OMBUDSDIENST FÜR DEN POSTSEKTOR
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- Elizabeth Stein
- vor 6 Jahren
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1 OMBUDSDIENST FÜR DEN POSTSEKTOR Tipps 2016
2 Briefe & Pakete versenden und empfangen 03 > Versenden 03 > Im Internet bestellen 04 > Ein korrekter Briefkasten 05 > Nachsendungen 06 > Einschreibsendungen 07 Wappnen Sie sich gegen Betrug und Diebstahl 09 > Betrug mit Rechnungen 09 > Diebstahl von Öko-Schecks. Tipps für Geschäftsinhaber > Alle Links in den Tipps 11 > Weitere nützliche Links 12 TIPPS 2016 Nützliche Links 01
3 BRIEFE & PAKETE VERSENDEN UND EMPFANGEN Briefe & Pakete versenden und empfangen Versenden Bereiten Sie sich gut vor > Sehen Sie sich die Webseite und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Post- und Paketdienste an. > Überprüfen Sie, was versandt werden darf und was nicht bzw. unter welchen Bedingungen, und zwar sowohl im Inland als auch ins Ausland. > Überprüfen Sie, welche Qualitätsmerkmale wichtig für Sie sind und treffen Sie eine wohl überlegte Entscheidung nach den Kriterien Schnelligkeit, Sicherheit, Preis, Haftungsregeln, eventuelle Schadenersatzleistungen. > Frankieren Sie Ihre Sendung ausreichend. Nicht nur das Gewicht und die Abmessungen bestimmen den Preis, sondern auch extra Serviceleistungen, wie Sendungsverfolgung, Zustellung gegen Unterschrift oder eine optionale Versicherung. > Informieren Sie sich über das Verfahren bei Reklamationen. Dies kann ein Kriterium sein, um einen bestimmten Post- oder Paketdienst auszuwählen. > Stellen Sie sicher, dass Sie bei Paketen alle erforderlichen Dokumente haben und dass diese korrekt ausgefüllt sind (z. B. CN23). Verwenden Sie die richtige Verpackung > Nehmen Sie geeignete Verpackungen oder Umschläge. Postsendungen werden mehrmals ein-, aus- und umgeladen. Sie werden von Maschinen verarbeitet und gestapelt. > Falls die Verpackung ungenügend ist, haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz bei eventuellen Beschädigungen oder fehlendem Inhalt. > Aufschriften wie zerbrechlich/fragile sind keine Garantie für eine Sonderbehandlung. > Gelegenheit macht Diebe. Wählen Sie eine neutrale Verpackung ohne Hinweis auf den Inhalt: Informatik, Handys, Fotoapparate, CDs, Rechnungen können Diebe anlocken. > Für wertvollen oder zerbrechlichen Inhalt gibt es bei verschiedenen Firmen entsprechende Versandoptionen. Achten Sie auf eine korrekte Adresse * > Stellen Sie sicher, dass die Adresse lesbar und korrekt ist, einschließlich der Briefkastennummer und der Postleitzahl. Geben Sie hinten auf dem Umschlag oder oben links in der Ecke Ihre Adresse als Absender an. > Um Verwechslungen bei der Sortierung oder der Zustellung zu vermeiden, verwenden Sie bitte die Standardnormen: * Nützliche Links siehe TIPS
4 BRIEFE & PAKETE VERSENDEN UND EMPFANGEN in der ersten Zeile die Straße, gefolgt von der Hausnummer und bei einer eventuellen Briefkastennummer bus, box, boîte oder bte voranstellen; in der zweiten Zeile die Postleitzahl, gefolgt von der Gemeinde; bei Sendungen ins Ausland geben Sie bitte in der dritten Zeile außerdem den vollständigen Namen des Landes an. > Geben Sie keinen Namen oder Nummer eines Wohnblocks, einer Etage oder eines Gangs von einer Wohnung an. Dies führt zu Verwechslungen. > Falls es sich um eine Postfachadresse handelt, geben Sie Postbus/Postfach an, gefolgt von der Nummer des Postfachs, und zwar in der Zeile, in der sonst der Straßenname und die Hausnummer stehen. > Machen Sie eindeutige Fotos von Inhalt und Verpackung Ihrer Sendung, bevor Sie wertvolle Pakete versenden. > Bewahren Sie beschädigte Sendungen/Verpackungen auf oder bitten Sie den Empfänger darum, falls dieser