Parkierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen

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1 Technischer Bericht Parkierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen Der Gemeinderat hat die Abteilung Bau und Planung anlässlich einer Gemeinsamen Sitzung vom 10. Februar 2014 nochmals beauftrag, die Problematik Parkierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu studieren und dem Gemeinderat einen Bericht zu verfassen. Der Leiter ABP hat sich daher nochmals intensiv mit diesem Thema und den dafür bekannten Grundlagen befasst. Grundlagen Departement Bau, Verkehr und Umwelt Gespräche mit den entsprechenden Fachleuten geführt (ASTRA, BFU, VSS und D-BVU) Gespräche mit Gemeinden die das Reglement umgesetzt haben Fachliteratur zu diesem Thema (Internet) Gesp: ABP/Strassen/Verkehr/Parkplatzbewirtschaftung Stand: 9. Dezember 2014/hf

2 1. Ausgangslage Welche Distanzen legt die Bevölkerung des Kantons Aargau zurück, wenn nebst der alltäglichen Mobilität auch Tagesreisen sowie Reisen mit Übernachtungen eingerechnet werden? Diese Angaben erlauben eine Hochrechnung auf die Jahresmobilität. Zu beachten sind die Unterschiede in den Befragungsmethoden und der Auswertung. Gleichzeitig können auch Rückschlüsse auf den internen Kommunalverkehr und die Parkierung gemacht werden. Die aargauische Bevölkerung ab 6 Jahren legte im Jahr 2010 pro Person insgesamt rund km im In- und Ausland zurück. Messung KGV Hausgemachter Verkehr in Muri über 52%! Bereits 1999 hat sich eine öffentliche Arbeitsgruppe mit dem Thema Parkraumplanung befasst. Mit Ausnahme der Gestaltung der Marktstrasse wurden alle weiteren Vorschläge nicht umgesetzt. Im Dezember 2002 war unter der Federführung der Bauverwaltung die Umsetzung des Parkierungsreglements März 2002 ein Thema. Alle Vorschläge wurden jedoch durch den Gemeinderat abgelehnt. Im Frühling 2012 wurde die Parkraumplanung wiederum durch die Kommission EUM initiiert. Mit Protokollauszug vom 12. November 2012 hat der Gemeinderat der Parkplatzbewirtschaftung Chäsi, Widmen, Wili und Brühl zugestimmt. Die Umsetzung parkieren auf öffentlichem Grund jedoch abgelehnt. Gemäss Protokollauszug vom 10. Februar 2014 unter Punkt 6, wurde die ABP beauftragt, das parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen wiederum zu überprüfen. Grund dafür sind vermehrt Reklamationen von Anwohner bezüglich parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen. Kehrichtabfuhr wird behindert. Winterdienst wird behindert- oder sogar verunmöglicht. Gefährliche Verkehrssituationen bei engen Strassenverhältnissen. Übersicht wird eingeschränkt parkieren in Sichtzonen. Tiefgaragenparkplätze welche mit der Baubewilligung verfügt wurden bleiben nicht besetzt, da auf den umliegenden Gemeindestrassen und allen nicht bewirtschafteten öffentlichen Plätzen gratis parkiert werden kann. Langfristiges abstellen von Anhängern und Campingfahrzeugen 1.1 Die Gemeinde Muri verfügt über ein Parkierungs- und Ersatzabgabereglement vom 21. März Die Umsetzung der Gebührenpflicht auf öffentlichen Parkplätzen ist teilweise umgesetzt (Parkplätze Chäsi, Widmen, Wili, und Brühl). Auf allen anderen öffentlichen Plätzen und den Gemeindestrasse noch nicht. 1.2 Eine flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung beinhaltet nicht nur die Schaffung von ausschliesslich gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die blaue Zone gehört auch zur Parkplatzbewirtschaftung. 1.3 Voraussetzung für die Einführung und Umsetzung einer flächendeckenden Parkplatzbewirtschaftung auf dem Gemeindegebiet bedingt auch planerische gestalterische Massnahmen. Die Bewirtschaftung bezieht sich auf öffentliche Flächen. Dabei muss auch beachtet werden, dass ein unerwünschtes Ausweichen in private Räume verunmöglicht wird.

