N und AE Auer Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln. Einstellen Hebelaufnahme Prüfung Lungenautomat 9,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 6.3. Revision Lungenautomat PA 80 N und AE Dräger Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen und Kipphebel wechseln, Membrane wechseln. Prüfung Lungenautomat 9,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 6.4. Revision Lungenautomat PA 94 und PA94 Plus N und AE Dräger Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln. Prüfung Lungenautomat 9,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 6.5. Revision Lungenautomat Spiromatik 90 Interspiro Demontage und Montage Lungenautomaten, 9,00

12 12 Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln. Einstellen Kipphebel Prüfung Lungenautomat Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 6.6. Revision Lungenautomat Sabre Contour Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membranen wechseln. Prüfung Lungenautomat 9,00 7. Grundüberholung Druckluftatemgerät Revision Lungenautomaten (6 Jahre) 7.1. Revision Lungenautomat BD 88 N und AE Auer Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln, Lungenautomatventil wechseln und einstellen mit Lehre und Federwaage (5 mg +/-1 mg), Prüfung Lungenautomat Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 11, Revision Lungenautomat BD 96 N und AE Auer Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln, Lungenautomatventil wechseln und einstellen mit Lehre und Federwaage (5 mg +/-1 mg), Prüfung Lungenautomat 11,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 7.3. Revision Lungenautomat PA 80 N und AE Dräger

13 13 Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen und Kipphebel wechseln, Kratereinsatz mit O-Ring wechseln Membrane wechseln, Prüfung Lungenautomat Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 11, Revision Lungenautomat PA 94 und PA94 Plus N und AE Dräger Demontage und Montage Lungenautomaten, Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Dosiereinrichtung wechseln Membrane wechseln. Prüfung Lungenautomat 11,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 7.5. Revision Lungenautomat Spiromatik 90 Interspiro 9,00 Demontage und Montage Lungenautomaten Desinfektion des Lungenautomaten, Dichtungen wechseln, Membrane wechseln. Einstellen Kipphebel Prüfung Lungenautomat Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 7.6. Funktionsprüfung Lungenautomat u. Maske auf Multicheck Prüfstand 8,50 8. Revision (TÜV) Pressluftflaschen der Atemschutzgeräte nach TRG Atemschutzgeräte (AG), Tauchgeräte (TG), Standflaschen Revisionsfrist: Atemschutzgeräte (AG) 5 Jahre Tauchgeräte (TG) 2,5 Jahre

14 14 Standflaschen 5 Jahre 1. Kennzeichnung von Flasche, Ventil und Verschlussstopfen 2. Entgasen der Flasche - Ablassen des Restdruckes 3. Herausdrehen des Ventils 4. Überprüfung des Ventils auf Beschädigung, Prüfen von Flaschengewinde und Ventilgewinde und Prüfung des Sinterfilters 5. Ausleuchten und Innenbesichtigung der Flasche Prüfen auf Anrostung und Verunreinigung 6. Äußere Prüfung, Kontrollwiegen und Registrierung 7. Befüllen der Flasche mit Wasser und Befestigung in der Druckprüfanlage 8. Wasserdruckprobe mit 225, 300 und 450 bar Prüfdruck 9. Entleeren der Flasche und Wasserspülung 10. Innentrocknung der Flasche mit Heißluft C 11. Abnahme der Flasche durch den TÜV Thüringen 12. Einprägung des TÜV-Stempels und nächste wiederkehrende Prüfung 13. Aussilberung der Einprägung Revision Druckluftflaschen 0,4 l 200 bar 8,40 Revision Druckluftflaschen 0,5 l 200 bar 8,50 Revision Druckluftflaschen 1,0 l 200 bar 8,70 Revision Druckluftflaschen 2,0 l 200 bar 8,80 Revision Druckluftflaschen 3,0 l 200 bar 8,90 Revision Druckluftflaschen 4,0 l 200 bar 9,00 Revision Druckluftflaschen 5,0 l 200 bar 9,20 Revision Druckluftflaschen 7,0 l 200 bar 9,50 Revision Druckluftflaschen 8,0 l 200 bar 9,60 Revision Druckluftflaschen 10,0 l 200 bar 10,00 Revision Druckluftflaschen 11,0l 200 bar 10,10 Revision Druckluftflaschen 12,0 l 200 bar 10,20 Revision Druckluftflaschen 15,0 l 200 bar 11,00 Revision Druckluftflaschen 6,0 l 300 bar 9,50 Revision Druckluftflaschen 50,0 l 300 bar 22,00 Revision Druckluftflaschen 4,0 l 150 bar 9,00 Revision Druckluftflaschen 7,0 l 150 bar 9,50 Revision Druckluftflaschen 20,0 l 150 bar 15,00 Revision Druckluftflaschen 2,0 l 300 bar 9,00 Revision Sauerstoffflaschen 1,0 l 150 bar 8,60 Revision Sauerstoffflaschen 1,0 l 200 bar 8,70 Revision Sauerstoffflaschen 2,0 l 200 bar 8,80 Revision Sauerstoffflaschen 3,0 l 200 bar 8,90 Revision Sauerstoffflaschen 7,0 l 150 bar 9,50 Revision Sauerstoffflaschen 7,0 l 200 bar 9,50 Revision CO² - Flasche 0,5 l 8,50 Revision CO² - Flasche 7,0 l 9,50 Revision CO² - Flasche 40,0 l 20,00