eine Beschädigung feststellt. Das ist als Nachweis wichtig. Im Internet bestellen Überprüfen Sie genau, von wem Sie kaufen > Ein Schnäppchen, das zu schön ist, um wahr zu sein, ist es dann meistens auch. > Machen Sie nur mit bekannten und korrekten Verkäufern Geschäfte. Es gibt jede Menge Feedback sowohl über professionelle als auch über private Verkäufer. > Gehen Sie auf die Webseiten. Europäische Webshops haben ihren Sitz bisweilen außerhalb Europas oder versenden ihre Waren von einem Standort, der außerhalb der Europäischen Union liegt. Dadurch müssen sie Zoll, MwSt, eventuelle Steuern usw. entrichten. > Unternehmen mit einem Sitz in der Europäischen Union sind gesetzlich verpflichtet, ihre Adresse anzugeben. > Auf einer Reihe von Webseiten können Sie die Qualität der Webshops kontrollieren und es werden Qualitätslabel vergeben. * Einfuhr aus nichteuropäischen Staaten > Gehen Sie auf die Webseite des Zolls, um die neuesten Informationen darüber zu finden, welche Waren eingeführt werden dürfen und die möglichen Freistellungen von Abfertigungsgebühren oder der MwSt *. > Manche Waren sind extra Kontrollen unterworfen und können nur mit spezifischen Genehmigungen eingeführt werden: z. B. Medikamente, Elektronik, lebende Pflanzen und Tiere > Stellen Sie sicher, dass Ihr Absender der Sendung alle vorgeschriebenen Informationen beifügt, sodass bei der Grenzabfertigung keine extra Probleme oder Kosten entstehen. Den Wert des Inhalts und die Portokosten gibt er am besten separat an. * Nützliche Links siehe > Stellen Sie sicher, dass die Wertangabe Ihres Kaufs korrekt ist. Falsche Angaben können zu hohen Strafen führen. > Der Zoll kontrolliert die Einfuhr streng auf Plagiate und Fälschungen und die Einfuhr aus bestimmten Ländern wird besonders sorgfältig überprüft. > Kontaktieren Sie Ihre Bank, um zu überprüfen, ob Sie die Bezahlung annullieren können. > Falls die Lieferung nicht wie abgesprochen oder nicht ohne Probleme abläuft, haben Sie beim Bezahldienst PayPal noch eine gewisse Zeit lang nach der Transaktion die Möglichkeit, die Bezahlung zu annullieren. > Falls Ihre Sendung beschädigt ist, spielt die Verpackung eine entscheidende Rolle, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bitten Sie Ihren Absender, unbedingt eine geeignete Verpackung zu verwenden und bewahren Sie bei Beschädigungen Ihr Paket und alle Angaben auf, die Ihnen zur Verfügung stehen. > Ein Problem mit der Berechnung der Kosten für die Einfuhr? Sie können um eine Neuberechnung bitten. Bei den meisten Einfuhrunternehmen finden Sie die entsprechenden Informationen online. Dort sollten Sie auch die angerechneten Kosten für die Neuberechnung finden. > Achtung: bei manchen Firmen kann man sich über diese Kosten informieren lassen, bevor man das Paket annimmt. Ein korrekter Briefkasten Allgemeine Regeln > Ein privater Briefkasten muss einer Anzahl von strikten Regeln entsprechen. Falls dies nicht der Fall sein sollte und Sie dies nicht ändern, nachdem Sie entsprechend informiert wurden, kann die Zustellung Ihrer Briefsendungen schließlich eingestellt werden. > Platzieren Sie Ihren Briefkasten an der Grenze zum öffentlichen Weg. > Der Zugang zum Briefkasten muss jederzeit frei und gefahrlos sein. > Ihr Briefkasten muss eine Öffnung von mindestens 23 cm x 3 cm haben. > Ihr Briefkasten muss so groß sein, dass auch große Umschläge hineinpassen (C4-Format -22,9 cm x 32,4 cm- Dicke: 2,4 cm). > Die Öffnung Ihres Briefkastens befindet sich idealerweise auf einer Höhe zwischen 70 und 170 cm. > Ihre Hausnummer muss vom öffentlichen Weg aus sichtbar und lesbar sein (auch im Dunkeln). > Falls zu einer Hausnummer mehrere Briefkastennummern gehören, müssen die Briefkastennummern deutlich sichtbar und lesbar auf oder nahe an den entsprechenden Briefkästen angebracht werden. Diese Nummerierung muss eine logische Reihenfolge haben und vorzugsweise ausschließlich aus Zahlen bestehen. Beachten Sie, dass es zurzeit einen Unterschied zwischen der Postadresse und der offiziellen Adresse geben kann. Falls Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie bitte bpost. > Es ist keine Pflicht, aber sicherlich ratsam: bringen Sie auf Ihrem Briefkasten die Namen aller Bewohner an TIPPS 2016