3 1.4 Zu beachten ist auch, dass alle betroffenen Bürger, Angestellte und andere Nutzniesser gleich behandelt werden. 1.5 Im ganzen Kanton wurde festgestellt, dass in vielen Gemeinden der interne Verkehr bis zu 40% hausgemacht ist (in Muri 52%)! Eine noch laufende Untersuchung zeit deutlich auf, dass der hausgemachte Verkehr in Gemeinden mit einer flächendeckenden Parkplatzbewirtschaftung rückläufig ist. Die Studie kann voraussichtlich anfangs 2016 aussagekräftig ausgewertet und publiziert werden. 1.6 Als Grundlagen gelten folgende Unterlagen: Bericht und Konzept Tempo 30 * Kommunales Verkehrskonzept KGV Muri Mobilität im Kanton Aargau (Erhebung 2010 D, BVU Mobilitätsmanagement für Gemeinden (D, BVU 2008) 1.7 Eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Regionalpolizei muss alle Aspekte abwägen, diskutieren und einen entsprechenden Vorschlag dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorlegen. 1.8 Vor der Umsetzung muss der Gemeinderat entscheiden, ob ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden soll. 2. Gesetzliche Grundlagen/Normen: 2.1 Gesetzliche Grundlagen Zum Thema Parkierung und Bewirtschaftung bestehen zahlreiche Grundlagen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Folgenden einzeln aufgeführt: Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV) Strassenverkehrsgesetz des Bundes (SVG) Signalisationsverordnung des Bundes (SSV) Ordnungsbussengesetz des Bundes (OBG) Ordnungsbussenverordnung des Bundes (OBV) Kantonales Baugesetz (BauG) Kantonale Bauverordnung (BauV) Kantonales Strassengesetz (SG) und Strassenverordnung (SV) Bauordnung Einwohnergemeinde Muri 2.2 Richtlinien und Normen VSS Norm SN Parkieren VSS Norm SN Projektierung, Grundlagen Polizeireglement der Gemeinde Muri Parkierungs- und Ersatzabgabereglement der Gemeinde Muri vom 21. März 2002 Kommunales Gesamtkonzept Verkehr KGV Muri (in Arbeit) Konzept Tempo der Gemeinde Muri

4 3. Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichen Strassen (Weisse Zone) Beispiel Fragen und Antworten zur Bewirtschaftung öffentlicher Strassen und Plätze: (Arbeitsgruppe ASTRA, BFU, VSS) Wie funktioniert das Grundprinzip? Tagsüber ( Uhr) kann das Fahrzeug auf den markierten weissen Parkfeldern wie heute gratis parkiert werden. In der Nacht ( Uhr) ist das regelmässige Parkieren eines Motorfahrzeuges in der Weissen Zone bewilligungspflichtig. Regelmässiges nächtliches Parkieren ist gleich mehr als einmal pro Kalenderwoche oder 52 Mal im Jahr. Die Bewilligung wird durch die Bezahlung einer Gebühr von CHF 50.00/Monat oder /Jahr erteilt. Die Bewilligung ist ebenfalls auf den öffentlichen Parkplätzen mit Ticketautomaten der Gemeinde in der Zeit von Uhr gültig. Die Bewilligung berechtigt den Besitzenden, das Fahrzeug während der Nacht im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf öffentlichem Grund zu parkieren. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Es wird sichergestellt, dass der Erwerb der Parkkarten möglichst einfach ist. Dabei sind verschiedene Lösungen möglich, Vignetten, Parkkarten Chip denkbar ist auch, dass die Parkberechtigung z.b. per Internet (ev. per SMS) mit Angabe der Autonummer erworben werden kann. Weiter sollen die Parkberechtigungen auch am Schalter der Verwaltung verkauft werden. Wie wird signalisiert? Die Strasse oder eine Zone ist mit einem entsprechenden Hinweissignal signalisiert. Sind die Parkfelder weiss oder blau markiert? Die öffentlichen Parkfelder sind weiss markiert. Blaue Parkfelder sind für blaue Zonen reserviert. In der blauen Zone ist die Höchstparkzeit auf maximal 90 Minuten während gesetzlich definierten Tageszeiten festgelegt, was für die Quartierstrassen nicht geeignet ist. Kostet das Parkieren auf einer Quartierstrasse? Tagsüber ( Uhr) gratis nachts ( Uhr) regelmässiges Parkieren bewilligungs- und gebührenpflichtig - Monats-Nachtparkkarte CHF Jahres- Nachtparkkarte CHF In der Nacht ist das Parkieren in der Weissen Zone grundsätzlich bewilligungs- und gebührenpflichtig. Dauerndes Abstellen und Besetzen der Parkplätze in der Weissen Zone durch Ortsansässige soll dadurch verhindert werden. Was macht man, wenn man Besuch hat? Die Besuchenden können tagsüber in der Weissen Zone gratis parkieren. Wenn die Besuchenden nicht regelmässig in Muri übernachten, sind diese von der Bewilligungspflicht befreit. Gibt es spezielle Regelungen für Anwohnende oder Handwerker/Firmen? In der Weissen Zone gibt es keine speziellen Regelungen für Anwohnende oder Handwerker/Firmen. Es gelten die normalen Bestimmungen des Parkraumreglements und Verordnung.