15 Wiederkehrende Prüfung (TÜV) an Druckflaschen in Verbundbauweise nach VdTÜV-Merkblatt 506 (03.99) 1. Kennzeichnung von Flasche, Ventil und Verschlussstopfen 2. Entgasen der Flasche - Ablassen des Restdruckes 3. Herausdrehen des Ventils 4. Überprüfung des Ventils auf Beschädigung, Prüfen von Flaschengewinde und Ventilgewinde und Prüfung des Sinterfilters 5. Ausleuchten und Innenbesichtigung der Flasche - Prüfen auf Verunreinigung 6. Äußere Prüfung, auf Beschädigung des Kohlenfasergewebe 7. Kontrollwiegen und Registrierung 8. Befüllen der Flasche mit Wasser und Befestigung in der Water Jacket - Anlage um bleibende Dehnung zu ermitteln 9. Wasserdruckprobe mit 450 bar Prüfdruck 10. Entleeren der Flasche und Wasserspülung 11. Innentrocknung der Flasche mit Heißluft 60 Grad 12. Abnahme der Flasche durch den TÜV - Thüringen 13. Anbringen des TÜV-Stempels und nächste wiederkehrende Prüfung 14. Abdichten des Aufklebers mittels Epoxydharz Revision Compositeflaschen 2,0 l 300 bar 17,50 Revision Compositeflaschen 3,0 l 300 bar 18,50 Revision Compositeflaschen 6,0 l 300 bar 19,00 Revision Compositeflaschen 6,8 l 300 bar 19,20 Das FTZ Neuhaus organisiert Revision (TÜV) von Atemluftflaschen der Atemschutzgeräte nach TRG 765 mit dem FTZ Ilmenau und wird der Kommune von FTZ Ilmenau in Rechnung gestellt. 9. Sonstige Leistungen im Atemschutz: /2-Jahresprüfung Rettungszubehör 4,00 Prüfung umfasst: Dichtprüfung des Lungenautomaten, Prüfplombe anbringen Jahresrevision Rettungszubehör Reinigen, desinfizieren und prüfen der Maske, Nachweisführung und verplomben. 9, Jahresrevision Rettungszubehör 9,00

16 16 Leistungen nach Punkt 6 der Gebührenordnung den Lungenautomaten des jeweiligen Herstellers Jahresrevision Rettungszubehör Leistungen nach Punkt 7 und 11 der Gebührenordnung für die Maske und den Lungenautomaten des jeweiligen Herstellers. 19, Wartung Rettungszubehör nach jedem Gebrauch Lungenautomat wird gereinigt und unter Druck im Desinfektionsbad nach Vorschrift des Herstellers desinfiziert. Fetten der zu fettenden Teile nach der Desinfektion. Gummi-Plastverbindungen mit Talkum behandeln. Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Auer 7,00 Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Dräger 7,50 Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Interspiro 7,00 Reinigung und Desinfektion Lungenautomat Firma Sabre 9, Reparaturen im Bereich Druckluftatemgeräte Reparatur erfolgt nach Bedarf und bei den Überprüfungen Reparatur an Druckluftatemgeräten Dräger, Auer und Interspiro Schultergurt wechseln 3,10 Zug-Gurt wechseln 1,90 Schnalle wechseln 2,10 Tragegestell wechseln 13,80 Leibgurt wechseln 4,30 Schlaufe wechseln 1,90 Verschlussschnalle Steg einsetzen 4,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur an Druckminderer BD 88, 73 und 173 Auer Druckminderer Aus- und Einbau 3,80 Fehlersuche auf Prüfstand 5,70 Mitteldrucknachsteiger beseitigen 30,00 Warnpfeife wechseln 2,40 Überdruckventil wechseln mit Sicherungshülse 2,70 Überdruckventil Schließbolzen wechseln, einstellen 4,30

17 17 Anschlussstutzen wechseln 4,80 Griffring wechseln 1,50 O-Ring Anschlusszapfen wechseln 1,20 Hochdruckschlauch wechseln 4,30 Mitteldruckschlauch wechseln 4,10 Manometer wechseln 3,00 Schutzkappe Manometer wechseln 3,30 Rüttelsicherung wechseln 1,50 Mitteldruck einstellen 5,50 Warneinrichtung nachstellen 2,20 Druckminderer verplomben 2,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur an Druckminderer BD 96 Auer Druckminderer Aus- und Einbau 3,80 Fehlersuche auf Prüfstand 5,70 Mitteldrucknachsteiger beseitigen 30,00 Warnpfeife wechseln 2,40 Überdruckventil Kugel und Packung wechseln 5,00 Anschlussstutzen wechseln 4,80 Griffring wechseln 1,50 O-Ring Anschlusszapfen wechseln 1,20 Hochdruckschlauch wechseln 4,30 Mitteldruckschlauch wechseln 4,10 Manometer wechseln 3,00 Schutzkappe Manometer wechseln 3,30 Rüttelsicherung O-Ring wechseln 1,50 Mitteldruck einstellen 5,50 Warneinrichtung nachstellen 2,20 Druckminderer verplomben 2,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur Lungenautomaten DA 300 und BD 88 (alt) Schutzkappe wechseln 1,30 Gehäusedeckel wechseln 2,40 Gehäuseunterteil wechseln 5,50 Membrane wechseln 3,30 Ventilhebel wechseln 4,80 Kipphebel wechseln 4,80 Krater wechseln 6,00 Gleitring für Membrane wechseln 2,00 Ventilteller wechseln 6,50 Rundschnurring 13 x 1 Verschlussschraube wechseln 1,50