5 BRIEFE & PAKETE VERSENDEN UND EMPFANGEN Ausnahmen > Sowohl was die Platzierung als auch was die Öffnung oder Höhe des Briefkastens betrifft, gibt es Ausnahmen. Falls Sie beispielsweise behindert sind, in einem denkmalgeschützten Haus wohnen oder für Häuser mit mehr als 4 Briefkästen oder in Wohnungen ab 4 Briefkästen *. > Nähere Informationen zu den Regeln finden Sie auf der Webseite des BIPT, wo die vollständigen gesetzlichen Bestimmungen vermerkt sind. > Falls Sie der Meinung sind, dass Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten können, gehen Sie auf die Webseite von bpost und kontaktieren Sie eventuell den Kundendienst von bpost, der Ihnen gern weiterhilft. * > Sie haben von bpost ein Schreiben erhalten, dass Ihr Briefkasten nicht den Normen entspricht und haben dazu noch Fragen? Kontaktieren Sie sofort den Kundendienst für nähere Informationen. > Falls Sie der Meinung sind, dass Ihr Briefkasten gleichwohl den Vorschriften entspricht und korrekt platziert ist: überprüfen Sie die gesetzlichen Vorschriften und mögliche Ausnahmen; machen Sie Fotos von Ihrem Briefkasten und seiner Platzierung; kontaktieren Sie eventuell Ihre Gemeinde, um zu erfahren, wo die Grenze zum öffentlichen Weg liegt; falls Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, das an den öffentlichen Weg grenzt, dann kontaktieren Sie die Gemeinde, um zu erfahren, wer der Eigentümer ist. Versuchen Sie, sich mit ihm zu einigen und halten Sie diese Übereinkunft schriftlich fest. Nachsendungen Informieren Sie sich und bereiten Sie sich gut vor > Gehen Sie auf die Webseite des Postunternehmens und lesen Sie sich die Geschäftsbedingungen * sorgfältig durch. > Füllen Sie das Antragsformular äußerst sorgfältig aus. > Es gibt verschiedene Optionen. Lesen Sie die Dokumente aufmerksam durch und bitten Sie gegebenenfalls um zusätzliche Informationen. > Schicken Sie Ihre neuen Adressdaten an Verlage, Banken (auch bpost Bank), Lieferanten usw., sodass diese ihre Daten entsprechend ändern können. > Falls möglich sprechen Sie mit dem neuen Bewohner, um zu klären, was dieser mit den Sendungen macht, die dennoch an Ihrer alten Adresse ankommen. > Falls Sie aus Datenschutzgründen nicht möchten, dass Ihr Postdienstleister Ihre Daten an Dritte weitergibt, vergessen Sie nicht, das entsprechende Feld anzukreuzen. > bpost ist nicht der einzige Dienstleister, der in unserem Land Briefe und Einschreiben befördert. Einschreibsendungen * Nützliche Links siehe * Nützliche Links siehe > Kontaktieren Sie den Kundendienst des betreffenden Postdienstleisters und halten Sie Ihre Vertragsnummer griffbereit. Der Kundendienst kann Ihre Daten überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. > Bei Unklarheiten bitten Sie darum, die Sendungen nicht an den Absender zurückzusenden, sondern diese bis zur Klärung im Postamt oder in der Poststelle aufzubewahren. > Machen Sie einen Scan oder eine Kopie der falsch zugestellten Briefsendung, um einen Nachweis für Ihre Reklamation zu haben. > Falls Sie ein Bestätigungsschreiben über eine Nachsendung erhalten, die Sie nicht beantragt haben, dann hat offenbar jemand ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen eine Adressänderung