5 Wird es die bewährte blaue Zone noch geben? Das Parkraumkonzept sieht eine flächendeckende und zeitlich durchgehende Bewirtschaftung vor. In der Blauen Zone ist die Höchstparkzeit auf 90 Minuten während gesetzlich definierten Tageszeiten festgelegt (Werk-, Sonn- und Feiertagetage , ). Die bewährten Elemente der Blauen Zone in Muri sollen übernommen und durch die Regelung der Nacht- und Wochenendparkierung ergänzt werden. Beispiele: Dauer-Strassenparkierer Parkieren im Kurvenbereich Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen LKW parkieren vor einer Ein- Ausfahrt Parkieren auf einem öffentlichem Platz

6 Super-Parkplatz! Situation in einem Aussenquartier

7 Gratis parkieren auf einem öffentlichen Parkplatz 4. Erwägungen: 4.1 Kommunales Gesamtkonzept Verkehr KGV Muri gemäss BauG 54a Im Rahmen einer Gesamtrevision der BNO- Zonenplanung, muss jede Gemeinde ein KGV erstellen. In diesem Zusammenhang spielt das Thema Parkierung ebenfalls eine grosse Rolle. Die Berechnung und Bewirtschaftung muss in der BNO geregelt werden. Gemäss BauG und ABauV 25 // BauV 43 gemäss VSS-Norm SN festgelegt. Zusätzliche Parkplätze sind grundsätzlich nicht zugelassen. Wohnnutzung 1 Parkfeld pro 100m2 BGF oder 1 Parkplatz pro Wohnung Zusätzlich 10% der Bewohner Parkfelder Bei grösseren Überbauungen in Normalbauweise in Bahnhofnähe kann eine weitere Reduktion der Parkplätze geprüft werden. Bei Arealüberbauungen muss eine Reduktion der Parkplätze überprüft werden. Bei einer Überbauung mit Gestaltungsplan muss eine Reduktion der Parkplätze geprüft und umgesetzt werden. Oder es müssen gravierende Gründe gegen eine Reduktion sprechen. Dabei müssen aber mit flankierenden Massnahmen eine Verbesserung der Mobilität aufgezeigt werden. 4.2 Nachtparkierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen 3 Reglement Muri Grundsätzlich kann auf allen öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert werden, soweit dies aufgrund der Verkehrsvorschriften zulässig ist. Neben der bestehenden Blauen Zone gilt auch eine kommunale Regelung für das dauernde Abstellen von Fahrzeugen über Nacht von bis Uhr, das sogenannte Nachtparkieren.