18 18 Verschlussschraube wechseln 1,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur Lungenautomaten BD 88 N und AE Auer Kappe wechseln 1,60 Schaltknopf wechseln 1,70 Membrane wechseln 3,10 Schaltunterteil wechseln 4,00 Hebelaufnahme wechseln 5,60 MD-Leitung wechseln 1,70 Luftleitteller wechseln 5,60 Rastscheibe wechseln 6,00 Kolbenaufnahme Quadring wechseln 6,40 Kolbenaufnahme Federteller und Feder wechseln 7,50 Kolben in LA - Ventil wechseln 7,50 Kolben in LA - Ventil wechseln 7,80 Gehäuse wechseln 6,90 Hebelaufnahme einstellen 7,70 Schließdruck einstellen 4,10 Überdruckfeder AE wechseln 2,30 Lungenautomatventil wechseln 7,50 O-Ring Lungenautomatventil wechseln 6,30 O-Ring MD Anschluss wechseln 2,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur Lungenautomaten BD 96 N und AE Auer Kappe wechseln 1,60 Schaltknopf wechseln 1,70 Membrane wechseln 3,10 Schaltunterteil wechseln 4,00 Hebelaufnahme wechseln 5,60 MD-Leitung wechseln 1,70 Luftleitteller wechseln 5,60 Rastscheibe wechseln 6,00 Kolbenaufnahme Quadring wechseln 6,40 Kolbenaufnahme Federteller und Feder wechseln 7,50 Kolben in LA - Ventil wechseln 7,50 Kolben in LA - Ventil wechseln 7,80 Gehäuse wechseln 6,90 Hebelaufnahme einstellen 7,70 Schließdruck einstellen 4,10 Überdruckfeder AE wechseln 2,30 Lungenautomatventil wechseln 7,50 O-Ring Lungenautomatventil wechseln 6,30 O-Ring MD Anschluss wechseln 2,00

19 19 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur Lungenautomaten PA 80 Dräger Schutzkappe wechseln 1,30 Gehäusedeckel wechseln 2,40 Gehäuseunterteil wechseln 5,50 Membrane wechseln 3,30 Ventilhebel wechseln 4,80 Kipphebel wechseln 4,80 Krater wechseln 6,00 Gleitring für Membrane wechseln 2,00 Ventilteller wechseln 6,50 Rundschnurring 13 x 1 Verschlussschraube wechseln 1,50 Verschlussschraube wechseln Verschlussschraube wechseln 1,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur Lungenautomaten PA 94 und PA 94 plus Dräger Schutzkappe wechseln 2,20 Gehäusedeckel wechseln 2,50 Gehäuseunterteil wechseln 5,50 Membrane wechseln 3,20 Rundringe MD (Set) - Anschluss wechseln 6,80 Dosiereinrichtung wechseln 15,00 Dosierkolben fetten 2,00 Abschaltvorrichtung LA-AE wechseln 6,00 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers Reparatur Lungenautomat Sabre Conour Hauptmembrane wechseln 3,00 Membrane klein wechseln 1,90 Vorspannfeder wechseln 2,60 Abdeckung Lungenautomat wechseln 2,50 Lungenautomatenkörper wechseln 10,00 Einlassschaftanordnung LA mit O-Ringen erneuern 2,00 Ventilscheibe wechseln 7,40 Bypass-Schalter erneuern 5,40 U-Klemmen wechseln 1,00 Kolben und Feder auswechseln 6,10 Arretiervorrichtung wechseln 9,60 Rückstellknopf wechseln 3,10 MD Schlauch Contour wechseln 2,30 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers

20 Reparatur Flaschenventile: Reparatur erfolgt nach Feststellung beim Befüllen oder beim TÜV der Flaschen. Ventil wechseln 1,50 Handrad wechseln 1,00 Gehäuse wechseln 4,70 Gleitscheibe wechseln 1,40 Lippendichtung wechseln Drägerventil 3,00 Abströmsicherung einbauen 1,90 Dichtsystem wechseln 2,20 Unterspindel wechseln 2,60 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 11. Atemschutzmasken alle Typen Prüffristen: personengebundene Maske 2 Jahre, nicht personengebundene Masken nach jedem Einsatz oder halbjährlich Atemschutzmasken reinigen, desinfizieren, prüfen Atemschutzmaske demontieren, reinigen, desinfizieren, trocknen, Ventile prüfen, Sprechmembrane prüfen, montieren, Dichtprüfung und Funktionsprüfung auf Computerprüfgerät Multicheck der Atemschutzmaske, Scheiben reinigen, Kennzeichnung. Maske in Folienbeutel einschweißen Atemschutzmaske Auer 3S-N warten 8,10 Atemschutzmaske Nova Dräger warten 8,10 Atemschutzmaske Supra Dräger warten 8,10 Atemschutzmaske Ultra-Elite Auer warten 8,10 Atemschutzmaske Dräger (KatSchutz) warten 8,10 Atemschutzmaske 65 Z 8,10 Überdruckmaske 3SP-F AS Auer warten 8,10 Überdruckmaske 3SP-F Auer warten 8,10 Überdruckmaske Ultra-Elite Auer warten 8,10 Überdruckmaske Pana Seal Sabre 8, Reparatur Atemschutzmasken Firma Auer, Dräger, Interspiro und Sabre