beantragt. Kontaktieren Sie umgehend bpost, um die Nachsendung zu stoppen und benachrichtigen Sie auch unverzüglich die Polizei. * > Falls Sie feststellen, dass Sie keine Briefsendungen mehr erhalten, kontaktieren Sie bitte zunächst bpost, um festzustellen, was der Grund ist. Falls sich herausstellt, dass jemand in Ihrem Namen einen Antrag gestellt hat, Ihre Post an eine andere Adresse zu senden, dann lassen Sie diesen Auftrag umgehend stoppen und verständigen Sie die Polizei. * Heutzutage kann man nicht nur über bpost, sondern auch über TBC-Post Einschreibsendungen verschicken und empfangen. In manchen Fällen, beispielsweise bei der Zustellung, einem zweiten Zustellversuch oder einer Rücksendung arbeiten diese zusammen. Für beide Unternehmen gelten dieselben strikten Regeln. Besondere Regeln für eine Einschreibsendung > Für die Zustellung muss der Postbote strenge Regeln befolgen, um eine korrekte Auslieferung zu gewährleisten. > Vor Empfang der Sendung muss der Adressat unterzeichnen, wobei seine Identität kontrolliert wird. > Bei Abwesenheit wird eine Nachricht hinterlassen, mit dem Barcode sowie Informationen zur Sendungsart und zur Poststelle, an der die Einschreibsendung abgeholt werden kann. Als Privatperson > Sie müssen beim Empfang stets Ihre Identität nachweisen. > Sie können einer anderen Person die Vollmacht geben, Ihre Sendung in Empfang zu nehmen oder für Sie abzuholen. Bei TBC-Post können Sie die Vollmacht dem Geschäftsführer geben, um eine Einschreibsendung in Ihrem Namen in Empfang zu nehmen. Dieser liefert Ihnen diese dann entweder als normale Sendung oder per . Beachten Sie bitte, dass eine solche Sendung für den Absender als zugestellt gilt, ohne dass Sie diese bereits erhalten haben. TIPPS
6 > Dies kann mit einer ausgefüllten Abwesenheitsnachricht oder einer Vollmacht sowie mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer Identitätskarte erfolgen. > Auch der Bevollmächtigte muss stets seine Identität nachweisen. > Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Dienstleisters. Bei juristischen Personen > Muss nachgewiesen werden, welche natürliche Person die Einschreibsendungen empfangen darf. > Im Postamt oder bei einer Poststelle kann dies mithilfe der Statuten oder einer Vollmacht erfolgen. > Beim Postboten mithilfe einer Vollmacht. > Sogar der Geschäftsführer muss nachweisen können, dass er Einschreibsendungen empfangen darf. > Ein Geschäftsführer kann auch anderen Mitarbeitern eine Vollmacht geben. > Dies kann sowohl mithilfe einer (zahlungspflichtigen) Postvollmacht als auch mithilfe eines Postmandats von der Zentralen Datenbank der Unternehmen. > Der Bevollmächtigte muss ebenfalls seine Identität mit seiner Identitätskarte nachweisen. > Sie sind der Absender: Kontaktieren Sie das Unternehmen, dem Sie die Sendung anvertraut haben. Geben Sie dabei die Nummer der Sendung, alle Daten zum Adressaten, das Versanddatum und eventuell Details zu Verpackung und Inhalt an. > Sie sind der Adressat und Ihre Sendung ist zu spät angekommen, verloren oder beschädigt: sie kennen den Absender: kontaktieren Sie ihn unverzüglich, um möglichst viele Angaben zu erhalten: wann, wo und wie die Sendung verschickt wurde. Erfragen Sie die Sendungsnummer, falls Sie diese nicht haben. Überprüfen Sie, ob die Adresse korrekt war und ob ein Zustellnachweis gefordert war; falls die Sendung beschädigt angekommen oder Inhalt verschwunden ist, verweigern Sie die Annahme oder lassen Sie durch den Postboten einen Vermerk machen, wenn Sie die Sendung doch in Empfang nehmen oder aber den Schaden nicht feststellen konnten. Bewahren Sie in jedem Fall die Verpackung auf und machen Sie Fotos. kontaktieren Sie das betreffende Postunternehmen, um eine Untersuchung und einen eventuellen Schadenersatz zu fordern; sie kennen den Absender nicht; kontaktieren Sie umgehend das Postunternehmen, das Ihrer Meinung nach zuständig ist. Dies kann bpost oder TBC-Post sein; diese sollen überprüfen, ob die Sendung durch bpost oder TBC-Post oder durch alle beide verschickt wurde. Die Reklamation oder Meldung kann dann auf eine korrekte Art und Weise bearbeitet werden. Die beiden Unternehmen haben stets untereinander Vereinbarungen getroffen, was die Übernahme und Bearbeitung anbelangt.