8 Für das Nachtparkieren gilt das Reglement vom Der Gemeinderat kann das Nachtparkieren aufgrund einer Bewilligung und gegen Gebühr gestatten. Eine Umfrage 2012 bei den einheimischen Vermietern hat aufgezeigt, dass für Aussenabstellplätze Fr bis 80.00/Fahrzeug und Monat- und Tiefgaragenplätze Fr verrechnet wird. Vorteile: Nachteile: - Überall und sofort umsetzbar - Einnahmen - Am Tag sind die Fahrzeuge trotzdem auf der Strasse - Für die REPOL sehr grosser Aufwand, da alle Fahrzeuge aufgenommen werden müssen 1. Aufnahme. - Konflikt mit dem Datenschutz (Fahrzeuge die nicht im offiziellen Index sind) 4.3 Parkverbotszonen auf öffentlichen Strassen und Plätzen nach SVG Ausscheiden von generellen Parkverbotszonen (z.b. dito Zonen Tempo 30) Parkverbote auf einzelnen Strassen Öffentliche Plätze nur mit Bewilligung oder Kauf von Parkkarten 4.4 Ausdehnung der Blauen Zone kombiniert mit Parkverbot Ausdehnung der blauen Zone wo sinnvoll und möglich Parkverbote auf einzelnen Strassen Alle öffentlichen Plätze Bewilligungs- und Gebührenpflichtig 5. Antrag Die Kommission EUM hat diese Thematik und die möglichen Lösungsansätze an der Sitzung vom diskutiert und stellt folgenden Antrag: (Siehe auch Protokoll der EUM vom 19. November Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist die Nachtparkierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen gemäss 3 des Parkierungsreglements umzusetzen (Nachtparkierung ist mit einer Bewilligung und Gebühr erlaubt). 2. Die Nachtparkierung ist nur für Fahrzeuge bis 3.5 t zulässig. Andere Fahrzeugtypen wie Lastwagen, Schiffe, Wohnwagen, usw. dürfen nicht auf öffentlichem Grund und Boden dauernd parkieren und erhalten keine Parkkarte. 3. In einer ersten Phase sind blaue Zonen bei folgenden Strassen und Plätzen zu realisieren: Klosterfeldstrasse, Parkplatz Schulhaus Badweiher und Rösslimatt. Die Lehrer sollen eine Parkkarte erhalten. Der Parkplatz Bachmatten und Schwimmbad sowie der Parkplatz im Roos werden so belassen, da diese nicht im Zentrum liegen. Nach der Einführung können immer noch zusätzliche Strassenzüge mit blauer Zone umgerüstet werden. 4. Die Kommission ist sich fast einstimmig einig, dass für die Nachtparkierung eine Gebühr von Fr pro Monat zu verlangen ist. Der Grund für diese hohe Gebühr ist, dass Einfamilien- und auch Mehrfamilienhausbesitzer genügend eigene Parkplätze

9 aufweisen müssen. Die Tendenz zeigt auf, dass Tiefgaragenplätze schlecht besetzt sind. Vor allem Mieter mieten keine Parkplätze mehr, da das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden gratis bzw. billiger ist. Aus diesem Grund ist die Gebühr genügend hoch anzusetzen, dass die Tiefgaragenplätze wieder vermietet werden können und die Strassen wieder vermehrt frei von Fahrzeugen werden. 6. Beschluss des Gemeinderates 1. Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist die Nachtparkierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen gemäss 3 des Parkierungsreglements umzusetzen (Nachtparkierung ist mit einer Bewilligung und Gebühr erlaubt). 2. Die Nachtparkierung ist nur für Fahrzeuge bis 3.5 t zulässig. Andere Fahrzeugtypen wie Lastwagen, Schiffe, Wohnwagen, usw. dürfen nicht auf öffentlichem Grund und Boden dauernd parkieren und erhalten keine Parkkarte. 3. In einer ersten Phase sind Blaue Zonen bei folgenden Strassen und Plätzen zu realisieren: Klosterfeldstrasse, Parkplatz Schulhaus Badweiher und Rösslimatt. 4. Der Parkplatz Bachmatten und Schwimmbad sowie der Parkplatz Im Roos werden vorläufig nicht bewirtschaftet, da diese nicht im Zentrum liegen. Nach der Einführung können bei Bedarf zusätzliche Strassenzüge mit Blauer Zone umgerüstet werden. 5 Für die Nachtparkierung wird eine Gebühr von Fr pro Monat festgesetzt. 6. Es wird ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Muri ABP, 9. Dezember 2014/hf Für das Mitwirkungsverfahren benutzen Sie bitte das nachstehende Formular.

10 Mitwirkungsformular Umsetzung Parkierungsreglement Muri Das Parkierungs- und Ersatzabgabereglement der Gemeinde Muri wurde am 21. März 2002 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom beschlossen den 3 des Reglements umzusetzen. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 5. Januar bis 6. Februar 2015 Eingabe an den Gemeinderat Muri bis spätestens 6. Februar 2015 Meine Bemerkungen:

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