21 21 Sichtscheibe wechseln 3,00 Sprechmembrane wechseln 2,50 Einatemventil wechseln 1,00 Ausatemventil wechseln (alle 2 Jahre) 1,40 Innenmaske wechseln 1,40 Ventil Innenmaske wechseln 1,50 Kopfband wechseln 2,60 Anschlussstück wechseln 4,40 Trageband wechseln 2,20 Atemschutzmaske prüfen 2,80 Spannband wechseln 2,60 Aufnahme A - Ventil wechseln 1,50 Steckanschlussadapter wechseln 1,00 O-Ring Steckanschlussadapter wechseln 1,10 Schutzkappe A-Ventil wechseln 1,30 Ventilkappe wechseln 2,60 Zuzüglich Ersatzteile nach gültigem Preis des Herstellers 12. Füllen von Pressluftflaschen: Druckluftflasche 1 l 200 bar 1,00 Druckluftflasche 2 l 200 bar 1,50 Druckluftflasche 3 l 200 bar 1,80 Druckluftflasche 4 l 150 bar 2,20 Druckluftflasche 4 l 200 bar 2,90 Druckluftflasche 7 l 200 bar 4,40 Druckluftflasche 7 l 150 bar 3,50 Druckluftflasche 10 l 200 bar 6,80 Druckluftflasche 12 l 200 bar 7,50 Druckluftflasche 5 l 200 bar 8,20 Druckluftflasche 20 l 150 bar 10,00 Druckluftflasche 2 l 300 bar 3,20 Druckluftflasche 3 l 300 bar 3,70 Druckluftflasche 6 l 300 bar 4,40 Druckluftflasche 50 l 300 bar 48,00 CFK Flaschen 2 l 300 bar 3,20 CFK Flaschen 3 l 300 bar 3,70 CFK Flaschen 6 l 300 bar 4,40 CFK Flaschen 6,8 l 300 bar 4, Sonstiges Atemschutz Lackierung Druckluftflaschen Lackierung Druckluftflaschen 2 l Grau 10,20 Lackierung Druckluftflaschen 4 l Grau 12,20 Lackierung Druckluftflaschen 4 l Gelb / Grau 16,50

22 22 Lackierung Druckluftflaschen 7 l Grau 13,50 Lackierung Druckluftflaschen 7 l Gelb / Grau 17,00 Lackierung Druckluftflaschen 10 l Gelb / Grau 18,50 Lackierung Druckluftflaschen 12 l Gelb / Grau 19,50 Lackierung Druckluftflaschen 15 l Gelb / Grau 20,50 Lackierung Druckluftflaschen 4 l nach EN 22,00 Lackierung Druckluftflaschen 6 l nach EN 24,00 Lackierung Flaschenhals nach EN 8,50 FTZ Neuhaus organisiert Lackierung von Druckflaschen über das FTZ Ilmenau: Rechnung wird vom FTZ Ilmenau an die Kommune gestellt Ausleihen von Atemschutz Atemschutzmaske pro Tag 7,50 zuzüglich Wartung der Maske nach Gebrauch DLA - Gerät pro Tag zuzüglich Druckluftflaschen füllen, komplettieren und prüfen 17,00 Werden nach Gebrauch der Geräte Mängel festgestellt und Reparaturen notwendig, werden diese dem Ausleiher in Rechnung gestellt Chemiekalienschutzanzüge CSA Firma Auer prüfen 8,50 CSA Firma Dräger prüfen 8,50 CSA Firma Interspiro prüfen 8,50 CSA reinigen 20,00 CSA Ausatemventil wechseln 1,80 CSA Stiefel wechseln 19,00 CSA Handschuhe wechseln 5,00 CSA Auer Nähte mit Abdeckpaste behandeln 4,20 CSA Reißverschluss fetten 3,50 CSA Sichtscheibe mit Klarsichtmittel behandeln 3,30 Prüfprotokoll erstellen 3,00 Sichtscheibe und Reißverschluss werden vom Hersteller gewechselt und der Kommune in Rechnung gestellt. Entsorgung vergifteter Stoffe: Preis Entsorgungsdienst + Aufwand FTZ in AW

23 23 Schlauchpflege 1. Druckschläuche 1.1. Druckschläuche A, B und C reinigen, prüfen und trocknen, transportfertig machen Druckschläuche sind nach jedem Gebrauch prüfungspflichtig. Die Druckschläuche werden gewaschen, geprüft und getrocknet. Druckschlauch "A" 10 m waschen, prüfen 7,00 Druckschlauch "B" 20 m waschen, prüfen 6,00 Druckschlauch "C" 20 u. 15 m waschen, prüfen 6,00 Druckschlauch "D" waschen, prüfen (15-20 m) 3,80 Druckschlauch "D" waschen, prüfen (bis10 m) 2,50 Druckschlauch "B" Füllschlauch 3,00 Druckschlauch "B" 30 m waschen, prüfen 7,50 Druckschlauch "C" 30 m waschen, prüfen 7, Reparatur von Druckschläuchen Mängelfeststellung, ausmessen, schneiden, 1 Stück Kupplung einbinden. Druckprüfung wird gesondert berechnet. Kupplung A einbinden 8,50 Kupplung B einbinden 6,90 Kupplung C einbinden 6,40