* * Nützliche Links siehe 08 WAPPNEN SIE SICH GEGEN BETRUG UND DIEBSTAHL Wappnen Sie sich gegen Betrug und Diebstahl Betrug mit Rechnungen Wenn Sie das erste Mal eine Rechnung von einem Lieferanten erhalten, überprüfen Sie die Kontonummer (anhand des Angebots, indem Sie ihn kontaktieren...). > Bewahren Sie die Daten Ihrer Lieferanten und die entsprechende Kontonummer auf, auch wenn Sie über Homebanking bezahlen. Wenn Sie eine neue Rechnung erhalten, überprüfen Sie, ob die neue Nummer mit den gespeicherten Daten übereinstimmt. > Seien Sie vorsichtig, wenn Sie eine Rechnung mit dem Hinweis Achtung, geänderte Kontonummer erhalten oder wenn auf einer Rechnung oder einem Überweisungsformular eine neue Kontonummer angegeben ist. Überprüfen Sie die Angaben und rufen Sie eventuell den Absender über die Ihnen bekannte Nummer an. Falls Sie Rechnungen versenden > Wenn Sie einen Kunden einen Bestellschein unterschreiben lassen, geben Sie ihm sofort die Nummer Ihres Kontos mit, auf das er die Zahlungen überweisen soll. Bitten Sie ihn außerdem, die Kontonummer auf künftigen Rechnungen mit der auf dem Bestellschein zu vergleichen. > Versenden Sie Ihre Rechnungen nicht nur per Post, sondern auch per . > Vermerken Sie nichts auf dem Umschlag, was die unerwünschte Aufmerksamkeit von Betrügern erregen könnte. Verwenden Sie deshalb nach Möglichkeit auch keine Fensterumschläge. > Versenden Sie nicht alle Rechnungen auf dieselbe Weise und deponieren Sie diese nicht nach den Leerungszeiten in Briefkästen auf Firmengeländen, die außerhalb der Arbeitszeiten oft verlassen sind. > Kontrollieren Sie sorgfältig die Bezahlungen Ihrer Rechnungen. Falls die Bezahlung eines Kunden, der normalerweise pünktlich bezahlt, ausbleibt, kontaktieren Sie diesen schnellstmöglich. Bei Rechnungsbetrug können Sie die Bezahlungen vielleicht noch blockieren lassen > Überprüfen Sie die Sicherheit in Ihrem Hause, um internen Betrug ausschließen zu können. > Sowohl der Absender als auch der Adressat sind in diesen Fällen Opfer. Versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden. > Kontaktieren Sie die betreffenden Banken, um den Betrug zu melden, um die Bezahlung eventuell blockieren zu lassen oder um ein Abheben des Geldes zu verhindern. Machen Sie dies nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich. TIPS 2016 BRIEFE & PAKETE VERSENDEN UND EMPFANGEN 09
7 WAPPNEN SIE SICH GEGEN BETRUG UND DIEBSTAHL BRUIKBARE LINKS > Reichen Sie beim Postunternehmen Klage ein, um eine Untersuchung zu möglichem betrügerischen Verschwinden in Gang zu setzen, sowie eine zivilrechtliche Klage bei der Polizei. > Kontaktieren Sie eventuell Ihren Buchhalter wegen der steuerlichen Konsequenzen. > Melden Sie Ihre Klage auch der Beschwerdestelle der FÖD Wirtschaft: Diebstahl von Öko-Schecks. Tipps für Geschäftsinhaber Nützliche Links Alle Links in den Tipps Öko-Schecks versenden > Verwenden Sie eine neutrale Verpackung. > Wählen Sie eine geeignete Versandart, berücksichtigen Sie dabei den Wert und die Risikodeckung bei eventuellem Verlust: wenn Sie die Öko-Schecks als einfachen Brief versenden, gibt es keinen Schadenersatz für den Inhalt und nur die Frankierkosten