24 24 Kupplung D einbinden 5,00 Preise sind inklusive Einbindedraht 1.3. Sonstige Reparaturen an Druckschläuchen Knaggenteil wechseln 5,00 Einbindestutzen wechseln 5,00 Sprengring Kupplung "B" einsetzen 2,50 Sprengring Kupplung "C" einsetzen 2,50 Druckdichtung Kupplung "B" wechseln 3,60 Druckdichtung Kupplung "C" wechseln 3,00 Fertigung von Wirtschaftsschlauch "B" pro Meter 3,50 Fertigung von Wirtschaftsschlauch "C" pro Meter 2, Signieren von Druckschläuchen mit Ortskennung und Nr. pro Buchstabe und Zahl 0,50 Erstellen von Prüfnachweisen 1,00 Entsorgung von Schlauchmaterial (nach Menge) 5,00 2. Saugschläuche 2.1. Prüfen von Saugschläuchen Prüffrist: Prüfung umfasst: jährlich Handreinigung der Saugschläuche, trocknen und Einsprühen mit Silicon. Prüfung auf Über- und Unterdruck. Innenbeschichtung begutachten. Saugschläuche "A" prüfen 1,6 m 12,00 Saugschläuche "A" prüfen 2,5 m 14,50 Saugschläuche "B" prüfen 1,6 m 11,50 Saugschläuche "C" prüfen 1,6 m 11, Saugschlauch reparieren Kupplung "A" einbinden 14,00 Kupplung "B" einbinden 14,00 Kupplung "C" einbinden 14,00 Kupplung "A" wechseln 15,50 Kupplung "B" wechseln 13,50 Kupplung "C" wechseln 13,00 Saugdichtung "A" wechseln 4,50 Saugdichtung "B" wechseln 4,00 Saugdichtung "C" wechseln 4,50 Sprengring Kupplung "A" einsetzen 8,00 Sprengring Kupplung "B" einsetzen 6,00

25 25 Sprengring Kupplung "C" einsetzen 6,00 Preise sind inklusive Einbindedraht 2.3. Erstellen von Prüfnachweis 1, Entsorgung von Schlauchmaterial (nach Menge) 5,00 Sonstige Leistungen 1. Prüfen Wasser führender Armaturen Prüfung umfasst: Druckprüfung und Oberflächenreinigung, Funktionskontrolle Standrohr 2B prüfen 1.2. Strahlrohr "B" prüfen 1.3. Strahlrohr "C" prüfen 1.4. Strahlrohr "C" Quadro prüfen 1.5. Verteiler B-CBC prüfen 1.6. Verteiler 2B-CBC prüfen 1.7. Kübelspritze prüfen 5,50 3,90 3,90 3,90 7,50 7,50 6,00

26 Sammelstück A-2B prüfen 1.9. Saugkorb "A" prüfen Saugkorb "B" prüfen Saugkorb "C" prüfen Krümmer "A" prüfen Krümmer "B" prüfen Krümmer "C" prüfen 6,00 5,50 5,50 5,50 3,50 3,20 3, Übergangstücke "A-B" prüfen Übergangstücke "B-C" prüfen Übergangstücke "C-D" prüfen Zumischer B24R prüfen Druckminderer und Zubehör prüfen 3,20 3,00 3,00 8,50 12,00 2. Prüfung tragbarer Leitern Überprüfungsfrist: jährlich Prüfung erfolgt nach Prüfvorschrift; Schutzbehandlung der Holz und Eisenteile; Nachweisführung 2.1. Schiebeleiter 3teilig prüfen 2.2. Schiebeleiter 2teilig prüfen 20,00 18,00

27 Steckleiter prüfen je Teil 2.4. Prüfplaketten anbringen & Prüfprotokoll erstellen 10,00 3,00 3. Sonstige Leistungen: Prüfen von Fangleinen (Sichtprüfung) 20 m/30 m 4,80 Sichtprüfung Feuerwehr Sicherheitsgurt (jährlich) 5,00 Sichtprüfung Feuerwehrschutzhelm (jährlich) 3,80 Prüfen von Feuerwehr Sicherheitsgurten (nach Absturz) 6,50 Erstellen von Prüfnachweis 1,00 4. Prüfen von "Vetter" Hebekissen 15,00 Prüfen von Zubehör 10,00 5. Reinigung und Imprägnierung von Feuerwehrschutzkleidung Waschen, Imprägnieren, Trocknen Feuerwehr - Einsatzkleidung - Überjacken (HuPF) 8,00 Feuerwehr - Einsatzkleidung - Überhose (HuPF) 8,00 Feuerwehr - Einsatzkleidung, Bundhose - Jacke 4,50 Feuerwehr - Schutzhandschuhe 3,00 6. Prüfen Orts veränderlicher elektrischer und sonstiger Betriebsmittel für den Feuerwehreinsatz Prüffrist: Die Prüfung umfasst: jährlich Prüfen mit dem Multifunktionalen Diagnosegerät MP 0105/04-G Eigenprüfung Schutzleiterprüfung Isolationsprüfung Durchgangsprüfung Kurzschlussprüfung Ableiterstromprüfung Kabeltrommel 50m 15,00 Kabeltrommel 30m 10,00

28 28 Scheinwerfer 7,50 Abzweigstücke 5,00 Verlängerungen 7,50 Handlampen 5,00 Trennschleifer (elt) 15,00 Trennschleifer (mot) 15,00 Tauch und Fasspumpen 10,00 Notstromaggregate 40,00 Aggregate für Rettungssätze 30,00 Nasssauger 20,00 Kettensägen (elt) 15,00 Kettensägen (mot) 15,00 Erstellen von Prüfnachweisen 1,50 Benutzung der Atemschutzübungsanlage Streckendurchgang je Ausbildungsteilnehmer 15,00 (füllen Flaschen und Reinigung Masken werden gesondert berechnet) Streckendurchgang je Ausbildungsteilnehmer mit Anlagen eigener Atemschutztechnik (PA und ASM) 25,00 Erstellen von Durchgangsprotokollen 1,00 Nutzung der Mehrzweckräume Großer Saal Grundgebühr 50,00 je angefangene Stunde 10,00 Raum Jugendfeuerwehr

29 29 Grundgebühr 20,00 je angefangene Stunde 5,00 Festlegungen 1. Leistungen, die nicht in der Gebührensatzung enthalten sind, aber vom Kunden gewünscht werden und im Stützpunkt durchgeführt werden können, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Siehe Punkt Festlegungen einer Arbeitswerteinheit (AW) 1 AW = 15 Minuten 5,00 3. Die in der Gebührensatzung angegebenen Preise sind reine Arbeitsleistungen. Material und Ersatzteile werden gesondert berechnet. Erforderliche Ersatzteile und Materialaufwand aller Art werden zum Tagespreis + 5 % Aufschlag abgegeben und gesondert berechnet. 4. Alle Arbeiten an den prüfpflichtigen Geräten werden nur entsprechend der Fälligkeit oder bei festgestellten Mängeln durchgeführt. 5. Arbeiten werden nur nach einem schriftlichen Auftrag durchgeführt. 6. Der Gebührenbescheid erfolgt an den Auftraggeber mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Ausstellung. 7. Anpassungen der Gebühren an die allgemeine Gebührenentwicklung sind Anlass für die Änderung der Satzung. Die Haushaltsführung und -abrechnung erfolgt entsprechend den Haushaltsgrundsätzen der Stadt.

S a t z u n g. über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen bei der Wartung, Pflege und

S a t z u n g. über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen bei der Wartung, Pflege und S a t z u n g über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen bei der Wartung, Pflege und Instandsetzung von feuerwehrtechnischen Geräten durch die Freiwillige Feuerwehr Hermsdorf Aufgrund des 19 der Thüringer

Mehr

Satzung über die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums des Vogtlandkreises

Satzung über die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums des Vogtlandkreises Satzung über die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums des Vogtlandkreises Aufgrund von 3 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 15 Donnerstag, den 08.02.2007 Nummer 03/07 Inhaber: Matthias Drückler

Mehr

Beschluss des Kreistages 2011/096 vom i. d. F. d. 1. Änder. v (Beschl. KT 2012/012)

Beschluss des Kreistages 2011/096 vom i. d. F. d. 1. Änder. v (Beschl. KT 2012/012) Satzung des Landkreises Leipzig über die Inanspruchnahme von Leistungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums FTZ (Benutzungs- und Gebührensatzung FTZ)

Mehr

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF 1 von 5 13.04.2006 20:30 KOSTENTARIF Personelle Leistungen;Fahrzeuggebühren; Anhänger; Hilf- und Rettungsgeräte;sonstige Geräte; Prüfung von Schläuchen; Prüfung von Atemschutzmasken;PA und Flaschenfüllung;

Mehr

für Leistungen der Feuerwehr

für Leistungen der Feuerwehr Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Auf Grund des 22 des Sächsischen Brandschutzgesetzes vom 28.01.1998, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 06.03.1998, hat der Stadtrat

Mehr

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Personalgebühr pro Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,45 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,67 2. Fahrzeuggebühr Einsatzleitwagen ELW 1 pro Std. 27,61

Mehr

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis pro Km 1. Gebühren Personaleinsatz - Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen

Mehr

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wernshausen (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung) Aufgrund des 19

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim GEBÜHRENVERZEICHNIS für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 17,90 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen 33.10-1 S A T Z U N G über den Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr der Kreisstadt Neunkirchen und über die Erhebung von Gebühren für sonstige Leistungen der Feuerwehr in der Fassung vom 18.11.2015

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und Artikel 1 69 Abs.

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neumarkt i.d.opf. vom 03.12.2010 i.d. Fassung der letzten Änderung

Mehr

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG.

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG. Nachstehend wird die Satzung zur Erhebung von Kosten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna in der seit 16.01.2014 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1.