können eventuell erstattet werden; ein Einschreiben sieht einen Schadenersatz von höchstens 39 oder 40 Euro (je nach Postdienstleister) für den Absender vor sowie höchstens das Fünfzigfache der Versandkosten und der Einschreibgebühren für den Adressaten, der den Schaden erlitten hat und dies auch nachweisen kann; eine versicherte Sendung mit Wertangabe *. > Machen Sie eine Liste von dem Inhalt der Sendung, notieren Sie die Nummern. Vermerken Sie das Versanddatum sowie Uhrzeit und Ort des Versands. Dies kann bei eventuellem Verlust oder Diebstahl nützlich sein. > Versenden Sie die Öko-Schecks in mehreren Briefsendungen, falls der Wert ein zu hohes Risiko darstellt. > Stellen Sie sicher, dass intern alle vorgesehenen Prozeduren eingehalten werden und die Sicherheit optimal gewährleistet ist. > Kontrollieren Sie sorgfältig die Bezahlung durch den Aussteller. Bitten Sie den Aussteller, Ihnen die Überweisung per zu bestätigen. > Kontaktieren Sie umgehend den Aussteller, wenn eine Bezahlung nicht wie gewohnt eintrifft. Bitten Sie ihn, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Bezahlung zu blockieren. > Bitten Sie ihn, auf der Basis der Schecknummern und aller anderen Angaben, die Sie ihm mitteilen können, eine Untersuchung einzuleiten. > Kontaktieren Sie die Polizei und reichen Sie eine zivilrechtliche Klage ein. Übergeben Sie der Polizei alle Elemente, die für die Untersuchung nützlich sein können. > Kontaktieren Sie den Postdienstleister und reichen Sie Klage wegen Verlust oder Diebstahl von Öko-Schecks ein. Teilen Sie ihm alle nützlichen Informationen mit. > Bitten Sie auch den Postdienstleister, bei der Polizei Anzeige zu erstatten oder Ihnen die Nummer einer bereits bestehenden Anzeige zu besorgen, um sich über die lokale Polizei hinzufügen zu lassen. * Nützliche Links siehe BeCommerce > Für Fragen zum sicheren Online-Shoppen: becommerce.be BIPT > Regelungen zum korrekten Briefkasten: bipt.be bpost > bpost.be Tel: Brief (unfrankiert): bpost, Postbus 5000, 1000 Brüssel FeWeb > Für Fragen zur Sicherheit im Internet: feweb.be FÖD Wirtschaft > Zur Meldung von betrügerischen Praktiken: meldpunt.belgie.be > Um Rechnungsbetrug zu vermeiden: economie.fgov.be/factuurfraude FÖD Finanzen > Zoll und Verbrauchssteuern: financien.belgium.be/nl/douane_accijnzen > Kontaktformular für Fragen zur Berechnung: ccff02.minfin.fgov.be/webform/public/fin > Telefonnummer bei Fragen zur Berechnung: TIPPS
8 BRUIKBARE LINKS Ombudsfin > Ombudsdienst für finanzielle Streitigkeiten: Webseite: ombudsfin.be Telefon: Polizei > In Betrugsfällen: politie.be TBC-Post Webseite: tbc-post.info Telefon: Weitere nützliche Links ombudsman.be > Hier finden Sie die Ombudsdienste Belgiens, die Mitglied von CPMO-POOL sind (Ständige Konzertierung der Vermittler und Ombudsmänner Belgiens). consumentenombudsdienst.be > An diese Stelle können Sie sich als Privatperson bei allen Streitigkeiten wenden, die Sie beim Kauf von einer Firma haben. In dem Verband sind eine Reihe von Ombudsdiensten tätig, es werden jedoch auch Beschwerden behandelt, für die es noch keine Ombudsdienste oder Kommissionen zur außergerichtlichen Beilegung gibt. eccbelgie.be > Dies ist eine europäische Online-Plattform, die Schlichter aus allen Mitgliedsstaaten der EU sowie aus Norwegen und Island in Kontakt bringt. Sie können bei Problemen im Ausland oder bei grenzüberschreitenden Klagen helfen. Ombudsdienst für den Postsektor Koning Albert II laan 8 bus Brüssel +32 (0) info@omps.be Anlage zum Jahresbericht 2016 Verantwortlicher Herausgeber: Paul De Maeyer, Médiateur und Katelijne Exelmans, Ombudsvrouw Konzept und Layout: The Crew Communication 12
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