Mehr

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand:

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: 1.1.2002 1 Personalgebühr /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft Die

Mehr

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Schweinfurt vom 01.12.1993, geändert durch Satzung vom 20.07.1995, geändert durch Satzung vom 05.10.1998, geändert durch Satzung vom 25.09.2001, geändert durch Satzung

Mehr

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fasunug der Bekanntmachung

Mehr

Geändert durch 1. Änderungssatzung vom Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Geändert durch 1. Änderungssatzung vom Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dingolfing und deren Einrichtungen Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 01.10.2012

Mehr

Änderungssatzung. über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach

Änderungssatzung. über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach Feuerwehrgebührensatzung - 1 - Änderungssatzung über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 08.06.2004

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg vom 09.11.1999 (Coburger Amtsblatt Nr. 44 S. 288 vom 19.11.99), zuletzt geändert

Mehr

Vorbereitung in der Ortsfeuerwehr zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Tirol

Vorbereitung in der Ortsfeuerwehr zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Tirol Vorbereitung in der Ortsfeuerwehr zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Tirol Diese Unterlage gilt als Unterstützung für die Ausbildung Vorbereitung zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule

Mehr

1.1. Mittlerer Dienst 0,60 / Minute (36,00 / Stunde) 1.2. Gehobener Dienst 0,90 / Minute (54,00 / Stunde)

1.1. Mittlerer Dienst 0,60 / Minute (36,00 / Stunde) 1.2. Gehobener Dienst 0,90 / Minute (54,00 / Stunde) Anlage Gebührentarif zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Dienstleistungen und das Ausleihen von Ausrüstungen des kreislichen Brand- und Katastrophenschutzes des Landkreises

Mehr

Rundschreiben /2011 vom

Rundschreiben /2011 vom DGUV, Mittelstr. 51, 10117 Berlin Rundschreiben DGUV An die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Rundschreiben - 0183/2011 vom 08.04.2011 Betreff: Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes,

Mehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s - 1 - Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

30-2 Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren Stadt Fürth

30-2 Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren Stadt Fürth Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und anderen Leistungen der Feuerwehr Fürth (Kostenersatzsatzung) vom 16. Februar 2011 (Stadtzeitung Nr. 4 vom 2. März 2011) Inhaltsübersicht: 1 Kostenersatz

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif)

Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif) Anlage 2 3. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Beschluss des Stadtrats vom 19. Februar 2004 Bekanntmachung:

Mehr

Aufwendungs- und Kostenersatz

Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg vom 22.12.1998 (amtlich bekannt gemacht am 31.12.1998), geändert durch Änderungssatzung

Mehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der

Mehr

S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Plankstadt Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 27 und 36

Mehr

FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1.2 S A T Z U N G

FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1.2 S A T Z U N G S A T Z U N G DER GEMEINDE WEISENBACH ÜBER DIE ERHEBUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILIGEN FEUERWEHR WEISENBACH VOM 29. NOVEMBER 2001 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Allgemeines. Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden sind.

Allgemeines. Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden sind. Ausbildung Atemschutz Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDv 7) Teil 1 Allgemeines Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg

G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg Ä n d e r u n g: 1. Änderung zur Satzung der Gebührensatzung vom 02.04.2001 *1) I n h a l t s v e r

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Die Stadt Berching erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut. (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) I.

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut. (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) I. Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

1 Grundsätze. 1.1 Hilfe und Sachleistungen bei Unglücksfällen und in sonstigen Bedarfsfällen, wenn Menschenleben nicht oder nicht mehr in Gefahr sind;

1 Grundsätze. 1.1 Hilfe und Sachleistungen bei Unglücksfällen und in sonstigen Bedarfsfällen, wenn Menschenleben nicht oder nicht mehr in Gefahr sind; Satzung des Landkreises Verden über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr, der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle und im

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Emsdetten unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung.

1 Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Emsdetten unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. - 1 - Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emsdetten sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 04.10.1990 in der Fassung des I. Nachtrages

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std.

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std. Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal 1. Personalgebühr Betrag / Std. 1.1. Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,00

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung)

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) in der seit 01.05.2010 geltenden Fassung wiedergegeben.

Mehr

1 Allgemeines. Die Benutzung der Bibliothek ist gegen eine Gebühr möglich.

1 Allgemeines. Die Benutzung der Bibliothek ist gegen eine Gebühr möglich. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Gottfried-August-Bürger der Stadt Hettstedt (Bibliotheksgebührensatzung BibliothekGS) Aufgrund der 6 und 8 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zum Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Eiterfeld. Aufgrund der 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 257 vom 16.10.2013 1 Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Auf der Grundlage der 98 Abs. 1, i. V. mit 87 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer

Mehr

Kostenerstattungssatzung der FTZ /10

Kostenerstattungssatzung der FTZ /10 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Saalekreis (Kostenerstattungssatzung der FTZ) Auf der Grundlage der 4, 6 und 33 der Landkreisordnung

Mehr

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2011 (Amtsblatt Nr. 21 vom 11.10.2011) geändert durch

Mehr

Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren

Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Präambel Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung - KV M-V i.d.f.d.b. vom 8. Juni 2004 (GVOBL. M-V Nr. 10

Mehr

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende

Mehr

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren VFDB-Richtlinie 0804 Ausgabe: Februar 2002 Vorwort Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-wissenschaftlichen Beirat TWB) - dem vfdb-referat 8 "Persönliche Schutzausrüstungen" - erarbeitet. Diese

Mehr

Präsentation zum. Lehrgang Atemschutzgeräteträger

Präsentation zum. Lehrgang Atemschutzgeräteträger Niedersächsische Folie 1 Präsentation zum Lehrgang träger Atemorgane Folie 2 obere Atemwege Nase Mund-/ Rachenraum untere Atemwege Kehlkopf Luftröhre Bronchien Lungen mit > Lungenbläschen (Alveolen) die

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm vom 20.11.2014 Die Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm erlässt aufgrund

Mehr

1. Personalgebühr Betrag /Std.

1. Personalgebühr Betrag /Std. G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S zur GEBÜHRENSATZUNG vom 14. Dezember 1999 für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Karlshafen i. d. F. der 1. Änderung vom 09.03.2005

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosenbach

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosenbach Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosenbach Auf der Grundlage von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Edingen-Neckarhausen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 36 des

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes für

Mehr

Lesefassung. In der Fassung des Beschlusses Nr. B /14 vom , der 1. Änderungssatzung aus Beschluss B /16 vom

Lesefassung. In der Fassung des Beschlusses Nr. B /14 vom , der 1. Änderungssatzung aus Beschluss B /16 vom Lesefassung Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Feuerwehrgebühren- und -entgeltsatzung) In der Fassung des Beschlusses

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Saalfeld/Saale.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Saalfeld/Saale. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Saalfeld/Saale Präambel Auf Grund des 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)

GEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) GEBÜHRENSATZUNG zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der

Mehr

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Seite - 1 - Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Preetz Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.

Mehr

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes am Mittwoch, dem Jahrgang 11 - Nummer 7. Grundsatz/Geltungsbereich

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes am Mittwoch, dem Jahrgang 11 - Nummer 7. Grundsatz/Geltungsbereich Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes vom 26.05.2016 Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes

Mehr

Alle Rechte liegen bei der vfdb.

Alle Rechte liegen bei der vfdb. Diese Richtlinie ergänzt die Feuerwehrdienstvorschrift 7. Sie wurde von der vfdb den Ländern zur Weitergabe an die Feuerwehren und zur dortigen Verwendung dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Alle

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Delitzsch vom 22.

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Delitzsch vom 22. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Delitzsch vom 22. Februar 2007 bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt und des Landkreises Delitzsch

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Lindau (B) Nr. III/18/2. Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung

Mehr

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren BGI/GUV-I 8674 Juli 2008 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de Medienproduktion am Standort

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom STADT KITZINGEN Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren vom 11.11.2008 Inkrafttreten: 01.03.2008 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Gebührensatzung. für den Rettungsdienst der Stadt Stolberg (Rhld.) vom

Gebührensatzung. für den Rettungsdienst der Stadt Stolberg (Rhld.) vom Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Stolberg (Rhld.) vom 27.03.202 Aufgrund der 7 und 4 Abs. Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung)

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung) vor 7/10 Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung) vom 16.12.2011 Satzung über den Kostenersatz und die

Mehr

S A T Z U N G S A T Z U N G

S A T Z U N G S A T Z U N G S A T Z U N G über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren Beschlossen in der Stadtratssitzung vom 25.02.2014 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt-

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn in der Fassung des II. Nachtrages vom 07.12.2006 * Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende S A T Z U N G 1 Aufwendungs-

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung) vom 23. Mai 2007 Aufgrund des 19 Abs. 1 der Neubekanntmachung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Steinau an der Straße Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert

Mehr

37.01 Feuerwehrsatzung

37.01 Feuerwehrsatzung Satzung über die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Duisburg sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 19. Juni 1989 1 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat in seiner Sitzung vom 02.03.2009 aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde-

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung In Kraft getreten: 01.12.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Überlandhilfe/Amtshilfe... 3 4 Berechnung des Kostenersatzes... 3 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches...

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHR DER STADT KAUFBEUREN (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung) Vom 03.04.2003 Bekanntgemacht.

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Ortsrecht der Gemeinde Burbach Ortsrecht der Gemeinde Burbach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Burbach (Friedhofsgebührensatzung) Gliederungsziffer Zuständigkeit 7.8 FB 3 Bauen, Wohnen,

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr.6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.1993(GVBI. 1992 l S. 562), zuletzt geändert

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck AZ 752.031 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142)

Mehr

Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001

Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 1 Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 Aufgrund des 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim Die Gemeinde Oberschleißheim erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40) folgende

Mehr

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g :

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g : 3-4-02 S. 1 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05. August 2006 - Die Stadt Amberg erlässt

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr GEBÜHRENSATZUNG. 1 Gebührentatbestand

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr GEBÜHRENSATZUNG. 1 Gebührentatbestand Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM Vom 20. Dezember 2001 (ABl. S. 317) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des Art.

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz

Mehr

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Seite 1 Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für und die Erbringung vom 10.12.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Aufgrund der 8 Abs. 2, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für

Mehr

Überdruck im Atemschutz der Feuerwehr

Überdruck im Atemschutz der Feuerwehr Überdruck im Atemschutz der Feuerwehr 1 Freistaat Landesfeuerwehrschule Sachsen Sachsen - 2 - Überdruck im Atemschutz der Feuerwehr 1. Ziel der Überdrucktechnik im Atemschutz der Feuerwehr Ziel der Überdrucktechnik

Mehr